{"id":14094,"date":"2010-12-26T15:59:44","date_gmt":"2010-12-26T15:59:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?page_id=14094"},"modified":"2010-12-26T15:59:44","modified_gmt":"2010-12-26T15:59:44","slug":"endbericht-des-forschungsprojekts-staatliche-sicherheitsstrategien-im-wandel","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?page_id=14094","title":{"rendered":"Endbericht des Forschungsprojekts &#8222;Staatliche Sicherheitsstrategien im Wandel&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zum Verh\u00e4ltnis von Polizei und Milit\u00e4r in der \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c der Bundesrepublik Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>Das Projekt wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in den Jahren 2006 \u2013 2009 gef\u00f6rdert.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Dokumente\/DFG_Staatliche_Sicherheitsstrategien_im_Wandel_Norbert_Puetter_2010.pdf\">Hier gibt es das Dokument als PDF<\/a>.<\/p>\n<p>Berlin 2010<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"80\"><strong>1.<\/strong><\/td>\n<td width=\"501\"><strong>Bundeswehr im Innern: Einleitung<\/strong><\/td>\n<td width=\"57\"><strong>1<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1.1<\/td>\n<td width=\"501\">Elemente der aktuellen Debatte<\/td>\n<td width=\"57\">1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1.2<\/td>\n<td width=\"501\">Milit\u00e4r im Innern \u2013 ein Problem?<\/td>\n<td width=\"57\">5<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">(1) Entdifferenzierung<\/td>\n<td width=\"57\">6<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">(2) Praxis vor Recht<\/td>\n<td width=\"57\">7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">(3) Institutionalisierungen<\/td>\n<td width=\"57\">8<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">(4) Demkratieproblem<\/td>\n<td width=\"57\">9<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1.3<\/td>\n<td width=\"501\">Zugang zum Gegenstand<\/td>\n<td width=\"57\">10<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">1.4<\/td>\n<td width=\"501\">Der Gang der Darstellung<\/td>\n<td width=\"57\">13<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">Exkurs I<\/td>\n<td width=\"501\">Neuer Sicherheitsbegriff \u2013 Vernetzte Sicherheit<\/td>\n<td width=\"57\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>15<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Innere und \u00e4u\u00dfere Sicherheit<\/td>\n<td width=\"57\">16<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Der neue Sicherheitsbegriff<\/td>\n<td width=\"57\">18<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Vernetzung<\/td>\n<td width=\"57\">20<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2.<\/strong><\/td>\n<td width=\"501\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bundeswehr als territoriale Organisation<\/strong><\/td>\n<td width=\"57\"><strong>26<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">2.1<\/td>\n<td width=\"501\">Der Auftrag der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"57\">26<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">2.2<\/td>\n<td width=\"501\">Die territoriale Organisation<\/td>\n<td width=\"57\">29<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">R\u00fcckblick: Territorialverteidigung im Kalten Krieg<\/td>\n<td width=\"57\">32<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">2.3<\/td>\n<td width=\"501\">Zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit<\/td>\n<td width=\"57\">35<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">2.4<\/td>\n<td width=\"501\">ZMZ-Organisation<\/td>\n<td width=\"57\">38<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">2.5<\/td>\n<td width=\"501\">Reservisten und Ausbildung<\/td>\n<td width=\"57\">49<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">2.6<\/td>\n<td width=\"501\">Sonstige Pr\u00e4senz im Inland<\/td>\n<td width=\"57\">53<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">2.7<\/td>\n<td width=\"501\">Eine vorl\u00e4ufige Bewertung<\/td>\n<td width=\"57\">55<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">Exkurs II<\/td>\n<td width=\"501\">Milit\u00e4r im Wandel?<\/td>\n<td width=\"57\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>58<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Polizei und Milit\u00e4r<\/td>\n<td width=\"57\">61<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Historische Lektionen<\/td>\n<td width=\"57\">64<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Wandlungen des Milit\u00e4rs<\/td>\n<td width=\"57\">68<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3.<\/strong><\/td>\n<td width=\"501\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bundeswehr im Innern \u2013 die (verfassungs)rechtliche Dimension<\/strong><\/td>\n<td width=\"57\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>76<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">3.1<\/td>\n<td width=\"501\">Interpretieren statt novellieren<\/td>\n<td width=\"57\">80<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">a. Verteidigung<\/td>\n<td width=\"57\">81<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">b. Einsatz<\/td>\n<td width=\"57\">86<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">c. Hilfe<\/td>\n<td width=\"57\">93<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Befugnisse<\/td>\n<td width=\"57\">95<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">3.2<\/td>\n<td width=\"501\">Grundgesetz \u00e4ndern?<\/td>\n<td width=\"57\">97<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">3.3<\/td>\n<td width=\"501\">Zusammenfassung<\/td>\n<td width=\"57\">102<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4.<\/strong><\/td>\n<td width=\"501\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Amtshilfe durch die Bundeswehr<\/strong><\/td>\n<td width=\"57\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>103<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">4.1<\/td>\n<td width=\"501\">Das Verfahren<\/td>\n<td width=\"57\">106<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">4.2<\/td>\n<td width=\"501\">Die Amtshilfen der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"57\">108<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">a. Der Weltjugendtag in K\u00f6ln<\/td>\n<td width=\"57\">114<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">b. Die Besuche von US-Pr\u00e4sident Bush<\/td>\n<td width=\"57\">115<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">c. Die Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 2006<\/td>\n<td width=\"57\">117<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">d. Der G8-Gipfel in Heiligendamm<\/td>\n<td width=\"57\">120<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Amtshilfe mittels des Sp\u00e4hpanzers Fennek<\/td>\n<td width=\"57\">123<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Die Tornado-Fl\u00fcge<\/td>\n<td width=\"57\">124<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Die T\u00e4tigkeit der Feldj\u00e4ger<\/td>\n<td width=\"57\">125<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Transportleistungen<\/td>\n<td width=\"57\">129<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">e. Der NATO-Gipfel in Kehl und Stra\u00dfburg<\/td>\n<td width=\"57\">130<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">4.3<\/td>\n<td width=\"501\">Die \u201eLeistungen gegen\u00fcber Dritten\u201c<\/td>\n<td width=\"57\">131<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">4.4<\/td>\n<td width=\"501\">Sonstige T\u00e4tigkeiten im Innern<\/td>\n<td width=\"57\">134<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">4.5<\/td>\n<td width=\"501\">Zusammenfassung<\/td>\n<td width=\"57\">135<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.<\/strong><\/td>\n<td width=\"501\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bundeswehr und Katastrophenschutz<\/strong><\/td>\n<td width=\"57\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>136<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.1<\/td>\n<td width=\"501\">Auf dem Weg zum \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c<\/td>\n<td width=\"57\">136<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Die Organisation des Katastrophenschutzes<\/td>\n<td width=\"57\">139<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Gefahren und Risiken<\/td>\n<td width=\"57\">140<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)<\/td>\n<td width=\"57\">143<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.2<\/td>\n<td width=\"501\">Die Bundeswehr im Bev\u00f6lkerungsschutz<\/td>\n<td width=\"57\">148<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">\n Die Stellung der Bundeswehr in der Katastrophenhilfe\n<\/td>\n<td width=\"57\">150<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Eingriffsrecht und Leitung<\/td>\n<td width=\"57\">154<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Katastrophenhilfe oder Katastrophenschutz<\/td>\n<td width=\"57\">156<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">\u00dcbungen<\/td>\n<td width=\"57\">159<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Datensysteme und Katastrophenfall<\/td>\n<td width=\"57\">163<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3<\/td>\n<td width=\"501\">Die Bundeswehr im Katastropheneinsatz<\/td>\n<td width=\"57\">167<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.1<\/td>\n<td width=\"501\">Einsatzanl\u00e4sse und Leistungen<\/td>\n<td width=\"57\">168<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Das Hochwasser der Elbe<\/td>\n<td width=\"57\">172<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Die Vogelgrippe auf R\u00fcgen 2006<\/td>\n<td width=\"57\">174<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.2<\/td>\n<td width=\"501\">Ressourcen und F\u00e4higkeiten<\/td>\n<td width=\"57\">176<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.2.1<\/td>\n<td width=\"501\">Die F\u00e4higkeiten in der Luft<\/td>\n<td width=\"57\">181<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Das Hilfspotential aus der Luft<\/td>\n<td width=\"57\">184<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">\u00dcberwachungsaufgaben<\/td>\n<td width=\"57\">185<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.2.2<\/td>\n<td width=\"501\">Ressourcen zur See<\/td>\n<td width=\"57\">185<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.2.3<\/td>\n<td width=\"501\">ABC-Abwehr<\/td>\n<td width=\"57\">186<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.2.4<\/td>\n<td width=\"501\">Sanit\u00e4tsressourcen<\/td>\n<td width=\"57\">193<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.2.5<\/td>\n<td width=\"501\">Pionierleistungen<\/td>\n<td width=\"57\">193<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.2.6<\/td>\n<td width=\"501\">Waffen<\/td>\n<td width=\"57\">194<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.3.2.7<\/td>\n<td width=\"501\">Engpassressourcen verf\u00fcgbar?<\/td>\n<td width=\"57\">194<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.4<\/td>\n<td width=\"501\">Bund\/L\u00e4nder-Konflikte und die Rolle der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"57\">195<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Exkurs: Internationaler Katastrophenschutz<\/td>\n<td width=\"57\">200<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">5.5<\/td>\n<td width=\"501\">Bundeswehr und Katastrophenschutz: eine vorl\u00e4ufige Zusammenfassung<\/td>\n<td width=\"57\">204<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6.<\/strong><\/td>\n<td width=\"501\">\n<p> Milit\u00e4rpolizeiliche Aufgaben\n<\/td>\n<td width=\"57\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>208<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">6.1<\/td>\n<td width=\"501\">Objektschutz<\/td>\n<td width=\"57\">208<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">6.2<\/td>\n<td width=\"501\">Die Feldj\u00e4ger<\/td>\n<td width=\"57\">212<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Zur Organisation<\/td>\n<td width=\"57\">214<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Exkurs: Das UZwGBw<\/td>\n<td width=\"57\">218<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">6.3<\/td>\n<td width=\"501\">KSK<\/td>\n<td width=\"57\">220<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">6.4<\/td>\n<td width=\"501\">Milit\u00e4rpolizei im Innern<\/td>\n<td width=\"57\">221<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7.<\/strong><\/td>\n<td width=\"501\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sicherheit im Ausland<\/strong><\/td>\n<td width=\"57\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>223<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">7.1<\/td>\n<td width=\"501\">Rahmenbedingungen<\/td>\n<td width=\"57\">225<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">7.2<\/td>\n<td width=\"501\">Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"57\">228<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">T\u00e4tigkeiten<\/td>\n<td width=\"57\">231<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Crowd an Riot Control (CRC)<\/td>\n<td width=\"57\">232<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">CIMIC<\/td>\n<td width=\"57\">239<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">7.3<\/td>\n<td width=\"501\">Kooperationen Polizei-Milit\u00e4r im Auslandseinsatz<\/td>\n<td width=\"57\">240<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">7.4<\/td>\n<td width=\"501\">R\u00fcckwirkungen und Folgen<\/td>\n<td width=\"57\">246<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8.<\/strong><\/td>\n<td width=\"501\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bundeswehr im Innern \u2013 eine Perspektive?<\/strong><\/td>\n<td width=\"57\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>250<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">8.1<\/td>\n<td width=\"501\">Zusammenfassung: Mehr Sicherheit durch das Milit\u00e4r?<\/td>\n<td width=\"57\">250<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\">8.2<\/td>\n<td width=\"501\">Drei Kontexte<\/td>\n<td width=\"57\">257<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\"><\/td>\n<td width=\"57\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"80\"><\/td>\n<td width=\"501\">Literaturverzeichnis<\/td>\n<td width=\"57\">259<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>Verzeichnis der Tabellen<\/h3>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"90\">1<\/td>\n<td width=\"454\">Personalst\u00e4rke der ZMZ-Organisation der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"76\">44<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">2<\/td>\n<td width=\"454\">\n T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr, die keinen Einsatz darstellen sollen\n<\/td>\n<td width=\"76\">91<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">3<\/td>\n<td width=\"454\">\n T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr, die Einsatz darstellen sollen\n<\/td>\n<td width=\"76\">93<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">4<\/td>\n<td width=\"454\">(Technische) Amtshilfen und \u201eLeistungen gegen\u00fcber Dritten\u201c der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"76\">114<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">5<\/td>\n<td width=\"454\">Einsatzbereiche der Feldj\u00e4ger G8<\/td>\n<td width=\"76\">126<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">6<\/td>\n<td width=\"454\">Feldj\u00e4ger Heiligendamm<\/td>\n<td width=\"76\">127<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">7<\/td>\n<td width=\"454\">\n Verteilung des Personals\n<\/td>\n<td width=\"76\">130<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">8<\/td>\n<td width=\"454\">(Technische) Amtshilfen und \u201eLeistungen gegen\u00fcber Dritten\u201c der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"76\">133<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">9<\/td>\n<td width=\"454\">Erg\u00e4nzender Katastrophenschutz 2001<\/td>\n<td width=\"76\">146<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">10<\/td>\n<td width=\"454\">\n Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr\n<\/td>\n<td width=\"76\">169<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">11<\/td>\n<td width=\"454\">Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr, Art der Katastrophen<\/td>\n<td width=\"76\">170<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">12<\/td>\n<td width=\"454\">Leistungen der Bundeswehr w\u00e4hrend der \u00dcberschwemmung der Elbe 2002<\/td>\n<td width=\"76\">172<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">13<\/td>\n<td width=\"454\">Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"76\">230<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p> Abk\u00fcrzungsverzeichnis <\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"146\">ABC<\/td>\n<td width=\"406\">Atomar Biologisch Chemisch<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ABC\/SE<\/td>\n<td width=\"406\">Atomar Biologisch Chemisch\/Selbstschutz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">Abs.<\/td>\n<td width=\"406\">Absatz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">AFG<\/td>\n<td width=\"406\">Afghanistan<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">AKNZ<\/td>\n<td width=\"406\">Akademie f\u00fcr Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">AKW<\/td>\n<td width=\"406\">Atomkraftwerk<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ANCOP<\/td>\n<td width=\"406\">Afghan National Civil Order Police<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ANP<\/td>\n<td width=\"406\">Afghan National Police<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">Art.<\/td>\n<td width=\"406\">Artikel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ARTEMIS<\/td>\n<td width=\"406\">Milit\u00e4rmission der Europ\u00e4ischen Union zur Unterst\u00fctzung der UN-Mission MONUC in der Demokratischen Republik Kongo<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ATALANTA<\/td>\n<td width=\"406\">EU-Mission vor der K\u00fcste Somalias<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ATF<\/td>\n<td width=\"406\">Analytische Task Force<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">AWACS<\/td>\n<td width=\"406\">Airbon Early Warning Aircraft<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BAKS<\/td>\n<td width=\"406\">Bundesakademie f\u00fcr Sicherheitspolitik<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BAO<\/td>\n<td width=\"406\">Besondere Aufbauorganisation<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BBK<\/td>\n<td width=\"406\">Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BeaBwZMZ<\/td>\n<td width=\"406\">Beauftragter der Bundeswehr f\u00fcr die Zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BeaRegA<\/td>\n<td width=\"406\">Beauftragter f\u00fcr regionale Angelegenheiten<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BeaSanStOffzZMZ-GesWes<\/td>\n<td width=\"406\">Beauftragter Sanit\u00e4tsstabsoffizier f\u00fcr die ZMZ im Gesundheitswesen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BfV<\/td>\n<td width=\"406\">Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BGS<\/td>\n<td width=\"406\">Bundesgrenzschutz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BKA<\/td>\n<td width=\"406\">Bundeskriminalamt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BMVg<\/td>\n<td width=\"406\">Bundesministerium der Verteidigung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BND<\/td>\n<td width=\"406\">Bundesnachrichtendienst<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BT-Drs.<\/td>\n<td width=\"406\">Bundestags-Drucksache<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BVK<\/td>\n<td width=\"406\">Bezirksverbindungskommando<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BW<\/td>\n<td width=\"406\">Bundeswehr<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BzB<\/td>\n<td width=\"406\">Bundesdienststelle (Bundesamt) f\u00fcr zivilen Bev\u00f6lkerungsschutz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">BzL<\/td>\n<td width=\"406\">Bundesanstalt f\u00fcr zivilen Luftschutz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CB<\/td>\n<td width=\"406\">Citizens\u2018 band<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CBRN<\/td>\n<td width=\"406\">Chemisch Biologisch Radioaktiv Nuklear<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CDU<\/td>\n<td width=\"406\">Christlich-demokratische Union Deutschlands<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CECIS<\/td>\n<td width=\"406\"><em>Common Emergency Communication and Information System<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CEPOL<\/td>\n<td width=\"406\">European Police College<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CIMIC<\/td>\n<td width=\"406\">Civil Military Cooperation<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CIVCOM<\/td>\n<td width=\"406\">Ausschuss f\u00fcr zivile Kr\u00e4fte des Krisenmanagement<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CN<\/td>\n<td width=\"406\">Chloracetophenon<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CRC<\/td>\n<td width=\"406\">Crowd and Riot Control<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CS<\/td>\n<td width=\"406\">Chlorbenzylidenmalons\u00e4uredinitril<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">CSU<\/td>\n<td width=\"406\">Christlich-soziale Union Deutschlands<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">deNIS<\/td>\n<td width=\"406\">Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">DISMA<\/td>\n<td width=\"406\">Disaster Management<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">DLRG<\/td>\n<td width=\"406\">Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EADRU<\/td>\n<td width=\"406\">Euro-Atlantic Disaster Response Unit<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EAKK<\/td>\n<td width=\"406\">Einsatzvorbereitende Ausbildung f\u00fcr Konfliktverh\u00fctung und Krisenbew\u00e4ltigung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EAPC<\/td>\n<td width=\"406\">Euro-AtlanticPartnership Council<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ebd.<\/td>\n<td width=\"406\">ebenda<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ECR<\/td>\n<td width=\"406\">Electronic Combat and Reconnaissance<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EGF<\/td>\n<td width=\"406\">European Gendarmerie Force<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ESVP<\/td>\n<td width=\"406\">Europ\u00e4ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EU<\/td>\n<td width=\"406\">Europ\u00e4ische Union<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EUFOR<\/td>\n<td width=\"406\">European Union Force<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EULEX<\/td>\n<td width=\"406\">Rechtsstaatlichkeitsmission der Europ\u00e4ischen Union<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EUMS<\/td>\n<td width=\"406\">Milit\u00e4rstab der Europ\u00e4ischen Union<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EUPOL<\/td>\n<td width=\"406\">EU Police Mission<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">EUSEC<\/td>\n<td width=\"406\">EU advisory and assistance mission for security reform in the Democratic Republic of Congo<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">f.<\/td>\n<td width=\"406\">folgende<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">FDD<\/td>\n<td width=\"406\">Focused District Development<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">FDP<\/td>\n<td width=\"406\">Freie Demokratische Partei<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ff.<\/td>\n<td width=\"406\">fortfolgende<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">Fn.<\/td>\n<td width=\"406\">Fu\u00dfnote<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">FPU<\/td>\n<td width=\"406\">Formed Police Units<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">F\u00fc<\/td>\n<td width=\"406\">F\u00fchrungsstab<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">G1<\/td>\n<td width=\"406\">Generalstabsabteilung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">GBA<\/td>\n<td width=\"406\">Generalbundesanwalt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">GdP<\/td>\n<td width=\"406\">Gewerkschaft der Polizei<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">GG<\/td>\n<td width=\"406\">Grundgesetz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">GLZ<\/td>\n<td width=\"406\">Gemeinsames Lagezentrum<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">GMLZ<\/td>\n<td width=\"406\">Gemeinsames Lagezentrum des Bundes und der L\u00e4nder<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">GPPT AFG<\/td>\n<td width=\"406\">German Police Project Team Afghanistan<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">GSG9<\/td>\n<td width=\"406\">Grenzschutzgruppe 9<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">GTAZ<\/td>\n<td width=\"406\">Gemeinsames Terrorismus-Abwehrzentrum<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">HDv<\/td>\n<td width=\"406\">Heeresdienstvorschrift<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">HH<\/td>\n<td width=\"406\">Hansestadt Hamburg<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">IG-NRW<\/td>\n<td width=\"406\">Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">IMK<\/td>\n<td width=\"406\">Innenministerkonferenz, St\u00e4ndige Konferenz der Innenminister \/-senatoren der L\u00e4nder<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">IPM<\/td>\n<td width=\"406\">Internationale Polizeimissionen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">IPU<\/td>\n<td width=\"406\">Integrated Police Units<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ISAF<\/td>\n<td width=\"406\"><em>International Security Assistance Force<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">Kap.<\/td>\n<td width=\"406\">Kapitel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">KATAL<\/td>\n<td width=\"406\">Katastrophenalarm<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">KdB<\/td>\n<td width=\"406\">Konzeption der Bundeswehr<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">KDV<\/td>\n<td width=\"406\">Kriegsdienstverweigerung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">KMD<\/td>\n<td width=\"406\">Kr\u00e4fte und Mittel Datei<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">KRITIS<\/td>\n<td width=\"406\">Kritische Infrastruktur<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">KSK<\/td>\n<td width=\"406\">Kommando Spezialkr\u00e4fte<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">Lkdo<\/td>\n<td width=\"406\">Landeskommando<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">lt.<\/td>\n<td width=\"406\">laut<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">LT-Drs.<\/td>\n<td width=\"406\">Landtags-Drucksache<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">L\u00dcKEX<\/td>\n<td width=\"406\">L\u00e4nder\u00fcbergreifende Krisen\u00fcbung (-exercise)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">L\u00dcR<\/td>\n<td width=\"406\">Luft\u00fcberwachungsradar<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MAD<\/td>\n<td width=\"406\">Milit\u00e4rischer Abschirmdienst<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MANV<\/td>\n<td width=\"406\">Massenanfall von Verletzten<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ME<\/td>\n<td width=\"406\">Musterentwurf f\u00fcr ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der L\u00e4nder<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MEDEVAC<\/td>\n<td width=\"406\">Medizinische Evakuierung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MEK<\/td>\n<td width=\"406\">Mobiles Einsatzkommando<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MIC<\/td>\n<td width=\"406\">Monitoring and Information Centre<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MOOTH<\/td>\n<td width=\"406\">Military operations other than war<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MSB<\/td>\n<td width=\"406\">Milit\u00e4rischer Sicherheitsbereich<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MSU<\/td>\n<td width=\"406\">Multinational Specialised Units<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MSZ<\/td>\n<td width=\"406\">Maritime Sicherheitszentrum<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MT<\/td>\n<td width=\"406\">Mann-Tage<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MTF<\/td>\n<td width=\"406\">Medizinische Task Force<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">MTH<\/td>\n<td width=\"406\">Mittlerer Transporthubschrauber<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">n.<\/td>\n<td width=\"406\">nach<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">NATO<\/td>\n<td width=\"406\">North Atlantic Treaty Organisation<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">NICC<\/td>\n<td width=\"406\">Nationale Informations- und Kooperationszentrum<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">NLFZ<\/td>\n<td width=\"406\">Nationales Lage- und F\u00fchrungszentrum Sicherheit im Luftraum<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">NLW<\/td>\n<td width=\"406\">Non leatel weapon<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">NRF<\/td>\n<td width=\"406\">Nato Response Force<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">NTA-ZMZ\/I<\/td>\n<td width=\"406\">Nationale Territoriale Aufgaben- Zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit\/Inland<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">o.J.<\/td>\n<td width=\"406\">ohne Jahresangabe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">o.P.<\/td>\n<td width=\"406\">ohne Seitenangabe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">o.S.<\/td>\n<td width=\"406\">ohne Seitenangabe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">OAE<\/td>\n<td width=\"406\">Operation Aktive Endeavour<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">OEF<\/td>\n<td width=\"406\">Operation Enduring Freedom<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ORBAT<\/td>\n<td width=\"406\">Order of Battle (Datei)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">OSZE<\/td>\n<td width=\"406\">Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">PDV<\/td>\n<td width=\"406\">Polizeidienstvorschrift<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">PKK<\/td>\n<td width=\"406\">Kurdische Arbeiterpartei<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">PlPr<\/td>\n<td width=\"406\">Plenar Protokoll (des Deutschen Bundestages)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">PMT<\/td>\n<td width=\"406\">Police Monitorin Team<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">PRT<\/td>\n<td width=\"406\">Provincial Reconstruction Team<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">PSK<\/td>\n<td width=\"406\">Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (der EU)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">PSK<\/td>\n<td width=\"406\">Pr\u00e4zisionssch\u00fctzen-Kommando (Polizei)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">PUMF<\/td>\n<td width=\"406\">Peaceful uses of military forces<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">QRF<\/td>\n<td width=\"406\">Quick Reaction Force<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">RD<\/td>\n<td width=\"406\">Ratsdokument (Ministerrat der Europ\u00e4ischen Union)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">Rdnr.<\/td>\n<td width=\"406\">Randnummer<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">RegPlUstgTrp<\/td>\n<td width=\"406\">Regionaler Planungs- und Unterst\u00fctzungstrupp<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ROE<\/td>\n<td width=\"406\">Rules of Engagement<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">s.<\/td>\n<td width=\"406\">siehe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">s.a.<\/td>\n<td width=\"406\">siehe auch<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">SAR<\/td>\n<td width=\"406\">Search and Rescue<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">SatWas<\/td>\n<td width=\"406\">Satellitengest\u00fctzes Warnsystem<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">SFOR<\/td>\n<td width=\"406\">Stabilisation Force<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">SKB<\/td>\n<td width=\"406\">Streitkr\u00e4ftebasis<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">SKUKdo<\/td>\n<td width=\"406\">Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">SPD<\/td>\n<td width=\"406\">Sozialdemokratische Partei Deutschlands<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">StKdo Bln<\/td>\n<td width=\"406\">Standortkommando Berlin<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">STRATAIRMEDVAC<\/td>\n<td width=\"406\">R\u00fcckf\u00fchrung verletzter oder erkrankter Soldaten aus dem Einsatz oder bei \u00dcbungen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">SWAT<\/td>\n<td width=\"406\">Special Weapons and Technic<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">TEP\/HEP<\/td>\n<td width=\"406\">Truppen (Haupt)-Entstrahlungs-Entseuchungs-Entgiftungs-Platz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">THW<\/td>\n<td width=\"406\">Technisches Hilfswerk<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">UN<\/td>\n<td width=\"406\">Vereinte Nationen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">UNAMA<\/td>\n<td width=\"406\"><em>United Nations Assistance Mission in Afghanistan<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">UNAMID<\/td>\n<td width=\"406\">UN and African Union Mission in Darfur<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">UNIFIL<\/td>\n<td width=\"406\"><em>United Nations Interim Force in Lebanon<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">UNMEE<\/td>\n<td width=\"406\"><em>United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">UNMIS<\/td>\n<td width=\"406\">UN-Mission in Sudan<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">UNOMIG<\/td>\n<td width=\"406\">UN Observer Mission in Georgia<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">UzwGBw<\/td>\n<td width=\"406\">Gesetz \u00fcber die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Aus\u00fcbung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verb\u00fcndeter Streitkr\u00e4fte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">v.<\/td>\n<td width=\"406\">vom<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">VBK<\/td>\n<td width=\"406\">Verteidigungsbezirkskommando<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">VKK<\/td>\n<td width=\"406\">Verteidigungskreiskommando<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">VPR<\/td>\n<td width=\"406\">Verteidigungspolitische Richtlinien<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">VS<\/td>\n<td width=\"406\">Verschlusssache<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">WBK<\/td>\n<td width=\"406\">Wehrbereichskommando<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">WEU<\/td>\n<td width=\"406\">Westeurop\u00e4ische Union<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">WINTEX-CIMEX<\/td>\n<td width=\"406\">Winterexercise \u2013 Civil-military exercise<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">WLW<\/td>\n<td width=\"406\">Weniger letale Waffen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ZM-Objekte<\/td>\n<td width=\"406\">Zivile Objekte von milit\u00e4rischer Bedeutung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ZMZ (\/I), (\/A)<\/td>\n<td width=\"406\">Zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit (im Inland), (im Ausland)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ZNBw<\/td>\n<td width=\"406\">Zentrum Nachrichtenweswen der Bundeswehr<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"146\">ZSanDstBw<\/td>\n<td width=\"406\">Zentrale Sanit\u00e4tsdienststelle der Bundeswehr<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<ol>\n<li>Bundeswehr im Innern: Einleitung<\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1 Elemente der aktuellen Debatte<\/p>\n<p>Soll, darf, kann das Milit\u00e4r im Innern des eigenen Staates eingesetzt werden? Ist das Milit\u00e4r als Mittel der Kriegf\u00fchrung seinem Auftrag, seiner Ausr\u00fcstungen, seiner gesamten institutionellen \u201eNatur\u201c nach nicht nur ungeeignet, in inneren Angelegenheiten t\u00e4tig zu werden, sondern stellt das im Milit\u00e4r organisierte staatliche Gewalt- und Zerst\u00f6rungspotential nicht zugleich eine Gefahr f\u00fcr die demokratische Entwicklung von Gesellschaften dar? Sind Demokratie und Milit\u00e4r allenfalls nur dann vereinbar, wenn die Zust\u00e4ndigkeit des Milit\u00e4rs strikt auf Kriegs- und Verteidigungsaufgaben beschr\u00e4nkt wird? Diese Fragen sind von grunds\u00e4tzlicher Natur. Sie sind so alt, wie die Ideen der b\u00fcrgerlich-liberalen Gesellschaft. Die Trennung von innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit, die Scheidung von Polizei und Milit\u00e4r, die Verbannung des Milit\u00e4rs aus dem Alltag innerer Sicherheitswahrung, die rechtliche und rechtsstaatliche Einhegung der Polizeigewalt sowie materielle und prozedurale H\u00fcrden, die vor dem Einsatz des Milit\u00e4rs im Innern \u00fcberwunden werden m\u00fcssen, sollen den inneren\/innenpolitischen Einfluss der Milit\u00e4rs neutralisieren.<\/p>\n<p>Diese Differenzierung des staatlichen Gewaltmonopols wird im letzten Jahrzehnt in Deutschland vermehrt (und politisch manifest) in Frage gestellt. Die Trennungen zwischen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit seien antiquiert: Die Sicherheitsgefahren stellten Staat und Gesellschaft im 21. Jahrhundert vor neuen Herausforderungen, die mit den Antworten des 19. Jahrhunderts nicht mehr bew\u00e4ltigt werden k\u00f6nnten. Zudem unterscheide sich das moderne Milit\u00e4r erheblich von seinen Vorg\u00e4ngern: Das Milit\u00e4r sei nicht l\u00e4nger eine Instrument in den H\u00e4nden der Herrschenden, das \u2013 ausgerichtet auf die Kriegf\u00fchrung zwischen Staaten \u2013 f\u00fcr die eigene Gesellschaft eine latente Bedrohung darstelle, sondern es habe sich zu einem demokratisch verfassten Instrument der Konfliktregelung gewandelt. Der Einsatz des Milit\u00e4rs zur Aufrechterhaltung Innerer Sicherheit sei deshalb nicht nur wegen der Bedrohungslage geboten, sondern sie sei auch im Hinblick auf die innenpolitischen Wirkungen unproblematisch.<\/p>\n<p>Seit die Anschl\u00e4ge vom 11. September 2001 dem dominierenden Bedrohungsszenario des \u201einternationalen islamistischen Terrorismus\u201c Nachdruck verliehen haben, sind die Forderungen, die Bundeswehr mit Sicherheitsaufgaben im Innern zu betrauen, nicht mehr aus der politischen Diskussion wegzudenken. Das Thema ist f\u00fcr die Bundesrepublik alles andere als neu. Zwar hatten die Notstandsgesetze von 1968, die die Bundeswehr keineswegs von Aufgaben im Innern entbanden, sondern sie nur auf bestimmte, au\u00dfergew\u00f6hnliche Situationen zu beschr\u00e4nken suchten, f\u00fcr etwas Beruhigung gesorgt. Aber immer wieder tauchten Forderungen auf, der Bundeswehr Aufgaben im Innern zuzuweisen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bereits in den 70er Jahren wurde der Einsatz von Soldaten bei Gro\u00dfdemonstrationen gegen Atomkraftwerke in die Diskussion gebracht.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/li>\n<li>In den 80ern gab es verschiedene Hinweise, dass die Bundeswehr bei Demonstrationen eingesetzt werden k\u00f6nnte. So wurden \u00dcbungsszenarien in einigen Kasernen durchgespielt, in denen ein Angriff Demonstrierender auf die Kaserne abgewehrt werden sollte. Dass sich Soldaten hinter dem Bauzaun des AKW Brokdorf aufhielten, wie von Beobachtern behauptet, wurde von der Bundesregierung jedoch zur\u00fcckgewiesen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/li>\n<li>In den 90er Jahren wurde die Bundeswehr mehrfach f\u00fcr die Grenzsicherung ins Gespr\u00e4ch gebracht, um \u201emassenhafte illegale Grenz\u00fcbertritte\u201c zu verhindern.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/li>\n<li>Anfang der 90er Jahre wollte Bundesinnnenminister Seiters Bundeswehrsoldaten einsetzen, um die Akten von Asylbewerbern im Bundesamt in Zirndorf bearbeiten zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/li>\n<li>Der Vorsitzende der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion Sch\u00e4uble regte Ende 1993 an, dar\u00fcber nachzudenken, ob die Bundeswehr zur Gew\u00e4hrleistung der Inneren Sicherheit \u201ebei gr\u00f6\u00dferen Sicherheitsbedrohungen im Innern\u201c eingesetzt werden sollte, wenn die Kr\u00e4fte von Polizei und Bundesgrenzschutz nicht ausreichten.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/li>\n<li>Anfang 1999 f\u00fchrten die Auseinandersetzung nach der Festnahme des Vorsitzenden der Kurdischen Arbeiterpartei PKK, \u00d6calan, zu Sitzblockaden auf Autobahnen und der Besetzung von Botschaften; weitere Angriffe auf t\u00fcrkische Einrichtungen wurden bef\u00fcrchtet. Angesichts dieser Lage er\u00f6rterten die Innenminister, ob ggf. auf die Bundeswehr zur\u00fcckgegriffen werden k\u00f6nne, wenn die Polizei an ihrer Leistungsgrenze angelangt sei.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/li>\n<li>Schon vor dem 11.9. wurde auf die F\u00e4higkeiten der Bundeswehr zur \u201eAbwendung terroristischer Bedrohungen\u201c hingewiesen. Weil \u201eflexible und vor allem schnelle Fertigkeiten\u201c gefordert seien, m\u00fcsse \u201edie Kooperation zwischen Bundeswehr und den Spezialeinheiten der Polizei nachhaltig verbessert werden\u201c.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Unmittelbar nach den Anschl\u00e4gen vom September 2001 forderten f\u00fchrende Politiker der Republik die Einbeziehung der Bundeswehr: Innerhalb eines Monats verlangte der bayerische Ministerpr\u00e4sident Edmund Stoiber, Soldaten bei der Flughafensicherung einzusetzen; der Berliner SPD-Innensenator Erhart K\u00f6rting wollte Soldaten f\u00fcr den Objektschutz in der Bundeshauptstadt; der CSU-Verteidigungspolitiker Chrsitian Schmidt schlug vor, die Bundeswehr solle eine interne Eingreiftruppe zum Heimatschutz aufstellen; die CDU-Vorsitzende Angela Merkel wollte ein \u201eBundessicherheitsamt\u201c einrichten, dem Bundeswehr, Polizei und Geheimdienste angeh\u00f6ren sollten; die CDU\/CSU-Bundestagsfraktion legte eine Grundgesetznovelle vor, die erlauben sollte, Bundeswehrsoldaten zum Schutz ziviler Objekte einsetzen zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Die politische Diskussion wurde in den Jahren nach 2001 vor allem von Seiten der CDU\/CSU vorangetrieben. Sowohl im Bundestag wie \u00fcber von ihr gef\u00fchrte Landesregierungen im Bundesrat wurden Antr\u00e4ge zur Erweiterung von Art. 87a und Art. 35 Grundgesetz eingebracht, die jedoch alle an der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit scheiterten. Im Regierungsprogramm der Unionsparteien f\u00fcr die Bundestagswahl 2002 wurden \u201eStrukturen, in der sich die Kr\u00e4fte f\u00fcr die \u00c4u\u00dfere und Innere Sicherheit ebenso wie in anderen demokratischen Staaten wirksam erg\u00e4nzen\u201c gefordert; \u201eklare Rechtsgrundlagen\u201c sollten geschaffen werden, \u201eum in besonderen Gef\u00e4hrdungslagen den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen ihrer spezifischen F\u00e4higkeiten erg\u00e4nzend zu Polizei und Bundesgrenzschutz zu erm\u00f6glichen\u201c.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> 2003 verlangte der fr\u00fchere Pr\u00e4sident des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und Berliner Innensenator, der CDU-Politiker Werthebach: \u201eDer Einsatz der Streitkr\u00e4fte im Inland zur Abwehr und Beseitigung terroristischer Angriffe muss endlich rechtlich zweifelsfrei geregelt werden.\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Ihm Jahr 2004 legte der \u201eBundesfachausschuss Sicherheitspolitik\u201c der CDU ein \u201eGesamtsicherheitskonzept\u201c der Partei vor, das die Bundeswehr \u201eals Instrument der \u00e4u\u00dferen und inneren Sicherheit\u201c charakterisierte. \u201eIn besonderen Gef\u00e4hrdungslagen\u201c, so der Beschluss, \u201emuss der Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen F\u00e4higkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bew\u00e4ltigung terroristischer Gefahren erg\u00e4nzend zur Polizei und Bundesgrenzschutz im Rahmen festgelegter Grenzen m\u00f6glich sein. Hierzu sind klare Rechtsgrundlagen zu schaffen und Zust\u00e4ndigkeiten anzupassen\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> In einem Papier der CDU\/CSU-Fraktion wurden vier \u201edurchaus realistische Szenarien f\u00fcr Eins\u00e4tze der Bundeswehr im Heimatschutz aufgelistet: Neben der unmittelbaren Hilfeleistung im Katastrophenfall und der Beteiligung am Objektschutz bei Gro\u00dfschadenslagen geh\u00f6rten hierzu auch die \u201eUnterst\u00fctzung von F\u00fchrungsf\u00e4higkeiten bei \u201ebesonderer terroristischer Bedrohung und der Bew\u00e4ltigung ihrer Folgen\u201c sowie \u201eim Rahmen der Abschreckung die Bewachung von Liegenschaften und kritischer Infrastruktur\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a>. Der bayerische Innenminister Beckstein nannte vier Bereiche, die durch eine Grundgesetz\u00e4nderung f\u00fcr die Streitkr\u00e4fte im Innern ge\u00f6ffnet werden sollten: 1. bei terroristischen Bedrohungen im Objektschutz, 2. zur Verhinderung unmittelbar \u2013 durch terroristische Anschl\u00e4ge \u2013 drohender Katastrophen, 3. zur Abwehr von Bedrohungen aus der Luft und (4.) von See her.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Die Verfassung derart zu ver\u00e4ndern, dass die Bundeswehr im Innern zur Abwehr all jener Gefahren eingesetzt werden kann, die mit den Mitteln der Polizei nicht abgewehrt werden k\u00f6nnen, stellt eines der zentralen Argumente in der Diskussion um den Einsatz der Streitkr\u00e4fte im Innern dar.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Nach den Vorstellungen der CDU sollte die Bundeswehr auch organisatorisch ihrem Auftrag im Innern Rechnung tragen. Das \u201eGesamtsicherheitskonzept\u201c von 2004 fordert, aus dem Personalbestand der Bundeswehr rund 25.000 Soldaten mit \u201eAufgaben des Heimatschutzes\u201c zu betrauen. Die \u201eauch f\u00fcr den Heimatschutz ausgebildeten Soldaten sollen\u201c, so das Konzept, \u201emit ihren spezifischen F\u00e4higkeiten Aufgaben im Katastrophenschutz sowie bei der Abwehr und Bew\u00e4ltigung terroristischer Gefahren \u00fcbernehmen\u201c, sofern bei den zivilen Beh\u00f6rden Personal oder Material nicht ausreiche.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Die an der US-amerikanischen Nationalgarde orientierte Idee<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> speziell f\u00fcr Inlandseins\u00e4tze ausgebildeter Einheiten stie\u00df vor allem bei den f\u00fcr den Katastrophenschutz in den L\u00e4ndern Verantwortlichen auf Zustimmung.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Denn ihre Bildung h\u00e4tte bedeutet, dass die L\u00e4nder die Ressourcen der Bundeswehr in ihre Planungen h\u00e4tten verbindlich aufnehmen k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Gesonderte Verb\u00e4nde f\u00fcr den Heimatschutz aufzustellen, spielte jedoch in den Transformationspl\u00e4nen des Verteidigungsministeriums keine Rolle. Die Idee ist auch nicht aufgegriffen worden, als wieder ein Christdemokrat das Verteidigungsministerium f\u00fchrte. Statt dessen argumentierte die Regierung in ihrem Bericht zum \u201eHeimatschutz\u201c aus dem Jahr 2007, dass Verteidigung sich nicht auf die Landesgrenzen beschr\u00e4nke, sondern dort einsetzen m\u00fcsse, \u201ewo Risiken und Bedrohungen f\u00fcr die Sicherheit Deutschlands und seiner Verb\u00fcndeten entstehen. Hierdurch wird ein entscheidender Beitrag zum Schutz Deutschlands und seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger geleistet.\u201c<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Obwohl der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c, die Vermischung von innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit und der Umbau der \u201eSicherheitsarchitektur\u201c von der SPD nicht in Frage gestellt wird, lehnt sie eine \u00c4nderung des Grundgesetzes in dem von der CDU\/CSU gew\u00fcnschten Umfang ab. Als nach dem Irrflug eines Sportflugzeugs durch die Frankfurter Innenstadt im Januar 2003 die Anschl\u00e4ge des 11. September an Bedeutung f\u00fcr Deutschland zu gewinnen schienen, sah die damalige rot-gr\u00fcne Regierung sich zum Handeln gen\u00f6tigt. Um die Novellierung des Grundgesetzes zu umgehen, beschritt die Bundesregierung 2003 den Weg \u00fcber eine ausgeweitete \u2013 2006 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bewertete \u2013 Interpretation der Amtshilfebestimmungen. Wegen der politischen Differenzen zwischen CDU\/CSU und SPD blieb die verfassungspolitische Novellierung nach dem Regierungswechsel zun\u00e4chst blockiert. Nach dem Bekenntnis, dass \u201e\u00e4u\u00dfere und innere Sicherheit immer st\u00e4rker ineinander(greifen)\u201c, gleichwohl jedoch an der \u201egrunds\u00e4tzliche(n) Trennung zwischen polizeilichen und milit\u00e4rischen Aufgaben\u201c festgehalten werden solle, stellte die Gro\u00dfe Koalition in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Luftsicherheitsgesetz zu pr\u00fcfen, \u201eob und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht\u201c. Ende 2008 scheiterte ein Formulierungsvorschlag am Widerstand der SPD-Bundestagsfraktion.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> In der ersten Jahresh\u00e4lfte 2009 einigte sich die Innenministerkonferenz auf eine aktualisierte Version ihres \u201eProgramms Innere Sicherheit\u201c. Die Innenminister best\u00e4tigten, dass die Polizei \u201eim Falle terroristischer Bedrohungslagen im Luft- und Seeraum\u201c der Unterst\u00fctzung durch die Bundeswehr bed\u00fcrfe. F\u00fcr die \u201eAmtshilfe mit milit\u00e4rischen Mitteln\u201c im Bereich der Luft- und Seesicherheit m\u00fcsse eine \u201everfassungsrechtliche() Grundlage\u201c geschaffen werden \u2013 damit gehe aber \u201eein Zust\u00e4ndigkeitserweiterung f\u00fcr die Bundeswehr\u201c nicht einher. F\u00fcr die Unterst\u00fctzung bei Gro\u00dfschadensereignissen m\u00fcsse nicht nur festgestellt werden, welche Leistungen die Bundeswehr erbringen kann, sondern deren \u201espezifische F\u00e4higkeiten und Ressourcen (m\u00fcssten) weitgehend einplanbar zur Verf\u00fcgung stehen\u201c. Gleichzeitig stellten sie \u2013 in einer Fu\u00dfnote \u2013 ohne eigene Bewertung fest: \u201eDer Einsatz der Bundeswehr im Innern ist Gegenstand einer verfassungsrechtlichen und politischen Diskussion, deren Ergebnis abzuwarten bleibt.\u201c<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Bis zum Ende der 16. Wahlperiode sind Entw\u00fcrfe des seit Jahren angek\u00fcndigten Ausf\u00fchrungsgesetzes zu Artikel 35 GG, eines \u201eBundeswehraufgabengesetz\u201c<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> und eines \u201eSeesicherheitsgesetzes\u201c<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> nicht ver\u00f6ffentlicht worden. Zwar bleibt die verfassungsrechtliche Kontroverse auf der tagespolitischen Agenda, aber der rechtliche Stillstand bedeutet keineswegs, dass sich der Komplex \u201eBundeswehr und innere Sicherheit\u201c nicht ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p><strong>1.2 Milit\u00e4r im Innern \u2013 ein Problem?<\/strong><\/p>\n<p>Der Einsatz des Milit\u00e4rs im Innern ist aus zwei Gr\u00fcnden problematisch. Der erste ist grunds\u00e4tzlicher Natur. Er betrifft das Selbstverst\u00e4ndnis liberaler Demokratien und die Eigent\u00fcmlichkeiten des Milit\u00e4rs. Seiner institutionellen Natur nach ist das Milit\u00e4r auf Kriege ausgerichtet. Es ist in Personalst\u00e4rke, Ausr\u00fcstung und Waffen zur massenhaften Vernichtung f\u00e4hig, weil sein potentielles Gegen\u00fcber der Feind ist. Um dies realisieren zu k\u00f6nnen, ist das Milit\u00e4r hierarchisch gegliedert und funktioniert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam. Das Milit\u00e4r ist die Institution, in der die F\u00e4higkeit zur Anwendung von Makroviolenz konzentriert ist. Als Instrument des Staates, das dessen territoriale Integrit\u00e4t und dessen (Bestands)Interessen gegen\u00fcber \u00e4u\u00dferen Feinden sichern soll, unterliegt weniger engen rechtlichen und politischen Regulierungen als die Polizei, deren Gegen\u00fcber Rechtsbrecher sind, die gleichzeitig Grundrechtstr\u00e4ger sind.<\/p>\n<p>Zwar ist es dem staatlichen Gewaltmonopol inh\u00e4rent, dass es das Ideal der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft begrenzt, nach dem Konflikte in \u00f6ffentlich-politischen Prozessen ausgetragen und entschieden werden sollen. In liberal-demokratischen Rechtsstaaten wird dieses Problem dadurch zu verringern gesucht, dass einerseits zwischen der \u00e4u\u00dferen Verteidigung und der inneren Sicherheitswahrung unterschieden und andererseits das Gewaltmonopol im Innern vergleichsweise engen rechtlichen Regulierungen unterworfen wird. Wird nun das Milit\u00e4r im Innern eingesetzt, so sind nur zwei Alternativen denkbar: entweder nimmt das staatliche Gewaltpotential gegen\u00fcber der Gesellschaft zu oder das Milit\u00e4r nimmt eher polizeiliche Eigenschaften an. Auf diese zweite Option der Verpolizeilichung des Milit\u00e4rs deuten die Diagnosen, nach denen sich das soldatische Berufsbild erheblich wandelt. F\u00fchrten in einer ersten Stufe die moderne Waffentechnik dazu, dass das Gehorsamsprinzip durch mehr soldatische Selbstst\u00e4ndigkeit ersetzt worden sei, so h\u00e4tten die \u201eneuen Kriege\u201c, die Kriseninterventions- und -stabilisierungseins\u00e4tze bewirkt, dass die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu einem \u2013 mindestens gleichwertigen \u2013 soldatischen T\u00e4tigkeitsbereich geworden sei. Wenn das Milit\u00e4r sich in Binnenorganisation und Arbeitsfeldern der Polizei ann\u00e4hert, so die Behauptung, dann relativiert sich das Demokratieproblem erheblich. Der Inlandseinsatz eines so gewandelten Milit\u00e4rs w\u00e4re allenfalls graduell von dem unterschieden, was jede staatliche Zwangseinrichtung mit sich bringe.<\/p>\n<p>Das zweite Problem resultiert aus der bundesrepublikanischen Verfassung, in der die Gewaltenteilung zwischen Bund und L\u00e4ndern ein weiteres Element der Einhegung, Begrenzung und Kontrollierbarkeit staatlicher Macht darstellt. Dieses Bestreben hatte sich im Grundgesetz von 1949 durch den Grundsatz niedergeschlagen, dass Polizei im Kern Sache der Bundesl\u00e4nder sei und dem Bund nur wenige Zentralstellenaufgaben oder einzelne Sonderpolizeien zustanden. \u00c4hnlich war die Konstellation im Bereich des staatlichen \u201eVerfassungsschutzes\u201c. Und auch im Katastrophenschutz lag die Zust\u00e4ndigkeiten bei den L\u00e4ndern; hier allerdings in der Variante, dass der milit\u00e4rische Zivilschutz (also jene F\u00e4lle, in denen die Katastrophe durch einen Krieg bewirkt wird) beim Bund verblieb. Bereits ohne Ber\u00fccksichtigung der milit\u00e4rischen Seite haben die zentralistischen Tendenzen in der Polizei- und \u201eSicherheitsverfassung\u201c der Bundesrepublik im letzten Jahrzehnt erheblich zugenommen. Das gilt sowohl f\u00fcr den seit den 70er Jahre anhaltenden Ausbau des Bundeskriminalamtes und f\u00fcr die Umwandlung des Bundesgrenzschutzes in eine regul\u00e4re Schutzpolizei des Bundes, als auch f\u00fcr den Bereich der Geheimdienste und \u2013 wie noch zu zeigen sein wird \u2013 f\u00fcr den Katastrophenschutz. Durch Inlandseins\u00e4tze der Bundeswehr w\u00fcrde dieses f\u00f6derale Gef\u00fcge weiter in Richtung Bundesebene verschoben. Das mit dem Milit\u00e4reinsatz verbundene Gewaltproblem w\u00fcrde durch die Zentralisierung noch versch\u00e4rft.<\/p>\n<p>Je nach Antwort auf diese Fragen stellte die Einbeziehung der Bundeswehr in innere Angelegenheiten eine von den gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Erfordernissen gebotene Weiterentwicklung der \u201eSicherheitsarchitektur\u201c und der politischen \u201eSicherheitsverfassung\u201c der Bundesrepublik dar oder sie erscheint als ein Element eines erheblichen Wandels im Verh\u00e4ltnis von Staatsapparat und Gesellschaft. Die vorliegende Arbeit kann nur einen kleinen Ausschnitt aus den vielf\u00e4ltigen Ver\u00e4nderungen beleuchten, die die Diskussion um den Inlandseinsatz des Milit\u00e4rs bestimmen. F\u00fcr ihren Zuschnitt waren die folgenden Thesen ausschlaggebend:<\/p>\n<ul>\n<li>Entdifferenzierung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Wahrnehmung von Aufgaben im Innern durch das Milit\u00e4r ist als Ausdruck der Entdiffenzierung des Gewaltmonopols interpretiert worden. Die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts k\u00f6nnten \u201eals H\u00f6hepunkt der funktionalen Differenzierung des staatlichen Gewaltapparates betrachtet\u201c werden: das Milit\u00e4r war f\u00fcr die Verteidigung des Territoriums nach au\u00dfen zust\u00e4ndig, die Polizei f\u00fcr die Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Ende der 80er Jahre habe sich \u201eein Wendepunkt in der Geschichte der Staatsgewalt\u201c vollzogen, weil das Milit\u00e4r einem \u201etiefgreifenden Struktur- und Funktionswandel\u201c unterliege,<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> der darauf hinauslaufe, das sich \u201edas Milit\u00e4r (bzw. ein Teil davon) \u201averpolizeilicht\u2018\u201c.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Im Ergebnis, so Kutscha unter der \u00dcberschrift \u201eDie Bundeswehr auf dem Weg zu einer multifunktionellen Sicherheitsbeh\u00f6rde?\u201c, w\u00fcrde damit \u201edas Milit\u00e4r wieder in die Rolle eines Instruments sowohl der au\u00dfen- als auch der innenpolitischen Machtsicherung zur\u00fcckkehren, der Soldat w\u00e4re dann sowohl als K\u00e4mpfer im Out-of-ara-Einsatz als auch als Gendarm an der \u201aHeimatfront\u2018 einsetzbar.\u201c<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a><\/p>\n<p>Auch wenn die Entdifferenzierungsthese sich auch auf kaum bestreitbare Ver\u00e4nderungen st\u00fctzt, so w\u00fcrde sie die Ver\u00e4nderungen unzureichend erfassen, wenn sie als R\u00fcckkehr zu den Verh\u00e4ltnissen im 19. Jahrhundert verstanden w\u00fcrde. Dass Soldaten mit aufgesetztem Bajonett auf Demonstrierende losgehen, ist die unwahrscheinlichste Variante der \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c. Insofern ist auch die Vermutung Enloes, in der starken Rolle des Milit\u00e4rs in vielen Staaten der \u201eDritten Welt\u201c zeige sich die Zukunft der entwickelten Industriestaaten, wenig \u00fcberzeugend.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Denn dass milit\u00e4rische Gewalt im Innern dieser Staaten ausge\u00fcbt wird, ist nur eine Variante milit\u00e4rischer Aktivit\u00e4ten \u2013 und vermutlich nicht die dominierende.<\/p>\n<p>Betrachtet man die Differenzierungsthese genauer, so werden deren Grenzen deutlich. Erst die Aufr\u00fcstung der Polizeien, die Bildung geschlossener Verb\u00e4nde, die kasernierte Ausbildung und Unterbringung, also wenn man so will, die Militarisierung der Polizeien hatten dazu beigetragen, dass das Milit\u00e4r aus inneren Angelegenheiten zur\u00fcckgedr\u00e4ngt werden konnte.<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a> Noch vergleichsweise lange war der Preis der Differenzierung, dass die Polizeien der Bundesrepublik ihr milit\u00e4risches Erbe behielten; es wurde in dem Ma\u00dfe abgelegt, wie die Bundeswehr mit der Wahrnehmung innerer Aufgaben betraut wurde. In der Bundesrepublik war der Einsatz der Streitkr\u00e4fte im Innern bis 1968 nicht geregelt. Durch die Notstandsgesetzgebung wurden verschiedene Notstandsarten definiert, die unterschiedliche T\u00e4tigkeiten der Streitkr\u00e4fte im Innern zulassen. Diese \u201eNotst\u00e4nde\u201c (regionale und \u00fcberregionale Katastrophe, \u00e4u\u00dferer und innerer Notstand) schlossen die Bundeswehr nicht aus Fragen der Inneren Sicherheit aus, sondern begrenzte ihre T\u00e4tigkeit auf bestimmte (Extrem)Situationen. Die Bundeswehr wurde damit als Einsatzreserve f\u00fcr die Inlandsverwendung legitimiert. Erst dies erm\u00f6glichte, die Polizeien, insbesondere den Bundesgrenzschutz, in zivile Institutionen umzuwandeln. Da die Verfassung nun gegen Aufst\u00e4ndische durch das Milit\u00e4r verteidigt werden konnte, konnten die Polizeien auf entsprechende Waffen und Ausr\u00fcstung verzichten.<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a><\/p>\n<p>Bereits die Differenzierung der Apparate geschah im Kontext eines Verbundes zwischen diesen;<a href=\"#_ftn31\" name=\"_ftnref31\">[31]<\/a> und erst aus dem Verbund ergaben sich die Optionen, das Milit\u00e4r im Innern \u201ekalkulierbar\u201c einzusetzen<a href=\"#_ftn32\" name=\"_ftnref32\">[32]<\/a> \u2013 dass diese nicht genutzt werden mussten, lag nicht an der institutionellen Konstellation, sondern an der stabilen Entwicklung der Bundesrepublik, die einen R\u00fcckgriff auf milit\u00e4rische Ressourcen nur selten erforderlich machte. \u201eEntdifferenzierung\u201c meint deshalb f\u00fcr die Verh\u00e4ltnisse in Deutschland, dass es zu Verschiebungen im Sicherheitsverbund zwischen zivilen Beh\u00f6rden und der Bundeswehr kommt. Dabei r\u00fcckt die Bundeswehr zu einem Akteur in der Normallage auf; sie wird zu einer St\u00fctze innerer Sicherheit, indem sie entweder spezifisch milit\u00e4rische Leistungen einbringt oder ihre allgemeinen Ressourcen (Personal, Material, Liegenschaften etc.).<a href=\"#_ftn33\" name=\"_ftnref33\">[33]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Praxis vor Recht<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die gegenw\u00e4rtigen Wandlungen sind durch schrittweise Ver\u00e4nderungen gekennzeichnet. Sie betreffen die Organisation und die Verfahren in und zwischen Beh\u00f6rden. H\u00e4ufig sind sie f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit nicht sichtbar; dies gilt im Sicherheitsbereich traditionell mehr als f\u00fcr andere Bereiche. \u00d6ffentlichkeit wird im politischen System der Bundesrepublik sp\u00e4testens dann hergestellt, wenn gesetzliche Grundlagen geschaffen werden sollen. Diese Bedeutung der Legislative f\u00fchrt h\u00e4ufig dazu, dass der Stand der Gesetzgebung mit der Beschreibung beh\u00f6rdlicher Praxis verwechselt wird. Im vorliegenden Fall ist die \u00f6ffentliche Debatte stark auf die Frage der Verfassungs\u00e4nderung ausgerichtet. Die Auseinandersetzungen zwischen den Parteien scheint die weitere Entwicklung zu blockieren. Was der einen Seite als Indiz f\u00fcr die schnell zu behebende Sicherheitsl\u00fccke dient, gilt der anderen als Bollwerk gegen das \u2013 abgelehnte \u2013 Vordringen der Bundeswehr.<\/p>\n<p>Zwar k\u00f6nnen \u2013 zumal in einem traditionell verrechtlichten System wie dem der Bundesrepublik \u2013 die gesetzlichen Bestimmungen nicht ignoriert werden. Aber insgesamt scheint es plausibler, die Ver\u00e4nderungen der Praxis innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens ins Auge zufassen. Sofern der Diskussion um die Einbeziehung der Bundeswehr in innere Angelegenheit mehr zugrunde liegt als die Programmatik einer Partei,<a href=\"#_ftn34\" name=\"_ftnref34\">[34]<\/a> ist zu erwarten, dass die Ver\u00e4nderungen sich hinter der B\u00fchne des politisch-rechtlichen Streits auf der Ebene der Institutionen und ihrer T\u00e4tigkeiten vonstatten gehen. Das Recht, einschlie\u00dflich der Versuche, es im Wortlaut oder im Wege der Interpretation zu \u00e4ndern, w\u00e4re deshalb allenfalls ein Indikator f\u00fcr den Wandel, aber keineswegs das Feld, auf dem die Bewegung in Gang gebracht wird.<\/p>\n<p>Die Untersuchung zielt deshalb auf eine Bestandsaufnahme sich wandelnder Institutionen und deren T\u00e4tigkeiten. Dies betrifft zun\u00e4chst die organisatorischen Ver\u00e4nderungen der Bundeswehr, insbesondere den Umbau der territorialen Gliederung der Streitkr\u00e4fte. Es handelt sich dabei um Vorg\u00e4nge in der Organisationsgewalt des Ministeriums, die kaum \u00f6ffentlich er\u00f6rtert wurden. Gleichwohl haben sie eine erhebliche Relevanz auf Akteure au\u00dferhalb der Bundeswehr, und sie haben das Potential, die innenpolitische Bedeutung der Streitkr\u00e4fte zu vergr\u00f6\u00dfern. Felder der Praxis, in denen sich die neue Rolle milit\u00e4rischer Mittel ank\u00fcndigt, sind die Eins\u00e4tze im Rahmen der Amtshilfe, die Beteiligung im Katastrophenschutz, insbesondere im Hinblick auf jene Ressourcen, \u00fcber die die Bundeswehr exklusiv verf\u00fcgt. Schlie\u00dflich ist zu erwarten, dass von den Auslandseins\u00e4tzen der Streitkr\u00e4fte, die h\u00e4ufig mit polizei\u00e4hnlichen T\u00e4tigkeiten durchsetzt sind, R\u00fcckwirkungen auf die Verwendungsm\u00f6glichkeiten im Innern ausgehen. Die Ver\u00e4nderungen in diesen unterschiedlichen Feldern geschehen gegenw\u00e4rtig unabh\u00e4ngig voneinander. In ihren Folgen scheinen sie jedoch in dieselbe Richtung zu weisen, der zufolge die innenpolitische Bedeutung der Bundeswehr zunehmen wird.<\/p>\n<ul>\n<li>Institutionalisierungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auf institutioneller Ebene f\u00fchrt die Entdifferenzierung nicht zu neuen kompakten Beh\u00f6rden. Die Entwicklung ist vielmehr durch eine neue Un\u00fcbersichtlichkeit gekennzeichnet, die sich zum einen aus den schrittweisen Wandlungen ergibt. Das Feld ist seit Anfang des Jahrzehnts stark in Bewegung; sowohl die Bundeswehr befindet sich in der \u201eTransformation\u201c, aber auch die f\u00fcr die Sicherheit im Innern prim\u00e4r zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ver\u00e4ndern sich und ihre Beziehungen zueinander. Die Diskussion um die \u201eneue Sicherheitsarchitektur\u201c und die sukzessiven Versuche, einzelne Elemente zu realisieren, ist Ausdruck dieses Wandels. Zum anderen zeigen sowohl die programmatischen Konzepte wie die ersten Umsetzungen, dass die Grundpfeiler dieser Architektur aus unterschiedlichen Kooperationsformen, mit unterschiedlichen Beteiligten, zu unterschiedlichen Anl\u00e4ssen bestehen werden. Dieses Geflecht \u201evernetzter Sicherheit\u201c ist nur schwer zu fassen. Weder reicht der Blick auf einzelnen Institutionen \u2013 etwa die Polizei, die Bundeswehr, die Katastrophenschutzbeh\u00f6rden \u2013 noch auf einzelne Eins\u00e4tze, denn beides zeigte nur Ausschnitte eines entstehenden Komplexes, dessen Bedeutung sich aus dem auf Dauer gestellten Zusammenwirken ergibt.<\/p>\n<p>Die situations- und anlassbedingt ver\u00e4nderten Arrangements beziehen sich auch auf die Art der T\u00e4tigkeiten. Gemessen an der Grundrechtsrelevanz stehen der Umgang mit personenbezogenen Daten und die F\u00e4higkeit zur Anwendung physischer Gewalt im Zentrum des Interesses. In beiden Fragen ist nicht mit der Herausbildung neuer (eben entdifferenzierter) Beh\u00f6rden, sondern mit weiterhin abgestuften Zust\u00e4ndigkeiten und Ressourcen zu rechnen, die jedoch verkn\u00fcpft werden (etwa bei den Datenbest\u00e4nden) oder auf die anlassbezogen zur\u00fcckgegriffen werden kann (etwa bei bewaffneten Einheiten).<\/p>\n<p>Die sich herausbildende neue Struktur ist nicht durch die Alternativen Polizei oder Milit\u00e4r gekennzeichnet, sondern durch die Kooperation Polizei und Milit\u00e4r. Statt der Militarisierung der Gesellschaft ist eine partielle Verpolizeilichung des Milit\u00e4rs festzustellen. Gleichzeitig bildet die Polizei Segmente aus, die sich einerseits nahtlos an verpolizeilichte Milit\u00e4reinheiten anschlie\u00dfen (etwa die Spezialeinsatzkr\u00e4fte beider Beh\u00f6rden), andererseits sich den Arbeitsweisen von Geheimdiensten ann\u00e4hern. Die \u201eneue Sicherheitsarchitektur\u201c ist mithin von weiteren Differenzierungen unterschiedlicher Gewalt- bzw. Eingriffsformen gekennzeichnet, die allein, aber auch in verschiedenen Kombinationen wirksam werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<ul>\n<li>Demokratieproblem<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die heftigen Kontroversen, die mit den T\u00e4tigkeiten des Milit\u00e4rs im Innern verbunden sind, haben historische und systematische Gr\u00fcnde. Das historische Argument lautet, dass Armeen in der Vergangenheit ein Instrument in der Hand der Herrschenden zur Unterdr\u00fcckung der Bev\u00f6lkerung waren. Das systematische Argument verweist auf die Gewaltf\u00e4higkeit des Milit\u00e4rs, die geeignet ist, jede Opposition zu unterdr\u00fccken und zwar mit Mittel, die nicht allein demokratischem Selbstverst\u00e4ndnis widersprechen, sondern die auch weit \u00fcber das hinausgehen, was zum herk\u00f6mmlichen polizeilichen Repertoire in westlichen Demokratien gez\u00e4hlt wird. Welche Relevanz beiden Argumenten heute zukommt, ist strittig. Unstrittig d\u00fcrfte aber sein, dass mit dem Milit\u00e4r im Innern die staatlichen Ressourcen wachsen, um \u2013 neutral formuliert \u2013 Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten \u2013 andernfalls w\u00e4ren alle Bem\u00fchungen in diese Richtung sinnlos oder blo\u00dfe Rhetorik. Die Interventionschancen wachsen aber deshalb, weil mit dem Milit\u00e4r, trotz seiner unbestreitbaren Wandlungen, denen es gegenw\u00e4rtig unterworfen ist, eine Institution f\u00fcr inneren Angelegenheiten zur Verf\u00fcgung steht, die weiterhin \u00fcber die F\u00e4higkeit zu extremer und massenhafter Gewaltanwendung verf\u00fcgen muss und deren Binnenorganisation auch auf diesen \u201eErnstfall\u201c ausgelegt ist. Damit stellt sich das Demokratieproblem nicht in der Form, dass das Milit\u00e4r gegen die eigene Bev\u00f6lkerung mit Panzern vorginge, sondern dass mit seinem Einbezug in innere Angelegenheiten eine Dynamik in Gang gesetzt wird, die den Einfluss des Milit\u00e4rs als \u201eschlagkr\u00e4ftiger\u201c Institution vergr\u00f6\u00dfert.<\/p>\n<p>Mit dieser Entwicklung einher gehen auch Probleme der demokratischen Steuerung und Kontrolle der \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c. Dies betrifft zun\u00e4chst die f\u00f6derale Kompetenzverteilung. In dem Ma\u00df, wie die Bundeswehr an inneren Angelegenheiten beteiligt wird, nimmt die Bedeutung des Bundes zu. Selbst dann, wenn die formalen Zust\u00e4ndigkeiten der L\u00e4nder bestehen bleiben und die Kr\u00e4fte des Bundes lediglich unterst\u00fctzend eingesetzt werden sollen, legt die Funktionsweise des Milit\u00e4rs (Hierarchie, Steuerung \u00fcber Befehl und Gehorsam) die Vermutung nahe, dass viele Entscheidungen faktisch auf den Bund \u00fcbergehen. Damit n\u00e4hmen aber nicht nur die Gestaltungsspielr\u00e4ume der Landesregierungen (und der Landtage) ab, sondern die horizontale Gewaltenteilung als ein Element der demokratischen Einhegung staatlicher Gewalt w\u00fcrde zugunsten des Zentralstaates verschoben. Kommt es gleichzeitig zu Netzwerken der Sicherheitskooperation tritt ein weiteres Problem hinzu. Denn diese Verbindungen sind parlamentarisch wie \u00f6ffentlich nur schwer kontrollierbar. Der \u00f6ffentlichen Kontrolle steht der Umstand entgegen, dass die Kooperationen als beh\u00f6rdeninterne Vorg\u00e4nge deklariert werden k\u00f6nnen, die entweder ohne Relevanz f\u00fcr die Allgemeinheit seien oder deren \u00f6ffentliche Er\u00f6rterung \u201eihrer Natur nach\u201c (Sicherheitsbelang &#8230;) nicht tunlich sei. Parlamentarisch taucht das Problem auf, dass keine parlamentarische K\u00f6rperschaft existiert, die f\u00fcr diese Kooperationen<a href=\"#_ftn35\" name=\"_ftnref35\">[35]<\/a> zust\u00e4ndig ist; zwar kann der Bundestag die Bundesexekutive und k\u00f6nnen die L\u00e4nderparlamente die Landesbeh\u00f6rden kontrollieren, aber deren Zusammenspiel entzieht sich dem parlamentarischen System.<\/p>\n<p>Durch die Einbeziehung der Bundeswehr kommt eine weitere Schwierigkeit hinzu, weil mit dem Verteidigungsministerium ein neues Ressort das Feld betritt. Im Hinblick auf die Kontrolle bedeutet das zum einen, dass die Kriterien milit\u00e4rischer \u00d6ffentlichkeitsarbeit sich auf die T\u00e4tigkeiten im Innern ausdehnen, zum anderen, dass die parlamentarische Besch\u00e4ftigung auf verschiedene Aussch\u00fcsse verteilt wird. Die Kontrollprobleme resultieren deshalb nicht allein aus der f\u00f6deralen Konstruktion, sondern auch aus dem ressort\u00fcbergreifenden Ansatz. Bereits aus dieser doppelten Kontrolll\u00fccke ergeben sich erhebliche Problem f\u00fcr die demokratische Verfassung der \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c.<a href=\"#_ftn36\" name=\"_ftnref36\">[36]<\/a><\/p>\n<p><strong>1.3 Zugang zum Gegenstand<\/strong><\/p>\n<p>Innere Sicherheit eignet sich hervorragend zur \u00f6ffentlichen Debatte, zur Inszenierung, zur politischen Polarisierung. Heikel wird der Umgang mit dem Thema erst, wenn versucht wird, hinter die exekutivische und parteipolitische Propaganda zu blicken. Sehr schnell wird dann darauf verwiesen, dass die Organisation und die Praxis der Beh\u00f6rden ihrer Natur nach keine \u00d6ffentlichkeit vertrage. Auch eine wissenschaftliche Untersuchung k\u00f6nnte entweder die Geheimhaltung verletzen oder sie k\u00f6nnte die Beh\u00f6rden an der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben hindern. Diese Grundkonstellation gilt f\u00fcr Polizeien wie f\u00fcr Staatsanwaltschaften; wenngleich es erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Beh\u00f6rden gibt. Neben dem notorischen Geheimniskr\u00e4mer, der hinter jedem Interessen eines externen Forschungsprojekts eine l\u00e4stige bis gef\u00e4hrliche Einmischung in die eigenen Angelegenheiten betrachtet, gibt es durchaus auch Beh\u00f6rden(leiter), die keinerlei Probleme haben, Einblick in die Praxis zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Eine Untersuchung zur Rolle der Bundeswehr im Innern ist notwendig auf Informationen \u00fcber die Bundeswehr angewiesen. Im vorliegenden Fall, in dem es um eine Bestandsaufnahme aktueller Entwicklungen geht, kam erschwerend hinzu, dass Sekund\u00e4rliteratur nur f\u00fcr den juristischen Bereich in nennenswertem Umfang vorhanden ist und das Gro\u00df der Ver\u00f6ffentlichungen in Selbstdarstellungen aus den Reihen der Bundeswehr oder ihr nahestehender Personen besteht. Da nicht damit gerechnet werden konnte, dass das Verteidigungsministerium schriftliche Dokumente zur Einsicht freigeben w\u00fcrde, bildeten Interviews mit beteiligten Experten und Akteuren die zentrale Methode der Untersuchung.<\/p>\n<p>Allerdings scheiterte der direkte Zugang zu Angeh\u00f6rigen der Bundeswehr weitgehend. Nachdem in einer ersten Runde f\u00fcnf Dienststellen der Bundeswehr direkt angeschrieben und um Interviews gebeten worden waren, gaben vier unsere Anfrage an das Ministerium weiter. Nur eine Dienststelle antwortete; mit zwei Soldaten konnte dann problemlos ein Interview gef\u00fchrt werden. Das Verteidigungsministerium antwortete auf die Projektanfrage zun\u00e4chst \u00fcberhaupt nicht. Nach mehreren telefonischen Erinnerungen wurde die Bitte um Interviews schlie\u00dflich mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, die neue territoriale Organisation sei noch im Aufbau und st\u00fcnde deshalb f\u00fcr eine Erforschung nicht zur Verf\u00fcgung. Erst nach einer Intervention beim Bundesminister der Verteidigung wurde dem Projekt ein Interview auf der Hardth\u00f6he zugestanden. Das Interview fand am 22.10.2007 statt; es dauerte fast sechs Stunden, in denen ein Interviewer vier Soldaten des Ministeriums (die gleichzeitig anwesend waren) befragte. Der Hinweis, dass ein solcher Zugang unzureichend sei und zu methodisch fragw\u00fcrdigen Ergebnissen f\u00fchren m\u00fcsse, wurde ignoriert. Dass es innerhalb der Bundeswehr andere Erfahrungen und Perspektiven geben k\u00f6nne als die des Ministeriums, wurde abgestritten. Auch inhaltlich zeigten sich an verschiedenen Stellen die M\u00e4ngel dieses Zugangs.<\/p>\n<p>Im Jahr 2009 wurde ein erneuter Versuch unternommen, mit Soldaten nachgeordneter Dienststellen und den in der ZMZ-Struktur T\u00e4tigen offiziell genehmigte Gespr\u00e4che f\u00fchren zu k\u00f6nnen. Das Gesuch wurde unter Verweis auf einen Erlass der Verteidigungsministeriums abgelehnt, da die dort vorgegebenen Kriterien nicht erf\u00fcllt seien.<a href=\"#_ftn37\" name=\"_ftnref37\">[37]<\/a> Erneut wurde angeboten, die \u201eFragen in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch zu er\u00f6rtern\u201c. Das Gespr\u00e4ch fand am 29.1.2010 im Bundesverteidigungsministerium statt; anwesend waren sieben Besch\u00e4ftigte des Ministeriums, die zu unterschiedlichen Aspekten des Forschungsprojekts Auskunft gaben.<\/p>\n<p>Wir haben nur wenige Versuche unternommen, an schriftliche Unterlagen des Verteidigungsministeriums zu kommen. Der urspr\u00fcnglichen Absage jedwedes Interviews war eine auch im Internet bereitgestellte Presseinformation (!) \u00fcber die neue ZMZ-Struktur beigelegt. Da im Verteidigungsministerium offenkundig jedes Schriftst\u00fcck wenigstens als \u201eVS \u2013 nur f\u00fcr den Dienstgebrauch\u201c klassifiziert wird, schien ein Zugang im allgemeinen illusorisch.<\/p>\n<p>Der Modellversuch zur neuen ZMZ-Organisation, der in drei Bundesl\u00e4ndern stattfand, ist von der Bundeswehr ausgewertet worden. In Mitteilungen hei\u00dft es auch, dem Modell seien wichtige Anregungen entnommen worden, die in der Umsetzung ber\u00fccksichtigt worden w\u00e4ren. Unsere Bitte, diesen Bericht einsehen zu d\u00fcrfen, wurde vom Ministerium abgelehnt. Man sei, so die Begr\u00fcndung, der Auffassung, dass der Inhalt des Berichts f\u00fcr unsere Untersuchung nicht von Interesse sei.<a href=\"#_ftn38\" name=\"_ftnref38\">[38]<\/a> 2008 haben wir erneut versucht, den Bericht lesen zu d\u00fcrfen. Bis zum Ende des Projekts wurde ein Einblick in den Bericht verwehrt. Auch andere schriftliche Dokumente wurden seitens des Ministeriums nicht zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Wenn die Bundeswehr von sich behauptet, sie sei in der Mitte der Gesellschaft angekommen, so gilt das noch nicht f\u00fcr ihr Verh\u00e4ltnis zur Forschung. Vielmehr wird in dem abschottenden Verhalten gegen\u00fcber unserer harmlosen Interviewbitte der gro\u00dfe Abstand deutlich, der zwischen milit\u00e4rischem und zivilem Selbstverst\u00e4ndnis liegt.<\/p>\n<p>Da das Ministerium den Weg in die Bundeswehr versperrte, wurden andere Zug\u00e4nge wichtiger. Interviews konnten gef\u00fchrt werden mit Vertretern des Bundeswehrverbandes und des Reservistenverbandes, au\u00dferdem mit der einen Dienststelle, die uns ohne das Ministerium zu fragen, Interviews gew\u00e4hrte, sowie mit Bundeswehrangeh\u00f6rigen, die zu anderen Beh\u00f6rden abgeordnet waren.<\/p>\n<p>Bei den zivilen Stellen war die Zugangsverweigerung die Ausnahme. Polizeibeh\u00f6rden und Katastrophenschutzbeh\u00f6rden auf lokaler und L\u00e4nderebene waren in der Regel zu Interviews bereit. Nur der K\u00f6lner Polizeipr\u00e4sident<a href=\"#_ftn39\" name=\"_ftnref39\">[39]<\/a> lehnte Interviews mit der Begr\u00fcndung ab, seine Beh\u00f6rde wolle sich nicht zu aktuellen politischen Streitfragen \u00e4u\u00dfern. Au\u00dferdem verwies er darauf, dass die K\u00f6lner Polizei \u201eden jeweiligen Stand des Grundgesetzes zu akzeptieren\u201c habe \u2013 was unser Anschreiben mit keinem Wort in Zweifel gezogen hatte. 2008 ersuchten wir in K\u00f6ln erneut um eine Interviewgenehmigung. Das Schreiben wurde nicht beantwortet. Vermutlich betrachtete man es angesichts der Antwort des nordrhein-westf\u00e4lischen Innenministeriums auf unsere Fragebogenerhebung (s.u.) als erledigt.<\/p>\n<p>Insgesamt flossen in diesen Bericht die Informationen aus Interviews mit 27 Personen ein. Interviewt wurden 15 Angeh\u00f6rige der Bundeswehr und jeweils vier Personen aus den Bereichen ziviler Katastrophenschutz, Polizei und Verteidigungs- bwz. Sicherheitspolitik.<a href=\"#_ftn40\" name=\"_ftnref40\">[40]<\/a><\/p>\n<p>Im Jahr 2009 haben wir mit einer kleinen Fragebogenerhebung versucht, das Engagement der Bundeswehr vor allem im Bereich der Katastrophenhilfe zu erhellen. Zu diesem Zweck haben wir einen geschlossenen Fragebogen (vorgegebene Antwortalternativen), der nur neun Fragen umfasste an die Polizeipr\u00e4sidien und die Katastrophenschutzbeh\u00f6rden von 21 deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten geschickt. Um die Antwortschwelle gering zu halten, wurde die Befragung anonym ausgef\u00fchrt und ein adressierter und frankierter R\u00fcckumschlag wurde beigelegt. Insgesamt kamen 32 Frageb\u00f6gen ausgef\u00fcllt zur\u00fcck. Zum Teil waren die Umschl\u00e4ge mit Absenderstempeln versehen oder es lagen Begleitbriefe bei. In zwei F\u00e4llen wurden die Briefe von Landesinnenministerien an uns weitergeleitet. Mehrere nordrhein-westf\u00e4lische Polizeibeh\u00f6rden teilten uns mit, dass sie den Vorgang zur Pr\u00fcfung an das Innenministerium weitergeleitet hatten. Nach Nachfrage gaben wir weitere Informationen \u00fcber unser Forschungsprojekt an das Innenministerium. Im Juli 2009 lehnte das Ministerium die Beteiligung der nachgeordneten Beh\u00f6rden ab. Die Ablehnung wurde mit der hohen Belastung der Polizei durch Forschungsvorhaben begr\u00fcndet. Mit Genehmigungen m\u00fcsse das Ministerium restriktiv vorgehen, \u201eda ansonsten die Wahrnehmung ihrer (der Polizei, d. Aut.) Kernaufgaben unangemessen beeintr\u00e4chtigt w\u00e4re\u201c.<a href=\"#_ftn41\" name=\"_ftnref41\">[41]<\/a> Damit wurde den vier angeschriebenen Polizeipr\u00e4sidien in NRW das Ausf\u00fcllen des Fragebogens untersagt.<\/p>\n<p>Neben der Auswertung von Sekund\u00e4rliteratur konnten wir auf eine Vielzahl interner Dokumente des Verteidigungsministeriums zur\u00fcckgreifen, zu denen wir im Rahmen unserer Recherchen (wohl) durch Zufall oder Versehen Zugang erhielten.<\/p>\n<p>Wegen der erheblichen Zugangsprobleme konnte eine Bestandsaufnahme der bereits gegenw\u00e4rtig vorhandenen Aktivit\u00e4ten der Bundeswehr im Innern nur in Ans\u00e4tzen erstellt werden. Die Untersuchung musste sich deshalb \u00fcber weite Strecken auf die Rekonstruktion der milit\u00e4rischen, administrativen und politischen Vorgaben und Planungen beschr\u00e4nken, ohne deren Umsetzung und praktische Relevanz ausreichend ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen deshalb unter dem Vorbehalt ihres nur beschr\u00e4nkten und von den \u201eUntersuchungsobjekten\u201c selbst blockierten Zugangs.<\/p>\n<p><strong>1.4 Der Gang der Darstellung<\/strong><\/p>\n<p>Der Gegenstand der Untersuchung steht im Spannungsfeld unterschiedlicher Entwicklungen, die zum Teil nur in Ans\u00e4tzen in das Forschungsprojekt einbezogen werden konnten. Diese Entwicklungen betreffen unterschiedliche Gegenstandsbereiche, Beh\u00f6rden, Politiken etc.; sie haben unmittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die Rolle, die die Bundeswehr im Innern gegenw\u00e4rtig spielt und die sie zuk\u00fcnftig spielen wird oder spielen soll. Die wichtigsten dieser Entwicklungen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Wandlungen der Bundeswehr zu einer weltweit aktiven Einsatzarmee, deren F\u00e4higkeitsprofil es erlaubt, den Anforderungen prognostizierter Krisen und Kriegen gerecht zu werden \u2013 einschlie\u00dflich der Einbindung der Bundeswehr in die NATO und die Europ\u00e4ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik.<\/li>\n<li>Die Ver\u00e4nderungen im Bereich des Bev\u00f6lkerungsschutzes, die auf eine Abl\u00f6sung der Zweiteilung zwischen zivilem Katastrophen- und milit\u00e4rischem Zivilschutz hinauslaufen \u2013 einschlie\u00dflich der Folgen f\u00fcr die Zust\u00e4ndigkeitsverteilung zwischen Bund und L\u00e4ndern.<\/li>\n<li>Die wachsende Krisenanf\u00e4lligkeit von Gesellschaften, sei es gegen\u00fcber Naturkatastrophen, dem Versagen technischer Gro\u00dfsysteme oder Anschl\u00e4gen \u2013 mit der Folge, dass weniger die Ursache als die Folgen eines potentiellen Schadens das Instrumentarium staatlicher Reaktionen bestimmen sollen.<\/li>\n<li>Die strategische Kehre, derzufolge im Vordergrund staatlicher Sicherheitsstrategien die Verhinderung zuk\u00fcnftiger Sch\u00e4den stehen soll.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ohne dass sie genauer untersucht worden w\u00e4ren, versucht die Darstellung diese Kontexte zu ber\u00fccksichtigen. Ihr Kern bildet jedoch eine Zustandsbeschreibung gegenw\u00e4rtig erkennbarer Praxis der Bundeswehr im Innern sowie die mittelfristig zu erwartenden Ver\u00e4nderungen. Dabei wird unter \u201ePraxis\u201c nicht nur das Handeln der Streitkr\u00e4fte verstanden, sondern auch die institutionellen Ver\u00e4nderungen sowie die politisch-programmatischen Diskussionen in diesem Wandlungsprozess.<\/p>\n<p>Die Darstellung ist in drei gro\u00dfe Abschnitte gegliedert: Im ersten Abschnitt werden die institutionellen Ver\u00e4nderungen der Bundeswehr (Kapitel 2) sowie die verfassungsrechtlichen Grundlagen ihrer Verwendungen im Innern (Kapitel 3) dargestellt. Der zweite Abschnitt versucht in den Kapiteln \u201eAmtshilfen\u201c (Kapitel 4) und \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c (Kapitel 5) eine Rekonstruktion dessen, was die Streitkr\u00e4fte in Deutschland \u2013 au\u00dferhalb ihrer Liegenschaften \u2013 tun. Im dritten Abschnitt werden die polizeilichen T\u00e4tigkeiten des Milit\u00e4rs (Kapitel 6) und die Bew\u00e4ltigung von Sicherheitsaufgaben im Ausland (Kapitel 7) dargestellt. Einige Aspekte, die mit dem Thema der Arbeit eng zusammenh\u00e4nge, aber nicht selbst untersucht wurden, werden in Exkursen vorgestellt. Im 8. Kapitel werden nicht nur die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst, sondern Kriterien einer demokratischen \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c entwickelt.<br \/>\n Exkurs I: Neuer Sicherheitsbegriff \u2013 Vernetzte Sicherheit<br \/>\nBezugspunkt der neuen Diskussion \u00fcber die Bundeswehr im Innern war und ist die diagnostizierte Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus, der durch die Anschl\u00e4ge von New York, London, Madrid etc. seine Gef\u00e4hrlichkeit f\u00fcr die Staaten der westlichen Welt unter Beweis gestellt hat. \u201eMachen wir uns nichts vor:\u201c, so der bayerische Innenminister G\u00fcnther Beckstein 2004, \u201eDeutschland kann jederzeit vom Ruhe- und Vorbereitungsraum zum Ausf\u00fchrungsraum terroristischer Gewalttaten werden\u201c.<a href=\"#_ftn42\" name=\"_ftnref42\">[42]<\/a> 2003 ver\u00f6ffentlichte das Bundesverwaltungsamt eine Studie \u00fcber die au\u00dfergew\u00f6hnlichen Gefahren- und Schadenslagen, auf die das Katastrophenschutzsystem der Bundesrepublik vorbereitet sein m\u00fcsse. Neben Naturkatastrophen wurden \u201eschwere nukleare, chemische und biologische St\u00f6rf\u00e4lle\u201c, \u201eSt\u00f6rungen der kritischen Infrastruktur\u201c und ein \u201eMassenanfall betroffener Menschen, insbesondere Verletzter oder Erkrankter\u201c aufgelistet. Als m\u00f6gliche Ausl\u00f6ser nannte die Studie vor schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen und Havarien, Naturereignissen und Epidemien:<\/p>\n<p>\u201e\u2013 Angriffe und Waffeneinsatz im Rahmen milit\u00e4risch ausgetragener Konflikte,<\/p>\n<p>\u2013 Anschl\u00e4ge (Angriffe) und Sabotage durch Extremismus, Fundamentalismus sowie nationalen oder internationalen Terrorismus,<\/p>\n<p>\u2013 besonders schwere Auswirkungen organisierter Kriminalit\u00e4t\u201c.<a href=\"#_ftn43\" name=\"_ftnref43\">[43]<\/a><\/p>\n<p>Die gr\u00f6\u00dften terroristischen Gefahren wurden (und werden) in Anschl\u00e4gen mit ABC-Waffen gesehen: etwa durch die Freisetzung gef\u00e4hrlicher biologischer oder hochtoxischer Agenzien oder durch die Verwendung \u201eschmutziger\u201c atomarer Bomben. Auch werden Sprengstoffanschl\u00e4ge auf wichtige Infrastruktureinrichtungen oder symboltr\u00e4chtige Bauwerke f\u00fcr m\u00f6glich gehalten.<a href=\"#_ftn44\" name=\"_ftnref44\">[44]<\/a><\/p>\n<p>Drei Merkmal des modernen Terrorismus lie\u00dfen ihn, so die Argumentation, zu einem so gro\u00dfen Problem werden, dass die traditionellen Institutionen mit seiner Bek\u00e4mpfung \u00fcberfordert seien.<a href=\"#_ftn45\" name=\"_ftnref45\">[45]<\/a> Erstens seien moderne Industriegesellschaften leicht verwundbar \u2013 etwa durch Anschl\u00e4ge auf Infrastruktureinrichtungen (Energie, Verkehr, Datensysteme etc.).<a href=\"#_ftn46\" name=\"_ftnref46\">[46]<\/a> Zweitens sei der moderne Terrorismus ein globales Ph\u00e4nomen, das nationalstaatlich nicht mit Erfolg bek\u00e4mpft werden k\u00f6nne. Und drittens \u00fcberforderten strategisches Vorgehen, Logistik und Bewaffnung die herk\u00f6mmlichen Schutzvorkehrungen. \u201eNationale Polizeibefugnisse, Einsatzmittel und Informationsgewinnungsm\u00f6glichkeiten reichen im Kampf gegen international organisierte und vernetzt agierende Terroristengruppen nicht aus; polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnisse erweisen sich als unzureichend, wenn Terroristen mit entf\u00fchrten Verkehrsflugzeugen in selbstm\u00f6derischer Absicht auf deutsche Gro\u00dfst\u00e4dte, Atomkraftwerke oder andere kritische Ziele zufliegen oder anderweitig Gro\u00dfschadensereignisse herbeif\u00fchren, die Deutschlands Zukunft als Staat und Gesellschaft gef\u00e4hrden.\u201c<a href=\"#_ftn47\" name=\"_ftnref47\">[47]<\/a><br \/>\n <em>Innere und \u00e4u\u00dfere Sicherheit<\/em><br \/>\nSo oder \u00e4hnlich lauten die Bedrohungen der Post-9\/11-Epoche.<a href=\"#_ftn48\" name=\"_ftnref48\">[48]<\/a> Allgemein werden sie als \u201easymmetrische\u201c Bedrohungen klassifiziert. Die Asymmetrie wird darin gesehen, dass kleine, nicht-staatliche Akteure fremde Staaten oder Gesellschaften angreifen<a href=\"#_ftn49\" name=\"_ftnref49\">[49]<\/a> \u2013 und zwar mit einem Gewalt- oder Zerst\u00f6rungspotential, das bisher nur aus Kriegen bekannt war, die zwischen Staaten gef\u00fchrt wurden. Das alte Sicherungsmodell des Staates war jedoch davon ausgegangen, dass Angriffe fremder Staaten milit\u00e4risch, Angriffe einzelner Personen gegen die Rechtsordnung polizeilich und justitiell abgewehrt werden. Indem das besondere Kennzeichen der neuen Bedrohung sei, dass Gruppen mit quasi-milit\u00e4rischen Mitteln oder Effekten gegen Staaten k\u00e4mpften, m\u00fcsse der staatliche Apparat ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Das Bild der \u201easymmetrische Bedrohung\u201c bildet gemeinsam mit dem \u201eneuen Sicherheitsbegriff\u201c und der \u00dcberzeugung, dass innere und \u00e4u\u00dfere Gefahren nicht mehr unterschieden werden k\u00f6nnten, die zentralen Bezugspunkte der Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Angesichts der gewandelten Bedrohungslage sei die Unterscheidung zwischen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit \u201eobsolet\u201c.<a href=\"#_ftn50\" name=\"_ftnref50\">[50]<\/a> Im Wei\u00dfbuch 2006 betont das Verteidigungsministerium: \u201eDie Verflechtungen zwischen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit nehmen immer mehr zu.\u201c<a href=\"#_ftn51\" name=\"_ftnref51\">[51]<\/a> Deshalb sei die Beteiligung der Bundeswehr an inneren Sicherungsaufgaben eine quasi nat\u00fcrliche Folge. Worin diese Verflechtungen im einzelnen bestehen, wird selten ausgef\u00fchrt. Bereits 1994 diagnostizierte Rupert Scholz: \u201eDer Terrorismus ist kein innerstaatlich-polizeiliches Problem mehr.\u201c Der \u201eStaatsterrorismus\u201c, dass Staaten terroristische Aktionen in anderen Staaten f\u00f6rderten oder veranlassten, sei \u201enur ein Beispiel daf\u00fcr, dass heute nicht mehr voll zwischen einer formal \u00e4u\u00dferen und einer formal inneren Sicherheit\u201c unterschieden werden k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn52\" name=\"_ftnref52\">[52]<\/a> Die Grenzen \u201ezwischen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit\u201c h\u00e4tten auch deshalb \u201ean Trennsch\u00e4rfe verloren\u201c,<a href=\"#_ftn53\" name=\"_ftnref53\">[53]<\/a> weil terroristische Angriffe nur mit milit\u00e4rischen Mitteln verteidigt werden oder deren Folgen nur mit milit\u00e4rischen Ressourcen begrenzt werden k\u00f6nnten. Deshalb, so das Verteidigungsministerium, m\u00fcsse die Bundeswehr zur Unterst\u00fctzung der Sicherheitsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern \u201emit den von ihr bereitgehaltenen Kr\u00e4ften und Mitteln immer dann im Rahmen des geltenden Rechts zum Einsatz kommen, wenn nur mit ihrer Hilfe eine derartige Lage bew\u00e4ltigt werden kann\u201c.<a href=\"#_ftn54\" name=\"_ftnref54\">[54]<\/a><\/p>\n<p>Die \u201everschwimmenden Grenzen zwischen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit\u201c<a href=\"#_ftn55\" name=\"_ftnref55\">[55]<\/a> werden aber auch damit begr\u00fcndet, dass \u201esich seit Jahrzehnten in zunehmender Weise innerstaatliche Guerillas ebenso wie international aktive Terroristen mit der Organisierten Kriminalit\u00e4t und ihren spezifischen Formen des Gelderwerbs durch Drogen-, Waffen- und Menschenhandel sowie der Geldw\u00e4sche\u201c \u201everquicken\u201c. Dies mache \u201eneue Formen eines integrierten Vorgehens der verschiedenen mit staatlicher Sicherheit betrauten nationalen Organe wie auch deren intensivierte Zusammenarbeit im internationalen Bereich notwendig\u201c.<a href=\"#_ftn56\" name=\"_ftnref56\">[56]<\/a><\/p>\n<p>Die \u201eVermischung innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit\u201c h\u00e4nge mit dem Zerfall von Staaten, den B\u00fcndnissen von lokalen Kriegsf\u00fcrsten mit organisierter Kriminalit\u00e4t, der Proliferation von Massenvernichtungswaffen, \u201eterroristische(n) Anschl\u00e4ge ganz neuen Ausma\u00dfes\u201c etc. zusammen. Zwar stehe die \u201eAbgrenzung zwischen \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit\u201c \u201eangesichts ihrer zivilisatorischer Bedeutung\u201c nicht zur Disposition, aber Recht und Instrumente m\u00fcssten den sicherheitspolitischen Anforderungen angepasst werden.<a href=\"#_ftn57\" name=\"_ftnref57\">[57]<\/a> Auch die SPD-Arbeitsgruppe Sicherheitspolitik stimmt in einem Positionspapier dem Wei\u00dfbuch zu, innere und \u00e4u\u00dfere Sicherheit lie\u00dfen sich nicht mehr \u201etrennscharf\u201c unterscheiden. Die politischen Verh\u00e4ltnisse in entfernten Weltregionen k\u00f6nnten Einfluss auf die Sicherheit in Deutschland haben, und bei terroristischen Anschl\u00e4gen k\u00f6nnten F\u00e4higkeiten notwendig werden, \u00fcber die nur die Bundeswehr verf\u00fcge. Aber dabei handele es sich nur um \u201eenge Bereiche\u201c der Luft- und Seesicherheit und des ABC-Schutzes.<a href=\"#_ftn58\" name=\"_ftnref58\">[58]<\/a><\/p>\n<p>Ob die Grenzen zwischen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit verwischen, unscharf werden, die Gegenst\u00e4nde sich vermischen etc. bleibt in der Diskussion diffus.<a href=\"#_ftn59\" name=\"_ftnref59\">[59]<\/a> Nur selten wird darauf hingewiesen, dass die genannten Ph\u00e4nomene an der Grundkonstellation des modernen Staates nichts \u00e4ndern: Nimmt man mit M\u00f6stl die herrschende staatlich Logik ernst, so ist staatliche Souver\u00e4nit\u00e4t nach au\u00dfen in ein System v\u00f6lkerrechtlicher Regulierungen eingebunden, das durch Gewaltverbot, Selbstverteidigungsrecht und die Anerkennung gegenseitiger Souver\u00e4nit\u00e4t gekennzeichnet ist.<a href=\"#_ftn60\" name=\"_ftnref60\">[60]<\/a> Lassen sich demnach Angriffe auf einen Staat einem anderen Staat zurechnen, sei es, dass er mit regul\u00e4ren Truppen angreift, sei es, dass er direkt die Angriffe auf einen anderen Staat unterst\u00fctzt, so handele es sich um eine Frage der \u00e4u\u00dferen Sicherheit \u2013 mithin eine Angelegenheit, in der auch das Milit\u00e4r zum Einsatz kommen k\u00f6nne. Wenn deshalb die Bundeswehr in anderen Weltregionen eingesetzt werde, um Deutschlands Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten, so sei dies ein Teil der Landesverteidigung. Werde aber die Bundeswehr nur deshalb im Inneren eingesetzt, weil nur sie \u00fcber die Mittel der Bek\u00e4mpfung oder zur Begrenzung der Folgen verf\u00fcge, so sei unerheblich, ob diese Angriffe von au\u00dfen oder aus dem Staatsgebiet k\u00e4men.<a href=\"#_ftn61\" name=\"_ftnref61\">[61]<\/a> Demnach ergebe sich die \u00dcberschneidung beider Bereiche aus einem eher technischen Problem. Die rechtliche und politischen Konstellation werde dadurch nicht ber\u00fchrt. Mit anderen Worten: Dadurch, dass das Milit\u00e4r f\u00fcr einzelne Aufgaben im Innern (besser) ausgestattet sei, w\u00fcrden die Aufgaben nicht zu milit\u00e4rischen.<\/p>\n<p>Trotz der Abwehr mit milit\u00e4rischen Ressourcen bleibe jeder Einsatz im Innern an die engen Bindungen des nach Innen gerichteten Gewaltmonopols gebunden. Die Angreifenden seien als (politisch motivierte) Gesetzesbrecher zu betrachten, nicht als kriegerische Kombattanten. Das Ausma\u00df des m\u00f6glichen Schadens \u00e4ndere nichts an dem Umstand, dass es sich weiterhin um Kriminalit\u00e4t und nicht um Krieg.<a href=\"#_ftn62\" name=\"_ftnref62\">[62]<\/a> Die behauptete Vermischung von innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit resultiert folglich weniger aus dem Ph\u00e4nomen des internationalen Terrorismus, sondern aus den spezifischen Reaktionen der (westlichen) Staaten. Als nach dem 11. September 2001 die NATO den B\u00fcndnisfall feststellte, wurden die Terroranschl\u00e4ge als Angriffe von au\u00dfen bewertet, obwohl sie durch Inlandsfl\u00fcge einer ausl\u00e4ndischen Gruppe begangen worden waren. Der nachfolgende Krieg in Afghanistan wurde damit gerechtfertigt, dass die afghanische Regierung die Anschl\u00e4ge unterst\u00fctzt und erst erm\u00f6glicht habe. Erst durch diese Argumentationskette wurden die Grenzen zwischen innen und au\u00dfen verwischt.<a href=\"#_ftn63\" name=\"_ftnref63\">[63]<\/a> Mithin resultierte die konstatierte Vermischung aus der zugrundeliegenden \u201eKonzeption von Sicherheit\u201c<a href=\"#_ftn64\" name=\"_ftnref64\">[64]<\/a>: Die herk\u00f6mmliche Landesverteidigung wird von ihren territorialen Bez\u00fcgen befreit; gleichzeitig wird auch darauf verzichtet, dass der Angriff von einem Staat ausgehen muss. Damit wird jeder bewaffnete Angriff, der eine \u2013 beliebig bestimmbare \u2013 Schwelle \u00fcberschreitet, in den Bereich der Landesverteidigung und damit in die Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Milit\u00e4rs ger\u00fcckt. Diesen Bereich zu \u00f6ffnen \u2013 darin liegt die strategische Bedeutung der vermeintlichen Vermischung von innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit.<\/p>\n<p> <em>Der neue Sicherheitsbegriff<\/em><br \/>\nAn die Stelle alter Unterscheidung ist seit einigen Jahren der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c getreten. Er wird im Kern damit begr\u00fcndet, dass die Unterscheidung zwischen inneren und \u00e4u\u00dferen Bedrohungen an Bedeutung verloren habe. Fr\u00fcher habe man klar differenzieren k\u00f6nnen: auf der einen Seite die zwischen Staaten mit milit\u00e4rischen Mitteln gef\u00fchrten Kriege, auf der anderen Seite kriminelle Handlungen, die die Sicherheit des Staats von Innen bedrohten und die mit den Mitteln der Polizei und der Strafjustiz abgewehrt werden sollten. Angesichts der neuen terroristischen Bedrohung sei diese Zweiteilung nicht mehr l\u00e4nger aufrecht zu erhalten: globale Terrornetzwerke, Warlords, die Verbindungen zwischen politischer Herrschaft mit verschiedenen Spielarten organisierter Kriminalit\u00e4t etc. bedrohten die Sicherheit der entwickelten Staaten in einer Intensit\u00e4t, die polizeiliche M\u00f6glichkeiten \u00fcberschreite. Hinzu komme, dass durch weltweite Klimaver\u00e4nderungen nicht nur die Risiken f\u00fcr Naturkatastrophen auch in den entwickelten L\u00e4ndern der Nordhalbkugel zun\u00e4hmen, sondern deren Folgen in den L\u00e4ndern der \u201e3. Welt\u201c \u2013 Armut, Verelendung, Flucht \u2013 zu Sicherheitsproblemen f\u00fcr den Westen w\u00fcrden. Diese vielf\u00e4ltigen Risiken verlangen einen \u201eneuen Sicherheitsbegriff\u201c. \u201eDie bisher auf staatliche Akteure fixierte Bedrohungseinsch\u00e4tzung muss durch die Erweiterung des Sicherheitsbegriffs auf eine Vielzahl von Akteuren ausgeweitet werden, insbesondere auf internationale, staatliche und nichtstaatliche Organisationen, Konzerne oder auf Regionen.\u201c Gleichzeitig m\u00fcssen aus der Perspektive des neuen Sicherheitsbegriffs weitere \u201eSektoren\u201c einbezogen werden: \u201e\u00d6konomie, Soziales, Umwelt etc.\u201c Im globalisierten und vernetzten Zeitalter trete an die Stelle der \u201eterritorial security\u201c die der \u201efunctional security\u201c.<a href=\"#_ftn65\" name=\"_ftnref65\">[65]<\/a> Damit wird \u201eSicherheit\u201c nicht nur zu einer Querschnittsaufgabe f\u00fcr unterschiedliche Politikbereiche, sondern sie wird zum Zentralwert, an dem sich die einzelnen Felder ausrichten sollen.<\/p>\n<p>Der neue Sicherheitsbegriff schlie\u00dft aber nur vordergr\u00fcndig an eine aufgekl\u00e4rte Position an. Die Einsicht, dass die Stabilit\u00e4t von Gesellschaften nicht von der St\u00e4rke des Staatsapparates, vom Umfang und der Ausr\u00fcstung seiner Sicherheitsorgane abh\u00e4ngt, sondern von den allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnissen, f\u00fchrt keineswegs zur Relativierung von Sicherheitspolitik. Vielmehr zeigten diese Zusammenh\u00e4nge nur, \u201edass Sicherheitspolitik umfassende Grundvorsorge des Staates f\u00fcr seine B\u00fcrger ist\u201c.<a href=\"#_ftn66\" name=\"_ftnref66\">[66]<\/a> In dieser Formulierung werden zwei wichtige Merkmale des Konzept von Sicherheit deutlich. Erstens ist Sicherheit eine Leistung, die der Staat f\u00fcr seine B\u00fcrger erbringt. Unter dem Gesichtspunkt der \u201efunctional security\u201c ist dann auch gleichg\u00fcltig, welche Teile des Staatsapparates diese Leistung erbringen. Zweitens bleibt der Inhalt von \u201eSicherheit\u201c \u2013 was gegen wen gesichert werden soll \u2013 unbestimmt, genauer: der Ausdruck ist so abstrakt, dass er tats\u00e4chlich nur die jeweils bestehenden Verh\u00e4ltnisse meinen kann. \u201eSicherheit\u201c ist seit je ein konservatives, den Status quo bewahren wollendes Konzept.<a href=\"#_ftn67\" name=\"_ftnref67\">[67]<\/a> Indem nun der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c als eine Art Zentralwert \u00fcber alle Politikbereiche gest\u00fclpt wird, wird der Status quo in vielen gesellschaftlichen Bereichen zur sicherheitspolitischen Grundvoraussetzung.<\/p>\n<p>Zwei weitere Wirkungen des neuen Sicherheitsbegriffs kommen hinzu: Zun\u00e4chst folgt der Ausweitung von Sicherheit \u201espiegelbildlich auch die \u00dcberdehnung des Verteidigungsbegriffs\u201c.<a href=\"#_ftn68\" name=\"_ftnref68\">[68]<\/a> Wenn krisenhafte Entwicklungen in verschiedenen Erdregionen als relevant f\u00fcr die Sicherheit (in Deutschland) betrachtet werden, so ist die Verh\u00fctung derartiger Krisen oder die Verhinderung deren Zuspitzung etc. eine Aufgabe, die der Verteidigung dient. Konsequent ver\u00e4ndert die Bundeswehr deshalb ihr Qualifikations- und T\u00e4tigkeitsprofil, das auf die pr\u00e4ventive, kriegerische und\/oder nachsorgende Intervention ausgerichtet ist. Zweitens verschwimmen mit der erweiterten Sicherheitsbegriff auch die Grenzen zwischen Polizei, Geheimdiensten und Milit\u00e4r.<a href=\"#_ftn69\" name=\"_ftnref69\">[69]<\/a> Ob Kriminelle, politische Verschw\u00f6rungen, feindliche K\u00e4mpfer, ob Geldw\u00e4sche oder Korruption, Spionage oder Sprengstoffanschl\u00e4ge \u2013 alles kann \u201edie Sicherheit\u201c bedrohen. An die Stelle von Verteidigung als \u201eLandesverteidigung\u201c tritt ein umfassendes Schutzkonzept, das r\u00e4umliche nicht auf die territorialen Staatsgrenzen beschr\u00e4nkt bleibt, das in zeitlicher Hinsicht nicht allein auf die Abwehr von Angriffe (\u201eVerteidigung\u201c) ausgelegt ist und das auch gegen andere Gegner als feindliche Staaten in Stellung gebracht werden soll.<a href=\"#_ftn70\" name=\"_ftnref70\">[70]<\/a> \u201eAn die Stelle territorialer Vorstellungen\u201c, so programmatisch ein Mitarbeiter der \u201eAkademie f\u00fcr Sicherheitspolitik\u201c, \u201emuss heute vielmehr ein funktionelles Denken treten. Vor diesem Hintergrund erscheint es dann sicherheitspolitisch unsinnig, die Streitkr\u00e4fte exklusiv von der Erf\u00fcllung bestimmter Aufgaben in dem landl\u00e4ufig \u201aInneres\u2018 genannten Raum fernzuhalten, blo\u00df weil es sich um Milit\u00e4r handelt\u201c.<a href=\"#_ftn71\" name=\"_ftnref71\">[71]<\/a><\/p>\n<p>Die Entgrenzungen,<a href=\"#_ftn72\" name=\"_ftnref72\">[72]<\/a> die der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c bewirkt, sind erheblich. Sie erstrecken sich auf<\/p>\n<ol>\n<li>unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche und Politikfelder, deren Gestaltung zu mehr Sicherheit beitragen soll,<\/li>\n<li>die verschiedenen staatlichen Sicherheitsbeh\u00f6rden, die nach funktionalen Gesichtspunkten und \u201ef\u00e4higkeitsorientiert\u201c zusammenarbeiten sollen,<\/li>\n<li>den Zeitpunkt der durch das Sicherheitsbestreben motivierten Intervention, die pr\u00e4ventiv einsetzen soll, bevor das Risiko sich realisiert,<\/li>\n<li>die nationalstaatlichen Grenzen und Zust\u00e4ndigkeiten, die angesichts der globalisierten Risiken aufgehoben werden m\u00fcssen.<\/li>\n<\/ol>\n<p> <em>Vernetzung<\/em><br \/>\n\u201eDer Schutz Deutschlands gegen terroristische und andere asymmetrische Bedrohungen\u201c erfordere \u201eneue Wege und neue Verfahren in der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge\u201c.<a href=\"#_ftn73\" name=\"_ftnref73\">[73]<\/a> Aus den \u201ealten\u201c Verfahren ergeben sich unmittelbar die beiden Bezugssysteme, in die die Bundeswehr im Inneneinsatz einbezogen werden: auf der einen Seite die polizeiliche Aufgabe zur Abwehr von Gefahren und zur Strafverfolgung und auf der anderen Seite die Aufgaben der Katastrophenvorsorge und -bew\u00e4ltigung der Katastrophenschutzbeh\u00f6rden. Strikte Zust\u00e4ndigkeitsverteilungen nach diesen Kategorien seien nicht mehr bedrohungsgerecht. Statt dessen komme es zuk\u00fcnftig nicht mehr auf \u201edie Ursache eines potentiellen Schadensereignisses\u201c an \u2013 etwa Krieg, Naturkatastrophe, Anschlag, Unfall \u2013, sondern zentral seien die \u201em\u00f6glichen Schadenswirkungen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung und deren Lebensgrundlagen\u201c. Voraussetzung eines solchen \u201eintegrierten Aufgabenverst\u00e4ndnisses\u201c sei die \u201everst\u00e4rkte Zusammenarbeit aller Akteure und eine effiziente B\u00fcndelung der Ressourcen\u201c.<a href=\"#_ftn74\" name=\"_ftnref74\">[74]<\/a> Aus einer \u201eNeubewertung von Gefahren und Risiken\u201c zog eine Studie des Bundesverwaltungsamtes von 2003 den Schluss, ein \u201eneuer ganzheitlicher Denkansatz\u201c sei erforderlich, um das \u201ebisherige duale System der staatlichen Gefahrenabwehr\u201c weiter zu entwickeln.<a href=\"#_ftn75\" name=\"_ftnref75\">[75]<\/a> Der Zentralbegriff f\u00fcr diese Weiterentwicklung lautet \u201eVernetzung\u201c.<a href=\"#_ftn76\" name=\"_ftnref76\">[76]<\/a><\/p>\n<p>Angesichts der gewandelten Lage sei eine an den Aufgaben verschiedener Beh\u00f6rden orientierte Strategie nicht mehr vertretbar. Die spezialisierten Exekutiven des Staates m\u00fcssten enger zusammenarbeiten; (neue) Formen der Kooperation und gemeinsame Standards m\u00fcssten entwickelt werden.<a href=\"#_ftn77\" name=\"_ftnref77\">[77]<\/a> An die Stelle systematisch verschiedener Exekutiven m\u00fcsse ein Kontinuum unterschiedlicher Beh\u00f6rden treten, die sich in ihren Zust\u00e4ndigkeiten, Kompetenzen, Informationszug\u00e4ngen und ihrem Sanktionspotential teils \u00fcberschneiden, teils erg\u00e4nzen.<a href=\"#_ftn78\" name=\"_ftnref78\">[78]<\/a><\/p>\n<p>Die \u201eVielfalt unabh\u00e4ngig nebeneinander stehender deutscher Sicherheitsbeh\u00f6rden\u201c, die \u201ediversifizierte Sicherheitsstruktur\u201c drohe nicht nur \u201eden staatlichen Finanzrahmen zu sprengen\u201c, mit ihr w\u00fcrden auch \u201eDefizite in Kauf\u201c genommen, die \u201edie Abwehr und Aufkl\u00e4rung rechtsstaatswidriger Angriffe &#8230; erschweren.<a href=\"#_ftn79\" name=\"_ftnref79\">[79]<\/a> Statt an \u00fcberkommenen Zust\u00e4ndigkeiten m\u00fcsse die Sicherheitsstrategie einen \u201ef\u00e4higkeitsorientierten Ansatz\u201c verfolgen.<a href=\"#_ftn80\" name=\"_ftnref80\">[80]<\/a> \u201eDer sicherheitspolitische Diskurs\u201c m\u00fcsse \u201esich von der zur Entscheidungsblockade neigenden institutionell-f\u00f6deralen Denkweise zu Gunsten eines f\u00e4higkeitsorientierten Ansatzes verabschieden.\u201c<a href=\"#_ftn81\" name=\"_ftnref81\">[81]<\/a> In dessen Kontext seien auch \u201ead\u00e4quate Organisationsstrukturen\u201c zu schaffen, die \u201edie traditionelle Dominanz der ressortspezifischen Linienorganisation durch die ressort\u00fcbergreifende Prozessorientierung\u201c erg\u00e4nzten bzw. ersetzten.<a href=\"#_ftn82\" name=\"_ftnref82\">[82]<\/a><\/p>\n<p>Der f\u00e4higkeitsorientierte Ansatz verlange, verk\u00fcrzt gesprochen, eine \u201eneue Sicherheitsarchitektur\u201c. Welchen Anteil das Neue an diese Geb\u00e4ude haben soll und welche Bedeutung den alten Einrichtungen zukommt, variiert erheblich zwischen den Forderungen einzelner Akteure, den programmatischen Dokumenten (etwa der Innenministerkonferenz) und der Praxis. Insgesamt gibt es \u2013 jenseits der politischen Kontroversen, etwa um eine Grundgesetz\u00e4nderung oder um die Aufstellung einer Heimatschutztruppe oder der Ausgestaltung des Bev\u00f6lkerungsschutzes \u2013 einen weitreichenden Konsens zwischen Politikern und Exekutiven unterschiedlicher Couleur, der darin besteht, eine \u201eVernetzung\u201c aller einschl\u00e4gigen staatlichen (und in Teilbereichen auch privaten) Stellen anzustreben.<\/p>\n<p>In den Vernetzungskonzepten wird der Bundeswehr eine besondere Bedeutung zugeschrieben, weil sie \u201e\u00fcber Waffen und Einsatzm\u00f6glichkeiten\u201c verf\u00fcge, \u201edie anderen staatlichen Kr\u00e4ften bei terroristischen Bedrohungen nicht zur Verf\u00fcgung stehen\u201c.<a href=\"#_ftn83\" name=\"_ftnref83\">[83]<\/a> \u201e\u00dcberkommene innerstaatliche Zust\u00e4ndigkeiten\u201c k\u00f6nnten nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass es auch Aufgaben im Innern gebe, \u201ef\u00fcr die die Bundeswehr jetzt schon ausgebildet und ausger\u00fcstet ist\u201c.<a href=\"#_ftn84\" name=\"_ftnref84\">[84]<\/a><\/p>\n<p>Als spezifische F\u00e4higkeiten, die die Bundeswehr zur Abwehr von Bedrohungen im Innern einbringen k\u00f6nne, werden verschiedene Kataloge genannt. In erster Linie werden die \u00dcberwachung des Luft- (und See)raumes, die Erkennung von ABC-Kampfstoffen und der Objektschutz genannt.<a href=\"#_ftn85\" name=\"_ftnref85\">[85]<\/a> Allerdings ist die Liste der potentiellen milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten, die f\u00fcr den Einsatz im Innern in der Diskussion sind, lang: \u201eBereitstellung von Kommunikationstechnik, logistische Unterst\u00fctzung, Bereitstellung von Transportkapazit\u00e4ten (insbesondere Hubschrauber), Schutz von zivilen Objekten (Atomkraftwerke, Industrieanlagen etc.), Eins\u00e4tze als Sky Marshall, Sicherung der Gr\u00fcnen Grenze, Migrationsabwehr &#8230; Bek\u00e4mpfung von Terrorgruppen, medizinische Hilfe &#8230;\u201c.<a href=\"#_ftn86\" name=\"_ftnref86\">[86]<\/a> Das Spektrum der von der Bundeswehr zu leistenden Sicherheitsaufgaben scheint jedoch beliebig ausweitbar. Ein vormaliger Pr\u00e4sident des Bundesgrenzschutzes h\u00e4lt es bei \u201edifferenzierter Betachtung\u201c f\u00fcr \u201edurchaus denkbar\u201c, \u201edass die Streitkr\u00e4fte \u00e4hnlich wie die geschlossenen Einheiten der Bereitschafts- und Bundespolizei strukturell nach entsprechender Einweisung entsprechend ihrer Gliederung, F\u00fchrung und Einsatzgrunds\u00e4tze auch f\u00fcr weitere Einsatzma\u00dfnahmen (jenseits des Objektschutzes, NP) verwendbar sind. Hierzu z\u00e4hlen u.a. Ma\u00dfnahmen der Absperrung, Durchsuchung, Kontrollen und Gefangenentransport. Lediglich f\u00fcr die so genannten Ma\u00dfnahmen aus besonderem Anlasse nach der F\u00fchrungsvorschrift der Polizei wie z.B. bei \u201aGewaltt\u00e4tigen Aktionen\u2018 und \u201aBedrohungslagen\u2018 bedarf es einer weiteren Professionalisierung, obgleich auch diese Ma\u00dfnahmen z.B. in Nordirland teilweise von der Armee wahrgenommen werden\u201c.<a href=\"#_ftn87\" name=\"_ftnref87\">[87]<\/a> In den Worten eines fr\u00fcheren Landespolizeipr\u00e4sidenten wird der Inneneinsatz des Milit\u00e4rs als eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit dargestellt. Man erlebe \u201eweltweit in den verschiedensten Fallkonstellationen, dass letztlich im Ernstfall immer wieder auf das Milit\u00e4r zur\u00fcckgegriffen wird\u201c: \u201eDas Milit\u00e4r hat nun einmal in der allgemeinen Meinung den Nimbus des St\u00e4rkeren.\u201c<a href=\"#_ftn88\" name=\"_ftnref88\">[88]<\/a> Das Milit\u00e4r von inneren Angelegenheiten fern zu halten, habe in Deutschland historische Gr\u00fcnde, die mittlerweile gegenstandslos seien. Die terroristische Bedrohung habe endlich dazu gef\u00fchrt, dass \u00fcber M\u00f6glichkeiten gesprochen werden k\u00f6nne, \u201edie eine allgegenw\u00e4rtige \u201apolitical correctness\u2018 \u00fcber Jahre hinweg tabuisiert\u201c habe.<a href=\"#_ftn89\" name=\"_ftnref89\">[89]<\/a> Die restriktiven Bestimmungen \u00fcber innere Eins\u00e4tze der Bundeswehr stellten einen \u201everfassungsrechtlichen Hygienefaktor\u201c dar, von dem fraglich sei, ob sich \u201eder Staat\u201c ihn \u201ein Zeiten permanenter Katastrophen auch zuk\u00fcnftig leisten\u201c k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn90\" name=\"_ftnref90\">[90]<\/a><\/p>\n<p>Die Vernetzung gilt den milit\u00e4rnahen Strategen nur als eine Vorstufe. Denn \u201emit einem Wort: Das Ziel w\u00e4re ein durchg\u00e4ngiger \u201aSystemverbund f\u00fcr Innere und \u00c4u\u00dfere Sicherheit\u2018.\u201c<a href=\"#_ftn91\" name=\"_ftnref91\">[91]<\/a> \u201eVernetzte Sicherheitspolitik bedeutet, dass die sicherheitsrelevanten Akteure ihre Ziele, Prozesse und Strukturen, F\u00e4higkeiten und Mittel bewusst miteinander verkn\u00fcpfen und langfristig integrieren.\u201c<a href=\"#_ftn92\" name=\"_ftnref92\">[92]<\/a> Die \u201eVerzahnung der Kr\u00e4fte der Inneren und \u00c4u\u00dferen Sicherheit &#8230; grunds\u00e4tzlich anzustreben, bestimmt die Politik der Bundesregierung.<a href=\"#_ftn93\" name=\"_ftnref93\">[93]<\/a> Die CDU\/CSU-Fraktion fordert ein \u201eGesamtverteidigungskonzept\u201c, in dem \u201edie Kr\u00e4fte der Inneren und \u00c4u\u00dferen Sicherheit &#8230; enger als bisher miteinander verzahnt werden\u201c.<a href=\"#_ftn94\" name=\"_ftnref94\">[94]<\/a> Im Wei\u00dfbuch 2006 verweist das Verteidigungsministerium darauf, dass \u201eder Aufbau einer ressort\u00fcbergreifenden Netzwerkstruktur\u201c im Gange sei.<a href=\"#_ftn95\" name=\"_ftnref95\">[95]<\/a><\/p>\n<p>\u201eVernetzte Sicherheit\u201c und \u201ef\u00e4higkeitsorientierte\u201c Zusammenarbeit bilden die Eckpunkte eines Konzept, das die Bundeswehr f\u00fcr Aufgaben im Innern nutzen will. Weil sie \u00fcber spezifische F\u00e4higkeiten verf\u00fcge, sollte die Bundeswehr \u201ein einem System integrierter Sicherheit auch als regul\u00e4rer Akteur aktiv werden k\u00f6nnen.\u201c<a href=\"#_ftn96\" name=\"_ftnref96\">[96]<\/a> In einer Selbstdarstellung des f\u00fcr die Zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit in Inland zust\u00e4ndigen Mitarbeiters im Verteidigungsministerium hei\u00dft es: \u201eIn einem vernetzten, gesamtstaatlichen Ansatz tr\u00e4gt die Bundeswehr entsprechend der gesetzlichen Grundlagen mit ihren F\u00e4higkeiten zum Schutz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie lebenswichtiger Infrastruktur im Inland als eine ihrer wesentlichen Aufgaben weiterhin bei. Sie hilft im Rahmen der \u201aVernetzten Sicherheit\u2018 gemeinsam pr\u00e4ventiv Gefahrenpotentiale zu identifizieren und Vorsorge zu treffen.\u201c<a href=\"#_ftn97\" name=\"_ftnref97\">[97]<\/a> Zu diesen F\u00e4higkeiten wird auch die zur \u201evernetzten, besser: netzwerkorientierten Operationsf\u00fchrung\u201c gez\u00e4hlt. Diese Einsatzlogik sei auf \u201edas gesamte Einsatzspektrum von Stabilisierungsaufgaben bis hin zur intensiven Kriegf\u00fchrung\u201c anwendbar. Sie sei \u201eim Grundsatz auf den Bereich der inneren Sicherheit \u00fcbertragbar und k\u00f6nnte bisherige Sicherheitsl\u00fccken schlie\u00dfen.\u201c<a href=\"#_ftn98\" name=\"_ftnref98\">[98]<\/a> \u00dcber den engen milit\u00e4rischen Zusammenhang hinaus, wird der \u201enetwork-centric warfare\u201c \u201emittlerweie als Kataysator f\u00fcr die Vernetzung des gesamten sicherheitsrelevanten Staatsapparates gesehen\u201c.<a href=\"#_ftn99\" name=\"_ftnref99\">[99]<\/a> In dieser Argumentation k\u00fcndigt sich eine weitere Ausdehnungen milit\u00e4rischer Zust\u00e4ndigkeit an. Vom punktuellen Helfer in bestimmten Situationen \u00fcber den \u201eregul\u00e4ren Akteur\u201c wird der Bundeswehr eine F\u00fchrungsrolle zugeschrieben. Die Logik der Vernetzung wird von den Streitkr\u00e4ften heraus auf alle gesellschaftlichen Teilbereiche \u00fcbertragen, die etwas zur Sicherheit beitragen k\u00f6nnen: Nach der nationalen Zusammenarbeit zwischen den Teilstreitkr\u00e4ften (\u201eJointness\u201c) und der internationalen in gemeinsamen milit\u00e4rischen Verb\u00e4nden (\u201eCombinedness\u201c) stehe die \u201eZusammenarbeit aller Sicherheitskr\u00e4fte\u201c an. Dazu z\u00e4hlten nicht allein Polizei, paramilit\u00e4rische Einheiten, Grenzschutz, Nachrichtendienste sowie Feuerwehr und Sanit\u00e4t. \u201eDar\u00fcber hinaus muss k\u00fcnftig zwingend auch die Schnittstelle zwischen dem \u00f6ffentlichen Sektor und der Industrie ber\u00fccksichtigt werden, denn dieser spielt bei der Krisenvorsorge und Krisenbew\u00e4ltigung eine zunehmend wichtige Rolle.\u201c<a href=\"#_ftn100\" name=\"_ftnref100\">[100]<\/a><\/p>\n<p>Mit der Vorstellung von Sicherheit als Netzwerkleistung wird nicht nur der Bundeswehreinsatz im Innern legitimiert. Ersichtlich ist ebenfalls, dass von dieser Vorstellung eine Dynamik ausgeht, die letztlich alle gesellschaftlichen Einrichtungen in den Dienst der Sicherheit stellen will. \u201eIm Rahmen einer \u00fcbergreifenden Sicherheitsstrategie\u201c, so St\u00fcmper, komme \u201eeiner detaillierten Abstimmung der verschiedenen Einsatz- und Verwendungsm\u00f6glichkeiten von Polizei, Milit\u00e4r und Nachrichtendiensten eine besondere Rolle zu\u201c.<a href=\"#_ftn101\" name=\"_ftnref101\">[101]<\/a> Neben den genannten werden auch andere Beh\u00f6rden oder die private Industrie auf einem Sicherheitskontinuum angeordnet und alle derselben Logik unterworfen. Mit ein solchen \u201eVerbundsystem\u201c unterschiedlicher Sicherheitsakteure werden bereits institutionell die Chancen einer demokratischen, \u00f6ffentlichen Kontrolle des Sicherheitssektors begrenzt.<a href=\"#_ftn102\" name=\"_ftnref102\">[102]<\/a> In dem Ma\u00dfe, wie Geheimdienste und das Milit\u00e4r partizipieren, nehmen auch die Aussichten parlamentarischer und justitieller Kontrolle ab. Dass die \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber den Risikoszenarien des Sicherheits-Netzwerks hilflos ist, ist offenkundig. Die Gefahr dauerhafter Ver\u00e4ngstigung wird die Kontrollierbarkeit des Systems weiter verringern.<\/p>\n<p>Die Vernetzungsforderung umfasst verschiedene Ebenen. Neben der praktischen, die unmittelbaren F\u00e4higkeiten und Kr\u00e4fte gemeinsam koordiniert einsetzen zu k\u00f6nnen, bezieht sie sich auf das institutionelle Geflecht und auf die Informationsbeziehungen zwischen den Beteiligten. Eine \u201eOptimierung von Informationsstr\u00e4ngen\u201c zwischen den Polizeien, Nachrichtendiensten, Bundeswehr und privaten Sicherheitsdiensten sei geboten.<a href=\"#_ftn103\" name=\"_ftnref103\">[103]<\/a> Deutschland setze auf die \u201eVer\u00e4nderung von Kommunikationsstrukturen und -prozessen sowie die Anpassung von Informationsfl\u00fcssen\u201c.<a href=\"#_ftn104\" name=\"_ftnref104\">[104]<\/a> Die Bedeutung von Informationen nehme auch international zu. Bereits Anfang 2002 h\u00e4tten sechs L\u00e4nder (u.a. Deutschland und die USA) ein Experiment die Frage beantworten wollen: \u201eWie k\u00f6nnen wir besser, schneller, nutzbare Informationen auszutauschen, um den Bedrohungen besser begegnen zu k\u00f6nnen?\u201c<a href=\"#_ftn105\" name=\"_ftnref105\">[105]<\/a><\/p>\n<p>In institutioneller Hinsicht dreht sich die Diskussion zum einen um Einrichtungen, die die \u201eVernetzung\u201c gew\u00e4hrleisten sollen. Prominentestes Beispiel ist das \u201eGemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\u201c in Berlin, in dem Polizeien, Geheimdienste und einige andere Sicherheitsbeh\u00f6rden zusammenarbeiten; die Bundeswehr ist dort \u00fcber den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst beteiligt. Auch das \u201eNationale Lage- und F\u00fchrungszentrum Sicherheit im Luftraum\u201c in Kalkar geh\u00f6rt zu diesen Gremien. Im Wei\u00dfbuch 2006 wird daneben auf \u201everschiedene Einrichtungen im Bereich des Bev\u00f6lkerungsschutzes\u201c verwiesen.<a href=\"#_ftn106\" name=\"_ftnref106\">[106]<\/a> Zum anderen spielt die Frage nach der zentralen Leitung der Netzwerke eine Rolle. Erforderlich sei \u201edie Ernennung von Managementverantwortlichen sowie der Aufbau eines managementorientierten Vernetzungsgremiums f\u00fcr den Sicherheitssektor\u201c.<a href=\"#_ftn107\" name=\"_ftnref107\">[107]<\/a> Rudolf Georg Adam, Pr\u00e4sident der dem Verteidigungsministerium unterstehenden \u201eBundesakademie f\u00fcr Sicherheitspolitik\u201c spricht davon, jedes Netzwerk brauche \u201eeinen strategischen Aufh\u00e4ngepunkt, sonst bleibt es nutzlos\u201c. Es m\u00fcsse \u201eeinem einheitlichen Willen folgen, es muss ein gemeinsames strategisches Ziel vorgegeben sein\u201c.<a href=\"#_ftn108\" name=\"_ftnref108\">[108]<\/a> Die Bundesregierung sieht dies durch den \u201eRessortkreis Terrorismusbek\u00e4mpfung\u201c gew\u00e4hrleistet. Dessen Ziel sei es, die vorhandenen F\u00e4higkeiten aus verschiedenen politischen Bereichen zu b\u00fcndeln.<a href=\"#_ftn109\" name=\"_ftnref109\">[109]<\/a> Andere pl\u00e4dieren daf\u00fcr, im Bundeskanzleramt die Stelle eines \u201eSicherheitskoordinators\u201c einzurichten, der auch \u201edie erforderliche Koordination zwischen Polizei und Bundeswehr zur Gefahrenabwehr eines terroristischen Angriffs &#8230; \u00fcbernehmen\u201c k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn110\" name=\"_ftnref110\">[110]<\/a> 2004 forderte der CDU-Fachausschuss \u201eSicherheitspolitik\u201c, die Einrichtung eines \u201eNationalen Sicherheitsrates\u201c, dieser sollte \u201eein koh\u00e4rentes Zusammenwirken aller Kr\u00e4fte der inneren und \u00e4u\u00dferen Sicherheit ebenen\u00fcbergreifend\u201c gew\u00e4hrleisten.<a href=\"#_ftn111\" name=\"_ftnref111\">[111]<\/a><\/p>\n<p>Die Ver\u00e4nderungen der Bundeswehr im Innern, ihre organisatorische Umgestaltung, ihr inl\u00e4ndisches T\u00e4tigkeitsprofil und ihre Beziehungen zu den zivilen Beh\u00f6rden geschehen im Kontext des \u201eerweiterten Sicherheitsbegriffs\u201c. Sie sind intentierte Elemente der Vernetzung oder sie tragen faktisch zu ihr bei. Konzeptionell ist mit ihnen ein Bedeutungszuwachs der Bundeswehr f\u00fcr \u201eInnere Sicherheit\u201c verbunden.<a href=\"#_ftn112\" name=\"_ftnref112\">[112]<\/a><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Bundeswehr als territoriale Organisation<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Seit den 1990er Jahre sind Ausrichtung und Selbstverst\u00e4ndnis der Bundeswehr im Wandel. Mit dem Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) von 2003, der \u201eWeisung f\u00fcr die Weiterentwicklung der Bundeswehr\u201c von 2004, der Konzeption der Bundeswehr und ihr nachfolgende Dokumente sowie schlie\u00dflich dem Wei\u00dfbuch von 2006 sind die mittelfristigen Ziele und einzelne Elemente des \u201eTransformationsprozesses\u201c festgelegt worden. Diese Verwandlung umfasst alle Aspekte der Streitkr\u00e4fte \u2013 beginnend mit ihrem Auftrag \u00fcber ihre Organisation bis zu Fragen der Strategie, Bewaffnung und Ausr\u00fcstung. Die Rolle der Bundeswehr im Innern ist ein Element innerhalb des Transformationsprozesses. Weile ihre Ver\u00e4nderung nur im Kontext dieses Wandels verstanden werden kann, werden zun\u00e4chst einige zentrale Ver\u00e4nderungen vorgestellt.<\/p>\n<p><strong>2.1 Der Auftrag der Bundeswehr<\/strong><\/p>\n<p>Die \u201eneue Bundeswehr\u201c ist nach ihrem Selbstverst\u00e4ndnis keine Verteidigungsarmee mehr, sondern eine Einsatzarmee. In den VPR von 2003 formulierte das Verteidigungsministerium programmatisch: \u201eDie herk\u00f6mmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angriff als allein strukturbestimmende Aufgabe der Bundeswehr entspricht nicht mehr den aktuellen sicherheitspolitischen Erfordernissen.\u201c<a href=\"#_ftn113\" name=\"_ftnref113\">[113]<\/a> K\u00fcnftige Eins\u00e4tze lie\u00dfen sich \u201eweder hinsichtlich ihrer Intensit\u00e4t noch geografisch eingrenzen\u201c; sie k\u00f6nnten sich \u201eweltweit und mit geringem zeitlichen Vorlauf ergeben und das gesamte Einsatzspektrum bis hin zu Operationen mit hoher Intensit\u00e4t umfassen.\u201c<a href=\"#_ftn114\" name=\"_ftnref114\">[114]<\/a><\/p>\n<p>In den ein Jahr sp\u00e4ter erlassenen \u201eGrundz\u00fcgen der Konzeption der Bundeswehr\u201c hei\u00dft es, sie sei ein \u201eInstrument einer umfassend angelegten, vorausschauenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik\u201c. Sie habe deshalb insbesondere die Aufgaben:<\/p>\n<p>\u201e &#8211; die au\u00dfenpolitische Handlungsf\u00e4higkeit Deutschlands zu sichern,<\/p>\n<ul>\n<li>einen Beitrag zur Stabilit\u00e4t im europ\u00e4ischen und globalen Rahmen zu leisten,<\/li>\n<li>die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gew\u00e4hrleisten und zur Verteidigung der Verb\u00fcndeten beizutragen,<\/li>\n<li>die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu f\u00f6rdern\u201c.<a href=\"#_ftn115\" name=\"_ftnref115\">[115]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus diesen allgemeinen Aufgaben erbebe sich ein Aufgabenspektrum, das aus den folgenden Elemente bestehe:<\/p>\n<p>\u201e- Internationale Konfliktverh\u00fctung und Krisenbew\u00e4ltigung, einschlie\u00dflich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,<\/p>\n<ul>\n<li>Unterst\u00fctzung von B\u00fcndnispartnern,<\/li>\n<li>Schutz Deutschlands und seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger,<\/li>\n<li>Rettung und Evakuierung,<\/li>\n<li>Partnerschaft und Kooperation,<\/li>\n<li>Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Ungl\u00fccksf\u00e4lle).<a href=\"#_ftn116\" name=\"_ftnref116\">[116]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>In den VPR waren Inlandseins\u00e4tze zun\u00e4chst mit der neuen (terroristischen) Bedrohungslage begr\u00fcndet worden: \u201eDar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Streitkr\u00e4fte \u2013 eingebettet in gesamtstaatliches Handeln \u2013 zu einem angemessenen Beitrag zur Verhinderung, Abwehr und Bew\u00e4ltigung von terroristischen Anschl\u00e4gen und zum Schutz Deutschlands vor asymmetrischen Angriffen von au\u00dfen im Rahmen der geltenden Gesetze bef\u00e4higt sein.\u201c<a href=\"#_ftn117\" name=\"_ftnref117\">[117]<\/a> Aus der terroristischen Bedrohung des deutschen Hoheitsgebiets erg\u00e4ben sich zus\u00e4tzliche Anforderungen der Bundeswehr im Hinblick auf \u201eSchutz von Bev\u00f6lkerung und Territorium\u201c.<a href=\"#_ftn118\" name=\"_ftnref118\">[118]<\/a> In Richtlinie Nr. 80 f\u00fchren die VPR aus, welche Aufgaben sie \u201ezum Schutz Deutschlands und seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger\u201c wahrnimmt. Die vier Aufgaben sind: Neben der Unterst\u00fctzung von Verb\u00fcndeten und Partnern in Deutschland und der Landesverteidigung, (deren Aktualit\u00e4t zwar gering, die aber ggf. wieder zu gew\u00e4hrleisten sei), werden die \u00dcberwachung des Luft- und Seeraums und der \u201eSchutz der Bev\u00f6lkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen\u201c genannt. Zu diesem Zweck werde \u201edie Bundeswehr Kr\u00e4fte und Mittel entsprechend dem Risiko bereithalten.\u201c Auch wenn es \u201evorrangig eine Aufgabe f\u00fcr Kr\u00e4fte der inneren Sicherheit ist, werden die Streitkr\u00e4fte im Rahmen der geltenden Gesetze immer dann zur Verf\u00fcgung stehen, wenn nur sie \u00fcber die erforderlichen F\u00e4higkeiten verf\u00fcgen oder wenn der Schutz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie kritischer Infrastruktur nur durch die Bundeswehr gew\u00e4hrleistet werden kann. Grundwehrdienstleistende und Reservisten kommen dabei in ihrer klassischen Rolle, dem Schutz ihres Landes und ihrer Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger, zum Einsatz.\u201c<a href=\"#_ftn119\" name=\"_ftnref119\">[119]<\/a><\/p>\n<p>Der Wandel im Selbstverst\u00e4ndnis \u2013 auch bezogen auf die Aufgaben im Inland \u2013 wird durch einen Blick auf die Verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem Jahr 1992 deutlich. Nicht vom \u201eSchutz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger\u201c war die Rede, sondern die Bundeswehr \u201esch\u00fctzt Deutschland und seine Staatsb\u00fcrger gegen politische Erpressung und \u00e4u\u00dfere Gefahr\u201c. Das war ein klar au\u00dfenpolitisch orientierte Ausrichtung. Neben den anderen Aufgaben (F\u00f6rderung der milit\u00e4rischen Stabilit\u00e4t und der Integration Europas, Verteidigung Deutschlands und seiner Verb\u00fcndeten, Sicherung des Weltfriedens) wurde schlie\u00dflich als f\u00fcnfte Aufgabe festgelegt: Die Bundeswehr \u201ehilft bei Katastrophen, rettet aus Notlagen und unterst\u00fctzt humanit\u00e4re Aktionen\u201c.<a href=\"#_ftn120\" name=\"_ftnref120\">[120]<\/a><\/p>\n<p>In der 2003 erlassenen Reservisten-Konzeption wird die Formulierung \u201eSchutz Deutschlands und seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger\u201c genauer erl\u00e4utert. Sie umfasse als \u201est\u00e4ndige Aufgaben\u201c \u201edie \u00dcberwachung des deutschen Luft- und Seeraums sowie die Wahrnehmung luft- und seehoheitlicher Aufgaben in ressort\u00fcbergreifender Zusammenarbeit\u201c. In Friedenszeiten bedeute sie \u201eden Schutz der Bev\u00f6lkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen\u201c, der im Spannungs- und Verteidigungsfall um \u201edie Landesverteidigung im Rahmen des B\u00fcndnisses\u201c erweitert werde.<a href=\"#_ftn121\" name=\"_ftnref121\">[121]<\/a> Die zitierten Umschreibungen aus Ziffer 80 der VPR sind seither zur Standardformulierungen ihrer inneren Aufgaben durch die Bundeswehr geworden; sie finden sich in allen nachfolgenden konzeptionellen Dokumenten. In der \u201eKonzeption der Bundeswehr\u201c von 2004 wird betont, dass f\u00fcr die Aufgaben im Innern \u201ealle Kr\u00e4ftekategorien sowie alle aktiven Soldaten und auch Reservisten Ber\u00fccksichtigung\u201c finden.<a href=\"#_ftn122\" name=\"_ftnref122\">[122]<\/a> \u201eEntsprechend dem Risiko\u201c halte die Bundeswehr \u201eKr\u00e4fte und Mittel\u201c f\u00fcr diese Aufgaben bereit. \u201eDamit ist in der Regel der \u00fcberwiegende Teil der Bundeswehr verf\u00fcgbar.\u201c<a href=\"#_ftn123\" name=\"_ftnref123\">[123]<\/a><\/p>\n<p>Trotz der eindeutigen Auslandsorientierung betonte das Wei\u00dfbuch von 2006 \u201edie Verteidigung Deutschlands gegen \u00e4u\u00dfere Bedrohungen\u201c; diese bleibe \u201edie politische und verfassungsrechtliche Grundlage der Bundeswehr\u201c: \u201eAngesichts der wachsenden Bedrohung des deutschen Hoheitsgebietes durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bev\u00f6lkerung und der Infrastruktur an Bedeutung. Er stellt zus\u00e4tzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland und damit an ihr Zusammenwirken mit den f\u00fcr die innere Sicherheit zust\u00e4ndigen Stellen des Bundes und der L\u00e4nder.\u201c<a href=\"#_ftn124\" name=\"_ftnref124\">[124]<\/a><\/p>\n<p>Nachfolgend wurden die Vorgaben aus den VPR und der Konzeption der Bundeswehr in verschiedenen \u201eTeilkonzeptionen\u201c umgesetzt. In der Teilkonzeption zu den territorialen Aufgaben der Bundeswehr werden die Bereiche aus der KdB erneut aufgelistet (und ein wenig ausgeweitet). Sie umfassen demnach \u201eim Wesentlichen\u201c:<\/p>\n<p>\u201e- Unterst\u00fctzung von Kr\u00e4ften und Einrichtungen des B\u00fcndnisses &#8230;,<\/p>\n<ul>\n<li>Mittlerfunktion zwischen deutschen zivilen und milit\u00e4rischen Stellen &#8230;,<\/li>\n<li>Amtshilfe,<\/li>\n<li>Hilfeleistungen im Inland bei Naturkatastrophen und besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen,<\/li>\n<li>sonstige Hilfeleistungen,<\/li>\n<li>Schutz der Bev\u00f6lkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur vor asymmetrischen und terroristischen Bedrohungen durch Unterst\u00fctzung der f\u00fcr innere Sicherheit zust\u00e4ndigen zivilen Stellen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung der Nationalen Zivilen Verteidigung als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge in Deutschland\u201c.<a href=\"#_ftn125\" name=\"_ftnref125\">[125]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausgangspunkt der Teilkonzeption zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit (ZMZ) von 2007 ist der Hinweis, dass \u201eEins\u00e4tze zur Konfliktverh\u00fctung und Krisenbew\u00e4ltigung \u2013 einschlie\u00dflich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus \u2013 als die wesentlichen Beitr\u00e4ge der Bundeswehr zu einer umfassen angelegten ressort\u00fcbergreifenden deutschen Sicherheitspolitik definiert\u201c seien. Wenn im n\u00e4chsten Satz jedoch betont wird, \u201eRisikovorsorge, Gefahrenabwehr und Katastrophenmanagement stellen einen herausragenden Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge dar, der alle Stellen, die dazu beitragen k\u00f6nnen, fordert\u201c,<a href=\"#_ftn126\" name=\"_ftnref126\">[126]<\/a> dann kann dies nicht allein als Selbstverst\u00e4ndnis f\u00fcr den Auslandseinsatz, sondern auch f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Innern verstanden werden. \u201eF\u00fcr den Schutz der Bev\u00f6lkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur vor asymmetrischen und terroristischen Bedrohungen im Inland\u201c, so die Teilkonzeption, \u201estellt die Bundeswehr Kr\u00e4fte und Mittel auf Anforderung zust\u00e4ndiger Beh\u00f6rden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bereit.\u201c<a href=\"#_ftn127\" name=\"_ftnref127\">[127]<\/a><\/p>\n<p>Bemerkenswert an diesen Beschreibungen der Inlandsaufgaben ist zun\u00e4chst, dass die Bundeswehr bzw. ihre politische F\u00fchrung die Bek\u00e4mpfung des Terrorismus zu ihren Aufgaben z\u00e4hlt. Dabei wird nicht zwischen den mit dem \u201eKampf gegen den Terrorismus\u201c begr\u00fcndeten Kriegen und m\u00f6glichen Eins\u00e4tzen im Innern unterschieden. Eine nach herk\u00f6mmlichem Verfassungsverst\u00e4ndnis polizeiliches Problem wird in ein milit\u00e4risches umdefiniert.<a href=\"#_ftn128\" name=\"_ftnref128\">[128]<\/a> Dieses Ausweitung geschieht im Rahmen einer programmatischen Ausrichtung, die \u201edas gesamte Einsatzspektrum\u201c von Streitkr\u00e4ften fordert:<a href=\"#_ftn129\" name=\"_ftnref129\">[129]<\/a> Von der regul\u00e4ren Kriegf\u00fchrung (daf\u00fcr steht der Euphemismus \u201eKonflikte mit hoher Intensit\u00e4t\u201c) \u00fcber humanit\u00e4re Hilfeleistungen bis zur Katastrophenhilfe im In- und Ausland. Angesichts dieser Breite und angesichts des Umstands, dass die Orientierung am Auslandseinsatz f\u00fcr die Entwicklung der Bundeswehr zentral ist, scheinen die T\u00e4tigkeiten im Innern eine nur nachgeordnete Rolle zu spielen.<a href=\"#_ftn130\" name=\"_ftnref130\">[130]<\/a><\/p>\n<p><strong>2.2 Die territoriale Organisation<\/strong><\/p>\n<p>In der alten Bundeswehr war die territoriale Organisation der Bundeswehr kein besonders exponiertes Problem: Die Armee war im Inland pr\u00e4sent und ihre Standorte waren vergleichsweise breit \u00fcber das Land verteilt. Insofern war sie physisch verf\u00fcgbar f\u00fcr den Fall, dass man sie h\u00e4tte brauchen wollen. In der neuen Bundeswehr haben sich diese institutionellen Merkmale ge\u00e4ndert. Die Streitkr\u00e4fte sind personell erheblich verkleinert worden, in Folge dessen sind Standorte geschlossen worden, und durch die Auslandsorientierung ist ein Teil der Soldaten nicht im Inland verf\u00fcgbar, andere Kr\u00e4fte sind mit deren Unterst\u00fctzung besch\u00e4ftigt. Aus dieser Konstellation ergab sich die Notwendigkeit, f\u00fcr m\u00f6gliche T\u00e4tigkeiten im Innern eine besondere territoriale Organisation zu schaffen.<\/p>\n<p>In der alten Bundesrepublik war die Bundeswehr von der Frontstellung des Kalten Krieges bestimmt. Anfang der 80er Jahre verf\u00fcgte die Bundeswehr \u00fcber rund 330.000 Soldaten und ca. 43.000 Zivilangestellte.<a href=\"#_ftn131\" name=\"_ftnref131\">[131]<\/a> Mitte der 90er Jahre setzte der Prozess der Transformation der Bundeswehr ein. Angesichts der gewandelten Bedrohungslage beinhaltete dies eine Reduzierung des Personals und eine ver\u00e4nderte Binnenorganisation der Bundeswehr \u2013 einschlie\u00dflich der Schlie\u00dfung von Standorten. Das \u201ePersonalstrukturmodell 1995\u201c sah vor, den Friedensumfang der Bundeswehr von 370.000 auf 338.000 Soldaten zu verringern. 1997 wurde der Personalbestand um 35 Bataillone (24.000 Soldaten) reduziert. Erreicht wurde dies vor allem durch die Aufl\u00f6sung der J\u00e4gertruppe der Territorialen Wehrorganisation.<a href=\"#_ftn132\" name=\"_ftnref132\">[132]<\/a> Die Streitkr\u00e4fte wurde in drei Kr\u00e4ftekategorien unterteilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Hauptverteidigungskr\u00e4fte, die die Verteidigung des B\u00fcndnisgebietes gemeinsam mit den NATO-Partner gew\u00e4hrleisten sollten,<\/li>\n<li>Krisenreaktionskr\u00e4fte, die zur sofortigen Abwehr eines Angriffs bereit stehen und f\u00fcr internationale Eins\u00e4tze zur Verf\u00fcgung stehen sollten,<\/li>\n<li>Milit\u00e4rische Grundorganisation zur Sicherung des Basisbetriebs.<a href=\"#_ftn133\" name=\"_ftnref133\">[133]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Konzept, das Verteidigungsminister Scharping im Jahr 2000 vorlegte, sah vor, den Friedensumfang der Bundeswehr auf 282.000 Soldaten zu begrenzen. Der Pr\u00e4senzumfang sollte bei 258.000 Soldaten liegen. Gleichzeitig sollten die Krisenreaktionskr\u00e4fte und die Hauptverteidigungskr\u00e4fte zu Einsatzkr\u00e4ften zusammengefasst werden.<a href=\"#_ftn134\" name=\"_ftnref134\">[134]<\/a><\/p>\n<p>Im Jahr 2004 wurden die bis heute g\u00fcltigen Personal- und Strukturplanungen f\u00fcr die Bundeswehr vorgelegt. Bis zum Jahr 2010 soll der Personalbestand der Bundeswehr 252.500 Soldaten betragen.<a href=\"#_ftn135\" name=\"_ftnref135\">[135]<\/a> Davon sollen 195.000 Zeit- und Berufssoldaten sein, 55.000 Wehrpflichtige sowie 2.500 ReservistInnen (im Rahmen von Wehr\u00fcbungen). Das Zivilpersonal soll um 10.000 Stellen auf 75.000 Stellen verringert werden.<a href=\"#_ftn136\" name=\"_ftnref136\">[136]<\/a><\/p>\n<p>Die Verkleinerung des Personalbestandes war begleitet von Standortver\u00e4nderungen. Die Zahl der Standorte wurde bundesweit von 496 auf 392 verringert; von den Schlie\u00dfungen waren 10 gro\u00dfe Standorte mit mehr als 1.000 Dienstposten und immerhin 36 Standorte mit mehr als 500 Dienstposten betroffen. Betrachtet man nur die gro\u00dfen Standorte mit mehr als 500 Soldaten, so entfielen die meisten Schlie\u00dfungen mit je sechs Standorten auf die Bundesl\u00e4nder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.<a href=\"#_ftn137\" name=\"_ftnref137\">[137]<\/a><\/p>\n<p>Die 252.500 SoldatInnen verteilen sich auf die drei Teilstreitkr\u00e4fte Herr (105.291), Luftwaffe (44.565) und Marine (19.179) sowie auf die Streitkr\u00e4ftebasis (57.495), den Zentralen Sanit\u00e4tsdienst (24.935) und 1.035 SoldatInnen, die im Bundesverteidigungsministerium arbeiten. Aus diesen f\u00fcnf bzw. sechs Bereichen werden aus den Einheiten aller Teilstreitkr\u00e4fte drei Kr\u00e4ftekategorien gebildet; wobei die Soldaten des Verteidigungsministeriums nur zu den Unterst\u00fctzungskr\u00e4ften geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Eingreifkr\u00e4fte bestehen aus 35.000 SoldatInnen (davon knapp zwei Drittel aus dem Heer),<\/li>\n<li>Stabilisierungskr\u00e4fte mit einem Umfang von 70.000 SoldatInnen (das Heer stellt mehr als die H\u00e4lfte),<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzungskr\u00e4fte mit einem Umfang von 147.500 SoldatInnen (davon sind mehr als ein Drittel der Streitkr\u00e4ftebasis unterstellt.<a href=\"#_ftn138\" name=\"_ftnref138\">[138]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Aufgaben der verschiedenen Kr\u00e4ftekategorien werden folgenderma\u00dfen definiert:<\/p>\n<ul>\n<li>\u201eEingreifkr\u00e4fte: Durchf\u00fchrung streitkr\u00e4ftegemeinsamer vernetzter Operationen hoher Intensit\u00e4t, Evakuierung und streitkr\u00e4ftegemeinsame Unterst\u00fctzung.<\/li>\n<li>Stabilisierungskr\u00e4fte: Streitkr\u00e4ftegemeinsame Kontingente f\u00fcr Eins\u00e4tze niedriger und mittlerer Intensit\u00e4t und l\u00e4ngerer Dauer im breiten Spektrum friedensstablisierender Ma\u00dfst\u00e4be.<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzungskr\u00e4fte: Umfassende, bundeswehrgemeinsame und durchhaltef\u00e4hige Unterst\u00fctzung der Eins\u00e4tze sowie Grundbetrieb der Bundeswehr.\u201c<a href=\"#_ftn139\" name=\"_ftnref139\">[139]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein wichtiges organisatorische Element der Transformation war die Bildung der \u201eStreitkr\u00e4ftebasis\u201c (SKB) im Jahre 2002. In der SKB werden \u201eKr\u00e4fte, Mittel und F\u00e4higkeiten f\u00fcr streitkr\u00e4ftegemeinsame Aufgaben geb\u00fcndelt\u201c. Damit werden einzelne Bereiche aus den Waffengattungen herausgel\u00f6st und als eine Art Querschnittsaufgabe in eine eigene Organisation \u00fcberf\u00fchrt. Nach ihren \u201eLeitbild\u201c ist die SKB \u201eder kundenorientierte Dienstleistungsbereich f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Bundeswehr im Einsatz und im Grundbetrieb\u201c, die \u201edie F\u00fchrung bei der Erf\u00fcllung Nationaler Territorialer Aufgaben\u201c hat.<a href=\"#_ftn140\" name=\"_ftnref140\">[140]<\/a> Zu den Aufgaben de SKB geh\u00f6ren u.a.<\/p>\n<p>\u201e- die Bereitstellung der F\u00fchrungsorganisation f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze und f\u00fcr Hilfeleistungen der Bundeswehr zur Unterst\u00fctzung der zivilen Katastrophenabwehr im Inland,<\/p>\n<ul>\n<li>die F\u00fchrungsunterst\u00fctzung im Inland, in den Einsatzgebieten &#8230;<\/li>\n<li>die logistische Unterst\u00fctzung,<\/li>\n<li>die ABC-Abwehr- und Schutzaufgaben &#8230;<\/li>\n<li>das Milit\u00e4rische Nachrichtenwesen &#8230;<\/li>\n<li>die Operative Information,<\/li>\n<li>das Feldj\u00e4gerwesen der Bundeswehr,<\/li>\n<li>die Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit im In- und Ausland,<\/li>\n<li>die streitkr\u00e4ftegemeinsame Ausbildung sowie wissenschaftliche Forschungs- und Studienarbeit\u201c.<a href=\"#_ftn141\" name=\"_ftnref141\">[141]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die SKB verf\u00fcgt \u00fcber 55.000 Soldaten und 22.000 Zivilbedienstete.<a href=\"#_ftn142\" name=\"_ftnref142\">[142]<\/a> Sie wird vom Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr geleitet und fasst inl\u00e4ndische Dienststellen zusammen. Neben dem \u201eSteitkr\u00e4fteamt\u201c geh\u00f6ren z.B. das \u201eMAD-Amt\u201c oder die \u201eBundesakademie f\u00fcr Sicherheitspolitik\u201c zur SKB. Die engere milit\u00e4rische Territorialorganisation wird durch das \u201eStreitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando\u201c (SKUKdo) gef\u00fchrt. Ihm unterstehen u.a. die vier Wehrbereichskommandos. Dem Stab des SUKdo geh\u00f6ren rund 1.100 Personen an.<a href=\"#_ftn143\" name=\"_ftnref143\">[143]<\/a> Er ist in acht Abteilungen gegliedert: in die Generalstabsabteilungen G1 bis G6 und in die Bereiche \u201eABC-Abwehr und Schutzaufgaben\u201c und \u201eFeld\u00e4gerwesen Bundeswehr\u201c. Das SKUKdo ist die h\u00f6chste Territoriale Kommandobeh\u00f6rde in Deutschland. Sein Befehlshaber f\u00fchrt die Bundeswehreinheiten in der Inlandsverwendung: etwa in der strategischen Aufkl\u00e4rung, der ABC-Abwehr, der Milit\u00e4rpolizei (Feldj\u00e4ger) oder der Zivil-Milit\u00e4rischen Zusammenarbeit.<a href=\"#_ftn144\" name=\"_ftnref144\">[144]<\/a><\/p>\n<p>Den Wehrbereichskommandos (WBK) unterstehen mehrere Landeskommandos (Lkdo), Logistikregimenter, Feldj\u00e4gerbataillone, Musikkorps, Truppen\u00fcbungspl\u00e4tze und Kfz-Ausbildungszentren.<a href=\"#_ftn145\" name=\"_ftnref145\">[145]<\/a><\/p>\n<p>Das SKUKdo f\u00fchrt grunds\u00e4tzlich auch die Eins\u00e4tze im Inland zur Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen.<a href=\"#_ftn146\" name=\"_ftnref146\">[146]<\/a> Die entsprechende Abteilung des Stabes (G5) umfasst 14 Dienstposten.<a href=\"#_ftn147\" name=\"_ftnref147\">[147]<\/a> Kommt es zu einem entsprechenden Einsatz, dann werden \u201elageabh\u00e4ngig verf\u00fcgbare und f\u00fcr den jeweiligen Einzelfall geeignete F\u00e4higkeiten, Kr\u00e4fte, Mittel und Einrichtungen aller Milit\u00e4rischen Organisationsbereiche und der Wehrverwaltung herangezogen. Diese Kr\u00e4fte werden dem SKUKdo bzw. den WBK f\u00fcr den Einsatz unterstellt und von diesen den LKdo auf Zusammenarbeit angewiesen.\u201c<a href=\"#_ftn148\" name=\"_ftnref148\">[148]<\/a> Trotz der Beteiligung des SKUKdo liegt die faktische Einsatzf\u00fchrung bei den nachgeordneten Kommandos. Der Einsatz von Kr\u00e4ften ab Brigadest\u00e4rke wird dabei in der Regel dem Wehrbereichskommando unterstellt, w\u00e4hrend der Einsatz bis Bataillonsst\u00e4rke von den Landeskommandos gef\u00fchrt wird.<a href=\"#_ftn149\" name=\"_ftnref149\">[149]<\/a><\/p>\n<p>R\u00fcckblick: Territorialverteidigung im Kalten Krieg<\/p>\n<p>Bis 1990 lag die Bedeutung der territorialen Organisation der Bundeswehr darin, im Fall eines milit\u00e4rischen Angriffs auf die Bundesrepublik das r\u00fcckw\u00e4rtige Gebiet hinter der Front zu verteidigen. In der Anfangsphase der Bundeswehr wurden die Aufgaben der Territorialen Verteidigung durch eine Unterabteilung des Verteidigungsministeriums wahrgenommen. 1957 wurde zun\u00e4chst das \u201eAmt f\u00fcr Territoriale Verteidigung\u201c eingerichtet, das bald in \u201eKommando f\u00fcr Territoriale Verteidigung\u201c umbenannt wurde. Die in den sechs Wehrbereichen bestehenden Kommandos wurden diesem Kommando unterstellt. Die Wehrbereichskommandos waren f\u00fcr die Territoriale Verteidigung auf Landesebene zust\u00e4ndig. F\u00fcr die entsprechende Aufgabe auf der Ebene der Regierungsbezirke wurden 29 Territoriale Verteidigungsst\u00e4be aufgestellt.<a href=\"#_ftn150\" name=\"_ftnref150\">[150]<\/a> 1968 wurde das Kommando der Territorialen Verteidigung aufgel\u00f6st; seine Aufgaben wurden dem F\u00fchrungsstab des Heeres \u00fcbertragen. Als Verbindungsglied zwischen diesem und den Wehrbereichen wurden die Territorialkommandos Nord und S\u00fcd geschaffen.<a href=\"#_ftn151\" name=\"_ftnref151\">[151]<\/a><\/p>\n<p>In der ersten H\u00e4lfte der 60er Jahre war versucht worden, eine aus Reservisten bestehende Territorial-Reserve aufzubauen. 1963 verk\u00fcndete Verteidigungsminister v. Hassel, man beabsichtige aus 10.000 freiwilligen voll ausgebildeten Reservisten Einheiten der Territorialen Verteidigung zu bilden. Sie sollten im \u201eNahbereich des Aufstellungsortes, an dem auch Waffen und Ger\u00e4t gelagert sind, zusammentreten und ihren unmittelbaren Heimatbereich zu verteidigen haben\u201c. Die Einheiten sollten \u201eim Alarmfall in wenigen Stunden einsatzbereit\u201c sein.<a href=\"#_ftn152\" name=\"_ftnref152\">[152]<\/a> Da sich jedoch nur die H\u00e4lfte der erforderlichen Reservisten meldeten, wurde ab 1965 damit begonnen, eine Heimatschutztruppe durch Einberufungen aufzubauen. Neben aktiven Feldj\u00e4ger-, Pionier- und Fernmeldeverb\u00e4nde sollten aus Reservisten bestehende Sicherungstruppen aufgestellt werden.<a href=\"#_ftn153\" name=\"_ftnref153\">[153]<\/a><\/p>\n<p>Die Einheiten der Territorialverteidigung waren bez\u00fcglich der Ausbildung den Korpskommandos des Heeres unterstellt; die Befehlsgewalt lag jedoch weiterhin bei den Wehrbereichskommandos.<a href=\"#_ftn154\" name=\"_ftnref154\">[154]<\/a> Die aktive Struktur des Territorial- oder Heimatschutzheeres gliederte sich in drei Territorial-, sechs (sp\u00e4ter f\u00fcnf) Wehrbereichs-, 30 Verteidigungsbezirksverteidigungs- und 75 Verteidigungskreiskommandos.<a href=\"#_ftn155\" name=\"_ftnref155\">[155]<\/a> Mitte der 70er Jahre bestand das Territorialheer aus 64.000 Soldaten.<a href=\"#_ftn156\" name=\"_ftnref156\">[156]<\/a> Der \u00fcberwiegende Teil dieser Truppen (vier Heimatschutzkommandos bestanden im Frieden nur aus 65% des Personals, die beiden anderen aus nur 52%) wurde durch Reservisten gestellt, die im Spannungs- oder Verteidigungsfall die aktive Truppe auff\u00fcllen sollten.<a href=\"#_ftn157\" name=\"_ftnref157\">[157]<\/a> Zus\u00e4tzlich zu den aktiven Sicherungskompagnien und J\u00e4gerbataillone verf\u00fcgte die Heimatschutztruppe in Friedenszeiten \u00fcber eine aktive Basisbesetzung (Ger\u00e4teeinheiten etc.), die im Verteidigungsfall durch Reservisten auf einen Umfang von ca. 8.000 Soldaten gebracht werden sollte.<a href=\"#_ftn158\" name=\"_ftnref158\">[158]<\/a><\/p>\n<p>Die Heimatschutztruppen sollten im Verteidigungsfall den \u201eSchutz R\u00fcckw\u00e4rtiger Gebiete\u201c \u00fcbernehmen. Sie sollten demnach eingesetzt werden<\/p>\n<p>\u201e- zum Kampf gegen luftgelandeten, durchgebrochenen u. durchgesickerten Feind,<\/p>\n<ul>\n<li>zum Kampf gegen Banden und andere subversive Kr\u00e4fte,<\/li>\n<li>zur Verteidigung bestimmter R\u00e4ume, einschlie\u00dflich Sperreinsatz in der Tiefe\u201c.<a href=\"#_ftn159\" name=\"_ftnref159\">[159]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vorbereitung auf den Kampf gegen den \u201einneren Feind\u201c war ein Element der Verteidigungsstrategie. Dabei ging es nicht nur um feindliche Truppenteile hinter der Front, sondern um die \u201eSubversion\u201c im Innern, die im Kriegsfall erwartet wurde. In \u201epolitischen Krisenlagen\u201c m\u00fcsse mit \u201esubversiven Aktionen gerechnet werden\u201c. Durch die \u201eTerroraktionen der letzten beiden Jahre\u201c sei die Bundesrepublik \u201ezu einem Nebenschauplatz des nah\u00f6stlichen Guerillakrieges gemacht\u201c worden. \u201eDerartige Subversive Aktionen k\u00f6nnten jederzeit wiederholt werden.\u201c Und dann sei die Frage, ob die polizeilichen Kr\u00e4fte ausreichten.<a href=\"#_ftn160\" name=\"_ftnref160\">[160]<\/a> Die Angst vor einem Krieg schafften \u201eausgezeichnete Ansatzpunkte f\u00fcr eine propagandistische Beeinflussung, um die moralischen Widerstandskr\u00e4fte zu untergraben und eine &#8230; Panikstimmung zu erzeugen\u201c.<a href=\"#_ftn161\" name=\"_ftnref161\">[161]<\/a> Im einzelnen seien \u201eAgitation gegen unseren Verteidigungswillen, wilde, d.h. illegale Streiks zur Beeintr\u00e4chtigung der Versorgung, verst\u00e4rkte Spionage, Sabotage an unserer empfindlichen Infrastruktur sowie Terror\u201c zu erwarten. Auch stellten \u201edie fast 4 Mio. Ausl\u00e4nder im Bundesgebiet einen Unsicherheitsfaktor dar\u201c.<a href=\"#_ftn162\" name=\"_ftnref162\">[162]<\/a> Die \u201eErscheinungsformen des neuzeitlichen Krieges seien hinreichend bekannt, ein \u201everdeckt k\u00e4mpfender Feind\u201c sei zu erwarten. \u201eEinzelt\u00e4ter \u2013 Terroristen \u2013 geh\u00f6ren ebenso in dieses Feindbild wie Luftlandeunternehmen.\u201c Aus den Erfahrungen in Partisanen- und Guerillak\u00e4mpfen in anderen L\u00e4ndern seien f\u00fcr Deutschland Lehren zu ziehen.<a href=\"#_ftn163\" name=\"_ftnref163\">[163]<\/a> \u201eVerdeckter Kampf, subversiver Kampf, Bandenkampf oder wie auch immer dieser offensichtlich von au\u00dfen steuerbare Kampf oder Krieg genannt werden soll, k\u00f6nnte ein entscheidendes Mittel zur Ver\u00e4nderung der politischen Verh\u00e4ltnisse im gro\u00dfen sein. Hier d\u00fcrfte sich dem Territorialheer eine wesentliche Aufgabe stellen &#8230;\u201c<a href=\"#_ftn164\" name=\"_ftnref164\">[164]<\/a> Auf die \u201eneue Form der Bedrohung\u201c m\u00fcssten sich alle Sicherheitsbeh\u00f6rden einstellen. Und \u201ealle Kampfverb\u00e4nde der Bundeswehr m\u00fcssen auf subversive Formen der Auseinandersetzungen sorgf\u00e4ltig vorbereitet werden; im Territorialheer sollte sie Vorrang haben.<a href=\"#_ftn165\" name=\"_ftnref165\">[165]<\/a> Im Wei\u00dfbuch 85 war ebenfalls von \u201eAnsatzpunkte(n) des Verdeckten Kampfes\u201c die Rede, die es erforderlich machten, \u201ebereits im Frieden eine verantwortungsbewu\u00dfte Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen zivilen und milit\u00e4rischen Dienststellen zu leisten\u201c.<a href=\"#_ftn166\" name=\"_ftnref166\">[166]<\/a> Und schlie\u00dflich formulierte die Bundesregierung noch 1989 in ihren \u201eRahmenrichtlinien f\u00fcr die Gesamtverteidigung\u201c: \u201eDie b\u00fcndnisgemeinsame Vorneverteidigung kann milit\u00e4rische Auseinandersetzungen in der Tiefe des Bundesgebietes nicht ausschlie\u00dfen. So ist auch r\u00fcckw\u00e4rts der in der Vorneverteidigung eingesetzten Kr\u00e4fte mit der Wirkung weitreichender Waffen, Aktionen des verdeckten Kampfes und mit Operationen feindlicher Streitkr\u00e4fte zu rechnen.\u201c<a href=\"#_ftn167\" name=\"_ftnref167\">[167]<\/a><\/p>\n<p>Der zeitgen\u00f6ssische naheliegende Verdacht, die Heimatschutztruppe k\u00f6nnte gegen die Studentenbewegung eingesetzt werden, wurde vehement zur\u00fcckgewiesen. Es gebe \u201ekeine Ausbildungs-Hinweise f\u00fcr den inneren Notstand\u201c. Allerdings m\u00fcsse mit \u201eeinem von au\u00dfen gen\u00e4hrten Guerilla-Krieg auf deutschen Boden &#8230; gerechnet werden\u201c.<a href=\"#_ftn168\" name=\"_ftnref168\">[168]<\/a> Das Verteidigungsministerium \u00fcbersetzte \u201ecovert action\u201c mit \u201everdecktem Kampf\u201c, den sie nicht als inneren Notstand, sondern als kriegerische Handlung bewertete.<a href=\"#_ftn169\" name=\"_ftnref169\">[169]<\/a> Allerdings, so das Wei\u00dfbuch 85, geh\u00f6rten zur milit\u00e4rischen Bedrohung auch die \u201eAnsatzpunkte des Verdeckten Kampfes\u201c, die eine verantwortungsbewu\u00dfte Zusammenarbeit mit den zivilen Beh\u00f6rden verlange.<a href=\"#_ftn170\" name=\"_ftnref170\">[170]<\/a><\/p>\n<p>Die Man\u00f6ver-Szenarien jener Zeit waren immer mit einer \u201eFront im Innern\u201c versehen: streikende Arbeiter, Demonstranten, \u201e\u2018Spartakus\u2018-Studenten\u201c, Gastarbeiter, illegale Banden &#8230; In den Man\u00f6vern \u00fcbten Bundeswehr und Nato-Truppen, mitunter gemeinsam mit der Polizei, wie diese Front zu bek\u00e4mpfen sei.<a href=\"#_ftn171\" name=\"_ftnref171\">[171]<\/a> F\u00fcr den Spannungs- und Verteidigungsfall, aber auch f\u00fcr den Fall des \u201einneren Notstands\u201c wollte die Bundeswehr darauf vorbereitet sein, gegen den inneren Gegner vorgehen zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn172\" name=\"_ftnref172\">[172]<\/a> Dies war das eigentliche Aufgabengebiet der Heimatschutztruppe, die \u201evon Beginn der Planung der Territorialverteidigung &#8230; f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Teilen der Bev\u00f6lkerung konzipiert\u201c worden war.<a href=\"#_ftn173\" name=\"_ftnref173\">[173]<\/a><\/p>\n<p>Mit dem Ende des Kalten Krieges war nicht nur das alte Feindbild der Territorialverteidigung verschwunden, sondern mit der Orientierung an Auslandseins\u00e4tzen bedurfte es auch gezielter konzeptioneller und organisatorischer Anstrengungen, um die Bundeswehr im Inland handlungsf\u00e4hig zu machen.<br \/>\n 2.3 Zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit<br \/>\nDie Beziehungen zwischen dem Milit\u00e4r und ihrem nicht-milit\u00e4rischen Umfeld werden als \u201ezivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit\u201c (ZMZ) bezeichnet. Der Begriff ist eine w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung der in der NATO gebr\u00e4uchlichen Bezeichnung \u201eCivil-Military Cooperation\u201c (CIMIC). Beide Ausdr\u00fccke sind milit\u00e4rischen Ursprungs; sie werden mittlerweile jedoch auch von zivilen Stellen genutzt, um ihre Beziehungen zum Milit\u00e4r zu \u00fcberschreiben.<\/p>\n<p>Mit dem Wandel des Bedrohungsbildes hat sich auch der Inhalt der ZMZ gewandelt. Lange wurde unter ZMZ \u201edie Wahrnehmung aller Vorg\u00e4nge oder Ma\u00dfnahmen, die im Krieg oder Frieden zwischen den NATO-Befehlshabern und den nationalen milit\u00e4rischen oder zivilen Beh\u00f6rden getroffen werden m\u00fcssen\u201c verstanden.<a href=\"#_ftn174\" name=\"_ftnref174\">[174]<\/a> In der bipolaren Welt des Kalten Krieges bedeutete ZMZ \u201edie Unterst\u00fctzung der Kampftruppe, die Sicherung des r\u00fcckw\u00e4rtigen Raumes und die Verf\u00fcgbarmachung von zivilen Ressourcen f\u00fcr die milit\u00e4rische Verteidigung\u201c.<a href=\"#_ftn175\" name=\"_ftnref175\">[175]<\/a> Die Kooperation war als ein Element der Zivilverteidigung gegen Angriffe durch den Warschauer Pakt konzipiert. Ihr Ziel bestand darin, die Staats- und Regierungsgewalt aufrecht zu erhalten, die Bev\u00f6lkerung zu sch\u00fctzen und die Einsatzf\u00e4higkeit der Bundeswehr zu gew\u00e4hrleisten.<a href=\"#_ftn176\" name=\"_ftnref176\">[176]<\/a> Um f\u00fcr den Ernstfall vorbereitet zu sein, sollte \u201ebereits im Frieden eine verantwortungsbewusste Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen zivilen und milit\u00e4rischen Dienststellen\u201c hergestellt werden.<a href=\"#_ftn177\" name=\"_ftnref177\">[177]<\/a> Die ZMZ war nach dieser Konzeption ein Hilfsinstrument f\u00fcr den milit\u00e4rischen Einsatz; sie diente dem Zweck \u201eder Bundeswehr die notwendigen zivilen Ressourcen f\u00fcr die Landesverteidigung zu erschlie\u00dfen\u201c.<a href=\"#_ftn178\" name=\"_ftnref178\">[178]<\/a> Obwohl mittlerweile nicht mehr darauf beschr\u00e4nkt, hat sie diese Bedeutung nach wie vor. Im Wei\u00dfbuch von 2005 hei\u00dft es programmatisch: \u201eeffektive Landesverteidigung erfordert verl\u00e4ssliche regionale Strukturen sowie Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit bei der Nutzung vorhandener Kapazit\u00e4ten\u201c.<a href=\"#_ftn179\" name=\"_ftnref179\">[179]<\/a><\/p>\n<p>In der Heeresdienstvorschrift (HDv) des Bundesverteidigungsministeriums von 1998 wird ZMZ als \u201eVerfahren\u201c definiert, \u201edas die Aufgabenerf\u00fcllung der Tr\u00e4ger der milit\u00e4rischen und zivilen Verteidigung auf allen Aufgabengebieten der Gesamtverteidigung, die eine Zusammenarbeit erfordern, erleichtert oder f\u00f6rdert\u201c.<a href=\"#_ftn180\" name=\"_ftnref180\">[180]<\/a> Auch im \u201eW\u00f6rterbuch\u201c der St\u00e4ndigen Konferenz f\u00fcr Katastrophenvorsorge wird die ZMZ als eine Element der Verteidigung beschrieben. Sie umfasse \u201ealle Ma\u00dfnahmen, die gemeinsam von milit\u00e4rischen und zivilen, nationalen oder NATO-Dienststellen bzw. Beh\u00f6rden im Frieden, in einer Krise oder im Krieg zur Sicherstellung einer wirksamen Gesamtverteidigung ergriffen werden\u201c.<a href=\"#_ftn181\" name=\"_ftnref181\">[181]<\/a> W\u00e4hrend in diesen Formulierungen zwar der milit\u00e4rische Bezug deutlich wird, der sich durch den Bezug auf Krieg bzw. Krise ergibt, wird in den CIMIC-Definitionen der NATO der Vorrang des Milit\u00e4rs deutlich. Die NATO versteht unter CIMIC: \u201eThe co-ordination and co-operation, in support of the mission, between the NATO Commander and civil actors, including national population and local agencies, as well as international, national and non-governmental organisations and agencies\u201c.<a href=\"#_ftn182\" name=\"_ftnref182\">[182]<\/a> Mit dem Bezug auf den \u201esupport of the mission\u201c stellt diese Definition klar, dass CIMIC abh\u00e4ngig von milit\u00e4rischen Zielen ist. In einer NATO-Ver\u00f6ffentlichung von 2001 hei\u00dft es, der Zweck von CIMIC bestehe darin, dem Kommandeur zu erm\u00f6glichen, seinen Auftrag zu erf\u00fcllen; langfristig sei das Ziel von CIMIC Bedingungen zu schaffen und zu st\u00e4rken, die die Bem\u00fchungen der Allianz unterst\u00fctzen, die Ziele ihrer Operationen zu erreichen.<a href=\"#_ftn183\" name=\"_ftnref183\">[183]<\/a> In der NATO-Variante ist CIMIC ein \u201eBestandteil der milit\u00e4rischen Operationsf\u00fchrung\u201c.<a href=\"#_ftn184\" name=\"_ftnref184\">[184]<\/a><\/p>\n<p>In seinem Handbuch der F\u00fchrungsbegriffe verzichtet das Bundesverteidigungsministerium darauf, diese Dominanz zu erw\u00e4hnen. CIMIC stelle die \u201eGesamtheit der Mittel und Ma\u00dfnahmen (dar), welche die Beziehung zwischen NATO-Befehlshabern und nationalen zivilen und milit\u00e4rischen Beh\u00f6rden und Dienststellen sowie der Zivilbev\u00f6lkerung in einem Gebiet unterst\u00fctzen, in dem milit\u00e4rische Kr\u00e4fte der NATO bereits eingesetzt sind oder einen Einsatz planen\u201c.<a href=\"#_ftn185\" name=\"_ftnref185\">[185]<\/a> Seit 2001 wird die ZMZ der Bundeswehr folgenderma\u00dfen definiert:<\/p>\n<p>\u201eZMZ umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Ma\u00dfnahmen, Kr\u00e4fte und Mittel, die die Beziehungen zwischen milit\u00e4rischen Dienststellen\/Dienststellen der Territorialen Wehrverwaltung und zivilen und\/oder milit\u00e4rischen Kr\u00e4ften\/Beh\u00f6rden und der Zivilbev\u00f6lkerung regeln, unterst\u00fctzten, erleichtern oder f\u00f6rdern.\u201c Wie in der NATO-Definition wird anschlie\u00dfend klargestellt, dass sich diese Zusammenarbeit auch auf nicht staatliche Organisationen oder internationale Beh\u00f6rden, Organisationen oder \u00c4mtern erstrecken kann.<a href=\"#_ftn186\" name=\"_ftnref186\">[186]<\/a><\/p>\n<p>In der \u201eKonzeption der Bundeswehr\u201c von 2004 ist diese Definition leicht modifiziert worden. \u201ePlanungen\u201c wurden nicht mehr ausdr\u00fccklich als Element der ZMZ erw\u00e4hnt. Au\u00dferdem wurde der ZMZ die Aufgabe zugewiesen, die \u201eBeziehungen\u201c zwischen milit\u00e4rischen und zivilen Stellen bzw. der Zivilbev\u00f6lkerung zu \u201eunterst\u00fctzten\u201c.<a href=\"#_ftn187\" name=\"_ftnref187\">[187]<\/a> Die Formulierung \u201ein einem Gebiet &#8230;, in dem die Kr\u00e4fte der Bundeswehr pr\u00e4sent sind oder in dem ihr Einsatz vorgesehen ist\u201c, deutet darauf hin, dass diese Umdefinition vor allem in Hinblick auf die Auslandseins\u00e4tze erfolgte.<\/p>\n<p>ZMZ im Inland oder im Ausland \u2013 abgek\u00fcrzt als ZMZ\/I und ZMZ\/A \u2013 folgen denselben Grunds\u00e4tzen. Wie CIMIC auf NATO-Ebene<a href=\"#_ftn188\" name=\"_ftnref188\">[188]<\/a> erstreckt die ZMZ der Bundeswehr sich auf drei Bereiche: Erstens der Pflege eines dauerhaften Beziehungsgeflechts zwischen milit\u00e4rischen und zivilen Stellen, zweitens der Unterst\u00fctzung der Streitkr\u00e4fte und drittens der Unterst\u00fctzung des zivilen Umfeldes. Sie dient einem doppelten Zweck:<\/p>\n<p>\u201e- der Funktionsf\u00e4higkeit der Bundeswehr im Grundbetrieb und bei Eins\u00e4tzen sowie<\/p>\n<p>&#8211; der Koordinierung und\/oder Sicherstellung von Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr das zivile Umfeld\u201c.<a href=\"#_ftn189\" name=\"_ftnref189\">[189]<\/a><\/p>\n<p>In dieser Formulierung ist die Abh\u00e4ngigkeit der ZMZ von milit\u00e4rischen Erfordernissen oder Kalk\u00fclen nicht mehr vorhanden. Sie ist vielmehr um einen zweiten Aspekt erg\u00e4nzt worden, der darin besteht, dass die Bundeswehr im Rahmen der ZMZ das \u201ezivile Umfeld\u201c unterst\u00fctzt. Allein der Begriff \u201eUmfeld\u201c deutet darauf hin, dass es eine Begriffsbestimmung ist, die vom milit\u00e4rischen Bereich ausgeht.<a href=\"#_ftn190\" name=\"_ftnref190\">[190]<\/a> Auch ist auff\u00e4llig, dass nicht von der \u201eUnterst\u00fctzung\u201c der zivilen Seite gesprochen wird, sondern von der \u201eKoordinierung\u201c oder \u201eSicherstellung\u201c von \u201eUnterst\u00fctzungsleistungen\u201c \u2013 mithin bleibt offen, wer die Leistungen tats\u00e4chlich erbringen soll.<a href=\"#_ftn191\" name=\"_ftnref191\">[191]<\/a><\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber werden die milit\u00e4rischen Vorz\u00fcge von ZMZ deutlicher benannt. Sowohl im Inland wie im Ausland gehe es darum (1) \u201eeinen Beitrag zum Gewinnen, Erhalten oder Verbessern der Handlungsfreiheit der milit\u00e4rischen F\u00fchrer durch Kontakte zur zivilen Seite zu leisten\u201c, (2) \u201eRessourcen f\u00fcr die Truppe zu erschlie\u00dfen\u201c und (3) \u201e zur Erh\u00f6hung der Akzeptanz der Soldaten in der Bev\u00f6lkerung beizutragen\u201c.<a href=\"#_ftn192\" name=\"_ftnref192\">[192]<\/a><\/p>\n<p>Im Rahmen der NATO bestanden in den 80er Jahren unterhalb des \u201eSenior Civil Emergency Planning Committee\u201c acht Unteraussch\u00fcsse, die sich mit der \u201eAussch\u00f6pfung ziviler Hilfsquellen\u201c besch\u00e4ftigen. Ihr Spektrum reichte von Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Industrie \u00fcber die Hochseeschifffahrt und die Zivilluftfahrt bis zum zivilen Nachrichtenwesen und dem Zivilschutz.<a href=\"#_ftn193\" name=\"_ftnref193\">[193]<\/a><\/p>\n<p>In den Selbstdarstellungen der Bundeswehr wird die umgekehrte Wirkung der ZMZ in den Vordergrund gestellt. Sie sei heute kein Element der Landesverteidigung mehr, sondern ihre \u201eHauptaufgabe\u201c sei, \u201edaf\u00fcr zu sorgen, dass milit\u00e4rische Hilfe zum Beispiel im Katastrophenfall m\u00f6glichst ohne Unterbrechung gew\u00e4hrleistet werden kann\u201c.<a href=\"#_ftn194\" name=\"_ftnref194\">[194]<\/a> Mit der ZMZ, so die Bundesregierung, leiste die Bundeswehr \u201eeinen bedeutenden Beitrag zu einer ressort\u00fcbergreifend angelegten gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge mit der Aufgabe der Hilfeleistung im In- und Ausland (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Ungl\u00fccksf\u00e4lle)\u201c.<a href=\"#_ftn195\" name=\"_ftnref195\">[195]<\/a> Aufgelistet werden in der entsprechenden Teilkonzeption die folgenden Gebiete, in denen die Bundeswehr zugunsten ziviler Personen, Beh\u00f6rden oder Institutionen im Inland t\u00e4tig werden kann:<\/p>\n<p>\u201e- im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen einer Beh\u00f6rde,<\/p>\n<p>&#8211; im Rahmen von Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen und im Rahmen der dringenden Nothilfe,<\/p>\n<p>&#8211; im Rahmen der Unterst\u00fctzung des zivilen Rettungswesens sowie<\/p>\n<p>&#8211; im Rahmen sonstiger Hilfeleistungen (z.B. F\u00f6rderung der Ausbildung durch \u00dcbernahme von Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet etc.).\u201c<a href=\"#_ftn196\" name=\"_ftnref196\">[196]<\/a><\/p>\n<p>Betrachtet man allerdings, den \u201eF\u00e4higkeitsbaum\u201c, den das Verteidigungsministerium der \u201eKonzeption der Bundeswehr\u201c beif\u00fcgte, so f\u00e4llt auf, dass die zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit als Beitrag zur \u201eUnterst\u00fctzungs- und Durchhaltef\u00e4higkeit\u201c betrachtet wird, d.h. sie wir als eine Leistung betrachtet, \u00e4hnlich wie die \u201elogistische Unterst\u00fctzung\u201c oder die \u201eAusbildung\u201c, die dazu beitragen soll, milit\u00e4rische Ziele zu erreichen.<a href=\"#_ftn197\" name=\"_ftnref197\">[197]<\/a> In einer anderen \u00dcbersicht aus dem Jahr 2001 hat das Verteidigungsministerium die \u201eWesentliche(n) Aufgabenfelder der Zivil-Milit\u00e4rischen Zusammenarbeit im Inland\u201c aufgelistet und sie den Kategorien \u201evorrangig milit\u00e4risches Interesse\u201c, \u201evorrangig ziviles Interesse\u201c und \u201ebeiderseitiges Interesse\u201c zugeordnet. Nur sieben der 31 aufgelisteten \u201eGebiete(n) der Zusammenarbeit\u201c wurden nicht als von \u201ebeiderseitigem Interesse\u201c klassifiziert (diese reichen vom \u201eWetterdienst\u201c \u00fcber den \u201eRaumschutz\u201c, von der \u201eArbeitssicherstellung\u201c bis zur \u201eAufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung\u201c). Lediglich in drei Feldern wird ein vorrangig ziviles Interesse unterstellt: \u201eKulturg\u00fcterschutz\u201c, \u201eKatastrophenschutz\u201c und \u201eWarndienst\u201c. Als vorrangig von milit\u00e4rischen Interesse werden \u201emilit\u00e4rische Einsatzplanung\u201c, \u201eDeckung Materialbedarf und Werkleistungen\u201c, \u201eInstandsetzung \/-haltung von Wehrmaterial und Bauwerken\u201c und das \u201eFeldpostwesen\u201c aufgelistet.<a href=\"#_ftn198\" name=\"_ftnref198\">[198]<\/a> Auch diese Auflistung \u2013 so unverst\u00e4ndlich einige der genannten Zuordnungen scheinen \u2013 macht deutlich, dass ZMZ in der Version der Bundeswehr ein Geben und Nehmen zwischen zivilen und milit\u00e4rischen Stellen bedeutet.<\/p>\n<p><strong>2.4 ZMZ-Organisation<\/strong><\/p>\n<p>Mit der gewandelten Bedeutung der ZMZ \u00e4nderten sich auch die Organisationsformen. Seit den 70er Jahren bestand ein drei- bzw. vierstufige ZMZ-Organisation (die damals so noch nicht genannt wurde), die aus den Einheiten des Territorialheeres bestand.<a href=\"#_ftn199\" name=\"_ftnref199\">[199]<\/a> Dabei waren den zivilen Beh\u00f6rden einzelne milit\u00e4rische Ebenen bzw. Organisationsbereiche zugeordnet. F\u00fcr die milit\u00e4rischen Dienststellen war die Zusammenarbeit mit den zivilen Beh\u00f6rden nur eine Aufgabe, die neben ihrer eigentlichen milit\u00e4rischen Zielsetzung stand, der sich aus dem Verteidigungsauftrag ergab.<\/p>\n<p>Auf der oberen Ebene war das Bundesministerium der Verteidigung dem Bundesinnenministerium zugeordnet, die Innenministerien der zehn Bundesl\u00e4nder hatten die Befehlshaber der drei Territorialkommandos (Nord, S\u00fcd, Schleswig-Holstein) und die Befehlshaber in den f\u00fcnf Wehrbereichen als Ansprechpartner. Auf der Ebene der Bundesl\u00e4nder sollten milit\u00e4rische und zivile Landesverteidigung koordiniert werden.<\/p>\n<p>Auf der mittleren Ebene waren den 28 Regierungsbezirken, die in sechs Bundesl\u00e4ndern existierten, die Kommandeure der 28 Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) bzw. der Standortkommandos Bremen oder Hamburg zugeordnet. Nicht in allen F\u00e4llen stimmten die milit\u00e4rischen mit den zivilen Bezirksgrenzen \u00fcberein.<a href=\"#_ftn200\" name=\"_ftnref200\">[200]<\/a> Die Hauptaufgabe der VKBs bestand im Raumschutz in den Regierungsbezirken.<\/p>\n<p>Auf der unteren Ebene sollten die Verwaltungen der 283 Landkreise sowie der 110 kreisfreien St\u00e4dte und Gemeinden mit den Kommandeuren der 70 Verteidigungskreiskommandos (VKK) bzw. der Standortkommandantur M\u00fcnchen. Die milit\u00e4rische Aufgabe der VKKs bestand im Schutz milit\u00e4rischer und ziviler Objekte. <a href=\"#_ftn201\" name=\"_ftnref201\">[201]<\/a> Diese Struktur der Territorialkommandos auf die Aufgaben der Landesverteidigung (des r\u00fcckw\u00e4rtigen Gebietes) im Verteidigungsfall zugeschnitten; sie bildete die institutionelle Basis, auf der das Territorialheer im Ernstfall aufgebaut werden sollte.<a href=\"#_ftn202\" name=\"_ftnref202\">[202]<\/a><\/p>\n<p>Mit der deutschen Vereinigung wurde diese Struktur zun\u00e4chst auf die um die neuen Bundesl\u00e4nder erweiterte Bundesrepublik \u00fcbertragen; ein neues Wehrbereichskommando wurde (in Erfurt) geschaffen. Durch das gewandelte Bedrohungsszenarium nahm jedoch die Bedeutung der Territorialorganisation der Bundeswehr ab. Deshalb wurden zun\u00e4chst die Verteidigungsbezirkskommandos von 46 auf 26 (zuz\u00fcglich des Standortkommandos Berlin) reduziert;<a href=\"#_ftn203\" name=\"_ftnref203\">[203]<\/a> die Verteidigungskreiskommandos wurden aufgel\u00f6st<\/p>\n<p>Auf der unteren Ebene \u2013 also als Ansprechpartner f\u00fcr Landkreise und kreisfreie St\u00e4dte \u2013 wurden 50 Verbindungskommandos eingerichtet, bestehend aus drei Soldaten, die f\u00fcr mehrere Kreise bzw. St\u00e4dte zust\u00e4ndig waren. In den 190 Landkreisen, in denen die Bundeswehr mit aktiven Soldaten pr\u00e4sent war, \u00fcbernahmen die Standort\u00e4ltesten oder Kommandeure den Kontakt zu den zivilen Beh\u00f6rden, indem sie zu \u201eBeauftragten f\u00fcr regionale Angelegenheiten\u201c (BeaRegA) bestellt wurden.<a href=\"#_ftn204\" name=\"_ftnref204\">[204]<\/a><\/p>\n<p>Durch die Auslandsorientierung der zur Einsatzarmee transformierten Bundeswehr und die Reduzierung der Standorte erschien aber auch dieses Modell nicht mehr angemessen. Dieser doppelte R\u00fcckzug aus der Fl\u00e4che stand auch im Widerspruch zu der seit Jahren gef\u00fchrten politischen Diskussion um eine st\u00e4rkere Beteiligung der Bundeswehr an inneren Angelegenheiten. Die neue territoriale Struktur soll auf der organisatorischen Ebene einen Beitrag dazu leisten, dass die Bundeswehr ihre Aufgabe, den \u201eSchutz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger\u201c zu gew\u00e4hrleisten, wahrnehmen kann.<a href=\"#_ftn205\" name=\"_ftnref205\">[205]<\/a><\/p>\n<p>In der ersten H\u00e4lfte des Jahres 2007 wurde eine neue Organisation der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit in der gesamten Bundesrepublik umgesetzt. Deren Grundidee besteht darin, dass jeder politischen bzw. Verwaltungseinheit eine bestimmte milit\u00e4rische Einheit zugeordnet ist. Durch das neue \u201eTerritoriale Netzwerk\u201c sollte eine \u201eebenengerechte Ansprechbarkeit der Bundeswehr sichergestellt\u201c werden.<a href=\"#_ftn206\" name=\"_ftnref206\">[206]<\/a> \u201eDurch seine fl\u00e4chendeckende Verf\u00fcgbarkeit\u201c, so die Bundesregierung, sei \u201eeine Verk\u00fcrzung der Reaktionszeit gew\u00e4hrleistet\u201c. Und wegen der kleinr\u00e4umigen Gliederung seien die Kommandos der unteren Ebene \u201emit den \u00f6rtlichen Gegebenheit vertraut\u201c.<a href=\"#_ftn207\" name=\"_ftnref207\">[207]<\/a> Die neue Struktur besteht aus drei Ebenen:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr jedes Bundesland wird ein \u201eLandeskommando\u201c (LKdo) in den Landeshauptst\u00e4dten eingerichtet. In den vier Bundesl\u00e4ndern, in denen die Wehrbereichskommandos ihren Sitz haben, wird die Funktion des LKdo vom WBK wahrgenommen. Die Verteidigungsbezirks- und Verbindungskommandos wurden aufgel\u00f6st; die Funktion des BeaRegA wurde abgeschafft.<\/li>\n<li>F\u00fcr jeden Regierungsbezirk wird eine \u201eBezirksverbindungskommando\u201c (BVK) eingerichtet, f\u00fcr jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein \u201eKreisverbindungskommando\u201c (KVK).<\/li>\n<li>W\u00e4hrend die Landeskommandos weiterhin aus aktiven Soldaten bestehen, werden die Kommandos in den beiden unteren Ebenen durch Reservisten gestellt.<a href=\"#_ftn208\" name=\"_ftnref208\">[208]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben den 16 Landeskommandos verf\u00fcgt die Bundeswehr seit Juni 2007 \u00fcber 31 Bezirks- und 410 Kreisverbindungskommandos.<a href=\"#_ftn209\" name=\"_ftnref209\">[209]<\/a><\/p>\n<p>Mit dieser neuen Organisation will die Bundeswehr nicht nur ein \u201eausreichendes ZMZ-Netz\u201c schaffen, das allen Ebenen dauerhaft Ansprechpartner bereitstellt. Damit soll zugleich gew\u00e4hrleistet werden, dass auf die Bundeswehr nicht nur ad hoc zur\u00fcckgegriffen wird, sondern sie bereits bei der \u201ePlanung des Katastrophenschutzes\u201c mitwirken und \u201erealistische Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten &#8230; f\u00fcr die Hilfeleistung aufzeigen\u201c kann.<a href=\"#_ftn210\" name=\"_ftnref210\">[210]<\/a><\/p>\n<p>Neben der Angleichung an die politisch-administrativen Strukturen ist der R\u00fcckgriff auf Reservisten f\u00fcr die untere Ebene der ZMZ-Organisation die wichtigste Neuerung. Nach den Worten der Streitkr\u00e4ftebasis stellt dies \u201eeine neue Qualit\u00e4t der Bundeswehr\u201c dar, \u201eda hier verantwortungsvolle Aufgaben allein in die H\u00e4nde von Reservisten und Reservistinnen gelegt\u201c w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn211\" name=\"_ftnref211\">[211]<\/a><\/p>\n<p>Die BVK\/KVK bestehen aus jeweils 12 ReservistInnen. Sie werden von einem Offizier geleitet, der die Aufgabe des \u201eBeauftragten der Bundeswehr f\u00fcr die zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit\u201c (BeaBwZMZ) wahrnimmt; auf der Ebene der Bezirke soll der Leiter den Rang eines Oberst d.R., auf der Ebene der Kreise den eines Oberstleutnant d.R. besitzen. Zu seinem Kommando geh\u00f6ren drei Stabsoffiziere, die als Schichtf\u00fchrer eingesetzt werden sollen, drei Offiziere als Lageoffiziere, drei Unteroffiziere als Lagefeldwebel sowie ein Santit\u00e4tsStabsoffizier und ein Sanit\u00e4tsUnteroffizier, die als \u201eFachberater San\u201c bzw. als dessen Vertreter zum Kommando h\u00f6ren.<a href=\"#_ftn212\" name=\"_ftnref212\">[212]<\/a> Die ZMZ-T\u00e4tigkeit der Reservisten soll im Jahr einen Umfang von 30 bis 50 Tagen umfassen.<a href=\"#_ftn213\" name=\"_ftnref213\">[213]<\/a><\/p>\n<p>Die Gr\u00f6\u00dfe der Verbindungskommandos soll gew\u00e4hrleisten, dass das Kommando im Fall eines Einsatzes \u201eschichtf\u00e4hig\u201c rund um die Uhr t\u00e4tig werden kann. Wird die Bundeswehr von zivilen Beh\u00f6rden um Hilfe gebeten, \u00fcbernimmt das Verbindungskommando folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>\u201e- Beraten der zivilen Katastrophenschutzst\u00e4be \u00fcber M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Unterst\u00fctzung durch die Bw<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcbertragen der zivilen Schadenslagen in ein milit\u00e4risches Lagebild<\/li>\n<li>Aufnahme der zivilen Unterst\u00fctzungsforderungen und Meldung an das Landeskommando<\/li>\n<li>F\u00fchren des Lagebildes der eingesetzten Bundeswehrkr\u00e4fte\u201c.<a href=\"#_ftn214\" name=\"_ftnref214\">[214]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>W\u00e4hrend die anderen Mitglieder der Verbindungskommandos jenseits von Fortbildungen und \u00dcbungen nur t\u00e4tig werden, wenn die Bundeswehr Hilfsleistungen erbringt,<a href=\"#_ftn215\" name=\"_ftnref215\">[215]<\/a> obliegen dem Leiter dauerhaft wahrzunehmende Aufgaben. Dieser, wie das gesamte Verbindungskommando, wird vom Landeskommando ernannt und untersteht diesem. Er oder sie ist \u201eder Vertreter der Bundeswehr in der jeweiligen unteren Katastrophenschutzbeh\u00f6rde\u201c.<a href=\"#_ftn216\" name=\"_ftnref216\">[216]<\/a><\/p>\n<p>Das \u201eF\u00fchrungsunterst\u00fctzungskonzept\u201c<a href=\"#_ftn217\" name=\"_ftnref217\">[217]<\/a> unterscheidet zwischen \u201est\u00e4ndigen Aufgaben\u201c, die der BeaBwZMZ wahrzunehmen hat, und solchen, die er \u00fcbernehmen soll, wenn ein ziviler Krisenstab zusammentritt. Die elf st\u00e4ndigen Aufgaben lassen bestehen zum gro\u00dfen Teil in der Herstellung und der Pflege von Arbeitsbeziehungen zu zivilen Beh\u00f6rden und deren Beratung \u2013 wobei der Schwerpunkt bei den Katastrophenschutzbeh\u00f6rden liegen soll. Zweitens sollen die Interessen der Bundeswehr gegen\u00fcber den zivilen Beh\u00f6rden vertreten und umgekehrt die Unterst\u00fctzungsersuchen an das Landeskommando weitergegeben werden. Drittens soll der Beauftragte an der Erstellung der regionalen Sicherheitslage mitwirken. Und viertens hat er die Aufgabe, sein Kommando zu betreuen sowie dessen Aus- und Weiterbildung zu koordinieren.<\/p>\n<p>Im Fall eines Katastrophen- oder Ungl\u00fccksfalls \u2013 also dann, wenn ein ziviler Krisenstab zusammentritt \u2013 hat der BeaBwZMZ aus seinem Kommando eine \u201eschichtf\u00e4hige milit\u00e4rische Unterst\u00fctzungszelle\u201c f\u00fcr den zivilen Krisenstab zu bilden und zu f\u00fchren. Er selbst soll den Krisenstab \u00fcber Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten der Bundeswehr beraten, Forderungen an das Landeskommando weitergeben und die Aufnahme der Bundeswehrkr\u00e4fte vorbereiten. Au\u00dferdem soll er den \u00f6rtlichen milit\u00e4rischen F\u00fchrer bei der Lagebeurteilung unterst\u00fctzen und die zivilen Einsatzanforderungen an diesen weiterleiten.<\/p>\n<p>Durch die fest Zuordnung von Ansprechpartnern und durch den Kontakt au\u00dferhalb von Krisensituationen soll an \u201edieser wichtigen Schnittstelle auch gr\u00f6\u00dfere Kontinuit\u00e4t als bisher\u201c erreicht werden.<a href=\"#_ftn218\" name=\"_ftnref218\">[218]<\/a> soll die Bundeswehr bereits an den Planungen f\u00fcr den Krisenfall beteiligt werden. \u201eZiel\u201c der neuen territorialen Organisation, so das Verteidigungsministerium. \u201eist es, eine bessere fachliche \u201aVor-Ort-Beratung\u2018 der zivilen Entscheidungstr\u00e4ger in der Krisenvorsorge zu gew\u00e4hrleisten.\u201c<a href=\"#_ftn219\" name=\"_ftnref219\">[219]<\/a> Dass derart die \u201ePlanung des Katastrophenschutzes &#8230; bereits in sehr fr\u00fchen Phasen unter Ber\u00fccksichtigung milit\u00e4rischer Expertise erfolgen und realistische Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten der Bundeswehr f\u00fcr die Hilfeleistung\u201c aufgezeigt werden k\u00f6nne, sei auch deshalb von Vorteil, weil \u201eF\u00e4higkeitsl\u00fccken\u201c entdeckt und durch die zivilen Beh\u00f6rden geschlossen werden k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn220\" name=\"_ftnref220\">[220]<\/a><\/p>\n<p>Die BeaBWZMZ sind den Landeskommandos unterstellt. Die Personalauswahl f\u00fcr die BVKs und KVKs soll sich an den \u201ezivilen und milit\u00e4rischen Qualifikationen, Verf\u00fcgbarkeit und Bereitschaft zur \u00dcbernahme der Aufgabe sowie dem Wohnsitz in der N\u00e4he der entsprechenden Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreien St\u00e4dte\u201c orientieren.<a href=\"#_ftn221\" name=\"_ftnref221\">[221]<\/a> F\u00fcr die Leiter der Kommandos gilt neben der \u201eOrtsans\u00e4ssigkeit\u201c und der \u201ekurzfristige(n) Verf\u00fcgbarkeit vornehmlich im Fall der Hilfeleistung im Innern\u201c, dass sie \u00fcber \u201eKommandeurerfahrung\u201c verf\u00fcgen sollen und eine \u201eberufliche Position\u201c innehaben, \u201edie regelm\u00e4\u00dfige und kurzfristige Verf\u00fcgbarkeit gew\u00e4hrleistet und die Reputation als st\u00e4ndiger Repr\u00e4sentant der Bundeswehr bei den zivilen Ansprechpartnern unterst\u00fctzt\u201c.<a href=\"#_ftn222\" name=\"_ftnref222\">[222]<\/a><\/p>\n<p>Die Verbindungskommandos sollen nicht in milit\u00e4rischen Liegenschaften untergebracht werden. Damit sie besser \u201ebereits im Grundbetrieb in das \u201akommunale Netzwerk Katastrophenhilfe\u2018 eingebunden\u201c werden, sollen sie \u201ein einem B\u00fcro der zugeordneten zivilen Beh\u00f6rde\u201c untergebracht werden.<a href=\"#_ftn223\" name=\"_ftnref223\">[223]<\/a> Im \u201eGrundbetrieb\u201c sollen die Kommandos mindestens \u00fcber \u201everschlie\u00dfbare Lagerungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Arbeitsmaterialien\u201c und \u201ewenn irgend m\u00f6glich\u201c \u00fcber einen \u201eArbeitsraum f\u00fcr bis zu drei Personen\u201c verf\u00fcgen. Au\u00dferdem sollten sie einen Besprechungsraum f\u00fcr 12 Personen nutzen k\u00f6nnen. Die R\u00e4ume sollen, so die Vorstellungen der Bundeswehr, von den Kreisen, St\u00e4dten oder Bezirken am Ort des Krisenstabes \u201ekostenfrei zur Verf\u00fcgung gestellt werden\u201c. Sofern Bundeswehrliegenschaften vorhanden seien, k\u00f6nnen der Besprechungsraum \u201eund notfalls der Arbeitsraum\u201c vom Standort\u00e4ltesten zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<a href=\"#_ftn224\" name=\"_ftnref224\">[224]<\/a> Die lokalen Kommandos werden mit den folgenden technischen Hilfsmitteln ausgestattet: zwei Mobiltelefone, zwei Laptops, je einen Drucker, einen Scanner und eine Digitalkamera.<a href=\"#_ftn225\" name=\"_ftnref225\">[225]<\/a> Diese Ger\u00e4te sollen den \u201emedienbruchfreien und verzugsarmen Informationsaustausch zwischen den Kommandos verschiedener Ebenen und zu den zivilen Beh\u00f6rden sicherstellen.<a href=\"#_ftn226\" name=\"_ftnref226\">[226]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr die Leiter der Kommandos wird von einem Arbeitsaufwand von etwa 40 Stunden im Monat ausgegangen; diese Arbeit wird mit einer Pauschale von 80 Euro unterst\u00fctzt; der Stellvertreter erh\u00e4lt 40 Euro pro Monat.<a href=\"#_ftn227\" name=\"_ftnref227\">[227]<\/a> Als begleitende Ma\u00dfnahme ist geplant, f\u00fcr die Leiter der Kommandos \u201eeinen Soldatenstatus vergleichbar zum Ehrenbeamten des Beamtengesetzes einzuf\u00fchren\u201c, um den \u201eadministrativen Aufwand f\u00fcr die Aufgabenwahrnehmung zu reduzieren\u201c und den \u201ebesonderen Verantwortungsbereich des BeaBwZMZ zu verdeutlichen\u201c.<a href=\"#_ftn228\" name=\"_ftnref228\">[228]<\/a><\/p>\n<p>Die Kreis- und Bezirksverbindungskommandos sind die unterste Stufe der ZMZ-Organisation der Bundeswehr. Ihnen \u00fcbergeordnet sind die Landeskommandos, deren Aufgaben in vier Landeshauptst\u00e4dten von den Wehrbereichskommandos und in Berlin vom Standortkommando wahrgenommen werden. Alle diese Kommandos sind mit aktiven Soldaten besetzt. Der personelle Umfang der Landeskommandos h\u00e4ngt von der Gr\u00f6\u00dfe des Bundeslandes ab. Er variiert zwischen 31 und 90 Dienstposten und sollte insgesamt bei ca. 750 Dienstposten liegen. In den Wehrbereichskommandos sind zus\u00e4tzlich drei Stellen f\u00fcr ZMZ-Angelegenheiten vorhanden.<a href=\"#_ftn229\" name=\"_ftnref229\">[229]<\/a><\/p>\n<p>Die Landeskommandos sind nicht nur Ansprechpartner der Landesregierung und nehmen deren Unterst\u00fctzungsgesuchen entgegen, sondern sie sind auch Adressaten der (von den KVKs oder BVKs vermittelten) zivilen Hilfsersuchen in ihrem Bundesland. Diese Gesuche werden durch die Landeskommandos bewertet und dem Wehrbereichskommando zur Entscheidung vorgelegt.<a href=\"#_ftn230\" name=\"_ftnref230\">[230]<\/a> Daneben haben die Lkdos weitere Aufgaben zugewiesen: Sie f\u00fchren im \u201eF\u00fcInfoSystem \u201aTerrLage\u2018 die potentiellen Gefahenschwerpunkte \/ m\u00f6glichen Unterst\u00fctzungsanforderungen im Bundesland\u201c; sie identifizieren m\u00f6gliche Bundeswehrkr\u00e4fte f\u00fcr den Hilfseinsatz und beraten diese Einheiten \u00fcber Ablauf und Verfahren der Hilfeleistung, schlie\u00dflich \u201eberaten und weisen\u201c sie die Standort\u00e4ltesten in ihrem Bundesland in die Verfahren der \u201edringenden Nothilfe\u201c ein. Dieselben Aufgaben sind den Wehrbereichskommandos f\u00fcr ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich zugeschrieben.<a href=\"#_ftn231\" name=\"_ftnref231\">[231]<\/a><\/p>\n<p>Im Unterschied zu ihren Vorg\u00e4ngern, den Verteidigungsbezirkskommandos, sind die Landeskommandos nicht mit Aufgaben der Territorialverteidigung betraut. Sie und die nachgeordneten Kommandos sind ausschlie\u00dflich auf die Pr\u00e4senz und T\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Innern in Friedenszeiten konzipiert.<a href=\"#_ftn232\" name=\"_ftnref232\">[232]<\/a><\/p>\n<p>Die oberste Ebene der ZMZ-Organisation ist das F\u00fchrungskommando der Streitkr\u00e4ftebasis, das Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando (SKUKdo). Dessen Befehlshaber ist Nationale Territorialer Befehlshaber f\u00fcr das gesamt Bundesgerbiet. Im Oktober 2001 wurde die ZMZ zu einem eigenst\u00e4ndigen Aufgabengebiet,<a href=\"#_ftn233\" name=\"_ftnref233\">[233]<\/a> das in den Wehrbereichskommandos und im SKUKdo durch spezielle St\u00e4be vertreten ist.<a href=\"#_ftn234\" name=\"_ftnref234\">[234]<\/a> Die Abteilung G5 (G = Generalstabsabteilung) des SKUKdo ist f\u00fcr die Sicherstellung der ZMZ in Inland zust\u00e4ndig. Ihr sind 14 Dienstposten zugewiesen.<a href=\"#_ftn235\" name=\"_ftnref235\">[235]<\/a> Dem SKUKdo obliegt \u201edie F\u00fchrung und Koordination der Unterst\u00fctzung durch die Streitkr\u00e4fte im Rahmen der Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen\u201c.<a href=\"#_ftn236\" name=\"_ftnref236\">[236]<\/a> Die Stabsabteilung legt die Verfahrensregelungen und Grundsatzanweisungen f\u00fcr die Katastrophenhilfe fest, regelt den Umgang mit dem F\u00fchrungsinformationssystem \u201eTerrLage\u201c, gibt Regelungen f\u00fcr den Austausch von Lageinformationen innerhalb der Bundeswehr vor und, f\u00fchrt eine \u00dcbersicht \u00fcber Engpassressourcen.<a href=\"#_ftn237\" name=\"_ftnref237\">[237]<\/a><\/p>\n<p>Die beschriebene ZMZ-Organisation beschreibt das institutionelle Ger\u00fcst, in dem sich die ZMZ abspielen soll. Keines der verschiedenen Kommandos leistet tats\u00e4chlich praktische Katastrophenhilfe. Sie sollen vielmehr sicherstellen, dass andere Einheiten der Bundeswehr zivilen Beh\u00f6rden helfen k\u00f6nnen. Deshalb gilt: \u201eZMZ-Aufgaben werden grunds\u00e4tzlich von allen Dienststellen der Bw wahrgenommen.\u201c<a href=\"#_ftn238\" name=\"_ftnref238\">[238]<\/a> Zwar ist die Streitkr\u00e4ftebasis verantwortlich f\u00fcr die ZMZ im Inland, aber konzeptionell wird erwartet, dass \u201ealle Organisationsbereiche im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches mit Kr\u00e4ften und Mitteln zur Aufgabenerf\u00fcllung beitragen\u201c.<a href=\"#_ftn239\" name=\"_ftnref239\">[239]<\/a> Demgem\u00e4\u00df sind auch alle Teile der Bundeswehr (und der Bundeswehrverwaltung) per Weisung aufgefordert, sich auf Hilfsleistungen durch die Bundeswehr vorzubereiten und die territorialen Kommandobeh\u00f6rden bei Hilfeleistungen, \u201esoweit dies ihr Hauptauftrag zul\u00e4sst, zu unterst\u00fctzen.\u201c<a href=\"#_ftn240\" name=\"_ftnref240\">[240]<\/a><\/p>\n<p>Die eigentlichen Hilfsleistungen der Bundeswehr werden nicht von der ZMZ-Struktur erbracht, sondern von jenen Dienststellen oder Organisationsbereichen, die die ben\u00f6tigten F\u00e4higkeiten oder Ressourcen besitzen und die zum gew\u00fcnschten Zeitpunkt am richtigen Ort verf\u00fcgbar sind. Weil ZMZ potentiellen Aufgaben f\u00fcr alle Teile der Bundeswehr bereith\u00e4lt, ist deren Gliederung in drei Kr\u00e4ftekategorien f\u00fcr die T\u00e4tigkeit im Inland zun\u00e4chst ohne Bedeutung. Mit gleichlautenden Formulierungen weist das Bundesverteidigungsministerium darauf hin, dass Eingreif-, Stablisierungs- und Unterst\u00fctzungskr\u00e4fte \u201ebei Bedarf und im Rahmen der geltenden Gesetze auch zum Schutz der Bev\u00f6lkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur im Inland eingesetzt\u201c.<a href=\"#_ftn241\" name=\"_ftnref241\">[241]<\/a><br \/>\n Tabelle 1<br \/>\n Personalst\u00e4rke der ZMZ-Organisation der Bundeswehr <\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"137\"><\/td>\n<td width=\"76\">Anzahl<\/td>\n<td width=\"96\">Dienstposten<\/td>\n<td width=\"68\">Gesamt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"137\">SKUKdo<\/td>\n<td width=\"76\">1<\/td>\n<td width=\"96\">14<\/td>\n<td width=\"68\">14<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"137\">WBK<\/td>\n<td width=\"76\">4<\/td>\n<td width=\"96\">3<\/td>\n<td width=\"68\">12<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"137\">LKd + StKdo Bln<\/td>\n<td width=\"76\">16<\/td>\n<td width=\"96\"><\/td>\n<td width=\"68\">750<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"137\">BVKs \/ KVKs*<\/td>\n<td width=\"76\">441<\/td>\n<td width=\"96\">12<\/td>\n<td width=\"68\">5.292<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>* ReservistInnen<\/p>\n<p>Die ZMZ-Organisation auf der unteren Ebene wird durch zwei aktive, d.h. nicht von Reservisten getragenen Elemente unterst\u00fctzt. Das erste sind \u201eMobile Regionale Planungs- und Unterst\u00fctzungstrupps\u201c, die aus jeweils drei Soldaten bestehen: einem Hauptmann als Leiter, einem Unteroffizier mit Portepee und einem Wehrdienstleistenden.<a href=\"#_ftn242\" name=\"_ftnref242\">[242]<\/a> Die 32 im Bundesgebiet bestehenden Trupps sind auf die Landeskommandos verteilt. W\u00e4hrend im Saarland und in den drei Stadtstaaten auf die Mobilen Trupps verzichtet wurde, existieren in Bayern sieben, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vier, in Baden-W\u00fcrttemberg drei, in Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen je eine und in den \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern zwei Einheiten.<a href=\"#_ftn243\" name=\"_ftnref243\">[243]<\/a> In den vier gro\u00dfen Bundesl\u00e4nder wird ein weiterer Stabsoffizier mit der \u201eregionalen F\u00fchrung\u201c der Trupps stationiert.<a href=\"#_ftn244\" name=\"_ftnref244\">[244]<\/a> Damit ergibt sich ein Gesamtumfang von 100 Dienstposten.<\/p>\n<p>Die RegPlUstgTrp haben drei Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Sie sollen \u201edie adminitrative Unterst\u00fctzung und fachliche Beratung f\u00fcr die BeaBwZMZ im Auftrag des Kdr LKdo gew\u00e4hreisten\u201c.<a href=\"#_ftn245\" name=\"_ftnref245\">[245]<\/a><\/li>\n<li>Sie sollen \u201eauch in den besonders kritischen Anfangsphasen von Katastrophenlagen zur Verf\u00fcgung (stehen) und unterst\u00fctzen bei der Einweisung der herangef\u00fchrten Kr\u00e4fte der Bundeswehr in die Organisation der Katastrophenabwehr vor Ort\u201c.<a href=\"#_ftn246\" name=\"_ftnref246\">[246]<\/a><\/li>\n<li>Schlie\u00dflich sollen sie \u201evor Ort Lageinformationen\u201c sammeln und diese \u201ein das milit\u00e4rische Lagebild\u201c einbringen. Um Eins\u00e4tze auswerten und ggf. zuk\u00fcnftig verbessern zu k\u00f6nnen, sollen sie auch Schadensereignisse dokumentieren.<a href=\"#_ftn247\" name=\"_ftnref247\">[247]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das zweite \u201eaktive\u201c Element der ZMZ-Organisation sind die \u201eZMZ-St\u00fctzpunkte\u201c. Ein solcher St\u00fctzpunkt ist ein \u201eausgew\u00e4hlter Standort der Bw im Inland, in dem ein schon bestehender Truppenteil besondere, subsidi\u00e4re Aufgaben im Rahmen der Hilfeleistung, Not- oder Amtshilfe (gem. Art. 35 GG) neben seinem origin\u00e4ren milit\u00e4rischen Auftrag wahrnehmen kann, weil er \u00fcber eine dazu besonders geeignete F\u00e4higkeit verf\u00fcgt\u201c.<a href=\"#_ftn248\" name=\"_ftnref248\">[248]<\/a> Bereits das Stationierungskonzept von 2004 sah die Einrichtung der St\u00fctzpunkte vor.<a href=\"#_ftn249\" name=\"_ftnref249\">[249]<\/a> Bis 2010 sollen bundesweit 16 ZMZ-St\u00fctzpunkte bestehen: f\u00fcnf f\u00fcr den Bereich Pionierwesen, zwei zur ABC-Abwehr (H\u00f6xter und Bruchsal) und neun im Sanit\u00e4tsdienst.<a href=\"#_ftn250\" name=\"_ftnref250\">[250]<\/a> Die St\u00fctzpunkte sollen aus teilaktiven Einheiten bestehen, d.h. \u201eaktive Soldaten und Reservisten werden dort so eingeplant, dass ein durchhaltef\u00e4higer Einsatz sowohl f\u00fcr den origin\u00e4ren, als auch f\u00fcr den subsidi\u00e4ren Auftrag im Rahmen der ZMZ m\u00f6glich wird.\u201c<a href=\"#_ftn251\" name=\"_ftnref251\">[251]<\/a> F\u00fcr die f\u00fcnf Pionierst\u00fctzpunkte (Speyer und Husum unterstehen der Streitkr\u00e4ftebasis, Havelberg, Marienberg und Viereck geh\u00f6ren zum Heer) sind jeweils 127 Dienstposten geplant.<a href=\"#_ftn252\" name=\"_ftnref252\">[252]<\/a> Die Pionierst\u00fctzpunkte sind mit jeweils sechs Pionierpanzern Dachs ausgestattet.<a href=\"#_ftn253\" name=\"_ftnref253\">[253]<\/a> Insgesamt sollen die St\u00fctzpunkte mit 731 zus\u00e4tzlichen Dienstposten verst\u00e4rkt werden \u2013 davon jedoch nur 82, die durch aktive Soldaten besetzt werden sollen.<a href=\"#_ftn254\" name=\"_ftnref254\">[254]<\/a><\/p>\n<p>2009 bezifferte die Bundesregierung die Zahl der Reservisten in der neuen territorialen Organisation (Soll-Zahlen) folgenderma\u00dfen:<a href=\"#_ftn255\" name=\"_ftnref255\">[255]<\/a><\/p>\n<p>KVK\/BVK 5.292 Dienstposten<\/p>\n<p>ZMZ-St\u00fctzpunkte 845 Dienstposten<\/p>\n<p>strukturgebundene Personalreserve 1.564 Dienstposten<\/p>\n<p>Summe 7.701 Dienstposten<\/p>\n<p>Das neue ZMZ-Organisationsmodell wurde von August 2004 bis November 2005 in den L\u00e4ndern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erprobt. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurde das Modellprojekt \u201esorgf\u00e4ltig ausgewertet\u201c. Es werde von den ReservistInnen und der zivilen Seite akzeptiert und sei \u201egeeignet, die Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit gerade auf der Bezirks- und Kreisebene nachhaltig zu intensivieren\u201c. Die \u201evielf\u00e4ltigen Erfahrungen\u201c, die die Bundeswehr gesammelt habe, seien \u201ein die Weiterentwicklung des Konzepts eingeflossen\u201c.<a href=\"#_ftn256\" name=\"_ftnref256\">[256]<\/a> Das neue Modell habe \u201ew\u00e4hrend der einj\u00e4hrigen Erprobung bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen in der Fl\u00e4che ihre Funktionsf\u00e4higkeit im Grundbetrieb und in \u00dcbungen nachgewiesen\u201c. So sei etwa die neue Organisation in der Hochwasserschutz\u00fcbung \u201eFlorian\u201c im November 2004 in Rheinland-Pfalz auf ihre \u201eFunktionalit\u00e4t und Belastbarkeit &#8230; unter den Bedingungen eines Gro\u00dfschadensereignisses und einer Katastrophenlage \u00fcberpr\u00fcft\u201c worden.<a href=\"#_ftn257\" name=\"_ftnref257\">[257]<\/a> Die Modellversuche h\u00e4tten wichtige Impulse f\u00fcr eine optimale Unterst\u00fctzung durch die Bundeswehr im Rahmen der zivilen Gefahrenabwehr bei Gro\u00dfschadensereignissen gegeben &#8230;, die es weiter auszubauen\u201c gelte.<a href=\"#_ftn258\" name=\"_ftnref258\">[258]<\/a><\/p>\n<p>Eine zusammenfassende Bewertung des Modellversuchs \u2013 vermutlich eine Zusammenfassung des internen Berichts \u2013 kam zu einer grunds\u00e4tzlich positiven Bewertung: Das Modell sei \u201egrunds\u00e4tzlich geeignet\u201c, es sei von den Kommunen \u201epositiv, mit hoher Erwartungshaltung\u201c angenommen worden, durch die regelm\u00e4\u00dfige Einbindung werden ein \u201eVertrauensverh\u00e4ltnis\u201c zu den lokalen Beh\u00f6rden geschaffen. Die Modelle h\u00e4tten dar\u00fcber hinaus gezeigt, dass bestehende Verwaltungsbestimmungen angepasst bzw. vereinfacht werden m\u00fcssten, dass Probleme im Hinblick auf die Verf\u00fcgbarkeit von ReservistInnen best\u00fcnden und dass einer Unterst\u00fctzung der \u201eBeaBwZMZ in der Fl\u00e4che\u201c durch die Landeskommandos bzw. Regionalen Planungstrupps erforderlich sei.<a href=\"#_ftn259\" name=\"_ftnref259\">[259]<\/a><\/p>\n<p>Dass der Modellversuch Probleme offenlegte, klingt in den vorsichtigen Formulierungen im \u201eInformationsdienst f\u00fcr Reservisten\u201c an. Demnach habe der Versuch ergeben, \u201edass dieses neue Modell in Rheinland-Pfalz unter Abst\u00fctzung auf aktive Strukturen funktionieren kann\u201c. Auch habe sich gezeigt, dass die durch die Standortschlie\u00dfungen entstandene verringerte Pr\u00e4senz in der Fl\u00e4che \u201ezumindest teilweise geschlossen werden kann\u201c.<a href=\"#_ftn260\" name=\"_ftnref260\">[260]<\/a><\/p>\n<p>Im ersten Halbjahr 2007 wurden die Verteidigungsbezirkskommandos in der gesamten Bundesrepublik durch die neuen Landeskommandos ersetzt. Die den VKBs bisher unterstellten nicht-aktiven Truppenteile wurden aufgel\u00f6st, bestehende Kleindienststellen wurden den Landeskommandos ebenso unterstellt wie das Personal der KVKs und BVKs. Nachdem die VKBs von allen territorialen Aufgaben entbunden wurden, wurden sie zum 30.6.2007 formal aufgel\u00f6st.<a href=\"#_ftn261\" name=\"_ftnref261\">[261]<\/a><\/p>\n<p>Die Aufstellung der Landeskommandos erfolgte vom 11.1.07 (Sachsen-Anhalt) bis zum 29.6.07 (Niedersachsen). Kommandiert werden die Landeskommandos von einem Oberst (in Hamburg: Kapit\u00e4n zur See). Im Oktober 2007 waren die Bezirks- und Kreisverbindungskommandos zu rund 75% besetzt; Probleme der Rekrutierung gab es vor allen in den neuen Bundesl\u00e4ndern, weil dort weniger ReservistInnen leben.<a href=\"#_ftn262\" name=\"_ftnref262\">[262]<\/a> Eine \u00dcbersicht f\u00fcr das Land Th\u00fcringen vom Juli 2008 zeigt, dass in keinem der 24 Kommandos auf Bezirks- oder Kreisebene das Soll von zw\u00f6lf Mitgliedern erreicht wurde. Nur 155 von 288 Planstellen waren besetzt; in 19 Orten lag ihre St\u00e4rke zwischen f\u00fcnf und acht ReservistInnen.<a href=\"#_ftn263\" name=\"_ftnref263\">[263]<\/a> Zwar meldete die Bundesregierung, dass zum 31.8.2008 alle 441 Verbindungskommandos ihren Dienst aufgenommen hatten, aber nur 53 waren vollst\u00e4ndig besetzt. Der Santit\u00e4t-Anteil in den Kommandos wird durch einen Sanit\u00e4tsstabsoffizier und einen Sanit\u00e4tsfeldwebel gew\u00e4hrleistet. In 53 Kommandos waren beide Positionen noch nicht besetzt, in weiteren 187 nur eine der beiden.<a href=\"#_ftn264\" name=\"_ftnref264\">[264]<\/a> Noch Mitte 2009 waren in 84 Kommandos die Position des Leiters (BeaBwZMZ) nicht besetzt.<a href=\"#_ftn265\" name=\"_ftnref265\">[265]<\/a><\/p>\n<p>Die Entwicklung des neuen \u201eterritoralen Netzwerks\u201c und seine Implementierung war ein Vorgang, der ohne jede \u00f6ffentliche Beteiligung vonstatten ging. Formal handelte es sich um die Wahrnehmung der beim Ministerium liegenden Organisationshoheit. Da die fl\u00e4chendeckende Ansprechbarkeit die Rolle der Bundeswehr im Innern ver\u00e4ndern soll, handelt es sich jedoch um eine Reform, deren Wirkungen weit \u00fcber bundeswehrinterne Angelegenheiten hinaus reicht. Trotz der Relevanz des Themas hat es offenkundig weder eine politisch-parlamentarische Diskussion der Planungen gegeben, noch sind die L\u00e4nder (und Kommunen) einbezogen worden. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zur zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit in Th\u00fcringen teilt die Bundesregierung mit, dass die Landesregierung von der Umwandlung des Verteidigungsbezirks- in das Landeskommando \u201ein Kenntnis gesetzt\u201c worden sei. Die entsprechenden Planungen seien der Landesregierung \u201ebekannt\u201c gewesen, und aus \u201eder bisher sehr konstruktiven Zusammenarbeit\u201c sei \u201ezu schlie\u00dfen, dass Aufgaben, Ziele und Strukturen der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit (ZMZ) Akzeptanz finden\u201c.<a href=\"#_ftn266\" name=\"_ftnref266\">[266]<\/a> Die Kreistage und Stadtr\u00e4te seien wiederum durch das Innenministerium informiert worden. Die Erfahrungen aus den Modellregionen seien in Th\u00fcringen \u201eumf\u00e4nglich kommuniziert\u201c worden.<a href=\"#_ftn267\" name=\"_ftnref267\">[267]<\/a> An anderer Stelle betonte die Bundesregierung, die Neuordnung der Strukturen sei \u201ein enger Abstimmung mit den Bundesl\u00e4ndern\u201c erfolgt; schlie\u00dflich h\u00e4tten sich die BeaBwZMZ bei den zivilen Verwaltungen \u201evorgestellt und \u00fcber ihre Aufgaben informiert\u201c.<a href=\"#_ftn268\" name=\"_ftnref268\">[268]<\/a> Ob und in welchem Ausma\u00df die Gebietsk\u00f6rperschaften auf die Bundeswehrorganisation Einfluss hatten, muss einstweilen offenbleiben, auch wenn Skepsis angebracht ist. Klar zur\u00fcckgewiesen hat die Bundesregierung aber die Idee, Regierungsbezirke und Kreise k\u00f6nnten an der Auswahl der BeaBwZMZ beteiligt werden, denn dies versto\u00dfe gegen die \u201eallgemeinen Grunds\u00e4tze der Personalf\u00fchrung\u201c.<a href=\"#_ftn269\" name=\"_ftnref269\">[269]<\/a><\/p>\n<p>Der Grundsatz der Nichtbeteiligung gilt auch f\u00fcr den parlamentarischen Kontext. Im Plenum des Bundestages ist \u00fcber das \u201eterritoriale Netzwerk\u201c nie eine Debatte gef\u00fchrt worden. Selbst in den einschl\u00e4gigen Aussch\u00fcssen war die Neuordnung kein Thema. Den Abgeordneten des Innenausschusses waren die Neuerungen durch ihre Ausschussarbeit nicht bekannt.<a href=\"#_ftn270\" name=\"_ftnref270\">[270]<\/a> Nach Erinnerung eines Ausschussmitglieds habe es \u00fcber die Neuordnung auch im Verteidigungsausschuss keine Debatte gegeben.<a href=\"#_ftn271\" name=\"_ftnref271\">[271]<\/a> Zwar habe es Sachstandsberichte in schriftlicher und m\u00fcndlicher Form von Seiten des Verteidigungsministeriums gegeben, aber an den Vorg\u00e4ngen sei der Ausschuss weder beratend noch entscheidend beteiligt gewesen. Die genauere Kenntnis der neuen Strukturen verdanke er Kontakten aus seinem Wahlkreis.<a href=\"#_ftn272\" name=\"_ftnref272\">[272]<\/a> Selbst die engere, bundeswehrbezogene \u00d6ffentlichkeit wurde an der Entwicklung der neuen Organisationsform nicht beteiligt. An den Reservistenverband wandte sich das Ministerium erst als es um die Rekrutierung f\u00fcr die BVKs\/KVKs ging.<a href=\"#_ftn273\" name=\"_ftnref273\">[273]<\/a><\/p>\n<p>Unbeschadet der insgesamt nur geringen Beteiligung von Personen, Einrichtungen, Gremien oder Gruppen au\u00dferhalb des administrativen Verbundes aus Bundeswehrf\u00fchrung und Verteidigungsministerium, konstatierte die Regierung eine allgemeine \u201eAkzeptanz\u201c der neuen territorialen Organisation. Hinsichtlich der obersten Bundes- und Landesbeh\u00f6rden und der zivilen Hilfsorganisationen im Bereich des Katastrophenschutzes werde sie \u201eals sehr hoch wahrgenommen\u201c. \u00dcber die kommunale Eben l\u00e4gen keine \u201efl\u00e4chendeckende Erkenntnisse vor\u201c Hinweise auf \u201eAblehnung oder Skepsis\u201c gebe es jedoch nicht.<a href=\"#_ftn274\" name=\"_ftnref274\">[274]<\/a><\/p>\n<p>Das Ergebnis unserer Fragebogenerhebung best\u00e4tigt, dass Kritik an der neuen Organisation die Ausnahme darstellt. In allen Beh\u00f6rden war das KVK bekannt, 27 gaben an, in Kontakt mit dem Kommando zu stehen. Nur eine der angeschriebenen Polizei- und Katastrophenschutzbeh\u00f6rden bewertete den Kontakt zur Bundeswehr als schwieriger im Vergleich zum vorangegangenen Zustand. Zw\u00f6lf hielten den Kontakt mittlerweile f\u00fcr intensiver\/besser und 18 Beh\u00f6rden sahen keinerlei Ver\u00e4nderung gegen\u00fcber der vorherigen Bundeswehrorganisation.<a href=\"#_ftn275\" name=\"_ftnref275\">[275]<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2.5 Reservisten und Ausbildung<\/strong><\/p>\n<p>Kernelement der ZMZ-Struktur in der Fl\u00e4che ist die Einbindung von ReservistInnen.<a href=\"#_ftn276\" name=\"_ftnref276\">[276]<\/a> Einen Beitrag \u201ezum unmittelbaren Schutz von B\u00fcrger und Staat vor Ort im eigenen Land\u201c zu leisten, entspreche der \u201eReservistenidee\u201c besser als jede andere Aufgabe.<a href=\"#_ftn277\" name=\"_ftnref277\">[277]<\/a> 2003 legte das Verteidigungsministerium eine Reservisten-Konzeption vor. Darin wird erneut die Aufgabe der Bundeswehr im Inland als \u201eSchutz der Bev\u00f6lkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen\u201c betont. Im Rahmen der geltenden Gesetze st\u00fcnden die Streitkr\u00e4fte bereit, wenn nur sie \u00fcber die F\u00e4higkeiten verf\u00fcgten oder nur sie den Schutz gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnten. \u201eReservisten\u201c, so die Konzeption, \u201ekommen dabei in ihrer klassischen Rolle, dem Schutz ihres Landes und ihrer Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger, zum Einsatz. Diese Aufgaben werden unter Beachtung grundgesetzlicher Regelungen durchgef\u00fchrt und k\u00f6nnen den Einsatz von Reservistinnen und Reservisten in gr\u00f6\u00dferem Umfang bereits im Frieden erfordern. Daf\u00fcr kommen gut ausgebildete und unverz\u00fcglich verf\u00fcgbare Reservistinnen und Reservisten in Frage, die sich f\u00fcr diese Eins\u00e4tze freiwillig verpflichtet haben\u201c.<a href=\"#_ftn278\" name=\"_ftnref278\">[278]<\/a> Die Konzeption betont, dass f\u00fcr Schutz und Hilfeleistungen im Inland eine kurzfristige Verf\u00fcgbarkeit notwendig sei (S. 6, Rdnr. 204); auch werden \u00dcbungen gemeinsam mit zivilen Stellen zur Vorbereitung auf diese Aufgaben erw\u00e4hnt (S. 19, Rdnr. 1407). Die freiwillige Verpflichtung ist neben dem Inlandseinsatz auch f\u00fcr \u201ebesondere Auslandsverwendungen\u201c m\u00f6glich.<a href=\"#_ftn279\" name=\"_ftnref279\">[279]<\/a> Diese Freiwilligen werden von den Wehrersatzbeh\u00f6rden zentral erfasst.<a href=\"#_ftn280\" name=\"_ftnref280\">[280]<\/a><\/p>\n<p>Mit der Einbindung der Reservisten in die Inlandsarbeit gelang es konzeptionell zwei Probleme zu l\u00f6sen. Das erste Problem resultierte aus der Kluft zwischen Auslandseins\u00e4tzen und Personalreduzierung auf der einen und den wachsenden Anspr\u00fcchen an verteidigungsfremde Inlandst\u00e4tigkeiten auf der anderen Seite. Die Einbindung der Reservisten erm\u00f6glichte eine fl\u00e4chenendeckende Pr\u00e4senz im Sinne von Ansprechbarkeit, ohne dass nennenswerte Personalressourcen f\u00fcr Inlandsaufgaben gebunden w\u00fcrden. Das zweite Problem ergab sich aus dem Umstand, dass im Rahmen der Transformation rund 250 Reservisten-Bataillone aufgel\u00f6st wurden. Es liegt im Interesse der Bundeswehr, diesen Personenkreis weiterhin an sich zu binden, der die N\u00e4he zu ihr pflegt. Gleichzeitig f\u00fchlten die Reservisten sich durch die Aufl\u00f6sung ihrer Einheiten um ihr milit\u00e4risches Engagement gebracht. Das reservisten-gest\u00fctzte territoriale Netzwerk stellte deshalb eine Art Ersatz f\u00fcr die nicht mehr existenten Bataillone dar.<a href=\"#_ftn281\" name=\"_ftnref281\">[281]<\/a><\/p>\n<p>Um den Einsatz der Reservisten im Innern rechtlich abzusichern sollte nach den Vorstellungen der Konzeption \u201eHilfeleistungen im Inland und Schutz Deutschlands und seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Frieden &#8230; als eine Art des Wehrdienstes eingef\u00fchrt\u201c werden.<a href=\"#_ftn282\" name=\"_ftnref282\">[282]<\/a> Durch das \u201eStreitkr\u00e4ftereserve-Neuordnungsgesetzes\u201c von 2005<a href=\"#_ftn283\" name=\"_ftnref283\">[283]<\/a> wurde das Wehrpflichtgesetzt ge\u00e4ndert und die \u201eHilfeleistung im Innern\u201c als \u201eneue Wehrdienstart\u201c f\u00fcr Reservisten eingef\u00fchrt.<a href=\"#_ftn284\" name=\"_ftnref284\">[284]<\/a> In der im Jahr 2004 erlassenen Richtlinie zur freiwilligen Reservistenarbeit werden zwei Aufgabengebiete der Reservistenarbeit genannt. Unter \u201esicherheitspolitischer Arbeit\u201c wird vor allem das Werben f\u00fcr die Bundeswehr verstanden. Im zweiten Bereich, der \u201eF\u00f6rderung milit\u00e4rischer Handlungsfelder\u201c werden auch zwei mit Inlandsbezug vorgestellt. Im \u201eHandlungsfeld \u201aHilfeleistungen der Bundeswehr\u2018\u201c seien die \u201eErfahrungen der Bundeswehr aus subsidi\u00e4ren Hilfeleistungseins\u00e4tzen zu nutzen\u201c. Bei der Hilfeleistung erfolge \u201eeine Abst\u00fctzung auf Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Rahmen milit\u00e4rischer Ausbildung erworben wurden. Dar\u00fcber hinaus gehende Kenntnisse \u00fcber die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen im Einsatz\u201c seien \u201ezweckm\u00e4\u00dfig aber nicht Schwerpunkt der Ausbildung\u201c.<\/p>\n<p>Das \u201eHandlungsfeld \u201aSchutz Deutschlands und seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger\u2018\u201c biete \u201eReservisten und Reservistinnen Identifikationsm\u00f6glichkeiten mit ihrer klassischen Rolle zum Schutz ihres Landes und ihrer Mitb\u00fcrger und Mitb\u00fcrgerinnen. Es enth\u00e4lt vor allem Ausbildungsinhalte der Sicherung und des milit\u00e4rischen Objektschutzes.\u201c<a href=\"#_ftn285\" name=\"_ftnref285\">[285]<\/a><\/p>\n<p>Die in der ZMZ t\u00e4tigen Reservisten m\u00fcssen f\u00fcr diese Aufgabe vorbereitet werden. F\u00fcr die Angeh\u00f6rigen der BVKs und KVKs ist eine mehrstufige Ausbildung vorgesehen. Die Phasen sind im einzelnen:<a href=\"#_ftn286\" name=\"_ftnref286\">[286]<\/a><\/p>\n<ol>\n<li>Eint\u00e4gige Einweisung in die T\u00e4tigkeit durch die Wehrbereichskommandos.<\/li>\n<li>Ein auf sechs Monate angelegtes Selbststudium, das von Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando und der Streitkr\u00e4ftebasis geleitet wird.<\/li>\n<li>F\u00fcr die BeaBwZMZ ein f\u00fcnft\u00e4giger Stabsdienstlehrgang an der Feldj\u00e4gerschule in Hannover (bis Herbst 2009 in Sonthofen). F\u00fcr die anderen Mitglieder der Kommandos :Ein von den Wehrbereichskommandos in Zusammenarbeit mit den Landeskommandos organisierter f\u00fcnft\u00e4tiger Lehrgang.<\/li>\n<li>Nur f\u00fcr die BeaBwZMZ: Ein f\u00fcnft\u00e4giges Seminar an der Akademie f\u00fcr Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ).<\/li>\n<li>Eine zwei bzw. drei Tage dauernde Einweisung in den T\u00e4tigkeitsbereich durch die Landeskommandos.<a href=\"#_ftn287\" name=\"_ftnref287\">[287]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Kernelemente dieses Konzepts sind die beiden f\u00fcnft\u00e4gigen Seminarphasen. Die Studienbriefe zum Selbststudium sollen ab dem 2. Quartal 2006 zur Verf\u00fcgung stehen;<a href=\"#_ftn288\" name=\"_ftnref288\">[288]<\/a> sie waren jedoch Mitte 2007 noch nicht verf\u00fcgbar.<a href=\"#_ftn289\" name=\"_ftnref289\">[289]<\/a> Bis Ende 2007 sollten je BVK\/KVK zwei Stabsoffiziere (\u201ejedoch mindestens 1\u201c) ausgebildet sein. Um jedes Kommando mit einem ZMZ-ausgebildeten Offizier versehen zu k\u00f6nnen, ergab sich bei einer Lehrgangsst\u00e4rke von 20 Personen ein Bedarf von 24 Lehrg\u00e4ngen.<a href=\"#_ftn290\" name=\"_ftnref290\">[290]<\/a><\/p>\n<p>Der Lehrgang an der Feldj\u00e4gerschule soll den zuk\u00fcnftigen BeaBwZMZ die Grundlagen und Rahmenbedingungen ihrer T\u00e4tigkeit vermitteln und sie in die Lage versetzen, dass sie \u201edie Stabsarbeit im Grundbetrieb und im Einsatz als Stabsoffizier im BVK\/KVK und im zivilen Krisenstab\u201c \u201ebeherrschen\u201c.<a href=\"#_ftn291\" name=\"_ftnref291\">[291]<\/a> Der Ausbildungsplan umfasst sieben Themenbereiche, die vom \u201eAllgemeinen Stabsdienst\u201c \u00fcber \u201eRecht\u201c bis zu \u201eDatenverarbeitung\u201c, \u201eF\u00fchrung und Einsatz\u201c und \u201eMethoden der Bildauswertung\u201c reichen.<a href=\"#_ftn292\" name=\"_ftnref292\">[292]<\/a> Angestrebt wird ein \u201ehandlungsorientiertes Training im Rahmen realit\u00e4tsnaher \u00dcbungen, ggf. unter Einbeziehung simultationsgest\u00fctzter Verfahren, zu unterschiedlichen Szenarien im Rahmen von Naturkatastrophen und besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen.\u201c<a href=\"#_ftn293\" name=\"_ftnref293\">[293]<\/a> Zwischen dem Beginn der Lehrg\u00e4nge im M\u00e4rz 2006 bis zum September 2007 nahmen 1.000 ReservistInnen an dem ZMZ-Lehrgang teil;<a href=\"#_ftn294\" name=\"_ftnref294\">[294]<\/a> bis zum 8. Juli 2009 waren es nach Angaben der Bundesregierung 1.853 Stabsoffiziere der Reserve.<a href=\"#_ftn295\" name=\"_ftnref295\">[295]<\/a><\/p>\n<p>Daneben bietet die Schule in Hannover einen dreiw\u00f6chigen Basislehrgang ZMZ f\u00fcr die aktiven Soldaten an. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Ausbildung von Bundeswehrangeh\u00f6rigen, die in der ZMZ im Inland und im Ausland besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen. Organisatorisch und inhaltlich sind die Lehrg\u00e4ngen f\u00fcr die ZMZ-Reservisten und f\u00fcr aktive Soldaten, die im Bereich ZMZ eingesetzt werden, \u201estreng getrennt\u201c.<a href=\"#_ftn296\" name=\"_ftnref296\">[296]<\/a> Trotzdem widerspricht die Bundeswehr in ihrer Selbstdarstellung dem Eindruck, CIMIC im Ausland und Katastrophenschutz in Deutschland h\u00e4tten \u201enicht viel gemeinsam\u201c. Das t\u00e4usche, denn f\u00fcr beide sei eins zentral: \u201eKontakt. In beiden Bereichen geht es darum, Netzwerke aufzubauen und zu pflegen.\u201c \u201eNeben den fachlichen Anforderungen, wie die jeweils rechtlichen und milit\u00e4rischen Grundlagen, Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten oder die Frage \u201aWie erstelle ich ein Profil eines Dorfes?\u2018 ist es vor allem das zwischenmenschliche Handwerkszeug, das im Basislehrgang ZMZ vermittelt wird.\u201c<a href=\"#_ftn297\" name=\"_ftnref297\">[297]<\/a> \u201eVillage profiles\u201c werden jedoch f\u00fcr das Inland nicht erstellt.<a href=\"#_ftn298\" name=\"_ftnref298\">[298]<\/a><\/p>\n<p>Im Oktober 2002 unterzeichneten der Inspekteur der Streitkr\u00e4ftebasis und der Pr\u00e4sident des Bundesverwaltungsamtes, dem die AKNZ damals noch unterstand, eine \u201eVereinbarung \u00fcber die Ausbildung von Angeh\u00f6rigen der Bundeswehr an der AKNZ\u201c.<a href=\"#_ftn299\" name=\"_ftnref299\">[299]<\/a> Die \u00dcbereinkunft erm\u00f6glicht es, Angeh\u00f6rige der Bundeswehr als Dozenten an die Akademie abzuordnen und Bundeswehrangeh\u00f6rige auszubilden. Im Jahr 2004 enthielt das Jahresprogramm der Akademie vier Lehrgangsangebote f\u00fcr den Bereich zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit: ZMZ im Inland, im Ausland, f\u00fcr Spezialisten im Ausland und ZMZ im Rahmen der neuen Sicherheitsarchitektur.<a href=\"#_ftn300\" name=\"_ftnref300\">[300]<\/a> Die ZMZ-Seminare an der AKNZ finden seit 2002 statt. Im November 2006 fand das 100. Seminar statt, so dass bei einer Lehrgangsst\u00e4rke von 25 TeilnehmerInnen ca. 2.500 Personen geschult werden konnten.<a href=\"#_ftn301\" name=\"_ftnref301\">[301]<\/a> F\u00fcr das Jahr 2007<a href=\"#_ftn302\" name=\"_ftnref302\">[302]<\/a> bot die AKNZ 36 Seminare zum Themenbereich ZMZ\/Inland an.<a href=\"#_ftn303\" name=\"_ftnref303\">[303]<\/a> Die Seminare sind auf 25 TeilnehmerInnen ausgelegt, so dass in einem Jahr 900 Personen die Ausbildung absolvieren k\u00f6nnten; in diesem Jahr besuchten jedoch nur 560 Personen die ZMZ-Angebote der AKNZ.<\/p>\n<p>F\u00fcr die sechseinhalb Jahr von 2003 bis Mitte 2009 hatten insgesamt 2.212 Personen an einer der ZMZ-Fortbildungen der AKNZ teilgenommen. Mit 663 zivilen TeilnehmerInnen,<a href=\"#_ftn304\" name=\"_ftnref304\">[304]<\/a> 749 aktiven Soldaten und 785 Reservisten aus den KVKs\/BVKs waren die drei Gruppe nahezu gleich stark vertreten.<a href=\"#_ftn305\" name=\"_ftnref305\">[305]<\/a><\/p>\n<p>Da die Lehrg\u00e4nge zur H\u00e4lfte mit zivilem Personal besetzt werden sollen, ergab sich ein Ausbildungsvolumen von rund 450 Personen f\u00fcr den Bereich der Bundeswehr. Ausgeschrieben werden die Seminare f\u00fcr \u201eAngeh\u00f6rige der Bundeswehr aus dem Aufgabenbereich ZMZ Bundeswehr\u201c. Die zivilen Zielgruppen des Angebots sind F\u00fchrungskr\u00e4fte aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung aller Ebenen, die mit der ZMZ betraut sind, Angeh\u00f6rige von Polizeien, Sicherheitsbeauftragte aus der Wirtschaft und F\u00fchrungskr\u00e4fte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen.<a href=\"#_ftn306\" name=\"_ftnref306\">[306]<\/a> Der AKNZ-Lehrgang soll \u201eeine vertiefende Einweisung in das System der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge in Bezug auf den Katastrophenschutz in Deutschland, rechtliche Grundlagen der Gefahrenabwehr, die Zusammenarbeit mit Polizei und anderen staatlichen Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit dem Ziel (leisten),ein gemeinsames Verst\u00e4ndnis zu f\u00f6rdern und die Basis f\u00fcr ein effektives Zusammenwirken in Krisenlagen &#8230; zu schaffen.\u201c<a href=\"#_ftn307\" name=\"_ftnref307\">[307]<\/a> Bundeswehrangeh\u00f6rige besuchen entweder nach dem Basislehrgang an der Feldj\u00e4gerschule oder nach dem f\u00fcnft\u00e4gigen Seminar den Lehrgang an der AKNZ; bei Verwendungen im Ausland den ZMZ\/A-Lehrgang, bei Inlandst\u00e4tigkeit \u2013 ob als Reservist oder aktiver Soldat im ZMZ-Bereich \u2013 den ZMZ\/I-Lehrgang.<a href=\"#_ftn308\" name=\"_ftnref308\">[308]<\/a> Die Themen des Seminars<a href=\"#_ftn309\" name=\"_ftnref309\">[309]<\/a> beziehen sich auf 1. das Hilfeleistungssystem im Katastrophenschutz in Deutschland, 2. die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Gefahrenabwehrbeh\u00f6rden, 3. Aufgaben und F\u00e4higkeiten der am Katastrophenschutz beteiligen Organisationen, 4. M\u00f6glichkeiten und Grenzen der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit und 5. die Struktur der Bundeswehr im Inland.<a href=\"#_ftn310\" name=\"_ftnref310\">[310]<\/a> Umgesetzt wird das Programm in 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die in die Abschnitte \u201eGesamtstaatliches Hilfeleistungssystem\u201c, \u201eBev\u00f6lkerungsschutz und Polizei\u201c, \u201eBundeswehr\u201c und \u201ePraktische Arbeit\/Planspiel\u201c gegliedert sind.<a href=\"#_ftn311\" name=\"_ftnref311\">[311]<\/a> Neben der Vermittlung kognitiver Inhalte, wird deren besondere Bedeutung darin gesehen, dass milit\u00e4risches und ziviles Personal zusammentreffen und gegenseitige \u201eBer\u00fchrungs\u00e4ngste\u201c abgebaut w\u00fcrden. Derart k\u00f6nnten die SoldatInnen unmittelbar mit dem \u201e\u2018Netzwerkbauen\u2018\u201c beginnen \u201eund wichtige Kontakte f\u00fcr ihre zuk\u00fcnftige Verwendung kn\u00fcpfen\u201c.<a href=\"#_ftn312\" name=\"_ftnref312\">[312]<\/a><\/p>\n<p>Durch die AKNZ wurde erstmals systematisch eine Verbindung zwischen dem milit\u00e4rischen Zivilschutz und dem zivilen Katastrophenschutz hergestellt;<a href=\"#_ftn313\" name=\"_ftnref313\">[313]<\/a> dies wird von der einen Seite als unzul\u00e4ssige \u201eVermischung\u201c unterschiedlicher Aufgaben im Rahmen des Konzepts der \u201evernetzten Sicherheit\u201c kritisiert,<a href=\"#_ftn314\" name=\"_ftnref314\">[314]<\/a> von anderen als \u201eerste Ans\u00e4tze\u201c der erforderlichen besseren Zusammenarbeit begr\u00fc\u00dft.<a href=\"#_ftn315\" name=\"_ftnref315\">[315]<\/a><\/p>\n<p><strong>2.6 Sonstige Pr\u00e4senz im Inland<\/strong><\/p>\n<p>Das neue \u201eterritoriale Netzwerk\u201c steht im Kontext des Transformationsprozesses der Bundeswehr. Es ist der institutionelle Ausdruck der gewandelten Bedeutung, die Inlandsverwendungen f\u00fcr die Streitkr\u00e4fte haben. Dass mit der reservisten-gest\u00fctzten Organisation eine Ressourcen schonende Variante gew\u00e4hlt wurde, deutet darauf hin, dass einerseits der Anspruch, im Innern \u201edabei zu sein\u201c nicht aufgegeben wird, gleichzeitig aber Mittel und Personal auf die Eins\u00e4tze im Ausland konzentriert werden.<\/p>\n<p>Wenn auch die territoriale Umgestaltung organisatorisch im Vordergrund steht, so stellt sie gleichwohl nur einen Teil der \u201einstitutionellen Pr\u00e4senz\u201c der Bundeswehr in Deutschland dar. Denn die Bundeswehr ist auf unterschiedliche Art und Weise mit vielen Instanzen im Bereich der Inneren Sicherheit \u201evernetzt\u201c. Auf der Ebene der Bundesregierung findet eine institutionalisierte beh\u00f6rdliche Koordination im Bundessicherheitsrat statt. Allerdings lagen dessen Schwerpunkte in der Vergangenheit im Bereich des R\u00fcstungsexports.<a href=\"#_ftn316\" name=\"_ftnref316\">[316]<\/a><\/p>\n<p>Neben den Formen der anlassbezogenen Zusammenarbeit, die sich bei Amts- oder Katastrophenhilfen<a href=\"#_ftn317\" name=\"_ftnref317\">[317]<\/a> aus der Natur der T\u00e4tigkeiten ergeben, haben die auf Dauer gestellten Kontakte zwischen Dienststellen der Bundeswehr und anderer Beh\u00f6rden deutlich zu genommen. Diese Kontakte sind teilweise auf vertragliche Vereinbarungen gest\u00fctzt; ihr wichtigstes Element besteht in der Entsendung von \u201eAustausch\u201c- oder \u201eVerbindungsoffizieren\u201c.<a href=\"#_ftn318\" name=\"_ftnref318\">[318]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Auf Bundesebene hat das Verteidigungsministerium dauerhaft Offizieren entsandt<\/li>\n<li>zum Ausw\u00e4rtigen Amt (mehrere Posten)<\/li>\n<li>zum Bundesinnenministerium (1 Verbindungsoffizier)<\/li>\n<li>zur AKNZ (1 Austauschoffizier)<\/li>\n<li>zum Maritimimen Sicherheitszentrum (MSZ) in Cuxhaven.<\/li>\n<li>Im Arbeitsgebiet KRITIS des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt es eine Einheit, die Kontakt zur Bundeswehr h\u00e4lt, ohne dass diese selbst als stimmberechtigtes Mitglied beteiligt ist.<\/li>\n<li>In den Informationsverbund des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums des Bundes und der L\u00e4nder (GMLZ) ist die Bundeswehr einbezogen; an dessen \u2013 koordinierenden \u2013 T\u00e4tigkeiten wird sie anlassbezogen eingebunden.<\/li>\n<li>Im Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz (Katastrophenschutz) sind Bundeswehr bzw. Verteidigungsministerium nicht permanent vertreten, sie werden jedoch themen- und anlassbezogen (Beteiligung der Bundeswehr am Katastrophenschutz, Beitrag zur Sicherung der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft) beteiligt.<\/li>\n<li>Auf Bundesebene bestehen keine direkten Arbeitsbeziehungen zur Polizei. Mit der Polizei-F\u00fchrungsakademie (heute: Hochschule der Deutschen Polizei) findet nur eine lehrgangsbezogene Zusammenarbeit \u00fcber die AKNZ statt.<a href=\"#_ftn319\" name=\"_ftnref319\">[319]<\/a><\/li>\n<li>Dauerhaft ist die Bundeswehr eingebunden in das fl\u00e4chendeckende System der SAR-Hubschrauber.<a href=\"#_ftn320\" name=\"_ftnref320\">[320]<\/a> Dabei wirkt die Bundeswehr \u2013 wie private Betreiber von Hubschraubern \u2013 im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.<a href=\"#_ftn321\" name=\"_ftnref321\">[321]<\/a><\/li>\n<li>Die Bundeswehr ist \u00fcber den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD) auch an dem seit 2004 bestehenden \u201eGemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum\u201c beteiligt, in dem die deutschen Polizeien und Nachrichtendienste zusammenarbeiten.<a href=\"#_ftn322\" name=\"_ftnref322\">[322]<\/a><\/li>\n<li>Seit 2008 besteht ein Vertrag zwischen der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk, der die gegenseitige Mitbenutzung bestimmter Ressourcen im In- und Ausland regelt.<a href=\"#_ftn323\" name=\"_ftnref323\">[323]<\/a><\/li>\n<li>Eine koordinierende Zusammenarbeit mit zivilen Stellen findet im \u201eRessortkreis ZMZ OB (f\u00fcr \u201eOberste Bundesbeh\u00f6rden\u201c) statt.<a href=\"#_ftn324\" name=\"_ftnref324\">[324]<\/a> Der auf Initiative des SKUKdo Mitte 2003 \u201eneu belebte\u201c Gespr\u00e4chskreis tagt zwei Mal j\u00e4hrlich an der AKNZ. Die Leitung liegt zu gleichen Teilen beim Befehlshaber des SKUKdo und dem Pr\u00e4sidenten des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). St\u00e4ndige Teilnehmer sind: der Leiter der Abteilung G5 (ZMZ\/I) des SKUKdo als Sekret\u00e4r, die Vorsitzenden der Arbeitskreise II (Polizei) und V (Katastrophenschutz) der Innenministerkonferenz, die Inspekteure der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der L\u00e4nder, der Pr\u00e4sident der Deutschen Hochschule der Polizei, der Pr\u00e4sident des Technischen Hilfswerks und der Leiter der AKNZ. Der Gespr\u00e4chskreis ist nicht allein auf ZMZ im Inland bezogen; er dient auch dem Austausch der zivilen Teilnehmer\/Organisationen untereinander. Der Gespr\u00e4chskreis \u2013 so das Innenministerium \u2013 stelle \u201eein gutes Forum f\u00fcr die wechselseitige Information \u00fcber aktuelle und grunds\u00e4tzliche Fragen der ZMZ auf der Ebene der Bundesoberbeh\u00f6rden dar\u201c. Vom Gespr\u00e4chskreis kann auch mitunter Handlungsbedarf angeregt werden.<a href=\"#_ftn325\" name=\"_ftnref325\">[325]<\/a> Details \u00fcber Themen und Bedeutung der Zusammenk\u00fcnfte sind nicht bekannt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unterhalb der Bundesebene sind die Arbeitsbeziehungen der Bundeswehr uneinheitlich und nur in Ans\u00e4tzen bekannt. In den Bundeswehrstandorten laden die Standortbeh\u00f6rden die zivilen Beh\u00f6rden, namentlich Polizei und Ordnungsbeh\u00f6rden, j\u00e4hrlich zum \u201eSicherheitskoordinierungsausschuss\u201c ein. Vor allem im Bereich der milit\u00e4rpolizeilichen Aufgaben (Feldj\u00e4ger) gibt es einen Informations- und ggf. Koordinationsbedarf, der durch diese Treffen gew\u00e4hrleistet bzw. gef\u00f6rdert werden soll.<a href=\"#_ftn326\" name=\"_ftnref326\">[326]<\/a> Feste Formen der Zusammenarbeit, d.h. des Informationsaustausches und der Koordination, scheint es in den Bundesl\u00e4ndern nur im Bereich des Katastrophenschutzes zu geben.<a href=\"#_ftn327\" name=\"_ftnref327\">[327]<\/a><\/p>\n<p><strong>2.7 Eine vorl\u00e4ufige Bewertung<\/strong><\/p>\n<p>Wie nicht anders zu erwarten, wird die neue territoriale Organisation von den Verantwortlichen der Bundeswehr als Erfolg bewertet. Mit ihr sei es gelungen, trotz der Schlie\u00dfung von Bundeswehrstandorten, trotz der erheblichen Reduzierung der Zahl der Soldaten und trotz der Orientierung auf den Auslandseinsatz die Bundeswehr f\u00fcr Hilfseins\u00e4tze im Inland verf\u00fcgbar zu halten. Man ziehe sich durch die Neuorganisation nicht aus der Fl\u00e4che zur\u00fcck, sondern, so der Inspekteur der Streitkr\u00e4ftebasis Hans-Heinrich Dieter, \u201ewir bleiben in der Fl\u00e4che. Wir organisieren uns allerdings anders.\u201c<a href=\"#_ftn328\" name=\"_ftnref328\">[328]<\/a> Als gr\u00f6\u00dfter Vorteil wird betont, dass f\u00fcr die Kommunal- und Landesebenen nun \u201ezuverl\u00e4ssige, bekannte Partner\u201c bereitst\u00fcnden. Dabei gehe \u201ees im Kern aber um Vertrauen. Vertrauen in die Leistungsf\u00e4higkeit der Bundeswehr f\u00fcr Eins\u00e4tze im Innern, was wiederum Akzeptanz und Ansehen nach sich zieht\u201c.<a href=\"#_ftn329\" name=\"_ftnref329\">[329]<\/a> Die KVKs und BVKs g\u00e4ben \u201eder Bundeswehr auf \u00f6rtlicher Ebene \u201awieder ein Gesicht\u2019.\u201c Dies sei auch ein \u201eerfreulicher Nebenaspekt f\u00fcr die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr\u201c. Durch dass Wirken der BeaBWZMZ sei es gelungen, dass \u201edie neuen ZMZ-Strukturen der Bundeswehr in den Katastrophenschutzpl\u00e4nen abgebildet wurden (z.B. Anschriften, Erreichbarkeiten).\u201c Ob es durch Anregungen der BeaBwZMZ zu \u201eweiteren \u00c4nderungen\u201c gekommen sei, werde nicht zentral erfasst.<a href=\"#_ftn330\" name=\"_ftnref330\">[330]<\/a><\/p>\n<p>Von seiten der Gebietsk\u00f6rperschaften gibt es kaum kritische Stimmen zur Neuorganisation. Nur vereinzelt wird davon berichtet, dass die Gemeinden sich um zuk\u00fcnftige Eins\u00e4tze sorgen, weil die Reservisten im Unterschied zu den aktiven Soldaten gr\u00f6\u00dfere Probleme h\u00e4tten, \u201eden st\u00e4ndigen Wandel der Bundeswehr im Auge zu behalten und so allzeit ein ad\u00e4quater Ansprechpartner zu sein\u201c.<a href=\"#_ftn331\" name=\"_ftnref331\">[331]<\/a><\/p>\n<p>Wehrt die Bundeswehr sich auf der einen Seite gegen Bef\u00fcrchtungen, sie stehe f\u00fcr Inlandst\u00e4tigkeiten nur noch eingeschr\u00e4nkt zur Verf\u00fcgung, so muss sie auf der anderen Seite gegen Vorw\u00fcrfe wehren, sie versuche sich unzul\u00e4ssig in zivile Angelegenheiten einzumischen. Mit dem Verweis darauf, dass die Bundeswehr weder Personal noch Material ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Katastrophenfall vorhalte, stellt der Inspekteur der Streitkr\u00e4ftebasis Vizeadmiral Wolfram K\u00fchn apodiktisch fest: \u201eWir bauen keine Parallelstruktur zur zivilen Seite auf.\u201c<a href=\"#_ftn332\" name=\"_ftnref332\">[332]<\/a><\/p>\n<p>Kritiker sehen jedoch in der neuen Organisationen einen Schritt zur \u201eweitere(n) Militarisierung des Katastrophenschutzes\u201c; zivile Beh\u00f6rden und Organisationen w\u00fcrden derart \u201ef\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke in Anspruch\u201c genommen.<a href=\"#_ftn333\" name=\"_ftnref333\">[333]<\/a> Andere sehen \u201eeine neue Armee\u201c \u201ef\u00fcr den Einsatz im Innern\u201c im Entstehen. W\u00e4hrend die Territorialarmee auf Landesebene \u201est\u00e4ndig hauptamtlich besetzt\u201c sei, k\u00f6nnen sie in den Kreisen und Regierungsbezirken \u201eblitzartig auf Stabselemente aus dem Reservistenkader\u201c zur\u00fcckgreifen. Durch die Verl\u00e4ngerung des Reservistenstatus auf das 60. Lebensjahr sei diese \u201eArmee\u201c bewusst vergr\u00f6\u00dfert worden.<a href=\"#_ftn334\" name=\"_ftnref334\">[334]<\/a> Die permanente Anwesenheit der Reservisten bedrohe das Prinzip der Subsidiarit\u00e4t, da sie die Willensbildung in den zivilen St\u00e4ben beeinflussen k\u00f6nnten. Auch k\u00f6nnten sie die Bundeswehr vorschnell f\u00fcr die zivilen Planungen ins Gespr\u00e4ch bringen und so den Ausbau des zivilen Katastrophenschutzes schw\u00e4chen. Und indem die Bundeswehr Zugang zu den zivilen Informationen erhalte, aber die zivilen Akteure nicht \u00fcber die der Bundeswehr, werde \u201edie Rolle der Bundeswehr als autonomer Akteur im Inneren &#8230; gest\u00e4rkt.<a href=\"#_ftn335\" name=\"_ftnref335\">[335]<\/a><\/p>\n<p>Auch wird zu bedenken gegeben, dass mit den Reservisten eine politisch nur schwer einzusch\u00e4tzendes Element in die Inlandsarbeit einbezogen w\u00fcrde, da Kontakte von Reservistenzusammenschl\u00fcssen zur Wehrsportgruppen oder organisierten Rechtsextremen wahrscheinlich seien.<a href=\"#_ftn336\" name=\"_ftnref336\">[336]<\/a> Andere halten die neue Territorialorganisation f\u00fcr eine \u201escheinbar harmlose Stabsstruktur\u201c; es bleibe allerdings abzuwarten, ob diese \u201evon den Milit\u00e4rs eines Tages bei einem Ausnahmezustand dazu benutzt werden wird, um ein milit\u00e4risches Schattenregime zu errichten\u201c.<a href=\"#_ftn337\" name=\"_ftnref337\">[337]<\/a><\/p>\n<p>Betrachtet man das neue territoriale Netzwerk im Zusammenhang mit den anderen Institutionalisierungen, so kommt dessen Einrichtungen allein die Bereitschaft der Bundeswehr zum Ausdruck, an inneren Angelegenheiten mitzuwirken. Indem sie an den Beratungen ziviler Beh\u00f6rden, an deren Informationsaustausch und deren Planungen beteiligt wird, sind weitreichende Folge f\u00fcr die Stellung der Bundeswehr im Innern m\u00f6glich:<\/p>\n<ol>\n<li>kann die Beteiligung der Bundeswehr an (einigen) inneren Angelegenheiten zur Normalit\u00e4t werden,<\/li>\n<li>k\u00f6nnen Antworten mit Hilfe milit\u00e4rischer Ressourcen n\u00e4her liegen, wenn Vertreter der Bundeswehr bereits bei Planungen beteiligt werden und<\/li>\n<li>k\u00f6nnen mit der Einbindung in den zivilen Informationsaustausch die Informationsbest\u00e4nde der Bundeswehr und damit auch deren Handlungsoptionen zunehmen.<a href=\"#_ftn338\" name=\"_ftnref338\">[338]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Ob es zu einer solchen Entwicklung kommen wird, h\u00e4ngt davon ab, welche Aufgaben die Kommandos in der Praxis wahrnehmen und welche Aktivit\u00e4ten sie entfalten. Ihre schwache materielle Ausstattung und institutionelle Einbindung in die Bundeswehr deuten zumindest darauf hin, dass ihnen strategisch keine besondere Bedeutung zugemessen wird. Sie erscheinen eher als ein Zugest\u00e4ndnis gegen\u00fcber der deutschen \u00d6ffentlichkeit, dessen durchaus vorhandenen Potentiale (und damit Gefahren f\u00fcr die zivile Entwicklung) sich aber nur entwickeln k\u00f6nnten, wenn sie die gesellschaftliche Lage in Deutschland rasant \u00e4ndern sollte oder die politische F\u00fchrung neue Priorit\u00e4ten setzte. Gegenw\u00e4rtig reklamiert die neue territoriale Struktur nicht mehr als ein Anspruch, der institutionell nicht gedeckt ist.<\/p>\n<p><strong>Exkurs II: Milit\u00e4r im Wandel?<\/strong><\/p>\n<p>Das moderne Milit\u00e4r ist das nach au\u00dfen gerichtete, mit Gewaltmitteln und -lizenz ausgestattete Organ des modernen Staates. Es weist viele der Merkmale auf, die alle Professionen kennzeichnen: Seine Mitglieder verf\u00fcgen \u00fcber eine hochspezialisierte Ausbildung und entsprechendes Spezialwissen, ihr Zusammenhalt wird durch einen gemeinsamen Ehrenkodex und ein \u201eWir\u201c-Gef\u00fchl gest\u00e4rkt. Aber im Unterschied zu jenen \u201efreien\u201c Professionen (etwa in der Medizin oder im Rechtssystem), handelt es sich beim Milit\u00e4r um einen b\u00fcrokratisch und streng hierarchisch gegliederten Teil des Staatsapparates, der eine \u201erechtsstaatlich kontrollierte Struktur\u201c aufweist und sich \u201eals einzigartiger \u00f6ffentlicher Dienst &#8230; durch unbegrenzte Dienstleistungen bis zum Einsatz des eigenen Lebens auszeichnet\u201c.<a href=\"#_ftn339\" name=\"_ftnref339\">[339]<\/a> Das Milit\u00e4r ist als eine Einrichtung beschrieben worden, deren Ziel es sei, durch die \u201eKonzentration von Mensch und Material bestimmte Machtziele mit der gr\u00f6\u00dften Effektivit\u00e4t zu erreichen, d.h. mit dem geringsten Verlust an Blut und materiellen Werten\u201c.<a href=\"#_ftn340\" name=\"_ftnref340\">[340]<\/a> In den Mitteln, \u00fcber die das Milit\u00e4r verf\u00fcgt, dieses Ziel zu erreichen, wird das Besondere des Milit\u00e4rs gesehen: \u201eDer einzigartige Charakter des Milit\u00e4rs resultiert aus dem Anspruch, dass seine Mitglieder Spezialisten im Gebrauch von Gewalt und von Massenzerst\u00f6rungen sind.\u201c<a href=\"#_ftn341\" name=\"_ftnref341\">[341]<\/a> Das Milit\u00e4r sei \u201emit der Funktion betraut, im Ernstfall planm\u00e4\u00dfig, systematisch und r\u00fccksichtslos todbringende kollektive Gewalt anzuwenden\u201c.<a href=\"#_ftn342\" name=\"_ftnref342\">[342]<\/a> Auf diese prim\u00e4re und exklusive F\u00e4higkeit lassen sich die institutionellen Spezifika des Milit\u00e4rs zur\u00fcckf\u00fchren, die in vier Merkmalen zusammengefasst werden k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Hohe Zentralisierung und das Prinzip von Befehl und Gehorsam.<\/li>\n<li>Starke Formalisierung und Ritualisierung von Handlungen und Abl\u00e4ufen.<\/li>\n<li>Sozialisation innerhalb der Organisation und eine gemeinschaftsbezogene Lebensweise.<\/li>\n<li>Verd\u00fcnnte Beziehungen zur Umwelt und eine Kluft zwischen Routine im Frieden und Anomie im Kampfeinsatz.<a href=\"#_ftn343\" name=\"_ftnref343\">[343]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die \u201ebesonderen Strukturgesetzlichkeiten\u201c des Milit\u00e4rs umfassten \u201eBefehl und absoluten Gehorsam, einen Kampfauftrag zum T\u00f6ten unter Einsatz des eigenen Lebens, eine milit\u00e4risch bedingte Gliederung, die auf Kameradschaft beruhende Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Gefahrengemeinschaft sowie die Ausr\u00fcstung mit Tod und Vernichtung bringenden und h\u00f6chst kostspieligen Waffensystemen\u201c.<a href=\"#_ftn344\" name=\"_ftnref344\">[344]<\/a><\/p>\n<p>Hierarchische Organisation und das Prinzip von Befehl und Gehorsam dienten dazu, eine \u201eschlagkr\u00e4ftige Truppe\u201c zu bilden.<a href=\"#_ftn345\" name=\"_ftnref345\">[345]<\/a> Deren Auftrag bestehe darin, den Gegner zu bek\u00e4mpfen. Dies geschehe \u201eim Rahmen des kriegsv\u00f6lkerrechtlichen \u00dcberma\u00dfverbots mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden milit\u00e4rischen Mitteln und schlie\u00dft die Vernichtung (T\u00f6tung) des sich nicht in Gefangenschaft begebenden Gegners mit ein.\u201c<a href=\"#_ftn346\" name=\"_ftnref346\">[346]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr die Funktionsweise des Milit\u00e4rs besonders bedeutsam ist das Verh\u00e4ltnis von Befehl und Gehorsam.<a href=\"#_ftn347\" name=\"_ftnref347\">[347]<\/a> \u201eDie Kampfkraft eines milit\u00e4rischen Verbandes setzt eine weitreichende Geschlossenheit, einen Verbands-Willen voraus, der nur durch Disziplin und st\u00e4rkere Betonung des Befehls-Gehorsamsprinzips erreicht werden kann.\u201c<a href=\"#_ftn348\" name=\"_ftnref348\">[348]<\/a> Gehorsam zu erzeugen, sei der zentrale Inhalt der Ausbildung zum Soldaten. Steinert und Treiber haben eine Reihe von Elementen benannt, die diesem Ziel dienen: Die Kasernierung und Isolierung der Rekruten, die Verunsicherung und Einsch\u00fcchterung in der Kaserne, unklare Normen und ein rigides, aber unberechenbares Sanktionensystem, die Uminterpretation der milit\u00e4rischen Ziele und die Pflege von Entlastungsmechanismen, die das eigene Nachdenken verhindern.<a href=\"#_ftn349\" name=\"_ftnref349\">[349]<\/a> \u201eAus jemandem einen Soldaten machen, hei\u00dft ihn das Gehorchen in allt\u00e4glichen Situationen lehren, die das Gehorchen auch dann noch als etwas Allt\u00e4gliches erscheinen lassen, wenn die Situationen alles andere als allt\u00e4glich sind.\u201c<a href=\"#_ftn350\" name=\"_ftnref350\">[350]<\/a><\/p>\n<p>Das Prinzip von Befehl und Gehorsam hat f\u00fcr die Bundeswehr seinen Niederschlag in Bestimmungen des Soldatengesetzes und des Wehrstrafgesetzes gefunden.<a href=\"#_ftn351\" name=\"_ftnref351\">[351]<\/a> Im Unterschied zum sonstigen \u00f6ffentlichen Dienst, in dem den BeamtInnen Widerspruch und Weigerung rechtlich zugestanden werden, weil sei f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle pers\u00f6nliche Verantwortung tragen, steht bei Soldaten \u201enicht die Nachpr\u00fcfung des erteilten Befehls, sondern seine unverz\u00fcgliche Ausf\u00fchrung im Vordergrund.\u201c<a href=\"#_ftn352\" name=\"_ftnref352\">[352]<\/a> Die Soldaten verf\u00fcgen nicht wie andere Berufsgruppen im \u00f6ffentlichen Dienst Soldaten \u00fcber kein Remonstrationsrecht. \u00a7 11 des Soldatengesetzes bestimmt: \u201e(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kr\u00e4ften vollst\u00e4ndig, gewissenhaft und unverz\u00fcglich auszuf\u00fchren. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenw\u00fcrde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handelt sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den bekannten Umst\u00e4nden nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.\u201c<a href=\"#_ftn353\" name=\"_ftnref353\">[353]<\/a><\/p>\n<p>Diese Bestimmung geht davon aus, dass Befehle grunds\u00e4tzlich zu befolgen sind. Denn bereits die Vorgesetzten sind gesetzlich verpflichtet, Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und im Rahmen der bestehenden Gesetze und Richtlinien zu erlassen. Selbst rechtswidrige Befehle sind nach dieser Systematik grunds\u00e4tzlich zu befolgen.<a href=\"#_ftn354\" name=\"_ftnref354\">[354]<\/a> Erst wenn im Einzelfall ein \u201ebesonderer Unverbindlichkeitsgrund\u201c f\u00fcr den Untergebenen sichtbar ist, darf oder muss er den Gehorsam verweigern.<a href=\"#_ftn355\" name=\"_ftnref355\">[355]<\/a> Im Soldatengesetz wird dem Befehlsempf\u00e4nger ausdr\u00fccklich untersagt, Befehlen Folge zu leisten, durch die ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen w\u00fcrde. Sofern er den Befehl dennoch ausf\u00fchrt, kann er nur dann bestraft werden, wenn er erkannte oder h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, das sein Handeln rechtswidrig war (\u00a7 11 II Soldatengesetz und \u00a7 5 I Wehrgesetz). Diese Regelungsstruktur st\u00fctzt den Gehorsam, denn der Soldat wird zum einen kaum in der Lage sein, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit in der Situation sachgerecht zu pr\u00fcfen. Zum anderen liegt das Bestrafungsrisiko bei ihm, wenn er die Ausf\u00fchrung verweigert, und beim Befehlenden, wenn der Befehl ausgef\u00fchrt wird.<a href=\"#_ftn356\" name=\"_ftnref356\">[356]<\/a> Denn auch wenn der Soldat Bedenken wegen der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Befehls hat, hat er ihn unverz\u00fcglich auszuf\u00fchren. Die Verantwortung f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit tr\u00e4gt nicht der Untergebene, sondern der Befehlende.<a href=\"#_ftn357\" name=\"_ftnref357\">[357]<\/a> Befehlsverweigerung wird mit Gef\u00e4ngnis bis zu drei Jahren bestraft.<a href=\"#_ftn358\" name=\"_ftnref358\">[358]<\/a><\/p>\n<p>Die Rechtsfigur \u201eBefehl\u201c ist das zentrale Steuerungsinstrument der Institution Bundeswehr. Es stellt sicher, dass Anweisungen der F\u00fchrungen in praktisches Handeln umgesetzt werden. Ein Befehl kann einzelne Handlungen veranlassen, er kann Aufgabenspektren f\u00fcr milit\u00e4rische Einheiten beinhalten, er kann aber auch konkreten Eins\u00e4tzen gelten.<a href=\"#_ftn359\" name=\"_ftnref359\">[359]<\/a><\/p>\n<p>Dass zwischen einer Organisation, die nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam funktioniert, und einer demokratischen Gesellschaft \u201eein gewisses Ma\u00df an Spannung\u201c existiert, ist offenkundig.<a href=\"#_ftn360\" name=\"_ftnref360\">[360]<\/a> Sie stellt den zentralen Bezugspunkt der \u201eInneren F\u00fchrung\u201c dar, die den Soldaten zum \u201eStaatsb\u00fcrger in Uniform\u201c zu machen suchte. Dabei war und ist einerseits umstritten, inwieweit die \u201eInnere F\u00fchrung\u201c den milit\u00e4rischen Alltag pr\u00e4gt. Bis in die j\u00fcngere Vergangenheit wird aus einer traditionalistischen Perspektive darauf beharrt, dass es eine deutliche Kluft zwischen der pluralistischen Gesellschaft und der \u201ehierarchisch aufgebauten Armee\u201c, die durch \u201eEin- und Unterordnung\u201c gekennzeichnet sei, gebe.<a href=\"#_ftn361\" name=\"_ftnref361\">[361]<\/a> Deshalb \u2013 so die aufkl\u00e4rerische Variante \u2013 trage die Innere F\u00fchrung dazu bei, die Unterschiede zwischen technisch-funktional notwendiger Unterordnung und \u201epartiellen Herrschaftsinteressen\u201c zu verwischen.<a href=\"#_ftn362\" name=\"_ftnref362\">[362]<\/a> Umgekehrt wird von Bef\u00fcrwortern der Inneren F\u00fchrung kritisiert, das Konzept stelle die \u201emangelnde Bereitschaft vieler Soldaten, den Anforderungen der milit\u00e4rischen Organisation in freiwilligem, mitdenkenden Gehorsam aus staatsb\u00fcrgerlicher Verantwortung zu gen\u00fcgen\u201c nicht ausreichend in Rechnung.<a href=\"#_ftn363\" name=\"_ftnref363\">[363]<\/a> Sie sei im Alltag der Bundeswehr \u201eeine d\u00fcnne \u00e4u\u00dfere Schicht geblieben, die den einen zur Tarnung und den anderen als Sonntagsgesicht\u201c diene.<a href=\"#_ftn364\" name=\"_ftnref364\">[364]<\/a><br \/>\n Polizei und Milit\u00e4r<br \/>\nDie Institution \u201ePolizei\u201c entsteht mit der Entwicklung des modernen Staates. Funktional ist sie auf die Sicherung des staatlichen Gewaltmonopols im Innern ausgerichtet. Historisch entsteht sie in Europa im Gefolge der Aufkl\u00e4rung, indem die Zust\u00e4ndigkeit des Milit\u00e4rs f\u00fcr Fragen der inneren Sicherheit und Ordnung zur\u00fcckgedr\u00e4ngt wird. Die Ausbildung von \u201ePolizei\u201c ist Folge des Umstands, dass die Untertanen zum B\u00fcrger werden, und diese B\u00fcrger im Unterschied zum Feind Rechte haben.<a href=\"#_ftn365\" name=\"_ftnref365\">[365]<\/a> Die Idee der Polizei<a href=\"#_ftn366\" name=\"_ftnref366\">[366]<\/a> entsprang den liberal-b\u00fcrgerlichen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft. Statt des milit\u00e4risch definierten Feindes, sollte der geltende Normen missachtende B\u00fcrger als \u201eSt\u00f6rer\u201c behandelt werden, nicht durch Gewaltdrohung und gewaltt\u00e4tige Niederschlagung sollte die gesellschaftliche Ordnung gesichert werden, sondern durch \u201emateriell-gesellschaftliche Vern\u00fcnftigkeit\u201c und durch eine in der Verf\u00fcgung der B\u00fcrgerschaft stehende Polizei. Historisch entstand das Konzept einer zivilen Polizei als Alternative zur staatlich-milit\u00e4rischen Absicherung von Herrschaft.<a href=\"#_ftn367\" name=\"_ftnref367\">[367]<\/a><\/p>\n<p>Dieser Prozess verl\u00e4uft in den einzelnen Staaten in unterschiedlicher Geschwindigkeit, und auch die Trennlinien zwischen polizeilichen und milit\u00e4rischen Kr\u00e4ften variieren bis in die Gegenwart erheblich. Je geringer die institutionelle Differenzierung fortgeschritten ist, desto gr\u00f6\u00dfer sind die Gemeinsamkeiten: Uniformierung, Orientierung an \u201espezifischen Leitideen\u201c, straffe Institutionalisierung, Kasernierung, \u201estrikte Befehlsordnung und Gehorsamspflicht\u201c \u2013 das sind Gemeinsamkeiten, die sich auf die exklusive Verf\u00fcgung \u00fcber physische Staatsgewalt zur\u00fcckf\u00fchren lassen<a href=\"#_ftn368\" name=\"_ftnref368\">[368]<\/a> und die mitunter allenfalls nur noch f\u00fcr Teile der nationalen Polizeien gelten.<a href=\"#_ftn369\" name=\"_ftnref369\">[369]<\/a><\/p>\n<p>Die Gemeinsamkeit von Polizei und Milit\u00e4r besteht darin, dass beide das Recht besitzen, physische Gewalt anzuwenden.<a href=\"#_ftn370\" name=\"_ftnref370\">[370]<\/a> Ob und in welcher Auspr\u00e4gung sie dar\u00fcber hinaus Gemeinsamkeiten besitzen, variiert erheblich je nach Land, nach dem Entwicklungsstand der Apparate und ggf. nach einzelnen Organisationseinheiten. Die Versuche, die Unterschiede zwischen beiden Formationen des Gewaltmonopols in dichotomischen Gegens\u00e4tzen darzustellen, sind vielf\u00e4ltig. Dabei handelt es sich um idealtypische Verdichtungen, die erlauben zu bestimmen, inwiefern sich die jeweiligen Apparate ihrem Idealtypus n\u00e4hern.<\/p>\n<p>Im Vergleich zur Polizei seien \u201eStruktur, Ausr\u00fcstung und Ausbildung der Streitkr\u00e4fte &#8230; auf einen v\u00f6llig anderen Auftrag ausgerichtet.\u201c<a href=\"#_ftn371\" name=\"_ftnref371\">[371]<\/a> Durch die folgenden Merkmale sollen sich demnach Polizei und Milit\u00e4r unterscheiden:<a href=\"#_ftn372\" name=\"_ftnref372\">[372]<\/a><\/p>\n<ol>\n<li>Das Milit\u00e4r dient der Abwehr von Bedrohungen, die von au\u00dfen kommen; die Polizei soll Bedrohungen im Innern abwehren. Milit\u00e4risches Vorgehen gilt einer Gewalt (\u201eMakroviolenz\u201c), die von au\u00dferhalb der Gesellschaft kommt. Das Milit\u00e4r dient der Verteidigung des Staates gegen \u00e4u\u00dfere Bedrohungen, w\u00e4hrend die Polizei sich mit Verletzungen der Rechtsordnung zu besch\u00e4ftigen hat, die sich innerhalb der eigenen Gesellschaft abspielen.<a href=\"#_ftn373\" name=\"_ftnref373\">[373]<\/a><\/li>\n<li>Das Gegen\u00fcber des Milit\u00e4rs ist der Feind; das Gegen\u00fcber der Polizei ist der St\u00f6rer.<\/li>\n<li>Milit\u00e4rische Gewalt zielt auf Angeh\u00f6rige anderer Staaten, polizeiliche auf Angeh\u00f6rige der eigenen Gruppe (Mitb\u00fcrger).<\/li>\n<li>Das Ziel des Milit\u00e4rs besteht darin, den Feind am weiteren Kampf zu hindern, bis zu dessen physischer Vernichtung,<a href=\"#_ftn374\" name=\"_ftnref374\">[374]<\/a> dabei unterscheidet das Milit\u00e4r nicht zwischen Schuldigen und Unschuldigen.<a href=\"#_ftn375\" name=\"_ftnref375\">[375]<\/a> Die Polizei soll den St\u00f6rer in die vom Gesetz festgelegten Schranken<a href=\"#_ftn376\" name=\"_ftnref376\">[376]<\/a> verweisen.<a href=\"#_ftn377\" name=\"_ftnref377\">[377]<\/a> Sie hat keine Strafgewalt. Da der \u201eSt\u00f6rer\u201c auch Subjekt der Rechtsordnung, d.h. Inhaber von (Grund)Rechten ist, ist polizeiliches Handeln auf Deeskalation angelegt. T\u00f6ten ist nie der Zweck polizeilichen Handelns, sondern allenfalls eine in Kauf genommene Folge in der Verfolgung anderer Zwecke. Die traditionelle milit\u00e4rische Mission besteht darin, die gegnerischen Kr\u00e4fte auf dem Schlachtfeld zu zerst\u00f6ren. F\u00fcr (polizeiliche) Eins\u00e4tze im Inland gilt jedoch der Grundsatz, nicht zu t\u00f6ten.<a href=\"#_ftn378\" name=\"_ftnref378\">[378]<\/a> Weil die Polizei Unbeteiligte zu sch\u00fctzen hat, verf\u00fcgt sie nicht \u00fcber Waffen, sich \u201eunter keinen Umst\u00e4nden verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einsetzen lassen\u201c.<a href=\"#_ftn379\" name=\"_ftnref379\">[379]<\/a><\/li>\n<li>Das Milit\u00e4r operiert auf Befehl eines Staates, die Polizei im Einverst\u00e4ndnis mit der Bev\u00f6lkerung.<\/li>\n<li>Die Wahl der Waffen des Milit\u00e4rs richtet sich nach dem Kriterium der Wirksamkeit<a href=\"#_ftn380\" name=\"_ftnref380\">[380]<\/a>; Polizei darf Waffen nur nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit anwenden<a href=\"#_ftn381\" name=\"_ftnref381\">[381]<\/a> \u2013 daraus ergeben sich auch, jenseits spezieller rechtlicher Bestimmungen, Grenzen f\u00fcr die polizeilich einsetzbaren Waffen. In der Regel agiert die Polizei unbewaffnet.<a href=\"#_ftn382\" name=\"_ftnref382\">[382]<\/a> Das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip bindet bereits das polizeiliche Drohpotential, insofern ist ihre Pr\u00e4senz mit der milit\u00e4rischen Abschreckung nicht vergleichbar.<a href=\"#_ftn383\" name=\"_ftnref383\">[383]<\/a><\/li>\n<li>Die rechtlichen Grenzen milit\u00e4rischen Handelns ergeben sich aus dem Kriegsv\u00f6lkerecht und dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht; polizeiliches Handeln ist einer Vielzahl gesetzlicher Regulierungen unterworfen.<a href=\"#_ftn384\" name=\"_ftnref384\">[384]<\/a> Deshalb unterliegt die Polizei einer st\u00e4rkeren \u00f6ffentlichen Kontrolle, wof\u00fcr die \u00f6ffentlichen Problematisierungen von Polizei\u00fcbergriffen ein Indiz ist.<a href=\"#_ftn385\" name=\"_ftnref385\">[385]<\/a><\/li>\n<li>Das milit\u00e4rische Personal ist keiner Strafandrohung bei vollem Einsatz seiner Mittel ausgesetzt; PolizistInnen k\u00f6nnen sich einer Straftat im Amt schuldig machen. Den PolizistInnen fehlt \u201edie verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Ungebundenheit es milit\u00e4rischen Handelns\u201c.<a href=\"#_ftn386\" name=\"_ftnref386\">[386]<\/a><\/li>\n<li>Das Milit\u00e4r darf abschrecken und mit Zerst\u00f6rung drohen; die Polizei ist auch in dieser Hinsicht an den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gebunden.<\/li>\n<li>F\u00fcr das Milit\u00e4r ist das Handeln auf Anweisung von oben kennzeichnend; polizeiliches Verhalten \u2013 obwohl eingebunden in eine hierarchische Organisation \u2013 verlangt hingegen flexible Entscheidungen vor Ort. Die Ausrichtung des Milit\u00e4rs auf den Kampf gegen fremde Armee f\u00fchrt \u201ezum Aufbau, einer strikt von oben nach unten strukturierten F\u00fchrungsorganisation, da die Wirksamkeit fokussierter Aktionen in entscheidendem Ausma\u00df von umfassenden strategischen und operationellen Planungen, gut koordinierten logistischen Systemen und von der Effektivit\u00e4t zentralisierter Kommandostrukturen abh\u00e4ngig ist\u201c.<a href=\"#_ftn387\" name=\"_ftnref387\">[387]<\/a><\/li>\n<li>Das milit\u00e4rische Personal ist an wenigen Standorten konzentriert; PolizistInnen sind \u00fcber das ganze Land verteilt. Das Milit\u00e4r operiert in der Regel in gro\u00dfen, die Polizei in vergleichsweise kleinen Organisationseinheiten.<\/li>\n<li>Moderne Milit\u00e4rorganisationen sind hochgradig arbeitsteilig organisiert; f\u00fcr Polizeien sind vergleichsweise breite Qualifikationen und Verwendungsm\u00f6glichkeiten kennzeichnend.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Tauglichkeit einer solch idealtypischen Gegen\u00fcberstellung ist aus verschiedenen Gr\u00fcnden in Frage gestellt worden. Es sei zweifelhaft, ob es \u201eeine klassische, d.h. als Muster g\u00fcltige Grenze zwischen polizeilichem und milit\u00e4rischem Einsatz\u201c gebe. F\u00fcr den Einsatz staatlicher Gewaltmittel sei nicht diese Dichotomisierung ma\u00dfgebend, sondern er richte sich \u201enach Art, St\u00e4rke, Ausr\u00fcstung, Bewaffnung und Ausbildung des polizeilichen St\u00f6rers und unter Ber\u00fccksichtigung der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und \u2013 im Verteidigungsfall auch \u2013 milit\u00e4rischen Lage\u201c.<a href=\"#_ftn388\" name=\"_ftnref388\">[388]<\/a> Mit anderen Worten: Wenn die Gefahren im Innern zunehmen, dann m\u00fcsse das staatliche Instrumentarium entsprechend ausgestattet werden.<a href=\"#_ftn389\" name=\"_ftnref389\">[389]<\/a> Auch wird darauf verwiesen, dass die \u201eSchnittmenge zwischen Polizei und Milit\u00e4r bedeutend gr\u00f6\u00dfer\u201c sei als in der \u00d6ffentlichkeit behauptet. Als Beleg wird auf ein im Auftrag der Innenministerkonferenz erstelltes Gutachten \u00fcber das Berufsbild des Polizeibeamten verwiesen, in dem es hei\u00dft: \u201eDa der Beruf des Polizeibeamten &#8230; zweifellos auch Momente des Milit\u00e4rberufes enth\u00e4lt, n\u00e4mlich den Auftrag, die Sicherheit des Staates notfalls mit Gewalt zu garantieren, wird die \u00fcbertriebene Distanzierung von den Milit\u00e4rberufen nicht besonders \u00fcberzeugend\u201c.<a href=\"#_ftn390\" name=\"_ftnref390\">[390]<\/a><\/p>\n<p>Die Gegen\u00fcberstellungen von Polizei und Milit\u00e4r w\u00fcrden sicher falsch verstanden, wenn sie als Gegens\u00e4tze verstanden w\u00fcrden. Auch in Systemen mit relativ weitreichender Trennung \u2013 wie in der Bundesrepublik \u2013 sind beide Kr\u00e4fte eher auf einem Kontinuum angeordnet, das f\u00fcr den gesellschaftlichen Normalfall das Milit\u00e4r aus inneren Angelegenheiten heraus-, es aber gleichzeitig als Einsatzreserve f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Situationen bereith\u00e4lt.<a href=\"#_ftn391\" name=\"_ftnref391\">[391]<\/a> Dabei variiert die Trennung von Normalit\u00e4t und Notstand sowohl zwischen verschiedenen Staaten wie in unterschiedlichen Phasen der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung; abh\u00e4ngig davon, wo die Trennung zwischen beiden Zust\u00e4nden gezogen wird und welche Aufgabe welcher Institution zugewiesen wird.<a href=\"#_ftn392\" name=\"_ftnref392\">[392]<\/a><br \/>\n Historische Lektionen<br \/>\nDas Milit\u00e4r verliert seine inneren, ordnungschaffenden Aufgaben in Gefolge der industriellen Revolution, der Durchsetzung des kapitalistischen Wirtschaftssystems und in seiner Folge der Existenz einer neuen (st\u00e4dtischen) Unterschicht, des Proletariats. Gegen die Proteste und Aufst\u00e4nde (riots), die von dieser neuen Klasse ausgeht, kann zun\u00e4chst nur das Milit\u00e4r eingesetzt werden. Denn die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und die Stabilisierung der staatlichen Herrschaft war traditionell eine Angelegenheit des Milit\u00e4rs. Die Brutalit\u00e4t des milit\u00e4rischen Einsatzes rief jedoch Entsetzen bei dem von der Aufkl\u00e4rung beeinflussten B\u00fcrgertum hervor. Die Bildung einer zivilen Polizei versprach einen Ausweg aus dem Dilemma, die bestehenden Verh\u00e4ltnisse gegen die Unterschichten zu sichern, ohne auf unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige milit\u00e4rische Gewalt zur\u00fcckgreifen zu m\u00fcssen.<a href=\"#_ftn393\" name=\"_ftnref393\">[393]<\/a><\/p>\n<p>Unbeschadet nationaler Divergenzen verlor das Milit\u00e4r insgesamt seine prim\u00e4re Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Aufrechterhaltung von Sicherheit oder Ordnung; gleichzeitig blieb es aber als Reserve f\u00fcr den Inneneinsatz vorhanden \u2013 auch dies in national unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die preu\u00dfisch-deutsche Geschichte war die Hinzuziehung des Milit\u00e4rs an inneren Aufgaben bis zur Aufl\u00f6sung des preu\u00dfischen Staates kennzeichnend. Im preu\u00dfischen Staatsrecht bedeutete \u201eMilit\u00e4rgewalt\u201c nicht nur das Recht und die Pflicht, den Staat gegen fremde Staaten zu verteidigen, sondern auch \u201ezur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit die erforderliche Macht zu bilden, zu unterhalten und zu verwenden\u201c<a href=\"#_ftn394\" name=\"_ftnref394\">[394]<\/a>. Zwar war das urspr\u00fcngliche selbstverst\u00e4ndliche \u201eMitregiment des Milit\u00e4rs in allen Polizeisachen\u201c im Laufe des 19. Jahrhunderts beseitigt worden,<a href=\"#_ftn395\" name=\"_ftnref395\">[395]<\/a> aber das Milit\u00e4r wurde keineswegs von allen inneren Aufgaben ausgeschlossen. Der milit\u00e4rische Einsatz im Innern war zul\u00e4ssig im Falle eines milit\u00e4rischen Belagerungszustandes oder auf Requisition (Anforderung) der zivilen Beh\u00f6rden bei Tumulten, \u00f6ffentlichen Exzessen etc. Wurde das Milit\u00e4r von den Zivilbeh\u00f6rden um Hilfe gebeten, dann galt der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit von Gefahr und Abwehrma\u00dfnahmen. Ob Waffen eingesetzt werden sollten, unterlag der \u201epflichtgem\u00e4\u00dfen Beurteilung des kommandierenden Offiziers\u201c.<a href=\"#_ftn396\" name=\"_ftnref396\">[396]<\/a> Sobald die polizeilichen Mittel zur Beruhigung der Lage nicht mehr ausreichten, endete die polizeiliche Zust\u00e4ndigkeit, und die Leitung des Einsatzes ging auf den Milit\u00e4rbefehlshaber \u00fcber, der dann den zivilen Beh\u00f6rden Anweisungen erteilen konnte. Dem Milit\u00e4r war es auch erlaubt, ohne Requisition im Innern t\u00e4tig zu werden, wenn der Befehlshaber der Auffassung war, dass die Zivilbeh\u00f6rden mit der Anforderung zu lange z\u00f6gerten.<a href=\"#_ftn397\" name=\"_ftnref397\">[397]<\/a><\/p>\n<p>Aufgrund dieser Bestimmungen kam es immer wieder zu milit\u00e4rischen Eins\u00e4tzen gegen \u00f6ffentliche Aufl\u00e4ufe, Proteste und \u201eKrawall\u201c,<a href=\"#_ftn398\" name=\"_ftnref398\">[398]<\/a> die als eine Geschichte von \u201eBlut und Schande\u201c bezeichnet worden ist.<a href=\"#_ftn399\" name=\"_ftnref399\">[399]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Im Vorm\u00e4rz wurde das Milit\u00e4r h\u00e4ufig bei verschiedenen Formen und Anl\u00e4ssen sozialen Protests eingesetzt. Die Aufl\u00e4ufe entz\u00fcndeten sich sowohl an materiellen Fragen (von Steuererh\u00f6hungen bis zur den Arbeitsbedingungen) als auch an dem Verlangen des B\u00fcrgertums nach \u201elandst\u00e4ndischen Verfassungen\u201c.<\/li>\n<li>1848\/49 wurde das Milit\u00e4r gegen die b\u00fcrgerlichen Revolution\u00e4re eingesetzt. Unter der von General v. Griesheim ausgegebenen Ma\u00dfgabe: \u201eGegen Demokraten helfen nur Soldaten\u201c beendete das Milit\u00e4r eine Reihe lokaler Aufst\u00e4nde und Erhebungen; mit der Kapitulation von Rastatt gelang ihm auch der endg\u00fcltige Sieg \u00fcber den Rest der b\u00fcrgerlichen Revolution.<\/li>\n<li>Im Kaiserreich k\u00e4mpfte das Milit\u00e4r mehrfach gegen Streiks, Unruhen und Demonstrationen: 1871 in Oberschlesien gegen einen Streik von 3.000 Bergarbeitern (mit sieben Toten); 1872 gegen Streikende in Essen und Oberhausen; 1889 und 1912 erneut gegen Streiks im Ruhrgebiet. 1872 unterdr\u00fcckte das Milit\u00e4r in Berlin Unruhen wegen der Wohnungssituation, und 1876 griffen Infanterie und Kavallerie demonstrierende Landarbeiter an.<\/li>\n<li>In der Anfangsphase der Weimarer Republik fanden Milit\u00e4reins\u00e4tze gegen linke Revolutionsgruppen \u2013 etwa dem Januaraufstand \u2013 durch milit\u00e4rische Freiwilligenverb\u00e4nde statt. W\u00e4hrend des Spartakusaufstandes und des Generalstreiks im Ruhrgebiet im M\u00e4rz\/April 1919 wurde das Milit\u00e4r nach den Bestimmungen \u00fcber den Belagerungszustand eingesetzt.<a href=\"#_ftn400\" name=\"_ftnref400\">[400]<\/a> In Preu\u00dfen (und nachfolgend in anderen L\u00e4ndern) wurden jedoch Anfang der 20er Jahre \u201ekampff\u00e4hige Polizeieinheiten\u201c geschaffen, um Aufst\u00e4nden und Unruhen polizeilich entgegentreten zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn401\" name=\"_ftnref401\">[401]<\/a> Das Wehrgesetz von 1921 verpflichtete die Reichswehr, in F\u00e4llen \u00f6ffentlichen Notstands oder der Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung auf Anforderung der Landesbeh\u00f6rden Hilfe zu leisten. Selbstst\u00e4ndig durfte die Reichswehr im Innern nur einschreiten, wenn die Landesbeh\u00f6rden verhindert waren oder um sich selbst gegen Angriffe zu sch\u00fctzen.<a href=\"#_ftn402\" name=\"_ftnref402\">[402]<\/a> Durch den Aufbau entsprechender Polizeieinheiten konnte dem Grundsatz der Subsidiarit\u00e4t auch praktisch gefolgt werden. Gegen die Aufst\u00e4nde in Hamburg und Mitteldeutschland im M\u00e4rz 1921 wurden \u201efast ausschlie\u00dflich Polizeiverb\u00e4nde\u201c eingesetzt.<a href=\"#_ftn403\" name=\"_ftnref403\">[403]<\/a> Gleichwohl blieb der Einsatz der Reichswehr im Innern ein jederzeit vorhandenes und auch immer wieder eingesetztes Mittel der Innenpolitik. Dies hing u.a. damit zusammen, dass die Polizeihoheit bei den L\u00e4ndern lag und die Reichsregierung keine Polizeiexekutive besa\u00df. Deshalb geriet das Milit\u00e4r leicht in die Rolle der Exekutive der Zentralregierung.<a href=\"#_ftn404\" name=\"_ftnref404\">[404]<\/a> Dies machte sich insbesondere in Kombination mit dem Verordnungsrecht des Reichspr\u00e4sidenten nach Art. 48 der Verfassung bemerkbar, durch das die Reichswehr zum exekutiven Instrument pr\u00e4sidialen Regierens gemacht werden konnte.<a href=\"#_ftn405\" name=\"_ftnref405\">[405]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Reichswehrf\u00fchrung stand dem Einsatz im Innern eher ablehnend gegen\u00fcber. Zu dieser Haltung trug einerseits eine \u201egewisse Zur\u00fcckhaltung gegen\u00fcber der republikanischen Verfassung\u201c bei, da die Reichswehr in der Regel die Republik gegen ihre Gegner verteidigen sollte. Andererseits wollte man die F\u00e4higkeit zur Kriegf\u00fchrung nicht durch Auseinandersetzungen im Innern schm\u00e4lern. Und schlie\u00dflich existierte die Furcht vor Diskreditierung in der Bev\u00f6lkerung, wenn das Milit\u00e4r in innere Konflikte eingreifen w\u00fcrde.<a href=\"#_ftn406\" name=\"_ftnref406\">[406]<\/a> Zwar nutzte die Reichswehr gern und h\u00e4ufig die M\u00f6glichkeiten, sich bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen zu pr\u00e4sentieren, sie nutzte die Milit\u00e4rmusik als Mittel der \u00d6ffentlichkeitsarbeit oder lie\u00df ihre Offiziere an Reitturnieren teilnehmen.<a href=\"#_ftn407\" name=\"_ftnref407\">[407]<\/a> Als \u201eMittel der vollziehenden Gewalt im eigenen Staatsgebiet\u201c<a href=\"#_ftn408\" name=\"_ftnref408\">[408]<\/a> sah sich die Reichswehr nicht. F\u00fcr General v. Seeckt, von 1920 bis 1926 Chef der Heeresleitung, konnte nur strikte politische Neutralit\u00e4t jene Geschlossenheit gew\u00e4hrleisten, die die Reichswehr ben\u00f6tigte. Deshalb sollte das Milit\u00e4r von allen Fragen ferngehalten werden, die \u201eauch nur den Anschein von Parteipolitik\u201c hatten.<a href=\"#_ftn409\" name=\"_ftnref409\">[409]<\/a><\/p>\n<p>Jenseits unmittelbarer milit\u00e4rischer Intervention in politische Konflikte werden die mittelbaren Wirkungen des Milit\u00e4rs auf die Gesellschaft als Militarismus oder Militarisierung thematisiert. In der Regel werden beide Begriffs synonym verwandt; sie sollen zum Ausdruck bringen, dass das Milit\u00e4rische auf andere (zivile) Bereiche der Gesellschaft ausgedehnt wird. Die Militarisierung einer Gesellschaft h\u00e4ngt demnach davon ab, in welchem Ausma\u00df \u201eLeitideen und Rationalit\u00e4tskriterien des milit\u00e4rischen Handlungsfeldes auch zivile Bereiche strukturieren\u201c.<a href=\"#_ftn410\" name=\"_ftnref410\">[410]<\/a> Militarismus ist insgesamt \u201eals System der Beibehaltung, Anwendung oder Androhung von organisierter Gewalt in oder zwischen Gesellschaften zur Aufrechterhaltung oder Erlangung von Herrschaft\u201c definiert worden.<a href=\"#_ftn411\" name=\"_ftnref411\">[411]<\/a> Noch allgemeiner ist er als \u201eein Set von \u00dcberzeugungen und Werten\u201c charakterisiert worden, \u201edas den Gebrauch von Gewalt und Vorherrschaft als angemessene Mittel der Probleml\u00f6sung und zum Erringen politischer Macht ansieht\u201c.<a href=\"#_ftn412\" name=\"_ftnref412\">[412]<\/a><\/p>\n<p>Analytisch sind verschiedene Funktionsbereiche, in denen der Militarismus Wirkung entfalten kann, unterschieden worden:<\/p>\n<ul>\n<li>Auf der Ebene politischer Entscheidungen bezeichnet Militarismus die Dominanz milit\u00e4rischer \u00dcberlegungen\/Argumente.<\/li>\n<li>Auf der Verhaltensebene bezeichnet er die \u00dcbernahme soldatischer Tugenden und Umgangsformen in zivilen Bereichen der Gesellschaft.<\/li>\n<li>Auf der Ebene gesellschaftlicher Krisenbew\u00e4ltigung bezeichnet er die Tendenz, den Streitkr\u00e4ften \u201evermehrt au\u00dfermilit\u00e4rische Funktionen\u201c zuzuweisen.<a href=\"#_ftn413\" name=\"_ftnref413\">[413]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Relevanz der ersten beiden Funktionsbereiche war vermutlich in fr\u00fcheren Phasen gr\u00f6\u00dfer als in der Gegenwart. Die Bedeutung milit\u00e4rischer Eliten f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber Krieg und Frieden in der preu\u00dfisch-deutschen Geschichte ist ebenso bekannt, wie die pr\u00e4gende Wirkung, die das Milit\u00e4r auf die Gesellschaft Preu\u00dfens im Allgemeinen<a href=\"#_ftn414\" name=\"_ftnref414\">[414]<\/a> und der Polizei im Besonderen<a href=\"#_ftn415\" name=\"_ftnref415\">[415]<\/a> entfaltete. Die nachhaltigste Wirkung geht bis in die Gegenwart von der Militarisierung gesellschaftlicher Konfliktl\u00f6sungen aus.<\/p>\n<p>Deren Erfahrung hat direkte Wirkungen f\u00fcr die bundesrepublikanische Wehrverfassung gehabt. Der Kreis derer, die aufgrund der historischen Erfahrung auch weiterhin f\u00fcr eine strikte Trennung von Polizei und Milit\u00e4r eintreten<a href=\"#_ftn416\" name=\"_ftnref416\">[416]<\/a>, ist in den letzten Jahren allerdings deutlich kleiner geworden.<a href=\"#_ftn417\" name=\"_ftnref417\">[417]<\/a> Nach Auffassung des Bundesfachausschusses Sicherheitspolitik der CDU sei die Bundesrepublik eine \u201egereifte Demokratie\u201c, und die Bundeswehr habe bewiesen, \u201edass sie in der Demokratie fest verankert ist und das Primat der Politik akzeptiert\u201c.<a href=\"#_ftn418\" name=\"_ftnref418\">[418]<\/a> Man m\u00fcsse sich fragen, \u201eob auch heute noch die deutschen Streitkr\u00e4fte im demokratischen Rechtsstaat als potentiell gef\u00e4hrlich anzusehen sind oder ob ihre Bew\u00e4hrung in der Demokratie die historischen Bef\u00fcrchtungen nicht l\u00e4ngst zerstreut hat\u201c<a href=\"#_ftn419\" name=\"_ftnref419\">[419]<\/a>. Die Bundeswehr unterliege \u201edemokratischer Kontrolle\u201c und sei \u201erechtsstaatlich eingebunden\u201c. Wenn sie nun f\u00fcr \u201eakute Gefahrensituationen im In- und Ausland mit entsprechenden Einsatzerm\u00e4chtigungen ausgestattet\u201c werde, \u201edann ist dazu aus der deutschen Geschichte gar nichts vorzutragen\u201c<a href=\"#_ftn420\" name=\"_ftnref420\">[420]<\/a>.<\/p>\n<p>Die historische Relativierung in diesen \u00c4u\u00dferungen trifft das Problem milit\u00e4rische Inlandseins\u00e4tze nur zu Teil. Denn nur in seltenen F\u00e4llen konnte von einem an rechtlichen Ma\u00dfst\u00e4ben gemessenen \u201eMi\u00dfbrauch\u201c des Milit\u00e4rs gesprochen werden. Das Problem bestand vielmehr darin, dass es rechtlich zugelassenen Formen des Milit\u00e4reinsatzes gab, der dann im Interesse der Regierung, des K\u00f6nigs, des Staates etc. wirksam wurde und dank seiner enormen Gewalthaftigkeit die jeweiligen Konflikte beendete. Die im Milit\u00e4r konzentrierte Gewaltf\u00e4higkeit steht deshalb als Grundproblem hinter den geschichtlichen Erfahrungen. Das Milit\u00e4r wird nicht allein deshalb zum Problem, weil es zu undemokratischen Zwecken eingesetzt wird, sondern weil es ein enormes Gewaltpotential darstellt, von dem eine \u201eEigendynamik\u201c ausgehen kann.<a href=\"#_ftn421\" name=\"_ftnref421\">[421]<\/a> Wegen der Orientierung des Milit\u00e4rs am Einsatz von \u201eMakrogewalt\u201c \u2013 klassisch die Vernichtung der gegnerischen Armee \u2013, stellt das Milit\u00e4r eine latente Drohung f\u00fcr die Gesellschaft dar. Sein Einsatz gegen innere Gegner kann leicht zu Eskalationen f\u00fchren,<a href=\"#_ftn422\" name=\"_ftnref422\">[422]<\/a> die wiederum nur mit noch mehr Gewalt \u201ebesiegt\u201c werden k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn423\" name=\"_ftnref423\">[423]<\/a><\/p>\n<p>Angesichts der Ver\u00e4nderung der Kriegsszenarien seit dem Ende des 2. Weltkriegs wird jedoch zunehmend bezweifelt, ob sich die Streitkr\u00e4fte noch den Merkmale traditioneller milit\u00e4rischer Verb\u00e4nde aufweisen. Da das Milit\u00e4r am Ende des 20. Jahrhunderts sich erheblich von den Streitkr\u00e4ften fr\u00fcherer Epochen unterscheide, seien auch die Vorbehalte wenig \u00fcberzeugend, die sich auf seine spezifisch milit\u00e4rische Gewahlthaftigkeit st\u00fctzten.<br \/>\n Wandlungen des Milit\u00e4rs<br \/>\nDas Bild vom Milit\u00e4r scheint h\u00e4ufig bestimmt vom Zeitalter der traditionellen Massenheere. Sowohl die Art und Weise, wie die Organisation Milit\u00e4r funktioniert, wie die Aufgaben, die von diesem wahrgenommen werden, haben sich jedoch gegen\u00fcber dem 19. und dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts erheblich ge\u00e4ndert. Die Herausforderungen, denen sich das moderne Milit\u00e4r gegen\u00fcber sieht, resultieren aus zwei Ver\u00e4nderungen: aus dem hohen Grad an Technisierung und Spezialisierung einerseits und dem Entstehen neuer Aufgaben andererseits.<a href=\"#_ftn424\" name=\"_ftnref424\">[424]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr die erste Ver\u00e4nderung, auf die bereits vor einem halben Jahrhundert hinwiesen wurde, werden Neuerungen in der Kriegstechnik und der Waffensysteme verantwortlich gemacht. Die Technisierung milit\u00e4rischer Waffen verlange nach spezialisiertem, technisch geschultem Personal, das auf arbeitsteiliges Zusammenwirken angewiesen sei. Durch den Einzug moderner Technologien und deren Folgen f\u00fcr milit\u00e4rische Arbeitsabl\u00e4ufe n\u00e4here sich das Milit\u00e4r der zivilen Gesellschaft an.<a href=\"#_ftn425\" name=\"_ftnref425\">[425]<\/a> Innerhalb dies Milit\u00e4rs gebe es spezialisierte Aufgaben, die mehr Gemeinsamkeiten mit zivilen Berufen aufwiesen als mit den T\u00e4tigkeiten anderer Soldaten.<a href=\"#_ftn426\" name=\"_ftnref426\">[426]<\/a> In dem Ma\u00dfe, wie Technik milit\u00e4risch genutzt werde, ver\u00e4ndere sich das Milit\u00e4r selbst. Diese Ver\u00e4nderungen erstreckten sich auf:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Reichweite von Befehl und Gehorsam. Eine arbeitsteilige, auf technischem Expertenwissen fu\u00dfende Organisation k\u00f6nnen nicht durch das traditionelle Befehls-Gehorsam-Modell gef\u00fchrt werden, \u201eweil der Vorgesetzte immer seltener die Voraussetzungen und Implikationen seiner Befehle zu \u00fcberblicken vermag\u201c.<a href=\"#_ftn427\" name=\"_ftnref427\">[427]<\/a> Ohne Kooperation der Experten k\u00f6nne das Milit\u00e4r nicht erfolgreich agieren, Kooperation sei aber nicht durch Befehl herzustellen.<a href=\"#_ftn428\" name=\"_ftnref428\">[428]<\/a> Das moderne Milit\u00e4r sein ein \u201eKampfverband von au\u00dferordentlich geschulten Spezialisten\u201c;<a href=\"#_ftn429\" name=\"_ftnref429\">[429]<\/a> es verlange gleichzeitig \u201eden selbstverantwortlich entscheidenden und handelnden <em>Einzelk\u00e4mpfer<\/em>\u201c und \u201eden kooperationsbereiten <em>Mann im \u201aTeam\u2018<\/em>.\u201c<a href=\"#_ftn430\" name=\"_ftnref430\">[430]<\/a><\/li>\n<li>Ein auf arbeitsteiligem Zusammenwirken basierendes Milit\u00e4r n\u00e4hert seine Binnenstruktur zivilen Organisationen an. Milit\u00e4rische T\u00e4tigkeit werde zu einer Besch\u00e4ftigung, vergleichbar der in einem Gro\u00dfbetrieb.<a href=\"#_ftn431\" name=\"_ftnref431\">[431]<\/a> Das Milit\u00e4rpersonal m\u00fcsse nicht nur \u00fcber technische F\u00e4higkeiten verf\u00fcgen, sondern auch \u00fcber Organisations- und Managementkompetenzen, um eine arbeitsteilige Organisation zu f\u00fchren.<a href=\"#_ftn432\" name=\"_ftnref432\">[432]<\/a> Das neue Qualifikationsprofil nehme dem Milit\u00e4rischen seine Exklusivit\u00e4t; die milit\u00e4risch erworbenen F\u00e4higkeiten k\u00f6nnten leicht in zivilen Berufen genutzt werden.<a href=\"#_ftn433\" name=\"_ftnref433\">[433]<\/a><\/li>\n<li>Waffen- und Kriegstechnik ver\u00e4nderten auch das Selbstverst\u00e4ndnis des Soldatischen. Die Behauptung, der Soldat \u00fcbe eine T\u00e4tigkeit \u201esui generis\u201c aus, die sich von Berufen wesensm\u00e4\u00dfig unterscheide, werde durch die Technisierung weniger \u00fcberzeugend denn je. Die Ver\u00e4nderung der Arbeitsabl\u00e4ufe stelle aber dar\u00fcber hinaus den Zusammenhalt der milit\u00e4rischen Organisationsform in Frage. Der Versuch, \u00fcber die Betonung traditioneller soldatischer Werte die soldatische Subkultur zu st\u00e4rken und damit das Funktionieren des Milit\u00e4rs als sozialer Organisation gew\u00e4hrleisten, w\u00fcrden angesichts einer demokratisch-pluralistischen Gesellschaft immer schwieriger.<a href=\"#_ftn434\" name=\"_ftnref434\">[434]<\/a> Traditionell ziele \u201edie milit\u00e4rische Subkultur auf fremdbestimmte Subordinationseffekte\u201c ab, die einem \u201eunfertigen und der Anleitung und Lenkung bed\u00fcrftigen Untergebenen\u201c galt. Der technische Spezialist k\u00f6nne nicht nur so nicht gef\u00fchrt werden, seine T\u00e4tigkeit f\u00fchre auch dazu, dass er an seinen Beruf zivile Ma\u00dfst\u00e4be anlege und bestrebt sei, \u201eden bisherigen Schonraum milit\u00e4rischen Soziallebens f\u00fcr individuelle Selbstverwirklichung und Teilhabebed\u00fcrfnisse zu erschlie\u00dfen\u201c.<a href=\"#_ftn435\" name=\"_ftnref435\">[435]<\/a><\/li>\n<li>Die innermilit\u00e4rischen Ver\u00e4nderungen sind als \u201e\u2018Zivilisierung\u2018 des Milit\u00e4rs\u201c bezeichnet worden, da es sich in seiner Organisation, seinen Arbeitsabl\u00e4ufen und den Wertorientierungen seiner Besch\u00e4ftigten der zivilen Gesellschaft angleiche. W\u00e4hrend diese Perspektive in der Regel mit der Beobachtung der \u201e\u2018Militariserung\u2018 der Gesellschaft\u201c korrespondiert,<a href=\"#_ftn436\" name=\"_ftnref436\">[436]<\/a> wird mitunter behauptet, gerade weil der Krieg zu einer Angelegenheit technischer Spezialisten werde, werde \u201eeine Entmilitarisierung der Gesellschaft\u201c erm\u00f6glicht: \u201eSo k\u00f6nnen Militarisierung und Demokratisierung zugleich vorangetrieben werden\u201c.<a href=\"#_ftn437\" name=\"_ftnref437\">[437]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Einige empirische Belege sprechen f\u00fcr die These, dass das Milit\u00e4r zunehmend zivilen Charakter annimmt. Der Anteil derjenigen Soldaten, die rein milit\u00e4rische Aufgaben wahrnahmen, sank in der us-amerikanischen Armee vom amerikanischen B\u00fcrgerkrieg bis 1954 von 93% auf 29%. 2004 arbeiteten in der Bundeswehr 120.000 Zivilbesch\u00e4ftigte, denen 240.000 SoldatInnen gegen\u00fcberstanden.<a href=\"#_ftn438\" name=\"_ftnref438\">[438]<\/a> Bereits Mitte der 1970er Jahre wies das Bundesverteidigungsministerium darauf hin, dass die H\u00e4lfte aller Soldaten in \u201etechnischen Verwendungen\u201c einsetzt sei, nur weniger als ein Drittel sei mit \u201eKampffunktionen\u201c beauftragt. Der Rest nehme \u201eandere Unterst\u00fctzungsaufgaben\u201c wahr. Die Bundeswehr sei ein \u201ekomplexer Verbund von Arbeit und Technik\u201c.<a href=\"#_ftn439\" name=\"_ftnref439\">[439]<\/a><\/p>\n<p>Zwar sind die Ver\u00e4nderungen milit\u00e4rischer Operationen und Organisationen im letzten halben Jahrhundert offenkundig. Allerdings ist damit \u00fcber deren Reichweite wenig gesagt. Zwei Beispiele m\u00f6gen das Problem verdeutlichen:<\/p>\n<p>Erstens ist in Bezug auf Handlungsabl\u00e4ufe nach dem Verh\u00e4ltnis von Befehl\/Gehorsam und Selbstst\u00e4ndigkeit zu fragen. Milit\u00e4rtechnik verlangt prim\u00e4r technische Qualifikationen; die moderne Armee ben\u00f6tigt Personal, das \u00fcber die \u201eintellektuelle Bef\u00e4higung zur Handhabung von Technik und Organisation\u201c verf\u00fcgt.<a href=\"#_ftn440\" name=\"_ftnref440\">[440]<\/a> Zwar wird die praktische Reichweite des Befehls durch die \u201eSachzw\u00e4nge moderner Waffentechnik\u201c<a href=\"#_ftn441\" name=\"_ftnref441\">[441]<\/a> begrenzt, aber dadurch w\u00e4chst dem Soldaten keine gestaltende Freiheit zu. Die technikgest\u00fctzte Kriegf\u00fchrung bedarf weniger heldenm\u00fctige \u201eK\u00e4mpfer\u201c als Personen, die sich durch \u201ein erster Linie Gehorsam, vielleicht noch Leistungsmotivation\u201c auszeichnen.<a href=\"#_ftn442\" name=\"_ftnref442\">[442]<\/a> Das Prinzip von Befehl und Gehorsam sowie die Imperative hochspezialisierter Milit\u00e4r-Arbeitspl\u00e4tze widersprechen sich eher prinzipiell als praktisch. Denn selbst wenn auf der praktischen Ebene den Untergebenen ein Spielraum einger\u00e4umt werden muss, wie ein Befehl umzusetzen ist, erfolgt diese Umsetzung in einem hierarchischen Kontext, in dem der Befehlsempf\u00e4nger \u00fcber \u201eeinen antizipatorischen Glauben an die Richtigkeit der Anweisungen, an ihre Legitimit\u00e4t\u201c<a href=\"#_ftn443\" name=\"_ftnref443\">[443]<\/a> verf\u00fcgt. Zwar seine \u201eeigenst\u00e4ndiges Urteilsverm\u00f6gen und Kritikf\u00e4higkeit\u201c f\u00fcr das moderne Milit\u00e4r wichtig, beide gerieten jedoch \u201eleicht in Konflikt mit dem Prinzip von Befehl und Gehorsam, das zumindest \u201eauf den unteren Hierarchieebenen &#8230; sehr schnell als Ungehorsam gedeutet werden\u201c k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn444\" name=\"_ftnref444\">[444]<\/a> Die durch die Modernisierung des Milit\u00e4rs bewirkte Ver\u00e4nderung bezieht sich vielmehr auf den \u201eAbbau \u00fcbersch\u00fcssiger Disziplinierung, ohne doch den eigent\u00fcmlichen Kern der milit\u00e4rischen Verhaltensstruktur ganz aufzul\u00f6sen. Zu diesen disfunktionalen, allein der Tradition geschuldeten Elementen geh\u00f6ren z.B. die Begrenzung milit\u00e4rischer Strafgewalt auf dienstliche Belange, die Gew\u00e4hrung von Beteiligungsm\u00f6glichkeiten, das Recht zur Selbstorganisation der SoldatInnen.<a href=\"#_ftn445\" name=\"_ftnref445\">[445]<\/a> Das \u201eneue\u201c Milit\u00e4r zeichnet sich demnach nicht durch eine g\u00e4nzlich andere Binnenstruktur, sondern durch \u201eeine \u00dcberlagerung unterschiedlicher F\u00fchrungsstile\u201c aus.<a href=\"#_ftn446\" name=\"_ftnref446\">[446]<\/a><\/p>\n<p>Damit korrespondiert ein erweitertes Spektrum von Werthaltungen, die mit dem Organisationsziel verbunden sind bzw. werden m\u00fcssen: sei es im allgemeinen eine Organisationskultur, die \u201efunktionale Unterordnungserfordernisse und individuelle Freiheitsw\u00fcnsche nebeneinander\u201c koexistieren l\u00e4sst,<a href=\"#_ftn447\" name=\"_ftnref447\">[447]<\/a> oder seien es einzelne Fragen wie die Rolle von Frauen oder von Homosexualit\u00e4t in den Streitkr\u00e4ften.<a href=\"#_ftn448\" name=\"_ftnref448\">[448]<\/a> Auch wenn sich durch die Aufgabe \u201e\u00fcbersch\u00fcssiger Disziplinierung\u201c das Milit\u00e4r industrielle Z\u00fcge annimmt,<a href=\"#_ftn449\" name=\"_ftnref449\">[449]<\/a> so bleibt ihm im Kern die Organisationssteuerung durch Befehl eigen.<a href=\"#_ftn450\" name=\"_ftnref450\">[450]<\/a><\/p>\n<p>Zweitens ist der prim\u00e4re Auftrag des Milit\u00e4rs und dessen exklusive F\u00e4higkeit zur massiven Gewaltanwendung und -zerst\u00f6rung in Erinnerung zu rufen. Auch im wissenschaftlich-technischen Zeitalter (einschlie\u00dflich seiner aktuellen Fortsetzung durch den digitalisierten Krieg) kann auf milit\u00e4rische Qualifikationen traditioneller Art nicht verzichtet werden.<a href=\"#_ftn451\" name=\"_ftnref451\">[451]<\/a> \u201eDie aufschlussreiche Konzeption des Milit\u00e4rs als b\u00fcrokratisch-technische Gro\u00dforganisation erweist sich insofern als begrenzt.\u201c<a href=\"#_ftn452\" name=\"_ftnref452\">[452]<\/a> Auch wenn sich Arbeitsabl\u00e4ufe technikinduziert \u00e4ndern und wenn das Milit\u00e4r offener gegen\u00fcber gesellschaftlichen Wandlungen werden sollte, so muss seine Organisation insgesamt darauf abzielen, \u00fcber ein H\u00f6chstma\u00df physischer Gewalt verf\u00fcgen zu k\u00f6nnen. Nicht der Alltag der Gewaltanwendung, sondern die Ausrichtung der Organisation auf die Gewaltf\u00e4higkeit bleibt pr\u00e4gendes Merkmal der Institution Milit\u00e4r. Ob und in welchem Ausma\u00df dieser Umstand angesichts vieler technisch-b\u00fcrokratisch neutraler und insofern gewalt-ferner T\u00e4tigkeiten auf die Angeh\u00f6rigen des Milit\u00e4rs hat, ist vermutlich unterschiedlich. Die milit\u00e4rische Prim\u00e4rsozialisation, der t\u00e4gliche Arbeitszusammenhang, die durch die Uniformierung sichtliche Distanz zu zivilen Berufen d\u00fcrften jedoch dazu beitragen, dass die Identifizierung mit der Institution und ihrem Auftrag in aller Regel die eigene ggf. gewalt-ferne T\u00e4tigkeit \u00fcberlagert.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend auf der einen Seite das herk\u00f6mmliche Kriegshandwerk durch den technologischen Fortschritt ver\u00e4ndert wird, hat sich gleichzeitig das milit\u00e4rische T\u00e4tigkeitsfeld ver\u00e4ndert. Unter dem Stichwort \u201econstabulary force\u201c sind seit den 1960er Jahren neue, nichtkriegerische Aufgaben des Milit\u00e4rs beschrieben worden. Als Elemente der \u201eKonstabularisierung\u201c, d.h. der Verpolizeilichung des milit\u00e4rischen Handlungsprofils wurden im Zeitalter der atomaren Hochr\u00fcstung sowohl die Beteiligung an R\u00fcstungskontrolle und Abr\u00fcstungen in den entwickelten Staaten sowie sein Beitrag zur sozialen und nationalen Entwicklung in Entwicklungsl\u00e4ndern genannt. Das Milit\u00e4r ver\u00e4ndere sich in Richtung \u201epolice-type operation\u201c, weil nicht mehr l\u00e4nger der Sieg \u00fcber einen Gegner das zentrale Ziel sei, sondern die Herstellung stabiler Bedingungen f\u00fcr sozialen und politischen Wandel.<a href=\"#_ftn453\" name=\"_ftnref453\">[453]<\/a> F\u00fcr moderne Streitkr\u00e4fte st\u00fcnden nicht l\u00e4nger kriegerische Kampfeins\u00e4tze im Zentrum, sondern solche T\u00e4tigkeiten, f\u00fcr die insgesamt der Begriff \u201emilitary operations other than war\u201c (MOOTW) gepr\u00e4gt wurde.<a href=\"#_ftn454\" name=\"_ftnref454\">[454]<\/a> In modernen Armeen sei die Prim\u00e4raufgabe der milit\u00e4rischen Kriegf\u00fchrung\/Landesverteidigung quantitativ durch vormalige Sekund\u00e4raufgaben verdr\u00e4ngt worden.<a href=\"#_ftn455\" name=\"_ftnref455\">[455]<\/a> Das Spektrum dieser \u201eneuen\u201c Aufgaben ist weit. Es beginnt mit der milit\u00e4rischen Hilfe zur Bew\u00e4ltigung von Katastrophen und Unf\u00e4llen;<a href=\"#_ftn456\" name=\"_ftnref456\">[456]<\/a> diese MOOTW ist global weit verbreitet. Andere Beispiele sind die Unterst\u00fctzung zur Grenz\u00fcberwachung, zur Bek\u00e4mpfung organisierter Kriminalit\u00e4t, die Bewachung von Botschaften und internationalen Konferenzen oder von Flugh\u00e4fen und wichtiger Infrastruktur.<a href=\"#_ftn457\" name=\"_ftnref457\">[457]<\/a><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit den Kriegen und Kriegsfolgen seit den 1990er Jahren ist das nichtmilit\u00e4rische Handlungsprofil des Milit\u00e4rs in den Vordergrund ger\u00fcckt.<a href=\"#_ftn458\" name=\"_ftnref458\">[458]<\/a> Als \u201eHilfspolizei einer erzwungenen Welt-Innenpolitik\u201c<a href=\"#_ftn459\" name=\"_ftnref459\">[459]<\/a> werden dem Milit\u00e4r Aufgaben der inneren Befriedung von (Nachkriegs)Gesellschaften \u00fcbertragen. Jenseits von \u201efriedenserzwingenden\u201c (= kriegerischen) Handlungen \u00fcberwacht und sichert das Milit\u00e4r z.B. Friedensvereinbarungen, es schlichtet Konfliktparteien oder h\u00e4lt diese r\u00e4umlich auf Distanz, es sch\u00fctzt minorit\u00e4re Volksgruppen, es sichert Grenzen oder bewacht anschlaggef\u00e4hrdete Objekte, Personen oder Veranstaltungen, es verteilt Lebens- und Hilfsmittel im Rahmen humanit\u00e4rer Hilfe, sch\u00fctzt zivile Hilfsorganisationen, baut zerst\u00f6rte Infrastruktur wieder auf, nimmt selbst Polizeiaufgaben wahr oder unterst\u00fctzt die lokalen Polizeien.<a href=\"#_ftn460\" name=\"_ftnref460\">[460]<\/a><\/p>\n<p>In der Wahrnehmung eines \u201e\u2018postkriegerischen\u2018 Auftrages\u201c<a href=\"#_ftn461\" name=\"_ftnref461\">[461]<\/a> m\u00fcsse \u201eder milit\u00e4rische F\u00fchrer &#8230; im Sinne des soldier-statesman zuk\u00fcnftig auch zivile Aufgaben erf\u00fcllen\u201c.<a href=\"#_ftn462\" name=\"_ftnref462\">[462]<\/a> In den idealisierenden Formulierungen D\u00e4nikers wird in diesen Eins\u00e4tzen der \u201eSoldatentyp\u201c der Zukunft sichtbar: \u201eDer Wehrmann, schon lange nicht mehr nur K\u00e4mpfer, wird neu zum Besch\u00fctzer und zugleich zum Helfer und Retter &#8230; Er verk\u00f6rpert einen neuen Soldatentyp, den man &#8230; als \u201amiles protector\u2018 bezeichnen k\u00f6nnte. Ein Soldat, der imstande ist, seine Waffe notfalls mit Bravour zu f\u00fchren &#8230;, der aber auch mit gleicher Effizienz helfend und rettend eingreifen kann, wenn Hilfe vonn\u00f6ten ist.\u201c<a href=\"#_ftn463\" name=\"_ftnref463\">[463]<\/a> Weniger ideologisch \u00fcberh\u00f6ht wird die Rolle des Milit\u00e4rpersonals als die eines \u201ePolizeisoldaten\u201c beschrieben.<a href=\"#_ftn464\" name=\"_ftnref464\">[464]<\/a> Der zeitgem\u00e4\u00dfe Soldat solle sich als \u201eSchutzmann f\u00fcr Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden verstehen\u201c;<a href=\"#_ftn465\" name=\"_ftnref465\">[465]<\/a> aber auch wenn die Milit\u00e4rs \u201evielfach wie kosmopolitische Sozialarbeiter auftreten und wirken sollen, so bleiben sie doch immer mit Waffen ausger\u00fcstete Sozialarbeiter\u201c.<a href=\"#_ftn466\" name=\"_ftnref466\">[466]<\/a><\/p>\n<p>Der Einsatz als \u201eFriedenssoldat\u201c in einem potentiell gewalthaften Umfeld setze die selbstst\u00e4ndige Bew\u00e4ltigung unvorhergesehener Situationen und Konflikte voraus. Die neue \u201eAsymmetrie der Kriegsf\u00fchrung\u201c verlange \u201evom milit\u00e4rischen F\u00fchrer schon auf relativ niedriger Ebene ein sicheres Urteilsverm\u00f6gen, um die Lage in v\u00f6llig un\u00fcbersichtlichen Situationen richtig erfassen und beurteilen zu k\u00f6nnen und unter Druck \u2013 Stress \u2013 sicher entscheiden zu k\u00f6nnen.\u201c<a href=\"#_ftn467\" name=\"_ftnref467\">[467]<\/a> Ein \u201eintensives Vorbereitungstraining\u201c und \u201epr\u00e4zis definierte Anweisungen\u201c werden als Voraussetzungen derartiger Eins\u00e4tze genannt<a href=\"#_ftn468\" name=\"_ftnref468\">[468]<\/a>, sofern nicht gleich die Bildung spezifischer Gendarmerie-Kr\u00e4fte verlangt wird.<a href=\"#_ftn469\" name=\"_ftnref469\">[469]<\/a> Die Soldaten m\u00fcssten \u201ezu gemischt milit\u00e4rischen und polizeilichen Eins\u00e4tzen bef\u00e4higt werden\u201c.<a href=\"#_ftn470\" name=\"_ftnref470\">[470]<\/a> In den internationale Interventionen zeige sich \u201eeine Hybridisierung der sicherheitspolitischen Einsatzformen\u201c,<a href=\"#_ftn471\" name=\"_ftnref471\">[471]<\/a> in der sich eine neue Formation staatlicher Gewalt abzeichne. Diese, gelegentlich \u201ePolit\u00e4r\u201c<a href=\"#_ftn472\" name=\"_ftnref472\">[472]<\/a> genannte Organisationsform sei dadurch gekennzeichnet, dass sie \u201edie milit\u00e4rische Kapazit\u00e4ten zur fokussierten, zielorientierten Gewaltanwendung mit den Flexibilit\u00e4ten und lokale Reagibilit\u00e4ten, wie sie polizeilichen Strukturen eigen sind, in sich vereinigt.\u201c<a href=\"#_ftn473\" name=\"_ftnref473\">[473]<\/a><\/p>\n<p>Das neue T\u00e4tigkeitsprofil schl\u00e4gt sich auch im Selbstbild der Streitkr\u00e4fte nieder. Eine Befragung der deutschen SFOR-Kontingente ergab, dass sich 64% der befragten SoldatInnen selbst als \u201eHelfer in Uniform\u201c sahen. 22% beschrieben sich als \u201ean Vorgesetztenfunktionen, F\u00fchrung und Erziehung orientierter Soldat\u201c, 6% bezeichneten sich als \u201ean beruflichem Aufstieg orientierter Soldat\u201c. Lediglich 5% sahen sich als \u201emartialisch orientierten Abenteurer\u201c und 3% als \u201eK\u00e4mpfertyp\u201c.<a href=\"#_ftn474\" name=\"_ftnref474\">[474]<\/a> Nach einer Erhebung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr begreifen sich mehr als zweit Drittel der Bundeswehrsoldaten als \u201eStaatsb\u00fcrger in Uniform\u201c, w\u00e4hrend nur jeweils 10% sich als traditioneller Soldat, als technischer Spezialist oder als Krieger verstehen.<a href=\"#_ftn475\" name=\"_ftnref475\">[475]<\/a><\/p>\n<p>Zwar nimmt der Anteil nicht-kriegerischer T\u00e4tigkeiten innerhalb des modernen Milit\u00e4rs insbesondere durch die \u201eDiversifizierung milit\u00e4rischer Missionen\u201c<a href=\"#_ftn476\" name=\"_ftnref476\">[476]<\/a> zu, aber sie ersetzen die traditionelle Aufgabe des Milit\u00e4rs keineswegs. Streitkr\u00e4fte werden zu einer \u201emultifunktionalen Institution\u201c,<a href=\"#_ftn477\" name=\"_ftnref477\">[477]<\/a> in der die F\u00e4higkeit, \u201ekollektive Gewalt anzudrohen und durchzuf\u00fchren, eine der notwendigen Bef\u00e4higungen, aber blo\u00df eine von vielen\u201c darstellt.<a href=\"#_ftn478\" name=\"_ftnref478\">[478]<\/a> Die Erweiterung des Aufgabenspektrums stellt das Milit\u00e4r als Organisation vor eine Reihe von Problemen (\u201eDilemmata\u201c), die sich aus der erheblichen Spanne zwischen der traditionellen \u201eextrasozialen Makroviolenz\u201c, die das Milit\u00e4r im Kriegsfall entfalten soll, und der \u201esoft power in der Krisenreaktion\u201c ergeben<a href=\"#_ftn479\" name=\"_ftnref479\">[479]<\/a>:<\/p>\n<ul>\n<li>bezogen auf den Gewalteinsatz das richtige Ma\u00df an Gewalt zu finden,<\/li>\n<li>bezogen auf die Strukturierung der Handlungsabl\u00e4ufe das Verh\u00e4ltnis zwischen zentralen Vorgaben und dezentralen Entscheidungsspielr\u00e4umen zu bestimmen,<\/li>\n<li>bezogen auf das Qualifikationsprofil den vielf\u00e4ltigen T\u00e4tigkeitsbereichen gerecht werden zu k\u00f6nnen,<\/li>\n<li>bezogen auf die Formalisierung von Handlungen das notwendige Ma\u00df an Flexibilit\u00e4t zu erm\u00f6glichen und<\/li>\n<li>bezogen auf den Zusammenhalt der Armee, Kasernierung und gesellschaftlicher Offenheit gleichzeitig zu gew\u00e4hrleisten.<a href=\"#_ftn480\" name=\"_ftnref480\">[480]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Insgesamt deuten diese Entgrenzungen milit\u00e4risch zu bew\u00e4ltigender Aufgaben darauf hin, dass die Organisation der Streitkr\u00e4fte sich nicht l\u00e4nger (ausschlie\u00dflich) an der herk\u00f6mmlichen Kriegsverwendung orientieren kann.<a href=\"#_ftn481\" name=\"_ftnref481\">[481]<\/a> Die neuen Aufgaben verlangt nicht nur nach Personal, das verantwortlich selbstst\u00e4ndig entscheidet und handelt, sondern auch Organisationsformen, die derartige dezentrale Freiheiten erlauben.<a href=\"#_ftn482\" name=\"_ftnref482\">[482]<\/a> In der Diskussion, \u201eF\u00fchren mit Befehl\u201c durch \u201eF\u00fchren mit Auftrag\u201c zu ersetzen<a href=\"#_ftn483\" name=\"_ftnref483\">[483]<\/a>, k\u00fcndigt sich ein solcher Wandel zu einem weniger zentralistischen Steuerungsmodus an.<\/p>\n<p>Betrachtet man die ver\u00e4nderten Anforderungen, so kann von einer \u201eFunktionsausweitung des Milit\u00e4rs\u201c<a href=\"#_ftn484\" name=\"_ftnref484\">[484]<\/a> gesprochen werden. Dabei wird mitunter ein \u201epolyvalenter Soldat\u201c<a href=\"#_ftn485\" name=\"_ftnref485\">[485]<\/a> verlangt, der in allen Situationen eingesetzt werden kann, und der \u00fcber \u201eeine erweiterte milit\u00e4risch-soldatische Identit\u00e4t\u201c<a href=\"#_ftn486\" name=\"_ftnref486\">[486]<\/a> verf\u00fcgen m\u00fcsse, oder es werden \u201eneue organisatorische Differenzierungen in den Streitkr\u00e4ftestrukturen entlang dieser unterschiedlichen Aufgabenbereiche\u201c<a href=\"#_ftn487\" name=\"_ftnref487\">[487]<\/a> ins Gespr\u00e4ch gebracht.<\/p>\n<p>Einig sind sich alle Beobachter, dass zus\u00e4tzlich zur Technisierung des Milit\u00e4rs die neuen post- und pr\u00e4kriegerischen Eins\u00e4tze dazu f\u00fchrt, dass die \u201eQualifikationsstruktur weit heterogener und komplexer\u201c<a href=\"#_ftn488\" name=\"_ftnref488\">[488]<\/a> geworden ist. Einigkeit besteht aber auch dar\u00fcber, dass \u201edie herk\u00f6mmlichen Auftr\u00e4ge (Abschreckung und Verteidigung) nicht ersetzt, sondern erg\u00e4nzt\u201c werden.<a href=\"#_ftn489\" name=\"_ftnref489\">[489]<\/a> Zugleich sind auch gegenl\u00e4ufige Entwicklungen feststellbar, wie etwa der Einsatz von High-tech-Waffen, die Renaissance des traditionellen Kampfes \u2013 etwa im st\u00e4dtischen Raum \u2013 oder die Herausbildung eines \u201eneuen, radikalen Professionalismus\u201c.<a href=\"#_ftn490\" name=\"_ftnref490\">[490]<\/a> Im Wei\u00dfbuch 2006 hei\u00dft es programmatisch: \u201eDer Soldat muss im Einsatz k\u00e4mpfen k\u00f6nnen. Das bleibt weiterhin die Grundlage. Er ist dar\u00fcber hinaus immer auch als Helfer, Vermittler und Schlichter gefordert.\u201c<a href=\"#_ftn491\" name=\"_ftnref491\">[491]<\/a> Bereits kurz nach dem Ende des Kalten Krieges hatte der damalige Generalinspekteur der Bundeswehr darauf hingewiesen, \u201edass der Soldat in erster Linie ein K\u00e4mpfer ist\u201c. Darin liege der Unterschied zwischen dem Soldaten und allen anderen Berufen.<a href=\"#_ftn492\" name=\"_ftnref492\">[492]<\/a> Trotz aller Wandlungen w\u00fcrden \u201edie Gefechte des 21. Jahrhunderts &#8230; von Menschen (gef\u00fchrt), die ihr Lebens aufs Spiel setzen. Initiative, Gehorsam, Tapferkeit, Intelligenz und Mut werden deshalb auch zuk\u00fcnftig Erfolg und Misserfolg beeinflussen, m\u00fcssen folglich Inhalte soldatischer Erziehung bleiben.\u201c<a href=\"#_ftn493\" name=\"_ftnref493\">[493]<\/a><\/p>\n<p>Demnach bildete die \u201eKampfkompetenz\u201c auch weiterhin den Kern des Soldatenberufs. Sie stelle \u201eeine wichtige Voraussetzung f\u00fcr die Erf\u00fcllung nichtkombattanter friedenserhaltender Aufgaben\u201c dar.<a href=\"#_ftn494\" name=\"_ftnref494\">[494]<\/a> Die \u201eneuen Streitkr\u00e4fte\u201c k\u00f6nnen auf die F\u00e4higkeiten der alten nicht verzichten. Das bedeutet f\u00fcr die milit\u00e4rische F\u00fchrung, dass sie eine Organisation schaffen m\u00fcssen, die zugleich milit\u00e4risch effektiv bleibt und zivile Aufgaben wahrnehmen kann.<a href=\"#_ftn495\" name=\"_ftnref495\">[495]<\/a> F\u00fcr die Frage nach der T\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Innern ergeben sich aus diesen Wandlungen zwei Folgen. Erstens werden die Streitkr\u00e4fte F\u00e4higkeitsprofile ausbilden, die sich polizeilichen Einsatzkonstellationen ann\u00e4hern. Insofern w\u00e4re die Bundeswehr zuk\u00fcnftig eher als zu Zeiten des Kalten Krieges im Innern einsetzbar. Zweitens verliert aber auch eine gewandelte Bundeswehr nicht ihre prim\u00e4r milit\u00e4rische Pr\u00e4gung. Damit bleiben die demokratischen und politischen Probleme weiterhin bestehen, die ein Milit\u00e4reinsatz im Innern mit sich bringen w\u00fcrde. Denn auch das neue Milit\u00e4r muss \u00fcber jene \u201eK\u00e4mpfer\u201c und jene Einheiten verf\u00fcgen, die zur Anwendung von massenhafter und extremer Gewalt in der Lage sind. Indem das Spektrum der Einsatzanl\u00e4sse und -situationen w\u00e4chst und zugleich das Gewaltpotential der Organisation nicht abnimmt, werden die innenpolitischen Gefahren eines Inlandseinsatzes nicht kleiner, sondern gr\u00f6\u00dfer.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Bundeswehr im Innern \u2013 die (verfassungs)rechtliche Dimension<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der gegenw\u00e4rtige rechtliche Rahmen f\u00fcr den Einsatz der Bundeswehr im Innern wurde durch die Notstandsgesetze 1968 geschaffen. Bei den verfassungsrechtlichen Vorarbeiten zur Gr\u00fcndung der Bundeswehr war 1954 zun\u00e4chst die \u201eVerteidigung einschlie\u00dflich des Schutzes der Zivilbev\u00f6lkerung\u201c in den Katalog der ausschlie\u00dflichen Gesetzgebungszust\u00e4ndigkeit des Bundes aufgenommen worden (Art. 73 Nr. 1 GG). 1956 wurde Art. 87a GG eingef\u00fcgt, der in seinem ersten Satz bestimmte: \u201eDer Bund stellt Streitkr\u00e4fte zur Verteidigung auf.\u201c Art. 143 GG legte fest, dass die Inanspruchnahme der Streitkr\u00e4fte bei inneren Notst\u00e4nden durch ein gesondertes Gesetz geregelt werden sollte.<a href=\"#_ftn496\" name=\"_ftnref496\">[496]<\/a> Die nach mehr als zehnj\u00e4hriger heftiger Kontroversen von der Mehrheit der Gro\u00dfen Koalition im Bundestag verabschiedete \u201eNotstandsverfassung\u201c schuf ein abgestuftes System der m\u00f6glichen T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr im Innern.<\/p>\n<p>Zentrale Bestimmung f\u00fcr den Inlandseinsatz stellt seither Art. 87a Abs. 2 GG dar. Er lautet: \u201eAu\u00dfer zur Verteidigung d\u00fcrfen Streitkr\u00e4fte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdr\u00fccklich zul\u00e4\u00dft.\u201c Damit war der Einsatz im Innern nur in solchen F\u00e4llen zul\u00e4ssig, die die Verfassung selbst vorsah; sie waren als Ausnahme von der Regel konzipiert, dass die Bundeswehr nicht im Innern eingesetzt wird. Wegen dieses Ausnahme-Regel-Verh\u00e4ltnisses wurde eine \u201eentschieden restriktive\u201c Auslegung der Bestimmungen gefordert.<a href=\"#_ftn497\" name=\"_ftnref497\">[497]<\/a> Es handele sich um eine \u201eabschlie\u00dfende und ausschlie\u00dfliche Regelung\u201c, die f\u00fcr \u201eeine Ableitung ungeschriebener Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten der Streitkr\u00e4fte \u201aaus der Natur der Sache\u2018\u201c nach keinen Raum lasse.<a href=\"#_ftn498\" name=\"_ftnref498\">[498]<\/a><\/p>\n<p>Das Grundgesetz enth\u00e4lt seither vier Konstellationen, in denen ein Einsatz der Bundeswehr im Innern zul\u00e4ssig ist.<a href=\"#_ftn499\" name=\"_ftnref499\">[499]<\/a> Gemeinsam ist allen Szenarien, dass die Bundeswehr nur subsidi\u00e4r eingesetzt werden darf, wenn die Kr\u00e4fte der Polizeien und des Bundesgrenzschutzes zur Bew\u00e4ltigung der jeweiligen Aufgaben nicht ausreichen und sie von den zust\u00e4ndigen zivilen Beh\u00f6rden angefordert wird (oder wenn sie von der Bundesregierung eingesetzt wird<a href=\"#_ftn500\" name=\"_ftnref500\">[500]<\/a>). In der letzten Phase der Beratungen der Notstandsgesetze war zwischen zwei Arten von Notst\u00e4nden unterschieden worden.<a href=\"#_ftn501\" name=\"_ftnref501\">[501]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>In Art. 87a Abs. 3 und 4 GG wurden Notstandsf\u00e4lle normiert, die auf politisch-soziale Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren waren. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall kommt die Gefahr von au\u00dfen (\u00e4u\u00dferer Notstand). Ist der Verteidigungsfall nach Art. 115a GG erkl\u00e4rt, so er\u00f6ffnet Art Art. 87a Abs. 3 GG die M\u00f6glichkeit, die Bundeswehr zum Schutz ziviler Objekte und zur Verkehrsregelung einzusetzen, soweit dies f\u00fcr den Verteidigungsauftrag erforderlich ist.<br \/>\nIn den F\u00e4llen des Absatzes 4 kommt demgegen\u00fcber die Gefahr von innen, es handelt sich um ein Bestimmung zur Bek\u00e4mpfung von inneren Unruhen und Aufst\u00e4nden (= innerer Notstand). \u201eZur Abwehr einer drohenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes\u201c kann die Bundeswehr subsidi\u00e4r zum zivilen Objektschutz und \u201ebei der Bek\u00e4mpfung organisierter und milit\u00e4risch bewaffneter Aufst\u00e4ndischer\u201c eingesetzt werden.<\/li>\n<li>In Art. 35, der die Rechts- und Amtshilfe betrifft, wurden hingegen Bestimmungen f\u00fcr jene Notf\u00e4lle geschaffen, die durch Unf\u00e4lle oder Naturkatastrophen bewirkt werden. Der 1968 geschaffene 2. Absatz gilt dem regionalen, der 3. dem \u00fcberregionalen Notstand. Abs. 2 erlaubt den L\u00e4ndern \u201ezur Hilfe bei Naturkatastrophen oder einem besonders schweren Ungl\u00fccksfall\u201c neben den Polizeien anderer L\u00e4nder und dem Bundesgrenzschutz, auch die Streitkr\u00e4fte anzufordern.<a href=\"#_ftn502\" name=\"_ftnref502\">[502]<\/a> 3 erm\u00e4chtigte die Bundesregierung in jenen F\u00e4llen, in denen der Ungl\u00fccksfall oder die Naturkatastrophe mehr als ein Bundesland betreffen, den Landesregierungen Weisungen zu erteilen und neben den Polizeikr\u00e4ften anderer Bundesl\u00e4nder und dem Bundesgrenzschutz auch Streitkr\u00e4fte \u201ezur Unterst\u00fctzung der Polizeikr\u00e4fte einsetzen\u201c, \u201esoweit es zur wirksamen Bek\u00e4mpfung erforderlich ist\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die verfassungsrechtliche Diskussion \u00fcber das Wirken der Bundeswehr im Innern ist eine weitere Bestimmung von Bedeutung. Denn die in Art. 35 Abs. 1 GG statuierte Pflicht f\u00fcr alle Beh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder sich \u201egegenseitige Rechts- und Amtshilfe\u201c zu leisten, gilt auch f\u00fcr die Bundeswehr.<\/p>\n<p>Die politische und juristische Diskussion hat sich seit Verabschiedung der Notstandsgesetze auf unterschiedlichen Bestimmungen konzentriert. Bis in die j\u00fcngste Vergangenheit ist die zuletzt genannte einfache oder \u201etechnische Amtshilfe\u201c kaum problematisiert worden. Da auf sie nur episodenhaft zur\u00fcckgegriffen wurde, galt ihr vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit. Ganz anders verhielt es sich mit den Bestimmungen \u00fcber den \u00e4u\u00dferen, vor allem aber \u00fcber den inneren Notstand. Die Bundeswehr aus innenpolitischen Konflikten herauszuhalten, war das Ziel der Gegner der Notstandsverfassung. Um deren Kritik zu entsch\u00e4rfen, waren nicht nur verschiedenen Notstandsarten geschaffen worden, in denen die Streitkr\u00e4fte jeweils nur bestimmte, in der Regel subsidi\u00e4r zur Polizei zu erbringende Aufgaben wahrnehmen sollten, sondern die Notstandsf\u00e4lle sollten auch durch prozedurale Vorschriften (Anforderung, f\u00f6rmlicher Beschluss, R\u00fccknahmepflicht und zeitliche Befristung) auf wenige Ausnahmesituationen beschr\u00e4nkt werden. Die Bestimmungen in Art. 87a Abs. 3 und 4 GG sind bislang nie angewendet worden.<a href=\"#_ftn503\" name=\"_ftnref503\">[503]<\/a> Weder haben Bundestag und Bundesrat nach Art. 115a GG den Verteidigungsfall f\u00f6rmlich festgestellt, noch hat es in der Geschichte der Bundesrepublik eine Situation gegeben, in der deren Bestand durch innere Unruhen bedroht war.<\/p>\n<p>Trotz dieser praktischen Irrelevanz stellen die Bestimmungen kein totes Verfassungsrecht dar. In rechtssystematischer Hinsicht verbauen sie den verfassungskonformen Weg, \u00fcber \u201eungeschriebene allgemeine Notrechte des Staates\u201c die Bundeswehr zu anderen als in der Verfassung angegebenen Zwecken oder T\u00e4tigkeiten einzusetzen. Denn die Szenarien in Art. 87a Abs. 3 und 4 sollen bereits die Vorkehrungen f\u00fcr den Notfall enthalten.<a href=\"#_ftn504\" name=\"_ftnref504\">[504]<\/a> Die Einsatzoptionen im Fall des \u00e4u\u00dferen Notstands wurden von der f\u00f6rmlichen Erkl\u00e4rung des Verteidigungsfalls abh\u00e4ngig gemacht, die f\u00fcr den inneren Notstandsfall durch den Bezug auf \u201ebewaffneten Banden\u201c und den gef\u00e4hrdeten \u201eBestand\u201c des Bundes oder eines Landes begrenzt. In der juristischen Diskussion besteht (noch<a href=\"#_ftn505\" name=\"_ftnref505\">[505]<\/a>) Einigkeit dar\u00fcber, dass mit \u201eBestand\u201c der Fortbestand in \u201ereiner Staatlichkeit\u201c gemeint ist, also der Zerfall der politisch-territorialen Ordnung verhindert werden soll. Keineswegs k\u00f6nne der Begriff auf \u201edas friedliche und freie Zusammenleben der B\u00fcrger sowie die Sicherung lebenswichtiger Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen gegen\u00fcber L\u00e4hmung und St\u00f6rung\u201c erstreckt werden.<a href=\"#_ftn506\" name=\"_ftnref506\">[506]<\/a> Zumindest nach der Intention des verfassungs\u00e4ndernden Gesetzgebers von 1968 sei offenkundig, dass die Bestimmungen in Art. 87a GG den Inlandseinsatz der Streitkr\u00e4fte auf au\u00dfergew\u00f6hnliche Situationen beschr\u00e4nken wollte.<a href=\"#_ftn507\" name=\"_ftnref507\">[507]<\/a><\/p>\n<p>Folgenreicher war der Umstand, dass die Notstandsgesetze faktisch die klare Trennung zwischen \u00e4u\u00dferen und inneren Zust\u00e4ndigkeiten aufhoben. Dies hat in den 70er Jahren zu verschiedenen Interpretationen gef\u00fchrt, nach denen der Bundeswehr \u201eauch mit Einschr\u00e4nkungen der innerstaatliche Schutz bestimmter Werte und G\u00fcter gegen Angriffe ziviler St\u00f6rer\u201c<a href=\"#_ftn508\" name=\"_ftnref508\">[508]<\/a> obliege. Durch den Verweis auf die \u201erequisitionsunabh\u00e4ngigen\u201c Einsatzformen, in denen die Bundeswehr durch die Bundesregierung ohne vorhergehende Anforderung durch die L\u00e4nder eingesetzt werden kann (Art. 87a Abs. 2 und 3, Art. 35 Abs. 4 GG<a href=\"#_ftn509\" name=\"_ftnref509\">[509]<\/a>), werde eine \u201ebegrenzte \u201aAufgabenkonkurrenz\u2018 (Doppelzust\u00e4ndigkeit) in Notzeiten des Verfassungslebens zwischen Polizei und Streitkr\u00e4ften\u201c zugelassen.<a href=\"#_ftn510\" name=\"_ftnref510\">[510]<\/a> Nun sei es m\u00f6glich geworden, den Streitkr\u00e4ften \u201eeine den Innenbereich des Staates erfassende materielle Aufgabe\u201c zu \u00fcbertragen, \u201edie wesensm\u00e4\u00dfig unterschieden ist von dem (anderen Grunds\u00e4tzen folgenden) Verteidigungsauftrag\u201c.<a href=\"#_ftn511\" name=\"_ftnref511\">[511]<\/a> Weil der Gesetzgeber versucht habe, Schutz \u201egegen jeden denkbaren Angriff von innen und au\u00dfen zu gew\u00e4hrleisten\u201c, sei die \u201eklare dogmatische Trennung der Begriffe des Milit\u00e4rs und der Polizei \u2013 verstanden als Gegens\u00e4tze \u2013 in der bisherigen Deutlichkeit nicht mehr aufrechtzuerhalten\u201c. Die Notstandsgesetze h\u00e4tten \u201ezu einer \u00fcber die bisherige Verzahnung beider Bereiche hinausgehenden \u00dcberschneidung gef\u00fchrt, die eine klare Differenzierung zwischen Polizei und Milit\u00e4r im Hinblick auf die anfallenden Aufgaben und die sie st\u00fctzenden Rechtsgrundlagen nicht erlaubt\u201c.<a href=\"#_ftn512\" name=\"_ftnref512\">[512]<\/a><\/p>\n<p>Entgegen der \u201eThese einer eigenst\u00e4ndigen Aufgabe auch der Streitkr\u00e4fte im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr\u201c<a href=\"#_ftn513\" name=\"_ftnref513\">[513]<\/a> haben die Notstandsbestimmungen in den 70er Jahren nicht zu einer Vermischung von Polizei- und Milit\u00e4raufgaben gef\u00fchrt. Obwohl die neue Rechtslage \u201enicht konsequent zwischen inneren und \u00e4u\u00dferen Gefahren trennte\u201c,<a href=\"#_ftn514\" name=\"_ftnref514\">[514]<\/a> blieb die Bundeswehr insgesamt auf den Auftrag der milit\u00e4rischen Landesverteidigung ausgerichtet.<a href=\"#_ftn515\" name=\"_ftnref515\">[515]<\/a> Auch die bef\u00fcrchtete \u201ekooperative Funktionsverschmelzung\u201c (O. Massing)<a href=\"#_ftn516\" name=\"_ftnref516\">[516]<\/a> zwischen Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr hat nicht stattgefunden. Soweit ersichtlich gab es nur in Ans\u00e4tzen eine Kooperation von Polizei und Bundeswehr im Hinblick auf Notstandseins\u00e4tze. Zwar geh\u00f6rten zu den Man\u00f6verszenarien der Bundeswehr seit den 60er Jahren immer wieder Eins\u00e4tze gegen Aufst\u00e4ndische oder Demonstrierende im Innern,<a href=\"#_ftn517\" name=\"_ftnref517\">[517]<\/a> und seit den 70ern existierten Weisungen des Bundesinnenministeriums \u00fcber die \u201eGrunds\u00e4tze f\u00fcr die Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der L\u00e4nder sowie der Streitkr\u00e4fte in Krisenzeiten und im Verteidigungsfall\u201c,<a href=\"#_ftn518\" name=\"_ftnref518\">[518]<\/a> aber erst 1986 fand in der Polizei-F\u00fchrungsakademie das erste Seminar statt, auf dem eine Bestandsaufnahme der Planungen von Polizei und Bundeswehr f\u00fcr den Notstandsfall besprochen wurde.<a href=\"#_ftn519\" name=\"_ftnref519\">[519]<\/a><\/p>\n<p>Die Notstandsgesetze haben nicht zu einer Vermischung von Polizei und Bundeswehr gef\u00fchrt. Indem das Milit\u00e4r nun auch legal f\u00fcr den inneren Notstand, mit anderen Worten zur Bek\u00e4mpfung von staatsgef\u00e4hrdenden Aufst\u00e4nden eingesetzt werden konnte, konnten die Polizeien (insbesondere der Bundesgrenzschutz, aber auch die geschlossenen Polizeieinheiten der L\u00e4nder) auf entsprechende Waffen und Einsatzkonzepte verzichten. Nicht die Militarisierung der inneren Sicherheit, wie von den Kritikern bef\u00fcrchtet, folgte aus den Notstandsgesetzen, sondern umgekehrt schafften sie Raum f\u00fcr die Entmilitarisierung der Polizeien.<a href=\"#_ftn520\" name=\"_ftnref520\">[520]<\/a> Nach 1968 wirkten Polizeien und Bundeswehr als \u201efunktionale Erg\u00e4nzungen\u201c: Die Polizeien wurden von der Aufgabe entlastet, sich auf Aufst\u00e4nde und B\u00fcrgerkriege vorbereiten zu m\u00fcssen, weil in diesen F\u00e4llen die Bundeswehr eingesetzt werden sollte. Gleichzeitig blieben die Streitkr\u00e4fte von der Bew\u00e4ltigung allt\u00e4glicher Sicherheitsprobleme ausgeschlossen, auf die sich die Polizeien konzentrieren konnten.<a href=\"#_ftn521\" name=\"_ftnref521\">[521]<\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Bundesrepublik von inneren und \u00e4u\u00dferen Notst\u00e4nden verschont blieb und deshalb die Bundeswehr zu den rechtlich m\u00f6glichen Eins\u00e4tzen nicht herangezogen wurde,<a href=\"#_ftn522\" name=\"_ftnref522\">[522]<\/a> haben die Bestimmungen \u00fcber den Katastrophennotstand auch praktische Folgen gehabt.<a href=\"#_ftn523\" name=\"_ftnref523\">[523]<\/a> Ausgehend von der \u00dcberzeugung, es m\u00fcsse eine verfassungsrechtliche Grundlage f\u00fcr Eins\u00e4tze der Bundeswehr im Innern geschaffen werden, waren f\u00fcr die Regelungslogik der Notstandsgesetzgebung zwei Aspekte kennzeichnend. Der eine bezog sich auf die anlassbezogene und sachliche Begrenzung dessen, was die Streitkr\u00e4fte im Innern leisten sollten. Der \u2013andere Aspekt bezog sich darauf, dass die Stellung der L\u00e4nder durch den Bundeswehreinsatz nicht gef\u00e4hrdet werden sollte.<a href=\"#_ftn524\" name=\"_ftnref524\">[524]<\/a> Diesem Zweck dienten die Subsidiarit\u00e4tsbestimmungen in Art. 35 Abs. 2 und 3, denen zufolge \u2013 im regionalen Katastrophenfall \u2013 der Einsatz nur nach Anforderung der L\u00e4nder erfolgen durfte, und er auf Verlangen des Bundesrates beendet werden musste, wenn er in \u00fcberregionalen F\u00e4llen von der Bundesregierung angeordnet worden war.<\/p>\n<p>In der aktuellen Diskussion um den m\u00f6glichen Beitrag der Bundeswehr zur Gew\u00e4hrleistung der Inneren Sicherheit sind beide Elemente der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Eingrenzung des Inlandseinsatzes problematisiert worden. Angesichts der globalen Sicherheitsgefahren sei ein System, das auf dezentrale Verantwortlichkeiten setze, den Herausforderungen nicht mehr gewachsen. Und angesichts des Zerst\u00f6rungspotentials, das heute auch kleinen Gruppen zur Verf\u00fcgung st\u00fcnde, sei eine entmilitarisierte Polizei \u00fcberfordert. Eine moderne, zeitgem\u00e4\u00dfe Sicherheitsarchitektur verlange keine funktionale Trennung, sondern ein Verbundsystem von zivilen und milit\u00e4rischen Ressourcen.<\/p>\n<p>In der deutschen Rechtsstaatstradition stehen einem solchen Wandel auch rechtliche H\u00fcrden im Weg; in erster Linie sind das die genannten Verfassungsbestimmungen, die einen solchen Verbund verhindern wollten. In dem Ma\u00dfe, wie die neuen Gefahrendiagnosen Zuspruch fanden, wuchsen sie Versuche, die rechtlichen Probleme aus dem Weg zu r\u00e4umen. Dabei boten sich zwei Wege an, die in verschiedenen Arenen beschritten wurden: Der erste fand und findet als verfassungsrechtliche Diskussion statt und zielt auf die Neudefinition zentraler Begriffe der Notstandsnormen. Der zweite spielt sich auf der politischen Ebene ab und will die entsprechenden Artikel novellieren.<\/p>\n<p><strong>3.1 Interpretieren statt novellieren<\/strong><\/p>\n<p>Die neuerliche Debatte um die verfassungsrechtlichen Grenzen von Inlandst\u00e4tigkeiten der Bundeswehr kreist um die Auslegung von drei Begriffen: \u201eeingesetzt\u201c, \u201eVerteidigung\u201c und \u201eHilfe\u201c. Die ersten beiden entstammen der Formulierung in Art. 87a Abs. 2 GG. In zwei Richtungen ist die Sperrwirkung dieses Satzes interpretationsbed\u00fcrftig. Denn er deckt alle T\u00e4tigkeiten, die der \u201eVerteidigung\u201c zugerechnet werden k\u00f6nnen. Je enger oder weiter definiert wird, was \u201eVerteidigung\u201c bedeutet, desto mehr oder weniger aus dem potentiellen T\u00e4tigkeitsrepertoire der Bundeswehr ist verfassungsrechtlich zul\u00e4ssig. Umgekehrt verh\u00e4lt es sich mit der Formulierung \u201eeingesetzt\u201c. Demnach bezieht sich die Sperrwirkung nicht auf jede T\u00e4tigkeit der Streitkr\u00e4fte, sondern nur auf solche, die als \u201eEinsatz\u201c zu qualifizieren sind. Unterhalb der Einsatzschwelle entfiele das T\u00e4tigkeitsverbot, und andere rechtliche Bestimmungen (etwa die Amtshilfepflicht nach Art. 35 Abs. 1 GG) k\u00e4men zum Tragen. Der Begriff \u201eHilfe\u201c entstammt Art. 35 Abs. 2 GG. Fraglich ist, ob \u201eHilfe bei Naturkatastrophen\u201c oder \u201ebei einem besonders schweren Ungl\u00fccksfall\u201c allein die Unterst\u00fctzung nach einer eingetretenen Katastrophe umfasst, also die Beseitigung der Folgen oder die Verringerung der Folgewirkungen, oder ob damit bereits das Einschreiten zur Verhinderung von Katastrophen gemeint ist.<\/p>\n<p>Die Auslegungungen dieser Begriffe sind in der j\u00fcngeren Vergangenheit uneinheitlicher und unsch\u00e4rfer geworden. In ihrer Hauptrichtung zielen sie darauf ab, den Handlungsraum der Bundeswehr im Innern im Wege der Verfassungsinterpretation zu erweitern.<a href=\"#_ftn525\" name=\"_ftnref525\">[525]<\/a> Im einzelnen:<\/p>\n<ol>\n<li>Verteidigung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Bundeswehr wird durch den Begriff der Verteidigung er\u00f6ffnet. \u201eVerteidigung\u201c gilt als \u201eoffener Verfassungsbegriff\u201c, d.h. er ist der Auslegung bed\u00fcrftig. Konsens in der Auslegung d\u00fcrfte darin bestehen, dass Verteidigung auf die Abwehr eines Angriffs gerichtet ist.<a href=\"#_ftn526\" name=\"_ftnref526\">[526]<\/a> Im Zusammenhang mit dem milit\u00e4rischen Einsatz im Innern ist von Bedeutung, ob der Begriff bereits Aussagen \u00fcber die Art des Angriffs und\/oder \u00fcber die erforderlichen Mittel seiner Abwehr enth\u00e4lt. Traditionell wurde unter \u201eVerteidigung\u201c \u201edie Abwehr eines Gegners, der die Bundesrepublik von au\u00dfen her mit Waffengewalt angreift, mit milit\u00e4rischen Mitteln\u201c verstanden.<a href=\"#_ftn527\" name=\"_ftnref527\">[527]<\/a> Diese Art des Angriffs stellte eine klare Abgrenzung zur Abwehr anderer Gefahren dar, die zivilen Beh\u00f6rden, namentlich der Polizei, \u00fcbertragen wurde. Der Verteidigungsbegriff entscheidet deshalb gleichzeitig dar\u00fcber, ob der Angreifende als St\u00f6rer \/ Straft\u00e4ter oder als milit\u00e4rischer Feind behandelt wird. Die Begrenzung des Milit\u00e4rs auf milit\u00e4rische Angriffe anderer Staaten auf das eigenen Hoheitsgebiet ist in den vergangen Jahren in mehrfacher Hinsicht aufgehoben bzw. aufzuweichen versucht worden:<\/p>\n<ul>\n<li>Durch das Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 wurde der Bezug auf das Territorium der Bundesrepublik aufgegeben. Das Gericht hat u.a., die internationale Handlungsf\u00e4higkeit Deutschlands zu erhalten, als einen Zweck von Verteidigung bestimmt.<a href=\"#_ftn528\" name=\"_ftnref528\">[528]<\/a> Die Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 best\u00e4tigten diese territoriale Entgrenzung des Verteidigungsbegriffs. Heutzutage gehe es um \u201eweit mehr als die herk\u00f6mmliche Verteidigung an der Landesgrenze\u201c. Deutschlands \u201eSicherheit wird auch an anderer Stelle dieser Erde verteidigt\u201c.<a href=\"#_ftn529\" name=\"_ftnref529\">[529]<\/a><\/li>\n<li>Nach den Verteidigungspolitischen Richtlinien schlie\u00dft moderne Verteidigung \u201edie Verh\u00fctung von Konflikten und Krisen, die gemeinsame Bew\u00e4ltigung von Krisen und die Krisennachsorge ein\u201c.<a href=\"#_ftn530\" name=\"_ftnref530\">[530]<\/a> Zielen diese Formulierungen noch auf Auslandseins\u00e4tze, so wird Begleittext darauf hingewiesen, dass die \u201eAufgaben der herk\u00f6mmlichen Landesverteidigung &#8230; durch den umfassenden Begriff des Schutzes Deutschlands und seiner B\u00fcrger\u201c ersetzt werde; dies umfasse auch \u201eden Schutz gegen terroristische und asymmetrische Bedrohungen\u201c.<a href=\"#_ftn531\" name=\"_ftnref531\">[531]<\/a> In dieser Version verliert der Verteidigungsbegriff nicht nur seinen territorialen Bezug, sondern auch seinen spezifisch milit\u00e4rischen bzw. funktionalen. Wenn die Verh\u00fctung von Konflikten bis zum Schutz gegen Terroranschl\u00e4ge als Verteidigung deklariert werden kann, verl\u00f6re der Begriff jede Kontur.<a href=\"#_ftn532\" name=\"_ftnref532\">[532]<\/a><\/li>\n<li>W\u00e4hrend der klassische Verteidigungsbegriff davon ausging, dass ein Staat den Angriff eines anderen Staates abzuwehren habe,<a href=\"#_ftn533\" name=\"_ftnref533\">[533]<\/a> wird angesichts der Anschl\u00e4ge international agierender terroristischer Gruppen darauf verwiesen, dass es nicht darauf ankomme, ob der Angriff von einem Staat oder von Kombattanten ausgehe.<a href=\"#_ftn534\" name=\"_ftnref534\">[534]<\/a> Vielmehr sei ausschlaggebend, dass der Angriff von au\u00dfen komme und die Polizei ihn nicht abwehren k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn535\" name=\"_ftnref535\">[535]<\/a><\/li>\n<li>\u201eAngriff von au\u00dfen\u201c sei aber keineswegs auf jene F\u00e4lle zu beziehen, in denen etwa ein Flugzeug aus dem Ausland in terroristischer Absicht nach Deutschland eindringt,<a href=\"#_ftn536\" name=\"_ftnref536\">[536]<\/a> sondern das Auslandeskriterium sei auch dann erf\u00fcllt, \u201ewenn die Tat zwar im Innern begangen wird, der Angriff aber vom Ausland gesteuert wird\u201c.<a href=\"#_ftn537\" name=\"_ftnref537\">[537]<\/a> Damit eine Abwehr \u201eVerteidigung\u201c im Sinne des Grundgesetzes darstelle, sei es \u201eausreichend\u201c, dass \u201edie Aktion (z.B. ein zu Anschlagszwecken entf\u00fchrtes Flugzeug, d. Verf.) aus dem Ausland initiiert, geplant, angeordnet wird oder in sonstiger Weise Auslandsbezug aufweist\u201c<a href=\"#_ftn538\" name=\"_ftnref538\">[538]<\/a>.<\/li>\n<li>Zus\u00e4tzlich \u2013 aber da ein derart ausged\u00fcnnter Auslandsbezug kaum noch eine scharfe Unterscheidung zwischen Angriffen zul\u00e4sst, auf die durch \u201eVerteidigung\u201c oder andere Ma\u00dfnahmen zu reagieren sei, in der Regel als eigentliches Kriterium f\u00fcr das Vorliegen von Verteidigung, d.h. f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit eines Einsatzes der Bundeswehr \u2013 wird auf die Organisationsstruktur der Angreifenden und auf die Zerst\u00f6rungskraft des Angriffs hingewiesen.<a href=\"#_ftn539\" name=\"_ftnref539\">[539]<\/a> Entscheidend seien Modalit\u00e4ten und Ausma\u00df des Angriffs. Seien diese mit zwischenstaatlichen Konflikten vergleichbar, dann handele es sich bei den Abwehrreaktionen um Verteidigung.<a href=\"#_ftn540\" name=\"_ftnref540\">[540]<\/a> Unter den Bedingungen der \u201e\u2018asymmetrischen Kriegf\u00fchrung\u201c k\u00f6nne der Verteidigungsbegriff nicht mehr l\u00e4nger \u201evon der makro-terroristischen T\u00e4terseite her mit ihrer durch Ubiquit\u00e4t, Clandestinit\u00e4t und Effrenit\u00e4t gekennzeichneten beliebig freien Wahl von Methode und Instrumentarium\u201c bestimmt werden, \u201esondern von der Opferseite her mit Blick auf die objektiv empirisch qualitativ wie quantitativ kriegsanaloge Verheerungsausma\u00dfe tragenden Folgen\u201c<a href=\"#_ftn541\" name=\"_ftnref541\">[541]<\/a>.<\/li>\n<li>Schlie\u00dflich wird Verteidigung \u00fcber die Mittel definiert, \u00fcber die allein die Streitkr\u00e4fte verf\u00fcgen. Demnach handelte es sich immer dann um Verteidigung, wenn nur die Bundeswehr aufgrund ihrer Bewaffnung oder ihrer sonstigen exklusiven F\u00e4higkeiten \u201eeinen Angriff auf die Sicherheit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger effektiv abwehren\u201c k\u00f6nne. Dabei sei es unerheblich, \u201eob dieser Angriff traditionell von Au\u00dfen oder von Innen kommt\u201c<a href=\"#_ftn542\" name=\"_ftnref542\">[542]<\/a>.<\/li>\n<li>Eine letzte Bedeutung erh\u00e4lt der Verteidigungsbegriff der Verfassung durch die Verbindung zum V\u00f6lkerrecht. Demnach sei der Bereich der Verteidigung er\u00f6ffnet, wenn ein Problem \u2013 etwa der internationale Terrorismus \u2013 \u201eein zwischenstaatlichen Konflikten vergleichbares Bedrohungspotential erreicht\u201c habe. Dies sei immer dann gegeben, wenn etwa die NATO den B\u00fcndnisfall beschlie\u00dfe oder die Vereinten Nationen eine Bedrohung des Weltfriedens feststellten.<a href=\"#_ftn543\" name=\"_ftnref543\">[543]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit diesen teils alternativen, teils kumulativ genutzten Kriterien zur Definition von \u201eVerteidigung\u201c wird das potentielle Aufgaben- und Handlungsspektrum der Bundeswehr ausgedehnt. Alle Varianten zielen darauf ab, den Verteidigungsbegriff \u201eunabh\u00e4ngig von einem im klassischen Sinne milit\u00e4rischen, staatlichen oder staatlich zurechenbaren Angriff\u201c so zu bestimmen, dass ein Anschlag in Deutschland, der mit denen vom 11.9.2001 vergleichbar w\u00e4ren, \u201edarunter zu subsumieren w\u00e4re\u201c<a href=\"#_ftn544\" name=\"_ftnref544\">[544]<\/a>. Die herrschende juristische Meinung geht davon aus, dass dies durch eine zeitgem\u00e4\u00dfe Auslegung von Art. 87 Abs. 2 GG zu erreichen ist.<a href=\"#_ftn545\" name=\"_ftnref545\">[545]<\/a> Die Stimmen, die eine \u201erestriktive Auslegung des Begriffs der Verteidigung\u201c unter Hinweis auf \u201ehistorische Gr\u00fcnde\u201c und den \u201eVorrang der zivilen Gewalt\u201c fordern,<a href=\"#_ftn546\" name=\"_ftnref546\">[546]<\/a> stellen eine Minderheit dar. Wer die Aufgaben der Bundeswehr ausdehnen wolle, der m\u00fcsse dies \u00fcber eine Verfassungs\u00e4nderung tun. Denn durch die erweiterte Definition von Verteidigung w\u00fcrde faktisch die Sperrwirkung von Art. 87a Abs. 2 GG unterlaufen. Aber \u201e\u00c4nderungen von solchem Gewicht lassen sich nicht durch eine \u201amodernisierte\u2018 Verfassungsauslegung, sondern nur im Wege der Verfassungs\u00e4nderung herbeif\u00fchren\u201c<a href=\"#_ftn547\" name=\"_ftnref547\">[547]<\/a>.<\/p>\n<p>Die durch die Anschl\u00e4ge vom 11.9.2001 ausgel\u00f6ste Diskussion \u00fcber neue terroristische Gefahren hat auch au\u00dferhalb des verteidigungspolitischen Zusammenhangs zu \u00dcberlegungen gef\u00fchrt, den Verteidigungsbegriff weiter zu fassen. In der Bundesrepublik sind die Aufgaben des Zivil- und des Katastrophenschutzes auf Bund und L\u00e4nder verteilt. In die Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder f\u00e4llt der zivile Katastrophenschutz, d.h. die Vorsorge f\u00fcr und die Hilfe bei jenen Katastrophen, die auf Unf\u00e4lle (darunter werden nach herrschender Auffassung auch von Menschen absichtlich herbeigef\u00fchrte Unf\u00e4lle und Schadenslagen \u2013 u.a. auch Anschl\u00e4ge \u2013 verstanden) oder Naturereignisse zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Beim Bund liegt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Schutz der zivilen Gesellschaft in Folge kriegerischer Einwirkungen (Zivilschutz). Angesichts der neuen, asymmetrischen Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus sei diese Aufgabenverteilung nicht mehr sachgerecht. Im Rahmen des f\u00fcr Katastrophenschutz zust\u00e4ndigen Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz wird seit Mitte des Jahrzehnts \u00fcber die M\u00f6glichkeit diskutiert, durch die Ausweitung des Verteidigungsbegriffs die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes auszudehnen:<a href=\"#_ftn548\" name=\"_ftnref548\">[548]<\/a> \u201eDer Begriff der Verteidigung gem\u00e4\u00df Art. 73 Nr. 1 GG k\u00f6nnte dahingehend ausgelegt werden, dass er auch von au\u00dfen gesteuerte terroristische Anschl\u00e4ge von nationaler Bedeutung umfasst, die bislang nicht eindeutig zu einem Verteidigungsfall im herk\u00f6mmlichen Sinn f\u00fchren\u201c.<a href=\"#_ftn549\" name=\"_ftnref549\">[549]<\/a><\/p>\n<p>Die Debatte \u00fcber eine zeitgem\u00e4\u00dfe Neubestimmung des Verteidigungsbegriffs hat durch das Luftsicherheitsgesetz und insbesondere das diesbez\u00fcgliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts neuen Auftrieb erfahren. Die rotgr\u00fcne Bundesregierung hatte sich in der Vorgeschichte des Gesetzes gegen eine Grundgesetz\u00e4nderung entschieden und das Gesetz als Ausf\u00fchrungsgesetz zu den Katastrophenhilfe-Bestimmungen in Art. 35 Abs. 2 und 3 GG konzipiert. Das Gericht betonte, seine Erw\u00e4gungen zur grunds\u00e4tzlichen Verfassungswidrigkeit des Abschusses eines Flugzeugs, in dem sich neben den Entf\u00fchrern noch andere Menschen befinden, bez\u00f6gen sich auf \u201eStreitkr\u00e4fteeins\u00e4tze nichtkriegerischer Art\u201c.<a href=\"#_ftn550\" name=\"_ftnref550\">[550]<\/a> Das Gesetz und damit das Urteil des Gerichts enthalte keine Aussagen \u00fcber Angriffe, die \u201eauf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind\u201c .<a href=\"#_ftn551\" name=\"_ftnref551\">[551]<\/a> Da letzteres auch von terroristischen Angriffen bezweckt werden k\u00f6nne, lie\u00df das Gericht die Schlussfolgerung zu, dass der Abschuss eines Flugzeugs zul\u00e4ssig sein k\u00f6nne, wenn er auf den \u2013 erweitert definierten \u2013 Verteidigungsauftrag gest\u00fctzt werde.<a href=\"#_ftn552\" name=\"_ftnref552\">[552]<\/a> Im Fall einer kriegerischer Auseinandersetzung, so legte das Gericht nahe, k\u00f6nnte ggf. auch die T\u00f6tung unschuldiger Menschen im Rahmen der Verteidigung verfassungsrechtlich zul\u00e4ssig sein.<a href=\"#_ftn553\" name=\"_ftnref553\">[553]<\/a> Nahrung erhielt diese Interpretation des Urteils durch den Umstand, dass das Gericht sich nicht mit der Frage besch\u00e4ftigte, ob die Terrorismusabwehr angesichts den neuen Bedrohungspotentials zum Verteidigungsauftrag zu rechnen sei.<a href=\"#_ftn554\" name=\"_ftnref554\">[554]<\/a><\/p>\n<p>In der unmittelbaren Reaktion auf das Urteil kn\u00fcpften der Bundesverteidigungs- und der Bundesinnenminister an diese Option an. N\u00f6tig sei ein \u201ebedrohungsgerechtes Verst\u00e4ndnis\u201c des Begriffs der Landesverteidigung. Nichtstaatliche Akteure bedrohten Deutschland \u201emit einem Gewaltpotenzial, das sich durchaus mit einem milit\u00e4rischen Angriff gleichsetzen\u201c lasse.<a href=\"#_ftn555\" name=\"_ftnref555\">[555]<\/a> Dass die NATO nach den 11.9.2001 den B\u00fcndnisfall feststellte, zeige, dass ein \u201ebedrohungsgerechtes Verst\u00e4ndnis der Begriffe \u201aLandesverteidigung\u2018 und \u201aBedrohungsfall\u2018\u201c notwendig sei. Denn: \u201eNichtstaatliche Akteure bedrohen uns mit einem Gewaltpotenzial, dass sich durchaus mit einem milit\u00e4rischen Angriff gleichsetzen l\u00e4sst.\u201c<a href=\"#_ftn556\" name=\"_ftnref556\">[556]<\/a> Auch Innenminister Sch\u00e4uble verwies auf die Beschl\u00fcsse des Weltsicherheitsrates und der NATO nach dem 11.9.2001; dadurch sei man \u201ev\u00f6lkerrechtlich in einer anderen Abteilung\u201c. Zu dieser \u201eAbteilung\u201c habe das Gericht sich aber gerade nicht ge\u00e4u\u00dfert \u2013 obgleich es angesichts der internationalen Beschl\u00fcsse offenkundig sei, dass man \u201eVerteidigung heute weiter fassen (m\u00fcsse) als fr\u00fcher\u201c.<a href=\"#_ftn557\" name=\"_ftnref557\">[557]<\/a><\/p>\n<p>Mit diesen \u00c4u\u00dferungen hatte der Streit um die Reichweite des Verteidigungsbegriffs die Ebene parteipolitischer Auseinandersetzungen erreicht. Die \u201eArbeitsgruppe Sicherheitsfragen\u201c der SPD-Bundestagsfraktion lehnte die von den Mitgliedern der Bundesregierung bef\u00fcrwortete Ausdehnung ab: \u201eEin Terroranschlag ist ein Fall schwerster Kriminalit\u00e4t, der die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden kann, aber kein Kriegsfall! Ihm kann mit der Notstandsgesetzgebung begegnet werden.\u201c<a href=\"#_ftn558\" name=\"_ftnref558\">[558]<\/a>. Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, im damals angek\u00fcndigten \u201eWei\u00dfbuch\u201c \u201edie beabsichtigte massive Ausweitung der Definition des Verteidigungsfalles zu unterlassen\u201c.<a href=\"#_ftn559\" name=\"_ftnref559\">[559]<\/a> Mehr als ein Jahr sp\u00e4ter fragte die FDP-Fraktion im Zusammenhang mit der Neuregelung des Zivil- bzw. Bev\u00f6lkerungsschutzes, welche Haltung die Bundesregierung zu der M\u00f6glichkeit einnehme, auch die Abwehr terroristischer Anschl\u00e4ge unter den Verteidigungsbegriff zu fassen. Die Antwort der Bundesregierung war im Wortlaut trivial. In der Sache spiegelte sie aber die politischen Konflikte innerhalb der sie tragenden Parteien wieder. Ohne sich festzulegen, hielt sie die Option eines antiterroristisch erweiterten Verteidigungsbegriffs weiterhin offen: \u201eDie Bundesregierung ist verpflichtet, im Rahmen der Verfassungsrechtsprechung alle rechtlichen M\u00f6glichkeiten zum Schutz der Bev\u00f6lkerung des Landes auszusch\u00f6pfen\u201c.<a href=\"#_ftn560\" name=\"_ftnref560\">[560]<\/a><\/p>\n<p>Die Reichweite des Verteidigungsbegriffs ist mehr denn je ungekl\u00e4rt. Der Weg \u00fcber eine verfassungs\u00e4ndernde Klarstellung des Begriffs ist wegen der politischen Konflikte zwischen den Regierungsparteien der Gro\u00dfen Koalition gegenw\u00e4rtig nur schwer begehbar (s.u.). Folglich geschieht die Ausweitung auf dem Wege einer aktualisierten Auslegung. Der Gleichklang zwischen ma\u00dfgeblichen politischen Akteuren und der herrschenden Meinung in der Rechtswissenschaft d\u00fcrfte auf Dauer nicht folgenlos bleiben.<\/p>\n<ol>\n<li>Einsatz<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Verfassungsvorbehalt des Art. 87a Abs. 2 GG bezieht sich auf T\u00e4tigkeiten, in denen die Bundeswehr im Innern \u201eeingesetzt\u201c wird. Diese Inlandseins\u00e4tze sind auf die ausdr\u00fccklich im Grundgesetz erw\u00e4hnten F\u00e4lle beschr\u00e4nkt. Durch diese Formulierungen sollten (einfachgesetzliche) \u201eAbleitungen von ungeschriebener Zust\u00e4ndigkeit aus der Natur der Sache\u201c<a href=\"#_ftn561\" name=\"_ftnref561\">[561]<\/a> verhindert werde. Zudem sei in den Bestimmungen die \u201everfassungspolitische Zielsetzung\u201c erkennbar, die Bundeswehreins\u00e4tze im Innern nur als \u201eultima ratio\u201c zuzulassen.<a href=\"#_ftn562\" name=\"_ftnref562\">[562]<\/a> Nach herrschender Meinung wird aus der Verwendung des Begriffs \u201eeingesetzt\u201c geschlossen, dass nicht alle Verwendungen der Bundeswehr im Innern der Sperrwirkung von Art. 87a Abs. 2 GG unterliegen. Das Handeln der Bundeswehr m\u00fcsse vielmehr eine bestimmte Qualit\u00e4t erreichen, damit die Schwelle von der einfachen Verwendung zum verfassungsrechtlichen Einsatzbegriff \u00fcberschritten werde.<a href=\"#_ftn563\" name=\"_ftnref563\">[563]<\/a> Werde die Bundeswehr unterhalb dieser Schwelle t\u00e4tig, dann k\u00f6nne ihr Handeln durchaus nach anderen Bestimmungen zul\u00e4ssig sein. Als wichtigste dieser anderen Bestimmungen kommt Art. 35 Abs. 1 GG in Frage, durch den die Bundeswehr zur Amtshilfe verpflichtet wird \u2013 sofern die Sperrwirkung von Art. 87a Abs. 2 nicht wirkt.<a href=\"#_ftn564\" name=\"_ftnref564\">[564]<\/a><\/p>\n<p>Entgegen dem \u00f6ffentlichen Sprachgebrauch, demzufolge die Bundeswehr zu verschiedensten T\u00e4tigkeiten im Inland \u201eeingesetzt\u201c wird, muss verfassungsrechtlich zwischen dem \u201eEinsatz\u201c, der durch Art. 87a Abs. 2 GG beschr\u00e4nkt wird, und anderen T\u00e4tigkeiten unterschieden werden, die keine Einsatzqualit\u00e4t besitzen.<a href=\"#_ftn565\" name=\"_ftnref565\">[565]<\/a> Die Kriterien, durch die eine T\u00e4tigkeit zum Einsatz wird, sind umstritten. \u00c4hnlich wie beim Verteidigungsbegriff ist in der j\u00fcngeren Vergangenheit eine Aufweichung des Begriffs festzustellen. Allerdings geschieht dies in umgekehrter Richtung: W\u00e4hrend die Ausdehnung des Verteidigungsbegriffs darauf beruht, terroristischen Bedrohungen angesichts ihres Ausma\u00dfes, ihre Begehungsformen oder der zu ihrer Bek\u00e4mpfung erforderlichen Mittel kriegs\u00e4hnliche Ausma\u00dfe zuzuschreiben, zielt die Neudefinition des Einsatzbegriffs darauf ab, die Inlandst\u00e4tigkeiten der Bundeswehr als lediglich subsidi\u00e4re technische Hilfsleistungen zu bewerten.<\/p>\n<p>Neben der Minderheitsposition, der zufolge jede Verwendung der Streitkr\u00e4fte einen Einsatz im Sinne der Verfassung darstellt,<a href=\"#_ftn566\" name=\"_ftnref566\">[566]<\/a> werden unterschiedliche Kriterien genannt, durch die sich Einsatz und Verwendung des Milit\u00e4rs im Innern unterscheiden sollen.<a href=\"#_ftn567\" name=\"_ftnref567\">[567]<\/a> Die wichtigsten Kriterien beziehen sich auf die Bewaffnung, die T\u00e4tigkeit im Rahmen eines milit\u00e4rischen Verbandes, die Aus\u00fcbung hoheitlichen Handelns oder Eingriffe in Grundrechte.<a href=\"#_ftn568\" name=\"_ftnref568\">[568]<\/a><\/p>\n<p>Die \u00e4lteste Definition des Einsatzbegriffs ist an seiner Zielsetzung orientiert. Die Ziele, die der Verfassungsgeber mit der Formulierung in Art. 87a Abs. 2 GG verfolgte, werden aus den deutschen Erfahrungen mit Milit\u00e4reins\u00e4tzen im Innern und deren Niederschlag in Art. 143 GG, der von 1956 bis zum Inkrafttreten der Notstandsgesetze galt, hergeleitet. Art. 143 GG habe zum Ziel gehabt, \u201ejede innenpolitisch nicht neutrale Inanspruchnahme der Bundeswehr im Innern\u201c zu unterbinden.<a href=\"#_ftn569\" name=\"_ftnref569\">[569]<\/a> Art. 87a Abs. 2 GG diene demselben Zweck, n\u00e4mlich \u201edie Bundeswehr ausdr\u00fccklich aus dem innenpolitischen Geschehen herauszuhalten und sie als Instrument des Machtmissbrauchs auszuscheiden\u201c.<a href=\"#_ftn570\" name=\"_ftnref570\">[570]<\/a> Dass der Sinn der Vorschrift darin bestehe, die Bundeswehr aus innenpolitischen Streitfragen herauszuhalten, ist wenig umstritten.<a href=\"#_ftn571\" name=\"_ftnref571\">[571]<\/a> Offenkundig ist, dass es bestimmter Kriterien bedarf, an denen sich die Neutralit\u00e4t \u00fcberpr\u00fcfen l\u00e4sst, und dass jenseits dessen ein Bewertungsspielraum er\u00f6ffnet wird, weil es nicht auf eine vergleichsweise eindeutig feststellbare T\u00e4tigkeit des Milit\u00e4rs ankommen soll, sondern auf deren Wirkung.<a href=\"#_ftn572\" name=\"_ftnref572\">[572]<\/a> Allerdings ist f\u00fcr D\u00fcrig nicht die tats\u00e4chliche Wirkung auf die B\u00fcrgerInnen ausschlaggebend, sondern die von der Exekutive intendierte.<a href=\"#_ftn573\" name=\"_ftnref573\">[573]<\/a><\/p>\n<p>Nach der D\u00fcrigschen Argumentation soll die innenpolitische Neutralit\u00e4t der Bundeswehr immer dann verletzt sein, wenn sie \u201eals Mittel der vollziehenden Gewalt\u201c verwendet werde. Deshalb stelle sowohl \u201ejede bewaffnete Verwendung der Bundeswehr\u201c einen Einsatz dar als auch \u201ejede unbewaffnete Verwendung der Bundeswehr als Instrument der Exekutive im Landesinnern, die ihrem unmittelbaren Zweck nach innenpolitisch nicht neutral ist\u201c.<a href=\"#_ftn574\" name=\"_ftnref574\">[574]<\/a><\/p>\n<p>Ob die spezifisch milit\u00e4rische Bewaffnung eine Bedeutung f\u00fcr die Frage nach der Einsatzqualit\u00e4t milit\u00e4rischer T\u00e4tigkeit hat, ist umstritten. Einige Autoren sehen in der Bewaffnungsfrage das entscheidende Kriterium f\u00fcr das Vorliegen eines Einsatzes. Demnach bedeute \u201e\u2019Einsatz\u2019 &#8230; Verwendung als spezifisch milit\u00e4risch bewaffnete \u2013 nicht notwendig erst milit\u00e4risch k\u00e4mpfende \u2013 Vollzugsorgane\u201c<a href=\"#_ftn575\" name=\"_ftnref575\">[575]<\/a>. Alle jene milit\u00e4rischen T\u00e4tigkeiten, \u201edie regelm\u00e4\u00dfig nur mit milit\u00e4rischer Bewaffnung Erfolg versprechend sind\u201c, seien Eins\u00e4tze im Sinne des Grundgesetzes.<a href=\"#_ftn576\" name=\"_ftnref576\">[576]<\/a> Allerdings enth\u00e4lt das Grundgesetz verschiedene Einsatzformen der Bundeswehr, f\u00fcr die die spezifisch milit\u00e4rische Bewaffnung keinerlei Bedeutung hat. Dazu z\u00e4hlt die Befugnis, die Streitkr\u00e4fte mit Aufgaben der Verkehrslenkung beauftragen zu k\u00f6nnen (Art. 87a Abs. 3 S. 1 GG) wie deren Beteiligung am Katastrophenschutz (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG). F\u00fcr den Einsatzbegriff des Grundgesetzes scheint demnach die Frage der Bewaffnung nicht ausschlaggebend zu sein.<a href=\"#_ftn577\" name=\"_ftnref577\">[577]<\/a><\/p>\n<p>Bereits bei D\u00fcrig stellte die Bewaffnung nur das einfachste Kriterium dar, um einen verfassungswidrigen innenpolitischen Einfluss der Bundeswehr identifizieren zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn578\" name=\"_ftnref578\">[578]<\/a> Ausschlaggebend sei nicht die Bewaffnung, sondern der organisatorische Kontext, in dem die T\u00e4tigkeiten des Milit\u00e4rs stattf\u00e4nden. Ein Einsatz liege nur dann vor, wenn die Bundeswehr \u201eals spezifisch milit\u00e4rischer Handlungsverband in Anspruch genommen wird, d.h. f\u00fcr unmittelbare Zwangsanwendung ausgebildet, kaderm\u00e4\u00dfig gegliedert und bei der F\u00fchrung auf Befehl und Gehorsam setzend\u201c<a href=\"#_ftn579\" name=\"_ftnref579\">[579]<\/a>. Selbst der Gebrauch milit\u00e4rischer Waffen sei kein Kriterium des Einsatzes, sondern \u201eder milit\u00e4rische Waffengebrauch, also ihr Einsatz, der nicht dem polizeirechtlichen Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gehorcht, sondern dem Prim\u00e4rauftrag der Streitkr\u00e4fte entsprechend auf die m\u00f6glichst effiziente Bek\u00e4mpfung eines kombattanten Gegners zielt\u201c.<a href=\"#_ftn580\" name=\"_ftnref580\">[580]<\/a> Der Einsatzbegriff des Grundgesetzes umfasst demnach \u201ejedes T\u00e4tigwerden, welches deren (der Bundeswehr, d. Verf.) milit\u00e4rische Organisationsstruktur nutzt\u201c<a href=\"#_ftn581\" name=\"_ftnref581\">[581]<\/a>.<\/p>\n<p>Einsatz wird nach der herrschenden Auffassung nicht durch die Bewaffnung, sondern durch die milit\u00e4rische Formation der Verwendungen bestimmt. Diese m\u00fcssten aber eine weitere Bedingungen erf\u00fcllen: sie m\u00fcssten hoheitliche T\u00e4tigkeiten darstellen. Demnach f\u00e4llt unter den Einsatzbegriff des Grundgesetzes \u201ejedes hoheitlich-exekutives T\u00e4tigwerden der Streitkr\u00e4fte als spezifisch milit\u00e4rischer Handlungsverband, der f\u00fcr unmittelbare Zwangsanwendung (Einsatz von Waffen!) ausgebildet, milit\u00e4risch gegliedert, durch Befehl und Gehorsam gef\u00fchrt wird\u201c.<a href=\"#_ftn582\" name=\"_ftnref582\">[582]<\/a><\/p>\n<p>Nach herrschender Meinung stellt \u201ehoheitliches\u201c T\u00e4tigwerden der Streitkr\u00e4fte den Kern des grundgesetzlichen Einsatzbegriffs dar. Allerdings existiert kein Konsens dar\u00fcber, wo die Grenze zwischen derartigen Eins\u00e4tzen und dem \u201eschlicht hoheitlichem\u201c Handeln der Bundeswehr im Innern liegen soll. In der Begr\u00fcndung zu Art. 87a GG fasste die Bundesregierung unter \u201eEinsatz\u201c neben der Verwendung der Bundeswehr in Kriegshandlungen auch deren T\u00e4tigkeit \u201eim Rahmen der vollziehenden Gewalt im Innern\u201c.<a href=\"#_ftn583\" name=\"_ftnref583\">[583]<\/a> Demgem\u00e4\u00df sei \u201eEinsatz\u201c im Sinne der Verfassung \u201enur obrigkeitliches Handeln, das durch Regelungscharakter, Eingriffsm\u00f6glichkeiten, Anordnungs- und Zwangsbefugnisse gekennzeichnet sei\u201c.<a href=\"#_ftn584\" name=\"_ftnref584\">[584]<\/a> Als \u201eEinsatz\u201c zu qualifizieren sei \u201ejede hoheitliche Verwendung als staatliches Vollzugsorgan zur Vornahme von Kriegshandlungen oder <strong>anderen<\/strong> <strong>Eingriffsma\u00dfnahmen<\/strong>\u201c<a href=\"#_ftn585\" name=\"_ftnref585\">[585]<\/a>. Mitunter wird die Eingriffsqualit\u00e4t zum ausschlie\u00dflichen Kriterium des Einsatzes erhoben;<a href=\"#_ftn586\" name=\"_ftnref586\">[586]<\/a> h\u00e4ufig wird sie jedoch verbunden mit dem spezifisch milit\u00e4rischen Organisationsverbund, durch die der Eingriff ausgef\u00fchrt werden soll.<a href=\"#_ftn587\" name=\"_ftnref587\">[587]<\/a><\/p>\n<p>Unscharf bleibt bei diesen Definitionsversuchen, worin der Anteil der Streitkr\u00e4fte an den hoheitlichen Aufgaben bestehen soll. Nach allgemeineren Formulieren sind als Einsatz \u201enur obrigkeitliche T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr\u201c<a href=\"#_ftn588\" name=\"_ftnref588\">[588]<\/a> anzusehen, um Eins\u00e4tze handele es sich dann, wenn die Streitkr\u00e4fte \u201ehoheitlich als Teil der vollziehenden Gewalt t\u00e4tig werden\u201c<a href=\"#_ftn589\" name=\"_ftnref589\">[589]<\/a> oder von ihr \u201eim Rahmen der vollziehenden Gewalt &#8230; hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von \u00f6ffentlich-rechtlichen Zwangs- und Eingriffsbefugnissen wahrgenommen werden\u201c.<a href=\"#_ftn590\" name=\"_ftnref590\">[590]<\/a> Der Einsatzbegriff umfasse \u201enur eingreifendes, nicht leistendes hoheitliches T\u00e4tigwerden\u201c. Alle T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr im Innern, \u201edie nicht mit der Aus\u00fcbung von Polizeigewalt gekoppelt sind\u201c, unterl\u00e4gen nicht der Sperrwirkung von Art. 87a Abs. 2 GG.<a href=\"#_ftn591\" name=\"_ftnref591\">[591]<\/a> Hoheitlich-obrigkeitliches Handeln sei deshalb gleichzusetzen mit der \u201eAus\u00fcbung von Ordnungs- oder \u201aPolizeigewalt\u2019\u201c durch die Streitkr\u00e4fte.<a href=\"#_ftn592\" name=\"_ftnref592\">[592]<\/a> In dieser Perspektive wird der Einsatzbegriff mit der Wahrnehmung von Polizeiaufgaben gleichgesetzt. Unter \u201eEinsatz\u201c verstehe das Grundgesetz, \u201ewenn der Staat die Hilfe seiner Streitkr\u00e4fte au\u00dferhalb ihres internen Dienstbetriebes ziel- und zweckgerichtet zur Abwehr konkreter Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung in Anspruch im In- oder Ausland in Anspruch nimmt\u201c.<a href=\"#_ftn593\" name=\"_ftnref593\">[593]<\/a><\/p>\n<p>Allerdings l\u00e4sst auch dieser gefahrenabwehrende Einsatzbegriff offen, worin die \u201eHilfe\u201c der Streitkr\u00e4fte besteht. Fasste man unter \u201eHilfe\u201c jede Mitwirkung der Streitkr\u00e4fte an gefahrenabwehrenden Ma\u00dfnahmen, dann w\u00e4re der Einsatzbegriff und damit die Sperrwirkung aus Art. 87a Abs. 2 GG erheblich ausgeweitet. Die \u00fcberwiegende Zahl der Interpreten beschr\u00e4nken den Einsatzbegriff deshalb auf die unmittelbare Aus\u00fcbung von Zwangsbefugnissen durch die Bundeswehr selbst. Es liege kein Einsatz vor, \u201ewenn die Streitkr\u00e4fte keinen hoheitlichen Zwang aus\u00fcben\u201c;<a href=\"#_ftn594\" name=\"_ftnref594\">[594]<\/a> der Einsatz im Innern betreffe \u201edie Aus\u00fcbung ggfs. von Zwangsbefugnissen gegen\u00fcber der inl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung\u201c;<a href=\"#_ftn595\" name=\"_ftnref595\">[595]<\/a> er betreffe die \u201eRegelung oder Zwangsaus\u00fcbung gegen\u00fcber Personen au\u00dferhalb der Streitkr\u00e4fte\u201c;<a href=\"#_ftn596\" name=\"_ftnref596\">[596]<\/a> ein Einsatz l\u00e4ge nicht vor, wenn die T\u00e4tigkeiten der Streitkr\u00e4fte \u201enicht in die Grundrechte von B\u00fcrger eingreifen\u201c.<a href=\"#_ftn597\" name=\"_ftnref597\">[597]<\/a> Nur, wenn die Soldaten selbst \u201eals staatliches Machtpotential in Erscheinung\u201c tr\u00e4ten<a href=\"#_ftn598\" name=\"_ftnref598\">[598]<\/a> oder sie selbst Zwangsma\u00dfnahmen einsetzten,<a href=\"#_ftn599\" name=\"_ftnref599\">[599]<\/a> handele es sich um einen Einsatz im Sinne des Grundgesetzes. Ausschlaggebend sei, \u201edass die Streitkr\u00e4fte hoheitlichen Zwang anwenden\u201c.<a href=\"#_ftn600\" name=\"_ftnref600\">[600]<\/a><\/p>\n<p>Je st\u00e4rker die Betonung auf die unmittelbare Zwangsanwendung durch einen milit\u00e4rischen Verband gelegt wird, desto gr\u00f6\u00dfer wird der Bereich, der f\u00fcr die schlicht hoheitliches Handeln. d.h. in unserem Zusammenhang f\u00fcr den Anwendungsbereich der allgemeinen Amtshilfebestimmungen nach Art. 35 Abs. 1 GG, er\u00f6ffnet wird. Weitgehende Einigkeit besteht dar\u00fcber, dass \u201erein technische Hilfeleistungen\u201c der Bundeswehr im Innern keinen Einsatz darstellen.<a href=\"#_ftn601\" name=\"_ftnref601\">[601]<\/a> Allerdings erweise sich \u201eim Detail &#8230; die Abgrenzung zwischen Eins\u00e4tzen und Verwendung jedoch als \u00fcberaus problematisch\u201c.<a href=\"#_ftn602\" name=\"_ftnref602\">[602]<\/a><\/p>\n<p>Das Spektrum der Positionen wird an der Bewertung der Amtshilfe f\u00fcr die Polizei besonders deutlich. Der SPD-Innenpolitiker Wiefelsp\u00fctz verwendet einen engen Einsatzbegriff und einen weiten Begriff der blo\u00dfen Verwendung. Da etwa bei der Beteiligung an polizeilichen Suchaktionen durch die Kameras der Milit\u00e4rhubschrauber oder -flugzeuge \u201ekein hoheitlicher Zwang ausge\u00fcbt\u201c werde, werde die Bundeswehr nur \u201eschlicht-hoheitlich\u201c und damit im Rahmen von Art. 35 Abs. 1 GG t\u00e4tig. Dasselbe gelte \u201egrunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr Aufkl\u00e4rungsfl\u00fcge der Bundeswehr bei Gro\u00dfdemonstrationen\u201c.<a href=\"#_ftn603\" name=\"_ftnref603\">[603]<\/a> Andere wollen die Reichweite der Amtshilfe nur auf \u201elogistische Hilfe\u201c beschr\u00e4nken, die sich dadurch auszeichne, dass alle Leitungs- und F\u00fchrungsaufgaben bei der Polizei verblieben. Im Unterschied zur Suche nach fl\u00fcchtigen T\u00e4tern oder illegalen Grenz\u00fcbertritten sei die Amtshilfe der Bundeswehr bei der Suche nach Vermissten zul\u00e4ssig, weil diese keine Hilfe zu geplanten polizeilichen Eingriffen darstelle.<a href=\"#_ftn604\" name=\"_ftnref604\">[604]<\/a> Aber auch diese Abgrenzung wird in Frage gestellt. Selbst bei der Suche nach Vermissten handele es sich um eine \u201eausschlie\u00dflich der Polizei zugewiesene Hoheitsfunktion\u201c, und die Unterst\u00fctzung der Polizei sei dazu geeignet, zu deren \u201eErmittlungs- und Fahndungserfolgen beizutragen\u201c. Damit handele es sich um einen Einsatz im Sinne des Grundgesetzes.<a href=\"#_ftn605\" name=\"_ftnref605\">[605]<\/a> Wenn das entscheidende Kriterium im Anschluss an D\u00fcrig in der innenpolitischen Neutralit\u00e4t der Bundeswehr bestehe, dann m\u00fcsse in Rechnung gestellt werden, dass das \u201eMachtpotential der Streitkr\u00e4fte\u201c selbst dann wirksam werde, \u201ewenn das Milit\u00e4r bei Auseinandersetzungen auch ohne Aus\u00fcbung von Zwang Polizeikr\u00e4fte unterst\u00fctzt und damit auf das Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis einwirkt\u201c<a href=\"#_ftn606\" name=\"_ftnref606\">[606]<\/a>. Demnach handele es sich immer dann um einen Einsatz, \u201ewenn durch eine schlicht-hoheitliche Verwendung der Streitkr\u00e4fte ein unmittelbar obrigkeitliches Vorgehen Dritter unmittelbar oder mittelbar erm\u00f6glicht wird, welches derselben konkreten tats\u00e4chlichen Situation dient wie die Verwendung der Streitkr\u00e4fte\u201c.<a href=\"#_ftn607\" name=\"_ftnref607\">[607]<\/a> Indem milit\u00e4risches Ger\u00e4t der Polizei zur Verf\u00fcgung gestellt werde, etwa bei Transport von Polizisten mit Bundeswehrhubschraubern oder beim \u00dcberfliegen von Demonstrationen sogar einschlie\u00dflich der Besatzung, leiste die Bundeswehr einen der eigentlichen Operation vorgelagerten \u201e\u2019Mosaikstein\u2019 eines Einsatzes\u201c, der ebenfalls unter den Einsatzbegriff des Grundgesetzes falle. In diesen F\u00e4llen w\u00fcrde \u201emilit\u00e4risches \u201aknow how\u2019 in Anspruch genommen, das seinem Zweck nach innenpolitisch nicht neutral ist\u201c.<a href=\"#_ftn608\" name=\"_ftnref608\">[608]<\/a><\/p>\n<p>In Fortsetzung dieser Argumentation ist vorgeschlagen worden, den Begriff des Einsatzes \u201eum den Bereich der zwar nicht eingreifenden, aber eingriffsunterst\u00fctzenden Handlungen\u201c zu erweitern. Zu den \u201eeingriffsunterst\u00fctzenden\u201c T\u00e4tigkeiten, die der Sperrwirkungen von Art. 87a Abs. 2 GG unterl\u00e4gen, w\u00e4ren nach dieser Auffassung z.B. der Transport von Polizeipersonal und -material durch die Bundeswehr, die Beobachtung von Aufst\u00e4ndischen durch Polizeihubschrauber oder T\u00e4tigkeiten des Nachschubs f\u00fcr die Polizei zu z\u00e4hlen. Der Transport von Verletzten, die Versorgung der Bev\u00f6lkerung oder die Betreuung von Obdachlosen stellten demgegen\u00fcber keinen Einsatz dar, weil sie nicht darauf abzielten, den polizeilichen Einsatz zu unterst\u00fctzen.<a href=\"#_ftn609\" name=\"_ftnref609\">[609]<\/a> Um die Verfassungswidrigkeit der polizeilichen Eins\u00e4tzen unmittelbar vorgelagerter Amtshilfe der Streitkr\u00e4fte zu umgehen, ist vorgeschlagen worden auf einer engen Interpretation des Einsatzbegriffs zu beharren: \u201eHoheitliche Ma\u00dfnahmen der Streitkr\u00e4fte, die in Ausnahmef\u00e4llen und auf Anforderung zur notwendigen technischen Unterst\u00fctzung der Polizei ergehen, sollten daher vom Einsatzbegriff des Art. 87a Abs. 2 GG ausgenommen werden\u201c.<a href=\"#_ftn610\" name=\"_ftnref610\">[610]<\/a><\/p>\n<p>Diese Vorschl\u00e4ge, den Einsatzbegriff weiter zu fassen, stellen die Meinung der Minderheit dar. In der rechtspolitischen Diskussion ist ein eindeutiger Zusammenhang zur Frage der Grundgesetz\u00e4nderung feststellbar: Diejenigen, die eine \u00c4nderung des Grundgesetzes vermeiden wollen, fassen den Einsatzbegriff eng, d.h. Einsatz w\u00e4re nur das unmittelbar in Grundrechte eingreifende T\u00e4tigwerden von SoldatInnen. Auf diesem Weg wird die Sperrwirkung von Art. 87a Abs. 2 begrenzt und der Raum f\u00fcr Inlandsaktivit\u00e4ten der Bundeswehr wird erweitert. Umgekehrt pr\u00e4ferieren diejenigen einen weiten Einsatzbegriff, die das Grundgesetz \u00e4ndern wollen.<a href=\"#_ftn611\" name=\"_ftnref611\">[611]<\/a> Eine \u00dcbersicht \u00fcber die rechtliche Einordnung unterschiedlicher T\u00e4tigkeiten aufgrund verschiedener Einsatzbegriffe liefert die nachfolgende Tabelle.<\/p>\n<p> Tabelle 2<br \/>\n T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr, die keinen Einsatz darstellen sollen <\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"232\"><strong>T\u00e4tigkeit\/Leistung<\/strong><\/td>\n<td width=\"179\"><strong>Begr\u00fcndung<\/strong><\/td>\n<td width=\"246\"><strong>Autor<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Suchaktionen aus der Luft nach Opfern und T\u00e4tern<\/td>\n<td width=\"179\">S. \u00fcben selbst keinen hoheitlichen Zwang aus<\/td>\n<td width=\"246\">Wiefelsp\u00fctz 2006, 45<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Aufkl\u00e4rungsflugzeuge bei Demonstrationen<\/td>\n<td width=\"179\">S. \u00fcben selbst keinen hoheitlichen Zwang aus<\/td>\n<td width=\"246\">Wiefelsp\u00fctz 2006, 45, Spranger 1999, 1003<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Hilfe bei der Vermisstensuche<\/td>\n<td width=\"179\">S leisten nur logistische Hilfe<\/td>\n<td width=\"246\">Lutze 2005, 14; Spranger 1999, 201; Fiebig 2004, 209 Fehn, Brauns 2003, 101<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Hilfe bei Unf\u00e4llen<\/td>\n<td width=\"179\">nur \u201eleistende\u201c Hilfe<\/td>\n<td width=\"246\">Ipsen 1978, 616; Fehn, Brauns 2003, 101<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Transporthilfe<\/td>\n<td width=\"179\">nur \u201eleistende\u201c Hilfe<\/td>\n<td width=\"246\">Ipsen 1978, 616<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">technische Hilfeleistungen<\/td>\n<td width=\"179\">nicht vollziehende Gewalt<\/td>\n<td width=\"246\">Spranger 2004, 189, Speth 1985, 45, Schmidt-Bleibtreu, Klein 1999, 1330<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Bereitstellung von LKW f\u00fcr die Polizei<\/td>\n<td width=\"179\"><\/td>\n<td width=\"246\">Spranger 2004, 189<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Unterbringung von Polizisten<\/td>\n<td width=\"179\"><\/td>\n<td width=\"246\">Spranger 2004, 189<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">\u00dcberwachung von Grenzen<\/td>\n<td width=\"179\">tritt nicht als Macht\u00adinstrument in Erscheinung, meldet nur an Polizei<\/td>\n<td width=\"246\">Grubert 1997, 318<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Musik- und Traditionspflege<\/p>\n<p>Big Band der Bundeswehr<\/td>\n<td width=\"179\">innenpolitisch neutral<\/td>\n<td width=\"246\">Winkler 2006, 150, Hernekamp 2003, 369f.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Stellung von Ehrenformationen, repr\u00e4sentative Anl\u00e4sse<\/td>\n<td width=\"179\">innenpolitisch neutral<\/p>\n<p>nicht vollziehende Gewalt<\/td>\n<td width=\"246\">Winkler 2006, 150; Baldus 2005, 206, Speth 1985, 45, Schmidt-Bleibtreu, Klein 1999, 1330,<\/p>\n<p>Hernekamp 2003, 369f., Pannkoke 1998, 252<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">karitatives Handeln<\/td>\n<td width=\"179\">innenpolitisch neutral<\/td>\n<td width=\"246\">Winkler 2006, 150, Speth 1985, 45, Pannkoke 1998, 252<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Bereitstellen von Krankentransportm\u00f6glichkeiten<\/td>\n<td width=\"179\">innenpolitisch neutral<\/td>\n<td width=\"246\">Winkler 2006, 150, Pannkoke 1998, 252, Eichhorn 1998, 174; Spranger 1999, 1003<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Aktionen des Umweltschutzes<\/td>\n<td width=\"179\">innenpolitisch neutral<\/td>\n<td width=\"246\">Winkler 2006, 150<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">freiwillige Erntehilfe<\/td>\n<td width=\"179\">nicht spezif. milit\u00e4r, Orga und Bewaffn und ohne Zwangsgewalt;<\/p>\n<p>nicht vollziehende Gewalt,<\/p>\n<p>nur \u201eleistende\u201c Hilfe<\/td>\n<td width=\"246\">Baldus 2005, 206,<\/p>\n<p>Speth 1985, 45. Schmidt-Bleibtreu, Klein 1999, 1330, Pannkoke 1998, 252, Ipsen 1978, 616; Fehn, Brauns 2003, 101<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet (Br\u00fcckenbau u.\u00e4.)<\/td>\n<td width=\"179\">kein Eingriff oder keine verbandsm\u00e4\u00dfige Verwendung<\/td>\n<td width=\"246\">Speth 1985, 45; Hernekamp 2003, 369f. ; Schmidt-Jortzig 2002, 776<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Kriegsgr\u00e4berf\u00fcrsorge<\/td>\n<td width=\"179\">kein Eingriff oder keine verbandsm\u00e4\u00dfige Verwendung<\/td>\n<td width=\"246\">Hernekamp 2003, 369f.; Schmidt-Jortzig 2002, 776<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">SAR-Hubschrauber<\/td>\n<td width=\"179\">kein Eingriff oder keine verbandsm\u00e4\u00dfige Verwendung<\/td>\n<td width=\"246\">Hernekamp 2003, 369f. ; Schmidt-Jortzig 2002, 776<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">mobile Lazarette<\/td>\n<td width=\"179\">kein Eingriff oder keine verbandsm\u00e4\u00dfige Verwendung<\/td>\n<td width=\"246\">Hernekamp 2003, 369f. ; Schmidt-Jortzig 2002, 776<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Bergepanzer<\/td>\n<td width=\"179\">kein Eingriff oder keine verbandsm\u00e4\u00dfige Verwendung<\/td>\n<td width=\"246\">Hernekamp 2003, 369f. ; Schmidt-Jortzig 2002, 776<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Umweltkontrolle \u00fcber See<\/td>\n<td width=\"179\">kein Eingriff oder keine verbandsm\u00e4\u00dfige Verwendung<\/td>\n<td width=\"246\">Hernekamp 2003, 369f. ; Schmidt-Jortzig 2002, 776<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Unterbringung von Polizisten<\/td>\n<td width=\"179\">nur technische Hilfe<\/td>\n<td width=\"246\">Spranger 1999, 1003; Fehn, Brauns 2003, 101<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Unterst\u00fctzung von Gro\u00dfveranstaltungen<\/td>\n<td width=\"179\">nur \u201eleistende\u201c Hilfe<\/td>\n<td width=\"246\">Ipsen 1978, 616<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Verpflegung<\/td>\n<td width=\"179\">ohne Intention zur Unterst\u00fctzung des Einsatzes<\/td>\n<td width=\"246\">Eichhorn 1998, 174<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Unterbringung von Obdachlosen<\/td>\n<td width=\"179\">ohne Intention zur Unterst\u00fctzung des Einsatzes<\/td>\n<td width=\"246\">Eichhorn 1998, 174<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">ABC-Beratung<\/td>\n<td width=\"179\">kein Eingriff<\/td>\n<td width=\"246\">Fehn, Brauns 2003, 101<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Kontrollf\u00fcge \u00fcber Deiche<\/td>\n<td width=\"179\">Katastrophenhilfe<\/td>\n<td width=\"246\">Fehn, Brauns 2003, 101<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\"><\/td>\n<td width=\"179\"><\/td>\n<td width=\"246\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p> Tabelle 3<br \/>\n T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr, die Einsatz darstellen sollen <\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"232\"><strong>T\u00e4tigkeit\/Leistung<\/strong><\/td>\n<td width=\"179\"><strong>Begr\u00fcndung<\/strong><\/td>\n<td width=\"246\"><strong>Autor<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Suchaktionen aus der Luft nach Opfern und T\u00e4tern<\/td>\n<td width=\"179\">unterst\u00fctzen Polizei<\/td>\n<td width=\"246\">Baldus 2005, 207<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Suche nach Verd\u00e4chtigen aus der Luft<\/td>\n<td width=\"179\">direkte Hilfe zum Eingriff<\/td>\n<td width=\"246\">Fehn,Brauns 2003, 101<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Aufkl\u00e4rungsfl\u00fcge bei Demonstrationen<\/td>\n<td width=\"179\">innenpolitisch nicht neutral<\/td>\n<td width=\"246\">Fehn, Brauns 2003, 101<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Transport und Besatzung f\u00fcr Transporte<\/td>\n<td width=\"179\">vorgelagerter Mosaikstein eines Einsatzes<\/td>\n<td width=\"246\">Jahn, Riedel 1988, 960<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Aufkl\u00e4rungshubschrauber bei Demonstrationen<\/td>\n<td width=\"179\">ist innenpolitisch nicht neutral<\/td>\n<td width=\"246\">Jahn, Riedel 1988, 960<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Gepanzerte Fahrzeuge, die Schussfeld verstellen, um Verletzte zu bergen<\/td>\n<td width=\"179\">Hilfe f\u00fcr Polizei<\/td>\n<td width=\"246\">Baldus 2005, 207<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">ABC-Einheiten \u00fcberpr\u00fcfen oder \u00f6ffnen verd\u00e4chtige Postsendungen<\/td>\n<td width=\"179\">Hilfe f\u00fcr Polizei<\/td>\n<td width=\"246\">Baldus 2005, 207<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Sicherung des Nachschubs<\/td>\n<td width=\"179\">soll Einsatz unterst\u00fctzen<\/td>\n<td width=\"246\">Eichhorn 1998, 174<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Beobachtung der Aufst\u00e4ndischen durch BW-Hubschrauber<\/td>\n<td width=\"179\">soll Einsatz unterst\u00fctzen<\/td>\n<td width=\"246\">Eichhorn 1998, 174<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"232\">Transport von Polizei und Material f\u00fcr die Polizei<\/td>\n<td width=\"179\">soll Einsatz unterst\u00fctzen<\/td>\n<td width=\"246\">Eichhorn 1998, 174<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<ol>\n<li>Hilfe<\/li>\n<\/ol>\n<p>Art. 35 Abs. 2 GG besteht aus zwei S\u00e4tzen. Im ersten Satz werden die L\u00e4nder erm\u00e4chtigt, in F\u00e4llen von besonderer Bedeutung den Bundesgrenzschutz anzufordern, wenn die eigenen Polizeikr\u00e4fte die \u201e\u00f6ffentliche Sicherheit oder Ordnung\u201c nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten aufrechterhalten oder wiederherstellen k\u00f6nnen. Dieser Satz ist 1972 in den Artikel eingef\u00fcgt worden, um die Unterst\u00fctzungsleistungen des Bundesgrenzschutzes, die das novellierte Bundesgrenzschutzgesetz erm\u00f6glicht hatte, verfassungsrechtlich abzusichern.<a href=\"#_ftn612\" name=\"_ftnref612\">[612]<\/a> Durch Art. 35 Abs. 2 GG wird die 1968 vorgenommene Trennung zwischen politisch-gesellschaftlich bedingten Notst\u00e4nden (Art. 87a Abs. 3 und 4 GG) und solchen die aus Naturgewalten oder Unf\u00e4llen resultierten (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG) durchbrochen. Zugleich werden die nachfolgenden Bestimmungen in Art. 35 GG in einen Kontext gestellt, der ihre Auslegung erschwert. In Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG 2 werden die L\u00e4nder erm\u00e4chtigt, \u201ezur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Ungl\u00fccksfall &#8230; Polizeikr\u00e4fte anderer L\u00e4nder, Kr\u00e4fte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und der Streitkr\u00e4fte\u201c anzufordern. Nach \u00fcbereinstimmender Interpretation werden unter Ungl\u00fccksf\u00e4lle auch solche sch\u00e4digenden Ereignisse verstanden, die nicht nur auf technisches Versagen und Fahrl\u00e4ssigkeit zur\u00fcckgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, sondern auch solche, die absichtlich herbeigef\u00fchrt wurden. Damit geh\u00f6ren auch Anschl\u00e4ge in den Regelungsbereich des Art. 35 Abs. 2 GG. Dies gilt auch f\u00fcr den in Art. 35 Abs. 3 GG geregelten \u00fcberregionalen Katastrophenfall,<a href=\"#_ftn613\" name=\"_ftnref613\">[613]<\/a> der die Bundesregierung u.a. erm\u00e4chtigt, \u201eStreitkr\u00e4fte zur Unterst\u00fctzung der Polizeikr\u00e4fte\u201c einzusetzen.<\/p>\n<p>Die Formulierungen \u201ezur Hilfe\u201c und \u201ezur Unterst\u00fctzung\u201c im Kontext von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG haben zu einer Auseinandersetzung \u00fcber den Zeitpunkt gef\u00fchrt, ab wann eine Beteiligung der Streitkr\u00e4fte zul\u00e4ssig sein soll. Die traditionelle Auslegung verweist auf die Entstehungsgeschichte der Bestimmung: Durch sie sollten die Konsequenzen aus der Hamburger Flutkatastrophe gezogen werden, bei der der damalige Innensenator Schmidt die Bundeswehr ohne verfassungsrechtliche Grundlage zur Hilfe gerufen hatte. Demnach bezieht sich Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG auf \u201eein bereits eingetretenes Schadensereignis\u201c.<a href=\"#_ftn614\" name=\"_ftnref614\">[614]<\/a> Dass Naturkatastrophen und Unf\u00e4lle gemeinsam geregelt w\u00fcrden, mache deutlich, dass es dem Gesetzgeber \u201enicht um die Abwehr finaler Verletzungshandlungen durch Menschen\u201c, also um die Abwehr von Gefahren, gegangen sei<a href=\"#_ftn615\" name=\"_ftnref615\">[615]<\/a>; Schadensereignisse zu verhindern liege \u201egar nicht in der Regelungsperspektive\u201c der Bestimmungen.<a href=\"#_ftn616\" name=\"_ftnref616\">[616]<\/a>. Die Bundeswehr d\u00fcrfe erst dann eingesetzt werden, \u201ewenn die Katastrophe eingetreten ist\u201c, ihr Einsatz zu \u201epr\u00e4ventiven Polizeizwecken, also vor dem Eintritt der Katastrophe\u201c sei \u201everfassungsrechtlich nicht gestattet\u201c.<a href=\"#_ftn617\" name=\"_ftnref617\">[617]<\/a> Gegen\u00fcber dieser Auffassung ist auf den Zusammenhang mit Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GG hingewiesen worden. Dieser verweise auf eine Situation, in der das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht anzuwenden sei. Da im 2. Satz ein mit der Konstellation in Satz 1 \u201everwandter Fall\u201c geregelt werde, sei insgesamt ein polizeirechtlicher Gefahrenbegriff zugrunde zu legen. F\u00fcr die Vorschrift sei \u201edie gefahrenabwehrende Sicht entscheidend\u201c, und es sei \u201eein pr\u00e4ventiver Einsatz der Streitkr\u00e4fte zur Abwehr des drohenden besonders schweren Ungl\u00fccksfalls nach Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG gestattet\u201c.<a href=\"#_ftn618\" name=\"_ftnref618\">[618]<\/a> Andere Autoren betonen hingegen die strikte Trennung zwischen den im 1. und im 2. Satz geregelten F\u00e4llen; nur der erste Satz sehe ein pr\u00e4ventives T\u00e4tigwerden vor (die Streitkr\u00e4fte sind hier nicht erw\u00e4hnt), w\u00e4hrend der zweite Satz lediglich einen \u201eStreitkr\u00e4fteeinsatz nach Schadenseintritt\u201c erlaube.<a href=\"#_ftn619\" name=\"_ftnref619\">[619]<\/a><\/p>\n<p>Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz ist einer weiten Auslegung eine Absage erteilt worden. Das Gericht hat sich damit jenen Positionen angeschlossen, die als Einsatzvoraussetzung verlangen, dass bereits \u201eein Schaden eingetreten ist oder zumindest unmittelbar bevorsteht\u201c.<a href=\"#_ftn620\" name=\"_ftnref620\">[620]<\/a> Da das Grundgesetz nicht von der \u201eHilfe bei der Gefahr eines Ungl\u00fccksfalles\u201c spreche, k\u00f6nne die Bundeswehr nur dann eingesetzt werden, wenn \u201eder Ungl\u00fccksfall sicher eintritt\u201c. Dies sei nicht gegeben bei der \u201eAbwehr einer konkreten, d.h. nur hinreichend wahrscheinlichen Gefahr\u201c.<a href=\"#_ftn621\" name=\"_ftnref621\">[621]<\/a> Umgekehrt so das Gericht, verlange das Grundgesetz jedoch nicht, dass der Schaden bereits eingetreten sei. In Art. 35 Absatz 3 GG, der den Sonderfall des \u00fcberregionalen Katastrophenfalls regelt, werde der Einsatz der Bundeswehr zugelassen, wenn die Katastrophe oder der Unfall mehr als ein Land \u201egef\u00e4hrde\u201c. Dies verweise auch auf die gefahrenabwehrende Orientierung des vorangegangenen Absatzes.<a href=\"#_ftn622\" name=\"_ftnref622\">[622]<\/a> Allerdings sei der abwehrende Einsatz der Streitkr\u00e4fte auf jene Gefahrenlagen beschr\u00e4nkt, \u201edie, wenn ihnen nicht rechtzeitig entgegengewirkt wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Eintritt des jeweils drohenden sch\u00e4digenden Ereignisses erwarten lassen\u201c.<a href=\"#_ftn623\" name=\"_ftnref623\">[623]<\/a> Die begrenzte Vorverlagerung des Einsatzzeitpunktes durch das Verfassungsgericht ist umstritten. Zwar wird einger\u00e4umt, dass durch sie \u201eSinn und Zweck der Vorschrift\u201c bef\u00f6rdert werden k\u00f6nne, aber mit ihrem Wortlaut sei die Sichtweise kaum in \u00dcbereinstimmung zu bringen, da das Grundgesetz vom Einsatz \u201ebei\u201c einem Ungl\u00fccksfall spreche.<a href=\"#_ftn624\" name=\"_ftnref624\">[624]<\/a> Die Auslegung des Verfassungsgerichts \u00f6ffnet die pr\u00e4ventive Einsatzbarkeit der Streitkr\u00e4fte zur Katastrophenabwehr ein wenig, begrenzt sie aber gleichzeitig.<\/p>\n<p>Wer sie an der Bew\u00e4ltigung abstrakter Gef\u00e4hrdungslagen, also an der Vorfeldarbeit zur Verhinderung m\u00f6glicher Gefahren beteiligen will, kann sich nicht auf Art. 35 Abs. 2 und 3 GG st\u00fctzen.<a href=\"#_ftn625\" name=\"_ftnref625\">[625]<\/a> Mit dem Urteil habe das Gericht nur dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der Zeitpunkt, in dem eine Gefahr in eine St\u00f6rung umschlage, kaum eindeutig festlegen lasse. Denn auch Reaktionen auf eine St\u00f6rung, die schwere Sch\u00e4den verhindern sollen, seien pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen.<a href=\"#_ftn626\" name=\"_ftnref626\">[626]<\/a> F\u00fcr Konstellationen, die den Szenarien des Luftsicherheitsgesetzes entsprechen, hat das Verfassungsgericht den Interventionszeitpunkt unmittelbar vor den sicheren Schadenseintritt gelegt. Damit werden die pr\u00e4ventiven Aktionsr\u00e4ume der Streitkr\u00e4fte im Innern erheblich beschnitten. Gleichzeitig wird allerdings ein nun rechtlich abgesicherter Raum geschaffen, in dem die Vorkehrungen f\u00fcr derartige Eins\u00e4tze geschaffen werden k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn627\" name=\"_ftnref627\">[627]<\/a> F\u00fcr alle diejenigen, die die Bundeswehr mit Aufgaben jenseits der Unterbindung gegenw\u00e4rtiger Gefahren betrauen wollen, resultiert aus dem Urteil die Notwendigkeit, das Grundgesetz zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Befugnisse<\/p>\n<p>Das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz hat auf ein weiteres rechtliche Problem hingewiesen, das die Befugnisse der Bundeswehr im Inlandseinsatz betrifft. Unstrittig ist, dass die Streitkr\u00e4fte in den vier Konstellationen, die das Grundgesetz ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt, auch hoheitlich t\u00e4tig werden d\u00fcrfen.<a href=\"#_ftn628\" name=\"_ftnref628\">[628]<\/a> Deshalb ist f\u00fcr diese F\u00e4lle die Diskussion \u00fcber den Einsatzbegriff unerheblich, weil sie dem Gebot der ausdr\u00fccklichen Erw\u00e4hnung in Art. 87a Abs. 2 gen\u00fcgen.<\/p>\n<p>Bereits f\u00fcr die beiden Konstellationen des Art. 87a war (und ist) offen, welche rechtlichen Bestimmungen f\u00fcr derartige Eins\u00e4tze ma\u00dfgebend sind. Zum Teil wird argumentiert, zumindest im Fall des inneren Notstandes, in dem ein Milit\u00e4reinsatz nur zur Unterst\u00fctzung der Polizei zul\u00e4ssig sei, k\u00f6nne den Streitkr\u00e4ften lediglich polizeiliche Befugnisse zustehen; das Milit\u00e4r d\u00fcrfe \u201eseine eigenen Mittel, n\u00e4mlich die des milit\u00e4risch-kriegerischen Einsatzes\u201c in diesen F\u00e4llen nicht nutzen.<a href=\"#_ftn629\" name=\"_ftnref629\">[629]<\/a> Beim Schutz ziviler Objekte und bei der Aufruhr und B\u00fcrgerkrieg handelten die Streitkr\u00e4fte als Polizei. Demnach m\u00fcsse sie \u201edas jeweilige Polizeirecht\u201c anwenden.<a href=\"#_ftn630\" name=\"_ftnref630\">[630]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr den Bereich der Katastrophenhilfe ist rechtlich unstrittig, dass die subsidi\u00e4r eingesetzten SoldatInnen auch \u00fcber hoheitliche Befugnisse verf\u00fcgen und in die Rechte von B\u00fcrgerInnen eingreifen d\u00fcrfen.<a href=\"#_ftn631\" name=\"_ftnref631\">[631]<\/a> Da kein Ausf\u00fchrungsgesetz zu diesen Bestimmungen ergangen ist, ist jedoch unklar, welches einfachgesetzliche Recht f\u00fcr die Aus\u00fcbung derartige Befugnisse ma\u00dfgebend sein soll.<a href=\"#_ftn632\" name=\"_ftnref632\">[632]<\/a> \u00dcberwiegend wird die Meinung vertreten, dass die in der Katastrophenhilfe eingesetzten Streitkr\u00e4fte an das (Polizei)Recht des Landes, in dem sie t\u00e4tig werden, gebunden sind.<a href=\"#_ftn633\" name=\"_ftnref633\">[633]<\/a> Je nach Gef\u00e4hrdung seien im Katastrophenfall \u201eabgestufte Ma\u00dfnahmen\u201c der SoldatInnen gegen Menschen zul\u00e4ssig. Sofern das Leben von Menschen gef\u00e4hrdet sei, sei \u201eauch der Schusswaffengebrauch gegen St\u00f6rer nach Ma\u00dfgabe des UZwGBw rechtm\u00e4\u00dfig\u201c<a href=\"#_ftn634\" name=\"_ftnref634\">[634]<\/a>. Nur \u201ein sehr engen Grenzen\u201c sei es zul\u00e4ssig, dass die Soldaten im Katastrophen-Einsatz unter dem Schutz bewaffneter Feldj\u00e4ger t\u00e4tig werden d\u00fcrften.\u201c<a href=\"#_ftn635\" name=\"_ftnref635\">[635]<\/a><\/p>\n<p>In den letzten Jahren ist diese zur\u00fcckhaltende Auslegung in Frage gestellt worden. W\u00e4hrend einige betonen, dass das Grundgesetz \u201edas zivile und das milit\u00e4rische Gewaltmonopol\u201c trenne, indem etwa die staatlichen Zust\u00e4ndigkeiten auch f\u00f6deral aufgeteilt seien: die Gewalt nach au\u00dfen ausschlie\u00dflich beim Bund, die nach innen prim\u00e4r bei den L\u00e4ndern,<a href=\"#_ftn636\" name=\"_ftnref636\">[636]<\/a> halten andere eine solche Trennung f\u00fcr \u201eweder zwingend noch \u00fcberzeugend\u201c. Denn der Einsatz der Streitkr\u00e4fte umfasse \u201edie funktions- und lagegerechte Anwendung aller Mittel und F\u00e4higkeiten der Bundeswehr &#8230;, auch wenn sie lediglich zur Gefahrenabwehr eingesetzt wird\u201c. Wenn das Milit\u00e4r bei einer besonders schweren Katastrophen helfen solle, dann k\u00f6nnten ihm \u201enicht die technische Ausr\u00fcstung und die Waffen versagt werden, die zu einer erfolgreichen Aufgabenwahrnehmung erforderlich sind\u201c.<a href=\"#_ftn637\" name=\"_ftnref637\">[637]<\/a><\/p>\n<p>Auch der Wortlaut von Art. 35 Abs. 3 GG, der den Bundeswehreinsatz erlaubt, sofern er zur \u201ewirksamen Bek\u00e4mpfung\u201c der Katastrophe erforderlich ist, ist so interpretiert worden, dass er vom Grundsatz einer effektiven Gefahrenabwehr ausgehe und damit, da an keiner Stelle der Gebrauch milit\u00e4rischer Waffen ausgeschlossen werde, gerade deren Einsatz verfassungsrechtlich erm\u00f6glicht werden sollte.<a href=\"#_ftn638\" name=\"_ftnref638\">[638]<\/a> Andererseits ist aber auch darauf hingewiesen worden, wer den zul\u00e4ssigen bewaffneten Einsatz der Soldaten bei Ungl\u00fccken und Katastrophen \u2013 etwa zur Verhinderung von Pl\u00fcnderungen \u2013 mit milit\u00e4rischen Kampfhandlungen im Innern vermenge, der verkenne den \u201estrikten Unterschied zwischen beiden Verwendungen, auf den der verfassungs\u00e4ndernde Gesetzgeber (1968, d. Verf.) solchen Wert gelegt und den er im Text des Grundgesetzes unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck gebracht hat\u201c.<a href=\"#_ftn639\" name=\"_ftnref639\">[639]<\/a><\/p>\n<p>In seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht auch in dieser Frage vorl\u00e4ufig Rechtsklarheit geschaffen. Zwar erlaubten die Art. 35 Abs. 2 und 3 \u201eEins\u00e4tze\u201c, als hoheitliches T\u00e4tigwerden der Streitkr\u00e4fte im Innern, aber da sie zur Hilfe bzw. Unterst\u00fctzung der Polizeien eingesetzt w\u00fcrden, seien Befugnisse und Bewaffnung an die der Polizeien gebunden. Die Verwendung \u201espezifisch milit\u00e4rischer Waffen\u201c f\u00fcr diese Zwecke sei durch die Verfassung nicht gedeckt.<a href=\"#_ftn640\" name=\"_ftnref640\">[640]<\/a><\/p>\n<p><strong>3.2 Grundgesetz \u00e4ndern?<\/strong><\/p>\n<p>Angesichts des Umstandes, dass der innere Feind w\u00e4hrend des Kalten Krieges in den Bedrohungsszenarien pr\u00e4sent blieb und es in den 80er und 90er Jahre Diskussionen \u00fcber m\u00f6gliche Bundeswehreins\u00e4tze bei Demonstrationen gab, wurde immer wieder \u00fcber eine Verfassungs\u00e4nderung diskutiert. Anfang der 90er Jahre widersprach das damals CDU-gef\u00fchrte Innenministerium entsprechenden Berichten. Die Bundesregierung habe nicht die Absicht, das Grundgesetz in den einschl\u00e4gigen Bestimmungen zu \u00e4ndern.<a href=\"#_ftn641\" name=\"_ftnref641\">[641]<\/a><\/p>\n<p>Erst nach den Anschl\u00e4gen vom 11.9.2001 \u00e4nderte sich die politische Diskussion. Kern dieser Debatte ist die neue Gef\u00e4hrdungslage und der Hinweis darauf, dass nur die Bundeswehr \u00fcber die Mittel verf\u00fcge, diesen Gef\u00e4hrdungen gerecht zu werden. \u201eSo verf\u00fcgt die Bundeswehr \u00fcber Mittel etwa f\u00fcr die \u00dcberwachung und den Schutz des Luftraumes, f\u00fcr die Erkennung von atomaren, biologischen oder chemischen Kampfstoffen oder gegebenenfalls auch f\u00fcr den Objektschutz\u201c. Angesichts dieser Konstellation gelte es jene \u201eselbstgestellte Falle\u201c zu verhindern, \u201edass die Bundeswehr in bestimmten Situationen zwar \u00fcber die notwendigen Instrumente verf\u00fcgt, diese jedoch nicht einsetzen darf, umgekehrt Polizei und Bundesgrenzschutz zwar zust\u00e4ndig sind, aber keine ad\u00e4quate Mittel besitzen\u201c.<a href=\"#_ftn642\" name=\"_ftnref642\">[642]<\/a> Auch ohne ein Pr\u00e4judiz in Richtung Bundeswehr schaffen zu wollen \u2013 vielmehr mit der mit einem expliziten Fragezeichen versehenen Vermutung, auch bei transnationalen Angriffe handele es sich um eine polizeiliche Gefahr \u2013 wurde dazu geraten, \u201eohne Hast und mit Augenma\u00df\u201c zu pr\u00fcfen, ob die geltenden Verfassungsbestimmungen der neuen Bedrohungslage gerecht w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn643\" name=\"_ftnref643\">[643]<\/a><\/p>\n<p>Aber schon bald nach den Anschl\u00e4gen legten die Bundesl\u00e4nder Sachsen und Bayern im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Erweiterung nach Art. 87a GG vor. Demnach sollte die Bundeswehr auch zur Bewachung von zivilen Objekten eingesetzt werden k\u00f6nnen. Und auf sie sollte zur\u00fcckgegriffen werden k\u00f6nnen \u201ezur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung in F\u00e4llen von besonderer Bedeutung.\u201c<a href=\"#_ftn644\" name=\"_ftnref644\">[644]<\/a><\/p>\n<p>In den folgenden Jahren wurde die \u00c4nderung des Grundgesetzes zu einem Daueranliegen der inneren Sicherheitspolitik der Unionsparteien. In gleichlautenden Formulierungen wurden 2004 durch vier CDU\/CSU-gef\u00fchrte Landesregierungen<a href=\"#_ftn645\" name=\"_ftnref645\">[645]<\/a> und 2004<a href=\"#_ftn646\" name=\"_ftnref646\">[646]<\/a> und erneut 2005<a href=\"#_ftn647\" name=\"_ftnref647\">[647]<\/a> durch die CDU\/CSU-Fraktion im Bundestag Antr\u00e4ge eingebracht; die jedoch wie ihr Vorg\u00e4nger von 2001 an den fehlenden Mehrheiten f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung scheiterten. Die Vorschl\u00e4ge beziehen sich auf die Art. 35 und 87a des Grundgesetzes.<a href=\"#_ftn648\" name=\"_ftnref648\">[648]<\/a> Im Einzelnen:<\/p>\n<ol>\n<li>In Art. 35 sollte der erste Satz des Absatzes 2 um eine Formulierung erweitert werden, der es erlaubt, die Bundeswehr am zivilen Objektschutz zu beteiligen. \u201eZur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land &#8230; im Falle terroristischer Bedrohung Streitkr\u00e4fte zur Unterst\u00fctzung seiner Polizei beim Schutze von zivilen Objekten anfordern, wenn die Unterst\u00fctzung durch Kr\u00e4fte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes &#8230; nicht ausreicht\u201c. Durch diese Erweiterung w\u00fcrden im Ernstfall Polizeikr\u00e4fte f\u00fcr andere polizeiliche Aufgaben freigestellt werden k\u00f6nnen. Da das Grundgesetz bereits gegenw\u00e4rtig den inneren Einsatz der Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall zulasse (Art. 87a Abs. 3 und 4) zeige, dass es \u201ekeine den Streitkr\u00e4ften fremde Aufgabe ist, die Polizei zu entlasten\u201c.<a href=\"#_ftn649\" name=\"_ftnref649\">[649]<\/a><\/li>\n<li>Im nachfolgenden Satz von Art. 35 Abs. 2, der bisher die Anforderung von Hilfe durch die Bundeswehr \u201ebei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Ungl\u00fccksfall\u201c erlaubt, sollte dies durch folgende Formulierung erweitert werden. \u201e&#8230; bei der Verhinderung einer unmittelbar drohenden Katastrophe oder eines unmittelbar drohenden besonders schweren Ungl\u00fccksfalls oder bei der Bew\u00e4ltigung ihrer Folgen\u201c.<\/li>\n<li>Abschlie\u00dfend sollte in Absatz 2 darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verpflichtung zur Amtshilfe durch diese Bestimmungen \u201eunber\u00fchrt\u201c bliebe.<\/li>\n<li>In Absatz 3, der den \u00fcberregionalen Katastrophenfall regelt, sollte ebenfalls das Wort \u201eNaturkatastrophe\u201c durch \u201eKatastrophe\u201c ersetzt werden.<\/li>\n<li>87a sollte durch einen Einschub erweitert werden, durch den der Einsatz der Bundeswehr zul\u00e4ssig sein sollte \u201ezur Abwehr von Gefahren aus der Luft und von See her, zu deren wirksamer Bek\u00e4mpfung der Einsatz der Streitkr\u00e4fte erforderlich ist\u201c.<a href=\"#_ftn650\" name=\"_ftnref650\">[650]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit dieser Novellierung von Art. 87a w\u00fcrden die Einsatzm\u00f6glichkeiten der Bundeswehr \u00fcber die Terrorabwehr hinaus erweitert. Mit \u201eGefahren von See her\u201c w\u00fcrden \u201eKontrollen auf See (etwa bei unzul\u00e4ssigen Waffenlieferungen oder Umweltdelikten)\u201c m\u00f6glich, \u201ewenn die Polizeikr\u00e4fte hierf\u00fcr keine ausreichenden M\u00f6glichkeiten und Kapazit\u00e4ten haben\u201c.<a href=\"#_ftn651\" name=\"_ftnref651\">[651]<\/a> Bereits 1997 hatte Grubert eine Formulierungsvorschlag f\u00fcr einen neu zu schaffen Art. 87a Abs. 2a vorgelegt, der vorsah, dass \u201edie Streitkr\u00e4fte &#8230; in einzelnen F\u00e4llen mit der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf hoher See und in deutschen Hoheitsgew\u00e4ssern sowie Aufgaben der Luftpolizei beauftragt werden\u201c k\u00f6nnen. Dabei, so der 2. Satz, \u201eunterstehen sie den Weisungen der zivilen Polizeibeh\u00f6rden\u201c.<a href=\"#_ftn652\" name=\"_ftnref652\">[652]<\/a><\/p>\n<p>Nur vereinzelt wurden die bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen nach den 11.9. noch f\u00fcr ausreichend erachtet. Im Zusammenwirken von Art. 87a Abs. 2 und Art. 35 Abs. 2 und 3 GG seien die Kompetenzen der Bundeswehr f\u00fcr die Katastropheneins\u00e4tze im Innern bereits gegeben. Deshalb sei eine Verfassungs\u00e4nderung \u00fcberfl\u00fcssig; sie berge nur die Gefahr, dass im \u201eWindschatten vorgeblich unabweisbarer Aufgabenwerweiterungen des Milit\u00e4rs schleichend die Tendenzen zu seiner Verpolizeilichung &#8230; durchgesetzt werden\u201c.<a href=\"#_ftn653\" name=\"_ftnref653\">[653]<\/a> Aber im rechtswissenschaftlichen Schrifttum \u00fcberwogen seit 2001 diejenigen, die eine Novellierung des Grundgesetzes f\u00fcr n\u00f6tig erachteten.<a href=\"#_ftn654\" name=\"_ftnref654\">[654]<\/a> Zum Teil bezogen sie sich die vorgeschlagenen Neufassungen explizit auf Angriffe aus der Luft, zum Teil kamen sie einer Generalerm\u00e4chtigung f\u00fcr Fragen innerer Sicherheit gleich. Die Vorschl\u00e4ge zu Art. 35 gingen dabei weiter von einer Dominanz der Polizei aus. Fehn\/Brauns schlugen z.B. bereits 2003 vor, \u201edass zur Bek\u00e4mpfung unmittelbar bevorstehender terroristischer Angriffe milit\u00e4risches Ger\u00e4t und Personal zur Unterst\u00fctzung der Polizei eingesetzt werden darf, wenn eine Vielzahl von Menschenleben bedroht sind und eine Bek\u00e4mpfung anders nicht m\u00f6glich ist\u201c.<a href=\"#_ftn655\" name=\"_ftnref655\">[655]<\/a><\/p>\n<p>Dass die Bundeswehr nicht allein zur Bew\u00e4ltigung eingetretener Katastrophen, sondern \u201eauch pr\u00e4ventiv zu deren Verhinderung\u201c t\u00e4tig werden soll, war auch Konsens der von der Innenministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe \u201eNeue Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung\u201c. Dies setze eine \u00c4nderung von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG voraus.<a href=\"#_ftn656\" name=\"_ftnref656\">[656]<\/a> Allerdings konnten Bund und L\u00e4nder sich nicht auf eine Formulierung verst\u00e4ndigen. Im Rahmen der F\u00f6deralismusreform wurde auch \u00fcber diese Frage diskutiert, weil es zugleich um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und L\u00e4ndern ging. 2004 legte der Bund einen Formulierungsvorschlag f\u00fcr den Fall des \u00fcberregionalen Notstands (Art. 35 Abs. 3 GG) vor, nachdem die Bundesregierung erm\u00e4chtigt werden sollte, \u201eim Einvernehmen mit den betroffenen L\u00e4ndern einzelne Ma\u00dfnahmen (zu) koordinieren, den Landesregierungen Weisungen (zu) erteilen, Polizeikr\u00e4fte &#8230; zur Verf\u00fcgung (zu) stellen, sowie Einheiten der Bundespolizei und der Streitkr\u00e4fte zur Unterst\u00fctzung der betroffenen L\u00e4ndern ein(zu)setzen\u201c.<a href=\"#_ftn657\" name=\"_ftnref657\">[657]<\/a> Weil mit einer solchen Formulierung das Katastrophenmanagement faktisch auf die Bundesebene \u00fcbertragen worden w\u00e4re, lehnten die L\u00e4nder sie ab.<\/p>\n<p>Eine Novellierung von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG, der den pr\u00e4ventiven Einsatz eindeutig zul\u00e4sst (\u201eder vorbeugende Einsatz im Innern (Luftraum, zu Lande und auf See) im Rahmen der Katastrophenhilfe\u201c), wird von manchen als eine blo\u00df klarstellende Regelung begr\u00fc\u00dft.<a href=\"#_ftn658\" name=\"_ftnref658\">[658]<\/a><\/p>\n<p>Die Vorschl\u00e4ge zu Art. 87a GG erkl\u00e4ren die Aufgaben im Innern hingegen zu einer origin\u00e4ren Bundeswehraufgabe: So pl\u00e4dierte Linke f\u00fcr einen neuen Absatz, nach dem die Bundeswehr zur Sicherung des Luftraums \u201ezur Abwehr unbefugter Grenz\u00fcberquerungen oder zur Begehung schwerster Straftaten unter Verwendung von Luftfahrzeugen\u201c \u00fcbernehmen soll, \u201esoweit die zust\u00e4ndigen zivilen Stellen dazu erkennbar au\u00dferstande\u201c seien.<a href=\"#_ftn659\" name=\"_ftnref659\">[659]<\/a> Noch weiter ging ein Formulierungsvorschlag, dem zufolge die Bundeswehr auch \u201ezur Verhinderung und Beseitigung von Notlagen und Katastrophen sowie zur Bek\u00e4mpfung weltweit agierender Krimineller eingesetzt\u201c werden darf.<a href=\"#_ftn660\" name=\"_ftnref660\">[660]<\/a><\/p>\n<p>Nach der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz schlug der Bundesinnenminister eine Erweiterung von Art. 87a Abs. 2 GG vor, der weite Einsatzm\u00f6glichkeiten im Innern schaffen sollte. Denn \u201eau\u00dfer zur Verteidigung\u201c sollten die Streitkr\u00e4fte auch \u201ezur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens\u201c eingesetzt werden d\u00fcrfen.<a href=\"#_ftn661\" name=\"_ftnref661\">[661]<\/a> Die mitregierende SPD war jedoch nur zur einer \u2013 aus ihrer Sicht \u2013 klarstellenden Erweiterung von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG bereit;<a href=\"#_ftn662\" name=\"_ftnref662\">[662]<\/a> die CDU\/CSU hielt diese Regelungen f\u00fcr unzureichend und will zugleich Art. 87a GG \u00e4ndern \u2013 was wiederum bei der SPD auf Widerstand stie\u00df. Im Wei\u00dfbuch 2006 einigte sich die Regierung auf eine unbestimmte Absichtserkl\u00e4rung: Angesichts der neuen Bedrohungslage seien \u201eAngriffe vorstellbar, die aufgrund ihrer Art, Zielsetzung sowie ihrer Auswirkungen den bestehenden tats\u00e4chlichen und rechtlichen Rahmen der klassischen Gefahrenabwehr \u00fcberschreiten. Eine vorausschauende und verantwortliche staatliche Sicherheitspolitik muss derartige Extremsituationen in die Betrachtungen mit einbeziehen.\u201c<a href=\"#_ftn663\" name=\"_ftnref663\">[663]<\/a><\/p>\n<p>Anfang 2007 wurde eine Vorlage des Bundesinnenministeriums bekannt, in dem vorgeschlagen wurde, neben der herk\u00f6mmlichen Landesverteidigung und der Katastrophenhilfe mit dem \u201eEinsatz zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens\u201c eine \u201eneue rechtliche Kategorie\u201c schaffen. Sie sollte es erlauben, die Streitkr\u00e4fte zur Abwehr terroristischer Bedrohungen einzusetzen und die Grundlage daf\u00fcr bilden sollte, \u201ein einer Extremsituation, die dem \u201aklassischen Verteidigungsfall\u2018 vergleichbar ist, milit\u00e4rische Mittel einzusetzen, und zwar auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen w\u00e4ren\u201c.<a href=\"#_ftn664\" name=\"_ftnref664\">[664]<\/a> Ausgangspunkt dieser Novellierungsvorschl\u00e4ge war eine Formulierung im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz, nachdem sich die Ausf\u00fchrungen auf \u201eStreitkr\u00e4fteeins\u00e4tze nichtkriegerischer Art\u201c bez\u00f6gen.<a href=\"#_ftn665\" name=\"_ftnref665\">[665]<\/a> Damit lege das Gericht \u201ezumindest nahe, dass bei Streitkr\u00e4feeins\u00e4tzen kriegerischer Art etwas anderes gelten k\u00f6nnte, insbesondere im Hinblick auf die Aufopferung unschuldiger Menschen\u201c.<a href=\"#_ftn666\" name=\"_ftnref666\">[666]<\/a> Diese \u2013 vermeintliche oder tats\u00e4chliche Option \u2013, die das Gericht lie\u00df, wollten Verteidigungs- und Innenminister durch eine gro\u00dfz\u00fcgige Formulierung in Art. 87a GG nutzen. Die Bundesregierung, so antwortete sie im Bundestag, sei \u201everpflichtet, im Rahmen der Verfassungsrechtsprechung alle rechtlichen M\u00f6glichkeiten zum Schutz der Bev\u00f6lkerung des Landes auszusch\u00f6pfen\u201c.<a href=\"#_ftn667\" name=\"_ftnref667\">[667]<\/a> Das Verfassungsgericht habe ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass sein Urteil sich nicht auf \u201edie Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind\u201c beziehe. Es habe nicht zu entscheiden gehabt, ob f\u00fcr derartige F\u00e4lle \u00fcber die bestehende Notstandsverfassung hinaus \u201eeine solidarische &#8230; Einstandspflicht\u201c aus der Verfassung hergeleitet werden k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn668\" name=\"_ftnref668\">[668]<\/a><\/p>\n<p>Anfang Oktober 2008 einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine Erweiterung von Art. 35. Mit den neuen Abs\u00e4tzen vier und f\u00fcnf setzte sich die SPD insofern durch, als Art. 87a nicht ver\u00e4ndert werden sollte.<a href=\"#_ftn669\" name=\"_ftnref669\">[669]<\/a><\/p>\n<p>Die beiden Abs\u00e4tze lauten:<\/p>\n<p>\u201e(4) Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Ungl\u00fccksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkr\u00e4ften mit milit\u00e4rischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bek\u00e4mpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Ma\u00dfnahmen nach den S\u00e4tzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates im \u00dcbrigen unverz\u00fcglich nach der Beseitigung der Gefahr aufzuheben.<\/p>\n<p>(5) Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zust\u00e4ndige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverz\u00fcglich nachzuholen.\u201c<a href=\"#_ftn670\" name=\"_ftnref670\">[670]<\/a><\/p>\n<p>Der Wortlaut des Kompromisses macht jedoch deutlich, dass auch auf diesem Weg eine erhebliche Ausweitung der Inlandst\u00e4tigkeit der Bundeswehr erm\u00f6glicht worden w\u00e4re. Mit der Formulierung \u201ebesonders schwerer Ungl\u00fccksfall\u201c w\u00e4re der Bundeswehreinsatz auf Schadensf\u00e4lle mit unterschiedlichen Ursachen \u2013 und nicht nur auf terroristische Anschl\u00e4ge \u2013 ausgeweitet worden. Von der in der \u00f6ffentlichen Diskussion oftmals in den Vordergrund gestellten Begrenzung auf Aufgaben der Luft- und Seesicherheit war nicht die Rede. Mit dem Bezug auf die \u201eAbwehr\u201c (statt wie bisher \u201eHilfe bei &#8230;\u201c) w\u00e4re die Zust\u00e4ndigkeit auf die Gefahrenabwehr ausgedehnt worden. Die Bundesregierung w\u00e4re zudem erm\u00e4chtigt worden, den L\u00e4ndern Weisungen zu erteilen und damit faktisch die Leitung der Katatstropheneins\u00e4tze zu \u00fcbernehmen. Schlie\u00dflich h\u00e4tte die Bestimmung \u00fcber Gefahr im Verzuge \u2013 und wann ist in einem Katastrophenfall keine Gefahr im Verzuge? \u2013 die Entscheidungsgewalt auf den Verteidigungsminister \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Nachdem der Vorsto\u00df auf erhebliche \u00f6ffentliche Kritik<a href=\"#_ftn671\" name=\"_ftnref671\">[671]<\/a> gesto\u00dfen war, lehnte ihn die SPD-Bundestagsfraktion ab. Damit war der letzte Versuch gescheitert, den Inlandsauftrag der Bundeswehr in der 16. Wahlperiode durch eine \u00c4nderung der Verfassung zu erweitern.<a href=\"#_ftn672\" name=\"_ftnref672\">[672]<\/a><\/p>\n<p><strong>3.3 Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p>Zweifellos stellen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen eine Begrenzung f\u00fcr die T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr in Deutschland dar. Auf der Ebene der Verfassungsreform sind bislang alle Versuche gescheitert, dieses Feld zu erweitern. Allerdings spielen sich \u2013 versch\u00e4rft seit Anfang des Jahrhunderts \u2013 innerhalb diese rechtlichen Rahmens erhebliche Ver\u00e4nderungen statt. Auf dem Wege der Verfassungsinterpretation wird dabei faktisch eine \u00c4nderung der Verfassungswirklichkeit vorgenommen. \u00dcber die Neudefinition der Begriffe \u201eVerteidigung\u201c und \u201eEinsatz\u201c werden die vergleichsweise hohe H\u00fcrden des Grundgesetzes abgesenkt. W\u00e4hrend das Verfassungsgericht an der Ausweitung des Verteidigungsbegriffs aktiv beteiligt war (Out-of-area) bzw. ihn als Ausweg nahelegte (Luftsicherheitsgesetz), hat es hinsichtlich der Befugnisse und des Zeitpunkts des Einsatzes der Bundeswehr (bei Katastrophen) die Entwicklung eher gebremst. Die schleichende Wandlung der Verfassung hat bislang nur in der Frage nach dem Begriff der \u201eVerteidigung\u201c nennenswerte \u00f6ffentliche Resonanz und Widerspruch gefunden. Obwohl die Entgrenzung des Einsatzbegriffs nicht minder problematisch ist, wird sie fast unwidersprochen von der juristischen Kommentarliteratur bef\u00f6rdert.<a href=\"#_ftn673\" name=\"_ftnref673\">[673]<\/a> Auf diesem Wege werden rechtliche Spielr\u00e4ume er\u00f6ffnet, in der die Praxis eine neue Rolle der Bundeswehr im Innern entwickeln kann.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Amtshilfe durch die Bundeswehr <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Art. 35 Abs. 1 GG bestimmt: \u201eDie Beh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4ndern leisten sich gegenseitig Amtshilfe.\u201c Weitgehende unstrittig ist, dass die Bundeswehr unter den Beh\u00f6rdenbegriff f\u00e4llt, insofern ist sie zur Amtshilfe berechtigt und verpflichtet.<a href=\"#_ftn674\" name=\"_ftnref674\">[674]<\/a> Bereits 1957 bekr\u00e4ftigte das Verteidigungsministerium, der allgemeine Grundsatz, wonach \u201ealle Beh\u00f6rden und staatlichen Einrichtungen sich um eine verst\u00e4ndnisvolle Zusammenarbeit zu bem\u00fchen und im Rahmen ihrer sachlichen Zust\u00e4ndigkeiten so weit wie m\u00f6glich zu unterst\u00fctzten haben\u201c gelte \u201eauch f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis zwischen Bundeswehr und Polizei\u201c.<a href=\"#_ftn675\" name=\"_ftnref675\">[675]<\/a><\/p>\n<p>Allerdings kann Amtshilfe nur unterer Bestimmten Voraussetzungen geleistet werden, die f\u00fcr die Bundeswehr um spezifische Restriktionen erweitert werden. Die wichtigsten allgemeinen Bestimmungen \u00fcber die Amtshilfe sind in den \u00a7\u00a7 4-8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes niedergelegt:<a href=\"#_ftn676\" name=\"_ftnref676\">[676]<\/a> Die Amtshilfe wird nur auf Ersuchen einer Beh\u00f6rde geleistet; die ersuchte Beh\u00f6rde kann nicht selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig werden, sie f\u00fchrt lediglich den Willen (Auftrag) der um Amtshilfe ersuchenden aus.<a href=\"#_ftn677\" name=\"_ftnref677\">[677]<\/a> Das Ersuchen muss sich auf die Hilfe bei der Wahrnehmung einer Aufgabe beziehen, die der ersuchenden Beh\u00f6rde unterliegt.<a href=\"#_ftn678\" name=\"_ftnref678\">[678]<\/a> Die ersuchte Beh\u00f6rde muss ohne Vernachl\u00e4ssigung ihrer eigenen Aufgaben in der Lage sein, dem Ersuchen nachzukommen. Und die Amtshilfe darf nicht auf Dauer angelegt sein, sondern es darf sich \u201elediglich um die erg\u00e4nzende Hilfe in Einzelf\u00e4llen\u201c handeln.<a href=\"#_ftn679\" name=\"_ftnref679\">[679]<\/a> F\u00fcr die Bundeswehr kommen als einschr\u00e4nkende Besonderheit die Sperrwirkung des Art. 87a Abs. 2 GG hinzu. Demnach ist es ausgeschlossen, dass die Bundeswehr im Rahmen der allgemeinen Amtshilfe \u201eeingesetzt\u201c wird, d.h. T\u00e4tigkeiten aus\u00fcbt, die als \u201eEinsatz\u201c gewertet werden.<a href=\"#_ftn680\" name=\"_ftnref680\">[680]<\/a> Zul\u00e4ssig sei nur \u201edas so genannte schlicht-hoheitliche Handeln unterhalb der Einsatzschwelle\u201c.<a href=\"#_ftn681\" name=\"_ftnref681\">[681]<\/a> H\u00e4ufig als \u201etechnische Amtshilfe\u201c bezeichnet, erlaube der Art. 35 Abs. 1 GG \u201eKr\u00e4fte, Mittel und Leistungen\u201c der Bundeswehr zivilen Beh\u00f6rden auf Ersuchen bereitzustellen, \u201esolange dabei keine hoheitlichen Befugnisse ausge\u00fcbt werden\u201c.<a href=\"#_ftn682\" name=\"_ftnref682\">[682]<\/a><\/p>\n<p>Wie weit der Rahmen des verfassungsrechtlich Zul\u00e4ssigen gezogen wird, h\u00e4ngt entscheidend vom zugrunde gelegten Einsatzbegriff ab. Da neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz keine Ausf\u00fchrungsgesetze zu Art. 35 GG bestehen, wiederholt sich bei der Pr\u00fcfung der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit die Diskussion um den Einsatzbegriff. Wie bereits im vorangegangenen Kapitel dargestellt, variieren dessen Elemente erheblich. Im zeitlichen Verlauf ist eine Tendenz zur Begrenzung des Einsatzbegriffs sichtbar wird, die dazu f\u00fchrt, dass das Spektrum jener Leistungen der Bundeswehr w\u00e4chst, die rechtlich als \u201etechnische Amtshilfe\u201c gewertet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Amtshilfe der Bundeswehr f\u00fcr die Polizei bei Demonstrationen zeigt exemplarisch das Spektrum der Positionen. Das eine, in der juristischen Diskussion eine Ausnahme darstellende Extrem stellt die Stellungnahme dar, die Erich K\u00fcchenhoff f\u00fcr die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen 1988 gab. Demnach ergebe sich aus der Systematik von Art. 35 GG \u201emit formaljuristischer Pr\u00e4gnanz, da\u00df jeglicher Einsatz von Personal, Ger\u00e4t und Unterk\u00fcnften der Streitkr\u00e4fte zur Unterst\u00fctzung der Polizei bei der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit oder Ordnung, die durch Gewaltt\u00e4tigkeiten aus Anla\u00df von Demonstrationen entstehen, verfassungsrechtlich verboten ist\u201c.<a href=\"#_ftn683\" name=\"_ftnref683\">[683]<\/a> Das andere Extrem wird in der Interpretation Sprangers deutlich, der die \u201e\u00dcberwachung gewaltt\u00e4tiger Ausschreitungen durch Bundeswehrhubschrauber\u201c als zul\u00e4ssige Amtshilfe bewertete.<a href=\"#_ftn684\" name=\"_ftnref684\">[684]<\/a> W\u00e4hrend K\u00fcchenhoffs Beurteilung am Kriterium der innenpolitischen Neutralit\u00e4t orientiert ist, bezieht sich Spranger auf die unmittelbare Anwendung von Zwang durch Soldaten. Die herrschende Meinung kn\u00fcpft den Einsatzbegriffs an die Zwangsanwendung, aber erweitert ihn auf vorgelagerte Handlungen: je weiter die Leistungen der Bundeswehr von Eingriffen entfernt sind, d.h. je mehr andere Instanzen beteiligt sind oder je kleiner der Anteil der Bundeswehr an polizeilichen Eingriffen ist, desto eher wird f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit bestimmter Leistungen als \u201etechnische Amtshilfe\u201c pl\u00e4diert:<\/p>\n<p>Vergleichsweise unstrittig ist das Bereitstellen von Liegenschaften oder von Verpflegung f\u00fcr Polizeieinheiten bei Gro\u00dfveranstaltungen. Diese allgemeine Hilfe sei so weit entfernt von einzelnen Eingriffsma\u00dfnahmen, dass sie durch Art. 35 Abs. 1 GG gedeckt sei. Ohne dass die Leistungen im Einzelnen benannt w\u00fcrden, herrscht auch gro\u00dfe \u00dcbereinstimmung, dass die \u201esubsidi\u00e4re Inanspruchnahme technischer, wissenschaftlicher und logistischer F\u00e4higkeiten der Streitkr\u00e4fte\u201c verfassungsrechtlich zul\u00e4ssig sei.<a href=\"#_ftn685\" name=\"_ftnref685\">[685]<\/a> Insgesamt seien alle \u201eVerwendungen, mit denen nicht Zwang verbunden ist, grunds\u00e4tzlich uneingeschr\u00e4nkt im Wege der Amtshilfe\u201c<a href=\"#_ftn686\" name=\"_ftnref686\">[686]<\/a> in Betracht zu ziehen. An zwei Beispielen werden die Probleme der Abgrenzung und die Varianz der Argumentationen besonders deutlich: die Nutzung von Tornados und die Verwendung von Bundeswehrangeh\u00f6rigen.<\/p>\n<p>Die F\u00e4higkeiten der ECR-Tornados zur Suche und Aufkl\u00e4rung aus der Luft ist auch zu polizeilichen Zwecken im Inland denkbar. \u00dcberwiegend wird argumentiert, die Tornadofl\u00fcge im polizeilichen Auftrag seien immer dann zul\u00e4ssig, wenn sie nicht polizeilichen Eingriffshandlungen dienten. Deshalb sei etwa die Suche nach Entf\u00fchrungsopfern oder Vermissten durch Art. 35 Abs. 1 GG gedeckt. Denn hier gehe es nicht (prim\u00e4r) um die Erfassung der T\u00e4ter (Strafverfolgung), sondern um die Hilfe f\u00fcr einzelne B\u00fcrgerInnen.<a href=\"#_ftn687\" name=\"_ftnref687\">[687]<\/a> W\u00e4hrend die herrschende Meinung die Nutzung der Tornados zum Aufsp\u00fcren entflohener H\u00e4ftlinge, zur Ergreifung von Straft\u00e4tern, zur Absicherung von Gro\u00dfveranstaltungen oder zum Abfliegen von Bahnstrecken f\u00fcr verfassungswidrig h\u00e4lt,<a href=\"#_ftn688\" name=\"_ftnref688\">[688]<\/a> wird mitunter argumentiert, etwa die Suche nach Entflohenen sei zul\u00e4ssig, weil die Bundeswehr \u201enur die Informationen \u00fcber den Aufenthaltsort\u201c beschaffe.<a href=\"#_ftn689\" name=\"_ftnref689\">[689]<\/a> Am vergleichbaren Beispiel des Einsatzes von W\u00e4rmebildkameras durch die Bundeswehr aus der Luft, \u00e4u\u00dferte sich die Bundesregierung eher ausweichend zu dieser Kontroverse. Deren Nutzung sei \u201ejedenfalls bei der Suche nach vermissten Opfern strafbarer Handlungen rechtlich grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig\u201c.<a href=\"#_ftn690\" name=\"_ftnref690\">[690]<\/a><\/p>\n<p>Da weitgehende Einigkeit \u00fcber die Nutzung von technischem Ger\u00e4t der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe besteht, entstand das Problem, ob auch der Einsatz des Personals, das diese Ger\u00e4te bedienen kann, zul\u00e4ssig ist. Mitunter wird diese Frage pauschal bejaht.<a href=\"#_ftn691\" name=\"_ftnref691\">[691]<\/a> Die Bundesregierung hielt die \u00dcberlassung von Transportger\u00e4t an die Polizei f\u00fcr unbedenklich. Ob die Bereitstellung von \u201eBedienpersonal\/Besatzungen\u201c zul\u00e4ssig sei, h\u00e4nge vom Einzelfall ab.<a href=\"#_ftn692\" name=\"_ftnref692\">[692]<\/a> Zul\u00e4ssig sei die Personalverwendung beim Sanit\u00e4tspersonal, bei Sprengstoffexperten oder Experten gegen ABC-Anschl\u00e4ge.<a href=\"#_ftn693\" name=\"_ftnref693\">[693]<\/a> Schlie\u00dflich liefe bei einigen Spezialger\u00e4ten, wie Tornados oder dem Sp\u00fcrpanzer Fuchs, die Amtshilfe ins Leere, wenn die Bundeswehr nicht auch das Fachpersonal stellte; bei anderen technischen Leistungen ist durchaus die Nutzung durch ziviles Personal denkbar. Nach einer Weisung des Verteidigungsministeriums m\u00fcsse bei der Amtshilfe durch milit\u00e4risches Bedienpersonal darauf geachtet werden, \u201edass diese Verwendung nicht die Qualit\u00e4t eines Einsatzes erreicht\u201c.<a href=\"#_ftn694\" name=\"_ftnref694\">[694]<\/a> Das Problem wird auch bei der Nutzung gepanzerter Fahrzeuge diskutiert. Betrachte man den Gebrauch eines gepanzerten Wagens, etwa um in dessen Schutz Verletzte bei einer Geiselnahme bergen zu k\u00f6nnen, als eine technische Unterst\u00fctzung durch besondere Experten, dann sei sie zul\u00e4ssig. Zielte er aber darauf ab, weitere Verletzte zu verhindern, dann sei sie durch Art. 35 Abs. 1 GG nicht gedeckt.<a href=\"#_ftn695\" name=\"_ftnref695\">[695]<\/a> Baldus berichtet von der Kontroverse zwischen Verteidigungs- und Innenministerium \u00fcber die Frage, ob beim Amoklauf im Erfurter Gutenberg-Gymnasium (2002) gepanzerter Bundeswehrfahrzeuge h\u00e4tten eingesetzt werden k\u00f6nnen. Der polizeiliche Einsatzleiter hatte derartige Fahrzeuge beim Wehrbereichskommando angefordert. Obwohl das Ersuchen schnell hinf\u00e4llig geworden war, weil der Amokl\u00e4ufer sich selbst t\u00f6tete, legte das Wehrbereichskommando die Frage dem Verteidigungsministerium vor. Das Ministerium befand, der Kommandeur h\u00e4tte dem Ersuchen der Einsatzleitung nicht stattgeben d\u00fcrfen. Parallel lie\u00df der Staatssekret\u00e4r im Bundesinnenministerium die Frage pr\u00fcfen. Sein Haus kaum zum gegenteiligen Resultat: Die Verwendung gepanzerter Bundeswehrfahrzeuge sei zul\u00e4ssig gewesen.<a href=\"#_ftn696\" name=\"_ftnref696\">[696]<\/a><\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Nutzung von Fahrzeugen wird auch mitunter das zweite Kriterium in die Diskussion eingebracht. So sei etwa die Verwendung einfacher Sanit\u00e4tsfahrzeuge der Bundeswehr bei Demonstrationen zul\u00e4ssig. Denn weder dienten die Fahrzeuge der Vorbereitung von oder der Hilfe bei polizeilichen Ma\u00dfnahmen, noch gehen von ihnen eine Abschreckungswirkung auf die Demonstrierenden aus.<a href=\"#_ftn697\" name=\"_ftnref697\">[697]<\/a> W\u00fcrden hingegen gepanzerte Fahrzeuge der Bundeswehr eingesetzt, so sei eine abschreckende Wirkung nicht auszuschlie\u00dfen und somit w\u00e4re das \u201eZiel innenpolitischer Neutralit\u00e4t der Bundeswehr\u201c gef\u00e4hrdet.<a href=\"#_ftn698\" name=\"_ftnref698\">[698]<\/a> Dieses Kriterium sei auch f\u00fcr die rechtliche Bewertung anderer technischer Amtshilfen ausschlaggebend. Wenn Bundeswehrpioniere eine Ersatzbr\u00fccke errichteten oder sie mit schwerem Ger\u00e4te einen verungl\u00fcckten Bagger wieder aufrichteten, so w\u00fcrden zwar milit\u00e4risches Know how, Ger\u00e4t und Personal genutzt, aber dies geschehe nicht, \u201eum ein besonderes Gewalt- und Bedrohungspotenzial auszunutzen, sondern um einen (Versorgungs-)Vorteil f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zu schaffen\u201c.<a href=\"#_ftn699\" name=\"_ftnref699\">[699]<\/a><\/p>\n<p><strong>4.1 Das Verfahren<\/strong><\/p>\n<p>Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Verfahren der Amtshilfe sind zun\u00e4chst die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Demnach ist die Amtshilfe an ein an die Bundeswehr gerichtetes Ersuchen einer zivilen Beh\u00f6rde gebunden. Ob die Amtshilfe erforderlich ist, entscheide die ersuchende Beh\u00f6rde; ob sie rechtlich zul\u00e4ssig und praktisch realisierbar ist, wird von Seiten der Bundeswehr entschieden. F\u00fcr die rechtliche Pr\u00fcfung ist der Einsatzbegriff nach Art. 87a Abs. 2 entscheidend; \u201eausschlaggebend\u201c, so die Bundesregierung 2007, sei \u201einsbesondere, dass die Streitkr\u00e4fte selbst keine hoheitlichen Polizeibefugnisse aus\u00fcben\u201c.<a href=\"#_ftn700\" name=\"_ftnref700\">[700]<\/a> Welche Organisationsebene auf milit\u00e4rischer Seite dar\u00fcber entscheidet, ob Amtshilfe geleistet wird, h\u00e4ngt von der Art der geforderten Leistung ab.<a href=\"#_ftn701\" name=\"_ftnref701\">[701]<\/a> Zun\u00e4chst pr\u00fcft die Stelle, an die das Gesuch gerichtet wurde. Kann diese nicht entscheiden, entweder weil sie selbst \u00fcber die geforderten Ressourcen nicht verf\u00fcgt oder weil sie deren rechtliche Zul\u00e4ssigkeit nicht kl\u00e4ren kann, dann wird das Verfahren an die n\u00e4chsth\u00f6here Dienststelle weitergebeben.<a href=\"#_ftn702\" name=\"_ftnref702\">[702]<\/a> Wenn um eine Leistung ersucht wird, bei der offensichtlich die \u201eSchwelle zum Einsatz\u201c nicht \u00fcberschritten wird, k\u00f6nnen auch Dienststellen unterhalb des Ministeriums \u00fcber die Amtshilfe bewilligen.<a href=\"#_ftn703\" name=\"_ftnref703\">[703]<\/a> \u201eIm Interesse eines unb\u00fcrokratischen, kostensparenden Verfahrens ist die Entscheidungsfindung auf die f\u00fcr die Hilfe fachkundigen und bef\u00e4higten Truppenteile oder Dienststellen delegiert.\u201c<a href=\"#_ftn704\" name=\"_ftnref704\">[704]<\/a><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich trifft das Bundesministerium der Verteidigung die Entscheidung, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>eine oberste Bundesbeh\u00f6rde um Amtshilfe ersucht,<\/li>\n<li>die Amtshilfe von vefassungsrechtlicher Bedeutung ist,<\/li>\n<li>die Amtshilfe von hoher Au\u00dfenwirkung oder politisch sensitiv ist<a href=\"#_ftn705\" name=\"_ftnref705\">[705]<\/a><\/li>\n<li>oder die Kosten 50.000 Euro \u00fcbersteigen.<a href=\"#_ftn706\" name=\"_ftnref706\">[706]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Amtshilfeersuchen von \u201ePolizeibeh\u00f6rden der L\u00e4nder oder vergleichbarer Vollzugsorgane des Bundes\u201c werden durch das Ministerium entschieden, da bei ihnen \u201eregelm\u00e4\u00dfig\u201c eine \u201everfassungsrechtliche Bedeutung\u201c gegeben sei.<\/p>\n<p>Entfallen auf die ersuchte Amtshilfe Kosten \u00fcber 3.000 bis 30.000 Euro, so entscheiden die Kommandobeh\u00f6rden, die \u00fcber eine Abteilung Verwaltung verf\u00fcgen (z.B. eine Division); bei erwarteten Kosten von bis zu 3.000 Euro liegt die Entscheidung bei Bataillonen oder Einheiten vergleichbarer Ebene.<a href=\"#_ftn707\" name=\"_ftnref707\">[707]<\/a><\/p>\n<p>Vor der Neuordnung der territorialen Organisation waren das Verteidigungsministerium, das Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando, die Wehrbereichs- und die Verteidigungsbezirkskommandos, der Standortkommando Berlin sowie die regionale zust\u00e4ndigen Sanit\u00e4tskommandos oder die Standort\u00e4ltesten die Ansprechpartner der zivilen Stellen.<a href=\"#_ftn708\" name=\"_ftnref708\">[708]<\/a><\/p>\n<p>Neben der Amtshilfe auf Ersuchen kann die Bundeswehr in F\u00e4llen \u201edringender Nothilfe\u201c t\u00e4tig werden. Dabei handelt es sich \u201eum die Hilfeleistung von Bundeswehrangeh\u00f6rigen, ggf. unter Verwendung von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen und Ger\u00e4ten, z.B. bei Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Sch\u00e4den oder bei drohendem Verlust von f\u00fcr die Allgemeinheit wertvollem Material, bei denen geeignete zivile Hilfskr\u00e4fte und geeignetes Material der zust\u00e4ndigen zivilen Beh\u00f6rden und\/oder Hilfsorganisationen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stehen\u201c.<a href=\"#_ftn709\" name=\"_ftnref709\">[709]<\/a> Durch die \u201edringende Nothilfe\u201c ist eine rechtliche Basis daf\u00fcr geschaffen, dass einzelne SoldatInnen oder einzelne Einheiten in den umschriebenen Notsituationen unmittelbar eingreifen k\u00f6nnen und nicht die Pr\u00fcfung und Bewilligung des eigentlich zust\u00e4ndigen Organisationsbereichs abwarten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Amtshilfe, wie f\u00fcr alle T\u00e4tigkeiten, die die Bundeswehr im Rahmen von Art. 35 GG im Innern wahrnehmen kann, h\u00e4lt die Bundeswehr keine spezifischen Organisationebereiche bereit. \u201eStruktur und Ausr\u00fcstung\u201c der sich transformierenden Bundeswehr sind an den Aufgaben der \u201eKonfliktverh\u00fctung, Krisenbew\u00e4ltigung und B\u00fcndnisverteidigung\u201c ausgerichtet; \u201egesonderte Kr\u00e4fte\u201c f\u00fcr die subsidi\u00e4ren Aufgaben nach Art. 35 GG einzurichten, sei, so das Ministerium, rechtswidrig. Vielmehr k\u00f6nne die Bundeswehr \u201esoweit verf\u00fcgbar &#8230; unver\u00e4ndert mit dieser Ausr\u00fcstung (f\u00fcr Konfliktverh\u00fctung, Krisenbew\u00e4ltigung und B\u00fcndnisverteidigung, N.P.) auch zum Bev\u00f6lkerungsschutz eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen f\u00fcr Hilfeleistungen erf\u00fcllt sind\u201c.<a href=\"#_ftn710\" name=\"_ftnref710\">[710]<\/a><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Leistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe sind der vorgesetzten Dienststelle zu melden. Der Hilfeleistungs-Erlass von 1988 schreibt vor, dass auch abgelehnte Antr\u00e4ge auf Amtshilfe wegen Naturkatastrophen oder schwerer Ungl\u00fccksf\u00e4lle gemeldet werden m\u00fcssen.<a href=\"#_ftn711\" name=\"_ftnref711\">[711]<\/a> Seit der Einrichtung des SKUKdo sind die Meldungen \u00fcber geleistete Hilfeleistungen einschlie\u00dflich der dringenden Nothilfe an dessen Lagezentrum zu melden; seit 2008 erfolgt die Meldung an die Landeskommandos.<a href=\"#_ftn712\" name=\"_ftnref712\">[712]<\/a><\/p>\n<p><strong>4.2 Die Amtshilfen der Bundeswehr<\/strong><\/p>\n<p>Die einfache Amtshilfe durch die Bundeswehr hat \u00fcber einige Jahrzehnte ein Schattendasein gef\u00fchrt. Erst durch die Gro\u00dfereignisse der j\u00fcngeren Vergangenheit, zu denen die Bundeswehr auf dem Weg der Amtshilfe herangezogen wurde, wird ihr etwas mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Auf parlamentarische Anfragen reagiert die Regierung insgesamt wenig auskunftsfreudig. Pauschale Angaben wie die, dass die Polizeien des Bundes und der L\u00e4nder bereits heute das \u201ebreite Spektrum technisch-wissenschaftlicher F\u00e4higkeiten\u201c der Bundeswehr in Anspruch n\u00e4hmen,<a href=\"#_ftn713\" name=\"_ftnref713\">[713]<\/a> stehen neben der Weigerung, dem Parlament genauere Angaben \u00fcber den Inhalt von Amtshilfegesuchen zu geben, weil \u201eeine vorherige Bekanntgabe dieser detaillierten Informationen die Sicherstellung eines ungef\u00e4hrdeten Ablaufs\u201c einer geplanten Veranstaltung gef\u00e4hrde.<a href=\"#_ftn714\" name=\"_ftnref714\">[714]<\/a><\/p>\n<p>Neben der Amtshilfe f\u00fcr Beh\u00f6rden wurde die Bundeswehr auch im Rahmen der sog. \u201eHilfeleistung gegen\u00fcber Dritten\u201c t\u00e4tig. Teilweise werden diese T\u00e4tigkeiten, wie etwa die Erntehilfe, mit Verweis auf Art. 35 Abs. 1 GG legitimiert;<a href=\"#_ftn715\" name=\"_ftnref715\">[715]<\/a> teilweise wird aber betont, dass es sich um F\u00e4lle handele, die \u201enicht unter die Begriffsbestimmungen des Art. 35 GG fallen\u201c.<a href=\"#_ftn716\" name=\"_ftnref716\">[716]<\/a> Das Verteidigungsministerium versteht unter Hilfeleistungen \u201es\u00e4mtliche Leistungen der Territorialen Wehrverwaltung an Dritte, z.B. Gebietsk\u00f6rperschaften, Anstalten und K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts und Private\u201c.<a href=\"#_ftn717\" name=\"_ftnref717\">[717]<\/a> Teilweise sind derartige T\u00e4tigkeiten in Erlassen geregelt: So der Einsatz bei Umweltschutzma\u00dfnahmen, bei der Erntenothilfe, auf sozialem oder karitativem Gebiet oder in zivilen Rettungswesen.<a href=\"#_ftn718\" name=\"_ftnref718\">[718]<\/a><\/p>\n<p>Die Leistungen der Bundeswehr k\u00f6nnen demnach auf Antrag von Privaten oder \u00f6ffentlichen Stellen erbracht werden. Ob die ersuchende Stelle eine Beh\u00f6rde oder eine private Stelle ist, hat dar\u00fcber hinaus Bedeutung f\u00fcr die Kostenerstattung. W\u00e4hrend die Amtshilfe f\u00fcr Bundesbeh\u00f6rden kostenlos erbracht wird, werden gegen\u00fcber anderen Beh\u00f6rden Amtshilfes\u00e4tze in Rechnung gestellt, gegen\u00fcber Privaten aber die wesentlich h\u00f6heren \u201eVollkosten\u201c der Geb\u00fchrenordnung. In beiden F\u00e4llen kann das Verteidigungsmininsterium auf die Erstattung der Kosten verzichten.<a href=\"#_ftn719\" name=\"_ftnref719\">[719]<\/a><\/p>\n<p>Nach herrschender Auffassung war die \u201enichthoheitliche und unbewaffnete technische Hilfe\u201c der Streitkr\u00e4fte f\u00fcr zivile Beh\u00f6rden bereits vor 1968 zul\u00e4ssig.<a href=\"#_ftn720\" name=\"_ftnref720\">[720]<\/a> Auch wenn wenig \u00fcber die lokale Praxis aus den ersten vier Jahrzehnten der Bundeswehr bekannt ist, so hat es den Anschein, dass auf die einfache Amtshilfe nur in wenigen F\u00e4llen zur\u00fcckgegriffen wurde. In den letzten Jahren hat sich dies ge\u00e4ndert. 2004 teilte die Bundesregierung mit, sie strebe \u201edie Aussch\u00f6pfung des im Rechtsinstituts der Amtshilfe angelegten Hilfspotentials\u201c an \u2013 als Alternative zur diskutierten Verfassungs\u00e4nderung.<a href=\"#_ftn721\" name=\"_ftnref721\">[721]<\/a> Dabei k\u00f6nnen alle Ressourcen der Bundeswehr, die nicht unmittelbar mit einem milit\u00e4rischen Einsatz einhergehen, im Rahmen der Amtshilfe eingesetzt werden. Das Verteidigungsministerium listet insgesamt 112 Positionen auf, die vom Tornado bis zum Mannschaftszelt reichen.<a href=\"#_ftn722\" name=\"_ftnref722\">[722]<\/a> In der \u00f6ffentlichen Diskussion stehen jedoch bestimmte Ressourcen im Vordergrund. Dies sind:<a href=\"#_ftn723\" name=\"_ftnref723\">[723]<\/a><\/p>\n<ol>\n<li>Transportger\u00e4te nebst Besatzung: LKW, Schiffe, Hubschrauber, Flugzeuge<\/li>\n<li>Liegenschaften und Verpflegung: Kasernen<\/li>\n<li>Krankenh\u00e4user einschlie\u00dflich Personal und Ausr\u00fcstung<\/li>\n<li>Technisch-wissenschaftliche F\u00e4higkeiten: Kampfmittelbeseitigung, ABC-Abwehr<\/li>\n<li>Gepanzerte Fahrzeuge<\/li>\n<li>Flugzeuge und Hubschrauber.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Folgenden wird in drei Schritten versucht, einen \u00dcberblick \u00fcber die tats\u00e4chlich geleisteten Amtshilfen der Bundeswehr zu geben. Das Verteidigungsministerium f\u00fchrte in der Vergangenheit keine Statistik \u00fcber die Amtshilfe, deshalb beruhen die in der Regel wenig genauen Angaben bis Mitte der 90er Jahre auf unterschiedlichen Quellen. Sie sind mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit nicht vollst\u00e4ndig, vermitteln aber einen Eindruck, zu welchen Aufgaben im Innern \u2013 jenseits von Katastropheneins\u00e4tzen \u2013 die Bundeswehr herangezogen wurde:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei den Olympischen Spielen 1972 in M\u00fcnchen waren rund 17.000 Soldaten im Einsatz.<a href=\"#_ftn724\" name=\"_ftnref724\">[724]<\/a><\/li>\n<li>1977 beteiligte sich die Bundeswehr an der Fahndung nach den Entf\u00fchrern des Arbeitgeberpr\u00e4sidenten Schleyer.<a href=\"#_ftn725\" name=\"_ftnref725\">[725]<\/a> Zum einen sollen rund 140 MitarbeiterInnen des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes bei der Fahndung mitgewirkt haben, die \u00fcber 60 Fahrzeuge der Bundeswehr verf\u00fcgten. Die T\u00e4tigkeit wurde als \u201etechnische Hilfeleistung\u201c deklariert und bestand in der Observierung von verd\u00e4chtigen Personen und Objekten.<a href=\"#_ftn726\" name=\"_ftnref726\">[726]<\/a> Zum anderen war auch die Bundesmarine an der Fahndung beteiligt. Weil vermutet worden war, dass Schleyer auf einem Schiff festgehalten werde, wurden die Einheiten aufgefordert, in Ost- und Nordsee nach einer verd\u00e4chtigen Segelyacht Ausschau zu halten.<a href=\"#_ftn727\" name=\"_ftnref727\">[727]<\/a><\/li>\n<li>Die Suche aus der Luft: Die W\u00e4rmebildkameras der Tornados sind mehrfach zur Suche nach Personen eingesetzt worden \u2013 etwa bei der Suche nach entf\u00fchrten Kindern.<a href=\"#_ftn728\" name=\"_ftnref728\">[728]<\/a> Es fanden auch Eins\u00e4tze zur Ergreifung von Personen statt: 1987 \u00fcberflogen Phantom-D\u00fcsenj\u00e4ger den Stadtrand von Pinneberg und fotografierten ein 60 Quadratkilometer gro\u00dfes Gel\u00e4nde, auf dem das L\u00f6segeld f\u00fcr ein Entf\u00fchrungsopfer deponiert worden war. Der Entf\u00fchrte war bereits freigelassen worden, die Luftaufnahmen dienten ausschlie\u00dflich dazu, den Entf\u00fchrer zu finden.<a href=\"#_ftn729\" name=\"_ftnref729\">[729]<\/a> 1993 half ein Bundeswehrhubschrauber der schleswig-holsteinschen Polizei bei der Suche nach zwei Ausbrechern aus der Justizvollzugsanstalt Neum\u00fcnster.<a href=\"#_ftn730\" name=\"_ftnref730\">[730]<\/a> Bereits 1977 hatte sich eine Hubschrauberbesatzung der Bundeswehr an einer Fahndung nach fl\u00fcchtenden Bankr\u00e4ubern beteiligt. Nach der Sichtung des Fahrzeugs wurde die Polizei informiert und nahm die Tatverd\u00e4chtigen fest.<a href=\"#_ftn731\" name=\"_ftnref731\">[731]<\/a> Schlie\u00dflich hat die Bundeswehr mehrfach anschlaggef\u00e4hrdete Eisenbahnstrecken \u00fcberflogen.<a href=\"#_ftn732\" name=\"_ftnref732\">[732]<\/a> Tornados haben auch die Bahnstrecken des Castor-Transports abgeflogen, \u201eum rechtzeitig an die Gleise gekettete Umweltaktivisten zu entdecken, damit diese dann vor Eintreffen des Zuges von der Bahnstrecke entfernt werden k\u00f6nnen\u201c.<a href=\"#_ftn733\" name=\"_ftnref733\">[733]<\/a><\/li>\n<li>1980 wurden 65 Sanit\u00e4tssoldaten in Hamburg wegen aktueller Pesonalknappheit in einem Hamburger Krankenhaus eingesetzt.<a href=\"#_ftn734\" name=\"_ftnref734\">[734]<\/a><\/li>\n<li>Unterbringung von zwei Bundesanw\u00e4lten aus Sicherheitsgr\u00fcnden w\u00e4hrend eines Spionageprozesses in Hamburg in einer Kaserne.<a href=\"#_ftn735\" name=\"_ftnref735\">[735]<\/a><\/li>\n<li>Die Unterst\u00fctzung der Polizei bei Demonstrationen: 1982 gab das Verteidigungsministerium einer Bitte der Innenministerkonferenz statt und regelte per Erlass, dass der Polizei bei \u201egewaltt\u00e4tigen Gro\u00dfdemonstrationen\u201c \u201elogistische Unterst\u00fctzung\u201c geleistet werden k\u00f6nne. Diese k\u00f6nne in der Unterbringung und Versorgung von Polizeieinheiten, in der Bereitstellung von Parkraum und in der Versorgung mit Benzin bestehen. <a href=\"#_ftn736\" name=\"_ftnref736\">[736]<\/a> 1987 wurde der Erlass um \u201etechnische Hilfeleistungen\u201c erweitert, die allerdings nicht konkretisiert wurden.<a href=\"#_ftn737\" name=\"_ftnref737\">[737]<\/a> Im Hinblick auf die Demonstrationen gegen den Bau der Wiederaufbereitungsanlage im bayerischen Wackersdorf hatte das Verteidigungskommando in Amberg bereits 1983 in einem Standortbefehl festgelegt: \u201eDie Bundeswehr stellt im Wege der Amtshilfe bei Delikten schwerster Gewaltkriminalit\u00e4t und bei Demonstrationen zur Rettung verletzter Personen nach M\u00f6glichkeit Sanit\u00e4tspanzer einschlie\u00dflich Soldaten als Kraftfahrer zur Verf\u00fcgung.\u201c<a href=\"#_ftn738\" name=\"_ftnref738\">[738]<\/a> 1985 war es zu einer \u00dcbereinkunft zwischen den bayerischen Innenministerium und dem Verteidigungsministerium gekommen, bei Demonstrationen gegen die WAA f\u00fcr Transport- und Aufkl\u00e4rungszwecke Hubschrauber der Bundeswehr einsetzen zu k\u00f6nnen. Diese M\u00f6glichkeit wurde jedoch nicht in Anspruch genommen.<a href=\"#_ftn739\" name=\"_ftnref739\">[739]<\/a><\/li>\n<li>1983 kam es anl\u00e4sslich der 25-Jahrfeier einer Panzergrenadierbrigade in G\u00f6ttingen zu Demonstrationen der Friedensbewegung. Da die Polizei davon ausging, dass die Demonstrierenden sich \u00fcber CB-Funk verst\u00e4ndigten, sie aber technisch zu schlecht ausgestattet war, diesen Funk abzuh\u00f6ren, wurde dies von einem \u201eEloka-Trupp\u201c<a href=\"#_ftn740\" name=\"_ftnref740\">[740]<\/a> der Bundeswehr \u00fcbernommen. Die abgeh\u00f6rten Gespr\u00e4che wurden an die Polizei \u00fcbermittelt. Dies habe es der Polizei, so sp\u00e4ter das Verteidigungsministerium, erm\u00f6glicht, \u201eden Einsatzbesprechungen und Aktionen der St\u00f6rer zuvorzukommen\u201c.<a href=\"#_ftn741\" name=\"_ftnref741\">[741]<\/a><\/li>\n<li>Flugzeuge und Schiffe der Bundeswehr wurden zur Aufdeckung von Umweltdelikten oder -sch\u00e4den eingesetzt: 1987 sp\u00fcrten Phantom-Flugzeuge der Bundeswehr in der Nordsee Schiffe auf, die \u00d6l in das Meer pumpten. Und w\u00e4hrend des Giftm\u00fcllskandals der Hamburger Firma Stoltzenberg suchte eine Phantom nach Giftgasen.<a href=\"#_ftn742\" name=\"_ftnref742\">[742]<\/a> Die Bundeswehr werde immer wieder angefordert, um festzustellen, wo und vom wem Umweltdelikte auf See begangen werden.<a href=\"#_ftn743\" name=\"_ftnref743\">[743]<\/a> Seit 1986 werden die deutschen Seegebiete von der Marine wegen m\u00f6glicher Gew\u00e4sserverschmutzungen \u00fcberwacht.<a href=\"#_ftn744\" name=\"_ftnref744\">[744]<\/a> Zu diesem Zweck betreibe die Bundeswehr zwei \u00d6lsuchschiffe sowie ein Flugzeug vom Typ Do 228.<a href=\"#_ftn745\" name=\"_ftnref745\">[745]<\/a><\/li>\n<li>1990 sicherten ABC-Abwehrbataillone der Bundeswehr gemeinsam mit der Polizei den Abtransport amerikanischer chemischer Waffen vom Lager Clausen nach Nordenham.<a href=\"#_ftn746\" name=\"_ftnref746\">[746]<\/a><\/li>\n<li>Beteiligung von Bundeswehrangeh\u00f6rigen z.B. bei der Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen und Asylbewerbern\u201c.<a href=\"#_ftn747\" name=\"_ftnref747\">[747]<\/a><\/li>\n<li>Anfang der 90er Jahre \u201epersonelle Unterst\u00fctzung\u201c der Gauck-Beh\u00f6rde.<a href=\"#_ftn748\" name=\"_ftnref748\">[748]<\/a><\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung Anfang der 90er Jahren in den neuen Bundesl\u00e4ndern \u201ebei Landvermessungen\u201c.<a href=\"#_ftn749\" name=\"_ftnref749\">[749]<\/a><\/li>\n<li>1993 stellte die Bundeswehr dem damaligen Bundesgrenzschutz 34 W\u00e4rmebildger\u00e4te zur Verf\u00fcgung, die f\u00fcr die Kontrolle der Ostgrenze eingesetzt wurden.<a href=\"#_ftn750\" name=\"_ftnref750\">[750]<\/a> Offenkundig wurden die Ger\u00e4te durch SoldatInnen bedient; bis zu 80% der Aufgriffe illegaler Grenz\u00fcbertritte seien, so der damalige Chef des Bundeskanzleramts, auf die W\u00e4rmebildkameras zur\u00fcckzuf\u00fchren.<a href=\"#_ftn751\" name=\"_ftnref751\">[751]<\/a> 1993 scheiterte allerdings im Haushaltsausschuss des Bundestags der Versuch, den Etat des Innenministeriums um 4,3 Mio. DM aufzustocken, um mit diesem Geld 465 Bundeswehrsoldaten im Grenzdienst zu besolden.<a href=\"#_ftn752\" name=\"_ftnref752\">[752]<\/a><\/li>\n<li>Obwohl Berichte zu einzelnen Eins\u00e4tzen fehlen, werden offenkundig \u201eEinheiten der Marine\u201c, weil sie als einzige \u00fcber hochseet\u00fcchtige Schiffe verf\u00fcgen, gebeten, \u201ebeim Aufsp\u00fcren, Verfolgen und Ergreifen von Drogenh\u00e4ndlern, Zigaretten- und Alkoholschmugglern insbesondere auf hoher See\u201c mitzuwirken. Der Anteil der Marine bei diesen mit dem Zoll, der K\u00fcstenwache und dem Bundesgrenzschutz gemeinsam ausgef\u00fchrten Aktionen reiche von der Lagebilderstellung bis zum Transport der PolizistInnen auf verd\u00e4chtige Schiffe.<a href=\"#_ftn753\" name=\"_ftnref753\">[753]<\/a><\/li>\n<li>Einsatz gepanzerter Fahrzeuge: 2001 berichtete der Spiegel, dass auf Bitten des Landratsamts F\u00fcrth die Bundeswehr mit \u201eLeopard\u201c- und \u201eMarder\u201c-Panzern Kettenfurchen in einem Landschaftsschutzgebiet erzeugte, um die Ansiedlung von seltenen Pflanzen zu unterst\u00fctzen.<a href=\"#_ftn754\" name=\"_ftnref754\">[754]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Erst seit 2007 sind umfassendere<a href=\"#_ftn755\" name=\"_ftnref755\">[755]<\/a> Angaben \u00fcber die T\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Inneren bekannt. Dabei handelt es sich um Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der parlamentarischen Opposition. Neben der Amtshilfe gibt die Regierung auch Auskunft \u00fcber die Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Katastrophenf\u00e4llen und Hilfen, die sie gegen\u00fcber Dritten erbrachte.<\/p>\n<p>Nach einer ersten Auflistung von 2007<a href=\"#_ftn756\" name=\"_ftnref756\">[756]<\/a> leistete die Bundeswehr in den Jahren von 1996 bis 2007 in 61 F\u00e4llen Amtshilfe.<a href=\"#_ftn757\" name=\"_ftnref757\">[757]<\/a> In den ersten vier Jahre (1996-99) kam es nur zu einer Amtshilfe im Jahr. Die drei Amtshilfen des Jahres 2000 und sechs der elf des darauf folgenden Jahres betrafen Bombenentsch\u00e4rfungen in Brandenburg. Die leicht ansteigende Tendenz setzte sich mit je sieben Amtshilfen in den Jahren 2002 bis 2004 und jeweils 10 in 2005 fort. Der zweiten zusammenfassenden Auflistung<a href=\"#_ftn758\" name=\"_ftnref758\">[758]<\/a> ist zu entnehmen, dass die Zahl der Amtshilfen 2006 auf 22 anstieg, und in den beiden folgenden Jahren 14 bzw. 19 Mal Amtshilfe geleistet wurde.<\/p>\n<p>Die Ausk\u00fcnfte der Bundesregierung geschehen in tabellarischer Form, wobei die Angaben sehr heterogen sind. Teilweise wird nur der Anlass der Amtshilfe aufgef\u00fchrt, teilweise werden aber auch die konkreten Leistungen genannt, die die Bundeswehr erbrachte.<\/p>\n<p>Nach den erbrachten Leistungen verteilten sich die 61 Amtshilfen, die die erste Auflistung enthielt, folgenderma\u00dfen:<\/p>\n<ul>\n<li>bei 26 Anl\u00e4ssen stellte sie Unterkunft und\/oder Verpflegung; mit neun Nennungen entfiel mehr als ein Drittel dieser Unterst\u00fctzungsleistungen zugunsten der Polizei bei Castor-transporten; in acht weiteren F\u00e4llen wurden Zoll, Bundesgrenzschutz oder Polizei Verpflegung oder Unterkunft durch die Bundeswehr gew\u00e4hrt; bei einen weiteren Anlass war die Feuerwehr der Beg\u00fcnstige. Ob die Unterkunfts- bzw. Verpflegungsleistungen in den anderen F\u00e4llen ebenfalls Sicherheitsbeh\u00f6rden galten, geht aus der tabellarischen Antwort nicht hervor. Beim Weltwirtschaftsgipfel 2002, beim Weltjugendtag 2005, beim Besuch von US-Pr\u00e4sident Bush in Mecklenburg-Vorpommern 2005 scheint dies wahrscheinlich, ob dies auch f\u00fcr die anderen Anl\u00e4sse (Nordische Ski-WM, Special Olympics, Musikfest W\u00fcrzburg, Zeltlager der TG Geislingen) gilt, ist fraglich;<\/li>\n<li>in zw\u00f6lf F\u00e4llen war sie bei der Entsch\u00e4rfung von Bomben im Land Brandenburg beteiligt;<\/li>\n<li>drei mal wirkte sie bei der Evakuierung von Krankenh\u00e4usern mit;<\/li>\n<li>in je zwei F\u00e4llen wurden ihre Taucher eingesetzt, \u00fcberpr\u00fcfte sie L\u00f6schwasserbeh\u00e4lter und kleidete sie die Olympiamannschaft ein<\/li>\n<li>je ein mal stellte sie eine Parkfl\u00e4che (und einen Aufenthaltsraum) der Polizei zur Verf\u00fcgung, beteiligte sich am Transport f\u00fcr den Zoll, transportierte Akten f\u00fcr das Bundesdisziplinargericht und half, einen verungl\u00fcckten Bagger zu bergen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Daneben werden Amtshilfen nur durch die erbrachte Leistung benannt:<\/p>\n<ul>\n<li>Neben den neun Verpflegungs-\/Unterkunftsleistungen werden vier weitere Amtshilfen im Rahmen der Castortransporte aufgef\u00fchrt. Nur bei einem Fall ist angegeben, dass vier Kfz und 20 Zivilisten der Bundeswehr eingesetzt wurden, um mit Hilfe von Faltstra\u00dfen eine Hubschrauberlandefl\u00e4che herzustellen. In den anderen drei F\u00e4llen werden nur die Kosten genannt, die f\u00fcr diese vier Amtshilfen auf 270.200 Euro beziffert wurden. Mit 207.400 Euro entfiel der gr\u00f6\u00dfte Posten auf die \u201eCastortransporte 2001\u201c.<a href=\"#_ftn759\" name=\"_ftnref759\">[759]<\/a><\/li>\n<li>Auch f\u00fcr die Fu\u00dfballweltmeisterschaft 2006 werden zwei unspezifierte Amtshilfe aufgef\u00fchrt: Ersichtlich ist nur, dass den L\u00e4ndern Niedersachsen und Hamburg 250 SoldatInnen mit 27 Fahrzeugen sowie den L\u00e4ndern Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg 1.845 SoldatInnen mit 74 Fahrzeugen zur Verf\u00fcgung gestellt wurden.<a href=\"#_ftn760\" name=\"_ftnref760\">[760]<\/a> Eine weitere Amtshilfe bestand in der Bereitstellung von Zelten in Hamburg (f\u00fcr 1.700 Euro). Au\u00dferdem wurden f\u00fcr die Fu\u00dfball WM im Wehrbereich III 342.000 Euro f\u00fcr die folgenden Leistungen in Rechnung gestellt: zw\u00f6lf Kraftfahrzeuge, die 2.740 Km zur\u00fccklegten, drei Luftfahrzeuge, die 16 Stunden in der Luft waren, sowie 507 SoldatInnen.<a href=\"#_ftn761\" name=\"_ftnref761\">[761]<\/a><\/li>\n<li>Bei einigen anderen Anl\u00e4ssen bleibt der konkrete Inhalt der Amtshilfe unklar. So etwa die T\u00e4tigkeit von 30 Soldatinnen, die den Hessentag im Juni 2005 in Weilburg unterst\u00fctzten. Bei der Amtshilfe anl\u00e4sslich des Besuchs von Pr\u00e4sident Bush in Mainz wird zwar angeben, dass die Unterst\u00fctzung \u201eincl. ABC Abwehrkomponente\u201c stattfand, welche Aufgaben aber die 126 SoldatInnen (+ 1 Zivilbesch\u00e4ftiger) hatten, denen 26 Fahrzeuge zur Verf\u00fcgung standen, mit denen sie 6.764 Km zur\u00fccklegten, bleibt unklar.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In den 102 Amtshilfen der Jahre 1996 bis 2008 waren insgesamt 6.364 SoldatInnen eingesetzt. Der mit Abstand personalintensivste Einsatz betraf den G8-Gipfel in Heiligendamm, bei dem 3.403 SoldatInnen und 849 Zivilbesch\u00e4ftigte der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe t\u00e4tig wurden. Erheblich weniger umfangreich waren andere Anl\u00e4sse, wie etwa die Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft (1.145 SoldatInnen), der Besuch von Pr\u00e4sident Bush in Mecklenburg-Vorpommern 2006 (645), der Besuch des Papstes in Bayern 2006 (375) und der Besuch von Pr\u00e4sident Bush in Mainz im Jahr 2005 (126).<\/p>\n<h3>Tabelle 4<\/h3>\n<p><strong>(Technische) Amtshilfen und \u201eLeistungen gegen\u00fcber Dritten\u201c der Bundeswehr<a href=\"#_ftn762\" name=\"_ftnref762\">[762]<\/a><\/strong><\/p>\n<p>(Kosten in Tsd. Euro)<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"61\"><\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"189\">Amtshilfen<\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"198\">Leistungen gegen\u00fcber Dritten<\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"198\">Summe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\"><\/td>\n<td width=\"66\">Anl\u00e4sse<\/td>\n<td width=\"66\">Soldaten<\/td>\n<td width=\"57\">Kosten<\/td>\n<td width=\"66\">Anl\u00e4sse<\/td>\n<td width=\"66\">Soldaten<\/td>\n<td width=\"66\">Kosten<\/td>\n<td width=\"66\">Anl\u00e4sse<\/td>\n<td width=\"66\">Soldaten<\/td>\n<td width=\"66\">Kosten<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"57\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">1996*<\/td>\n<td width=\"66\">1<\/td>\n<td width=\"66\">0<\/td>\n<td width=\"57\">0,5<\/td>\n<td width=\"66\">10<\/td>\n<td width=\"66\">207<\/td>\n<td width=\"66\">257,6<\/td>\n<td width=\"66\">11<\/td>\n<td width=\"66\">0<\/td>\n<td width=\"66\">258,1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">1997*<\/td>\n<td width=\"66\">1<\/td>\n<td width=\"66\">0<\/td>\n<td width=\"57\">0,9<\/td>\n<td width=\"66\">25<\/td>\n<td width=\"66\">396<\/td>\n<td width=\"66\">461,8<\/td>\n<td width=\"66\">26<\/td>\n<td width=\"66\">0<\/td>\n<td width=\"66\">462,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">1998<\/td>\n<td width=\"66\">1<\/td>\n<td width=\"66\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"57\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"66\">11<\/td>\n<td width=\"66\">264<\/td>\n<td width=\"66\">7.496,2<\/td>\n<td width=\"66\">12<\/td>\n<td width=\"66\">264<\/td>\n<td width=\"66\">7.496,2<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">1999<\/td>\n<td width=\"66\">1<\/td>\n<td width=\"66\">10<\/td>\n<td width=\"57\">9,8<\/td>\n<td width=\"66\">9<\/td>\n<td width=\"66\">234<\/td>\n<td width=\"66\">321,9<\/td>\n<td width=\"66\">10<\/td>\n<td width=\"66\">244<\/td>\n<td width=\"66\">332,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2000<\/td>\n<td width=\"66\">3<\/td>\n<td width=\"66\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"57\">0,08<\/td>\n<td width=\"66\">22<\/td>\n<td width=\"66\">387<\/td>\n<td width=\"66\">627,4<\/td>\n<td width=\"66\">25<\/td>\n<td width=\"66\">387<\/td>\n<td width=\"66\">627,4<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2001<\/td>\n<td width=\"66\">11<\/td>\n<td width=\"66\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"57\">235,8<\/td>\n<td width=\"66\">32<\/td>\n<td width=\"66\">628<\/td>\n<td width=\"66\">859.9<\/td>\n<td width=\"66\">43<\/td>\n<td width=\"66\">628<\/td>\n<td width=\"66\">1.095,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2002<\/td>\n<td width=\"66\">7<\/td>\n<td width=\"66\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"57\">31,6<\/td>\n<td width=\"66\">26<\/td>\n<td width=\"66\">574<\/td>\n<td width=\"66\">461,1<\/td>\n<td width=\"66\">33<\/td>\n<td width=\"66\">574<\/td>\n<td width=\"66\">492,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2003<\/td>\n<td width=\"66\">7<\/td>\n<td width=\"66\">81\/<\/td>\n<td width=\"57\">53,6<\/td>\n<td width=\"66\">25<\/td>\n<td width=\"66\">631<\/td>\n<td width=\"66\">539,9<\/td>\n<td width=\"66\">32<\/td>\n<td width=\"66\">712<\/td>\n<td width=\"66\">593,5<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2004<\/td>\n<td width=\"66\">7<\/td>\n<td width=\"66\">45\/<\/td>\n<td width=\"57\">12,3<\/td>\n<td width=\"66\">18<\/td>\n<td width=\"66\">800<\/td>\n<td width=\"66\">203,8<\/td>\n<td width=\"66\">25<\/td>\n<td width=\"66\">845<\/td>\n<td width=\"66\">216,1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2005<\/td>\n<td width=\"66\">10<\/td>\n<td width=\"66\">263<\/td>\n<td width=\"57\">249,7<\/td>\n<td width=\"66\">23<\/td>\n<td width=\"66\">773<\/td>\n<td width=\"66\">638,7<\/td>\n<td width=\"66\">33<\/td>\n<td width=\"66\">1.036<\/td>\n<td width=\"66\">888,4<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2006<\/td>\n<td width=\"66\">22<\/td>\n<td width=\"66\">2.183<\/td>\n<td width=\"57\">856,5<\/td>\n<td width=\"66\">16<\/td>\n<td width=\"66\">784<\/td>\n<td width=\"66\">674,2<\/td>\n<td width=\"66\">38<\/td>\n<td width=\"66\">2.967<\/td>\n<td width=\"66\">1.530.7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2007<\/td>\n<td width=\"66\">14<\/td>\n<td width=\"66\">3.530<\/td>\n<td width=\"57\">3.639,9<\/td>\n<td width=\"66\">21<\/td>\n<td width=\"66\">691<\/td>\n<td width=\"66\">506,7<\/td>\n<td width=\"66\">35<\/td>\n<td width=\"66\">4.221<\/td>\n<td width=\"66\">4.423,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2008<\/td>\n<td width=\"66\">19<\/td>\n<td width=\"66\">252<\/td>\n<td width=\"57\">17,9<\/td>\n<td width=\"66\">13<\/td>\n<td width=\"66\">1.679<\/td>\n<td width=\"66\">783,8<\/td>\n<td width=\"66\">32<\/td>\n<td width=\"66\">1.931<\/td>\n<td width=\"66\">801,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"57\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">Summe 98-08<\/td>\n<td width=\"66\">102<\/td>\n<td width=\"66\">6.364<\/td>\n<td width=\"57\">5.107,6<\/td>\n<td width=\"66\">230<\/td>\n<td width=\"66\">7.463<\/td>\n<td width=\"66\">13.113,6<\/td>\n<td width=\"66\">344<\/td>\n<td width=\"66\">12.036<\/td>\n<td width=\"66\">19.219,6<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Im Folgenden werden die Leistungen der Bundeswehr bei einigen gr\u00f6\u00dferen Anl\u00e4ssen der letzten Jahre vorgestellt.<br \/>\n a. Der Weltjugendtag in K\u00f6ln<br \/>\n2005 fand in K\u00f6ln der XX. Weltjugendtag statt. Die Bundeswehr wurde sowohl von anderen Beh\u00f6rden um Amtshilfe als auch von Privaten um Hilfsleistungen ersucht. Im einzelnen erbrachte die Bundeswehr folgende Leistungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Unterk\u00fcnfte f\u00fcr Pilger, Schlafpl\u00e4tze f\u00fcr Behinderte und Umkleidem\u00f6glichkeiten f\u00fcr Bisch\u00f6fe und Kardin\u00e4le in Kasernen,<a href=\"#_ftn763\" name=\"_ftnref763\">[763]<\/a><\/li>\n<li>Bereitstellung von Parkraum auf Bundeswehr-Liegenschaften,<\/li>\n<li>Bereitstellen von Leuchtwesten (f\u00fcr Ordner),<\/li>\n<li>Befestigung des zentralen Versammlungsplatzes (\u201eMarienfeld\u201c) (mit 12.000 t Schotter),<\/li>\n<li>auf dem Marienfeld wurde ein Medical Center der Bundeswehr eingerichtet, in dem ca. 130 SoldatInnen (darunter mehr als 30 \u00c4rzte) bereitstanden,<\/li>\n<li>die Bundeswehr hielt zwei Gro\u00dfraumhubschrauber und zwei SAR-Rettungshubschrauber in Bereitschaft,<\/li>\n<li>f\u00fcr den Papst stand zus\u00e4tzlich ein \u201eHubschrauber und Unterst\u00fctzungspersonal f\u00fcr den Evakuierungsfall\u201c bereit.<a href=\"#_ftn764\" name=\"_ftnref764\">[764]<\/a><\/li>\n<li>Offenkundig wurden auch Soldaten als Ordner bzw. Absperrposten eingesetzt. Der Krisenstab des Rhein-Erft-Kreises hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, damit die SoldatInnen die Polizei bei der Lenkung der Pilgerstr\u00f6me unterst\u00fctzen k\u00f6nnten. Das SKUKdo bewertete eine solche T\u00e4tigkeit nur dann als zul\u00e4ssig, wenn \u201edie Soldaten keinerlei vollziehende Befugnisse, sondern nur hinweisende Befugnisse\u201c erhielten.<a href=\"#_ftn765\" name=\"_ftnref765\">[765]<\/a><\/li>\n<li>Auch f\u00fcr die nordrhein-westf\u00e4lischen Sicherheitsbeh\u00f6rden, die f\u00fcr die Sicherheit des Weltjugendtages zust\u00e4ndig waren, leistete die Bundeswehr Amtshilfe. Neben der \u201eBereitstellung von Unterkunftsmaterial\u201c trug die Bundeswehr \u201ezur Verbesserung des Lagebildes durch Aufkl\u00e4rung und Identifizierung seitens der Luftwaffe sowie der Nutzung von Airborne Early Warning Aircraft (AWACS) der NATO\u201c bei.<\/li>\n<li>Der Einsatzzentrale der Polizei wurde auch das \u201eLuftlagebild\u201c bereitgestellt. Zu diesem Zweck wurden, so der Staatssekret\u00e4r im Bundestag, \u201ef\u00fcr die beiden Kernzeiten zwei Jagdflugzeuge F-4F aus dem Jagdgeschwader 71 \u201eR\u201c vom Milit\u00e4rflugplatz Wittmund permanent in unmittelbarer N\u00e4he des Flugbeschr\u00e4nkungsgebietes unter F\u00fchrung der Luftwaffe in der Luft bereitgehalten\u201c.<a href=\"#_ftn766\" name=\"_ftnref766\">[766]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>In der tabellarischen \u00dcbersicht der Amtshilfen gibt die Bundesregierung die Zahl der im Rahmen der Amtshilfe f\u00fcr das nordrhein-westf\u00e4lische Innenministerium t\u00e4tigen SoldatInnen mit 270 an. 60 Fahrzeuge, die 29.257 Km zur\u00fccklegten, habe die Bundeswehr gestellt; au\u00dferdem sechs Luftfahrzeuge.<a href=\"#_ftn767\" name=\"_ftnref767\">[767]<\/a><br \/>\n b. Die Besuche von US-Pr\u00e4sident Bush<br \/>\nIm Februar 2005 besuchte US-Pr\u00e4sident George W. Bush Mainz. Im Rahmen der Amtshilfe waren 125 SoldatInnen und ein ziviler Besch\u00e4ftigter der Bundeswehr im Rahmen des Besuchs t\u00e4tig. Ihnen standen 26 Fahrzeuge zur Verf\u00fcgung, die insgesamt 6.764 Km zur\u00fccklegten.<a href=\"#_ftn768\" name=\"_ftnref768\">[768]<\/a> Im einzelnen war die Bundeswehr in folgenden Bereichen t\u00e4tig:<\/p>\n<ul>\n<li>im Planungsstab des Mainzer Polizeipr\u00e4sidiums und der Feuerwehr war je ein Verbindungsoffizier stationiert,<\/li>\n<li>ein Bus-Pendelverkehr f\u00fcr Besch\u00e4ftigte innerhalb der abgesperrten Innenstadt wurde eingerichtet,<\/li>\n<li>ein Hubschrauberlandeplatz f\u00fcr die Bundespolizei wurde auf dem Gel\u00e4nde einer Kaserne eingerichtet, auf einem anderen Kasernengel\u00e4nde wurde ein weiterer Landeplatz bereitgehalten,<\/li>\n<li>f\u00fcr die Polizei wurde ein Sammelraum sowie ein Raum f\u00fcr das Lagezentrum der Bundespolizei zur Verf\u00fcgung gestellt,<\/li>\n<li>im Einsatz waren au\u00dferdem die ABC Abwehrbrigade 100, das Feldj\u00e4gerbataillon 251, Sanit\u00e4tskr\u00e4fte des Bundeswehrzentralkrankenhauses, das Lazerettregiment 21, ein Wachbataillon des Verteidigungsministeriums und das Musikcorps der Bundeswehr. Au\u00dferdem hatte das Wehrbereichskommando einen Stab gebildet und ein eigenes Lagezentrum eingerichtet.<a href=\"#_ftn769\" name=\"_ftnref769\">[769]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Juli 2006 war Pr\u00e4sident Busch in Mecklenburg-Vorpommern zu Besuch. Die Bundeswehr wurde im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 t\u00e4tig. Die Amtshilfeersuchen kamen vom Innenministerium des Landes; Bundespolizei und Technisches Hilfswerk baten um Hilfe bei der Unterbringung von Einsatzkr\u00e4ften. Gew\u00e4hrt wurden insgesamt 4.200 Unterk\u00fcnfte.<a href=\"#_ftn770\" name=\"_ftnref770\">[770]<\/a> Das Innenministerium bat um \u201etechnisch-logistische Unterst\u00fctzung\u201c. Dazu geh\u00f6rten u.a.<\/p>\n<ul>\n<li>Pioniermittel (Ger\u00e4t zur Errichtung von Stra\u00dfensperren und zum Bau von Faltstra\u00dfen),<\/li>\n<li>\u201eAufkl\u00e4rungsmittel\u201c (Luft- und Seeaufkl\u00e4rung, Nachtsicht-\/W\u00e4rmebildger\u00e4te),<\/li>\n<li>\u201eFernmeldeger\u00e4t\u201c (Relaisstationen, Peil- und Ortungsger\u00e4t),<\/li>\n<li>ABC-Wehrtechnik und ABC-Abwehrkr\u00e4fte.<a href=\"#_ftn771\" name=\"_ftnref771\">[771]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Rahmen der Amtshilfe sicherten Bundeswehrsoldaten auch eine Liegenschaft in Heiligendamm, in der sich der Pr\u00e4sident aufhielt, mit 1.500 m S-Draht (Nato-Draht).<a href=\"#_ftn772\" name=\"_ftnref772\">[772]<\/a> An den drei Tagen des Besuchs wurden insgesamt 645 Soldaten eingesetzt: 519 am ersten, 391 am zweiten und 108 am dritten Tag.<a href=\"#_ftn773\" name=\"_ftnref773\">[773]<\/a> 82 Bundeswehrfahrzeuge, die 13.554 Km zur\u00fccklegten, waren im Rahmen der Amtshilfe im Einsatz.<a href=\"#_ftn774\" name=\"_ftnref774\">[774]<\/a><\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr fanden an verschiedenen Orten statt:<a href=\"#_ftn775\" name=\"_ftnref775\">[775]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>in Laage nahmen die SoldatInnen an allen drei Tagen den \u201eLufttransport, \u00dcberwachungsaufgaben und besondere Einlasskontrollen durch Feldj\u00e4ger im milit\u00e4rischen Teil des Flugplatzes\u201c wahr (jeweils 71 SoldatInnen),<\/li>\n<li>in Heiligendamm leisteten die Bundeswehrangeh\u00f6rigen \u201epioniertechnische Unterst\u00fctzung\u201c (am ersten Tag 42, an den beiden folgenden jeweils 29 SoldatInnen),<\/li>\n<li>in Parow waren am ersten Tag 171 und am zweiten 172 Bundeswehrangeh\u00f6rige mit dem \u201eAufbau und Betrieb not\u00e4rztlicher Behandlungseinrichtungen, Bereithaltung Verwundetentransportmittel, Aufbau und Betrieb eines Dekontiminationspunktes, \u00dcberwachungsaufgaben und besondere Einlasskontrollen durch Feldj\u00e4ger in der Marinetechnikschule\u201c,<\/li>\n<li>in Warnem\u00fcnde standen an den drei Tagen jeweils acht SoldatInnen als \u201eSAR<a href=\"#_ftn776\" name=\"_ftnref776\">[776]<\/a> \u2013 Luftbewegliche(r) Rettungstrupp\u201c bereit,<\/li>\n<li>an den ersten beiden Tagen waren 114 bzw. 72 Soldaten mit der \u201eMinen-\/Spreng\u00admittelsuche in der Ostsee\u201c beauftragt,<\/li>\n<li>ebenfalls an den ersten beiden Tagen nahmen 113 bzw. 39 Bundeswehrangeh\u00f6rige die folgenden Aufgaben wahr:<br \/>\n&#8211; \u201eVerbindungsorganisation\u201c<br \/>\n\u2013 \u201eZugangskontrolle und Bewachung milit\u00e4rischer Bereiche\u201c<br \/>\n\u2013 \u201eAufbau und Betrieb der Operationszentrale\u201c<br \/>\n\u2013 \u201eUnterbringung\/Verpflegung von Polizeikr\u00e4ften\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sofern Feldj\u00e4ger eingesetzt wurden, waren diese mit einer Pistole bewaffnet; alle anderen SoldatInnen waren nicht bewaffnet.<br \/>\n c. Die Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 2006<br \/>\nIn der Vorbereitung der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 2006 wurden bei der Bundeswehr \u201emehr als 100 Unterst\u00fctzungsleistungen in Form der Technischen Amtshilfe durch Bundes- oder Landesbeh\u00f6rden beantragt\u201c.<a href=\"#_ftn777\" name=\"_ftnref777\">[777]<\/a> Jenseits der Bereitstellung von Unterk\u00fcnften und Verpflegung f\u00fcr Polizei- und sonstige Einsatzkr\u00e4fte,<a href=\"#_ftn778\" name=\"_ftnref778\">[778]<\/a> entfielen nach dem Planungsstand vom Mai 2006 die Leistungen der Bundeswehr auf die Bereiche ABC-Abwehr, sanit\u00e4res Rettungswesen und Sanit\u00e4t, Feldj\u00e4ger, Pionierleistungen sowie die Besetzung von Lagezentren.<\/p>\n<ul>\n<li>im Bereich der ABC-Abwehr wurden insgesamt 857 Bundeswehrangeh\u00f6rige eingesetzt. An jedem der 12 Spielorte standen u.a. zwei Sp\u00fcrpanzer Fuchs und zus\u00e4tzliches Sp\u00fcrger\u00e4t zur Verf\u00fcgung. Au\u00dferdem waren Entgiftungspl\u00e4tze angelegt, ABC-Berater und ABC-Aufkl\u00e4rer zu Fu\u00df im Einsatz.<a href=\"#_ftn779\" name=\"_ftnref779\">[779]<\/a><\/li>\n<li>F\u00fcr die medizinische Versorgung und die Hilfe bei Ungl\u00fccks- oder Katastrophenf\u00e4llen waren insgesamt 1.448 Bundeswehrangeh\u00f6rige eingeplant. Davon standen 726 als Verletztentr\u00e4ger und 641 SoldatInnen zum Betrieb von sieben Rettungszentren und elf Rettungsstationen zur Verf\u00fcgung. Acht Busse als Rettungswagen, 85 Rettungswagen und zwei Gro\u00dfraumrettungshubschrauber standen als Fahrzeuge f\u00fcr diese Aufgaben bereit.<a href=\"#_ftn780\" name=\"_ftnref780\">[780]<\/a><\/li>\n<li>Im Bereich der Feldj\u00e4ger waren 60 SoldatInnen f\u00fcr 30 Doppelstreifen sowie weitere 120 als Feldj\u00e4gerbereitschaft eingeplant.<\/li>\n<li>Als Pionierleistungen standen zehn Transporthubschrauber, acht R\u00e4umpanzer Dachs und vier Faltstra\u00dfen zur Verf\u00fcgung (insgesamt 164 SoldatInnen).<a href=\"#_ftn781\" name=\"_ftnref781\">[781]<\/a><\/li>\n<li>310 SoldatInnen waren in unterschiedlichen Lagezentren eingesetzt: jeweils 10 in den Spielorten, jeweils 30 in den vier Wehrbereichen, insgesamt 30 f\u00fcr den Bereich Sanit\u00e4t und ebenfalls 30 f\u00fcr das Lagezentrum in K\u00f6ln zur F\u00fchrung aller Bundeswehrkr\u00e4fte.<a href=\"#_ftn782\" name=\"_ftnref782\">[782]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben den 3.185 SoldatInnen, die f\u00fcr bestimmte Aufgaben in den genannten Bereichen vorgesehen waren, sollten weitere 3.008 (an zehn Orten je 300, plus zwei Hubschrauberbesatzungen) in Bereitschaft stehen.<a href=\"#_ftn783\" name=\"_ftnref783\">[783]<\/a><\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich wurde auch der Geoinformationsdienst der Bundeswehr, d.h. die territoriale \u00dcberwachung durch Satelitenaufnahmen, in Anspruch genommen. Au\u00dferdem wurden zur \u00dcberwachung des Luftraums AWACS-Flugzeuge der NATO eingesetzt.<a href=\"#_ftn784\" name=\"_ftnref784\">[784]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr war auf allen Ebenen an den Lagezentren und Krisenst\u00e4ben durch Verbindungsoffiziere beteiligt:<a href=\"#_ftn785\" name=\"_ftnref785\">[785]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>auf Bundesebene am \u201eNationalen Informations- und Kooperationszentrum\u201c (NICC) vom 16.5. bis zum 14.7. mit insgesamt acht Offizieren (schichtf\u00e4hige St\u00e4rke)<a href=\"#_ftn786\" name=\"_ftnref786\">[786]<\/a> und am GMLZ.<a href=\"#_ftn787\" name=\"_ftnref787\">[787]<\/a> Ein Verbindungskommando war der Bundespolizei zugeteilt, zum Technischen Hilfswerk sollte bei Bedarf ein Offizier entsandt werden,<\/li>\n<li>an den Krisenst\u00e4ben der Landesregierungen, allerdings nur auf Anforderung<\/li>\n<li>an den Spielorten in den \u00f6rtlichen F\u00fchrungsst\u00e4ben<a href=\"#_ftn788\" name=\"_ftnref788\">[788]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Innerhalb der Bundeswehr waren Lagezentren auf verschiedenen Ebenen eingerichtet:<\/p>\n<ul>\n<li>im Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando und den Wehrbereichskommandos eine Teilaktivierung vom 7.6. bis zum 10.7., Vollaktivierung sollte innerhalb von drei Stunden gew\u00e4hrleistet sein.<\/li>\n<li>In den F\u00fchrungskommandos und dem Bundesamt f\u00fcr Wehrverwaltung wurde im selben Zeitraum \u201edurchg\u00e4ngige Auskunfts- und Reaktionsf\u00e4higkeit\u201c gew\u00e4hrleistet.<\/li>\n<li>In den elf Verteidigungsbezirkskommandos, in deren Bereich Spielorte lagen, waren die Lagezentren von vier Stunden vor dem Spiel bis zwei Stunden nach dem Spiel aktiviert. In den anderen VBKs bestand \u201edurchg\u00e4ngige Rufbereitschaft\u201c.<a href=\"#_ftn789\" name=\"_ftnref789\">[789]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Vom 9.6. bis zum Endspiel am 9.7. waren t\u00e4glich Bundeswehrsoldaten eingesetzt; an den vier Tagen ohne Spiel jeweils 372, der umfangreichste Einsatz erfolgte mit 3.920 SoldatInnen am Er\u00f6ffnungstag. Insgesamt fielen f\u00fcr die Bundeswehr im Rahmen der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 63.711 Manntage an Einsatzzeit an.<a href=\"#_ftn790\" name=\"_ftnref790\">[790]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr war offenkundig fr\u00fch an den Sicherheitsplanungen f\u00fcr die WM beteiligt. In Bayern wurde z.B. eine Projektgruppe auf Landesebene gebildet, die \u201eStandards und Rahmenbedingungen entwickeln\u201c und \u201eorganisatorische Vorgaben sowie Modalit\u00e4ten der Zusammenarbeit\u201c erarbeiten sollte. Neben den beiden Spielorten, den Bezirksregierungen, der Polizei, der Feuerwehr und freiwilligen Hilfsorganisationen war auch die Bundeswehr in der Projektgruppe vertreten.<a href=\"#_ftn791\" name=\"_ftnref791\">[791]<\/a> Auf Bundesebene sollte das Verbindungselement der Bundeswehr im NICC daf\u00fcr sorgen, dass die Informationen \u00fcber die Technische Amtshilfe f\u00fcr das Nationale Lagebild verwendet werden konnten. Die Bundesregierung betonte ausdr\u00fccklich, dass durch die Bundeswehrbeteiligung am NICC \u201eein zus\u00e4tzlicher Erkenntnisgewinn\u201c im Hinblick auf m\u00f6gliche terroristische Gef\u00e4hrdungen \u201enicht erwartet\u201c werde.<a href=\"#_ftn792\" name=\"_ftnref792\">[792]<\/a><\/p>\n<p>In der Diskussion um die Beteiligung der Bundeswehr am Sicherheitskonzept der WM war auch die Eignung der eingesetzten Soldaten in Frage gestellt worden. Da neben terroristischen Anschl\u00e4gen auch randalierende Hooligans zu den Bedrohungsszenarien z\u00e4hlten, wurde die Bundesregierung gefragt, ob die Soldaten \u00fcber \u201edie erforderliche Ausbildung und materielle Ausstattung\u201c verf\u00fcgten, um \u201emit gro\u00dfen Menschenansammlungen, aus denen heraus Straftaten begangen werden (etwa randalierende Hooligans), umzugehen\u201c. Die Bundesregierung antwortete keineswegs, dass eine T\u00e4tigkeit der SoldatInnen gegen\u00fcber Randalierern nicht vorgesehen sei; vielmehr hielt sie die Bundeswehr f\u00fcr solche Situationen durchaus ger\u00fcstet: \u201eEinzelne Bundeswehrkontingente verf\u00fcgen \u00fcber die erforderliche Ausbildung und eine entsprechende materielle Ausstattung. Beides ist auch wiederholt im Rahmen der Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr gefordert gewesen\u201c.<a href=\"#_ftn793\" name=\"_ftnref793\">[793]<\/a> Da es nur vereinzelt Randale gab, konnte diese F\u00e4higkeit nicht \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Die Kosten der Amtshilfe durch die Bundeswehr bezifferte die Regierung in de Planungsphase auf knapp 1,4 Mio. Euro.<a href=\"#_ftn794\" name=\"_ftnref794\">[794]<\/a> Mit 1 Mio. Euro machten die Sachausgaben den gr\u00f6\u00dften Ausgabeposten aus. F\u00fcr Liegenschaften wurden 63.800, f\u00fcr Personal knapp 42.000 und als \u201esonstige Kosten\u201c rund 289.000 Euro in Rechnung gestellt. F\u00fcr diese Angaben wurden die Amtshilfes\u00e4tze zugrundegelegt. Im Oktober 2006 teilte der Staatssekret\u00e4r im Innenministerium mit, die Kosten f\u00fcr die Technische Amtshilfe der Bundeswehr w\u00fcrden auf ca. 4,4 Mio. Euro auf Vollkostenbasis und ca. 600.000 Euro nach Amtshilfes\u00e4tzen gesch\u00e4tzt.<a href=\"#_ftn795\" name=\"_ftnref795\">[795]<\/a> Die AWACS-Fl\u00fcge wurden von der NATO nicht in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>Da es w\u00e4hrend der WM zu keinen Terroranschl\u00e4gen kam und auch Ausschreitungen von Fans nur eine Randerscheinung waren, blieben die von der Bundeswehr aufgebotenen Kr\u00e4fte und F\u00e4higkeiten weitgehend ungenutzt. Gleichwohl sei der Aufwand nicht vergeblich gewesen. Man sei, so ein Oberst, \u201ein der praktischen Kooperation weitergekommen\u201c und die Diskussion dar\u00fcber sei gef\u00f6rdert wurden, wie man \u201ef\u00f6deralistische Ebenen \u00fcberschreitend besser zusammen arbeiten kann\u201c. \u201eF\u00fcr k\u00fcnftige Eins\u00e4tze\u201c, so der Pressesprecher des N\u00fcrnberger Einsatzstabes, habe die Bundeswehr \u201edie zivilen Strukturen kennen gelernt\u201c.<a href=\"#_ftn796\" name=\"_ftnref796\">[796]<\/a> Auch KritikerInnen bewerteten die WM vor allem als einen \u201egro\u00df angelegten Feldversuch in Sachen Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit\u201c. Durch die Einbindung in die Planungsst\u00e4be und die Kooperation mit Beh\u00f6rden und Nichtregierungsorganisationen habe sie \u201eeinen Kompetenz- und Erfahrungsgewinn ziehen k\u00f6nnen\u201c.<a href=\"#_ftn797\" name=\"_ftnref797\">[797]<\/a><br \/>\n d. Der G8-Gipfel in Heiligendamm<br \/>\nAus den dem Bundestag auf mehrfache Nachfrage vorgelegten Berichten geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm Anfang Juni 2007 insgesamt 33 Antr\u00e4ge auf Amtshilfe an die Bundeswehr gerichtet worden waren. Zum Teil waren konkrete Ger\u00e4tschaften beantragt worden, zum Teil waren \u201eF\u00e4higkeiten\u201c nachgefragt worden. Bereits an der Vorbereitung der Gesuche war die Bundeswehr beteiligt: \u201eDie Territorialen Kommandobeh\u00f6rden der Bundeswehr haben im Rahmen ihrer Beraterfunktion Hinweise auf die vorhandenen Potentiale gegeben.\u201c<a href=\"#_ftn798\" name=\"_ftnref798\">[798]<\/a> Dreizehn Gesuche kamen vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vier von der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Kavala, zwei vom Landesamtes f\u00fcr zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern, je einer vom Technischen Hilfswerk und von der Stadt Schwerin. Das Bundespresseamt stellte f\u00fcnf Gesuche, das Ausw\u00e4rtige Amt drei und die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt jeweils zwei. Nur einer dieser Antr\u00e4ge (sanit\u00e4re Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend einer Demonstration in Schwerin) wurde abgelehnt. Zwei weitere (der vom Innenministerium gew\u00fcnschte \u00dcbersetzungsdienst und der von Kavala ersuchte Lufttransport von Polizeikr\u00e4ften mit Transall C-160) wurden nicht in Anspruch genommen. Die sonstigen Amtshilfen lassen sich zu den folgenden Gruppen zusammenfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Nutzung von Immobilien f\u00fcr Unterk\u00fcnfte, Lande- oder Parkfl\u00e4chen oder als Evakuierungspunkt<\/li>\n<li>Nutzung von Sanit\u00e4tseinrichtungen, einschl. SAR-Hubschrauber, Not\u00e4rzte und Rettungsteam<\/li>\n<li>Transfer von JournalistInnen mit Hubschraubern<\/li>\n<li>ABC-, und Dekontiminationseinrichtungen, incl. 2 Fuchs-Panzer<\/li>\n<li>Pionierger\u00e4t: Schnellbaustra\u00dfen, Tieflader, Zaun, Betonboxen mit Stahleinlage<\/li>\n<li>Sachliche Ausstattung: Nachtsichtbrillen, Ferngl\u00e4se, Zelte, Decken, Iso-Matten, M\u00fcckenschutz<\/li>\n<li>Technik und Personal zur \u00dcberwachung im Wasser (Minensuchboote), in der Luft (Tornados zur Erderkundung, Radar zur Erkennung von Kleinstflugk\u00f6rpern, gemeinsame Flugeinsatzzentrale) oder zu Lande (Fennek).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach der Aufstellung der Bundesregierung summierte sich der Einsatz der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem Gipfel auf 13.714 Mann-Tage (MT) (von denen 99 durch zivile Angeh\u00f6rige der Bundeswehr erbracht wurden. In der Auflistung der Personaleinsatzes wird zwischen Amtshilfen und solchen T\u00e4tigkeiten unterschieden, die die Bundeswehr im Rahmen ihrer eigenen Aufgaben (\u201eWahrnehmung milit\u00e4rischer Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben\u201c) erbrachte. Dabei handelt sich zum Teil um Leistungen, die durch die T\u00e4tigkeit anderer Bundeswehreinheiten anfielen, oder die als origin\u00e4re Aufgabe definiert wurde.<a href=\"#_ftn799\" name=\"_ftnref799\">[799]<\/a> Zu dieser Gruppe geh\u00f6rt der Betrieb eines Feldlagers (142 MT), die Bereitschaft der sechs umliegenden Kreisverbindungskommandos (31 MT), die Eigensicherung des Flughafen Laage (2.308 MT) und allgemeine \u201eEigensicherung\/Objektkontrollen\u201c mit 5.545 MT. F\u00fcr die Amtshilfen wurde folgender Personalaufwand f\u00e4llig:<\/p>\n<ul>\n<li>Errichtung von Z\u00e4unen und Stra\u00dfen, Landepl\u00e4tze: 227 MT<\/li>\n<li>Lufttransporte: 241 MT<\/li>\n<li>Rettungszentrum: 1.872 MT<\/li>\n<li>ABC-Ausbildung und Fuchs-Besatzung: 270 MT<\/li>\n<li>\u00dcberwachungsauftr\u00e4ge: 429 MT<\/li>\n<li>Bottom Search und Seetransporte: 2.355 MT (+ 36 Zivilisten)<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung Luftlagebild: 48 MT<\/li>\n<li>Einsatzf\u00fchrungsgruppe: 132 MT (+ 3 Zivilisten)<\/li>\n<li>Territoriale Wehrverwaltung: 60 Zivilisten<\/li>\n<li>Bereitschaft Tieflader: 14 MT.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Am 4.6. waren 1.430 SoldatInnen im Einsatz; am 6.6. waren es 1.793.<a href=\"#_ftn800\" name=\"_ftnref800\">[800]<\/a> Nach Angaben des Verteidigungsministeriums waren 1.100 Soldaten im Rahmen der Amtshilfe t\u00e4tig, weitere 1.000 im Rahmen origin\u00e4rer Bundeswehraufgaben.<a href=\"#_ftn801\" name=\"_ftnref801\">[801]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr nutzte bzw. hielt bereit verschiedene Fahrzeuge aller Teilstreitkr\u00e4fte:<a href=\"#_ftn802\" name=\"_ftnref802\">[802]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Die Marine stellte insgesamt 11 Boote; darunter eine Fregatte, drei Minenjagdboote und sechs Verbindungsboote.<\/li>\n<li>Die Luftwaffe war mit vier Eurofightern und acht F-4F Phantom beteiligt, die zur Sicherheit im Luftraum eingesetzt wurden. Zwei C-160 Transall Transportflugzeuge standen in Bereitschaft (sie wurden nicht genutzt). Ein Bell UH-1D stand f\u00fcr SAR-Eins\u00e4tze bereit. Und Tornados flogen in sieben Missionen mit jeweils zwei Maschinen.<\/li>\n<li>Das Herr stellte neben einem Flugfeldfeuerwehrwagen drei mittlere Transporthubschrauber, einen Gro\u00dfraumrettungshubschrauber, zwei Sp\u00fcrpanzer Fuchs und zehn Sp\u00e4hwagen Fennek. Au\u00dferdem wurde ein Luftraum\u00fcberwachungsradar des Heeres eingesetzt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bundeswehr war im Vorfeld und w\u00e4hrend des Gipfels an der Erstellung von Lagebildern beteiligt. Das \u201eZentrum f\u00fcr Nachrichtenwesen der Bundeswehr\u201c (ZNBw) wurde beauftragt, \u201eregional differenzierte Gef\u00e4hrdungsstufen\u201c dem Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando vorzulegen. Ab dem 21.5.2007 sollte diese \u201eauf den G8-Gipfel bezogene Sicherheitslage Bw auf Grundlage des (Auftrags zur Gef\u00e4hrdungsanalyse v. 14.5.2009, d. Verf.) und der durch MAD-Amt \u00fcbermittelte Gef\u00e4hrdungsanalyse f\u00fcr Bundeswehrstandorte und milit\u00e4rische Objekte\u201c t\u00e4glich erstellt werden. Diese Berichte sollten durch das SKUKdo bewertet und den Wehrbereichskommandos zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Gleichzeitig sollte SKUKdo regional differenzierte Gef\u00e4hrdungsstufen dem Ministerium zur Billigung vorlegen und eine \u201e\u00dcbersicht der Standort- und Objektbezogenen Eigenschutzma\u00dfnahmen\u201c erstellen.<a href=\"#_ftn803\" name=\"_ftnref803\">[803]<\/a> Im einzelnen wertete das ZNBw f\u00fcr die Erstellung \u201eder milit\u00e4rischen Sicherheitslage\u201c folgende Quellen aus:<\/p>\n<ul>\n<li>\u201eMeldungen aus dem Bereich der Bundeswehr zur regionalen Sicherheitslage\u201c<\/li>\n<li>die Meldungen vom Wehrbereichskommando I \u201eK\u00fcste\u201c zur regionalen Sicherheitslage<\/li>\n<li>die \u201eMeldungen und Lagefortschreibungen des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes zum G8-Gipfel\u201c<\/li>\n<li>Informationen aus Internet- und Medienrecherchen des Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommandos<\/li>\n<li>Lageberichte \u201emit Bundeswehrbezug oder m\u00f6glichen Auswirkungen auf die Bundeswehr\u201c des Bundesinnenministeriums, des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei.<a href=\"#_ftn804\" name=\"_ftnref804\">[804]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Inwieweit das milit\u00e4rische Lagebild an Kavala oder einzelne Polizeibeh\u00f6rden weitergeben wurde, ist nicht bekannt. Fest steht allerdings, dass die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe die Sicherheitskr\u00e4fte \u201ebei der Erstellung des Unterwasserlagebildes\u201c unterst\u00fctzte.<a href=\"#_ftn805\" name=\"_ftnref805\">[805]<\/a> Unterst\u00fctzt durch \u201eNATO AWACS, eine Fregatte 124 der Marine und ein Luftraum\u00fcberwachungsradar Heer f\u00fcr den Nahbereich Heiligendamm\u201c stellte der Einsatzf\u00fchrungsdienst der Luftwaffe auch den \u201emilit\u00e4rischen wie polizeilichen verantwortlichen taktischen F\u00fchrern eine identifizierte Luftlage\u201c zur Verf\u00fcgung.<a href=\"#_ftn806\" name=\"_ftnref806\">[806]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr war durch \u201eVerbindungskommandos\u201c in einer Reihe von zivilen St\u00e4ben vertreten:<\/p>\n<ul>\n<li>in den organisatorisch-administrativen Teil der BAO Kavala wurde ein Verbindungskommando des Wehrbereichs I und des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern entsandt; die f\u00fcnf Soldaten waren f\u00fcr \u201eGew\u00e4hrleistung eines reibungslosen Informationsaustausches im Rahmen der Zivil-Milit\u00e4rischen Zusammenarbeit\u201c zust\u00e4ndig,<\/li>\n<li>am Einsatzabschnitt \u201eSeesicherheit\u201c von Kavala nahmen zwei Offiziere der Marine teil,<\/li>\n<li>an den zivilen Krisenst\u00e4be der f\u00fcnf betroffenen St\u00e4dte bzw. Landkreise waren die zust\u00e4ndigen Verbindungskommandos (mit 27 Reservisten) beteiligt,<\/li>\n<li>im Falle der Aktivierung sollte das Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern im Interministeriellen Krisenstab des Landes mitwirken,<\/li>\n<li>in der Gemeinsamen Flugeinsatzzentrale von Bundeswehr und Polizei war die Bundeswehr mit 25 Soldaten vertreten.<a href=\"#_ftn807\" name=\"_ftnref807\">[807]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die Dauer von sechs Stunden und f\u00fcnfzehn Minuten waren zwei Abfangj\u00e4ger der Bundeswehr in der N\u00e4he des Flugbeschr\u00e4nkungsgebiets \u00fcber Heiligendamm in der Luft. F\u00fcr diese Bereitschaft kamen insgesamt zw\u00f6lf Flugzeuge mit einer Flugzeit von 23 Stunden zum Einsatz.<a href=\"#_ftn808\" name=\"_ftnref808\">[808]<\/a><\/p>\n<p>Einzelne Leistungen der Bundeswehr im Kontext des Gipfels sind besonders auf Kritik gesto\u00dfen:<\/p>\n<p> Amtshilfe mittels des Sp\u00e4hpanzers Fennek<br \/>\nIm Kontext des Gipfels wurden zehn \u201eAufkl\u00e4rungssysteme\u201c von Typ Fennek eingesetzt. Neben den neun \u00fcber Amtshilfe ersuchten kam ein zehntes als \u201eF\u00fchrungsfahrzeug\u201c hinaus. Drei Fenneks wurden innerhalb der Sperrzone in Heiligendamm genutzt, um Eindringversuche zu entdecken. Zu unterschiedlichen Zeiten wurden sechs bzw. f\u00fcnf Fenneks zur \u00dcberwachung der An- und Abflugrouten bzw. der Fahrstrecken der Delegationen (insbesondere die BAB 19) eingesetzt. Zwei Fenneks dienten \u201ezeitlich begrenzt zur Lagefeststellung im Umfeld der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt\u201c.<a href=\"#_ftn809\" name=\"_ftnref809\">[809]<\/a><\/p>\n<p>Die Fenneks waren mit einem W\u00e4rmebildger\u00e4t, mit einer Tagessichtkamera (ohne Aufzeichnungsm\u00f6glichkeit) und einem Laserentfernungsmesser<a href=\"#_ftn810\" name=\"_ftnref810\">[810]<\/a> ausgestattet. Diese drei Ger\u00e4te wurden w\u00e4hrend des Gipfels verwendet.<a href=\"#_ftn811\" name=\"_ftnref811\">[811]<\/a> Dar\u00fcber hinaus kann der Fennek mit einer Strahlensp\u00fcr- und einer Bodensensorausstattung versehen werden. Zum Selbstschutz verf\u00fcgen die Fahrzeuge \u00fcber eine Nebelmittelwurfanlage sowie \u00fcber eine Granatmaschinenwaffe 40 mm oder \u00fcber ein Maschinengewehr. Granatwerfer bzw. Maschinengewehr wurde bei den G8-Fenneks vorher abgebaut und f\u00fcr die Dauer der Amtshilfe eingelagert.<a href=\"#_ftn812\" name=\"_ftnref812\">[812]<\/a> Die Fenneks sind mit drei Soldaten besetzt. Nur der Kommandant war zur Eigensicherung bewaffnet: mit einer Pistole P8 mit f\u00fcnf Schuss Munition.<a href=\"#_ftn813\" name=\"_ftnref813\">[813]<\/a> Dar\u00fcber hinaus wurden Polizeikr\u00e4fte zum Schutz der Fenneks im Einsatz eingesetzt.<\/p>\n<p>Die Aufgabe der Fenneks bestand in der Beobachtung von Verkehrsrouten bzw. von Objekten. Durch sie sollten die Sicherheitskr\u00e4fte in die Lage versetzt werden, auf Gefahren oder Gef\u00e4hrdungen zu reagieren. Dies bezog sich auf die Sicherung des Sperrgebiets vor Eindringlichen, der Sicherung der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt, die als sensibler, anschlags- bzw. \u201eprotestgef\u00e4hrdeter\u201c Ort galt, und die Beobachtung der Gipfelgegner bzw. deren Anfahrtswege. Die Beobachtungen der Fenneks (\u201eAufkl\u00e4rungsergebnisse\u201c) \u201ewurden unmittelbar vor Ort der Polizei zur weiteren Auswertung m\u00fcndlich mitgeteilt oder \u00fcber Funk an den jeweiligen Einsatzabschnittsleiter\/Untereinsatzabschnittsleiter der Polizei gemeldet\u201c.<a href=\"#_ftn814\" name=\"_ftnref814\">[814]<\/a><\/p>\n<p> Die Tornado-Fl\u00fcge<br \/>\nBeantragt hatte Kavala bei der Bundeswehr zwei \u00dcberwachungsfl\u00fcge mit Recce-Tornados. Die Idee des Tornadoeinsatzes, so das Verteidigungsministerium, stamme von einem Vorbereitungstreffen des mecklenburg-vorpommerschen Innenministeriums in Gro\u00dfbritannien, in dem man von den f\u00fcr den G8-Gipfel im schottischen Glenneagles im Jahr 2005 verantwortlichen Sicherheitsbeh\u00f6rden \u201eauf die M\u00f6glichkeit zur Erkennung von Erddepots und Manipulation an Stra\u00dfenz\u00fcgen durch Aufkl\u00e4rungsfl\u00fcge von Tornados aufmerksam gemacht\u201c worden sei. Als weitere \u201eUrsache\u201c f\u00fcr die Fl\u00fcge nennt das Ministerium zudem \u201edie in der Vergangenheit bew\u00e4hrte Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Landesbeh\u00f6rden, insbesondere die Unterst\u00fctzung durch Aufkl\u00e4rungsmissionen mit Tornados in Amtshilfe w\u00e4hrend Hochwasserkatastrophen, der Vogelgrippe auf der Insel R\u00fcgen und bei der Suche nach vermissten Personen\u201c.<a href=\"#_ftn815\" name=\"_ftnref815\">[815]<\/a> Die beiden Fl\u00fcge (wobei jeweils zwei Maschinen gleichzeitig in der Luft sein sollten) wurden vom Verteidigungsministerium genehmigt. Am dritten Mai fand eine \u201eDemonstration der Aufkl\u00e4rungsf\u00e4higkeiten des Recce-Tornados\u201c statt, die nicht von Kavala beantragt worden war. Durch eine Kombination aus Missverst\u00e4ndnissen, mangelnder Information und gro\u00dfz\u00fcgiger Auslegung der Genehmigungs- und Befehlslage wurden aus den beantragten zwei Doppelfl\u00fcgen (Missionen) an zwei Tagen schlie\u00dflich 12 Fl\u00fcge an sechs Tagen: am 15.5., 22.5., 30.5., 31.5., 4.6. und am 5.6.2007, dabei wurde von der \u00fcblichen Zweierformation abgewichen. Die Fl\u00fcge am 30.5. und am 4.6. konnten aus technischen Gr\u00fcnden bzw. wetterbedingt nicht vollst\u00e4ndig stattfinden, so dass sie am Folgetag fortgesetzt wurden. Gem\u00e4\u00df der britischen Anregung war \u201edas Ziel dieser Ma\u00dfnahmen &#8230; die Erkennung m\u00f6glicher Erddepots sowie die Erfassung von Manipulationen an wichtigen Stra\u00dfenz\u00fcgen im Einsatzraum\u201c.<a href=\"#_ftn816\" name=\"_ftnref816\">[816]<\/a> Insgesamt kam es zu vierzehn Fl\u00fcgen (sieben zweier Fl\u00fcge) an sieben Tagen. Ausgef\u00fchrt wurden die Fl\u00fcge durch das Aufkl\u00e4rungsgeschwader 51 \u201eImmelmann\u201c. Auf diesen Fl\u00fcgen wurden mindestens 101 Fotos angefertigt und an die Polizei weitergegeben.<a href=\"#_ftn817\" name=\"_ftnref817\">[817]<\/a> Nach dem Demonstrationsflug im Mai wurden die zu \u00fcberwachenden Gebiete erheblich ausgewertet. Waren urspr\u00fcnglich nur zwei Autobahn- und zwei Bundesstra\u00dfenabschnitte vorgesehen, so \u201ekonkretisierte und priorisierte\u201c Kavala die \u00dcberwachungsgebiete: die vier urspr\u00fcnglichen Stra\u00dfenabschnitte wurden verl\u00e4ngert und um eine Land- und eine Kreisstra\u00dfe erweitert, zudem wurden neun \u00dcberwachungsbereiche festgelegt, die neben dem Flughafen Laage und dem Einsatzabschnitt Heiligendamm auch die Orte Reddelich und Wichmannsdorf enthielten.<a href=\"#_ftn818\" name=\"_ftnref818\">[818]<\/a> Als nach dem Flug vom 31.5. ein in 1,5 Km Entfernung von einer der fotografierten Autobahnstrecke Bilder des im Aufbau befindlichen Zeltlagers von GipfelgegenerInnen auftauchte, wurde das \u201eCamp Rostock\u201c auf Wunsch der Polizei in die Liste der \u00dcberwachungsobjekte aufgenommen.<a href=\"#_ftn819\" name=\"_ftnref819\">[819]<\/a><\/p>\n<p>Die Camps der DemonstrantInnen wurden mehrfach von den Tornados \u00fcberflogen. Mit einer Ausnahme lag die Flugh\u00f6he zwischen 1.000 und 2.400 Fu\u00df. Das Camp Reddelich wurde zum ersten Mal am 15. Mai \u00fcberflogen, ohne dass jedoch Fotos angefertigt worden w\u00e4ren. Bei den anderen Fl\u00fcgen wurden die Camps fotografiert und die Aufnahmen wurden an Kavala weitergegeben. Das Camp Wichmannsdorf wurde dreimal \u00fcberflogen, das Zeltlager Rostock einmal und das Camp Reddelich an weiteren drei Tagen (dabei am 30.5. zweimal w\u00e4hrend eines Fluges. Der letzte Flug \u00fcber das Camp am 5.6. erfolgte wetterbedingt unterhalb der Mindestflugh\u00f6he von 500 Fu\u00df. Nach dem Bericht des Verteidigungsminsteriums dauerte der \u00dcberflug in einer H\u00f6he von 381 Fu\u00df 22 Sekunden.<a href=\"#_ftn820\" name=\"_ftnref820\">[820]<\/a><\/p>\n<p>Die Tornados waren mit Infrarotkameras ausgestattet. Diese seien, so das Ministerium, \u201enicht zur Identifizierung von Personen geeignet\u201c. Auch mit Hilfe der eingesetzten \u201ePenta- und Trilens-Kameras\u201c lasse die Aufl\u00f6sung dies auch bei einer nachtr\u00e4glichen Bearbeitung der Aufnahmen nicht zu. Die in Afghanistan genutzten \u201eTelelens-Kameras\u201c, mit denen dies ggf. m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, seien bei den Heiligendammer Fl\u00fcgen nicht mitgef\u00fchrt worden. Zwar seien auf den Bildern Personen erkenn- und teilweise auch z\u00e4hlbar, aber einzelne seien nicht zu identifizieren. Das gelte auch f\u00fcr den Tiefflug \u00fcber das Camp Reddelich. Auf den Aufnahmen seien zwar Pkw zu erkennen, aber deren Kennzeichen seien nicht lesbar.<a href=\"#_ftn821\" name=\"_ftnref821\">[821]<\/a><\/p>\n<p>Wegen der Tornado-Fl\u00fcge, insbesondere wegen des Tiefflugs wurden mehrere Verfassungsbeschwerden wegen der faktischen Beschr\u00e4nkung des Versammlungsrechts eingereicht.<a href=\"#_ftn822\" name=\"_ftnref822\">[822]<\/a> Fehn\/Brauns kommen zu dem Schluss, dass Tornado-Fl\u00fcge \u201ebei oder im Vorfeld von Demonstrationen\u201c unzul\u00e4ssig sind: \u201eHier wird ein milit\u00e4risches Kampfmittel in Anspruch genommen, das eine besondere Abschreckungswirkung entfaltet und das der Sache nach unmittelbar der Erf\u00fcllung des Verteidigungsauftrags dient. Au\u00dferdem wird ein besonderes, milit\u00e4risch gepr\u00e4gtes Know-how in Anspruch genommen, das konkret geeignet ist, von der Aus\u00fcbung des Grundrechts aus Art. 8 GG abzuschrecken\u201c.<a href=\"#_ftn823\" name=\"_ftnref823\">[823]<\/a><\/p>\n<p> Die T\u00e4tigkeit der Feldj\u00e4ger<br \/>\nW\u00e4hrend des Gipfels waren auch Feldj\u00e4ger der Bundeswehr eingesetzt. Dieser Einsatz resultierte nicht aus Amtshilfeersuchen, sondern aus Unterst\u00fctzungsgesuchen milit\u00e4rischer Dienststellen. Wie viele Feldj\u00e4ger innerhalb milit\u00e4rischer Liegenschaften im Nahbereich um Heiligendamm t\u00e4tig waren, ist nicht bekannt. In direktem Zusammenhang mit dem Gipfel wurden 641 Feldj\u00e4ger eingesetzt. Diese Feldj\u00e4ger waren mit Objekt- und Personenschutzaufgaben beauftragt. Nach Angaben der Bundesregierung waren die Feldj\u00e4ger z.B. im Krankenhausbereich in Bad Doberan \u201ezur Absicherung der milit\u00e4rischen Sanit\u00e4tseinrichtungen und des milit\u00e4rischen Sanit\u00e4tspersonals\u201c eingesetzt, da \u201enicht ausgeschlossen werden konnte, dass z.B. unterst\u00fctzende Bundeswehreinheiten m\u00f6glicherweise Ziel rechtswidriger St\u00f6rungen oder Straftaten sein k\u00f6nnten\u201c.<a href=\"#_ftn824\" name=\"_ftnref824\">[824]<\/a><\/p>\n<p>Die 369 Feldj\u00e4geroffiziere und -feldwebel waren mit einer Pistole (P7 oder P8), die 272 Feldj\u00e4ger-Soldaten mit dem Sturmgewehr G36 bewaffnet.<a href=\"#_ftn825\" name=\"_ftnref825\">[825]<\/a> Ihre Objektschutzaufgaben betrafen an zwei Tagen den Aufbau der Sanit\u00e4tsrettungszentrale Hohenfelde, t\u00e4glich vom 29.5. bis zum 9.6. den Funksendemast Hohen Sprenz, vom 5. bis 8.6. das Luft\u00fcberwachungsradar (L\u00dcR) sowie vom 31.5. bis zum 9.6. einen Bereich im und vor dem Kreiskrankenhaus Bad Doberan. Der Krankenhaus-Einsatz wurde von 83 Feldj\u00e4gern ab dem 31.5. bestritten; sie wurden vom 6.5. bis 8.5. auf 130 Personen (plus 43 weitere Feldj\u00e4ger in Reserve am 6. und 7.) aufgestockt.<a href=\"#_ftn826\" name=\"_ftnref826\">[826]<\/a><\/p>\n<p><strong>Tabelle 5<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einsatzbereiche der Feldj\u00e4ger G8<\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">Hohenfelde<\/td>\n<td width=\"84\">Funksende\u00admast<\/td>\n<td width=\"84\">Krankenhaus Bad Doberan<\/td>\n<td width=\"84\">L\u00dcR<\/td>\n<td width=\"84\">MSB L\u00dcR<\/td>\n<td width=\"84\">Summe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">29.5.<\/td>\n<td width=\"84\">4<\/td>\n<td width=\"84\">15<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">19<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">30.5.<\/td>\n<td width=\"84\">7<\/td>\n<td width=\"84\">15<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">22<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">31.5.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">116<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">1.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">116<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">2.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">116<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">3.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">116<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">4.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">116<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">5.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">93<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">6.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">130<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">140<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">43<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">43<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">7.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">130<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">140<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">43<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">43<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">8.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">130<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">140<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">9.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">2.-8.6.<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">14<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"5\" width=\"421\">2 X 43 Krankenhaus Bad Doberan nur Bereitschaft<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\">\n MT = 1.317\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Rechnet man die Feldj\u00e4gert\u00e4tigkeiten auf Mann-Tage um, so ergibt sich eine Summe von 1.317. Nimmt man dieselbe Berechnungsart f\u00fcr Bewaffnung und Munitionierung (die Pistolen waren in der Regel mit 30 Schuss versehen, die Gewehre mit 60), so ergeben sich 789 \u201ePistolen-Tage\u201c und 493 \u201eGewehrtage\u201c.<a href=\"#_ftn827\" name=\"_ftnref827\">[827]<\/a> Insgesamt waren die Feldj\u00e4ger an ihren Einsatztagen mit 22.096 Schuss Pistolen- und 28.860 Schuss Gewehrmunition unterwegs. Die Feldj\u00e4ger gaben jedoch keinen einzigen Schuss ab.<\/p>\n<p><strong>Tabelle 6<\/strong><\/p>\n<p><strong>Feldj\u00e4ger Heiligendamm<a href=\"#_ftn828\" name=\"_ftnref828\">[828]<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Kr\u00e4fte au\u00dferhalb milit\u00e4rischer Liegenschaften, au\u00dferhalb Sperrzone Heiligendamm<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"84\">St\u00e4rke<\/td>\n<td width=\"84\">P8<\/td>\n<td width=\"84\">Schuss<\/td>\n<td width=\"84\">G36<\/td>\n<td width=\"84\">Schuss<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">4<\/td>\n<td width=\"84\">4<\/td>\n<td width=\"84\">120<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">15<\/td>\n<td width=\"84\">15<\/td>\n<td width=\"84\">450<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">7<\/td>\n<td width=\"84\">7<\/td>\n<td width=\"84\">210<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">15<\/td>\n<td width=\"84\">15<\/td>\n<td width=\"84\">450<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\">44<\/td>\n<td width=\"84\">1320<\/td>\n<td width=\"84\">37<\/td>\n<td width=\"84\">2220<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">990<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\">44<\/td>\n<td width=\"84\">1320<\/td>\n<td width=\"84\">37<\/td>\n<td width=\"84\">2220<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">990<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\">44<\/td>\n<td width=\"84\">1320<\/td>\n<td width=\"84\">37<\/td>\n<td width=\"84\">2220<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">990<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\">44<\/td>\n<td width=\"84\">1320<\/td>\n<td width=\"84\">37<\/td>\n<td width=\"84\">2220<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">90<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\">44<\/td>\n<td width=\"84\">1320<\/td>\n<td width=\"84\">37<\/td>\n<td width=\"84\">2220<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">33<\/td>\n<td width=\"84\">90<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\">44<\/td>\n<td width=\"84\">1320<\/td>\n<td width=\"84\">37<\/td>\n<td width=\"84\">2220<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">240<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">60<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">130<\/td>\n<td width=\"84\">52<\/td>\n<td width=\"84\">1560<\/td>\n<td width=\"84\">78<\/td>\n<td width=\"84\">4440<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">43<\/td>\n<td width=\"84\">43<\/td>\n<td width=\"84\">1290<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">60<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">240<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">130<\/td>\n<td width=\"84\">52<\/td>\n<td width=\"84\">1560<\/td>\n<td width=\"84\">78<\/td>\n<td width=\"84\">4440<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">43<\/td>\n<td width=\"84\">43<\/td>\n<td width=\"84\">1290<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">60<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">240<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">*130<\/td>\n<td width=\"84\">52<\/td>\n<td width=\"84\">1560<\/td>\n<td width=\"84\">78<\/td>\n<td width=\"84\">4440<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">60<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">240<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">83<\/td>\n<td width=\"84\">44<\/td>\n<td width=\"84\">1320<\/td>\n<td width=\"84\">37<\/td>\n<td width=\"84\">2220<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\">8<\/td>\n<td width=\"84\">2<\/td>\n<td width=\"84\">16<\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<td width=\"84\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"84\"><strong>1311<\/strong><\/td>\n<td width=\"84\"><strong>798<\/strong><\/td>\n<td width=\"84\"><strong>22096<\/strong><\/td>\n<td width=\"84\"><strong>493<\/strong><\/td>\n<td width=\"84\"><strong>28860<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>* = 8.6.<\/p>\n<p>Betrachtet man einzelne Tage, um einen Eindruck von der Pr\u00e4senz der Feldj\u00e4ger zu gewinnen, so zeigt etwa der Blick auf den 8.6., dass insgesamt 140 Feldj\u00e4ger eingesetzt waren, von denen acht den Funksendemast und zwei das Flug\u00fcberwachungsradar \u00fcberwachten. Die restlichen 130 waren im Krankenhausbereich Bad Doberan eingesetzt. Die Feldj\u00e4ger waren an diesem Tag mit 62 Pistolen und 78 Gewehren bewaffnet und hatten Munition f\u00fcr 1.860 Pistolen- und 4.440 Gewehrsch\u00fcsse zur Verf\u00fcgung.<a href=\"#_ftn829\" name=\"_ftnref829\">[829]<\/a><\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeiten der Feldj\u00e4ger bewertete die Bundesregierung als rechtlich unproblematisch. In den bewaffneten Patrouillen au\u00dferhalb milit\u00e4rischer Liegenschaften konnte sie keine \u201ewillensbeeinflussende Wirkung auf die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger\u201c \u2013 wie die Fragesteller vermuteten \u2013 feststellen: Ihr sei \u201ekein Fall bekannt, in dem die Pr\u00e4senz der Soldaten bei objektiver Betrachtung geeignet war, einen Grundrechtseingriff zu begr\u00fcnden und damit die Schwelle zum Inneneinsatz der Streitkr\u00e4fte zu \u00fcberschreiten\u201c.<a href=\"#_ftn830\" name=\"_ftnref830\">[830]<\/a> Die Anwesenheit der Feldj\u00e4ger im Kreiskrankenhaus Bad Doberan fu\u00dfte auf einer vertraglichen \u00dcbereinkunft zwischen der Bundeswehr und dem Tr\u00e4ger des Krankenhauses, in der das Hausrecht f\u00fcr einen Teil des Hauses und einen Parkplatz der Bundeswehr \u00fcbertragen wurde. Dass dieses Hausrecht von bewaffneten Soldaten wahrgenommen wurde, war aus Sicht der Bundesregierung ebenfalls unproblematisch, weil \u201edas Hausrecht &#8230; keine \u00f6ffentlich-rechtlichen Zwangsbefugnisse\u201c verleihe, \u201esondern nur diejenigen Rechte, die jedem privaten Hausherren zustehen\u201c.<a href=\"#_ftn831\" name=\"_ftnref831\">[831]<\/a><\/p>\n<p>\u00c4hnlich, auf den \u201eprivaten\u201c oder dienst-internen Aspekt abstellend, bewertete die Regierung auch die Fotos, die die Feldj\u00e4ger im Krankenhausbereich anfertigten. Die Durchsicht von 202 vorgelegten digitalen Bilder habe ergeben, dass dies keine Erhebung personenbezogener Daten\u201c gewesen sei. Es handelte sich vielmehr um \u201eAufnahmen mit Bezug zu dienstlichen Aufgaben der Bw-Angeh\u00f6rigen, typische \u201aFeldlagerszenen\u2018 und \u201aSchnappschussbilder\u2018, die die Kooperation zwischen milit\u00e4rischem und zivilem Personal im Umfeld des Krankenhausbereichs darstellen und ggf. im Rahmen der milit\u00e4rischen Einsatzauswertung oder Ausbildung genutzt werden k\u00f6nnen\u201c. Es h\u00e4tten sich keine Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass die Bilder an die Polizei oder andere Stellen weitergeben worden w\u00e4ren. Sofern vereinzelt Zivilpersonen fotografiert worden seien, gehe man davon aus, \u201edass diese Personen damit einverstanden waren\u201c.<a href=\"#_ftn832\" name=\"_ftnref832\">[832]<\/a><br \/>\n Transportleistungen<br \/>\nEinige Amtshilfeersuchen verschiedener Stellen galt den Luft- und Seetransportkapazit\u00e4ten der Bundeswehr. Hubschrauber wurden vom Ausw\u00e4rtigen Amt und vom Bundespresseamt beantragt.<\/p>\n<ul>\n<li>Am 8.6. wurden die \u201eOutreach-Delegationen\u201c<a href=\"#_ftn833\" name=\"_ftnref833\">[833]<\/a> mit einem Mittleren Transporthubschrauber (MTH CH-53) von Heiligendamm zum Flughafen Berlin-Tegel geflogen. Am selben Tag brachte die Bundeswehr ca. 300 Journalisten per Hubschrauber vom Flughafen Laage nach K\u00fchlungsborn und von dort nach Hohen Luckow.<\/li>\n<li>Zwischen dem 5. und 8. Juni wurden dreizehn Polizisten in sieben Fl\u00fcgen transportiert. Dabei handelte es sich um \u201ePersonenschutzkr\u00e4fte bzw. Verbindungsorgane\u201c; sie seien jedoch nicht in die Heiligendammer \u201eGr\u00fcne Zone\u201c gebracht worden.<a href=\"#_ftn834\" name=\"_ftnref834\">[834]<\/a><\/li>\n<li>Am 6.6. wurden sechs leicht verletzte Polizisten mit einem Gro\u00dfraumrettungshubschrauber von Heiligendamm in das Krankenhaus Bad Doberan geflogen.<\/li>\n<li>Am 6. und 7.6. fanden zwei Versorgungsfl\u00fcge des Modells MTH CH-53 statt, durch die sieben Tonnen Trinkwasser, Verpflegung und \u201eeinsatznotwendige Versorgungsg\u00fcter zur Unterst\u00fctzung der Polizei und Soldaten\u201c von Rostock in die Heiligendammer Sicherheitszone gebracht wurden.<\/li>\n<li>Am 7.6. wurden Pressevertreter von K\u00fchlungsborn nach Burg Schlitz und zur\u00fcck nach Wismar (ebenfalls mit einem MTH C-53) geflogen, wo ein Termin des \u201ePartnerinnenprogramms\u201c stattfand.<\/li>\n<li>Am 6.6. schlie\u00dflich wurden \u00dcbersetzer mittels Hubschrauber von Berlin-Tegel nach Heiligendamm transportiert.<a href=\"#_ftn835\" name=\"_ftnref835\">[835]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Mai hatte das mecklenburg-vorpommersche Innenministerium auch um die Bereitstellung von Lufttransportkapazit\u00e4ten f\u00fcr die L\u00e4nder nachgesucht. Diese Kapazit\u00e4ten sollten f\u00fcr den Fall vorgehalten werden, dass die Bundesl\u00e4nder, die Polizeikr\u00e4fte nach Heiligendamm entsandt hatten, \u201ewegen Demonstrationen gegen den G8-Gipfel\u201c ihre Einsatzkr\u00e4fte kurzfristig zur\u00fcck holen m\u00fcssten. Zu diesem Zweck hielt das Lufttransportgeschwader 62 am Standort Wunstorf zwei C-160 Transall und ein Einsatzflugzeug in der Zeit vom 29.5. bis 8.6. in Rufbereitschaft. Diese Maschinen wurden jedoch nicht in Anspruch genommen.<a href=\"#_ftn836\" name=\"_ftnref836\">[836]<\/a><\/p>\n<p>In der Zeit vom 6.-8.6. transportierten sechs Personenboote der Marine in 82 Fahrten insgesamt 1.020 Journalisten von K\u00fchlungsborn nach Heiligendamm. Am 6.2. wurden 100 Polizisten mit Schiffen nach Heiligendamm gebracht.<a href=\"#_ftn837\" name=\"_ftnref837\">[837]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundesregierung bezifferte die voraussichtlichen Kosten f\u00fcr die Unterst\u00fctzungsleistungen der Bundeswehr auf 10 Mio. Euro nach Vollkosten und rund 3 Mio. Euro nach Amtshilfes\u00e4tzen.<a href=\"#_ftn838\" name=\"_ftnref838\">[838]<\/a> Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bund schlossen im Vorfeld des Gipfels eine Verwaltungsvereinbarung. In dieser war geregelt, dass der Bund auf die Erstattung der Kosten, die durch Amtshilfeersuchen von Bundesbeh\u00f6rden entstanden, verzichtete. Deshalb stellte die Bundeswehr keine Kosten f\u00fcr die Unterkunft von BundespolizistInnen in Kasernen in Rechnung; auch f\u00fcr die Unterbringung von Polizeien der L\u00e4ndern wurden keine Kosten erhoben.<a href=\"#_ftn839\" name=\"_ftnref839\">[839]<\/a> In der Summe von 3 bzw. 10 Mio. waren die Tornado-Eins\u00e4tze nicht enthalten, da sie als \u00dcbungsfl\u00fcge gewertet wurden.<a href=\"#_ftn840\" name=\"_ftnref840\">[840]<\/a><\/p>\n<p>In ihrer Nachbetrachtung sprach die Gewerkschaft der Polizei von einer \u201ebefremdend(en)\u201c Wirkung, die die Rolle der Bundeswehr w\u00e4hrend der polizeilichen Einsatzphase\u201c auf die Polizei gehabt habe. Erw\u00e4hnt wurde die \u201egro\u00dfe Anzahl von Feldj\u00e4gern\u201c, die am Flughafen Laage bereit stand, die Fl\u00fcge der Tornados \u00fcber die \u201eSt\u00f6rercamps\u201c und das eingerichtete Feldlazarett. Informationen \u00fcber die T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr seien nicht weitergeben worden.<a href=\"#_ftn841\" name=\"_ftnref841\">[841]<\/a><\/p>\n<p>Die oppositionelle Kritik im Bundestag lie\u00df die Regierung unbeeindruckt. Auf die Frage, ob die Tornado-\u00dcberfl\u00fcge und die Informationsgewinnung f\u00fcr die Polizei mittels Fenneks mit dem \u201eTrennungsgebot zwischen Polizei und Milit\u00e4r\u201c vereinbar seien, antwortete sie mit einem schlichten \u201eJa.\u201c Mit einem ebenso kommentarlosen \u201eNein\u201c reagierte sie auf die Vermutung der fragenden Linksfraktion, \u201ebei der Verwendung von Soldaten, die ein T\u00e4tigwerden der Polizei entweder erst erm\u00f6glicht oder unterst\u00fctzt und die Polizei in die Lage versetzt, mehr Kr\u00e4fte einzusetzen\u201c, handele es sich um einen Einsatz nach Art. 87a GG.<a href=\"#_ftn842\" name=\"_ftnref842\">[842]<\/a><\/p>\n<ol>\n<li>Der NATO-Gipfel in Kehl und Stra\u00dfburg<\/li>\n<\/ol>\n<p>Am 3. und 4. April 2009 fand in Kehl und Stra\u00dfburg ein Gipfeltreffen der NATO aus Anlass ihres 60. Gr\u00fcndungstages statt. In der Vorbereitung des Gipfels waren insgesamt 53 Amtshilfeersuchen gestellt worden. Noch vor deren Pr\u00fcfung wurden 12 Antr\u00e4ge zur\u00fcckgezogen. 32 der 53 Gesuche stammten vom baden-w\u00fcrttembergischen Innenministerium. Die Bundeswehr rechnete mit der Beteiligung von 650 Soldaten im Rahmen von Amtshilfen.<a href=\"#_ftn843\" name=\"_ftnref843\">[843]<\/a> Schlie\u00dflich erbrachten 492 Angeh\u00f6rige der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe Unterst\u00fctzungsleistungen. Die Antragsteller waren das Ausw\u00e4rtige Amt, das Bundespresseamt, das Innenministerium Baden-W\u00fcrttemberg und das Bundesinnenministerium.<a href=\"#_ftn844\" name=\"_ftnref844\">[844]<\/a> Eine im Dezember 2008 durch das Bundesinnenministerium f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr die Sicherheit in der Informationstechnik gestelltes Amtshilfeersuchen auf Unterst\u00fctzung \u201edurch die Bundeswehr bei der Lauschabwehr\u201c<a href=\"#_ftn845\" name=\"_ftnref845\">[845]<\/a> geh\u00f6rte offenkundig zu den zur\u00fcckgezogenen Antr\u00e4gen.<\/p>\n<p> Tabelle 7<br \/>\n Verteilung des Personals <\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"205\">Antragsteller<\/td>\n<td width=\"205\">Aufgaben<\/td>\n<td width=\"205\">Bundeswehrangeh\u00f6rige<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"205\">Ausw\u00e4rtiges Amt<\/td>\n<td width=\"205\">Transport, Verpflegung, medizinische Versorgung, Sekretariat<\/td>\n<td width=\"205\">225<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"205\">Bundespresseamt<\/td>\n<td width=\"205\">Transport, Pressearbeit<\/td>\n<td width=\"205\">62<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"205\">Innenministerium Baden-W\u00fcrttemberg<\/td>\n<td width=\"205\">Nachtsichtger\u00e4te, W\u00e4rmebildger\u00e4te, Marschkompanten, Injektoren Atropin; Unterwasser\u00fcberwachung Rheinbr\u00fccke, Hubschrauberlandeplatz und SAR-Bereitschaft, Feuerl\u00f6sch-Kfz, Transporthubschrauber, Satellitenkommunikationsanlage, Luftbeobachtung, Ladearbeiten<\/td>\n<td width=\"205\">184<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"205\">BMI<\/td>\n<td width=\"205\">Wolldecken, Tisch, St\u00fchle etc.<\/td>\n<td width=\"205\">&#8211;<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Die Bundeswehr hatte neben der personellen Beteiligung an der Luftbeobachtung auch zwei Soldaten in den F\u00fchrungsstab der polizeilichen Einsatzleitung (BAO Atlantik) entsendet.<a href=\"#_ftn846\" name=\"_ftnref846\">[846]<\/a><\/p>\n<p>Neben dem Weg \u00fcber die Amtshilfe war die Bundeswehr aber noch auf zwei weiteren Wegen mit der Sicherung des Gipfels befasst. Zum einen nahm sie ihre Daueraufgabe der \u201eSicherung des Luftraums\u201c war, was \u201eunter anwendungsbezogener Anpassung\u201c an den Gipfel geschah. Zum anderen waren Bundeswehrsoldaten mit der Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit von Mitarbeitern des Bundesverteidigungsministeriums betraut. Zum Umfang des eingesetzten Personals wollte die Bundesregierung aus \u201eSicherheitsgr\u00fcnden\u201c im Vorfeld des Gipfels keine Angaben machen.<\/p>\n<p><strong>4.3 Die \u201eLeistungen gegen\u00fcber Dritten\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Neben der Amtshilfe, bei der die Bundeswehr mit ihren Mittel und F\u00e4higkeiten einer \u00f6ffentlichen Stellen hilft, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen kann, leistet die Bundeswehr auch unterst\u00fctzende Hilfe gegen\u00fcber \u201eDritten\u201c. Die verfassungsrechtliche Grundlage dieser Hilfen ist unklar. Zu den rechtlichen Grenzen<a href=\"#_ftn847\" name=\"_ftnref847\">[847]<\/a> geh\u00f6rt neben der Schranke, die durch Art. 87a GG gegeben ist, dass \u201eT\u00e4tigkeiten auf wirtschaftlichem Gebiet\u201c nur zul\u00e4ssig sind, wenn eine Unbenklichkeitsbescheinigung der zust\u00e4ndigen Industrie- und Handelskammer vorliegt, wenn die T\u00e4tigkeit der Ausbildung der Truppe dient und wenn dienstliche Belange den Arbeiten nicht entgegenstehen.<a href=\"#_ftn848\" name=\"_ftnref848\">[848]<\/a> Au\u00dferdem ist die Unterst\u00fctzung Dritter mit Personal und Ger\u00e4t \u201eim Interesse der \u00d6ffentlichkeitsarbeit zul\u00e4ssig\u201c.<a href=\"#_ftn849\" name=\"_ftnref849\">[849]<\/a> Bei dieser Pr\u00fcfung wird jedoch ein sehr gro\u00dfz\u00fcgiger Ma\u00dfstab angelegt: Beteiligen sich die Streitkr\u00e4fte mit einer \u201eGulaschkanone\u201c an einem Volksfest, so kann das als Beitrag der gesellschaftlichen Integration der Armee betrachtet werden etc.<\/p>\n<p>Im Jahr 2007 legte die Bundesregierung eine Auflistung der seit 1996 erbrachten \u201eLeistungen gegen\u00fcber Dritten\u201c vor.<a href=\"#_ftn850\" name=\"_ftnref850\">[850]<\/a> Mit 210 aufgelisteten Posten waren diese Anl\u00e4sse fast doppelt so h\u00e4ufig wie die Amtshilfen und Katastropheneins\u00e4tze zusammen. Nimmt man im zeitlichen Verlauf die elf vollst\u00e4ndig erfassten Jahre, so schwankte die Zahl der Hilfsleistungen zwischen neun (1999) und 26 im Jahr 2002; in der Mehrzahl der Jahre wurden zwischen 20 und 25 Hilfeleistungen gew\u00e4hrt. Sachlich ist das Spektrum der Hilfeleistungen erheblich: es reicht von Baumf\u00e4llungen \u00fcber den Transport von Kindern aus dem Ausland bis zur \u00dcberlassung von Zelten f\u00fcr eine Stadtranderholung oder die Hilfe bei Filmaufnahmen. Die folgenden Hilfsanl\u00e4sse bzw. Arten von Hilfen wurden in den zw\u00f6lf Jahren mehr als vier Mal erbracht:<\/p>\n<ul>\n<li>46 Mal die Hilfe bei gro\u00dfen Sportveranstaltungen wie dem Berliner Marathon oder der Kieler Woche,<\/li>\n<li>29 Mal die Beteiligung an Volksfesten oder Weihnachtsm\u00e4rkten (u.a. mit Feldk\u00fcchen),<\/li>\n<li>17 Mal die Bergung von Baggern oder anderem schwerem Ger\u00e4t oder der Transport von gro\u00dfen Gegenst\u00e4nden etc.,<\/li>\n<li>16 Mal der Transport und\/oder die Verpflegung von Senioren, Behinderten, Blinden, Pflegebed\u00fcrftigen,<\/li>\n<li>15 Mal der Bau oder die Zurverf\u00fcgungstellung von Behelfsbr\u00fccken,<\/li>\n<li>12 Mal die Unterst\u00fctzung der M\u00fcnchener Sicherheitskonferenz,<\/li>\n<li>11 Mal die Errichtungen von Bauten (u.a. Carports) oder die Ausf\u00fchrung von Erdarbeiten,<\/li>\n<li>9 Mal die Unterst\u00fctzung von Feuerwehren und<\/li>\n<li>5 Mal die Beteiligung an Katastrophenschutz\u00fcbungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auffallend an dieser Liste sind einige Kontiniuit\u00e4ten und einige kaum erkl\u00e4rliche Besonderheiten. So fragt man sich, warum gerade die Stadtranderholung Meerbusch mit Zelten mehrfach unterst\u00fctzt wurde (und nicht die in anderen St\u00e4dten) oder warum der Rotary Club Itzehoe mehrfach Hilfe bekam (und nicht die vielen anderen Rotary Clubs in Deutschland). Zu den Kontinuit\u00e4ten geh\u00f6ren die j\u00e4hrlich regelm\u00e4\u00dfigen Unterst\u00fctzungen f\u00fcr die gro\u00dfen Sportveranstaltungen und f\u00fcr die M\u00fcnchener Sicherheitskonferenz, die in jedem Jahr aufgelistet wird.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens seit 1996 ist die Bundeswehr an der Sicherung der Sicherheitskonferenz beteiligt.<a href=\"#_ftn851\" name=\"_ftnref851\">[851]<\/a> Die Konferenz wird von einer Privatperson (bis 2008 von dem fr\u00fcheren Kanzlerberater Horst Teltschik) veranstaltet. Die Absicherung der Konferenz wird von der M\u00fcnchener Polizei \u00fcbernommen. Die Bundeswehr unterst\u00fctzt diese Arbeit, indem ihr das Hausrecht f\u00fcr den Bereich des Konferenzsaales \u00fcbertragen wurde. Wahrgenommen wurde das Hausrecht durch Feldj\u00e4ger.<a href=\"#_ftn852\" name=\"_ftnref852\">[852]<\/a> Die Zahl der eingesetzten SoldatInnen stieg im Lauf der Jahre erheblich an. Von 1996 bis zum Jahr 2000 lag sie zwischen 115 und 123, von 2001 bis 2003 zwischen 200 und 231. Seit 2004 pendelt sie um die 400; der bisherige H\u00f6chststand wurde 2007 mit 411 eingesetzten SoldatInnen erreicht. Von diesen sollten 90 mit der Wahrnehmung des Hausrechts beauftragt werden und mit einer Pistole bewaffnet sein.<a href=\"#_ftn853\" name=\"_ftnref853\">[853]<\/a> F\u00fcr 2008 war die Unterst\u00fctzung durch ca. 420 Bundeswehrkr\u00e4fte geplant; davon waren ca. 110 f\u00fcr die Wahrnehmung des Hausrechts vorgesehen.<a href=\"#_ftn854\" name=\"_ftnref854\">[854]<\/a> Die 392 im Jahr 2006 eingesetzten Bundeswehrangeh\u00f6rigen<a href=\"#_ftn855\" name=\"_ftnref855\">[855]<\/a> \u201eunterst\u00fctzen insbesondere im Bereich der Organisation und Absicherung am Tagungsort, am Flughafen M\u00fcnchen und im Bereich der anderen Unterbringungshotels sowie in der Transportorganisation, in den Pressezentren, in der \u00d6ffentlichkeitsarbeit und in der sanit\u00e4rdienstlichen Versorgung\u201c.<a href=\"#_ftn856\" name=\"_ftnref856\">[856]<\/a> F\u00fcr die Konferenz 2009 sahen die Planungen die Beteiligung von 340 Angeh\u00f6rigen der Bundeswehr vor, die an der \u201eVorbereitung und Durchf\u00fchrung\u201c der Sicherheitskonferenz \u201eim Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung\u201c mitwirkten.<a href=\"#_ftn857\" name=\"_ftnref857\">[857]<\/a><\/p>\n<p>2006 entstanden der Bundeswehr durch ihre T\u00e4tigkeit bei der Sicherheitskonferenz Kosten in H\u00f6he von 518.600 Euro;<a href=\"#_ftn858\" name=\"_ftnref858\">[858]<\/a> f\u00fcr die Konferenz 2008 wurden von der Bundeswehr Kosten in H\u00f6he von 381.000 Euro aufgewendet. Diese Ausgaben wurden dem Veranstalter jedoch nicht in Rechnung gestellt, \u201eda die Veranstaltung im \u00fcberwiegenden Interesse der Bundesregierung liegt\u201c.<a href=\"#_ftn859\" name=\"_ftnref859\">[859]<\/a><\/p>\n<p><strong>Tabelle 8<\/strong><\/p>\n<p><strong>(Technische) Amtshilfen und \u201eLeistungen gegen\u00fcber Dritten\u201c der Bundeswehr<a href=\"#_ftn860\" name=\"_ftnref860\">[860]<\/a><\/strong><\/p>\n<p>(Kosten in Tsd. Euro)<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"61\"><\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"189\">Amtshilfen<\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"198\">Leistungen gegen\u00fcber Dritten<\/td>\n<td colspan=\"3\" width=\"198\">Summe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\"><\/td>\n<td width=\"66\">Anl\u00e4sse<\/td>\n<td width=\"66\">Soldaten<\/td>\n<td width=\"57\">Kosten<\/td>\n<td width=\"66\">Anl\u00e4sse<\/td>\n<td width=\"66\">Soldaten<\/td>\n<td width=\"66\">Kosten<\/td>\n<td width=\"66\">Anl\u00e4sse<\/td>\n<td width=\"66\">Soldaten<\/td>\n<td width=\"66\">Kosten<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"57\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">1996*<\/td>\n<td width=\"66\">1<\/td>\n<td width=\"66\">0<\/td>\n<td width=\"57\">0,5<\/td>\n<td width=\"66\">10<\/td>\n<td width=\"66\">207<\/td>\n<td width=\"66\">257,6<\/td>\n<td width=\"66\">11<\/td>\n<td width=\"66\">0<\/td>\n<td width=\"66\">258,1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">1997*<\/td>\n<td width=\"66\">1<\/td>\n<td width=\"66\">0<\/td>\n<td width=\"57\">0,9<\/td>\n<td width=\"66\">25<\/td>\n<td width=\"66\">396<\/td>\n<td width=\"66\">461,8<\/td>\n<td width=\"66\">26<\/td>\n<td width=\"66\">0<\/td>\n<td width=\"66\">462,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">1998<\/td>\n<td width=\"66\">1<\/td>\n<td width=\"66\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"57\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"66\">11<\/td>\n<td width=\"66\">264<\/td>\n<td width=\"66\">7.496,2<\/td>\n<td width=\"66\">12<\/td>\n<td width=\"66\">264<\/td>\n<td width=\"66\">7.496,2<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">1999<\/td>\n<td width=\"66\">1<\/td>\n<td width=\"66\">10<\/td>\n<td width=\"57\">9,8<\/td>\n<td width=\"66\">9<\/td>\n<td width=\"66\">234<\/td>\n<td width=\"66\">321,9<\/td>\n<td width=\"66\">10<\/td>\n<td width=\"66\">244<\/td>\n<td width=\"66\">332,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2000<\/td>\n<td width=\"66\">3<\/td>\n<td width=\"66\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"57\">0,08<\/td>\n<td width=\"66\">22<\/td>\n<td width=\"66\">387<\/td>\n<td width=\"66\">627,4<\/td>\n<td width=\"66\">25<\/td>\n<td width=\"66\">387<\/td>\n<td width=\"66\">627,4<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2001<\/td>\n<td width=\"66\">11<\/td>\n<td width=\"66\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"57\">235,8<\/td>\n<td width=\"66\">32<\/td>\n<td width=\"66\">628<\/td>\n<td width=\"66\">859.9<\/td>\n<td width=\"66\">43<\/td>\n<td width=\"66\">628<\/td>\n<td width=\"66\">1.095,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2002<\/td>\n<td width=\"66\">7<\/td>\n<td width=\"66\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"57\">31,6<\/td>\n<td width=\"66\">26<\/td>\n<td width=\"66\">574<\/td>\n<td width=\"66\">461,1<\/td>\n<td width=\"66\">33<\/td>\n<td width=\"66\">574<\/td>\n<td width=\"66\">492,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2003<\/td>\n<td width=\"66\">7<\/td>\n<td width=\"66\">81\/<\/td>\n<td width=\"57\">53,6<\/td>\n<td width=\"66\">25<\/td>\n<td width=\"66\">631<\/td>\n<td width=\"66\">539,9<\/td>\n<td width=\"66\">32<\/td>\n<td width=\"66\">712<\/td>\n<td width=\"66\">593,5<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2004<\/td>\n<td width=\"66\">7<\/td>\n<td width=\"66\">45\/<\/td>\n<td width=\"57\">12,3<\/td>\n<td width=\"66\">18<\/td>\n<td width=\"66\">800<\/td>\n<td width=\"66\">203,8<\/td>\n<td width=\"66\">25<\/td>\n<td width=\"66\">845<\/td>\n<td width=\"66\">216,1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2005<\/td>\n<td width=\"66\">10<\/td>\n<td width=\"66\">263<\/td>\n<td width=\"57\">249,7<\/td>\n<td width=\"66\">23<\/td>\n<td width=\"66\">773<\/td>\n<td width=\"66\">638,7<\/td>\n<td width=\"66\">33<\/td>\n<td width=\"66\">1.036<\/td>\n<td width=\"66\">888,4<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2006<\/td>\n<td width=\"66\">22<\/td>\n<td width=\"66\">2.183<\/td>\n<td width=\"57\">856,5<\/td>\n<td width=\"66\">16<\/td>\n<td width=\"66\">784<\/td>\n<td width=\"66\">674,2<\/td>\n<td width=\"66\">38<\/td>\n<td width=\"66\">2.967<\/td>\n<td width=\"66\">1.530.7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2007<\/td>\n<td width=\"66\">14<\/td>\n<td width=\"66\">3.530<\/td>\n<td width=\"57\">3.639,9<\/td>\n<td width=\"66\">21<\/td>\n<td width=\"66\">691<\/td>\n<td width=\"66\">506,7<\/td>\n<td width=\"66\">35<\/td>\n<td width=\"66\">4.221<\/td>\n<td width=\"66\">4.423,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">2008<\/td>\n<td width=\"66\">19<\/td>\n<td width=\"66\">252<\/td>\n<td width=\"57\">17,9<\/td>\n<td width=\"66\">13<\/td>\n<td width=\"66\">1.679<\/td>\n<td width=\"66\">783,8<\/td>\n<td width=\"66\">32<\/td>\n<td width=\"66\">1.931<\/td>\n<td width=\"66\">801,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"57\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"61\">Summe 98-08<\/td>\n<td width=\"66\">102<\/td>\n<td width=\"66\">6.364<\/td>\n<td width=\"57\">5.107,6<\/td>\n<td width=\"66\">230<\/td>\n<td width=\"66\">7.463<\/td>\n<td width=\"66\">13.113,6<\/td>\n<td width=\"66\">344<\/td>\n<td width=\"66\">12.036<\/td>\n<td width=\"66\">19.219,6<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong>4.4 Sonstige T\u00e4tigkeiten im Innern<\/strong><\/p>\n<p>Mit der einfachen Amtshilfe, der Amtshilfe in Katastrophenf\u00e4llen und den T\u00e4tigkeiten zugunsten Dritter ist das Spektrum von Bundeswehrt\u00e4tigkeiten im Innern, die au\u00dferhalb des Betriebsbereichs der Streitkr\u00e4fte stattfinden, nicht ersch\u00f6pft. Selbst f\u00fcr diese Bereiche sind die Antworten, die dem Parlament gegeben werden, nicht vollst\u00e4ndig. Diese T\u00e4tigkeiten \u201eohne Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingrifssbefugnisse\u201c seien \u201erechtlich unkritisch, gemeinhin akzeptiert\u201c und bed\u00fcrften \u201enicht der ministeriellen Einzelfallbearbeitung. Die Entscheidungen seien an die fachlich kompetenten Stellen der Bundeswehr delegiert. \u201eF\u00fcr ein umfassendes Meldesystem s\u00e4mtlicher Unterst\u00fctzungsleistungen, das einen breitgef\u00e4cherten Fragenkatalog ber\u00fccksichtigen m\u00fcsste\u201c, so die Regierung, \u201ewird die Notwendigkeit nicht gesehen, es w\u00e4re mit vertretbarem Verwaltungsaufwand unter Ber\u00fccksichtigung der verf\u00fcgbaren Ressourcen auch nicht zu leisten.\u201c<a href=\"#_ftn861\" name=\"_ftnref861\">[861]<\/a> Namentlich geh\u00f6rten hierzu Veranstaltungen zur \u00d6ffentlichkeitsarbeit oder solche im Rahmen des Traditionserlasses der Bundeswehr oder im Zusammenhang mit lokalen Patenschaften.<a href=\"#_ftn862\" name=\"_ftnref862\">[862]<\/a><\/p>\n<p>Eine bereits im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz thematisierte T\u00e4tigkeit ist die Wahrnehmung des Hausrechts durch Bundeswehrsoldaten. Von 2005 bis Mai 2008 listete das Verteidigungsministerium 824 Anl\u00e4sse auf, bei denen Bundeswehrangeh\u00f6rigen das Hausrecht au\u00dferhalb von milit\u00e4rischen Liegenschaften \u00fcbertragen worden war.<a href=\"#_ftn863\" name=\"_ftnref863\">[863]<\/a> Von Mai 2008 bis Februar 2009 nahm die Bundeswehr bei 103 Veranstaltungen das Hausrecht wahr. Bei nur vier diese Anl\u00e4sse waren die Bundeswehrsoldaten unbewaffnet im Einsatz. Bei 42 Veranstaltungen waren weniger als zehn Soldaten eingesetzt. Die Anl\u00e4sse der Hausrechts\u00fcbertragung waren z.B. milit\u00e4rische Feiern (Verabschiedungen, Ehrungen, Jubil\u00e4en) (33 Mal), milit\u00e4rische Tagungen und Seminare etc. (28 Mal) und Gel\u00f6bnisse (23 Mal).<a href=\"#_ftn864\" name=\"_ftnref864\">[864]<\/a> Entweder handelte es sich dabei um Veranstaltungen der Bundeswehr au\u00dferhalb eigener Liegenschaften oder das Hausrecht war vom Veranstalter der Bundeswehr \u00fcbertragen worden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4.5 Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p>Betrachtet man die Geschichte der Amtshilfeleistungen durch die Bundeswehr, so zeichnen sich in den letzten Jahren drei Tendenzen ab, die insgesamt dazu f\u00fchren, dass die Bundeswehr vor allem \u00fcber den Weg der \u201etechnische Amtshilfe\u201c zu einer im Innern immer wichtiger werdenden Beh\u00f6rde wird. Diese drei Tendenzen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Bundeswehr tritt h\u00e4ufiger als Dienstleister in Erscheinung.<\/li>\n<li>Die Anl\u00e4sse f\u00fcr die T\u00e4tigkeiten von Milit\u00e4rpersonen werden allt\u00e4glicher und beliebiger. Gleichzeitig werden nationale Gro\u00dfereignisse regelm\u00e4\u00dfig durch die Bundeswehr unterst\u00fctzt. Spezifisch milit\u00e4rische F\u00e4higkeiten spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle.<\/li>\n<li>Das Spektrum der Amtshilfeleistungen n\u00e4hert sich T\u00e4tigkeiten, die als eher als \u201eEinsatz\u201c qualifiziert werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Begleitet wird diese Entwicklung von immer wieder auftretenden Forderungen, die Bundeswehr zu unterschiedlichen T\u00e4tigkeiten im Rahmen der Amtshilfe einzusetzen.<\/p>\n<p>Angesichts dieser schleichenden Ausweitung der Amtshilfepraxis ist mitunter danach gefragt worden, ob es nicht \u201eunter dem Aspekt der B\u00fcrgerfreiheiten sicherer (sei), in einem offenen politischen Dialog nach \u00c4nderungen und L\u00f6sungen zu suchen, als \u00fcber stillschweigende Ausdehnung des Rechts zum gew\u00fcnschten Ergebnis zu gelangen?\u201c.<a href=\"#_ftn865\" name=\"_ftnref865\">[865]<\/a><\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Bundeswehr und Katastrophenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Als staatliche Einrichtung, die die Sicherheit nach au\u00dfen gew\u00e4hrleisten soll, ist das Milit\u00e4r auf den Krieg ausgerichtet \u2013 selbst in der Phase des Kalten Krieges, dessen Umschlag in einen hei\u00dfen durch Aufr\u00fcstung und Abschreckung verhindert werden sollte, war das Milit\u00e4r von der F\u00e4higkeit zur Kriegf\u00fchrung bestimmt. Neben diesem prim\u00e4ren und eigentlichen Zweck werden Milit\u00e4rapparate aber nahezu \u00fcberall zu anderen, nichtkriegerischen Aufgaben herangezogen. Unter diesen \u201epeaceful uses of military forces\u201c (PUMF) rangiert an oberster Stelle die Hilfe bei Katastrophen und anderen Notf\u00e4llen.<a href=\"#_ftn866\" name=\"_ftnref866\">[866]<\/a> In diesem Bereich der Katastrophenhilfe hat auch die Bundeswehr bislang ihre gr\u00f6\u00dfte praktische Bedeutung im Inland erlangt.<\/p>\n<p>Durch die Organisation des Katastrophenschutzes in Deutschland wird die Debatte um den Inlandseinsatz der Bundeswehr um einen weiteren Aspekt erweitert. Denn neben der politischen und verfassungsrechtlichen Dimension ger\u00e4t die Bundeswehr im Katastrophenschutz unmittelbar in die Konflikte zwischen Bund und L\u00e4ndern. Um dies deutlich zu machen, wird im Folgenden zun\u00e4chst das System des (zivilen) Katastrophenschutzes vorgestellt.<\/p>\n<p><strong>5.1 Auf dem Weg zum \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Der Katastrophenschutz in der Bundesrepublik ist durch die f\u00f6derale Verteilung der Zust\u00e4ndigkeiten gekennzeichnet, die sich auch in unterschiedlichen Begriffen niederschl\u00e4gt. Nach Art. 73 Nr. 1 des Grundgesetzes stellt der Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung im Verteidigungsfall eine Aufgabe des Bundes dar; diese wird als \u201eZivilschutz\u201c bezeichnet. Demgegen\u00fcber bezieht sich der \u201eKatastrophenschutz\u201c auf alle anderen Katastrophen, die nicht aus kriegerischen Auseinandersetzungen resultieren; er obliegt nacht Art. 30 und 70 GG den Bundesl\u00e4ndern.<a href=\"#_ftn867\" name=\"_ftnref867\">[867]<\/a> Das System unterscheidet Schadensereignisse nicht nach deren Ausma\u00df, sondern nach deren Ursachen.<\/p>\n<p>Nach dem Zivilschutzgesetz des Bundes wird der Katastrophenschutz aber als eine Teilaufgabe des Zivilschutzes betrachtet.<a href=\"#_ftn868\" name=\"_ftnref868\">[868]<\/a> Im Rahmen der \u201eeinfachen Notstandsgesetze\u201c, die Mitte der 60er Jahre verabschiedet worden waren, war vorgesehen gewesen, ein aus Dienstpflichtigen bestehendes \u201eZivilschutzkorps\u201c zu schaffen (Zivilschutzkorpsgesetz).<a href=\"#_ftn869\" name=\"_ftnref869\">[869]<\/a> Bevor das Korps gegr\u00fcndet werden konnte, wurde das Gesetz suspendiert. An die Stelle eigener Kr\u00e4fte setzte der Bund nun auf die Ressourcen der L\u00e4nder.<a href=\"#_ftn870\" name=\"_ftnref870\">[870]<\/a> Wegen der praktischen \u00dcbereinstimmung \u2013 f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung z.B. eines \u201eMassenanfalls von Verletzten\u201c macht es keinen Unterschied, ob er durch eine Kriegshandlung oder eine Naturkatastrophe herbeigef\u00fchrt wurde \u2013 hat der Bund f\u00fcr den Zivilschutz keine eigene Organisation geschaffen, sondern den Katastrohenschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder zus\u00e4tzlich Zivilschutzaufgaben \u00fcbertragen.<a href=\"#_ftn871\" name=\"_ftnref871\">[871]<\/a> Durch \u00a7 11 des Zivilschutzgesetzes werden den entsprechenden \u201eEinheiten und Einrichtungen\u201c der L\u00e4nder auch \u201edie Aufgaben zum Schutz der Bev\u00f6lkerung vor den besonderen Gefahren und Sch\u00e4den\u201c \u00fcbertragen, \u201edie im Verteidigungsfall drohen\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bew\u00e4ltigung (ziviler) Katastrophen sind hingegen die Beh\u00f6rden der Bundesl\u00e4nder origin\u00e4r zust\u00e4ndig. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden in entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Eine Folge diese Zuordnung zu den L\u00e4ndern ist, dass bereits die Definition von \u201eKatastrophe\u201c im Detail unterschiedlich ausf\u00e4llt. Als eine exemplarische Begriffsbestimmung, die die wesentlichen Merkmale auch anderer Definitionen<a href=\"#_ftn872\" name=\"_ftnref872\">[872]<\/a> enth\u00e4lt, kann die Formulierung aus dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz gelten. Dort hei\u00dft es in \u00a7 1:<\/p>\n<p>\u201eEine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder bedeutende Sachwerte in ungew\u00f6hnlichem Ausma\u00df gef\u00e4hrdet oder gesch\u00e4digt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die St\u00f6rung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbeh\u00f6rde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Beh\u00f6rden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kr\u00e4fte zusammenwirken.\u201c<a href=\"#_ftn873\" name=\"_ftnref873\">[873]<\/a> <\/p>\n<p>Der Katastrophenfall wird grunds\u00e4tzlich durch zwei Merkmale bestimmt: zum einen m\u00fcssen wichtige Schutzg\u00fcter massenhaft bedroht sein und zum anderen m\u00fcssen die origin\u00e4r zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu Abwehr dieser Gefahr oder zur Hilfe alleine nicht in der Lage sein.<a href=\"#_ftn874\" name=\"_ftnref874\">[874]<\/a><\/p>\n<p>Mit der Begriffsbestimmung wird der Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Katastrophenschutzbeh\u00f6rden er\u00f6ffnet. Diese haben \u2013 in der Formulierung des bayerischen Gesetzes \u2013 die Aufgabe, \u201eKatastrophen abzuwehren und die daf\u00fcr notwendigen Vorbereitungsma\u00dfnahmen zu treffen\u201c.<a href=\"#_ftn875\" name=\"_ftnref875\">[875]<\/a> Im Berliner Gesetz wird begrifflich unterschieden zwischen der \u201eKatastrophenvorsorge\u201c, die \u201eMa\u00dfnahmen zur Vorbereitung auf die Bek\u00e4mpfung von Katastrophen\u201c umfasse, und \u201eKatastrophenabwehr\u201c, die die \u201eMa\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Katastrophen\u201c bezeichne.<a href=\"#_ftn876\" name=\"_ftnref876\">[876]<\/a><\/p>\n<p>Das Grundgesetz spricht von Katastrophen und \u201ebesonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen\u201c. Die Begriffsbestimmungen in den Landesgesetzen machen deutlich, dass nicht die Ursache, sondern die Auswirkungen ausschlaggebend sind; der Ausdruck \u201eGro\u00dfschadensereignis\u201c, der in manchen Gesetzen verwendet wird, stellt deshalb einen unsch\u00f6nen, aber zutreffenden Sammelbegriff dar. Unter Katastrophen werden herk\u00f6mmlich Naturkatastrophen verstanden: Hochwasser, Lawinen, Erdbeben, Waldbr\u00e4nde. Unf\u00e4lle (auch \u201etechnische Katastrophen\u201c genannt<a href=\"#_ftn877\" name=\"_ftnref877\">[877]<\/a>) k\u00f6nnen durch technische Unzul\u00e4nglichkeiten (Materialerm\u00fcdung z.B.) oder menschliches Fehlverhalten verursacht sein. Nach herrschender Auffassung sind damit nicht nur fahrl\u00e4ssige Handlungen (oder Unterlassungen) gemeint, sondern auch mit Absicht ausgef\u00fchrte Taten.<a href=\"#_ftn878\" name=\"_ftnref878\">[878]<\/a> Damit umfasst der Begriff des \u201eUnfalls\u201c in Art. 35 GG auch Gro\u00dfschadensereignisse, die gezielt \u2013 aus welchen Motiven auch immer \u2013 herbeigef\u00fchrt werden.<a href=\"#_ftn879\" name=\"_ftnref879\">[879]<\/a><\/p>\n<p>Die Entwicklung des bundesrepublikanischen Katastrophen- und Zivilschutzes war von der Frontstellung des Kalten Krieges bestimmt. Die in seinem Rahmen getroffenen Vorkehrungen \u2013 vom Schutzbau bis zur Alarmierung \u2013 gingen von Szenarien aus, denen zufolge Deutschland zum Schauplatz eines Krieges werden w\u00fcrde. Mit dem Ende der Blockkonfrontation Anfang der 90er Jahre wurde der Zivilschutz (und damit auch das Potential f\u00fcr den Katastrophenschutz) reduziert: Das bundesweite Sirenen-Alarmnetz wurde abgebaut oder an die L\u00e4nder abgegeben, f\u00fcr einige Landeseinrichtungen strich der Bund seine Mittel.<a href=\"#_ftn880\" name=\"_ftnref880\">[880]<\/a> Erst nach den Anschl\u00e4gen vom 11.9.2001 wurde dem Katastrophenschutz wieder mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Vor dem Hintergrund der \u00f6ffentlichen Diskussionen \u00fcber den weltweiten Klimawandel unterstrichen auch die \u00dcberschwemmungen des Sommers 2002 die Notwendigkeit, die Vorkehrungen zur Bew\u00e4ltigung von \u201eGro\u00dfschadensereignissen\u201c zu verbessern.<\/p>\n<p>Mit ihrem Beschluss zur \u201eNeuen Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung in Deutschland\u201c vom Juni 2002 legte die Innenministerkonferenz (IMK) den Grundstein f\u00fcr alle neueren Entwicklungen in diesem Bereich. In der zitierten \u00dcberschrift deutet sich die Richtung dieser Ver\u00e4nderungen an: die getrennten Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes sollen zu einem System, \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c genannt, zusammengef\u00fchrt werden. Angesichts der gewandelten Gef\u00e4hrdungslage, so wird argumentiert, sei eine an den unterschiedlichen Ursachen von Gefahren (kriegerische, kriminelle, Naturkatastrophen, Ungl\u00fccke) orientierte Verteilung von Ressourcen nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df. Es komme vielmehr auf die Schaffung eines \u201egesamtstaatlichen Sicherheitssystems\u201c an, das in der Lage sei, den \u201eSchutz der Bev\u00f6lkerung sowie ihrer Lebensgrundlagen\u201c vor besonderen Gefahren zu gew\u00e4hrleisten \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese \u201edurch Angriffe von au\u00dfen, durch Terrorismus, fundamentalistischen Extremismus, Sabotage, Organisierte Kriminalit\u00e4t, besonders schwere Ungl\u00fccksf\u00e4lle oder Seuchenerkrankungen unterschiedlicher Genese sowie durch Naturkatastrophen und deren Folgen drohen\u201c.<a href=\"#_ftn881\" name=\"_ftnref881\">[881]<\/a> Im Unterschied zu fr\u00fcheren Zeiten ereigneten sich Katastrophen \u201enicht mehr zuf\u00e4llig und lokal, sondern (sie) werden planvoll und ubiquit\u00e4r herbeigef\u00fchrt. Zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort ist mit einem Angriff auf Nervenzellen des Gemeinwesens zu rechnen.\u201c<a href=\"#_ftn882\" name=\"_ftnref882\">[882]<\/a> Angesichts dieser strukturellen Bedrohungslage sei ein Hilfssystem nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df ist, das sich auf Einzelanforderungen \u2013 etwa des Milit\u00e4rs \u2013 st\u00fctze.<a href=\"#_ftn883\" name=\"_ftnref883\">[883]<\/a><\/p>\n<p>Bereits 2003 hie\u00df es in einer Jubil\u00e4umsschrift, die Bundesrepublik verf\u00fcge \u201e\u00fcber ein umfassendes System von Vorsorgebestimmungen f\u00fcr \u00e4u\u00dfere und innere Notst\u00e4nde sowie Katastrophen und Ungl\u00fccksf\u00e4lle. Zunehmend verschwindet bei der Weiterentwicklung der Gesetze die Grenze zwischen Krise und Notstand einerseits und Krieg andererseits.\u201c<a href=\"#_ftn884\" name=\"_ftnref884\">[884]<\/a> Diese seither in kleinen Schritten vollzogene Wandlung hin zu einem umfassenden Bev\u00f6lkerungsschutz ber\u00fchren sowohl das Verh\u00e4ltnis zwischen Bund und L\u00e4ndern wie die Rolle der Bundeswehr innerhalb dieses Systems.<\/p>\n<p>Die Organisation des Katastrophenschutzes<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndigkeiten und Organisation des Katastrophenschutzes sind von der Aufgabenverteilung zwischen Bund und L\u00e4ndern bestimmt. Im Grundsatz ist die Aufgabe den L\u00e4ndern zugewiesen. Der Bund ist nur durch seine (subsidi\u00e4ren) Hilfsleistungen nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG sowie durch die Verflechtung mit dem Zivilschutz beteiligt. Innerhalb dieser Grundkonstellation hat die Bedeutung des Bundes f\u00fcr den Katastrophenschutz \u00fcber die Jahrzehnte zugenommen; diese Entwicklung setzt sich bis in die Gegenwart fort. Etappen auf dem Weg zu einer vermehrten Verantwortung des Bundes waren:<a href=\"#_ftn885\" name=\"_ftnref885\">[885]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>1953: Gr\u00fcndung des Technischen Hilfswerk (THW) und der Bundesanstalt f\u00fcr zivilen Luftschutz (BzL) als Einrichtungen des Bundes.<\/li>\n<li>1954: Aufnahme des Schutzes der Zivilbev\u00f6lkerung \u2013 im Rahmen des Verteidigungsauftrags \u2013 als Aufgabe des Bundes in das Grundgesetz.<\/li>\n<li>1956: Erm\u00e4chtigung des Bundes, Zivilschutzbeh\u00f6rden einzurichten.<\/li>\n<li>1957: Einbeziehung des THW in den Zivilschutz, Umwandlung der BzL zur Bundesdienststelle f\u00fcr zivilen Bev\u00f6lkerungsschutz (BzB).<\/li>\n<li>1958: Umbenennung der BzB in Bundesamt f\u00fcr zivilen Bev\u00f6lkerungsschutz.<\/li>\n<li>1968: Notstandsgesetze: Schaffung der Rechtsgrundlagen f\u00fcr den Einsatz der Bundeswehr bei Katastrophen im Inland. Erweiterung des Katastrophenschutzgesetzes.<\/li>\n<li>1972: Grundgesetz\u00e4nderung: Einsatz des Bundesgrenzschutzes bei Katastrophen im Inland zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>1974: Das BzB wird in Bundesamt f\u00fcr Zivilschutz umbenannt.<\/li>\n<li>2001: Aufl\u00f6sung des Bundesamtes f\u00fcr Zivilschutz und \u00dcbertragung seiner Aufgaben auf die \u201eZentralstelle f\u00fcr Zivilschutz\u201c im Bundesverwaltungsamt.<a href=\"#_ftn886\" name=\"_ftnref886\">[886]<\/a><\/li>\n<li>2002: IMK-Beschluss \u201eNeue Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung\u201c. Durch deren Umsetzung wird die Bedeutung des Bundes im Katastrophenschutz weiter gest\u00e4rkt (s.u.).<\/li>\n<li>2007: Im Bundesinnenministerium wird eine eigene Abteilung \u201eKrisenmanagement und Bev\u00f6lkerungsschutz\u201c eingerichtet, in der die bisher verstreuten Zust\u00e4ndigkeiten und Aktivit\u00e4ten des Ministeriums zusammengefasst werden.<a href=\"#_ftn887\" name=\"_ftnref887\">[887]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die verteilten Zust\u00e4ndigkeiten zwischen Bundesbeh\u00f6rden und den Katastrophenschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u2013 in der Regel die Landkreise als untere Katastrophenschutzbeh\u00f6rde \u2013 sowie zwischen zivilen, polizeilichen und milit\u00e4rischen Dienststellen sollten in den 70er Jahren durch die Bildung von Arbeitskreisen auf lokaler Ebene zusammengef\u00fchrt werden.<a href=\"#_ftn888\" name=\"_ftnref888\">[888]<\/a> Vereinzelt sind solche Arbeitskreise auch aktiv geworden. Aber da Katastrophen und schwere Unf\u00e4lle nur selten vorkamen, entfaltete das Thema wenig Brisanz und \u2013 offenkundig \u2013 auch wenig Aktivit\u00e4ten.<\/p>\n<p>Bis zum Ende des Kalten Krieges blieb dieses System weitgehend stabil.<br \/>\n Gefahren und Risiken<br \/>\nDie sachliche Basis der Entwicklung hin zum \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c bilden die Prognosen \u00fcber m\u00f6gliche Gefahren. In der Diskussion \u00fcber (schwere) \u201eRisiken in Deutschland\u201c werden regelm\u00e4\u00dfig eine Reihe m\u00f6glicher Schadenslagen und eine Reihe unterschiedlicher Ursachen f\u00fcr diese Risiken aufgez\u00e4hlt. Die Innenministerkonferenz f\u00fchrte in dem genannten Beschluss von 2002<a href=\"#_ftn889\" name=\"_ftnref889\">[889]<\/a> \u2013 allerdings nur beispielhaft (\u201edazu z\u00e4hlen etwa\u201c) \u2013 die folgenden auf:<\/p>\n<p>\u201e- schwere ABC-Unf\u00e4lle, Fl\u00e4chenbr\u00e4nde,<\/p>\n<ul>\n<li>Unwetter, \u00dcberschwemmungen, Erdbeben,<\/li>\n<li>St\u00f6rungen lebensnotwendiger Infrastruktur,<\/li>\n<li>Massenanfall Betroffener, insbesondere Verletzter\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als Ausl\u00f6ser f\u00fcr diese Lagen kommen an Ansicht der IMK \u201ein Betracht\u201c:<\/p>\n<p>\u201e- milit\u00e4rische Konflikte,<\/p>\n<ul>\n<li>National oder international operierender Terrorismus, einschlie\u00dflich Sabotage und Schwerstkriminalit\u00e4t,<\/li>\n<li>Schwere Ungl\u00fccksf\u00e4lle,<\/li>\n<li>Naturereignisse,<\/li>\n<li>Epidemien\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>2004 ver\u00f6ffentlichte das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Studie \u201eRisiken in Deutschland\u201c, in der die \u201eGefahren f\u00fcr Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aus Sicht des Bev\u00f6lkerungsschutzes\u201c beschrieben wurden. Der Bericht unterteilt die Gefahren in vier Gruppen:<\/p>\n<ol>\n<li>Naturkatastrophen (Sturm, Niederschl\u00e4ge und \u00dcberschwemmungen, Erdbeben, Hangrutschungen, Sturmfluten),<\/li>\n<li>Gefahren durch gesellschaftliche Ereignisse (politisch-milit\u00e4rische Ereignisse, Terrorismus, Schwerstkriminalit\u00e4t),<\/li>\n<li>Gefahren biologischer, chemischer, radiologischer oder technischer Art (Epidemien, toxische Chemikalien, Kernwaffen, Unf\u00e4lle in kerntechnischen Anlagen, Gefahrguttransporte, Laboratorien, bestimmte industrielle Anlagen),<\/li>\n<li>Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Transport und Verkehr).<a href=\"#_ftn890\" name=\"_ftnref890\">[890]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Seit 2004 existiert auch ein Vorschlag einer \u201ebundeseinheitlichen Gef\u00e4hrdungsbeschreibung\u201c. Diese soll den L\u00e4ndern als Grundlage zur Gef\u00e4hrdungsabsch\u00e4tzung dienen. Gleichzeitig sollen damit Daten geliefert werden, anhand deren die Verteilung der Bundesmittel (Grundschutz, Zusatzausstattungen, Task forces) erfolgen soll. Neben der Gef\u00e4hrdung durch Kriegshandlungen (\u201enicht erforderlich\u201c, da ggw. nicht zu erwarten) und solchen durch Terrorismus, Anschl\u00e4ge, Attentate, Sabotage (\u201ek\u00f6nnen nicht konkret beschrieben werden\u201c), werden zwischen \u201eGefahren und Anforderungen auf Grund von Naturkatastrophen und anthropogenen Umwelteinfl\u00fcssen\u201c sowie \u201eGefahren und Anforderungen auf Grund von ABC-Lagen, Technologie- und Transportunf\u00e4llen und Gro\u00dfbr\u00e4nden\u201c unterschieden.<a href=\"#_ftn891\" name=\"_ftnref891\">[891]<\/a><\/p>\n<p>In den Bundesl\u00e4ndern bestehen spezifizierte Gef\u00e4hrdungsanalysen (und entsprechende Einsatzplanungen). Im Detail sind diese nicht ver\u00f6ffentlicht. Die nordrhein-westf\u00e4lische Landesregierung hat z.B. sechs Hauptgefahren f\u00fcr das Land identifiziert:<\/p>\n<p>\u201e- Massenanfall von Verletzten (MANV) \u2013 mehr als 50 Verletzte,<\/p>\n<ul>\n<li>Hochwasser<\/li>\n<li>Extremwetterlagen<\/li>\n<li>St\u00f6rung kritischer Infrastruktur (Energie, Kommunikation)<\/li>\n<li>Gefahrstofffreisetzung<\/li>\n<li>Pandemien\u201c.<a href=\"#_ftn892\" name=\"_ftnref892\">[892]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>In Hamburg lagen 2003 Einsatzplanungen f\u00fcr die folgenden \u201enicht auszuschlie\u00dfenden Katastrophen oder Gro\u00dfschadensf\u00e4lle\u201c vor:<\/p>\n<p>\u201e- Sturmfluten<\/p>\n<ul>\n<li>Flugzeugunf\u00e4lle<\/li>\n<li>Giftgasfreisetzungen<\/li>\n<li>\u00d6lunf\u00e4lle (Unf\u00e4lle mit wassergef\u00e4hrdenden Stoffen)<\/li>\n<li>Bahnunf\u00e4lle\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Au\u00dferdem existierten in Hamburg Richtlinien f\u00fcr Notfallpl\u00e4ne bei betrieblichen Schadensereignissen und solche f\u00fcr gentechnische Anlagen. In Vorbereitung waren auch Richtlinien f\u00fcr die Abwehr bioterroristischer Gefahren und die Einsatzplanung f\u00fcr den Ausfall des Elbtunnels.<a href=\"#_ftn893\" name=\"_ftnref893\">[893]<\/a><\/p>\n<p>Diese exemplarischen Auflistungen deuten auf eine gewisse Beliebigkeit hin. Denn warum sorgt sich NRW nicht um Flugzeug- oder Bahnunf\u00e4lle und warum Hamburg nicht um m\u00f6gliche Pandemien? Auch zeigen die Szenarien anderer Experten, dass selbst die umf\u00e4nglichen Auflistungen aus den deutschen Verwaltungen nicht vollst\u00e4ndig sind. So z\u00e4hlt z.B. die Kommission der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft den \u201eAgro-Terrorismus\u201c und die \u201emutwillige Verseuchung von Lebensmitteln\u201c zu den sieben relevanten \u201egenerischen Szenarien\u201c m\u00f6glicher Katastrophen.<a href=\"#_ftn894\" name=\"_ftnref894\">[894]<\/a><\/p>\n<p>Besondere Gef\u00e4hrdungen werden im Bereich de sogenannten \u201eKritischen Infrastruktur\u201c gesehen. Nach der Definition des im Bundesinnenministerium eingerichteten \u201eArbeitskreises KRITIS\u201c handelt es sich dabei um \u201eOrganisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung f\u00fcr das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeintr\u00e4chtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengp\u00e4sse, erhebliche St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten w\u00fcrden.\u201c<a href=\"#_ftn895\" name=\"_ftnref895\">[895]<\/a> 2006 wurden nach einem Bericht f\u00fcr die IMK in Deutschland Kritische Infrastrukturen in acht Sektoren festgestellt:<\/p>\n<p>\u201e- Engergieversorgung (Elektrizit\u00e4t, Gas, Mineral\u00f6l)<\/p>\n<ul>\n<li>Telekommunikation und Informationstechnik<\/li>\n<li>Versorgung (einschlie\u00dflich Trinkwasser, Ern\u00e4hrung, Gesundheitswesen, Notfall- und Rettungswesen, Entsorgung)<\/li>\n<li>Transport und Verkehrswesen (einschlie\u00dflich Post)<\/li>\n<li>Gefahrenstoffe (einschlie\u00dflich sensitive Industrien und Gefahrguttransporte)<\/li>\n<li>Finanz-, Geld- und Versicherungswesen<\/li>\n<li>Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Verwaltung<\/li>\n<li>Sonstiges (Medien, Gro\u00dfforschungseinrichtungen, Kulturgut, &#8230;).\u201c<a href=\"#_ftn896\" name=\"_ftnref896\">[896]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>In der \u00f6ffentlichen Diskussion werden die Katastrophenrisiken noch ausgeweitet. Angesichts der terroristischen Gefahren sei \u201ezu jedem Zeitpunkt &#8230; mit einem Angriff auf die Nervenzentren des Gemeinwesens zu rechnen: Strom-, Wasser-, Gasversorgung, Luftqualit\u00e4t, Kommunikations- und Verkehrsknotenpunkte erscheinen einer permanenten Gef\u00e4hrdung ausgesetzt. Hinzu treten Gro\u00dfereignisse, die zu Gro\u00dfschadensereignissen zu mutieren drohen: Staatsbesuche, internationale Konferenzen, Sportgro\u00dfereignisse wie eine Fu\u00dfballweltmeisterschaft, religi\u00f6se Ereignisse wie der Weltjugendtag 2005 in K\u00f6ln bis hin zu regionalen Volksfesten bieten je nach ideologischer Grundausrichtung von Terroristen eine Plattform der Drohung und Zerst\u00f6rung.\u201c<a href=\"#_ftn897\" name=\"_ftnref897\">[897]<\/a> Katastrophenpotentiale werden aber auch au\u00dferhalb terroristischer Anschl\u00e4ge identifiziert. In einer \u00dcbersicht der damaligen \u201eProjektgruppe Krisenmanagement\u201c des Bundesinnenministeriums ist der Terrorismus nur eines von zw\u00f6lf \u201eGef\u00e4hrdungsfelder im Zeichen der Globalisierung\u201c; andere sind z.B. \u201eKrieg\/B\u00fcrgerkrieg\u201c, \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c, \u201eRessourcenmangel\u201c, \u201e\u00d6kologische St\u00f6rungen\u201c, \u201eUmwelt-\/Naturkatastrophen\u201c, \u201eEthnische Konflikte\u201c oder \u201eMigration\u201c.<a href=\"#_ftn898\" name=\"_ftnref898\">[898]<\/a><\/p>\n<p>Eine solche Argumentation sieht die Katastrophe als ubiquit\u00e4re und jederzeit drohende Gefahr; insofern muss sich die Katastrophenvorsorge auf das gesamte gesellschaftliche Leben erstrecken. Damit w\u00fcrden aber die Vorkehrungen f\u00fcr den Ausnahmefall zur Regel.<\/p>\n<p>Die Bestandsaufnahmen m\u00f6glicher Risiken waren eine der Folgen der Anschl\u00e4ge vom 11.9.2001. Bereits im Oktober und November 2001 hatten sich der Arbeitskreis V (Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) der Innenministerkonferenz und die Konferenz selbst mit der Frage besch\u00e4ftigt, ob die Strukturen des Katastrophen- bzw. Zivilschutzes den neuen Gefahren noch gerecht werden k\u00f6nnten. Am 6. Juni 2002 nahm die IMK schlie\u00dflich das oben bereits erw\u00e4hnte Konzept \u201eF\u00fcr eine neue Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung in Deutschland\u201c zustimmend \u201ezur Kenntnis\u201c.<a href=\"#_ftn899\" name=\"_ftnref899\">[899]<\/a><\/p>\n<p>Die Innenministerkonferenz best\u00e4tigte dem bestehenden System des Katastrophenschutzes, dass es sich \u201et\u00e4glich in einer Vielzahl von Eins\u00e4tzen aller Art bis hin zur Bew\u00e4ltigung von Gro\u00dfschadensereignissen und Katastrophen\u201c bew\u00e4hrt habe. Angesichts der Anschl\u00e4ge vom 11. September sei jedoch ein \u201eneues Denken bei der Gefahrenabwehr\u201c erforderlich. Ausgangspunkt sei zum einen die Frage, ob die Zweiteilung in Zivil- und Katastrophenschutz angesichts der terroristischen Bedrohungen noch angemessen sei. Zum anderen m\u00fcsse aber auch in Rechnung gestellt werden, dass sich die \u201eWahrnehmung von nat\u00fcrlichen und technischen Gefahren\u201c ge\u00e4ndert habe. Um diesen gewandelten Anforderungen gerecht zu werden, m\u00fcssten \u201edie bestehenden Systeme &#8230; gemeinsam mit dem Ziel fortentwickelt werden, die Bew\u00e4ltigung von Schadensereignissen dieser Dimension zu verbessern\u201c.<\/p>\n<p>Nach einer Risikoanalyse wurden in sieben weiteren Punkten die Elemente der Fortentwicklung genannt. Diese betrafen:<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr Planungszwecke die Entwicklung eines mehrstufigen Systems unterschiedlicher Risikokategorien (und entsprechender Schutzstufen).<\/li>\n<li>Die Zusammenarbeit des Bundes mit den L\u00e4ndern \u2013 wobei die verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht ge\u00e4ndert werden sollten. Insbesondere in der Aus- und Fortbildung sowie in der Entwicklung von Konzepten, Analysen und Regeln (\u00fcber Ausstattungsstandards etc.) solle die Zusammenarbeit verbessert werden. Der Akademie f\u00fcr Notfallplanung und Zivilschutz wurde die Rolle eines Kompetenzzentrums und einer \u201eIntegrationsstelle\u201c zwischen Bund und L\u00e4ndern zugeschrieben.<\/li>\n<li>Die Beh\u00f6rden sollten ihre Zusammenarbeit verbessern.<\/li>\n<li>Die Kommunikation in Gefahrenlagen sollte verbessert werden. Dazu sollten insbesondere die \u201eGemeinsame Melde- und Alarmzentrale\u201c sowie das \u201eDeutsche Notfallvorsorge-Informationssystem\u201c (deNIS) beitragen.<\/li>\n<li>Die Selbsthilfef\u00e4higkeiten der Bev\u00f6lkerung (z.B. Erste-Hilfe-Kurse) sollten gest\u00e4rkt werden.<\/li>\n<li>Die M\u00f6glichkeiten zur Warnung der Bev\u00f6lkerung sollten mit Hilfe \u201emoderne(r) und zukunftsweisende(r) Technologien\u201c verbessert werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)<\/p>\n<p>Eine der wichtigsten institutionellen Folgen des IMK-Beschlusses von 2002 war auf Bundesebene die Gr\u00fcndung des \u201eBundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe\u201c. Das Amt fasste zum einen bestehende Dienststellen des Bundes zusammen, zum anderen wurden ihm \u2013 und damit dem Bund \u2013 neue Aufgaben \u00fcbertragen. Nach \u00a7 2 des Gr\u00fcndungsgesetzes von 2004 nimmt das Bundesamt in den Bereichen des Bev\u00f6lkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe alle Aufgaben wahr, die dem Bund \u00fcbertragen worden sind.<a href=\"#_ftn900\" name=\"_ftnref900\">[900]<\/a> Mit dem Namen der Beh\u00f6rde soll der doppelten Ausrichtung des Amtes Rechnung getragen werden. Zum einen soll der umfassendere Begriff \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c deutlich machen, dass es sich um keine Wiederherstellung des Bundesamtes f\u00fcr Zivilschutz handelt. Denn das neue Amt ist nicht auf die Vorbereitung f\u00fcr den Verteidigungsfall ausgerichtet, sondern soll alle Aspekte \u201eder zivilen Sicherheitsvorsorge fach\u00fcbergreifend ber\u00fccksichtigen\u201c. Zum anderen verweist \u201eKatastrophenhilfe\u201c darauf, dass der Bund nicht in die Zust\u00e4ndigkeiten der L\u00e4nder eingreifen, sondern diesen durch Beratung und Serviceleistungen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben helfen soll.<a href=\"#_ftn901\" name=\"_ftnref901\">[901]<\/a><\/p>\n<p>Im einzelnen hat das Amt folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und L\u00e4ndern. Hierzu z\u00e4hlt der Ausbau des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums des Bundes und der L\u00e4nder (GMLZ) und der Aufbau des \u201eDeutschen Notfallvorsorge-Informationssystems\u201c (deNIS).<\/li>\n<li>Entwicklung Konzepten und Vernetzung im Bereich Kritischer Infrastrukturen.<\/li>\n<li>Aus- und Fortbildung des Personals. Hierzu z\u00e4hlen der Ausbau der \u201eAkademie f\u00fcr Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz\u201c (AKNZ), die Planung und Ausf\u00fchrung \u201ekomplexer \u00dcbungen\u201c und die \u201eVerbesserung der zivil-milit\u00e4rischen und zivil-polizeilichen Zusammenarbeit\u201c.<\/li>\n<li>Entwicklung von Rahmenkonzepten im Bereich der Katastrophenmedizin.<\/li>\n<li>Ausbau von Systemen zur Warnung der Bev\u00f6lkerung.<\/li>\n<li>Ausbau der Katastrophenschutzforschung, vor allem im ABC-Bereich.<\/li>\n<li>St\u00e4rkung der \u201eb\u00fcrgerschaftlichen Selbsthilfe\u201c.<a href=\"#_ftn902\" name=\"_ftnref902\">[902]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Rahmen der f\u00f6deralen Zust\u00e4ndigkeitsverteilung soll das neue Amt \u201everst\u00e4rkt nicht-operative Dienstleistungen im Rahmen der Bund-L\u00e4nder Zusammenarbeit bei gro\u00dffl\u00e4chigen oder bei national bedeutsamen Gefahrenlagen wahrnehmen &#8230;, d.h. eine bessere Verzahnung der Hilfspotentiale des Bundes und der L\u00e4nder sowie eine verbesserte Koordinierung der Informationssysteme\u201c.<a href=\"#_ftn903\" name=\"_ftnref903\">[903]<\/a><\/p>\n<p>Die sieben Zentren, in die das BBK in der Anfangsphase gegliedert war, sind mittlerweile zu vier Abteilungen zusammengefasst worden:<a href=\"#_ftn904\" name=\"_ftnref904\">[904]<\/a><\/p>\n<ol>\n<li>Krisenmanagement. In dieser Abteilung ist das GMLZ angesiedelt, und das deNIS wird in einem Referat der Abteilung gef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Notfallvorsorge, Kritische Infrastrukturen<\/li>\n<\/ol>\n<p>III. Forschung und Technik, Gesundheitlicher Bev\u00f6lkerungsschutz.<\/p>\n<ol>\n<li>Zivilschutzausbildung. Diese Abteilung entspricht der \u201eAkademie f\u00fcr Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz\u201c (AKNZ).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die AKNZ war bereits 1997 aus der Vereinigung von drei Ausbildungseinrichtungen entstanden: aus der Katastrophenschutzschule des Bundes, der Akademie f\u00fcr zivile Verteidigung und der Bundesschule des Bundesverbandes f\u00fcr den Selbstschutz.<a href=\"#_ftn905\" name=\"_ftnref905\">[905]<\/a> Die Akademie f\u00fcr zivile Verteidigung war 1966 im Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesinnenministeriums eingerichtet worden. Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rten Vorbereitung und Auswertung zivil-milit\u00e4rischer \u00dcbungen. Sie stellte in den WINTEX-CIMEX-\u00dcbungen den Obersten Zivilen Leitungsstab.<a href=\"#_ftn906\" name=\"_ftnref906\">[906]<\/a> Auch diese Aufgabe wird heute von der AKNZ wahrgenommen, indem sie f\u00fcr die Vorbereitung, Realisierung und Auswertung der L\u00dcKEX-\u00dcbungen, die in der Tradition der WINTEX\/CIMEX-\u00dcbungen stehen, zust\u00e4ndig ist. Die Zusammenlegung zur AKNZ erfolgte in den 90er Jahren eigentlich, um Kosten und Personal in diesem Bereich einzusparen. Erst mit der neuen Sensibilit\u00e4t gegen\u00fcber m\u00f6glichen Katastrophen nahm die Bedeutung der Akademie als Kompetenz- und Ausbildungszentrum zu.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Ausbildung des im Bev\u00f6lkerungsschutz t\u00e4tigen Personals kommt der AKNZ eine besonders gro\u00dfe Bedeutung zu. Insbesondere soll sie als Schnittstelle zwischen den zivilen, den polizeilichen und den milit\u00e4rischen Beh\u00f6rden wirken.<a href=\"#_ftn907\" name=\"_ftnref907\">[907]<\/a><\/p>\n<p>Als unmittelbare Folge aus dem IMK-Beschluss zur \u201eNeuen Strategie\u201c nahm am 1. Oktober 2002 das \u201eGemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und L\u00e4ndern\u201c (GMLZ) seine Arbeit auf. Das Lagezentrum ist nach innen als Instrument des Informations- und Ressourcenmanagements konzipiert. Es soll bei \u201egro\u00dffl\u00e4chigen Schadenslagen oder sonstigen Lagen von nationaler Bedeutung\u201c die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu unterst\u00fctzen; die Einsatzleitung liegt jedoch bei diesen Beh\u00f6rden.<a href=\"#_ftn908\" name=\"_ftnref908\">[908]<\/a><\/p>\n<p>Nach au\u00dfen hat das GMLZ die Aufgabe einer nationalen Kontaktstelle f\u00fcr das EU-Gemeinschaftsverfahren im Bereich der Katastrophenhilfe: es nimmt die Gesuche aus anderen Staaten entgegen und vermittelt Ressourcen und Ansprechpartner. Auch im internationale Kontext nimmt es keine F\u00fchrung von Eins\u00e4tzen vor.<a href=\"#_ftn909\" name=\"_ftnref909\">[909]<\/a><\/p>\n<p>Die Bedeutung des Bundes st\u00fctzt sich einerseits auf seine unterst\u00fctzende, koordinierende und strategische Konzepte entwickelnde Rolle. Diese schlagen sich institutionell vor allem im BBK und seinen Arbeitsbereichen (GMLZ, deNIS, AKNZ, KRITIS) nieder. Andererseits ist der Bund durch die Wahrnehmung von Zivilschutzaufgaben durch die Landesbeh\u00f6rden am Katastrophenschutz mittelbar beteiligt. Da die Beh\u00f6rden mit dem Zivilschutz eine Aufgabe des Bundes wahrnehmen, werden sie durch den Bund \u201eerg\u00e4nzend ausgestattet und ausgebildet\u201c.<a href=\"#_ftn910\" name=\"_ftnref910\">[910]<\/a> Ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt das Zivilschutzgesetz die zus\u00e4tzliche Ausstattung in den Bereichen \u201eBrandschutz, ABC-Schutz, Sanit\u00e4tswesen und Betreuung.\u201c Die Verteilung der erg\u00e4nzenden Ausstattung auf einzelne Tr\u00e4ger oder Einheiten bleibt in der Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder.<a href=\"#_ftn911\" name=\"_ftnref911\">[911]<\/a><\/p>\n<p>Im Jahr 2001 sah der Bund f\u00fcr den erg\u00e4nzenden Katastrophenschutz folgende (zus\u00e4tzliche) Ausstattung vor:<a href=\"#_ftn912\" name=\"_ftnref912\">[912]<\/a><\/p>\n<p><strong>Tabelle 9<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erg\u00e4nzender Katastrophenschutz 2001<\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"260\"><\/td>\n<td width=\"66\">Soll<\/td>\n<td width=\"47\">Ist<\/td>\n<td width=\"113\">nach 11.9.<a href=\"#_ftn913\" name=\"_ftnref913\">[913]<\/a><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">L\u00f6schgruppenfahrzeuge, LF 16-TS<\/td>\n<td width=\"66\">927<\/td>\n<td width=\"47\">925<\/td>\n<td width=\"113\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">Schlauchwagen, SW 2000-Tr<\/td>\n<td width=\"66\">833<\/td>\n<td width=\"47\">832<\/td>\n<td width=\"113\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">Dekontaminierungs LKW<\/td>\n<td width=\"66\">660<\/td>\n<td width=\"47\">592<\/td>\n<td width=\"113\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">Arzt-Transport Krankenwagen<\/td>\n<td width=\"66\">880<\/td>\n<td width=\"47\">859<\/td>\n<td width=\"113\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">Krankentransportwagen<\/td>\n<td width=\"66\">1760<\/td>\n<td width=\"47\">1644<\/td>\n<td width=\"113\">+305<\/p>\n<p>+130*<\/p>\n<p>+45*<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">Betreuungsfahrzeug, Kombi<\/td>\n<td width=\"66\">1320<\/td>\n<td width=\"47\">1225<\/td>\n<td width=\"113\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">Betreuungsfahrzeug, LKW<\/td>\n<td width=\"66\">880<\/td>\n<td width=\"47\">852<\/td>\n<td width=\"113\">+75 (2004)<\/p>\n<p>+75 (2005)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">Feldkochherde<\/td>\n<td width=\"66\">880<\/td>\n<td width=\"47\">874<\/td>\n<td width=\"113\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"260\">ABC-Erkundungskraftwagen<\/td>\n<td width=\"66\"><\/td>\n<td width=\"47\"><\/td>\n<td width=\"113\">+340<\/p>\n<p>+27*<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>* Beschafft 2002 aus Mittel des Sonderprogramms (Anti-Terror-Paket I) f\u00fcr die Innere Sicherheit, BT-Drs. 15\/9004, 30<\/p>\n<p>In der Umsetzung der \u201eNeuen Strategie\u201c hat der Bund zwei St\u00fctzpunktsysteme zur Unterst\u00fctzung der L\u00e4nder aufgebaut: Zun\u00e4chst war geplant worden, 52 Medizinische Task Force-St\u00fctzpunkte (MTF) einzurichten, die mit jeweils 14 Fahrzeugen ausgestattet und mit 59 Helfer\/-innen besetzt sein sollten. Zum anderen sollten sechs Analytische Task Force-St\u00fctzpunkte (ATF) mit \u201eABC-F\u00e4higkeiten\u201c gebildet werden, die \u00fcber jeweils vier Fahrzeuge verf\u00fcgen sollten.<a href=\"#_ftn914\" name=\"_ftnref914\">[914]<\/a> Gleichzeitig begann eine Diskussion \u00fcber die Umfang und Verteilung der Bundesmittel. Anfang 2003 legte das Bundesministerium des Innern den Entwurf einer \u201eStrategische(n) Neukonzeption der erg\u00e4nzenden technischen Ausstattungshilfe des Katastrophenschutzes im Zivilschutz\u201c vor. Deren Ziel, so die Bundesregierung, sei es, \u201eeine quantitative und qualitative Erg\u00e4nzung unter Ber\u00fccksichtigung der besonderen Anforderungen zur Abwehr national bedeutsamer Gefahren\u201c zu realisieren.<a href=\"#_ftn915\" name=\"_ftnref915\">[915]<\/a> Im Fr\u00fchjahr 2006 folgte als Entwurf des BBK ein \u201eGrobkonzept zur Ausstattung des erg\u00e4nzenden Katastrophenschutzes des Bundes\u201c. Nach diesen Vorschl\u00e4gen sollte der Brandschutz keine erg\u00e4nzenden Ausstattungen mehr durch den Bund erhalten; die Kosten sollten von den L\u00e4ndern \u00fcbernommen werden. Statt die Mittel breit auf die L\u00e4nder (nach dem K\u00f6nigsteiner Schl\u00fcssel) zu verteilen, sollten die Mittel auf die Task Forces konzentriert werden.<a href=\"#_ftn916\" name=\"_ftnref916\">[916]<\/a> Den Schwerpunkt seiner Ausgaben wollte der Bund auf die Bereiche \u201eABC-Schutz und Bew\u00e4ltigung eines Massenanfalls von Verletzten\/Betroffenen\u201c legen.<a href=\"#_ftn917\" name=\"_ftnref917\">[917]<\/a> Im Juli 2007 beschloss die Innenministerkonferenz auf Eckpunkte eines neuen Ausstattungskonzepts. Das auf dieser Grundlage von Bundesinnenministerium erstellte Konzept sieht die Einrichtung von 61 Medical Task Forces, von sieben CBRN-Task Forces<a href=\"#_ftn918\" name=\"_ftnref918\">[918]<\/a> sowie eine \u201estandardisierte erg\u00e4nzende Ausstattung f\u00fcr besondere Gefahrenlagen (CBRN-Lagen)\u201c vor.<a href=\"#_ftn919\" name=\"_ftnref919\">[919]<\/a><\/p>\n<p>Neben der Umstrukturierung sahen die Pl\u00e4ne des Bundes auch eine Verringerung der Mittel um ein Drittel (gemessen an den Ausgaben Mitte der 90er Jahre) vor.<a href=\"#_ftn920\" name=\"_ftnref920\">[920]<\/a> Durch diese Verlagerung der Bundesmittel sehen die Bundesl\u00e4nder die Katastrophenhilfe \u201ein der Fl\u00e4che\u201c bedroht. Denn wenn es an Material mangele, das bisher durch Bundesmittel angeschafft werden konnte, werde das Engagement in den freiwilligen Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen zur\u00fcckgehen. Die Pl\u00e4ne des Bundes stie\u00dfen deshalb auf den Widerstand der Bundesl\u00e4nder, die ein sinkendes \u201eSchutzniveau\u201c bef\u00fcrchteten.<a href=\"#_ftn921\" name=\"_ftnref921\">[921]<\/a><\/p>\n<p>Dieser Konflikt kann an dieser Stelle nicht weiter verfolgt werden. Sein Bezug zum Thema ist jedoch offenkundig: Wenn sich die Bef\u00fcrchtungen der L\u00e4nden bewahrheiten, dass eine an Gef\u00e4hrdungsstufen orientierte Mittelvergabe des Bundes zur Schw\u00e4chung ehrenamtlicher Hilfseinrichtungen f\u00fchrt, dann wird die landesweite Verf\u00fcgbarkeit professioneller Helfer um so wichtiger. Damit w\u00fcrde nicht automatisch eine Einsatzoption f\u00fcr die Bundeswehr geschaffen, aber die Wahrscheinlichkeit, im Katastrophenfall auf andere Einrichtungen zur\u00fcckgreifen zu m\u00fcssen, w\u00fcrde steigen.<a href=\"#_ftn922\" name=\"_ftnref922\">[922]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr das Katastrophenhilfe-System der Bundesrepublik ist nicht nur die f\u00f6derale Aufteilung von Aufgaben kennzeichnend, sondern auch die starke Rolle, die verschiedene \u00f6ffentliche und private Organisationen spielen. Volle Wirksamkeit soll das System dadurch erlangen, dass beide Seiten zusammenarbeiten. Neben den Polizeikr\u00e4ften (und der Bundeswehr) stehen f\u00fcr den operativen Katastrophenschutz im \u00f6ffentlichen Bereich zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<ul>\n<li>die freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden<\/li>\n<li>die hauptberuflichen Feuerwehren (in den Gro\u00dfst\u00e4dten)<\/li>\n<li>das Technische Hilfswerk<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die an der Katastrophenhilfe beteiligten bundesweit t\u00e4tigen freiwilligen Hilfsorganisationen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>das Deutsche Rote Kreuz<\/li>\n<li>der Malteser-Hilfsdienst<\/li>\n<li>der Arbeiter-Samariterbund<\/li>\n<li>die Johanniter-Unfallhilfe und<\/li>\n<li>die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft.<a href=\"#_ftn923\" name=\"_ftnref923\">[923]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Jahr 2002 arbeiteten in Deutschland 27.500 hauptamtliche und 1,1 Mio. ehrenamtliche Feuerwehrleute.<a href=\"#_ftn924\" name=\"_ftnref924\">[924]<\/a> Das THW verf\u00fcgte \u00fcber 810 technische Einsatzz\u00fcge;<a href=\"#_ftn925\" name=\"_ftnref925\">[925]<\/a> 2008 waren beim THW 860 hauptamtliche Mitarbeiter besch\u00e4ftigt, die auf 82.000 ehrenamtliche Helfer zur\u00fcckgreifen konnten.<a href=\"#_ftn926\" name=\"_ftnref926\">[926]<\/a> Die freiwilligen Hilfsorganisationen k\u00f6nnen ebenfalls auf eine gro\u00dfe Zahl in \u00fcberwiegend ehrenamtlicher Helfer zur\u00fcckgreifen: das Deutsche Rote Kreuz auf 300.000, der Malteser-Hilfsdienst auf 35.000, die Johanniter-Unfall-Hilfe auf 15.000, der Arbeiter Samariter Bund auf 12.000 und die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft auf 560.000.<a href=\"#_ftn927\" name=\"_ftnref927\">[927]<\/a><\/p>\n<p>Die am Katastrophenschutz beteiligten Beh\u00f6rden, Institutionen und Vereine sind in der \u201eSt\u00e4ndigen Konferenz f\u00fcr Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz\u201c zusammengeschlossen. Neben drei Bundesministerien (Inneres, Gesundheit und Verteidigung) und den genannten Hilfsorganisationen geh\u00f6ren der Konferenz u.a. auch das BBK, der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz, die DLRG, das \u201eDeutsche Komitee f\u00fcr Katastrophenvorsorge\u201c, die Versicherungswirtschaft oder die Kommunalen Spitzenverb\u00e4nde. Nach ihrem Selbstverst\u00e4ndnis soll die Konferenz dazu beitragen, innerhalb des f\u00f6deral und staatlich-privat gegliederten Systems die unterschiedlichen Planungen und Verfahren aufeinander abzustimmen.<a href=\"#_ftn928\" name=\"_ftnref928\">[928]<\/a><\/p>\n<p><strong>5.2 Die Bundeswehr im \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Nach den Vorstellungen des IMK-Beschlusses von 2002 soll die zweipolige Grundstruktur \u2013 ziviler Katastrophen-, milit\u00e4rischer Zivilschutz \u2013 beibehalten, aber beide Aufgaben sollen so verzahnt werden, dass sie als Auspr\u00e4gungen eines Systems, einer Strategie, eines Verbundes von Beh\u00f6rden und Organisationen etc. wirken. In dem Beschluss selbst ist von der Bundeswehr an keiner Stelle die Rede. Allerdings forderte die IMK den Bund auf, die \u201eeinschl\u00e4gigen Vorschriften, wie z.B. das Zivilschutzgesetz\u201c den neuen Erfordernissen anzupassen. Ziel der Anpassung m\u00fcsse sein, den Bund zu erm\u00e4chtigen, \u201eAufgaben zum Schutz von kriegerischen Handlungen und anderen Angriffen von nationaler Bedeutung wahrnehmen zu k\u00f6nnen, die nicht eindeutig als Verteidigungsfall im herk\u00f6mmlichen Sinne einzustufen sind. F\u00fcr diese F\u00e4lle, in denen die L\u00e4nder auf Grund der Verfassungslage nach wie vor die Hauptlast zu bew\u00e4ltigen haben, muss der Bund vermehrt Verantwortung \u00fcbernehmen.\u201c<a href=\"#_ftn929\" name=\"_ftnref929\">[929]<\/a> Mit dieser Variante \u2013 Fortentwicklung des bestehenden Systems ohne \u00c4nderung der verfassungsrechtlichen Grundlagen \u2013 zielte die Innenministerkonferenz nur auf einen graduellen Wandel. Andere \u2013 immerhin ein vormaliger Innensenator \u2013 diagnostizierten einen \u201eerkennbaren \u201aKompetenzwirrar\u2018\u201c. \u201eMittelfristig\u201c, so Werthebach, \u201ewird f\u00fcr die Bereiche des zivilen Bev\u00f6lkerungsschutzes die auf der klassischen Trennung von \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit beruhende verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und L\u00e4ndern f\u00fcr die F\u00e4lle internationaler terroristischer Attacken aufgegeben werden m\u00fcssen.\u201c<a href=\"#_ftn930\" name=\"_ftnref930\">[930]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr am \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c zu beteiligen, war und ist zwischen den Beteiligten unstrittig und fand ihre verfassungsrechtliche Grundlage in der seit 1968 geltenden Fassung von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG. In den Katastrophenschutzgesetzen der L\u00e4nder wird diesem Umstand dadurch Rechnung getragen, dass neben anderen auch \u201eKr\u00e4fte und Einrichtungen des Bundes\u201c beim Katastrophenschutz mitwirken sollen.<a href=\"#_ftn931\" name=\"_ftnref931\">[931]<\/a> Dieser allgemeine Konsens schl\u00e4gt sich auch in der entsprechenden Formulierung des aktuellen Wei\u00dfbuches des Bundesverteidigungsministeriums nieder: \u201eDie Bundeswehr kann bei Naturkatastrophen und besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen im Inland und im Rahmen humanit\u00e4rer Hilfsaktionen sowie zur Katastrophenhilfe im Ausland unter Abst\u00fctzung auf vorhandene Kr\u00e4fte, Mittel und F\u00e4higkeiten subsidi\u00e4r Hilfeleistungen erbringen, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.\u201c<a href=\"#_ftn932\" name=\"_ftnref932\">[932]<\/a><\/p>\n<p>In der Umsetzung der \u201eNeuen Strategie\u201c wird die Bundeswehr als ein integraler Bestandteil des \u201eKrisenmanagements\u201c betrachtet \u2013 dies gilt zumindest f\u00fcr die programmatischen Vorgaben. Im Zusammenhang mit den L\u00dcKEX-\u00dcbungen (s.u.) wurde im Bundesinnenministerium eine \u201eProjektgruppe Krisenmanagement\u201c eingerichtet, deren Aufgabe darin bestand, \u201ekonzeptionelle Vorschl\u00e4ge f\u00fcr \u00fcbergreifende Krisenreaktionsmechanismen in den Bereichen Zivil-, Bev\u00f6lkerungs- und Katastrophenschutz, Polizei und Nachrichtendienste, insbesondere Zusammenarbeitsmechanismen sowie Kommunikations- und Informationsbeziehungen\u201c innerhalb und zwischen den beteiligten Ressorts in Bund und L\u00e4ndern zu entwickeln.<a href=\"#_ftn933\" name=\"_ftnref933\">[933]<\/a> Auch anl\u00e4sslich der L\u00dcKEX-\u00dcbung 2007 betonte das BKK, es gehe beim \u201eKrisenmanagement\u201c um \u201eein \u201aMehr\u2018 gegen\u00fcber dem Katastrophenschutz und der polizeilichen Einsatzbew\u00e4ltigung\u201c. Vielmehr werde angestrebt, \u201eneben den nichtpolizeilichen Instanzen der Gefahrenabwehr durchg\u00e4ngig auch Polizeibeh\u00f6rden und Nachrichtendienste in Bund und L\u00e4ndern zu beteiligen. Auch der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit ist ein hoher Stellenwert einzur\u00e4umen.\u201c<a href=\"#_ftn934\" name=\"_ftnref934\">[934]<\/a> In seinen Ausf\u00fchrungen \u00fcber die \u201eNeuausrichtung der zivilen Sicherheitsvorsorge\u201c z\u00e4hlt der Leiter der AKNZ u.a. die \u201eZivil-milit\u00e4risch-polizeiliche Zusammenarbeit zwischen zivilen Beh\u00f6rden, den Streitkr\u00e4ften und der Polizei\u201c zu den Elementen eines Systems, das durch die umfassende \u201eVernetzung\u201c der Beteiligten wirksam werde. Diese m\u00fcsse in folgenden Elementen bestehen:<\/p>\n<p>\u201e- eine politisch und administrativ verbindlich festgelegte bzw. vereinbarte horizontale und vertikale Kooperation,<\/p>\n<ul>\n<li>einen gemeinsam verf\u00fcgbaren Informationspool,<\/li>\n<li>eine gemeinsam definierte Krisenmanagemenstruktur,<\/li>\n<li>einen festgelegten elektronischen Informations- und Kommunikationsfluss,<\/li>\n<li>einen hohen Grad an Interdisziplinarit\u00e4t sowie<\/li>\n<li>die Anbindung an die zentrale politische Entscheidungsebenen\u201c.<a href=\"#_ftn935\" name=\"_ftnref935\">[935]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Obwohl durch die \u201eNeue Strategie\u201c der Bund in Angelegenheiten des Katastrophenschutzes eine gr\u00f6\u00dfere Rolle spielt, handelt es sich weiterhin um eine von den L\u00e4ndern zu bew\u00e4ltigende Aufgabe. In den Hilfskonzepten und -verfahren der L\u00e4nder wird die Bundeswehr in unterschiedlichen Varianten ber\u00fccksichtigt. Einige Beispiele:<\/p>\n<ul>\n<li>In Rheinland-Pfalz wurden nach Angaben des Innenministeriums nach dem 11.9.2001 die Vorkehrungen des Katatastrophenschutzes angepasst. Dazu seien die kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften aufgefordert worden, ihre Eins\u00e4tzpl\u00e4ne zu \u00fcberpr\u00fcfen, und es habe eine \u201eVernetzung der Vorsorgema\u00dfnahmen von US Dienststellen, Bundeswehr, Polizei und Katastrophenschutz\u201c stattgefunden.<a href=\"#_ftn936\" name=\"_ftnref936\">[936]<\/a><\/li>\n<li>In Sachsen setzte das Innenministerium im Oktober 2002 eine Projektteam ein, dass der \u201eweiteren Vernetzung der Ressourcen im Katastrophenschutz und zur besseren Einbindung von Bundeswehr, Technischem Hilfswerk, Bundesgrenzschutz, Polizei, Feuerwehr und der privaten Hilfsorganisationen\u201c dienen sollte. Eine der sieben Projektgruppen des Teams war dem Thema \u201eZivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit\/Polizei\u201c gewidmet.<a href=\"#_ftn937\" name=\"_ftnref937\">[937]<\/a><\/li>\n<li>In Hamburg wird der Zentrale Katastrophendienststab im Wesentlichen durch Angeh\u00f6rige der Innenverwaltung besetzt. Je nach Lage kann der Stab Fachberater hinzuziehen; zum Kreis der die Fachberater stellenden Einrichtungen z\u00e4hlt auch die Bundeswehr.<a href=\"#_ftn938\" name=\"_ftnref938\">[938]<\/a><\/li>\n<li>In Niedersachsen geh\u00f6ren MitarbeiterInnen der Abteilung \u201eZivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit\/Verteidigungsangelegenheit\u201c dem Kompetenzzentrum Katastrophenschutz an.<a href=\"#_ftn939\" name=\"_ftnref939\">[939]<\/a><\/li>\n<li>In Brandenburg soll die \u201eLandesschule und Technische Einrichtung f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz\u201c zu einem \u201eKompetenzzentrum der integrierten Gefahrenabwehr f\u00fcr den Brand- und Katastrophenschutz sowie Zivilschutz\u201c ausgebaut werden.<a href=\"#_ftn940\" name=\"_ftnref940\">[940]<\/a> Weil die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt h\u00e4tten, dass nicht alle Katastrophen mit den Mitteln des Landes h\u00e4tte bew\u00e4ltigt werden k\u00f6nnen, sei ein Abkommen mit dem Nachbarn Polen \u00fcber gegenseitige Hilfe geschlossen worden. Somit st\u00fcnden im Ernstfall die \u201eKr\u00e4fte des Bundes (Bundeswehr, THW, Bundespolizei), der Nachbarl\u00e4nder und der Republik Polen\u201c zur Verf\u00fcgung.<a href=\"#_ftn941\" name=\"_ftnref941\">[941]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p> Die Stellung der Bundeswehr in der Katastrophenhilfe<br \/>\nDie Rolle, die der Bundeswehr in der Organisation des deutschen Katastrophenschutzes einnimmt, l\u00e4sst sich zun\u00e4chst durch die rechtlichen Bestimmungen und deren erlassm\u00e4\u00dfige Umsetzung<a href=\"#_ftn942\" name=\"_ftnref942\">[942]<\/a> durch das Verteidigungsministerium umschreiben. Demnach sind drei Prinzipien grundlegend:<\/p>\n<ol>\n<li>liegt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Katastrophenschutz bei den L\u00e4ndern bzw. bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in den L\u00e4ndern,<\/li>\n<li>kann die Bundeswehr nur eingesetzt werden, wenn sie von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden angefordert wird bzw. im Fall des \u00fcberregionalen Katastrophenfalles von der Bundesregierung eingesetzt wird und<\/li>\n<li>leistet die Bundeswehr nur so lange Hilfe, bis zivile Kr\u00e4fte in der Lage sind, die Aufgaben wahrzunehmen.<a href=\"#_ftn943\" name=\"_ftnref943\">[943]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr ihre Binnenorganisation unterscheidet die Bundeswehr vier unterschiedliche Arten von Schadensereignissen, bei denen sie Amtshilfe leisten kann: (1) das Ereignis kann mit zeitlichem Vorlauf erkennbar sein, (2) es handelt sich um einen \u00fcberraschenden Schadenseintritt, (3) eine sofortige Hilfe ist geboten (d.h. eine rechtzeitige Anforderung durch zivile Beh\u00f6rden lag nicht vor) oder (4) es handelt sich um F\u00e4lle dringender Nothilfe durch wenige Bundeswehrangeh\u00f6rige. In diesen Fallkonstellationen sind die Meldewege und Entscheidungskompetenzen innerhalb der Organisation Bundeswehr unterschiedlich verteilt.<a href=\"#_ftn944\" name=\"_ftnref944\">[944]<\/a><\/p>\n<p>Aus dem Umstand, dass die Bundeswehr nur eine subsidi\u00e4re, die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden auf deren Bitten hin unterst\u00fctzende Rolle spielen soll, resultieren zwei Probleme. Das erste bezieht sich auf das Verh\u00e4ltnis zwischen den origin\u00e4ren Aufgaben der Bundeswehr und ihren subsidi\u00e4ren T\u00e4tigkeiten, das zweite auf die Stellung als nur helfender Partner gegen\u00fcber den eigentlich Zust\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>Ausgehend von den Bestimmungen in Art. 87a Abs. 2 GG wird in der \u201eVerteidigung\u201c die prim\u00e4re Aufgabe der Bundeswehr gesehen. Auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe war und ist die Organisation Bundeswehr ausgerichtet. Dass \u201eVerteidigung\u201c im Unterschied zu den Zeiten des Kalten Krieges nicht mehr herk\u00f6mmliche Landesverteidigung,<a href=\"#_ftn945\" name=\"_ftnref945\">[945]<\/a> sondern die Vertretung deutscher (und B\u00fcndnis-)Interessen in der ganzen Welt bedeutet, hat unmittelbare Folgen f\u00fcr die F\u00e4higkeiten der Bundeswehr, bei Katastrophen im Innern zu helfen. Die erste Folge der seit den 90er Jahre erfolgten Transformation der Bundeswehr betrifft deren Pr\u00e4senz (bzw. Dislozierung) im Inland. Wegen der Orientierung auf Auslandseins\u00e4tze und dem \u2013 auch Sparzw\u00e4ngen geschuldeten \u2013 R\u00fcckzug aus der Fl\u00e4che durch Standortschlie\u00dfungen ging das Bundesverwaltungsamt 2003 davon aus, f\u00fcr Planungen zur Katastrophenhilfe sei \u201eein grunds\u00e4tzlich ver\u00e4ndertes, in der Regel reduziertes Hilfeleistungspotential der Bundeswehr zu ber\u00fccksichtigen\u201c.<a href=\"#_ftn946\" name=\"_ftnref946\">[946]<\/a> Aus der Sicht des Verteidigungsministeriums resultiert aus der Transformation der Armee jedoch kein verringertes milit\u00e4risches Hilfspotential. Zum einen seien die Standortschlie\u00dfungen durch die fl\u00e4chendeckende Struktur der Kreis- und Bezirksverbindungskommandos ausgeglichen worden.<a href=\"#_ftn947\" name=\"_ftnref947\">[947]<\/a> Zweitens blieben trotz der Umgestaltung in drei Kr\u00e4ftekategorien alle Angeh\u00f6rigen der Streitkr\u00e4fte f\u00fcr die Katastrophenhilfe verf\u00fcgbar. Und drittens werde die gesunkene Standortdichte durch die speziell ausgestatteten ZMZ-Standorte ausgeglichen.<a href=\"#_ftn948\" name=\"_ftnref948\">[948]<\/a> Durch die Transformation, so der Generalinspekteur der Bundeswehr, werde die F\u00e4higkeit zur Katastrophenhilfe sogar verbessert. Denn die Umgestaltung der Armee ziele \u201eauf eine umfassende Verbesserung der F\u00e4higkeit, schnell, effektiv und nachhaltig wirken zu k\u00f6nnen. Wer rasch auf eine Krise in einer abgelegenen Weltregion zu reagieren vermag, kann dies in einem noch h\u00f6heren Ma\u00dfe auch im eigenen Land.\u201c Zudem sei nicht die m\u00f6glichst breit gestreute Stationierung von Truppenteilen ausschlaggebend, sondern die Einbindung der Bundeswehr in \u201eein Netzwerk der Sicherheitsvorsorge\u201c,<a href=\"#_ftn949\" name=\"_ftnref949\">[949]<\/a> das mit der neuen territiorialen Struktur geschaffen werde.<\/p>\n<p>Die Standortschlie\u00dfungen sind nur ein Teil des Problems, das aus Ausrichtung der Bundeswehr an der Prim\u00e4raufgabe \u201eVerteidigung\u201c f\u00fcr den Katastrophenschutz resultiert. Obwohl das Grundgesetz seit 1968 (Art. 35 Abs. 2 und 3) und die einschl\u00e4gigen programmatischen Dokumente des Verteidigungsministeriums<a href=\"#_ftn950\" name=\"_ftnref950\">[950]<\/a> die Hilfe im Katastrophenfall zu Aufgaben der Bundeswehr erkl\u00e4ren, bleibt die Ausrichtung der Armee am Verteidigungsauftrag orientiert.<a href=\"#_ftn951\" name=\"_ftnref951\">[951]<\/a> Dies hat die praktische Konsequenz, dass die Hilfe in Katastrophenf\u00e4llen \u201eimmer eine Einzelfallentscheidung\u201c<a href=\"#_ftn952\" name=\"_ftnref952\">[952]<\/a> darstellt. Explizit hat das Ministerium deshalb untersagt, konkrete Zusagen f\u00fcr m\u00f6gliche Hilfst\u00e4tigkeiten zu machen: \u201eDie Aufnahme konkret festgelegter Hilfsma\u00dfnahmen der Bundeswehr in zivile Katastropheneinsatzpl\u00e4ne ist nicht zul\u00e4ssig, weil die Verf\u00fcgbarkeit der milit\u00e4rischen Kr\u00e4fte nicht garantiert werden kann und der Hilfseinsatz zeitlich befristet ist.\u201c<a href=\"#_ftn953\" name=\"_ftnref953\">[953]<\/a> Mit Bezug auf das Grundgesetz lehnen die Streitkr\u00e4fte es ab, \u201eF\u00e4higkeiten auf(zu)bauen oder Material bereit(zu)stellen, das ausschlie\u00dflich diesen subsidi\u00e4ren Aufgaben dient\u201c.<a href=\"#_ftn954\" name=\"_ftnref954\">[954]<\/a> In der \u201eTeilkonzeption ZMZ\u201c wird ausdr\u00fccklich festgehalten, dass die Bundeswehr \u201eUnterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr zivile Beh\u00f6rden &#8230; nur im Rahmen der f\u00fcr den milit\u00e4rischen Einsatz vorhandenen origin\u00e4ren Kr\u00e4fte und Mittel\u201c erbringt.<a href=\"#_ftn955\" name=\"_ftnref955\">[955]<\/a> Die Hilfe der Bundeswehr steht damit nicht nur unter einem rechtlichen, sondern auch unter einem materiellen Vorbehalt, denn sie werden nur \u201eim Rahmen freier Kapazit\u00e4ten\u201c<a href=\"#_ftn956\" name=\"_ftnref956\">[956]<\/a> zur Verf\u00fcgung gestellt. Ob die Bundeswehr Amtshilfe gew\u00e4hrt, \u201eentscheidet grunds\u00e4tzlich der regional zust\u00e4ndige Terr[itoriale]Bef[ehls]h[aber]\/K[omman]d[eu]r, soweit sich das BMVg in Ausnahmef\u00e4llen diese Entscheidung nicht vorbehalten hat\u201c.<a href=\"#_ftn957\" name=\"_ftnref957\">[957]<\/a><\/p>\n<p>Dass die Kapazit\u00e4ten der Bundeswehr in den Vorkehrungen der L\u00e4nder nicht eingeplant werden k\u00f6nnen, stellt f\u00fcr die L\u00e4nderbeh\u00f6rden ein Problem dar. 2005 war das Verteidigungsministerium immerhin bereit, die \u201eUnterst\u00fctzungsf\u00e4higkeiten\u201c der Bundeswehr in einzelnen Bereichen \u201ebeispielhaft\u201c anzugeben; auch k\u00fcndigte das Ministerium an, \u201eInformationen \u00fcber die F\u00e4higkeiten und Ger\u00e4te der Bundeswehr\u201c zur Verf\u00fcgung zu stellen.<a href=\"#_ftn958\" name=\"_ftnref958\">[958]<\/a> Ein Bericht zur Situation des Katastrophenschutzes betonte im folgenden Jahr, dass die Bundeswehr auch \u201eausgef\u00fchrt\u201c habe, \u201esie k\u00f6nne mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit sicherstellen, dass sie unter Beachtung der grundgesetzlichen Vorgaben der zivilen Katastrophenabwehr zur Verf\u00fcgung stehen wird\u201c.<a href=\"#_ftn959\" name=\"_ftnref959\">[959]<\/a><\/p>\n<p>Der zweite Problemkreis betrifft die Stellung der helfenden Bundeswehr innerhalb des Katastropheneinsatzes. Bei Katastrophen im Inland werden die eingesetzten Bundeswehreinheiten (im Frieden) grunds\u00e4tzlich durch das Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando gef\u00fchrt.<a href=\"#_ftn960\" name=\"_ftnref960\">[960]<\/a> Das SKUKdo nimmt eine Schl\u00fcsselstellung f\u00fcr die Katastrophenhilfe der Bundeswehr ein. Es soll u.a. durch \u201efr\u00fchestm\u00f6gliche Informationsgewinnung auf allen Ebenen rechtzeitige Koordination und Befehlsgebung\u201c sicherstellen, m\u00f6gliche Kr\u00e4fte f\u00fcr Unterst\u00fctzungsleistungen identifizieren und \u201edie Gefahrenschwerpunkte sowie die verf\u00fcgbaren und eingesetzten milit\u00e4rischen Kr\u00e4fte in einem zentralen Lagebild allen milit\u00e4risch Verantwortlichen zur Verf\u00fcgung stellen\u201c.<a href=\"#_ftn961\" name=\"_ftnref961\">[961]<\/a> Das SKUKdo wird seinerseits durch die F\u00fchrungskommandos der milit\u00e4rischen Organisationsbereiche unterst\u00fctzt, die wiederum die fachlich zust\u00e4ndigen Kommandobeh\u00f6rden beteiligen sollen.<a href=\"#_ftn962\" name=\"_ftnref962\">[962]<\/a> Die lokalen Kommandos der Bundeswehr sollen in den \u00f6rtlichen Krisenst\u00e4ben beratend mitwirken; sie sind nicht befugt, Kr\u00e4fte der Bundeswehr zuzusagen.<a href=\"#_ftn963\" name=\"_ftnref963\">[963]<\/a> Die Einsatzkoordination zwischen zivilen und milit\u00e4rischen Kr\u00e4ften erfolgt durch das Landeskommando, aber die Gesamtverantwortung und -leitung f\u00fcr den Katastropheneinsatz bleibt bei den zust\u00e4ndigen zivilen Katastrophenst\u00e4ben.<a href=\"#_ftn964\" name=\"_ftnref964\">[964]<\/a><\/p>\n<p>Da keine gesonderten Kr\u00e4fte f\u00fcr die Katastrophenhilfe vorr\u00e4tig gehalten werden \u2013 jenseits der regionalen Planungs- und Unterst\u00fctzungstrupps und den aktiven Soldaten in den Landeskommandos \u2013, stellt \u201edie Bundeswehr subsidi\u00e4r Kr\u00e4fte und Mittel ab, die f\u00e4higkeitsorientiert auf allen Org[anisations]Ber[eichen] bedarfsgerecht zusammengestellt und durch die zust\u00e4ndigen Territorialen Kommandobeh\u00f6rden gef\u00fchrt werden\u201c.<a href=\"#_ftn965\" name=\"_ftnref965\">[965]<\/a> Neben der Pr\u00fcfung der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit ist auch die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgbarkeit der beantragten Ressourcen von Bedeutung. Der Katalog der vorhandenen Truppenteile und F\u00e4higkeiten einschlie\u00dflich ihrer gegenw\u00e4rtigen Verwendung ist in der Datei ORBAT (Order of Battle) erfasst; auf diese Datei haben die Landeskommandos Zugriff.<a href=\"#_ftn966\" name=\"_ftnref966\">[966]<\/a><\/p>\n<p>In der bundeswehrintenen Arbeitsteilung sorgen die lokalen Kommandos f\u00fcr eine direkte Verbindung zu den zivilen Krisenst\u00e4ben. Sie sollen innerhalb der Krisenst\u00e4be eine Zelle \u201eHilfeleistung Bundeswehr\u201c bilden und nicht an der Technischen Einsatzleitung teilnehmen. Das Verbindungskommando ist auch nicht befugt, Bundeswehrkr\u00e4fte zuzusagen. Seine Aufgabe besteht darin, den Krisenstab zu beraten. Dar\u00fcber hinaus soll es Kontakt zu benachbarten Verbindungskommandos und zu Bundeswehrdienststellen im eigenen Zust\u00e4ndigkeitsbereich halten.<a href=\"#_ftn967\" name=\"_ftnref967\">[967]<\/a><\/p>\n<p>Das Ersuchen um Katastrophenhilfe an die Bundeswehr ist nicht daran gebunden, dass der zivile Katastrophenfall ausgerufen wurde. Umgekehrt k\u00f6nnen die Territorialen Kommandobeh\u00f6rden den Katastrophenalarm nach dem \u201eGrundsatzbefehl f\u00fcr Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen und im Rahmen der dringenden Nothilfe\u201c (KATAL) ausl\u00f6sen.<a href=\"#_ftn968\" name=\"_ftnref968\">[968]<\/a> Die Ausl\u00f6sung dieses milit\u00e4rischen Katastrophenfalls ist weder an die Erkl\u00e4rung des zivilen Katastrophenfalls noch an das Vorliegen eines Amtshilfeersuchens gebunden.<a href=\"#_ftn969\" name=\"_ftnref969\">[969]<\/a><br \/>\n Eingriffsrecht und Leitung<br \/>\nVerfassungsrechtlich sind die T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr zun\u00e4chst durch Art. 35 Abs. 2 GG begrenzt. Da die Streitkr\u00e4fte \u201ezur Hilfe\u201c f\u00fcr die \u00fcberforderte Polizei angefordert w\u00fcrden, komme es zu einer \u201e\u00dcbertragung der polizeilichen Befugnisse des Landes auf die Bundeswehr\u201c. Damit \u00fcbe die Bundeswehr \u201egenauso Polizeirecht wie die Polizei aus, inklusive aller polizeilichen Befugnisse nach au\u00dfen (auch gegen\u00fcber den B\u00fcrgern).\u201c<a href=\"#_ftn970\" name=\"_ftnref970\">[970]<\/a> Diese Beschr\u00e4nkung auf polizeiliche Befugnisse gelte auch f\u00fcr die Eins\u00e4tze beim \u00fcberregionalen Katastrophenfall (Art. 35 Abs. 3 GG), da die Formulierung \u201ezur Unterst\u00fctzung\u201c \u201esachlich das Gleiche\u201c wie \u201ezur Hilfe bedeute\u201c.<a href=\"#_ftn971\" name=\"_ftnref971\">[971]<\/a> Ma\u00dfgebliche einfachgesetzliche Rechtsgrundlage f\u00fcr die Amtshilfe leistenden Streitkr\u00e4fte ist demnach das Recht des Einsatzlandes.<a href=\"#_ftn972\" name=\"_ftnref972\">[972]<\/a><\/p>\n<p>Dass den Streitkr\u00e4ften in Katastropheneins\u00e4tzen hoheitliche Befugnisse zustehen, ist unbestritten.<a href=\"#_ftn973\" name=\"_ftnref973\">[973]<\/a> W\u00e4re dem nicht so, w\u00e4ren die Bestimmungen in Art. 35 Abs. 2 und 3 GG \u00fcberfl\u00fcssig, da nicht-hoheitliche T\u00e4tigkeiten bereits durch Art. 35 Abs. 1 GG gedeckt sind. Sachlich macht eine solche Erweiterung durchaus Sinn, weil \u201etechnische Amtshilfe\u201c mitunter unmittelbar mit Eingriffen in Grundrechte verbunden ist.<a href=\"#_ftn974\" name=\"_ftnref974\">[974]<\/a> Allerdings sind diese Eingriffe durch das Polizeirecht beschr\u00e4nkt, weil ansonsten die Polizeibeh\u00f6rden sich im Wege der Amtshilfe neue Befugnisse zunutze machen k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn975\" name=\"_ftnref975\">[975]<\/a> Durch diese Bindung an das Polizeirecht ist f\u00fcr die Amtshilfe der Gebrauch nur solcher Waffen durch die Bundeswehr zul\u00e4ssig, die die Polizei einsetzen darf.<a href=\"#_ftn976\" name=\"_ftnref976\">[976]<\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Rechtsgrundlagen f\u00fcr den regionalen Katastrophenfall eindeutig im (Polizei)recht des Einsatzlandes gesehen werden, existieren unterschiedliche Positionen in der Frage, welches Recht f\u00fcr die Eins\u00e4tze nach Art. 35 Abs. 3 (\u00fcberregionale Katastrophe) ma\u00dfgeblich ist.<a href=\"#_ftn977\" name=\"_ftnref977\">[977]<\/a> In diesen F\u00e4llen handele es sich \u201ede iure und de facto (um) eine Kompetenz\u00fcberlagerung von den L\u00e4ndern zum Bund\u201c.<a href=\"#_ftn978\" name=\"_ftnref978\">[978]<\/a> Da aber der \u201eVollzug von Landesrecht durch Bundesorgane unzul\u00e4ssig\u201c sei, komme das Landesrecht als Grundlage f\u00fcr \u201ehoheitliche Ma\u00dfnahmen der Streitkr\u00e4fte\u201c nicht in Betracht.<a href=\"#_ftn979\" name=\"_ftnref979\">[979]<\/a> Neben den verfassungsrechtlichen Probleme sind auch praktische Schwierigkeiten zu erwarten, da die Soldaten das Polizeirecht aller Bundesl\u00e4nder kennen m\u00fcssten, und sie in den Eins\u00e4tzen sich dar\u00fcber im Klaren sein m\u00fcssten, in welchem Bundesland sie sich gerade bewegen. Mitunter ist vorgeschlagen worden, dass bei \u00fcberregionalen Katastropheneins\u00e4tzen das UZwGBw anzuwenden sei. H\u00e4ufiger wird jedoch gefordert, ein Ausf\u00fchrungsgesetz zu Art. 35 Abs. 2 und 3 zu erlassen, in dem auch die Befugnisse der Bundeswehr geregelt werden sollten,<a href=\"#_ftn980\" name=\"_ftnref980\">[980]<\/a> oder ein \u201eBundeswehraufgabengesetz\u201c mit entsprechenden Bestimmungen zu schaffen.<a href=\"#_ftn981\" name=\"_ftnref981\">[981]<\/a><\/p>\n<p>Dass die Bundeswehr \u00fcber keine eigenen Eingriffsbefugnisse verf\u00fcgt, unterstreicht den subsidi\u00e4ren Charakter ihrer T\u00e4tigkeit. Dem entspricht auch, dass die Einsatzleitung grunds\u00e4tzlich bei der zust\u00e4ndigen zivilen Beh\u00f6rde liegt. Gleichzeitig bleiben jedoch die beteiligten Bundeswehreinheiten und -einrichtungen milit\u00e4rischem Befehl unterstellt.<a href=\"#_ftn982\" name=\"_ftnref982\">[982]<\/a> D.h. dass die eingesetzten SoldatInnen \u201ew\u00e4hrend ihres Einsatzes im Katastrophenfall ausschlie\u00dflich und uneingeschr\u00e4nkt nur ihrem milit\u00e4rischem Vorgesetzten\u201c unterstehen.<a href=\"#_ftn983\" name=\"_ftnref983\">[983]<\/a> Die den zivilen Beh\u00f6rden helfenden Bundeswehreinheiten bleiben als milit\u00e4rische Einheiten bestehen \u2013 \u201ealso ohne Aufl\u00f6sung des internen Befehls- und Unterstellungssystems, also ihres internen Hierarchiesystems und damit ihrer organisatorischen Anbindung an das Verteidigungsministerium\u201c.<a href=\"#_ftn984\" name=\"_ftnref984\">[984]<\/a> In dem entsprechenden Erlass gibt das Verteidigungsministerium vor, dass \u00fcber \u201eArt und Umfang\u201c der T\u00e4tigkeit der Bundeswehr die territorialen Kommandobeh\u00f6rden zu entscheiden haben,<a href=\"#_ftn985\" name=\"_ftnref985\">[985]<\/a> sie also dar\u00fcber befinden, wie ein festgelegtes Einsatzziel \u201epersonell und materialm\u00e4\u00dfig am besten zu erreichen ist\u201c.<a href=\"#_ftn986\" name=\"_ftnref986\">[986]<\/a> In ihrer Selbstdarstellung betont die Bundeswehr: \u201eDie Planung, Koordinierung und F\u00fchrung der eingesetzten Truppenteile der Bw bei Hilfeleistungen \/ Amtshilfe, einschlie\u00dflich der Einsatzkoordination mit den zivilen Bedarfstr\u00e4gern, erfolgt durch die Territorialen Kommandobeh\u00f6rden.\u201c<a href=\"#_ftn987\" name=\"_ftnref987\">[987]<\/a><\/p>\n<p>Je konkreter die Vorgaben der zivilen Einsatzleitung sind, desto geringer ist der Entscheidungsspielraum f\u00fcr die milit\u00e4rische Seite. Ob die Soldaten tats\u00e4chlich nur \u201eals \u201ahelfende H\u00e4nde\u2018 bei Naturkatastrophen etc.\u201c<a href=\"#_ftn988\" name=\"_ftnref988\">[988]<\/a> in Erscheinung treten, ist angesichts dieser geteilten Einsatzzust\u00e4ndigkeit fraglich. Reibungen zwischen ziviler Einsatzleitung und der eigenst\u00e4ndigen milit\u00e4rischen Befehlsstruktur liegen nahe. In Hamburg wurde 2002 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der neben den L\u00e4ndern Niedersachsen und Hamburg auch die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz und die Handelskammer Hamburg beteiligt waren. Die Arbeitsgruppe sollte \u201eVorschl\u00e4ge f\u00fcr eine gemeinsame Einsatzf\u00fchrung\u201c bei Katastrophen und Gro\u00dfschadensf\u00e4llen im Bereich der Elbe unterbreiten.<a href=\"#_ftn989\" name=\"_ftnref989\">[989]<\/a> In der Nachbereitung des Elbehochwassers von 2002 regte das Wehrbereichskommando III Verbesserungen in der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit an. An der Spitze der sieben Vorschl\u00e4ge stand die \u201eZuweisung von konkreten Aufgaben an die Bundeswehr origin\u00e4r zur selbst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung\u201c. In weiteren Punkten wurden die \u201eSchaffung eines gemeinsamen Funkkreises f\u00fcr die zust\u00e4ndigen F\u00fchrungsebenen im Katastrophenfall\u201c und der \u201egezielte Einsatz der vorhandenen Fachkompetenz der Bundeswehr (gerade auch in den Bereichen F\u00fchrung und Kommunikation) durch Katastrophenschutzbeh\u00f6rden\u201c vorgeschlagen.<a href=\"#_ftn990\" name=\"_ftnref990\">[990]<\/a> In ihren Schlussfolgerungen pl\u00e4dierte die Kirchbach-Kommission in der Auswertung des Elbe-Einsatzes von 2002 f\u00fcr eine \u201epragmatische Auslegung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips, die die Bundeswehr bei gro\u00dffl\u00e4chigen Katastrophen mit hohem Schadenspotential gro\u00dfe Aufgabensegmente zur selbst\u00e4ndigen Erledigung zuweist und erforderlichenfalls auch auf F\u00fchrungspersonal und das F\u00fchrungssystem der Bundeswehr in Anspruch nimmt\u201c. Ein derartiges Verfahren sto\u00dfe \u201enicht an verfassungsrechtliche Grenzen\u201c und stelle die \u201eLeitungsrolle der Katastrophenschutzbeh\u00f6rde\u201c nicht in Frage.<a href=\"#_ftn991\" name=\"_ftnref991\">[991]<\/a> An anderer Stelle \u2013 im Zusammenhang mit der geforderten Harmonisierung des Katastrophenschutzrechts der L\u00e4nder, einheitlichen F\u00fchrungsgrunds\u00e4tzen, Organisationsstrukturen und der Verzahnung von Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr \u2013 pl\u00e4diert der Bericht daf\u00fcr, in ein derartiges System auch die Bundeswehr einzubeziehen. Denn: \u201eDas herk\u00f6mmliche Verst\u00e4ndnis von Subsidiarit\u00e4t wird den M\u00f6glichkeiten nur unzureichend gerecht.\u201c<a href=\"#_ftn992\" name=\"_ftnref992\">[992]<\/a><\/p>\n<p>Katastrophenhilfe oder Katastrophenschutz?<\/p>\n<p>Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz war umstritten, ob die Bundeswehr erst nach Eintritt einer Katastrophe zur Hilfe der origin\u00e4r zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden eingesetzt werden oder ob sie zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt intervenieren darf, um den Eintritt der Katastrophe zu verhindern. Das Gericht hat diesen Streit vorl\u00e4ufig insoweit entsch\u00e4rft, als es auf den polizeilichen Begriff einer konkreten Gefahr zur\u00fcckgriff, um den Zeitpunkt eines m\u00f6glichen Bundeswehreinsatzes zu bestimmen. Demnach darf die Bundeswehr dann eingreifen, wenn bei ungehindertem Ablauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Katastrophe eintreten w\u00fcrde.<a href=\"#_ftn993\" name=\"_ftnref993\">[993]<\/a><\/p>\n<p>Zwar ist durch diese Formulierung das Eingriffshandeln der Bundeswehr zeitlich und situativ (durch andere Teile des Urteils auch im Hinblick auf die Bewaffnung) eingegrenzt. Damit ist aber keineswegs ausgeschlossen, die Bundeswehr an der Vorbereitung m\u00f6glicher Katastrophenhilfen (an Planungen, Schutz- und Vorkehrungen f\u00fcr die Hilfeleistung) zu beteiligen. Vielmehr kann man das Urteil als Best\u00e4tigung f\u00fcr jene Bem\u00fchungen auffassen, die Bundeswehr enger mit den Einrichtungen des zivilen Katastrophenschutzes zu verzahnen. Insofern bleibt die Frage nach dem Anteil der Bundeswehr an der \u201eSicherheitsvorsorge\u201c<a href=\"#_ftn994\" name=\"_ftnref994\">[994]<\/a> offen.<a href=\"#_ftn995\" name=\"_ftnref995\">[995]<\/a><\/p>\n<p>In der gegenw\u00e4rtigen Situation sind vier Elemente der praktischen zivil-milit\u00e4rischen Kooperation im Bereich des Katastrophenschutzes von Bedeutung:<\/p>\n<ol>\n<li>Die neue territoriale Organisation, die auf jeder Ebene pers\u00f6nlich bekannte Ansprechpartner f\u00fcr die zivilen Beh\u00f6rden schaffen soll.<\/li>\n<li>Die gemeinsame Ausbildung des Personals an der AKNZ, die durch gegenseitiges Wissen und gegenseitiges Kennenlernen Hemmschwellen des Kontakts abbauen soll.<\/li>\n<li>Durch die Beteiligung an Krisenst\u00e4ben und Katastrophenschutz\u00fcbungen, um die praktischen Kooperations- und Zusammenarbeitsformen einzu\u00fcben.<\/li>\n<li>Durch den Austausch von Daten, die die Basis f\u00fcr Lageeinsch\u00e4tzungen und f\u00fcr das Ressourcenmanagement verbessern sollen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die r\u00e4umliche Pr\u00e4senz versucht die Bundeswehr seit 2008 durch die fl\u00e4chendeckende Einrichtung von Kreis- und Bezirksverbindungs- sowie Landeskommandos herzustellen. In diesem Rahmen kommt der Ausbildung, die teilweise mit den zivilen Akteuren gemeinsam geschieht, eine gro\u00dfe Bedeutung zu. Beide Elemente sind in Kapitel 2 dargestellt worden.<\/p>\n<p>Die institutionelle Verflechtung der Bundeswehr mit zivilen Beh\u00f6rden ist unterschiedlich ausgepr\u00e4gt. Nach Angaben der Bundesregierung existieren in neun der 16 Bundesl\u00e4nder Koordinierungsgremien im Bereich des Katastrophenschutzes, in denen die Bundeswehr st\u00e4ndig beteiligt ist.<a href=\"#_ftn996\" name=\"_ftnref996\">[996]<\/a> In Berlin besteht z.B. seit dem Jahr 2000 ein Ressort\u00fcbergreifender Arbeitskreis, dem unter Vorsitz der Senatsinnenveraltung das Technische Hilfswerk, die Feuerwehr, die Polizei sowie die Bundeswehr (Standortkommando Berlin) als st\u00e4ndige Mitglieder angeh\u00f6ren. J\u00e4hrlich findet ein Treffen auf der Ebene der Beh\u00f6rdenleitungen statt. Der Arbeitskreis stellt ein Instrument des Informationsaustauschs, ein Gremium der Koordination und eine Plattform zum gegenseitigen Kennenlernen dar. U.a. wurde unter seiner Regie eine Datenbank \u00fcber die bei den Beteiligten vorhandenen Ressourcen bzw. F\u00e4higkeiten eingerichtet.<a href=\"#_ftn997\" name=\"_ftnref997\">[997]<\/a><\/p>\n<p>Auf lokaler Ebene sind die Verh\u00e4ltnisse sehr unterschiedlich. Zwei Beispiele:<\/p>\n<ul>\n<li>In der gr\u00f6\u00dften nordhein-westf\u00e4lischen Stadt gibt es zwar enge Kontakte zwischen der f\u00fcr den Katatstrophenschutz prim\u00e4r zust\u00e4ndigen Feuerwehr und der Polizei, aber keine Einbindung der Bundeswehr. Der lokale BeaBwZMZ war dem Chef der Feuerwehr nicht bekannt (Stand: Herbst 2007). Zu Zeiten der \u201ealten Bundeswehr\u201c seien in der Stadt eine Transporteinheit und Pioniere stationiert gewesen, der Kontakt sei \u00fcber den Standort\u00e4ltesten problemlos m\u00f6glich gewesen.<a href=\"#_ftn998\" name=\"_ftnref998\">[998]<\/a><\/li>\n<li>Im Landkreis R\u00fcgen findet einmal monatlich unter Vorsitz der Kreisverwaltung eine \u201eBeh\u00f6rdenleiterberatung\u201c statt. Neben dem Ordnungsamt nehmen die Wasserschutzpolizei und die Bundespolizei teil. Die Bundeswehr ist durch den Leiter des Kreisverbindungskommandos vertreten. Die Treffen dienen dem allgemeinen Informationsaustausch.<a href=\"#_ftn999\" name=\"_ftnref999\">[999]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Unsere kleine Fragebogenerhebung Mitte 2009 best\u00e4tigte, dass auf lokaler Ebene zumindest in den deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten sowohl die Polizeien wie die Katastrophenschutzbeh\u00f6rden in Kontakt mit der Bundeswehr sind. \u201eKeine Kontakt\u201c bestand in keiner der antwortenden 32 Beh\u00f6rden zur Bundeswehr, 20 Mal wurde von regelm\u00e4\u00dfigen, 23 Mal von anlassbezogenen Kontakten berichtet. Dar\u00fcber hinaus gaben 18 Beh\u00f6rden an, der Kontakt bestehe im \u201eallgemeinen Informationsaustausch\u201c, in 19 F\u00e4llen findet (auch) ein \u201egezielter Austausch\u201c von Informationen statt und 23 Mal wurde (zus\u00e4tzlich) angegeben, dass die Zusammenarbeit anlassbezogen geschehe. Allen 32 Beh\u00f6rden war das lokale Kommando bekannt, in 27 F\u00e4llen bestand ein direkter Kontakt zu ihm. Gefragt nach der Beteiligung an lokalen Koordinierungsgremien gaben 17 Befragte an, dass die Bundeswehr \u201egrunds\u00e4tzlich\u201c beteiligt ist, w\u00e4hrend das in dreizehn F\u00e4llen nur \u201eanlassbezogen\u201c geschieht.<a href=\"#_ftn1000\" name=\"_ftnref1000\">[1000]<\/a><\/p>\n<p>Auf Bundesebene wurde erst nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl (1986) unter Vorsitz des Bundesinnenministeriums eine \u201eInterministerielle Koordinierungsgruppe von Bund und L\u00e4ndern bei gro\u00dffl\u00e4chigen Gefahrenlagen\u201c (IntMinKoGr) eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, bei gro\u00dfen Schadenslagen, die T\u00e4tigkeit verschiedener Bundesressorts zu koordinieren und die L\u00e4nder zu beraten und zu unterst\u00fctzen. Die Koordinierungsgruppe selbst tritt nur im Gefahrenfall zusammen; sie verf\u00fcgt aber mittlerweile \u00fcber eine Gesch\u00e4ftsstelle, die im Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet wurde. Die IntMinKoGr wird seit 2004 auch an den L\u00dcKEX-\u00dcbungen beteiligt.<a href=\"#_ftn1001\" name=\"_ftnref1001\">[1001]<\/a><\/p>\n<p>Nach Angaben der Bundesregierung besteht eine st\u00e4ndige Zusammenarbeit der Bundeswehr \u2013 teilweise in der Form von Arbeitskreisen \u2013 mit:<\/p>\n<ul>\n<li>dem Bundesinnenministerium<\/li>\n<li>dem Gesundheitsministeriums<\/li>\n<li>dem BBK (einschlie\u00dflich GMLZ und denNIS)<\/li>\n<li>der AKNZ<\/li>\n<li>dem Robert-Koch-Institut<\/li>\n<li>mit den oberen Bundesbeh\u00f6rden im Gespr\u00e4chskreis ZMZ und<\/li>\n<li>im Rahmen der l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Krisenmanagement-\u00dcbung (L\u00dcKEX).<a href=\"#_ftn1002\" name=\"_ftnref1002\">[1002]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>In der j\u00fcngeren Vergangenheit haben auch die formalisierten Beziehungen der Bundeswehr im Kontext des Bev\u00f6lkerungsschutzes zugenommen. Nachdem 2002 eine \u00dcbereinkunft mit der AKNZ getroffen wurde, durch die die ZMZ-Ausbildung des milit\u00e4rischen Personals sowie die Abordnung von Verbindungsoffizieren an die AKNZ geregelt wurden, schloss das Ministerium 2008 einen Vertrag mit dem Technischen Hilfswerk \u00fcber die \u201eZusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland\u201c ab. F\u00fcr die Inlandst\u00e4tigkeiten sieht der Vertrag sechs Elemente der Zusammenarbeit vor: Mitbenutzung der Liegenschaften der Bundeswehr durch das THW, gemeinsame Ausbildung des Personals, gegenseitiger Informationsaustausch, den Austausch von Verbindungspersonal, die M\u00f6glichkeit, THW-Helfer in Bundeswehrmaschinen mitfliegen zu lassen, und auf Anforderung in Einsatzlagen die Weitergabe von Informationen aus dem Geo-Informationssystem der Bundeswehr an das THW.<a href=\"#_ftn1003\" name=\"_ftnref1003\">[1003]<\/a><\/p>\n<p>\u00dcbungen<\/p>\n<p>Da die Hilfe bei Katastrophen nicht zu den prim\u00e4ren Aufgaben der Bundeswehr z\u00e4hlt, ist Soldaten die Teilnahme an zivilen Katastrophenschutz\u00fcbungen untersagt. Eine Beteiligung ist nur in Form von Plan-, Stabs- oder Rahmen\u00fcbungen zul\u00e4ssig.<a href=\"#_ftn1004\" name=\"_ftnref1004\">[1004]<\/a> Voll\u00fcbungen der Bundeswehr finden nur sehr selten statt, etwa im Bereich Sanit\u00e4t.<a href=\"#_ftn1005\" name=\"_ftnref1005\">[1005]<\/a> Die \u201eAusbildung der Truppe zur Katastrophenhilfe\u201c, so hei\u00dft es im Entwurf der \u201eTeilkonzeption ZMZ\u201c, \u201eist grunds\u00e4tzlich kein eigenst\u00e4ndiger \u00dcbungszweck der Bundeswehr.\u201c<a href=\"#_ftn1006\" name=\"_ftnref1006\">[1006]<\/a> Die \u00dcbungen d\u00fcrften sich nur auf die Verfahren erstrecken, wie Hilfen im Ernstfall organisiert und eingesetzt werden k\u00f6nnen; die konkrete Hilfst\u00e4tigkeit selbst darf aber nicht einge\u00fcbt werden.<a href=\"#_ftn1007\" name=\"_ftnref1007\">[1007]<\/a> Trotz dieser beschr\u00e4nkten \u00dcbungsf\u00e4higkeit, ist die Bundeswehr bestrebt, an Katastrophenschutz\u00fcbungen teilzunehmen.<a href=\"#_ftn1008\" name=\"_ftnref1008\">[1008]<\/a> Wie oft und in welchem Ausma\u00df diese geschieht, ist unbekannt.<a href=\"#_ftn1009\" name=\"_ftnref1009\">[1009]<\/a> Einige Beispiele zur Illustration:<\/p>\n<ul>\n<li>In Hamburg fanden in den Jahren 2001 bis 2003 j\u00e4hrlich zwischen f\u00fcnf und sieben Katastrophenschutz\u00fcbungen statt. In der Darstellung des Senats wird nur f\u00fcr 2001 erw\u00e4hnt, dass die Bundeswehr an einer \u201eDeichverteidigungs\u00fcbung\u201c teilnahm.<a href=\"#_ftn1010\" name=\"_ftnref1010\">[1010]<\/a><\/li>\n<li>2005 nahm die Bundeswehr an der Sturmflut-\u00dcbung \u201eArche 05\u201c teil, bei der das Zusammenwirken der Kr\u00e4fte in den L\u00e4ndern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erprobt wurde.<a href=\"#_ftn1011\" name=\"_ftnref1011\">[1011]<\/a><\/li>\n<li>In Niedersachsen fanden im Jahr 2001 20 Katastrophenschutz\u00fcbungen als Stabsrahmens\u00fcbungen statt. Bei den \u00dcbungen sei \u201eauch meistens die Bundeswehr\u201c beteiligt gewesen.<a href=\"#_ftn1012\" name=\"_ftnref1012\">[1012]<\/a><\/li>\n<li>Regelm\u00e4\u00dfig, so die Bundesregierung, w\u00fcrden die santit\u00e4tsdienstlichen Kr\u00e4fte und Einrichtungen der Bundeswehr in die kommunalen und regionalen Katastrophenschutz\u00fcbungen eingebunden.<a href=\"#_ftn1013\" name=\"_ftnref1013\">[1013]<\/a><\/li>\n<li>In Sachsen-Anhalt wird die Bundeswehr neben THW, Polizei und Bundesgrenzschutz als eine der Institutionen genannt, deren Kr\u00e4fte \u201ef\u00fcr die Abwehr der jeweils angenommenen Schadenslagen\u201c \u201eeinbezogen\u201c w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn1014\" name=\"_ftnref1014\">[1014]<\/a><\/li>\n<li>F\u00fcr den Herbst 2003 war im Regierungspr\u00e4sidium Magdeburg eine \u00dcbung geplant, bei der eine Katastrophenlage (Flugzeugabsturz und gro\u00dffl\u00e4chige Waldbr\u00e4nden) gleichzeitig in drei Landkreisen vorliegen sollte. In der Stabsrahmens\u00fcbung sollten die St\u00e4be im Regierungspr\u00e4disium Magdeburg und im Verteidigungsbezirkskommando 82 parallel tagen.<a href=\"#_ftn1015\" name=\"_ftnref1015\">[1015]<\/a><\/li>\n<li>Mitunter wird in den Darstellungen erw\u00e4hnt, dass die Bundeswehr in den zivilen Krisenst\u00e4ben mitarbeitete. So etwa in der Voll\u00fcbung \u201eTriade\u201c 2005 in Leipzig. Zwei Mitarbeiter des Verbindungskommandos sa\u00dfen im Leitungsstab des Regierungspr\u00e4sidiums. Diese h\u00e4tten sich \u201eaktiv\u201c in die Arbeit eingebracht und \u201eAnfragen zur Unterst\u00fctzung\u201c abgearbeitet.<a href=\"#_ftn1016\" name=\"_ftnref1016\">[1016]<\/a><\/li>\n<li>2007 fand in Sachsen-Anhalt die \u00dcbung \u201eCloud\u201c statt. Die Bundeswehr wurde beteiligt; das Landeskommando richtete ein (eigenes) \u201eLagezentrum\u201c ein.<a href=\"#_ftn1017\" name=\"_ftnref1017\">[1017]<\/a><\/li>\n<li>In Berlin ist die Bundeswehr grunds\u00e4tzlich an allen j\u00e4hrlichen bis eineinhalb j\u00e4hrlichen Katastrophenschutz\u00fcbungen, die als Stabsrahmens\u00fcbungen stattfinden, sowie an \u00dcbungen der Feuerwehr beteiligt.<a href=\"#_ftn1018\" name=\"_ftnref1018\">[1018]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr den \u00fcberregionalen bzw. bundesweiten Katastrophenschutz sind die seit 2004 j\u00e4hrlich stattfindenden \u201eL\u00dcKEX\u201c genannten \u00dcbungen von besonderer Bedeutung. Sie stehen \u2013 nicht nur semantisch \u2013 in der Tradition der WINTEX\/CIMEX-\u00dcbungen, die bis 1989 im zweij\u00e4hrigen Abstand im Rahmen der NATO stattfanden. WINTEX\/CIMEX stand f\u00fcr Winter-Exercise\/Civil-Military Exercise, im Rahmen ihrer Szenarien wurde \u201edie Zusammenarbeit zwischen Bund und L\u00e4ndern, Streitkr\u00e4ften und Polizei, Sanit\u00e4tsorganisationen und Fachverwaltungen\u201c ge\u00fcbt.<a href=\"#_ftn1019\" name=\"_ftnref1019\">[1019]<\/a> Alle L\u00dcKEX-\u00dcbungen werden von einer Arbeitsgruppe an der AKNZ in Ahrweiler zentral gesteuert. \u00dcber diese besteht der Kontakt zur \u201eInternationalen Reaktionszelle\u201c (im GMLZ), die wiederum Verbindung zum MIC der EU in Br\u00fcssel h\u00e4lt.<\/p>\n<p>2004 fand die erste \u201el\u00e4nder\u00fcbergreifende Krisenmanagement\u00fcbung\u201c (L\u00dcKEX) vom 29.11. bis 1.12. statt. An ihr nahmen die Bundesl\u00e4nder Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg, Berlin und Schleswig-Holstein teil.<a href=\"#_ftn1020\" name=\"_ftnref1020\">[1020]<\/a> Das Szenarium der Stabsrahmens\u00fcbung ging \u201evon einer angespannten Sicherheitslage mit Drohungen und Anschl\u00e4gen mit terroristischem Hintergrund\u201c sowie ein gleichzeitig in Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg auftretender \u201eextremer Orkan mit anhaltendem und gro\u00dffl\u00e4chigem Stromausfall\u201c aus.<a href=\"#_ftn1021\" name=\"_ftnref1021\">[1021]<\/a> Bei den terroristischen Anschl\u00e4gen handelte es sich zum Teil um solche, bei denen \u201echemische Stoffe\u201c freigesetzt und die F\u00e4higkeit der Beh\u00f6rden, auf ABC-Gefahren zu reagieren, ge\u00fcbt werden sollten. Da in diesem Bereich die Kapazit\u00e4ten der zivilen Beh\u00f6rden als \u201edefizit\u00e4r\u201c angesehen wurden, wurden \u201eSzenarien ausgew\u00e4hlt, bei denen die Inanspruchnahme des speziellen know-hows der Streitkr\u00e4fte oder der chemischen Industrie erforderlich war.\u201c<a href=\"#_ftn1022\" name=\"_ftnref1022\">[1022]<\/a> Neben den Landesbeh\u00f6rden nahmen an der \u00dcbung sieben Bundesministerien, das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das Gemeinsame Lagezentrum des Bundes und der L\u00e4nder sowie deNis, das \u201edeutsche Notfallvorsorge-Informationssystem\u201c, teil. Au\u00dferdem waren rund 100 Unternehmen u.a. aus den Bereichen Energie, Telekommunikation, Flugsicherung, Wetterdienst und Chemie beteiligt.<a href=\"#_ftn1023\" name=\"_ftnref1023\">[1023]<\/a> Aus dem Bereich der Bundeswehr nahmen \u201ezahlreiche Dienststellen\u201c teil; die Federf\u00fchrung lag beim Streitkr\u00e4fte-Unterst\u00fctzungskommando.<a href=\"#_ftn1024\" name=\"_ftnref1024\">[1024]<\/a> Nach Angaben der Bundesregierung wurden mit der \u00dcbung sieben Ziele verfolgt: 1. \u00dcberpr\u00fcfung der Funktionsf\u00e4higkeit des Krisenmanagements, 2. Bewu\u00dftseinsbildung f\u00fcr die Bedeutung eines integrierten Krisenmanagements, 3. Auswirkungen auf den Ausfall kritischer Infrastrukturen, 4. Vermittlung von Synergien der Zusammenarbeit des Bev\u00f6lkerungsschutzes mit der Polizei bzw. 5. der l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Koordination, 6. \u00dcberpr\u00fcfung der Sicherstellung der Grundversorgung durch Public-Private-Partnerships und 7. die Koordinierung der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Beteiligten.<a href=\"#_ftn1025\" name=\"_ftnref1025\">[1025]<\/a><\/p>\n<p>An L\u00dcKEX 2005 waren die L\u00e4ndern Baden-W\u00fcrttemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen beteiligt. Die \u00dcbung dauerte ohne Unterbrechungen 36 Stunden.<a href=\"#_ftn1026\" name=\"_ftnref1026\">[1026]<\/a> Das Szenario war mit Blick auf die Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 2006 gew\u00e4hlt worden. W\u00e4hrend eines Fu\u00dfballturniers mit internationaler Beteiligung kam es zu verschiedenen Schadensereignissen, die teilweise wetterbedingt, teilweise auf technisches Versagen oder auf terroristische Anschl\u00e4ge zur\u00fcckzuf\u00fchren waren. Bei den Anschl\u00e4gen wurden auch chemische Kampfstoffe eingesetzt. In zwei Bundesl\u00e4ndern galten die Anschl\u00e4ge Verkehrsmitteln und -einrichtungen.<a href=\"#_ftn1027\" name=\"_ftnref1027\">[1027]<\/a> An der \u00dcbung war eine Vielzahl von Beh\u00f6rden beteiligt, entweder durch \u00fcbende St\u00e4be (fett gedruckt) oder durch Rahmenleitungsgruppen (kursiv): In den sechs Bundesl\u00e4ndern waren neben der Landesregierung die <strong>Landeskriminal\u00e4mter<\/strong> und die <strong>Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz<\/strong>, an den Veranstaltungsorten des Turniers die <em>Polizei <\/em>und die <em>Katastrophenschutzbeh\u00f6rden<\/em> sowie \u2013 sofern in den L\u00e4ndern vorhanden \u2013 die <em>Bezirksregierungen<\/em> beteiligt. Auf der Bundesebene war ein zentraler Krisenstab im <strong>Bundesinnenministerium<\/strong> eingerichtet. Diesem Krisenstab geh\u00f6rten aus dem Gesch\u00e4ftsbereich des Innenministeriums an: <strong>THW<\/strong>, <strong>BBK<\/strong> (einschlie\u00dflich <em>GMLZ<\/em>), <strong>BND<\/strong>, <strong>BfV<\/strong>, <strong>BKA<\/strong> (e\u00ednschlie\u00dflich <em>GTAZ<\/em>), <em>GBA<\/em> und <strong>Bundespolizei<\/strong> (mit den Teilen <strong>Grenze\/Bahnpolizei<\/strong>, <strong>Spezialeinheiten\/Fliegergruppe<\/strong> und <strong>Luftsicherheit<\/strong>), aus anderen Ressorts waren das <em>Robert-Koch-Institut<\/em>, der <em>Zoll<\/em> und die <em>Bundeswehr<\/em> beteiligt. Daneben waren <em>Dachverb\u00e4nde von Wirtschaftsunternehmen<\/em> bei L\u00dcKEX 2005 dabei.<a href=\"#_ftn1028\" name=\"_ftnref1028\">[1028]<\/a><\/p>\n<p>L\u00dcKEX 2006 wurde in einer Form konzipiert, in der deutlich werden sollte, dass \u201eKrisenmanagement\u201c sich nicht in Katastrophenschutz und polizeilicher Einsatzbew\u00e4ltigung ersch\u00f6pfe. Deshalb wurde angestrebt, \u201eneben den nichtpolizeilichen Instanzen der Gefahrenabwehr durchg\u00e4ngig auch Polizeibeh\u00f6rden und Nachrichtendienste in Bund und L\u00e4ndern zu beteiligen.\u201c<a href=\"#_ftn1029\" name=\"_ftnref1029\">[1029]<\/a> In der Planung der \u00dcbung wurde darauf hingewiesen, dass zwar die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien des Bundes und der L\u00e4nder eingespielt sei, aber ein \u201egemeinsames gesamtstaatliches Krisenmanagement\u201c noch nicht ausreichend erprobt sei. Dabei gehe es um einen \u201ebereichs\u00fcbergreifenden Ansatz\u201c, in dem die \u201eInstanzen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr \u2013 erg\u00e4nzt durch zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit\u201c \u2013 zusammenwirken m\u00fcssten. Die ZMZ sei \u201enoch zu stark auf regionale Ereignisse\u201c und zu wenig an \u201ekomplexen Gro\u00dflagen\u201c orientiert.<a href=\"#_ftn1030\" name=\"_ftnref1030\">[1030]<\/a> Insgesamt solle die \u00dcbung dazu dienen, die Vorbehalte gegen \u201edie Integration der Abl\u00e4ufe und Verfahren polizeilicher und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr\u201c abzubauen, denn es komme darauf an, die \u201eStabsstrukturen, F\u00fchrungsgrunds\u00e4tze und taktische(n) Grundbegriffe beider Bereiche anzugleichen.<a href=\"#_ftn1031\" name=\"_ftnref1031\">[1031]<\/a><\/p>\n<p>An L\u00dcKEX 2007 nahmen Beh\u00f6rden aus sieben Bundesl\u00e4ndern teil (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Th\u00fcringen). Das \u00dcbungsszenario ging vom Ausbruch einer Pandemie in den L\u00e4ndern aus, in deren Folge rund 30% der Besch\u00e4ftigten nicht am Arbeitsplatz erscheinen konnten. An der \u00dcbung waren rund 2.500 Personen aus dem \u00f6ffentlichen und privaten Bereich beteiligt.<a href=\"#_ftn1032\" name=\"_ftnref1032\">[1032]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr das Anfang 2010 ist eine erneute L\u00dcKEX geplant. Im Mittelpunkt des Szenarios wird ein Angriff mit einer \u201eschmutzigen Bombe\u201c stehen.<a href=\"#_ftn1033\" name=\"_ftnref1033\">[1033]<\/a><\/p>\n<p>Neben zivilen \u00dcbungen mit milit\u00e4rischer Beteiligung finden auch milit\u00e4rische Katastrophenschutz\u00fcbungen statt, an denen zivile Beh\u00f6rden mitwirken. Im Oktober 2002 wurden, so die Bundesregierung, \u201edie Territorialen Kommandobeh\u00f6rden der Bundeswehr angewiesen, im Jahre 2003 unter weitm\u00f6glicher Einbeziehung der zivilen Beh\u00f6rden und der im regionalen Verantwortungsbereich stationierten Bundeswehrdienststellen ebenengerecht mit Schwerpunkt \u201aKatastrophenhilfe im Inland im Frieden\u2018 zu \u00fcben.\u201c<a href=\"#_ftn1034\" name=\"_ftnref1034\">[1034]<\/a> Im September 2003 fand im Wehrbereichskommando III eine \u201ePlanuntersuchung\u201c durch die Bundeswehr statt, an der die L\u00e4nder Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen beteiligt wurden. Anhand eines Katastrophenszenarios sollten in der \u00dcbung \u201eErkenntnisse \u00fcber Zust\u00e4ndigkeiten und Verfahrensweisen beim Zusammenwirken ziviler und milit\u00e4rischer Beh\u00f6rden und Dienststellen gewonnen werden.\u201c<a href=\"#_ftn1035\" name=\"_ftnref1035\">[1035]<\/a><\/p>\n<p>Datensysteme und Katastrophenfall<\/p>\n<p>Die f\u00f6derale Gliederung ziviler Zust\u00e4ndigkeiten sowie die Trennung von zivilen und milit\u00e4rischen Ressourcen schl\u00e4gt sich auch in der Entwicklung entsprechender Datensysteme nieder. Auf ziviler Seite ist nach dem Beschl\u00fcssen der Innenministerkonferenz mit dem Aufbau einer bundesweiten Datenbank begonnen worden. Durch das \u201eDeutschen Notfallvorsorge-Informationssystem\u201c (deNIS) soll eine dauerhafte Information von Bev\u00f6lkerung und Beh\u00f6rden erreicht werden. In deNIS sollen Gefahrenarten, M\u00f6glichkeiten der Gefahrenabwehr und personelle und materielle Hilfeleistungspotentiale eingestellt werden. Au\u00dferdem soll in deNIS \u201ebundesweit das Potenzial an Spezial- und Mangelressourcen\u201c erfasst und \u201ef\u00fcr alle Katastrophenschutzbeh\u00f6rden abrufbar\u201c sein.<a href=\"#_ftn1036\" name=\"_ftnref1036\">[1036]<\/a> Im offenen Teil (deNIS I) stellt das System allerdings im Wesentlichen nur ein Portal zu anderen Homepages oder Dokumenten (Gesetzestexte, einzelne Notfallpl\u00e4ne) dar und erm\u00f6glicht den Zugang zu einer Literaturdatenbank.<a href=\"#_ftn1037\" name=\"_ftnref1037\">[1037]<\/a> Dar\u00fcber hinaus stellt das System \u201edeNIS II plus\u201c eine interne Plattform f\u00fcr die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden dar. U.a. bietet deNIS II plus ein geografisches Informationssystem, das das lokale Melde-, Lage- und Ressourcenmanagement in Katastrophenfall gew\u00e4hrleisten soll.<a href=\"#_ftn1038\" name=\"_ftnref1038\">[1038]<\/a> Ob in dem System tats\u00e4chlich Verzeichnisse einzelner Ressourcen eingestellt sind, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von deNIS (wobei nicht immer klar ist, ob es eine Schnittstelle gibt) verf\u00fcgen die Bundesl\u00e4nder \u00fcber eigene Datensysteme zum Katastrophenmanagement. In Sachsen ist das System DISMA (Disaster Management) eingef\u00fchrt, das sowohl die Verwaltung einschl\u00e4giger Hilfsressourcen (Einheiten, Fahrzeuge, Material etc.) als auch die Erfassung von Gefahrenlagen und die Gefahrenprognose in aktuellen F\u00e4llen erlaubt. DISMA steht den Katastrophenschutzbeh\u00f6rden landesweit zur Verf\u00fcgung.<a href=\"#_ftn1039\" name=\"_ftnref1039\">[1039]<\/a> Seit 2006 steht allen nordrhein-westf\u00e4lischen Katastrophenschutzbeh\u00f6rden das \u201eInformationssystem Gefahrenabwehr (IG-NRW) zur Verf\u00fcgung. Zugriff auf das System haben alle Kreise, kreisfreien St\u00e4dte und Gemeinden, die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk. Das System bietet Planungsgrundlagen f\u00fcr den Katastrophenschutz sowie ein Programm zur Unterst\u00fctzung von Krisenst\u00e4ben. Es verf\u00fcgt zudem \u00fcber Schnittstellen zum Programm \u201eFeuerwehrDirect\u201c der Freiwilligen Feuerwehren und zu deNIS II plus.<a href=\"#_ftn1040\" name=\"_ftnref1040\">[1040]<\/a><\/p>\n<p>In den zivilen Systemen ist die Bundeswehr nicht erfasst. Eine Ausnahme stellt die \u201eKr\u00e4fte und Mittel Datei\u201c (KMD) in Berlin dar, in der neben den Ressourcen der privaten Hilfsorganisationen, des THW und der Katastrophenschutzbeh\u00f6rde auch die Ressourcen der Bundeswehr eingestellt sind. Allerdings handelt es sich dabei in Bezug auf die Bundeswehr nur um die Angabe von verf\u00fcgbaren bzw. ggf. anzufordernden F\u00e4higkeiten.<a href=\"#_ftn1041\" name=\"_ftnref1041\">[1041]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr hat keinen direkten Zugang zu deNIS II plus.<a href=\"#_ftn1042\" name=\"_ftnref1042\">[1042]<\/a> Wie in den Bundesl\u00e4ndern, deren Landessysteme \u00fcber keine Schnittstellen zu dem System verf\u00fcgen, ist aber ein mittelbarer Zugang \u00fcber so genannte \u201eDrehstuhl-Schnittstellen\u201c m\u00f6glich, d.h. dass in Krisenst\u00e4ben Angeh\u00f6riger verschiedener Beh\u00f6rden Zugang zu ihren jeweiligen Systemen haben und sie ihre Daten dann direkt austauschen.<a href=\"#_ftn1043\" name=\"_ftnref1043\">[1043]<\/a><\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von den Versuchen auf der zivilen Seite wurden und werden bei der Bundeswehr Anstrengungen unternommen, f\u00fcr die Zwecke des Katastrophenhilfe<a href=\"#_ftn1044\" name=\"_ftnref1044\">[1044]<\/a> eine eigene Datenbank zu unterhalten. Parallel zu den Planungen des BBK beabsichtigte die Bundeswehr \u201eein System der Informationsvernetzung und Auswertung zu realisieren \u2013 ein sogenanntes Kompetenz-Netzwerk\u201c \u2013 als notwendige einheitliche \u201aWerkbank\u2018 f\u00fcr alle Berater, die folgende Funktionen aufweist:<\/p>\n<ul>\n<li>Verf\u00fcgbarkeit von Daten\/Informationen aus Datenbanken,<\/li>\n<li>Ausbreitungsmodelle\/Vorhersage \u2013 Software<\/li>\n<li>Verkn\u00fcpfung zu personeller Expertise in mil.\/ziv. Institutionen.\u201c<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine Machbarkeitsstudie zu diesem Vorhaben sollte Ende 2005 abgeschlossen sein.<a href=\"#_ftn1045\" name=\"_ftnref1045\">[1045]<\/a><\/p>\n<p>Wie weit diese Pl\u00e4ne gediehen sind, ist unbekannt. Im Entwurf zur Teilkonzeption ZMZ von 2007 hei\u00dft es: \u201eDie Entwicklung einer Informationsdatenbank zur Unterst\u00fctzung der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Eins\u00e4tzen ist mittelfristig mit Vorrang voranzutreiben, um eigene Kr\u00e4fte im Einsatz zu reduzieren und die Informationsversorgung umfassend sicherzustellen. Diese Datenbank muss als Beitrag zur Informations\u00fcberlegenheit in die noch zu entwickelnde Wissensbasis (Knowledge Base) integriert werden. Der Verbund zu Datenbanken ziviler Stellen und Akteure muss sichergestellt sein. Die \u00fcber ein Einsatzgebiet zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen aller Stellen und Akteure sind zusammenzufassen und nach ihrer Sichtung in dieser Datenbank zur Verf\u00fcgung zu stellen.\u201c<a href=\"#_ftn1046\" name=\"_ftnref1046\">[1046]<\/a> Die Datenbank soll, was der Wortlaut auch nahe legt, nur f\u00fcr ZMZ-Eins\u00e4tze im Ausland angelegt werden.<a href=\"#_ftn1047\" name=\"_ftnref1047\">[1047]<\/a> F\u00fcr die Weiterentwicklung der Bundeswehr, so der ZMZ-Referent des Ministeriums, m\u00fcssten auch Visionen formuliert werden, die davon ausgehen, dass ein \u201evernetzter Ansatz\u201c im Prinzip gleiche Informationsquellen in allen Systemen voraussetze. Gegenw\u00e4rtig habe dies im Auslandseinsatz \u201evorrangige Bedeutung\u201c. Wegen der subsidi\u00e4ren Rolle der Bundeswehr und weil die Zust\u00e4ndigkeiten in Deutschland klar geregelt seien, sehe er \u201ef\u00fcr [die] Datenbank hier nicht diese Bedeutung\u201c.<a href=\"#_ftn1048\" name=\"_ftnref1048\">[1048]<\/a><\/p>\n<p>Unterhalb dieser weitreichenden Pl\u00e4ne gibt es bereits heute Vorschriften \u00fcber die informationstechnische Begleitung der ZMZ im Inland. Durch Weisung von 2004 waren die Wehrbereichskommandos verpflichtet, sicherzustellen, \u201edass die Datenbank NTA-ZMZ\/I in ihrem territorialen Zust\u00e4ndigkeitsbereich f\u00fcr die Bearbeitung von Hilfeersuchen angemessen bef\u00fcllt ist\u201c.<a href=\"#_ftn1049\" name=\"_ftnref1049\">[1049]<\/a> Diese Weisung wurde sp\u00e4ter wieder aufgehoben, die Datenbank (\u201eNationale Territoriale Aufgaben-Zivil-Milit\u00e4rische-Zusammenarbeit\/Inland\u201c) wurde nicht eingerichtet bzw. gel\u00f6scht.<a href=\"#_ftn1050\" name=\"_ftnref1050\">[1050]<\/a> Im F\u00fchrungsunterst\u00fctzungskonzept ist vorgegeben, dass \u201ejedes BVK\/KVK &#8230; auf ein aktuelles, \u00f6rtliches Lagebild zugreifen und zu diesem beitragen k\u00f6nnen (muss).\u201c Dies schlie\u00dfe, so die Vorgabe, \u201edie Bereitstellung von einsatzrelevanten Lageinformationen ziviler Stellen f\u00fcr das gesamte Lagebild Bw und umgekehrt ein.\u201c<a href=\"#_ftn1051\" name=\"_ftnref1051\">[1051]<\/a> Mit der Aufgabe, Lagebilder zu erstellen, wird schlie\u00dflich auch die Ausr\u00fcstung der BeaBWZMZ mit Laptops begr\u00fcndet. Die BVKs\/KVKs sollen Zugang zu den zivilen Lagebildern erhalten und deren Daten an die \u00fcbergeordneten Stellen der Bundeswehr weitergeben. Gleichzeitig sollen sie Informationen der Bundeswehr, die sie von diesen erhalten, an die lokalen Beh\u00f6rden leiten.<a href=\"#_ftn1052\" name=\"_ftnref1052\">[1052]<\/a> Anl\u00e4sslich der Indienststellung des Landeskommados f\u00fcr Sachsen-Anhalt sagte der Inspekteur der Streitkr\u00e4ftebasis, die regionalen Planungs- und Unterst\u00fctzungstrupps stellten ein \u201ewesentliches operatives Element\u201c dar, die \u201equasi als das \u201amobile Auge\u2018 des Landeskommandos fungieren, \u201evor Ort Lageinformationen sammeln, diese in das milit\u00e4rische Lagebild einbringen und die Bundeswehreinheiten am Schadensort einweisen\u201c sollten.<a href=\"#_ftn1053\" name=\"_ftnref1053\">[1053]<\/a><\/p>\n<p>Bei der Erstellung von Lagebildern muss zwischen jenen f\u00fcr den Alltag und jenen zu besonderen Anl\u00e4ssen unterschieden werden. St\u00e4ndig werden von der Bundeswehr Lagebilder \u00fcber die Situation in Deutschland auf den Ebenen SKUKdo, Wehrbereichskommandos und Landeskommandos erstellt. Deren Lagezentren sammeln unterschiedliche Informationen, um die jeweilige \u201eLage\u201c f\u00fcr die Bundeswehr darzustellen. Begr\u00fcndet wird diese T\u00e4tigkeit mit dem Eigeninteresse der Bundeswehr und mit den Interessen der Bev\u00f6lkerung. So sei die Bundeswehr etwa an der Ausbreitung der \u201eSchweinegrippe\u201c interessiert, weil ihre Angeh\u00f6rigen auch an ihr erkranken k\u00f6nnten. Dass die Bundeswehr z.B. Wetterwarnungen verfolge, sei auch f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung sinnvoll, weil sie dann ggf. auf Hilfsersuchen nicht g\u00e4nzlich unvorbereitet reagieren m\u00fcsse. Aus den Lagebildern resultierten keine unmittelbaren Handlungen der Bundeswehr, vielmehr gehe es nur darum, auf m\u00f6gliche Situationen \u201egedanklich vorbereitet\u201c zu sein.<\/p>\n<p>Bundeswehrintern werden die Lagebilder von unten nach oben erstellt. In diesem System sind auch die BVK\/KVK angehalten, Meldungen zu erstatten. Spezifisch milit\u00e4rische Informationen (etwa Satellitenaufnahmen<a href=\"#_ftn1054\" name=\"_ftnref1054\">[1054]<\/a>) flie\u00dfen nach Angaben des Ministeriums in die Lagebilder nicht ein. Im Alltag werden die Lagebilder nicht an die nachgeordneten Dienststellen weitergeleitet. Anlassbezogen geschieht dies; die Informationen der Bundeswehr werden \u201eebenengerecht\u201c an die zivilen Stellen weitergegeben.<a href=\"#_ftn1055\" name=\"_ftnref1055\">[1055]<\/a><\/p>\n<p>Die Erstellung von pr\u00e4ventiven, ereignisunabh\u00e4ngigen Lagebildern durch die Bundeswehr ist rechtlich problematisch. Denn damit w\u00fcrde die Bundeswehr \u2013 sei es dass sie allein Lagebilder erstellt oder gemeinsam mit zivilen Stellen \u2013 faktisch \u201eGefahrenerforschung\u201c betreiben. W\u00e4hrend man vor dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz noch argumentieren konnte, es handele sich um eine Erweiterung der Art. 35 Abs. 2 und 3 GG auf \u201eGefahrerforschungseingriffe\u201c,<a href=\"#_ftn1056\" name=\"_ftnref1056\">[1056]<\/a> so m\u00fcssten derartige Versuche allgemeiner Vorbereitungshandlungen als verfassungswidrig gelten, weil das Gericht die Hilfsleistungen der Bundeswehr auf unmittelbar bevorstehende Gefahren begrenzte.<a href=\"#_ftn1057\" name=\"_ftnref1057\">[1057]<\/a> Auch der nicht punktuelle Austausch von Daten zwischen zivilen und milit\u00e4rischen Stellen, etwa zur Erstellung von Lagebildern, ist durch die gegenw\u00e4rtige Rechtslage nicht gedeckt.<a href=\"#_ftn1058\" name=\"_ftnref1058\">[1058]<\/a> Gefragt nach der Bedeutung von Informationen der Bundeswehr f\u00fcr die Gefahrenprognose, antworteten dreizehn von 32 Beh\u00f6rden, dass derartige Informationen nicht bekannt seien, w\u00e4hrend zw\u00f6lf Mal angegeben wurde, Informationen der Bundeswehr seien in das lokale Lagebild eingeflossen.<a href=\"#_ftn1059\" name=\"_ftnref1059\">[1059]<\/a><\/p>\n<p>Der Bev\u00f6lkerungsschutz hat in den letzten Jahren vermehrt sich mit der so genannten \u201eKritischen Infrastruktur\u201c besch\u00e4ftigt. Im BBK wurde ein \u201eZentrum KRITIS\u201c eingerichtet, zu dessen Aufgaben neben der \u201eAusarbeitung KRITIS-spezifischer Gef\u00e4hrdungs- und Risikoanalysen\u201c und der Erstellung eines \u201eGef\u00e4hrdungsraster(s) Kritischer Infrastrukturen\u201c auch der \u201eAufbau von KRITIS-spezifischen Sicherheitspartnerschaften mit anderen Beh\u00f6rden und \u00f6ffentlichen Institutionen (BKA, BGS, BfV, BW etc.) auf nationaler und internationaler (EU, NATO u.a.)\u201c Ebene geh\u00f6rt.<a href=\"#_ftn1060\" name=\"_ftnref1060\">[1060]<\/a> Die Bundeswehr ist in dieser Auflistung offenkundig aufgef\u00fchrt, weil sie selbst als Teil der Kritischen Infrastruktur betrachtet wird. Bis Anfang 2010 war es zu keiner formalisierten Partnerschaft mit den Streitkr\u00e4ften gekommen; von Seiten des Ministeriums wird eine solche auch nicht angestrebt.<a href=\"#_ftn1061\" name=\"_ftnref1061\">[1061]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr ist nicht direkt an dem Projekt KRITIS des BBK beteiligt;<a href=\"#_ftn1062\" name=\"_ftnref1062\">[1062]<\/a> weder sie noch das Verteidigungsministeriums sind in der \u2013 allerdings nur beispielhaften \u2013 Aufz\u00e4hlung der Kooperationspartner des BBK-Bereichs KRITIS aufgef\u00fchrt.<a href=\"#_ftn1063\" name=\"_ftnref1063\">[1063]<\/a> Weder im \u201eBasisschutzkonzept\u201c (2005) noch in der \u201eKRITIS-Strategie\u201c (2009) wird die Bundeswehr erw\u00e4hnt.<a href=\"#_ftn1064\" name=\"_ftnref1064\">[1064]<\/a> In der Darstellung des \u201eBundesamtes f\u00fcr die Sicherheit in der Informationstechnik\u201c hei\u00dft es zum Bundesverteidigungsministerium lapidar, es \u201ebegleitet die Arbeiten im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Landesverteidigung und zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und Leistungsf\u00e4higkeit der Streitkr\u00e4fte\u201c.<a href=\"#_ftn1065\" name=\"_ftnref1065\">[1065]<\/a> Den Schutz der \u201ekritischen Infrastruktur\u201c z\u00e4hlt die Bundeswehr in den zentralen programmatischen Dokumenten der j\u00fcngeren Vergangenheit (Konzeption der Bundeswehr, Verteidigungspolitische Richtlinien, Wei\u00dfbuch) zu den Leistungen, die sie im Innern erbringen m\u00f6chte. Bereits Anfang der 90er Jahre wurde im Schutz \u201ehochsensibler Risiokobereiche\u201c als m\u00f6gliche Aufgabe des Milit\u00e4rs in modernen Industrie- bzw. Dienstleistungsgesellschaften gesehen.<a href=\"#_ftn1066\" name=\"_ftnref1066\">[1066]<\/a> Um so verwunderlicher ist es, dass die Bundeswehr an den wichtigsten Projekt, das auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland zielt, nicht oder allenfalls themenbezogen beteiligt ist.<\/p>\n<p>Milit\u00e4rstrategisch kn\u00fcpft die Diskussion um \u201ekritische Infrastrukturen\u201c an das Konzept der Gesamtverteidigung aus Zeiten des Kalten Krieges an. In dessen Bedrohungsszenarien sollten Teile der Infrastruktur gegen Subversion und Aufst\u00e4ndische hinter der Linie gesch\u00fctzt werden. Von diesen Szenarien zum terroristischen Anschlag ist es nur ein kleiner Schritt. \u201eBereits geringe milit\u00e4rische Zerst\u00f6rungen durch subversive Elemente oder Kommandotrupps k\u00f6nnten eine ungeheure Wirkung haben. Zerst\u00f6rungen an zentralen Stellen f\u00fchren mit hoher Wahrscheinlichkeit zum zivilisatorischen Kollaps moderner Gesellschaften.\u201c Deshalb k\u00f6nne es \u201evor allem in politisch instabilen Zeiten &#8230; die Aufgabe von Soldaten sein, lebensnotwendige Einrichtungen und Strukturen zu sch\u00fctzen.\u201c<a href=\"#_ftn1067\" name=\"_ftnref1067\">[1067]<\/a> In den Verteidigungsplanungen des Kalten Krieges wurden jene Bereich, die heute als \u201ekritische Infrastruktur\u201c bezeichnet werden, als \u201eEmpfindliche Punkte\u201c oder \u201eKey Points\u201c behandelt. Dabei handelte es sich um zivile Objekte von milit\u00e4rischer Bedeutung; ihre Sicherung sollte die Operationsf\u00e4higkeit der Streitkr\u00e4fte gew\u00e4hrleisten, zugleich sollte ihr Schutz aber auch dazu beitragen, den Zusammenbruch des zivilen Lebens zu vermeiden.<a href=\"#_ftn1068\" name=\"_ftnref1068\">[1068]<\/a> Aus der hohen Zahl von Key points, die in hochentwickelten Gesellschaften vorhanden seien, resultiere \u201edie besondere Empfindlichkeit der Bundesrepublik gegen Angriffe von innen und au\u00dfen\u201c.<a href=\"#_ftn1069\" name=\"_ftnref1069\">[1069]<\/a> Die \u201eRahmenrichtlinien f\u00fcr die Gesamtverteidigung\u201c vom Januar 1989 schreiben Bund und L\u00e4ndern vor, \u201edie schutzbed\u00fcrftigen zivilen Objekte &#8230; im Frieden zu erfassen\u201c.<a href=\"#_ftn1070\" name=\"_ftnref1070\">[1070]<\/a> Im Zusammenhang mit den Gef\u00e4hrdungen kritischer Infrastruktur durch terroristische Angriffe ist denn auch darauf hingewiesen worden, dass man an den Erkenntnissen aus Zeiten der \u201e\u2018zivilen Verteidigungsplanung\u2018\u201c zur\u00fcckgreifen k\u00f6nne, da es zun\u00e4chst darum gehe, \u201edie Vulnerabilit\u00e4ten zu identifizieren\u201c.<a href=\"#_ftn1071\" name=\"_ftnref1071\">[1071]<\/a><\/p>\n<p>Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurden die entsprechenden Daten \u00fcber \u201ezivile Objekte von milit\u00e4rischer Bedeutung\u201c vernichtet, bzw. die Daten werden nicht aktualisiert.<a href=\"#_ftn1072\" name=\"_ftnref1072\">[1072]<\/a> In R\u00fcgen wurden jedoch die entsprechenden Daten der Bundeswehr von der Kreisverwaltung genutzt, um das Gef\u00e4hrdungsprofil der Insel zu erstellen.<a href=\"#_ftn1073\" name=\"_ftnref1073\">[1073]<\/a> Im Allgemeinen ist die Bundeswehr aber nicht an der Erstellung von Lagebildern des zivilen Katastrophenschutzes beteiligt.<a href=\"#_ftn1074\" name=\"_ftnref1074\">[1074]<\/a><\/p>\n<p><strong>5.3 Die Bundeswehr im Katastropheneinsatz<\/strong><\/p>\n<p>Dass die Bundeswehr ihre Ressourcen zur Bew\u00e4ltigung auch ziviler Katastrophen einbringen soll, fand in den Regelungen des Art. 35 Abs. 2 und 3 seit 1968 eine verfassungsrechtliche Grundlage. Diese Bestimmungen waren und sind als Ausnahme von der Regel konzipiert, dass der Katastrophenschutz in die Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder f\u00e4llt. In den ersten Jahrzehnten ersch\u00f6pfte sich die faktische Bedeutung der Bundeswehr in dieser Reservefunktion f\u00fcr die Katastrophenschutzbeh\u00f6rden. Erst in den letzten Jahren, resultierend aus der (erwarteten) Zunahme von Katastrophen und den knappen Mitteln der L\u00e4nder hat die Bedeutung der Bundeswehr f\u00fcr den Katastrophen- oder Bev\u00f6lkerungsschutz zugenommen. Das gilt f\u00fcr die tats\u00e4chlichen Eins\u00e4tze, aber mehr noch f\u00fcr die Diskussion um die Einziehung der Bundeswehr.<\/p>\n<p><strong>5.3.1 Einsatzanl\u00e4sse und Leistungen<\/strong><\/p>\n<p>Es existiert keine vollst\u00e4ndige Auflistung der Katastrophenhilfe im Inland durch die Bundeswehr. Die nachfolgende Auflistung fasst Hinweise aus unterschiedlichen Quellen zusammen. Sie beginnt mit dem bekanntesten Hilfseinsatz, der ohne verfassungsrechtliche Grundlage stattfand und dem eine unmittelbare Bedeutung f\u00fcr die Regelungen von 1968 zugeschrieben wird. Erst f\u00fcr die Zeit ab Mitte der 90er Jahre hat die Bundesregierung \u2013 auf Anfrage \u2013 knappe tabellarische \u00dcbersichten \u00fcber die Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr vorgelegt.<\/p>\n<p>16.2.1962: Hamburg: Flutkatastrophe. Ca. 8.000 Soldaten von Herr, Luftwaffe und Marine im Einsatz. 82 Hubschrauber retten 1.117 Menschen. Neun Soldaten sterben.<a href=\"#_ftn1075\" name=\"_ftnref1075\">[1075]<\/a><\/p>\n<p>15.5.1965: Zugspitze: Am Zugspitzgrat l\u00f6st sich ein Schneebrett. Soldaten der Kaserne in Garmisch-Partenkirchen werden zu den Rettungsarbeiten herbeigerufen.<a href=\"#_ftn1076\" name=\"_ftnref1076\">[1076]<\/a><\/p>\n<p>November 1972: Niedersachsen: Orkanartige St\u00fcrme verw\u00fcsten Waldgebiete. 4.800 Soldaten mit 600 Fahrzeugen bei der Beseitigung der Sch\u00e4den im Einsatz.<a href=\"#_ftn1077\" name=\"_ftnref1077\">[1077]<\/a><\/p>\n<p>August 1975: Niedersachsen: Waldbr\u00e4nde. 8.000 Soldaten helfen beim L\u00f6schen am Boden und aus der Luft.<a href=\"#_ftn1078\" name=\"_ftnref1078\">[1078]<\/a> Mit dem Hubschrauber Sikorsky CH 53 werden 460 Eins\u00e4tze (jeweils 4.500 l. Wasser) geflogen. Bundeswehrhubschrauber werden auch zur Aufkl\u00e4rung und Brandortung eingesetzt.<a href=\"#_ftn1079\" name=\"_ftnref1079\">[1079]<\/a><\/p>\n<p>Januar 1976: Flutkatastrophe an der norddeutschen K\u00fcste.<a href=\"#_ftn1080\" name=\"_ftnref1080\">[1080]<\/a><\/p>\n<p>Sommer 1976: D\u00fcrrenotstand. 60.000 Soldaten mit 20.000 Fahrzeugen im Einsatz.<a href=\"#_ftn1081\" name=\"_ftnref1081\">[1081]<\/a><\/p>\n<p>Mai 1978: \u00dcberschwemmungen in S\u00fcddeutschland.<a href=\"#_ftn1082\" name=\"_ftnref1082\">[1082]<\/a><\/p>\n<p>Jahreswende 1978\/79 und Februar 1979: Schleswig-Holstein: Schneekatastrophe. Jeweils 3.000 Soldaten mit Panzern, schwerem R\u00e4umger\u00e4t und Hubschraubern versorgen und retten eingeschlossene Menschen.<a href=\"#_ftn1083\" name=\"_ftnref1083\">[1083]<\/a><\/p>\n<p>August 1983: Norddeutschland: Wald- und Fl\u00e4chenbr\u00e4nde. Umger\u00fcstete Transall C-160 werden zum L\u00f6schen aus der Luft eingesetzt.<a href=\"#_ftn1084\" name=\"_ftnref1084\">[1084]<\/a><\/p>\n<p>M\u00e4rz 1983: Niederbayern: Hochwasserkatastrophe. 1.700 Soldaten helfen beim Eind\u00e4mmen des Wassers.<a href=\"#_ftn1085\" name=\"_ftnref1085\">[1085]<\/a><\/p>\n<p>Juni 1984: Baden-W\u00fcrttemberg, Main-Tauber-Kreis: \u00dcberschwemmungen. Sanit\u00e4tsdienst der Bundeswehr wird eingesetzt. 70 Soldaten unterst\u00fctzen die Polizei bei der Fahrzeugbergung und -abkl\u00e4rung.<a href=\"#_ftn1086\" name=\"_ftnref1086\">[1086]<\/a><\/p>\n<p>1988: Ramstein: Flugungl\u00fcck.<a href=\"#_ftn1087\" name=\"_ftnref1087\">[1087]<\/a><\/p>\n<p>1990: Rheinland-Pfalz: Chemiewaffenabzug der amerikanischen Streitkr\u00e4fte.<a href=\"#_ftn1088\" name=\"_ftnref1088\">[1088]<\/a><\/p>\n<p>1993: Rheinland-Pfalz: Hochwasser am Rhein und seinen Zufl\u00fcssen.<a href=\"#_ftn1089\" name=\"_ftnref1089\">[1089]<\/a><\/p>\n<p>22.1.1995: Rhein, Mosel, Nahe, Main-Hochwasser: 6.300 deutsche (+ 600 franz\u00f6sische und 200 amerikanische Soldaten) mit Booten, Fahrzeugen und Pionierger\u00e4t im Einsatz.<a href=\"#_ftn1090\" name=\"_ftnref1090\">[1090]<\/a> Die Bundeswehr setzt Tornado-Fluzgzeuge ein, um Aufkl\u00e4rungsbilder anzufertigen.<a href=\"#_ftn1091\" name=\"_ftnref1091\">[1091]<\/a><\/p>\n<p>Auf eine Anfrage<a href=\"#_ftn1092\" name=\"_ftnref1092\">[1092]<\/a> zur T\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Inland antwortete die Bundesregierung f\u00fcr die Jahre von 1996 bis 2008 mit den in Tabelle 10 zusammengestellten Angaben. Insgesamt wurden 84 Hilfseins\u00e4tze der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen aufgelistet.<a href=\"#_ftn1093\" name=\"_ftnref1093\">[1093]<\/a><\/p>\n<p><strong>Tabelle 10<\/strong><br \/>\n Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr<a href=\"#_ftn1094\" name=\"_ftnref1094\">[1094]<\/a> <\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td colspan=\"4\" width=\"383\">\n Katastrophenhilfen\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\"><\/td>\n<td width=\"85\">Anl\u00e4sse<\/td>\n<td width=\"99\">Soldaten<\/td>\n<td width=\"127\">Kosten (Mio. \u20ac)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\"><\/td>\n<td width=\"85\"><\/td>\n<td width=\"99\"><\/td>\n<td width=\"127\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">1996*<\/td>\n<td width=\"85\">3<\/td>\n<td width=\"99\">139<\/td>\n<td width=\"127\">0,1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">1997*<\/td>\n<td width=\"85\">1<\/td>\n<td width=\"99\">30.000<\/td>\n<td width=\"127\">3.277,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">1998<\/td>\n<td width=\"85\">7<\/td>\n<td width=\"99\">2.240<\/td>\n<td width=\"127\">1.107,5<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">1999<\/td>\n<td width=\"85\">14<\/td>\n<td width=\"99\">5.297<\/td>\n<td width=\"127\">616,2<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2000<\/td>\n<td width=\"85\">5<\/td>\n<td width=\"99\">227<\/td>\n<td width=\"127\">0,04<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2001<\/td>\n<td width=\"85\">5<\/td>\n<td width=\"99\">106<\/td>\n<td width=\"127\">0,05<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2002<\/td>\n<td width=\"85\">11<\/td>\n<td width=\"99\">47.788<\/td>\n<td width=\"127\">12,9<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2003<\/td>\n<td width=\"85\">8<\/td>\n<td width=\"99\">1.164<\/td>\n<td width=\"127\">55,5<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2004<\/td>\n<td width=\"85\">2<\/td>\n<td width=\"99\">917<\/td>\n<td width=\"127\">0<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2005<\/td>\n<td width=\"85\">9<\/td>\n<td width=\"99\">1.883<\/td>\n<td width=\"127\">899,0<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2006<\/td>\n<td width=\"85\">5<\/td>\n<td width=\"99\">4.210<\/td>\n<td width=\"127\">1.735,8<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2007<\/td>\n<td width=\"85\">7<\/td>\n<td width=\"99\">234<\/td>\n<td width=\"127\">1.113,7<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">2008<\/td>\n<td width=\"85\">7<\/td>\n<td width=\"99\">87<\/td>\n<td width=\"127\">1.100,0<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\"><\/td>\n<td width=\"85\"><\/td>\n<td width=\"99\"><\/td>\n<td width=\"127\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"71\">Summe 98-08<\/td>\n<td width=\"85\">84<\/td>\n<td width=\"99\">94.292<\/td>\n<td width=\"127\">9.918,49<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Nach Art der Katastrophen verteilen sich diese folgenderma\u00dfen:<\/p>\n<h3>Tabelle 11<\/h3>\n<h3>Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr, Art der Katastrophen<\/h3>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"90\"><strong>Zahl der Eins\u00e4tze<\/strong><\/td>\n<td width=\"482\"><strong>Grund<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">22<\/td>\n<td width=\"482\">Hochwasser<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">10<\/td>\n<td width=\"482\">Abst\u00fcrze Flugzeuge\/Hubschrauber<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">9<\/td>\n<td width=\"482\">Waldbr\u00e4nde<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">9<\/td>\n<td width=\"482\">Feuer<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">5<\/td>\n<td width=\"482\">Zugungl\u00fccke<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">6<\/td>\n<td width=\"482\">Schnee<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">4<\/td>\n<td width=\"482\">Sturm<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">je 3<\/td>\n<td width=\"482\">Lawinen oder Muren, Katastrophenschutz-\u00dcbungen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">je 2<\/td>\n<td width=\"482\">Bagger- oder Kranbergung, Havarien<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">je 1<\/td>\n<td width=\"482\">Verkehrsunfall, \u00d6lverschmutzung, Dekontimination, Gasexplosion, Schutzmaskenverleih, Deckenabgabe, Unterst\u00fctzung Vermisstensuche, Fuchs-Panzer, Vogelgrippe<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>An besonderem Ger\u00e4t, das bei diesen Hilfen eingesetzt wurde, nennt die Bundesregierung:<\/p>\n<ul>\n<li>Bergepanzer zur Bergung eines Baggers<\/li>\n<li>Bergepanzer zur Beseitigung von Sturmsch\u00e4den<\/li>\n<li>Kr\u00e4ne und schweres Ger\u00e4t zur R\u00e4umung einer eingest\u00fcrzten Halle<\/li>\n<li>Kr\u00e4ne zur Beseitigung von Sturmsch\u00e4den<\/li>\n<li>Hubschrauber zur Brandbek\u00e4mpfung<\/li>\n<li>Gro\u00dfraumhubschrauber bei einem Flugzeugabsturz<\/li>\n<li>Hubschrauber bei Hochwasserbek\u00e4mpfung<\/li>\n<li>Amphibienfahrzeuge und Boote bei der Hochwasserbek\u00e4mpfung<\/li>\n<li>Tornados beim Elbehochwasser 2002.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Eins\u00e4tze mit dem gr\u00f6\u00dften Personaleinsatz waren im August und September 2002 die Hochwasser an Elbe und Donau mit insgesamt 45.000 eingesetzten Soldaten, das Oder-Hochwasser im Juli und August 1997 mit 30.000 Soldaten und das Hochwasser der Elbe im M\u00e4rz\/April 2006, bei dem 15.025 Bundeswehrangeh\u00f6rige eingesetzt wurden. An den sonstigen Eins\u00e4tzen gegen Schnee und Hochwasser waren weniger als 5.000 SoldatInnen im Einsatz.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der 13 bilanzierten Jahre (1996-2008) entstanden der Bundeswehr durch die 84 Hilfsleistungen Gesamtkosten von 9,9 Mio. Euro.<a href=\"#_ftn1095\" name=\"_ftnref1095\">[1095]<\/a> Das Jahr mit den h\u00f6chsten Kosten war 1997 (fast 3,3 Mio.), die auf den Einsatz an der Oder entfielen. 2002 wurden allerdings nur Kosten in H\u00f6he von knapp 13.000 Euro in Rechnung gestellt, da f\u00fcr die Hochwasser im Sommer nur die Ausgaben f\u00fcr 4.000 Sands\u00e4cke berechnet wurden. Der Einsatz der Bundeswehr gegen die Vogelgrippe auf R\u00fcgen war mit mehr als 1,7 Mio. Euro der zweit teuerste in den vergangenen zehn Jahren.<a href=\"#_ftn1096\" name=\"_ftnref1096\">[1096]<\/a><\/p>\n<p>Die oben aufgef\u00fchrte Zusammenstellung bis 1995 ist gewiss unvollst\u00e4ndig. Wegen fehlender Hinweise auf andere Beteiligungen kann jedoch vermutet werden, dass die gr\u00f6\u00dferen Hilfeseins\u00e4tze erfasst wurden.<a href=\"#_ftn1097\" name=\"_ftnref1097\">[1097]<\/a> Demnach w\u00e4re auf die Ressourcen der Bundeswehr in 22 Jahren in nur bei zw\u00f6lf Katastrophen zur\u00fcckgegriffen worden. Seit Mitte der 1990er Jahre liegen offizielle Angaben vor. Ob die deutliche Steigerung der Bundeswehreins\u00e4tze darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dass die Auflistung nun vollst\u00e4ndig ist, dass die Zahl der schweren Unf\u00e4lle und Naturkatastrophen zugenommen hat oder dass die L\u00e4nder ihren Katastrophenschutz Anfang der 90er Jahre zur\u00fcckgefahren hatten und deshalb vermehrt auf die Bundeswehr zur\u00fcckgriffen,<a href=\"#_ftn1098\" name=\"_ftnref1098\">[1098]<\/a> muss einstweilen offen bleiben. In der Aufstellung des BBK werden f\u00fcr die Jahre von 1972 bis 2002 26 \u201ebedeutende Naturkatastrophen in Deutschland\u201c aufgelistet.<a href=\"#_ftn1099\" name=\"_ftnref1099\">[1099]<\/a> Bei 16 Katastrophen ist eine Beteiligung der Bundeswehr nicht bekannt. Verteilt auf die 1. Periode ohne offizielle Auflistung des Ministeriums (bis 1995) und die 2. Periode (1996-2002), wurde die Bundeswehr bis 1995 bei sechs von 18 Katastrophen zur Hilfe gerufen, danach bei f\u00fcnf von acht Katastrophen \u2013 zum Teil ist diese prozentuale Steigerung darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass gemessen an den Sch\u00e4den die Gr\u00f6\u00dfe der Katastrophen zunahm. Vergleicht man die in der BBK-Studie wiedergegebene Chronologie der St\u00fcrme in Deutschland mit den Katastropheneins\u00e4tzen der Bundeswehr, so zeigt sich f\u00fcr die Jahre 1996 bis 2002, dass die Bundeswehr zur nur bei einem der aufgelisteten zehn St\u00fcrme eingesetzt wurde.<a href=\"#_ftn1100\" name=\"_ftnref1100\">[1100]<\/a><br \/>\n Das Hochwasser der Elbe<br \/>\nIm August 2002 f\u00fchrten die Elbe und ihre Nebenfl\u00fcsse Hochwasser. Von den \u00dcberschwemmungen waren mehr als 337.000 Menschen in 60 Landkreisen betroffen. Rund 100.000 Menschen mussten ihre Wohnungen oder H\u00e4user verlassen. 100 Menschen starben. 94 Eisenbahnbr\u00fccken, 740 Km Stra\u00dfen und 400 Km Gleise wurden zerst\u00f6rt.<a href=\"#_ftn1101\" name=\"_ftnref1101\">[1101]<\/a> \u00dcber die Bew\u00e4ltigung des Hochwasser hat eine im Auftrag des s\u00e4chsischen Innenministeriums t\u00e4tige Kommission unter Leitung des ehemaligen Bundeswehrgenerals von Kirchbach<a href=\"#_ftn1102\" name=\"_ftnref1102\">[1102]<\/a> einen Bericht vorgelegt. Demnach waren bei der Flutkatastrophe allein im Freistaat Sachsen rund 15.500 Soldaten eingesetzt. Dabei handelte es sich zum gro\u00dfen Teil um Einheiten und Verb\u00e4nde der 13. Panzergrenadierdivision aus Leipzig.<a href=\"#_ftn1103\" name=\"_ftnref1103\">[1103]<\/a> Die Unterst\u00fctzung war von den Landkreisen bzw. vom Regierungsbezirk Leipzig und dem S\u00e4chsischen Innenministerium angefordert worden. Die Kr\u00e4fte aus anderen Wehrbereichen wurde dem Wehrbereichskommando III durch das Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die kritische Phase der Flut (vom 14. bis zum 18. August) listet der Bericht f\u00fcr den Einsatz in Sachsen folgende Leistungen auf:<a href=\"#_ftn1104\" name=\"_ftnref1104\">[1104]<\/a><\/p>\n<p><strong>Tabelle 12<\/strong><\/p>\n<p><strong>Leistungen der Bundeswehr w\u00e4hrend der \u00dcberschwemmung der Elbe 2002<\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"194\"><\/td>\n<td width=\"54\">14.<\/td>\n<td width=\"55\">15.<\/td>\n<td width=\"57\">16.<\/td>\n<td width=\"58\">17.<\/td>\n<td width=\"60\">18.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Personal<\/td>\n<td width=\"54\">578<\/td>\n<td width=\"55\">607<\/td>\n<td width=\"57\">1.994<\/td>\n<td width=\"58\">2.085<\/td>\n<td width=\"60\">2.312<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">LKW<\/td>\n<td width=\"54\">35<\/td>\n<td width=\"55\">66<\/td>\n<td width=\"57\">59<\/td>\n<td width=\"58\">72<\/td>\n<td width=\"60\">63<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Kran<\/td>\n<td width=\"54\">1<\/td>\n<td width=\"55\">3<\/td>\n<td width=\"57\">2<\/td>\n<td width=\"58\">2<\/td>\n<td width=\"60\">3<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Bergepanzer<\/td>\n<td width=\"54\">1<\/td>\n<td width=\"55\">6<\/td>\n<td width=\"57\">7<\/td>\n<td width=\"58\">6<\/td>\n<td width=\"60\">5<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Pionierpanzer<\/td>\n<td width=\"54\">2<\/td>\n<td width=\"55\">3<\/td>\n<td width=\"57\">3<\/td>\n<td width=\"58\">2<\/td>\n<td width=\"60\">2<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Pionier-Ger\u00e4tes\u00e4tze<\/td>\n<td width=\"54\">10<\/td>\n<td width=\"55\">10<\/td>\n<td width=\"57\">10<\/td>\n<td width=\"58\">10<\/td>\n<td width=\"60\">10<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Panzer-Schnellbr\u00fccke<\/td>\n<td width=\"54\">1<\/td>\n<td width=\"55\">4<\/td>\n<td width=\"57\">4<\/td>\n<td width=\"58\">5<\/td>\n<td width=\"60\">2<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Schlauchboot<\/td>\n<td width=\"54\">5<\/td>\n<td width=\"55\">23<\/td>\n<td width=\"57\">28<\/td>\n<td width=\"58\">28<\/td>\n<td width=\"60\">32<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Transportpanzer Fuchs<\/td>\n<td width=\"54\">4<\/td>\n<td width=\"55\">5<\/td>\n<td width=\"57\">4<\/td>\n<td width=\"58\">6<\/td>\n<td width=\"60\">4<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Faltstra\u00dfen<\/td>\n<td colspan=\"5\" width=\"284\">14<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Sands\u00e4cke<\/td>\n<td colspan=\"5\" width=\"284\">1,2 Mio.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Zelte<\/td>\n<td colspan=\"5\" width=\"284\">12.000<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"194\">Decken<\/td>\n<td colspan=\"5\" width=\"284\">18.000<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Nicht enthalten in dieser Aufstellung sind 60 Bundeswehrhubschrauber, die eingesetzt wurden, sowie die Tornados der Luftwaffe, die t\u00e4glich die Deiche abflogen und mit W\u00e4rmebildkameras nach undichten Stellen suchten. Insgesamt waren w\u00e4hrend des Hochwassers 26.000 Soldaten in \u00fcber 30 Orten im Einsatz.<a href=\"#_ftn1105\" name=\"_ftnref1105\">[1105]<\/a><\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeiten der Bundeswehreinheiten umfassten die (Hilfe bei der) Evakuierung von Personen (allein am 13. und 14.8. wurden 587 Personen durch Hubschrauber aus \u00fcberfluteten Gebieten gerettet), die Errichtung einer Zeltstadt als Notunterkunft und vor allem die Absicherung der Deiche. In Dresden wurden w\u00e4hrend des Hochwassers auch \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude durch Soldaten abgesichert. Nach dem R\u00fcckgang des Hochwassers wirkte die Bundeswehr unter Einsatz von schwerem Pionierger\u00e4t bei der Freilegung von Flussbetten, Stra\u00dfen und Schienenwegen mit.<\/p>\n<p>Die Bundeswehr war von verschiedenen zivilen Beh\u00f6rden angefordert worden und blieb auch im Einsatz den Katastrophenschutzst\u00e4ben bzw. der technischen Einsatzleitung unterstellt. Jenseits dieser Unterordnung habe sich aber \u201emehrfach\u201c gezeigt, \u201edass die Bundeswehr dort, wo sie zu konkreten Hilfsma\u00dfnahmen eingesetzt war, eine f\u00fchrende Rolle \u00fcbernahm.\u201c<a href=\"#_ftn1106\" name=\"_ftnref1106\">[1106]<\/a> Zusammenfassend hei\u00dft es im Bericht der Kommission: \u201eDie Bundeswehr nahm mit ihren leistungsf\u00e4higen und zahlenm\u00e4\u00dfig starken Einsatzkr\u00e4ften in vielen Bereichen eine Schl\u00fcsselrolle zur Bew\u00e4ltigung der Katastrophe ein. Eine F\u00fchrungsrolle hat sie nicht beansprucht, sie ist ihr aber an vielen Orten zugewachsen. Dabei war es f\u00fcr die Beh\u00f6rden hilfreich, dass sie in fast allen Bereichen autark handeln kann, dies auch tat und dass sie \u00fcber alle wesentlichen Mittel zur Bek\u00e4mpfung einer Katastrophe selbst verf\u00fcgt. Der geordnete Einsatz von Kr\u00e4ften und Mitteln ist ge\u00fcbte Praxis ihrer F\u00fchrer und ihrer F\u00fchrungsorganisation.\u201c<a href=\"#_ftn1107\" name=\"_ftnref1107\">[1107]<\/a><\/p>\n<p>Im August 2007 f\u00fchrte neben der Elbe und ihrer Nebenfl\u00fcsse auch die Donau Hochwasser. Die Bundeswehr war auch dort im Einsatz. \u201eDamals\u201c, so die Streitkr\u00e4ftebasis, \u201ek\u00e4mpften rund 45.000 Angeh\u00f6rige der Bundeswehr rund um die Uhr in enger Zusammenarbeit mit zivilen Hilfsorganisationen und freiwilligen Helfern gegen die Fluten\u201c. Dies sei der \u201ebisher gr\u00f6\u00dfte Einsatz dieser Art im Inland\u201c gewesen.<a href=\"#_ftn1108\" name=\"_ftnref1108\">[1108]<\/a><br \/>\n Die Vogelgrippe auf R\u00fcgen 2006<br \/>\nAm 14. Februar 2006 wurden bei auf der Insel R\u00fcgen verendeten Wildv\u00f6geln der Virus H5N1 festgestellt.<a href=\"#_ftn1109\" name=\"_ftnref1109\">[1109]<\/a> Am darauffolgenden Tag wurde im Veterin\u00e4ramt des Kreises R\u00fcgen ein Seuchenstab eingerichtet. Mit lokalen Kr\u00e4ften (Freiwillige Feuerwehren und THW) wurde zun\u00e4chst versucht, die toten V\u00f6geln einzusammeln. Am 15.2. wurden 144 tote Tiere eingesammelt. Um die ca. 100 Personen auszur\u00fcsten, die zur Vogelsuche zur Verf\u00fcgung standen, waren nicht genug Schutzanz\u00fcge und Schutzmasken vorhanden; auch verf\u00fcgten nur wenige \u00fcber die notwendige Gesundheitspr\u00fcfung (G26). Versuche, die toten V\u00f6gel vom Eis mit Hilfe eines Luftkissenbootes zu bergen, wurden schnell wieder aufgebeben. In den ersten Tagen kamen die Einsatzanweisungen sowohl vom \u00f6rtlichen Seuchenstab wie von einem im mecklenburg-vorpommerschen Innenministerium eingerichteten F\u00fchrungsstab. Nachdem die Beh\u00f6rden das Ausma\u00df des Vogelsterben zun\u00e4chst untersch\u00e4tzt hatten, wurde nach drei Tage im Sachbebiet \u201eKatastrophen-, Brandschutz und Rettungsdienst\u201c der Kreisverwaltung ein Krisenstab eingerichtet, dem auch das Kreisverbindungskommando R\u00fcgen angeh\u00f6rte.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst erfolgte eine Unterst\u00fctzung der Bundeswehr durch Tier\u00e4rzte der Bundeswehr, die das KVK vermittelt hatte. Das gr\u00f6\u00dfte Problem des Krisenstabes war, nicht \u00fcber gen\u00fcgend Personal zum Aufsammeln der V\u00f6gel zu verf\u00fcgen. Auch in dieser Hinsicht wurde \u00fcber das KVK der Kontakt zur Bundeswehr hergestellt. F\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit auf R\u00fcgen machte die Bundeswehr allerdings zur Voraussetzung, dass der Katastrophenalarm ausgel\u00f6st wurde. Da die Landr\u00e4tin wegen des erheblichen \u00f6ffentlichen Aufsehens, den der Nachweis der Vogelgrippe auf R\u00fcgen in ganz Deutschland hervorgerufen hatte, auch unter politischen Druck geraten war, rief sie am 19.2.2006 den Katastrophenfall aus. Der einsetzende Ansturm von Medienvertretern f\u00fchrte dazu, dass die zust\u00e4ndige Kreisverwaltung die Polizei bat, im Rahmen der Amtshilfe die abgesperrten Bereich zu sichern.<\/p>\n<p>An die Stelle des KVK nahmen nun Vertreter der eingesetzten Bundeswehreinheiten an den Sitzungen des Krisenrates teil; zeitweise waren f\u00fcnf Bundeswehrvertreter gleichzeitig im Krisenstab pr\u00e4sent. F\u00fcr den Einsatz der Soldaten wurde vereinbart, dass der Landkreis dessen materielle Seite gew\u00e4hrleisten sollte, insbesondere die Beschaffung von Desinfektionsmitteln und Schutzbekleidung. Die ersten 250 Soldaten der Bundeswehr kamen sehr schnell nach R\u00fcgen. Bevor die Soldaten t\u00e4tig werden konnten, musste ein Appell stattfinden. Ein Parkplatz wurde als geeigneter Ort gefunden; die notwendige Beleuchtung wurde durch Notstromaggregate der Freiwilligen Feuerwehr gew\u00e4hrleistet. Bei ihrem Einsatz war anfangs nicht klar, wie der allgemeine Auftrag (Einsammeln der toten V\u00f6gel) umgesetzt werden sollte, da den Bundeswehrangeh\u00f6rigen die n\u00f6tige Ortskenntnis fehlte. Schlie\u00dflich wurden die Soldaten den Gemeinden zugewiesen und jeweils zehn Soldaten wurden von f\u00fcnf Ortskundigen der Freiwilligen Feuerwehr begleitet. Die V\u00f6gel auf dem Wasser wurden von Pionieren der Bundeswehr geborgen. Dabei wurde jeweils ein zweites Boot zur Beobachtung\/Sicherung eingesetzt.<a href=\"#_ftn1110\" name=\"_ftnref1110\">[1110]<\/a> Auch wurde der Einsatz von Tornados erwogen, um einen \u00dcberblick \u00fcber die Zugv\u00f6gel zu erhalten. Der Minister hatte bereits zugesagt, als sich herausstellte, dass keine Maschine verf\u00fcgbar war. Statt dessen wurde die Insel mit Hubschraubern der Polizei \u00fcberflogen. Die Bundeswehr hatte auch zwei Schiffe geschickt, die beim Aufsammeln der V\u00f6gel eingesetzt werden sollten. Aber das Wasser in den betroffenen Gebieten war so flach, dass die Schiffsschrauben defekt gingen. Die Schiffe kamen zur Reparatur nach Stralsund und wurden nicht mehr genutzt.<\/p>\n<p>Neben der veterin\u00e4r\u00e4rztlichen Beratung und dem Aufsammeln toter V\u00f6gel richtete die Bundeswehr auf R\u00fcgen drei Dekoniminationsschleusen ein (R\u00fcgendamm, Wittower und Sassneitzer F\u00e4hre). Das Personal der Schleusen wurde von den ABC-Abwehrbataillonen in Prenzlau und Albersdorf gestellt. Die gesamte Insel wurde zur Schutzzone erkl\u00e4rt.<a href=\"#_ftn1111\" name=\"_ftnref1111\">[1111]<\/a><\/p>\n<p>Die Angaben des Verteidigungsministeriums \u00fcber den Umfang der Unterst\u00fctzungsleistungen sind nicht eindeutig. In einer Darstellung aus dem F\u00fchrungsstab der Streitkr\u00e4fte werden 303 SoldatInnen genannt: 261 seien zum Einsammeln der V\u00f6gel und zwischen 12 und 17 seien an den Dekontaminationsstellen eingesetzt worden.<a href=\"#_ftn1112\" name=\"_ftnref1112\">[1112]<\/a> Im Juni 2006 gab das Ministerium an, an der Hilfsaktion auf R\u00fcgen seien 1.081 Soldaten beteiligt gewesen;<a href=\"#_ftn1113\" name=\"_ftnref1113\">[1113]<\/a> 2009 wurde die Zahl auf 900 korrigiert.<a href=\"#_ftn1114\" name=\"_ftnref1114\">[1114]<\/a> Auch die Angaben der Kosten des Einsatzes schwanken erheblich. W\u00e4hrend sie 2006 mit 340.000 Euro (davon 5.000 Euro Personalkosten) angegeben wurden,<a href=\"#_ftn1115\" name=\"_ftnref1115\">[1115]<\/a> wurden sie drei Jahre sp\u00e4ter auf 1.735.000 Euro beziffert.<a href=\"#_ftn1116\" name=\"_ftnref1116\">[1116]<\/a> Die Ausgaben wurden aus dem Haushalt des Verteidigungsministeriums finanziert; auf eine Kostenerstattung verzichtete das Ministerium.<a href=\"#_ftn1117\" name=\"_ftnref1117\">[1117]<\/a><\/p>\n<p>Die Bedeutung, die die Bundeswehr dem Einsatz zuma\u00df, wurde auch daran deutlich, dass der Verteidigungsminister am 25.2. R\u00fcgen besuchte. In der Darstellung der Bundeswehr wird die Vogelgrippe auf R\u00fcgen als eine \u201eErprobung im Einsatz\u201c der neuen territorialen Organisation gesehen. Diese habe ihre \u201eBew\u00e4hrungsprobe bestanden\u201c; \u201einsbesondere der Einsatz der Reservisten war ein voller Erfolg. In einer kurzen, an Reservisten adressierten Mitteilung werden f\u00fcnf Punkte betont:<\/p>\n<p>Erstens habe das KVK unmittelbar mit der 1. Sitzung des Katastrophenstabes seine beratende Arbeit aufgenommen. Dadurch sei es m\u00f6glich gewesen, die Dekontaminationsschleusen schnell einzurichten. Zweitens habe sich gezeigt, dass die Reservisten eine \u201eumfassende Lagebeurteilung aus unterschiedlichen Perspektiven sicher durchf\u00fchren\u201c konnten und dies \u201eein wesentlicher Beitrag zum Entscheidungsprozess der zivilen F\u00fchrung war\u201c. Drittens sei das KVK im Hinblick auf \u201eDurchhalte- und Schichtf\u00e4higkeit\u201c an seine Grenzen gelangt; nur durch den Regionalen Planungs- und Unterst\u00fctzungstrupp h\u00e4tte die Arbeitsf\u00e4higkeit des KVK gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen. Und viertens habe sich auch die \u201eMobilit\u00e4t der KVK, insbesondere des BeaBWZMZ\u201c als \u201eunverzichtbar\u201c herausgestellt.<a href=\"#_ftn1118\" name=\"_ftnref1118\">[1118]<\/a><\/p>\n<p>Der Bundeswehreinsatz auf R\u00fcgen wurde von Teilen der politischen Opposition kritisiert. Es sehe \u201eeher so aus, als h\u00e4tte sich die Bundeswehr einfach vorgedr\u00e4ngelt\u201c. Auch wurde die \u201eMeinung professioneller Katastrophensch\u00fctzer\u201c wiedergegeben, dass der Bundeswehreinsatz \u201enicht wirklich n\u00f6tig\u201c gewesen sei. Offenkundig sei es dem Ministerium darum gegangen, in der \u00d6ffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, \u201eals ginge ohne die Bundeswehr gar nichts.\u201c<a href=\"#_ftn1119\" name=\"_ftnref1119\">[1119]<\/a> Die kurze Schilderung des Vogelgrippe-Einsatzes legt jedoch eine differenziertere Bewertung nahe.<\/p>\n<ol>\n<li>Dass die Bundeswehr sich \u201evorgedr\u00e4ngelt\u201c habe, ist angesichts der Personalprobleme vor Ort kaum plausibel. Als sie jedoch gerufen worden war, nahm ihr Einfluss erheblich zu. Indizien dieses Einflusses sind nicht nur der starke Pr\u00e4senz im Krisenstab, sondern auch der Umstand, dass Ressourcen angeboten wurden (Tornados, Schiffe), die nicht verf\u00fcgbar oder untauglich waren.<\/li>\n<li>Das KVK spielte nur in der \u201eAnbahnungsphase\u201c eine Rolle und trat w\u00e4hrend des Einsatzes vollst\u00e4ndig in den Hintergrund.<\/li>\n<li>Die Ausrufung des Katastrophenfalls machte die Bundeswehr zur Voraussetzung ihres verst\u00e4rkten Engagements. Damit handelte es sich um einen Einsatz nach Art. 34 Abs. 2 GG, der den Soldaten auch die Aus\u00fcbung hoheitlicher Befugnisse erm\u00f6glichte.<\/li>\n<li>Die Bundeswehr leistete professionelle Hilfe und schien \u00fcber mehr Erfahrung als die zivilen Kr\u00e4fte zu verf\u00fcgen.<\/li>\n<li>Der Bundeswehreinsatz war aber auch mit zus\u00e4tzlichen Problemen verbunden. Die Kreisverwaltung musste die Ausr\u00fcstung beschaffen, sie musste einen Appellplatz herrichten und f\u00fcr einen praktikablen Einsatzmodus der vielen Soldaten sorgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>5.3.2 Ressourcen und F\u00e4higkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Die Beteiligung der Bundeswehr an Aufgaben im Inland wird von dem Argument getragen, dass bestimmte Leistungen nur von den Streitkr\u00e4ften oder nur mit ihrer Hilfe im ausreichenden Umfang erbracht werden k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn1120\" name=\"_ftnref1120\">[1120]<\/a> Es sei nicht nur gemessen an den Herausforderungen notwendig, sondern auch sinnvoll, in jenen F\u00e4llen, in denen die zivilen Ressourcen nicht ausreichten, auf die des Milit\u00e4rs zur\u00fcckzugreifen. Wolle man bestimmten Gefahren nicht tatenlos gegen\u00fcberstehen, gebe es nur die M\u00f6glichkeiten, die Polizei entsprechend auszur\u00fcsten<a href=\"#_ftn1121\" name=\"_ftnref1121\">[1121]<\/a> oder auf die vorhandenen F\u00e4higkeiten des Milit\u00e4rs zur\u00fcckzugreifen.<a href=\"#_ftn1122\" name=\"_ftnref1122\">[1122]<\/a> Der Platz des Milit\u00e4rs im Innern sei durch jene Bereiche bestimmt, \u201ef\u00fcr die Polizeikr\u00e4fte nicht ausgebildet\u201c<a href=\"#_ftn1123\" name=\"_ftnref1123\">[1123]<\/a> oder \u201enicht ger\u00fcstet\u201c<a href=\"#_ftn1124\" name=\"_ftnref1124\">[1124]<\/a> seien. Die Streitkr\u00e4fte verf\u00fcgten \u00fcber \u201espezielle F\u00e4higkeiten\u201c die f\u00fcr Unterst\u00fctzungsleistungen im Inland \u201ezum Schutz der Bev\u00f6lkerung und Infrastruktur unabdingbar\u201c sein k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn1125\" name=\"_ftnref1125\">[1125]<\/a><\/p>\n<p>Dabei wir die Diskussion \u00fcber die Ressourcen der Bundeswehr im Bereich des Katastrophenschutzes seit Jahrzehnten im Hinblick auf m\u00f6gliche Schadensf\u00e4lle und\/oder im Hinblick auf die besonderen F\u00e4higkeiten der Streitkr\u00e4fte gef\u00fchrt. Zu den Katastrophenf\u00e4llen z\u00e4hlte die Bundeswehr 1977<a href=\"#_ftn1126\" name=\"_ftnref1126\">[1126]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Erdbeben<\/li>\n<li>Hochwasser<\/li>\n<li>Eisgang<\/li>\n<li>Wald- und Gro\u00dfbr\u00e4nde<\/li>\n<li>Massenerkrankungen<\/li>\n<li>Schwere Flugzeug- oder Eisenbahnungl\u00fccke<\/li>\n<li>Stromausfall bei lebenswichtigen Einrichtungen<\/li>\n<li>Unf\u00e4lle in Kernenergieanlagen und andere Unf\u00e4lle mit Strahlenrisiko.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als unterst\u00fctzende \u201eAusr\u00fcstung und F\u00e4higkeiten\u201c wurden exemplarisch genannt:<a href=\"#_ftn1127\" name=\"_ftnref1127\">[1127]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Hubschrauber<\/li>\n<li>Fernmeldemittel<\/li>\n<li>Pioniereinheiten mit Spezialger\u00e4t<\/li>\n<li>Transporteinheiten mit Spezialger\u00e4t<\/li>\n<li>Instandsetzungseinheiten mit Spezialger\u00e4t<\/li>\n<li>Feldk\u00fcchen<\/li>\n<li>Sanit\u00e4tseinheiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitunter werden in der Diskussion noch weitere F\u00e4higkeiten erw\u00e4hnt:<\/p>\n<ul>\n<li>Fliegerhorstfeuerwehren<\/li>\n<li>Feldj\u00e4gereinheiten<\/li>\n<li>Pipelineeinheiten<a href=\"#_ftn1128\" name=\"_ftnref1128\">[1128]<\/a><\/li>\n<li>F\u00fchrungsmittel (Operationszentralen und Fernmeldeger\u00e4t)<a href=\"#_ftn1129\" name=\"_ftnref1129\">[1129]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Seit 2001 wird vermehrt auf die \u201eGef\u00e4hrdungen aus der Luft und von See her\u201c verwiesen. Diesen m\u00fcsste \u201emit allen verf\u00fcgbaren Instrumenten \u2013 und dazu geh\u00f6rt eben auch die Bundeswehr \u2013\u201c begegnet werden. Zumindest \u201ebei einem terroristischen Angriff aus der Luft kann nur die Luftwaffe helfen\u201c.<a href=\"#_ftn1130\" name=\"_ftnref1130\">[1130]<\/a><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus werden die Personalst\u00e4rke der Bundeswehr<a href=\"#_ftn1131\" name=\"_ftnref1131\">[1131]<\/a> sowie \u201eAufkl\u00e4rungsmittel\u201c als Hilfe zur Erstellung von Lagebildern genannt, etwa der \u201eEinsatz abbildender Aufkl\u00e4rungsmittel bei gro\u00dffl\u00e4chigen Schadensereignissen, besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen und Naturkatastrophen\u201c.<a href=\"#_ftn1132\" name=\"_ftnref1132\">[1132]<\/a><\/p>\n<p>Welche Bundeswehr-F\u00e4higkeiten zu zivilen Zwecken genutzt werden sollen, ist im einzelnen umstritten. In seiner Rechtwissenschaftlichen Untersuchung von 2004 z\u00e4hlt Fiebig folgende (potentielle) \u201eVerwendungen\u201c der Bundeswehr im Innern auf: F\u00fchrungsorganisation f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Operationen, personelle Ressourcen, Abwehr von Angriffen aus der Luft und zu Wasser, spezielle Waffensysteme, das Kommando Spezialkr\u00e4fte etwa bei Geiselnahmen, Absicherung von Geb\u00e4uden mit schweren Waffen, der Milit\u00e4rischer Abschirmdienst zur Unterst\u00fctzung der Polizeien und Aufkl\u00e4rungsmittel zu Fahndungszwecken.<a href=\"#_ftn1133\" name=\"_ftnref1133\">[1133]<\/a><\/p>\n<p>Im Folgenden wird eine kurzer \u00dcberblick \u00fcber die F\u00e4higkeiten gegeben, die die Bundeswehr im Innern einbringen soll. Die Darstellung folgt der Zusammenfassung der Debatte durch Knelangen\/Irlenk\u00e4user, die die Forderungen in die drei Bereiche \u201eSpezialf\u00e4higkeiten der Bundeswehr\u201c, \u201eKomplement\u00e4re Leistungen zur Polizei und zu zivilen Hilfsorganisationen\u201c und \u201ePersonelle Ressourcen\u201c gliedern.<a href=\"#_ftn1134\" name=\"_ftnref1134\">[1134]<\/a><\/p>\n<ol>\n<li><strong>\u201eSpezialf\u00e4higkeiten\u201c<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>ABC-Abwehr<\/li>\n<li>(luftgest\u00fctzte) Aufkl\u00e4rungsf\u00e4higkeiten<\/li>\n<li>Luftabwehrf\u00e4higkeiten<\/li>\n<li>Fernmeldef\u00e4higkeiten<\/li>\n<li>Spezielle Pionierf\u00e4higkeiten (Br\u00fcckenlegen)<\/li>\n<li>\u201erobuste Mittel\u201c, die \u201eautark betrieben werden k\u00f6nnen\u201c<a href=\"#_ftn1135\" name=\"_ftnref1135\">[1135]<\/a><\/li>\n<li>\u201eWaffen und Ger\u00e4t, die zur Bek\u00e4mpfung einer terroristischen Gefahr ben\u00f6tigt werden k\u00f6nnen\u201c<a href=\"#_ftn1136\" name=\"_ftnref1136\">[1136]<\/a><\/li>\n<li>Minenschutz auf See<a href=\"#_ftn1137\" name=\"_ftnref1137\">[1137]<\/a><\/li>\n<li>Aufbringen von Schiffen<a href=\"#_ftn1138\" name=\"_ftnref1138\">[1138]<\/a><\/li>\n<li>Kampfschwimmer<a href=\"#_ftn1139\" name=\"_ftnref1139\">[1139]<\/a><\/li>\n<li>\u201eAufkl\u00e4rungs-, F\u00fchrungs- und Wirkungsverbund\u201c<a href=\"#_ftn1140\" name=\"_ftnref1140\">[1140]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Komplement\u00e4re Leistungen zur Polizei und zu zivilen Hilfsorganisationen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Sanit\u00e4tsdienst (einschlie\u00dflich Bau und Betrieb von Behelfskrankenh\u00e4usern<a href=\"#_ftn1141\" name=\"_ftnref1141\">[1141]<\/a>)<\/li>\n<li>Transportkapazit\u00e4ten<\/li>\n<li>Allgemeine Pionierf\u00e4higkeiten: Stra\u00dfenbau etc.<\/li>\n<li>Versorgung mit Lebensmitteln, Decken, Trinkwasser etc.<\/li>\n<li>W\u00e4rmebildkameras<a href=\"#_ftn1142\" name=\"_ftnref1142\">[1142]<\/a><\/li>\n<li>Boote und Amphibienfahrzeuge<a href=\"#_ftn1143\" name=\"_ftnref1143\">[1143]<\/a><\/li>\n<li>Feldj\u00e4ger<a href=\"#_ftn1144\" name=\"_ftnref1144\">[1144]<\/a><\/li>\n<li>Bek\u00e4mpfung von Br\u00e4nden<a href=\"#_ftn1145\" name=\"_ftnref1145\">[1145]<\/a><\/li>\n<li>\u201eF\u00e4higkeiten zur Kommunikation unter den helfenden Organisationen und zur F\u00fchrung\u201c<a href=\"#_ftn1146\" name=\"_ftnref1146\">[1146]<\/a><\/li>\n<li>\u201eeinzigartige F\u00fchrungsorganisation\u201c<a href=\"#_ftn1147\" name=\"_ftnref1147\">[1147]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Personelle Ressourcen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>bei Naturkatastrophen<\/li>\n<li>Objektschutz und Schutz kritischer Infrastruktur.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Jahr 2005 erstellte eine Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe einen Bericht \u00fcber die Unterst\u00fctzungsleistungen der Bundeswehr in Katastrophenf\u00e4llen. Der Bericht legte vier verschiedene Szenarien zugrunde:<\/p>\n<ul>\n<li>ein Gro\u00dfschadensereignis mit blockierter oder zerst\u00f6rter Infrastruktur, aber mit wenig Verletzten (z.B. Hochwasser),<\/li>\n<li>ein Massenanfall von Verletzten bei intakter Infrastruktur, etwa bei einem Anschlag,<\/li>\n<li>ein Anschlag mit ABC-Mitteln,<\/li>\n<li>eine Gro\u00dfveranstaltung nationalen Ranges (als Beispiel nannte der Bericht die damals noch bevorstehende Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 2006).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Um die Defizite der zivilen Beh\u00f6rden in derartigen Szenarien auszugleichen, sei eine Unterst\u00fctzung durch die Bundeswehr in folgenden Bereichen notwendig:<\/p>\n<p>\u201e- Spezialf\u00e4higkeiten zur Abwehr von Sch\u00e4den durch ABC-Kampfmittel,<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00e4higkeiten zur Bew\u00e4ltigung eines Massenanfalls von Verletzten, dabei besonders Lufttransportkapazit\u00e4ten,<\/li>\n<li>F\u00e4higkeiten zur Kommunikation unter den helfenden Organisationen und zur F\u00fchrung,<\/li>\n<li>F\u00e4higkeiten zur Pionier- und weiteren Unterst\u00fctzung, dabei auch Lufttransport.\u201c<a href=\"#_ftn1148\" name=\"_ftnref1148\">[1148]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Insgesamt listete die Arbeitsgruppe in den vier F\u00e4higkeitskategorien 44 Spezialf\u00e4higkeiten der Bundeswehr auf. Allein 17 Einzelposten entfielen auf die Abwehr von Sch\u00e4den durch ABC-Kampfmittel. Andere Schwerpunkte lagen im Bereich (Luft)Transport, Sanit\u00e4t und Pionierleistungen.<a href=\"#_ftn1149\" name=\"_ftnref1149\">[1149]<\/a><\/p>\n<p>Im Wei\u00dfbuch 2006 stellte das Verteidigungsministerium fest: \u201eZum Schutz Deutschlands und seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie f\u00fcr subsidi\u00e4re Hilfeleistungen im Inland ist ein angemessenes F\u00e4higkeitspotential vorgesehen.\u201c<a href=\"#_ftn1150\" name=\"_ftnref1150\">[1150]<\/a> Bereits in der zwei Jahre zuvor erlassenen \u201eKonzeption der Bundeswehr\u201c hatte das Ministerium ausgef\u00fchrt, die Bundeswehr sei \u201eaufgrund ihres hohen Organisationsgrades, ihrer Ausr\u00fcstung und Ausbildung zur Hilfeleistung besonders geeignet.\u201c<a href=\"#_ftn1151\" name=\"_ftnref1151\">[1151]<\/a> Im Wei\u00dfbuch werden eine Reihe von \u201eF\u00e4higkeiten, die beim Einsatz im Inland ben\u00f6tigt werden k\u00f6nnten\u201c, aufgelistet. Zum Kreis der F\u00e4higkeiten und Kr\u00e4fte geh\u00f6rten \u201evor allem\u201c:<\/p>\n<ul>\n<li>ABC-Abwehrkr\u00e4fte<\/li>\n<li>Pioniere<\/li>\n<li>Feldj\u00e4ger<\/li>\n<li>Aufkl\u00e4rungsf\u00e4higkeit von Luftwaffe, Heer und Marine<\/li>\n<li>Gew\u00e4hrleistung von Sicherheit im Luft- und Seeraum<\/li>\n<li>Sanit\u00e4tsdienstliche Kapazit\u00e4ten<\/li>\n<li>Luftrettungsf\u00e4higkeiten \u00fcber Land\/See<\/li>\n<li>Hilfeleistungen in See<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung durch Logistik und Transport<\/li>\n<li>F\u00e4higkeiten zur operativen Information von zivilen Einsatzkr\u00e4ften und Bev\u00f6lkerung<\/li>\n<li>F\u00e4higkeiten zur psychologischen Betreuung von zivilen Einsatzkr\u00e4ften und Bev\u00f6lkerung.<a href=\"#_ftn1152\" name=\"_ftnref1152\">[1152]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>2006 nannte der Staatssekret\u00e4r im Verteidigungsministerium vier \u201espezielle F\u00e4higkeiten\u201c der Bundeswehr, die bei der \u201eBew\u00e4ltigung von Gro\u00dfschadensereigenissen besondere Bedeutung\u201c erlangten:<\/p>\n<p>\u201e- Sanit\u00e4tskr\u00e4fte<\/p>\n<ul>\n<li>ABC-Abwehrkr\u00e4fte<\/li>\n<li>Pionierkr\u00e4fte und<\/li>\n<li>Lufttransportkr\u00e4fte.\u201c<a href=\"#_ftn1153\" name=\"_ftnref1153\">[1153]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus Sicht der Bundeswehr verf\u00fcgt sie insgesamt \u00fcber ein breites Spektrum an M\u00f6glichkeiten der Katastrophenhilfe. In einer Ver\u00f6ffentlichung des ZMZ-Referenten des Verteidigungsministeriums wird das \u201eF\u00e4higkeitsdispositiv der Bundeswehr\u201c in einer tabellarischen Darstellung in 19 Kategorien und insgesamt 62 \u201eEinzelf\u00e4higkeiten\u201c dargestellt.<a href=\"#_ftn1154\" name=\"_ftnref1154\">[1154]<\/a> Die Liste der Kategorien reicht von \u201eAufsp\u00fcren\/Bewerten\/Beraten\/Unterst\u00fctzen bei ABC-\/CBRN-Lagen\u201c (mit 20 Einzelf\u00e4higkeiten) bis zu \u201eLiegenschaftsmaterial\u201c (mit der Einzelf\u00e4higkeit \u201eBereitstellen von Decken, Betten, Matratzen und sonstigem M\u00f6blierungsger\u00e4t\u201c). Neben den Schwerpunkten ABC, Santit\u00e4t, Lufttransport und \u201eschweres Ger\u00e4t\u201c finden sich in dieser Liste von Einsatzm\u00f6glichkeiten auch die \u201eSchaffung eines Informations- und Kommunikationsverbundes\u201c (u.a. durch die \u201eBereitstellung von weitreichenden Kommunikationsmitteln\u201c), die \u201eAusbildung der Polizei an milit\u00e4rtypischen Ger\u00e4ten, die der Verhinderung von Straftaten dienen k\u00f6nnen\u201c oder das \u201ezur Verf\u00fcgung Stellen von Ausr\u00fcstung und Ger\u00e4t\u201c \u2013 beide mit dem Hinweis \u201eEinschr\u00e4nkungen bei milit\u00e4rtypischem Ger\u00e4t bei Amtshilfe\u201c.<\/p>\n<p>Verglichen mit diesen umfassenden Listen scheint sich die bisherige Katastrophenhilfe der Bundeswehr auf nur wenige \u201eF\u00e4higkeiten\u201c zu konzentrieren: (1) die Bereitstellung von (viel) Personal, (2) der Einsatz von schwerem Ger\u00e4t und (3) von Luftransportkapazit\u00e4ten sowie (4) im Bereich ABC-Abwehr. 18 der 32 auf unsere schriftliche Befragung antwortenden Beh\u00f6rden hatten in den letzten f\u00fcnf Jahren auf Ressourcen der Bundeswehr zur\u00fcckgegriffen. Dabei war es in vierzehn F\u00e4llen um Personal, zehn Mal um Spezialger\u00e4t und neun Mal um den ABC-Schutz gegangen.<a href=\"#_ftn1155\" name=\"_ftnref1155\">[1155]<\/a><\/p>\n<p>In den unterschiedlichen Aufz\u00e4hlungen von F\u00e4higkeiten der Bundeswehr werden wesentliche Merkmale der Diskussion um vermehrte T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr im Innern deutlich: Erstens wird ein Defizit vorhandener F\u00e4higkeiten diagnostiziert, das durch die Streitkr\u00e4fte geschlossen oder verringert werden k\u00f6nnte. Die Alternative dazu, sei zivile Organisationen \u2013 die Polizei, die Hilfsorganisationen \u2013 mit entsprechenden Ressourcen auszustatten. Zweitens variieren die Listen m\u00f6glicher Leistungen in ihrem Umfang erheblich; auch werden nur selten konkrete Ressourcen, sondern in der Regel allgemeine F\u00e4higkeiten benannt. Und drittens wird regelm\u00e4\u00dfig nicht unterschieden zwischen der Katastrophenhilfe und deren Vorbeugung mit spezifisch milit\u00e4rischen Mittel. In rechtlichen Kategorien w\u00e4re das die Unterscheidung zwischen einem milit\u00e4rischen Einsatz und jenen Formen der Katastrophenhilfe, die nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG zul\u00e4ssig sind.<a href=\"#_ftn1156\" name=\"_ftnref1156\">[1156]<\/a> In rechtspolitischer Hinsicht bedeutet dies, dass in der Diskussion die unterschiedlichen Hindernisse, die einer st\u00e4rkeren Bundeswehrbeteiligung im Innern in Wege stehen, verwischt werden: sind es verfassungsrechtliche Grenzen, die spezifisch milit\u00e4rische Waffen im Rahmen der Katastrophenhilfe nicht zulassen, oder sind es praktische Gr\u00fcnde, etwa weil es an der Abstimmung zwischen zivilen und milit\u00e4rischen Stellen mangelt, weil eine der beiden Seiten nicht zur Zusammenarbeit bereit ist oder weil die Ressourcen des Milit\u00e4rs doch nicht erforderlich sind oder doch nicht zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Im Folgenden werden Leistungen, Verf\u00fcgbarkeit und Organisation einiger F\u00e4higkeiten im einzelnen vorgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.3.2.1 Die F\u00e4higkeiten in der Luft<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich lassen sich in der Luft Transport-, Aufkl\u00e4rungs- und Gefechtsf\u00e4higkeit unterscheiden. Durch die Anschl\u00e4ge von 11. September ist die Diskussion \u00fcber weite Strecken von der Gefechtsf\u00e4higkeit der Bundeswehr bestimmt. Zur Abwehr terroristischer Bedrohungen aus dem Luftraum sei die Polizei nicht in der Lage, weil sie nur \u00fcber Hubschrauber verf\u00fcge.<a href=\"#_ftn1157\" name=\"_ftnref1157\">[1157]<\/a> Bereits \u201evon der Bewaffnung her\u201c k\u00f6nne die Polizei keinen Schutz gegen terroristische Angriffe durch im Inland gekaperte Zivilflugzeuge gew\u00e4hrleisten.<a href=\"#_ftn1158\" name=\"_ftnref1158\">[1158]<\/a> Im Zusammenhang mit dem \u201eLuftsicherheitsgesetz\u201c ist \u00fcber die erforderlichen Rechtsgrundlagen eines solchen Einsatzes heftig gestritten worden. Dabei reichte das Spektrum von der Position, dass etwa der Schutz von Kernkraftwerken gegen gezielt darauf gelenkte Flugzeuge durch die geltende Rechtslage gedeckt sein, weil es sich um \u201eLandesverteidigung\u201c handele, und die \u201eAbwehr von Luftangriffen origin\u00e4r milit\u00e4rische Aufgaben\u201c seien,<a href=\"#_ftn1159\" name=\"_ftnref1159\">[1159]<\/a> \u00fcber das Pl\u00e4doyer f\u00fcr ein Ausf\u00fchrungsgesetz zu Art. 87a und Art. 35 GG<a href=\"#_ftn1160\" name=\"_ftnref1160\">[1160]<\/a> oder \u2013 wie im Luftsicherheitsgesetz praktiziert \u2013 eine auf Art. 35 GG fu\u00dfende einfachgesetzliche Regelung<a href=\"#_ftn1161\" name=\"_ftnref1161\">[1161]<\/a> bis zur Forderung, die verfassungsrechtlichen Grundlagen f\u00fcr einen Kampfeinsatz in der Luft zu schaffen. Weil es die \u201eKernaufgabe des Staates\u201c sei, \u201eden Einzelnen vor rechtswidrigen \u00dcbergriffen zu sch\u00fctzen\u201c, sei der Staat \u201egehalten, als letztes Mittel des Schutzes auch den Streitkr\u00e4ften eine Abschusserm\u00e4chtigung zuzuweisen\u201c.<a href=\"#_ftn1162\" name=\"_ftnref1162\">[1162]<\/a><\/p>\n<p>Unstreitig f\u00e4llt unter den Verteidigungsauftrag die Sicherung des Luftraums der Bundesrepublik vor kriegerischen Angriffen, die dem Bundesgebiet von au\u00dfen drohen.<a href=\"#_ftn1163\" name=\"_ftnref1163\">[1163]<\/a> In den konzeptionellen Papieren der Bundeswehrf\u00fchrung hat diese Aufgabe der (klassischen) Landesverteidigung in den letzten Jahren eine Akzentverschiebung erfahren. In den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 hie\u00df es, \u201edie \u00dcberwachung des deutschen Luft- und Seeraums sowie die Wahrnehmung luft- und seehoheitlicher Aufgaben\u201c seien \u201est\u00e4ndige Aufgaben\u201c \u201ein ressort\u00fcbergreifender Zusammenarbeit\u201c. An anderer Stelle wird darauf hingewiesen, dass diese Aufgaben \u201ean Bedeutung gewonnen\u201c h\u00e4tten. \u201eDieser Schutz Deutschlands\u201c werde \u201eneu ausgerichtet\u201c; er verlange \u201edie konsequente Abstufung von Pr\u00e4senz, Bereitschaft und Ausbildung der Streitkr\u00e4fte sowie die Synergie aller staatlichen Instrumente der Sicherheitsvorsorge\u201c.<a href=\"#_ftn1164\" name=\"_ftnref1164\">[1164]<\/a> In der ein Jahr sp\u00e4ter erlassenen \u201eKonzeption der Bundeswehr\u201c hei\u00dft es nahezu gleichlautend:<\/p>\n<p>\u201eDie \u00dcberwachung des deutschen Luft- und Seeraums sowie die Wahrnehmung luft- und seehoheitlicher Aufgaben in ressort\u00fcbergreifender Zusammenarbeit sind Aufgaben, die angesichts einer verst\u00e4rkten asymmetrischen bzw. terroristischen Bedrohung an Gewicht gewonnen haben.<a href=\"#_ftn1165\" name=\"_ftnref1165\">[1165]<\/a><\/p>\n<p>Als Reaktion auf vermeintliche Angriffe aus der Luft sind Flugzeuge der Bundeswehr bisher zweimal eingesetzt worden. Am 5. Januar 2003 kreise ein entf\u00fchrtes Sportflugzeug durch die Innenstadt von Frankfurt am Main; der Pilot drohte, seine Maschine in eines der Hochh\u00e4user einst\u00fcrzen zu lassen. Neben Hubschraubern der Polizei wurden auch zwei Phantom-Flugzeuge der Luftwaffe \u201ezur Beobachtung des Segelfliegers\u201c eingesetzt.<a href=\"#_ftn1166\" name=\"_ftnref1166\">[1166]<\/a> Der erste Fall hatte sich w\u00e4hrend der Schlussfeier der Olympischen Spiele in M\u00fcnchen 1972 ereignet. Nachdem er Meldung \u00fcber ein gestohlenes Flugzeug hatte, aus dem heraus Bomben auf das Olympiastadion abgeworfen werden sollten, wandte sich der Leiter des polizeilichen Leitungsstabes das Verteidigungsministerium und bat um den Einsatz der Luftwaffe. Als tats\u00e4chlich ein nicht identifiziertes Flugobjekt festgestellt wurde, befahl der Verteidigungsminister der n\u00e4chstgelegenen Alarmrotte in Neuburg\/Donau den Start von zwei Starfightern mit scharfen Waffen. Noch bevor die Maschinen eingreifen konnten, stellte sich heraus, dass es sich um ein finnisches Passagierflugzeug handelte, dessen Radar ausgefallen war.<a href=\"#_ftn1167\" name=\"_ftnref1167\">[1167]<\/a><\/p>\n<p>Der Luftraum Deutschlands wird st\u00e4ndig milit\u00e4risch \u00fcberwacht. Dies geschieht ohne eine ausdr\u00fcckliche verfassungsrechtliche Grundlage<a href=\"#_ftn1168\" name=\"_ftnref1168\">[1168]<\/a> im Rahmen des Verteidigungsauftrags. Durch die \u00dcberwachung soll die nationale Lufthoheit auch im Frieden gew\u00e4hrleistet werden. An zwei Standorten (im Norden<a href=\"#_ftn1169\" name=\"_ftnref1169\">[1169]<\/a> und S\u00fcden<a href=\"#_ftn1170\" name=\"_ftnref1170\">[1170]<\/a>) stehen rund um die Uhr jeweils zwei einsatzbereite und bewaffnete Kampfjets vom Typ F4f \u201ePhantom\u201c bereit, um ggf. zur Sicherung des Luftraums eingesetzt zu werden.<a href=\"#_ftn1171\" name=\"_ftnref1171\">[1171]<\/a><\/p>\n<p>Am 1. Juli 2003 nahm in der von-Seydlitz-Kaserne im niederrheinischen Kalkar das \u201eNationale Lage- und F\u00fchrungszentrum Sicherheit im Luftraum\u201c (NLFZ) seine Arbeit auf. Das Zentrum ist eine interministerielle Einrichtung des Verteidigungs- und Innenministeriums sowie des Bundesministeriums f\u00fcr Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.<a href=\"#_ftn1172\" name=\"_ftnref1172\">[1172]<\/a> Nach Angaben des damaligen Bundesinnenministers Schily besteht die Aufgabe des Zentrums in der \u201eZusammenfassung, Bewertung und Steuerung aller vorhandenen Informationen \u00fcber die Luftsicherheitslage im deutschen und benachbarten Luftraum, die Einleitung von operativen Ma\u00dfnahmen sowie die Beratung der Entscheidungstr\u00e4ger in Bezug auf die Luftsicherheitslage und die bestehenden Handlungsoptionen\u201c.<a href=\"#_ftn1173\" name=\"_ftnref1173\">[1173]<\/a> Das Zentrum beobachtet den Luftverkehr \u00fcber Deutschland. Es erstellt \u201edetaillierte Lagebilder\u201c \u00fcber die Sicherheit im deutschen Luftraum, die den Inspekteur der Luftwaffe in die Lage versetzen sollen, \u201eden politisch verantwortlichen Entscheidungstr\u00e4ger umfassend ins Bild zu setzen und Entscheidungsgrundlagen f\u00fcr weitreichende Abwehrma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung zu stellen\u201c.<a href=\"#_ftn1174\" name=\"_ftnref1174\">[1174]<\/a> Bei ungew\u00f6hnlichem Flugverhalten (Abweichen von der Flugroute oder Verlust des Funkkontakts) leitet das NLFZ die notwendigen Ma\u00dfnahmen ein. Sofern ein terroristischer Angriff mittels eines Flugzeugs vermutet wird, \u00fcbernimmt das Zentrum die Koordination und F\u00fchrung der Abwehrma\u00dfnahmen.<a href=\"#_ftn1175\" name=\"_ftnref1175\">[1175]<\/a><\/p>\n<p>Das Zentrum \u00fcberwacht sowohl den milit\u00e4rischen wie den zivilen Luftverkehr. Handelt es sich bei dem verd\u00e4chtigen Flugzeug um eine milit\u00e4rische Maschine, wird nach den Regeln der NATO-Luftverteidigung verfahren. Die Leitung des Einsatzes liegt dann beim NATO Commander. Die das Flugzeug anfliegende Alarmrotte soll die Maschine Abdr\u00e4ngen und zur Landung zwingen. Gelingt das nicht, dann k\u00f6nnen \u2013 nach Zustimmung des Inspekteurs der Luftwaffe \u2013 Warnsch\u00fcsse abgegeben werden. Bei einem zivilen Flugzeug wird der Einsatz als \u201eRenegade-Fall\u201c eingestuft, d.h. sein Flugverhalten l\u00e4sst den Verdacht aufkommen, \u201edass es m\u00f6glicherweise als Waffe zur Ver\u00fcbung eines terroristischen oder anders motivierten Angriffs missbraucht\u201c werden k\u00f6nnte.<a href=\"#_ftn1176\" name=\"_ftnref1176\">[1176]<\/a> In diesen F\u00e4llen geht die Leitung des Einsatzes auf die deutschen Stellen \u00fcber. Zust\u00e4ndig ist der Inspekteur der Luftwaffe (der als German Air Defence Commander auch an den NATO-gef\u00fchrten Eins\u00e4tzen beteiligt ist), und die Befehlsgewalt liegt beim Bundesminister der Verteidigung. Durch das Luftsicherheitsgesetz wurden die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr diese Bundeswehreins\u00e4tze gegen\u00fcber zivilen Flugzeugen geschaffen.<a href=\"#_ftn1177\" name=\"_ftnref1177\">[1177]<\/a><\/p>\n<p>J\u00e4hrlich kommt es zu zwischen 30 und 40 F\u00e4llen, in denen unbekannte Flugzeuge in den deutschen Luftraum eindringen und eine der Alarmrotten aufsteigt.<a href=\"#_ftn1178\" name=\"_ftnref1178\">[1178]<\/a><br \/>\n Das Hilfspotential aus der Luft<br \/>\nDie \u201eF\u00e4higkeiten der Luftunterst\u00fctzung\u201c beziehen sich auf f\u00fcnf Bereiche:<\/p>\n<ul>\n<li>Versorgung der Bev\u00f6lkerung aus der Luft<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung bei der Evakuierung<\/li>\n<li>Lufttransport von Verletzten und Erkrankten<\/li>\n<li>Brandbek\u00e4mpfung aus der Luft mit Hubschraubern<\/li>\n<li>Lufttransport von Material mit Hubschraubern.<a href=\"#_ftn1179\" name=\"_ftnref1179\">[1179]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bundeswehr verf\u00fcgt \u00fcber drei Hubschraubertypen f\u00fcr derartige Eins\u00e4tze:<\/p>\n<ol>\n<li>Mittlerer Transporthubschrauber CH-53 G\/GS. Er hat eine Reichweite von 360 (umger\u00fcstet: 1.200) km und kann neben der vierk\u00f6pfigen Besatzung 36 Personen oder 5,5 Tonnen Material transportieren. Er wird f\u00fcr den Personen- oder Materialtransport oder als Gro\u00dfraumrettungshubschrauber zur Intensivversorgung oder f\u00fcr \u201eSonderaufgaben\u201c eingesetzt.<a href=\"#_ftn1180\" name=\"_ftnref1180\">[1180]<\/a><\/li>\n<li>Leichte Transporthubschrauber UH-1 D und NH-90 LTH HEER. Der UH-1 D kann neben seiner dreik\u00f6pfigen Besatzung 8 Soldaten oder 900 Kg. Material transportieren. Er wird sowohl f\u00fcr den Personentransport wie f\u00fcr Sonderaufgaben eingesetzt. Sein Nachfolgemodell NH-90 kann 16 Soldaten oder 2 Tonnen Gewicht transportieren.<a href=\"#_ftn1181\" name=\"_ftnref1181\">[1181]<\/a><\/li>\n<li>SAR UH-1 D. Der Einsatz- und Rettungshubschauber (SAR, search and rescue) verf\u00fcgt \u00fcber eine vierk\u00f6pfige Besatzung (davon ein Notarzt und ein Rettungsassistent). Er kann ein bis zwei Verletzte liegend transportieren.<a href=\"#_ftn1182\" name=\"_ftnref1182\">[1182]<\/a> Die SAR-Hubschrauber der Bundeswehr flogen von 1959 bis 1984 rund 84.000 Eins\u00e4tze \u2013 wobei \u201eganz \u00fcberwiegend zivile Opfer\u201c bef\u00f6rdert wurden.<a href=\"#_ftn1183\" name=\"_ftnref1183\">[1183]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p> \u00dcberwachungsaufgaben<br \/>\nDie Bundeswehr hat in der Vergangenheit mehrfach Flugzeuge zu Aufkl\u00e4rungszwecken eingesetzt. Dies geschah etwa im Jahr 1998 bei mehreren Entf\u00fchrungsf\u00e4llen und wegen der Anschlagserie auf das Schienennetz der Deutschen Bahn. Dabei \u00fcberflogen die Maschinen das zu untersuchende Gebiet in geringer H\u00f6he. \u00dcber eine maximale Dauer von 20 Minuten k\u00f6nnen ununterbrochen Photos gemacht werden. Die Flugzeuge verf\u00fcgen \u00fcber drei Kameras: eine Kamera ist mit f\u00fcnf Objektiven ausgestattet und erstellt ein Panoramabild von Horizont zu Horizont, eine zweite kann auf bestimmte Ausschnitte geschwenkt werden, und eine dritte erstellte Infrarotbilder, durch die Temperaturunterschiede sichtbar werden.<a href=\"#_ftn1184\" name=\"_ftnref1184\">[1184]<\/a><\/p>\n<p>Au\u00dferdem \u00fcberwachen Aufkl\u00e4rungsflugzeuge der Marine die deutschen Seegebiete in der Nord- und Ostsee auf m\u00f6gliche Gew\u00e4sserverschmutzung.<a href=\"#_ftn1185\" name=\"_ftnref1185\">[1185]<\/a><\/p>\n<p><strong>5.3.2.2 Ressourcen zur See<\/strong><\/p>\n<p>Neben terroristischen Angriffen aus der Luft werden auch Angriffe von See her bef\u00fcrchtet. Da die Mittel der Polizei und der K\u00fcstenwachen nicht ausreichten, werden eine Beteiligung der Bundeswehr, die Bildung Kooperationsstrukturen und entsprechende gesetzliche Regelungen gefordert.<a href=\"#_ftn1186\" name=\"_ftnref1186\">[1186]<\/a> Der Einsatz der Bundeswehr \u2013 so die Bundesregierung 2005 \u2013 sei \u201evor allem denkbar, wenn terroristische oder vergleichbar schwere Angriffe auf See oder von See her drohen, zu deren Abwehr die zust\u00e4ndige Polizei weder allein noch in Zusammenwirken mit den anderen Polizeien in der Lage ist\u201c. Ein solcher Einsatz geschehe dann auf der Grundlage von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG.<a href=\"#_ftn1187\" name=\"_ftnref1187\">[1187]<\/a><\/p>\n<p>Seit dem 1. Juli 1994 existiert die K\u00fcstenwache des Bundes. Dabei handelt es sich nicht um eine Beh\u00f6rde mit eigenen Befugnissen und Zust\u00e4ndigkeiten, sondern um \u201eeine Form der koordinierten Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien und deren nachgeordneten Beh\u00f6rden\u201c. Zum Kreis der Beteiligten geh\u00f6rt nicht das Bundesministerium der Verteidigung.<a href=\"#_ftn1188\" name=\"_ftnref1188\">[1188]<\/a> In der K\u00fcstenwache werden die T\u00e4tigkeiten der Wasserschutzpolizeien, der Bundespolizei, des Zolls und die Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung koordiniert. Die Beh\u00f6rden nehmen teils origin\u00e4re, teils \u00fcbertragene Aufgaben in den Feldern Schiffahrtspolizei, Zoll- und Verbrauchssteuerrecht, Grenzpolizei, Fischereirecht und Strafrecht wahr.<a href=\"#_ftn1189\" name=\"_ftnref1189\">[1189]<\/a><\/p>\n<p>Mitte 2005 wurde in Cuxhaven das Maritime Sicherheitszentrum (MSZ) gegr\u00fcndet, dem ein Staatsvertrag zwischen dem Bund und den f\u00fcnf K\u00fcstenl\u00e4ndern zugrunde lag.<a href=\"#_ftn1190\" name=\"_ftnref1190\">[1190]<\/a> Das MSZ ist eine zivile Einrichtungen, in der die Kr\u00e4fte von Polizei, Feuerwehren und Katastrophenschutz im Einsatzfall unter eine einheitliche Leitung gestellt werden (k\u00f6nnen).<a href=\"#_ftn1191\" name=\"_ftnref1191\">[1191]<\/a><\/p>\n<p>Den institutionellen Kern des MSZ bildet das \u201eGemeinsame Lagezentrum See\u201c (GLZ-See), das am 1. Januar 2007 seine Arbeit aufnahm. Durch das GLZ werden die Aufgaben der Seeraum\u00fcberwachung, der Gefahrenabwehr und des Unfallmanagements in Form eines \u201eoptimierten Netzwerks\u201c wahrgenommen durch das Lagezentrum des Havariekommandos, die Leitstellen der Bundespolizei, den Zoll, den Fachbereich Fischereischutz der Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung, den Leitstellen der Wasserschutzpolizeien der K\u00fcstenl\u00e4nder und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.<a href=\"#_ftn1192\" name=\"_ftnref1192\">[1192]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr ist im MSZ durch einen Verbindungsoffizier vertreten. Dadurch werde zum einen eine \u201eAufgabenvermischung\u201c der \u00e4u\u00dferen und inneren Sicherheit, die \u201ekontraproduktiv\u201c sei, verhindert. Zum anderen st\u00fcnden durch den Verbindungsoffizier \u201eim Alltagsbetrieb und bei Eins\u00e4tzen in Sonderlagen die organisatorischen, technischen, logistischen und wissenschaftlichen M\u00f6glichkeiten und Erkenntnisse des Milit\u00e4rs dem jeweiligen Einsatzleiter zur Verf\u00fcgung\u201c.<a href=\"#_ftn1193\" name=\"_ftnref1193\">[1193]<\/a> Nach den Berichten der Bundesregierung hat es keinen Katastropheneinsatz der Marine seit Mitte der 90er Jahre gegeben.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz bedr\u00fcfte eine operative T\u00e4tigkeit der Bundeswehr auf See einer Verfassungs\u00e4nderung. Vorschl\u00e4ge einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Bundesregierung liegen seit Mitte 2007 vor. Demnach sollte in Art. 35 Abs. 4 GG der \u201eEinsatz der Streitkr\u00e4fte mit milit\u00e4rischen Mitteln\u201c innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets und au\u00dferhalb der Territorialgew\u00e4sser ihr Einsatz \u201eauch zur Unterst\u00fctzung der zust\u00e4ndigen Bundesbeh\u00f6rden\u201c (Art. 87a Abs. 5 GG) legalisiert werden.<a href=\"#_ftn1194\" name=\"_ftnref1194\">[1194]<\/a> Mit den Koalitionskompromiss vom Winter 2008 scheiterten auch diese Pl\u00e4ne.<\/p>\n<p><strong>5.3.2.3 ABC-Abwehr<\/strong><\/p>\n<p>In der \u201eBek\u00e4mpfung biologischer und chemische Gefahren\u201c wird eines der prominentesten Einsatzfelder der Bundeswehr im Innern gesehen.<a href=\"#_ftn1195\" name=\"_ftnref1195\">[1195]<\/a> Nachdem in Deutschland der Katastrophenschutz in den 90er Jahren reduziert worden sei, verf\u00fcge \u201enur die Bundeswehr noch \u00fcber nennenswerte, wenngleich ebenfalls stark reduzierte Mittel zur Analyse und Dekontamination von ABC-Kampfstoffen unter realen Einsatzbedingungen\u201c.<a href=\"#_ftn1196\" name=\"_ftnref1196\">[1196]<\/a><\/p>\n<p>Die ABC-Abwehrressourcen der Bundeswehr sind daran orientiert, die \u201e\u00dcberlebensf\u00e4higkeit der Streitkr\u00e4fte\u201c zu gew\u00e4hrleisten, da die Streitkr\u00e4fte auch in der Lage sein m\u00fcssten, \u201eOperationen auch unter ABC-Bedrohung und ABC-Bedingungen durchzuf\u00fchren\u201c. Neben Angriffen mit Massenvernichtungswaffen k\u00f6nnten auch (industrielle) Unf\u00e4lle oder Anschl\u00e4ge \u201einl\u00e4ndische milit\u00e4rische Liegenschaften\u201c oder \u201eEinsatzkontingente &#8230; im Einsatzland bedrohen.\u201c \u201eDar\u00fcber hinaus\u201c, so das Ministerium, m\u00fcssten \u201edie Streitkr\u00e4fte zum Schutz der Bev\u00f6lkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur immer dann zur Verf\u00fcgung stehen, wenn nur sie \u00fcber die erforderlichen F\u00e4higkeiten (z.B. ABC-Abwehr) verf\u00fcgen.\u201c<a href=\"#_ftn1197\" name=\"_ftnref1197\">[1197]<\/a><\/p>\n<p>Jenseits des kriegerischen Einsatzes von ABC-Waffen wird gegenw\u00e4rtig von f\u00fcnf Szenarien ausgegangen, die ABC-Abwehr-Ressourcen erfordern. Dabei handelt es sich um a) Unf\u00e4lle in den einschl\u00e4gigen Industrien, b) (die Folgen von) Naturkatastrophen, c) die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, d) die Nebenwirkungen konventioneller Kriegf\u00fchrung im Umfeld nuklearer oder chemischer Anlagen und e) terroristische Anschl\u00e4ge mit radiologischen, biologischen oder chemischen Mitteln.<a href=\"#_ftn1198\" name=\"_ftnref1198\">[1198]<\/a> Zwar unterhalte und entwickle die Bundeswehr ihre ABC-Abwehr im Hinblick auf ihre (internationale) Einsatzf\u00e4higkeiten, aber diese Ressourcen entspr\u00e4chen weitgehend \u201eden Anforderungen in der zivilen Gefahrenabwehr\u201c, da \u201eim Zeitalter des internationalen Terrorismus, sowohl Soldaten im Einsatz wie die Zivilbev\u00f6lkerung im eigenen Lande, in weiten Bereichen potenziell den gleichen Gef\u00e4hrdungen ausgesetzt sind\u201c.<a href=\"#_ftn1199\" name=\"_ftnref1199\">[1199]<\/a><\/p>\n<p>Nach Angaben von Weinheimer besteht das \u201eF\u00e4higkeitsprofil der ABC-Abwehr\u201c der Streitkr\u00e4fte aus den folgenden Elementen:<\/p>\n<p>\u201e- Einzelschutz (Pers\u00f6nliche ABC-Schutzausstattungen)<\/p>\n<ul>\n<li>Sammelschutz (ABC-Schutzbel\u00fcftungsanlagen, insbesondere auch in Gefechtsfahrzeugen)<\/li>\n<li>Medizinischer ABC-Schutz (med. ABC-Aufkl\u00e4rung, Dekontamination von Verwundeten etc.)<\/li>\n<li>BC-Auswertung (Gef\u00e4hrdungsvorhersage, Wirkungsbeurteilung, Beratung)<\/li>\n<li>ABC-Aufkl\u00e4rung (Detektion, Identifikation von ABC-Kampfstoffen und Gefahrstoffen)<\/li>\n<li>Dekontamination (Entgiftung, Entseuchung, Entstrahlung von Personal und Material) in der Regel mit dem Ziel, getroffene Ma\u00dfnahmen des pers\u00f6nlichen Schutzes aufheben zu k\u00f6nnen.\u201c<a href=\"#_ftn1200\" name=\"_ftnref1200\">[1200]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Inwieweit die gegenw\u00e4rtige Rechtslage den Einsatz dieser Ressourcen in Friedenszeiten im Inland zul\u00e4sst, ist umstritten. W\u00e4hrend die CDU\/CSU-Bundestagsfraktion 2003 verlangte, \u201eausreichende Rechtsgrundlagen\u201c zu schaffen, damit die \u201eBundeswehr Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr die Bereiche mit atomaren, biologischen und chemischen Gefahren, Sanit\u00e4tswesen und Kommunikation\u201c leisten k\u00f6nne,<a href=\"#_ftn1201\" name=\"_ftnref1201\">[1201]<\/a> kam ein juristisches Gutachten zu dem Schluss, selbst die Verwendung des Sp\u00fcrpanzers Fuchs oder die Arbeit von ABC-Trupps seien durch die geltenden Verfassungsbestimmungen gedeckt, weil die T\u00e4tigkeiten innenpolitisch neutral seien und damit die Einsatzschwelle nicht \u00fcberschritten werde.<a href=\"#_ftn1202\" name=\"_ftnref1202\">[1202]<\/a> Ob die Inanspruchnahme von Bundeswehrexperten und -ger\u00e4t im Bereich der ABC-Abwehr von der Verfassung gedeckt sei, beantwortete die Bundesregierung mit einem lapidaren \u201eJa\u201c.<a href=\"#_ftn1203\" name=\"_ftnref1203\">[1203]<\/a> St\u00e4rker als die Forderungen nach (verfassungs)rechtlichen Erweiterungen ist die Tendenz zur Vernetzung ziviler und milit\u00e4rischer ABC-Abwehr-Ressourcen. Dies bezieht sich nicht allein auf die Ebene von Vorschl\u00e4gen<a href=\"#_ftn1204\" name=\"_ftnref1204\">[1204]<\/a> oder strategischen Konzepten,<a href=\"#_ftn1205\" name=\"_ftnref1205\">[1205]<\/a> sondern hat bereits zu engeren Kooperationen gef\u00fchrt. Das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz wird an den \u201eVerfahren zur Entwicklung und Beschaffung von Material\u201c der Bundeswehr beteiligt. \u201eDiese Zusammenarbeit einer gemeinsamen F\u00e4higkeitsanalyse, Materialentwicklung und Ausbildung\u201c solle intensiviert werden.<a href=\"#_ftn1206\" name=\"_ftnref1206\">[1206]<\/a> Als nach den Anschl\u00e4gen vom 11.9. im Robert-Koch-Institut eine Informationsstelle f\u00fcr biologische Kampfstoffe eingerichtet wurde, arbeiteten dort auch Mediziner der Bundeswehr mit.<a href=\"#_ftn1207\" name=\"_ftnref1207\">[1207]<\/a><\/p>\n<p>Die von der Innenministerkonferenz eingerichtete Arbeitsgruppe legte Ende 2003 ihren Bericht \u00fcber die \u201eUnterst\u00fctzung durch die Bundeswehr beim Schutz der Bev\u00f6lkerung vor den Folgen terroristischer Anschl\u00e4ge, insbesondere f\u00fcr die Bereiche biologische und chemikalische Stoffe, Sanit\u00e4tswesen und Kommunikation\u201c vor. Der Bericht benannte neun Felder m\u00f6glicher ABC-Unterst\u00fctzung durch die Bundeswehr: Aufsp\u00fcren von A- und C-Kampfstoffen, Probeentnahmen von B-Agenzien, Nachweis von ABC-Kampfstoffen in mobilen Laboren, Dekontamination von Personal und Material, Dekontamination von Infrastruktur (\u201ein sehr begrenztem Umfang\u201c), Bewertung von Schadenslagen und Beratung durch Experten, sanit\u00e4tsdienstliche Unterst\u00fctzung, Ausbildung in der ABC-Abwehr.<a href=\"#_ftn1208\" name=\"_ftnref1208\">[1208]<\/a><\/p>\n<p>Innerhalb der Bundeswehr sind Zust\u00e4ndigkeiten und Ressourcen der ABC-Abwehr auf verschiedene Organisationsteile verteilt:<a href=\"#_ftn1209\" name=\"_ftnref1209\">[1209]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Das Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando verf\u00fcgt \u00fcber eine Abteilung \u201eABC-Abwehr und Schutzaufgaben\u201c, ihre Aufgabe besteht in der Expertise und Beratung sowie der Koordination ZMZ f\u00fcr die ABC-Abwehr,<\/li>\n<li>Aufkl\u00e4rungs- und Dekontaminationselemente von Luftwaffe und Marine (nur begrenzter Umfang),<\/li>\n<li>die Abteilung IX des Santit\u00e4tsamtes der Bundeswehr (Medizinischer ABC-Schutz) mit einer \u201eTask Force Medizinischer ABC-Schutz\u201c und drei Fachinstituten,<\/li>\n<li>die ABC- und Selbstschutzschule in Sonthofen, u.a. mit mobilen Expertenteams<\/li>\n<li>das Wehrwissenschaftliche Institut f\u00fcr Schutztechnologien in M\u00fcnster.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Den Schwerpunkt m\u00f6glicher Hilfsleistungen im Innern bilden die ABC-Abwehrf\u00e4higkeiten des Heeres.<a href=\"#_ftn1210\" name=\"_ftnref1210\">[1210]<\/a> Seit 2002 waren die f\u00fcnf Abwehrbataillone in der Abwehrbrigade 100 zusammengefasst. Die Bataillone waren in H\u00f6xter (Nr. 7), in Albersdorf (Nr. 610), in Bruchsal (Nr. 750) Prenzlau (Nr. 805) und das ABC-Lehrbataillon in Sonthofen (Nr. 210) stationiert.<a href=\"#_ftn1211\" name=\"_ftnref1211\">[1211]<\/a> Jedes Bataillon bestand aus einer Stabs- und Versorgungskompanie sowie aus drei Einsatzkompanien. Zus\u00e4tzliche Kr\u00e4fte standen durch drei inaktive Reservebataillone (in Albersdorf, Nr. 110, in Zweibr\u00fccken, Nr. 310, und in H\u00f6xter, Nr. 410) zur Verf\u00fcgung.<a href=\"#_ftn1212\" name=\"_ftnref1212\">[1212]<\/a><\/p>\n<p>2006 verf\u00fcgten die vier Bataillone \u00fcber zehn aktive Kompanien. Im Rahmen der Transformation der Bundeswehr wurden diese Kr\u00e4fte neu gegliedert oder aufgel\u00f6st. Aufgel\u00f6st wurden die nichtaktiven Bataillone 110 und 310. Ebenso die aktiven Verb\u00e4nde in Prenzlau und Albersdorf; ihr Personal und Material wurde den beiden verbleibenden Standorten H\u00f6xter und Bruchsal zugeschlagen.<a href=\"#_ftn1213\" name=\"_ftnref1213\">[1213]<\/a> Insgesamt wurden die ABC-Abwehrkr\u00e4fte des Heeres seit Mitte 2007 in ein Bataillon und ein Regiment gegliedert und den verschiedenen Kr\u00e4ftekategorien zugeweiesen:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Abwehrbataillon 7 H\u00f6xter als Teil der Eingreifkr\u00e4fte. Das Bataillon hat eine Sollst\u00e4rke von 1.044 SoldatInnen und ist in sechs Kompanien gegliedert.<\/li>\n<li>Das Abwehrregiment 750 Bruchsal als Teil der Stabilisierungskr\u00e4fte. Das Regiment besteht aus sieben Kompanien und verf\u00fcgt \u00fcber eine Sollst\u00e4rke von 1.187 SoldatInnen.<a href=\"#_ftn1214\" name=\"_ftnref1214\">[1214]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Daneben bestehen zwei leichte Abwehrkomapanien in Sonthofen \u2013 110 als Teil der Eingreifkr\u00e4fte, 120 als Teil der Stabilisierungskr\u00e4fte \u2013 sowie ein nichtaktives Abwehr-Bataillon.<a href=\"#_ftn1215\" name=\"_ftnref1215\">[1215]<\/a><\/p>\n<p>Durch die Umstrukturierung, so Weinheimer, w\u00fcrden die Abwehreinheiten nicht verringert; die Zahl der Einsatzkompanien werde (wieder) um eine erh\u00f6ht, und komme es in H\u00f6xter und Bruchsal zu Verst\u00e4rkungen, weil diese zu ZMZ-St\u00fctzpunkten f\u00fcr die ABC-Abwehr ausgebaut w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn1216\" name=\"_ftnref1216\">[1216]<\/a> Allerdings stellt die Konzentration auf zwei Standorte auch im ABC-Bereich einen R\u00fcckzug aus der Fl\u00e4che dar, die f\u00fcr m\u00f6gliche Verwendungen im Inland zu gr\u00f6\u00dferen Entfernungen zum Einsatzort und damit zu sp\u00e4terer Verf\u00fcgbarkeit f\u00fchrt.<a href=\"#_ftn1217\" name=\"_ftnref1217\">[1217]<\/a><\/p>\n<p>Neben Auslandseins\u00e4tzen ist die Abwehrbrigade 100 mehrfach im Inland eingesetzt worden. Zum einen betraf das die Dekontamination des aus den Auslandseins\u00e4tzen zur\u00fcckkommenden Materials. Zum anderen wurde die ABC-Abwehr auch im Rahmen der Amtshilfe t\u00e4tig: bei Besuch des Papstes 2005, bei der Vogelgrippe 2006, bei Besuchen des US-Pr\u00e4sidenten in Mainz 2005 und Heiligendamm 2006 und bei der Fu\u00dfball-WM 2006.<a href=\"#_ftn1218\" name=\"_ftnref1218\">[1218]<\/a><\/p>\n<p>2003 verf\u00fcgte die ABC-Abwehrtruppe des Heeres \u00fcber 2.900 Planstellen, von denen nur 2.400 besetzt waren. Nach den Pl\u00e4nen der Bundeswehr sollten die Planstellen auf 3.100 erh\u00f6ht werden; als Kriegsst\u00e4rke wird von 7.300 Dienstposten ausgegangen.<a href=\"#_ftn1219\" name=\"_ftnref1219\">[1219]<\/a><\/p>\n<p>Technisch steht der Sp\u00fcrpanzer Fuchs im Zentrum der ABC-Abwehr. 2003 verf\u00fcgte die Bundeswehr \u00fcber knapp 100 Exemplare.<a href=\"#_ftn1220\" name=\"_ftnref1220\">[1220]<\/a> Der Panzer ist mit vier Personen besetzt und verf\u00fcgt \u00fcber Einrichtungen zum Aufsp\u00fcren atomarer oder chemischer Kampfstoffe.<a href=\"#_ftn1221\" name=\"_ftnref1221\">[1221]<\/a> Das Fahrzeug eignet sich zur gro\u00dfr\u00e4umigen ABC-Aufkl\u00e4rung; es verf\u00fcgt \u00fcber eine Schutzbel\u00fcftung, so dass die Besatzung gegen chemische und biologische Gefahren gesch\u00fctzt ist. Der Fuchs kann Vergiftungen feststellen und markieren und ist damit ein wichtiges Instrument zur Abkl\u00e4rung von Gefahren oder zur Erstellung von Lagebildern.<a href=\"#_ftn1222\" name=\"_ftnref1222\">[1222]<\/a><\/p>\n<p>Der Fuchs verf\u00fcgt \u00fcber keine M\u00f6glichkeiten zur Dekontamination. Neben Dekontaminationselementen im Objektschutzbataillon der Luftwaffe verf\u00fcgt die Bundeswehr in den ABC-Abwehrtrupps \u00fcber spezielle Dekontaminationseinrichtungen (TEP\/HEP).<a href=\"#_ftn1223\" name=\"_ftnref1223\">[1223]<\/a> Gegenw\u00e4rtig sind noch Systeme im Einsatz, die mit Tanks, Pumpen und verschiedenen Spr\u00fchvorrichtungen auf Pritschen-LKWs angebracht sind. Mitte der 80er Jahre begann die Entwicklung der Systeme TEP90 und HEP90. Seit 2002 hat die Beschaffung des HEP90 begonnen.<a href=\"#_ftn1224\" name=\"_ftnref1224\">[1224]<\/a> Mit dem TEP90 soll ab 2008 das zu den Eingreifkr\u00e4ften geh\u00f6rende ABC-Abwehrbataillon 7 ausger\u00fcstet werden.<a href=\"#_ftn1225\" name=\"_ftnref1225\">[1225]<\/a> Der TEP90 ist ein modular aufgebautes Dekontaminationssystem, das auf einem IVECO-LKW montiert, bzw. von diesem transportiert wird. Die einzelnen Module k\u00f6nnen gemeinsam oder einzeln oder in Kombination mit anderen Dekontaminierungseinrichtungen betrieben werden. Neben einem gesch\u00fctzten und schutzbel\u00fcfteten F\u00fchrerhaus besteht der TEP90 aus f\u00fcnf Elementen:<\/p>\n<ul>\n<li>1 Modul f\u00fcr die Dekontamination von Fahrzeugen<\/li>\n<li>1 Modul f\u00fcr die Dekontamination von pers\u00f6nlicher Ausr\u00fcstung und Sonderger\u00e4t (Ferngl\u00e4ser, Funkger\u00e4te, Laptops etc.)<\/li>\n<li>1 Modul f\u00fcr die Dekontamination von Personen; dieses Modul ist mit einer Duschvorrichtung, Klimaanlage sowie aufblasbaren Aus- und Ankleidezelten versehen<\/li>\n<li>1 Fahrzeugkran, der sowohl zum Abladen der Module vom Fahrzeug als auch zur Dekontamination von Gro\u00dfger\u00e4ten genutzt werden kann<\/li>\n<li>1 selbstst\u00e4ndig fahrendes Raupenfahrzeug (Shuttle) mit einem Aktionsradius von einem Kilometer, das der Dekontamination von Innenr\u00e4umen (von Fahrzeugen) dienen soll.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Dekontamination geschieht durch Sch\u00e4ume, fl\u00fcssige oder gasf\u00f6rmige Mittel und bezieht sich auf alle drei Agenzien. Das System verf\u00fcgt \u00fcber folgende Kapazit\u00e4ten (pro Stunde):<\/p>\n<ul>\n<li>Modul 1: 1.500 m<sup>2<\/sup> Fl\u00e4che oder vier Fahrzeuge<\/li>\n<li>Modul 2: 20 Gegenst\u00e4nde<\/li>\n<li>Modul 3: 20 Personen.<a href=\"#_ftn1226\" name=\"_ftnref1226\">[1226]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitte 2008 wurde der erste TEP90 an die Bundeswehr ausgeliefert. Bis 2010 sind 73 Systeme bestellt; eine Kaufgarantie f\u00fcr weitere 20 Jahre und die Versorgung mit Ersatzteilen bis zum Jahr 2051 wurde mit dem Hersteller \u201eK\u00e4rcher Futuretech\u201c vereinbart.<a href=\"#_ftn1227\" name=\"_ftnref1227\">[1227]<\/a><\/p>\n<p>Die ABC-Abwehrf\u00e4higkeiten der Bundeswehr sind auf die \u00dcberlebensf\u00e4higkeit der Truppe im Einsatz ausgelegt. Sie stehen subsidi\u00e4r auch f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Inland zur Verf\u00fcgung. In welchem Ausma\u00df solche unterst\u00fctzenden Eins\u00e4tze in Frage kommen, h\u00e4ngt von den entsprechenden zivilen Ressourcen ab. Nach den Anschl\u00e4gen vom 11.9. haben Bund und L\u00e4nder auch die zivile Ausstattung im ABC-Bereich verbessert. Bis 2006 hatte der Bund im Rahmen des erg\u00e4nzenden Katastrophenschutzes den L\u00e4ndern 365 ABC-Erkundungsfahrzeuge, 82 Dekontaminationsfahrzeuge sowie 36.000 S\u00e4tze pers\u00f6nlicher ABC-Schutzausr\u00fcstung zur Verf\u00fcgung gestellt.<a href=\"#_ftn1228\" name=\"_ftnref1228\">[1228]<\/a><\/p>\n<p>Im Jahr 2007 sollten die Bundesl\u00e4nder insgesamt \u00fcber 950 Fahrzeuge zur ABC-Erkundung und -Dekontamination verf\u00fcgen. Die Aufteilung auf die Bundesl\u00e4nder erfolgt nach einem von der Innenministerkonferenz beschlossenen Schl\u00fcssel, der sich an der Zahl der Landkreise orientierte, aber sowohl die besondere Situation der Stadtstaaten und Gef\u00e4hrdungsschwerpunkte ber\u00fccksichtigte. Die Ausstattung variierte von 7 (Bremen) \u00fcber 12 (Saarland und Hamburg) bis zu 98 (Niedersachsen), 138 (Nordrhein-Westfalen) und 192 (Bayern) Fahrzeugen.<a href=\"#_ftn1229\" name=\"_ftnref1229\">[1229]<\/a><\/p>\n<p>Mitte 2007 waren an die Feuerwehren und Hilfsorganisationen 53.000 S\u00e4tze pers\u00f6nliche CBRN-Schutzausr\u00fcstung, 366 ABC-Erkundungs- und 374 Dekontaminationskraftwagen f\u00fcr Personen verteilt.<a href=\"#_ftn1230\" name=\"_ftnref1230\">[1230]<\/a> Die Erkundungskraftwagen \u2013 nach Angaben der Bundesregierung waren bereits Mitte 2005 371 Exemplare ausgeliefert \u2013 k\u00f6nnen radioaktive und chemische Belastungen aufsp\u00fcren und messen; im Hinblick auf biologische Belastungen k\u00f6nnen sie nur Proben nehmen.<a href=\"#_ftn1231\" name=\"_ftnref1231\">[1231]<\/a><\/p>\n<p>Zu den zivilen Dekontaminationspotentialen gibt es nur wenige Angaben: So ist z.B. unklar, ob die Fahrzeuge generell \u00fcber eine Schutzbel\u00fcftung verf\u00fcgen. Auch ist nicht ersichtlich, wie viele Personen dekontaminiert werden k\u00f6nnen. Nach Angaben von Uhl kann der einzige ABC-Zug der M\u00fcnchener Feuerwehr in einer Stunde 60 kontaminierte Personen behandeln.<a href=\"#_ftn1232\" name=\"_ftnref1232\">[1232]<\/a> Die Kapazit\u00e4t des Dekon-P liegt bei 50 Personen in der Stunde.<a href=\"#_ftn1233\" name=\"_ftnref1233\">[1233]<\/a> Dem \u201eAusstattungskonzept\u201c ist zu entnehmen, dass die Kapazit\u00e4ten des \u201eDekontaminsations-LKW Personen 2\u201c darauf ausgelegt sind, die bei ABC-Lagen t\u00e4tigen Einsatzkr\u00e4fte zu dekontaminieren.<a href=\"#_ftn1234\" name=\"_ftnref1234\">[1234]<\/a><\/p>\n<p>Zivile Kr\u00e4fte des Bundes verf\u00fcgen \u00fcber keine nennenswerten ABC-Abwehr-Ressourcen. Das THW besitzt nur F\u00e4higkeiten im Bereich \u201eRettung und Bergung\u201c, aber im Hinblick auf Sp\u00fcren und Dekontaminieren nur begrenzte M\u00f6glichkeiten zum Eigenschutz.<a href=\"#_ftn1235\" name=\"_ftnref1235\">[1235]<\/a><\/p>\n<p>Neben der Ausstattung mit Fahrzeugen und Material ist der Aufbau von \u201eAnalytischen Task Forces\u201c (AFT) eine Ebene des ABC-Schutzes, die durch den Bund gef\u00f6rdert wird. 2005 wurde die Bildung von zwei AFTs f\u00fcr biologische Gefahren vorbereitet: zum einen in der Zusammenarbeit des Robert-Nocht-Instituts mit der Feuerwehr Hamburg, zum anderen zwischen dem Robert-Koch-Institut, dem Landeskriminalamt Berlin und dem Wehrwissenschaftlichen Institut f\u00fcr Schutztechnologien\/ABC-Schutz der Bundeswehr.<a href=\"#_ftn1236\" name=\"_ftnref1236\">[1236]<\/a> Bis 2009 war die Zahl der CBRN- bzw. ABC-AFTs auf sieben gestiegen: neben Berlin und Hamburg waren die Task Forces in Mannheim und Heyrothsberge (Sachsen-Anhalt) einsatzbereit, die in Dortmund, K\u00f6ln und M\u00fcnchen in der Vorbereitung.<a href=\"#_ftn1237\" name=\"_ftnref1237\">[1237]<\/a> Dar\u00fcber hinaus verf\u00fcgt die Bundeswehr \u00fcber eine \u201everlegef\u00e4hige \u201aTask Force Medizinischer ABC-Schutz\u2018 des Sanit\u00e4tsdienstes\u201c, der den \u201ef\u00fcr Zivil- und Katastrophenschutz zust\u00e4ndigen Stellen, sofern dem kein milit\u00e4rischer Bedarf entgegensteht, nach dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip zur Verf\u00fcgung\u201c.<a href=\"#_ftn1238\" name=\"_ftnref1238\">[1238]<\/a><\/p>\n<p>Insgesamt ist nicht absehbar, welche Kapazit\u00e4ten der Bundeswehr tats\u00e4chlich in einem Katastrophenfall zur Verf\u00fcgung stehen, da sie durch Auslandseins\u00e4tze gebunden sein k\u00f6nnen, die gegen\u00fcber der subsidi\u00e4ren Inlandsverwendung Priorit\u00e4t genie\u00dfen.<a href=\"#_ftn1239\" name=\"_ftnref1239\">[1239]<\/a> Ein Vergleich ziviler und milit\u00e4rischer Dekontaminationspotentiale ist nicht m\u00f6glich, da der Gesamtumfang milit\u00e4rischer F\u00e4higkeiten nicht bekannt ist. Rechnerisch ergibt sich aus den 450 zivilen Dekon-P ein Potential von 22.500 dekontaminierten Personen pro Stunde; demgegen\u00fcber erlaubten die 73 von der Bundeswehr bestellten TEP90 die Dekontamination von 1.500 bis 2.200 Personen in derselben Zeit. Allerdings k\u00f6nnen mit dem TEP90 auch Sachen, Fahrzeugen und Gel\u00e4nde gereinigt werden.<\/p>\n<p>Im Vergleich mit den \u00fcber das gesamte Bundesgebiet verteilten zivilen Dekon-P-Kapazit\u00e4ten wird die Bedeutung der Bundeswehrressourcen darin gesehen, dass diese konzentriert eingesetzt und durch den Personalbestand auch dauerhaft betrieben werden k\u00f6nnen. Insgesamt sei ihr Nutzen bei einem \u201eplanbaren zivilen Ereignis\u201c hoch. Bei einem Unfall oder einem Anschlag, in dem es auf eine schnelle und spontane Reaktion ankomme, liege \u201edie Reaktionszeit der ABC-Kr\u00e4fte in der Bundeswehr aber in einem Bereich, der sie als Reaktionskr\u00e4fte in den fr\u00fchen Phasen eines nicht planbaren Ereignisses ausscheiden l\u00e4sst.\u201c<a href=\"#_ftn1240\" name=\"_ftnref1240\">[1240]<\/a><\/p>\n<p><strong>5.3.2.4 Sanit\u00e4tsressourcen<\/strong><\/p>\n<p>Zur Behandlung von Erkrankten oder Verletzten unterh\u00e4lt die Bundeswehr den Sanit\u00e4tsdienst. Dessen Leistungen stehen \u2013 sofern sie durch den milit\u00e4rischen Bedarf nicht ausgelastet sind \u2013 auch zivilen Stellen zur Verf\u00fcgung. Im Jahr 2003 waren im Sanit\u00e4tsdienst der Bundeswehr 26.109 SoldatInnen und 6.585 ZivilistInnen besch\u00e4ftigt.<a href=\"#_ftn1241\" name=\"_ftnref1241\">[1241]<\/a> Von der Umgestaltung der Bundeswehr war in den letzten Jahren auch der Sanit\u00e4tsdienst betroffen. So soll z.B. der Bestand an Krankenwagen des Zentralen Sanit\u00e4tsdienstes von 700 auf 500 reduziert werden.<a href=\"#_ftn1242\" name=\"_ftnref1242\">[1242]<\/a> Die Zahl der Bundeswehrkrankenh\u00e4user wurde von vierzehn auf acht verringert.<a href=\"#_ftn1243\" name=\"_ftnref1243\">[1243]<\/a> Um dennoch eine sanit\u00e4re Kompetenz in der Fl\u00e4che zu gew\u00e4hrleisten, werden allen Kommandos der territorialen Struktur Sanit\u00e4tsoffiziere der Reserve zugeordnet. In den Bezirks- und Kreisverbindungskommandos fungieren diese als \u201eBeaSanStOffzZMZGesWes\u201c, dem Sanit\u00e4tsstabsoffizier ist jeweils ein Sanit\u00e4tsfeldwebel zugeordnet.<a href=\"#_ftn1244\" name=\"_ftnref1244\">[1244]<\/a><\/p>\n<p>2003 hatten die Krankenh\u00e4user der Bundeswehr eine Soll-Kapazit\u00e4t von insgesamt 2.272 Betten.<a href=\"#_ftn1245\" name=\"_ftnref1245\">[1245]<\/a> 1996 \u2013 neuere Zahlen liegen nicht vor \u2013 wurden etwas mehr als 64.000 Personen in den Bundeswehrkrankenh\u00e4usern station\u00e4r behandelt, darunter waren 24.200 Zivilpersonen. Unter den knapp 440.000 ambulanten Behandlungen waren fast 121.000 Zivilpersonen.<a href=\"#_ftn1246\" name=\"_ftnref1246\">[1246]<\/a><\/p>\n<p>Das bedeutet, dass bereits jetzt die Bundeswehrkrankenh\u00e4user an der medizinischen Versorgung der Zivilbev\u00f6lkerung mitwirken; sie zum \u00fcberwiegende Teil aber mit der Versorgung milit\u00e4rischen Personals besch\u00e4ftigt sind.<a href=\"#_ftn1247\" name=\"_ftnref1247\">[1247]<\/a><\/p>\n<p>In welchem Umfang tats\u00e4chliche freie Ressourcen der Bundeswehr im Katastrophenfall zur Verf\u00fcgung stehen, ist unbekannt. Bei gr\u00f6\u00dferen Schadensereignissen, bei denen auch die Bundeswehr t\u00e4tig werden k\u00f6nnte, ist davon auszugehen, dass auch SoldatInnen erkranken und verletzt werden. Durch deren Behandlung w\u00fcrden die zivilen Kapazit\u00e4ten der Bundeswehr-Sanit\u00e4t im Ernstfall verringert.<\/p>\n<p><strong>5.3.2.5 Pionierleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Hilfe bei Katastrophen oder um diese einzud\u00e4mmen, wird h\u00e4ufig auf die besonderen F\u00e4higkeiten der Pioniereinheiten hingewiesen. Folgende Spezialf\u00e4higkeiten kommen f\u00fcr derartige Eins\u00e4tze in Frage:<\/p>\n<ul>\n<li>Unterst\u00fctzung mit schwerem Ger\u00e4t<\/li>\n<li>Instandsetzung, Bau, Betrieb von (Ersatz)Pipelines<\/li>\n<li>Bau von festen oder schwimmenden Br\u00fccken<\/li>\n<li>Bagger- oder Aufr\u00e4umarbeiten<\/li>\n<li>Abrissarbeiten, Tr\u00fcmmerbeseitigung<\/li>\n<li>Einsatz gro\u00dffl\u00e4chiger F\u00e4hren bzw. schwimmender Arbeitsplattformen<\/li>\n<li>Arbeiten unter Wasser durch Taucher<\/li>\n<li>Einsatz von Booten zum Personentransport.<a href=\"#_ftn1248\" name=\"_ftnref1248\">[1248]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Pioniere verf\u00fcgen \u00fcber schweres Ger\u00e4t (z.B. Schwenklader und Fahrzeugkr\u00e4ne), \u00fcber den Pionierpanzer Dachs, der als Raupe eingesetzt werden kann, sowie \u00fcber Minenr\u00e4um- und Bergepanzer. Zur besonderen Ausr\u00fcstung der Pioniere geh\u00f6ren auch verschiedene Systeme zum schnellen Bau von Br\u00fccken.<a href=\"#_ftn1249\" name=\"_ftnref1249\">[1249]<\/a><\/p>\n<p><strong>5.3.2.6 Waffen<\/strong><\/p>\n<p>Die Bewaffnung der Bundeswehr war traditionell auf Kriegf\u00fchrung ausgerichtet. Nach der Transformation wird sie an der angestrebten F\u00e4higkeit zum weltweiten Einsatz als Eingreif- oder Stabilisierungskr\u00e4fte orientiert. F\u00fcr die Verwendung von Waffen im Inland sind die Bestimmungen des Grundgesetzes und des UZwGBw ma\u00dfgeblich. Den Gebrauch milit\u00e4rischer Waffen im Innern erlaubt die Verfassung nur im Fall des Art. 87a Abs. 4 GG, d.h. im Notstandsfall gegen milit\u00e4risch bewaffnete Aufst\u00e4ndische. Aber auch in diesen F\u00e4llen bleibt der Waffeneinsatz an die Grunds\u00e4tze der Erforderlichkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gebunden.<a href=\"#_ftn1250\" name=\"_ftnref1250\">[1250]<\/a><\/p>\n<p><strong>5.3.2.7 Engpassressourcen verf\u00fcgbar?<\/strong><\/p>\n<p>Betrachtet man die Bundeswehr unter technisch-praktischen Gesichtspunkten als eine Gro\u00dforganisation, die \u00fcber bestimmte Leistungen verf\u00fcgt, so l\u00e4sst sich zun\u00e4chst f\u00fcr den Bereich des Katastrophenschutzes feststellen, dass sie eine Reihe von Ressourcen besitzt, die im Katastrophenfall wichtige Hilfe leisten k\u00f6nnen. Dabei existieren offenkundig nur wenige Bereiche, in denen sie \u00fcber exklusive F\u00e4higkeiten verf\u00fcgt. Ihre gr\u00f6\u00dfte St\u00e4rke liegt vermutlich in ihrer Gr\u00f6\u00dfe \u2013 sei es im Hinblick auf das Personal<a href=\"#_ftn1251\" name=\"_ftnref1251\">[1251]<\/a>, dessen Umfang und Einsetzbarkeit per Befehl, oder sei es im Hinblick auf Organisation und Ger\u00e4t.<a href=\"#_ftn1252\" name=\"_ftnref1252\">[1252]<\/a> Diese Kapazit\u00e4ten werden allerdings erheblich einschr\u00e4nkt durch den Umstand, dass es sich nicht um spezifisch zivil ausgerichtete Hilfspotentiale handelt, d.h. weder die Verfahren noch die Ausbildung des Personals auf zivile Eins\u00e4tze ausgelegt sind, noch eine Verf\u00fcgbarkeit f\u00fcr die zivilen Beh\u00f6rden gew\u00e4hrleistet wird. Hinzu kommt die vergleichsweise lange Anlaufzeit der Bundeswehr: der Vorteil einer \u201eschlagkr\u00e4ftigen\u201c, effektiven Organisation hat gegen\u00fcber den Feuerwehren und anderen Hilfseinrichtungen den Nachteil, dass sie bei pl\u00f6tzlichen Ereignisse nicht unmittelbar zur Verf\u00fcgung steht.<a href=\"#_ftn1253\" name=\"_ftnref1253\">[1253]<\/a><\/p>\n<p>Exklusivit\u00e4t besitzt die Bundeswehr offenkundig nur, wenn es um ihre spezifisch milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten geht \u2013 namentlich die Kontrolle auf hoher See und im Luftraum. Angesichts der kriegerischen Auslegung der Bundeswehr wird aber auch zu bedenken gegeben, dass diese \u201eF\u00e4higkeiten zu grob\u201c f\u00fcr ein dichtbesiedeltes Land wie die Bundesrepublik seien.<a href=\"#_ftn1254\" name=\"_ftnref1254\">[1254]<\/a><\/p>\n<p><strong>5.4 Bund\/L\u00e4nder-Konflikte und die Rolle der Bundeswehr<\/strong><\/p>\n<p>Seit den Anschl\u00e4gen vom 11. September bestand und besteht unter den politisch und administrativ Verantwortlichen Einigkeit darin, dass das bzw. die Systeme als \u201eBev\u00f6lkerungsschutz\u201c umgestaltet werden sollen. Erhebliche Differenzen betrafen (und betreffen) aber die Frage, welche Rolle der Bund \u2013 und damit auch die Bundeswehr \u2013 im zu schaffenden Bev\u00f6lkerungsschutz spielen soll.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich lassen sich zwei Positionen unterscheiden: Entweder soll der Bund gest\u00e4rkt werden, indem ihm eigenst\u00e4ndige Aufgaben \u00fcbertragen werden, oder Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Bund und L\u00e4ndern sollen verbessert werden.<a href=\"#_ftn1255\" name=\"_ftnref1255\">[1255]<\/a> Die zentralistischen Perspektive wird exemplarisch deutlich in einem Papier der Bundesakademie f\u00fcr Sicherheitspolitik. Gefordert wird die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes f\u00fcr Koordinierungsaufgaben, die durch eine Zentralstelle wahrgenommen werden sollen. Die Zentralstelle m\u00fcsse Priorit\u00e4ten festlegen und grundlegende Entscheidungen \u00fcber die Zuordnung von Kr\u00e4ften treffen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcsse der Bund das Recht bekommen, \u201ebei entsprechenden Lagen\u201c eigene Kr\u00e4fte, die der L\u00e4nder oder anderer Staaten \u201eaktiv und nach den von ihm festgestellten Priorit\u00e4ten einzusetzen und \u00fcber\u00f6rtlich zu koordinieren\u201c.<a href=\"#_ftn1256\" name=\"_ftnref1256\">[1256]<\/a> Verfassungsrechtlich k\u00f6nnte dies durch die Erweiterung von Art. 73 GG erreicht werden. Analog zur Ausweitung der Zust\u00e4ndigkeiten des Bundeskriminalamtes zur Terrorismusbek\u00e4mpfung k\u00f6nne die Gesetzgebung \u201e\u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder bei l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Gefahren\u201c in die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des Bundes aufgenommen werden.<a href=\"#_ftn1257\" name=\"_ftnref1257\">[1257]<\/a> Auf st\u00e4rkere Koordinierung setzen hingegen die L\u00e4nder. Aus ihrer Sicht seien weder ver\u00e4nderte Zust\u00e4ndigkeiten \u2013 insbesondere keine operative Rolle des Bundes \u2013 noch eine \u00c4nderung der Verfassung erforderlich.<a href=\"#_ftn1258\" name=\"_ftnref1258\">[1258]<\/a> Bereits im M\u00e4rz 2002 pl\u00e4dierte der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz f\u00fcr eine \u201est\u00e4rkere Zusammenarbeit der L\u00e4nder mit dem Bund\u201c. Dazu m\u00fcssten die verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht ge\u00e4ndert werden; vielmehr k\u00f6nne \u201edas bestehende System zur Anpassung an neue Herausforderungen fortentwickelt werden\u201c. Es sei auf die \u201eAusgewogenheit zwischen den dezentralen Kompetenzen der L\u00e4nder und ihrer Organisationen auf Ortsebene und den Bed\u00fcrfnissen nach Koordinierung im Hinblick auf spezielle Schadenslagen andererseits besonders Rechnung zu tragen\u201c.<a href=\"#_ftn1259\" name=\"_ftnref1259\">[1259]<\/a> In ihrem Beschluss vom Juni 2002 regte die IMK eine \u201eNeuordnung\u201c der Zweiteilung in Zivil- und Katastrophenschutz an.<a href=\"#_ftn1260\" name=\"_ftnref1260\">[1260]<\/a><\/p>\n<p>Im Dezember 2002 lag der IMK ein Bericht zum Stand der Umsetzung der \u201eNeuen Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung\u201c vor. In ihrem entsprechenden Beschluss schloss sich die IMK der neuen Interpretation des Verteidigungsbegriffs an. Ausschlaggebend sei nicht, von wem ein Angriff ausgehe, sondern dessen \u201eAuswirkungen\u201c, die \u2013 \u00e4hnlich wie bei kriegerischen Angriffen \u2013 von Bund und L\u00e4ndern \u201enur gemeinsam gel\u00f6st werden\u201c k\u00f6nnten. Es sei deshalb \u201enotwendig\u201c, dass der Bund das Zivilschutzgesetz anpasse, \u201eum Aufgaben zum Schutz vor kriegerischen Handlungen und anderen Angriffen von nationaler Bedeutung wahrnehmen zu k\u00f6nnen, die nicht eindeutig als Verteidigungsfall im herk\u00f6mmlichen Sinne einzustufen sind. F\u00fcr diese F\u00e4lle, in denen die L\u00e4nder auf Grund der Verfassungslage nach wie vor die Hauptlasten zu bew\u00e4ltigen haben, muss der Bund vermehrt Verantwortung \u00fcbernehmen. Dazu geh\u00f6ren auch zentrale Koordinations- und Informationsfunktionen sowie eine Anpassung der Zivilschutzausstattung\u201c.<a href=\"#_ftn1261\" name=\"_ftnref1261\">[1261]<\/a><\/p>\n<p>\u201eUngeachtet der guten Struktur\u201c bestehe im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr \u201eHandlungsbedarf bei biologischen und chemischen Risiken, vor allem bei zu besorgenden terroristischen Angriffen, sowie bei Gefahrenlagen nach Naturereignissen.\u201c<a href=\"#_ftn1262\" name=\"_ftnref1262\">[1262]<\/a> Angesichts der Sicherheitslage hielt es die IMK f\u00fcr \u201egeboten, dass die Bundeswehr &#8230; dem Katastrophenschutz der L\u00e4nder mit ihrem Wissen und ihren Ressourcen insbesondere zur Vorbereitung auf terroristische Angriffe und zu deren Abwehr zur Verf\u00fcgung steht, soweit dies nach dem Grundgesetz m\u00f6glich ist\u201c.<a href=\"#_ftn1263\" name=\"_ftnref1263\">[1263]<\/a> Im M\u00e4rz des folgenden Jahres bekr\u00e4ftigten die Regierungschefs der L\u00e4nder diese Position. Sie baten die Bundesregierung, \u201ebei der anstehenden Strukturreform der Bundeswehr auch zu ber\u00fccksichtigen, dass es Gef\u00e4hrdungsszenarien gibt, die nur unter Inanspruchnahme der Bundeswehr bew\u00e4ltigt werden k\u00f6nnen. Hierbei ist die Einbeziehung der Bundeswehr zu gew\u00e4hrleisten.\u201c<a href=\"#_ftn1264\" name=\"_ftnref1264\">[1264]<\/a> 2003\/2004 erkl\u00e4rte sich das Verteidigungsministerium bereit, im Hinblick auf verschiedene Schadensszenarien \u201edie ggf. grunds\u00e4tzlich zur Verf\u00fcgung stehenden F\u00e4higkeiten der Bundeswehr &#8230; genauer zu erfassen\u201c.<a href=\"#_ftn1265\" name=\"_ftnref1265\">[1265]<\/a> Diese Angaben wurden der IMK-Arbeitsgruppe \u201eUnterst\u00fctzung durch die Bundeswehr im Katastrophenschutz der L\u00e4nder\u201c zur Verf\u00fcgung gestellt, die ihren Bericht im Juni 2005 vorlegte. Der Empfehlung der Arbeitsgruppe folgend forderte die IMK den Bund auf, \u201emehr Verantwortung\u201c zu \u00fcbernehmen. Dies solle vor allem geschehen durch<\/p>\n<ul>\n<li>eine optimale Koordination bei l\u00e4nder\u00fcberschreitenden Ereignissen<\/li>\n<li>die Erweiterung des Zivilschutzgesetzes auf \u201eGro\u00dfschadenslagen von nationaler Bedeutung\u201c und<\/li>\n<li>\u201eeinen verst\u00e4rkten Einsatz von Ressourcen des Bundes f\u00fcr Gro\u00df- und Sonderlagen, insbesondere auch der Bundeswehr, des BGS und des THW\u201c.<a href=\"#_ftn1266\" name=\"_ftnref1266\">[1266]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Demgegen\u00fcber hatte der Bund der Arbeitsgruppe im September 2004 Vorschl\u00e4ge zu einer Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch eine Novellierung des Grundgesetzes unterbreitet. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollten drei Verfassungsbestimmungen ge\u00e4ndert werden:<\/p>\n<ul>\n<li>In Art. 73 Nr. 10 GG die Schaffung der ausschlie\u00dflichen Gesetzgebungszust\u00e4ndigkeit des Bundes in Fragen der Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder \u201ezum Schutz der Bev\u00f6lkerung bei Gefahrenlagen von nationaler Bedeutung\u201c.<\/li>\n<li>In Art. 87 Abs. 1 GG die Einf\u00fchrung eines Weisungsrechts gegen\u00fcber den L\u00e4ndern.<\/li>\n<li>In Art. 35 Abs. 3 die Kompetenz f\u00fcr den Bund zu schaffen, \u201eMa\u00dfnahmen zur Beseitigung der Gefahr anzuordnen, Kr\u00e4fte und Einrichtungen anderer Verwaltungen den betroffenen L\u00e4ndern zur Verf\u00fcgung zu stellen sowie Einheiten der Katastrophenhilfe des Bundes einzusetzen\u201c.<a href=\"#_ftn1267\" name=\"_ftnref1267\">[1267]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit der Zustimmung zum Bericht ihrer Arbeitsgruppe lehnte die IMK diese Vorstellungen des Bundes ab. Zugleich begr\u00fc\u00dfte sie die Ank\u00fcndigung der Bundeswehr, trotz Einsatzorientierung und Transformation die zivilen Beh\u00f6rden im Katastrophenschutz zu unterst\u00fctzen; die \u201eschon bisher gute zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit\u201c solle durch Gemeinschaftsveranstaltungen und \u00dcbungen \u201evertieft\u201c werden.<\/p>\n<p>Zugleich betonte die IMK, es sei \u201enotwendig\u201c,<\/p>\n<p>\u201e- den Katastrophenschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder h\u00f6chstm\u00f6gliche Planungssicherheit durch einplanbare Ressourcen zu geben,<\/p>\n<ul>\n<li>auf diese Weise die Unterst\u00fctzung als Aufgabe der Bundeswehr bei Gefahrenlagen von nationaler Bedeutung zu gew\u00e4hrleisten und<\/li>\n<li>die Einsatzpotentiale der Bundeswehr in die Datenbank deNIS einzustellen\u201c.<a href=\"#_ftn1268\" name=\"_ftnref1268\">[1268]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>2006 legte die AG \u201eNeue Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung\u201c einen weiteren Zwischenbericht vor. \u00c4nderungen des Grundgesetzes mit dem Ziel, dem Bund \u201eSteuerungs- und Weisungsrechte im Katastrophenschutz zu \u00fcbertragen\u201c wurde abgelehnt. Die \u201eunmittelbare Gefahrenabwehr\u201c m\u00fcssen in den H\u00e4nden der L\u00e4nder bleiben, weil schnelles Handeln und Ortskenntnisse im Hinblick auf Gefahrenlage und Einsatzressourcen erforderlich seien.<a href=\"#_ftn1269\" name=\"_ftnref1269\">[1269]<\/a><\/p>\n<p>Um unterst\u00fctzende und koordinierende T\u00e4tigkeiten des Bundes verfassungsrechtlich abzusichern, boten sich nach Auffassung der Arbeitsgruppe \u2013 neben der Ausweitung des Verteidigungsbegriffs \u2013 zwei M\u00f6glichkeiten: Entweder k\u00f6nne eine Zust\u00e4ndigkeit des Bundes f\u00fcr den Schutz der Bev\u00f6lkerung bei terroristischen Anschl\u00e4gen von nationaler Bedeutung geschaffen werden. Oder \u2013 nach dem Vorschlag der L\u00e4nder in der F\u00f6deralismuskommission \u2013 es k\u00f6nnte in Art. 73 GG eine Bundeszust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Zusammenarbeit von Bund und L\u00e4ndern bei \u00fcberregionalen Katastrophen eingef\u00fcgt werden, die allein auf \u201eBevorratung, Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zur Bew\u00e4ltigung\u201c von Katastrophen bezogen sei.<a href=\"#_ftn1270\" name=\"_ftnref1270\">[1270]<\/a><\/p>\n<p>Zur \u201eEffektivierung der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und die verbesserte Einbindung der dortigen Ressourcen und Leistungspotentiale in die Notfallplanung\u201c forderte die Arbeitsgruppe:<\/p>\n<ul>\n<li>eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, indem die Unterst\u00fctzung der zivilen Beh\u00f6rden von einer subsidi\u00e4ren zu einer origin\u00e4re Aufgabe der Bundeswehr werde,<\/li>\n<li>die Hilfe der Bundeswehr auf alle Katastrophen oder schweren Ungl\u00fccksf\u00e4lle auszudehnen und<\/li>\n<li>die Bundeswehr nicht nur zur Bew\u00e4ltigung eingetretener, sondern auch zur Abwehr bevorstehender Katastrophen einzusetzen.<a href=\"#_ftn1271\" name=\"_ftnref1271\">[1271]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>2007 bekr\u00e4ftigte die IMK ihre Auffassung, \u201edas allein auf den Verteidigungsfall fokussierte Zivilschutzgesetz durch den Bund unter Beteiligung der L\u00e4nder zu einem umfassenden Bev\u00f6lkerungsschutzgesetz fortzuentwickeln\u201c. In einer Protokollnotiz wies das Bundesinnenministerium darauf hin, dass durch eine solche Weiterentwicklung \u201eder Aufgabenbereich des Bundes\u201c erweitert werde. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnten bei \u201eau\u00dfergew\u00f6hnlichen, l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Katastrophenf\u00e4llen und solchen von nationaler Bedeutung &#8230; schnelle Entscheidungen und Priorisierungen, vor allem beim Einsatz von Mangelressourcen, erforderlich werden. F\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Lagen sollte der Bund deshalb eine zentrale Koordinierungskompetenz erhalten\u201c.<a href=\"#_ftn1272\" name=\"_ftnref1272\">[1272]<\/a><\/p>\n<p>Im Sommer 2007 lehnte die IMK erneut eine \u00c4nderung des Grundgesetzes ab, statt dessen forderte sie den Bund auf, das Zivilschutzgesetz zu einem Bev\u00f6lkerungsschutzgesetz zu entwickeln und dort die bestehenden Regelungen aus dem Zivilschutzgesetz, dem THW-Helferrechtsgesetz, dem Gesetz \u00fcber das BBK und die Aufgaben nach Art. 35 GG zusammenzuf\u00fchren.<a href=\"#_ftn1273\" name=\"_ftnref1273\">[1273]<\/a><\/p>\n<p>Nachdem die \u00c4nderung des Grundgesetzes an den Widerst\u00e4nden aus der SPD-Bundestagsfraktion gescheitert war, legte die Gro\u00dfe Koalition in den letzten Monaten der Legislaturperiode Novellierungen des Zivilschutzgesetzes und des THW-Gesetzes vor. In beiden Materien versuchte der Bund seinen Einfluss zu vergr\u00f6\u00dfern, was auf den Widerstand der L\u00e4nder und einem Kompromiss in Gesetzgebungsverfahren f\u00fchrte. Im Zivilschutzgesetz wurde die Rolle des Bundes in Fragen der Koordinierung und beim Ressourcenmanagement gest\u00e4rkt. Die Leistungen des BBK wurden den L\u00e4ndern \u2013 als technische Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG \u2013 zug\u00e4nglich gemacht; namentlich gilt das f\u00fcr die Lageerfassung und Bewertung sowie den Nachweis und die Vermittlung von \u201eEnpassressourcen\u201c. Das BBK wird befugt, Daten \u00fcber \u201eHilfeleistungspotenziale und \u00fcber Objekte und infrastrukturelle Einrichtungen\u201c zu erheben, zu verwenden und an \u00f6ffentliche und nicht\u00f6ffentliche Stellen zu \u00fcbermitteln.<a href=\"#_ftn1274\" name=\"_ftnref1274\">[1274]<\/a> Zugleich wurden den L\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, den Bund um die Koordinierung von Hilfsma\u00dfnahmen zu bitten. \u201eDie Festlegung, welche Ma\u00dfnahmen vom Bund koordiniert werden, trifft der Bund im Einvernehmen mit dem betroffenen Land oder den betroffenen L\u00e4ndern.\u201c Zwar wird explizit festgeschrieben: \u201eDie Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder f\u00fcr das operative Krisenmanagement bleibt unber\u00fchrt.\u201c<a href=\"#_ftn1275\" name=\"_ftnref1275\">[1275]<\/a> Aber die \u201eService\u201c-Leistungen des BBK verschaffen diesem einen Informationsvorsprung gegen\u00fcber den L\u00e4ndern, die dessen Position auch im operativen Entscheidungen st\u00e4rken d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>In \u00a7 12 wird den L\u00e4ndern zugesichert, die Zivilschutzressourcen des Bundes f\u00fcr den Katastrophenschutz weiter nutzen zu k\u00f6nnen. Neben den Einrichtungen des Bundes (BBK, THW, GMLZ, deNIS, Warnsystem SatWas) betrifft das die erg\u00e4nzende Ausstattung in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanit\u00e4tswesen und Betreuung. In der Gesetzesbegr\u00fcndung wird ausdr\u00fccklich klargestellt: \u201eEinrichtungen, Verb\u00e4nde und Einheiten der Streitkr\u00e4fte sind keine Vorhaltungen und Einrichtungen in diesem Sinne, weil sie ausschlie\u00dflich zur Verteidigung aufgestellt sind.\u201c<a href=\"#_ftn1276\" name=\"_ftnref1276\">[1276]<\/a><\/p>\n<p>Im Fr\u00fchjahr 2009 legte die Bundesregierung eine Novellierung des THW-Helferrechtsgesetzes vor. Der Entwurf sah u.a. vor, dass den THW-Helfern im Einsatz die Eingriffsrechte nach dem Recht des Einsatzlandes zustehen sollten.<a href=\"#_ftn1277\" name=\"_ftnref1277\">[1277]<\/a> Durch eine solche Zuweisung selbstst\u00e4ndiger Kompetenzen, w\u00e4ren die L\u00e4nder im Katastrophenfall geschw\u00e4cht worden. Durch Anrufung des Vermittlungsausschusses<a href=\"#_ftn1278\" name=\"_ftnref1278\">[1278]<\/a> gelang es den L\u00e4ndern, die Vorschrift einstweilen aus der Novelle zu streichen.<a href=\"#_ftn1279\" name=\"_ftnref1279\">[1279]<\/a><\/p>\n<p>Die Position der f\u00fcr den Katastrophenschutz zust\u00e4ndigen L\u00e4nder ist seit Jahren eindeutig. Sie fordern eine verl\u00e4ssliche Einbindung der Bundeswehr in den Katastrophenschutz. Dies betrifft zum einen die \u201eBreite\u201c des Einsatzes. Ihre Hilfe d\u00fcrfte nicht allein auf Naturkatastrophen beschr\u00e4nkt werden, sondern m\u00fcsse bei \u201ejeglichen Katastrophen oder schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen\u201c zul\u00e4ssig sein, wenn der Katastrophenschutz mit eigenen Kr\u00e4ften nicht in der Lage sei, \u201eden Gefahren effektiv zu begegnen\u201c. Art. 35 GG bed\u00fcrfe deshalb \u201ezumindest der Klarstellung\u201c. Zum anderen m\u00fcsse f\u00fcr die zivilen Beh\u00f6rden \u201ePlanungssicherheit\u201c gew\u00e4hrleistet werden. Dies k\u00f6nne nur dadurch erreicht werden, dass die \u201eterritoriale Komponente\u201c der Bundeswehr gest\u00e4rkt und die Unterst\u00fctzung im Inland zu einer \u201eorigin\u00e4ren Aufgabe der Bundeswehr\u201c werde. Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterst\u00fctzungskr\u00e4ften sei \u201eeine vierte S\u00e4ule \u201aHeimatschutz\u2018\u201c hinzuzuf\u00fcgen.<a href=\"#_ftn1280\" name=\"_ftnref1280\">[1280]<\/a> Seit 2002 forder(te)n die L\u00e4nder verbindliche Zusagen \u00fcber Unterst\u00fctzungsleistungen der Bundeswehr, um \u201ePlanungssicherheit\u201c im Katastrophenschutz erreichen zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn1281\" name=\"_ftnref1281\">[1281]<\/a> Es gehe um \u201eeine h\u00f6chstm\u00f6gliche Planungssicherheit durch einplanbare Ressourcen\u201c.<a href=\"#_ftn1282\" name=\"_ftnref1282\">[1282]<\/a> Dass die Bundeswehr bei Katastrophen \u201ein planbarer Weise auch im Frieden zur Verf\u00fcgung stehen\u201c<a href=\"#_ftn1283\" name=\"_ftnref1283\">[1283]<\/a> soll oder dass ihr \u201ePotenzial &#8230; nicht nur subsidi\u00e4r im Zivil- und Katastrophenschutz\u201c<a href=\"#_ftn1284\" name=\"_ftnref1284\">[1284]<\/a> eingesetzt werden soll, entspricht dem Konsens der Bundesl\u00e4nder. Dem gegen\u00fcber lehnt das Verteidigungsministerium es ab, \u201edie Bundeswehr fest in den Bew\u00e4ltigung bestimmter Schadenslagen konzeptionell einbinden zu lassen\u201c.<a href=\"#_ftn1285\" name=\"_ftnref1285\">[1285]<\/a> Zwar ist die Bundeswehr bereit, in Katastrophenf\u00e4llen zu helfen, f\u00fcr die Planungen der zust\u00e4ndigen zivilen Beh\u00f6rden ist sie aber nur bereit, ihre \u201eF\u00e4higkeiten\u201c anzugeben, die ggf. genutzt werden k\u00f6nnten. Da deren Verf\u00fcgbarkeit davon abh\u00e4ngt, dass sie nicht genutzt werden, um origin\u00e4re Aufgaben wahrzunehmen, k\u00f6nnen sie in die Katastrophenschutzplanungen nicht verbindlich aufgenommen werden.<a href=\"#_ftn1286\" name=\"_ftnref1286\">[1286]<\/a> Die Landesbeh\u00f6rden sind jedoch regelm\u00e4\u00dfig gesetzlich verpflichtet, \u201eGefahrenabwehrpl\u00e4ne f\u00fcr Gro\u00dfschadensereignisse\u201c<a href=\"#_ftn1287\" name=\"_ftnref1287\">[1287]<\/a> zu erstellen oder \u2013 genauer \u2013 \u201edie zur Mitwirkung bei der Katastrophenabwehr in Betracht kommenden Kr\u00e4fte und Mittel zu erfassen\u201c.<a href=\"#_ftn1288\" name=\"_ftnref1288\">[1288]<\/a><\/p>\n<p>Dieser manifeste Konflikt auf der politisch-administrativen Ebene ist auch nach der Novellierung des Zivilschutzgesetzes nicht entschieden. Die L\u00e4nder wollen die Potenziale des Bundes verl\u00e4sslich in ihre Katastrophenschutzplanungen einbeziehen \u2013 was der Bund ablehnt. Und der Bund m\u00f6chte direkten Einfluss auf die Ressourcenverteilung nehmen um bei gr\u00f6\u00dferen Katastrophen die Leitung der Eins\u00e4tze \u00fcbernehmen \u2013 was die L\u00e4nder ablehnen. Unterhalb dieser Konfliktebene werden jedoch Verschiebungen sichtbar: Zum einen wirkt die Bundeswehr sowohl bei den Lagebildern und Schadensszenarien wie bei den Katastrophenschutz\u00fcbungen mit. Zwar geht es in diesen Kooperationen nicht um die Zusage bestimmter Kr\u00e4fte, aber man kann darin durchaus eine \u201evorausschauende Partizipation der Streitkr\u00e4fte mit ihren spezifischen F\u00e4higkeiten an der Entwicklung eines strategischen Konzepts der Gef\u00e4hrdungsvorsorge\u201c<a href=\"#_ftn1289\" name=\"_ftnref1289\">[1289]<\/a> sehen. Zum anderen zeigten die Eins\u00e4tze der Bundeswehr, dass sie innerhalb der formalen Struktur ziviler Unterordnung eine erhebliche Selbstst\u00e4ndigkeit beh\u00e4lt. Angesichts der besonderen Ressourcen, die sie einbringen kann, nimmt ihr Gewicht in den jeweiligen Krisenst\u00e4ben zu: da nur ihre Vertreter \u00fcber die F\u00e4higkeiten ihrer Mittel, ihres Personal und ihrer Ger\u00e4te urteilen k\u00f6nnen, sind die Grenzen zwischen dem Ob eines Einsatzes und dem Wie flie\u00dfend. Je st\u00e4rker die zivilen Stellen auf die Bundeswehr angewiesen sind, desto gr\u00f6\u00dfer wird auch deren faktischer Entscheidungsspielraum im Einsatz werden. Damit entsteht auf der praktischen Ebene eine Hierarchie der Beteiligten, die auf der politischen Ebene seit Jahren abgelehnt wird. Die \u201eMilitarisierung des Katastrophenschutzes\u201c, die Brendle als Effekt der Strategie der Bundesl\u00e4nder diagnostiziert,<a href=\"#_ftn1290\" name=\"_ftnref1290\">[1290]<\/a> wird zwar auf der formalen Ebene durch die Widerstand des Verteidigungsministeriums gebremst, sie k\u00f6nnte aber durchaus Folge der faktischen Kooperationsformen sein.<\/p>\n<p>Exkurs: Internationaler Katastrophenschutz<\/p>\n<p>In allen drei \u201eS\u00e4ulen\u201c ihrer Aktivit\u00e4ten leistet die Europ\u00e4ische Union einen Beitrag zum Katastrophenschutz. Durch Beschluss des Rates vom 23. Oktober 2001 wurde das \u201eGemeinschaftsverfahren zur F\u00f6rderung einer verst\u00e4rkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeins\u00e4tzen\u201c etabliert. Das Ziel dieses Verfahrens besteht im Kern darin, einen \u00dcberblick \u00fcber die in der Union vorhandenen Notfallressourcen zu gewinnen und diese im Bedarfsfall schnell mobilisieren zu k\u00f6nnen. Seit 2002 arbeitet im Rahmen der Kommission das \u201eMonitoring and Information Center\u201c (MIC), das das institutionelle Zentrum des Gemeinschaftsverfahrens bildet. Das MIC hat keine eigenen operativen Zust\u00e4ndigkeiten und keine eigenen Ressourcen, sondern stellt eine Serviceeinrichtung dar, die auf der einen Seite Informationen \u00fcber die Hilfspotentiale sammelt und verf\u00fcgbar h\u00e4lt und auf der anderen Seite Hilfeersuchen innerhalb der Union b\u00fcndelt und an die national zust\u00e4ndigen Stellen weiterleitet. Innerhalb des Gemeinschaftsverfahrens werden (durch das MIC) eine Reihe von Dienstleistungen erbracht. Dazu z\u00e4hlen u.a. die Ermittlung von Einsatz- und Aufstellung von Koordinierungsteams sowie die Entwicklung von Ausbildungsprogrammen und Fortbildungen. F\u00fcr den Abgleich von Hilfeersuchen mit vorhandenen Ressourcen ist das Kommunikations- und Informationssystem f\u00fcr Notf\u00e4lle (CECIS) zentral.<a href=\"#_ftn1291\" name=\"_ftnref1291\">[1291]<\/a> In das System werden auf Grundlage der Meldungen der Mitgliedstaaten durch das MIC die im Prinzip verf\u00fcgbaren Ressourcen eingestellt. Diese sind im Katastrophenfall f\u00fcr die beteiligten Staaten recherchierbar, so dass ein Angebot m\u00f6glicher Hilfen f\u00fcr den ersuchenden Staat entsteht. Die Hilfe selbst wird dann zwischen den nationalen Stellen abgewickelt; CECIS wird lediglich dar\u00fcber informiert. Das MIC hat auch Zugang zur Datenbank des EU-Milit\u00e4rstabes (EUMS) und kann deren Daten f\u00fcr die eigene Arbeit nutzten.<\/p>\n<p>In der das Gemeinschaftsverfahren revidierenden Vorlage des Rates von 2001 wird die Reichweite des Verfahrens auf alle Arten von Katastrophen ausgedehnt: es gehe um den Schutz \u201ebei Natur- und von Menschen verursachten Katastrophen, Terroranschl\u00e4gen und Technologiekatastrophen, Strahlen- und Umweltunf\u00e4llen einschlie\u00dflich der unfallbedingten Meeresverschmutzung\u201c.<a href=\"#_ftn1292\" name=\"_ftnref1292\">[1292]<\/a> Dabei ist die Inanspruchnahme der Leistungen nicht auf die EU beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Das MIC ist innerhalb der Kommission in der Generaldirektion f\u00fcr Umwelt angesiedelt; es ist zun\u00e4chst ein origin\u00e4res Element des zivilen Katastrophenschutzes. In Zuge der Novellierung des Gemeinschaftsverfahrens wurde versucht, auch milit\u00e4rische Ressourcen in CECIS einzubinden. Im Mai 2006 legte die \u201eGruppe Katastrophenschutz\u201c des Rates einen Vorschlag vor, der in Art. 2 auf die gemeinsame Erfassung ziviler und milit\u00e4rischer Ressourcen abzielte: \u201eErmittlung der in den Mitgliedstaaten f\u00fcr Hilfseins\u00e4tze bei Notf\u00e4llen verf\u00fcgbaren Einsatzteams und sonstigen Unterst\u00fctzung, einschlie\u00dflich der Ermittlung, vorbehaltlich geeigneter Sicherheitsvorkehrungen, von milit\u00e4rischen Mitteln und Kapazit\u00e4ten, die in letzter Instanz zur Unterst\u00fctzung des Katastrophenschutzes zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen\u201c.<a href=\"#_ftn1293\" name=\"_ftnref1293\">[1293]<\/a> In der Ratsentscheidung vom November 2007 ist dieser Zusatz wieder entfallen. Statt dessen findet sich in den einleitenden \u201eErw\u00e4gungen\u201c die Formulierung: \u201eDie Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, Auskunft \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit der von dem betroffenen Land erbetenen Hilfeleistung, einschlie\u00dflich der Verf\u00fcgbarkeit milit\u00e4rischer Mittel und F\u00e4higkeiten, zu geben.\u201c<a href=\"#_ftn1294\" name=\"_ftnref1294\">[1294]<\/a> Damit wird den nationalen Stellen (in Deutschland dem GMLZ) anheimgestellt, ob sie Informationen \u00fcber milit\u00e4rische Ressourcen besitzen und\/oder weitergeben. Die o.g. Passage aus dem Vorschlag von 2006 findet sich in modifizierter Form in Artikel 4 der Entscheidung wieder. Dort hei\u00dft es: \u201eMitgliedstaaten, die dies w\u00fcnschen, k\u00f6nnen vorbehaltlich geeigneter Sicherheitsvorkehrungen Informationen \u00fcber einschl\u00e4gige milit\u00e4rische Mittel und F\u00e4higkeiten \u00fcbermitteln, die als Teil der Katastrophenhilfe im Rahmen des Verfahrens eingesetzt werden k\u00f6nnen, wie z.B. Transport, logistische oder medizinische Unterst\u00fctzung, falls es keine anderen M\u00f6glichkeiten der Unterst\u00fctzung gibt.\u201c<a href=\"#_ftn1295\" name=\"_ftnref1295\">[1295]<\/a><\/p>\n<p>Deutschland hat im Rahmen des MIC f\u00fcr den Bereich der Bundeswehr nur \u201eF\u00e4higkeitszusagen\u201c abgegeben, d.h. es wurden keine Angaben \u00fcber konkret vorhandene Einsatzmittel oder Ressourcen gemacht.<a href=\"#_ftn1296\" name=\"_ftnref1296\">[1296]<\/a> Da der internationale Verkehr \u00fcber das GMLZ l\u00e4uft, hat das Gemeinschaftsverfahren bislang keine direkten Auswirkungen auf die Bundeswehr gehabt.<a href=\"#_ftn1297\" name=\"_ftnref1297\">[1297]<\/a> F\u00fcr den Bereich der Feuerwehren in Deutschland ist das Gemeinschaftsverfahren ohne Bedeutung, da die Feuerwehren in die Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4ndern fallen und eine Anforderung eher an den Bund als an dezentrale Einrichtungen der L\u00e4nder geht.<a href=\"#_ftn1298\" name=\"_ftnref1298\">[1298]<\/a><\/p>\n<p>Aktivit\u00e4ten der Europ\u00e4ischen Union im Bereich des Katastrophenschutzes finden auch in der sogenannten 2. S\u00e4ule der EU, der Europ\u00e4ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, statt. Bedingt durch die milit\u00e4rischen Operationen, an denen die EU seit Ende der 90er Jahre beteiligt ist, sind weite Teile dieses Feldes auf die Katastrophenhilfe im Rahmen bzw. nach kriegerischen Auseinandersetzungen ausgerichtet. Es besteht deshalb ein enger Zusammenhang zur Entwicklung einer allgemeinen (und weltweiten) Interventionsf\u00e4higkeit, zu der neben den milit\u00e4rischen auch polizeiliche und (in Katastrophen) helfende Element z\u00e4hlen. Die Zusagen auf der \u201eCivilian Capabilities Commitment Conference\u201c im November 2004<a href=\"#_ftn1299\" name=\"_ftnref1299\">[1299]<\/a> geh\u00f6ren zu diesem Komplex ebenso wie die Aufstellung einer schnellen Eingreiftruppe<a href=\"#_ftn1300\" name=\"_ftnref1300\">[1300]<\/a> oder die Bildung der European Gendarmerie Forces.<a href=\"#_ftn1301\" name=\"_ftnref1301\">[1301]<\/a> Bis 2010 will die EU einen \u201ecoherent approach\u201c realisieren, der nach einem Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitische Komitees der Union (PSC) \u2013 der leitenden Arbeitsgruppe des Rates f\u00fcr die Au\u00dfenpolitik \u2013 folgendes umfasst: \u201ehumanitarian and rescue tasks, peace-keeping tasks, tasks of combat forces in crisis management, including peace making\u201c.<a href=\"#_ftn1302\" name=\"_ftnref1302\">[1302]<\/a> Im selben Jahr bekr\u00e4ftige der Ministerrat, wie wichtig es sei, dass zivile Kapazit\u00e4ten bereits zu Beginn einer Operation simultan mit den milit\u00e4rischen Mitteln zur Verf\u00fcgung gestellt werden m\u00fcssten.<a href=\"#_ftn1303\" name=\"_ftnref1303\">[1303]<\/a><\/p>\n<p>Im Jahr 2000 gr\u00fcndete das PSC den \u201eAusschuss f\u00fcr die nichtmilit\u00e4rischen Aspekte der Krisenbew\u00e4ltigung\u201c (CIVCOM).<a href=\"#_ftn1304\" name=\"_ftnref1304\">[1304]<\/a> Innerhalb der f\u00fcr die Gemeinsame Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik der Union zust\u00e4ndigen Generaldirektion E des Rates wurde ein \u201eMechanismus\u201c f\u00fcr die Koordination der milit\u00e4rischen und nichtmilit\u00e4rischen Krisenbew\u00e4ltigung geschaffen. Damit soll eine \u201e\u2018s\u00e4ulen\u00fcbergreifende Koh\u00e4renz\u2018 des Krisenmangements\u201c gew\u00e4hrleistet werden.<a href=\"#_ftn1305\" name=\"_ftnref1305\">[1305]<\/a> Obwohl der Katastrophenschutz in der 3. S\u00e4ule, der Zusammenarbeit in der Strafjustiz und in Polizeiangelegenheiten, keinen institutionellen Niederschlag gefunden hat, werden seine Gegenst\u00e4nde durch CIVCOM faktisch in die EU-Aktivit\u00e4ten einbezogen.<a href=\"#_ftn1306\" name=\"_ftnref1306\">[1306]<\/a><\/p>\n<p>Folgend der Erkl\u00e4rung von Sevilla \u00fcber den Beitrag der Gemeinsamen Sicherheits- und Au\u00dfenpolitik zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus erteilte das PSK dem EU-Milit\u00e4rausschuss (EUMS) ein Mandat zur Einrichtung einer Datenbank, \u201ein der die milit\u00e4rischen Mittel und F\u00e4higkeiten erfasst werden, die f\u00fcr den Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung vor den Folgen von Terroranschl\u00e4gen, einschlie\u00dflich CBRN-Anschl\u00e4gen, verwendbar sind\u201c.<a href=\"#_ftn1307\" name=\"_ftnref1307\">[1307]<\/a> Mitte 2004 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, der Kommission zu melden, welche Hilfe sie in den jeweiligen Szenarien leisten k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn1308\" name=\"_ftnref1308\">[1308]<\/a> Unmittelbar im Anschluss an die zivile Fragebogenaktion verschickte das EUMS denselben Fragebogen an die Mitgliedstaaten, um die milit\u00e4rische Datenbank zu aktualisieren und \u201eeine gr\u00f6\u00dfere Einheitlichkeit und Konsistenz der Daten zum Katastrophenschutz und den milit\u00e4rischen Ressourcen und F\u00e4higkeiten\u201c zu gew\u00e4hrleisten.<a href=\"#_ftn1309\" name=\"_ftnref1309\">[1309]<\/a> Auf ihrem Treffen in Nordwijk im September 2004 sahen die EU-Verteidigungsminister den Schwerpunkt in der Bek\u00e4mpfung des Terrorismus bei Polizei und Justiz. Sofern er milit\u00e4risch bek\u00e4mpft werde, geschehe das durch die NATO. Gleichwohl gebe es Platz f\u00fcr eigene Initiativen innerhalb der Union: \u201eadditional measures could be taken through the ESDP, for instance in the field of consequence management\u201c.<a href=\"#_ftn1310\" name=\"_ftnref1310\">[1310]<\/a><\/p>\n<p>Der innerhalb des Ratssekretariats bestehende EU-Milit\u00e4rstab arbeitet mit den nationalen milit\u00e4rischen Stellen zusammen und koordiniert die von den Mitgliedstaaten freiwillig bereitgestellten (Transport)Kapazit\u00e4ten.<a href=\"#_ftn1311\" name=\"_ftnref1311\">[1311]<\/a> 2006 wurde von der Kommission ermittelt, \u201ewelche weiteren milit\u00e4rischen Mittel und F\u00e4higkeiten von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis f\u00fcr die Katastrophenhilfe bereitgestellt und durch EU-Strukturen koordiniert werden k\u00f6nnen\u201c. \u201eAuf diese Weise\u201c, so der Kommissionsbericht, k\u00f6nne \u201edie Datenbank der f\u00fcr den Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung relevanten milit\u00e4rischen Mittel und F\u00e4higkeiten m\u00f6glicherweise erweitert werden\u201c.<a href=\"#_ftn1312\" name=\"_ftnref1312\">[1312]<\/a><\/p>\n<p>Die Datenbank des MIC ist nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Die milit\u00e4rischen Datenbanken \u00fcber milit\u00e4rische Ressourcen sind geheim. F\u00fcr Deutschland scheinen Gemeinschaftsverfahren und Datenbanken keine Auswirkungen zu haben. Die deutsche Grundkonstellation wird auf die Ebene der EU verl\u00e4ngert: das deutsche Milit\u00e4r ist zur Hilfe bereit, macht aber keine verbindlichen Zusagen, sondern gibt nur die \u201eF\u00e4higkeiten\u201c an, auf die im Ernstfall ggf. zur\u00fcckgegriffen werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Parallel zu den Anstrengungen der EU gibt es auch Initiativen im Rahmen der NATO. So hat der Euro-Atlantic Partnership Council (EAPC) eine Einheit zur Hilfe bei Katastrophen gebildet. Die \u201eEuro-Atlantic Disaster Response Unit\u201c (EADRU) unterh\u00e4lt ebenfalls eine Datenbank, in der die zivilen und milit\u00e4rischen Ressourcen verzeichnet sind, die den Mitgliedstaaten im Katastrophenfall zur Verf\u00fcgung stehen.<a href=\"#_ftn1313\" name=\"_ftnref1313\">[1313]<\/a><\/p>\n<p>Welche Beziehungen zwischen diesen unterschiedlichen Datenbanken bestehen, ist nicht bekannt. Bekannt ist auch nicht, ob in dieser Datenbank von deutscher Seite mehr als \u201eF\u00e4higkeiten\u201c eingestellt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.5 Bundeswehr und Katastrophenschutz: eine vorl\u00e4ufige Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p>Die Bedeutung der Bundeswehr f\u00fcr den Katastrophenschutz ist durch Verschiebungen auf verschiedenen Konfliktachsen gekennzeichnet. In konzeptioneller Hinsicht \u00fcberw\u00f6lbt wird die gesamte Entwicklung seit den 90er Jahren durch die Verzahnung von Zivil- und Katastrophenschutz zu einem umfassenden System des \u201eBev\u00f6lkerungsschutzes\u201c. Dieses Modell, das nicht zwischen kriegerischen und nicht-kriegerischen Ursachen von Katastrophen unterscheidet, macht das Milit\u00e4r zu einem \u201enormalen\u201c Akteur staatlicher Vorkehrungen im Innern. Das Konzept stellt eine erhebliche Herausforderung f\u00fcr das herk\u00f6mmliche institutionelle Arrangement wie f\u00fcr die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dar. Auf politischer Ebene sind diese Konflikte durch eine Strategie des graduellen Wandels, der \u201eWeiterentwicklung\u201c und der \u201eVernetzung\u201c entsch\u00e4rft worden. Die Diskrepanz zwischen der Idee des \u201eBev\u00f6lkerungsschutzes\u201c und den bestehenden rechtlichen, institutionellen und materiellen Bedingungen bleibt jedoch weiterhin bestehen, und sie wir zu weiteren Ver\u00e4nderungen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Bundeswehr ist nur ein Akteur in diesem Kontext. Praxis und Debatte \u00fcber den Anteil des Milit\u00e4rs am Bev\u00f6lkerungsschutz lassen sich im Hinblick auf vier Konfliktlinien betrachten:<\/p>\n<p>(1) F\u00fcr die rechtspolitischen Fragestellungen ist die Lage \u00fcber weite Strecken eindeutig. Seit den Notstandsgesetzen ist verfassungsrechtlich unumstritten, dass die Bundeswehr bei Katastrophenlagen subsidi\u00e4r eingesetzt werden darf und dass ihr bei diesen Eins\u00e4tzen polizeiliche Befugnisse zustehen. Im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die \u201eHilfe\u201c sich auf einen Zeitpunkt bezieht, zu dem die Katastrophe (oder der Unfall) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Das entspricht g\u00e4ngiger Praxis, denn bei \u00dcberschwemmungen wartete die Bundeswehr nicht darauf, dass die Deiche brachen, sondern versuchte sie zu sichern. F\u00fcr den \u00fcberwiegenden Teil dessen, was die Bundeswehr zur Hilfe bei Gro\u00dfschadenslagen beitragen kann, gibt es damit eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage. Rechtlich problematisch bleiben die einfachgesetzlichen Eingriffsnormen, aber au\u00dferhalb des juristischen Schrifttums ist bislang nicht thematisiert worden, dass im Katastropheneinsatz das falsche Eingriffsrecht oder ein Landespolizeirecht durch die Bundeswehr falsch angewendet worden sei. Insofern handelt es sich um ein rechtsdogmatisches und kein rechtspraktisches Problem. Zweitens hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass der Einsatz spezifisch milit\u00e4rischer Waffen im Inland durch die geltende Verfassungslage nicht gedeckt ist. Entsprechende Novellierungsversuche sind gescheitert und weitere Versuche nach dem Ende der Gro\u00dfen Koalition ohne Aussicht auf Erfolg. Durch die Bindung an polizeiliche Befugnisse und Waffen wird aber nur ein winziger Teil des auf Katastrophen bezogenen F\u00e4higkeitsprofils der Bundeswehr betroffen \u2013 namentlich der Abschuss von Flugzeugen sowie die F\u00e4higkeiten der Marine, Schiffe unsch\u00e4dlich zu machen, die Gro\u00dfschadenslagen verursachen k\u00f6nnten. Angesichts der geografischen Ausdehnung und der Siedlungsstruktur der Bundesrepublik ist ein Abschuss von Zivilflugzeugen ohne praktische Relevanz. \u00c4hnlich d\u00fcrfte es sich bei den Bedrohungen von See her und deren Abwehr durch milit\u00e4rische Waffen handeln. Die Fixierung auf diese Extemszenarien \u2013 ohne praktische Bedeutung \u2013 verdeckt in der rechtspolitischen Diskussion, dass einer st\u00e4rkeren Beteiligung der Bundeswehr an der Bew\u00e4ltigung von Gro\u00dfschadenslagen im Inland keine rechtlichen Gr\u00fcnde entgegenstehen.<\/p>\n<p>(2) Nach gegenw\u00e4rtigem Wissensstand ist es plausibel, von einer Zunahme von Gro\u00dfschadensereignissen auch in Deutschland auszugehen. Dies gilt sowohl f\u00fcr deren H\u00e4ufigkeit wie f\u00fcr ihre Schwere, und es gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr Naturkatastrophen wir f\u00fcr Unf\u00e4lle \u2013 namentlich f\u00fcr von Menschen bewusst herbeigef\u00fchrte. Insofern ergibt sich aus der Gefahrenprognose die Notwendigkeit, nach Wegen zu suchen, wie Katastrophen verhindert und gemildert werden und\/oder wie ihre Folgen bew\u00e4ltigt werden k\u00f6nnen. Die Bundeswehr verf\u00fcgt \u00fcber Ressourcen zur Bew\u00e4ltigung von Katastrophen. Diese h\u00e4lt sie im Rahmen ihres origin\u00e4ren Auftrages vor. Dieser Auftrag besteht in der transformierten Bundeswehr in friedensschaffenden (=Kriegs-) oder friedenserhaltenden Eins\u00e4tzen au\u00dferhalb Deutschlands. Um diese Eins\u00e4tze f\u00fchren zu k\u00f6nnen, verf\u00fcgt sie \u00fcber F\u00e4higkeiten zum Lufttransport, zu schweren Pionierleistungen, zur ABC-Detektion und -Dekontamination und zur medizinischen Versorgung. Allerdings stehen diese Ressourcen zun\u00e4chst f\u00fcr die Anh\u00f6rigen der Bundeswehr zur Verf\u00fcgung oder sie sind wegen ihrer Verwendung im Ausland in Deutschland nicht einsetzbar. An diesem Umstand hat auch die neue territoriale Organisation der Bundeswehr nichts ge\u00e4ndert. Die BVKs\/KVKs sind zwar ein ortsnaher Ansprechpartner, insofern k\u00f6nnen sie den Zugang zu Bundeswehrressourcen erleichtern und dazu beitragen, dass die Bundeswehr fr\u00fcher und h\u00e4ufiger zu Katastropheneins\u00e4tzen gerufen wird. Aber sie haben weder Einfluss auf die Entscheidung, ob Kr\u00e4fte eingesetzt werden noch k\u00f6nnen sie beurteilen, ob sie \u00fcberhaupt verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr den zivilen Katastrophenschutz bleibt die Unverbindlichkeit der Bundeswehr ein zentrales Problem in der Vorbereitung auf Gro\u00dfschadenslagen. Zwar betont die Bundeswehr ihre Bereitschaft, bei Katastrophen im Inland unterst\u00fctzend zu helfen, aber sie ist nicht zur Zusage bestimmter Ressourcen bereit. Damit k\u00f6nnen die Ressourcen der Bundeswehr in den zivilen Katastrophenschutzplanungen nicht ber\u00fccksichtigt werden. Das Interesse der L\u00e4ndern an verbindlichen Bundeswehrzusagen erkl\u00e4rt sich vor allem aus den Haushaltsproblemen von L\u00e4ndern und Kreisen\/Kommunen. Diesen geht es nicht um die spezifisch milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten der Bundeswehr, sondern um deren allgemeine F\u00e4higkeiten, zu deren Ausbildung im zivilen Bereich die n\u00f6tigen Mittel fehlen. In dieser Konstellation liegt die negative Verf\u00fcgungsmacht allein auf Seiten der Bundeswehr, die zivilen Beh\u00f6rden sind im Ernstfall auf die jeweilige Beanspruchung im Ausland und die Entscheidungskalk\u00fcle der Bundeswehrf\u00fchrung angewiesen.<\/p>\n<p>(3) Im Hinblick auf die f\u00f6derale Zust\u00e4ndigkeitsverteilung ist die neuere Entwicklung durch zentralisierende Tendenzen gekennzeichnet. Zwar konnten die L\u00e4nder verschiedene Versuche des Bundes abwehren, auf der operativen Ebene die formale Leitung zu gewinnen \u2013 Grundgesetz-\u00c4nderung, Zivilschutzgesetz, THW-Helfergesetz \u2013, aber die Bundesebene wurde durch verschiedene Elemente gest\u00e4rkt (wenn auch, dank f\u00f6deraler Widerst\u00e4nde, weniger als geplant): Einrichtung und Ausbau des BBK, an Schwerpunkten orientierte Vergabe der Bundesmittel, Option der Einsatzleitung durch den Bund. Die Bundeswehr ist als Akteur an den Bund-L\u00e4nder-Konflikten nicht beteiligt. Aber sie wird in dem Ma\u00dfe bedeutsam, wie die Ressourcen der L\u00e4nder geschw\u00e4cht und die Verantwortung und Handlungsm\u00f6glichkeiten des Bundes ausgeweitet werden.<\/p>\n<p>In dem Ma\u00dfe wie die F\u00e4higkeiten der L\u00e4nder, Gro\u00dfschadensereignisse zu bew\u00e4ltigen, zur\u00fcckgehen bzw. hinter den potentiellen Schadensszenarien zur\u00fcckbleiben, r\u00fccken der Bund und damit auch die Bundeswehr n\u00e4her in das Zentrum des Katastrophenschutzsystems. Entsprechende Hilfseins\u00e4tze der Bundeswehr haben zum einen auf Probleme hingewiesen, die aus der mangelnden Orts- und Kontextkenntnis des eingesetzten Milit\u00e4rs resultieren (z.B. bei der Vogelgrippe auf R\u00fcgen), zum anderen hat die Bundeswehr aber auch ihre Leistungsf\u00e4higkeit unter Beweis gestellt (etwa die Deichsicherung an Oder und Elbe). Sofern es sich nicht um einzelne Leistungen handelt, die die Bundeswehr erbringt, sondern um einen gr\u00f6\u00dferen Einsatz milit\u00e4rischer Verb\u00e4nde, zeigt sich, dass die Unterstellung unter den zivilen Einsatzleiter eher formaler Natur ist: Indem die milit\u00e4rische Organisation bestehen bleibt, wird der milit\u00e4rische Vorgesetzte zur zentralen Person des Einsatzes. Aus der Verf\u00fcgung \u00fcber Ressourcen folgt automatisch die Entscheidung \u00fcber deren Verwendung \u2013 auch wenn die Einsatzleitung insgesamt bei der zivilen Beh\u00f6rde bleibt. Die allgemeine Tendenz zur Schw\u00e4chung der lokalen Ebene des Katastrophenschutzes wird durch die faktische Selbstst\u00e4ndigkeit eingesetzter Bundeswehreinheiten noch verl\u00e4ngert. Damit wird die Katastrophenhilfe phasenweise zu einer milit\u00e4rischen Angelegenheit. Das mag im Hinblick auf L\u00f6schfl\u00fcge oder Sandsackketten unproblematisch erscheinen, aber sp\u00e4testens bei den Fragen, wer wann zun\u00e4chst evakuiert oder zur medizinischen Behandlung gebracht wird, welches Gebiet f\u00fcr wen mit welchen Mitteln abgesperrt wird etc., d\u00fcrften milit\u00e4rische und zivile Kriterien nicht immer identisch sein.<\/p>\n<p>(4) Ein weiteres Problem betrifft die Frage, inwiefern die Bundeswehr als subsidi\u00e4rer Helfer bei der Katastrophenhilfe in Erscheinung treten soll oder ob sie bereits an pr\u00e4ventiven Vorkehrungen zu beteiligen ist. Die neuen ZMZ-Struktur, die auf dauerhafte Pr\u00e4senz der Kommandos in den \u00f6rtlichen Gremien zielt und die auch Informationen f\u00fcr die Bundeswehr generieren soll, deuten daraufhin, dass die Bundeswehr sich trotz ihres formal nachgeordneten Status nicht auf eine passive Rolle in der Vorbereitung auf Katastrophenf\u00e4lle beschr\u00e4nken will. Die Pl\u00e4ne eines eigenen Datenverbundes und die Vorschriften, auf allen Ebenen Lagebilder zu erstellen, in die die Informationen der zivilen Stellen einflie\u00dfen sollen, sind geeignet, die Bundeswehr zu einem selbstst\u00e4ndig handelnden Akteur zu machen. Wegen des beschr\u00e4nkten Zugangs konnte nicht gekl\u00e4rt werden, welche Schritte die Bundeswehr bisher in diese Richtung (mit welchem Erfolg?) unternommen hat. Offenkundig ist jedoch, dass die Bundeswehr bestrebt ist, einen eigenen Informationsstrang im Hinblick auf Katastrophen im Inland aufzubauen, und dass die Vernetzung mit den zivilen Beh\u00f6rden ein Instrument ist, durch das zus\u00e4tzliche Informationen gewonnen werden sollen.<\/p>\n<p>(5) Bislang haben die europ\u00e4ischen Vorkehrungen zum Katastrophenschutz keine Auswirkungen auf das deutsche System gehabt. In Bezug auf die Stellung des Milit\u00e4rs wiederholt sich auf der Ebene der Europ\u00e4ischen Union dessen Sonderstellung: statt z\u00e4hl- und planbarer Ressourcen werden lediglich \u201eF\u00e4higkeiten\u201c benannt. Die Einsatzsteuerung l\u00e4uft \u00fcber das MIC als eine Art Informationsb\u00f6rse, konkrete Hilfseins\u00e4tze werden durch die anfragenden Staaten und die nationalen Zellen (in Deutschland das GMLZ) abgewickelt. Allenfalls durch diese Zentralisierung der nationalen Informationsstr\u00e4nge k\u00f6nnte man vermuten, dass vermehrt auf die Kr\u00e4fte des Bundes (THW, Bundespolizei, Bundeswehr) und weniger auf die dezentralen der L\u00e4ndern (Feuerwehren etc.) zur\u00fcckgegriffen wird. Das hat unmittelbare Folgen f\u00fcr das anfordernde Land, aber die R\u00fcckwirkungen auf das Katastrophenschutzsystem der Bundesrepublik d\u00fcrften nur gering sein.<\/p>\n<p>Wegen des sich nur schrittweise vollziehenden Wandels sind gegenw\u00e4rtig nur Ans\u00e4tze der skizzierten Entwicklungen auszumachen. Da spektakul\u00e4re Katastrophen oder gr\u00f6\u00dfere Anschl\u00e4ge ausgeblieben sind, konnten sich in den politischen Aushandlungsprozessen diejenigen durchsetzen, die die bestehenden Strukturen behutsam fortentwickeln wollten. Sollte es zu \u00f6ffentlichkeitswirksamen Gro\u00dfschadenslagen kommen, so ist zu erwarten, dass skizzierten Entwicklungen (wieder) forciert werden: die St\u00e4rkung des Bundes, eine auf den Einsatzfall bezogene massive Beteiligung der Bundeswehr und ihre auf Dauer gestellte Einbindung in die Planungen f\u00fcr den Katastrophenfall. Tendenziell k\u00f6nnte die Bundeswehr auf diesem Weg von subsidi\u00e4ren Helfer zu einer tragenden S\u00e4ule des Bev\u00f6lkerungsschutzes werden \u2013 auch wenn ihr weiterhin die Freiheit zugestanden wird, wegen der nationalen Interessen im Ausland keine Verbindlichkeiten im Inland einzugehen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Milit\u00e4rpolizeiliche Aufgaben<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Auch wenn das Milit\u00e4r als Institution auf Kriege ausgerichtet ist, so gibt es gleichwohl milit\u00e4rische Bereiche, die eher ein polizeiliches als ein milit\u00e4risches Handlungsprofil aufweisen. Dabei handelt es sich insbesondere um T\u00e4tigkeiten, die die Sicherheit des Milit\u00e4rs (au\u00dferhalb kriegerischer Handlungen) betreffen. Weil sich in diesen Feldern das milit\u00e4rische dem polizeilichen Handlungsprofil ann\u00e4hert, ist es naheliegend, dass \u00fcber diese Einheiten besonders intensiv diskutiert wird, wenn die Ressourcen der Bundeswehr zur Verbesserung Innerer Sicherheit genutzt werden sollen. Im Mittelpunkt des \u00f6ffentlichen Interesses stehen bislang der Objektschutz durch die Streitkr\u00e4fte sowie die T\u00e4tigkeiten der Feldj\u00e4ger. Zu den milit\u00e4r-polizeilichen Truppenteilen kann aber auch das \u201eKommando Spezialkr\u00e4fte\u201c gez\u00e4hlt werden, dessen Aufgaben \u00dcberschneidungen mit denen polizeilicher Spezialeinheiten aufweisen.<\/p>\n<p><strong>6.1 Der Objektschutz<\/strong><\/p>\n<p>Seit den Anschl\u00e4gen vom September 2001 steht die Forderung \u2013 namentlich von CDU und CSU \u2013 im politischen Raum, die Streitkr\u00e4fte auch zum \u201eSchutz ziviler Objekte\u201c einzusetzen. Durch die Soldaten soll die Polizei entlastet und in die Lage versetzt werden, anderen polizeilichen Aufgaben nachzukommen.<a href=\"#_ftn1314\" name=\"_ftnref1314\">[1314]<\/a> Zu l\u00e4ngerfristigen Objektschutzaufgaben gr\u00f6\u00dferen Umfangs, etwa die Bewachung von Bahnh\u00f6fen, sei nur die Bundeswehr personell in der Lage.<a href=\"#_ftn1315\" name=\"_ftnref1315\">[1315]<\/a> Die milit\u00e4rische Bewachung ziviler Objekte und als deren Voraussetzung eine entsprechende \u00c4nderung des Grundgesetzes wird u.a. von der SPD abgelehnt, weil die T\u00e4tigkeiten polizeilichen und milit\u00e4rischen Objektschutzes \u201ein keiner Weise\u201c vergleichbar seien.<a href=\"#_ftn1316\" name=\"_ftnref1316\">[1316]<\/a><\/p>\n<p>Die gegenw\u00e4rtige Rechtslage ist eindeutig. Der Schutz ziviler Objekte obliegt in Friedenszeiten der Polizei und resultiert unmittelbar aus dem polizeilichen Auftrag der Gefahrenabwehr.<a href=\"#_ftn1317\" name=\"_ftnref1317\">[1317]<\/a> Diese Feststellung ist der Ausgangspunkt f\u00fcr die Regelungen in Art. 87a Abs. 3 und 4 GG.<a href=\"#_ftn1318\" name=\"_ftnref1318\">[1318]<\/a> In Abs. 3 wird den Streitkr\u00e4ften der Schutz ziviler Objekte im Verteidigungs- oder Spannungsfall \u00fcbertragen, \u201esoweit dies zur Erf\u00fcllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist\u201c. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen ihnen diese Aufgaben auch zur Unterst\u00fctzung polizeilicher Ma\u00dfnahmen \u00fcbertragen werden. Nach den Bestimmungen des Abs. 4, der den Einsatz im inneren Notstandsfall regelt, k\u00f6nnen die Streitkr\u00e4fte ebenfalls zur Unterst\u00fctzung der Polizei zivile Objekte bewachen. Durch diese Bestimmungen ist eine Beteiligung der Bundeswehr am zivilen Objektschutz au\u00dferhalb des Notstands ausgeschlossen. Durch die Beschr\u00e4nkung sollten nicht nur die Einsatzbereiche des Milit\u00e4rs im Innern begrenzt, sondern zugleich auch die Militarisierung der Polizei verhindert werden. Denn w\u00e4re es den Streitkr\u00e4ften untersagt, milit\u00e4risch bedeutsame zivile Objekte zu sch\u00fctzen, dann liefe \u2013 zumindest in den F\u00e4llen \u00e4u\u00dferen Notstands \u2013 die Polizei Gefahr, in milit\u00e4rische Konflikte unmittelbar hineingezogen zu werden.<a href=\"#_ftn1319\" name=\"_ftnref1319\">[1319]<\/a> Mit den Abs. 3 und 4 wird der Objektschutz auch auf solche zivile Objekte ausgedehnt, die der Versorgung der Bev\u00f6lkerung und dem Funktionieren des Staates dienen.<a href=\"#_ftn1320\" name=\"_ftnref1320\">[1320]<\/a> Eine solche \u201eBewachung von Liegenschaften und kritischer Infrastruktur\u201c ist aber verfassungsrechtlich nur unter den Voraussetzungen inneren oder \u00e4u\u00dferen Notstands zul\u00e4ssig.<a href=\"#_ftn1321\" name=\"_ftnref1321\">[1321]<\/a> Einigkeit besteht auch dar\u00fcber, dass der Objektschutz unter den Einsatzbegriff von Art. 87a Abs. 2 GG f\u00e4llt, da er hoheitliche Eingriffsbefugnisse voraussetzt und ggf. mit Waffengewalt durchgesetzt werden muss.<a href=\"#_ftn1322\" name=\"_ftnref1322\">[1322]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr mit dem Schutz ziviler Objekte zu betrauen, um damit Polizeikr\u00e4fte f\u00fcr andere Aufgaben freizustellen, beruht zum einen auf der Annahme, dass es sich beim Objektschutz um eine niedere Wacht\u00e4tigkeit handelt, deren Aus\u00fcbung nicht an spezifisch polizeiliche Qualifikationen gebunden ist. Dar\u00fcber hinaus, so die Argumentation, sei die Bundeswehr im Rahmen ihrer origin\u00e4ren Zust\u00e4ndigkeiten mit dem Schutz von Objekten befasst, so dass die \u201ehandwerklichen\u201c Voraussetzungen vorhanden seien und lediglich das Schutzobjekt ver\u00e4ndert w\u00fcrde. Zu den origin\u00e4ren Objektschutzaufgaben der Bundeswehr geh\u00f6rt zun\u00e4chst die Vorbereitung auf die in Art. 87a Abs. 3 und 4 genannten F\u00e4lle. Zu diesem Zweck unterhielt die Bundeswehr \u2013 zumindest seit den 70er Jahren \u2013 Verzeichnisse, in denen \u201eEmpfindliche Punkte\u201c der (zivilen) Infrastruktur erfasst waren, die zur Sicherung der Operationsfreiheit der NATO-Truppen im Verteidigungsfall \u00fcberwacht, gesichert oder verteidigt werden sollten.<a href=\"#_ftn1323\" name=\"_ftnref1323\">[1323]<\/a> In den Rahmenrichtlinien f\u00fcr die Gesamtverteidigung von 1989 wird der f\u00fcr Krisen und im Verteidigungsfall der Schutz \u201ezivile(r) Objekte von milit\u00e4rischer Bedeutung\u201c \u201ein erster Linie\u201c den Streitkr\u00e4ften \u00fcbertragen. F\u00fcr diese F\u00e4lle seien von den milit\u00e4rischen und zivilen Beh\u00f6rden \u201egemeinsame Pl\u00e4ne f\u00fcr den Objektschutz\u201c zu entwickeln.<a href=\"#_ftn1324\" name=\"_ftnref1324\">[1324]<\/a> 2003 antwortete die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, dass u.a. f\u00fcr den Schutz der in den Objektschutzkarteien der territorialen Kommandobeh\u00f6rden erfassten Objekte der zivilen Infrastruktur \u201enoch ca. 25000 V-Dienstposten in 47 nichtaktiven Heimatschutzbataillonen ausgeplant\u201c seien. F\u00fcr den Landkreis S\u00fcdwestpfalz, so die Regierung, seien \u201ederzeit 15 Objekte der zivilen Infrastruktur mit milit\u00e4rischer Bedeutung (ZM-Objekte) gef\u00fchrt\u201c.<a href=\"#_ftn1325\" name=\"_ftnref1325\">[1325]<\/a> Bereits Anfang der 90er Jahre hatte die Regierung allerdings betont, aus den Bestimmungen nach Art. 87a Abs. 4 GG w\u00fcrden \u201ekeinerlei Folgerungen &#8230; f\u00fcr die Streitkr\u00e4fteplanung (besondere Strukturen, Spezialtruppenteile u.\u00e4.) abgeleitet, geschweige denn die Streitkr\u00e4fte daf\u00fcr ausgebildet\u201c w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn1326\" name=\"_ftnref1326\">[1326]<\/a> Die noch bis in die erste H\u00e4lfte des Jahrzehnts bestehenden \u201eaktive(n) und mobil zu machende(n) Objektschutzverb\u00e4nde\u201c der Bundeswehr<a href=\"#_ftn1327\" name=\"_ftnref1327\">[1327]<\/a> wurden nach 2003 aufgel\u00f6st; auch die \u201eObjektschutzrichtlinie\u201c, die den Objektschutz zwischen zivilen und milit\u00e4rischen Zust\u00e4ndigkeiten im Spannungs- oder Verteidigungsfall regelte,<a href=\"#_ftn1328\" name=\"_ftnref1328\">[1328]<\/a> wurde zwischenzeitlich au\u00dfer Kraft gesetzt.<a href=\"#_ftn1329\" name=\"_ftnref1329\">[1329]<\/a><\/p>\n<p>Wichtiger als der Hinweis, dass das Grundgesetz f\u00fcr die F\u00e4lle inneren und \u00e4u\u00dferen Notstands den zivilen Objektschutz zu jenen Aufgaben z\u00e4hlt, die der Bundeswehr \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen, sind f\u00fcr die j\u00fcngere Diskussion drei aktuelle Entwicklungen im milit\u00e4rischen Objektschutz gewesen:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Schutz milit\u00e4rischer Objekte ist eine origin\u00e4re Aufgabe der Bundeswehr. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 626 Liegenschaften der Bundeswehr bewacht.<a href=\"#_ftn1330\" name=\"_ftnref1330\">[1330]<\/a> \u00dcber die konkrete Ausgestaltung der Bewachung entscheidet \u2013 etwa bei Kasernen \u2013 der Kommandant. Im Rahmen der rechtlichen und erlassm\u00e4\u00dfigen Vorgaben obliegt ihm die Entscheidung \u00fcber die praktische Umsetzung des Objektschutzes. Wenn sie ihre eigenen Kasernen bewacht, so das Argument, warum soll sie dann nicht auch in Notf\u00e4llen zivile Objekte bewachen? Dass mehr als die H\u00e4lfte der milit\u00e4rischen Liegenschaften von gewerblichen Firmen bewacht wurde,<a href=\"#_ftn1331\" name=\"_ftnref1331\">[1331]<\/a> ist zudem in der politischen Diskussion als ein Indiz daf\u00fcr gewertet worden, dass es sich beim Objektschutz um keine polizeispezifische T\u00e4tigkeit handelt. (Allerdings kann dieses Outsourcing<a href=\"#_ftn1332\" name=\"_ftnref1332\">[1332]<\/a> auch als Indiz daf\u00fcr gewertet werden, dass in der Bundeswehr offenkundig keine Personalressourcen f\u00fcr noch weitergehende Objektschutzaufgaben vorhanden sind.)<\/li>\n<li>F\u00fcr die politische Diskussion ist die Bewachung von Liegenschaften der US-Armee nach dem 11. September durch Soldaten der Bundeswehr von Bedeutung (gewesen). In Rheinland-Pfalz wurden z.B. die Feldj\u00e4ger der Bundeswehr seit dem 8.10.2001 am polizeilichen Raumschutz der Milit\u00e4rflugh\u00e4fen Ramstein und Spangdahlem beteiligt.<a href=\"#_ftn1333\" name=\"_ftnref1333\">[1333]<\/a> Seit dem 25. Januar 2002 \u00fcbernahmen Bundeswehrsoldaten auch den Objektschutz im Innenbereich von US-Liegenschaften. Der (\u00e4u\u00dfere) Objekt- bzw. Raumschutz wurde weiterhin von der Polizei wahrgenommen und durch Streifen von Feldj\u00e4gern erg\u00e4nzt.<a href=\"#_ftn1334\" name=\"_ftnref1334\">[1334]<\/a> Auch US-Liegenschaften in Bayern und Bremerhaven wurden von deutschen Soldaten bewacht.<a href=\"#_ftn1335\" name=\"_ftnref1335\">[1335]<\/a> Anfang Juni 2004 war der Objektschutz von 30 Liegenschaften der US-Armee an 21 Standorten in Deutschland durch 1.515 BundeswehrsoldatInnen wahrgenommen worden.<a href=\"#_ftn1336\" name=\"_ftnref1336\">[1336]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Rechtlich wurde die Bewachung der US-Liegenschaften dadurch erm\u00f6glicht, dass formal ein \u201emilit\u00e4rischer Sicherheitsbereich\u201c eingerichtet wurde, in dem die Soldaten patrouillieren konnten. Dies geschah auf Antrag der US-Armee durch die zust\u00e4ndige deutsche territoriale Kommandobeh\u00f6rde\u201c.<a href=\"#_ftn1337\" name=\"_ftnref1337\">[1337]<\/a> Durch die Einrichtung eines solchen Sicherheitsbereichs wurde die Anwendung des UZwGBw erm\u00f6glicht, das den Wachen auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs erlaubt.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Bundeswehrsoldaten nehmen im Rahmen von Auslandseins\u00e4tzen auch \u2013 zivile \u2013 Objektschutzaufgaben wahr. Insofern liegt es nahe, sie f\u00fcr diese T\u00e4tigkeiten auch im Inland zu nutzen.<a href=\"#_ftn1338\" name=\"_ftnref1338\">[1338]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Zentrum der Diskussion um den milit\u00e4rischen Schutz ziviler Objekte stehen zwei Argumente, die sich auf die Qualifikation und auf die Einsatzlogik beziehen. Der milit\u00e4rische Objektschutz ist in der Bundeswehr an die Bef\u00e4higung zum Wachdienst gebunden. Die Wachausbildung, die jeder Wehrdienstleistende erh\u00e4lt, umfasst 16 Praxis- und f\u00fcnf Theoriestunden.<a href=\"#_ftn1339\" name=\"_ftnref1339\">[1339]<\/a> Auch wenn die Bewaffnung der objektsch\u00fctzenden SoldatInnen vom wachhabenden Kommandanten festgelegt wird, so ist die Bewaffnung mit Gewehr (G3 oder G36) die Regel. Demgegen\u00fcber sind PolizistInnen im Objektschutz im Regelfall mit einer Pistole bewaffnet. In den meisten Bundesl\u00e4ndern ist der Objektschutz eine Aufgabe, die von PolizistInnen aus dem Regeldienst der Polizei wahrgenommen wird, d.h. sie verf\u00fcgen \u00fcber eine zwei- bis dreij\u00e4hrige Ausbildung f\u00fcr den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst und sind vor und\/oder nach ihrer Objektschutzzeit in anderen polizeilichen Bereichen t\u00e4tig.<a href=\"#_ftn1340\" name=\"_ftnref1340\">[1340]<\/a> In Berlin besteht eine gesonderte Wachpolizei, deren Personal an der Landespolizeischule in einem dreizehnw\u00f6chigen Lehrgang ausgebildet wird.<a href=\"#_ftn1341\" name=\"_ftnref1341\">[1341]<\/a> Zwar deutet diese Sonderregelung in der Tat darauf hin, dass es nicht zwingend voll ausgebildeter PolizistInnen f\u00fcr den Objektschutz bedarf, allerdings stehen hier immer noch 13 Wochen den 21 Stunden Ausbildung bei der Bundeswehr gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Nach Ansicht eines ehemaligen Pr\u00e4sidenten eines Bundesgrenzschutzpr\u00e4sidiums sind die \u201egrunds\u00e4tzlichen Einsatzma\u00dfnahmen\u201c des polizeilichen Objektschutzes \u201edurch das Ausbildungs- und Einsatzspektrum der Bundeswehr abgedeckt\u201c; es k\u00f6nne mithin \u201ekeinen vern\u00fcnftigen Zweifel geben, dass Soldaten durchaus gesetzesad\u00e4quat im Objektschutz eingesetzt werden k\u00f6nnen\u201c. Es sei auch zu bedenken, dass \u201ein dieser Einsatzart die Befugnisse eher \u201adefensiver\u2018 Art\u201c seien, und die Bundeswehr \u00fcber eine \u201ehoch qualifizierte F\u00fchrungsorganisation\u201c verf\u00fcge. An anderer Stelle weist der Autor darauf hin, das im Vergleich zur Polizei \u201ehinsichtlich der materiellen Ausstattung z.B. zur Anlage von Gel\u00e4ndeverst\u00e4rkungen sogar eher Vorteile bei den Streitkr\u00e4ften liegen. Die Demonstration von Kr\u00e4ften und Einsatzmitteln im Objektschutz hat eine nicht zu untersch\u00e4tzende psychologische Wirkung\u201c.<a href=\"#_ftn1342\" name=\"_ftnref1342\">[1342]<\/a> Gerade dieses \u201eMehr\u201c an Wirkung macht den milit\u00e4rischen Objektschutz ziviler Objekte jedoch zum Problem.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend von Kritikern durchaus einger\u00e4umt wird, Soldaten k\u00f6nnten so ausgebildet werden, dass sie einen polizeilichen Objektschutz leisteten,<a href=\"#_ftn1343\" name=\"_ftnref1343\">[1343]<\/a> wird generell darauf hingewiesen, dass die T\u00e4tigkeit des Objektschutzes nicht dem Selbstbild des Soldaten und dessen Einsatzlogik entspreche. So k\u00e4me es im Rahmen der Auslandseins\u00e4tze zwar zur milit\u00e4rischen Bewachung ziviler Objekte, aber es handele sich dort um Kriegs- oder Nachkriegseins\u00e4tze, die eher mit den Szenarien nach Art. 87a Abs. 3 und 4 GG zu vergleichen seien als mit dem bundesrepublikanischen Alltag.<a href=\"#_ftn1344\" name=\"_ftnref1344\">[1344]<\/a> Der milit\u00e4rische Objektschutz sei auf die Sicherung von Objekten mit Bezug zur Landesverteidigung ausgelegt, w\u00e4hrend der polizeiliche an den Aufgaben des Polizei- und Ordnungsrecht orientiert sei.<a href=\"#_ftn1345\" name=\"_ftnref1345\">[1345]<\/a> Zudem s\u00e4hen sich die Soldaten der Bundeswehr \u201ein erster Linie als K\u00e4mpfer\u201c.<a href=\"#_ftn1346\" name=\"_ftnref1346\">[1346]<\/a> Sie seien wegen dieses Selbstverst\u00e4ndnisses \u201ev\u00f6llig ungeeignet\u201c f\u00fcr den \u201eObjektschutz, etwa an Autobahnbr\u00fccken, oder zur Abwehr renitenter Demonstranten vor Regierungsbauten.\u201c Die deutschen Streitkr\u00e4fte seien, so der Vorsitzendes des Bundeswehr-Verbandes, \u201eweder auf Konfrontation mit der eigenen Bev\u00f6lkerung psychologisch vorbereitet noch in Polizeitaktik geschult\u201c.<a href=\"#_ftn1347\" name=\"_ftnref1347\">[1347]<\/a> Dem Objektschutz wohne ein hohes Konfliktpotential inne, weil die zu sch\u00fctzenden Objekte zum Kristallisationspunkt von Demonstrationen und Protest werden k\u00f6nnten. In solchen Konstellationen w\u00fcrden dann B\u00fcrgerInnen und SoldatInnen sich gegen\u00fcber stehen, ohne dass letztere \u2013 erst recht nicht in einer Wehrpflichtigenarmee \u2013 auf diese Situationen vorbereitet seien.<a href=\"#_ftn1348\" name=\"_ftnref1348\">[1348]<\/a> Bilde man die SoldatInnen entsprechend aus und bewaffne man sie polizeilich (Pistole, Schlagstock, Pfefferspray), dann habe man sie faktisch in PolizistInnen verwandelt \u2013 weshalb es einfacher w\u00e4re, direkt PolizistInnen f\u00fcr den Objektschutz einzusetzen.<a href=\"#_ftn1349\" name=\"_ftnref1349\">[1349]<\/a><\/p>\n<p><strong>6.2 Die Feldj\u00e4ger<\/strong><\/p>\n<p>Die Feldj\u00e4ger sind die Milit\u00e4rpolizei der Bundeswehr. Ihre vielf\u00e4ltigen Aufgaben<a href=\"#_ftn1350\" name=\"_ftnref1350\">[1350]<\/a> lassen sich in sechs Bereichen zusammenfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Ordnungsdienst<\/li>\n<li>Sicherheitsaufgaben<\/li>\n<li>Verkehrsdienst<\/li>\n<li>Erhebungen und Ermittlungen<\/li>\n<li>Raum- und Objektschutz und<\/li>\n<li>\u201eaufgaben\u00fcbergreifender Feldj\u00e4gerdienst\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Auflistung einzelner T\u00e4tigkeiten macht deutlich, dass es sich tats\u00e4chlich um ein polizeiliches Aufgabenprofil im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Bundeswehr handelt:<\/p>\n<p>Der milit\u00e4rische <strong>Ordnungsdienst<\/strong> dient dem \u201e\u00dcberwachen, Aufrechterhalten und Wiederherstellen der Disziplin und milit\u00e4rischen Ordnung\u201c<a href=\"#_ftn1351\" name=\"_ftnref1351\">[1351]<\/a>:<\/p>\n<ul>\n<li>Sammeln, R\u00fcckf\u00fchren, Transport von in Gewahrsam genommenen Personen<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung von Truppengerichten und sonstigen Justizorganen<\/li>\n<li>Zug- und Bahnhofsstreifen<\/li>\n<li>Luftsicherheits- und Zollkontrollen<\/li>\n<li>Einsatz in milit\u00e4rischen Liegenschaften<\/li>\n<li>Aufnahme von Unf\u00e4llen mit Bundeswehrbeteiligung<\/li>\n<li>Nachforschungen nach unerlaubt abwesenden Soldaten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die <strong>Sicherheitsaufgaben<\/strong> dienen \u201eder Verhinderung von Straftagen gegen die Bundeswehr und zur Beseitigung rechtswidriger St\u00f6rungen der dienstlichen T\u00e4tigkeit\u201c.<a href=\"#_ftn1352\" name=\"_ftnref1352\">[1352]<\/a> Im einzelnen werden die folgenden Aufgaben wahrgenommen:<\/p>\n<ul>\n<li>Personen- und Begleitschutz<\/li>\n<li>Schutz von Transporten<\/li>\n<li>Absicherung milit\u00e4rischer Veranstaltungen, Konferenzen etc.<\/li>\n<li>Eskorten und Lotsendienst<\/li>\n<li>Sicherung von Gefechtsstandkernen<\/li>\n<li>Einsatz bei gewaltt\u00e4tigen Demonstrationen im Einsatzland<\/li>\n<li>Sammeln und Transport von Kriegsgefangenen und anderen in Gewahrsam genommenen Personen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zum Bereich \u201e<strong>Erhebungen und Ermittlungen<\/strong>\u201c geh\u00f6ren<\/p>\n<ul>\n<li>Erhebungen im dienstlichen Bereich zur Unterst\u00fctzung von Disziplinarvorgesetzten und<\/li>\n<li>Ermittlungen f\u00fcr Wehrdisziplinaranw\u00e4lte und Justizorgane<a href=\"#_ftn1353\" name=\"_ftnref1353\">[1353]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der <strong>Raum- und Objektschutz<\/strong> beinhaltet \u201eMa\u00dfnahmen, die Besch\u00e4digungen, Zerst\u00f6rungen, Inbesitznahme durch Dritte oder andere Beeintr\u00e4chtigungen der Funktion von Objekten verhindern\u201c sollen. Der Raum- bzw. Objektschutz wird in folgenden Bereichen geleistet:<\/p>\n<ul>\n<li>Kontrollpunkte und Patrouillen im Auslandseinsatz<\/li>\n<li>Objekt- und Zugangskontrollen<\/li>\n<li>Begleitung und Schutz von Konvois<\/li>\n<li>\u201eGewinnen von Informationen durch fl\u00e4chendeckenden Feldj\u00e4gerstreifendienst\u201c.<a href=\"#_ftn1354\" name=\"_ftnref1354\">[1354]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der milit\u00e4rische <strong>Verkehrsdienst<\/strong> dient der Planung, Regelung und Kontrolle des milit\u00e4rischen Verkehrs. Er umfasst:<\/p>\n<ul>\n<li>Kontrolle von milit\u00e4rischen Gefahrguttransporten<\/li>\n<li>Begleitung von Gefahrgut- und anderen Transporten<\/li>\n<li>Einrichten eines Verkehrsleitnetzes<\/li>\n<li>Aufnahme von Verkehrsunf\u00e4llen mit Bundeswehrbeteiligung<\/li>\n<li>Erkundung und \u00dcberwachung von Stra\u00dfen und R\u00e4umen<\/li>\n<li>Lenkung von Fl\u00fcchtlingsbewegungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im \u201e<strong>aufgaben\u00fcbergreifenden Feldj\u00e4gerdienst<\/strong>\u201c sind eine Reihe weiterer Aufgaben zusammengefasst, die gegenw\u00e4rtig (mit Ausnahme der Katastrophenhilfe) ausw\u00e4rtige Eins\u00e4tzen betreffen. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Mitwirkung bei der Verhinderung von Pl\u00fcnderungen und sonstigen Straftaten<\/li>\n<li>Wahrnehmung von Polizeiaufgaben nach den Rules of Engagement<\/li>\n<li>Einsatz bei Naturkatastrophen und in dringender Nothilfe<\/li>\n<li>Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung des S2\/G2 durch HUMINT im Rahmen von Streifenfahrten<\/li>\n<li>Einsatz in multinationalen Milit\u00e4rpolizei-Einheiten<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung von Evakuationskr\u00e4ften<\/li>\n<li>Suche und Festnahme gesuchter Personen im Einsatzland.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach der \u00dcbersicht von Thiesser<a href=\"#_ftn1355\" name=\"_ftnref1355\">[1355]<\/a> m\u00fcssen die Feldj\u00e4ger \u00fcber eine Vielzahl von F\u00e4higkeiten verf\u00fcgen, die sie in die Lage versetzen, den Anforderungen in den sechs T\u00e4tigkeitsbereichen zu entsprechen. Teilweise scheinen diese Qualifikationen den Spezialisierungen innerhalb der Feldj\u00e4gertruppe zu entsprechen. Demnach werden Feldj\u00e4ger in den folgenden Bereichen t\u00e4tig:<\/p>\n<ul>\n<li>Eskorte und Lotsendienst<\/li>\n<li>Luftsicherheitsaufgaben<\/li>\n<li>Greiftrupp CRC<\/li>\n<li>Konvoibegleitung<\/li>\n<li>Wasserwerfertrupp<\/li>\n<li>Verkehrsf\u00fchrung<\/li>\n<li>Erheber &amp; Ermittler<\/li>\n<li>Zugriff-Durchsuchungen<\/li>\n<li>Personenschutz<\/li>\n<li>Dientshunde<\/li>\n<li>Einsatz im Gefangenenwesen<\/li>\n<li>Pr\u00e4zisionssch\u00fctze.<\/li>\n<\/ul>\n<p> Zur Organisation<br \/>\nDie Feldj\u00e4ger sind ein eigenst\u00e4ndiger Aufgabenbereich der Streitkr\u00e4ftebasis. Sie werden im Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando durch die \u201eGruppe Feldj\u00e4gerwesen Bundeswehr\u201c fachlich betreut. Das SKUKdo steuert den Einsatz s\u00e4mtlicher Feldj\u00e4gerkr\u00e4fte im In- und Ausland. In den vier Wehrbereichskommandos werden sie durch die Abteilung \u201eG3 Feldj\u00e4gereinsatz\u201c geleitet. In den Wehrbereichen sind acht Feldj\u00e4ger-Bataillone an 31 Standorten aufgestellt.<a href=\"#_ftn1356\" name=\"_ftnref1356\">[1356]<\/a> Im Inland und im Ausland wird der Feldj\u00e4gerdienst rund um die Uhr betrieben. Die Einsatzkr\u00e4fte werden nach den jeweils \u201eerforderlichen milit\u00e4rpolizeilichen F\u00e4higkeiten modular zusammengestellt\u201c. Diese \u201eModule\u201c entsprechen offenkundig den gerade genannten Bereichen. Formalisierte Spezialisierungen gibt es f\u00fcr die Bereiche<\/p>\n<ul>\n<li>Tatort-\/Ermittlungskr\u00e4fte<\/li>\n<li>Rauschgift- und Sprengstoffsp\u00fcrhundeteams<a href=\"#_ftn1357\" name=\"_ftnref1357\">[1357]<\/a> und<\/li>\n<li>Pr\u00e4zisionssch\u00fctzen.<a href=\"#_ftn1358\" name=\"_ftnref1358\">[1358]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach NATO-Grunds\u00e4tzen wird im Einsatz ein Feldj\u00e4ger auf 50 Soldaten aufgestellt. Bei Bedarf k\u00f6nnen die Feldj\u00e4ger durch Reservisten unterst\u00fctzt werden.<a href=\"#_ftn1359\" name=\"_ftnref1359\">[1359]<\/a> Den acht Bataillonen unterstehen die Feldj\u00e4gereinsatzkompagnien, die in Feldj\u00e4gerdienstkommandos t\u00e4tig werden. Daneben werden die Feldj\u00e4ger in Zug-Formation und als Streifen eingesetzt.<\/p>\n<p>Angaben \u00fcber das T\u00e4tigkeitsprofil der Feldj\u00e4ger in Deutschland sind nur rudiment\u00e4r vorhanden. Neben den bundeswehrinternen, disziplinarischen T\u00e4tigkeiten sind die Feldj\u00e4ger regelm\u00e4\u00dfig mit der Sicherung milit\u00e4rischer Liegenschaften betraut. Als sich das Interesse der Friedensbewegung in den 80er Jahre auf die Bundeswehr richtete, nahm die Bedeutung der Feldj\u00e4ger auch gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit zu. \u201eZunehmend\u201c, so hie\u00df es 1983, \u201estehen bestimmte milit\u00e4rische Objekte im Rampenlicht wehrfeindlicher Kreise oder es folgen St\u00f6rungen milit\u00e4rischer Veranstaltungen in der \u00d6ffentlichkeit. So werden Feldj\u00e4ger im Rahmen von Sicherheitsaufgaben unter gro\u00dfem Personal- und Zeitaufwand zum Schutz von Vereidigungen, Tagen der offenen T\u00fcr, Waffenausstellungen und anderen milit\u00e4rischen Veranstaltungen eingesetzt\u201c.<a href=\"#_ftn1360\" name=\"_ftnref1360\">[1360]<\/a> Durch die Proteste gegen die Bundeswehr sei das \u201eAufgaben- und Einsatzspektrum der Feldj\u00e4ger\u201c erweitert worden: Es wurde eine \u201ehochwertige F\u00e4higkeit Personenschutz aufgebaut. Der Umgang mit Menschenmengen im Rahmen der Blockierung von Kasernen und St\u00f6rungen von \u00dcbungen erweiterte ebenfalls den Erfahrungsschatz der Feldj\u00e4ger\u201c.<a href=\"#_ftn1361\" name=\"_ftnref1361\">[1361]<\/a><\/p>\n<p>Der Einsatz der Feldj\u00e4ger ist dabei nicht auf die Liegenschaften der Bundeswehr und ihre Befugnisse sind auch nicht auf die Angeh\u00f6rigen der Bundeswehr begrenzt. Ihre r\u00e4umliche Zust\u00e4ndigkeit kann durch die Einrichtung milit\u00e4rischer Sicherheitsbereiche prinzipiell auf jeden Ort ausgedehnt werden. Findet z.B. ein Bundeswehrgel\u00f6bnis auf einem \u00f6ffentlichen Platz statt, dann sind die Feldj\u00e4ger mit der Sicherung der Veranstaltung beauftragt und k\u00f6nnen von ihren Befugnissen gegen\u00fcber jedermann Gebrauch machen. Die Feldj\u00e4ger k\u00f6nnen w\u00e4hrend ihrer Eins\u00e4tze auch zivil gekleidet sein. Allein von Februar bis November 2005 waren Feldj\u00e4ger der Bundeswehr bei acht Veranstaltungen in zivil im Einsatz: bei zwei \u00f6ffentlichen Gel\u00f6bnissen, bei vier Gro\u00dfen Zapfenstreichen, bei der M\u00fcnchener Sicherheitskonferenz<a href=\"#_ftn1362\" name=\"_ftnref1362\">[1362]<\/a> und bei der NATO-Verteidigungsministerkonferenz.<a href=\"#_ftn1363\" name=\"_ftnref1363\">[1363]<\/a><\/p>\n<p>Auch bei verschiedenen Amtshilfen der Bundeswehr in den letzten Jahren waren Feldj\u00e4ger beteiligt: Ob bei den Besuchen von Pr\u00e4sident Bush<a href=\"#_ftn1364\" name=\"_ftnref1364\">[1364]<\/a> oder dem G8-Gipfel in Heiligendamm<a href=\"#_ftn1365\" name=\"_ftnref1365\">[1365]<\/a> \u2013 die Feldj\u00e4ger werden jeweils im \u201eRahmen des Eigenschutzes der Bundeswehr\u201c eingesetzt.<a href=\"#_ftn1366\" name=\"_ftnref1366\">[1366]<\/a><\/p>\n<p>Die Feldj\u00e4ger sind in der Regel mit einer Pistole bewaffnet.<a href=\"#_ftn1367\" name=\"_ftnref1367\">[1367]<\/a> Bezogen auf die M\u00fcnchener Sicherheitskonferenz waren nach Angaben der Bundesregierung \u201eVorf\u00e4lle von Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Angeh\u00f6rige der Bundeswehr gegen\u00fcber Konferenzbesuchern oder -gegnern zur Abwehr von Straftaten &#8230; oder zur Abwehr von Angriffen &#8230; nicht bekannt.\u201c<a href=\"#_ftn1368\" name=\"_ftnref1368\">[1368]<\/a> Generell ist der Gebrauch von Schusswaffen durch die Feldj\u00e4ger im Inland nicht bekannt.<a href=\"#_ftn1369\" name=\"_ftnref1369\">[1369]<\/a><\/p>\n<p>Im Inland gibt es vielf\u00e4ltige Verbindungen zwischen den Aufgaben der Feldj\u00e4ger und der T\u00e4tigkeit der Polizeien. Dies gilt etwa im Hinblick auf die Kontrolle unerlaubt abwesender Soldaten, indem die Polizei Hinweise auf den Aufenthaltsort geben kann, dies gilt aber auch bei der Kontrolle des (milit\u00e4rischen) Verkehrs, der Sicherung von Veranstaltungen oder bei Ermittlungen gegen Bundeswehrangeh\u00f6rige. Wegen dieser Verbindungen sollte, \u201edie Erreichbarkeit des zust\u00e4ndigen Feldj\u00e4gerdienstkommandos &#8230; an jeder Polizeiwache hinterlegt sein\u201c.<a href=\"#_ftn1370\" name=\"_ftnref1370\">[1370]<\/a><\/p>\n<p>Durch die Eins\u00e4tze der Bundeswehr im Ausland hat das polizeiliche Profil der Feldj\u00e4ger an Bedeutung gewonnen. W\u00e4hrend sie fr\u00fcher im Truppenalltag als \u201e\u2019bewaffnete Sch\u00fclerlotsen\u2019\u201c bezeichnet wurden,<a href=\"#_ftn1371\" name=\"_ftnref1371\">[1371]<\/a> habe eine \u201eintensive Zusammenarbeit mit den L\u00e4nderpolizeien und eine deutliche Verl\u00e4ngerung der Ausbildungszeit\u201c dazu gef\u00fchrt, dass die Feldj\u00e4ger mittlerweile \u201ekompetent polizeiliche Aufgaben wahrnehmen\u201c k\u00f6nnten. Sie seien \u201einzwischen neben der erforderlichen technischen Ausstattung (etwa zur Datenverarbeitung oder Spurensicherung) auch mit spezifisch ausgebildeten Sp\u00fcrhunden \u2013 aufgabenbedingt bislang nur f\u00fcr die Bereiche Sprengstoff und Bet\u00e4ubungsmittel \u2013 ausger\u00fcstet\u201c.<a href=\"#_ftn1372\" name=\"_ftnref1372\">[1372]<\/a><\/p>\n<p>Im Rahmen der jeweiligen Mandate nehmen die Feldj\u00e4ger \u201ezeitlich befristet in Einsatzgebieten auch polizeiliche Aufgaben wahr\u201c. Zum Aufgabenspektrum im Kosovo geh\u00f6ren nach Angaben des F\u00fchrungsstabs der Streitkr\u00e4fte u.a. \u201edas Herstellen bzw. Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung beim Durchsetzen von Ausgangssperren, Zugriffsoperationen, Festnahme und Ermittlungsarbeit bei besonderen Straftaten, Unterst\u00fctzung der Ermittlungsarbeit internationaler Organe &#8230;, die Verhinderung von Pl\u00fcnderungen oder der Schutz besonders gef\u00e4hrdeter Einzelpersonen\u201c.<a href=\"#_ftn1373\" name=\"_ftnref1373\">[1373]<\/a> In Prizren verf\u00fcge die Feldj\u00e4gerkompanie eine \u201evom BKA ausgebildete \u201aErmittlergruppe\u2019, die \u201aAufgaben wie die Polizei\u2019\u201c wahrnehme.<a href=\"#_ftn1374\" name=\"_ftnref1374\">[1374]<\/a><\/p>\n<p>Seit dem 1. April 2007 sind Feldj\u00e4ger der Bundeswehr an der Ausbildung der \u201eAfghan National Police\u201c beteiligt. Nach Angaben der Bundesregierung werden durch diese \u201ezus\u00e4tzliche bilaterale Unterst\u00fctzungsleistung\u201c keine \u201eorigin\u00e4re(n) Polizeiausbilder\u201c ersetzt.<a href=\"#_ftn1375\" name=\"_ftnref1375\">[1375]<\/a> Die Bildung eines 30-k\u00f6pfigen Feldj\u00e4gerausbildungskommandos ging auf einer \u00dcbereinkunft zwischen Ausw\u00e4rtigen Amt, Verteidigungs-, Innen- und Entwicklungshilfeministerium zur\u00fcck. Die Ausbildung sei \u201eauf die Themen \u201aEigensicherung\u2019 und \u201apolizeiliche Basisaufgaben\u2019 ausgerichtet.<a href=\"#_ftn1376\" name=\"_ftnref1376\">[1376]<\/a> W\u00e4hrend im Rahmen der europ\u00e4ischen Polizeimission EUPOL AFG auch die F\u00fchrungskr\u00e4fte der afghanischen Polizei aus- und fortgebildet werden sollten, ziele die T\u00e4tigkeit der Feldj\u00e4gerausbildungskommandos auf die \u201eeinfachen Dienstgrade\u201c, denen \u201eBasiswissen der Eigensicherung, der Personen- und Fahrzeugkontrolle sowie polizeilicher Eingriffsma\u00dfnahmen\u201c vermittelt werden soll. \u201eAufgrund ihrer milit\u00e4rpolizeilichen Ausbildung\u201c, so die Bundesregierung, \u201everf\u00fcgen die Feldj\u00e4ger \u00fcber ein ausreichende Qualifikation zur Vermittlung dieser polizeilichen Grundkenntnisse\u201c.<a href=\"#_ftn1377\" name=\"_ftnref1377\">[1377]<\/a><\/p>\n<p>Zu den spezifischen F\u00e4higkeiten der Feldj\u00e4ger geh\u00f6rt der Bereich \u201eCrowd and Riot Control\u201c (CRC). Das Ziel von CRC besteht darin, \u201emit Hilfe von schwerer Schutzkleidung und Schild, Menschenmengen auf Distanz zu halten, zu lenken und sofern erforderlich aufzul\u00f6sen\u201c.<a href=\"#_ftn1378\" name=\"_ftnref1378\">[1378]<\/a> Zum einen verf\u00fcgen die Feldj\u00e4ger \u00fcber Einheiten, die entsprechend ausgebildet und ausger\u00fcstet sind. Die CRC-Z\u00fcge sind mit Schild, Schlagstock, Helm und Schutzkleidung ausgestattet.<a href=\"#_ftn1379\" name=\"_ftnref1379\">[1379]<\/a> Sie besitzen \u201eF\u00e4higkeiten zum selektiven, pr\u00e4zisen und abgestuften Einsatz und zur Kontrolle von Menschenmengen und gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen\u201c. Zum anderen bildeten die Feldj\u00e4ger andere Truppenteile vor Auslandseinss\u00e4tzen in CRC aus. Schlie\u00dflich unterst\u00fctzten sie \u201evor allem durch ein breites Spektrum nichtletaler Wirkmittel\u201c. Insgesamt tr\u00fcgen die Feldj\u00e4ger \u201emit ihren milit\u00e4rpolizeilich spezialisierten F\u00e4higkeiten zum streitkr\u00e4ftegemeinsamen Aufgabenfeld CRC in wesentlicher Weise bei\u201c.<a href=\"#_ftn1380\" name=\"_ftnref1380\">[1380]<\/a><\/p>\n<p>Die Feldj\u00e4ger sind je nach Verwendung unterschiedlich mit Einsatzmitteln ausgestattet. Die Pr\u00e4zisionssch\u00fctzen verf\u00fcgen \u00fcber Waffen f\u00fcr kurze und lange Reichweite (G22). Die Personensch\u00fctzer nutzen neben einer optimierten Pistole (Nachfolge von P7) und eine leichte Maschinenpistole (Nachfolge von MP5 kurz). Die Zugriffskr\u00e4fte verf\u00fcgen \u00fcber die Pistole P8<a href=\"#_ftn1381\" name=\"_ftnref1381\">[1381]<\/a> und die Maschinenpistole MP7 bzw. das Gewehr G36 kurz.<a href=\"#_ftn1382\" name=\"_ftnref1382\">[1382]<\/a> In der Konvoibegleitung sowie im Raum- und Objektschutz sollen die Granatmaschinenwaffe 40 mm und das schwere Maschinengewehr 12,7 mm verf\u00fcgbar sein.<a href=\"#_ftn1383\" name=\"_ftnref1383\">[1383]<\/a> Zu den nichtletalen Wirkmitteln sind \u201etragbare Wasserwerfer\u201c und der \u201ederzeit in Erprobung stehende Wasserwerfer Feldj\u00e4ger DURO\u201c zu z\u00e4hlen.<a href=\"#_ftn1384\" name=\"_ftnref1384\">[1384]<\/a><\/p>\n<p>Die Feldj\u00e4ger verf\u00fcgen \u00fcber die Einsatzfahrzeuge DINGO und DURO, die beide mit den genannten schweren Waffen ausgestattet werden k\u00f6nnen. Der DURO bietet Platz f\u00fcr eine Feldj\u00e4gerstreife (f\u00fcnf Personen). Er verf\u00fcgt \u00fcber eine ABC-Schutzbel\u00fcftungsanlage, Satellitentelefon, hat Zugang zum bundeswehrinternen Mailsystem und zum taktischen F\u00fchrungsinformationssystem FAUST.<a href=\"#_ftn1385\" name=\"_ftnref1385\">[1385]<\/a><br \/>\n Exkurs: Das UZwGBw<br \/>\nDas \u201eGesetz \u00fcber die Anwendung unmittelbaren Zwangs und besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr\u201c (UZwGBw) ist ein Polizeigesetz ausschlie\u00dflich \u201ezum Schutz der Rechtsg\u00fcter der Bundeswehr\u201c (und der verb\u00fcndeten Streitkr\u00e4fte in Deutschland). Diese Rechtsg\u00fcter sind das Personal, die (r\u00e4umlichen) Bereiche und das Material der Bundeswehr. Das Gesetz beinhaltet die Befugnisse zur Abwehr und zur Aufkl\u00e4rung von Straftaten gegen die Bundeswehr und von sonstigen rechtswidrigen St\u00f6rungen ihres Dienstbetriebes.<a href=\"#_ftn1386\" name=\"_ftnref1386\">[1386]<\/a> Als spezielles Polizeigesetz ist es darauf ausgelegt, die Funktionsf\u00e4higkeit der Bundeswehr \u2013 gegen\u00fcber Straftaten und sonstigen St\u00f6rungen \u2013 in Friedenszeiten aufrecht zu erhalten. Im Verteidigungs- oder Spannungsfall sind seine Bestimmungen nur f\u00fcr die Eins\u00e4tze nach Art. 87a Abs. 3 und Art. 35 Abs. 2 und 3 GG gegen\u00fcber nichtkombattanten St\u00f6rern ma\u00dfgebend.<a href=\"#_ftn1387\" name=\"_ftnref1387\">[1387]<\/a><\/p>\n<p>Jenseits der Abwehr von Straftaten gegen die Bundeswehr sind die Befugnisse, die das UZwGBw enth\u00e4lt, r\u00e4umlich an den milit\u00e4rischen Bereich bzw. an milit\u00e4rische Sicherheitsbereiche gebunden.<a href=\"#_ftn1388\" name=\"_ftnref1388\">[1388]<\/a> Nach \u00a7 2 des Gesetzes k\u00f6nnen au\u00dferhalb von Bundeswehrliegenschaften auch \u201esonstige \u00d6rtlichkeiten\u201c zu milit\u00e4rischen Sicherheitsbereichen erkl\u00e4rt werden; damit wird deren Betreten untersagt. Derartige Sicherheitsbereiche d\u00fcrfen nur vor\u00fcbergehend eingerichtet werden und nur dann, \u201ewenn dies aus Gr\u00fcnden der milit\u00e4rischen Sicherheit zur Erf\u00fcllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr unterl\u00e4sslich ist\u201c.<a href=\"#_ftn1389\" name=\"_ftnref1389\">[1389]<\/a><\/p>\n<p>In den Befugnisregelungen des UZwGBw kommt dessen Charakter als Polizeigesetz zum Ausdruck. Die Regeln, so L\u00fcck, seien nicht Ausdruck von \u201emilit\u00e4rischen Grunds\u00e4tzen, die sich an der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit des Einsatzes von Zwang, insbesondere von Waffen orientieren\u201c, sondern sie stellten eine \u201eAusformung des polizeilichen Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgebotes\u201c dar.<a href=\"#_ftn1390\" name=\"_ftnref1390\">[1390]<\/a> In \u00a7 12 ist vorgeschrieben, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs zun\u00e4chst die den einzelnen und die Allgemeinheit schonendste Ma\u00dfnahme zu ergreifen ist. Au\u00dferdem werden solche Ma\u00dfnahmen untersagt, deren vermutlicher Schaden \u201eau\u00dfer Verh\u00e4ltnis\u201c zu den gew\u00fcnschten Erfolgen stehen. Der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz liegt auch Einzelbestimmungen zugrunde, so z.B. die Aufz\u00e4hlung der Zwangsmittel in \u00a7 10, die mit dem mildesten Mittel beginnt, oder die Regelung \u00fcber den Schusswaffengebrauch in den \u00a7\u00a7 15-17.<a href=\"#_ftn1391\" name=\"_ftnref1391\">[1391]<\/a><\/p>\n<p>Der Gebrauch der Schusswaffe als letztes Mittel gegen einzelne Personen ist nach \u00a7 15 UZwGBw zul\u00e4ssig,<\/p>\n<ol>\n<li>um eine unmittelbar bevorstehende Straftat gegen die Bundeswehr oder deren Fortsetzung zu verhindern, sofern es sich dabei um ein Verbrechen oder ein bewaffnet begangenes Vergehen oder um einen t\u00e4tlichen Angriff auf einen Bundeswehrangeh\u00f6rigen im Dienst oder die Zerst\u00f6rung etc. von Material oder Ausr\u00fcstung handelt, durch die die Sicherheit der Bundesrepublik oder Menschenleben gef\u00e4hrdet werden,<\/li>\n<li>gegen Personen, die sich ihrer \u00dcberpr\u00fcfung durch Flucht entziehen wollen.<\/li>\n<li>gegen Personen, die sich der Festnahme wegen einer der unter a. genannten Straftaten entziehen wollen<\/li>\n<li>gegen Personen. um sie an der Flucht aus dem Gewahrsam der Bundeswehr zu hindern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Liegen die Voraussetzungen zum Schusswaffengebrauch vor, so ist der Soldat verpflichtet zu schie\u00dfen. Schie\u00dft er nicht, macht er sich eines Dienstvergehens nach \u00a7\u00a7 23 Abs. 1 Soldatengesetz<a href=\"#_ftn1392\" name=\"_ftnref1392\">[1392]<\/a> und gegebenenfalls einer Straftat nach \u00a7 44 Wehrstrafgesetzbuch (\u201eWachverfehlung\u201c) schuldig.<a href=\"#_ftn1393\" name=\"_ftnref1393\">[1393]<\/a><\/p>\n<p>In \u00a7 10 UZwGBw werden als \u201eHilfsmittel\u201c des unmittelbaren Zwanges \u201einsbesondere Fesseln, technische Sperren und Dienstfahrzeuge\u201c genannt; als Waffen werden die\u201edie dienstlich zugelassenen Hieb- und Schu\u00dfwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel\u201c aufgef\u00fchrt. Ein Vergleich mit den entsprechenden Bestimmungen in den Polizeigesetzen zeigt, dass die Bestimmungen zum Waffeneinsatz im UZwGBw weiter gefasst sind als im Polizeirecht. Dies gilt zum einen f\u00fcr den Waffeneinsatz gegen\u00fcber Menschenmengen. Im Polizeirecht ist dies nur dann zul\u00e4ssig, wenn die Zwangsanwendung gegen\u00fcber einer Einzelperson stattfinden soll, die sich in einer Menschenmenge befindet. Diese Einschr\u00e4nkung fehlt im UZwGBw.<a href=\"#_ftn1394\" name=\"_ftnref1394\">[1394]<\/a> Zum anderen unterscheiden die Polizeigesetze zwischen den Regeln f\u00fcr den Gebrauch von Schusswaffen und von Explosiv- bzw. Sprengmitteln: W\u00e4hrend der Musterentwurf den Gebrauch von Sprengmitteln nur gegen\u00fcber Sachen zul\u00e4sst (\u00a7 44), k\u00f6nnen Waffen und Explosivmittel nach dem UZwGBw nach identischen Voraussetzungen genutzt werden (\u00a7 18 UZwGBw).<a href=\"#_ftn1395\" name=\"_ftnref1395\">[1395]<\/a><br \/>\n 6.3 KSK<br \/>\nEine weitere polizei\u00e4hnliche Milit\u00e4reinheit ist das Kommando Spezialkr\u00e4fte (KSK). Die Einheit wurde 1996 eingerichtet; unmittelbarer Anlass war der Umstand, dass 1994 deutsche Staatsb\u00fcrger von belgischen Spezialkr\u00e4ften aus dem B\u00fcrgerkrieg in Ruanda ausgeflogen werden mussten. \u00dcber seine T\u00e4tigkeit ist insgesamt wenig bekannt. Auch gegen\u00fcber dem Parlament gibt die Regierung nur unzureichend Auskunft. Das Kommando umfasst ca. 1.100 SoldatInnen, von denen rund 400 bis 500 einsatzbereite Kommandosoldaten sein sollen. Neben vier Kommandokompanien verf\u00fcgt das KSK \u00fcber eine Fernsp\u00e4hkompanie zur Aufkl\u00e4rung und verschiedenen Unterst\u00fctzungseinheiten. Die kleinste Einheit f\u00fcr einen Einsatz ist ein Trupp, der aus vier Soldaten mit je besonderen F\u00e4higkeiten besteht: ein Waffen-, ein Pionier- und ein Fernmeldespezialist sowie ein sanit\u00e4tsdienstlicher Experte. Im Rahmen der Transformation wurde das Kommando der \u201eDivision Spezielle Operationen\u201c zugeordnet.<a href=\"#_ftn1396\" name=\"_ftnref1396\">[1396]<\/a> Die in der Division zusammengefassten Einheiten sollen besondere Aufgaben im Rahmen der \u201easymmetrischen Gefahrenabwehr\u201c wahrnehmen. Sie besitzen \u201edie Bef\u00e4higung zu Evakuierungsoperationen und eine Grundbef\u00e4higung f\u00fcr Operationen gegen irregul\u00e4re Kr\u00e4fte\u201c.<a href=\"#_ftn1397\" name=\"_ftnref1397\">[1397]<\/a><\/p>\n<p>Das KSK war bzw. ist in Afghanistan und in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens eingesetzt. Es war an der Suche nach bzw. an der Festnahme von Terroristen und wegen Kriegsverbrechen gesuchten Personen beteiligt. Es soll auch an der Suche nach bzw. Befreiung von deutschen Entf\u00fchrungsopfern in Afrika mitgewirkt haben.<a href=\"#_ftn1398\" name=\"_ftnref1398\">[1398]<\/a> Bei dem Einsatz im Afghanistan, der Anfang 2002 begann,<a href=\"#_ftn1399\" name=\"_ftnref1399\">[1399]<\/a> unterscheiden Noetzel, Schreer vier Phasen, in denen verschiedene Aufgaben im Vordergrund gestanden h\u00e4tten: anfangs im Zusammenhang mit amerikanischen Kr\u00e4ften die Beteiligung an direkten Zugriffen, in der zweiten Phase Aufgaben der Beobachtung und Aufkl\u00e4rung im Grenzgebiet zu Pakistan, danach Patrouillent\u00e4tigkeiten in einem Gebiet s\u00fcdlich von Kabul und schlie\u00dflich den Schutz der ISAF-Truppen im Norden Afghanistans.<a href=\"#_ftn1400\" name=\"_ftnref1400\">[1400]<\/a> Der R\u00fcckzug aus den operativen Aktionen ist auf die Kritik amerikanischer Spezialkr\u00e4fte zur\u00fcckgef\u00fchrt worden. Die \u201erestriktiven Einsatzregeln\u201c<a href=\"#_ftn1401\" name=\"_ftnref1401\">[1401]<\/a> h\u00e4tten dazu gef\u00fchrt, dass durch das KSK gemeinsame Eins\u00e4tze gef\u00e4hrdet worden w\u00e4ren.<a href=\"#_ftn1402\" name=\"_ftnref1402\">[1402]<\/a><\/p>\n<p>Es bestehen direkte Ausbildungskontakte zwischen dem KSK und den Spezialeinheiten der (deutschen) Polizeien: In seiner Gr\u00fcndungsphase hospitierten KSK-Offiziere bei der GSG 9;<a href=\"#_ftn1403\" name=\"_ftnref1403\">[1403]<\/a> mittlerweile besteht ein Erfahrungsaustausch zwischen der milit\u00e4rischen und den polizeilichen Sondereinheiten. Zwei Merkmale unterscheiden das KSK von den polizeilichen Spezialeinheiten: 1. soll es in der Lage sein, auch im kriegerischen Umfeld seine Operationen (etwa Geiselbefreiungen) auszuf\u00fchren, und 2. gehen seine Aufgaben \u00fcber Rettung und Evakuierung hinaus, indem es auch milit\u00e4risch relevante Informationen sammeln, den Schutz der Streitkr\u00e4fte vor terroristischen Angriffen gew\u00e4hrleisten und ggf. deren Operationsf\u00e4higkeit wieder herstellen und sich an Kampfeins\u00e4tzen im gegnerischen Gebiet beteiligen soll.<a href=\"#_ftn1404\" name=\"_ftnref1404\">[1404]<\/a> Dieses Profil sowie die Kritik anderer Milit\u00e4rs, dass das KSK an zu restriktiven Einsatzregeln leide, deuten darauf hin, dass das eigentliche Potential des KSK in eher einzelk\u00e4mpferisch-milit\u00e4rischen Bereichen liegt. Um dies im Rahmen der neuen Kriegsstrategien aktivieren zu k\u00f6nnen, m\u00fcsse es sich weiter militarisieren, d.h. sich von einem engeren Verst\u00e4ndnis des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips, das f\u00fcr die zivile Polizei kennzeichnend ist, entfernen.<\/p>\n<p>Das KSK ist gr\u00f6\u00dftenteils den Eingreifkr\u00e4ften der Bundeswehr zugeordnet. Seine Bildung und sein Einsatz steht in direktem Zusammenhang mit den Wandlungen moderner Kriege, in denen die F\u00e4higkeit zu gezielten, kleinr\u00e4umigen Kommandoaktionen wichtiger wird. Es gibt keine Hinweise darauf, dass das KSK im Inland eingesetzt wurde. Angesichts des Umstandes, dass Bundes- und Landespolizeien \u00fcber Spezialeinheiten verf\u00fcgen, die f\u00fcr Auftr\u00e4ge in einem friedlichen Umfeld ausgebildet und ausger\u00fcstet sind, ist eine Verwendung des KSK im Innern unwahrscheinlich. Sein Einsatz ist bislang nicht gefordert worden.<\/p>\n<p><strong>6.4 Milit\u00e4rpolizei im Innern?<\/strong><\/p>\n<p>Objektschutz und KSK stellen zwei Pole im milit\u00e4r-polizeilichen F\u00e4higkeitsspektrum dar. In beiden Bereichen st\u00fcnde aber eine Verwendung im Inland vor erheblichen Problemen. Dass das KSK eine L\u00fccke schlie\u00dfen k\u00f6nnte, die nicht von den Spezialeinheiten der deutschen Polizeien (GSG9, SEKs, PSKs, MEKs) gedeckt werden k\u00f6nnte, ist nicht ersichtlich. Da das KSK auf ein kriegerisches Umfeld ausgelegt ist, verf\u00fcgt es \u00fcber Qualifikationen, die in Deutschland nicht ben\u00f6tigt werden. Umgekehrt mangelt es dem milit\u00e4rischen Objektschutz an dem Verm\u00f6gen, zivile Objekte auch und gerade in Krisenzeiten zu sch\u00fctzen. Denn insbesondere bei Krisen ist zu erwarten, dass der Objektschutz nicht auf blo\u00dfes Pr\u00e4senz zeigen durch Patrouilleng\u00e4nge beschr\u00e4nkt bleibt, sondern Konflikte mit B\u00fcrgerInnen, DemonstrantInnen, St\u00f6rerInnen etc. nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. F\u00fcr derartige Aufgaben sind die objektsch\u00fctzenden Soldaten nicht ausgebildet.<\/p>\n<p>Angesichts der Personalknappheit der Bundeswehr ist auch nicht ersichtlich, dass die Bundeswehr \u00fcber Soldaten f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Inlandsverwendungen verf\u00fcgt. Das gilt auch f\u00fcr die Feldj\u00e4ger. Diese w\u00e4ren am ehesten zu polizeilichen Aufgaben im Inland einsetzbar. Durch den ausgeweiteten Selbstschutz und das \u00fcbertragene Hausrecht bei Veranstaltungen geschieht dies bereits zunehmend. Dabei ist auff\u00e4llig, dass dies rechtlich unter dem Schirm der \u201etechnischen Amtshilfe\u201c oder der \u201eHilfen zugunsten Dritter\u201c geschieht, w\u00e4hrend die Feldj\u00e4ger in den Argumenten der Bef\u00fcrworter von Bundeswehreins\u00e4tzen im Innern keine Rolle spielen. In den ausgeweiteten Inlandst\u00e4tigkeiten der Feldj\u00e4ger wird ein Elemente militarisierter Sicherheitswahrung im Innern sichtbar.<a href=\"#_ftn1405\" name=\"_ftnref1405\">[1405]<\/a> Zwar n\u00e4hern sich die Feldj\u00e4ger polizeilichen Handlungsprofilen an, aber sie bleiben in den milit\u00e4rischen Befehlsverbund eingebunden. Bedenkt man, dass sie f\u00fcr die Auslandsverwendungen sowohl in CRC geschult sind wie auch selbst \u2013 in Afghanistan \u2013 Polizisten ausbilden, so scheint die Prognose von Euskirchen nicht ganz abwegig, derzufolge es \u201enur eine Frage der Zeit (sei), wann\u201c die gepanzerten Wasserwerfer \u201eim Rahmen der \u201aAmtshilfe\u2019 in den Innenst\u00e4dten eingesetzt werden\u201c.<a href=\"#_ftn1406\" name=\"_ftnref1406\">[1406]<\/a><\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Sicherheit im Ausland<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Begrenzung des Milit\u00e4rs auf die Angelegenheiten \u00e4u\u00dferer Sicherheit, d.h. auf die Auseinandersetzung zwischen Staaten, ist seit den 1990er Jahren (weiter) aufgeweicht worden. Ver\u00e4nderungen des Kriegsgeschehens, namentlich die Erweiterung des gro\u00dffl\u00e4chigen, mit umfangreichen und schweren Waffen ausger\u00fcsteten Truppen gef\u00fchrten Krieges um dauerhafte milit\u00e4rische bzw. gewalthafte Auseinandersetzungen in milit\u00e4risch \u201eeroberten\u201c Territorien haben die \u201einnere Sicherheit\u201c in internationalen Interventionsgebieten zu einem, wenn nicht dem zentralen milit\u00e4rischen Problem werden lassen. Der Kosovo-Krieg, die Kriege gegen Afghanistan und Irak haben gezeigt, dass durch die schnell errungenen milit\u00e4rischen Siege und der Entfernung der Regierungen keineswegs die physische Sicherheit der B\u00fcrgerInnen gesichert und die Stabilit\u00e4t der Gesellschaften gew\u00e4hrleistet ist. Vielmehr wird die Situation von inneren Konflikten bestimmt, die die Form eines B\u00fcrgerkriegs (Afghanistan), einer allt\u00e4glichen Anschlagsgefahr (Irak) oder episodenhafter Gewaltausbr\u00fcche (Kosovo) annehmen k\u00f6nnen. Unter diesen Bedingungen entscheidet nicht die milit\u00e4rische \u00dcberlegenheit auf den Schlachtfeldern und die formale Eroberung eines Territoriums \u00fcber den Erfolg einer milit\u00e4rischen Mission, sondern das Ausma\u00df innerer Stabilit\u00e4t und Sicherheit. Damit geraten (eigentlich) polizeiliche Aufgaben in das milit\u00e4rische Kalk\u00fcl.<\/p>\n<p>Das F\u00e4higkeitsprofil, \u00fcber das Streitkr\u00e4fte verf\u00fcgen m\u00fcssten, um erfolgreich in derartigen Lagen bestehen zu k\u00f6nnen, so die Schlussfolgerung, unterscheide sich erheblich von den traditionellen milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten zur Kriegf\u00fchrung. In den internationalen Nachkriegsmissionen n\u00e4herten sich die T\u00e4tigkeiten der Streitkr\u00e4fte eher polizeilichen Einsatzsituationen an. Angesichts der gewandelten Formen des Krieges gingen Milit\u00e4r- und Polizeiaufgaben \u201efaktisch flie\u00dfend ineinander \u00fcber\u201c; in vom Krieg zerst\u00f6rten Staaten m\u00fcssten die Soldaten h\u00e4ufig \u201edie rudiment\u00e4re Sicherung der \u00f6ffentlichen Ordnung leisten\u201c, sie wirkten als \u201eQuasi-Zivilisten in Soldaten-Uniform\u201c.<a href=\"#_ftn1407\" name=\"_ftnref1407\">[1407]<\/a> Bei den Auslandseins\u00e4tzen gehe es gleichzeitig darum, auf eine Vielzahl kleinerer St\u00f6rungen zu reagieren, wie B\u00fcrgerkriegsparteien auseinander oder Waffenstillstandsvereinbarungen durch Truppenpr\u00e4senz aufrecht zu erhalten. Verlangt w\u00fcrden deshalb \u201ehybride Organisationsstrukturen\u201c, die sowohl polizeilichen wie milit\u00e4rischen Anforderungen gerecht werden k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn1408\" name=\"_ftnref1408\">[1408]<\/a> Unklar ist gegenw\u00e4rtig, wie institutionell auf dieses weite Aufgabenspektrum reagiert werden soll. Zum Teil wird die Unvereinbarkeit zwischen alten und neuen Aufgaben des Milit\u00e4rs konstatiert; zum Teil werden \u201epolyvalente Soldaten\u201e verlagt, die sowohl zur Kriegf\u00fchrung wie zum Ordnungseinsatz bef\u00e4higt sein m\u00fcssten.<a href=\"#_ftn1409\" name=\"_ftnref1409\">[1409]<\/a> Winter<a href=\"#_ftn1410\" name=\"_ftnref1410\">[1410]<\/a> hat vier Szenarien zuk\u00fcnftiger Entwicklung vorgestellt:<a href=\"#_ftn1411\" name=\"_ftnref1411\">[1411]<\/a><\/p>\n<ol>\n<li>Den Einsatz von multifunktionell ausgebildeten Soldaten,<\/li>\n<li>die Differenzierung des Milit\u00e4rs in Kampftruppen und Einheiten zum \u201epeace keeping\u201c,<\/li>\n<li>die Schaffung einer gesonderten Formation zur Ordnungssicherung im Ausland (\u201ePolit\u00e4r\u201c) oder<\/li>\n<li>die Polizei st\u00e4rker auf Eins\u00e4tze in Nachkriegsgesellschaften vorzubereiten (bei Winter \u201eBlaum\u00fctzen\u201c in Analogie zu \u201eBlauhelmen\u201c genannt).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Diese Antworten sind keine Alternativen, sondern k\u00f6nnen durchaus gleichzeitig beschritten werden. Das gegenw\u00e4rtig von Deutschland praktizierte internationale \u201eSicherheitsengagement\u201c stellt eine Kombination jener idealtypischen Entwicklungspfade dar: Im Prinzip sollen alle SoldatInnen f\u00fcr das gesamte T\u00e4tigkeitsspektrum zur Verf\u00fcgung stehen, aber in der Gliederung in Einsatz- und Stabilisierungs- und Unterst\u00fctzungskr\u00e4fte ist eine Differenzierung nach unterschiedlichen Aufgaben\/F\u00e4higkeiten im Auslandseinsatz angelegt. Eine gesonderte Formation ist in Deutschland bislang nur im CIMIC-Bataillon sichtbar; an der europ\u00e4ischen Initiative einer halbmilit\u00e4rischen Gendarmerie, die am ehesten den Vorstellungen eines \u201ePolit\u00e4r\u201c entsprechen w\u00fcrde, ist die Bundesrepublik nicht beteiligt. Schlie\u00dflich stellt die Beteiligung der Polizei an der (Wieder)Herstellung von Sicherheit im Ausland ein wichtiges Element deutscher (und europ\u00e4ischer) Interventionen dar \u2013 auch wenn sich in Deutschland nur Ans\u00e4tze einer spezifischen \u201eAuslandspolizei\u201c andeuten.<\/p>\n<p>Insgesamt kann man davon ausgehen, dass sich in den \u201eNeuen Kriege\u201c milit\u00e4rische und polizeiliche Aufgaben st\u00e4rker vermischen. Unabh\u00e4ngig von den jeweiligen institutionellen Antworten sehen Interventionsarmeen sich auch mit (eigentlich) polizeilichen Aufgaben konfrontiert. Bis auf die Ebene soldatischer Tugenden sind diese Folgen f\u00fcr das Milit\u00e4r bereits ausgemalt worden: Es gehe \u201eum milit\u00e4risches Verhalten, das man sich auf einer bipolaren Verhaltensskala mit den Polen: K\u00e4mpfen und Helfen oder Frieden schaffen und Frieden erhalten vorstellen\u201c k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn1412\" name=\"_ftnref1412\">[1412]<\/a> Der \u201epsychohygienische Umgang mit der soldatischen Identit\u00e4t\u201c werde \u201ezu einer Schl\u00fcsselqualifikation\u201c.<a href=\"#_ftn1413\" name=\"_ftnref1413\">[1413]<\/a> Im Unterschied zum Einsatz im herk\u00f6mmlichen modernen Krieg m\u00fcsse der Soldat im Ausland \u201emit \u00e4u\u00dferster Sorgfalt unter st\u00e4ndiger \u00f6ffentlicher Beobachtung arbeiten k\u00f6nnen. Der Soldat braucht eine hohe innere Stabilit\u00e4t und Selbstdisziplin. Lebensreife, Toleranz, Gelassenheit, Sprachkenntnisse, Kenntnisse der ethnischen, religi\u00f6sen Verh\u00e4ltnisse, des Brauchtums, der Werte und Rechtsstandards, um Schlichtung und Vermittlung zu leisten. Um seinen Auftrag durchzuf\u00fchren, bedarf es der pers\u00f6nlichen Festigkeit und der Unbeugsamkeit\u201c.<a href=\"#_ftn1414\" name=\"_ftnref1414\">[1414]<\/a><\/p>\n<p>Ob und inwieweit diese Stilisierungen, ebenso wie das Schlagwort von den \u201eNeuen Kriegen\u201c von der Wirklichkeit milit\u00e4rischer Auslandseins\u00e4tze gedeckt werden, muss an dieser Stelle offen bleiben. Die Formen, das Ausma\u00df und die Bedeutung dieser milit\u00e4risch-polizeilichen Gemengelage bei Auslandseins\u00e4tzen sind zumindest f\u00fcr die Bundeswehr bislang nicht bekannt. Allerdings gibt es erste vorsichtige Hinweise darauf, dass auch in den Auslandseins\u00e4tzen und auch bei Soldaten, die in jenen neuen milit\u00e4rischen T\u00e4tigkeitsbereichen eingesetzt werden (etwa der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit), \u201eder K\u00e4mpfer der Fluchtpunkt der eigenen Verortung im beruflichen Feld\u201c bleibt.<a href=\"#_ftn1415\" name=\"_ftnref1415\">[1415]<\/a><\/p>\n<p>Umso st\u00e4rker wird in der \u00f6ffentlichen Diskussion jedoch auf die R\u00fcckwirkungen hingewiesen, die diese Ver\u00e4nderung f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Inland haben sollen. Nur wegen dieser erwarteten Wirkungen wird das Thema hier ber\u00fchrt. Das empirische Defizit \u00fcber das T\u00e4tigkeitsprofil im Auslandseinsatz<a href=\"#_ftn1416\" name=\"_ftnref1416\">[1416]<\/a> kann in dieser Arbeit nicht geschlossen werden. Statt dessen sollen die Thesen von der polizeilich-milit\u00e4rischen Vermischung und deren Wirkungen auf die Bundesrepublik anhand einiger struktureller Merkmale bisheriger Auslandseins\u00e4tze gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p><strong>7.1 Rahmenbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>\u201eInnere Sicherheit\u201c ist erst nach dem Ende des Kalten Krieges zu einem zentralen Feld internationaler Politik geworden. In den Jahrzehnten vor 1990 waren die Einflusssph\u00e4ren durch die Blockbildung abgesteckt. Wichtiger als die Situation in den L\u00e4ndern war die Loyalit\u00e4t der Regierung zum jeweiligen Block. Das Prinzip der \u201eNichteinmischung in innere Angelegenheiten\u201c lie\u00df auf beiden Seiten Diktaturen unterschiedlichster Couleur unbehelligt. Als diese Konstellation aufbrach, setzte zugleich eine Konkurrenz um die (Neu)Verteilung der Erde ein. Es kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben, inwieweit dieser Prozess von \u00f6konomischen oder strategischen Kalk\u00fclen bestimmt war oder wie weit die Bezugnahme auf Freiheit, Demokratie und Menschenrechte mehr als nur legitimatorisches Beiwerk dieser Entwicklung sind. Unbestreitbar ist, dass die \u00f6ffentliche Sicherheit in den Krisenregionen der Welt zu einem Gegenstand internationaler Politik und zu einem Feld internationaler Interventionen geworden ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr die neue internationale Sicherheitspolitik ist kennzeichnend, dass sie konzeptionell umfassend angelegt ist. \u201eUmfassend\u201c bezieht sich auf drei Ebenen:<\/p>\n<p>Erstens wird der Sicherheitsbegriff ausgeweitet, indem er als Gegenbegriff zu \u201eKrise\u201c aufgefasst wird. Gesellschaftliche Krisen k\u00f6nnen aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden, in unterschiedlichen Teilbereichen entstehen: \u00f6konomische oder \u00f6kologische Krisen, soziale Verwerfungen, Kriminalit\u00e4t, politische Unruhen, Terrorismus, Krieg etc. In der internationalen Politik taugt der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c deshalb zu einem allumfassenden Politikansatz, dem alle sektoralen Politiken zu- und untergeordnet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zweitens folgt aus der Krisenorientierung in der zeitlichen Dimensionen ein Ansatz, der auf Beeinflussung vor, w\u00e4hrend und nach der Krise setzt. F\u00fcr das Feld sicherheitspolitisch orientierter Interventionen bedeutet das, dass Krisen am Ausbruch gehindert, dass sie in ihrem Verlauf abgefedert und\/oder nach ihrem H\u00f6hepunkt auf ihrem Weg zur \u201eNormalit\u00e4t\u201c begleitet werden.<\/p>\n<p>Drittens f\u00fchrt die krisenbezogene Interventionspolitik zum Einsatz unterschiedlicher Instrumente, die sich in den Potentialen ihrer Gewalthaftigkeit unterscheiden. Dabei beginnt das Spektrum staatlicher Gewaltformationen beim herk\u00f6mmlichen modernen Milit\u00e4r, \u00fcber Formen der Milit\u00e4rpolizeien und \u201erobuster\u201c und geschlossener Polizeieinheiten bis zum einfachen polizeilichen Sicherheits- und Ordnungsdienst und den schutz- oder kriminalpolizeilichen Einzeldienst.<\/p>\n<p>Die Un\u00fcbersichtlichkeit des neuen Feldes internationalisierter innerer Sicherheitspolitik entsteht nicht allein aus den unterschiedlichen Kombinationen aus den genannten Ebenen der Reichweite, des Zeitpunkts und der Instrumente einer Intervention, sondern auch aus dem Umstand, dass die institutionalisierte Umsetzung von Land zu Land variiert und \u00fcber die Dauer nicht stabil bleibt. Konzeptionellen Niederschlag fand diese neue Konstellation im \u201eAktionsplan \u201aZivile Krisenpr\u00e4vention, Konfliktl\u00f6sung und Friedenskonsolidierung\u2018\u201c der Bundesregierung. Ausgehend vom \u201eneuen Sicherheitsbegriff\u201c werden vor allem zivile Ma\u00dfnahmen der \u201eEntwicklungszusammenarbeit\u201c in den Vordergrund gestellt. Aber die milit\u00e4rische Komponente ist eine in das Konzept integrierte Option. \u201eZivile und milit\u00e4rische Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen aufeinander abgestimmt werden\u201c, hei\u00dft es; und die Anstrengungen der NATO, ihre internationale Interventionsf\u00e4higkeit zu verbessern, werden ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft.<a href=\"#_ftn1417\" name=\"_ftnref1417\">[1417]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr die milit\u00e4rischen Interventionen der Bundesrepublik Deutschland ist in institutioneller Hinsicht ausschlaggebend, dass sie nur im Kontext internationaler Missionen stattfinden k\u00f6nnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem \u201eOut af Area\u201c-Urteil von 1994 aus dem Grundgesetz hergeleitet.<a href=\"#_ftn1418\" name=\"_ftnref1418\">[1418]<\/a> Insofern ist bei den Auslandseins\u00e4tzen der Bundeswehr immer die internationale Mandatierung und die Einbindung in den Gesamteinsatz zu betrachten. Die Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr k\u00f6nnen deshalb im Rahmen unterschiedlicher internationaler Organisationen stattfinden: Vereinte Nationen, NATO, OSZE, WEU oder Europ\u00e4ische Union. Mitunter finden Operationen unterschiedlicher Mandatierung im selben Land statt, wie der NATO-Anti-Terror-Einsatz Enduring Freedom (OEF) und die UN-Misson ISAF in Afghanistan oder die Tr\u00e4gerschaft der Mission wandelt sich, wie der \u00dcbergang von der UN-gef\u00fchrten SFOR in Bosnien-Herzegowina Ende 2004 auf die EU-gef\u00fchrte EUFOR.<\/p>\n<p>Bezieht man auch die polizeilichen und anderen zivilen Kriseninterventionskr\u00e4fte mit ein, so ist die Einbindung in eine internationale Mission nicht zwingend. D.h. internationale Polizeieins\u00e4tze deutscher Polizeien k\u00f6nnen im Rahmen internationaler Mandatierungen stattfinden, das kann auch gleichzeitig mit milit\u00e4rischen Eins\u00e4tzen geschehen, aber polizeiliche und sonstige zivile Auslandst\u00e4tigkeiten k\u00f6nnen auch aufgrund bilateraler Abkommen zustande kommen. So ist Deutschland nicht nur an den beiden milit\u00e4rischen Operationen in Afghanistan (OEF und ISAF) beteiligt, deutsche Polizisten wirken auch an der EU-gef\u00fchrten EUPOL AFG-Mission zum Polizeiaufbau mit und arbeiten im \u201eDeutschen Polizei-Projekt Team\u201c, das auf einer \u00dcbereinkunft zwischen der deutschen und afghanischen Regierung beruht.<\/p>\n<p>Obwohl Deutschland keineswegs nur im Rahmen der Europ\u00e4ischen Union zur \u00f6ffentlichen Sicherheit in anderen L\u00e4ndern beitr\u00e4gt, haben die Entwicklungen auf EU zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies gilt sowohl f\u00fcr den milit\u00e4rischen wie f\u00fcr den zivilen (u.a. polizeilichen) Bereich. Sofern die Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr im Rahmen der EU stattfinden, geschieht dies im Kontext der \u201eEurop\u00e4ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik\u201c (ESVP). Nach ihrem Selbstverst\u00e4ndnis sind europ\u00e4ische internationale Interventionen von dem Bestreben bestimmt, \u201eausgewogen milit\u00e4rische und zivile F\u00e4higkeiten zur Krisenpr\u00e4vention und Krisenbew\u00e4ltigung\u201c aufzubauen.<a href=\"#_ftn1419\" name=\"_ftnref1419\">[1419]<\/a> Mit dem im Dezember 1999 beschlossenen \u201eHelsinki Headline Goal\u201c verst\u00e4ndigten sich die Mitgliedstaaten darauf, 50.000-60.000 Soldaten bereitzustellen, die innerhalb von 60 Tagen weltweit einsatzbereit sein sollen und f\u00fcr eine Operation von mindestens einem Jahr Dauer ausgelegt sind. Die Einheiten sollen f\u00fcr die sogenannten Petersberg-Aufgaben zur Verf\u00fcgung stehen. Das bedeutet: \u201ehumanit\u00e4re Aufgaben und Rettungseins\u00e4tze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeins\u00e4tze bei der Krisenbew\u00e4ltigung einschlie\u00dflich friedensschaffender Ma\u00dfnahmen\u201c.<a href=\"#_ftn1420\" name=\"_ftnref1420\">[1420]<\/a> In Fortsetzung dieser Planungen beschloss die EU 2004 das Konzept der \u201eBattlegroups\u201c. Die \u201eschnelle Eingreiftruppe\u201c sollen nach wenigen Tagen f\u00fcr weltweite Kriseneins\u00e4tze zur Verf\u00fcgung stehen. Deutschland hat f\u00fcr diesen Bereich 18.000 SoldatInnen zugesagt. 2002 schuf auch die NATO eine eigene Formation f\u00fcr (schnelle) Auslandseins\u00e4tze, die \u201eNato Response Force\u201c (NRF). Deutschland stellt f\u00fcr die Aufgabe bis zu 15.000 SoldatInnen zur Verf\u00fcgung.<a href=\"#_ftn1421\" name=\"_ftnref1421\">[1421]<\/a><\/p>\n<p>Parallel zum milit\u00e4rischen Potential der EU wurde die Bereitstellung von Polizisten, Justizpersonal, Katastrophensch\u00fctzern und Zivilbeamten auf EU-Ebene<a href=\"#_ftn1422\" name=\"_ftnref1422\">[1422]<\/a> vereinbart.<a href=\"#_ftn1423\" name=\"_ftnref1423\">[1423]<\/a> Auf dem EU-Gipfel in Santa Maria da Feira wurden im Juni 2000 entsprechende Beschl\u00fcsse zum nichtmilit\u00e4rischen Krisenmanagement der EU gefasst. Die Staaten verpflichteten sich, bis zum Jahr 2003 5.000 Polizisten f\u00fcr internationale Kriseneins\u00e4tze zur Verf\u00fcgung zu stellen (1.000 sollten innerhalb von 30 Tagen bereitstehen). Neben Polizeikr\u00e4ften sollen im Rahmen des Krisenreaktionsmechanismus F\u00e4higkeiten und Personal zur St\u00e4rkung des Rechtsstaates und der Zivilverwaltung und des Katastrophenschutzes bereitgestellt werden.<a href=\"#_ftn1424\" name=\"_ftnref1424\">[1424]<\/a><\/p>\n<p>Im Dezember 2000 (Gipfel von Nizza) einigten sich die Staaten auf zwei Arten von EU-Krisenmissionen. Seither wird unterschieden zwischen einer \u201esubstituion misson\u201c, bei der die eingesetzten EU-Kr\u00e4fte auch Exekutivaufgaben ausf\u00fchren, und der \u201estrengthening of local police mission\u201c, bei der es um die Beobachtung und Beratung der Polizeien im Einsatzland geht.<a href=\"#_ftn1425\" name=\"_ftnref1425\">[1425]<\/a> Nachdem Mitte 2001 beschlossen worden war, weitere 2.000 Personen f\u00fcr Katastrophenschutzteams zur Verf\u00fcgung zu stellen, fand im November 2001 eine \u201ePolice Commitment Conference\u201c statt. Das Ziel von 5.000 einsatzbereiten PolizstInnen wurde best\u00e4tigt, davon sollten 1.413 innerhalb von 30 Tagen einsatzbereit sein. Deutschland sagte 910 Polizeivollzugsbeamte zu, von denen 90 zum \u201erapid deployment\u201c zur Verf\u00fcgung stehen. Die Rekrutierung erfolgt innerhalb Deutschlands bis zum Umfang von 450 eingesetzten PolizistInnen zu einem Drittel aus Bundesbeamte, ab 451 zur H\u00e4lfte aus dem Personal des Bundes und der L\u00e4nder.<a href=\"#_ftn1426\" name=\"_ftnref1426\">[1426]<\/a><\/p>\n<p>Seit den Beschl\u00fcssen von Nizza unterscheidet die EU nicht nur zwischen den beiden Missionsarten, sondern auch zwischen zwei Polizeiformationen. Bei den Formed Police Units (FPU) handelt es sich um geschlossene Polizeieinheiten (Hundertschaften), die die L\u00fccke zwischen milit\u00e4rischen und zivil-polizeilichen F\u00e4higkeiten (vor allem) in Nachkriegs- oder B\u00fcrgerkriegsgesellschaften schlie\u00dfen sollen. Demgegen\u00fcber sollen Integrated Police Units (IPUs) das gesamte Spektrum polizeilicher T\u00e4tigkeiten abstecken: von Training und Ausbildung der lokalen Polizeien bis zu kriminalpolizeilichen T\u00e4tigkeiten oder zur allgemeinen Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Da IPUs zumindest phasensweise milit\u00e4rischem Kommando unterstellt werden k\u00f6nnen, beteiligt sich Deutschland bislang an IPU-Eins\u00e4tzen nicht.<a href=\"#_ftn1427\" name=\"_ftnref1427\">[1427]<\/a> Deutschland ist auch nicht an der \u201eEuropean Gendarmerie Force\u201c (EGF) beteiligt, die im September 2004 von f\u00fcnf Mitgliedstaaten gegr\u00fcndet wurde, die \u00fcber \u201ePolizeikr\u00e4fte mit milit\u00e4rischem Status\u201c verf\u00fcgen.<a href=\"#_ftn1428\" name=\"_ftnref1428\">[1428]<\/a> Diese Formation scheint am ehesten darauf angelegt, die Kluft zwischen milit\u00e4rischem und zivil-polizeilichem Handlungsprofil zu schlie\u00dfen. Der erste EGF-Einsatz fand als IPU-Mission ab Februar 2008 in Bosnien-Herzegowina statt.<a href=\"#_ftn1429\" name=\"_ftnref1429\">[1429]<\/a> Auf der Ebene der Polizeiformationen schlagen sich die unterschiedlichen Akteure und Tr\u00e4gerschaften nieder. So existieren bei NATO-Eins\u00e4tzen \u201eMultinational Specialised Units\u201c (MSU), die aus Polizeikr\u00e4ften mit milit\u00e4rischem Status bestehen. Bei der Mandats\u00fcbergabe in Bosnien von der NATO auf die EU wurden die dortigen MSUs in IPUs umgewandelt.<a href=\"#_ftn1430\" name=\"_ftnref1430\">[1430]<\/a><\/p>\n<p>Parallel zu den operativen Kapazit\u00e4ten wurde die administrative Struktur der Union ausgebaut: Unterhalb der Ratsebene richtete der Gipfel von Nizza das \u201ePolitische und Sicherheitspolitische Komitee\u201c (PSK), den Milit\u00e4rausschuss (EUMC, zus\u00e4tzlich zum Milit\u00e4rstab EUMS) und den \u201eAusschuss f\u00fcr zivile Kr\u00e4fte des Krisenmanagements\u201c (CIVCOM) ein.<a href=\"#_ftn1431\" name=\"_ftnref1431\">[1431]<\/a><\/p>\n<p>Im Mai 2004 fasste das PSK den strategischen Ansatz zur internationalen Krisenreaktion der EU folgenderma\u00dfen zusammen: \u201eDie Interoperabilit\u00e4t muss in einem umfassenden Rahmen betrachtet werden, der milit\u00e4rische, zivile und zivil-milit\u00e4rische Aspekte einschlie\u00dft. Die EU wird den abgestimmten Einsatz ihrer zivilen und milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten weiter verst\u00e4rken, wobei sie sich der Tatsache bewusst ist, dass die Krisenbew\u00e4ltigungsoperationen der Gegenwart typischerweise den Einsatz einer Kombination von Instrumenten erfordern. Fragen de Interoperationalit\u00e4t \u2013 auch zwischen den milit\u00e4rischen und zivilen Mitteln bei Bev\u00f6lkerungsschutzeins\u00e4tzen \u2013 werden Gegenstand der Arbeiten sein.\u201c<a href=\"#_ftn1432\" name=\"_ftnref1432\">[1432]<\/a><\/p>\n<p>Im November 2004 fand eine erneute Konferenz der Au\u00dfenminister \u00fcber die Bereitstellung von zivilen Kr\u00e4ften zur Krisenintervention statt. Die Minister unterstrichen die Bedeutung verbesserter zivil-milit\u00e4rischer Zusammenarbeit und die F\u00e4higkeit der Union, zivile Kapazit\u00e4ten simultan mit milit\u00e4rischen Mitteln einzusetzen. Die (damals) kurz bevorstehende Bildung einer zivil-milit\u00e4rischen Zelle, die innerhalb des EUMS die strategische Planung gemeinsamer zivil-milit\u00e4rischer Operationen bei einer Krise wahrnehmen soll, wurde ausdr\u00fcckliche begr\u00fc\u00dft.<a href=\"#_ftn1433\" name=\"_ftnref1433\">[1433]<\/a> Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, insgesamt 5.761 PolizistInnen, 631 Personen aus dem Justizwesen, 562 Mitarbeiter ziviler Verwaltungen und 4.988 Personen f\u00fcr den Bereich Katastrophenschutz bereit zu stellen.<a href=\"#_ftn1434\" name=\"_ftnref1434\">[1434]<\/a><\/p>\n<p><strong>7.2 Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr<\/strong><\/p>\n<p>Seit Anfang der 60er Jahre wird die Bundeswehr im Ausland eingesetzt. Dabei handelte es sich bis zum Ende des Kalten Krieges vor allem um Hilfseins\u00e4tze bei Katastrophen und Unf\u00e4llen. Im Zeitraum von 1960 bis 2005 wurde die Bundeswehr 141 mal im Ausland t\u00e4tig. In 82 F\u00e4llen handelte es sich um Hilfseins\u00e4tze zugunsten der Bev\u00f6lkerung.<a href=\"#_ftn1435\" name=\"_ftnref1435\">[1435]<\/a> Pfl\u00fcger unterscheidet drei Phasen des milit\u00e4rischen Auslandseinsatzes. Auf die humanit\u00e4r ausgerichteten Interventionen w\u00e4hrend des Kalten Krieges sei ab 1992 eine Phase gefolgt, in der die Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr zur Unterst\u00fctzung von milit\u00e4rischen Eins\u00e4tzen erfolgt sei. Mit den Angriffen auf Jugoslawien im M\u00e4rz 1999 habe schlie\u00dflich die dritte Phase begonnen, in der die Bundeswehr selbst an Kriegshandlungen beteiligt ist.<a href=\"#_ftn1436\" name=\"_ftnref1436\">[1436]<\/a> Der ver\u00e4nderte Charakter der Auslandseins\u00e4tze war begleitet von der Ver\u00e4nderung des strategischen Konzepts der NATO, das 1999 den Sicherheits- und Friedensauftrag des B\u00fcndnisses auf Gebiete au\u00dferhalb des B\u00fcndnisgebietes erweiterte.<a href=\"#_ftn1437\" name=\"_ftnref1437\">[1437]<\/a><\/p>\n<p>In den Jahren von 1998 bis 2005 waren mehr als 100.000 SoldatInnen im Ausland im Einsatz (gewesen);<a href=\"#_ftn1438\" name=\"_ftnref1438\">[1438]<\/a> Mitte 2008 wurde bereits der 250.000 deutsche Soldat auf eine Auslandsmission geschickt.<a href=\"#_ftn1439\" name=\"_ftnref1439\">[1439]<\/a> Im Sommer 2007 teilte die Bundesregierung mit, dass von den aktiven SoldatInnen \u201ebisher 56.829 an Auslandseins\u00e4tzen der Bundeswehr teilgenommen\u201c hatten,<a href=\"#_ftn1440\" name=\"_ftnref1440\">[1440]<\/a> das entsprach einem Anteil von knapp 23%. Die BundeswehrsoldatInnen werden im Ausland ausschlie\u00dflich im Kontext internationaler Missionen eingesetzt, die entweder von den Vereinten Nationen, der Westeurop\u00e4ischen Union, der Europ\u00e4ischen Union oder der OSZE gef\u00fchrt werden. 2005 waren Bundeswehrsoldaten an zehn internationalen Missionen beteiligt. Dabei handelte es sich zum Teil um blo\u00dfe Beobachtungs- oder Beratungsmissionen, bei denen nur wenige SoldatInnen im Einsatz waren: An UNOMIG in Georgien waren 12, an UNMEE in \u00c4thiopien\/Eritrea zwei und an den Missionen UNMIS und ARTEMIS in Sudan vier deutsche SoldatInnen beteiligt.<a href=\"#_ftn1441\" name=\"_ftnref1441\">[1441]<\/a> Neben der Mission STRATAIRMEDVAC, eine Bereitschaft, um verletzte deutsche Soldaten umgehend nach Deutschland fliegen zu k\u00f6nnen und f\u00fcr die 67 SoldatInnen im Einsatz waren, entfielen die gro\u00dfen Auslandseins\u00e4tze auf folgende Missionen:<\/p>\n<ul>\n<li>KFOR im Kosovo: 2.605 SoldatInnen<\/li>\n<li>ISAF in Afghanistan: 2.204 SoldatInnen<\/li>\n<li>OEF in Ostafrika: 372 SoldatInnen<\/li>\n<li>OAE im Mittelmeer: 297 SoldatInnen<\/li>\n<li>SFOR in Bosnien-Herzegowina mit 337 SoldatInnen und<\/li>\n<li>EUFOR (Nachfolgemission von SFOR) in Bosnien-Herzegowina mit 262 SoldatInnen.<a href=\"#_ftn1442\" name=\"_ftnref1442\">[1442]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitte 2009 war die Bundeswehr mit rund 7.480 SoldatInnen an dreizehn Auslandseins\u00e4tzen beteiligt.<a href=\"#_ftn1443\" name=\"_ftnref1443\">[1443]<\/a> Nur bei sechs Missionen waren mehr als 100 SoldatInnen eingesetzt (s. Tabelle 13).<\/p>\n<p>Die Eins\u00e4tze im Kosovo, in Bosnien-Herzegowina und Afghanistan finden im Anschluss an Kriege statt. Sie sollen die Stabilit\u00e4t in Nachkriegsgesellschaften herstellen, indem sie physische Sicherheit gew\u00e4hrleisten. ATALANTA soll die Seewege vor der somalischen K\u00fcste gegen Piraten sichern. OAE kontrolliert die zivile Schifffahrt im Mittelmeer. Seit 2006 besteht die Aufgabe von UNIFIL darin, gemeinsam mit der libanesischen Armee den S\u00fcden des Landes von Milizen frei zu halten.<\/p>\n<p><strong>Tabelle 13<\/strong><\/p>\n<p><strong>Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr<\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"90\"><strong>Name<\/strong><\/td>\n<td width=\"85\"><strong>Ort<\/strong><\/td>\n<td width=\"85\"><strong>Ist-St\u00e4rke<\/strong><\/p>\n<p>(21.4.09)<a href=\"#_ftn1444\" name=\"_ftnref1444\"><strong>[1444]<\/strong><\/a><\/td>\n<td width=\"94\"><strong>Ist-St\u00e4rke<\/strong><\/p>\n<p>(1.9.09)<a href=\"#_ftn1445\" name=\"_ftnref1445\">[1445]<\/a><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>Kann-St\u00e4rke<\/strong><\/td>\n<td width=\"76\"><strong>Einsatz seit<\/strong><\/td>\n<td width=\"121\"><strong>Aufgabe<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">ATALANTA<\/td>\n<td width=\"85\">K\u00fcste vor Somalia<\/td>\n<td width=\"85\">700<\/td>\n<td width=\"94\">460<\/td>\n<td width=\"68\">1.400<\/td>\n<td width=\"76\">22.12.08<\/td>\n<td width=\"121\">Schutz von Schiffen, \u00dcberwachung vor K\u00fcste<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">EUFOR<\/td>\n<td width=\"85\">Bosnien-Herz.<\/td>\n<td width=\"85\">122<\/td>\n<td width=\"94\">130<\/td>\n<td width=\"68\">500<\/td>\n<td width=\"76\">2.12.04<\/td>\n<td width=\"121\">Absicherung des Friedensvertrages, \u00dcberwachung R\u00fcstungskontrollabkommen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">EUSEC<\/td>\n<td width=\"85\">DR Kongo<\/td>\n<td width=\"85\">3<\/td>\n<td width=\"94\"><\/td>\n<td width=\"68\">&#8211;<\/td>\n<td width=\"76\">8.6.05<\/td>\n<td width=\"121\">Unterst\u00fctzung Armeeaufbau, Integration regionaler Gruppen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">ISAF<\/td>\n<td width=\"85\">Afghanistan<\/td>\n<td width=\"85\">3.750<\/td>\n<td width=\"94\">4.240<\/td>\n<td width=\"68\">4.500<\/td>\n<td width=\"76\">2.1.02<\/td>\n<td width=\"121\">St\u00e4rkung staatl. Strukturen etc.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">KFOR<\/td>\n<td width=\"85\">Kosovo<\/td>\n<td width=\"85\">2.200<\/td>\n<td width=\"94\">2.010<\/td>\n<td width=\"68\">8.500<\/td>\n<td width=\"76\">12.6.99<\/td>\n<td width=\"121\">Wiederherstellung Infrastruktur, milit\u00e4r. Sicherung der Region<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">OEF<\/td>\n<td width=\"85\">Horn v. Afrika<\/td>\n<td width=\"85\">105<\/td>\n<td width=\"94\">235<\/td>\n<td width=\"68\">800<\/td>\n<td width=\"76\">2.2.02<\/td>\n<td width=\"121\">Seeraum\u00fcberwachung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">UNAMA<\/td>\n<td width=\"85\">Afghanistan<\/td>\n<td width=\"85\">1<\/td>\n<td width=\"94\">1<\/td>\n<td width=\"68\">1<\/td>\n<td width=\"76\">28.3.02<\/td>\n<td width=\"121\">Unterst\u00fctzung Aufbau rechtsstaatl. Strukturen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">UNAMID<\/td>\n<td width=\"85\">Sudan<\/td>\n<td width=\"85\">1<\/td>\n<td width=\"94\"><\/td>\n<td width=\"68\">250<\/td>\n<td width=\"76\">1.1.08<\/td>\n<td width=\"121\">Lufttransport \u2026<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">UNIFIL<\/td>\n<td width=\"85\">Libanon<\/td>\n<td width=\"85\">225<\/td>\n<td width=\"94\">230<\/td>\n<td width=\"68\">2.400<\/td>\n<td width=\"76\">21.9.06<\/td>\n<td width=\"121\">Kontrolle der Seewege, humanit\u00e4re Hilfe, Hilfe truppenstellender Nationen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">UNMIS<\/td>\n<td width=\"85\">Sudan<\/td>\n<td width=\"85\">34<\/td>\n<td width=\"94\"><\/td>\n<td width=\"68\">75<\/td>\n<td width=\"76\">22.4.05<\/td>\n<td width=\"121\">Entwaffung, Unterst\u00fctzung von UN-Projekten<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"90\">UNOMIG<\/td>\n<td width=\"85\">Georgien<\/td>\n<td width=\"85\">12<\/td>\n<td width=\"94\">Juni 09 beendet<\/td>\n<td width=\"68\">20<\/td>\n<td width=\"76\">Juni 94<\/td>\n<td width=\"121\">milit\u00e4r. Beobachtung, F\u00f6rderung der Entspannung des Konflikts<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>T\u00e4tigkeiten<\/p>\n<p>Das T\u00e4tigkeitsprofil der Bundeswehr in den Auslandseins\u00e4tzen ist nur in Ausschnitten bekannt.<a href=\"#_ftn1446\" name=\"_ftnref1446\">[1446]<\/a> Auf dem Balkan waren Bundeswehrkr\u00e4fte an der Festnahme von Personen beteiligt; zeitweise betrieb die Bundeswehr ein Gef\u00e4ngnis.<a href=\"#_ftn1447\" name=\"_ftnref1447\">[1447]<\/a> Im Kosovo w\u00fcrden die KFOR-Soldaten \u201eweit \u00fcber ihre milit\u00e4rischen Aufgaben hinaus im Minderheitenschutz, der Wiederaufbauhilfe, der Gef\u00e4ngnisverwaltung und der Etablierung eines funktionierenden Verwaltungssystems eingesetzt.\u201c<a href=\"#_ftn1448\" name=\"_ftnref1448\">[1448]<\/a> Der kurzen \u201eChronologie der Eins\u00e4tze\u201c des Verteidigungsministeriums<a href=\"#_ftn1449\" name=\"_ftnref1449\">[1449]<\/a> sind nur wenige Hinweise auf explizit polizeiliche T\u00e4tigkeiten der SoldatInnen zu entnehmen:<\/p>\n<ul>\n<li>am 14.10.1999 gingen die SFOR-Truppen \u201egegen kriminelle Aktivit\u00e4ten im kroatischen Teil von Mostar\u201c vor<\/li>\n<li>am 17.1.2000 forderte der deutsche Teil von KFOR die Bev\u00f6lkerung zur Abgabe ihrer Waffen auf und k\u00fcndigte Hausdurchsuchungen an<\/li>\n<li>am 20.2.2000 begannen KFOR-Soldaten und UNMIK-Polizisten gemeinsam mit Hausdurchsuchungen in Mitrovica, um ethnische Auseinandersetzungen einzud\u00e4mmen<\/li>\n<li>am 17.\/18.3.2004 fanden gewaltt\u00e4tige Ausschreitungen im Kosovo statt (s.u.)<\/li>\n<li>am 14.1.2002 begannen deutsche Soldaten mit ihrer Patrouillent\u00e4tigkeit in Kabul.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Jenseits spezieller Operationen scheint die Hauptt\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Ausland in Sicherungsaufgaben (Eigensicherung und Sicherung anderer Personen\/Objekte) und in Patrouillen zu bestehen, die nicht auf Eingriffe, sondern auf sichtbare Pr\u00e4senz im \u00f6ffentlichen Raum angelegt sind.<a href=\"#_ftn1450\" name=\"_ftnref1450\">[1450]<\/a><\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit der Sicherheitskr\u00e4fte \u2013 des ausl\u00e4ndischen Milit\u00e4rs wie der ausl\u00e4ndischen Polizei<a href=\"#_ftn1451\" name=\"_ftnref1451\">[1451]<\/a> \u2013 wird durch zwei Vorgaben bestimmt. Zum einen sind die Aufgaben in den internationalen Mandaten beschrieben. Dabei handelt es sich um allgemeine Beschreibungen des Auftrags. Die einzelnen Befugnisse sind in den \u201eRules of Engagement\u201c (ROE) niedergelegt. Nach dem Verst\u00e4ndnis der NATO sind ROEs \u201eVerhaltensregeln f\u00fcr milit\u00e4rische Kr\u00e4fte (einschlie\u00dflich Einzelpersonen), die die Umst\u00e4nde, Bedingungen und den Grad und die Art und Weise festlegen, unter denen Gewalt angewendet werden darf.\u201c<a href=\"#_ftn1452\" name=\"_ftnref1452\">[1452]<\/a> Die ROE werden nicht ver\u00f6ffentlicht; eine Kurzfassung wird den eingesetzten SoldatInnen als \u201enationale Taschenkarte\u201c ausgeh\u00e4ndigt.<a href=\"#_ftn1453\" name=\"_ftnref1453\">[1453]<\/a> Nach Heinz\/ Arend werden in den ROE \u201edie \u2013 einschr\u00e4nkenden \u2013 Regeln f\u00fcr die Durchsetzung des Auftrages und zur Selbstverteidigung sowie zur Nothilfe wiedergegeben. Im Einzelnen geh\u00f6ren hierzu Regeln f\u00fcr den Selbstschutz, f\u00fcr die Notwehr und Nothilfe, die Einrichtung von gesch\u00fctzten Bereichen, die Anwendung milit\u00e4rischer Gewalt ohne Schusswaffengebrauch, die Anwendung des Schusswaffengebrauchs und Kampfmitteleinsatzes mit oder ohne Anrufverfahren sowie Regeln f\u00fcr die Auftragsdurchsetzung und der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit\u201c.<a href=\"#_ftn1454\" name=\"_ftnref1454\">[1454]<\/a><\/p>\n<p>Crowd and Riot Control (CRC)<\/p>\n<p>Eines der prominentesten Felder, in denen die Vermischung von milit\u00e4rischen und polizeilichen Aufgaben deutlich wird, ist die Kontrolle von Gruppen oder Menschenmengen. Dabei kann es sich um (friedliche) Demonstrationen, aber auch um \u201eUnruhen\u201c oder um gewalthafte Ausschreitungen oder gezielte Gewaltaktionen, Pl\u00fcnderungen etc. handeln. Nach liberalem Verst\u00e4ndnis stellt deren Verhinderung oder Kontrolle eine polizeiliche Aufgabe dar. In den Nachkriegsgesellschaften, in denen die Bundeswehr eingesetzt wird, fehlt es jedoch regelm\u00e4\u00dfig an ausreichenden einheimischen (oder an vor Ort vorhandenen ausl\u00e4ndischen) Polizeikr\u00e4ften, so dass die Streitkr\u00e4fte die Aufgaben \u00fcbernehmen m\u00fcssen, Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten. Die Aufgabe der Kontrolle von (gewaltt\u00e4tigen) Menschenmengen (\u201eriot control\u201c) stellt das Milit\u00e4r deshalb vor besondere Herausforderungen, weil sie ein polizeiliches und kein milit\u00e4risches Vorgehen verlangt. W\u00e4hrend milit\u00e4rische Strategien darauf abzielen, durch eine Konzentration der eigenen Kr\u00e4fte den Gegner zu besiegen, wird polizeiliches Handeln vom Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bestimmt.<a href=\"#_ftn1455\" name=\"_ftnref1455\">[1455]<\/a> Eine \u201eunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige\u201c Anwendung von Gewalt, ein \u00fcber die Gew\u00e4hrleistung von Sicherheit hinausgehender \u201eSieg\u201c \u00fcber den Feind, widerspr\u00e4che den polizeilichen Einsatzgrunds\u00e4tzen \u2013 und sie widerspr\u00e4che auch dem erkl\u00e4rten Ziel des Milit\u00e4reinsatzes, zur Befriedung der Gesellschaften und zum Aufbau demokratisch-rechtsstaatlicher Strukturen beizutragen.<\/p>\n<p>Will das Milit\u00e4r mit eigenen Kr\u00e4ften die Kluft zwischen Anforderungen und eigenem Verm\u00f6gen verringern, so liegt die Vorbereitung auf CRC-Eins\u00e4tze nahe. Die Vorg\u00e4nge im Kosovo im M\u00e4rz 2004 waren der ausl\u00f6sende Anlass f\u00fcr die Bundeswehrf\u00fchrung, die F\u00e4higkeiten der Bundeswehr in diesem Bereich gezielt zu verbessern. Bis zu diesem Zeitpunkt scheint eine eher traditionelle Vorstellung \u00fcber die Wirkungsweise des Milit\u00e4rs im Innern vorgeherrscht zu haben. Gegen\u00fcber inneren Unruhen, so Blumenson, wirke das Milit\u00e4r eher durch Abschreckung als durch eigenes Handeln: \u201eA well-equipped, highly disciplined control force coming into view may present a show of force that is enough to persuade rioters to disperse and retire.\u201c<a href=\"#_ftn1456\" name=\"_ftnref1456\">[1456]<\/a> Das Milit\u00e4r sei zwar eigentlich f\u00fcr diese Aufgaben ungeeignet, aber gleichzeitig sei es sehr effektiv, sofern es glaubhaft gegen\u00fcber den \u201edisorderly civilian elements\u201c eine \u201eshow of force\u201c zeige.<a href=\"#_ftn1457\" name=\"_ftnref1457\">[1457]<\/a><\/p>\n<p>Vom 17. bis 20. M\u00e4rz 2004 kam es zu Ausschreitungen im Kosovo: Zwischen 30.000 und 50.000 ethnische Albaner gingen mit Gewalt gegen Serben und Roma vor. An insgesamt 33 Orten wurden Unruhen gemeldet.<a href=\"#_ftn1458\" name=\"_ftnref1458\">[1458]<\/a> \u201eBusseweise kamen junge M\u00e4nner in Prizren an, per Handy organisierte man sich, es flogen Molotowcocktails. Schnell brannte das Serbenviertel am Hang, dann das orthodoxe Priesterseminar unten am Fluss, dann zog der Mob ein paar Kilometer weiter, die Bistrica entlang zum Erzengel-Gabriel-Kloster. Insgesamt wurden damals 19 Menschen get\u00f6tet, bis zu 900 verletzt, 4.500 vertrieben \u2013 auch bei den UN-Polizisten und KFOR-Soldaten gab es \u00fcber 100 Verletzte.\u201c<a href=\"#_ftn1459\" name=\"_ftnref1459\">[1459]<\/a><\/p>\n<p>Die Polizisten und Soldaten mussten den Ausschreitungen mehr oder weniger hilflos zusehen, weil ihr Mandat einen Einsatz von Waffengewalt nicht erlaubte, sie gleichzeitig aber auch nicht \u00fcber F\u00e4higkeiten und Ausr\u00fcstung verf\u00fcgten, die Lage unter Kontrolle bringen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Unruhen hatten sowohl Konsequenzen f\u00fcr das \u201eSicherheitsarrangement\u201c vor Ort wie auch f\u00fcr die deutschen KFOR-Soldaten. Im Kosovo wurde die geplante Reduzierung der KFOR-Kr\u00e4fte gestoppt; die Zusammenarbeit zwischen der internationalen Friedenstruppe und der UNMIK (der internationalen zivilen Polizei) sollte verbessert werden \u2013 insbesondere durch die Einrichtung eines gemeinsamen Lagezentrums und die Erarbeitung abgestimmter Einsatzpl\u00e4ne f\u00fcr den Fall gr\u00f6\u00dferer Ausschreitungen.<a href=\"#_ftn1460\" name=\"_ftnref1460\">[1460]<\/a><\/p>\n<p>Nach Angaben der Bundesregierung sollte durch f\u00fcnf Ma\u00dfnahmen erreicht werden, \u201esolchen Unruhen in Zukunft wirksam begegnen zu k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bereitstellung von Reizstoffen f\u00fcr die Bundeswehr<\/li>\n<li>Aufbau geschlossener Einheiten innerhalb des Kosovo Police Services<\/li>\n<li>Verlangsamte Reduzierung der deutschen UNMIK-Polizisten<\/li>\n<li>Ausstattung der deutschen Polizisten mit schwerer K\u00f6rperschutzausstattung<\/li>\n<li>\u201eBereitstellung von zus\u00e4tzlicher Demonstrationsausstattung und Durchf\u00fchrung spezifischer Trainingsma\u00dfnahmen f\u00fcr deutsche KFOR-Soldaten\u201c.<a href=\"#_ftn1461\" name=\"_ftnref1461\">[1461]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Unmittelbar nach den Unruhen war die Ausr\u00fcstung des Bundeswehrkontingents gezielt verbessert worden.<a href=\"#_ftn1462\" name=\"_ftnref1462\">[1462]<\/a> Die CRC-Ausstattung<a href=\"#_ftn1463\" name=\"_ftnref1463\">[1463]<\/a> besteht zum einen aus einer besonderen Schutzkleidung, zum anderen aus bestimmten Hilfsmitteln und Waffen. Die Schutzkleidung umfasst:<a href=\"#_ftn1464\" name=\"_ftnref1464\">[1464]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Schutzanzug<\/li>\n<li>Basisweste<\/li>\n<li>Protektoren f\u00fcr Beine und Arme<\/li>\n<li>Helm \u201emit der Adaption \u201aAnti-Riot\u2018\u201c<\/li>\n<li>Schutzmaske gegen Reizstoffe<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zur Anti-Riot-Ausr\u00fcstung geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Schutzschild und<\/li>\n<li>R\u00e4um-\/Abdr\u00e4ngstock.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Da die Bundeswehr \u00fcber keine Wasserwerfer im Kosovo verf\u00fcgte, trainierten die Einheiten mit umgebauten Hubschraubern: An der Unterseite von Hubschraubern wurden mit Wasser gef\u00fcllte Beh\u00e4lter befestigt, die \u201ebei Unruhen \u00fcber den St\u00f6rern entleert werden\u201c sollten.<a href=\"#_ftn1465\" name=\"_ftnref1465\">[1465]<\/a><\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Bewaffnung war bereits 2004 die Ausgabe von Pfefferspray f\u00fcr CRC-Eins\u00e4tze geplant. Wegen der restriktiven Regelung im deutschen Ausf\u00fchrungsgesetz zum Chemiewaffen\u00fcbereinkommen verf\u00fcgten deutsche Einsatzkr\u00e4fte im Ausland aber zun\u00e4chst weder \u00fcber CS-Gas noch \u00fcber Pfefferspray.<a href=\"#_ftn1466\" name=\"_ftnref1466\">[1466]<\/a> Erst im Sommer 2006 wurde das Gesetz ge\u00e4ndert, so dass Polizisten und Soldaten nun auch chemische Waffen einsetzen k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn1467\" name=\"_ftnref1467\">[1467]<\/a> Im Hinblick auf die Bewaffnung kommt den sogenannten \u201enichtletalen Wirkmittel\u201c eine besondere Bedeutung zu. Die Bundeswehr versteht \u2013 im Anschluss an eine entsprechende Definition der NATO \u2013 unter diesem Begriff \u201esolche Wirkmittel, die ausschlie\u00dflich zu dem Zweck konstruiert und entwickelt wurden, Kr\u00e4fte kampf- oder handlungsunf\u00e4hig zu machen und dabei die Wahrscheinlichkeit t\u00f6dlicher oder bleibender Verletzungen gering zu halten oder Ger\u00e4t funktionsunf\u00e4hig zu machen und dabei Kollateral- oder Umweltsch\u00e4den m\u00f6glichst auszuschlie\u00dfen\u201c.<a href=\"#_ftn1468\" name=\"_ftnref1468\">[1468]<\/a> Korrekt w\u00e4re es deshalb, statt von \u201enicht t\u00f6dlichen\u201c von \u201eweniger letalen Waffen\u201e (WLW) zu sprechen.<a href=\"#_ftn1469\" name=\"_ftnref1469\">[1469]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr setzt die \u201enicht-letalen Wirkmittel\u201c bei internationalen Friedensmissionen und zur CRC ein.<a href=\"#_ftn1470\" name=\"_ftnref1470\">[1470]<\/a> Nach Angaben der Bundesregierung wurden f\u00fcr die Bundeswehr Impulsmunition (Gummigeschosse), Pfefferspray in zwei Ausf\u00fchrungen mit unterschiedlicher Reichweite, CS-Wurfk\u00f6rper und CS-Munition in drei Varianten mit unterschiedlicher Reichweite angeschafft. Mit diesen Waffen sind die deutschen Einsatzkontingente ISAF und KFOR ausgestattet; sie werden im Einsatzgebiet vorr\u00e4tig gehalten, und ihre Ausgabe und Verwendung ist nicht auf bestimmte Einheiten begrenzt. Bis zum Mai 2008 wurden NLW durch deutsche Kr\u00e4fte nicht eingesetzt.<a href=\"#_ftn1471\" name=\"_ftnref1471\">[1471]<\/a><\/p>\n<p>Anderen Quellen zufolge verf\u00fcgten die CRC-Einheiten der Feldj\u00e4ger<a href=\"#_ftn1472\" name=\"_ftnref1472\">[1472]<\/a> (zumindest im Jahr) 2006 \u00fcber die folgenden Waffen dieser Kategorie:<a href=\"#_ftn1473\" name=\"_ftnref1473\">[1473]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Reizstoffpatrone 40 mm CS. Der Wirkstoff CS (Tr\u00e4nengas) kann mit dieser Patrone 120 bis 150 m weit verschossen werden. Beim Auftreffen werden acht K\u00f6rper ausgesto\u00dfen, von denen das CS dann ausstr\u00f6mt.<a href=\"#_ftn1474\" name=\"_ftnref1474\">[1474]<\/a><\/li>\n<li>Wasserwerfer DURO. Seine Reichweite betr\u00e4gt bei mit CS-versetztem Wasser 50 m, bei Wasserimpulsen ca. 25 m.<a href=\"#_ftn1475\" name=\"_ftnref1475\">[1475]<\/a><\/li>\n<li>Impulspatrone 40 mm. Die Wuchtmunition (\u201eGummigeschoss\u201c) kann ca. 25 m weit verschossen werden.<a href=\"#_ftn1476\" name=\"_ftnref1476\">[1476]<\/a><\/li>\n<li>CS-Granate mit einer Reichweite von ca. 25 m.<\/li>\n<li>R\u00fcckentragbarer Wasserwerfer, der einen Wasserimpuls bis auf 20 und mit CS oder Pfeffer versetztes Wasser bis auf 15 m abgeben kann.<a href=\"#_ftn1477\" name=\"_ftnref1477\">[1477]<\/a><\/li>\n<li>Reizstoffspr\u00fchger\u00e4t zur Abgabe von CS oder Pfeffer mit einer Reichweite bis zu 8 m und<\/li>\n<li>Reizstoffspr\u00fchger\u00e4t zur Abgabe von Pfeffer mit einer Reichweite von 4 m.<a href=\"#_ftn1478\" name=\"_ftnref1478\">[1478]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die nichtletalen Wirkmittel sind f\u00fcr das Milit\u00e4r von doppeltem Interesse. Zum einen sind sie ein Hilfsmittel der CRC. Sie erm\u00f6glichen den Streitkr\u00e4ften, \u201eeine abgestufte Reaktionsf\u00e4higkeit unterhalb der Schwelle des Gebrauchs von letalen Waffen zu besitzen, um im Rahmen des jeweiligen Mandats bei gewaltsamen Ausschreitungen im Einsatzgebiet wirkungsvoll zur Entspannung der Lage beizutragen\u201c.<a href=\"#_ftn1479\" name=\"_ftnref1479\">[1479]<\/a> Gleichzeitig soll durch sie erreicht werden, \u201ejederzeit abgestuft und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig eskalieren und deeskalieren zu k\u00f6nnen und damit die eigene Handlungsfreiheit jederzeit sicherstellen zu k\u00f6nnen\u201c.<a href=\"#_ftn1480\" name=\"_ftnref1480\">[1480]<\/a><\/p>\n<p>Insgesamt k\u00f6nnen sieben Arten nichtletaler Wirkmittel unterschieden werden. Dies sind<a href=\"#_ftn1481\" name=\"_ftnref1481\">[1481]<\/a><\/p>\n<ol>\n<li>makroskopische (z.B. Wuchtmunition (Gummigeschosse), Haltefesseln oder Elektrost\u00f6cke)<\/li>\n<li>stoffliche (z.B. Kleber, Sch\u00e4ume<a href=\"#_ftn1482\" name=\"_ftnref1482\">[1482]<\/a> oder F\u00e4rbemittel)<\/li>\n<li>toxische (z.B. CS, CN oder Pfefferspray)<\/li>\n<li>biologische (z.B. dressierte Tiere, Schadinsekten oder Krankheitserreger)<\/li>\n<li>energetische Strahlung (als Oberbegriff f\u00fcr optische und akustische Wirkmittel)<a href=\"#_ftn1483\" name=\"_ftnref1483\">[1483]<\/a><\/li>\n<li>optische (z.B. Laser, Blendgranaten oder Stroboskop-Projektoren)<\/li>\n<li>akustische (z.B. verschie\u00dfbare Schallk\u00f6rper, Infraschallgeneratoren oder High-Power-Mikrowellen).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Einsatzm\u00f6glichkeiten der nicht-t\u00f6dlichen Wirkmittel sind erheblich. Sie k\u00f6nnen sowohl gegen Menschen wie gegen technische Einrichtungen genutzt werden. Gaebel nennt 15 Aufgaben, die unter Einsatz derartiger Waffen (leichter) erf\u00fcllt werden k\u00f6nnten:<a href=\"#_ftn1484\" name=\"_ftnref1484\">[1484]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>\u201eGezieltes Behindern\/Ausschalten von Einzelpersonen in unmittelbarer N\u00e4he zu eigenen Kr\u00e4ften oder inmitten von Menschenmengen<\/li>\n<li>St\u00f6ren\/Unterbinden von Kommunikation innerhalb von Menschenmengen<\/li>\n<li>Hemmen und Lenken bzw. Aufl\u00f6sen von Menschenmengen auf Distanz<\/li>\n<li>St\u00f6ren visueller Wahrnehmungen sowohl von Personen als auch von technischen Mitteln<\/li>\n<li>Separieren, Ergreifen, Entwaffnen und ggf. Ausschalten von Einzelpersonen<\/li>\n<li>Markieren von Personen<\/li>\n<li>Stoppen und Sperren von Fahrzeugen (Luftfahrzeuge zun\u00e4chst am Boden) ohne Gef\u00e4hrdung der Insassen<\/li>\n<li>St\u00f6ren\/L\u00e4hmen\/Ausschalten\/Zerst\u00f6ren von Elektronik<\/li>\n<li>Verhindern des Eindringens in Geb\u00e4ude, auch in sensiblen Umfeld wie bspw. Kernkraftwerke oder Chemieanlagen<\/li>\n<li>L\u00e4hmen und Ausschalten von Einrichtungen<\/li>\n<li>Retten und Befreien von deutschen Staatsb\u00fcrgern und\/oder anderen Personen aus Gefangenschaft, Geiselnahme oder terroristischer Bedrohung auch unter Anwendung milit\u00e4rischer Gewalt durch Spezialkr\u00e4fte<\/li>\n<li>Evakuieren, Retten, Bergen und R\u00fcckholen von Soldaten\/Zivilpersonen oder sensitivem Ger\u00e4t<\/li>\n<li>Schutz von Einrichtungen und Fahrzeugen gegen die Beeinflussung durch gegnerische Wirkmittel<\/li>\n<li>Entfernen von Personen aus Einrichtungen der Streitkr\u00e4fte<\/li>\n<li>Abwehr von aggressiven Tieren.\u201c<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach Angaben von Gaebel sind \u201eForschungsvorhaben veranlasst\u201c,<a href=\"#_ftn1485\" name=\"_ftnref1485\">[1485]<\/a> \u201edie sich im Schwerpunkt mit Akustik-Generatoren, mit Sperren und Hindernissen im Bereich von Mikrodr\u00e4hten und Airbags, mit Verbringungsmitteln wie Minidrohnen und dem gesamten Bereich der Nutzung von Mikrowellen befassen\u201c. Diese \u201esollen nach Abschluss der Forschungs- und Erprobungsarbeiten rasch in die Streitkr\u00e4fte eingef\u00fchrt werden.\u201c<a href=\"#_ftn1486\" name=\"_ftnref1486\">[1486]<\/a><\/p>\n<p>Wie weit diese Vorhaben gediehen sind, ist unklar.<a href=\"#_ftn1487\" name=\"_ftnref1487\">[1487]<\/a><\/p>\n<p>Seit dem Jahr 2000 wird die Wirkungsweise von Elektroimpulsger\u00e4ten im Bereich der Bundeswehr erforscht.<a href=\"#_ftn1488\" name=\"_ftnref1488\">[1488]<\/a> Bis Anfang 2009 war deren Nutzung weder f\u00fcr die Ausbildung noch f\u00fcr den Einsatz freigegeben.<a href=\"#_ftn1489\" name=\"_ftnref1489\">[1489]<\/a> Das Verteidigungsministerium finanzierte eine Untersuchung mit mehr als 300.000 Euro, die der Erforschung des \u201eTaser-Effekts\u201c (der Taser ist eine Elektroimpulswaffen) \u201eund seine Auswirkungen auf den menschlichen K\u00f6rper\u201c galt.<a href=\"#_ftn1490\" name=\"_ftnref1490\">[1490]<\/a><\/p>\n<p>Bereits 2004 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass parallel zur Novellierung des Ausf\u00fchrungsgesetzes zum Chemiewaffen\u00fcbereinkommen, das die Ausr\u00fcstung mit reizstoffhaltigen Wirkmitteln im Auslandseinsatz untersagte, \u201eein Einsatz-, Ausbildungs- und Ausr\u00fcstungskonzept f\u00fcr den Einsatz von Reizstoffen und anderen nicht-letalen Wirkmitteln erarbeitet (werde), um dieses nach Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen umzusetzen\u201c.<a href=\"#_ftn1491\" name=\"_ftnref1491\">[1491]<\/a><\/p>\n<p>Neben der Ausr\u00fcstung und der Bewaffnung ist das dritte Element der CRC-F\u00e4higkeiten die Ausbildung. Spezielle CRC-Schulungen finden durch verschiedene Einrichtungen f\u00fcr unterschiedliche Zielgruppen statt. Zum einen bietet die Schule f\u00fcr Feldj\u00e4ger und Stabsdienst in Sonthofen spezielle CRC-Lehrg\u00e4nge f\u00fcr CRC-Unterst\u00fctzungsz\u00fcge wie f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte an.<a href=\"#_ftn1492\" name=\"_ftnref1492\">[1492]<\/a> Zum anderen wurde seit den Unruhen im Kosovo die Ausbildung des deutschen Kontingents im Rahmen der Einsatzvorbereitung intensiviert.<a href=\"#_ftn1493\" name=\"_ftnref1493\">[1493]<\/a> Diese Ausbildung wird \u2013 wie angek\u00fcndigt \u2013 im Einsatzland fortgesetzt.<a href=\"#_ftn1494\" name=\"_ftnref1494\">[1494]<\/a> So \u00fcbernahmen die Ausbildung der CRC-Kr\u00e4fte des Logistikbataillons KFOR zum Beispiel \u201espeziell geschulte italienische Carabinieri der Multinational Specialized Unit (MSU)\u201c.<a href=\"#_ftn1495\" name=\"_ftnref1495\">[1495]<\/a><\/p>\n<p>Mittlerweile wurde das Konzept \u201eEinsatzvorbereitende Ausbildung f\u00fcr Konfliktverh\u00fctung und Krisenbew\u00e4ltigung\u201c (EAKK) entwickelt. Es soll allen im Ausland dienenden Soldaten \u201eeine einheitliche Grundbef\u00e4higung f\u00fcr Aufgaben in friedensstabilisierenden Eins\u00e4tzen\u201c vermitteln. Neben den Themen \u201eGeiselnahme\/-haft\u201c und \u201eInterkulturelle Kompetenz\u201c ist auch \u201edie Vorbereitung f\u00fcr Aufgaben zur \u201aKontrolle einer gewaltbereiten Menschenmenge\u2018, im milit\u00e4rischen Sprachgebrauch als \u201aCrowd and Riot Control\u2018 (CRC) bezeichnet\u201c Teil dieser Ausbildung.<a href=\"#_ftn1496\" name=\"_ftnref1496\">[1496]<\/a> Umfang, genauere Inhalte und Methoden des Ausbildung sind nicht ver\u00f6ffentlicht.<a href=\"#_ftn1497\" name=\"_ftnref1497\">[1497]<\/a><\/p>\n<p>Ob und in welcher Art und Weise polizeiliche Stellen an dieser Ausbildung beteiligt sind, ist nicht bekannt.<a href=\"#_ftn1498\" name=\"_ftnref1498\">[1498]<\/a> Kooperationen werden allenfalls episodenhaft \u00f6ffentlich: Im Juni 2004 unterrichteten f\u00fcnfzehn Polizisten einer Bundesgrenzschutzhundertschaft aus Blumberg das 5. Panzerartilleriebataillon 425 in Lehnitz im Rahmen der einsatzvorbereitenden Grundlagenausbildung f\u00fcr den f\u00fcr 2005 geplanten Afghanistan-Einsatz. Die Polizisten schulten die Soldaten in zwei Tagen im \u201eUmgang mit dem Absprerr- und R\u00e4umschild sowie mit dem R\u00e4um- und Abr\u00e4ngstock\u201c.<a href=\"#_ftn1499\" name=\"_ftnref1499\">[1499]<\/a> Nur durch Zufall erfuhr die \u00d6ffentlichkeit, dass Ende Oktober 2004 sieben Soldaten drei Tage lang der Berliner 22. Einsatzhundertschaft als Besucher zugeordnet waren. Bei den Soldaten handelte es sich um Verantwortliche f\u00fcr die vorbereitende KFOR-Ausbildung. Ihren Status als G\u00e4ste wollten die Soldaten \u201ezur Optimierung ihrer eigenen Aus- und Fortbildung nutzen\u201c.<a href=\"#_ftn1500\" name=\"_ftnref1500\">[1500]<\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend CRC eine traditionelle polizeiliche Aufgabe darstellt, gibt es andere Herausforderungen, die unmittelbar aus typischen Kampfkonstellationen der \u201eNeuen Kriege\u201c resultieren. Ein Bereich mit auffallender N\u00e4he zu polizeilichen T\u00e4tigkeiten sind \u201eOperationen im urbanen Umfeld\u201c. Um unter b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Umst\u00e4nden ein friedliches Umfeld zu schaffen, m\u00fcsse das Milit\u00e4r flexibel und mobil sein, es m\u00fcsse neben den rein milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten \u00fcber soziale und kulturelle Kompetenzen sowie \u00fcber \u201eAufkl\u00e4rung als Schl\u00fcsselkompetenz\u201c<a href=\"#_ftn1501\" name=\"_ftnref1501\">[1501]<\/a> verf\u00fcgen.<a href=\"#_ftn1502\" name=\"_ftnref1502\">[1502]<\/a> Neben den gro\u00dfen Schlachten m\u00fcsse das Milit\u00e4r auch bef\u00e4higt werden, auf kleinr\u00e4umige Sicherheitsst\u00f6rungen unterschiedlicher Intensit\u00e4t jeweils angemessen zu reagieren. Nach dem Modell des \u201e3 Block War\u201c m\u00fcsse die Armee in der Lage sein, in einem st\u00e4dtischen Gebiet einen Feind mit milit\u00e4rischen Mitteln zu schlagen, in einem zweiten Konfliktparteien zu trennen und zu beruhigen und in einem dritten \u201eblock\u201c Hilfeleistungen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zu erbringen. Um diese divergierenden Aufgaben wahrnehmen zu k\u00f6nnen, m\u00fcsse der Soldat \u201e\u00fcber ein ganzes Spektrum von lageangepassten Wirkmitteln verf\u00fcgen\u201c k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen nicht nur Methoden und Instrumente zur Kontrolle gewalthafter Demonstrationen, sondern auch Ausr\u00fcstung und Waffen, die den milit\u00e4rischen Kampf um Stra\u00dfen oder Geb\u00e4ude erlauben: von nicht-t\u00f6dlichen Waffen \u00fcber den Einsatz von Drohnen (Mini-UAVs), passiver ABC-Schutz, Scharfsch\u00fctzen oder ein Ger\u00e4t zur Freund-Feind-Erkennung (ZEFF).<a href=\"#_ftn1503\" name=\"_ftnref1503\">[1503]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr bildet ihre Soldaten an drei Standorten f\u00fcr den \u201eOrtskampf\u201c aus: in der \u201eOrtskampfanlage BONNLAND\u201c auf dem Truppen\u00fcbungsplatz Hammelburg, im Gefechts\u00fcbungszentrum des Heeres auf dem Truppen\u00fcbungsplatz Altmark und in der \u201eStadtkampfanlage LEHNIN\u201c in Brandenburg. Die Anlagen erlaubten das Erlernen des H\u00e4userkampfes auf Kompanieebene. Komplexere \u00dcbungen, bei denen auch die Artillerie und \u201eLuftnahnunterst\u00fctzung\u201c beteiligt sein m\u00fcssten, seien gegenw\u00e4rtig nicht m\u00f6glich. Um eine \u201erealistische Ausbildung\u201c zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcssten mehr Geb\u00e4ude und Infrastruktur errichtet werden, die \u201edie verwinkelte Topographie von Stadtgebieten in potentiellen Einsatzgebieten widerspiegeln\u201c.<a href=\"#_ftn1504\" name=\"_ftnref1504\">[1504]<\/a> In welchem Ausma\u00df die bestehenden Anlagen f\u00fcr welche Einheiten vor welchen Auslandseins\u00e4tzen genutzt werden, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>In den Kontext der Transformation der Bundeswehr geh\u00f6rt auch die Diskussion um den \u201eInfanterist der Zukunft\u201c. Mit diese Modell ist ein mit modernster Waffen- und Kommunikationstechnologie ausgestatteter infanteristischer Soldatentypus gemeint, der in der Lage ist, im Rahmen umfassender, vernetzter Operationen selbstst\u00e4ndig zu k\u00e4mpfen.<a href=\"#_ftn1505\" name=\"_ftnref1505\">[1505]<\/a> Den modernen Kriegsszenarien folgend handelt es sich dabei um ein F\u00e4higkeitsprofil, das im (st\u00e4dtischen) Nahkampf mit Aufst\u00e4ndischen oder Guerillas bef\u00e4higen soll.<\/p>\n<p>CIMIC<\/p>\n<p>Im Rahmen der Auslandseins\u00e4tze kommt der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Dies resultiert unmittelbar aus den Sicherheitsproblemen in den Nachkriegs- oder \u201eNoch-Kriegs\u201c-Gesellschaften, denen ohne zivile Antworten kaum erfolgversprechend begegnet werden kann. Diese Einsicht hat sich sowohl in den NATO- wie in den EU-Konzeptionen \u00fcber Kriseninterventionen niedergeschlagen.<a href=\"#_ftn1506\" name=\"_ftnref1506\">[1506]<\/a><\/p>\n<p>In Deutschland wurde am 1. April 2003 das CIMIC Bataillon 100 in Nienburg aufgestellt. Das Bataillon ist truppendienstlich dem Wehrbereichskommando I und fachlich der Abteilung G5 des Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommandos unterstellt.<a href=\"#_ftn1507\" name=\"_ftnref1507\">[1507]<\/a> Im Mai 2006 wurde das Bataillon zu einem \u201eCIMIC-Zentrum\u201c umgewandelt. Es ist Teil der Streitkr\u00e4ftebasis und besch\u00e4ftigt 290 Soldaten und zivile Mitarbeiter. Das Zentrum dient der Vor- und Nachbereitung des CIMIC-Personals f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze; rund 350 SoldatInnen k\u00f6nnen pro Jahr betreut werden.<a href=\"#_ftn1508\" name=\"_ftnref1508\">[1508]<\/a> Der Gro\u00dfteil des CIMIC-Personals in Auslandseins\u00e4tzen soll durch das Zentrum gestellt werden, gleichzeitig soll es Leitverband f\u00fcr alle CIMIC-Kontingente sein. Neben der Ausbildung von Spezialisten soll es CIMIC-Eins\u00e4tze auswerten, die einschl\u00e4gigen Datenbanken pflegen und den Informationsaustausch mit internationalen, staatlichen sowie nicht staatlichen Organisationen\u201c betreiben.<a href=\"#_ftn1509\" name=\"_ftnref1509\">[1509]<\/a> Auch bei T\u00e4tigkeiten im Inland soll das Zentrum kurzfristig die Wehrbereiche oder das Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando durch Verbindungskommandos unterst\u00fctzen k\u00f6nnen; ggf. soll ein Verbindungskommando f\u00fcr den Einsatz im GMLZ vorgesehen werden.<a href=\"#_ftn1510\" name=\"_ftnref1510\">[1510]<\/a><\/p>\n<p>CIMIC-Spezialisten f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze durchlaufen eine dreiphasige Ausbildung. Sie beginnt mit einem dreiw\u00f6chigen Basislehrgang im CIMIC-Zentrum in Nienburg, durch den Grundlagen in Gespr\u00e4chs- und Verhandlungsf\u00fchrung und im Projektmanagement gelegt werden sollen. Die zweite Phase besteht aus einem zweiw\u00f6chigen Lehrgang an der AKNZ in Bad Neuenahr, der darauf ausgerichtet ist, die Kooperation mit zivilen Akteuren (Hilfsorganisationen, Beh\u00f6rden etc.) zu verbessern. Die dritte Phase liegt unmittelbar vor dem Einsatz. Sie dient der Information \u00fcber die aktuelle Situation im Einsatzland.<a href=\"#_ftn1511\" name=\"_ftnref1511\">[1511]<\/a> Generell sollen CIMIC-Soldaten als Schnittstelle zwischen Milit\u00e4r und zivilen Stellen dienen. Gem\u00e4\u00df dem NATO-Verst\u00e4ndnis von CIMIC ist ihre T\u00e4tigkeit am \u201eEinsatzauftrag des Milit\u00e4rs orientiert\u201c. Ihre Ma\u00dfnahmen dienen \u201eneben einer nachhaltigen Hilfestellung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung, vor allem dazu, einen effektiven Beitrag f\u00fcr den Schutz der eigenen Truppe zu leisten\u201c.<a href=\"#_ftn1512\" name=\"_ftnref1512\">[1512]<\/a> Dabei lassen sich drei haupts\u00e4chliche T\u00e4tigkeitsbereiche ausmachen: Erstens sind die mit der Informationsgewinnung betraut, zweitens sollen sie Beziehungen zu den zivilen Beh\u00f6rden herstellen und pflegen und 3. sollen sie bei einzelnen Projekten (\u201eQuick impact projects\u201c) konkrete Hilfe leisten.<a href=\"#_ftn1513\" name=\"_ftnref1513\">[1513]<\/a> Im Jahr 2008 waren insgesamt 140 deutsche CIMIC-Soldaten im Auslandseinsatz, davon in Afghanistan 36 (von denen jeweils 12 den beiden PRTs zugeordnet waren), im Kosovo 67 und in Bosnien-Herzegowina 37.<a href=\"#_ftn1514\" name=\"_ftnref1514\">[1514]<\/a><\/p>\n<p>Durch die Informationen der CIMIC-Kr\u00e4fte soll das milit\u00e4rische Lagebild erg\u00e4nzt werden. Dabei werden gezielte Anstrengungen unternommen: In Afghanistan seien CIMIC-Soldaten stundenlang unterwegs, um zu den \u201eentlegendsten Orten ihrer Zust\u00e4ndigkeitsgebiete zu gelangen\u201c. \u201eDort f\u00fchren sie vor allem Gespr\u00e4che und sammeln Eindr\u00fccke vor Ort, um daraus sogenannte \u201aVillage Profiles\u2018 zu erstellen. Von der Versorgung mit Trinkwasser \u00fcber die Bildungsinfrastruktur bis hin zu den lokalen Autorit\u00e4ten werden alle relevanten Aspekte erfasst. St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck entstehen so zivile Lagebilder, welche die milit\u00e4rischen effektiv erg\u00e4nzen.\u201c<a href=\"#_ftn1515\" name=\"_ftnref1515\">[1515]<\/a><\/p>\n<p>CIMIC bildet konzeptionell die Schnittstelle zwischen Milit\u00e4r und zivilen Akteuren. Umstritten ist, inwieweit es sich um einen Versuch handelt, zivile Ressourcen f\u00fcr die Durchsetzung milit\u00e4rischer Kalk\u00fcle im Interventionsgebiet nutzbar zu machen. Gleichzeitig wird vor allem von Seiten der Hilfsorganisationen die N\u00e4he zu Milit\u00e4r als problematisch empfunden, die die CIMIC-Soldaten herstellen sollen. Denn durch die Zusammenarbeit mit den Milit\u00e4rs w\u00fcrde die eigene Arbeit erschwert.<a href=\"#_ftn1516\" name=\"_ftnref1516\">[1516]<\/a><\/p>\n<p><strong>7.3 Kooperationen Polizei-Milit\u00e4r im Auslandseinsatz<\/strong><\/p>\n<p>Seit 1989 sind deutsche PolizistInnen an internationalen Polizeimissionen beteiligt. Bis Anfang 2009 waren 15 Missionen mit deutscher Beteiligung beendet, zw\u00f6lf dauerten an.<a href=\"#_ftn1517\" name=\"_ftnref1517\">[1517]<\/a> Die Missionen finden regelm\u00e4\u00dfig im Kontext internationaler Organisationen (UN, OSZE, WEU oder EU) statt. Regional bezogen bzw. beziehen sie sich auf einzelne L\u00e4nder Afrikas (Ruanda, Namibia, West Sahara, Sudan, Liberia), auf einzelne Nachfolgestaaten der Sowjetunion (Georgien, Moldawien), auf Staaten Asiens (Kambodscha, Pal\u00e4stina und Afghanistan) sowie auf Albanien und die Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien. Allein dreizehn der 27 Missionen fanden\/finden auf dem Balkan statt.<\/p>\n<p>Mit wenigen Ausnahmen besteht das Ziel der Missionen in der Beratung, Ausbildung und \u00dcberwachung der einheimischen Polizeien. Wegen dieser Zielsetzung umfassen die internationalen Kontingente und der deutsche Anteil an ihnen vergleichsweise wenig Personal. Nur bei f\u00fcnf der gegenw\u00e4rtig mit deutscher Beteiligung laufenden Missionen sind mehr als zehn deutsche PolizistInnen beteiligt: 109 BeamtInnen sind in Afghanistan t\u00e4tig (allerdings aufgeteilt auf die Mission EUPOL (32) und das bilaterale \u201ePolizei Projekteam\u201c (77). Im Kosovo stellt Deutschland f\u00fcr die Mission EULEX 72 PolizistInnen. An der EU-Beobachtermission in Georgien nehmen 16 deutsche PolizistInnen teil und an der Mission in Bosnien-Herzegowina elf. Die Gesamtzahl der deutschen Auslandspolizisten betrug im Jahr 2009 zwischen 234 (1.8.2009) und 241 (Februar 2009).<a href=\"#_ftn1518\" name=\"_ftnref1518\">[1518]<\/a><\/p>\n<p>In den Auslandsmissionen werden sowohl Angeh\u00f6rige der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes wie der L\u00e4nderpolizeien t\u00e4tig. Rechtlich werden die Landesbediensteten zur Bundespolizei abgeordnet und auf Grund \u00a7 8 Bundespolizeigesetz im Ausland eingesetzt.<a href=\"#_ftn1519\" name=\"_ftnref1519\">[1519]<\/a> Seit 1995 existiert eine Arbeitsgemeinschaft aus Bund und L\u00e4ndern, in der die Missionen koordiniert sowie Bund und L\u00e4nder beraten werden. Dieses mittlerweile in \u201eInternationale Polizeimissionen\u201c (IPM) umbenannte Gremium ist unmittelbar der Innenministerkonferenz unterstellt und verf\u00fcgt \u00fcber eine dauerhafte Gesch\u00e4ftsstelle, die im Bundesinnenministerium angesiedelt ist.<\/p>\n<p>Im Unterschied zur Bundeswehr ist eine Auslandsverwendung im Bereich der Polizeien freiwillig. InteressentInnen k\u00f6nnen sich bewerben und durchlaufen ein Auswahlverfahren bei ihrer Beh\u00f6rde. Zur Vorbereitung auf ihre T\u00e4tigkeit erhalten sie an einer der drei \u00fcberregionalen Ausbildungseinrichtungen eine zweiw\u00f6chige Grundeinweisung und durchlaufen ein einw\u00f6chiges, auf die jeweilige Einsatzregion abgestimmtes Vorbereitungsseminar. Angeh\u00f6rige des H\u00f6heren Dienstes m\u00fcssen ein zus\u00e4tzliches zweit\u00e4giges Seminar sowie eine Veranstaltung der europ\u00e4ischen Polizeiakademie CEPOL besuchen.<a href=\"#_ftn1520\" name=\"_ftnref1520\">[1520]<\/a><\/p>\n<p>Der Auslandseinsatz deutscher PolizistInnen ist grunds\u00e4tzlich auf maximal ein Jahr beschr\u00e4nkt. Die Regelverwendung dauert acht Monate und kann um vier Monate verl\u00e4ngert werden. So betrug die durchschnittliche Verweildauer der im Kosovo eingesetzten PolizistInnen zehn Monate.<a href=\"#_ftn1521\" name=\"_ftnref1521\">[1521]<\/a> Nach R\u00fcckkehr der Mission findet ein f\u00fcnft\u00e4giges Nachbereitungsseminar statt. Die BeamtInnen kehren in der Regel in ihre alten Dienststellen zur\u00fcck, werden aber nicht unbedingt mit derselben T\u00e4tigkeit betraut.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend das Gros der Missionen in Beratung, Ausbildung und \u00dcberwachung der nationalen Polizeikr\u00e4fte besteht und die eingesetzten BeamtInnen unbewaffnet ihren Dienst verrichten,<a href=\"#_ftn1522\" name=\"_ftnref1522\">[1522]<\/a> werden die deutschen PolizistInnen in wenigen Eins\u00e4tzen auch exekutiven t\u00e4tig. Dass deutsche Polizisten im Ausland auch gegen\u00fcber den B\u00fcrgerInnen als Polizisten in Erscheinung treten, war bisher nur durch die Mandate in den verschiedenen Kosovo-Missionen seit 1999 (UNMIK, EULEX) der Fall.<a href=\"#_ftn1523\" name=\"_ftnref1523\">[1523]<\/a> Die AuslandspolizistInnen \u201enehmen schutz-, kriminal-, verkehrs- und grenzpolizeiliche Aufgaben wahr, f\u00fchren ihre Dienstwaffe und \u00fcben exekutive Befugnisse aus\u201c.<a href=\"#_ftn1524\" name=\"_ftnref1524\">[1524]<\/a> Ihr genaues T\u00e4tigkeitsprofil ist jedoch nicht bekannt.<\/p>\n<p>Erst seit wenigen Jahren gibt es erste Versuche, eine institutionelle Basis f\u00fcr Auslandsmissionen der deutschen Polizeien zu schaffen.<a href=\"#_ftn1525\" name=\"_ftnref1525\">[1525]<\/a> Im Januar 2005 wurde am Bundespolizei-Standort Gifhorn in Niedersachsen mit der \u201eEinsatzhundertschaft Gifhorn\u201c ein eigenst\u00e4ndiger Organisationsbereich f\u00fcr Eins\u00e4tze im Ausland eingerichtet.<a href=\"#_ftn1526\" name=\"_ftnref1526\">[1526]<\/a> Durch die \u201espeziell f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze vorgehaltene Hundertschaft\u201c, so die Bundesregierung, sei man in der Lage, \u201eauf Krisen flexibler und effektiver reagieren zu k\u00f6nnen\u201c.<a href=\"#_ftn1527\" name=\"_ftnref1527\">[1527]<\/a> Noch im M\u00e4rz 2009 teilte der Parlamentarische Staatssekret\u00e4r des Bundesinnenministeriums mit, f\u00fcr die Einheit sei \u201edie Einsatzkonzeption noch nicht vollst\u00e4ndig abgestimmt\u201c. Es sei geplant, diese \u201eKr\u00e4fte nur in einem sicheren Umfeld einzusetzen\u201c.<a href=\"#_ftn1528\" name=\"_ftnref1528\">[1528]<\/a> Da die Einheit im Ausland nicht zu milit\u00e4rischen Aufgaben verwendet werden soll, sei eine besondere Ausr\u00fcstung nicht erforderlich.<a href=\"#_ftn1529\" name=\"_ftnref1529\">[1529]<\/a> Ein erfahrener BGS-Direktor wies jedoch darauf hin, \u201eneben &#8230; einem verbandsspezifischen Training (sei) eine spezielle Grundlagenaus- und -fortbildung \u00fcber alle Besonderheiten m\u00f6glicher Einsatzr\u00e4ume (erforderliche) sowie eine spezielle Ausbildung zur Bew\u00e4ltigung besonderer Einsatzsituationen, wie sie heute bereits bei der Bundeswehr zur Vorbereitung auf Auslandsmissionen die Regel ist\u201c.<a href=\"#_ftn1530\" name=\"_ftnref1530\">[1530]<\/a><\/p>\n<p>2009 wurde die um eine zweite Hundertschaft erweiterte Einheit im Rahmen der Bundespolizeireform nach St. Augustin bei Bonn verlegt. Welche spezifische Ausbildung sie erh\u00e4lt, ist unbekannt. Als Argument gegen den Umzug nach St. Augustin f\u00fchrte die Gewerkschaft der Bundespolizei jedoch an, die Auslandshundertschaft ben\u00f6tige f\u00fcr \u201ebestimmte Ausbildungsinhalte\u201c die Anbindung an die Bundeswehr; beispielhaft genannt wird \u201eMine Arwareness\u201c. Dies sei in Gifhorn durch den Kontakt zur Panzerlehrbrigade 9 gegeben. Die Hundertschaft habe sich auch an einer \u00dcbung der Panzerbrigade im Fr\u00fchjahr 2007 beteiligt, indem sie \u201edie Komponente der internationalen zivilen Polizei\u201c darstellte.<a href=\"#_ftn1531\" name=\"_ftnref1531\">[1531]<\/a> Im M\u00e4rz 2009 beklagte die innenpolitische Sprecherin der Gr\u00fcnen Bundestagsfraktion die \u201emangelnde Transparenz\u201c im Hinblick auf die zuk\u00fcnftigen Aufgaben der Hundertschaften; sie forderte die Bundesregierung auf \u201eim Innenausschuss umfassend \u00fcber das Einsatzkonzept von Auslandshundertschaften\u201c zu informieren.<a href=\"#_ftn1532\" name=\"_ftnref1532\">[1532]<\/a><\/p>\n<p>Bisher scheinen die beiden Hundertschaften noch keine gro\u00dfe Relevanz entfaltet zu haben. Nach einem Bericht des Beh\u00f6rdenSpiegel waren im M\u00e4rz 2008 weniger als die H\u00e4lfte der Stellen in den Einheiten besetzt.<a href=\"#_ftn1533\" name=\"_ftnref1533\">[1533]<\/a> Auch ist nicht ver\u00f6ffentlicht, ob Angeh\u00f6rige der Hundertschaften bereits im Auslandseinsatz waren. Betrachtet man die Mandate der Eins\u00e4tze, so k\u00e4me allenfalls das Kosovo f\u00fcr einen geschlossenen Einsatz in Frage. Dar\u00fcber hinaus w\u00e4ren Berater in Fragen geschlossener Polizeieinheiten und -eins\u00e4tze denkbar, aber um dies realisieren zu k\u00f6nnen, w\u00e4re die Bildung spezieller Auslandseinheiten in Deutschland unsinnig. Mithin machte die neue Einheit nur Sinn, wenn man sie als institutionelle Vorkehrung f\u00fcr zuk\u00fcnftige Auslandseins\u00e4tze betrachtet, in denen geschlossene Einheiten gefordert werden.<\/p>\n<p>In einem Positionspapier hat die Gewerkschaft der Polizei gefordert, \u201ezur Bew\u00e4ltigung gewaltt\u00e4tiger Auseinandersetzungen\u201c \u201eentsprechend ausgebildete und ausger\u00fcstete geschlossene Einheiten vorzuhalten und einzusetzen. Diese sollen grunds\u00e4tzlich von der Bundespolizei gestellt werden.\u201c<a href=\"#_ftn1534\" name=\"_ftnref1534\">[1534]<\/a> Aus Sicht der Gewerkschaft diente eine solche Einheit nicht nur der Entlastung der L\u00e4nderpolizeien, sondern sie w\u00e4re auch in der Lage, die Kluft zwischen den milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten auf der einen und den polizeilichen F\u00e4higkeiten auf der anderen Seite zu \u00fcberbr\u00fccken. Forderungen, die Einheiten mit Maschinengewehren zu bewaffnen,<a href=\"#_ftn1535\" name=\"_ftnref1535\">[1535]<\/a> zielen in diese Richtung. Zugleich erm\u00f6glichten \u201erobuste\u201c Polizeieinheiten, dass sich die Bundeswehr von polizeilichen Aufgaben im Ausland schneller zur\u00fcckziehen k\u00f6nnte.<a href=\"#_ftn1536\" name=\"_ftnref1536\">[1536]<\/a><\/p>\n<p>Die gr\u00f6\u00dferen Auslandsmissionen der deutschen Polizeien fanden bzw. finden im Zusammenhang mit kriegerischen Interventionen statt. In der Regel ist internationales Milit\u00e4r bereits vor Ort und in einer zweiten Phase werden Polizeikr\u00e4fte in das Land gebracht. Mit dieser Konstellation ist die (anf\u00e4ngliche) Dominanz des Milit\u00e4rs verbunden, weil diese neben der milit\u00e4rischen auch f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit zust\u00e4ndig waren. Erst mit der Etablierung internationaler Polizeikr\u00e4fte und\/oder dem Aufbau (neuer) nationaler Polizeien wird diese Aufgabe schrittweise an die zivilen Kr\u00e4fte \u00fcbertragen. In diesen \u201e\u00dcbergangsphasen\u201c ergibt sich eine Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Milit\u00e4r und Polizei aus den allt\u00e4glichen Herausforderungen und der Logik einer auf stabile zivile Gesellschaften gerichteten Interventionsstrategie.<a href=\"#_ftn1537\" name=\"_ftnref1537\">[1537]<\/a> Art und Ausma\u00df der polizeilich-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit k\u00f6nnen je nach den Umst\u00e4nden erheblich differieren. Zum einen k\u00f6nnen die internationalen Polizeien auf das Milit\u00e4r deshalb angewiesen sein, weil ihr Mandat keine exekutiven Befugnisse zul\u00e4sst und sie deshalb keinen Zwang gegen die BewohnerInnen anwenden k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn1538\" name=\"_ftnref1538\">[1538]<\/a> Zum anderen sind Situationen erwartbar, in denen die polizeilichen Kr\u00e4fte und Einsatzmittel nicht ausreichen, um \u00f6ffentliche Sicherheit gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Die Unruhen im Kosovo 2004 sind ein Beispiel f\u00fcr diese Konstellation. Sofern \u201erobuste\u201c, d.h. \u00fcber eine gr\u00f6\u00dferes Gewaltpotential verf\u00fcgende Polizeieinheiten nicht zur Verf\u00fcgung stehen, bietet sich sicherheitsstrategisch nur die engere Zusammenarbeit mit dem Milit\u00e4r an.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich hat sich in Afghanistan eine neue Form polizeilich-milit\u00e4rischer Kooperation herausgebildet. Die Bundesrepublik \u00fcbernahm nach der Etablierung der Regierung Karsai zun\u00e4chst im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung zwischen den Interventionsm\u00e4chten die F\u00fchrungsrolle f\u00fcr den Polizeiaufbau. 2007 wurde diese \u00dcbereinkunft in die \u201eEU Police Mission in Afghanistan\u201c (EUPOL AFG) umgewandelt. 2009 war Deutschland mit 32 PolizeibeamtInnen an dieser auf die Beratung der Regierung angelegten Mission beteiligt. Ebenfalls auf Beratung, aber auch auf konkrete Unterst\u00fctzung beim Polizeiaufbau ist die Arbeit des deutschen Projektb\u00fcros<a href=\"#_ftn1539\" name=\"_ftnref1539\">[1539]<\/a> in Kabul angelegt. Grundlage seiner Arbeit ist ein bilaterales Abkommen zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen Regierung von 2002. Das Projektb\u00fcro \u2013 2009 mit 77 PolizistInnen besetzt \u2013 soll die Regierung beraten, die internationalen Polizeihilfen koordinieren, die deutsche bilateral zugesagte Polizeihilfe umsetzen sowie die Ausbildung<a href=\"#_ftn1540\" name=\"_ftnref1540\">[1540]<\/a> von Polizeirekruten unterst\u00fctzen und Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Polizeiakademie leisten. Im Hinblick auf die Ausbildung der afghanischen PolizistInnen wurde eine internationale Arbeitsteilung dahingehend vereinbart, dass die USA f\u00fcr die Ausbildung des einfachen Polizeidienstes zust\u00e4ndig sind und Deutschland f\u00fcr die des polizeilichen F\u00fchrungspersonals. Trotz dieser Aufteilung ist Deutschland auch an der Ausbildung einfacher Streifenpolizisten beteiligt.<\/p>\n<p>Bis Oktober 2007 waren von deutscher Seite 1.529 afghanischen Polizisten vergleichbar dem gehobenen Dienst in Deutschland und 2.598 vergleichbar dem mittleren Dienst ausgebildet worden. Dar\u00fcber hinaus hatten bis zu diesem Zeitpunkt 14.280 afghanische PolizistInnen an deutschen Fortbildungsma\u00dfnahmen teilgenommen.<a href=\"#_ftn1541\" name=\"_ftnref1541\">[1541]<\/a> In der Jahresbilanz f\u00fcr 2008 hei\u00dft es, allein in diesem Jahr h\u00e4tten deutsche Trainer 2.600 afghanische Polizisten \u201ef\u00fcr ihre berufliche Laufbahn qualifiziert\u201c. Dabei habe der Schwerpunkt \u201eauf der Qualifizierung von einfachen Polizisten in polizeilichen Grundfertigkeiten sowie auf Fortbildungskurse f\u00fcr robuste Einheiten der Bereitschaftspolizei ANCOP (Afghan National Civil Order Police) und den Spezialkr\u00e4ften QRF (Quick Reaction Force) der Grenzpolizei\u201c gehandelt.<a href=\"#_ftn1542\" name=\"_ftnref1542\">[1542]<\/a><\/p>\n<p>Eine besondere Variante in der deutschen Polizeihilfe entwickelte sich 2007, als die Feldj\u00e4ger der Bundeswehr die Ausbildung von Rekruten f\u00fcr den einfachen Dienst in der \u201eAfghan National Police\u201c \u00fcbernahmen. Im Rahmen freier Kapazit\u00e4ten, so die Bundesregierung, h\u00e4tten die deutschen ISAF-Kontingente bereits seit Beginn der Intervention die Polizeiausbildung unterst\u00fctzt. Generell werde die T\u00e4tigkeit der deutschen Polizisten in Afghanistan \u201elogistisch in hervorragender Weise durch das deutsche Einsatzkontingent ISAF unterst\u00fctzt\u201c.<a href=\"#_ftn1543\" name=\"_ftnref1543\">[1543]<\/a> Durch eine \u00dcbereinkunft zwischen den Ausw\u00e4rtigen Amt, dem Entwicklungs-, Verteidigungs- und Innenministerium wurde die Ausbildungshilfe auf eine dauerhafte Grundlage gestellt. Am 1.4.2007 nahm ein 30-k\u00f6pfiges Feldj\u00e4gerausbildungskommando in Mazar-e-Sharif seine Arbeit auf.<a href=\"#_ftn1544\" name=\"_ftnref1544\">[1544]<\/a> Schwerpunkte der Ausbildung, die auch an acht anderen Orten angeboten wurde, waren die Themen \u201eEigensicherung\u201c und \u201epolizeiliche Basisaufgaben\u201c; die Ausbildung dauert ca. eine Woche. Es gehe, nach Angaben der Bundesregierung, hierbei um die \u201eVermittlung von Basiswissen\u201c: \u201eAufgrund ihrer milit\u00e4rpolizeilichen Ausbildung verf\u00fcgen die Feldj\u00e4ger \u00fcber eine ausreichende Qualifikation zur Vermittlung dieser polizeilichen Grundkenntnisse an die ANP\u201c.<a href=\"#_ftn1545\" name=\"_ftnref1545\">[1545]<\/a> Bis Oktober 2007 hatten die Feldj\u00e4ger 1.052 Angeh\u00f6rige des einfachen Dienstes der ANP ausgebildet;<a href=\"#_ftn1546\" name=\"_ftnref1546\">[1546]<\/a> in der Jahresbilanz f\u00fcr 2008 ist von insgesamt 4.400 durch die Feldj\u00e4ger ausgebildete afghanische Polizisten die Rede.<a href=\"#_ftn1547\" name=\"_ftnref1547\">[1547]<\/a><\/p>\n<p>Seit 2009 setzen die deutschen Polizeihelfer in Afghanistan das von den USA entwickelte Programm \u201eFocused District Development\u201c (FDD) um. Diese Programm dient der Restrukturierung der Afghan National Police auf Distriktebene. Eingebettet in eine vorg\u00e4ngige Evaluation und eine nachfolgende Phase des Mentoring besteht der Kern des Programms in der gleichzeitigen Ausbildung der kompletten Polizeieinheiten eines Distrikts in einem Ausbildungszentrum. W\u00e4hrend dieser Phase werden die Polizeiaufgaben in dem Gebiet durch die afghanische Bereitschaftspolizei ANCOP wahrgenommen. Das deutsche FDD-Programm findet im deutschen Polizeitrainigszentrum in Mazar-e Sharif statt, dessen Kapazit\u00e4ten 2009 von 200 auf 400 Ausbildungspl\u00e4tze erh\u00f6ht werden sollten. Zuk\u00fcnftig soll das deutsche FDD auch auf die Provinzen Kunduz und Badakhshan ausgedehnt werden. Das FDD wird von einem Polizei-Mentoring-Team (PMT) begleitet. Dieses Team besteht neben zwei Dolmetschern aus bis zu vier Polizisten und bis zu vier Feldj\u00e4gern. Sowohl Polizisten wie Feldj\u00e4ger sind mit getrennten Anteilen an der Ausbildung beteiligt.<a href=\"#_ftn1548\" name=\"_ftnref1548\">[1548]<\/a> Nach Angaben der Bundesregierung hat die Bundeswehr sich bereiterkl\u00e4rt, \u201eneben logistischer Unterst\u00fctzung die Ausbildung in robusten Mandaten zu \u00fcbernehmen\u201c.<a href=\"#_ftn1549\" name=\"_ftnref1549\">[1549]<\/a> Auf Nachfrage teilte sie mit, dass die Bundeswehr sich beim \u201eFDD Programm zus\u00e4tzlich mit infanteristischen Inhalten\u201c einbringe.<a href=\"#_ftn1550\" name=\"_ftnref1550\">[1550]<\/a><\/p>\n<p>Wenn auch nur auf der Ebene der Ausbildung, so steht dieser Teil des Engagements der Bundeswehr in Afghanistan in Widerspruch zur offiziellen Strategie, der zufolge das ausl\u00e4ndische Milit\u00e4r sich m\u00f6glichst rasch aus den Angelegenheiten der \u00f6ffentlichen Sicherheit zur\u00fcckziehen soll. Die Polizei \u201einfanteristisch\u201c zu schulen, kann wohl als Eingest\u00e4ndnis interpretiert werden, dass den Sicherheitsprobleme Afghanistans nur mit \u201erobusten\u201c, d.h. milit\u00e4rischen oder milit\u00e4r\u00e4hnlichen Mitteln begegnet werden kann.<\/p>\n<p>In dem anderen gro\u00dfen Missionsgebiet, in dem deutsche SoldatInnen und PolizistInnen gleichzeitig t\u00e4tig waren, im Kosovo, scheint das Modell des milit\u00e4rischen R\u00fcckzugs aus der Gew\u00e4hrleistung \u00f6ffentlicher Sicherheit gegenw\u00e4rtig eher aufzugehen. Die europ\u00e4ische Mission EULEX und der \u201eKosovo Police Service\u201c seien mittlerweile so gefestigt, dass die Feldj\u00e4ger der Bundeswehr \u201ein der dritten Reihe angesiedelt\u201c seien.<a href=\"#_ftn1551\" name=\"_ftnref1551\">[1551]<\/a> Selbst beim CRC-Training reduziere sich die Rolle der deutschen Milit\u00e4rpolizei \u201eimmer mehr auf eine beratende T\u00e4tigkeit\u201c.<a href=\"#_ftn1552\" name=\"_ftnref1552\">[1552]<\/a><\/p>\n<p>Die enge Zusammenarbeit in den Einsatzl\u00e4ndern findet keine Entsprechung durch gemeinsame Vor- oder Nachbereitungen in Deutschland. Bundeswehr und Polizeien bereiten ihre Kontingente in getrennten Programme auf die Missionen\/Eins\u00e4tze vor. Die einzige bekannte Kooperation besteht im gegenseitigen Austausch von Referenten.<a href=\"#_ftn1553\" name=\"_ftnref1553\">[1553]<\/a><\/p>\n<p><strong>7.4 R\u00fcckwirkungen und Folgen<\/strong><\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung oder Herstellung \u00f6ffentlicher Sicherheit ist im Kontext des neuen Interventionismus zum Gegenstand internationaler Politik geworden. Weder die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese Entwicklung noch die Folgen, die sie in und f\u00fcr die Staaten, in denen fremdes Sicherheitspersonal aktiv wird, zeitigen, konnten hier betrachtet werden.<a href=\"#_ftn1554\" name=\"_ftnref1554\">[1554]<\/a> Der kursorische Blick auf das Auslandsengagement von Bundeswehr (und deutschen Polizeien) wurde nur deshalb unternommen, weil die Debatte \u00fcber den Inlandseinsatz der Bundeswehr immer wieder an die Eins\u00e4tze im Ausland ankn\u00fcpft.<\/p>\n<p>Vor allem von denjenigen, die die Bundeswehr an polizeilichen Aufgaben in Deutschland beteiligen wollen, werden die Auslandsmissionen als Vorbild f\u00fcr zuk\u00fcnftige Entwicklungen dargestellt. Aus den Konflikten in den Einsatzl\u00e4ndern ergebe sich die Notwendigkeit der \u201evermehrte(n) Zusammenarbeit unterschiedlicher Organisationen und Ebenen\u201c. Deshalb m\u00fcsse an die Stelle der traditionellen \u201eRessort- und Interessenorientierung\u201c eine \u201ekonsequente Wirkungsorientierung\u201c gesetzt werden. Es gehe \u201edarum, im weiten Spektrum heutiger und k\u00fcnftiger Sicherheits- und Stabilit\u00e4tsrisiken mit seinen vielf\u00e4ltigen Ursachen ein politisches Konzept zu finden, das ganzheitlich vorausschauend diplomatische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und milit\u00e4rische Ma\u00dfnahmen verbindet, um Krisen und Konflikten m\u00f6glichst schon am Ort ihres Entstehens zu begegnen\u201c.<a href=\"#_ftn1555\" name=\"_ftnref1555\">[1555]<\/a> Es ist offenkundig, dass ein \u201eganzheitlich vorausschauender\u201c Ansatz, der von den erhofften Wirkungen bestimmt ist, nicht an den eigenen Landesgrenzen halt machen kann. Konzeptionell wird damit eine Br\u00fccke zwischen den Auslandseins\u00e4tzen und der Idee der Vernetzung im Innern gebildet.<\/p>\n<p>In den Auslandseins\u00e4tzen werde zudem das milit\u00e4rische Handlungsprofil durch polizeiliche oder polizei\u00e4hnliche Ma\u00dfnahmen erweitert. Dazu geh\u00f6ren etwa Streifenfahrten im Zust\u00e4ndigkeitsgebiet, aber auch Durchsuchungen und Festnahmen oder die Kontrolle von Menschenmassen. Auf die Frage, ob Bundeswehrsoldaten \u00fcber die F\u00e4higkeiten verf\u00fcgten, um \u201emit gro\u00dfen Menschenansammlungen, aus denen heraus Straftaten begangen werden (z.B. randalierende Hooligans), umzugehen, antwortete die Bundesregierung, dass \u201eeinzelne Bundeswehrkontingente &#8230; \u00fcber die erforderliche Ausbildung und eine entsprechende materielle Ausstattung\u201c verf\u00fcgten. Beides sei \u201eauch wiederholt im Rahmen der Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr gefordert gewesen.\u201c<a href=\"#_ftn1556\" name=\"_ftnref1556\">[1556]<\/a> Mit Bedauern hei\u00dft es in einem Kommentar zu einem Bild, das Bundeswehr und Polizei bei gemeinsamen Mordermittlungen im Kosovo zeigt: \u201eWas im internationalen Einsatz m\u00f6glich ist, kann in Deutschland nicht praktiziert werden\u201c.<a href=\"#_ftn1557\" name=\"_ftnref1557\">[1557]<\/a> Die polizeilich-milit\u00e4rische Zusammenarbeit im Ausland habe der Diskussion um die T\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Innern \u201eneuen Auftrieb\u201c gegeben.<a href=\"#_ftn1558\" name=\"_ftnref1558\">[1558]<\/a> Zwar sei die Aufrechterhaltung der Sicherheit im Innern eine polizeiliche Aufgabe, aber wenn die Probleme zun\u00e4hmen (\u201ees an allen Ecken und Enden brennt\u201c), dann stelle sich auch die Frage nach der Rolle des Milit\u00e4rs erneut \u201e \u2013 zumal die Bundeswehr derzeit schon in Auslandseins\u00e4tzen praktisch polizeiliche Aufgaben wahrnimmt, sich darauf insoweit vorbereitet und gewisse Erfahrungen sammelt\u201c.<a href=\"#_ftn1559\" name=\"_ftnref1559\">[1559]<\/a> Die Transformation der Bundeswehr wird in diesem Argumentationsstrang auf die F\u00e4higkeit zur Aufstandsbek\u00e4mpfung verengt: \u201eDie Bundeswehr wird so umgebaut, dass sie vor allem den diffusen Gefahren innerer Unfriedlichkeiten gerecht werden kann\u201c.<a href=\"#_ftn1560\" name=\"_ftnref1560\">[1560]<\/a> Wegen der Auslandseins\u00e4tze auf \u201einnere Unfriedlichkeiten\u201c vorbereitet, spricht, so die Logik, nichts dagegen, sie auch im Inland zu verwenden.<\/p>\n<p>Durch die internationale Einbindung der Auslandseins\u00e4tze, durch die Notwendigkeit milit\u00e4risch-polizeilicher Kooperationen vor Ort und der konzeptionellen Einbindung, namentlich durch die der Europ\u00e4ischen Union, werde der Druck auf die deutsche Unterscheidung zwischen milit\u00e4rischen und polizeilichen Aufgaben zunehmen: \u201eDas bisherige weitgehend legalistisch bestimmte Sicherheitsverst\u00e4ndnis deutscher Verwaltungsjuristen wird sich beeilen m\u00fcssen, die Realit\u00e4t einzuholen.\u201c<a href=\"#_ftn1561\" name=\"_ftnref1561\">[1561]<\/a> Mit den EU-Pl\u00e4nen werde \u201eein Signal gesetzt, die eher steril vor sich hin d\u00fcmpelnde nationale milit\u00e4risch-polizeiliche Zusammenarbeit zu \u00fcberdenken bzw. zu reanimieren\u201c.<a href=\"#_ftn1562\" name=\"_ftnref1562\">[1562]<\/a><\/p>\n<p>Das Argument des erfolgreichen milit\u00e4risch-polizeilichen Verbundes in den Auslandseins\u00e4tzen verkennt jedoch deren Besonderheiten. Selbst dort, wo einzelne Milit\u00e4reinheiten polizeiliche Aufgaben wahrnehmen, tun sie das in einem gewalthaften Umfeld. Um sieht man von den beratenden und unterst\u00fctzenden Polizeimissionen ab,<a href=\"#_ftn1563\" name=\"_ftnref1563\">[1563]<\/a> so zielen die Anstrengungen, \u00f6ffentliche Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten, auf Konstellationen, in denen reale oder potentielle Gewaltsituationen policiert werden sollen. Die Ausr\u00fcstung von Bundeswehreinheiten mit CRC-Wirkmitteln steht exemplarisch f\u00fcr die Herausforderungen, denen sich die ausl\u00e4ndischen Sicherheitskr\u00e4fte in Nachkriegs- oder B\u00fcrgerkriegsgesellschaften gegen\u00fcber sehen. Symptomatisch f\u00fcr die Verschiebungen zwischen milit\u00e4rischem und polizeilichem Handeln ist denn auch die Tatsache, dass die deutschen Feldj\u00e4ger im Auslandseinsatz \u00fcber Gummigeschosse verf\u00fcgen, deren Verwendung den deutschen Polizeien im Inland untersagt ist.<\/p>\n<p>Durch die Sicherheitsarrangements in den Auslandseins\u00e4tzen soll ein stablisierender Rahmen geschaffen werden<a href=\"#_ftn1564\" name=\"_ftnref1564\">[1564]<\/a> \u2013 auf einem Sicherheitsniveau, das in westlichen Demokratien seit Jahrzehnten als gefestigt gilt. <\/p>\n<p>Angesichts den gewandelten Formen der Kriegf\u00fchrung, in der die milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten nicht l\u00e4nger allein darauf gerichtet sind, Kriege zwischen staatlichen Armeen zu gewinnen, ver\u00e4ndern sich auch die Einsatzbereiche des Milit\u00e4rs im Innern. Dass \u201eein milit\u00e4rischer Gewalteinsatz gegen die eigenen B\u00fcrgerInnen &#8230; jedoch heute in der Bundesrepublik wie in allen anderen westeurop\u00e4ischen Staaten unvorstellbar\u201c<a href=\"#_ftn1565\" name=\"_ftnref1565\">[1565]<\/a> sei, ist nur insofern plausibel, wenn der \u201emilit\u00e4rische Gewalteinsatz\u201c als Niederwerfen eines Aufstandes durch Armeen vorgestellt werden. Betrachtet man hingegen das neue F\u00e4higkeitsprofil, das in Teilen in den Auslandseins\u00e4tzen sichtbar wird, so scheinen Verwendungen im Inland keineswegs \u201eunvorstellbar\u201c. Denn es ist offenkundig, dass die Bundeswehr Einsatzkonzepte, Qualifikationen und Wirkmittel (Waffen etc.) entwickelt und zunehmend besitzen wird, die sie in die Lage versetzen sollen, bei \u201einneren Unruhen\u201c in den Einsatzgebieten angemessener reagieren zu k\u00f6nnen, um die Mission nicht durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig eingesetzte Milit\u00e4rgewalt insgesamt in Gefahr zu bringen. Dabei handelt es sich allerdings um ein Arsenal, das im Inland angewandt, nicht nur situativ eskalierend wirken, sondern auch den R\u00fcckhalt der Bundeswehr in der Bev\u00f6lkerung nachhaltig ersch\u00fcttern w\u00fcrde. Wer deshalb in den Auslandseins\u00e4tzen ein Argument f\u00fcr den Inlandseinsatz sucht, unterstellt f\u00fcr die Bundesrepublik ein gesellschaftliches Konfliktniveau, das weder vorhanden, noch erwartbar ist. Das Arsenal der CRC-Bek\u00e4mpfung im Ausland in Deutschland einzusetzen, w\u00fcrde nicht zur Befriedung, sondern zur Versch\u00e4rfung von Konflikten beitragen. Wegen des vollkommen verschiedenen Kontextes halten auch die (wenigen) befragten Soldaten, die in Auslandseins\u00e4tzen waren, die Erfahrungen nicht f\u00fcr auf das Inland \u00fcbertragbar.<a href=\"#_ftn1566\" name=\"_ftnref1566\">[1566]<\/a><\/p>\n<p>Aus abstrakt-technischen F\u00e4higkeiten von Teilen der Bundeswehr, die bestimmten polizeilichen Handlungen entsprechen, geht kein Automatismus in Richtung Inlandsverwendung aus. Sie stellen allenfalls ein Reservoir, aus dem bei entsprechenden Anl\u00e4ssen und dem politischen Willen, Konflikten im Inland mit massiver staatlicher Gewalt zu begegnen, gesch\u00f6pft werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die \u00f6ffentlichen, politischen und rechtlichen Hindernisse gegen\u00fcber einem milit\u00e4rischen Reimport in Deutschland erheblich sind, scheinen R\u00fcckwirkungen im Bereich der Polizeien wahrscheinlicher. Bislang sind deutsche Polizisten im Ausland nur ausnahmsweise mit exekutiven Aufgaben betraut; auch nimmt Deutschland nicht an den mit exekutiven Mandaten versehenen Missionen der EU teil.<a href=\"#_ftn1567\" name=\"_ftnref1567\">[1567]<\/a> Beides kann sich jedoch bei neuen Missionen schnell \u00e4ndern, ohne dass Gesetzgeber und \u00d6ffentlichkeit darauf direkt Einfluss nehmen k\u00f6nnten. Namentlich die Ver\u00e4nderungen bei der Bundespolizei, die Schaffung der Auslandshundertschaften, deuten auf die Bereitstellung von \u201erobusten\u201c Polizeieinheiten f\u00fcr den Auslandseinsatz hin, die dann auch leicht im Inland verwendet werden k\u00f6nnten. Insbesondere von dieser spezifischen polizeilichen \u201eAuslandsorientierung\u201c, die bislang erst in Ans\u00e4tzen erkennbar ist, k\u00f6nnte eine Militarisierung der Polizei ausgehen.<a href=\"#_ftn1568\" name=\"_ftnref1568\">[1568]<\/a><\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Bundeswehr im Innern \u2013 eine Perspektive?<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>8.1 Zusammenfassung: Mehr Sicherheit durch das Milit\u00e4r?<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Am Anfang einer zusammenfassenden Betrachtung muss an die bundesrepublikanische Ausgangssituation erinnert werden. Erst von dieser Basis aus wird das Ausma\u00df der gegenw\u00e4rtigen Ver\u00e4nderungen und deren Bedeutung f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis von Milit\u00e4r und Gesellschaft in Deutschland, f\u00fcr den Beitrag der Streitkr\u00e4fte zu einer am \u201eneuen Sicherheitsbegriff\u201c orientierten Politik, aber auch f\u00fcr die Bundeswehr selbst deutlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bis in die Gegenwart stellen die Notstandsgesetze von 1968 die zentrale Orientierung auf der verfassungsrechtlichen Ebene dar. F\u00fcr die alte Bundesrepublik er\u00f6ffneten und begrenzten sie gleicherma\u00dfen das Feld, in dem die Bundeswehr im Innern t\u00e4tig werden durfte. Verfassungsrechtlich wurde damit eine seit 1955 offene Frage beantwortet, wenngleich der Graubereich, wie die Diskussionen seit den 1980er Jahren zeigten, durch diese Bestimmungen nicht verschwanden, sondern auf die Ebene der Interpretation bzw. der \u2013 ausbleibenden \u2013 Konkretisierung in Spezialgesetzen verschoben wurde. Die \u201eLogik\u201c der Notstandsgesetze bestand darin, das Milit\u00e4r als innere Ordnungsmacht f\u00fcr allt\u00e4gliche Sicherheitsprobleme zu neutralisieren, indem die Bundeswehr nur unter zwei Bedingungen im Inland t\u00e4tig werden durfte: Entweder in den F\u00e4llen des \u00e4u\u00dferen oder inneren Notstandes oder bei gro\u00dfen (Natur)Katastrophen.<a href=\"#_ftn1569\" name=\"_ftnref1569\">[1569]<\/a> (Daneben wurden die allgemeinen Amtshilferegelungen auf die Bundeswehr angewandt, wobei ihre spezifisch milit\u00e4rischen Potenzialen von der Amtshilfe ausgeschlossen blieben.)<\/p>\n<p>Der Kompromiss von 1968 ver\u00e4nderte die \u201eSicherheitsverfassung\u201c der Bundesrepublik nachhaltig. Am deutlichsten waren die Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die Polizeien. Indem die Bundeswehr als Reserve f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Krisen \u2013 nicht nur f\u00fcr den Verteidigungsfall, sondern auch zur Bek\u00e4mpfung des bewaffnet die Bundesrepublik bedrohenden inneren Feindes \u2013 zur Verf\u00fcgung stand, konnten die Polizeien ihre paramilit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten abbauen. Die Bundeswehr in Notstandsf\u00e4llen einsetzen zu d\u00fcrfen, war der Preis f\u00fcr die Entmilitarisierung der Polizeien. Der R\u00fcckgriff auf die Bundeswehr sollte, so die zeitgen\u00f6ssische Argumentation, verhindern, dass die Polizeien milit\u00e4risch ausger\u00fcstet und ausgebildet werden m\u00fcssten.<a href=\"#_ftn1570\" name=\"_ftnref1570\">[1570]<\/a> In Folge der Notstandsgesetzgebung setzte deshalb zun\u00e4chst eher eine Zivilisierung als die \u2013 von den Kritikern bef\u00fcrchtete \u2013 Militarisierung innerer Sicherheitswahrung ein. Angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik erlaubte die Etablierung des Milit\u00e4rs als Eingriffsreserve f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Bedrohungslagen, Apparate und Strategien innerer Sicherheitswahrung zu modernisieren. Weder unkontrollierte Streiks noch bewaffnete Aufst\u00e4nde, die man h\u00e4tte paramilit\u00e4risch bezwingen k\u00f6nnen, schienen die Sicherheit der Bundesrepublik zu bedrohen, sondern eher allt\u00e4gliche Ph\u00e4nomene, die eng mit dem gesellschaftlichen Alltag verflochten waren \u2013 von der Rauschgift- \u00fcber die Wirtschaftskriminalit\u00e4t bis zur Gewalt in den St\u00e4dten. Selbst gegen den Terrorismus westdeutscher Pr\u00e4gung halfen milit\u00e4rische Strategien nicht; statt dessen wurde das polizeiliche Repertoire erweitert.<\/p>\n<p>Mitunter sind Elemente der polizeilichen Modernisierung und Umr\u00fcstung seit den 1970er Jahren, namentlich die Einrichtung von schutzpolizeilichen Sondereinheiten, als Militarisierung der Polizei interpretiert worden. Diese Bewertung wird durch Ausbildung, Auftreten, Bewaffnung und der F\u00e4higkeit t\u00f6dliche Gewalt auszu\u00fcben nahegelegt, sie verkennt jedoch, dass es sich dabei strategisch um die Aus\u00fcbung gezielter Gewalt handelt, w\u00e4hrend das milit\u00e4rische Gewaltpotential so ausgelegt ist, dass es sowohl strategisch als auch von der Bewaffnung her nicht zwischen \u201eZielpersonen\u201c (T\u00e4tern, St\u00f6rern) und Unbeteiligten unterscheidet.<a href=\"#_ftn1571\" name=\"_ftnref1571\">[1571]<\/a> F\u00fcr die Konfliktlagen in modernen Gesellschaften war, so Werkentin, die Gewalthaftigkeit des Milit\u00e4rs \u201ezu grobschl\u00e4chtig\u201c.<a href=\"#_ftn1572\" name=\"_ftnref1572\">[1572]<\/a> Das Milit\u00e4r schien deshalb nicht nur ungeeignet, inneren Sicherheitsproblemen mit Aussicht auf Erfolg zu begegnen, sondern die Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit seiner Mittel war von der dauerhaften Gefahr begleitet, die Sicherheitsprobleme zu versch\u00e4rfen.<\/p>\n<p>Aus dieser Perspektive macht die j\u00fcngere Diskussion um den vermehrten Einsatz der Bundeswehr im Innern nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass sich die allt\u00e4gliche Sicherheitslage so ver\u00e4ndert hat, dass ihr milit\u00e4risch begegnet werden m\u00fcsse, und\/oder dass das Gewaltpotential der transformierten Bundeswehr nicht mehr so \u201egrobschl\u00e4chtig\u201c , sondern zu gezielten polizeilichen oder polizei\u00e4hnlichen Einsatzformen f\u00e4hig ist.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Betrachtet man zun\u00e4chst nicht die politischen und juristischen Diskurse, sondern die T\u00e4tigkeiten der Bundeswehr im Innern im letzten Jahrzehnt, so zeigt sich ein \u00fcberraschendes Ergebnis: Den gr\u00f6\u00dften Zuwachs haben die Streitkr\u00e4fte im Bereich der allgemeinen Amtshilfe und der Hilfen zugunsten Dritter zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um T\u00e4tigkeiten, bei denen die spezifisch milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten der Streitkr\u00e4fte keine Rolle spielen. Neben den Leistungen, die mehr oder weniger offen der Werbung in eigener Sache dienen, erbringt die Bundeswehr im Kontext der Amtshilfe Dienstleistungen, die von beliebigen Beh\u00f6rden oder Organisationen erbracht werden k\u00f6nnten. Auf die Ressourcen der Bundeswehr wird zur\u00fcckgegriffen, weil sie verf\u00fcgbar und vergleichsweise kosteng\u00fcnstig sind. Gemessen am Kriterium innenpolitischer Neutralit\u00e4t scheinen diese T\u00e4tigkeiten zun\u00e4chst unbedenklich. Dass auf die Mittel der Bundeswehr in der technischen Amtshilfe h\u00e4ufiger zur\u00fcckgegriffen wird, kann aber als Indiz f\u00fcr schwindende zivile Ressourcen interpretiert werden. Die vermehrten Amtshilfen w\u00e4ren aus dieser Perspektive eine Indiz f\u00fcr die gewachsene Bedeutung der Institution Bundeswehr in der Erledigung allt\u00e4glicher Angelegenheiten. Zusammen mit dem Ansehensgewinn, der mit derartigen T\u00e4tigkeiten verbunden ist, f\u00fchrten die Amtshilfen zu einer praktischen und legitimatorischen St\u00e4rkung des Milit\u00e4rs.<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die engeren Fragen nach dem Anteil an der Aufrechterhaltung \u00f6ffentlicher Sicherheit sind jene Ausschnitte der Amtshilfepraxis von Bedeutung, in denen die Bundeswehr mittelbar oder unmittelbar hoheitliche oder quasihoheitliche Aufgaben wahrnimmt. In beiden Bereichen der \u201etechnischen Amtshilfe\u201c (den Leistungen zugunsten Dritter, wie der Amtshilfe f\u00fcr andere Beh\u00f6rden) ist eine Zunahme dieser unmittelbar sicherheitsrelevanten T\u00e4tigkeiten festzustellen. Das Spektrum reicht von der Wahrnehmung des Hausrechts durch Feldj\u00e4ger bis zu Transport- und anderen logistischen Unterst\u00fctzungleistungen f\u00fcr die Polizei. \u00dcber eine blo\u00df formale und nicht funktionale Argumentation (in der Frage des Hausrechts) bzw. durch einen weiten Begriff technischer Amtshilfe und eines engen Einsatzbegriffs werden diese Formen der Amtshilfe juristisch gerechtfertigt. Dass die Bundeswehr unmittelbar selbst an der Sicherheitswahrung mitwirkt \u2013 bereits allein durch die Pr\u00e4senz im \u00f6ffentlichen Raum und der von ihr ausgehenden Einsch\u00fcchterung (Tornados und Fenneks in Heiligendamm) oder mittelbar die F\u00e4higkeiten der Polizei verst\u00e4rkt, ist offenkundig. Insofern wird durch diese sicherheits- und eingriffsnahen Amtshilfen das Gebot innenpolitischer Neutralit\u00e4t verletzt. Ohne dass die spezifisch milit\u00e4rischen Gewaltressourcen der Bundeswehr eingesetzt w\u00fcrden, wird die Bundeswehr zu einem Akteur auf dem Feld \u2013 nahezu \u2013 allt\u00e4glicher Sicherheitswahrung. In jedem Fall dr\u00e4ngt sich f\u00fcr die vergangenen Jahre der Eindruck auf, dass in Deutschland keine gr\u00f6\u00dfere Veranstaltung ohne die Beteiligung der Bundeswehr stattfinden kann. Deren vermehrtes Engagement im Innern deutet nicht nur auf eine Schw\u00e4che der zivilen Beh\u00f6rden hin, denn der R\u00fcckgriff auf die Bundeswehr ist auch den finanziellen Problemen der \u00f6ffentlichen Hand geschuldet, sondern er ist auch Ausdruck der schwindenden Sensibilit\u00e4t der Verantwortlichen gegen\u00fcber der Rolle der Bundeswehr im Innern.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>F\u00fcr weite Bereiche des Katastrophenschutzes bestehen in der Praxis weder verfassungsrechtliche noch allgemeine politische Probleme. Seit 1968 (und auch schon vorher) wird die Bundeswehr subsidi\u00e4r zur Bew\u00e4ltigung von Katastrophen und schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen eingesetzt. Auf der praktischen Ebene ist in der j\u00fcngeren Vergangenheit die Selbstst\u00e4ndigkeit der Bundeswehr im Einsatz und die Verbindlichkeit ihrer Ressourcen thematisiert worden. Die Bundeswehr wehrt sich bis in die Gegenwart erfolgreich, ihre Ressourcen in zivile Katastrophenschutzpl\u00e4ne einbeziehen zu lassen. Statt dessen bietet sie \u201eF\u00e4higkeiten\u201c an, \u00fcber deren tats\u00e4chliche Verf\u00fcgbarkeit sie im Einzelfall entscheiden will. So nachteilig diese Position f\u00fcr die L\u00e4nder und deren nachgeordnete Katastrophenschutzbeh\u00f6rden ist, durch ihre Verweigerung steht die Bundeswehr selbst der Militarisierung des Katastrophenschutzes entgegen. Nimmt man andererseits die Beteuerungen der Bundeswehr Ernst, f\u00fcr subsidi\u00e4re Hilfe im Katastrophenfall zur Verf\u00fcgung zu stehen, dann kann die Dominanz milit\u00e4rischer Kalk\u00fcle, die der gegenw\u00e4rtigen Konstruktion innewohnt, kaum befriedigen. Sofern man im Bereich des Katastrophenschutzes sowohl der Gefahr der Militarisierung wie der der Abh\u00e4ngigkeit vom Milit\u00e4r (durch dessen negative Verf\u00fcgungsgewalt) entgehen will, bleibt nur, die Ressourcen der Krisenbew\u00e4ltigung zu verst\u00e4rken. Zum Teil ist dies in der Umsetzung der \u201eNeuen Strategie\u201c seit 2002 geschehen. Gleichzeitig sind aber auch Tendenzen erkennbar, \u00fcber den Finanzierungsmodus den zivilen Katastrophenschutz in der Fl\u00e4che zu schw\u00e4chen \u2013 und damit potentiellen Bedarf f\u00fcr zentrale Akteure zu schaffen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Bundeswehr ist einer dieser zentralen Akteure, die in der Zust\u00e4ndigkeit des Bundes liegen und deren Einsatz in dem Ma\u00dfe n\u00e4her r\u00fcckt, wie die Kompetenzen des Bundes im Bereich des Katastrophenschutzes ausgedehnt werden. Die Versuche des Bundes, in diesem Bereich eine st\u00e4rkere Rolle zu spielen, sind von den L\u00e4ndern bislang weitgehend erfolgreich zur\u00fcckgedr\u00e4ngt worden. Noch sind die Beziehungen der Bundeswehr zum System des zivilen Katastrophenschutzes durch Verfahren der Koordinierung und Abstimmung (Ausbildung, AKNZ; Beteiligung an Katastrophen\u00fcbungen und -st\u00e4ben) gekennzeichnet. Im Ernstfall nach einer gro\u00dfen und spektakul\u00e4ren Katastrophe kann \u00fcber diese \u201eVernetzung\u201c und \u00fcber die Bundeszust\u00e4ndigkeit die Bundeswehr leichtvon einem subsidi\u00e4ren zu einem tragenden Akteur gemacht werden. Dass bereits in der Vergangenheit die eingesetzten Bundeswehreinheiten \u00fcber relativ gro\u00dfe Entscheidungsfreiheit in der Katastrophenhilfe verf\u00fcgten, deutet auf F\u00fchrungsdefizite der zivilen Einsatzleitungen hin. Statt der Bundeswehr mehr Selbstst\u00e4ndigkeit einzur\u00e4umen, m\u00fcsste es aus Sicht des zivilen Katastrophenschutzes darum gehen, die zivil Zust\u00e4ndigen entsprechend zu bef\u00e4higen. Sowohl f\u00fcr die Art und die Menge der Ressourcen wir f\u00fcr die F\u00e4higkeit, diese einzusetzen und zu f\u00fchren, gilt deshalb, die zivilen Kr\u00e4fte so zu st\u00e4rken, dass sie zur Bew\u00e4ltigung von Katastrophen ohne die Beteiligung der Bundeswehr in der Lage sind. Denn andernfalls w\u00fcrde das Hilfsniveau im Inland von milit\u00e4rischen Kalk\u00fclen abh\u00e4ngig gemacht. Hilfs- und Bew\u00e4ltigungsressourcen des Milit\u00e4rs k\u00f6nnten im Ernstfall zus\u00e4tzlich beigezogen werden; die Verweise auf nur eventuell verf\u00fcgbare F\u00e4higkeiten ist aber f\u00fcr eine verl\u00e4ssliche Katastrophenschutzplanung wertlos.<\/p>\n<p>Nur f\u00fcr einen kleinen Ausschnitt potenzieller Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr stehen verfassungsrechtliche Fragen im Vordergrund. Obwohl die Frage der Verl\u00e4sslichkeit und Einplanbarkeit von Ressourcen von gro\u00dfer praktischer Relevanz ist, spielt sie in der \u00d6ffentlichkeit keine Rolle. Denn dieses Problem zu thematisieren, birgt f\u00fcr alle Beteiligten Gefahren: F\u00fcr die L\u00e4nder, weil sie \u00f6ffentlich eingestehen m\u00fcssten, dass ihre Vorkehrungen f\u00fcr den Katastrophenschutz nicht ausreichen und sie deshalb auf die Bundeswehr angewiesen sind, und f\u00fcr die Bundeswehr, weil dem Publikum dann bewusst werden w\u00fcrde, dass im Ernstfall der Auslandseinsatz vor der Katastrophenhilfe Priorit\u00e4t genie\u00dfen w\u00fcrde. Dominiert wird die Debatte von Szenarien terroristischer Bedrohungen aus der Luft und von See her. F\u00fcr die Anschlagsgefahr aus der Luft bildet 9\/11 die Vorlage, im Bereich der Seesicherheit werden Bedrohungen durch gekaperte Schiffe skizziert, die z.B. mit \u201eschmutzigen Bomben\u201c an Bord elbaufw\u00e4rts Richtung Hamburg gelenkt werden. In beiden F\u00e4llen sei die Polizei zu einer Abwehr nicht in der Lage, und wenn man sie nicht entsprechend ausr\u00fcsten, d.h. militarisieren wolle, bliebe nur der Einsatz milit\u00e4rischer Waffen durch die Streitkr\u00e4fte.<a href=\"#_ftn1573\" name=\"_ftnref1573\">[1573]<\/a><\/p>\n<p>Jenseits seiner grundrechtlichen Kritik hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz auch Zweifel an der Praktikabilit\u00e4t sowie der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit des Abschusses von Zivilflugzeugen in Deutschland ge\u00e4u\u00dfert.<a href=\"#_ftn1574\" name=\"_ftnref1574\">[1574]<\/a> Die in den Ma\u00dfst\u00e4ben der Luftfahrt kleine Fl\u00e4che der Bundesrepublik f\u00fchre zu extrem kurzen Reaktions- und Entscheidungszeiten, so dass einem Abschuss kaum eine gr\u00fcndliche Pr\u00fcfung des Sachverhalts vorangegangen sein k\u00f6nnte. Auch erlaubten die kleinr\u00e4umigen Verh\u00e4ltnisse nicht, den Abschuss \u00fcber unbewohntem Gebiet vorzunehmen. Sofern es solche Gegenden in Deutschland gibt, sind sie typischerweise so weit von den Anschlagzielen entfernt \u2013 etwa die d\u00fcnn besiedelte Ueckermark vom Berliner Olympiastadion \u2013, dass die geforderte N\u00e4he zum sicheren Schadenseintritt nicht gegeben ist. Auf \u00e4hnliche Schwierigkeiten sto\u00dfen die Bedrohungsszenarien von See her \u2013 etwa wenn das auf Hamburg zusteuernde Schiff in der Unterelbe torpediert werden sollte. Dies bedeutet aber, dass die die \u00f6ffentlich-politische Diskussion bestimmenden spezifisch milit\u00e4rischen Einsatzszenarien real nicht bestehen. Insofern handelt es sich \u00fcber weite Strecken um eine symbolische Diskussion.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Betrachtet man die Institution Bundeswehr insgesamt, so scheinen die Inlandsaufgaben von nachrangiger Bedeutung. Mit der neuen territorialen Organisation hat man institutionell eine Quadratur des Kreises versucht: Trotz verringerter Personalst\u00e4rke, trotz Standortschlie\u00dfungen und trotz Auslandsverwendungen ist die Bundeswehr zum ersten Mal seit ihrer Existenz in jedem Bundesland, jedem Regierungsbezirk und Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mit einem eigens zust\u00e4ndigen Kommando vertreten. Da diese Struktur in der Fl\u00e4che von Reservisten getragen wird, ist sie nahezu personalneutral. Allerdings ist die Relevanz dieser neuen Organisation ungewiss. Zwar sollen die Kommandos auch Auge und Ohr der Bundeswehr gegen\u00fcber den lokalen Beh\u00f6rden sein, es hat aber den Anschein, dass sie nicht mehr als Berater und T\u00fcr\u00f6ffner f\u00fcr die zivilen Beh\u00f6rden in Richtung Bundeswehr sind. Sie haben keinerlei Entscheidungsgewalt; und sobald aktive Einheiten beteiligt werden, treten die Reservisten in die hinteren Reihen. Fraglich ist, ob ein solches T\u00e4tigkeitsprofil auf Dauer die BVK- und KVK-Mitglieder befriedigt. Dass sie sich zu einem Instrument der Bundeswehr entwickeln, mit Hilfe dessen die Bundeswehr die lokalen Beh\u00f6rden beeinflussen k\u00f6nnte, ist nicht wahrscheinlicher als dass die Kommandos, wenn ihre Aktivit\u00e4ten nicht vollst\u00e4ndig einschlafen, eine spezielle Form der Kameradschaftspflege annehmen. Gespr\u00e4che mit den beteiligten Reservisten h\u00e4tte in dieser Frage Klarheit bringen k\u00f6nnen; aber dies wurde vom Ministerium unterbunden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die neue territoriale Organisation reklamiert den Anspruch der Bundeswehr, subsidi\u00e4r zur Katastrophenhilfe im Inland beizutragen; einl\u00f6sen kann sie ihn nicht. Selbst die von der Bundeswehr betonte Wohnortn\u00e4he, die schnelle Erreichbarkeit und Kontextwissen gew\u00e4hrleisten soll, ist kaum von Bedeutung, da die im Ernstfall einzusetzenden Kr\u00e4fte sich in anderen Teilen Deutschland (oder der Welt) befinden k\u00f6nnen. Auch die sonstigen Anstrengungen der Bundeswehr weisen kein auf die Erforderlichkeiten im Inland zugeschnittenes Profil auf. Selbst in Bereichen, in denen programmatisch die besonderen F\u00e4higkeiten der Bundeswehr betont werden, wie dem \u201eSchutz der kritischen Infrastruktur\u201c, konnte kein besonderes Engagement der Bundeswehr festgestellt werden.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Die Bundeswehr als gleichberechtigter Akteur innerhalb der \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c bleibt gegenw\u00e4rtig weit hinter den Visionen ihrer Bef\u00fcrworter zur\u00fcck. Zur St\u00fctzung der Argumente wird deshalb auf die j\u00fcngeren Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr verwiesen. Denn da nehme die Bundeswehr Polizeiaufgaben wahr, dort arbeite sie mit den Polizeien zusammen und sei unmittelbar an der Herstellung innerer Sicherheit beteiligt. Die T\u00e4tigkeit der Bundeswehr in Ausland konnte hier nur kursorisch betrachtet werden. Es gibt aber keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass zivil-polizeiliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr deutsche Soldaten im Ausland mehr als seltene Ausnahmen darstellen. Wenn sie \u00fcberhaupt als Sicherheitsproduzenten \u2013 und nicht als Partei eines (B\u00fcrger)Krieges \u2013 in Erscheinung treten, dann handelt es sich eher um milit\u00e4r- und truppenpolizeiliche Eins\u00e4tze, etwa im Bereich \u201eCrowd and Riot Control\u201c, oder um Spezialeinheiten f\u00fcr bestimmte Operationen (KSK). F\u00fcr beide Auspr\u00e4gungen gilt, dass sie in F\u00e4higkeiten, Bewaffnung und \u201eKampfkraft\u201c deutscher Polizeien \u00fcbertreffen. Ihr F\u00e4higkeitsprofil ist auf das Agieren in einem kriegerischen oder nachkriegerischen Umfeld ausgerichtet, das von einem hohen manifesten Gewaltpotenzial gekennzeichnet ist. Der Kontext, in dem diese Sicherheitsleistungen erbracht werden, unterscheidet sich grundlegend von der Situation in der Bundesrepublik. \u2013 Es sein denn, man erwarte eine derartige Zuspitzung innerer Konflikte, dass ihnen nur mit milit\u00e4rpolizeilicher Gewalt begegnet werden k\u00f6nnte.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zweifellos denkbar w\u00e4re es, auch Soldaten so auszubilden, dass sie polizeiliche Aufgaben nach Ma\u00dfst\u00e4ben des deutschen Verfassungs- und Polizeirechts wahrnehmen k\u00f6nnten. Neben der naheliegenden Alternative, warum dann nicht direkt mehr Polizisten eingestellt werden,<a href=\"#_ftn1575\" name=\"_ftnref1575\">[1575]<\/a> stellte sich die Frage, ob jene Soldaten noch Soldaten seien, mit anderen Worten: ob sie noch in gleicher Weise zu Krieg und milit\u00e4rischer Intervention f\u00e4hig w\u00e4ren. Weil eine breiteres Engagement im Inland die Schere zwischen den verschiedenen F\u00e4higkeiten, \u00fcber die das Milit\u00e4r verf\u00fcgen soll, weiter \u00f6ffnen w\u00fcrde, ist es nicht \u00fcberraschend, dass die Bundeswehr nur wenige Ressourcen in die Inlandsarbeit steckt. Einer anderen Schwerpunktsetzung stehen nicht allein verfassungsrechtliche Gr\u00fcnde entgegen, auch die politischen Ma\u00dfgaben verlangen nach einer global einsetzbaren Armee, und das Selbstverst\u00e4ndnis der Institution st\u00fcnde auf dem Spiel, wenn sie sich \u00fcber Aufgaben im Innern der Bundesrepublik definierte. Offenkundig ist, dass eine ausgeweitete T\u00e4tigkeit der Bundeswehr im Innern das F\u00e4higkeitsspektrum der Streitkr\u00e4fte weiter vergr\u00f6\u00dfern w\u00fcrde. Das betr\u00e4fe nicht allein Bewaffnung und Strategien, sondern auch die F\u00e4higkeiten, die vom Einzelnen verlangt werden. Zwar sehen auch Modelle der Bundeswehr den Typus des eigenverantwortlichen K\u00e4mpfers \u2013 etwa der \u201eInfanterist der Zukunft\u201c \u2013 vor, aber er bleibt eingebunden in eine hierarchische Struktur, zu der er in Echtzeit kommunikativen Kontakt h\u00e4lt. Ein solcher \u201eK\u00e4mpfer\u201c ist immer noch kein \u201ekonstabulierter\u201c Soldat; schon gar nicht der Entwicklungshelfer, zu dem er mitunter stilisiert wird.<a href=\"#_ftn1576\" name=\"_ftnref1576\">[1576]<\/a><\/p>\n<p>Trotz innerer F\u00fchrung und trotz des Selbstbildes als \u201eStaatsb\u00fcrger in Uniform\u201c bleibt (auch) f\u00fcr die Bundeswehr das Prinzip von Befehl und Gehorsam zentral. Da das Milit\u00e4r weiter in kriegerischen Auseinandersetzungen wird bestehen m\u00fcssen, kann es auf diesen Modus nicht verzichten.<\/p>\n<p>Ein st\u00e4rkeres zivil-polizeiliches Profil auszubilden, widerspricht aus einem doppelten Grund den Interessen der Bundeswehr. Zum einen best\u00fcnde die Gefahr, dass durch eine st\u00e4rkere Ausrichtung auf Aufgaben im Innern die milit\u00e4rische Verwendungsf\u00e4higkeit und Kampfkraft abnehmen k\u00f6nnte. Werden \u2013 um es auf der untersten Ebene zu benennen \u2013 Soldaten zu Polizisten ausgebildet, dann ginge dies im Erfolgsfall \u201ezu Lasten der Professionalit\u00e4t f\u00fcr die klassischen Aufgaben der Streitkr\u00e4fte\u201c.<a href=\"#_ftn1577\" name=\"_ftnref1577\">[1577]<\/a> In der politischen Debatte um die \u201eHeimatschutz\u201c-Aufgaben der Bundeswehr betonte der damalige Verteidigungsminister unmissverst\u00e4ndlich: \u201eUnsere Soldaten werden f\u00fcr milit\u00e4rische Aufgaben ausgebildet und nicht f\u00fcr polizeiliche.\u201c Er werde, so Struck weiter, \u201enicht zulassen, dass unsere Soldaten zu Hilfspolizisten werden.\u201c<a href=\"#_ftn1578\" name=\"_ftnref1578\">[1578]<\/a> Zum anderen w\u00fcrden polizei\u00e4hnliche Inlandsverwendungen die legitimatorischen Probleme des Milit\u00e4rs erheblich versch\u00e4rfen. Traditionell resultiert die Akzeptanz des Milit\u00e4rs aus der Verteidigung des Landes gegen\u00fcber einem \u00e4u\u00dferen Feind. In polizeilichen Konfliktlagen handelt es sich jedoch um Konflikte\/Probleme, die im Innern bestehen, und die in aller Regel innerhalb von Staaten erheblich umstrittener sind als die Verteidigung aller gegen eine Bedrohung von au\u00dfen. Werden dem Milit\u00e4r Aufgaben im Innern zugewiesen, dann wird es \u201ePartei\u201c in inneren Auseinandersetzungen und sein R\u00fcckhalt in der Bev\u00f6lkerung wird bedroht. Deshalb legen die Milit\u00e4rf\u00fchrungen in westlichen Demokratien im Allgemeinen keinen Wert darauf, zu Sicherheits- und Ordnungsaufgaben im Inland eingesetzt zu werden.<a href=\"#_ftn1579\" name=\"_ftnref1579\">[1579]<\/a> Dies gilt erst recht f\u00fcr Wehrpflichtarmee,<a href=\"#_ftn1580\" name=\"_ftnref1580\">[1580]<\/a> in denen der Wehrpflichtige als bewaffnete Ordnungskraft in Konflikten seinem Nachbarn oder Schulfreund gegen\u00fcberst\u00fcnde.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Die Befunde der Untersuchung lassen sich in wenigen Punkten zusammenfassen:<\/li>\n<li>Den Leistungen, die die Bundeswehr im Bereich des Katastrophenschutzes erbringen k\u00f6nnte, stehen keine rechtlichen Hindernisse im Wege, sondern solche, die aus der politisch-administrativen Priorit\u00e4tensetzung resultieren. Dabei geht es nur vordergr\u00fcndig um die Frage, ob die Bundeswehr mehr und verbindlichere Ressourcen f\u00fcr den Katastrophenschutz bereithalten soll, sondern darum, wie die \u00f6ffentlichen Mittel zwischen milit\u00e4rischem und zivilem Bereich zu verteilen sind. Denn f\u00fcr weite Bereiche der Katastrophenhilfe w\u00e4re die entsprechende Ausstattung ziviler Einrichtungen eine durchaus plausible Alternative. Dies gilt etwa f\u00fcr den ABC-Schutz, die Sanit\u00e4tskapazit\u00e4ten oder die Ausr\u00fcstung mit schwerem Ger\u00e4t. Unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Vorbereitung auf Katastrophenf\u00e4lle w\u00e4re die Umschichtung zugunsten des THW, der Freien Tr\u00e4ger und der Katastrophenschutzbeh\u00f6rden sinnvoller als die Spekulation auf ggf. vorhandene freie milit\u00e4rische Kapazit\u00e4ten.<\/li>\n<li>Eine \u201eF\u00e4higkeitsl\u00fccke\u201c im Inland, die durch die spezifisch milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten der Bundeswehr geschlossen werden k\u00f6nnte, ist nicht ersichtlich. Die entsprechenden Szenarien milit\u00e4rischen Einschreitens bei kurz bevorstehenden terroristischen Angriffen sind \u2013 jenseits aller verfassungsrechtlichen Grenzen \u2013 unter den Bedingungen der Bundesrepublik bereits praktisch nicht anwendbar.<\/li>\n<li>In den Auslandseins\u00e4tzen der Bundeswehr ist insgesamt kein T\u00e4tigkeitsprofil erkennbar, das sie bef\u00e4higen w\u00fcrde, polizeiliche Aufgaben unter den politischen und sozialen Bedingungen der Bundesrepublik wahrzunehmen. Die Anforderungen in Kriegs-, B\u00fcrger- oder Nachkriegsgesellschaften unterscheidet sich fundamental vom polizeilichen Alltag in Deutschland.<\/li>\n<li>Selbst in den milit\u00e4rpolizeilichen T\u00e4tigkeitsbereichen sind nur wenig einsetzbare Ressourcen feststellbar. Wegen Personalmangel kann die Bundeswehr ihren eigenen Bedarf an Objektschutz bereits au\u00dferhalb von Krisen nicht mit eigenen Kr\u00e4ften decken. Fraglich ist deshalb, ob hier ein Entlastungspotenzial f\u00fcr die Polizei vorhanden ist. Fraglich ist auch, ob die objektsch\u00fctzenden Soldaten zu angemessenen Reaktionen in der Lage sind, wenn es Konflikte mit B\u00fcrgerInnen geben sollte. Einzig im Bereich der Feldj\u00e4ger sind \u00dcberschneidungen mit dem zivil-polizeilichen Handlungsprofil feststellbar. Quantitativ spielen sie auch in der transformierten Bundeswehr keine herausgehobene Rolle. Da sie am ehesten dem zivil-polizeilichen Profil entsprechen, br\u00e4chten sie gerade nicht jene F\u00e4higkeiten in die \u201eneue Sicherheitsarchitektur\u201c ein, die sich deren Bef\u00fcrworter von der Beteiligung der Bundeswehr versprechen.<\/li>\n<li>Die Bundeswehr aus inneren Angelegenheiten fern zu halten, resultiert nicht aus einem vorrationalen Misstrauen der Institution gegen\u00fcber oder als Lehre aus den historisch unheilvollen Inlandseins\u00e4tzen deutschen Milit\u00e4rs. Auch Zweifel an der demokratischen Verfassung der Streitkr\u00e4fte und ihrer Bindung an die Grundwerte des Grundgesetzes m\u00fcssen \u2013 mangels empirischer Evidenz \u2013 au\u00dfer acht gelassen werden. Entscheidend bleibt vielmehr, dass auch eine demokratisch gefestigte, modernisierte und transformierte Bundeswehr \u201eMilit\u00e4r\u201c bleibt. Zwar unterliegen die Formen des Krieges erheblichen Wandlungen, aber an den beiden Grundprinzipien milit\u00e4rischer Organisation: der Binnensteuerung durch Befehl und Gehorsam sowie der Verf\u00fcgung \u00fcber extreme Gewaltmittel, hat sich nichts ge\u00e4ndert. Angesichts der Herausforderungen moderner Interventionskriege steigen vielmehr die Gefahren im Innern, die von einem Milit\u00e4r ausgehen, dass neben Operationen in der Fl\u00e4che auch kleinr\u00e4umig gezielt maximale Gewalt anwenden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>8.2 Drei Kontexte<\/strong><\/p>\n<p>Die Diskussion um den Bundeswehreinsatz im Innern betrifft nur vordergr\u00fcndig allein die Frage, welche F\u00e4higkeiten die Streitkr\u00e4fte zur Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit einbringen k\u00f6nnen. Wie gesehen, f\u00e4llt die Bilanz in dieser Hinsicht mager aus. Sofern die Bundeswehr \u00fcberhaupt sinnvoll eingesetzt werden k\u00f6nnte, drohen Gefahren ihrer Verselbstst\u00e4ndigung und der Eskalation sozialer Konflikte. Die Vermutung liegt nahe, dass die eigentliche Triebfeder der \u00f6ffentlichen Debatten und der verst\u00e4rkten Einbindung der Bundeswehr in innere Angelegenheiten nicht in ihrem praktischen Nutzen, sondern in den Botschaften liegt, die mit ihrem Einsatz bzw. Einsatzoption verbunden sind.<\/p>\n<ol>\n<li>Mit Blick auf die Bundeswehr kommt dem Aspekt ihrer Legitimation (oder auch nur Akzeptanz) eine besondere Bedeutung zu. In modernen Gesellschaften sind staatlicher Einrichtungen auf gesellschaftlichen R\u00fcckhalt angewiesen; diesen zu schaffen, ist eine st\u00e4ndige Aufgabe. Der Rechtfertigungszwang ist f\u00fcr das Milit\u00e4r sehr hoch, denn das Milit\u00e4r ist nicht nur unproduktiv \u2013 es schafft keine materiellen Werte, seine immateriellen Versprechen (Sicherheit nach au\u00dfen) schafft es, indem es nicht t\u00e4tig wird \u2013, sondern seine \u201ehochgradige Destruktivit\u00e4t\u201c stellt eine dauerhafte Bedrohung f\u00fcr den Frieden dar.<a href=\"#_ftn1581\" name=\"_ftnref1581\">[1581]<\/a> Hinzu kommt, dass die milit\u00e4rische Binnenorganisation durch Befehl und Gehorsam mit dem Selbstverst\u00e4ndnis moderner ziviler Gesellschaften in Konflikt steht. Unterst\u00fctzung in der Bev\u00f6lkerung zu schaffen, geh\u00f6rt deshalb zu einer wichtigen Aufgabe der politischen und milit\u00e4rischen F\u00fchrung.<a href=\"#_ftn1582\" name=\"_ftnref1582\">[1582]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die bundesdeutschen Verh\u00e4ltnisse besteht ein erstes Element der Legitimationsarbeit in der innenpolitischen Neutralisierung der Bundeswehr.<a href=\"#_ftn1583\" name=\"_ftnref1583\">[1583]<\/a> Damit ist bereits verfassungsrechtlich Vorkehr daf\u00fcr getroffen, dass das Milit\u00e4r in Auseinandersetzungen Partei f\u00fcr einen Teil der Bev\u00f6lkerung gegen einen anderen Teil ergreift.<a href=\"#_ftn1584\" name=\"_ftnref1584\">[1584]<\/a> Die Notstandsgesetzgebung kam insoweit auch auf der legitimatorischen Ebene den Einstellungen der Mehrheit der bundesdeutschen Bev\u00f6lkerung entgegen. Von der Wiederbewaffnung \u00fcber die Notstandsgesetzgebung bis zum \u201eNato-Doppelbeschluss\u201c sah sich die deutsche Milit\u00e4rpolitik mit einer starken Opposition in der Bev\u00f6lkerung konfroniert. Noch 2005 konstatierte ein \u2013 der Bundeswehr wohlgesinnter \u2013 Beobachter \u201edie eigentlich antimilitaristische Grundhaltung der Bev\u00f6lkerung\u201c in Deutschland.<a href=\"#_ftn1585\" name=\"_ftnref1585\">[1585]<\/a><\/p>\n<p>Diese Disposition schl\u00e4gt sich auch in aktuellen Meinungsumfragen nieder. W\u00e4hrend die Bundeswehr insgesamt eine hohe Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung genie\u00dft,<a href=\"#_ftn1586\" name=\"_ftnref1586\">[1586]<\/a> nimmt die Zustimmung zu ihren T\u00e4tigkeiten in dem Ma\u00dfe ab wie sie milit\u00e4rischen Charakter annehmen. Mit nur 48% positiver Bewertung wiesen 2003 der Einsatz in Afghanistan und der Kampf gegen den internationalen Terrorismus die geringste Zustimmung auf; rund 20% standen beiden Eins\u00e4tzen eindeutig negativ gegen\u00fcber. Am oberen Ende der Skala stand die Katastrophenhilfe im Inland mit einer Zustimmung von 97% (nur 1% negative Bewertung) und bei den Auslandst\u00e4tigkeiten die Katastrophenhilfe au\u00dferhalb Deutschlands mit 85% positiver Bewertung (nur 3% negativ).<a href=\"#_ftn1587\" name=\"_ftnref1587\">[1587]<\/a><\/p>\n<p>In der erheblichen Wertsch\u00e4tzung, die die Katastrophenhilfe im Inland in der Bev\u00f6lkerung erf\u00e4hrt, liegt deren milit\u00e4rpolitische Bedeutung. Katastrophenhilfe als (subisid\u00e4re) Aufgabe hervorzuheben und auf die Anstrengungen in diesem Feld hinzuweisen, ist deshalb vor allem \u201eLegitimationsarbeit\u201c. Das galt bereits zu Zeiten das Kalten Krieges als die Bundeswehr allein deshalb ein Problem hatte, weil ihre Existenzberechtigung darin gesehen wurde, zu verhindern, dass sie eingesetzt werden w\u00fcrde, aber gleichzeitig jederzeit einsatzbereit zu sein. Deshalb waren die \u201esekund\u00e4ren Verwendungen\u201c des Milit\u00e4rs, zu denen die Katastrophenhilfe geh\u00f6rt, schon immer ein bevorzugtes Feld der Selbstdarstellung.<a href=\"#_ftn1588\" name=\"_ftnref1588\">[1588]<\/a> Und die Stilisierung der Bundeswehrals \u201enationale Katastrophenschutztruppe\u201c wurde im Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr durchaus \u201enicht ungern gesehen\u201c.<a href=\"#_ftn1589\" name=\"_ftnref1589\">[1589]<\/a><\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang sind auch die gro\u00dfen Hochwassereins\u00e4tze der Bundeswehr als ein Beitrag zu deren Legitimierung in der neuen Bundesrepublik interpretiert worden. Bei den Fluten von Oder und Elbe gelang der Bundeswehr ein eindr\u00fccklicher Beweis f\u00fcr ihren Wert im Innern. Im Sommer 1997, so ein ausl\u00e4ndischer Beobachter, sei es der Bundeswehr gelungen, selbst \u201ebekannte Pazifisten\u201c wie den damaligen brandenburgischen Umweltminister Platzeck mit ihrem Einsatz zu beeindrucken.<a href=\"#_ftn1590\" name=\"_ftnref1590\">[1590]<\/a><\/p>\n<p>Auch wenn die transformierte Bundeswehr nur wenige Ressourcen f\u00fcr die Katastrophenhilfe bereit h\u00e4lt, kann sie allein aus milit\u00e4r- und legitimationspolitischen Gr\u00fcnden auf diesen T\u00e4tigkeitsbereich nicht verzichten. Er verschafft ihr eine ungeteilte Zustimmung, die sie durch milit\u00e4risches Engagement nie wird erreichen k\u00f6nnen. Eine verst\u00e4rkte Bundeswehrpr\u00e4senz im Innern, in der sich die Bundeswehr als helfende und nicht als k\u00e4mpfende Organisation pr\u00e4sentieren kann, stellt damit ein legitimatorisches Gegengewicht gegen die von der Bev\u00f6lkerung wenig gesch\u00e4tzten Auslandseins\u00e4tze der Streitkr\u00e4fte dar. Legitimationspolitisch erlaubt die Hilfe im Inland die Kriegf\u00fchrung im Ausland.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>In der Diskussion \u00fcber die Beteiligung der Bundeswehr an der Aufrechterhaltung von Sicherheit oder Ordnung im Innern wird mitunter das Argument des kleineren \u00dcbels vorgebracht. Denn wer Eins\u00e4tze der Bundeswehr im Innern weiterhin untersagen wolle, dem bliebe nur, die Polizeien materiell und personell so aufzur\u00fcsten, dass sie allen erwartbaren Gefahrenlagen gerecht werden k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn1591\" name=\"_ftnref1591\">[1591]<\/a> In allen Diskussionen \u00fcber die m\u00f6glicherweise erforderlichen Inlandseins\u00e4tze der Bundeswehr wird ein unmittelbarer Zusammenhang mit den polizeilichen Ressourcen hergestellt: je besser die Polizei ger\u00fcstet sei, desto seltener m\u00fcsse auf das Milit\u00e4r zur\u00fcckgegriffen werden. So wurden bereits die innenpolitischen Eins\u00e4tze des Milit\u00e4rs im Kaiserreich damit begr\u00fcndet, dass die Polizei personell zu schwach war.<a href=\"#_ftn1592\" name=\"_ftnref1592\">[1592]<\/a> W\u00e4hrend der Notstandsgesetzgebung wurde dieses Argument von verschiedenen Seiten bem\u00fcht. Nur durch eine personell gut ausgebaute Polizei k\u00f6nne es gelingen, die Bundeswehr aus inneren Angelegenheiten fernzuhalten.<a href=\"#_ftn1593\" name=\"_ftnref1593\">[1593]<\/a> Zwar erlaubten die Notstandsgesetze die Polizeien von der Vorbereitung auf \u00e4u\u00dfere und innere Notstandslagen zu entlasten, aber gleichzeitig wurden die Einsatzm\u00f6glichkeiten des Bundesgrenzschutzes als der Truppenpolizei des Bundes erweitert.<a href=\"#_ftn1594\" name=\"_ftnref1594\">[1594]<\/a> Damit wurde die Notwendigkeit, bei Krisenlagen au\u00dferhalb des Notstands auf die Bundeswehr zur\u00fcckgreifen zu m\u00fcssen, verringert. \u201eJe st\u00e4rker die anderen in der Rechtsordnung vorgesehenen Staatsschutz- und Gefahrenabwehrmittel \u2013 insbesondere die Polizeikr\u00e4fte \u2013 sind und je kl\u00fcger diese eingesetzt werden, desto weniger wird es erforderlich sein, in inneren Gefahrenlagen auf das Milit\u00e4r zur\u00fcckzugreifen.\u201c<a href=\"#_ftn1595\" name=\"_ftnref1595\">[1595]<\/a> Bis in die Gegenwart wird mit dieser Argumentation mehr und besser bewaffnete Polizei gefordert. Bevor im Wege der Amtshilfe auf die Bundeswehr zur\u00fcckgegriffen werden m\u00fcsse, so die polizeigewerkschaftliche Position, m\u00fcssten \u201edie Polizeien so ausgestattet werden, dass die Notwendigkeiten, die Amtshilfe der Streitkr\u00e4fte zu beanspruchen, entfallen.\u201c<a href=\"#_ftn1596\" name=\"_ftnref1596\">[1596]<\/a> Wenn in den Bundesl\u00e4ndern \u201edie polizeilichen Machtmittel reduziert\u201c w\u00fcrden, m\u00fcsse eher auf den Bundesgrenzschutz zur\u00fcckgegriffen werden, verf\u00fcge der nur \u00fcber \u201eunzureichende Bewaffnung und Ausr\u00fcstung\u201c, dann sei zu erwarten, dass die \u201eBundeswehr bereits dann und deshalb zum bewaffneten Inneneinsatz ausr\u00fccken muss, weil die Polizei im konkreten Einsatz keine Hand- oder Wurfgranaten einsetzen darf\u201c.<a href=\"#_ftn1597\" name=\"_ftnref1597\">[1597]<\/a> Mit dem Hinweis, dass nur durch eine milit\u00e4r\u00e4hnliche Bewaffnung<a href=\"#_ftn1598\" name=\"_ftnref1598\">[1598]<\/a> der Polizei ein vorzeitiger Einsatz der Bundeswehr im Innern verhindert werden k\u00f6nne, wurden entsprechende Erweiterungen in den Polizeigesetzen seit der 2. H\u00e4lfte der 70er Jahre gerechtfertigt.<a href=\"#_ftn1599\" name=\"_ftnref1599\">[1599]<\/a> Jenseits polizeilicher Spezialeinheiten, die f\u00fcr den gezielten Einsatz massiver und t\u00f6dlicher Gewalt aufgestellt wurden, haben die deutschen Polizeien eine R\u00fcckkehr zur paramilit\u00e4rischen Bewaffnung vermieden. Der in den 80er Jahren von den Innenministerien beschlossene Verzicht auf den Einsatz von Gummigeschossen, die von einzelnen Bundesl\u00e4ndern bereits angeschafft worden waren, ist ein Ausdruck dieser \u201ezivilen\u201c Bewaffnungslogik. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Bundeswehr zu Zwecken der Crowd and Riot-Control mit Gummigeschossen ausgestattet ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Notstandslagen blieben der alten Bundesrepublik erspart. Die Aktionen der Neuen Sozialen Bewegungen \u2013 von den Hausbesetzungen bis zu den Demonstrationen der Anti-AKW- und Friedensbewegung \u2013 wurden mit den Kr\u00e4ften der Landespolizeien und des Bundesgrenzschutzes \u201epoliciert\u201c. Mit den Bereitschaftspolizeien der L\u00e4nder und den Einheiten des Bundesgrenzschutzes waren in erheblichem Umfang geschlossene Polizeieinheiten verf\u00fcgbar. \u201eF\u00fcr Gro\u00dflagen\u201c, so Klink 2006, \u201ebesitzt die Polizei erprobte personelle Ressourcen.\u201c<a href=\"#_ftn1600\" name=\"_ftnref1600\">[1600]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr wurde nur vereinzelt ins Spiel gebracht; selbst auf der Ebene der \u201etechnischen Amtshilfe\u201c spielte sie kaum eine Rolle. F\u00fcr die Sicherheitslage im Alltag war die Bundeswehr ohne jede Bedeutung. Seit 1957 war die Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr auf der \u00f6rtlichen Ebene durch einen Erlass der Verteidigungsministeriums geregelt. Dieser sah vor, dass durch lokale Vereinbarungen gemeinsame Streifen von Polizei und Bundeswehr eingesetzt werden k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn1601\" name=\"_ftnref1601\">[1601]<\/a> Au\u00dferdem waren die einzelnen Soldaten im Dienst verpflichtet, \u201ePolizeibeamten auf Anforderung Hilfe und Unterst\u00fctzung zu leisten\u201c.<a href=\"#_ftn1602\" name=\"_ftnref1602\">[1602]<\/a> Zum Ausma\u00df der bundswehr-polizeilichen Kooperation gab die Bundesregierung 2006 nur ausweichend Auskunft, indem sie auf acht entsprechende Fragen summarisch antwortete: \u201eDie Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr erfolgt lageabh\u00e4ngig auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen.\u201c<a href=\"#_ftn1603\" name=\"_ftnref1603\">[1603]<\/a><\/p>\n<p>Die alten Argumente sind in der Diskussion \u00fcber die neuen terroristischen Bedrohungen und wie ihnen zu begegnen sei, neu belebt worden. Nur eine Minderheit vertritt die Auffassung, die Polizei m\u00fcsste mit den erforderlichen Einsatzmitteln ausgestattet werden (etwa f\u00fcr die Gefahren aus der Luft mit Flugzeugen und Piloten), dies sei die rechtlich sauberste L\u00f6sung, da es sich um Aufgaben der Gefahrenabwehr handele. Allerdings wird dieser Ausweg als politisch nicht durchsetzbar bewertet.<a href=\"#_ftn1604\" name=\"_ftnref1604\">[1604]<\/a> Die Mehrheit \u2013 verbunden mit oder auch ohne Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung \u2013 verweist hingegen auf die erheblichen Kosten, die durch eine entsprechende Polizeiausr\u00fcstung entstehen w\u00fcrde. Zudem sei es \u201ewidersinnig, jedenfalls Elemente einer Parallelarmee aufzubauen, die man nur deshalb braucht, um ein Potential, das traditionell Teil der Streitkr\u00e4fte ist, die Bezeichnung Polizei geben zu k\u00f6nnen.\u201c<a href=\"#_ftn1605\" name=\"_ftnref1605\">[1605]<\/a><\/p>\n<p>Angesichts dieser pragmatischen Argumentation der Bef\u00fcrworter eines Bundeswehreinsatzes im Innern verwundert, dass die Frage nach der tats\u00e4chlich mit Erfolgsaussicht nutzbaren F\u00e4higkeiten der Streitkr\u00e4fte kaum beachtet wird. \u201eDer realistischen Einsch\u00e4tzung wegen\u201c, so Fiebig, d\u00fcrfe \u201enicht verschwiegen werden, dass Kr\u00e4fte der Bundeswehr i.e.S. manche terroristische Bedrohung genausowenig abwehren k\u00f6nnen wie die sonstigen Sicherheitskr\u00e4fte\u201c.<a href=\"#_ftn1606\" name=\"_ftnref1606\">[1606]<\/a> Von Kritikern<a href=\"#_ftn1607\" name=\"_ftnref1607\">[1607]<\/a> ist auch darauf hingewiesen worden, dass die Bundeswehr quantitativ und qualitativ den Polizeikr\u00e4ften in Deutschland unterlegen ist. Quantitativ \u00fcbersteigen die rund 270.000 PolizistInnen in Bund und L\u00e4ndern die Zahl der im Inland verf\u00fcgbaren Bundeswehrangeh\u00f6rigen \u2013 wobei deren Gro\u00dfteil aus Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten bestehe, im Unterschied zu den Berufsbeamten der Polizeien. Der Aufkl\u00e4rungsapparat der Bundeswehr sei nicht auf die Aufdeckung von Terroranschl\u00e4gen im Innern ausgerichtet, die Feldj\u00e4ger verf\u00fcgten \u00fcber keinen Fahndungsapparat und die Ausbildung f\u00fcr die Auslandseins\u00e4tze mache die Streitkr\u00e4fte allenfalls \u201e\u2018feldtauglich\u2018\u201c, bef\u00e4hige sie aber nicht zur Terrorbek\u00e4mpfung im Inland.<\/p>\n<p>Allerdings zeigen die legislativen Vorschl\u00e4ge, die aus dieses Szenarien resultierten, dass es hinter den Symbolen, nicht um die Legalisierung des Unpraktikablen ging, sondern um das weitere Heranf\u00fchren der Bundeswehr an die Regelung innerer Angelegenheiten. Betrachtet man die Argumentationen in verschiedenen Fach\u00f6ffentlichkeiten \u2013 der juristischen, der auf die (innere) Sicherheit bezogenen, der polizeilichen \u2013, so wird schnell sichtbar, dass es im Kern nicht um die Erm\u00e4chtigung zum Einsatz exklusiver milit\u00e4rischer Mittel geht, sondern um die Herstellung eines Interventionskontinuums, dessen Akteure und F\u00e4higkeiten nahtlos in den milit\u00e4rischen Bereich \u00fcbergehen. In diesen Modellen soll es keine klaren Scheidungen zwischen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit, zwischen den Zust\u00e4ndigkeiten von Polizeien und Milit\u00e4r und \u2013 was hier nicht untersucht wurde \u2013 zwischen diesen und Geheimdiensten, auch nicht zwischen privaten und staatlichen Akteuren geben. Die Bundeswehr soll \u2013 auch im Inland \u2013 zu einem \u201enormalen\u201c Akteur der Sicherheitsproduktion werden.<\/p>\n<p>Ideologisch wird die neue Rolle der Bundeswehr mit dem \u201eneuen Sicherheitsbegriff\u201c gerechtfertigt. Er \u00f6ffnet im Auslandseinsatz die Verbindung von milit\u00e4rischen und zivilen Strategien, im Innern legitimiert er die Politik der \u201eVerkn\u00fcpfung\u201c unterschiedlicher Apparate. Die Vernetzungsprozesse vollziehen sich gegenw\u00e4rtig auf verschiedenen Ebenen. Sie reichen vom Austausch von strategischen Informationen und Lagebildern \u00fcber die Einrichtung dauerhafter Kontaktstellen und Koordinierungsgremien bis zu gemeinsamen Aus- und Fortbildungen oder gemeinsamen Planungen und \u00dcbungen f\u00fcr unterschiedliche Einsatzszenarien. Offen ist bei diesem angestrebten \u201eVerbundsystem Innere Sicherheit\u201c, ob und inwiefern die Eigenlogiken der verschiedenen Beh\u00f6rden und Einrichtungen bestehen bleiben, ob sich eine durchg\u00e4ngige Sicherheitsphilosophie entwickelt und ob sich dominante und weniger dominante Akteure herausbilden. Diese Fragen haben weit \u00fcber den Gegenstand dieser Untersuchung Bedeutung. Sie betreffen ebenso die Beteiligung der Geheimdienste wie die privater Sicherheitsfirmen oder kommunaler Sicherheitsarrangements. Tendenziell bedroht ein solcher Sicherheitsverbund die bestehenden Formen horizontaler und vertikaler Gewaltenteilung, und er hebelt die Mechanismen parlamentarischer und demokratisch-\u00f6ffentlicher Kontrolle aus.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundeswehr sind drei Aspekte besonders zu bedenken: Zum einen die Dominanz des Milit\u00e4rischen, die sich etwa gegenw\u00e4rtig darin ausdr\u00fcckt, dass selbst im Katastrophenhilfeeinsatz der milit\u00e4rische Befehls-Gehorsams-Verband nicht aufgel\u00f6st wird. Zum anderen sind die strategischen Diskussionen an der Verf\u00fcgung \u00fcber F\u00e4higkeiten orientiert: wer die gr\u00f6\u00dften F\u00e4higkeiten f\u00fcr sich reklamieren kann, soll die Aufgaben wahrnehmen. Ein solcher Ansatz verschafft dem Milit\u00e4r einen klaren Vorteil: Denn im Ernstfall werden sich nicht abw\u00e4gende Argumentationen durchsetzen, sondern diejenigen, die versprechen, mit massivem Gewalteinsatz ein Problem l\u00f6sen oder eine Gefahr abwehren zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn1608\" name=\"_ftnref1608\">[1608]<\/a> Dies gilt nicht nur f\u00fcr konkrete Einsatzsituationen, sondern gerade auch f\u00fcr einen auf Dauer gestellten Sicherheitsverbund. Zu erwarten ist, dass diejenigen Beteiligten dort die Richtung vorgeben, die \u00fcber bestimmte F\u00e4higkeiten exklusiv verf\u00fcgen und diesen maximale Wirkung zusprechen.<a href=\"#_ftn1609\" name=\"_ftnref1609\">[1609]<\/a> Dabei kann es sich um Waffen oder \u201eWirkmitteln\u201c handeln, aber auch um Informationen. Wer hier exklusive Zug\u00e4nge besitzt (milit\u00e4rische Satelliten, Aufkl\u00e4rungsflugger\u00e4t, geographische Informationssysteme &#8230;) hat Einfluss auf Lagebilder, Einsatzkonzepte und die Optionen der Gewaltdrohung und -anwendung.<a href=\"#_ftn1610\" name=\"_ftnref1610\">[1610]<\/a> Schlie\u00dflich zieht mit der Einbindung der Bundeswehr eine Politik der versch\u00e4rften Geheimhaltung in den Sicherheitsverbund ein. Nicht zuletzt die Erfahrungen bei der vorliegenden Untersuchung haben deutlich gemacht, dass eine milit\u00e4risch gest\u00fctzte Politik innerer Sicherheitswahrung sich vor der \u00d6ffentlichkeit mit den Scheinargumenten milit\u00e4rischer Erfordernisse versteckt.<\/p>\n<p>Die unter der \u00dcberschrift des \u201eneuen Sicherheitsbegriffs\u201c betriebenen Verkn\u00fcpfungsstrategien schlie\u00dfen in gewisser Weise an die alten Modelle milit\u00e4rischer Aufstandsbek\u00e4mpfung an. Aber sie gehen \u00fcber diese und ihren kompromisshaften Niederschlag in den Notstandsgesetzen hinaus: War der Einsatz zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung durch die Notstandsgesetze auf Situationen \u00e4u\u00dferer Bedrohung oder des Bestandes der Verfassung oder des Staates beschr\u00e4nkt, so will die dem \u201eneuen Sicherheitsbegriff\u201c folgende \u201eneue Sicherheitsstrategie\u201c den Einsatz des Milit\u00e4rs von au\u00dfergew\u00f6hnlichen Lagen l\u00f6sen und insofern die Konstellation des Notstands zum Alltag machen. Die \u201eBedrohungen\u201c, denen der Milit\u00e4reinsatz dabei gelten soll, sind flie\u00dfend: Da die Kapazit\u00e4ten der Polizeien beschr\u00e4nkt seien, \u201edie Bundeswehr schon im Ausland Erfahrungen im Kampf gegen den Terrorismus und Unruhen gesammelt\u201c habe, spr\u00e4che \u201eeiniges daf\u00fcr\u201c, \u201edass man dann bei inneren Unruhen im eigenen Land letztlich auch auf das Milit\u00e4r zur\u00fcckgreifen wird.\u201c Bereits heute habe man sich auf die zu erwartenden \u201epolizeilich-milit\u00e4rischen Gemengelagen\u201c im Inland vorzubereiten.<a href=\"#_ftn1611\" name=\"_ftnref1611\">[1611]<\/a> Mit der Bindung an \u201einnere Unruhen\u201c ist jede Begrenzung gefallen: der 1. Mai in Berlin, Randale nach Fu\u00dfballspielen, Hausbesetzungen, Blockaden, Streiks \u2013 jede Form der Abweichung und des Protests l\u00e4sst sich zur \u201einneren Unruhe\u201c stilisieren. Zu dieser Verallt\u00e4glichung milit\u00e4rischer Pr\u00e4senz im Innern passt die ausgeweitete Amtshilfepraxis, denn auch sie \u201enormalisiert\u201c die T\u00e4tigkeiten von Soldaten im \u00f6ffentlichen und halb\u00f6ffentlichen Raum.<a href=\"#_ftn1612\" name=\"_ftnref1612\">[1612]<\/a> Von der Gew\u00f6hnung der \u00d6ffentlichkeit an helfend-assistierendes Milit\u00e4r im Innern bis zu deren eingreifenden Einsatz ist dann nur noch ein vergleichsweise kleiner Schritt.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c stellt die j\u00fcngste Entwicklungsstufe des Sicherheitsdiskurses dar. W\u00e4hrend gute Begriffe sich durch besondere Trennsch\u00e4rfe auszeichnen sollten, liegt sein besonderer Wert darin, dass ihm alle Probleme, Strategien und Instrumente zugeordnet werden k\u00f6nnen. Die Konjunktur des neuen Sicherheitsbegriffs profitiert von seiner \u201eaufgekl\u00e4rten\u201c Position: Denn dass Armut, Verelendung, fehlende Lebensperspektiven, mangelnde Bildungschancen, Korruption, materielle und immaterielle Ausbeutung, politisch-gesellschaftliche Instabilit\u00e4ten etc. Einfluss auf \u201edie Sicherheit\u201c von Gesellschaften haben und dass diesen Bedingungen durch staatlich-repressive Ma\u00dfnahmen auf Dauer nicht erfolgreich entgegengewirkt werden kann, ist plausibel. Konsequent scheint es demnach, wenn die aus dem neuen Sicherheitsbegriff resultierenden Ma\u00dfnahmen auf die Verkn\u00fcpfung unterschiedlicher Strategien, Ma\u00dfnahmen, Akteure und Ressourcen setzen. Verkannt werden in dieser Logik zwei schwerwiegende Probleme. Erstens wird \u201eSicherheit\u201c zu einer zentralen Kategorie erhoben, die die Wahrnehmung gesellschaftlicher Ver\u00e4nderungen sowie die m\u00f6glichen Reaktionen darauf pr\u00e4formiert. Damit stehen alle Aktivit\u00e4ten in Gefahr, derart und nur so weit betrieben zu werden, wie sie der Sicherheit dienen: die Armut wird nicht ihrer selbst wegen bek\u00e4mpft, sondern nur insoweit, dass von ihr keine Sicherheitsrisiken ausgehen &#8230; Im Sicherheitsdiskurs sind derartige Verschiebungen und Projektionen auch in liberal-demokratischen Gesellschaften feststellbar. Dabei werden (m\u00f6gliche) Ver\u00e4nderungen als Risiken wahrgenommen, denen Gefahren innewohnen, deren Realisierung m\u00f6glichst pr\u00e4ventiv verhindert werden soll. Als strategisches Konzept f\u00fchrt die zu einer \u201eVersicherheitlichung\u201c des \u00f6ffentlichen Lebens und zugleich zu einer Konservierung bestehender Verh\u00e4ltnisse, weil gerade deren \u201eSicherheit\u201c gewahrt werden soll.<a href=\"#_ftn1613\" name=\"_ftnref1613\">[1613]<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Zweitens verkennen die vernetzten Strategien der Sicherheitsproduktion die unterschiedliche Durchsetzbarkeit verschiedener Ma\u00dfnahmen. W\u00e4hrend etwa Eingriffe in das Wirtschaftsleben \u2013 sofern solche \u00fcberhaupt in Erw\u00e4gung gezogen werden \u2013 den Widerstand m\u00e4chtiger Interessen hervorrufen, lassen sich Ma\u00dfnahmen im staatlichen Sicherheitssektor gegen vergleichsweise wenig Widerstand durchsetzen. Die Politik des neuen Sicherheitsbegriffs f\u00fchrt deshalb zu einer systematischen Schieflage zugunsten staatlich-repressiver Sicherheitsstrategien. Indem die Bundeswehr an diesem Sicherheitsverbund beteiligt wird, erh\u00f6ht sich das staatliche Gewaltpotential quantitativ und vor allem qualitativ. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit oder Ordnung im Innern entwickelter liberaler Demokratien ist das Milit\u00e4r jedoch ungeeignet. Sein Einsatz schafft nicht mehr Sicherheit, sondern den Bedarf nach immer sch\u00e4rferen Ma\u00dfnahmen, d.h. nach einer tendenziellen Militarisierung gesellschaftlicher Konflikte.<br \/>\n Literaturverzeichnis<br \/>\nAdam, Rudolf Georg (2006): Fortentwicklung der deutschen Sicherheitsarchitektur &#8211; Ein nationaler Sicherheitsrat als strukturelle L\u00f6sung?, in: Sicherheit + Stabilit\u00e4t 2006, H. 1, S. 38-50<\/p>\n<p>AG Neue Strategie (2006): Bericht der AG \u201eNeue Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung\u201c (Stand M\u00e4rz 2006). 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Stand: 26.1.2004<\/p>\n<p>Be\u00dflich, Wolfgang (1989): Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe im Frieden, Karlsfeld<\/p>\n<p>Be\u00dflich, Wolgang (1974): Einsatzverb\u00e4nde f\u00fcr Notf\u00e4lle. Entwicklung der Rechtsgrundlagen 1949-1974, in: Zivilverteidigung 1974, H. 4, S. 19-28<\/p>\n<p>Beutner, Detlev (1994): Bundeswehr-Einsatz im Innern, in: Archiv f\u00fcr Sicherheits- und Entwicklungspolitik, August , S. 36-38<\/p>\n<p>Bisanz, Stefan; Gerstenberg, Uwe (2003): Neue Sicherheitsstrukturen als Antwort auf terroristische Anschl\u00e4ge, in: Hirschmann, Kai; Leggemann, Christian (Hg.): Der Kampf gegen den Terrorismus. 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Zur Lage und Entwicklung der Bundeswehr, Bonn<\/p>\n<p>BMVg (1988): Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen und im Rahmen der dringenden Nothilfe in: VMBl. 1988 , S. 279-282<\/p>\n<p>BMVg (1998): HDv100\/900: F\u00fchrungsbegriffe (TF\/B). Oktober 1998, o.O.<\/p>\n<p>BMVg (2001a): Neuausrichtung der Bundeswehr. Grobausplanung. Ergebnisse und Entscheidungen, o.O.<\/p>\n<p>BMVg (2001b): Teilkonzeption Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit der Bundeswehr (TK ZMZ Bw). Vom 30.10.2001, Berlin B<\/p>\n<p>BMVg (2002): Waffensysteme und Gro\u00dfger\u00e4t, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2003a): Erg\u00e4nzende Weisung der WBV xx zur ZMZ beim Einsatz in Naturkatastrophen, besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen und im Rahmen der dringenden Nothilfe. Vom 17.9.2003, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2003b): Konzeption f\u00fcr die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr (KResBw), Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2003c): Rahmenanweisung zur Zivil-Milit\u00e4rischen Zusammenarbeit (ZMZ) beim Einsatz der Dienststellen der Territorialen Wehrverwaltung in Naturkatastrophen, besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen und im Rahmen dringender Nothilfe im Inland. Vom 17.9.2003, Bonn<\/p>\n<p>BMVg (2003d): Verteidigungspolitische Richtlinien f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesministers der Verteidigung,<\/p>\n<p>BMVg (2003e): Weisung f\u00fcr die Weiterentwicklung der Bundeswehr v. 1.10.2003, Bonn<\/p>\n<p>BMVg (2004a): Grundz\u00fcge der Konzeption der Bundeswehr, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2004b): Richtlinien \u00fcber die beorderungsunabh\u00e4ngige, freiwillige Reservistenarbeit (RiLiResArb) v. 29.6.2004, Bonn<\/p>\n<p>BMVg (2004c): Weisung f\u00fcr die Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen im Inland im Frieden. Vom 5.3.2004, K\u00f6ln<\/p>\n<p>BMVg (2004e): Konzeption der Bundeswehr, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2004f): Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2005a): Eins\u00e4tze der Bundeswehr im Ausland, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2005b): Konzeptionelle Grundvorstellungen f\u00fcr die Wahrnehmung der ABC-Abwehr und Schutzaufgaben in den Streitk\u00e4ften (KGv ABCAbw\/SchAufg). Vom 17.2.2005, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2006a): Ausbildung der Bezirks-\/Kreisverbindungskommandos (BVK\/KVK). Konzept f\u00fcr die Ausbildung. Vom 10.1.2006, Bonn<\/p>\n<p>BMVg (2006b): Ausbildungsweisung Nr. 151881. Stabsdienstlehrgang f\u00fcr BeaBwZMZ und StOffz d.R. im BVK\/KVK (StDstLg BeaBwZMZ\/BVK\/KVK). Vom 13.1.2006, in: Bonn<\/p>\n<p>BMVg (2006c): Beauftragter der Bundeswehr f\u00fcr die Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ). Weisung zur Ausf\u00e4cherung. Vom 8.3.2006, Bonn<\/p>\n<p>BMVg (2006d): F\u00fchrungsunterst\u00fctzungskonzept f\u00fcr die Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit auf Bezirks- und Kreisebene ausschlie\u00dflich durch Reservisten und Reservistinnen (F\u00fcUstgKonz BeaBwZMZ\/BVK\/KVK). Vom 19.5.2006, Bonn<\/p>\n<p>BMVg (2006e): Teilkonzeption Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (TK TerAufgBw). Stand: 7.12.2006, Bonn B<\/p>\n<p>BMVg (2006f): Vorl\u00e4ufige Weisung f\u00fcr die Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Katastrophen oder besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen im Inland w\u00e4hrend der Transformation der territorialen Kommandostrukturen. Vom 28.12.2006, K\u00f6ln<\/p>\n<p>BMVg (2006g): Wei\u00dfbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2007a): Anlagen zum Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Unterst\u00fctzungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe anl\u00e4sslich des G8-Gipfels in Heiligendamm vom 6. bis 8. Juni 2007, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2007b): Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Unterst\u00fctzungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe anl\u00e4sslich des G8-Gipfels in Heiligendamm vom 6. bis 8. Juni 2007, o.O.<\/p>\n<p>BMVg (2007c): Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Sicherstellung des Heimatschutzes in Deutschland, o.O.<\/p>\n<p>BMVg (2007d): Bundeswehrplan 2008, Berlin<\/p>\n<p>BMVg (2007e): Teilkonzeption Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit der Bundeswehr (TK ZMZBw) &#8211; Entwurf -. Stand: 10.1.2007, Bonn<\/p>\n<p>BMVg (2008a): Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen und im Rahmen der dringenden Nothilfe, vom 21.1.2008, in: Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung 2008 , Nr. 1, S. 1-6<\/p>\n<p>BMVg (2008b): Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der \u00d6ffentlichkeitsarbeit vom 21.1.2008 , in: Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung 2008 , Nr. 1, S. 9-11<\/p>\n<p>B\u00f6ckenf\u00f6rde, Stephan (2007): Sicherheitspolitischer Paradigmenwechsel von Verteidigung zu Schutz, in: Europ\u00e4ische Sicherheit 2007, H. 8, S. 29-32<\/p>\n<p>Bode, Hans-G\u00fcnter (1987): \u00a7 5 Milit\u00e4rische und zivile Verteidigung, in: Jeserich, Kurt G.A.; Pohl, Hans; v. Unruh, Georg-Christoph (Hg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte. Bd. 5: Die Bundesrepublik Deutschland, M\u00fcnchen, S. 518-563<\/p>\n<p>Bold, Hubert (1987): Die Rechtsstellung der Bundeswehr im inneren Notstand und im Katastrophenfall: Die Bundeswehr im Widerstreit zwischen polizeilicher und kriegsm\u00e4\u00dfiger Funktion, in: Zivilverteidigung 1987, H. 26-30, 3<\/p>\n<p>Bonner Kommentar (1969): Art. 87a, o.O. xxxx<\/p>\n<p>Borchert, Heiko (2004a): Vernetzte Sicherheit. Notwendigkeit, Prinzipien und Konsequenzen eines neuen Leitbildes, in: Bundesakademie f\u00fcr Sicherheitspolitik (Hg.): \u201eTransformation als Chance\u201c &#8211; Politische und gesamtstaatliche Aspekte der Transformation des Sicherheitssektors -, Berlin (Folien einer Powerpoint-Pr\u00e4sentation)<\/p>\n<p>Borchert, Heiko (Hg.) (2004b): Vernetzte Sicherheit. Leitidee der Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert, Hamburg, Berlin, Bonn<\/p>\n<p>Borchert, Heiko (2008): Vernetzte Sicherheitspolitik: Bausteine eines neuen Leitbildes, o.O. (www.borchert.ch\/paper\/VernetzteSicherheitS+F.pdf, 29.4.09)<\/p>\n<p>Borkenhagen, Franz H.U. (2007): Von Hindelang bis zum Hindukusch, in: Frankfurter Rundschau v. 7.2.2007<\/p>\n<p>Borsdorff, Anke; Deyda, Christian (2005): Luftsicherheitsgesetz f\u00fcr die Bundespolizei, L\u00fcbeck<\/p>\n<p>B\u00f6tel, Frank (2007): Mehr als nur Brunnenbohren, in: bwaktuell 2007, H. 22, 9<\/p>\n<p>B\u00f6ttger, Ulrich (2003): Befugnisse der Bundeswehr nach dem UZwGBw bei Veranstaltungen im \u00f6ffentlichen Raum, in: Neue Zeitschrift f\u00fcr Wehrrecht (NZWehrr) 2003, H. 5, S. 177-199<\/p>\n<p>Braunstein, Peter; Meyer, Christian Wilhelm; Vogt, Marcus Jurij (2001): Zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit der Bundeswehr im Balkan-Einsatz, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament 2001, H. 20, S. 37-46<\/p>\n<p>Bredow, Wilfried v. (1986): Entgrenzung milit\u00e4rischer Organisationen? Militarisierung der Gesellschaft vs. Zivilisierung der Streitkr\u00e4fte, in: Vogt, Wolfgang R. (Hg.): Milit\u00e4r als Gegenkultur, Opladen, S. 133-143<\/p>\n<p>Bredow, Wilfried v. (2000): Multilaterale Friedensmissionen und das Problem der demokratischen Legitimation ihrer Streikr\u00e4fte, in: K\u00fcmmel, Gerhard; Pr\u00fcfert, Andreas D. (Hg.): Military Sociology. The Richness of a Discipline, Baden-Baden, S. 329-344<\/p>\n<p>Bredow, Wilfried v. (2002): Die Streitkr\u00e4fte im postmodernen Zwielicht, in: K\u00fcmmel, Gerhard; Collmer, Sabine (Hg.): Europ\u00e4ische Streikr\u00e4fte in der Postmoderne, Baden-Baden, S. S. 11-28<\/p>\n<p>Bredow, Wilfried v. (2004): K\u00e4mpfer und Sozialarbeiter &#8211; Soldatische Selbstbilder im Spannungsfeld herk\u00f6mmlicher und neuer Einsatzmissionen, in: Gareis, Sven Bernhard; Klein, Paul (Hg.): Handbuch Milit\u00e4r und Sozialwissenschaft, Wiesbaden, S. S. 287-294<\/p>\n<p>Brendle, Frank (2009): Vernetzte Sicherheit? Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren, in: Die Rote Hilfe 2009, H. 1, S. 10-16<\/p>\n<p>Brugmann, Gerhard (2005): Reservisten in der Bundeswehr &#8211; Ihre Bedeutung f\u00fcr die Verteidigungsbereitschaft bis heute, in: Bremm, Klaus-J\u00fcrgen (Hg.): Entschieden f\u00fcr den Frieden &#8211; 50 Jahre Bundeswehr, 1955-2005, Freiburg i.Br., Berlin, o.S.<\/p>\n<p>Brunkow, Wolfgang (1971): Rechtliche Probleme des Einsatzes der Bundeswehr auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 87a GG, Bonn<\/p>\n<p>Bucher (2006): Unterst\u00fctzungsf\u00e4higkeiten der Bundeswehr, o.O. (Bad Neuenahr-Ahrweiler)<\/p>\n<p>Bucher (2007)): Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit. Grundlagen und Praxis, o.O.<\/p>\n<p>B\u00fchl, Hans-J\u00fcrgen (2006): Die Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus. Beitrag der Bundeswehr zum ressort\u00fcbergreifenden Ansatz, in: Europ\u00e4ische Sicherheit 2006, H. 1, S. 69-73<\/p>\n<p>Bulmahn, Thomas (2004): \u00d6ffentliche Wahrnehmung der Bundeswehr, in: Gareis, Sven Bernhard; Klein, Paul (Hg.): Handbuch Milit\u00e4r und Sozialwissenschaft, Wiesbaden, S. S. 128-136<\/p>\n<p>Bund-\/L\u00e4nder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (2007): Ziviles Krisenmanagement der Europ\u00e4ischen Union, o.O.<\/p>\n<p>Bundesakademie f\u00fcr Sicherheitspolitik (2007): Asymmetrien als Herausforderung. Rahmenkonzept f\u00fcr eine ressort\u00fcbergreifende Sicherheitspolitik, Berlin<\/p>\n<p>Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundesministerium der Verteidigung (2008): Kooperationsprotokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) \u00fcber die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland, o.O.<\/p>\n<p>Bundesminister des Innern (1972): Wei\u00dfbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland, Bonn<\/p>\n<p>Bundesministerium des Innern (2003): Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Berlin<\/p>\n<p>Bundesministerium des Innern (2005a): Gemeinsamer Bericht der Arbeitsgruppe &#8222;Unterst\u00fctzung durch die Bundeswehr im Katastrophenschutz der L\u00e4nder&#8220; des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Verteidigung und der L\u00e4nder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Th\u00fcringen, Berlin<\/p>\n<p>Bundesministerium des Innern (2005b): Schutz Kritischer Infrastrukturen &#8211; Basisschutzkonzept. Empfehlungen f\u00fcr Unternehmen, Berlin<\/p>\n<p>Bundesministerium des Innern (2009): Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie), Berlin<\/p>\n<p>Bundesministerium des Innern; Ausw\u00e4rtiges Amt (2009): Jahresbilanz 2008 zum deutschen Engagement beim Polizeiaufbau Afghanistan (Verteidigungsausschuss, 16(12)699, 20. Januar 2009) , o.O. (Berlin) Bundesministerium des Innern, Ausw\u00e4rtiges Amt, 2009, Jahresbilanz<\/p>\n<p>Bundesregierung (1989): Rahmenrichtlinien f\u00fcr die Gesamtverteidigung &#8211; Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV), o.O.<\/p>\n<p>Bundesregierung (2004): Aktionsplan \u201eZivile Krisenpr\u00e4vention, Konfliktl\u00f6sung und Friedenskonsolidierung\u201c, Berlin (Stand v. 12.5.2004)<\/p>\n<p>Bundesregierung (2008): Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Grundgesetzes (Artikel 35), Stand: 2.10.2008, Berlin<\/p>\n<p>Bundesverfassungsgericht (1994): Out-of-area-Urteil. Urteil v. 19. Juli 1994 (www.servat.unibe.ch\/law\/dfr\/bv090286.html, 22.6.2009) Bundesverfassungsgericht, 1994, Out-of-area-Urteil (BVergGE 90, 286)<\/p>\n<p>Bundesverfassungsgericht (2006): Urteil zum Luftsicherheitsgesetz. Vom 15. Februar 2006, o.O. (http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs200602151bvr035705.html) (Az.: 1 BvR 357\/05)<\/p>\n<p>Bundesverwaltungsamt (2003): Neue Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung, Bonn Bad-Godesberg<\/p>\n<p>Bundesverwaltungsgericht (1973): Amtshilfe durch Bundeswehreinsatz bei Naturkatastrophe. Urteil v. 10.11.1972, in: Die \u00d6ffentliche Verwaltung 1973, H. 14, S. 490-492<\/p>\n<p>Bundeswehr (o.J.): Feldj\u00e4ger (Faltblatt), in: www.feldjaeger-nuernberg.de\/home\/images\/Feldjaeger-Info.pdf<\/p>\n<p>Bundeswehr (1977): Bundeswehr bei Katastrophen. Zivilbeh\u00f6rden bleiben verantwortlich, in: Sicherheitstechnik 1977, H. 2, S. 16<\/p>\n<p>Bundeswehr (2005): Bundeswehr in der Transformation, in: Homeland Security 2005, H. 1, S. 8-12<\/p>\n<p>Bunyan, Tony; Busch, Heiner (2003): Europ\u00e4isches Krisenmanagement. Die Polizei im Windschatten des Milit\u00e4rs, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 2003, H. 2 (75), S. 15-27<\/p>\n<p>Burmeister (2004): Die Nationalgarde der USA (Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste), Berlin<\/p>\n<p>Buwitt, Detlef (2001): Internationale Polizeieins\u00e4tze bei UNO-Friedensmissionen. Erfahrungen und Lehren aus Bosnien-Herzegowina und Kosovo, Berlin<\/p>\n<p>Capablities (2004): Civilian Capabilities Commitment Conference: Ministerial Declaration, Brussels<\/p>\n<p>Carver (1983): The Army and the Police, in: Police Studies 1983, No. 1 , pp. 6-12<\/p>\n<p>Caufield, Susan (1999): Transforming the Criminological Dialogue: a Feminist Perspective on the Impact of Militarism, in: Journal of Political and Military Sociology 1999, H. 2, S. 291-306<\/p>\n<p>CDU, Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik (2004): Gesamtsicherheitskonzept zur Verzahnung der inneren und \u00e4u\u00dferen Sicherheit, o.O.<\/p>\n<p>CDU\/CSU-Bundestagsfraktion (2004): Landesverteidigung und Heimatschutz als Teil des Gesamtkonzepts Sicherheit, Beschluss v. 30.3.2004, www.cducsu.de\/upload\/heimatschutz040331.pdf<\/p>\n<p>Center of Excellence for Stability Police Units (2005): The Future Roles for Stability Police Units Workshop, Washington DC<\/p>\n<p>Clement, Rolf (2001): Einsatz der Bundeswehr im Innern?, in: Europ\u00e4ische Sicherheit 2001, H. 12, S. 49f.<\/p>\n<p>Clement, Rolf (2005): B\u00fcrgerbundeswehr. 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Vorschlag einer Dienstvorschrift DV 100, K\u00f6ln S<\/p>\n<p>St\u00e4ndige Konferenz f\u00fcr Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (2003): W\u00f6rterbuch des Zivil- und Katastrophenschutzes, K\u00f6ln<\/p>\n<p>Stangen, Aberhard von (1981): Die Feldj\u00e4gertruppe, in: Bereitschaftspolizei &#8211; heute 1981, H. 1, S. 6-8; H. 2, S. 15-17<\/p>\n<p>Steinert, Heinz; Treiber, Hubert (1974): Erziehungsziel: Soldat, in: Kl\u00f6ss, Erhard; Grossmann, Heinz (Hg.): Unternehmen Bundeswehr. Zur Soziologie der Streitkr\u00e4fte, Frankfurt\/M., S. 103-122<\/p>\n<p>Stolle, Stephan (2003): Weltweite Ordnungsh\u00fcter. Auslandseins\u00e4tze der deutschen Polizei, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 2003, H. 2 (75), S. 28-31<\/p>\n<p>Streitkr\u00e4ftebasis (o.J.): Unterlagen zum Selbststudium BeaBW ZMZ, o.O.<\/p>\n<p>Streitkr\u00e4ftebasis (2007a): Basisinformationen zur Neuordnung der Zivil-Milit\u00e4rischen Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen \/ Amtshilfe, Bonn<\/p>\n<p>Streitkr\u00e4ftebasis (2007b): Pressehintergrund zur Neuordnung der Zivil-Milit\u00e4rischen-Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen \/ Amtshilfe, Bonn<\/p>\n<p>Streitkr\u00e4ftereserve-Neuordnungsgesetz (2005): Gesetz \u00fcber die Neuordnung der Reserve der Streitkr\u00e4fte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes. Vom 22.4.2005, in : BGBl. I, 1106<\/p>\n<p>Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando (2006): Ausbildung der Bezirks-\/Kreisverbindungskommandos (BVK\/KVK). Konzept f\u00fcr die Ausbildung. Vom 18.1.2006, K\u00f6ln<\/p>\n<p>Streikr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando (2009): SKUKdo (Faltblatt), in: www.skudko.de&#8230; (Informationsmaterial)<\/p>\n<p>Str\u00f6bele, Hans-Christian (2007): Auswertung des Einsatzes von Bundeswehr und V-Leuten bzw. verdeckten Ermittlern bei den Protesten gegen den G 8-Gipfel in Heiligendamm Mai\/Juni 2007, Berlin<\/p>\n<p>Struck, Peter (2003): Punktation des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Peter Struck, f\u00fcr die Pressekonferenz am 21. 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Die bew\u00e4hrte Trennung von Bundeswehr und Polizei muss auch in Zeiten des Terrors nicht ver\u00e4ndert werden, in: Frankfurter Rundschau, 01.08.2005 (Nr. 176), S. 7<\/p>\n<p>Wiefelsp\u00fctz, Dieter (2006): Bundeswehr und innere Sicherheit, in: Nordrhein-westf\u00e4lisches Verwaltungsblatt (NWVBl.) 2006, H. 2, S. 41-45<\/p>\n<p>Wieland, Joachim (2004): Verfassungsrechtliche Grundlagen polizei\u00e4hnlicher Eins\u00e4tze der Bundeswehr, in: Fleck, Dieter (Hg.): Rechtsfragen der Terrorismusbek\u00e4mpfung durch Streitkr\u00e4fte, Baden-Baden, S. 167-181<\/p>\n<p>Wienemann, Elisabeth (1974): Funktionsprinzip: Disziplin, in: Kl\u00f6ss, Erhard; Grossmann, Heinz (Hg.): Unternehmen Bundeswehr. Zur Soziologie der Streitkr\u00e4fte, Frankfurt\/M., S. 86-102<\/p>\n<p>Wiesendahl, Elmar (1980): Demokratischer Wertewandel und milit\u00e4rische Subkultur, in: Schulz, Karl-Ernst (Hg.): Streitkr\u00e4fte im gesellschaftlichen Wandel, Bonn, S. 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I, S. 726<\/p>\n<p>Zivilschutzgesetz\u00e4nderungsgesetz (ZSG\u00c4ndG) (2009): Gesetz zur \u00c4nderung des Zivilschutzgesetzes v. 2. April 2009, BGBl. I, 693<\/p>\n<p>Zoll, Ralf; Lippert, Ekkehard; R\u00f6ssler, Tjarck (Hg.) (1977): Bundeswehr und Gesellschaft, Opladen Z<\/p>\n<p>Zusammenarbeit (o.J. (2006\/2007)): Zivil-Milit\u00e4rische Zusammenarbeit in Deutschland &#8211; ver\u00e4nderte Strukturen f\u00fcr eine gewandelte Aufgabe, o.O.<\/p>\n<p>Zusammenarbeit (1991): Zusammenarbeit Polizei und Bundeswehr gem\u00e4\u00df Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung (VMBl. 1957, S. 486), in: Polizeispiegel 1991, H. 10, S. 81f.<\/p>\n<p>Zusammenarbeit (2006): Die Zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit an der Akademie f\u00fcr Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz, in: BBK-Newsletter 2006, H. 7<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Grubert 1997, 315 (Fn. 565)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Pomorin o.J., o.P.; s.a. Speth 1985, 189. Nicht dementiert wurde jedoch, dass die Bundeswehr die Polizei durch Hubschrauber unterst\u00fctzte, die zu Transport und Aufkl\u00e4rung genutzt wurden, Berndt 2006, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Pannkoke 1998, 258 (Fn. 12); s.a. die Debatte des Bundestages: PlPr 12\/203 (14.1.1994), 17595ff. Auch noch f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter wurde der Grenzschutz als potentielles T\u00e4tigkeitsfeld f\u00fcr die Bundeswehr immer wieder gefordert, etwa vom ehemaligen Verteidigungsminister R. Scholz, s. Knelangen 2007, 263.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Berg 1994, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> s. Fiebig 2004, 55; s.a. Gose 2001, 51; Kniesel 1996, 484; So kurze Zeit sp\u00e4ter auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Augustinowitz, der neben der Grenzsicherung Einsatzm\u00f6glichkeiten im \u201eBereich des internationalen Terrorismus\u201c sah. \u201eOder denken Sie an polizeiliche Gro\u00dflagen. Was machen wir denn, wenn Einsatzhundertschaften von Polizei und Bundesgrenzschutz nicht mehr ausreichen?\u201c, Bundestag PlPr 12\/203 (14.1.1994), 17607f.; s.a. taz v. 12.8.1996.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Knelangen 2007, 262. Die Lage beruhigte sich jedoch, ohne dass die Bundeswehr beteiligt wurde.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Sch\u00e4uble in: Sch\u00e4uble, St\u00fcmper, Greiner 2000, 162<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Gose 2001, 49<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> zit. n. Walter 2005a, 3. Mit fast gleichlautenden Formulierungen s. den Antrag der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion \u201eDeutschland wirksam vor Terroristen und Extremisten sch\u00fctzen\u201c, BT-Drs. 15\/218 v. 17.12.2002, 12f. und deren Antrag zur Schaffung eines wirksamen Zivil- und Katastrophenschutzes, BT-Drs. 15\/1097 v. 3.3.2003, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Werthebach 2003, 329. Der Jurist war sich sicher \u00fcber die Reichweite seiner Forderungen bewusst, als er den Begriff \u201eEinsatz\u201c benutzte, der auch zur \u201eAbwehr\u201c zul\u00e4ssig gemacht werden sollte, s. Kap. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> CDU 2004, 9ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> CDU\/CSU-Bundestagsfraktion 2004, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Beckstein 2004, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> So fordert eine Ver\u00f6ffentlichung der dem Verteidigungsministerium unterstehenden \u201eAkademie f\u00fcr Sicherheitspolitik\u201c, es sei \u201eeine klare grundgesetzliche Regelung f\u00fcr die F\u00e4lle zu schaffen, in denen die Polizeien der L\u00e4nder oder des Bundes \u00fcber keine ausreichenden F\u00e4higkeiten verf\u00fcgen\u201c und es m\u00fcssten \u201eklare grundgesetzliche Regelungen f\u00fcr den Einsatz milit\u00e4rischer Mittel zur Abwehr von Gefahren geschaffen werden, denen die Polizei aufgrund fehlender personeller und materieller F\u00e4higkeiten nicht begegnen kann\u201c, Akademie f\u00fcr Sicherheitspolitik 2007, 30 u. 43.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> CDU, Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik 2004, 6. S.a. FAZ v. 1.4.2004 sowie Werthebach 2004, 12.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Zur Nationalgarde, und warum sie im f\u00f6deralen System Deutschlands kaum eingef\u00fcgt werden kann: Burmeister 2004, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> s. AG Neue Strategie 2006, 22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> zum Konflikt zwischen Verteidigungsministerium und den L\u00e4ndern s. Kap. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> BMVg 2007c, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> s. P\u00fctter 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> IMK 2009, 51 u. 48. Angesichts dieser Formulierungsk\u00fcnste folgte unmittelbar eine Kontroverse zwischen einigen Beteiligten \u00fcber die Bedeutung des Beschlusses, s. Frankfurter Rundschau v. 5.6.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2003, 301<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> zit. n. Piper 2007, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Winter 2003, 533<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> ebd., 538<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> Kutscha 2004, 240<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> Enloe 1978a, 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> darauf weist Kleiner 1977, 1f. bereits f\u00fcr den Anfang des 20. Jahrhunderts hin<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> Werkentin 1984, 204<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref31\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a> Die Differenzierungs-These untersch\u00e4tzt generell den Zusammenhang zwischen Milit\u00e4r- und Polizeientwicklung: \u201ethere has been a general underestimation of the central coordination that has always existed in most states between police and military and between internal and external security policies\u201c, Enloe 1978b, 4.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref32\" name=\"_ftn32\">[32]<\/a> Werkentin 1978, 157: ohne eine solche Einbindung sei das Milit\u00e4r in modernen Gesellschaften nicht zu gebrauchen, denn es sei \u201egleichsam zu grobschl\u00e4chtig, physisch zu zerst\u00f6rerisch und vernichtend angelegt\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref33\" name=\"_ftn33\">[33]<\/a> S.a. Funk (2003, 8) angesichts der Sicherung des Territoriums vor Angriffen aus der Luft: das Milit\u00e4r werde \u201ezum unersetzlichen Partner ziviler Institutionen\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref34\" name=\"_ftn34\">[34]<\/a> oder der pers\u00f6nlichen Pr\u00e4ferenz eines Politikers, der (zuf\u00e4llig) Bundesinnenminister wurde<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref35\" name=\"_ftn35\">[35]<\/a> die der 3. und 4. S\u00e4ule (Bund-L\u00e4nder- bzw. L\u00e4nder-L\u00e4nder-Kooperation). Dies ist ein generelles Problem des Kooperativen F\u00f6deralismus, das mit der Zunahme derartiger Zusammenarbeitsformen erheblich an Bedeutung gewinnt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref36\" name=\"_ftn36\">[36]<\/a> W\u00fcrden Folgen internationaler Milit\u00e4r- und Polizeiaktionen auf die Konstellationen im Inland einbezogen, so w\u00fcrde der Vorrang der Exekutive gegen\u00fcber \u00d6ffentlichkeit und Parlamenten noch weiter anwachsen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref37\" name=\"_ftn37\">[37]<\/a> Brief des Bundesministeriums der Verteidigung v. 3.12.2009. Im dem erw\u00e4hnten Erlass \u201e&#8230;\u201c werden folgende Kriterien genannt: xxxx<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref38\" name=\"_ftn38\">[38]<\/a> \u201eDie Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen sind in die Implementation des Modells eingeflossen. Insoweit bewerte ich den Nutzen f\u00fcr Ihre Untersuchung als wenig bedeutsam. Eine Herausgabe kann daher nicht erfolgen\u201c, E-Mail des Bundesverteidigungsministeriums v. 31.10.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref39\" name=\"_ftn39\">[39]<\/a> Brief v. 24.4.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref40\" name=\"_ftn40\">[40]<\/a> In den Quellenangaben in den Fu\u00dfnoten wird nur der Bereich, aus dem die zitierte Person stammt, angegeben. \u201eB\u201c f\u00fcr Bundeswehr, \u201eK\u201c f\u00fcr ziviler Katastrophenschutz, \u201eP\u201c f\u00fcr Polizei und \u201ePol\u201c f\u00fcr Politiker. Neben den f\u00f6rmlichen Interviews wurde mit einigen Experten aus verschiedenen Bereichen telefonisch Kontakt aufgenommen. Dabei handelte es sich in der Regel um konkrete Fragen nach bestimmten Informationen. Wo diese ber\u00fccksichtigt wurden, ist die Quelle in der Fu\u00dfnote vermerkt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref41\" name=\"_ftn41\">[41]<\/a> briefliche Mitteilung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen v. 24.7.2009. Der Vorgang ist aus verschiedenen Gr\u00fcnden bemerkenswert: Erstens hat das Pr\u00fcfungsverfahren mit Sicherheit mehr Arbeitszeit verschlungen als das Ausf\u00fcllen der Frageb\u00f6gen: ein Pr\u00e4sidium informierte uns per Mail \u00fcber die Weiterleitung ans Ministerium, ein weitere informierte uns telefonisch; sowohl das \u201eLandesamt f\u00fcr zentrale Polizeiliche Dienste\u201c wie das Innenministerium wandten sich an uns und baten um weitere Informationen &#8230; Zweitens handelte es sich bei den beiden Innenministerien, die die ausgef\u00fcllten Frageb\u00f6gen ihrer Pr\u00e4sidien an uns weiterleiteten, um solche aus CDU- bzw. CSU-gef\u00fchrten Innenministerien. Zum Zeitpunkt der Befragung wurde das Innenministerium NRW von einem FDP-Politiker geleitet, der als einer der prominentesten Gegner vermehrter Bundeswehreins\u00e4tze im Innern gilt. Dass sein Haus ein Forschungsvorhaben blockiert, das eine Bestandsaufnahme zivil-milit\u00e4rischer Angelegenheiten anstrebt, ist politisch bemerkenswert. Im Hinblick auf die Ausgangshypothesen der Untersuchung kann die Verweigerung als Indiz daf\u00fcr bewertet werden, dass die entscheidenden Ver\u00e4nderungen sich auf der praktischen Ebene vollziehen \u2013 in die gerade diejenigen den Einblick verweigern wollen, die das Profil in der politisch-\u00f6ffentlichen Auseinandersetzung um eine Verfassungs\u00e4nderung suchen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref42\" name=\"_ftn42\">[42]<\/a> Beckstein 2004, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref43\" name=\"_ftn43\">[43]<\/a> Bundesverwaltungsamt 2003, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref44\" name=\"_ftn44\">[44]<\/a> Sicherheitsvorsorge 2005, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref45\" name=\"_ftn45\">[45]<\/a> Daase 2002, 375<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref46\" name=\"_ftn46\">[46]<\/a> Kaestner 2004, 87<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref47\" name=\"_ftn47\">[47]<\/a> Kaestner 2004, 96<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref48\" name=\"_ftn48\">[48]<\/a> IMK Beschlussniederschrift v. 6.12.02, 26 lt. Sachsen, Staatsministerium des Innern 2003, 26: es bestehe \u201eHandlungsbedarf angesichts biologischer Risiken, vor allem bei zu besorgenden terroristischen Angriffen. Aber auch zur Abwehr von chemischen Risiken &#8230; Gleiches gilt f\u00fcr Gef\u00e4hrdungen lebenswichtiger und kritischer Infrastrukturen sowie f\u00fcr Risiken durch Strahlung\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref49\" name=\"_ftn49\">[49]<\/a> Mitunter wird die Asymmetrie so weit getrieben, dass am Ende die alten Subversions- und Infiltrationsvorstellungen stehen. Heute, so der fr\u00fchere baden-w\u00fcrttembergische Landespolizeipr\u00e4sident, ginge es nicht mehr um den Einfall fremder Truppen, sondern: \u201e\u2018Moderne\u2018 Kriege beginnen jedoch schleichend, so mit einzelnen terroristischen Aktionen, dem Einsickern oder der Rekrutierung von gewaltbereiten \u201aK\u00e4mpfern\u2018, mit Viren, die man nicht nur in Computer, sondern auch in die K\u00f6pfe einpflanzt, einem Aufbau von Drohszenarien, Geiselnahmen, Anschl\u00e4gen \u2013 m\u00f6glichst auch auf die ganze Bev\u00f6lkerung erschreckende \u201aweiche Ziele\u2018. usw., usw.\u201c, St\u00fcmper 2005, 97<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref50\" name=\"_ftn50\">[50]<\/a> so der Brigadegeneral Weiler, stellvertretender Leiter im Planungsstab des BMVg lt. Peilert 2002, 261<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref51\" name=\"_ftn51\">[51]<\/a> BMVg 2006g, 72. Noch in der ersten H\u00e4lfte der 90er Jahre wurde diese Sicht vom Verteidigungsministerium zur\u00fcckgewiesen: Mit der Landesverteidigung, den B\u00fcndnisverpflichtungen und ihrem internationalen Engagement sei die Bundeswehr \u201evoll ausgelastet\u201c, und: \u201eZwischen \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit, zwischen Armee und Polizei sollte auch in Zukunft unterschieden werden\u201c, so der damalige Verteidigungsminister R\u00fche, zit. in der Bundestagsdebatte BT PlPr 12\/203 v. 14.1.1994, 17597.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref52\" name=\"_ftn52\">[52]<\/a> BT PlPr 12\/203 v. 14.1.1994, 17601<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref53\" name=\"_ftn53\">[53]<\/a> Borkenhagen 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref54\" name=\"_ftn54\">[54]<\/a> BMVg 2006, 72f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref55\" name=\"_ftn55\">[55]<\/a> Gareis 2003a, 308f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref56\" name=\"_ftn56\">[56]<\/a> Gareis 2003b, 484<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref57\" name=\"_ftn57\">[57]<\/a> Kaestner 2004, 95f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref58\" name=\"_ftn58\">[58]<\/a> SPD-Fraktion im Bundestag, Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen 2006, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref59\" name=\"_ftn59\">[59]<\/a> Bundesinnenminister Sch\u00e4uble (2008) stellte im Dezember 2008 kategorisch fest: \u201eDie alte Trennung von innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit wird nur noch von einigen Tugendw\u00e4chtern der <em>political correctness<\/em> hochgehalten. In den Fachdebatten spielt sie keine Rolle mehr.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref60\" name=\"_ftn60\">[60]<\/a> M\u00f6stl 2002, 279<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref61\" name=\"_ftn61\">[61]<\/a> M\u00f6stl 2002, 286 und 418f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref62\" name=\"_ftn62\">[62]<\/a> Dunlap 1999, 226: mit dem Hinweis darauf, dass die Sch\u00e4den terroristischer Anschl\u00e4ge ihre Urheber nicht per so zu etwas anderem als Terroristen machen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref63\" name=\"_ftn63\">[63]<\/a> s. Winter 2003, 540<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref64\" name=\"_ftn64\">[64]<\/a> Albrecht 2003, 6f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref65\" name=\"_ftn65\">[65]<\/a> Pumberger, Schett, Simbeni 2006, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref66\" name=\"_ftn66\">[66]<\/a> Frank 2001, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref67\" name=\"_ftn67\">[67]<\/a> s. Funk 1978, 154<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref68\" name=\"_ftn68\">[68]<\/a> Geis 2005, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref69\" name=\"_ftn69\">[69]<\/a> s. insgesamt Albrecht 2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref70\" name=\"_ftn70\">[70]<\/a> Brendle 2009 mit Bezug auf die Ausf\u00fchrungen von B\u00f6ckenf\u00f6rde (2007). Bei ihm hei\u00dft es, die \u201ek\u00fcnftige Sicherheitsarchitektur\u201c m\u00fcsse sich \u201eunter funktionalen Gesichtspunkten zum ersten an R\u00e4umen, zum zweiten an einem erweiterten zeitlichen Spektrum und zum dritten an der Verhinderung von Effekten und Wirkungen ausrichten\u201c (ebd., 32).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref71\" name=\"_ftn71\">[71]<\/a> B\u00f6ckenf\u00f6rde 2007, 32<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref72\" name=\"_ftn72\">[72]<\/a> Marischka (2007, 23) spricht von einer \u201edreifache(n) Entgrenzung des Sicherheitsbegriffs\u201c: r\u00e4umlich (keine Grenzen zwischen Sicherheit im Innern und nach au\u00dfen), zeitlich (reaktiv und pr\u00e4ventiv) und funktional (milit\u00e4rische, kriminelle, nat\u00fcrliche etc. Bedrohungen).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref73\" name=\"_ftn73\">[73]<\/a> Jung 2006b, 66<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref74\" name=\"_ftn74\">[74]<\/a> Sicherheitsvorsorge 2005, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref75\" name=\"_ftn75\">[75]<\/a> Bundesverwaltungsamt 2003, 9. Das \u201eduale\u201c bezieht sich hier auf die Unterscheidung zwischen zivilem Katastrophen- und milit\u00e4rischen Zivilschutz. Im Kern ist damit aber die Unterscheidung von milit\u00e4risch oder zivil zu bew\u00e4ltigenden Aufgaben gemeint.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref76\" name=\"_ftn76\">[76]<\/a> Zu den Kontinuit\u00e4ten des Gegenstandes geh\u00f6rt auch, dass der Ruf nach Vernetzung (auch wenn sie nicht immer so genannt wurde) immer wieder auftaucht. Exemplarisch Waldschmidt (1971, 526): \u201eZwingend erhebt sich daraus die Forderung, das gesamt verf\u00fcgbare Sicherheitspotential unseres Staates aufeinander abzustimmen, st\u00e4rker zu verflechten und vor allem das kostspielige und unproduktive Nebeneinander von Sicherheitsinstitutionen, Zust\u00e4ndigkeiten und interessengebundener Uneinsichtigkeit zu beenden.\u201c Der Hinweis darauf, dass durch die Beteiligung der Bundeswehr \u00f6ffentliche Mittel gespart werden k\u00f6nnten, findet sich h\u00e4ufig in der Debatte, z.B. CDU, Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik, 2004, 5.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref77\" name=\"_ftn77\">[77]<\/a> Borchert o.J., 9: \u201eSicherheitspolitische Basisaufgaben wie Lageanalyse, Strategiebestimmung und F\u00e4higkeitsdefinition m\u00fcssen integriert, d.h. unter Einbezug aller Akteure des Sicherheitssektors, erfolgen. Ressortspezifische Zielsetzungen und Programme sind konsequent aus dieser \u00fcbergeordneten Sichtweise abzuleiten.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref78\" name=\"_ftn78\">[78]<\/a> Im Jargon der Milt\u00e4rstrategen lautet die Devise: \u201eWirkungsorientierte Operationsf\u00fchrung verlangt Vergleichbarkeit der mit zivilen und milit\u00e4rischen Instrumentarien erzielbaren Effekte\u201c, Borchert 2004a, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref79\" name=\"_ftn79\">[79]<\/a> E. Werthebach zit. n. Walter 2006a, 73<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref80\" name=\"_ftn80\">[80]<\/a> Vielhaber 2004, 4; s. auch H\u00fctte, Kistler, Dominik 2005: \u201eErfordernisse eines f\u00e4higkeitsorientierten Gesamtkonzepts\u201c. Zurecht weist Berndt (2006, 5) darauf hin, dass aus der Kombination von \u00f6konomischen mit \u201ef\u00e4higkeitsorientierten\u201c Argumenten eine \u201eZweck-Mittel-Logik\u201c die Diskussion bestimmt, in der der Bundeswehreinsatz im Innern als eine \u201escheinbar zwangsl\u00e4ufige Aufgabenzuweisung an das Milit\u00e4r\u201c erscheint.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref81\" name=\"_ftn81\">[81]<\/a> Vielhaber, Kubovcsik 2005, 20<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref82\" name=\"_ftn82\">[82]<\/a> Borchert o.J., 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref83\" name=\"_ftn83\">[83]<\/a> Dreist 2005, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref84\" name=\"_ftn84\">[84]<\/a> Clement 2001, 49. So auch Ch. Schmidt, Parlamentarischer Staatssekret\u00e4r im BMVg: \u201edass es spezielle Aufgaben gibt, f\u00fcr die die Bundeswehr besser ausgebildet und ausger\u00fcstet ist, als es die Polizei sein kann, die auf unserem Territorium wahrgenommen werden m\u00fcssen\u201c, Schmidt 2005, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref85\" name=\"_ftn85\">[85]<\/a> Gareis 2003a, 308<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref86\" name=\"_ftn86\">[86]<\/a> so die Wiedergabe von Forderungen bei Piper 2007,o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref87\" name=\"_ftn87\">[87]<\/a> Walter 2006, 83f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref88\" name=\"_ftn88\">[88]<\/a> St\u00fcmper 2006, 25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref89\" name=\"_ftn89\">[89]<\/a> Walter 2001, 187. Auch f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter z\u00e4hlt der Autor den \u201eEinsatz der Bundeswehr im Innern\u201c zu den \u201eTabuisierungen bestimmter Sicherheitsthemen\u201c, Walter 2006, 73.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref90\" name=\"_ftn90\">[90]<\/a> Lorse 2005, 472.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref91\" name=\"_ftn91\">[91]<\/a> Sch\u00f6nbohm 2004, 12. \u00c4hnlich der damalige bayerische Innenminister Beckstein (2004, 9): Wir ben\u00f6tigen ein System integrierter Sicherheit, in dem sich Kr\u00e4fte f\u00fcr die innere und \u00e4u\u00dfere Sicherheit wirksam erg\u00e4nzen.\u201c Auch Vielhaber (2004, 4) bem\u00e4ngelt, dass in Deutschland eine \u201ekoh\u00e4rente nationale Strategie\u201c fehle und Einsatzfragen nicht \u201ef\u00e4higkeitsorientiert\u201c entschieden w\u00fcrden. Als kurzfristigen Behelf bringt er die Vernetzung ins Gespr\u00e4ch: \u201eAllein durch Vernetzung der Akteure lassen sich aber schon heute L\u00fccken f\u00fcllen.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref92\" name=\"_ftn92\">[92]<\/a> Borchert 2004, o.P.; s.a. Borchert (2004b, 55f.) \u00fcber das Spektrum des zu Vernetzenden: Ebenen der Beschlussfassung (von supra- bis sub-national), Akteure (von Staaten bis private Sicherheitskr\u00e4fte), Aufgaben (Pr\u00e4vention bis Intervention) und Instrumente (diplomatische bis milit\u00e4rische).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref93\" name=\"_ftn93\">[93]<\/a> BT-Drs. 15\/415 v. 10.2.2003, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref94\" name=\"_ftn94\">[94]<\/a> BT-Drs. 15\/1097 v. 3.3.2003, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref95\" name=\"_ftn95\">[95]<\/a> BMVg 2006g, 30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref96\" name=\"_ftn96\">[96]<\/a> Vielhaber, Kubovcsik 2005, 10. An den Satz schlie\u00dft sich der Hinweis auf die Sicherheitskosten an: \u201eNicht zuletzt angesichts knapper Kassen ist es erforderlich, sich an bereits vorhandenen F\u00e4higkeiten und Ressourcen auszurichten, um beim Schutz der Bev\u00f6lkerung nach M\u00f6glichkeiten Synergieeffekte zu nutzen.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref97\" name=\"_ftn97\">[97]<\/a> Baumgard 2008, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref98\" name=\"_ftn98\">[98]<\/a> Vielhaber, Kubovcsik 2005, 9f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref99\" name=\"_ftn99\">[99]<\/a> Habermayer 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref100\" name=\"_ftn100\">[100]<\/a> Borchert 2004, 62, in Borchert 2004b<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref101\" name=\"_ftn101\">[101]<\/a> St\u00fcmper 2004, 116<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref102\" name=\"_ftn102\">[102]<\/a> Albrecht 2003, 20f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref103\" name=\"_ftn103\">[103]<\/a> Denninger 2003, 264<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref104\" name=\"_ftn104\">[104]<\/a> Reimer, Freudenberg 2004, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref105\" name=\"_ftn105\">[105]<\/a> Reimer 2004, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref106\" name=\"_ftn106\">[106]<\/a> BMVg 2006c, 30; s.a Jung 2006b, 66<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref107\" name=\"_ftn107\">[107]<\/a> Borchert o.J., 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref108\" name=\"_ftn108\">[108]<\/a> Adam 2006, 40<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref109\" name=\"_ftn109\">[109]<\/a> B\u00fchl 2006, 70<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref110\" name=\"_ftn110\">[110]<\/a> Bisanz, Gerstenberg 2003, 337<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref111\" name=\"_ftn111\">[111]<\/a> Vielhaber, Kubovcsik 2005, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref112\" name=\"_ftn112\">[112]<\/a> Der \u201eneue Sicherheitsbegriff\u201c erscheint als bislang j\u00fcngste Stufe modernen staatlichen Sicherheitsdenkens, in dem milit\u00e4rische und polizeiliche Strategien als Elemente einer \u201eumfassenden Konzeption\u201c wahrgenommen werden, die nach \u201eZweckm\u00e4\u00dfigkeits\u00fcberlegungen\u201c \u2013 der Sicherheitsexekutiven \u2013 eingesetzt werden k\u00f6nnen, s. Funk 1978, 155.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref113\" name=\"_ftn113\">[113]<\/a> BMVg 2003d, 4 (Nr. 12)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref114\" name=\"_ftn114\">[114]<\/a> ebd., 13 (Nr. 57)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref115\" name=\"_ftn115\">[115]<\/a> BMVg 2004a, 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref116\" name=\"_ftn116\">[116]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref117\" name=\"_ftn117\">[117]<\/a> BMVg 2003d, 14 (Nr. 62)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref118\" name=\"_ftn118\">[118]<\/a> ebd., 17 (Nr. 75)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref119\" name=\"_ftn119\">[119]<\/a> ebd., 18 (Nr. 80)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref120\" name=\"_ftn120\">[120]<\/a> ebd., 11 (Nr. 44)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref121\" name=\"_ftn121\">[121]<\/a> BMVg 2003b, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref122\" name=\"_ftn122\">[122]<\/a> BMVg 2004e, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref123\" name=\"_ftn123\">[123]<\/a> BMVg 2004a, 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref124\" name=\"_ftn124\">[124]<\/a> BMVg 2006g, 70. Wegen der Differenzen mit dem Koalitionspartner SPD wurde die folgende Passage aus dem Entwurf des Wei\u00dfbuches gestrichen: \u201eInsbesondere die Bek\u00e4mpfung von Bedrohungen mit Bezug zum nationalen Luftraum oder zu den Territorialgew\u00e4ssern kann den Einsatz auch milit\u00e4rischer Kampfmittel erfordern, um den Schutz der Bev\u00f6lkerung, kritischer Infrastrukturen und unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens in Freiheit und Demokratie gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen.\u201c, zit. n. Frankfurter Rundschau v. 16.10.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref125\" name=\"_ftn125\">[125]<\/a> BMVg 2006e, 1f. Im Bericht des Ministeriums zum Heimatschutz werden diese Aufgaben in der gleichen Formulierung aufgelistet \u2013 allerdings ohne die \u201eAmtshilfe\u201c, s. BMVg 2007c, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref126\" name=\"_ftn126\">[126]<\/a> BMVg 2007e, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref127\" name=\"_ftn127\">[127]<\/a> ebd., 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref128\" name=\"_ftn128\">[128]<\/a> s. Gose 2003, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref129\" name=\"_ftn129\">[129]<\/a> Varwick 2004, 107<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref130\" name=\"_ftn130\">[130]<\/a> Ein Indiz ist auch die nachgeordnete Bedeutung, die der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit innerhalb der F\u00e4higkeiten, \u00fcber die die Bundeswehr verf\u00fcgen soll, in der KdB einger\u00e4umt wird. Sie findet sich als eine von elf F\u00e4higkeiten auf der 3. Hierarchieebene (neben Milit\u00e4rseelsorge, Feldj\u00e4gerwesen etc.) unter der \u00dcberschrift \u201eWeitere Unterst\u00fctzung\u201c als einer von sechs F\u00e4higkeiten die \u201eUnterst\u00fctzung und Durchhaltef\u00e4higkeit\u201c gew\u00e4hrleisten sollen. Diese ist wieder eine von sechs zentralen F\u00e4higkeiten der Bundeswehr (andere sind etwa \u201eF\u00fchrungsf\u00e4higkeit\u201c, \u201eNachrichtengewinnung\u201c oder \u201eWirksamkeit im Einsatz\u201c, s. BMVg 2004e, 96.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref131\" name=\"_ftn131\">[131]<\/a> Bode 1987, 546<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref132\" name=\"_ftn132\">[132]<\/a> Krause 1997, 16f. Versucht wurde, die Verkleinerung des Personalbestandes dadurch zu erreichen, dass \u201elediglich diejenigen Strukturen und Kapazit\u00e4ten aufgegeben oder angepasst (wurden), die \u00fcberwiegend oder ausschlie\u00dflich zur milit\u00e4rischen Landesverteidigung vorgesehen waren\u201c, Echterling 2004, 716; s.a. Beck 2007, 9.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref133\" name=\"_ftn133\">[133]<\/a> Meiers 2005, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref134\" name=\"_ftn134\">[134]<\/a> ebd., 17; s.a. Fiebig 2004, 42; s.a. BMVg 2001a: Nach dem Personalentwicklungskonzept sollte der Gesamtbestand von 2004 bis 2010 mit 282.000 SoldatInnen konstant bleiben. Allerdings sollte der Anteil der Berufssoldaten\/Soldaten auf Zeit auf Kosten der Grundwehrdienstleistenden etwas ansteigen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref135\" name=\"_ftn135\">[135]<\/a> Das ist eine Steigerung von 2.000 Stellen im Vergleich zu den Planstellen f\u00fcr das Jahr 2008. Sie ist auf die geplante Zunahme der Zeitsoldaten von 193.000 auf 195.000 zur\u00fcckzuf\u00fchren, s. BMVg 2007d, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref136\" name=\"_ftn136\">[136]<\/a> Meiers 2005, 18f.; BMVg 2004a, 38<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref137\" name=\"_ftn137\">[137]<\/a> Dabei wurden 105 Standorte geschlossen und ein neuer eingerichtet, s. BMVg, 2004f, 14f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref138\" name=\"_ftn138\">[138]<\/a> BMVg 2004e, 85. Zu den Unterst\u00fctzungskr\u00e4ften geh\u00f6ren auch die 30.000 Ausbildungsstellen und die 2.500 f\u00fcr Reservisten.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref139\" name=\"_ftn139\">[139]<\/a> BMVg 2004a, 23<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref140\" name=\"_ftn140\">[140]<\/a> Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando 2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref141\" name=\"_ftn141\">[141]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007b, 3; s.a. die Aufz\u00e4hlung der Aufgabenbereiche durch Lahl 2006, 105<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref142\" name=\"_ftn142\">[142]<\/a> Piper 2007 o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref143\" name=\"_ftn143\">[143]<\/a> Piper 2007 o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref144\" name=\"_ftn144\">[144]<\/a> Piper 2007 o.P. In seiner Selbstdarstellung listet das SKUKdo 13 Aufgaben auf. Diese reichen von der Unterst\u00fctzung der Auslandseins\u00e4tze bis zur Versorgung der Bundeswehr mit Geoinformationen oder von der Bereitstellung der Kommunikations-Infrastruktur bis zur Forschung und Ausbildung im Bereich der streitkr\u00e4ftegemeinsamen Aufgaben\u201c, s. www.streitkraefteunterstuetzungskommando .bundeswehr.de &#8230; (Auftrag)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref145\" name=\"_ftn145\">[145]<\/a> www.streitkraeftebasis.de&#8230; (Organisation), Abweichung von diesem Schema im WBK I durch das CIMIC-Zentrum und im WBK III durch das Standortkommando Berlin.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref146\" name=\"_ftn146\">[146]<\/a> BMVg 2004c, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref147\" name=\"_ftn147\">[147]<\/a> Sch\u00e4fer 2007, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref148\" name=\"_ftn148\">[148]<\/a> BMVg 2006e, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref149\" name=\"_ftn149\">[149]<\/a> BMVg 2004c, 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref150\" name=\"_ftn150\">[150]<\/a> Bauer 1968, 197<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref151\" name=\"_ftn151\">[151]<\/a> Thilo 1974, 352<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref152\" name=\"_ftn152\">[152]<\/a> zit. n. Bauer 1968, 229<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref153\" name=\"_ftn153\">[153]<\/a> Werkentin 1978, 162<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref154\" name=\"_ftn154\">[154]<\/a> Thilo 1974, 352<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref155\" name=\"_ftn155\">[155]<\/a> Zedler o.J., 44<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref156\" name=\"_ftn156\">[156]<\/a> Rheinischer Merkur v. 9.1.1976<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref157\" name=\"_ftn157\">[157]<\/a> Vollmer o.J., 137f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref158\" name=\"_ftn158\">[158]<\/a> v. Senger und Etterlin 1973, 664<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref159\" name=\"_ftn159\">[159]<\/a> K\u00f6hler 1973, 376<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref160\" name=\"_ftn160\">[160]<\/a> Zitzewitz o.J., 135<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref161\" name=\"_ftn161\">[161]<\/a> Eichst\u00e4dt 1972, 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref162\" name=\"_ftn162\">[162]<\/a> Eichst\u00e4dt 1979, 12. Nicht nur durch die wachsende Unruhe unter ihnen w\u00fcrden die Ausl\u00e4nder zum Sicherheitsproblem, sondern auch, weil sie versuchen w\u00fcrden, sich in ihre Heimatl\u00e4nder \u201eabzusetzen\u201c, womit sie \u201eals Arbeitskr\u00e4ftepotential verlorengehen\u201c w\u00fcrden!<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref163\" name=\"_ftn163\">[163]<\/a> Garn 1973, 682<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref164\" name=\"_ftn164\">[164]<\/a> Engelien 1973, 30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref165\" name=\"_ftn165\">[165]<\/a> Prayon 1976, 495<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref166\" name=\"_ftn166\">[166]<\/a> BMVg 1985, 67f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref167\" name=\"_ftn167\">[167]<\/a> Bundesregierung 1989, Rdnr. 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref168\" name=\"_ftn168\">[168]<\/a> Tolmein 1971, 111<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref169\" name=\"_ftn169\">[169]<\/a> s. Zitzewitz o.J., 132, d.h. ein Einsatz nach Art. 87a Abs. 4 GG nicht zul\u00e4ssig war<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref170\" name=\"_ftn170\">[170]<\/a> BMVg 1985, 70<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref171\" name=\"_ftn171\">[171]<\/a> s. die exemplarisch die Szenarien von 1966 bis 1973 bei Gr\u00fcnewald 1975, 44-47; s.a. Arbeitskreis Bundeswehr und KDV o.J., 8-23, dort werden 28 \u00dcbungen aufgelistet<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref172\" name=\"_ftn172\">[172]<\/a> Zumindest in der Interpretation der Kritiker der Notstandsgesetze sollten solche \u00dcbungen durch die Formulierung des Art. 87a GG verhindert werden (s. Hoffmann 1968, 110).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref173\" name=\"_ftn173\">[173]<\/a> Werkentin 1978, 159<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref174\" name=\"_ftn174\">[174]<\/a> So die Definition der Allied Forces, Central Europe, zit. n. Blum 1975, 106f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref175\" name=\"_ftn175\">[175]<\/a> Lahl 2007, 31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref176\" name=\"_ftn176\">[176]<\/a> Irlenkaeuser 2004, 277<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref177\" name=\"_ftn177\">[177]<\/a> BMVg, 1985, S. 7. Bereits 1972 hatte das Wei\u00dfbuch die \u201ezivil\/milit\u00e4rische Zusammenarbeit\u201c als Bindeglied zwischen der \u201emilit\u00e4rischen und zivilen Verteidigung\u201c thematisiert: \u201eDas gemeinsame Ziel, den Staat und seine B\u00fcrger zu sch\u00fctzen, erfordert eine reibungslose Zusammenarbeit\u201c, Bundesminister des Innern 1972, 115. Entsprechend war auch das polizeiliche Verst\u00e4ndnis der ZMZ: es ging um die Vorbereitung der Zusammenarbeit im Spannungs- oder Verteidigungsfall, weshalb etwa \u201egemeinsam besetzte Einsatzzentralen\u201c gefordert wurden, die \u201edie st\u00e4ndige gegenseitige aktuelle Information \u00fcber die Sicherheitslage und den Standort sowie die v\u00f6lkerrechtliche Qualit\u00e4t st\u00f6render und feindlicher Kr\u00e4fte sicherstellen\u201c sollten, Schmidt 1985, 64.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref178\" name=\"_ftn178\">[178]<\/a> Bundeswehr 2005, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref179\" name=\"_ftn179\">[179]<\/a> BMVg 2006g, Kap. 3.2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref180\" name=\"_ftn180\">[180]<\/a> BMVg 1998, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref181\" name=\"_ftn181\">[181]<\/a> St\u00e4ndige Konferenz Katastrophenvorsorge, 2003, 54<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref182\" name=\"_ftn182\">[182]<\/a> NATO, 2003, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref183\" name=\"_ftn183\">[183]<\/a> NATO 2001, p.P., Nr. 9: \u201e&#8230; in order to allow him [commander] to fulfill his mission &#8230; The long-term purpose of CIMIC is to help create and sustain conditions that will support the achievement of Alliance objectives in operations\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref184\" name=\"_ftn184\">[184]<\/a> Pfl\u00fcger 2006, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref185\" name=\"_ftn185\">[185]<\/a> BMVg 1998, HDv 100\/900, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref186\" name=\"_ftn186\">[186]<\/a> BMVg 2001b, 5 (Rdnr. 202), s.a f\u00fcr viele andere: Weinheimer 2005, 115<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref187\" name=\"_ftn187\">[187]<\/a> BMVg 2004, 56, s.a. BT-Drs. 16\/3673, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref188\" name=\"_ftn188\">[188]<\/a> Heinemann-Gr\u00fcder, Burghard 2006, 108: Civil-Military Liaison, Support to the Force, Support to the Civil Environment<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref189\" name=\"_ftn189\">[189]<\/a> BMVg 2001b, 5 (Rdnr. 203)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref190\" name=\"_ftn190\">[190]<\/a> Mohrmann (2009, 101) hat darauf hingewiesen, dass das deutschen CIMIC-Verst\u00e4ndnis nur graduell von dem der NATO abweicht: Zwar liege die Entscheidungsgewalt ungeteilt beim milit\u00e4rischen F\u00fchrer, aber die gemischt zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit etwa der PRTs in Afghanistan erlaubte, dass die zivile Seite sich \u201ewesentlich interaktiver bemerkbar machen\u201c k\u00f6nne.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref191\" name=\"_ftn191\">[191]<\/a> Von ziviler Seite wird das eindeutiger formuliert. In der \u201eNeuen Strategie zum Schutz der Bev\u00f6lkerung\u201c \u2013 einem Beschluss der Innenministerkonferenz \u2013 ist von \u201ebeidseitigen Leistungsumf\u00e4ngen\u201c die Rede, \u201ea) des Milit\u00e4rs f\u00fcr die zivile Seite &#8230; b) der Zivilen Seite &#8230;\u201c, Bundesverwaltungsamt 2003, 24<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref192\" name=\"_ftn192\">[192]<\/a> www.streitkraefteunterstuetzungskommando.bundeswehr.de&#8230; (Abteilung G 5)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref193\" name=\"_ftn193\">[193]<\/a> Kontaktstelle f\u00fcr gewaltfreie Aktion, o.J., 24. In der Zivilen Notfallplanung der NATO wird mittlerweile den zivilen Ressourcen (Krankenh\u00e4user, Versorgungsleistungen) f\u00fcr die zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit ein h\u00f6herer Stellenwert einger\u00e4umt, s. Bundesverwaltungsamt 2003, 24.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref194\" name=\"_ftn194\">[194]<\/a> Vizeadmiral K\u00fchn im Interview, s. www.streitkraeftebasis.de&#8230; (Indienststellung der ersten Landeskommandos, 8.2.2007)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref195\" name=\"_ftn195\">[195]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref196\" name=\"_ftn196\">[196]<\/a> BMVg 2001b, 12f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref197\" name=\"_ftn197\">[197]<\/a> BMVg 2004e, Anlage 2 (S. 96)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref198\" name=\"_ftn198\">[198]<\/a> Aufgabenfelder 2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref199\" name=\"_ftn199\">[199]<\/a> wobei entsprechende Stellen von Marine und Luftwaffe den Ebenen zugeordnet waren, Blum 1975, 106<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref200\" name=\"_ftn200\">[200]<\/a> Au\u00dferdem waren die beiden Stadtstaaten zu den L\u00e4ndern und damit auf dieser Ebene \u201ezu tief\u201c angebunden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref201\" name=\"_ftn201\">[201]<\/a> Schr\u00f6ter 1978, 60; Tolmein 1971, 109<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref202\" name=\"_ftn202\">[202]<\/a> s. Brugmann 2005, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref203\" name=\"_ftn203\">[203]<\/a> Krause 1997, 18f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref204\" name=\"_ftn204\">[204]<\/a> Rosenbauer, Kreis 2005, 43<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref205\" name=\"_ftn205\">[205]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref206\" name=\"_ftn206\">[206]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref207\" name=\"_ftn207\">[207]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref208\" name=\"_ftn208\">[208]<\/a> Grossmann 2005, 98<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref209\" name=\"_ftn209\">[209]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 4. Baumgard 2008, 5 (da die Kommandos an die politischen bzw. Verwaltungsstrukturen gebunden sind, \u00e4ndert sich ihre Zahl, wenn es zu kommunalen Neugliederungen kommt)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref210\" name=\"_ftn210\">[210]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007b, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref211\" name=\"_ftn211\">[211]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007a, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref212\" name=\"_ftn212\">[212]<\/a> BMVg 2006a, 2. S.a. BT-Drs. 16\/9904 v. 3.7.2008, 6. Der Sanit\u00e4tsstabsoffizier nimmt die Aufgabe des \u201eBeauftragten Sanit\u00e4tsstabsoffiziers f\u00fcr die ZMZ im Gesundheitswesen\u201c (BeaSanStOffzZMZGesWes) wahr. Er oder sie ist grunds\u00e4tzlich truppen- und fachdienstlich dem regionalen Santit\u00e4tskommando, im konkreten Einsatz aber dem KVK bzw. BVK unterstellt, Most 2007, 30, s.a. Bucher o.J., ZMZ, 18.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref213\" name=\"_ftn213\">[213]<\/a> www.streitkraeftebasis.de&#8230; (Wir sind da, wenn wir gebraucht werden!, 3.5.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref214\" name=\"_ftn214\">[214]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007b, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref215\" name=\"_ftn215\">[215]<\/a> \u201eSie (die Leiter der Kommandos, d. Verf.) werden im Bedarfsfall durch die ihnen unterstellten nicht-aktiven BVK\/KVK unterst\u00fctzt\u201c, BMVg 2007 (Teilkonzeption), 15.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref216\" name=\"_ftn216\">[216]<\/a> Neuausrichtung 2005, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref217\" name=\"_ftn217\">[217]<\/a> BMVg 2006d, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref218\" name=\"_ftn218\">[218]<\/a> Parl. Staatssekret\u00e4r im BMVg Pfl\u00fcger, BT-Drs. 16\/894 v. 10.3.2006, 22f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref219\" name=\"_ftn219\">[219]<\/a> BMVg 2006e, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref220\" name=\"_ftn220\">[220]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007a, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref221\" name=\"_ftn221\">[221]<\/a> BMVg 2006a, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref222\" name=\"_ftn222\">[222]<\/a> Parl. Staatssekret\u00e4r des BMVg Schmidt: BT-Drs. 16\/4329 v. 16.2.2007, 19. Zwar erstellte das Verteidigungsministerium eine Liste aller BeaBwZMZ\/I, aber diese wurde als vertraulich eingestuft und den Bundestagsabgeordneten nur in der Geheimschutzstelle zug\u00e4nglich gemacht, s. BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 35 Rekrutierungsmuster oder Sozialprofil oder zivile Berufe der BeaBwZMZ sind nicht bekannt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref223\" name=\"_ftn223\">[223]<\/a> Streikr\u00e4ftebasis 2007a, 10. Mitte 2008 teilte die Bundesregierung mit, es \u201everf\u00fcg(t)en nahezu alle BVK\/KVK \u00fcber B\u00fcroinfrastruktur in Anlehnung an die jeweiligen Katastrophenschutzbeh\u00f6rden\u201c, BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 8.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref224\" name=\"_ftn224\">[224]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis (o.J.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref225\" name=\"_ftn225\">[225]<\/a> BMVg 2006d, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref226\" name=\"_ftn226\">[226]<\/a> ebd., 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref227\" name=\"_ftn227\">[227]<\/a> Walter 2007, 10. In seinem Jahresbericht 2008 bemerkt der Wehrbeauftragte des Bundestages, dass die Arbeit von Leiter und Stellvertreter \u201ebislang nicht verg\u00fctet\u201c werden. Das Ministerium aber pr\u00fcfe, \u201eob eine Honorierung der au\u00dferhalb von Wehr\u00fcbungen und Dienstlichen Veranstaltungen geleisteten Dienstzeit m\u00f6glich ist\u201c, BT-Drs. 16\/12200 v. 26.3.2009, 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref228\" name=\"_ftn228\">[228]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007b, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref229\" name=\"_ftn229\">[229]<\/a> Sch\u00e4fer 2007, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref230\" name=\"_ftn230\">[230]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007a, 8)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref231\" name=\"_ftn231\">[231]<\/a> BMVg 2006f, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref232\" name=\"_ftn232\">[232]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref233\" name=\"_ftn233\">[233]<\/a> www.streitkraeftebasis.de&#8230; (ZMZ hat Zukunft, 29.11.2005)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref234\" name=\"_ftn234\">[234]<\/a> BMVg 2007e, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref235\" name=\"_ftn235\">[235]<\/a> Parl. Staatssekret\u00e4r BMVg Schmidt lt. BT-Drs. 16\/4329 v. 16.2.2007, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref236\" name=\"_ftn236\">[236]<\/a> BMVg 2006f, 6. Davon ausgenommen sind die ZMZ-Aufgaben der Marine und der Luftstreitkr\u00e4fte, die von den jeweiligen Befehlshabern wahrgenommen werden. Diese, das Sanit\u00e4tsf\u00fchrungskommando sind zur Zusammenarbeit mit dem SKUKdo in Fragen der ZMZ verpflichtet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref237\" name=\"_ftn237\">[237]<\/a> BMVg 2006f, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref238\" name=\"_ftn238\">[238]<\/a> BMVg 2001b, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref239\" name=\"_ftn239\">[239]<\/a> BMVg 2004e, 56. F\u00fcr den Sanit\u00e4tsbereich liegt die Verantwortung bei der ZsanDstBw.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref240\" name=\"_ftn240\">[240]<\/a> BMVg 2006f, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref241\" name=\"_ftn241\">[241]<\/a> BMVg 2004a, 25-27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref242\" name=\"_ftn242\">[242]<\/a> Parl. Staatssekret\u00e4r BMVg Schmidt in BT-Drs. 16\/4329 v. 16.2.2007, S. 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref243\" name=\"_ftn243\">[243]<\/a> Informationen 2007, 5. S. die Auflistung der Standorte bei Piper 2007, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref244\" name=\"_ftn244\">[244]<\/a> Stand 2006, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref245\" name=\"_ftn245\">[245]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref246\" name=\"_ftn246\">[246]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007a, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref247\" name=\"_ftn247\">[247]<\/a> Vizeadmiral K\u00fchn im Interview, s. www.streitkraeftebasis.de&#8230; (Indienststellung der ersten Landeskommandos, 8.2.2007); s.a. Faude 2007, 39<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref248\" name=\"_ftn248\">[248]<\/a> Bucher o.J., 45 (zitiert F\u00fcS VII, 5, gebilligt am 20.4.05)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref249\" name=\"_ftn249\">[249]<\/a> Schneiderhan 2006, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref250\" name=\"_ftn250\">[250]<\/a> Vizeadmiral K\u00fchn im Interview, s. www.streitkraeftebasis.de&#8230; (Indienststellung der ersten Landeskommandos, 8.2.2007)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref251\" name=\"_ftn251\">[251]<\/a> BMVg 2007c, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref252\" name=\"_ftn252\">[252]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref253\" name=\"_ftn253\">[253]<\/a> zum Aufgabenprofil der St\u00fctzpunkte s. BT-Drs. 16\/12626 v. 14.4.2009, 7-10. Lt. Bucher 2006, 3 sollten die Pioniere auch \u00fcber die \u201eBef\u00e4higung zum infanteristischen Objektschutz\u201c verf\u00fcgen. Offenkundig wurde auf die Aufnahme dieser F\u00e4higkeit verzichtet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref254\" name=\"_ftn254\">[254]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 4f. Die neun Sanit\u00e4tst\u00fctzpunkte werden personell nicht verst\u00e4rkt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref255\" name=\"_ftn255\">[255]<\/a> BT-Drs. 16\/12626 v, 14.4.2009, 2f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref256\" name=\"_ftn256\">[256]<\/a> Parl. Staatssekret\u00e4r BMVg Pfl\u00fcger, BT-Drs. 16\/894 v. 2.3.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref257\" name=\"_ftn257\">[257]<\/a> Neuausrichtung 2006, 3f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref258\" name=\"_ftn258\">[258]<\/a> Zusammenarbeit 2006, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref259\" name=\"_ftn259\">[259]<\/a> Bucher o.J., 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref260\" name=\"_ftn260\">[260]<\/a> Neuausrichtung 2006, 5. Da uns trotz mehrfacher Anfragen kein Einblick in die Evaluation des Ministeriums gestattet wurde, sind keine weiteren Aussagen zur Bedeutung des Modellversuchs m\u00f6glich.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref261\" name=\"_ftn261\">[261]<\/a> BMVg 2006c, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref262\" name=\"_ftn262\">[262]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref263\" name=\"_ftn263\">[263]<\/a> BT-Drs. 16\/9904 v. 3.7.2008. 4f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref264\" name=\"_ftn264\">[264]<\/a> BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009, 24f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref265\" name=\"_ftn265\">[265]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 15-34<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref266\" name=\"_ftn266\">[266]<\/a> BT-Drs. 16\/9904 v. 3.7.2008, 1f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref267\" name=\"_ftn267\">[267]<\/a> ebd., 8. Angesichts der Tatsache, dass das Ministerium sich weigerte, der vorliegenden Untersuchung Einblick in den Projektbericht zu gew\u00e4hren, ist kaum vorstellbar, dass das \u201eumf\u00e4ngliche\u201c Kommunizieren mehr als nur eine zusammenfassende und von den Kommunikationspartnern nicht nachpr\u00fcfbare Bewertung durch die Bundeswehr gewesen sein soll.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref268\" name=\"_ftn268\">[268]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref269\" name=\"_ftn269\">[269]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref270\" name=\"_ftn270\">[270]<\/a> Interviews Pol<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref271\" name=\"_ftn271\">[271]<\/a> Interview Pol<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref272\" name=\"_ftn272\">[272]<\/a> Interview Pol<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref273\" name=\"_ftn273\">[273]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref274\" name=\"_ftn274\">[274]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref275\" name=\"_ftn275\">[275]<\/a> 42 Beh\u00f6rden in 21 deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten (jeweils Polizeipr\u00e4sidium und Katastrophenschutzbeh\u00f6rde) waren angeschrieben worden. 32 Frageb\u00f6gen kamen ausgef\u00fcllt zur\u00fcck; bei der genannten Frage waren 31 Antworten auswertbar.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref276\" name=\"_ftn276\">[276]<\/a> Unterst\u00fctzt vom Bundesverteidigungsministerium betreut der Verband der Reservisten der Bundeswehr e.V. die Reservisten bzw. deren Verb\u00e4nde, s. BMVg 2003b, 22 (Rdnr. 1904). 2005 erhielt der Verband Zuwendungen der Bundesregierung in H\u00f6he von 13,8 Mio. Euro, BT-Drs. 16\/3963 v. 22.12.2006, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref277\" name=\"_ftn277\">[277]<\/a> Lahl 2006, 112f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref278\" name=\"_ftn278\">[278]<\/a> BMVg 2003b, 10 (Rdnr. 602)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref279\" name=\"_ftn279\">[279]<\/a> In dem Jahrzehnt von 1997 bis 2006 hatten insgesamt 4.229 ReservistInnen an \u201ebesonderen Auslandsverwendungen\u201c der Bundeswehr teilgenommen, BT-Drs. 16\/6283 v. 26.8.2007, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref280\" name=\"_ftn280\">[280]<\/a> BMVg 2003b, 20 (Rdnr. 1603)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref281\" name=\"_ftn281\">[281]<\/a> Interview B. An mehreren Orten haben sich Reservisten der Bundeswehr vereinsm\u00e4\u00dfig zusammengeschlossen, um im Katastrophenfall vor Ort helfen zu k\u00f6nnen; so z.B. die \u201eReservistenkameradschaft Katastrophenschutz Elbeland-Nordsachsen\u201c. 2006 waren bundesweit neuen derartige Initiativen bekannt. Teilweise f\u00fchren diese Initiativen zu kritischen Reaktionen, weil sie den etablierten Hilfsorganisationen, etwa dem Technischen Hilfswerk, das potentielle Personal streitig machen, s. Hirsch 2006.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref282\" name=\"_ftn282\">[282]<\/a> BMVg 2003b, Anlage 4 Nr. 5. Au\u00dferdem sollte Wehrpflicht auch f\u00fcr Mannschaftsdienstgrade im Spannungs- und Verteidigungsfall von 45 auf 60 Jahre angehoben werden, ebd. Nr. 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref283\" name=\"_ftn283\">[283]<\/a> Streitkr\u00e4ftereserve-Neuordnungsgesetz 2005 (Art. 1: \u00c4nderung des Wehrpflichtgesetzes)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref284\" name=\"_ftn284\">[284]<\/a> so die Formulierung im Gesetzentwurf: BT-Drs. 15\/4485 v. 13.12.2004, 30. Eine entsprechende Regelung finden sich auch in \u00a7 63 des Soldatengesetzes, s. Baumgard 2008, 7.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref285\" name=\"_ftn285\">[285]<\/a> BMVg 2004b, 7f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref286\" name=\"_ftn286\">[286]<\/a> Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando 2006, 2f.; s.a. Faude 2007, 38<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref287\" name=\"_ftn287\">[287]<\/a> F\u00fcr den Sanit\u00e4tsdienst-Offizier in den ZMZ-Strukturen sind die Ausbildungsphasen modifiziert: 1. Ein Tag Ersteinweisung, 2. Sechs Monate Selbststudium, 3. Pr\u00e4senzphase (sechs Tage), 4. F\u00fcnft\u00e4giges Seminar an der AKNZ, 5. Regionaleinweisung 3 bzw. 2 Tage durch Wehrbereichs- und\/oder Landeskommando, s. Gutsmiedel 2007, 17.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref288\" name=\"_ftn288\">[288]<\/a> Streitkr\u00e4fteunterst\u00fctzungskommando 2006, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref289\" name=\"_ftn289\">[289]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref290\" name=\"_ftn290\">[290]<\/a> BMVg 2006a, 5; BMVg 2006b, 1ff. In seinen Planungen geht das Ministerium von einer \u201edurchschnittlichen Stehzeit von 5 Jahren\u201c aus; demnach sind Rekrutierung und Ausbildung der Rekruten, rechnersich 20% des Bestandes pro Jahr, eine dauernde Aufgabe, BMVg 2006a, 5.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref291\" name=\"_ftn291\">[291]<\/a> BMVg 2006b, 2. Der Lehrgang ist nicht nur f\u00fcr die Leiter der BVKs\/KVKs konzipiert, sondern f\u00fcr alle Stabsoffiziere, die in den ZMZ-Elementen der Bundeswehr (SKUKdo, WBK, LKdo) arbeiten, Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref292\" name=\"_ftn292\">[292]<\/a> s. BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 57f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref293\" name=\"_ftn293\">[293]<\/a> BMVg 2006b, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref294\" name=\"_ftn294\">[294]<\/a> www.streikr\u00e4ftebasis.de&#8230; (Erfolgsmeldungen zur Verbesserung des Schutzes Deutschlands, 29.6.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref295\" name=\"_ftn295\">[295]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref296\" name=\"_ftn296\">[296]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref297\" name=\"_ftn297\">[297]<\/a> Basislehrgang 2006, 3. Im Hinblick auf die CIMIC-Auslandseins\u00e4tze gibt es neben dem Lehrgang in Sonthofen (heute in Hannover) und dem in der AKNZ multinationale Lehrg\u00e4nge der NATO in Budel (Niederlande) und an der NATO-Schule in Oberammergau statt, Irlenkaeuser 2004, 282.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref298\" name=\"_ftn298\">[298]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref299\" name=\"_ftn299\">[299]<\/a> AKNZ 2003, 69<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref300\" name=\"_ftn300\">[300]<\/a> ebd., 56<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref301\" name=\"_ftn301\">[301]<\/a> Zusammenarbeit 2006, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref302\" name=\"_ftn302\">[302]<\/a> AKNZ 2006, 205f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref303\" name=\"_ftn303\">[303]<\/a> Im Vorwort zum Jahresprogramm wurde diese Erh\u00f6hung direkt mit der neuen territorialen Wehrstruktur begr\u00fcndet. Damit die Seminare erfolgreich ablaufen k\u00f6nnten, m\u00fcssten \u201enoch mehr\u201c TeilnehmerInnen von zivilen Beh\u00f6rden sich meldeten, AKNZ 2006, Vorwort<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref304\" name=\"_ftn304\">[304]<\/a> Warum die Bundesregierung an anderer Stelle von 489 zivilen TeilnehmerInnen schreibt, ist nicht ganz verst\u00e4ndlich. Es sei denn, diese Zahl bezieht sich nur auf die ZMZ\/I-Lehrg\u00e4nge, s. BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref305\" name=\"_ftn305\">[305]<\/a> s. BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 53. Da die \u201eTeilnehmer der ZMZ-Lehrg\u00e4nge &#8230; insgesamt\u201c angebeben wurden, handelte es sich offenkundig nicht nur um die ZMZ\/I-Lehrg\u00e4nge.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref306\" name=\"_ftn306\">[306]<\/a> AKNZ 2006, 205<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref307\" name=\"_ftn307\">[307]<\/a> Parl. Staatssekret\u00e4r BMVg Schmidt, BT-Drs. 16\/4329 v. 8.2.07, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref308\" name=\"_ftn308\">[308]<\/a> 2006 war geplant, den Ausbildungst\u00e4tigkeitsnachweis (ATN), der Voraussetzung f\u00fcr den Offiziers und Unteroffiziersrang ist, nach dem Besuch des Basislehrgangs und der beiden AKNZ-Lehrg\u00e4nge zu erteilen, Basislehrgang 2006, 1.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref309\" name=\"_ftn309\">[309]<\/a> s.a. BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 53-56<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref310\" name=\"_ftn310\">[310]<\/a> AKNZ 2006, 205<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref311\" name=\"_ftn311\">[311]<\/a> AKNZ 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref312\" name=\"_ftn312\">[312]<\/a> Basislehrgang 2006, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref313\" name=\"_ftn313\">[313]<\/a> Seit 2004 kooperiert die AKNZ auch mit der Polizei-F\u00fchrungsakademie. Die dort zum H\u00f6heren Polizeidienst ausgebildeten BeamtInnen durchlaufen an der AKNZ einen Ausbildungsblock zum Katatstrophenschutz, der die Kooperation mit anderen Beh\u00f6rden sowie eine viert\u00e4gige Stabs\u00fcbung beinhaltet. 2009 schloss die AKNZ mit der Deutschen Hochschule der Polizei (der Nachfolgerin der Polizei-F\u00fchrungsakademie) eine Kooperationsvereinbarung, durch die die Zusammenarbeit auf eine dauerhafte Grundlage gestellt werden sollte. Bis Anfang 2009 hatten rund 600 PolizeibeamtInnen das Seminar an der AKNZ besucht, s. Umgang 2009. Zwischen dem ZMZ-Angebot der AKNZ und der Polizei-F\u00fchrungsakademie gibt es keine direkte Verbindung, Interview B.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref314\" name=\"_ftn314\">[314]<\/a> Haid 2007, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref315\" name=\"_ftn315\">[315]<\/a> Weinheimer 2005, 56<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref316\" name=\"_ftn316\">[316]<\/a> Sein Ausbau zu einem Instrument innerer Sicherheitspolitik geh\u00f6rt zu den aktuellen Forderungen nach einer neuen Sicherheitsarchitektur. Dem \u201eSicherheitskabinett\u201c, ein Gremium der Bundesregierung zur Beratung innerer Sicherheitsfragen, geh\u00f6rt das Verteidigungsministerium nicht an.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref317\" name=\"_ftn317\">[317]<\/a> s. Kap. 4 und Kap. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref318\" name=\"_ftn318\">[318]<\/a> Der \u201eAustauschoffizier\u201c ist ein Angeh\u00f6riger der Bundeswehr, der zu einer zivilen Beh\u00f6rde abgeordnet ist und dort eine zivile Aufgabe wahrnimmt (dabei handelt es sich um Aufgaben, die eine direkte Beziehung zur Bundeswehr haben und eine milit\u00e4rische bzw. milit\u00e4rnahe Qualifikation erfordern). Ein \u201eVerbindungsoffizier\u201c nimmt demgegen\u00fcber die Funktion einer Schaltstelle (Informationsaustausch, Kontakte vermitteln etc.) zwischen milit\u00e4rischen und zivilen Stellen wahr, Interview B.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref319\" name=\"_ftn319\">[319]<\/a> Aufz\u00e4hlung: Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref320\" name=\"_ftn320\">[320]<\/a> BT-Drs. 16\/12626 v. 14.4.2009, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref321\" name=\"_ftn321\">[321]<\/a> s. Kap. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref322\" name=\"_ftn322\">[322]<\/a> s. W\u00fcrz 2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref323\" name=\"_ftn323\">[323]<\/a> s. Kap. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref324\" name=\"_ftn324\">[324]<\/a> BMVg 2007c, 2f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref325\" name=\"_ftn325\">[325]<\/a> Interne Aufstellung SKUKdo ZMZ Bw G5, ZMZ\/I v. 6.1.2010; Bundesministerium des Innern 2005a, 10; Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref326\" name=\"_ftn326\">[326]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref327\" name=\"_ftn327\">[327]<\/a> s. Kapitel 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref328\" name=\"_ftn328\">[328]<\/a> Dieter 2005 o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref329\" name=\"_ftn329\">[329]<\/a> Rosenbauer, Kreis 2005, 46<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref330\" name=\"_ftn330\">[330]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 7 u. 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref331\" name=\"_ftn331\">[331]<\/a> M\u00fcller 2006, 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref332\" name=\"_ftn332\">[332]<\/a> www.streitkraeftebasis.de&#8230; (Wir sind da, wenn wir gebraucht werden!, 3.5.2007). Nach Auffassung von Lorse (2005, 8) widerspr\u00e4che es auch der Verfassung, wenn Bundeswehrmittel dauerhaft f\u00fcr Aufgaben des Katastrophenschutzes gebunden w\u00fcrden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref333\" name=\"_ftn333\">[333]<\/a> so die Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion lt. ngo-online v. 11.1.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref334\" name=\"_ftn334\">[334]<\/a> Sander 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref335\" name=\"_ftn335\">[335]<\/a> Sch\u00e4fer 2007, 7f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref336\" name=\"_ftn336\">[336]<\/a> Landeskommandos 2009,19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref337\" name=\"_ftn337\">[337]<\/a> Piper 2007, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref338\" name=\"_ftn338\">[338]<\/a> s. zu diesen negativen Potentialen die Bewertungen aus der Linksfraktion im Bundestag: Sch\u00e4fer 2007, 7f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref339\" name=\"_ftn339\">[339]<\/a> Roger Little, zit. n. Bredow 1986, 135<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref340\" name=\"_ftn340\">[340]<\/a> Vagts 1959, 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref341\" name=\"_ftn341\">[341]<\/a> Janowitz 1971, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref342\" name=\"_ftn342\">[342]<\/a> Wiesendahl 1980, 109<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref343\" name=\"_ftn343\">[343]<\/a> Bo\u00ebne, lt. n. Haltiner, Klein, Gareis 2004, 14; s.a. die Auflistung von insgesamt 15 \u201echarakteristische(n) Merkmale der Milit\u00e4rorganisation\u201c bei Vogt 1978, 559f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref344\" name=\"_ftn344\">[344]<\/a> Stern zit. n. Fiebig 2004, 44<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref345\" name=\"_ftn345\">[345]<\/a> Kirchhof 1988, 980<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref346\" name=\"_ftn346\">[346]<\/a> Schmidt, 1985, 61<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref347\" name=\"_ftn347\">[347]<\/a> Das Prinzip von Befehl und Gehorsam ist eines der zentralen Unterschiede zwischen der Bundeswehr und anderen Teilen der Exekutive, Gubert 1997, 207.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref348\" name=\"_ftn348\">[348]<\/a> Reinfried 1976, 37. In einer Handreichung der \u2013 zivilen \u2013 St\u00e4ndigen Konferenz f\u00fcr Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz hei\u00dft es in milit\u00e4rischer Analogie: \u201eDurch den Befehl wird der Beschluss in die Tat umgesetzt&#8230; Befehle werden mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt\u201c, St\u00e4ndigen Konferenz f\u00fcr Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz 1999, 37.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref349\" name=\"_ftn349\">[349]<\/a> Steinert, Treiber 1974, 106ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref350\" name=\"_ftn350\">[350]<\/a> Treiber 1973, 101; Kutz 1986\/1987, 137 schreibt vom \u201ezentralen Ziel traditionalistischer milit\u00e4rischer Erziehung\u201c: \u201eKonkret bezweckt sie die Unterwerfung des Offiziersnachwuchses unter binnenmilit\u00e4rische, als von der Gesellschaft fundamental unterschieden verstandene Normen und Organisationsloyalit\u00e4t als Selbstzweck.\u201c St\u00e4ndige Aufgabe der \u201eErziehung\u201c zum Soldaten soll es sein, die Kluft zwischen der zivilen Gesellschaft und den Funktionsweisen des Milit\u00e4rs zu schlie\u00dfen (s. Lippert 1989; Klein 1986). Gleichzeitig werde sie durch eine \u00fcberh\u00f6hte Selbststilisierung der soldatischen Existenz \u00fcberdeckt. Als \u201eKanon an Zielwerten &#8230; professioneller Tugenden\u201c listet Wiesendahl (1980, 110) auf: \u201esittliche Lebensf\u00fchrung, innere Haltung, Dienen, Hingabe, Pflichtbewussteins, Treue, Gottesfurcht, Manneszucht, Geist, haltung- und formumfassende Disziplin, Gehorsam, Bescheidenheit, Ritterlichkeit, pers\u00f6nliches Zur\u00fcckstehen hinter der Sache, Charakterfestigkeit, Gewissensst\u00e4rke, Wahrhaftigkeit, Heimat- und Vaterlandsliebe, Vergangenheitsehrfurcht, Korpsgeist, Ehrgef\u00fchl, F\u00fcrsorglichkeit und Kameradschaft\u201c. Wiesendahl (ebd., 107) weist aber auch darauf hin, dass nicht diese abstrakten Wertorientierungen f\u00fcr das Funktionieren des Milit\u00e4rs ausschlaggebend sind, sondern die \u201eintakten informellen Gruppenstrukturen und Gruppenkoh\u00e4renz\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref351\" name=\"_ftn351\">[351]<\/a> Befehl und Gehorsam werden auch in den Interviews als wichtig f\u00fcr das Selbstverst\u00e4ndnis des Soldaten bezeichnet, Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref352\" name=\"_ftn352\">[352]<\/a> Reinfried 1976, 37f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref353\" name=\"_ftn353\">[353]<\/a> Soldatengesetz 2009, \u00a7 11 Abs. 1.1980 lautete der Nachsatz noch weniger einschr\u00e4nkend: \u201e&#8230;befreit nicht von der Verantwortung.\u201c, zit. n. Jess, Henkel-Ernst 1981, 182f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref354\" name=\"_ftn354\">[354]<\/a> Gramm 2006, 655; Speth 1985, 192; Dreist 2004, 111 begr\u00fcndet diese Gehorsamspflicht damit, \u201edass der Befehl als Hoheitsakt zun\u00e4chst die Vermutung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit f\u00fcr sich hat\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref355\" name=\"_ftn355\">[355]<\/a> Dreist 2004, 111; s. ausf\u00fchrlich zu den Grenzen der Pflicht zur Befehlsverfolgung: Schwartz 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref356\" name=\"_ftn356\">[356]<\/a> Wienemann 1974, 94<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref357\" name=\"_ftn357\">[357]<\/a> Kirchhof 1988, 988<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref358\" name=\"_ftn358\">[358]<\/a> Wehrstrafgesetz 2005, \u00a7 20 Abs. 1; s.a. Kl\u00fcckmann 1977, 956 zu Gehorsamsverweigerung bzw. Ungehorsam im Fall von Hilfeleistungen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref359\" name=\"_ftn359\">[359]<\/a> Die Reichweite des \u201eBefehls\u201c geht so weit, dass selbst das Stabsmusikkorps der Bundeswehr zu \u201eEins\u00e4tzen\u201c \u201ebefohlen\u201c wird, s. BT Plenarprotokoll 16\/99 v. 23.5.2007, S. 10120 (in den Jahren 2004-2006 kam das Korps zu 616 Eins\u00e4tzen an 447 Einsatztagen).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref360\" name=\"_ftn360\">[360]<\/a> Medick 1978, 103. So die abgeschw\u00e4chte Variante der Vogtschen \u201eInkompatibilit\u00e4ts-These\u201c (s. Vogt 1987, 107: \u201eAngesichts der prinzipiellen Inkompatibilit\u00e4t von milit\u00e4rischer Gewaltsamkeit und demokratischer Gesellschaftsentwicklung\u201c. S. ebenfalls relativierend: Bredow (2000, 332), der zustimmend Segal mit dem Satz zitiert: \u201eThe rule of law can get lost in the fog of the war.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref361\" name=\"_ftn361\">[361]<\/a> s. die Zitate bei Bald 1999, 32<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref362\" name=\"_ftn362\">[362]<\/a> so Thelen bereits 1970, zit. n. Wienemann 1974, 93; \u00e4hnlich die Kritik bei Hansen, Klein, Sauer 1981, 204: Das Befehls-Gehorsam-Schema k\u00f6nnen \u201esachfremd zur Beherrschung von Menschen als Selbstzweck\u201c genutzt werden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref363\" name=\"_ftn363\">[363]<\/a> Friedeburg 1967, 90<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref364\" name=\"_ftn364\">[364]<\/a> Schm\u00e4hling 1989, 262<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref365\" name=\"_ftn365\">[365]<\/a> Waddington 1999, 132<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref366\" name=\"_ftn366\">[366]<\/a> \u201esuch strange thing as police\u201c, Radzinowicz 1956, zit. n. Sheptycki 1999, 119<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref367\" name=\"_ftn367\">[367]<\/a> Funk 1978, 150ff.; s.a. Winter 2003, 523<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref368\" name=\"_ftn368\">[368]<\/a> Lepsius 1997, 359<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref369\" name=\"_ftn369\">[369]<\/a> \u201eUniformierung\u201c gilt nicht f\u00fcr die Kriminalpolizei, selbst Teile der Schutzpolizei (und einsatzbezogen auch die Feldj\u00e4ger der Bundeswehr) arbeiten nicht uniformiert. \u201eSpezifische Leitideen\u201c: der Inhalt polizeilicher und milit\u00e4rischer Leitideen d\u00fcrfte erheblich variieren; Kasernierung: gilt nur eingeschr\u00e4nkt f\u00fcr Teile der geschlossenen Polizeieinheiten etc.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref370\" name=\"_ftn370\">[370]<\/a> Wenger 1973, 329 \u201eshare the legalized right to use ultimate force\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref371\" name=\"_ftn371\">[371]<\/a> Grubert 1997, 215<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref372\" name=\"_ftn372\">[372]<\/a> Dierske 1964, 356; Blum 1975, 115f.; Haltiner 2003, 164-169; Haltiner 2004, 479; Walter 2005, 2; Aydin 1997, 205 mit Bezug auf C. Enloe, s. Enloe 1976, 29; Huxley 1984, 129f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref373\" name=\"_ftn373\">[373]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2003, 301<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref374\" name=\"_ftn374\">[374]<\/a> Wei\u00df 1989, 8. Die Streitkr\u00e4fte seien \u201eihrem Wesen nach allein auf die zweckgerichtete Gegnervernichtung in kriegsv\u00f6lkerrechtlichen Konflikten ausgerichtet\u201c. Dass der Einsatz der Streitkr\u00e4fte \u201eauch die Vernichtung des Gegners mit umfasst\u201c schlage sich in der Ausbildung nieder, die auf Krieg und kriegs\u00e4hnliche Zust\u00e4nde vorbreite \u2013 \u201eund dort ist die Vernichtung des Gegners mit allen Mitteln des Kriegshandwerks oberstes Gesetz\u201c, Ule 1967, 870.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref375\" name=\"_ftn375\">[375]<\/a> In diesem Kriterium sieht Waddington (1999, 133) den entscheidenden Unterschied zwischen Milit\u00e4r und Polizei: Das Milit\u00e4r errichte zur Erreichung seines Zieles eine \u201eindiscriminate \u201afield of fire\u2019\u201c, in dem der Feind nicht \u00fcberleben k\u00f6nne und zwischen Kombattant und Zivilist nicht unterschieden w\u00fcrde. Selbst die rubustesten Polizeieinheiten (etwa die SWAT-Einheiten der amerikanischen Polizei) unterschieden sich vom Milit\u00e4r darin, dass sie nicht unterschiedslos t\u00f6teten. Diesen Unterschied, dem die deutschen Innenminister in ihrer \u00dcbereinkunft, die deutschen Polizeien nicht mit Gummigeschossen auszustatten, Rechnung getragen haben, wird von Kleiner (1977, 251) bestritten, wenn er darauf verweist, dass \u201edie Unberechenbarkeit f\u00fcr Handfeuerwaffen ebenso gilt\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref376\" name=\"_ftn376\">[376]<\/a> Dies fand und findet seinen Niederschlag in den Gesetzen \u00fcber die Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte, s. UzwG Bund 1961, \u00a7 12 Abs.: \u201eDer Zweck des Schusswaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunf\u00e4hig zu machen\u201c. Selbst die seit den 70er Jahre gef\u00fchrte Diskussion um den gezielten polizeilichen Todesschuss sowie dessen Legalisierung in einigen Landespolizeigesetzen, best\u00e4tigten mit der Ausnahme zugleich das Prinzip, nachdem die Polizei nicht t\u00f6ten soll.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref377\" name=\"_ftn377\">[377]<\/a> Dunlap 1999, 223: \u201eWhere the military sees enemies &#8230; a police agency sees citizens suspected of crimes \u2026 These are two different views of the world.\u201d<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref378\" name=\"_ftn378\">[378]<\/a> Zickel 1977, 72<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref379\" name=\"_ftn379\">[379]<\/a> Linke 2006, 190<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref380\" name=\"_ftn380\">[380]<\/a> Blum 1975, 116. Pusch 1978, 172f.: \u201eDie Logik des Milit\u00e4rs folgt dabei dem Grundsatz, dass der maximale Einsatz von Gewalt gerechtfertigt ist, wenn er als Mittel geeignet und erforderlich ist, den Erfolg (die Vernichtung des Feindes) zu erreichen.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref381\" name=\"_ftn381\">[381]<\/a> deshalb haben sich in beiden Institutionen \u201eunterschiedliche Taktiken der Gewaltanwendung entwickelt\u201c, Wette 2006, 29<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref382\" name=\"_ftn382\">[382]<\/a> eine \u201eRegel\u201c, die empirisch die Ausnahme darstellen und selbst beim englischen \u201eBobby\u201c auf dem R\u00fcckzug ist<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref383\" name=\"_ftn383\">[383]<\/a> Blum 1975, 116<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref384\" name=\"_ftn384\">[384]<\/a> Pusch 1978, 173. S.a. Blum 1975, 116: F\u00fcr die Polizei ist die Pr\u00fcfung der Rechtslage unverzichtbar bei der Bewertung einer Lage; f\u00fcr das Milit\u00e4r sind allein die Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts in Rechnung zu stellen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref385\" name=\"_ftn385\">[385]<\/a> s. Wenger 1973, 329, der darauf hinweist, dass das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip f\u00fcr das Milit\u00e4r nur indirekt wirksam wird, indem n\u00e4mlich den Offizieren in ihrer Ausbildung vermittelt werde, auch im Feld nur verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Gewalt anzuwenden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref386\" name=\"_ftn386\">[386]<\/a> Blum 1975, 116<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref387\" name=\"_ftn387\">[387]<\/a> Geser 1996, 46. \u201ePolice traditionally operate in a decentralized fashion with most operational decision-making taking plat at the precinct level. Military contigents, oh the other hand, tend to operte unter the concept of centralized planning an decentralized execution\u201d, Center of Excellence 2005, o.P.). Wegen der engen F\u00fchrung durch Kommandostrukturen, so wird unterstellt, l\u00e4sst sich das Milit\u00e4r \u201eaus Sicht der Politik leichter befehligen als eine zivile Polizei, die zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausgebildet ist\u201c, Dicke 1999, 8.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref388\" name=\"_ftn388\">[388]<\/a> Dierske 1962, 354<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref389\" name=\"_ftn389\">[389]<\/a> so Euskirchen 2007, 17: \u201eWann immer n\u00f6tig wurden und werden alle notwendigen Mittel eingesetzt, um die staatliche Sicherheit und Ordnung gegen Revolte und Revolutionen aufrecht zu erhalten &#8230;\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref390\" name=\"_ftn390\">[390]<\/a> Walter 2006a, 79<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref391\" name=\"_ftn391\">[391]<\/a> Aydin 1997, 209<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref392\" name=\"_ftn392\">[392]<\/a> ebd., 208: \u201eTherefore, the military and the police are both distinct and related.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref393\" name=\"_ftn393\">[393]<\/a> s. Enloe 1977, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref394\" name=\"_ftn394\">[394]<\/a> v. R\u00f6nne 1899 zit. n. Witte 1965, 672<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref395\" name=\"_ftn395\">[395]<\/a> Liepmann 1926, 7f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref396\" name=\"_ftn396\">[396]<\/a> Messerschmidt 1975, 338<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref397\" name=\"_ftn397\">[397]<\/a> ebd., 339<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref398\" name=\"_ftn398\">[398]<\/a> s. die Zusammenstellung bei Kl\u00fcckmann 1978, 26-36; s.a. Wette 2003 und Wieland 2004, 170<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref399\" name=\"_ftn399\">[399]<\/a> K\u00e4ppner 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref400\" name=\"_ftn400\">[400]<\/a> G\u00f6tz 1985, 401<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref401\" name=\"_ftn401\">[401]<\/a> ebd., mit Verweis auf den preu\u00dfischen Innenminister Severing, der nach seinen Erfahrungen, die er als Staatskommissar im Ruhrgebiet gemacht hatte, \u201ezu der \u00dcberzeugung gelangt (war), dass das Heer f\u00fcr dauernde Polizeiaufgaben im Innern ungeeignet sei\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref402\" name=\"_ftn402\">[402]<\/a> Liepmann 1926, 11; Speth 1985, 25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref403\" name=\"_ftn403\">[403]<\/a> Kro\u00df 1970, 118; s.a. Walter 2006, 78<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref404\" name=\"_ftn404\">[404]<\/a> G\u00f6tz 1985, 398<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref405\" name=\"_ftn405\">[405]<\/a> s. die Auflistung der Verordnungen bei Kro\u00df 1970, 240-246; der zeitliche Schwerpunkt lag in den ersten drei und letzten zwei Jahren der Weimarer Republik<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref406\" name=\"_ftn406\">[406]<\/a> Brunkow 1971, 17f.; Dierske 1964, 355<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref407\" name=\"_ftn407\">[407]<\/a> Grubert 1997, 157<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref408\" name=\"_ftn408\">[408]<\/a> Kro\u00df 1970, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref409\" name=\"_ftn409\">[409]<\/a> Grubert 1997, 141<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref410\" name=\"_ftn410\">[410]<\/a> Lepsius 1997, 367<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref411\" name=\"_ftn411\">[411]<\/a> Karl 1991, 29<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref412\" name=\"_ftn412\">[412]<\/a> Kraska, Kappeler zit. n. Caufield 1999, 295; noch allgemeiner Kraska (1999, 208): \u201eMilitarization, for instance, can be defined in its broadest terms as a social process in which society organizes itself for the production of violence or the threat thereof.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref413\" name=\"_ftn413\">[413]<\/a> v. Bredow ,in Zoll, Lippert, R\u00f6ssler 1977; erheblich zu eng ist der Militarismusbegriff, den Haggerty\/ Ericson (1999, 234) zugrundelegen: sie sehen in der Verf\u00fcgung \u00fcber hochentwickelte Technologien das Besondere des Milit\u00e4rs. Damit wird die sonstige Nutzung dieser Technologien zum Indiz der Militarisierung.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref414\" name=\"_ftn414\">[414]<\/a> Medick 1978, 100f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref415\" name=\"_ftn415\">[415]<\/a> Funk 1978, 150<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref416\" name=\"_ftn416\">[416]<\/a> so etwa Wette 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref417\" name=\"_ftn417\">[417]<\/a> Prototypisch f\u00fcr die kritische Haltung ist die \u00c4u\u00dferung des SPD-Abgeordneten Klejdzinski, der an den Schie\u00dfbefehl erinnerte, den sein Parteigenosse und Reichswehrminister Noske gegen streikende Arbeit gab, eine Tatsache, die ihn \u201eheute noch betroffen\u201c mache, um dann im n\u00e4chsten Satz fortzufahren: \u201eInsofern ist die Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr eine bittere Lehre aus der nationalsozialistischen Vergangenheit und ein unverzichtbares Bollwerk gegen Machtmi\u00dfbrauch.\u201c (BT PlPr 12\/203. (14.1.1994), 17605).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref418\" name=\"_ftn418\">[418]<\/a> CDU, Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik 2004, 5. Wortgleich: Vielhaber, Kubovcsik (2005, 10): Die Bundesrepublik sei \u201eeine gereifte Demokratie, in der die Bundeswehr gesellschaftlich hinreichend verankert\u201c sei.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref419\" name=\"_ftn419\">[419]<\/a> Dreist 2005, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref420\" name=\"_ftn420\">[420]<\/a> Baldus 2007, 137<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref421\" name=\"_ftn421\">[421]<\/a> D\u00fcrig 1971, 15f. (Rdnr. 29)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref422\" name=\"_ftn422\">[422]<\/a> Tolmein 1973, 76. Carver (1983, 11) spricht angesichts des milit\u00e4rischen Kampfes gegen Terroristen davon, das Milit\u00e4r sei im Unterschied zur Polizei \u201edeaf and blind\u201c und die Armee \u201eprobably have recourse to indiscriminate action\u201c, die nicht nur ineffektiv sei, sondern die Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Terroristen vergr\u00f6\u00dfern werde.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref423\" name=\"_ftn423\">[423]<\/a> Strategisch betrachtet muss es dabei nicht unbedingt gewalthafter zugehen. Nach Blumenson (1976, 54f.) reiche bereits ein \u201esignificant <em>show<\/em> of force\u201c, denn \u201ethe mere display of military strength calmed the crowds.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref424\" name=\"_ftn424\">[424]<\/a> Klein 2000, 49<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref425\" name=\"_ftn425\">[425]<\/a> Janowitz 1971, 19: \u201eIn general, the trend has been toward narrowing the differences between military organization and civilian organization.\u201c Nur erw\u00e4hnt sei der Streit um die Inkompatibilit\u00e4t von Milit\u00e4r und b\u00fcrgerlicher Gesellschaft, der die Milit\u00e4rsoziologie seit ihren Anf\u00e4ngen durchzieht (s. Vogt 1986; v. Friedeburg 1967).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref426\" name=\"_ftn426\">[426]<\/a> s. Vogt 1987, 554<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref427\" name=\"_ftn427\">[427]<\/a> v. Bedow, in Zoll, Lippert, R\u00f6ssler 1977, 51<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref428\" name=\"_ftn428\">[428]<\/a> Wienemann 1974, 89<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref429\" name=\"_ftn429\">[429]<\/a> Lespsius 1997, 364<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref430\" name=\"_ftn430\">[430]<\/a> Klein 1986, 247<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref431\" name=\"_ftn431\">[431]<\/a> unter Bezug auf Moskos v. Bredow 1986, 140<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref432\" name=\"_ftn432\">[432]<\/a> Dandecker 1994, 644<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref433\" name=\"_ftn433\">[433]<\/a> Lepsius 1997, 363; Lippert 1991, 133<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref434\" name=\"_ftn434\">[434]<\/a> Wiesendahl 1980, 108<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref435\" name=\"_ftn435\">[435]<\/a> Wiesendahl 1980, 116. Durch die Divergenz zwischen gesellschaftlicher Entwicklung (Selbstverwirklichung, Pluralisierung der Lebensstile etc.) n\u00e4hmen die Legitimationsprobleme des Milit\u00e4rs, das auf traditionelle \u201ePflicht- und Unterordnungstugenden\u201c setze zu, ebd., 113. Wiesendahls Beobachtungen sind ganz von der Wertewandel-Diskussion der 1980er Jahre (\u201esilent revolution\u201c) bestimmt. Heute w\u00fcrde man wohl aus der Kluft zwischen hedonistischem Lebensstil und disziplinierter Arbeitsmoral keine derartig linearen Schlussfolgerungen herleiten.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref436\" name=\"_ftn436\">[436]<\/a> Lepsius 1997, 368<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref437\" name=\"_ftn437\">[437]<\/a> Beck 1993, 113. Demgegen\u00fcber scheint allerdings die Feststellung v. Friedeburgs (1967, 92) zutreffender, der eine \u201eletztliche Unvereinbarkreit\u201c zwischen Gesellschaft und Milit\u00e4r sieht, die durch die \u201eEntwicklung des waffentechnischen Destruktionspotentials\u201c bewirkt werde.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref438\" name=\"_ftn438\">[438]<\/a> Elbe, Richter 2005, 137<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref439\" name=\"_ftn439\">[439]<\/a> Wei\u00dfbuch 1975\/76, zit. n. Speth 1985, 71<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref440\" name=\"_ftn440\">[440]<\/a> Mohr 1986, 23<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref441\" name=\"_ftn441\">[441]<\/a> Wienemann 1974, 95<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref442\" name=\"_ftn442\">[442]<\/a> Steinert, Treiber 1974, 105<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref443\" name=\"_ftn443\">[443]<\/a> Lepsius 1997, 366<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref444\" name=\"_ftn444\">[444]<\/a> Maringer 2008, 78<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref445\" name=\"_ftn445\">[445]<\/a> s. Lepsius 1997, 367. Kritische Stimmen verorten hier die Bedeutung der Inneren F\u00fchrung der Bundeswehr. Deren Ziel sei es \u201efreiwilligen Gehorsam der Untergebenen\u201c zu erzeugen, \u201edie sogar Eigeninitiative entwickeln und damit subjektiv das Gef\u00fchl der Unterwerfung verlieren sollen\u201c, Bundeswehr und KDV o.J., 163. Schm\u00e4hling (1989, 259) weist auf den Konflikt zwischen unterschiedlichen Teilen in der F\u00fchrung der Bundeswehr hin: Die einen versuchten, \u201eden Begriff der funktionalen Disziplin mit Leben zu wecken\u201c, w\u00e4hrend andere durch \u201eFormaldienst und Drill eine positive Haltung zum soldatischen Dienst erzeugen\u201c wollten.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref446\" name=\"_ftn446\">[446]<\/a> v. Bredow in: Zoll, Lippert, R\u00f6ssler 1977, 51<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref447\" name=\"_ftn447\">[447]<\/a> Wiesendahl 1980, 118<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref448\" name=\"_ftn448\">[448]<\/a> Dandecker 1994, 652<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref449\" name=\"_ftn449\">[449]<\/a> eine zusammenfassende Auflistung bei v. Bredow 1986, 142<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref450\" name=\"_ftn450\">[450]<\/a> so auch Maringer (2008, 101), der darauf verweist, dass durch die \u201eAufgabe der soldatischen Werte\u201c \u201edie geforderte Funktionalit\u00e4t und Effizienz der Streitkr\u00e4fte &#8230; erodieren\u201c w\u00fcrden<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref451\" name=\"_ftn451\">[451]<\/a> v. Friedeburg in Lippert, Zoll, R\u00f6ssler 1977, 202<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref452\" name=\"_ftn452\">[452]<\/a> v. Friedeburg 1967, 95<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref453\" name=\"_ftn453\">[453]<\/a> Janowitz 1971, 46; s.a. mit Bezug auf Janowitz: v. Friedeburg 1967, 96f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref454\" name=\"_ftn454\">[454]<\/a> Haltiner 2003, 159<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref455\" name=\"_ftn455\">[455]<\/a> Haltiner 2004, 477<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref456\" name=\"_ftn456\">[456]<\/a> Janowitz 1971, 49<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref457\" name=\"_ftn457\">[457]<\/a> s. Haltiner 2004, 477<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref458\" name=\"_ftn458\">[458]<\/a> Nach dem Ende des Kalten Krieges und den durch den neuen internationalen Terrorismus bef\u00f6rderten Siegeszugs der Formel von den \u201eneuen Kriegen\u201c gab es eine kurze Phase der milit\u00e4rischen Sinn- und Orientierungskrise, die durch verschiedene \u201eDiversifizierungsstrategien milit\u00e4rischer Macht\u201c bew\u00e4ltigt werden sollte, s. Voigt 1992, 22ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref459\" name=\"_ftn459\">[459]<\/a> Eppler, zit. n. Geis 2005, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref460\" name=\"_ftn460\">[460]<\/a> unter Bezug auf Haltiner: K\u00fcmmel 2005, 52; Bambach 1991, 52; Meyer 2003, 140; S.a. v. Bredow 2002, 17 zum gewandelten Kontext von \u201eDeeskalations-Streitkr\u00e4ften\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref461\" name=\"_ftn461\">[461]<\/a> Kluss 2000, 98<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref462\" name=\"_ftn462\">[462]<\/a> Kersten 2002, 242<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref463\" name=\"_ftn463\">[463]<\/a> D\u00e4niker 1992, 151f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref464\" name=\"_ftn464\">[464]<\/a> Geser 1996, 54<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref465\" name=\"_ftn465\">[465]<\/a> Rose zit. n. Maringer 2008, 102<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref466\" name=\"_ftn466\">[466]<\/a> v. Bredow zit. n. Maringer 2008, 86<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref467\" name=\"_ftn467\">[467]<\/a> Schneiderhan 2006, 6. Damit n\u00e4here sich das Verh\u00e4ltnis von Hierarchie und Selbstst\u00e4ndigkeit dem polizeilichen Modell.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref468\" name=\"_ftn468\">[468]<\/a> Geser 1996, 67. Blumenson (1976, 56) hat deutlich auf die Schwierigkeiten einer solchen Ausbildung hingewiesen. Denn f\u00fcr das Schlachtfeld komme es auf aggressives Verhalten an, das auf den Waffengebrauch abziele, bei friedenssichernden Ma\u00dfnahmen gehe es jedoch gerade darum, das Konfliktniveau zu verringern und nicht zu schie\u00dfen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref469\" name=\"_ftn469\">[469]<\/a> Bambach 1991, 53<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref470\" name=\"_ftn470\">[470]<\/a> Wagner 2006, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref471\" name=\"_ftn471\">[471]<\/a> Fischer-Lescano 2004, 67<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref472\" name=\"_ftn472\">[472]<\/a> Vogt 1992, 34 (\u201eFunktionsumwandlung und Funktionsspezifizierung zu einem dreigeteilten \u201aPolit\u00e4r\u2018 mit strikt defensiven, (welt- bzw. euro-) polizeilichen und friedensstiftenden Aufgaben\u201c)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref473\" name=\"_ftn473\">[473]<\/a> Geser 1996, 48. Am ehesten erf\u00fcllten Gendarmerie-Einheiten dieses Anforderungsprofil, so Eisele 2004, 507f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref474\" name=\"_ftn474\">[474]<\/a> BT-Drs. 16\/1266 v. 21.4.2004, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref475\" name=\"_ftn475\">[475]<\/a> n. Reeb 2007, Transformation<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref476\" name=\"_ftn476\">[476]<\/a> Collmer 2004, 143<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref477\" name=\"_ftn477\">[477]<\/a> Haltiner 2004, 477<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref478\" name=\"_ftn478\">[478]<\/a> Haltiner, 2003, 182<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref479\" name=\"_ftn479\">[479]<\/a> Collmer 2004, 143<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref480\" name=\"_ftn480\">[480]<\/a> Haltiner 2003, 169-176<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref481\" name=\"_ftn481\">[481]<\/a> Meyer 2003, 138<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref482\" name=\"_ftn482\">[482]<\/a> Haltiner, Klein, Gareis 2004, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref483\" name=\"_ftn483\">[483]<\/a> Neujahr 2004, 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref484\" name=\"_ftn484\">[484]<\/a> Winter 2003, 541<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref485\" name=\"_ftn485\">[485]<\/a> Geser 1996, 57<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref486\" name=\"_ftn486\">[486]<\/a> K\u00fcmmel 2005, 61<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref487\" name=\"_ftn487\">[487]<\/a> Gareis 2003b, 488<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref488\" name=\"_ftn488\">[488]<\/a> Lepsius 1997, 364<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref489\" name=\"_ftn489\">[489]<\/a> Bredow 2004, 293<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref490\" name=\"_ftn490\">[490]<\/a> Bredow 2002, 25; s.a. Maringer 2008, 90f., der die Befunde Seifferts verweist, der sich in Auslandseins\u00e4tzen \u201eein instrumenteller Soldatentypus herauskristallisiert, der sich als militarischerEinsatzprofi versteht und dessen \u00fcberdurchschnittliche Einsatzbereitschaft auf einer hohen Identifikation mit traditionellen Vorstellungen des Soldatischen gr\u00fcndet\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref491\" name=\"_ftn491\">[491]<\/a> BMVg 2006g, 108<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref492\" name=\"_ftn492\">[492]<\/a> zit. n. Fleckenstein 2005, 11f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref493\" name=\"_ftn493\">[493]<\/a> Kluss 2000, 100<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref494\" name=\"_ftn494\">[494]<\/a> Haltiner 2003, 163 mit Bezug auf Moskos<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref495\" name=\"_ftn495\">[495]<\/a> Dandecker 1994, 639; s.a. Apelt 2006, 131: Welche Bedeutung sollen Kampfbereitschaft oder kommunikative F\u00e4higkeiten haben, welche Rolle spielen Korpsgeist und Kameradschaft? Etc.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref496\" name=\"_ftn496\">[496]<\/a> Art. 143 GG lautete: \u201eDie Voraussetzungen unter denen es zul\u00e4ssig wird, die Streitkr\u00e4fte im Falle eines inneren Notstandes in Anspruch zu nehmen, k\u00f6nnen nur durch ein Gesetz geregelt werden, das die Erfordernisse des Artikels 79 erf\u00fcllt.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref497\" name=\"_ftn497\">[497]<\/a> D\u00fcrig 1971, 22f. (Rdnr. 38)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref498\" name=\"_ftn498\">[498]<\/a> Ipsen 1978, 615<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref499\" name=\"_ftn499\">[499]<\/a> Leggemann 2003, 261-263 listet insgesamt sieben Einsatzm\u00f6glichkeiten deutscher Streitkr\u00e4fte auf. Neben den vier im Folgenden genannten sind das: \u201ezur Verteidigung\u201c, im Rahmen eines \u201eSystems gegenseitiger kollektiver Sicherheit\u201c (Art. 24 Abs. 2 GG) sowie die Verwendung unterhalb der Einsatzschwelle<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref500\" name=\"_ftn500\">[500]<\/a> B\u00fchl 2006, 70. Das ist die Fortsetzung des preu\u00dfischen Requisitionsrechts \u2013 allerdings ohne die Ausnahmen, die jenes f\u00fcr Garnisonsstandorte kannte.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref501\" name=\"_ftn501\">[501]<\/a> Maunz 1973, Art. 35, 35 (Rdnr. 15)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref502\" name=\"_ftn502\">[502]<\/a> 1972 ist dem 1968 geschaffenen Art. 35 Abs. 2 ein Satz vorangestellt worden, der die erweiterte Aufgabe des Bundesgrenzschutzes nachtr\u00e4glich verfassungsrechtlich abgesicherte: \u201eZur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung kann ein Land in F\u00e4llen von besonderer Bedeutung Kr\u00e4fte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterst\u00fctzung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterst\u00fctzung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erf\u00fcllen k\u00f6nnte.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref503\" name=\"_ftn503\">[503]<\/a> Tammler 2004, 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref504\" name=\"_ftn504\">[504]<\/a> Baldus 2005, 213<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref505\" name=\"_ftn505\">[505]<\/a> Erste Ans\u00e4tze einer Aufweichung sind aber auch hier festzustellen. Unter Verweis darauf, dass \u201eTerroristen zunehmend milit\u00e4rische Strategien\u201c anwendeten, das sie sich \u201ein den Besitz von Massenvernichtungswaffen bringen\u201c k\u00f6nnten, k\u00f6nnen eine \u201eExistenzgef\u00e4hrdung des Staates &#8230; nicht mehr ausgeschlossen werden.\u201c. \u201eInsoweit l\u00e4ge &#8230; eine Notstandslage im Sinne von Artikel 87a Absatz 4 Grundgesetz vor, sodass der Inneneinsatz der Bundeswehr dann bereits nach geltendem Verfassungsrecht zul\u00e4ssig w\u00e4re\u201c, Fischer 2002, 54.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref506\" name=\"_ftn506\">[506]<\/a> Fiebig 2004, 370. Allerdings ist \u201eBestand\u201c eine der Auslegungskunst zug\u00e4nglicher Begriff. Zu Recht hat Hoffmann (1968, 89) bereits darauf hingewiesen, dass nur eine \u201erestriktive Auslegung\u201c gew\u00e4hrleisten kann, dass das \u201eSonderrechts des inneren Notstands\u201c nicht auf die \u201eVerfassung der Normallage einwirkt\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref507\" name=\"_ftn507\">[507]<\/a> Damit sichern sie den rechtlichen Normalzustand, weil sie auf eng begrenzte Konstellationen beschr\u00e4nkt sind. S. zur Problematik der rechtlichen Regulierung des Notstands und der Aush\u00f6hlung des Rechts der Normallage B\u00f6ckenf\u00f6rde 1978. Dessen Kritik gilt nicht den Bestimmungen von 1968, sondern der Ausnahmegesetzgebung, die im Kampf gegen den Terrorismus praktiziert wurde.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref508\" name=\"_ftn508\">[508]<\/a> Brunkow 1971, 130<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref509\" name=\"_ftn509\">[509]<\/a> Art. 35 Abs. 3 GG normiert den \u201eselbstinitiierten Einsatz der Streitkr\u00e4fte durch die Bundesregierung\u201c f\u00fcr den Fall, dass mehr als ein Land von der Katastrophe betroffen ist. Ein solcher Einsatz ohne Anforderung durch ein Bundesland ist \u201ebisher \u2013 soweit ersichtlich \u2013 noch nicht vorgekommen\u201c, s. Tammler 2002, 6..<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref510\" name=\"_ftn510\">[510]<\/a> Kleiner 1977, 433<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref511\" name=\"_ftn511\">[511]<\/a> ebd., 156<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref512\" name=\"_ftn512\">[512]<\/a> Brunkow 1971, 129. Im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen verweist Brunkow (ebd., 130) insbesondere auf die Bindung der Bundeswehr an das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip f\u00fcr ihre Inlandst\u00e4tigkeiten sowie auf die polizeirechtliche Gestaltung des Schusswaffengebrauchsrechts (nach dem UZwG der Bundeswehr).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref513\" name=\"_ftn513\">[513]<\/a> Kleiner 1977, 72<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref514\" name=\"_ftn514\">[514]<\/a> Fiebig 2004, 421<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref515\" name=\"_ftn515\">[515]<\/a> Insgesamt folgte sie nicht den oben zitierten Interpretationen, sondern eher der Auffassung Hoffmanns, sie habe \u201ekeinen umfassenden, auch in den inneren Bereich \u00fcbergreifenden Auftrag, sondern als staatliche Sondergliederung den speziellen Auftrag zur Abwehr bewaffneter Angriffe von au\u00dfen\u201c, Hoffmann 1968, 109. Allerdings entfiel der territoriale Bezug 1994 durch die vom Verfassungsgericht gebilligte Ausdehnung auf die Interessen des NATO-B\u00fcndnisses.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref516\" name=\"_ftn516\">[516]<\/a> S. Wollny 1981\/82, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref517\" name=\"_ftn517\">[517]<\/a> S. z.B. Arbeitskreis Bundeswehr und KDV o.J., 130: \u00dcbung \u201eFuchsjagd\u201c: Einsatz gegen Demonstranten, die ein Kreiswehrersatzamt gest\u00fcrmt haben.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref518\" name=\"_ftn518\">[518]<\/a> Schmidt, 1985, 50<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref519\" name=\"_ftn519\">[519]<\/a> Nachtwei 1987, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref520\" name=\"_ftn520\">[520]<\/a> s. zum Kalk\u00fcl des Gesetzgebers: Jahn, Riedel 1988, 961; Krings, Burkiczak 2004, 252; zur Entmilitarisierung der Polizeien: Werkentin 1984, 185ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref521\" name=\"_ftn521\">[521]<\/a> Funk 1978, 154<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref522\" name=\"_ftn522\">[522]<\/a> Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die ausgebliebene Militarisierung innerer Ordnungswahrung lagen nicht im Verfassungsrecht, sondern in der au\u00dfergew\u00f6hnlichen politisch-sozialen Stabilit\u00e4t der Bundesrepublik, s. Karl 1991, 32f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref523\" name=\"_ftn523\">[523]<\/a> Die Praxis wird in Kap. 5 dargestellt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref524\" name=\"_ftn524\">[524]<\/a> Bode 1987, 552<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref525\" name=\"_ftn525\">[525]<\/a> Mitunter begleitet von kritischen Stimmen: Es handele sich mitunter um eine Interpretation, \u201edie sich waghalsiger Auslegungstechniken bedient und Methodenbewusstein dem Ergebnisinteresse opfert\u201c, Baldus 2007, 133<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref526\" name=\"_ftn526\">[526]<\/a> Baldus 2005, 207, Rdnr. 40<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref527\" name=\"_ftn527\">[527]<\/a> D\u00fcrig 1971, Art. 87a, 12, Rdnr.22; so auch Bonner Kommentar 1969, Art. 87a, 18 Rdnr. 29: \u201e\u2018zur Verteidigung\u2018, d.h. zur Abwehr eines von au\u00dfen gegen die Bundesrepublik gef\u00fchrten Angriffs\u201c. S.a. Baldus 2005, 199, der darauf hinweist, dass neue terroristische Bedrohungspotentiale allein noch kein hinreichender Grund seien, den Verteidigungsbegriff von der \u201eAbwehr milit\u00e4rischer Angriffe\u201c zu entkoppeln.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref528\" name=\"_ftn528\">[528]<\/a> Bundesverfassungsgericht 1994<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref529\" name=\"_ftn529\">[529]<\/a> Struck 2003, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref530\" name=\"_ftn530\">[530]<\/a> BMVg 2003d, 3 (Nr. 5)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref531\" name=\"_ftn531\">[531]<\/a> Struck 2003, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref532\" name=\"_ftn532\">[532]<\/a> Kutscha 2004, 233<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref533\" name=\"_ftn533\">[533]<\/a> s. Fiebig 2004, 275<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref534\" name=\"_ftn534\">[534]<\/a> \u201eDer Begriff der Verteidigung ist nicht auf die Bek\u00e4mpfung des Angriffs einer regul\u00e4ren staatlichen Armee eines souver\u00e4nen Staates beschr\u00e4nkt\u201c, Wiefelsp\u00fctz 2006, 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref535\" name=\"_ftn535\">[535]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2005. Diese Auslegung wurde auch als m\u00f6gliche Option aus der Sicht der Bundesl\u00e4nder im Hinblick auf die \u201eNeuordnung der Kompetenzverteilung im Zivil- und Katastrophenschutz\u201c diskutiert: \u201eDer Begriff der Verteidigung gem\u00e4\u00df Art. 73 Nr. 1 GG k\u00f6nnte dahingehend ausgelegt werden, dass er auch von au\u00dfen gesteuerte terroristische Anschl\u00e4ge von nationaler Bedeutung umfasst &#8230;\u201c, AG Neue Strategie 2006, 7. Bereits ein Jahr zuvor hatte der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz \u00fcber diese Variante diskutiert: \u201eL\u00f6sung des Begriffs der Verteidigung &#8230; von seiner herk\u00f6mmlichen Begrenzung auf Angriffe anderer Staaten und Ausdehnung auf nichtstaatliche terroristische Personen oder Organisationen\u201c, IMK, Arbeitskreis V 2005, 14.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref536\" name=\"_ftn536\">[536]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2005: \u201e&#8230; wenn Terroristen \u2013 ohne dass dies verhindert werden konnte \u2013 von au\u00dfen in deutsches Hoheitsgebiet eingedrungen sind\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref537\" name=\"_ftn537\">[537]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2006, 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref538\" name=\"_ftn538\">[538]<\/a> Krings, Burkiczak 2004, 252; s.a. Sch\u00e4uble o.J., 48: nach dieser Auffassung sei \u201eein gewisser Auslandesbezug\u201c ausreichend<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref539\" name=\"_ftn539\">[539]<\/a> Kokott 2007, 1691f. Rdnr. 34<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref540\" name=\"_ftn540\">[540]<\/a> Baldus 2005, 212 (Rdnr. 52); zustimmend: Sch\u00e4uble o.J., 48 und Krings, Burkiczak 2004, 251<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref541\" name=\"_ftn541\">[541]<\/a> Hernekamp 2003, 365<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref542\" name=\"_ftn542\">[542]<\/a> Gramm 2006, 656; Ders. 2007, 124; ablehnend: Wolff 2003, 176<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref543\" name=\"_ftn543\">[543]<\/a> Kokott 2007, 1691 Rdnr. 33; s.a. Baldus 2005, 210 Rdnr. 47; so auch die Auffassung der Bundesregierung, s. BT-Drs. 16\/7738 v. 16.1.2008, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref544\" name=\"_ftn544\">[544]<\/a> Krings, Burkiczak 2004, 252<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref545\" name=\"_ftn545\">[545]<\/a> Wird eine solche Grundposition eingenommen, dann bleiben nur einzelne Fallkonstellationen, die ggf. nur schwer unter den Verteidigungsbegriff gefasst werden k\u00f6nnen. Etwa wenn ein Anschlag von einem Einzelt\u00e4ter begangen wird oder wenn der Schaden weder Verfassung noch die Gesellschaft insgesamt gef\u00e4hrdet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref546\" name=\"_ftn546\">[546]<\/a> Drees, Niedzwicki 2006, 140<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref547\" name=\"_ftn547\">[547]<\/a> Linke 2006, 177. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen der Bevorzugung eines engen Verteidigungsbegriffs und der Option f\u00fcr eine \u00c4nderung des Grundgesetztes. Wer das Grundgesetz nicht \u00e4ndern will, der pl\u00e4diert f\u00fcr einen m\u00f6glichst weiten Verteidigungsbegriff. Oder anders formuliert: Wer den Verteidigungsbegriff erweitert, f\u00fcr den gibt es keine Notwendigkeit, die Verfassung zu ver\u00e4ndern \u2013 allenfalls eine Klarstellung w\u00e4re aus dieser Sicht sinnvoll. Das ist die Grundposition des SPD-Innenpolitikers Wiefelsp\u00fctz. Umgekehrt neigen diejenigen zu einem weniger weit gefassten Verteidigungsbegriff, die eine Grundgesetz\u00e4nderung anstreben.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref548\" name=\"_ftn548\">[548]<\/a> diskutiert als Alternative zu einer Grundgesetz\u00e4nderung, falls sich diese politisch nicht durchsetzen l\u00e4sst<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref549\" name=\"_ftn549\">[549]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 7; s.a. IMK, Arbeitskreis V 2005, 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref550\" name=\"_ftn550\">[550]<\/a> Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 130<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref551\" name=\"_ftn551\">[551]<\/a> ebd., Rdnr. 135, s. Kokott 2007, 1687 (Rdnr. 17)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref552\" name=\"_ftn552\">[552]<\/a> Kokott 2007, 1687, Rdnr. 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref553\" name=\"_ftn553\">[553]<\/a> Gramm 2007, 123<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref554\" name=\"_ftn554\">[554]<\/a> kritisch zu diesem Verzicht: Linke 2006, 177<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref555\" name=\"_ftn555\">[555]<\/a> Jung 2006, 4; s.a. den Bericht FAZnet v. 2.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref556\" name=\"_ftn556\">[556]<\/a> Jung 2006a, 4. Allerdings hatte das Gericht nicht dazu Stellung genommen, ob die Terrorismusabwehr zur Verteidigung zu rechnen sei, Linke 2006, 17. Folgt man der Kritik Kokotts am Urteil, so habe das Verfassungsgericht \u201eden Begriff der Verteidigung restriktiv\u201c ausgelegt, weil es nicht die in Rede stehenden \u201eSachbereiche\u201c (Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung und Regelung des Luftverkehrs, beide in Bundeszust\u00e4ndigkeit nach Art. 73 GG) f\u00fcr ausschlaggebend hielt, sondern die \u201egesetzgeberische Regelungskompetenz\u201c nach Art. 35 Abs. 2, Kokott 2007, 1687 (Rdnr. 16).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref557\" name=\"_ftn557\">[557]<\/a> Sch\u00e4uble, FR 4.5.2006 (Interview)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref558\" name=\"_ftn558\">[558]<\/a> SPD-Fraktion im Bundestag, Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen 2006, 3. An das Zitat schlie\u00dft sich der folgende Satz an: \u201eIhm (dem Terroranschlag, d. Verf.) kann mit der Notstandsgesetzgebung begegnet werden. Dazu stehen wir.\u201c Was diese Aussage jenseits der Absage an einen erweiterten Verteidigungsbegriff bedeutet ist unklar.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref559\" name=\"_ftn559\">[559]<\/a> BT-Drs. 16\/2082 v. 29.6.2006, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref560\" name=\"_ftn560\">[560]<\/a> BT-Drs. 16\/6875 v, 29.10.2007, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref561\" name=\"_ftn561\">[561]<\/a> so die Begr\u00fcndung der Formulierung im Gesetzentwurf, BT-DRs. 5\/2873, S. 13, zit. n. Bonner Kommentar 1969, Art. 87a, Rdnr. 35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref562\" name=\"_ftn562\">[562]<\/a> ebd., 19 Rdnr. 35-37<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref563\" name=\"_ftn563\">[563]<\/a> Raue 2004, 6 (Fn. 13 mit weiteren Nachweisen)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref564\" name=\"_ftn564\">[564]<\/a> Nur vereinzelt wird die Meinung vertreten, Art. 35 Abs. 1 habe keine Geltung f\u00fcr die Bundeswehr, weil er \u2013 im Unterschied zu den beiden nachfolgenden Abs\u00e4tzen \u2013 bereits 1949 entstand, mithin vor der Gr\u00fcndung der Bundeswehr, weshalb diese nicht zu den von ihm gemeinten Beh\u00f6rden gez\u00e4hlt werden k\u00f6nne, s. Sander 2007; Feininger 2009, 22.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref565\" name=\"_ftn565\">[565]<\/a> Bonner Kommentar 1969, Art, 87a, 18f. Rdnr. 31f und Kirchhof 1988, 994 mit den Hinweis, dass der verfassungsrechtliche Einsatzbegriff auch nicht mir dem milit\u00e4rischen Sprachgebrauch \u00fcbereinstimmt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref566\" name=\"_ftn566\">[566]<\/a> Z.B. D\u00fcrig 1971, 4 (Rdnr. 3): Die Sperrvorschrift besage, dass \u201ejede Verwendung der Streitkr\u00e4fte au\u00dfer zur Verteidigung von einer ausdr\u00fccklichen Erm\u00e4chtigung durch das Grundgesetz selbst abh\u00e4ngig\u201c sei. S.a. Fiebig 2004, 105: \u201eMittels aller Varianten der Auslegung l\u00e4sst sich somit kein Hinweis darauf finden, dass der Anwendungsbereich des Art. 87a Abs. 2 GG nicht alle Verwendungen der Streitkr\u00e4fte im Innern umfasst. Infolgedessen sind alle innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik stattfindenden Verwendungen der Bundeswehr &#8230; an Art. 87a Abs. 2 GG zu messen.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref567\" name=\"_ftn567\">[567]<\/a> s.a. die kurze Darstellung des Meinungsstandes bei Fiebig 2004, 106-110<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref568\" name=\"_ftn568\">[568]<\/a> Baldus 2005, 206, Rdnr. 35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref569\" name=\"_ftn569\">[569]<\/a> D\u00fcrig 1971, Art. 87a, 17, Rdnr. 31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref570\" name=\"_ftn570\">[570]<\/a> ebd., Rdnr. 32<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref571\" name=\"_ftn571\">[571]<\/a> Zustimmend, bereits vor der Verabschiedung der Notstandsgesetze und in Betonung des Sinns von Art. 143 GG: \u201e&#8230; dass ein Einsatz der Bundeswehr als innenpolitisches Machtinstrument unzul\u00e4ssig bleibt\u201c, Hoffmann 1968, 98; s.a. Jahn, Riedel 1988, 959; Winkler 2006, 150; Drees, Niedzwicki 2006, 140<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref572\" name=\"_ftn572\">[572]<\/a> Daran kn\u00fcpft Wiefelsp\u00fctz (2004, 123f.) seine Ablehnung des Neutralit\u00e4ts-Kriteriums. Die sei \u201ekein normativer Ma\u00dfstab\u201c. Es handele sich bei der D\u00fcrigschen Begriffsbestimmung \u201enicht um Auslegung des geltenden Rechts, sondern um Ressentiment\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref573\" name=\"_ftn573\">[573]<\/a> \u201eAuch an sich zul\u00e4ssige \u00dcbungseins\u00e4tze d\u00fcrfen jedoch niemals Wirkung gegen die eigene Bev\u00f6lkerung bezwecken; als Machtdemonstration zur Einsch\u00fcchterung innenpolitischer Gegner sind sie verfassungswidrig\u201c, D\u00fcrig 1971, Art. 87a, 18 Rdnr. 33<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref574\" name=\"_ftn574\">[574]<\/a> D\u00fcrig 1971, Art. 87a, 17f., Rdnr. 32, zustimmend; Jahn, Riedel 1988, 960<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref575\" name=\"_ftn575\">[575]<\/a> Hernekamp 2003, 369, Rdnr. 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref576\" name=\"_ftn576\">[576]<\/a> v. Danwitz 2005, 924, Rdnr. 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref577\" name=\"_ftn577\">[577]<\/a> Fiebig 2004, 121<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref578\" name=\"_ftn578\">[578]<\/a> D\u00fcrig 1971, Art. 87a, 16, Rdnr. 30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref579\" name=\"_ftn579\">[579]<\/a> Schmidt-Jortzig 2002, 776; so auch Wieland 2004, 173<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref580\" name=\"_ftn580\">[580]<\/a> Linke 2006, 178<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref581\" name=\"_ftn581\">[581]<\/a> Winkler 2006, 150<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref582\" name=\"_ftn582\">[582]<\/a> Tammler 2002, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref583\" name=\"_ftn583\">[583]<\/a> BT-DRs. 5\/2873, 13, zit. n. Bonner Kommentar 1969, Art. 87a, 18f., Rdnr. 32f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref584\" name=\"_ftn584\">[584]<\/a> Jahn, Riedel 1988, 959<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref585\" name=\"_ftn585\">[585]<\/a> Linke 2004, 116f., Hervorhebung durch d. Verf.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref586\" name=\"_ftn586\">[586]<\/a> \u201edie Wahrnehmung hoheitlichen Zwanges\u201c, Dreist 2005, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref587\" name=\"_ftn587\">[587]<\/a> Eichhorn 1998, 183 unter Bezugnahme auf Ipsen (Bonner Kommentar 1969) u.a.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref588\" name=\"_ftn588\">[588]<\/a> Grubert 1997, 238<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref589\" name=\"_ftn589\">[589]<\/a> Ehmann 2006, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref590\" name=\"_ftn590\">[590]<\/a> so die Bundesregierung lt. BT-Drs. 16\/7427, 2 (v. 6.12.2007). 2004 hatte die Bundesregierung (BT-Drs. 15\/3892, 2 (v. 6.10.2004) allgemein definiert: \u201eEinsatz der Streitkr\u00e4fte ist deren Verwendung als Mittel der vollziehenden Gewalt\u201c. Der Nachsatz \u201einsbesondere unter Inanspruchnahme hoheitlichen Zwangs mit der M\u00f6glichkeit von Anwendung von Waffengewalt\u201c hatte nur eine m\u00f6gliche Auspr\u00e4gung eines Einsatzes benannt. \u201eInsbesondere\u201c verwies darauf, das es auch T\u00e4tigkeiten ohne Zwangsaus\u00fcbung und\/oder Waffengewalt einen \u201eEinsatz\u201c darstellen k\u00f6nnten.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref591\" name=\"_ftn591\">[591]<\/a> Ipsen 1978, 616, Fn. 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref592\" name=\"_ftn592\">[592]<\/a> Speth 1985, 52<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref593\" name=\"_ftn593\">[593]<\/a> B\u00e4hr 1994, 101<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref594\" name=\"_ftn594\">[594]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2006, 44<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref595\" name=\"_ftn595\">[595]<\/a> Hernekamp 2003, 370, Rdnr. 14 (mit dieser Bestimmung w\u00e4ren T\u00e4tigkeiten gegen\u00fcber Nicht-Deutschen im Inland zul\u00e4ssig)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref596\" name=\"_ftn596\">[596]<\/a> Fiebig 2004, 172<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref597\" name=\"_ftn597\">[597]<\/a> Bundesregierung lt. BT-Drs. 16\/6301, 1 (v. 6.8.2007)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref598\" name=\"_ftn598\">[598]<\/a> Grubert 1997, 318<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref599\" name=\"_ftn599\">[599]<\/a> Kokott 2007, 1686f., Rdnr. 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref600\" name=\"_ftn600\">[600]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2003b, 302<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref601\" name=\"_ftn601\">[601]<\/a> Raue 2004, 6; Schmidt-Bleibtreu, Klein 1999, 757: \u201eUnbedenklich ist rein technische Hilfe der Bundeswehr &#8230;\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref602\" name=\"_ftn602\">[602]<\/a> Spranger 2004, 189. Lorse (2005, 6) weist im Zusammenhang mit der Katastrophenhilfe darauf hin, dass technische und hoheitliche Unterst\u00fctzungsleistungen sich \u201esynthetisch verbinden\u201c. Selbst technischer Hilfe k\u00e4me eine \u201ehohe Grundrechtsrelevanz\u201c zu. Diese Hinweise sind verfassungsrechtlich unproblematisch, da Art. 35 Abs. 2 und 3 GG einige der Normen darstellen, auf die dem Gebot der ausdr\u00fccklichen Erw\u00e4hnung aus Art. 87a GG entsprechen. Allerdings sollte bedacht werden, dass f\u00fcr technische Hilfen der Bundeswehr au\u00dferhalb von Katastrophen analog dasselbe gilt: zwischen technischer (Vor)Leistung und hoheitlichem Zugriff besteht mitunter ein so enger Zusammenhang, dass der Eingriff nur k\u00fcnstlich von den ihn erm\u00f6glichenden oder begleitenden Hilfen getrennt werden kann.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref603\" name=\"_ftn603\">[603]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2006, 45<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref604\" name=\"_ftn604\">[604]<\/a> Lutze 2005, 14. \u00c4hnlich argumentierte Ende der 1980er Jahre das Verteidigungsministerium, als es ein einer Stellungnahme die Grenze des Unzul\u00e4ssigen dort erreicht sah, \u201ewo Teile der Streitkr\u00e4fte selbst operativ t\u00e4tig werden\u201c, s. taz v. 11.8.1988.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref605\" name=\"_ftn605\">[605]<\/a> Dreist 2003, 354<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref606\" name=\"_ftn606\">[606]<\/a> Grubert 1997, 241<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref607\" name=\"_ftn607\">[607]<\/a> Fiebig 2004, 202<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref608\" name=\"_ftn608\">[608]<\/a> Jahn,Riedel 1988, 960<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref609\" name=\"_ftn609\">[609]<\/a> Eichhorn 1998, 174. Eichhorn besch\u00e4ftigt sich mit der Auslegung von Art. 87a Abs. 4 GG, daher seine Beispiele.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref610\" name=\"_ftn610\">[610]<\/a> Spranger 1999, 205<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref611\" name=\"_ftn611\">[611]<\/a> Der Zusammenhang l\u00e4sst sich auch anders formulieren, denn beim engen Einsatzbegriff entsteht keine Notwendigkeit zur Grundgesetz\u00e4nderung.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref612\" name=\"_ftn612\">[612]<\/a> v. Danwitz 2005, 938<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref613\" name=\"_ftn613\">[613]<\/a> Wenig \u00fcberzeugend ist die Argumentation Sprangers, der \u2013 \u00e4hnlich wie zur Ausweitung des Verteidigungsbegriffs \u2013 von der \u201eFolgenseite\u201c von Ereignissen abh\u00e4ngig machen m\u00f6chte, ob sie als Katastrophen im Sinne von Art. 35 Abs. 2 oder 3 gelten. Dass der sogleich \u201egewaltt\u00e4tige Gro\u00dfdemonstrationen\u201c als Beispiel nennt, verdeutlichen die politischen Implikationen (und Absichten) einer solchen Interpretation, Spranger 1999, 1004.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref614\" name=\"_ftn614\">[614]<\/a> Ehmann 2006, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref615\" name=\"_ftn615\">[615]<\/a> Wolff 2003, 177<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref616\" name=\"_ftn616\">[616]<\/a> Hase 2006, 216<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref617\" name=\"_ftn617\">[617]<\/a> Dreist 2006, 99f.; so auch Krings, Burkiczak 2002, 512; Krings, Burkiczak 2004, 251; Fiebig 2004, 326: \u201eErst der eingetretene Ungl\u00fccksfall berechtigt zum T\u00e4tigwerden nach Art. 35 Abs. 2 GG.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref618\" name=\"_ftn618\">[618]<\/a> Hillgruber, Hoffmann 2004, 177f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref619\" name=\"_ftn619\">[619]<\/a> v. Danwitz 2005, 942; s.a. Erbguth 2007, 1148<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref620\" name=\"_ftn620\">[620]<\/a> Fischer 2002, 52<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref621\" name=\"_ftn621\">[621]<\/a> Martinez Soria 2004, 620<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref622\" name=\"_ftn622\">[622]<\/a> Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 103<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref623\" name=\"_ftn623\">[623]<\/a> ebd., Rdnr. 102<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref624\" name=\"_ftn624\">[624]<\/a> Erbguth 2007, 1148<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref625\" name=\"_ftn625\">[625]<\/a> Bereits vor dem Urteil forderte Lorse (2005, 483) derartige Zusammenarbeit im Vorfeld durch eine \u201eAnpassung der verfassungsrechtlichen Regelungen\u201c rechtlich abzusichern.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref626\" name=\"_ftn626\">[626]<\/a> Linke 2006, 178<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref627\" name=\"_ftn627\">[627]<\/a> Wie weit dieser Vorbereitungsraum gehen k\u00f6nnte, ist unklar. Da f\u00fcr die Ververfassungswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes u.a. die Verwendung spezifisch milit\u00e4rischer Waffen ausschlaggebend war, stellt das Urteil keine Absage an Vorbereitungen f\u00fcr die Hilfe im Katastrophenfall auf Seiten der Bundeswehr oder gemeinsam mit den zust\u00e4ndigen zivilen Beh\u00f6rden dar. Insofern schlie\u00dft das Urteil nicht aus, dass die Bundeswehr \u201eGefahrenerforschungseingriffe\u201c (Lorse 2005a, 8) vornehmen k\u00f6nnte.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref628\" name=\"_ftn628\">[628]<\/a> Nach Auffassung von Kleiner (1977, 39) werden die Streitkr\u00e4fte in diesen F\u00e4llen \u201eals Polizei im materiellen Sinne\u201c t\u00e4tig \u2013 woraus er die origin\u00e4ren Aufgaben der Streitkr\u00e4fte im Innern herleitet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref629\" name=\"_ftn629\">[629]<\/a> Pusch 1978, 169; anders noch Ule 1967, 869: entscheidend am Milit\u00e4reinsatz sei die Bewaffnung, die sich von der der Polizei unterscheide<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref630\" name=\"_ftn630\">[630]<\/a> Kirchhof 1988, 995<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref631\" name=\"_ftn631\">[631]<\/a> D\u00fcrig 1971, Art. 87a, 19, Rdnr. 35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref632\" name=\"_ftn632\">[632]<\/a> Dreist 2005, 9. Art. 35 Abs. 2 und 3 seien \u201eim Hinblick auf die Reichweite, die Befugnisse und die Aufgaben der Streitkr\u00e4fte beim Inneneinsatz h\u00f6chst unklar und umstritten.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref633\" name=\"_ftn633\">[633]<\/a> Linke 2004, 122; s.a. Robbers 1989, 929, der darauf verweist, dass es auch zul\u00e4ssig sei, wenn Streitkr\u00e4fte ohne Anforderung durch ein Land t\u00e4tig w\u00fcrde, etwa weil eine rechtzeitige Anforderung nicht m\u00f6glich sei. In diesen F\u00e4llen seien die Ma\u00dfnahmen nicht auf das Landesrecht, sondern auf das UZwGBw und auf die \u201eallgemeinen strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Normen\u201c zu st\u00fctzen. F\u00fcr die Eins\u00e4tze nach Art. 35 Abs. 3 sieht Sattler (2008, 103) einen eigenst\u00e4ndigen Einsatz des Bundes, so dass sowohl die Unterstellung unter die Landesbeh\u00f6rden wie die Bindung an das Landesrecht entfalle.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref634\" name=\"_ftn634\">[634]<\/a> Speth 1985, 189<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref635\" name=\"_ftn635\">[635]<\/a> D\u00fcrig 1971, Art. 87a, 19, Rdnr. 35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref636\" name=\"_ftn636\">[636]<\/a> Linke 2004, 122<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref637\" name=\"_ftn637\">[637]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2003a, 140<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref638\" name=\"_ftn638\">[638]<\/a> Gramm 2006, 654; Gramm 2007, 123<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref639\" name=\"_ftn639\">[639]<\/a> Wieland 2004, 178<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref640\" name=\"_ftn640\">[640]<\/a> Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 105<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref641\" name=\"_ftn641\">[641]<\/a> BT-Drs. 12\/5529 v. 30.7.1993, 3f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref642\" name=\"_ftn642\">[642]<\/a> Gareis 2003a, 308f. Mitunter wird auch als Alternative ins Gespr\u00e4ch gebracht, die Polizei mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Wegen der zu erwartenden Kosten (Ehmann 2006, 6) oder der fehlenden politischen Durchsetzbarkeit (Fehn, Brauns 2003, 77f.) wird dieser Wege jedoch ernsthaft nicht vorgeschlagen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref643\" name=\"_ftn643\">[643]<\/a> Denninger 2003 263<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref644\" name=\"_ftn644\">[644]<\/a> BR-Drs. 993\/01 v. 23.11.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref645\" name=\"_ftn645\">[645]<\/a> BR-Drs. 181\/04 v. 5.3.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref646\" name=\"_ftn646\">[646]<\/a> BT-Drs. 15\/2649 v. 9.3.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref647\" name=\"_ftn647\">[647]<\/a> BT-Drs. 15\/4658 v. 18.1.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref648\" name=\"_ftn648\">[648]<\/a> s.a. die \u00dcbersicht bei Knelangen 2006, 268<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref649\" name=\"_ftn649\">[649]<\/a> BT-Drs. 15\/4658 v. 18.1.2005, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref650\" name=\"_ftn650\">[650]<\/a> Diese Forderungen finden sich auch im \u201eGesamtsicherheitskonzept\u201c, das der CDU-Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik (2004, 12) beschloss.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref651\" name=\"_ftn651\">[651]<\/a> BT-Drs. 15\/4658 v. 18.1.2005, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref652\" name=\"_ftn652\">[652]<\/a> Grubert 1997, 325. Mit \u201epolizeilichen Aufgaben\u201c w\u00e4re der Gegenstandsbereich keineswegs auf die Terrorabwehr beschr\u00e4nkt geblieben.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref653\" name=\"_ftn653\">[653]<\/a> Hochhuth 2002, 166<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref654\" name=\"_ftn654\">[654]<\/a> Bisanz, Gerstenberg 2003, 330 (alle diejenigen, die einer \u00fcberdehnten Interpretation der GG-Bestimmungen ablehnten, aber gleichwohl die Bundeswehr mit neuen Aufgaben im Innern betrauen wollten); Dreist 2004, 114: \u201eEine \u00c4nderung des Grundgesetzes ist zur Regelung einer staatsrechtlich notwendigen Kompetenzverschiebung auf die Streitkr\u00e4fte ohne Alternative.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref655\" name=\"_ftn655\">[655]<\/a> Fehn, Brauns 2003, 79<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref656\" name=\"_ftn656\">[656]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref657\" name=\"_ftn657\">[657]<\/a> ebd., 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref658\" name=\"_ftn658\">[658]<\/a> Fleck 2004, 253; \u00e4hnlich Ehmann 2006, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref659\" name=\"_ftn659\">[659]<\/a> Linke 2003, 895; grunds\u00e4tzlich f\u00fcr eine solche Regelung auch Wieland 2004, 180. Es m\u00fcsse auch geregelt werden, ob die Streitkr\u00e4fte nach Polizei- oder Wehrrechts t\u00e4tig werden sollten, wer f\u00fcr den Einsatz verantwortlich sei und welches Verh\u00e4ltnis zwischen der Polizeihoheit der L\u00e4nder und der Befehlsgewalt des Verteidigungsministeriums bestehe.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref660\" name=\"_ftn660\">[660]<\/a> Dreist 2005, 11; Dreist 2006, 104<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref661\" name=\"_ftn661\">[661]<\/a> zit. n. Piper 2007, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref662\" name=\"_ftn662\">[662]<\/a> Die Bundeswehr zu polizeilichen Zwecken einzusetzen, komme nur dann in Betracht, wenn allein die Bundeswehr \u00fcber die erforderlichen technischen F\u00e4higkeiten verf\u00fcge und es nicht sinnvoll sei, die Polizeien entsprechend auszustatten, so Justizministerin Zypries in einem Zeitungsinterview, FR 16.2.2006.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref663\" name=\"_ftn663\">[663]<\/a> BMVg 2006g, 76<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref664\" name=\"_ftn664\">[664]<\/a> zit. n. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 21.9.2007. Ein Streitkr\u00e4fteeinsatz zur \u201e\u2018Verteidigung des Rechtsstaats in au\u00dfergew\u00f6hnlichen Notlagen\u2018\u201c st\u00fcnde in der Tradition des preu\u00dfischen Gesetzes \u00fcber den Belagerungszustand und des Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung, es widerspreche, so Speth, \u201eder rechtsstaatlich abgesicherten Aufgabenverteilung zwischen Milit\u00e4r und Polizei und damit auch dem Ausgleich der verschiedenen Kr\u00e4fte im demokratischen und sozialen Rechtsstaat\u201c, Speth 1985, 188.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref665\" name=\"_ftn665\">[665]<\/a> Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 130<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref666\" name=\"_ftn666\">[666]<\/a> Gramm 2007, 123<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref667\" name=\"_ftn667\">[667]<\/a> BT-Drs. 16\/6876 v. 29.10.2007, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref668\" name=\"_ftn668\">[668]<\/a> BT-Drs. 16\/7738 v. 16.1.2008, 2 (Original: Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 135, die Auslassungspunkte in der BT-Drs. sind falsch; ebenso die dort angegebene Fundstelle: das Urteil hat keine Rdnr. \u201e159\u201c)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref669\" name=\"_ftn669\">[669]<\/a> Bundesregierung 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref670\" name=\"_ftn670\">[670]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 7.10.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref671\" name=\"_ftn671\">[671]<\/a> etwa der Berliner SPD-Innensenator Ehrhart K\u00f6rting, Pressemitteilung der Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres und Sport Nr. 48 v. 6.10.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref672\" name=\"_ftn672\">[672]<\/a> Im August 2008 forderte der Verteidigungsminister eine Verfassungs\u00e4nderung, die der Bundeswehr die Befreiung von Geiseln im Ausland ausdr\u00fccklich erlauben sollte. In diesem Zusammenhang m\u00fcsse nach seiner Ansicht auch der Einsatz im Innern geregelt werden, s. Frankfurter Rundschau v. 10.8.2009.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref673\" name=\"_ftn673\">[673]<\/a> Im Unterschied zu dem der Verteidigung hat es im Bundestag keine einzige Initiative gegeben, die darauf abzielte, den Einsatzbegriff enger zu fassen, Interview Pol (was auch damit begr\u00fcndet wurde, dass dies ein Bereich sei, der zwischen den Zust\u00e4ndigkeiten der Innen- und der Verteidigungspolitiker liege.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref674\" name=\"_ftn674\">[674]<\/a> Kl\u00fcckmann 1984, 248<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref675\" name=\"_ftn675\">[675]<\/a> s. Zusammenarbeit 1991<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref676\" name=\"_ftn676\">[676]<\/a> Verwaltungsverfahrensgesetz 2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref677\" name=\"_ftn677\">[677]<\/a> Kl\u00fcckmann 1984, 224<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref678\" name=\"_ftn678\">[678]<\/a> BT-Drs. 16\/7427 v. 6.12.2007, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref679\" name=\"_ftn679\">[679]<\/a> Raap 2002, 285; Lutze 2005, o.P. Ein Sonderfall stellt die \u201elatente Amtshilfe\u201c dar, bei der es sich um \u201edie Antizipation standardisierter Einzelersuchen\u201c handeln soll, deren Zul\u00e4ssigkeit ist allerdings strittig, s. Lorse 2005, 7. S.a. M\u00fcller 2001: Ein Gutachten der Verteidigungsministeriums habe 1989 die Verfassungswidrigkeit der \u00dcberwachungsfl\u00fcge \u00fcber dem Meer festgestellt. Denn eine Hilfeleistung sei dann keine Amtshilfe, wenn sie auf Dauer und in einer unbestimmten Zahl von F\u00e4llen geleistet werde.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref680\" name=\"_ftn680\">[680]<\/a> Linke 2003, 894. Art. 35 Abs. 1 gen\u00fcge nicht dem \u201eGebot der Ausdr\u00fccklichkeit\u201c, das Art. 87a Abs. 2 GG enthalte. W\u00e4re dem nicht so, dann w\u00e4ren die Bestimmungen, die 1968 \u00fcber den Bundeswehreinsatz im Innern geschaffen worden sind, \u00fcberfl\u00fcssig, Pannkoke 1998, 252.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref681\" name=\"_ftn681\">[681]<\/a> BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref682\" name=\"_ftn682\">[682]<\/a> BMVg 2006e, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref683\" name=\"_ftn683\">[683]<\/a> K\u00fcchenhoff, FR 11.8.1988<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref684\" name=\"_ftn684\">[684]<\/a> Spranger 1999, 204<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref685\" name=\"_ftn685\">[685]<\/a> so die Bundesregierung: BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref686\" name=\"_ftn686\">[686]<\/a> Wiefelsp\u00fctz 2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref687\" name=\"_ftn687\">[687]<\/a> Lutze 2005, 14; Spranger 1999, 201; Fiebig 2004, 209 Fehn, Brauns 2003, 101<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref688\" name=\"_ftn688\">[688]<\/a> Dreist 2004, 104; Fehn, Brauns 2003, 33f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref689\" name=\"_ftn689\">[689]<\/a> Lutze 2005, 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref690\" name=\"_ftn690\">[690]<\/a> BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref691\" name=\"_ftn691\">[691]<\/a> Kn\u00f6dler 2002, 110: \u201eVerwendung der Bundeswehr zur Bedienung dieser Ger\u00e4te.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref692\" name=\"_ftn692\">[692]<\/a> BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref693\" name=\"_ftn693\">[693]<\/a> BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref694\" name=\"_ftn694\">[694]<\/a> zit. n. S\u00fcddeutsche Zeitung v. 18.7.1989<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref695\" name=\"_ftn695\">[695]<\/a> Dreist 2006, 100<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref696\" name=\"_ftn696\">[696]<\/a> Baldus 2007, 133. Bereits 2001 hatte die bayerische Polizei bei einer Geiselnahme in Bad Reichenhall ein gepanzertes Sanit\u00e4tsfahrzeug der Bundeswehr aus der \u00f6rtlichen Kaserne angefordert. Das Verteidigungsministerium lehnte den Antrag jedoch ab, weil eine \u201eTrennung zwischen der Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben und rein technischer Unterst\u00fctzung\u201c durch die Bundeswehr nicht gegeben sei. Denn im Einsatzszenario sei vorgesehen gewesen, \u201edass sich Vollzugskr\u00e4fte der Polizei im Schutz der gepanzerten Fahrzeuge der Bundeswehr den verletzten oder toten Personen ann\u00e4hern, so dass jeder Dritte dies als einheitliche Polizeiaktion unter Beteiligung der Streitkr\u00e4fte wahrn\u00e4hme\u201c, zit. aus der Mitteilung des BMVg v. 14.2.2001 nach Leggemann 2003, 268f. Der Einsatz gepanzerter Fahrzeuge zur blo\u00dfen Rettung Verletzter oder zur Hilfe bei deren Rettung wird aber f\u00fcr zul\u00e4ssig gehalten, Linke 2006, 191. Wiefelsp\u00fctz (2006, 44f.) h\u00e4lt den Einsatz gepanzerter Bundeswehrfahrzeuge generell f\u00fcr zul\u00e4ssig, \u201edenn Fahrzeuge selbst entfalten keine Zwangseinwirkungen\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref697\" name=\"_ftn697\">[697]<\/a> Fehn, Brauns 2003, 38<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref698\" name=\"_ftn698\">[698]<\/a> Jahn, Riedel 1988, 960<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref699\" name=\"_ftn699\">[699]<\/a> Fehn, Brauns 2003, 37<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref700\" name=\"_ftn700\">[700]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.07, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref701\" name=\"_ftn701\">[701]<\/a> Der Amtshilfeerlass von 1990 unterschied vier Kategorien von Amtshilfeleistungen: A: l\u00e4ngerfristige Unterbringung ganzer Verb\u00e4nde, B:kurzfristige Unterbringung, C: Bereitstellung von Luft- und Seefahrzeugen zu Transportzwecken bei Gef\u00e4hrdung von Liegenschaften der Bundeswehr, D: Sant\u00e4tsger\u00e4t und -personal zur Rettung von Menschenleben und Verletzten. Dabei war die Kategorie B in die F\u00e4lle B1: kurzzeitige Unterbringung und Verpflegung bis zur einer Hundertschat, B2: zeitlich begrenzte Bereitstellung von Versorgungsleistungen, B3: kurzzeitige Unterbringung und Versorgung bei Sonder- und Gro\u00dfeins\u00e4tzen. \u00dcber die Ersuchen der Kategorien A und B3 entschied das Verteidigungsministerium, alle anderen waren an die Kasernenkommandanten\/Standort\u00e4ltesten zu richten, s. M\u00f6glichkeiten 1991, 69<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref702\" name=\"_ftn702\">[702]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 36.7.2007, 4. Die Wehrbereichskommandos verf\u00fcgen \u00fcber eine Rechtsabteilung, in der die rechtliche Pr\u00fcfung vorgenommen werden kann, Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref703\" name=\"_ftn703\">[703]<\/a> BT-Drs. 16\/7427 v. 6.12.2007, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref704\" name=\"_ftn704\">[704]<\/a> BT-Drs. 16\/10453 v. 1.10.2008, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref705\" name=\"_ftn705\">[705]<\/a> Aufkl\u00e4rungsflugzeuge zur Unterst\u00fctzung von Hilfeleistungen m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich beim Lagezentrum des SKUdo angefordert werden, BMVg 2006f, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref706\" name=\"_ftn706\">[706]<\/a> BT-Drs. 16\/10453 v. 1.10.2008, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref707\" name=\"_ftn707\">[707]<\/a> BT-Drs. 16\/6317 v. 10.9.2007, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref708\" name=\"_ftn708\">[708]<\/a> BMVg 2001b, 13; BMVg 2004c, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref709\" name=\"_ftn709\">[709]<\/a> BMVg 2003c, 3, mit Bezug auf den Erlass von 1988, Nr. 7 und 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref710\" name=\"_ftn710\">[710]<\/a> Bundeswehr 2005, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref711\" name=\"_ftn711\">[711]<\/a> BMVg 1988, 280<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref712\" name=\"_ftn712\">[712]<\/a> BMVg 2004c, 22; BMVg 2006f, 22; BMVg 2008, 3 (Nr. 14)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref713\" name=\"_ftn713\">[713]<\/a> BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref714\" name=\"_ftn714\">[714]<\/a> BT-Drs. 16\/7427, 2 v. 6.12.2007, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref715\" name=\"_ftn715\">[715]<\/a> Dannwitz 2005, 924; Raue 2004, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref716\" name=\"_ftn716\">[716]<\/a> BMVg 2006e, 3. Nach der Auffassung von Piper (2007) gibt es f\u00fcr die \u201eLeistungen gegen\u00fcber Dritten\u201c \u201ekeine verfassungsm\u00e4\u00dfigen Bestimmungen\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref717\" name=\"_ftn717\">[717]<\/a> BMVg 2003c,5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref718\" name=\"_ftn718\">[718]<\/a> BMVg 2006e, 3; Speth 1985, 107. S.a. die Nachweise bei Walter 2005a, 3 u. BT-Drs. 16\/10453 v. 1.10.2008, 2. Kl\u00fcckmann 1977, 953f. nennt noch andere Formen der Amtshilfe: etwa die Bef\u00f6rderung von Verwaltungsbeamten in Flugzeugen der Bundeswehr, die Amtshilfe des Marineflottenkommandos f\u00fcr Vollzugsbeamtes des Bundes, die \u201epyrotechnische Amtshilfe\u201c sowie die Amtshilfe der Feldj\u00e4ger f\u00fcr die Polizei.<\/h6>\n<h6>[718] Kl\u00fcckmann 1984, 16f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref719\" name=\"_ftn719\">[719]<\/a> f\u00fcr Naturkatastrophen: BMVg 2008a, 5 (Nr. 32)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref720\" name=\"_ftn720\">[720]<\/a> Kl\u00fcckmann 1984, 16f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref721\" name=\"_ftn721\">[721]<\/a> BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref722\" name=\"_ftn722\">[722]<\/a> Meldung 2006. Z.B. Kampfpanzer fehlen in dieser Auflistung.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref723\" name=\"_ftn723\">[723]<\/a> S. die Auflistungen bei Wiefelsp\u00fctz 2006, 44f.; Ders. 2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref724\" name=\"_ftn724\">[724]<\/a> Niedersachsen LT-Drs. 15\/2898 v. 17.5.2006, 1; s.a. Grubert 1997, 258<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref725\" name=\"_ftn725\">[725]<\/a> Speth 1985, 188<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref726\" name=\"_ftn726\">[726]<\/a> Pusch 1978, 167. Nach der Bewertung von Kl\u00fcckmann (2004, 954) handelte es sich bei den Observierungen \u201eum die Inanspruchnahme von Soldaten f\u00fcr Strafverfolgungszwecke, die durch Art. 87a Abs. 2 nicht gedeckt war,\u201c s.a. mit demselben Ergebnis Eichhorn 1998, 178.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref727\" name=\"_ftn727\">[727]<\/a> Pusch 1978, 168; Kl\u00fcckmann 1977, 954 (Fn. 32a): Der Einsatz wurde mit dem f\u00fcr Kriegsschiffe geltenden internationalen Seerecht gerechtfertigt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref728\" name=\"_ftn728\">[728]<\/a> Adelina (bei Bremen), Dennis (nahe Cuxhaven), Spiegel 2001, Nr. 42, S. 27, oder den Fall \u201ePeggy\u201c, s. Lutze 2005, 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref729\" name=\"_ftn729\">[729]<\/a> taz v. 20.8.1988<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref730\" name=\"_ftn730\">[730]<\/a> Berliner Zeitung v. 19.1.1994<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref731\" name=\"_ftn731\">[731]<\/a> Peterka 1977, 8. Allerdings war dies eine eher \u201espontane\u201c Hilfe, da die Besatzung des Towers die in der Luft befindliche Besatzung offenkundig aus eigenem Antrieb \u00fcber die Fahndung informierte.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref732\" name=\"_ftn732\">[732]<\/a> Tagesspiegel v. 22.8.1999 [Sprecher des Verteidigungsministeriums]; Spranger 1999, 201<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref733\" name=\"_ftn733\">[733]<\/a> Dreist 2006, 95. All dies ist nach Auffassung von Wiefelsp\u00fctz (2003b, 303) zul\u00e4ssig. Dies gelte f\u00fcr die Suche nach Opfern wie nach T\u00e4tern. Und: \u201eDas gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr die Aufkl\u00e4rungsfl\u00fcge der Bundeswehr bei Gro\u00dfdemonstrationen.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref734\" name=\"_ftn734\">[734]<\/a> Speth 1985, 152<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref735\" name=\"_ftn735\">[735]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref736\" name=\"_ftn736\">[736]<\/a> s. Spiegel 1988, Nr. 32, S. 28<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref737\" name=\"_ftn737\">[737]<\/a> taz v. 5.8.1988<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref738\" name=\"_ftn738\">[738]<\/a> zit. n . taz v. 2.8.1988<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref739\" name=\"_ftn739\">[739]<\/a> Eichhorn 1988, 172; Jahn, Riedel 1988, 957 u. 960 (mit Bezug auf einen Bericht der FAZ v. 6.8.1988, nach dem das Verteidigungsministerium eine solche \u201erein logistische Unterst\u00fctzung\u201c einr\u00e4umte. Auch bei den Eins\u00e4tzen am Bauplatz der Wiederaufbereitungsanlage im bayerischen Wackersdorf wurden PolizstInnen in Bundeswehrliegenschaften untergebracht, s. Fiebig 2004, 29<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref740\" name=\"_ftn740\">[740]<\/a> Eloka = elektronische Kampff\u00fchrung<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref741\" name=\"_ftn741\">[741]<\/a> zit. n. taz v. 20.8.1988<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref742\" name=\"_ftn742\">[742]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref743\" name=\"_ftn743\">[743]<\/a> Berg 1994<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref744\" name=\"_ftn744\">[744]<\/a> Grubert 1997, 320<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref745\" name=\"_ftn745\">[745]<\/a> Dreist 2006, 93f. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2004 zwei \u201eLuftfahrzeuge\u201c f\u00fcr die See\u00fcberwachung eingesetzt, die Kosten von rund 4,7 Mio. Euro verursachten, s. BT-Drs. 16\/2280 v. 20.7.2006, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref746\" name=\"_ftn746\">[746]<\/a> Wilhelmshavener Zeitung v. 13.3.1990<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref747\" name=\"_ftn747\">[747]<\/a> BT PlPr 12., 203 (14.1.1994), 17600 (der damalige Chef des Bundeskanzleramts F. Bohl)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref748\" name=\"_ftn748\">[748]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref749\" name=\"_ftn749\">[749]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref750\" name=\"_ftn750\">[750]<\/a> Beutner 1994, 36;<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref751\" name=\"_ftn751\">[751]<\/a> BT PlPr 12., 203 (14.1.1994), 17600 (der damalige Chef des Bundeskanzleramts F. Bohl). Aus Sicht des SPD-Abgeordnete Kemper war dies \u201eein v\u00f6llig unaktzeptabler Beitrag\u201c, ebd., 17602.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref752\" name=\"_ftn752\">[752]<\/a> Gose 2001, 50<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref753\" name=\"_ftn753\">[753]<\/a> Dreist 2006, 95f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref754\" name=\"_ftn754\">[754]<\/a> Spiegel 2001, H. 42, S. 26<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref755\" name=\"_ftn755\">[755]<\/a> unklar ist, ob diese Angaben vollst\u00e4ndig sind, da nach den \u201eSofort-Hilfen\u201c durch die Bundeswehr nicht gefragt wurde<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref756\" name=\"_ftn756\">[756]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref757\" name=\"_ftn757\">[757]<\/a> Diese Auflistung enthielt f\u00fcr 2006 nur neun Amtshilfen, in der Zusammenstellung vom M\u00e4rz 2009 wurden hingegen 22 Amtshilfen f\u00fcr dieses Jahr augef\u00fchrt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref758\" name=\"_ftn758\">[758]<\/a> BT-Drs. 16\/12442 v. 25.3.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref759\" name=\"_ftn759\">[759]<\/a> vermutlich Abfliegen der Strecke mit Tornados?<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref760\" name=\"_ftn760\">[760]<\/a> die Angaben 1845 befindet sich in der Spalte \u201eFlug\/h St:Min\u201c es k\u00f6nnte auch 18:45 hei\u00dfen. W\u00e4hrend f\u00fcr diese Leistung 54.800 Euro in Rechnung gestellt wurden, wurden f\u00fcr die Amtshilfe an Niedesachsen\/Hamburg keine Kosten angegeben.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref761\" name=\"_ftn761\">[761]<\/a> Die Auflistung von 2009 enth\u00e4lt noch drei weitere WM-Amtshilfen: in Kaiserlautern wurden 128 eingesetzt, in Mecklenburg-Vorpommern 204 (\u201eGestellung ABC\/SE Pers), in Nordrhein-Westfalen (ohne Ortsangabe) 35 sowie in Dortmund 21 Soldaten (BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009). Zur WM s.u.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref762\" name=\"_ftn762\">[762]<\/a> Angaben 1998-2008: BT-Drs. 16\/12422 v. 25.3.2009, f\u00fcr 1996-1997: BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref763\" name=\"_ftn763\">[763]<\/a> Auf Antrag des Landes Th\u00fcringen wurde zur Verpflegung w\u00e4hrend des Treffens beitragen; wof\u00fcr Kosten von 1.400 Euro in Rechnung gestellt wurden, BT-Drs. 16\/6159, 23<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref764\" name=\"_ftn764\">[764]<\/a> Alle diese Leistungen werden von Rauch (2005) erw\u00e4hnt<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref765\" name=\"_ftn765\">[765]<\/a> Beispiel aus dem Schulungsmaterial f\u00fcr BeaBWZMZ: Streitkr\u00e4ftebasis o.J.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref766\" name=\"_ftn766\">[766]<\/a> BT-Drs. 15\/5973 v. 1.9.2005, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref767\" name=\"_ftn767\">[767]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 9. Au\u00dferdem wurden f\u00fcr NRW 128 Unterk\u00fcnfte (f\u00fcr Personen?) zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Kosten der Amtshilfe wurden mit 176.900 beziffert.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref768\" name=\"_ftn768\">[768]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref769\" name=\"_ftn769\">[769]<\/a> schematische Darstellung bei: Rosenbauer, Kreis 2005, 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref770\" name=\"_ftn770\">[770]<\/a> BT-Drs. 16\/6159, 10. Was unter der Angabe \u201eUK\u201c f\u00fcr \u201eUnterkunft\u201c zu verstehen ist, ist nicht eindeutig: handelte es sich um Unterk\u00fcnfte f\u00fcr 4.200 Personen f\u00fcr eine oder mehr N\u00e4chte oder belief sich die Summe aller \u00dcbernachtungen auf 4.200?<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref771\" name=\"_ftn771\">[771]<\/a> Angaben des Parlamentarischen Staatssekret\u00e4rs im Bundesverteidigungsministerium, BT-Drs. 16\/2319 v. 20.7.2006, 29<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref772\" name=\"_ftn772\">[772]<\/a> BT-Drs. 16\/2387 v. 10.8.2006, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref773\" name=\"_ftn773\">[773]<\/a> ebd., 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref774\" name=\"_ftn774\">[774]<\/a> BT-Drs. 16\/6159, 10 v. 26.7.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref775\" name=\"_ftn775\">[775]<\/a> BT-Drs. 16\/2387 v. 13.7.2006, 4-6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref776\" name=\"_ftn776\">[776]<\/a> Search and rescue<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref777\" name=\"_ftn777\">[777]<\/a> BT-Drs. 16\/1416 v. 10.5.2006, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref778\" name=\"_ftn778\">[778]<\/a> BT-Drs. 16\/1285 v. 25.4.2006, 6. In der Planung waren 757 Unterkunftsleistungen in den Wehrbereichen I und III vorgesehen: BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 9f. Tats\u00e4chlich waren von der Bundespolizei 4.521 und von den Landespolizeien 1.325 Unterbringungen angefordert worden; vom Technischen Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz und anderen weitere 260 Pl\u00e4tze. W\u00e4hrend diese alle bereitgestellt werden konnten, waren statt der beantragten 5.846 nur 4.463 f\u00fcr Polizeikr\u00e4fte verf\u00fcgbar, Bucher 2006, 41.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref779\" name=\"_ftn779\">[779]<\/a> Die starke Beteiligung der ABC-Kr\u00e4fte wurde explizit mit der \u201eheutigen weltweiten Bedrohungslage\u201c begr\u00fcndet. Man h\u00e4tte \u201emit allem rechnen\u201c m\u00fcssen, auch mit einem terroristischen Anschlag mit chemischen, biologischen oder radioaktiven Waffen, s. M\u00fcller 2006, 10.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref780\" name=\"_ftn780\">[780]<\/a> In einer Auflistung der erbrachten Leistungen aus dem Bereich der Sanit\u00e4t wird dar\u00fcber hinaus der Posten \u201eMEDEVAC (Airbus A 310, C 160, Challenger) mit 39 SoldatInnen aufgef\u00fchrt. Der Einsatz des Airbus war dem Einsatzf\u00fchrungskommando direkt unterstellt. Neben den beiden Gro\u00dfraumhubschraubern standen schlie\u00dflich 13 weitere Hubschrauber der Bundeswehr zur Verf\u00fcgung, s. Bucher 2006, 38. Der Personaleinsatz im Sanit\u00e4tsbereich wird mit 1.276 Soldaten angeben \u2013 allerdings befinden sich darunter auch 273 Soldaten aus den Bereichen ABC-Schutz und Dekontimination. Gegen\u00fcber den Zahlen der Bundesregierung fehlen als gr\u00f6\u00dfter Posten die Verletztentr\u00e4ger in dieser Summierung, s. Gutsmiedel 2007, 68.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref781\" name=\"_ftn781\">[781]<\/a> Abweichend bei Bucher 2006,37: vier mal regional bereitgestellt: zwei Dachs, zwei Faltstra\u00dfen, ein Hebeger\u00e4t bis zu 120 to., ein Pionierzug mit ca. 30 Soldaten. Au\u00dferdem Bereithaltung von Pionierkr\u00e4ften an vier Standorten<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref782\" name=\"_ftn782\">[782]<\/a> Lt. M\u00fcller (2006, 9) waren im SKUKdo zwischen \u201edem 6. Juni und 11. Juli &#8230; insgesamt 36 Soldaten in drei Zw\u00f6lf-Stunden-Schichten rund um die Uhr im Einsatz\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref783\" name=\"_ftn783\">[783]<\/a> M\u00fcller 2006, 9 spricht demgegen\u00fcber von \u201e2.000 eingesetzte(n) Soldaten und 5.000 weitere(n), die noch f\u00fcr den Notfall in Bereitschaft gehalten wurden. Das entspricht den Angaben, die die Bundesregierung noch im April machte: BT-Drs. 16\/1284 v. 25.4.2006, 1f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref784\" name=\"_ftn784\">[784]<\/a> Bucher 2006, 41; BT-Drs. 16\/2924, 13.10.2006, 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref785\" name=\"_ftn785\">[785]<\/a> Bucher 2006, 34<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref786\" name=\"_ftn786\">[786]<\/a> BT-Drs. 16\/1229 v. 11.4.2006, 2: davon vier Sanit\u00e4tsdienstoffiziere<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref787\" name=\"_ftn787\">[787]<\/a> Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der L\u00e4nder, s.u.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref788\" name=\"_ftn788\">[788]<\/a> M\u00fcller 2006, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref789\" name=\"_ftn789\">[789]<\/a> Bucher 2006, 33<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref790\" name=\"_ftn790\">[790]<\/a> ebd., 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref791\" name=\"_ftn791\">[791]<\/a> Bayern LT-Drs. 15\/3074 v. 19.4.2005, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref792\" name=\"_ftn792\">[792]<\/a> BT-Drs. 16\/1229 v. 11.4.2006, 2f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref793\" name=\"_ftn793\">[793]<\/a> BT-Drs. 16\/1285 v. 25.4.2006, 3. Maximal k\u00f6nnte dieses Argument f\u00fcr die 180 Feldj\u00e4ger zutreffen (davon 120 nur in Bereitschaft); das waren weniger als 6% der eingesetzten SoldatInnen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref794\" name=\"_ftn794\">[794]<\/a> BT-Drs. 16\/1285 v. 25.4.2008, 19; BT-Drs. 16\/1416 v. 10.5.2006, 20.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref795\" name=\"_ftn795\">[795]<\/a> Es wurden nur die \u201ef\u00fcr den zus\u00e4tzlichen Aufwand\u201c entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, d.h. keine Personalkosten und keine \u201ekalkulatorischen Koten\u201c (etwa Abschreibungen), s. BT-Drs. 16\/2924 v. 6.10.2006, 13f. Die Differenz zwischen erarteten 1,4 und tats\u00e4chlich in Rechnung gestellten 0,6 Mio ist nicht erkl\u00e4rt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref796\" name=\"_ftn796\">[796]<\/a> beide zit. n. M\u00fcller 2006, 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref797\" name=\"_ftn797\">[797]<\/a> Jelpke 2007, 46. Sie beendet den Satz mit dem Hinweis \u201evon dem sie auch bei den Auslandseins\u00e4tzen profitieren kann\u201c. Wichtiger als der indirekte Nutzen nach au\u00dfen, scheint jedoch der direkte nach innen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref798\" name=\"_ftn798\">[798]<\/a> BT-Drs. 16\/6317 v. 10.9.2007, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref799\" name=\"_ftn799\">[799]<\/a> diese Qualifizierung lt. BT-Drs. 16\/6317 v. 10.9.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref800\" name=\"_ftn800\">[800]<\/a> alle Angaben lt. BT-Drs. 16\/6046 v. 11.7.2007, 24-27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref801\" name=\"_ftn801\">[801]<\/a> n. Str\u00f6bele 2007, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref802\" name=\"_ftn802\">[802]<\/a> BT-Drs. 16\/6046 v. 11.7.2007, 3. S.a. Gipfelsoli Infogruppe 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref803\" name=\"_ftn803\">[803]<\/a> BMVg 2007, SKUKdo Befehl Nr. 2 v. 16.5.2007; s.a BT-Drs. 16\/7428 v. 6.12.2007, 5f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref804\" name=\"_ftn804\">[804]<\/a> BT-Drs, 16\/7428 v. 6.12.2007, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref805\" name=\"_ftn805\">[805]<\/a> BT-Drs. 16\/5367 v. 15.5.2007, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref806\" name=\"_ftn806\">[806]<\/a> BMVg 2007b, 24f.: au\u00dferdem wurde eine Funkanbindung zwischen dem Einsatzabschnitt Luft von Kavala und der Flugeinsatzzentrale zur Verf\u00fcgung gestellt (\u201eanalog vergangener Gro\u00dfveranstaltungen (Bush Besuch 2006, WM 2006)\u201c)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref807\" name=\"_ftn807\">[807]<\/a> BT-Drs. 16\/5148 v. 26.4.2007, 6; s.a. Euskirchen 2007; Plotzki 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref808\" name=\"_ftn808\">[808]<\/a> BMVg 2007b, 24: vier Eurofighter und acht Phantom<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref809\" name=\"_ftn809\">[809]<\/a> Gipfelsoli Infogruppe 2007 (allerdings ist hier die Quelle,aus der zitiert wird, nicht angegeben, Fn 33)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref810\" name=\"_ftn810\">[810]<\/a> Dabei handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um ein \u201eaugensicheres Ger\u00e4t, das ohne Sicherheitsauflagen verwendet werden darf\u201c. Auch wies sie darauf hin, dass die Fenneks \u00fcber keinerlei Radarger\u00e4te verf\u00fcgen und sie \u00fcber keine aktiven oder passiven St\u00f6rsender verf\u00fcgen, BT-Drs. 16\/7428 v. 6.12.2007, 3.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref811\" name=\"_ftn811\">[811]<\/a> BT-Drs. 16\/7428 v. 6.12.2007, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref812\" name=\"_ftn812\">[812]<\/a> BT-Drs. 16\/7428 v. 6.12.2007, 3. Zur Entwicklung des Fennek s. Wolz, Kiehn 2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref813\" name=\"_ftn813\">[813]<\/a> BMVg 2007b, 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref814\" name=\"_ftn814\">[814]<\/a> BT-Drs. 16\/7428 v, 6.12.2007, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref815\" name=\"_ftn815\">[815]<\/a> BMVg 2007b, 6. Dieser Verweis auf Erfahrungen bei anderen Anl\u00e4ssen ist ein Indiz f\u00fcr die mittelbaren Wirkungen, die von Eins\u00e4tzen ausgehen. Weil man gute Erfahrungen in anderen Bereichen (Katastrophenhilfe, Vermisstensuche) hat, werden die Tornados auch zur \u00dcberwachung aus der Luft im Zusammenhang mit dem Gipfel genutzt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref816\" name=\"_ftn816\">[816]<\/a> BT-Drs. 16\/6046 v. 11.7.2007, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref817\" name=\"_ftn817\">[817]<\/a> BMVg 2007a, 19-127<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref818\" name=\"_ftn818\">[818]<\/a> BMVg 2007b, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref819\" name=\"_ftn819\">[819]<\/a> BMVg 2007, Bericht, 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref820\" name=\"_ftn820\">[820]<\/a> ebd., 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref821\" name=\"_ftn821\">[821]<\/a> ebd., 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref822\" name=\"_ftn822\">[822]<\/a> Interview Pol<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref823\" name=\"_ftn823\">[823]<\/a> Fehn, Brauns 2003, 38f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref824\" name=\"_ftn824\">[824]<\/a> BT-Drs. 16\/6046 v. 11.7.2007, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref825\" name=\"_ftn825\">[825]<\/a> BMVg 2007b, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref826\" name=\"_ftn826\">[826]<\/a> \u201eaufgrund der weiteren Lageeinsch\u00e4tzung durch die regional zust\u00e4ndige Dienststelle\u201c, BT-Drs. 16\/6046 v. 11.7.2007, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref827\" name=\"_ftn827\">[827]<\/a> Pistolen-Tage bedeutet: W\u00e4hrend der Zeit des Gipfels waren mit einer Pistole bewaffnete Feldj\u00e4ger im Einsatz, wobei jeder Tag als Einsatz gez\u00e4hlt und die Tage der jeweils eingesetzten Feldj\u00e4ger addiert werden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref828\" name=\"_ftn828\">[828]<\/a> BMVg 2007b<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref829\" name=\"_ftn829\">[829]<\/a> Eigene Berechnungen nach: BMVg 2007b; zur bewaffneten Pr\u00e4senz der Bundeswehr au\u00dferhalb von Bundeswehrliegenschaften und dem Heiligendammer Sperrbezirk kamen noch die neun mit der Pistole P8 bewaffneten Kommandanten der Fenneks.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref830\" name=\"_ftn830\">[830]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref831\" name=\"_ftn831\">[831]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref832\" name=\"_ftn832\">[832]<\/a> BMVg 2007b, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref833\" name=\"_ftn833\">[833]<\/a> Mit Outreach werden die Delegationen anderer, insbesondere Schwellen\u00e4nder bezeichnet, die zum Gipfeltreffen eingeladen werden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref834\" name=\"_ftn834\">[834]<\/a> BMVg, 2007b, 22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref835\" name=\"_ftn835\">[835]<\/a> BT-Drs. 16\/6166 v. 30.7.2007, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref836\" name=\"_ftn836\">[836]<\/a> BMVg, 2007b, 22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref837\" name=\"_ftn837\">[837]<\/a> ebd., 20. Das Ministerium betont jedoch, dass dieser Transport nicht im Zusammenhang mit einem \u201eunmittelbaren polizeilichen Einsatz\u201c stand.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref838\" name=\"_ftn838\">[838]<\/a> BT-Drs. 16\/5148 v. 26.4.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref839\" name=\"_ftn839\">[839]<\/a> Mecklenburg-Vorpommern LT-Drs. 5\/167 v. 8.2.2007, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref840\" name=\"_ftn840\">[840]<\/a> so die FR v. 14.6.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref841\" name=\"_ftn841\">[841]<\/a> Gewerkschaft der Polizei Bundesfachausschuss Bereitschaftspolizei 2007, 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref842\" name=\"_ftn842\">[842]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 5f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref843\" name=\"_ftn843\">[843]<\/a> BT-Drs. 16\/12549 v 3.4.2009, 36<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref844\" name=\"_ftn844\">[844]<\/a> BT-Drs. 16\/12966 v. 11.5.2009, 15-18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref845\" name=\"_ftn845\">[845]<\/a> BT-Drs. 16\/11716, 31.1.2009, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref846\" name=\"_ftn846\">[846]<\/a> BT-Drs. 16\/12422 v. 25.3.2009, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref847\" name=\"_ftn847\">[847]<\/a> s.a. Speth 1985<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref848\" name=\"_ftn848\">[848]<\/a> BMVg 2008b, Nr. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref849\" name=\"_ftn849\">[849]<\/a> ebd., Nr. 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref850\" name=\"_ftn850\">[850]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 15-24<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref851\" name=\"_ftn851\">[851]<\/a> s. die Auflistung in BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref852\" name=\"_ftn852\">[852]<\/a> so das Arrangement bei der Konferenz 2006, BT-Drs. 16\/4000 v. 5.1.2007, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref853\" name=\"_ftn853\">[853]<\/a> BT-Drs. 16\/4312 v. 9.2.2007, 2f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref854\" name=\"_ftn854\">[854]<\/a> BT-Drs. 16\/7961 v. 30.1.2008, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref855\" name=\"_ftn855\">[855]<\/a> In einer zeitgleich ver\u00f6ffentlichen Anfrage \u00fcber den Stand der Planungen war die Bundesregierung noch von 310 im Rahmen der Sicherheitskonferenz t\u00e4tigen Bundeswehrangeh\u00f6rigen aus.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref856\" name=\"_ftn856\">[856]<\/a> BT-Drs. 16\/4312 v. 9.2.2007, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref857\" name=\"_ftn857\">[857]<\/a> BT-Drs. 16\/11859 v. 9.2.2009, 2. Der Auflistung auf S. 4 dieser Drucksache ist zu entnehmen, dass im Bereich der Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit nur 24 Soldaten und neun Reservisten t\u00e4tig waren. W\u00e4hrend die Regierung die Beteiligung der Bundeswehr damit begr\u00fcndet, dass es sich um eine Unterst\u00fctzung der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung handele, spricht sie an dieser Stelle davon, dass \u201edie Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit &#8230; beim Veranstalter\u201c liege.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref858\" name=\"_ftn858\">[858]<\/a> BT-Drs. 16\/6159, 23. In ihrer Antwort auf eine fr\u00fchere Anfrage sprach die Bundesregierung von \u201eknapp 520.000 Euro\u201c, die sich \u201eaus Personalkosten gem\u00e4\u00df Personalnorms\u00e4tzen ohne kalkulatorische Versorgungsleistungen in H\u00f6he von rund 490.000 Euro sowie Ger\u00e4te-, Material-, Transport-, Arzt- und Verpflegungskosten in H\u00f6he von rund 30.000 Euro zusammen\u201c setzten, BT-Drs. 16\/4312 v. 9.2.2007, 3f. Im Jahr 2007 lagen die Kosten rund 100.000 Euro niedriger, obwohl 19 SoldatInnen mehr eingesetzt worden waren als im Vorjahr, s. BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 24.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref859\" name=\"_ftn859\">[859]<\/a> BT-Drs. 16\/11859 v. 9.2.2009, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref860\" name=\"_ftn860\">[860]<\/a> 1998-2008: BT-Drs. 16\/12422 v. 25.3.2009, 1996-1997: BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref861\" name=\"_ftn861\">[861]<\/a> BT-Drs. 16\/10453 v. 1.10.2008, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref862\" name=\"_ftn862\">[862]<\/a> ebd., 3; s.a. BT-Drs. 16\/11993 v. 16.2.2009, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref863\" name=\"_ftn863\">[863]<\/a> lt. BT-Drs. 16\/12004 v. 17.2.2009, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref864\" name=\"_ftn864\">[864]<\/a> BT-Drs. 16\/12004 v. 17.2.2009, S. 7-9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref865\" name=\"_ftn865\">[865]<\/a> Eichhorn 1998, 201<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref866\" name=\"_ftn866\">[866]<\/a> s. Hanning 1967<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref867\" name=\"_ftn867\">[867]<\/a> www.bkk.bund.de&#8230; (Katastrophenschutz im Zivilschutz)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref868\" name=\"_ftn868\">[868]<\/a> Die anderen Aufgaben sind: Selbstschutz, Warnung der Bev\u00f6lkerung, Schutzbau, Aufenthaltsregelung, Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Gesundheit, Ma\u00dfnahmen zum Schutz von Kulturgut, Zivilschutzgesetz 1997, \u00a7 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref869\" name=\"_ftn869\">[869]<\/a> Be\u00dflich 1974, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref870\" name=\"_ftn870\">[870]<\/a> Bode 1987, 557<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref871\" name=\"_ftn871\">[871]<\/a> Eichst\u00e4dt 1970, 52; Moder 1975, 46; Bode 1987, 557<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref872\" name=\"_ftn872\">[872]<\/a> so etwa die Definition einer Arbeitsgruppe der St\u00e4ndigen Konferenz f\u00fcr Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz von 1998: \u201eEine Katastrophe ist ein au\u00dfergew\u00f6hnlich schwerwiegendes und\/oder umfangreiches, meistens \u00fcberraschend eintretendes Ereignis, das das Leben und die Gesundheit sehr vieler Menschen und\/oder erhebliche Sachwerte und\/oder die Lebensgrundlagen einer gro\u00dfen Bev\u00f6lkerungsgruppe f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum in so erheblichem Ma\u00dfe sch\u00e4digt oder gef\u00e4hrdet, dass es mit den \u00f6rtlichen oder regional verf\u00fcgbaren Kr\u00e4ften und Mitteln allein nicht zu bew\u00e4ltigen ist. Die Katastrophe wird manifest, wenn erkennbar wird, dass die verf\u00fcgbaren Kr\u00e4fte und Mittel zur erforderlichen Hilfeleistung unzureichend sind\u201c, zit. n. BBK 2004, Bd. 1, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref873\" name=\"_ftn873\">[873]<\/a> zit. n. AKNZ 2003, 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref874\" name=\"_ftn874\">[874]<\/a> Selbst L\u00e4nder, die auf ein gesondertes Katastrophenschutzgesetz verzichte(te)n und deshalb keine Legaldefinition von \u201eKatastrophe\u201c enthalten, nutzen beide Kriterien, um au\u00dfergew\u00f6hnliche Situationen zu umschreiben. So etwa das nordrhein-westf\u00e4lische FSHG, das von \u201eGro\u00dfschadensereignissen\u201c spricht, wenn \u201eLeben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gef\u00e4hrdet sind und in denen aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine r\u00fcckw\u00e4rtige Unterst\u00fctzung der Einsatzleitung erforderlich ist\u201c, Nordrhein-Westfalen, FSHG 2005, \u00a7 1. Der Definition durch zwei notwendige Kriterien, die im Einzelfall anders formuliert sein k\u00f6nnen, entspricht auch der in der Polizei gebr\u00e4uchliche Katastrophenbegriff, s. Bleck 1976, 12 (Unter Verweis auf PDV 100, Ziff. 25.39<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref875\" name=\"_ftn875\">[875]<\/a> zit. n. AKNZ 2003, 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref876\" name=\"_ftn876\">[876]<\/a> Berlin, Katastrophenschutzgesetz 2004, \u00a7 2,2. Generell kann unterschieden werden der zwischen \u2013 reaktiven \u2013 Katastrophenhilfe oder dem Katastrophenmanagement und der Katastrophenpr\u00e4vention, s. BBK 2004, Bd. 1, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref877\" name=\"_ftn877\">[877]<\/a> Bleck 1976, 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref878\" name=\"_ftn878\">[878]<\/a> Tammler 2002, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref879\" name=\"_ftn879\">[879]<\/a> Hochhuth 2002, 156; auch mehrfach die Bundesregierung: BT-Drs. 16\/143 v. 6.12.2005, 2; BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 3; so auch das Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 98 in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref880\" name=\"_ftn880\">[880]<\/a> BT-Drs. 16\/1571, 4 v. 22.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref881\" name=\"_ftn881\">[881]<\/a> L\u00e4pke 2004, 113<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref882\" name=\"_ftn882\">[882]<\/a> Lorse 2005a, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref883\" name=\"_ftn883\">[883]<\/a> so die Frage ebd., 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref884\" name=\"_ftn884\">[884]<\/a> AKNZ 2003, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref885\" name=\"_ftn885\">[885]<\/a> s. die chronologische Tabelle bei Be\u00dflich 1974, 21; Dusch 1986, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref886\" name=\"_ftn886\">[886]<\/a> Sch\u00f6ttler 2000, 7. In dieser Phase nahm die Bedeutung des Bundes entgegen dem langfristigen Trend ab. Bereits 1996\/1997 war der \u201eBundesverband f\u00fcr den Selbstschutz\u201c (BVS) aufgel\u00f6st worden, s. AKNZ 2003, 24. In der Novellierung des Zivilschutzgesetzes schlug sich die geringere Bedeutung nieder, die dem Zivilschutz \u2013 und damit indirekt auch dem Katastrophenschutz \u2013 (bundes)politisch einger\u00e4umt wurde.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref887\" name=\"_ftn887\">[887]<\/a> Notfall 2009. Diese institutionelle Aufwertung des Themas erfolgte gleichzeitig zur Novellierung des Zivilschutzgesetzes, durch das der Bund st\u00e4rkeren Einfluss auf das Krisenmanagement der L\u00e4nder nehmen wollte.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref888\" name=\"_ftn888\">[888]<\/a> Bleck 1977, 139<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref889\" name=\"_ftn889\">[889]<\/a> IMK 2002, 29<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref890\" name=\"_ftn890\">[890]<\/a> BBK 2004. Auch die Schutzkommission beim Bundesminister des Innern hat bislang drei \u201eGefahrenberichte\u201c erstellt, s. den bislang j\u00fcngsten: Schutzkommission 2006.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref891\" name=\"_ftn891\">[891]<\/a> Arbeitsgruppe \u201eRisiken in Deutschland\u201c 2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref892\" name=\"_ftn892\">[892]<\/a> Nordrhein-Westfalen, Innenministerium 2007, 15-17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref893\" name=\"_ftn893\">[893]<\/a> HH B\u00fcrgerschaft, Drs. 17\/3577 v. 25.11.2003, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref894\" name=\"_ftn894\">[894]<\/a> Europ\u00e4ische Union, Kommission 2004, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref895\" name=\"_ftn895\">[895]<\/a> Geier 2004, 9; Bundesministerium des Innern 2005, o.P. Zwar ist der Begriff \u201eKritische Infrastruktur\u201c vergleichsweise neu, aber der Sachverhalt, dass moderne Gesellschaften eine \u201eau\u00dferordentliche St\u00f6ranf\u00e4lligkeit\u201c aufweisen, bestimmte bereits die Verteidigungsvorbereitungen zu Zeiten des Kalten Krieges, s. Eichst\u00e4dt 1976, 9.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref896\" name=\"_ftn896\">[896]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 15; gleichlautend: Geier 2004, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref897\" name=\"_ftn897\">[897]<\/a> Lorse 2005, 480<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref898\" name=\"_ftn898\">[898]<\/a> DuBois 2004, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref899\" name=\"_ftn899\">[899]<\/a> s. Bundesverwaltungsamt 2003, 57ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref900\" name=\"_ftn900\">[900]<\/a> BBK-Gesetz 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref901\" name=\"_ftn901\">[901]<\/a> Bundesministerium des Innern 2003, 1f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref902\" name=\"_ftn902\">[902]<\/a> ebd, 2f.; s.a. Sicherheitsvorsorge 2005, 6f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref903\" name=\"_ftn903\">[903]<\/a> Antwort des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, HH B\u00fcrgerschaft Drs. 17\/3577 v. 25.11.2003, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref904\" name=\"_ftn904\">[904]<\/a> s. www.bbk.bund.de&#8230; (Organigramm)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref905\" name=\"_ftn905\">[905]<\/a> AKNZ 2003, 59<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref906\" name=\"_ftn906\">[906]<\/a> ebd., 33-35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref907\" name=\"_ftn907\">[907]<\/a> zur AKNZ als Ausbildungseinrichtung s. Kap. 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref908\" name=\"_ftn908\">[908]<\/a> www.bbk.bund.de&#8230; (Gemeinsames Melde- und Lagezentrum Bund und L\u00e4nder, Faltblatt); BT-Drs. 15\/5993 v. 16.9.2005, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref909\" name=\"_ftn909\">[909]<\/a> Mitschke 2008, 24<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref910\" name=\"_ftn910\">[910]<\/a> Art und Umfang dieser Hilfe legt der Bundesinnenminister \u201eim Benehmen\u201c mit den obersten Landesbeh\u00f6rden fest, Zivilschutzgesetz 1979, \u00a7 11.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref911\" name=\"_ftn911\">[911]<\/a> ebd., \u00a7 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref912\" name=\"_ftn912\">[912]<\/a> Tammler 2001, Anl. 3. Nach der Darstellung der AKNZ unterst\u00fctzt der Bund den Katastrophenschutz mit rund 9.400 Fahrzeugen, AKNZ 2003, 20.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref913\" name=\"_ftn913\">[913]<\/a> BT-Drs. 15\/137 v. 3.12.2003, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref914\" name=\"_ftn914\">[914]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref915\" name=\"_ftn915\">[915]<\/a> BT-Drs. 15\/415 v. 10.2.2003, 4; HH B\u00fcrgerschaft Drs. 17\/3577 v. 25.11.2003, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref916\" name=\"_ftn916\">[916]<\/a> Landesregierung Brandenburg: Brandenburg LT-Drs. 4\/4151 v. 14.2.2007, 14. Im Land Brandenburg k\u00e4men die Kosten f\u00fcr 28 L\u00f6schgruppenfahrzeuge und 14 Schlauchwagen auf das Land zu.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref917\" name=\"_ftn917\">[917]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref918\" name=\"_ftn918\">[918]<\/a> BT-Drs. 16\/14030 v. 10.9.2009, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref919\" name=\"_ftn919\">[919]<\/a> www.bbk.bund.de&#8230; (Erg\u00e4nzende Ausstattung des Bundes f\u00fcr den Katastrophenschutz<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref920\" name=\"_ftn920\">[920]<\/a> f\u00fcr Nordrhein-Westfalen bedeutete das z.B. dass statt 1.700 nur noch 1.000 Fahrzeuge des Bundes f\u00fcr den Katastrophenschutz zur Verf\u00fcgung stehen, Nordrhein-Westfalen, Innenministerium 2007, 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref921\" name=\"_ftn921\">[921]<\/a> etwa auf der 180. Sitzung der Innenministerkonferenz am 5.5.2006, s. AG Neue Strategie 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref922\" name=\"_ftn922\">[922]<\/a> Allerdings gibt es auf Landesebene auch Alternativen: So wird in Nordrhein-Westfalen versucht, die Feuerwehren zu anlassbezogenen gr\u00f6\u00dferen Einheiten zu verbinden (Interview K). Ob solche Optionen bestehen, d\u00fcrfte jedoch stark von der Struktur des Landes abh\u00e4ngen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref923\" name=\"_ftn923\">[923]<\/a> s. die Auflistung bei Schulze Henne 1972, 395. Er kommt auf einen Bestand von 866.000 Helfern im \u00f6ffentlichen und 257.000 im nicht \u00f6ffentlichen Bereich; s.a. Be\u00dflich 1989, 28f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref924\" name=\"_ftn924\">[924]<\/a> AKNZ 2003, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref925\" name=\"_ftn925\">[925]<\/a> Fehn, Brauns 2003, 37<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref926\" name=\"_ftn926\">[926]<\/a> Beh\u00f6rdenSpiegel 11\/2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref927\" name=\"_ftn927\">[927]<\/a> AKNZ 2003, 21. 2003 bezifferte die Bundesregierung die Zahl der insgesamt bei den Hilfsorganisationen verf\u00fcgbaren Helfer Innen auf mehr als 500.000, BT-Drs. 15\/415 v. 10.2.2003, 2. Anfang 2003 bezifferte der Hamburger Senat die Zahl der ehrenamtlichen Helfer, auf die bei Gro\u00dfschadenslagen zur\u00fcckgegriffen werden k\u00f6nne, auf ca. 14.000 (einschlie\u00dflich DLRG, THW und Deichwart), s. HH B\u00fcrgerschaft Drs. 17\/2514 v. 11.4.2003, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref928\" name=\"_ftn928\">[928]<\/a> www.katastrophenvorsorge.de<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref929\" name=\"_ftn929\">[929]<\/a> zit. n. Bundesverwaltungsamt 2003, 65<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref930\" name=\"_ftn930\">[930]<\/a> Werthebach 2002, 9; Ders. 2003, 350<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref931\" name=\"_ftn931\">[931]<\/a> so die Formulierung im Berliner Katastrophenschutzgesetz (Berlin, Katastrophenschutzgesetz 2004 \u00a7 11).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref932\" name=\"_ftn932\">[932]<\/a> BMVg 2006g, 73<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref933\" name=\"_ftn933\">[933]<\/a> DuBois 2004. Die Projektgruppe ging in die 2007 neu geschaffene Abteilung \u201eKrisenmanagement und Bev\u00f6lkerungsschutz\u201c des Bundesinnenministeriums auf: \u201eReferat KM 1: Koordinierungszentrum Krisenmanagement\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref934\" name=\"_ftn934\">[934]<\/a> www.denis.bund.de\/luekex&#8230; (L\u00dcKEX 2007)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref935\" name=\"_ftn935\">[935]<\/a> L\u00e4pke 2004, 115<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref936\" name=\"_ftn936\">[936]<\/a> Rheinland-Pfalz LT-Drs. 14\/407, v. 7.11.2001,2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref937\" name=\"_ftn937\">[937]<\/a> Sachsen, S\u00e4chsisches Staatsministerium des Innern 2003, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref938\" name=\"_ftn938\">[938]<\/a> B\u00fcrgerschaft HH Drs. 17\/3577 v. 25.11.2003, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref939\" name=\"_ftn939\">[939]<\/a> Niedersachsen LT-Drs. 17\/74 v. 23.4.2004, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref940\" name=\"_ftn940\">[940]<\/a> Brandenburg LT-Drs. 4\/4151 v. 1.2.2007, 29<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref941\" name=\"_ftn941\">[941]<\/a> ebd., 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref942\" name=\"_ftn942\">[942]<\/a> v.a. BMvg 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref943\" name=\"_ftn943\">[943]<\/a> Weinheimer 2005, 117<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref944\" name=\"_ftn944\">[944]<\/a> BMVg 2006f, Anlage 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref945\" name=\"_ftn945\">[945]<\/a> Diese F\u00e4higkeit soll nur noch f\u00fcr unwahrscheinliche Wendungen der geostrategischen Lage wiederherstellbar sein (\u201eRestitution\u201c).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref946\" name=\"_ftn946\">[946]<\/a> Bundesverwaltungsamt 2003, 23. \u00c4hnlich das BBK ein Jahr sp\u00e4ter: \u201e&#8230; dass die Bundeswehr nach den material- und personalreduzierenden Reformen und aufgrund ihrer Auslandsverpflichtungen nicht mehr fl\u00e4chendeckend bei Gro\u00dfschadensereignissen im Zuge der Amtshilfe f\u00fcr Bev\u00f6lkerung und Gesellschaft t\u00e4tig werden k\u00f6nnte\u201c, BBK 2004, Bd. 1, 22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref947\" name=\"_ftn947\">[947]<\/a> Auch der Kirchbach-Bericht zur Elbeflut 2002 hatte betont, es sei \u201eoffenkundig geworden, dass die Bedeutung fl\u00e4chendeckender territorialer Strukturen ansteigt, je weniger Truppe in der Fl\u00e4che vertreten ist\u201c, Kirchbach, Franke, Biele 2003, 235.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref948\" name=\"_ftn948\">[948]<\/a> s. Bundesministerium des Innern 2005, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref949\" name=\"_ftn949\">[949]<\/a> Schneiderhan, 2006, 7f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref950\" name=\"_ftn950\">[950]<\/a> etwa im Wei\u00dfbuch 1994: \u201eDie Bundeswehr &#8230; hilft bei Katastrophen, rettet aus Notlagen und unterst\u00fctzt humanit\u00e4re Aktionen\u201c, zit. n. Fiebig 2004, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref951\" name=\"_ftn951\">[951]<\/a> Die Verteidigungsorientierung schlug sich auch in der Vergangenheit in der Beschaffungspolitik nieder. Nach einigen Schneekatastrophen hatte die Firma Kraus-Maffei eine Version eines Bergepanzers entwickelt, der die Montage normaler Schneepfl\u00fcge und -fr\u00e4sen erlaubte. Das Verteidigungsministerium lehnt die Entwicklung mit der Bemerkung ab: \u201eWir sind eine Armee, aber kein Schneer\u00e4umkommando\u201c, zit. n. Speth 1985, 124f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref952\" name=\"_ftn952\">[952]<\/a> So die Bundesregierung in BT-Drs. 14\/7359 v. 7.11.2001, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref953\" name=\"_ftn953\">[953]<\/a> BMVg, 2003e; s.a. Weinheimer 2005c, 57: \u201e&#8230; ist grunds\u00e4tzlich keine verbindliche Einplanung von Kr\u00e4ften in Katastrophenschutzpl\u00e4nen f\u00fcr den Einsatz im Rahmen der Hilfeleistungen m\u00f6glich und sinnvoll.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref954\" name=\"_ftn954\">[954]<\/a> Bundeswehr 2005, 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref955\" name=\"_ftn955\">[955]<\/a> BMVg 2001b, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref956\" name=\"_ftn956\">[956]<\/a> BT-Drs. 15\/415 v. 10.2.2003, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref957\" name=\"_ftn957\">[957]<\/a> BMVg 2006f, 7. \u00dcber den Einsatz von \u201eKr\u00e4ften mit besonderen F\u00e4higkeiten\u201c entscheidet das SKUKdo, ebd., 15.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref958\" name=\"_ftn958\">[958]<\/a> IMK, Arbeitskreis V 2005, 30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref959\" name=\"_ftn959\">[959]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref960\" name=\"_ftn960\">[960]<\/a> BMVg 2006g, 122<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref961\" name=\"_ftn961\">[961]<\/a> BMVg 2006f, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref962\" name=\"_ftn962\">[962]<\/a> BMVg 2007e, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref963\" name=\"_ftn963\">[963]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis o.J.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref964\" name=\"_ftn964\">[964]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007a, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref965\" name=\"_ftn965\">[965]<\/a> BMVg 2007e, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref966\" name=\"_ftn966\">[966]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref967\" name=\"_ftn967\">[967]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis o.J.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref968\" name=\"_ftn968\">[968]<\/a> Kirchbach, Franke, Biele 2003, 189<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref969\" name=\"_ftn969\">[969]<\/a> BMVg 2006f, 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref970\" name=\"_ftn970\">[970]<\/a> Eichhorn 1998, 118<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref971\" name=\"_ftn971\">[971]<\/a> ebd., 119<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref972\" name=\"_ftn972\">[972]<\/a> Keidel 1973, 203; Klein 2003, 140<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref973\" name=\"_ftn973\">[973]<\/a> Pannkoke 1998, 239; Robbers 1989, 927; BMVg 1988, 270 (Nr. 5.): \u201eDabei stehen der Bundeswehr kraft Gesetzes hoheitliche Befugnisse auch polizeilicher Art zu, soweit sie zur Durchf\u00fchrung der Hilfeleistung erforderlich sind.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref974\" name=\"_ftn974\">[974]<\/a> etwa Absperrungen von Arealen oder Wegweisung von B\u00fcrgerInnen, s. Bold 1987, 28; oder Evakuierungen und Vorgehen gegen Pl\u00fcnderer, s. Robbers 1989, 928; Fiebig 2004, 147; Eichhorn 1998, 174<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref975\" name=\"_ftn975\">[975]<\/a> Speth 1985, 117<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref976\" name=\"_ftn976\">[976]<\/a> Linke 2003, 894, so auch im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz: Bundesverfassungsgericht 2006 Rdnr. 105: Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG: \u201eweil diese Vorschrift einen Kampfeinsatz der Streitkr\u00e4fte mit spezifisch milit\u00e4rischen Waffen &#8230; nicht erlaubt\u201c; so auch Hase 2006, 217. Entgegen der Position des Gerichts argumentiert Gramm (2007, 127) gegen die \u201eEntdeckung des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals \u201akeine spezifisch milit\u00e4rischen Waffen\u2018\u201c: aus der Formulierung \u201esoweit es zur wirksamen Bek\u00e4mpfung erforderlich ist\u201c h\u00e4tte man ebenso gut folgern k\u00f6nnen, dass \u201eim Notfall die Mittel zur Gefahrenabwehr der Dimension der Gefahr folgen d\u00fcrfen und zwar gerade dann, wenn die Mittel des Landespolizeirechts nicht ausreichen\u201c. In der Diskussion um das Luftsicherheitsgesetz hatte auch Wiefelsp\u00fctz (2005) argumentiert, wenn das Grundgesetz die subsidi\u00e4re Hilfe der Bundeswehr in Katastrophenf\u00e4llen vorsehe, dann \u201ek\u00f6nnen ihr nicht die technische Ausr\u00fcstung und die Waffen versagt werden, die zu einer erfolgreichen Aufgabenwahrnehmung erforderlich sind\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref977\" name=\"_ftn977\">[977]<\/a> Unklar ist, ob es Katastropheneins\u00e4tze auf Weisung des Bundes gegeben hat. Nach Eichhorn (1998, 119) ist \u201eein derartiger Fall &#8230; in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht vorgekommen\u201c. Knelangen, Irlenk\u00e4user (2004, 4) nennen hingegen als Beispiele f\u00fcr den \u00fcberregionalen Katastrophenfall die Schneekatastrophe in Niedersachsen und Schleswig-Holstein 1978\/79 und die Oderflut 1997 \u2013 sowie das Elbehochwasser im Sommer 2002.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref978\" name=\"_ftn978\">[978]<\/a> Speth 1985, 56<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref979\" name=\"_ftn979\">[979]<\/a> Keidel 1973, 204; so auch Gro\u00dfmann 1981, 158<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref980\" name=\"_ftn980\">[980]<\/a> Keidel 1973, 204; Lorse 2005, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref981\" name=\"_ftn981\">[981]<\/a> Dreist 2006, 98<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref982\" name=\"_ftn982\">[982]<\/a> Bundeswehr 1977, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref983\" name=\"_ftn983\">[983]<\/a> Moder 1975, 47; \u201e&#8230;so hat das Land keine milit\u00e4rische Befehlsgewalt \u00fcber die angeforderten Streitkr\u00e4fte, der milit\u00e4rische Befehlshaber hat aber von den Landesbeh\u00f6rden Einsatzweisungen entgegenzunehmen\u201c, Keidel 1973, 203.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref984\" name=\"_ftn984\">[984]<\/a> Eichhorn 1998, 117<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref985\" name=\"_ftn985\">[985]<\/a> BMVg 2008, 2 (Nr. 12)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref986\" name=\"_ftn986\">[986]<\/a> Speth 1985, 137. In der Novellierung des Erlasses von 2008 hat sich dies in einer pr\u00e4zisierten Formulierung niedergeschlagen. Hatte die Version von 1988 davon gesprochen, dass der leitende Offizier \u201eseine Weisung f\u00fcr den Einsatz\u201c von dem zivilen Einsatzleiter erhalte, so hei\u00dft es in der Novellierung, er \u201eunterliegt den fachlichen Weisungen\u201c (BMVg 1988 Nr. 15, BMVg 2008, Nr. 15.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref987\" name=\"_ftn987\">[987]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007a, 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref988\" name=\"_ftn988\">[988]<\/a> L\u00e4pke 2004, 129<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref989\" name=\"_ftn989\">[989]<\/a> B\u00fcrgerschaft HH Drs. 17\/2514 v. 11.4.2003, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref990\" name=\"_ftn990\">[990]<\/a> Krichbach, Franke, Biele 2003, 1993f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref991\" name=\"_ftn991\">[991]<\/a> ebd., 236<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref992\" name=\"_ftn992\">[992]<\/a> ebd., 248<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref993\" name=\"_ftn993\">[993]<\/a> Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 102<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref994\" name=\"_ftn994\">[994]<\/a> Zum Begriff: BBK 2004, Bd. 1, 37<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref995\" name=\"_ftn995\">[995]<\/a> Im Interview im Verteidigungsministerium wurde denn auch betont, man sei nicht am \u201eKatastrophenschutz\u201c beteiligt, sondern \u2013 auf Anforderung \u2013 an der \u201eKatastrophenhilfe\u201c (Interview B).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref996\" name=\"_ftn996\">[996]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009, 3. Keine Gremien derartiger Zusammensetzung bestanden in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref997\" name=\"_ftn997\">[997]<\/a> Interview Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref998\" name=\"_ftn998\">[998]<\/a> Interview Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref999\" name=\"_ftn999\">[999]<\/a> Interview Z. Die Beteiligung der Bundeswehr an diesen Besprechungen wurde schon seit den 90er Jahren praktiziert, sie war deshalb unabh\u00e4ngig von der Umgestaltung der Territorialorganisation und Ausdruck eines traditionell guten Verh\u00e4ltnisses zwischen lokalen Beh\u00f6rden und Bundeswehr. Auch der Raum, den die Kreisverwaltung dem KVK zur Verf\u00fcgung stellt, war schon vorher von der Bundeswehr bzw. ihren Reservisten genutzt worden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1000\" name=\"_ftn1000\">[1000]<\/a> Antworten auf die Fragen 1, 2, 4 und 9 des Fragebogens. Da die Frageb\u00f6gen auch an die Polizeipr\u00e4sidien gingen und nicht ausdr\u00fccklich nach Gremien im Hinblick auf den Katastrophenschutz gefragt wurde, k\u00f6nnen die polizeilichen Antworten sich auch auf Gremien anderer Art beziehen (z.B. lokale \u201eOrdnungspartnerschaften\u201c. F\u00fcr die dreizehn Frageb\u00f6gen, die eindeutig Katastrophenschutzbeh\u00f6rden zugeordnet werden konnten, nannten neun eine grunds\u00e4tzliche und vier eine nur anlassbezogene Beteiligung.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1001\" name=\"_ftn1001\">[1001]<\/a> BT-Drs. 15\/5993 v. 14.9.2005, 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1002\" name=\"_ftn1002\">[1002]<\/a> BMVg 2007c, 2f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1003\" name=\"_ftn1003\">[1003]<\/a> Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1004\" name=\"_ftn1004\">[1004]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis o.J.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1005\" name=\"_ftn1005\">[1005]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1006\" name=\"_ftn1006\">[1006]<\/a> BMVg 2007e, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1007\" name=\"_ftn1007\">[1007]<\/a> Turge 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1008\" name=\"_ftn1008\">[1008]<\/a> Interview P. Allerdings scheint dies keinesfalls \u00fcberall zu geschehen, etwa Interview Z: keine Beteiligung der Bundeswehr an Katastrophenschutz\u00fcbungen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1009\" name=\"_ftn1009\">[1009]<\/a> 2004 listete die Bundesregierung 16 Katastrophenschutz\u00fcbungen auf, an denen das GMLZ seit 2002 beteiligt war. Ob die Bundeswehr beteiligt war, wurde nicht angegeben, BT-Drs. 15\/4316 v. 29.11.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1010\" name=\"_ftn1010\">[1010]<\/a> HH B\u00fcrgerschaft Drs. 17\/3577 v. 25.11.2003, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1011\" name=\"_ftn1011\">[1011]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1012\" name=\"_ftn1012\">[1012]<\/a> Niedersachsen LT-Drs. 14\/2964 v. 6.12.2001, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1013\" name=\"_ftn1013\">[1013]<\/a> BT-Drs. 15\/1312 v. 1.7.2003, 59. Als aktuelles Beispiel nannte die Regierung die \u00dcbung \u201eCONSENSUS 2003\u201c, die am 14.\/15.11.2003 in Ahlen stattfand.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1014\" name=\"_ftn1014\">[1014]<\/a> Sachsen-Anhalt LT-Drs. 4\/909 v. 10.7.2003, 2 und LT-Drs. 4\/2069 v. 2.3.2005, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1015\" name=\"_ftn1015\">[1015]<\/a> Sachsen-Anhalt LT-Drs. 4\/909 v. 10.7.2003, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1016\" name=\"_ftn1016\">[1016]<\/a> Sachsen LT-Drs. 4\/2458 v. 30.6.2005, 3. Im Rahmen von \u201eTriangel\u201c wurde auch in Berlin ge\u00fcbt; auch hier war die Bundeswehr beteiligt (Interview Z).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1017\" name=\"_ftn1017\">[1017]<\/a> www.streitkraefteunterst\u00fctzungskommando.bundeswehr.de&#8230; (Zugungl\u00fcck und Munitionslager in Gefahr: Neue St\u00e4be \u00fcbten den Ernstfall)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1018\" name=\"_ftn1018\">[1018]<\/a> Interview Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1019\" name=\"_ftn1019\">[1019]<\/a> Sch\u00f6ttler 2000, 14. Die gemeinsamen \u00dcbungen zum Katastrophenschutz stehen in der Kontinuit\u00e4t der \u00dcbungen aus der Zeit des Kalten Krieges: \u201eMit den Plan\u00fcbungen zur Zivil-Milit\u00e4rischen Zusammenarbeit greift die Bundeswehr die positiven Erfahrungen auf, die vor der Wiedervereinigung durch die damals regelm\u00e4\u00dfig mit den zivilen Beh\u00f6rden durchgef\u00fchrten \u00dcbungen im Rahmen der Gesamtverteidigung gemacht wurden\u201c, so der parlamentarische Staatssekret\u00e4r Hans Georg Wagner im Bundestag: BT-Drs. 15\/3675, 15 v. 3.9.2004.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1020\" name=\"_ftn1020\">[1020]<\/a> Klink 2006, 296<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1021\" name=\"_ftn1021\">[1021]<\/a> BT-Drs. 15\/4316 v. 29.11.2004, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1022\" name=\"_ftn1022\">[1022]<\/a> Klink 2006, 295f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1023\" name=\"_ftn1023\">[1023]<\/a> www.denis.bund.de&#8230; (L\u00dcKEX 2004)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1024\" name=\"_ftn1024\">[1024]<\/a> Kink 2006, 296, nach Grambs, Baach, Klink (2006), 22 nahmen \u201eSt\u00e4be der Sicherheitsbeh\u00f6rden, des Bundesgrenzschutzes (jetzt Bundespolizei) und der Bundeswehr\u201c teil<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1025\" name=\"_ftn1025\">[1025]<\/a> BT-Drs. 15\/4316 v. 29.11.2004, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1026\" name=\"_ftn1026\">[1026]<\/a> Klink 2006, 296<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1027\" name=\"_ftn1027\">[1027]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1028\" name=\"_ftn1028\">[1028]<\/a> Ebd., 298<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1029\" name=\"_ftn1029\">[1029]<\/a> BBK-Newsletter 6\/2006, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1030\" name=\"_ftn1030\">[1030]<\/a> Grambs, Baach, Klink 2006, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1031\" name=\"_ftn1031\">[1031]<\/a> ebd., 25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1032\" name=\"_ftn1032\">[1032]<\/a> Unger 2007, 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1033\" name=\"_ftn1033\">[1033]<\/a> Beh\u00f6rdenSpiegel, Dez. 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1034\" name=\"_ftn1034\">[1034]<\/a> BT-Drs. 15\/415 v. 10.2.2003, 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1035\" name=\"_ftn1035\">[1035]<\/a> Sachsen-Anhalt LT-Drs. 4\/909 v. 10.7.2003, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1036\" name=\"_ftn1036\">[1036]<\/a> IMK, AK V 2005, 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1037\" name=\"_ftn1037\">[1037]<\/a> Unger 2007, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1038\" name=\"_ftn1038\">[1038]<\/a> http:\/\/www.bbk.bund.de (denNIS IIplus)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1039\" name=\"_ftn1039\">[1039]<\/a> Sachsen, S\u00e4chsisches Staatsministerium des Innern 2003, 8. DISMA wird auch in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Allerdings h\u00e4ngt es von den Ressourcen der lokalen Katastrophenschutzbeh\u00f6rden ab, ob ihre Ressourcen tats\u00e4chlich vollst\u00e4ndig und aktuell dort nachgewiesen werden, Interview Z).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1040\" name=\"_ftn1040\">[1040]<\/a> Nordrhein-Westfalen, Innenministerium 2007, 22f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1041\" name=\"_ftn1041\">[1041]<\/a> Interview Z + B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1042\" name=\"_ftn1042\">[1042]<\/a> wohl auch nicht zu den Landessystemen, ausdr\u00fccklich nicht in NRW, Interview Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1043\" name=\"_ftn1043\">[1043]<\/a> Interview B, allerdings unklar, ob das bisher mit Bundeswehr-Beteiligung praktiziert wurde<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1044\" name=\"_ftn1044\">[1044]<\/a> Mit dem Begriff \u201eKatastrophenhilfe\u201c wird in der Selbstdarstellung der Bundeswehr bereits deutlich, dass man den eigenen Beitrag gem\u00e4\u00df der verfassungsrechtlichen Grundlage als subsidi\u00e4re Hilfe f\u00fcr andere Beh\u00f6rden betrachtet, deren Aufgaben im umfassenderen Katastrophenschutz bestehe, so der Hinweis im Interview.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1045\" name=\"_ftn1045\">[1045]<\/a> Weinheimer 2005b, 15; Weinheimer 2005c, 58<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1046\" name=\"_ftn1046\">[1046]<\/a> BMVg 2007e, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1047\" name=\"_ftn1047\">[1047]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1048\" name=\"_ftn1048\">[1048]<\/a> E-Mail des BMVg an d. Verf. v. 31.10.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1049\" name=\"_ftn1049\">[1049]<\/a> BMVg 2004c, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1050\" name=\"_ftn1050\">[1050]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1051\" name=\"_ftn1051\">[1051]<\/a> BMVg 2006d, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1052\" name=\"_ftn1052\">[1052]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1053\" name=\"_ftn1053\">[1053]<\/a> ngo-online v. 11.1.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1054\" name=\"_ftn1054\">[1054]<\/a> die entsprechende Nachfrage rief allgemeine Heiterkeit bei den Interviewpartnern hervor \u2013 offenkundig, weil die Lagebilder weit geringere Exklusivit\u00e4t besitzen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1055\" name=\"_ftn1055\">[1055]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1056\" name=\"_ftn1056\">[1056]<\/a> Lorse 2005a, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1057\" name=\"_ftn1057\">[1057]<\/a> Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 102<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1058\" name=\"_ftn1058\">[1058]<\/a> Lorse 2005b, 481<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1059\" name=\"_ftn1059\">[1059]<\/a> Fragebogen, Frage 7. Sechs Beh\u00f6rden gaben an, die Informationen der Bundeswehr seien f\u00fcr sie nicht von Bedeutung gewesen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1060\" name=\"_ftn1060\">[1060]<\/a> Geier 2004, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1061\" name=\"_ftn1061\">[1061]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1062\" name=\"_ftn1062\">[1062]<\/a> Interview Z; telefon. Mitteilung BBK-Sprecher<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1063\" name=\"_ftn1063\">[1063]<\/a> www.bbk.bund.de &#8230; (Thema Schutz Kritischer Infrastruktur). Allerdings wird f\u00fcr den internationalen Bereich die NATO aufgef\u00fchrt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1064\" name=\"_ftn1064\">[1064]<\/a> Bundesministerium des Innern 2005b; Bundesministerium des Innern 2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1065\" name=\"_ftn1065\">[1065]<\/a> www.bsi.bund.de&#8230; (KRITIS-Aufgabenwahrnehmung)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1066\" name=\"_ftn1066\">[1066]<\/a> Voigt 1992, 34: \u201eSchutz hochsensibler Risikobereiche und -objekte der \u201astrukturell verwundbaren\u2018 High-Tech-Gesellschaft\u201c; s.a. Klein 1991, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1067\" name=\"_ftn1067\">[1067]<\/a> Klein 1991, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1068\" name=\"_ftn1068\">[1068]<\/a> v. Senger und Etterlin 1973, 113: Die Auflistung macht deutlich, dass Key points und kritische Infrastruktur dasselbe bezeichnen: \u201ez.B. Kraftwerke, Wasserwerke, Schleusen, Fernmeldeanlagen, Br\u00fccken, Pipelines und wichtige Versorgungsbetrieben.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1069\" name=\"_ftn1069\">[1069]<\/a> Schroeder 1973, 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1070\" name=\"_ftn1070\">[1070]<\/a> zit. n. Polizeidienstvorschrift 100, 2003, Kap. 4.18 (S. 34). Die Richtlinien sind auch Anfang 2010 noch formell in Kraft, Interview B.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1071\" name=\"_ftn1071\">[1071]<\/a> Gulotta 2005, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1072\" name=\"_ftn1072\">[1072]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1073\" name=\"_ftn1073\">[1073]<\/a> Interview Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1074\" name=\"_ftn1074\">[1074]<\/a> Interviews Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1075\" name=\"_ftn1075\">[1075]<\/a> Hermann Ehlers Akademie 2004, Verzahnung, o.S. Nach Angaben von Grubert 1979, 258 kamen w\u00e4hrend drei Wochen \u00fcber 40.000 Soldaten um Einsatz, davon allein 35.000 Angeh\u00f6rige des Heeres.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1076\" name=\"_ftn1076\">[1076]<\/a> Bundesverwaltungsgericht 1973, 490<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1077\" name=\"_ftn1077\">[1077]<\/a> Hermann Ehlers Akademie 2004, Verzahnung, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1078\" name=\"_ftn1078\">[1078]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1079\" name=\"_ftn1079\">[1079]<\/a> Bleck 1977, 142 und 135. An der Brandbek\u00e4mpfung beteiligte sich auch die britische Rheinarmee mit 120 Soldaten, vier Pionierpanzern und mehreren Hubschraubern, ebd. 136.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1080\" name=\"_ftn1080\">[1080]<\/a> Fiebig 2004, 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1081\" name=\"_ftn1081\">[1081]<\/a> Grubert 1997, 258<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1082\" name=\"_ftn1082\">[1082]<\/a> Fiebig 2004, 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1083\" name=\"_ftn1083\">[1083]<\/a> Speth 1985, 119<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1084\" name=\"_ftn1084\">[1084]<\/a> Hermann Ehlers Akademie 2004, Verzahnung, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1085\" name=\"_ftn1085\">[1085]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1086\" name=\"_ftn1086\">[1086]<\/a> Schmetzer 1985, 178 u. 180<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1087\" name=\"_ftn1087\">[1087]<\/a> Knelangen 2006, 115<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1088\" name=\"_ftn1088\">[1088]<\/a> Rheinland-Pfalz LT-Drs. 14\/4549 v. 5.10.1995, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1089\" name=\"_ftn1089\">[1089]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1090\" name=\"_ftn1090\">[1090]<\/a> Hermann Ehlers Akademie 2004, Verzahnung, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1091\" name=\"_ftn1091\">[1091]<\/a> Gose 2001, 52<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1092\" name=\"_ftn1092\">[1092]<\/a> Bei dem etwa zeitgleich zur Kleinen Anfrage stattgefundenen Interview mit vier Angeh\u00f6rigen des Verteidigungsministeriums behaupteten diese, \u00fcber die Amts- und Katastrophenhilfe der Bundeswehr werde keine Statistik gef\u00fchrt. Der sp\u00e4tere schriftliche Hinweis auf diese Falschinformation wurde damit begr\u00fcndet, dass \u201evermutlich vor dem Hintergrund der Kl. Anfrage eine solche Statistik auf der Grundlage von Einzelberichten gefertigt\u201c worden sei, E-Mail der BMVg v. 31.10.2007. Im Herbst 2008 teilte die Bundesregierung mit, dass es f\u00fcr vier Arten von Inlandst\u00e4tigkeiten der Bundeswehr \u201eMeldewege\u201c gibt, die entweder \u201eauf dem territorialen Strang oder auf dem truppendienstlichen Strang\u201c genutzt w\u00fcrden. Die vier T\u00e4tigkeitsgruppen sind: 1. Hilfe bei Katastrophen und Unf\u00e4llen, 2. Dringende Nothilfe, 3. Amtshilfe und 4. Sonstige Hilfeleistungen (BT-Drs. 16\/10453 v. 1.10.2008, 3).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1093\" name=\"_ftn1093\">[1093]<\/a> BT-Drs. 16\/6159 v. 27.7.2008, 11-14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1094\" name=\"_ftn1094\">[1094]<\/a> BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009, S. 80, f\u00fcr 1996 und 1997: BT-Drs. 16\/6159 v. 26.7.2007, 11. An 15 der 19 Katastrophenhilfe-Eins\u00e4tze der Bundeswehr von 2006-2009 waren insgesamt 32 BVKs\/ KVKs beteiligt, BT-Drs. 16\/3970 v. 28.8.2009, 36-52. Welcher Art diese Beteiligung war, ist nicht bekannt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1095\" name=\"_ftn1095\">[1095]<\/a> Bei diesen Kosten handelt es sich um rechnerische Gr\u00f6\u00dfen. Ob sie den anfordernden Stellen tats\u00e4chlich in Rechnung gestellt wurden, ist damit nicht gesagt, da die Bundeswehr auch auf die Erstattung verzichten kann. So verzichtete die Bundeswehr mit Einwilligung des Finanzministeriums z.B. auf die Erstattung der 600.000 Euro, die ihr Einsatz gegen das Hochwasser in Bayern im Mai\/Juni 1999 verursachte, BT-Drs. 14\/1364 v. 24.6.1999, 17.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1096\" name=\"_ftn1096\">[1096]<\/a> BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009. Allerdings ist die Auflistung der Kosten nicht immer nachvollziehbar. So entfielen im Jahr 2008 1,1 Mio. Euro f\u00fcr die Beteiligung an einer Deichschutz-\u00dcbung, bei der 2 Luftfahrzeuge f\u00fcr 9 Stunden 35 Minuten eingesetzt wurden. F\u00fcr die Hilfe bei einem Waldbrand im selben Jahr, bei dem zwei Maschinen fast 11 Stunden flogen, wurden 0 Euro an Kosten aufgelistet, BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009, 72<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1097\" name=\"_ftn1097\">[1097]<\/a> Auch die Zahlen ab 1996 geben nicht den vollen Umfang der Bundeswehrbeteiligung wieder. 18 der 32 eingesandten Frageb\u00f6gen gaben an, in den letzten f\u00fcnf Jahren in irgendeiner Form auf Ressourcen der Bundeswehr zur\u00fcckgegriffen zu haben, davon handelte es sich in zehn F\u00e4llen eindeutig um Katatrophenschutzbeh\u00f6rden (Fragebogen, Frage 5).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1098\" name=\"_ftn1098\">[1098]<\/a> so der Hinweis in einem Interview Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1099\" name=\"_ftn1099\">[1099]<\/a> BBK 2005, Bd. 1, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1100\" name=\"_ftn1100\">[1100]<\/a> BT-Drs. 16\/6159; BBK 2004, 11f. In der Einsatzliste des Verteidigungsministeriums wird zus\u00e4tzlich ein Sturmeinsatz der Bundeswehr am 6.7.1999 in Sachsen aufgef\u00fchrt; dieser Sturm fehlt in der BBK-Liste.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1101\" name=\"_ftn1101\">[1101]<\/a> BBK 2005, 39<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1102\" name=\"_ftn1102\">[1102]<\/a> Hans-Peter v. Kirchbach, Generalinspekteur der Bundeswehr a.D., hatte den Bundeswehreinsatz an der Order 1997 befehligt; seit 2001 ist er Pr\u00e4sident der Johanniter-Unfallhilfe.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1103\" name=\"_ftn1103\">[1103]<\/a> Kirchbach, Franke, Biele 2003, 193<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1104\" name=\"_ftn1104\">[1104]<\/a> ebd., 192<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1105\" name=\"_ftn1105\">[1105]<\/a> BBK 2004, 39. Dem Bericht der Kirchbach-Kommission ist auch der Umfang des insgesamt t\u00e4tigen Hilfspersonal zu entnehmen. Demnach waren 2.835 Helfer des THW im Einsatz (nach der BBK-Ver\u00f6ffentlichung von 2004 (BBK 2004, 39) waren \u201eallein am 11. August 2002 11.184 Mitglieder\u201c des THW im Einsatz); rund 12.500 PolizistInnen der Landespolizeien, 2.200 des Bundesgrenzschutzes, zwischen 20. und 23.000 Feuerwehrkr\u00e4fte, ca. 10.500 Einsatzkr\u00e4fte aus Hilfsorganisationen und rund 23.554 \u201enicht organisierte Helfer\u201c. Damit waren bei der Elbeflut neben den 26.000 SoldatInnen kanpp 75.000 zivile Helfer im Einsatz.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1106\" name=\"_ftn1106\">[1106]<\/a> Kirchbach, Fanke, Biele 2003, 191<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1107\" name=\"_ftn1107\">[1107]<\/a> ebd., 235<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1108\" name=\"_ftn1108\">[1108]<\/a> Streitkr\u00e4ftebasis 2007a, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1109\" name=\"_ftn1109\">[1109]<\/a> sofern nicht anders angegeben folgt die Darstellung dem Interview Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1110\" name=\"_ftn1110\">[1110]<\/a> auf die Sicherung hatten die lokalen Kr\u00e4fte verzichtet<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1111\" name=\"_ftn1111\">[1111]<\/a> Bericht 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1112\" name=\"_ftn1112\">[1112]<\/a> Faude 2007, 40. Ein andere Quelle nennt 350 Soldaten, Neuausrichtung 2006, 5f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1113\" name=\"_ftn1113\">[1113]<\/a> BT-Drs. 16\/1821 v. 15.6.2006, 1f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1114\" name=\"_ftn1114\">[1114]<\/a> BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009, 71<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1115\" name=\"_ftn1115\">[1115]<\/a> BT-Drs. 16\/1821 v. 15.6.2006, 1f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1116\" name=\"_ftn1116\">[1116]<\/a> BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009, 71. Nach dieser Auflistung waren zwei Wasser- und drei Luftfahrzeuge sowie 109 Kraftfahrzeuge bzw. Sonder-Kraftfahrzeuge eingesetzt, die insgesamt 99.215 Km zur\u00fccklegten.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1117\" name=\"_ftn1117\">[1117]<\/a> BT-Drs. 16\/1821 v. 15.6.2006, 1f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1118\" name=\"_ftn1118\">[1118]<\/a> Neuausrichtung 2006, 5f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1119\" name=\"_ftn1119\">[1119]<\/a> Jelpke 2007, 45<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1120\" name=\"_ftn1120\">[1120]<\/a> z.B. Wieland 2004, 167: Die Bundeswehr werde \u201egebraucht, weil die Polizeikr\u00e4fte der L\u00e4nder und des Bundes nicht \u00fcber die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Mittel verf\u00fcgten\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1121\" name=\"_ftn1121\">[1121]<\/a> Vielhaber 2004, 4. Der punktuelle R\u00fcckgriff auf das Milit\u00e4r wird nicht nur als kosteng\u00fcnstiger, sondern auch als demokratischer im Vergleich zur Aufr\u00fcstung der Polizei bewertet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1122\" name=\"_ftn1122\">[1122]<\/a> Wieland 2004, 175 \u2013 was nach Wielands Ansicht eine \u00c4nderung des Grundgesetzes voraussetzt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1123\" name=\"_ftn1123\">[1123]<\/a> Clement 2001, 49<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1124\" name=\"_ftn1124\">[1124]<\/a> so die Position der Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund lt. Scholzen 2005, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1125\" name=\"_ftn1125\">[1125]<\/a> Struck 2003, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1126\" name=\"_ftn1126\">[1126]<\/a> Bundeswehr 1977, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1127\" name=\"_ftn1127\">[1127]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1128\" name=\"_ftn1128\">[1128]<\/a> diese drei bei Moder 1975, 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1129\" name=\"_ftn1129\">[1129]<\/a> Bold 1987, 27;<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1130\" name=\"_ftn1130\">[1130]<\/a> Jung 2006, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1131\" name=\"_ftn1131\">[1131]<\/a> Turge 2007, 12; Echterling 2004, 15f.; so auch: BMVg 2004c, 8. Man verf\u00fcge \u201e\u00fcber erhebliche personelle Ressourcen\u201c und \u201eeiner eingespielten, leistungsf\u00e4higen F\u00fchrungsunterst\u00fctzungsorganisation, u.a. in Form von Gefechtsst\u00e4nden\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1132\" name=\"_ftn1132\">[1132]<\/a> BMVg 2006e, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1133\" name=\"_ftn1133\">[1133]<\/a> Fiebig 2004, 55-62<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1134\" name=\"_ftn1134\">[1134]<\/a> Knelangen, Irlenk\u00e4user 2004, 6f.; s.a. Knelangen 2006, 117. Die Liste ist um weitere F\u00e4higkeiten erweitert, die von anderen Autoren in die Debatte eingebracht wurden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1135\" name=\"_ftn1135\">[1135]<\/a> Zusammenarbeit 2006\/2007, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1136\" name=\"_ftn1136\">[1136]<\/a> Wieland 2004, 179<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1137\" name=\"_ftn1137\">[1137]<\/a> CDU, Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik 2004, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1138\" name=\"_ftn1138\">[1138]<\/a> ebd., 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1139\" name=\"_ftn1139\">[1139]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1140\" name=\"_ftn1140\">[1140]<\/a> Vielhaber 2004, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1141\" name=\"_ftn1141\">[1141]<\/a> CDU, Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik 2004, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1142\" name=\"_ftn1142\">[1142]<\/a> BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1143\" name=\"_ftn1143\">[1143]<\/a> Scholl 2004, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1144\" name=\"_ftn1144\">[1144]<\/a> Echterling 2004, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1145\" name=\"_ftn1145\">[1145]<\/a> CDU, Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik 2004, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1146\" name=\"_ftn1146\">[1146]<\/a> Zusammenarbeit 2006\/2007, o. S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1147\" name=\"_ftn1147\">[1147]<\/a> Leggemann 2003, 279<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1148\" name=\"_ftn1148\">[1148]<\/a> Bundesministerium des Innern 2005a, 6; IMK, Arbeitskreis V 2005, 30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1149\" name=\"_ftn1149\">[1149]<\/a> Bundesministerium des Innern 2005a, 7-9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1150\" name=\"_ftn1150\">[1150]<\/a> BMVg 2006g, 90<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1151\" name=\"_ftn1151\">[1151]<\/a> BMVg 2004e, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1152\" name=\"_ftn1152\">[1152]<\/a> BMVg 2006g, 90<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1153\" name=\"_ftn1153\">[1153]<\/a> BT-Drs. 16\/1268 v. 11.4.2006, 23<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1154\" name=\"_ftn1154\">[1154]<\/a> Baumgard 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1155\" name=\"_ftn1155\">[1155]<\/a> Fragebogen, Fragen 5 und 6. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass sieben der angeschriebenen Gro\u00dfst\u00e4dte Spielorte der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 2006 waren, und an jedem dieser Orte die Bundeswehr beteiligt war (u.a. mit ABC-Kr\u00e4ften).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1156\" name=\"_ftn1156\">[1156]<\/a> im juristischen Diskurs ist diese Unterscheidung in aller Regel zentral, s. z.B. Lorse 2005, 476; s.a. Kap. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1157\" name=\"_ftn1157\">[1157]<\/a> Spranger 2004, 194<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1158\" name=\"_ftn1158\">[1158]<\/a> Werthebach 2003a, 350f. u. 362<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1159\" name=\"_ftn1159\">[1159]<\/a> Krings, Burkiczak 2002, 511. \u00c4hnlich verharmlost auch Gruber (1997, 311): beim Einsatz \u201eeiner Handvoll Jagdflugzeuge\u201c sei die F\u00fchrungsrolle der Polizei \u201eohne weiteres zu gew\u00e4hrleisten\u201c. Der Abschuss eines Flugzeugs k\u00f6nne auch nicht als Einmischung in eine innere Angelegenheit aufgefasst werden. Und \u2013 sollte wirklich mal ein Abschuss stattfinden \u2013 w\u00fcrde \u201edies das Ansehen der Streitkr\u00e4fte bei breitesten Bev\u00f6lkerungskreisen eher st\u00e4rken\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1160\" name=\"_ftn1160\">[1160]<\/a> Tammler 2002, 3 u. 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1161\" name=\"_ftn1161\">[1161]<\/a> Luftsicherheitsgesetz 2005, \u00a7 14. Die Abschusserm\u00e4chtigung in Abs. 3 lautet folgenderma\u00dfen: \u201eDie unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zul\u00e4ssig, wenn nach den Umst\u00e4nden davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenw\u00e4rtigen Gefahr ist.\u201c Die Bestimmung wurde 2006 durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen \u2013 u.a. weil die Verfassung den Einsatz spezifisch milit\u00e4rischer Waffen in den Eins\u00e4tzen im Rahmen von Art. 35 GG nicht zul\u00e4sst.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1162\" name=\"_ftn1162\">[1162]<\/a> Baldus 2007, 135; s.a. Gramm 2006, 656: in der Verfassung m\u00fcsse geregelt werden, dass notfalls auch \u201espezifisch milit\u00e4rische Waffen\u201c eingesetzt werden k\u00f6nnten. Die rechtliche und rechtspolitische Diskussion um die Abschussbefugnis des Luftsicherheitsgesetzes muss an dieser Stelle ignoriert werden, s. beispielhaft: Paulke 2005, 242-314; Borsdorff, Deyda 2005, 107-109 und Ladiges 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1163\" name=\"_ftn1163\">[1163]<\/a> Dabei ist rechtlich umstritten, inwieweit eine zu Zwecken eines terroristischen Anschlags nach Deutschland einfliegende Maschine von der Bundeswehr abgeschossen werden darf, zustimmend Tammler 2002, 10.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1164\" name=\"_ftn1164\">[1164]<\/a> BMVg 2003d, 18 und 20 (Nr. 80 und 86)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1165\" name=\"_ftn1165\">[1165]<\/a> BMVg 2004e, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1166\" name=\"_ftn1166\">[1166]<\/a> Knelangen 2006, 119. (bei Knelangen falsches Datum: 5.2.2002)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1167\" name=\"_ftn1167\">[1167]<\/a> Fehn, Brauns 2003, 55f; s.a. Spiegel 2001, H. 42, S. 26f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1168\" name=\"_ftn1168\">[1168]<\/a> so lange nicht in Rechte Dritter eingegriffen werde, handele es sich um \u201eEins\u00e4tze als Beobachtungsauftr\u00e4ge\u201c, die \u201eals schlicht hoheitliches Handeln zu qualifizieren\u201c seien, Werthebach 2004, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1169\" name=\"_ftn1169\">[1169]<\/a> Wittmund (Niedersachsen)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1170\" name=\"_ftn1170\">[1170]<\/a> Neuburg an der Donau (Bayern)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1171\" name=\"_ftn1171\">[1171]<\/a> Linke 2003, 890. Die Maschinen sind mit zwei Luft-Luft-Raketen vom Typ Sidewinder AIM-9L und einer Bordkanone (20 mm) bewaffnet, Niklaus 2005, 51.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1172\" name=\"_ftn1172\">[1172]<\/a> www.luftwaffe. de&#8230; (Das Kommando Operative F\u00fchrung Luftstreitkr\u00e4fte); nach Angaben von Niklaus (2005, 49f.) arbeiten rund 60 Personen im Schichtdienst im Zentrum, neben Bundeswehrangeh\u00f6rigen Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums, der Flugsicherung und des Grenzschutzes. Seit Oktober 2003 waren 56 Mitarbeiter der Bundeswehr dort besch\u00e4ftigt, daneben waren sieben BGS-Beamte zum Zentrum abgeordnet (Luftschutz 2004, 5).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1173\" name=\"_ftn1173\">[1173]<\/a> zit. n. Niklaus 2005, 49<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1174\" name=\"_ftn1174\">[1174]<\/a> www.luftwaffe.de&#8230; (Das Kommando Operative F\u00fchrung Luftstreitkr\u00e4fte)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1175\" name=\"_ftn1175\">[1175]<\/a> Niklaus 2005, 50<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1176\" name=\"_ftn1176\">[1176]<\/a> so die Definition der Bundeswehr, zit. n. Niklaus 2005, 51<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1177\" name=\"_ftn1177\">[1177]<\/a> Niklaus 2005, 52<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1178\" name=\"_ftn1178\">[1178]<\/a> Verteidigungsminister Jung in Frankfurter Rundschau v. 5.4.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1179\" name=\"_ftn1179\">[1179]<\/a> Bucher 2006, 20. Er nennt noch zwei weitere F\u00e4higkeiten, die in den Bereich der Aufkl\u00e4rung geh\u00f6ren: Unterst\u00fctzung bei der Suche nach Vermissten und Gel\u00e4nde\u00fcberwachung bzw. -erkundung.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1180\" name=\"_ftn1180\">[1180]<\/a> BMVg 2002, 35. (Hinweis in Nordrhein-Westfalen LT-Drs. 13\/2388 v. 11.3.2002, 2: bestehe die M\u00f6glichkeit, den Hubschrauber in Rheine anzufordern \u201emit der Ma\u00dfgabe, dass die Nutzung [zu] zivilen Zwecken hinter einem Eigenbedarf der Bundeswehr zur\u00fcckstehen muss\u201c.) Die Bundeswehr verf\u00fcgte im Januar 2008 \u00fcber 68 Hubschrauber dieses Typs, s. BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009, 39.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1181\" name=\"_ftn1181\">[1181]<\/a> BMVg 2002, 36f.; verf\u00fcgbar waren bei Heer und Marine im Januar 2008 rund 160 Exemplare dieses Typs, s. BT-Drs. 16\/12681 v. 22.4.2009, 39<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1182\" name=\"_ftn1182\">[1182]<\/a> BMVg 2002, 93 (bezeichnend, dass es im Text hei\u00dft \u201e1 bis 2 Verwundete\u201c k\u00f6nnten transportiert werden)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1183\" name=\"_ftn1183\">[1183]<\/a> Grubert 1997, 322. Die Bundeswehr beteiligt sich mit 11 Hubschrauberstandorten an der SAR-Versorgung Deutschlands (zivile Stellen sind mit 128 Hubschraubern in das System eingebunden).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1184\" name=\"_ftn1184\">[1184]<\/a> Spranger 1999, 201<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1185\" name=\"_ftn1185\">[1185]<\/a> Grubert 1997, 260<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1186\" name=\"_ftn1186\">[1186]<\/a> CDU, Bundesfachausschuss Sicherheitspolitik 2004, 5. Mehrfach wurde in den vergangenen Jahren die Vorlage eines \u201eSeesicherheitsgesetzes\u201c angek\u00fcndigt. Dies sollte im Interesse \u201eklare(r) Rechtsverh\u00e4ltnisse\u201c mit einer Verfassungs\u00e4nderung (Ausweitung von Art. 87a GG) verbunden werden, so Kelch, Wecheln 2007, 16. Auch Grubert (1997, 315) pl\u00e4diert f\u00fcr eine entsprechende Verfassungs\u00e4nderung: Sie sei unbedenklich, weil die Eins\u00e4tze auf See nur selten vork\u00e4men, und es auch nicht zu erwarten sei, \u201eda\u00df innenpolitische Auseinandersetzungen auf hoher See ausgefochten werden\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1187\" name=\"_ftn1187\">[1187]<\/a> BT-Drs. 16\/143 v. 6.12.2005, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1188\" name=\"_ftn1188\">[1188]<\/a> Papenroth 2005, 26. Die beteiligten Bundesministerien sind: Innen, Finanzen, Verbraucherschutz, Verkehr und Umwelt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1189\" name=\"_ftn1189\">[1189]<\/a> BT-Drs. 16\/2232 v. 14.7.2006, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1190\" name=\"_ftn1190\">[1190]<\/a> Papenroth 2005, 26; Berger o.J., 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1191\" name=\"_ftn1191\">[1191]<\/a> Heemann 2007, 332<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1192\" name=\"_ftn1192\">[1192]<\/a> www.msz-cuxhaven.de<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1193\" name=\"_ftn1193\">[1193]<\/a> Heemann 2007, 331<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1194\" name=\"_ftn1194\">[1194]<\/a> Moniac 2007, 30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1195\" name=\"_ftn1195\">[1195]<\/a> So der stellvertretende Leiter des Planungsstabes im Verteidigungsministerium, General Weiler, auf einer Tagung der BAKS lt. Peilert 2002, 262.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1196\" name=\"_ftn1196\">[1196]<\/a> Leggemann 2003, 256<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1197\" name=\"_ftn1197\">[1197]<\/a> BMVg 2005b, 6; mit teilweise identischen Formulierungen in der \u201eKonzeption der Bundeswehr\u201c, BMVg 2004, 59f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1198\" name=\"_ftn1198\">[1198]<\/a> Weinheimer 2006, 43f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1199\" name=\"_ftn1199\">[1199]<\/a> Weinheimer 2005c, 53<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1200\" name=\"_ftn1200\">[1200]<\/a> Weinheimer 2005b, 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1201\" name=\"_ftn1201\">[1201]<\/a> BT-Drs. 15\/1097 v. 3.6.2003, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1202\" name=\"_ftn1202\">[1202]<\/a> Fehn, Brauns 2003, 30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1203\" name=\"_ftn1203\">[1203]<\/a> BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004. Bereits 2002, angesichts der vermeintlichen Anthrax-Briefe, wurde deutlich, dass keine rechtlichen H\u00fcrden einer Beteiligung der Bundeswehr im Wege standen \u2013 wie der bayerische Innenminister unterstellte, s. Schmidt-Jortzig 2002, 774 \u2013, sondern die faktische Verf\u00fcgbarkeit entsprechender Ressourcen. \u201eDie Vorstellung\u201c, so die parlamentarische Staatssekret\u00e4rin im Verteidigungsministerium, \u201edass [sich] die Bundeswehr bei jedem verd\u00e4chtigen Brief &#8230; mit ihren Kapazit\u00e4ten besch\u00e4ftigen w\u00fcrde, ist v\u00f6llig abwegig\u201c, BT PlPr 14\/197 v. 7.11.2001, 19254.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1204\" name=\"_ftn1204\">[1204]<\/a> Die Konzepte des Bundes und der L\u00e4nder im Bereich des Zivil- bzw. Katastrophenschutzes seien abzustimmen. \u201eDies gilt insbesondere f\u00fcr die Komponenten im ABC-Schutz\u201c, so die CDU\/CSU-Fraktion in ihrem Antrag von 2003, BT-Drs. 15\/1097 v. 3.6.2003, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1205\" name=\"_ftn1205\">[1205]<\/a> etwa Weiterentwicklung der ABC-Abwehr innerhalb der Bundeswehr, die u.a. beinhaltet: \u201eden \u00fcbergreifenden, interdisziplin\u00e4ren Ansatz der Aufgabenwahrnehmung\u201c und \u201eden Aufbau eines umfassenden, modernen \u201aEinsatz- und Ausbildungsmanagements f\u00fcr ABC-Abwehr und Schutzaufgaben\u201c, Weinheimer 2006, 48.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1206\" name=\"_ftn1206\">[1206]<\/a> Weinheimer 2006, 48<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1207\" name=\"_ftn1207\">[1207]<\/a> Hildebrandt, Knaup, Szandar 2001, 27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1208\" name=\"_ftn1208\">[1208]<\/a> so die Zusammenfassung bei Weinheimer 2005b, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1209\" name=\"_ftn1209\">[1209]<\/a> Weinheimer 2006, 46<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1210\" name=\"_ftn1210\">[1210]<\/a> Daneben verf\u00fcgen auch Marine und Luftwaffe \u00fcber beschr\u00e4nkte ABC-Abwehr-Ressourcen: S\u00e4mtliche Kampfschiffe der Bundeswehr verf\u00fcgen \u00fcber ABC-Schutzanlagen, und die Luftwaffe verf\u00fcgt \u00fcber ein Objektschutzbataillon, das speziell in ABC-Abwehr ausgebildet wurde, Piper 2003, 19.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1211\" name=\"_ftn1211\">[1211]<\/a> Bordeauxrot 2008, 34<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1212\" name=\"_ftn1212\">[1212]<\/a> Piper 2003, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1213\" name=\"_ftn1213\">[1213]<\/a> Bordeauxrot 2008, H. 1, S. 34<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1214\" name=\"_ftn1214\">[1214]<\/a> Bordeauxrot 2007, H. 2, S. 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1215\" name=\"_ftn1215\">[1215]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1216\" name=\"_ftn1216\">[1216]<\/a> Weinheimer 2006, 46f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1217\" name=\"_ftn1217\">[1217]<\/a> Piper 2007, o.P.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1218\" name=\"_ftn1218\">[1218]<\/a> Bensching 2008, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1219\" name=\"_ftn1219\">[1219]<\/a> Piper 2003, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1220\" name=\"_ftn1220\">[1220]<\/a> so Piper, nach Bordeuxrot 2007, H. 2, S. 10: 75 Sp\u00fcrpanzer<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1221\" name=\"_ftn1221\">[1221]<\/a> BMVg 2002, 15. Im einzelnen: ASG = atomares Sp\u00fcrger\u00e4t, SVG = Strahlensp\u00fcr- und Verstrahlungsmessger\u00e4t, SDT = Strahlendosimeter Taktisch und MM1 = mobiles Massenspektrometer; in mekr als einem Drittel der Panzer wurden zus\u00e4tzlich die Messger\u00e4te EDW150, MAB500, MicroCount H13420 und ein Gaschromatographen eingebaut, s. Piper 2003, 20. Zu weiteren technischen Leistungen s. Bordeauxrot 2008, H. 2, S. 17-18. Bis 2005 verf\u00fcgte der Fuchs \u00fcber keine F\u00e4higkeiten zur Aufkl\u00e4rung biologischer Kampfstoffe. Pl\u00e4ne f\u00fcr eine \u201eB-Aufkl\u00e4rungsausstattung\u201c, die auf einem anderen Fahrzeug montiert werden sollte, wurden verfolgt; 2005 lief eine entsprechende Ausschreibung, s. BT-Drs. 15\/5794 v. 20.6.2005, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1222\" name=\"_ftn1222\">[1222]<\/a> BT-Drs. 14\/7359 v. 7.11.2001, 12 und 16\/1416 v. 10.5.2006, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1223\" name=\"_ftn1223\">[1223]<\/a> Weinheimer 2005, 117f. HEP = Haupt-Entstrahlungs-Entseuchungs-Entgiftungs-Platz; TEP = Truppen-Entstrahlungs-Entseuchungs-Entgiftungsplatz.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1224\" name=\"_ftn1224\">[1224]<\/a> Hinweis in Bordeauxrot (2008, H. 4, S. 7), dass es bei HEP90 zu \u201eK\u00fcrzungen bzw. Steichungen der Module\u201c gekommen ist. Der HEP90 hat eine gr\u00f6\u00dfere Dekontaminationsleistung als der TEP90 (54 Personen im Vergleich zu 20-30 pro Stunde, aber daf\u00fcr m\u00fcssen seine Module auf vier Sattelschleppern transportiert werden, w\u00e4hren beim TEP ein LKW ausreicht, Beh\u00f6rdenSpiegel, April 2009.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1225\" name=\"_ftn1225\">[1225]<\/a> Bordeauxrot 2007, H 3, S. 13f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1226\" name=\"_ftn1226\">[1226]<\/a> Bauer, Hellmuth 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1227\" name=\"_ftn1227\">[1227]<\/a> Bordeauxrot 2008, H. 4, S. 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1228\" name=\"_ftn1228\">[1228]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1229\" name=\"_ftn1229\">[1229]<\/a> BT-Drs. 16\/6876 v. 29.10.2007, 6. Zur Aufteilung der Fahrzeuge nach Landkreisen bzw. Bundesl\u00e4ndern s. www.bkk.bund.de&#8230; (Erg\u00e4nzende Ausstattung des Bundes f\u00fcr den Katastrophenschutz)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1230\" name=\"_ftn1230\">[1230]<\/a> Trebbe, Wilbert 2007; Trebbe, Wilbert 2008, 86<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1231\" name=\"_ftn1231\">[1231]<\/a> BT-Drs. 15\/5794 v. 20.6.2005, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1232\" name=\"_ftn1232\">[1232]<\/a> in: BT PlPr 14\/197 v. 7.11.2001, 19255<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1233\" name=\"_ftn1233\">[1233]<\/a> Trebbe, Wilbert 2008, 86. Im September 2009 teilte die Bundesregierung mit, dass 25 mit ihren Mitteln beschaffte \u201eDekontaminationsfahrzeuge \u201aPersonen\u2019\u201c ausgeliefert seien, BT-Drs. 16\/14030 v. 10.9.2009, 1.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1234\" name=\"_ftn1234\">[1234]<\/a> www.bbk.bund.de&#8230; (Kernelemente f\u00fcr besondere Gefahrenlagen, Oktober 2008)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1235\" name=\"_ftn1235\">[1235]<\/a> BT-Drs. 16\/1416 v. 10.5.2006, 4f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1236\" name=\"_ftn1236\">[1236]<\/a> BT-Drs. 17\/5794 v. 20.6.2005, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1237\" name=\"_ftn1237\">[1237]<\/a> BT-Drs. 16\/14030 v. 10.9.2009, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1238\" name=\"_ftn1238\">[1238]<\/a> BT-Drs. 15\/5794 v. 20.6.2005, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1239\" name=\"_ftn1239\">[1239]<\/a> s. Knelangen 2006, 270f. Nicht nachvollziehbar sind auf jeden Fall Behauptungen wie die von Fischer (2002, 52): \u201eNur die Streitkr\u00e4fte verf\u00fcgen \u00fcber das erforderliche Personal, Ger\u00e4t und Know-how, das zur Abwehr terroristischer, mit B- und C-Kampfstoffen durchgef\u00fchrter Anschl\u00e4ge erforderlich w\u00e4re.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1240\" name=\"_ftn1240\">[1240]<\/a> Trebbe, Wilbert 2008, 89<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1241\" name=\"_ftn1241\">[1241]<\/a> BT-Drs. 15\/1312 v. 1.7.2003, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1242\" name=\"_ftn1242\">[1242]<\/a> Gutsmiedel 2007, 43<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1243\" name=\"_ftn1243\">[1243]<\/a> Geschlossen wurden die Krankenh\u00e4user in Detmold, Kiel, Osnabr\u00fcck, Wildbad, Gie\u00dfen und M\u00fcnchen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1244\" name=\"_ftn1244\">[1244]<\/a> Gutsmiedel 2007, 22. Von den 426 Planstellen waren zu diesem Zeitpunkt erst 191 besetzt. S.a. Kapitel 2.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1245\" name=\"_ftn1245\">[1245]<\/a> BT-Drs. 15\/1312 v. 1.7.2003, 20f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1246\" name=\"_ftn1246\">[1246]<\/a> ebd., 20<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1247\" name=\"_ftn1247\">[1247]<\/a> Nicht f\u00fcr die medizinische Versorgung, sondern f\u00fcr die Verpflegung und Betreuung bei Evakuierungen hatte der Hilfszug des Deutschen Roten Kreuzes 2003 eine Kapazit\u00e4t von bis zu 10.000 Betroffenen, Bundesverwaltungsamt 2003, 50.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1248\" name=\"_ftn1248\">[1248]<\/a> Bucher 2006, 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1249\" name=\"_ftn1249\">[1249]<\/a> BMVg 2002, 26-30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1250\" name=\"_ftn1250\">[1250]<\/a> Keidel 1973, 201<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1251\" name=\"_ftn1251\">[1251]<\/a> Stichwort \u201eDurchhaltef\u00e4higkeit\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1252\" name=\"_ftn1252\">[1252]<\/a> So das Selbstbild lt. Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1253\" name=\"_ftn1253\">[1253]<\/a> Interview Z<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1254\" name=\"_ftn1254\">[1254]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1255\" name=\"_ftn1255\">[1255]<\/a> In der Regel ist die Forderung nach vermehrter Bundeszust\u00e4ndigkeit auch mit der nach einer Erweiterung des Grundgesetzes verbunden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1256\" name=\"_ftn1256\">[1256]<\/a> Bundesakademie f\u00fcr Sicherheitspolitik 2007, 36<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1257\" name=\"_ftn1257\">[1257]<\/a> Reichenbach 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1258\" name=\"_ftn1258\">[1258]<\/a> so die zustimmende Wiedergabe der IMK-Position durch die rot-gr\u00fcne Bundesregierung 2003, BT-Drs. 15\/415 v. 10.2.2003, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1259\" name=\"_ftn1259\">[1259]<\/a> Beschluss des AK V v. 25.3.2002, in: AKNZ 2003, 67-62<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1260\" name=\"_ftn1260\">[1260]<\/a> s. Klink 2006, 294<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1261\" name=\"_ftn1261\">[1261]<\/a> IMK-Beschlussniederschrift v. 6.12.2002, zit n. Sachsen, Staatsministerium des Innern 2003, 26<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1262\" name=\"_ftn1262\">[1262]<\/a> ebd., 23<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1263\" name=\"_ftn1263\">[1263]<\/a> IMK-Beschluss v. 6.12.2002,in: AKNZ 2003, S. 64-67<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1264\" name=\"_ftn1264\">[1264]<\/a> Beschluss der Regierungschefs der L\u00e4nder v. 27.3.2003, zit. n. IMK, Arbeitskreis V 2005, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1265\" name=\"_ftn1265\">[1265]<\/a> Echterling 2004, 17.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1266\" name=\"_ftn1266\">[1266]<\/a> IMK, Arbeitskreis V 2005, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1267\" name=\"_ftn1267\">[1267]<\/a> ebd., 5f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1268\" name=\"_ftn1268\">[1268]<\/a> IMK-Beschluss v. 24.6.2005, Nr. 23, in: www.imk2009.bremen.de&#8230; (Beschl\u00fcsse)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1269\" name=\"_ftn1269\">[1269]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1270\" name=\"_ftn1270\">[1270]<\/a> ebd., 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1271\" name=\"_ftn1271\">[1271]<\/a> ebd., 22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1272\" name=\"_ftn1272\">[1272]<\/a> IMK-Beschluss v. 1.6.2007, Nr. 16, in: www.imk2009.bremen.de&#8230; (Beschl\u00fcsse)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1273\" name=\"_ftn1273\">[1273]<\/a> ebd., 16, 21; Nordrhein-Westfalen, Innenministerium 2007, 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1274\" name=\"_ftn1274\">[1274]<\/a> Zivilschutz\u00e4nderungsgesetz 2009, Art. 1: \u00a7 17 Zivilschutzgesetz<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1275\" name=\"_ftn1275\">[1275]<\/a> ebd., \u00a7 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1276\" name=\"_ftn1276\">[1276]<\/a> BT-Drs- 16\/11338 v. 10.12.2008, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1277\" name=\"_ftn1277\">[1277]<\/a> BT-Drs. 16\/12854 v. 5.5.2009, Art. 1, Nr. 2d: \u201eDie Befugnisse der Helferinnen und Helfer bestimmen sich, vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelungen, nach dem in dem jeweiligen Land ihres Einsatzes f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Feuerwehren geltenden Recht, wenn sie &#8230;\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1278\" name=\"_ftn1278\">[1278]<\/a> BT-Drs. 16\/13358 v. 16.6.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1279\" name=\"_ftn1279\">[1279]<\/a> BT-Drs. 16\/13608 v. 1.7.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1280\" name=\"_ftn1280\">[1280]<\/a> AG Neue Strategie 2006, 22. Bereits Ende der 70er Jahre wurde \u2013 vergeblich \u2013 diskutiert, ob Teile der Streitkr\u00e4fte nicht eine \u201eMehrzweckausbildung\u201c durchlaufen sollten, damit sie \u201edamit sie auch f\u00fcr die zivile Katastrophenbek\u00e4mpfung zur Verf\u00fcgung stehen\u201c k\u00f6nnten, Bleck 1977, 143.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1281\" name=\"_ftn1281\">[1281]<\/a> IMK-Beschluss v. 6.12.2002, in: www.imk2009.bremen.de&#8230; (Beschl\u00fcsse): Die IMK h\u00e4lt es f\u00fcr geboten, dass die Bundeswehr den L\u00e4ndern \u201emit ihrem Wissen und ihren Ressourcen insbesondere zur Vorbereitung auf terroristische Angriffe und zu deren Abwehr zur Verf\u00fcgung steht\u201c, Bundesministerium des Innern 2005a, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1282\" name=\"_ftn1282\">[1282]<\/a> IMK-Beschluss v. 23.\/24.5.2005, TOP 27.1, bekr\u00e4ftigt am 5.5.2006, Beschluss Nr. 19, 29f., beide: in: www.imk2009.bremen.de&#8230; (Beschl\u00fcsse)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1283\" name=\"_ftn1283\">[1283]<\/a> Antrag der CSU im Bayerischen Landtag Drs. 14\/11433 v. 28.1.2003, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1284\" name=\"_ftn1284\">[1284]<\/a> IMK-Beschluss 6.12.2002, in: www.imk2009.bremen.de&#8230; (Beschl\u00fcsse). Bericht zur Umsetzung des Konzepts, in: Sachsen, S\u00e4chsisches Staatsministerium des Innern 2003, 28<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1285\" name=\"_ftn1285\">[1285]<\/a> Antwort des Senats, HH B\u00fcrgerschaft Drs. 17\/3577 v. 25.11.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1286\" name=\"_ftn1286\">[1286]<\/a> Dementsprechend sah etwa das Szenarium der \u00dcbung \u201eElbeis\u201c im Oktober 2005 vor, dass wenige Tage vor der Naturkatastrophe der NATO-B\u00fcndnisfall festgestellt worden war, \u201edie Streitkr\u00e4fte im In- und Ausland\u201c gebunden und der \u201eEinsatz zur Katastrophenabwehr &#8230; nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich\u201c war, Fritsch 2005, 52. Nur drei (von 32) schriftlich befragten Beh\u00f6rden gaben an, dass die Ressourcen der Bundeswehr f\u00fcr ihre Einsatzplanungen keine Bedeutung hatten. In 22 F\u00e4llen sahen die Beh\u00f6rden die Bundeswehr als eine \u201efallbezogene Einsatzreserve\u201c, wobei ihre Ressourcen in zw\u00f6lf F\u00e4llen als \u201ein bestimmten Szenarien unverzichtbar\u201c bewertet wurden, Fragebogen, Frage 8.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1287\" name=\"_ftn1287\">[1287]<\/a> Nordrhein-Westfalen, FSHG 2005, \u00a7 22 I<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1288\" name=\"_ftn1288\">[1288]<\/a> Berlin, Katastrophenschutzgesetz 2004, \u00a7 4 I Nr. 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1289\" name=\"_ftn1289\">[1289]<\/a> Lorse 2005a, 8. K\u00e4me es \u201ezu einer dauerhaften Bindung dieser Mittel (der Bundeswehr, d. Verf.) f\u00fcr Aufgaben des Katastrophenschutzes\u201c w\u00e4ren die \u201everfassungsrechtlichen Grenzen einer intensivierten Kooperation\u201c erreicht, weil damit die Ressortleitungsbefugnis des Ministers beschr\u00e4nkt w\u00fcrde (ebd.).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1290\" name=\"_ftn1290\">[1290]<\/a> Brendle 2009, 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1291\" name=\"_ftn1291\">[1291]<\/a> s. Miska 2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1292\" name=\"_ftn1292\">[1292]<\/a> RD 9452\/06 v. 16.5.2006, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1293\" name=\"_ftn1293\">[1293]<\/a> ebd., 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1294\" name=\"_ftn1294\">[1294]<\/a> Gemeinschaftsverfahren 2007, Nr. 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1295\" name=\"_ftn1295\">[1295]<\/a> Entscheidung 2007, Art. 4 Abs. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1296\" name=\"_ftn1296\">[1296]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1297\" name=\"_ftn1297\">[1297]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1298\" name=\"_ftn1298\">[1298]<\/a> Interview Z. Nach seiner Einsch\u00e4tzung w\u00e4ren Feuerwehren schneller aus der polnischen Partnerstadt in Westdeutschland als \u00fcber das Gemeinschaftsverfahren.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1299\" name=\"_ftn1299\">[1299]<\/a> Capabilities 2004. Die Mitgliedstaaten verpflichteten sich zur Bereitstellung von ca. 13.000 Personen f\u00fcr Hilfseins\u00e4tze, davon 5.761 PolizistInnen und 4.988 Personen f\u00fcr \u201ecivil protection\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1300\" name=\"_ftn1300\">[1300]<\/a> deren Aufstellung der EU-Gipfel im Dezember 2001 beschlossen hatte<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1301\" name=\"_ftn1301\">[1301]<\/a> s.u. Kap. 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1302\" name=\"_ftn1302\">[1302]<\/a> RD 6309\/6\/04 v. 4.5.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1303\" name=\"_ftn1303\">[1303]<\/a> Capabilities 2004, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1304\" name=\"_ftn1304\">[1304]<\/a> Bunyan, Busch 2003, 17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1305\" name=\"_ftn1305\">[1305]<\/a> ebd., 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1306\" name=\"_ftn1306\">[1306]<\/a> Durch den Vertrag von Lissabon wird der Katastrophenschutz zum T\u00e4tigkeitsfeld der Union aufgenommen, in den sie \u201eMa\u00dfnahmen mit europ\u00e4ischer Zielsetzen\u201c (Art. 2e) entfalten kann. Art. 176c bestimmt: \u201eDie Union f\u00f6rdert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um die Systeme zur Verh\u00fctung von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen wirksamer zu gestalten.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1307\" name=\"_ftn1307\">[1307]<\/a> RD 9291\/04 v. 12.5.2004, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1308\" name=\"_ftn1308\">[1308]<\/a> Europ\u00e4ische Union, Kommission, 2004, 2 (dort auch Auflistung der Szenarien und die Zusammenfassung der 14 antwortenden Staaten)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1309\" name=\"_ftn1309\">[1309]<\/a> ebd., 5. Auch auf NATO-Ebene besteht eine \u201eDatenbank mit Angaben zu vorhandenen Ressourcen der Mitgliedstaaten\u201c, die auf den Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung gegen terroristische Anschl\u00e4ge mit CBRN-Stoffen erh\u00f6hen sollen, s. BT-Drs. 15\/5433 v. 6.5.2005, 3f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1310\" name=\"_ftn1310\">[1310]<\/a> Verteidigungsminister Nordwijk 2004 xxxx<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1311\" name=\"_ftn1311\">[1311]<\/a> RD 10551\/06 v. 15.5.2006, 3 (Nr. 9), 5 (Nr. 20)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1312\" name=\"_ftn1312\">[1312]<\/a> RD 10551\/06 v. 15.5.2006, 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1313\" name=\"_ftn1313\">[1313]<\/a> www.nato.int\/eadrcc\/sop\/sop.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1314\" name=\"_ftn1314\">[1314]<\/a> So etwa die CDU\/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag, wirksamen Katastrophenschutz zu schaffen, BT-Drs- 15\/1097 v. 3.6.2003, 3 und in ihrem Antrag zur Grundgesetz\u00e4nderung, BT-Drs. 15\/2649 v. 9.3.2004, 1; s.a. Innenminister Sch\u00f6nbohm im brandenburgischen Landtag LT PlPr 3\/93 v. 31.3.2004, 6510.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1315\" name=\"_ftn1315\">[1315]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1316\" name=\"_ftn1316\">[1316]<\/a> SPD-Fraktion, Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen 2006, 4f.; s.a. den Antrag der SPD im nordrhein-westf\u00e4lischen Landtag, LT-Drs. 14\/1435 v. 7.3.2006, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1317\" name=\"_ftn1317\">[1317]<\/a> Schroeder 1973, 13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1318\" name=\"_ftn1318\">[1318]<\/a> Ipsen 1978, 628<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1319\" name=\"_ftn1319\">[1319]<\/a> Bonner Kommentar 1969, Art. 87a, 22 (Rdnr. 56f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1320\" name=\"_ftn1320\">[1320]<\/a> Pannkoke 1988, 225<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1321\" name=\"_ftn1321\">[1321]<\/a> so die Bundesregierung BT-Drs. 15\/3892 v. 6.10.2004, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1322\" name=\"_ftn1322\">[1322]<\/a> Kn\u00f6dler 2002, 110. Dies folgt auch logisch aus dem Wortlaut von Art. 87a. Handelte es sich nicht um einen \u201eEinsatz\u201c, dann w\u00e4re die Erw\u00e4hnung in den Abs. 3 und 4 \u00fcberfl\u00fcssig.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1323\" name=\"_ftn1323\">[1323]<\/a> Blum 1975, 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1324\" name=\"_ftn1324\">[1324]<\/a> Bundesregierung 1989, Nr. 19.6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1325\" name=\"_ftn1325\">[1325]<\/a> BT-Drs. 15\/1556 v. 19.9.2003, 63f. Genannt wurden: ein Flugplatz, ein Bahnhof, eine Eisenbahn-, zwei Autobahn-, drei Stra\u00dfenbr\u00fccken und sieben Tunnel.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1326\" name=\"_ftn1326\">[1326]<\/a> BT-Drs. 12\/6255, Antwort v. 23.11.1993, 33<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1327\" name=\"_ftn1327\">[1327]<\/a> Polizeidienstvorschrift 2003, Kommentar 3.15, 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1328\" name=\"_ftn1328\">[1328]<\/a> ebd., Kommentar 4.18, 22<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1329\" name=\"_ftn1329\">[1329]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1330\" name=\"_ftn1330\">[1330]<\/a> BT-Drs. 16\/1943, 23.6.2006, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1331\" name=\"_ftn1331\">[1331]<\/a> BT-Drs. 16\/1943, 21. 327 von 626, in weiteren 84 :Liegenschaften war die Bewachung zwischen Bundeswehr- und gewerblichem Personal aufgeteilt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1332\" name=\"_ftn1332\">[1332]<\/a> Daf\u00fcr d\u00fcrften nicht nur personelle, sondern auch finanzielle Erw\u00e4gungen ausschlaggebend gewesen zu sein. Eine gewerbliche Bewachung ist nur halb so teuer wie eine bundeswehreigene (890.000 zu 456.000 Euro pro Jahr), s. BT-Drs. 16\/1043, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1333\" name=\"_ftn1333\">[1333]<\/a> Rheinland-Pfalz LT-Drs. 14\/492 v. 4.12.2001, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1334\" name=\"_ftn1334\">[1334]<\/a> Rheinland-Pfalz LT-Drs. 14\/1943 v. 24.2.2003, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1335\" name=\"_ftn1335\">[1335]<\/a> Hildebrandt, Knaup, Szandar 2001, 27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1336\" name=\"_ftn1336\">[1336]<\/a> BT-Drs. 15\/3395, 19 v. 10.6.2004,19. Da die Soldaten von den US-Streitkr\u00e4ften verpflegt und untergebracht werden, \u201ewurde einvernehmlich auf eine gegenseitige Inrechnungstellung der jeweiligen Leistungen verzichtet\u201c, ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1337\" name=\"_ftn1337\">[1337]<\/a> BT PlPr 15\/21, 1663 v. 29.2.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1338\" name=\"_ftn1338\">[1338]<\/a> FAZ v. 2.10.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1339\" name=\"_ftn1339\">[1339]<\/a> Zeit v. 9.2.2006. Der parlamentarische Staatssekret\u00e4r im Verteidigungsministerium sprach 2003 von einer \u201ezeitintensive(n) Wachausbildung und Wachvorbereitung einschlie\u00dflich der Erf\u00fcllung vorgeschriebener Schie\u00dfausbildung\u201c, BT-Drs. 15\/856 v. 8.4.2003, 26<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1340\" name=\"_ftn1340\">[1340]<\/a> Interview P<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1341\" name=\"_ftn1341\">[1341]<\/a> Interview P<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1342\" name=\"_ftn1342\">[1342]<\/a> Walter 2006a, 82f. Ohne Einzelheiten zu nennen, verweist der Autor auf die einschl\u00e4gigen Polizeidienstvorschriften, die als Verschlusssache eingestuft sind. Damit sind sie einer Er\u00f6rterung und \u00dcberpr\u00fcfung ebenso entzogen wie die entsprechenden Vorschriften der Bundeswehr. Dieser Hinweis widerspricht deutlich dem vermeintlich harmlosen und defensiven Charakter des Objektschutzes. Ende der 80er Jahren fanden an der Polizei-F\u00fchrungsakademie Seminare zum Objektschutz in Spannungs- und Verteidigungsfall statt. In einer Zusammenfassung hei\u00dft es, die traditionelle Auffassung vom Objektschutz m\u00fcsse um einen \u201eoffensiven Raumschutz\u201c erg\u00e4nzt werden. Durch diese fl\u00e4chendeckende Ma\u00dfnahmen m\u00fcssten \u201efr\u00fchzeitig St\u00f6rungen\/St\u00f6rer\u201c aufgesp\u00fcrt werden (s. Aufgaben 1988, 84). In diesen Bild passen eher die von Walter erhofften psychologischen Wirkungen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1343\" name=\"_ftn1343\">[1343]<\/a> so Interview B, Interview P<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1344\" name=\"_ftn1344\">[1344]<\/a> Knelangen 2007, 270<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1345\" name=\"_ftn1345\">[1345]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1346\" name=\"_ftn1346\">[1346]<\/a> Zeit v. 9.2.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1347\" name=\"_ftn1347\">[1347]<\/a> zit. n. Hildebrandt, Knaup, Szandar 2001, 27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1348\" name=\"_ftn1348\">[1348]<\/a> Interview P<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1349\" name=\"_ftn1349\">[1349]<\/a> Sp\u00e4testens hier wird deutlich, dass hinter der Objektschutz-Verwendung auch finanzielle Aspekte stehen, denn ein eingesetzter Wehrpflichtiger ist erheblich kosteng\u00fcnstigter als ein Polizist (und er wird zudem noch aus einem anderen Haushaltstitel bezahlt). Der Preis einer solchen Kostenersprarnis und -verlagerung w\u00e4re allerdings, dass die milit\u00e4rische Kampfkraft abnehmen w\u00fcrde.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1350\" name=\"_ftn1350\">[1350]<\/a> sofern nicht anders angegeben: Bundeswehr o.J.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1351\" name=\"_ftn1351\">[1351]<\/a> v. Stangen 1981, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1352\" name=\"_ftn1352\">[1352]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1353\" name=\"_ftn1353\">[1353]<\/a> Die Feldj\u00e4ger leisten auch Amtshilfe f\u00fcr die Polizei, indem sie Soldaten vernehmen (k\u00f6nnen), die einer Straftat verd\u00e4chtigt werden, s. den Bericht des Wehrbeauftragten von 1977, in: BT-Drs. 8\/153 v. 3.3.1977, 19. Allerdings stehen ihnen keine strafprozessualen Befugnisse zu; sie sind keine \u201eErmittlungspersonen\u201c der Staatsanwaltschaft. Allerdings sind bestimmte strafprozessuale Ma\u00dfnahmen, etwa Durchsuchungen, in Bundeswehrliegenschaften durch die Dienstvorgesetzten und nicht durch die Strafverfolgungsorgane vorzunehmen (s. Heinke 2005, 20f.), so dass \u00fcber diesen Weg die Feldj\u00e4ger faktisch zu Ermittlungspersonen werden..<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1354\" name=\"_ftn1354\">[1354]<\/a> Thieser 2006, o.S. S.a. F\u00fchrungsstab der Streitkr\u00e4fte 2005, 32: \u201eAls Beitrag zum Raum- und Objektschutz f\u00fchren Feldj\u00e4ger Kontrollen des Umfelds von Bundeswehrliegenschaften durch &#8230;\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1355\" name=\"_ftn1355\">[1355]<\/a> Thieser 2006, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1356\" name=\"_ftn1356\">[1356]<\/a> ebd.; F\u00fchrungsstab der Streitkr\u00e4fte 2005, 31f.; s.a. Piper 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1357\" name=\"_ftn1357\">[1357]<\/a> F\u00fchrungsstab der Streikr\u00e4fte 2005, 31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1358\" name=\"_ftn1358\">[1358]<\/a> Thieser 2006, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1359\" name=\"_ftn1359\">[1359]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1360\" name=\"_ftn1360\">[1360]<\/a> Schwarz 1983, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1361\" name=\"_ftn1361\">[1361]<\/a> Thieser 2006, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1362\" name=\"_ftn1362\">[1362]<\/a> bei der Sicherheitskonferenz 2007 waren 90 SoldatInnen in Einsatz, die mit der Wahrnehmung des Hausrechts beauftragt waren, BT-Drs. 16\/4312 v. 9.2.2007, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1363\" name=\"_ftn1363\">[1363]<\/a> BT-Drs. 16\/143 v. 6.12.2005, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1364\" name=\"_ftn1364\">[1364]<\/a> BT-Drs. 16\/2387 v. 10.8.2006, 4-6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1365\" name=\"_ftn1365\">[1365]<\/a> BT-Drs. 16\/7428 v. 6.12.2007, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1366\" name=\"_ftn1366\">[1366]<\/a> BT-Drs. 16\/7427 v. 6.12.2007, 5. In Heiligendamm wurde allein zur Absicherung der milit\u00e4rischen Sanit\u00e4tseinrichtungen ein \u201eschichtf\u00e4higes Feldj\u00e4gerkontingent von 83 Soldaten eingesetzt\u201c, s. BT-Drs. 16\/6046 v. 11.7.2007, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1367\" name=\"_ftn1367\">[1367]<\/a> BT-Drs. 16\/4312 v. 9.2.2007, 3; BT-Drs. 16\/2387 v. 10.8.2006, 4-6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1368\" name=\"_ftn1368\">[1368]<\/a> BT-Drs. 16\/4312 v. 7.2.2007, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1369\" name=\"_ftn1369\">[1369]<\/a> Interview B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1370\" name=\"_ftn1370\">[1370]<\/a> s. Walter 2005, 35; Heinke 2005, 20. Bereits 1977 hie\u00df es, es sei \u201eeine Zusammenarbeit zwischen Polizei und den f\u00fcr innerbetriebliche Ordnungsangelegenheiten zust\u00e4ndigen Feldj\u00e4gern, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD) und den Sicherheitsbeauftragten der St\u00e4be notwendig und selbstverst\u00e4ndlich\u201c, Peterka 1977, 8. In welchem Umfang dies praktiziert wurde, ist unbekannt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1371\" name=\"_ftn1371\">[1371]<\/a> so die Wiedergabe durch den Abgeordneten Merten in Rheinland-Pfalz LT PlPr 14\/110 v. 16.2.2006, 7307<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1372\" name=\"_ftn1372\">[1372]<\/a> Heinke 2005, 20<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1373\" name=\"_ftn1373\">[1373]<\/a> F\u00fchrungsstab der Streitkr\u00e4fte 2005, 31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1374\" name=\"_ftn1374\">[1374]<\/a> Marischka 2007, 26 unter Bezug auf einen Beitrag in der \u201eFeldzeitung f\u00fcr das Kosovo\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1375\" name=\"_ftn1375\">[1375]<\/a> BT-Drs. 16\/6589 v. 9.10.2007, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1376\" name=\"_ftn1376\">[1376]<\/a> BT-Drs. 16\/6589 v. 9.10.2007, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1377\" name=\"_ftn1377\">[1377]<\/a> BT-Drs. 16\/6589 v. 9.10.2007, 3. Die Behauptung Marischkas, die Feldj\u00e4ger bildeten \u201eunter Federf\u00fchrung des deutschen Innenministeriums afghanische Polizeibeamte aus. Im Ausland kommandiert also das Innenministerium bereits Soldaten und bildet Polizisten milit\u00e4risch aus\u201c, ist durch die vorliegenden Informationen nicht zu belegen. Ein Kommando des Innenministeriums \u00fcber die Feldj\u00e4ger ist nirgendwo sichtbar.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1378\" name=\"_ftn1378\">[1378]<\/a> www.einsatz.bundeswehr.de&#8230; (Bericht \u00fcber die Feldj\u00e4gereinsatzkompanie im Kosovo v. 27.7.2007)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1379\" name=\"_ftn1379\">[1379]<\/a> Plotzki 2007, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1380\" name=\"_ftn1380\">[1380]<\/a> Thieser 2006, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1381\" name=\"_ftn1381\">[1381]<\/a> Die P8 ist auf eine Kampfentfernung von 50 m ausgelegt, die Magazinf\u00fcllung umfasst 15 bzw. 20 Patronen, s. BMVg 2002, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1382\" name=\"_ftn1382\">[1382]<\/a> Das G36 ist auf eine Kampfentfernung von 400 m ausgelegt, es hat eine Feuergeschwindigkeit von 750 Schuss pro Minute, eine Magazinf\u00fcllung umfasst 30 Patronen, BMVg 2002, 8f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1383\" name=\"_ftn1383\">[1383]<\/a> Thieser 2006, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1384\" name=\"_ftn1384\">[1384]<\/a> Tebd.; Euskirchen (2007) erw\u00e4hnt, dass der CRC-Zug im Kosovo \u00fcber \u201eoliv-gr\u00fcne und speziell gepanzerte Wasserwerfer\u201c verf\u00fcge.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1385\" name=\"_ftn1385\">[1385]<\/a> www.streitkraeftebasis.de&#8230; (Bericht v. 15.11.2005 \u00fcber die Ausstattung der Feldj\u00e4gertruppe).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1386\" name=\"_ftn1386\">[1386]<\/a> Lingens 1982, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1387\" name=\"_ftn1387\">[1387]<\/a> ebd., 1f.; s.a. Jess, Henkel-Ernst 1981, 27. Nach Kleiner (1977, 265 und 348) ist damit auch der Einsatz von Artillerie, Haubitzen und M\u00f6rsern (bei Eins\u00e4tzen nach Art. 87a Abs. 4 GG zul\u00e4ssig. Dies sollte allerdings in einem Ausf\u00fchrungsgesetz \u201egrundrechtsgebunden\u201c geregelt werden. Zwar sei dies schwierig, \u201eaber nur eine normative Ausgestaltung auch von Einzelheiten im Vollzug der Aufstandsbek\u00e4mpfung vermag das im Recht innerstaatlichen Streikr\u00e4ftehandelns keineswegs neue Prinzip m\u00f6glicher Schonung des St\u00f6rers neben dem der restriktiven Gegenwehr mit ad\u00e4quaten Mitteln nach im \u201aInneren Notstand\u2019 wenigstens ansatzweise auch rechtlich zu gleichem Rang aufr\u00fccken zu lassen.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1388\" name=\"_ftn1388\">[1388]<\/a> Heinke 2005, 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1389\" name=\"_ftn1389\">[1389]<\/a> Damit besteht z.B. die M\u00f6glichkeit, bei Unf\u00e4llen mit Bundeswehrbeteiligung, z.B. Flugzeugabst\u00fcrzen, die Unfallstelle zum milit\u00e4rischen Sicherheitsbereich zu erkl\u00e4ren und die Unfallstelle abzusichern. Problematisiert worden ist in den vergangenen Jahren die Einrichtung milit\u00e4rischer Sicherheitsbereiche bei \u00f6ffentlichen Gel\u00f6bnissen. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass die Formulierungen des Gesetzes (z.B. \u201edienstliche Aufgaben\u201c) zu weit ausgelegt w\u00fcrden, s. B\u00f6ttger 2003, 193<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1390\" name=\"_ftn1390\">[1390]<\/a> L\u00fcck 1999, 197<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1391\" name=\"_ftn1391\">[1391]<\/a> Heinen 1998, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1392\" name=\"_ftn1392\">[1392]<\/a> \u201eDer Soldat begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1393\" name=\"_ftn1393\">[1393]<\/a> Lingens 1982, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1394\" name=\"_ftn1394\">[1394]<\/a> L\u00fcck 1999, 193 (Vergleich \u00a7 15 Abs. 2 mit \u00a7 43 ME PolG)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1395\" name=\"_ftn1395\">[1395]<\/a> ebd., 195<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1396\" name=\"_ftn1396\">[1396]<\/a> Noetzel, Schreer 2006, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1397\" name=\"_ftn1397\">[1397]<\/a> BMVg 2004a, 31, auch S. 26: \u201eHochqualifizierte Spezialkr\u00e4fte sind zu reaktionsschnellen Operationen bef\u00e4higt, die mir herk\u00f6mmlichen Kr\u00e4ften nicht oder nicht ausreichend erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1398\" name=\"_ftn1398\">[1398]<\/a> Scholzen 2005, 29<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1399\" name=\"_ftn1399\">[1399]<\/a> Der Einsatz auf eine H\u00f6chstgrenze von 100 Soldaten festgelegt. Das Mandat auf die Beteiligung an OEF bezogene Mandat wurde am 13.11.2008 wieder vom Bundestag gestrichen. Allerdings war das KSK auch weiterhin in Afghanistan t\u00e4tig, was der \u00d6ffentlichkeit erst durch seine \u2013 vermeintliche \u2013 Beteiligung an der Bombardierung der beiden entf\u00fchrten Tanklastwagen im September 2009 bekannt wurde, s. Frankfurter Rundschau v. 11.12.2009.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1400\" name=\"_ftn1400\">[1400]<\/a> Noetzel, Schreer 2006, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1401\" name=\"_ftn1401\">[1401]<\/a> So die euphemistische Umschreibung bei Schreer, Noetzel (2007) f\u00fcr den Umstand, dass das gezielte T\u00f6ten dem KSK nur bei Gefahr f\u00fcr Leib und Leben erlaubt ist.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1402\" name=\"_ftn1402\">[1402]<\/a> Insbesondere die Weigerung an sog. \u201eCapture-or-kill-Missionen\u201c teilzunehmen bzw. enttarnte Missionen abzubrechen statt den Zeugen zu t\u00f6ten, s. Kommando o.J.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1403\" name=\"_ftn1403\">[1403]<\/a> lt. Dicke (1999, 8) wurden die Krisenreaktionskr\u00e4fte \u201ef\u00fcr Teilbereiche ihrer Aufgaben bei der GSG 9 ausgebildet\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1404\" name=\"_ftn1404\">[1404]<\/a> insgesamt Kommando 2009; s.a. Stolle 2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1405\" name=\"_ftn1405\">[1405]<\/a> etwa beim G8-Gipfel in Heiligendamm, bei der M\u00fcnchener Sicherheitskonferenz oder bei Gel\u00f6bnissen auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1406\" name=\"_ftn1406\">[1406]<\/a> Euskirchen 2007, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1407\" name=\"_ftn1407\">[1407]<\/a> Geis 2005, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1408\" name=\"_ftn1408\">[1408]<\/a> Geser 1996, 50<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1409\" name=\"_ftn1409\">[1409]<\/a> s. Maringer 2008, 63<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1410\" name=\"_ftn1410\">[1410]<\/a> Winter 2003, 543-548<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1411\" name=\"_ftn1411\">[1411]<\/a> Haltiner (2003, 179-182) sieht nur zwei Alternativen: entweder das Milit\u00e4r zieht sich zur\u00fcck, weil es sich um Polizeiaufgaben handelt, oder es kommt \u2013 wof\u00fcr der Autor pl\u00e4diert \u2013 zu einer \u201egezielte(n) Flexibilisierung der Milit\u00e4rstrukturen\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1412\" name=\"_ftn1412\">[1412]<\/a> Royl 1997, 87<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1413\" name=\"_ftn1413\">[1413]<\/a> ebd., 98<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1414\" name=\"_ftn1414\">[1414]<\/a> Royl 1997, 89 (unter Bezug auf ein Arbeitspapier des Zentrums f\u00fcr innere F\u00fchrung der Bundeswehr von 1991)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1415\" name=\"_ftn1415\">[1415]<\/a> Apelt 2009, 159<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1416\" name=\"_ftn1416\">[1416]<\/a> s. z.B. die Beitr\u00e4ge in Jaberg, Biehl, Mohrmann, Torberg 2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1417\" name=\"_ftn1417\">[1417]<\/a> Bundesregierung 2004, 8 und 33f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1418\" name=\"_ftn1418\">[1418]<\/a> Bundesverfassungsgericht 1994<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1419\" name=\"_ftn1419\">[1419]<\/a> Ausw\u00e4rtiges Amt o.J., 7. \u201eDer umfassende Ansatz\u201c, so Rummel (2006, o.S.), \u201eist ein Markenzeichen, das die ESVP deutlich von anderen Konzepten unterscheidet. Allerdings hinkt das zivile Krisenmanagement noch deutlich hinter dem milit\u00e4rischen her\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1420\" name=\"_ftn1420\">[1420]<\/a> Vertrag von Amsterdam 1997, Art. 17 Abs. 2. Mit Bezug auf die European Security Strategy vom Dezember 2003 wurde das \u201eHeadline Goal 2010\u201c 2004 best\u00e4tigt. Bis 2010 verpflichteten sich die Staaten auf die Realisierung eines \u201ecoherent approach\u201c: \u201eThis inclucdes humanitarian and rescue taskss, peace-keeping tasks, tasks of combat forces in crisis management, including peacemaking\u201c, RD 6309\/6\/04 Rev. 6 v. 4.5.2004. Im Dezember 2004 beschloss der Europ\u00e4ische Rat das \u201eCivilian Headline Goal 2008\u201c, durch das die Mitgliedstaaten sich zur intensiveren zivilen Krisenintervention verpflichteten, s. Mutz, Schoch, Hauswedell, Hippler, Ratsch 2006, 258.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1421\" name=\"_ftn1421\">[1421]<\/a> Reeb 2009, 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1422\" name=\"_ftn1422\">[1422]<\/a> Institutionell hat sich das in der Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus niedergeschlagen. Diesem geh\u00f6ren Beamte der Kommission, des Ratssekretariats und der Mitgliedstaaten an. Er arbeitet dem Ausschuss f\u00fcr die zivilen Aspekte des Krisenmanagements (CIVCOM) zu. Dieser Ausschuss wird einerseits als Fachgremium durch das PSK genutzt, gleichzeitig bildet er ein Bindeglied zwischen Rat, Kommission und Mitgliedstaaten, Rummel 2006, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1423\" name=\"_ftn1423\">[1423]<\/a> Ausw\u00e4rtiges Amt o.J., 7; s.a. die Kurzdarstellung: Bund-\/L\u00e4nder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1424\" name=\"_ftn1424\">[1424]<\/a> Braunstein, Meyer, Vogt 2001, 44<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1425\" name=\"_ftn1425\">[1425]<\/a> Holzberger 2008, 42. Die Einsatzformen k\u00f6nnen lassen sich auch als \u201eexekutiv\u201c und \u201econsultative policing\u201c unterscheiden, s. Harder 2005, 11.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1426\" name=\"_ftn1426\">[1426]<\/a> Bund-\/L\u00e4nder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen 2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1427\" name=\"_ftn1427\">[1427]<\/a> Holzberger 2008, 43. Auf der Police Capabilities Commitment Conference stellten Spanien, Frankreich, Italien und Portugal insgesamt 13 IPUs zur Verf\u00fcgung, die Personalst\u00e4rke der Einheiten schwankt je nach Land zwischen 70 und 120, s. Buwitt 2001, 20.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1428\" name=\"_ftn1428\">[1428]<\/a> Holzberger 2008, 45<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1429\" name=\"_ftn1429\">[1429]<\/a> s. Valpolini 2008, obwohl es sich eigentlich, wie Holzberger (2008, 46) betont, nicht um einen Substitution-Einsatz handelte.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1430\" name=\"_ftn1430\">[1430]<\/a> Holzberger 2008, 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1431\" name=\"_ftn1431\">[1431]<\/a> Walter 2006, 118; RD 14056\/2\/00 v. 4.12.2000, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1432\" name=\"_ftn1432\">[1432]<\/a> RD 6309\/04 Rev. 6, v. 4.5.2004, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1433\" name=\"_ftn1433\">[1433]<\/a> Capabilities 2004, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1434\" name=\"_ftn1434\">[1434]<\/a> Capabilities 2004, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1435\" name=\"_ftn1435\">[1435]<\/a> 29 mal wurde humanit\u00e4re Hilfe geleistet, in 21 F\u00e4llen erfolgte der Einsatz aufgrund von Erbeben, 21 mal wegen D\u00fcrren und 9 mal wegen Hochwasser, s. Pfl\u00fcger 2006, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1436\" name=\"_ftn1436\">[1436]<\/a> Pfl\u00fcger 2006, 1. Dies Abfolge beschreibt auch Arrington (2002, 541) mit dem Hinweis, mit der Ausweitung der Aktivit\u00e4ten \u201epublic support has expended as well\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1437\" name=\"_ftn1437\">[1437]<\/a> Blumenwitz 2002, 103<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1438\" name=\"_ftn1438\">[1438]<\/a> Geis 2005, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1439\" name=\"_ftn1439\">[1439]<\/a> Gie\u00dfmann, Wagner, 2009, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1440\" name=\"_ftn1440\">[1440]<\/a> BT-Drs. 16\/6283 v. 26.8.2007, 2. 191.538 h\u00e4tten \u201ebisher an keinem Auslandseinsatz\u201c teilgenommen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1441\" name=\"_ftn1441\">[1441]<\/a> Nach Angaben der Bundesregierung fanden zwischen 1997 und 2006 mindestens 34 Missionen mit Bundeswehrbeteiligung statt. \u00dcberwiegend handelte es sich dabei um Beobachtungs- oder Beratungsmissionen mit sehr geringem Personaleinsatz, s. BT-Drs. 16\/6283 v. 26.8.2007, 31.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1442\" name=\"_ftn1442\">[1442]<\/a> BMVg 2005a, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1443\" name=\"_ftn1443\">[1443]<\/a> Am 1.11.2009 waren 8.120 deutsche Soldaten im Auslandseins\u00e4tzen, Gie\u00dfmann, Wagner 2009, 3.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1444\" name=\"_ftn1444\">[1444]<\/a> Jaberg, Biehl, Mohrmann, Tomforde 2009, 14f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1445\" name=\"_ftn1445\">[1445]<\/a> Gie\u00dfmann, Wagner 2009, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1446\" name=\"_ftn1446\">[1446]<\/a> auch f\u00fcr Mitglieder des Verteidigungsausschusses ist kein genaues T\u00e4tigkeitsprofil der eingesetzten Soldaten herstellbar, Interview Pol<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1447\" name=\"_ftn1447\">[1447]<\/a> So die parlamentarische Staatssekret\u00e4rin in BMVg in BT-PlPr 14\/139 v. 6.12.2000, 13569. Der Betrieb eines Gef\u00e4ngnisses im Kosovo wird auch erw\u00e4hnt von Braunstein, Meyer, Vogt 2001, 42.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1448\" name=\"_ftn1448\">[1448]<\/a> Tegtmeyer, Emenet 2000, 338<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1449\" name=\"_ftn1449\">[1449]<\/a> BMVg 2005a, 26-35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1450\" name=\"_ftn1450\">[1450]<\/a> bezogen auf Afghanistan: Noetzel, Schreer 2008, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1451\" name=\"_ftn1451\">[1451]<\/a> Auch bei EU-Eins\u00e4tzen existieren ROEs. Nach Angaben des Center of Excellence for Stability of Police Units (2005, o.S.) hat die EU ein \u201eCompendium of principles for the use of force and consequent guidance for the issues of rules of engagement (ROE) for police officers participating in EU crisis management operations\u201c erstellt, um ein \u201ecodified understanding of the use of force in operations.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1452\" name=\"_ftn1452\">[1452]<\/a> zit. n. Weber 2001, 76<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1453\" name=\"_ftn1453\">[1453]<\/a> Nach Royl (1997, 86) beginnen die ROE (er schreibt nicht welche) folgenderma\u00dfen: \u201eUnter Punkt 1 wird ihm das Recht auf Selbstverteidigung best\u00e4tigt.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1454\" name=\"_ftn1454\">[1454]<\/a> Heinz, Arend 2004, 81. Die Autoren zitieren aus einem Brief der Verteidigungsministeriums, in dem es hei\u00dft, in den ROEs w\u00fcrde \u201edem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bei Eingriffen in die Rechte Dritter &#8230; erheblicher Raum gegeben\u201c. S. den Abdruck der Afghanistan-Taschenkarte bei: Wohlgetan 2009, 309-310.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1455\" name=\"_ftn1455\">[1455]<\/a> s. Eisele 2004, 507. \u201eDa die wesentliche oberste Zielsetzung der Polizei eine Befriedung ist, ist im Ansatz die Polizei, d.h. eine polizeiliche Strategie gefragt, und nicht eine milit\u00e4rische des sich Behauptens, Niederschlagens und Siegens\u201c, St\u00fcmper 2004, 115.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1456\" name=\"_ftn1456\">[1456]<\/a> Blumenson 1971, 521<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1457\" name=\"_ftn1457\">[1457]<\/a> ebd., 523; Blumensohn 1976, 55: \u201eDeterrence rather than force is the solution to disorder.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1458\" name=\"_ftn1458\">[1458]<\/a> Walter 2006b, 127 mit Bezug auf den Bericht von HRW (Human Rights Watch 2004) und die Presseerkl\u00e4rung unter: www.hrw.org\/de\/news\/2004\/07\/26\/kosovo-nato-und-vereinte-nationen-versagen-bei-minderheitenschutz, der<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1459\" name=\"_ftn1459\">[1459]<\/a> Thiele 2007, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1460\" name=\"_ftn1460\">[1460]<\/a> BT-Drs. 15\/3599 v. 15.7.2004, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1461\" name=\"_ftn1461\">[1461]<\/a> BT-Drs. 15\/3599 v. 15.7.2004, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1462\" name=\"_ftn1462\">[1462]<\/a> Kurzfristig wurden die entsprechenden Gegenst\u00e4nde im Sommer 2004 vom Bundesgrenzschutz der Bundeswehr im Kosovo zur Verf\u00fcgung gestellt, s. Dicke 2005, 19; Scholzen 2005, 5,<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1463\" name=\"_ftn1463\">[1463]<\/a> jenseits der Schutzweste und des Einsatzehelms, die alle Soldaten besitzen, verf\u00fcgt nur ein Teilkontingent \u00fcber die CRC-Sonderausstattung, BT-Drs. 17\/3599 v. 15.7.2004, 8. Euskirchen 2007 spricht nur vom \u201eCRC-Zug der Milit\u00e4rpolizei\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1464\" name=\"_ftn1464\">[1464]<\/a> Gaebel 2006, 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1465\" name=\"_ftn1465\">[1465]<\/a> Mainz 2004, 23<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1466\" name=\"_ftn1466\">[1466]<\/a> Weber 2001, 77; BT-Drs. 15\/3599 v. 15.7.2004. 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1467\" name=\"_ftn1467\">[1467]<\/a> Thiele 2007, o.S.; BR-Drs. 485\/04. Im Dezember 2005 teilte die Bundesregierung allerdings mit, die deutschen KFOR-Einheiten seien mit Pfefferspray ausgestattet, BT-Drs. 16\/143 v. 6.12.2005, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1468\" name=\"_ftn1468\">[1468]<\/a> Gaebel 2006, 41f., nahezu wortgleich die Definition der Bundesregierung in BT-Drs. 16\/9398 v. 30.5.2008, 2 (u.a. wurde \u201eKollateralschaden\u201c durch \u201eunbeabsichtigte Begleitsch\u00e4den\u201c ersetzt)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1469\" name=\"_ftn1469\">[1469]<\/a> Sch\u00fcrkes, Marischka 2009, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1470\" name=\"_ftn1470\">[1470]<\/a> lt BT-Drs. 16\/9398 v. 30.5.2008, 3: \u201eKonzept f\u00fcr die Nutzung nicht-letaler Wirkmittel (NLW) durch Kr\u00e4fte des Heeres bei Friedensmissionen\u201c v. 8.9.2000 und \u201eKonzept Kontrolle von Menschenmengen und gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen (Crowd and Riot Control) bei Eins\u00e4tzen der Bundeswehr im Ausland\u201c, j\u00fcngste Fassung v. 17.1.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1471\" name=\"_ftn1471\">[1471]<\/a> BT-Drs. 16\/9398 v. 30.5.2008, 7-9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1472\" name=\"_ftn1472\">[1472]<\/a> Die Einf\u00fchrung bei den Einsatzkr\u00e4ften des Heeres ist in der Regel vorgesehen, etwa den Wasserwerferaufsatz f\u00fcr den DURO oder den tragbaren Wasserwerfer, Gaebel 2006, 44<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1473\" name=\"_ftn1473\">[1473]<\/a> s. Thieser 2006, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1474\" name=\"_ftn1474\">[1474]<\/a> Gaebel 2006, 43<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1475\" name=\"_ftn1475\">[1475]<\/a> Nach Angaben der Bundesregierung waren 2008 \u201ekeine Wasserwerfer bei deutschen Einsatzkontingenten im Ausland stationiert\u201c, BT-Drs. 16\/9398 v. 30.5.2008, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1476\" name=\"_ftn1476\">[1476]<\/a> Nach Angaben der Bundesregierung darf die Wuchtmunition \u201enur von besonders ausgebildetem Personal und nur gegen eindeutig identifizierte Gewaltt\u00e4ter, die aus einer Menschenmenge heraus handeln und die bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnen, eingesetzt werden\u201c, BT-Drs. 15\/3599 v. 15.7.2004, 8. Die Munition kann aus der Granatpistole oder mit einem Anbauger\u00e4t des Gewehrs G36 verschossen werden. Nach Gaebel (2006, 43) ist sie darauf ausgelegt, Einzelpersonen bis auf eine Entfernung von 40 m gezielt handlungsunf\u00e4hig zu machen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1477\" name=\"_ftn1477\">[1477]<\/a> Nach Angaben der Bundesregierung waren 2008 \u201ekeine Wasserwerfer bei deutschen Einsatzkontingenten im Ausland stationiert\u201c, BT-Drs. 16\/9398 v. 30.5.2008, 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1478\" name=\"_ftn1478\">[1478]<\/a> Nicht bekannt ist, \u00fcber welche Best\u00e4nde dieser Waffen die Bundeswehr verf\u00fcgt, da entsprechende Dokumente als Verschlusssache eingestuft sind, s. Sch\u00fcrkes, Marischka 2009, 11.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1479\" name=\"_ftn1479\">[1479]<\/a> Gaebel 2006, 40<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1480\" name=\"_ftn1480\">[1480]<\/a> ebd., 44<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1481\" name=\"_ftn1481\">[1481]<\/a> nach der \u00dcbersicht bei Gaebel 2006, 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1482\" name=\"_ftn1482\">[1482]<\/a> Schaum zum Fixieren von Personengruppen wurden 1995 von der US-Armee in Somalia gegen anr\u00fcckende Menschenmassen bei der Essensausgabe eingesetzt, s. Marischka 2007, 29<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1483\" name=\"_ftn1483\">[1483]<\/a> Marischka (2007, 29) schildert das \u201eActive Denial System\u201c, das hochenergetische Mikrowellen aussendet, die auf der Haut ein Gef\u00fchl der Verbrennung in der Intensit\u00e4t eines Sonnenbrandes verursachen; nur wenn Metallgegenst\u00e4nde am K\u00f6rper getragen werden kommt es zu Hautverbrennungen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1484\" name=\"_ftn1484\">[1484]<\/a> Gaebel 2006, 44<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1485\" name=\"_ftn1485\">[1485]<\/a> von wem wird nicht gesagt, aber vermutlich vom Verteidigungsministerium oder einer nachgeordneten Dienststelle<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1486\" name=\"_ftn1486\">[1486]<\/a> Gaebel 2006, 44. Der Autor arbeitete zum damaligen Zeitpunkt im F\u00fchrungsstab des Heeres.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1487\" name=\"_ftn1487\">[1487]<\/a> Entsprechende Vorhaben waren dem Vertretern des Ministeriums beim Gespr\u00e4ch im Januar 2010 nicht bekannt. Gemutma\u00dft wurde, es handele sich um \u201eperspektivische Erwartungshaltungen aus Sicht des Heeres\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1488\" name=\"_ftn1488\">[1488]<\/a> BT-Drs. 16\/11961, S. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1489\" name=\"_ftn1489\">[1489]<\/a> ebd., 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1490\" name=\"_ftn1490\">[1490]<\/a> ebd., 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1491\" name=\"_ftn1491\">[1491]<\/a> BT-Drs. 15\/3599 v. 15.7.2004, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1492\" name=\"_ftn1492\">[1492]<\/a> F\u00fchrungsstab der Streitkr\u00e4fte 2005, 57; www.feldjaeger-stabsdienstschule.bundeswehr.de&#8230; (Bericht \u00fcber die \u201eLehrgruppe A\u201c v. 18.12.2009)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1493\" name=\"_ftn1493\">[1493]<\/a> so die Absicht der Bundesregierung im Sommer 2004 lt. BT-Drs. 15\/3599 v. 15.7.2004, 8f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1494\" name=\"_ftn1494\">[1494]<\/a> Die \u00dcbungsszenarien zeigen im \u00fcbrigen, dass der Schutz der Interventionskr\u00e4fte in das Zentrum der CRC-Aktivi\u00e4ten r\u00fcckt, s. Sch\u00fcrkes, Marischka 2009, 13-16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1495\" name=\"_ftn1495\">[1495]<\/a> www.einsatz.bundeswehr.de&#8230; (Bericht \u201eLogistik in der ersten Reihe\u201c v. 3.7.2007). Aus dem Bericht eines Beteiligten Soldaten: \u201eSteine folgen an die Schilder, \u201aDemonstranten\u2018 versuchten uns mit Holzlatten abzudr\u00e4ngen, w\u00e4hrend wir mit dem Erkundungstrupp zur Barrikade vorr\u00fcckten. Kommunikation, Entschlossenheit und eine gute F\u00fchrung waren stets Bestandteil der ganzen Ausbildung \u2013 es hat Spa\u00df gemacht, dabei zu sein\u201c, ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1496\" name=\"_ftn1496\">[1496]<\/a> BT-Drs. 16\/6283 v. 26.8.2007, 10.4.2006, 35 (die Antwort gibt nur einen Ausschnitt wieder, weil nach Menschenhandel und Prostitution gefragt worden war)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1497\" name=\"_ftn1497\">[1497]<\/a> aus der Antwort des parlamentarischen Staatssekret\u00e4rs l\u00e4sst sich entnehmen, dass in der einsatzvorbereitenden Ausbildung die folgenden Themen behandelt wurden: \u201eRechtsstellung des Soldaten\u201c, \u201eVerh\u00e4ltnis zur Bev\u00f6lkerung\u201c, \u201eLand und Leute\u201c, \u201eLandeskunde\u201c, \u201eKriminalit\u00e4t und Verbreitung der Prostitution\u201c, \u201eUmgang mit Stress und Unw\u00e4gbarkeiten\u201c, BT-Drs. 16\/1240 v. 13.4.2006, 35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1498\" name=\"_ftn1498\">[1498]<\/a> Entsprechende Frage beantwortet die Bundesregierung regelm\u00e4\u00dfig ausweichend. Beispiel: \u201e[Frage:] Sind gemeinsame Ausbildungsprogramme mit der Bundeswehr geplant? [Antwort:] Nein. Polizei und Bundeswehr unterst\u00fctzen sich gegenseitig nach M\u00f6glichkeit im Rahmen der Vorbereitung des eigenen Personals auf den Auslandseinsatz, z.B. durch den Austausch von Referenten\u201c, BT-Drs. 15\/5923 v. 18.7.2005, 5. S.a. BT-Drs. 16\/143 v. 6.12.2005, 2: Gefragt nach polizeilich-milit\u00e4rischen Kooperationen zur Aufstands- oder Terrorismusbek\u00e4mpfung, verneint die Regierung immer mit dem Zusatz \u201eim Inland\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1499\" name=\"_ftn1499\">[1499]<\/a> Krause 2004, 30<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1500\" name=\"_ftn1500\">[1500]<\/a> Brandenburg LT-Drs. 4\/662 v. 3.2.2005. Bekannt wurde dies, weil die Einsatzhundertschaft zu einem Einsatz wegen einer Nazi-Demonstration nach Potsdam gerufen wurden, und die Soldaten sie begleiteten. Dass die Soldaten Fleckentarnparkas, Einsatzhosen und Baretts trugen, wurde mit der schlechten Witterungslage begr\u00fcndet. Die Berliner Innenverwaltung wies zudem darauf hin, dass alle Soldaten unbewaffnet waren.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1501\" name=\"_ftn1501\">[1501]<\/a> Gerade f\u00fcr Operationen im urbanen Umfeld sind Daten etwa \u00fcber die Befahrbarkeit und den Zustand von Stra\u00dfen und Br\u00fccken, \u00fcber die Wasserversorgung und sonstige Infrastruktur besonders wichtig. Bereits in \u201eeiner fr\u00fchen Phase der Angriffsvorbereitung\u201c werde der Soldat in Zukunft \u201eDaten \u00fcber den zu nehmenden Raum erheben, auswerten und im gemeinsamen Lagebild digital verf\u00fcgbar machen\u201c, Pionierunterst\u00fctzung 2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1502\" name=\"_ftn1502\">[1502]<\/a> Moniac 2008, 56<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1503\" name=\"_ftn1503\">[1503]<\/a> s. insgesamt Moniac 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1504\" name=\"_ftn1504\">[1504]<\/a> Lange 2006, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1505\" name=\"_ftn1505\">[1505]<\/a> s. die deutsche Infanterie. Aus Tradition modern, in: Beh\u00f6rdenSpiegel April 2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1506\" name=\"_ftn1506\">[1506]<\/a> s. Braunstein, Meyer, Vogt 2001; Paul 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1507\" name=\"_ftn1507\">[1507]<\/a> F\u00fchrungsstab der Streitkr\u00e4fte 2005, 28<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1508\" name=\"_ftn1508\">[1508]<\/a> www.bundeswehr.de&#8230; (CIMIC<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1509\" name=\"_ftn1509\">[1509]<\/a> F\u00fchrungsstab der Streitkr\u00e4fte 2005, 28<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1510\" name=\"_ftn1510\">[1510]<\/a> BMVg 2004c, 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1511\" name=\"_ftn1511\">[1511]<\/a> Ludwig 2007, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1512\" name=\"_ftn1512\">[1512]<\/a> ebd., 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1513\" name=\"_ftn1513\">[1513]<\/a> Die T\u00e4tigkeit der CIMIC-Soldaten kann sich auch auf den Kauf von Windeln oder Lebensmittel f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung erstrecken, s. den Bericht aus dem Kosovo: Thiele 2007, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1514\" name=\"_ftn1514\">[1514]<\/a> Paul 2008, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1515\" name=\"_ftn1515\">[1515]<\/a> Ludwig 2007, 6; mit denselben Worten stellt B\u00f6tel (2007) die Arbeit dar, mit dem Nachsatz: \u201eMit \u201aGeheimdienst\u2018 hat das alles nichts zu tun\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1516\" name=\"_ftn1516\">[1516]<\/a> Auch auf diese Debatte kann hier nicht eingegangen werden, s. Finckh, Finckh-Kr\u00e4mer 2006.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1517\" name=\"_ftn1517\">[1517]<\/a> Thielmann 2009, 225. Hinzu kommt das Deutsche Polizei Projektteam in Afghanistan (GPPT AFG), s. www.bundespolizei.de&#8230; (Internationale Polizeimissionen)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1518\" name=\"_ftn1518\">[1518]<\/a> BT-Drs. 16\/11966 v. 16.2.2009, 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1519\" name=\"_ftn1519\">[1519]<\/a> Diese Bestimmung wurde erst 1994 in das Gesetz eingef\u00fcgt, Walter 2002, 5. Bis 1994 hatten deutsche PolizstInnen an f\u00fcnf Missionen teilgenommen. Walter weist auch darauf hin, dass der Bundesgrenzschutz noch vor der Bundeswehr \u201ebereits aufgrund politischer Entscheidungen und au\u00dferhalb geschriebenen Rechts im Ausland eingesetzt und &#8230; damit der erste uniformierte Verband der Bundesrepublik \u00fcberhaupt (war), der im Rahmen friedenserhaltender Ma\u00dfnahmen der UN au\u00dferhalb des Hoheitsgebiets t\u00e4tig wurde\u201c. Fischer-Lesacano (2004, 73) weist darauf hin, dass durch die Formulierung, der BGS k\u00f6nne an \u201epolizeilichen und anderen nicht-milit\u00e4rischen Ma\u00dfnahmen\u201c im Ausland mitwirken, dessen Umwandlung zu \u201eeiner multifunktionalen Einsatztruppe\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1520\" name=\"_ftn1520\">[1520]<\/a> Auslandseins\u00e4tze 2004, 12; BT-Drs. 15\/3599 v. 15.7.2004, 2-4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1521\" name=\"_ftn1521\">[1521]<\/a> ebd., 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1522\" name=\"_ftn1522\">[1522]<\/a> BT-Drs. 16\/3673 v. 30.11.2006, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1523\" name=\"_ftn1523\">[1523]<\/a> s. Stolle 2003, 29-31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1524\" name=\"_ftn1524\">[1524]<\/a> Walter 2002, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1525\" name=\"_ftn1525\">[1525]<\/a> Man kann dies als ein erster Versuch betrachten, von polizeilicher Seite die Kluft zwischen milit\u00e4rischen und polizeilichen F\u00e4higkeiten zu schlie\u00dfen; das Pendant von milit\u00e4rischer Seite stellen die Ver\u00e4nderungen im Hinblick auf CRC dar, zum allgemeinen Trend der Ann\u00e4hrung, die aus der Orientierung am neuen Sicherheitsbegriff resultiere, s. Haltiner 2004, 477.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1526\" name=\"_ftn1526\">[1526]<\/a> Thielmann 2009, 257. 2006 wurde eine zweite Einsatzhundertschaft in Gifhorn gebildet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1527\" name=\"_ftn1527\">[1527]<\/a> BT-Drs. 15\/5923 v. 18.7.2005, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1528\" name=\"_ftn1528\">[1528]<\/a> BT PlPr 16, 217 v. 4.3.2008, 22384<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1529\" name=\"_ftn1529\">[1529]<\/a> BT-Drs. 15\/5923 v. 18.7.2005, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1530\" name=\"_ftn1530\">[1530]<\/a> Walter 2006b, 135<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1531\" name=\"_ftn1531\">[1531]<\/a> Auslandshundertschaft 2007, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1532\" name=\"_ftn1532\">[1532]<\/a> Stokar, Rede zu Protokoll, BT 6.3.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1533\" name=\"_ftn1533\">[1533]<\/a> Beh\u00f6rdenSpiegel M\u00e4rz 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1534\" name=\"_ftn1534\">[1534]<\/a> Gewerkschaft der Polizei 2008,5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1535\" name=\"_ftn1535\">[1535]<\/a> so der GdP-Vorsitzende Freiberg lt. Harder 2005, 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1536\" name=\"_ftn1536\">[1536]<\/a> nach \u00fcbereinstimmender Ansicht der Minister Schily (Innen) und (Struck) sollte durch Ver\u00e4nderungen beim BGS erreicht werden, dass die Bundeswehr von polizeilichen Aufgaben im Ausland entlastet werde, s. Pfl\u00fcger 2006, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1537\" name=\"_ftn1537\">[1537]<\/a> Buwitt 2001, 8f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1538\" name=\"_ftn1538\">[1538]<\/a> Walter 2006b, 125 am Beispiel der Daytoner Verifikationsmission in Bosnien-Herzegowina<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1539\" name=\"_ftn1539\">[1539]<\/a> GPPT AFG = German Police Project Team Afghanistan<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1540\" name=\"_ftn1540\">[1540]<\/a> diese Aufgabe wurde 2007 auf EUPOL AFG \u00fcbertragen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1541\" name=\"_ftn1541\">[1541]<\/a> BT-Drs. 16\/6703 v. 12.10.2007, 6. Nach Angaben der \u201eJahresbilanz 2008\u201c wurden zwischen 2002 und 2007 \u201eunter deutscher Leitung ingesamt 22.000 afghanische Polizisten vor Ort aus- und fortgebildet\u201c (Bundesministerium des Innern, Ausw\u00e4rtiges Amt 2009, 2.An der von Deutschland errichteten Polizeiakademie sind nach Angaben der Bundesregierung bis Ende 2006 ca. 126.000 Streifenpolizisten aus- oder fortgebildet worden, s. Kugelmann 2007, 10.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1542\" name=\"_ftn1542\">[1542]<\/a> Bundesministerium des Innern, Ausw\u00e4rtiges Amt 2009, 2. Es wurden 630 ANCOP- und 200 QRF-Angeh\u00f6rige fortgebildet, ebd., 6. Unabh\u00e4ngig davon bildeten die USA 60.000 Streifenpolizisten in Kurzlehrg\u00e4ngen aus. Au\u00dferdem wurde eine auf 12.000 Personen angelegte Hilfspolizei aufgestellt, die in zehnt\u00e4gigen Kursen ebenfalls von den USA ausgebildet werden, Kempin, 2007, 2f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1543\" name=\"_ftn1543\">[1543]<\/a> Bundesministerium des Innern, Ausw\u00e4rtiges Amt 2009, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1544\" name=\"_ftn1544\">[1544]<\/a> BT-Drs. 16\/6589 v. 9.10.2007, 2. Das Kommando wurde inzwischen auf 45 SoldatInnen vergr\u00f6\u00dfert.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1545\" name=\"_ftn1545\">[1545]<\/a> BT-Drs. 16\/6589, v. 9.10.2007, 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1546\" name=\"_ftn1546\">[1546]<\/a> BT-Drs. 16\/6703 v. 12.10.2007, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1547\" name=\"_ftn1547\">[1547]<\/a> Bundesministerium des Innern, Ausw\u00e4rtiges Amt 2009, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1548\" name=\"_ftn1548\">[1548]<\/a> au\u00dferdem gew\u00e4hrleisteten die Feldj\u00e4ger auch die Sicherheit der PMTs, s. die Darstellung des BMI:, <a href=\"http:\/\/www.bmi.de\">www.bmi.de<\/a>&#8230; (Fragen und Antworten zum Focused District Develoment (FDD)), s.a. \u201eBundeswehr und Polizei: Zusammenarbeit im Auslandseinsatz\u201c, in: www.einsatz.bundeswehr.de&#8230;<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1549\" name=\"_ftn1549\">[1549]<\/a> Bundesministerium des Innern, Ausw\u00e4rtiges Amt 2009, 8<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1550\" name=\"_ftn1550\">[1550]<\/a> BT-Drs. 16\/11966 v. 16.2.2009, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1551\" name=\"_ftn1551\">[1551]<\/a> s.a. Sch\u00fcrkes, Marischka 2009, 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1552\" name=\"_ftn1552\">[1552]<\/a> Feldj\u00e4ger im KFOR-Einsatz v. 12.8.2009, www.streitkr\u00e4ftebasis.de &#8230; (4.9.2009)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1553\" name=\"_ftn1553\">[1553]<\/a> BT-Drs. 15\/3499 v. 15.7.2004, 4 u. 15\/5923 v. 18.7.2005, 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1554\" name=\"_ftn1554\">[1554]<\/a> Nur erw\u00e4hnt sei an dieser Stelle auch ein weiterer Aspekt, der in der politischen Diskussion gelegentlich eine Rolle spielt: n\u00e4mlich dass durch den Auslandseinsatz von Polizeien der Parlamentsvorbehalt, der bei milit\u00e4rischen Auslandseins\u00e4tzen gilt, ausgehebelt wird (Fischer-Lescano 2004, 69f.). Dieses Argument wird um so gewichtiger, wie Deutschland sich auf die Beteiligung \u201erobuster\u201c Polizeimissionen vorbereitet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1555\" name=\"_ftn1555\">[1555]<\/a> Reimer, Freudenberg 2004, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1556\" name=\"_ftn1556\">[1556]<\/a> BT-Drs. 16\/1285 v. 25.4.2006, 3. Demgegen\u00fcber hatte Verteidigungsminister Struck im April 2004 betont: \u201ePolizeiliche und milit\u00e4rische Aufgaben werden aber auch bei Auslandseins\u00e4tzen nicht vermischt.\u201c In Afghanistan Streitende Volksgruppen auseinander zu halten, die Armee auszubilden oder die zivile Wiederaufbauhilfe zu sch\u00fctzen, seien Teil des milit\u00e4rische Auftrags, Struck 2004.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1557\" name=\"_ftn1557\">[1557]<\/a> Sch\u00e4uble, St\u00fcmper, Greiner 2000, 162<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1558\" name=\"_ftn1558\">[1558]<\/a> Tegtmeier, Emenet 2000, 337<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1559\" name=\"_ftn1559\">[1559]<\/a> St\u00fcmper 2006, 25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1560\" name=\"_ftn1560\">[1560]<\/a> St\u00fcmper 2004, 115<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1561\" name=\"_ftn1561\">[1561]<\/a> Walter 2002, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1562\" name=\"_ftn1562\">[1562]<\/a> ebd., 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1563\" name=\"_ftn1563\">[1563]<\/a> deren Problematik liegt nicht in der Vermischung mit Milit\u00e4raufgaben, sondern in den westlichen Modellen staatlicher Sicherheitsgew\u00e4hrleistung, die exportiert werden<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1564\" name=\"_ftn1564\">[1564]<\/a> so Engelhardt 2004, 102<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1565\" name=\"_ftn1565\">[1565]<\/a> Funk 2003, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1566\" name=\"_ftn1566\">[1566]<\/a> Interviews B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1567\" name=\"_ftn1567\">[1567]<\/a> Harder (2005, 12) stellt bange die Frage, ob die im Ausland eingesetzten Polizisten \u201eZuhause zuk\u00fcnftig die gleichen Aufgaben erledigen, wie im Einsatzland\u201c. So lange die Beamten im Ausland blo\u00df beratend und unterst\u00fctzend t\u00e4tig sind, ist das kaum problematisch. Auch ist der Umfang der PolizistInnen mit Auslandserfahrung so klein, das Folgen f\u00fcr das polizeiliche Handeln im Inland kaum zu erwarten sind.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1568\" name=\"_ftn1568\">[1568]<\/a> s. allgemein Haltiner 2003, 182<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1569\" name=\"_ftn1569\">[1569]<\/a> Demokratie- und b\u00fcrgerrechtlich vertr\u00e4glich sollte die Einbindung durch verfahrensm\u00e4\u00dfige Sicherungen und durch ein restriktives Verst\u00e4ndnis jener \u201eNotstandsf\u00e4lle\u201c werden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1570\" name=\"_ftn1570\">[1570]<\/a> Ipsen 1978, 629; Schnupp 1966, 293; s.a. Matinez Soria 2004, 600; s.a. Werkentin 1978, 163 den Hamburger Innensenator Schmidt zitierend, der die Bewaffnung der Polizei mit Granatwerfern 1965 mit dem Argument pl\u00e4dierte, derart k\u00f6nne der Einsatz des Milit\u00e4rs im Innern unn\u00f6tig werden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1571\" name=\"_ftn1571\">[1571]<\/a> so \u00fcberzeugend: Waddington 1999 in der Auseinandersetzung mit Kraska 1999<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1572\" name=\"_ftn1572\">[1572]<\/a> Werkentin 1984, 204f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1573\" name=\"_ftn1573\">[1573]<\/a> Krings, Burkiczak 2002, 511<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1574\" name=\"_ftn1574\">[1574]<\/a> Bundesverfassungsgericht 2006, Rdnr. 128f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1575\" name=\"_ftn1575\">[1575]<\/a> gegen die die Tatsache spr\u00e4che, dass Soldaten erheblich billiger sind als Polizisten<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1576\" name=\"_ftn1576\">[1576]<\/a> manche Kritiker verlangen deshalb die \u201eeigentlich dringend notwenide() Verpolizeilichung des Milit\u00e4rs\u201c, Rose 2009, 223<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1577\" name=\"_ftn1577\">[1577]<\/a> Leggemann 2003, 279. Weil es schwieriger werde, konstabulierte Soldaten zum \u201ewarfighting\u201c zur\u00fcck zu erziehen, wachse der milit\u00e4rische Widerstand gegen die Verpolizeilichung des Milit\u00e4rs: \u201eIn an era of fewer and fewer troops and more and more commitments commandes are understandably reluctant to do anything that saps combat readiness\u201c, Dunlap 1999, 224.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1578\" name=\"_ftn1578\">[1578]<\/a> Struck 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1579\" name=\"_ftn1579\">[1579]<\/a> Blumenson 1971, 525: \u201eMilitary leaders dislike to be called to curb domestic disorder &#8230; they prefer to identify themselves with their fellow citizens &#8230;\u201c; s.a. Thackrah 1983, 47.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1580\" name=\"_ftn1580\">[1580]<\/a> Selbst die \u00dcbernahme von Wachdienst (Objektschutz) sei \u201emit einer Wehrpflichtarmee kaum darstellbar\u201c, Leggemann 2003, 279. S.a. die Bedenken der Gr\u00fcnen-Bundestagsfraktion: BT-Drs. 16\/359 v. 12.1.2006, 1.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1581\" name=\"_ftn1581\">[1581]<\/a> Wachtler 1986, 219<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1582\" name=\"_ftn1582\">[1582]<\/a> Vogt 1992, 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1583\" name=\"_ftn1583\">[1583]<\/a> Lepsius 1997, 360<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1584\" name=\"_ftn1584\">[1584]<\/a> Grubert 1997, 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1585\" name=\"_ftn1585\">[1585]<\/a> Clement 2005, 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1586\" name=\"_ftn1586\">[1586]<\/a> Nach \u201ePolizei\u201c und \u201eBundesverfassungsgericht\u201c steht die Bundeswehr an dritter Stelle, wenn danach gefragt wird, wie gut oder schlecht die jeweils \u00fcbertragenen Aufgaben erf\u00fcllt werden, oder wenn nach dem Vertrauen in \u00f6ffentliche Einrichtungen gefragt wird, s, Fiebig, Peitsch 2009, 38f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1587\" name=\"_ftn1587\">[1587]<\/a> Bulmahn 2004, 135. Tendenziell best\u00e4tigt werden diese Zahlen bei Fiebig, Pietsch 2009, 40: Inlandseins\u00e4tze wurden im Juni 2008 von 90% der Befragen positiv bewertet, von 6% (eher) negativ; die Auslandseins\u00e4tze und die milit\u00e4rischen Aktivit\u00e4ten im Rahmen der EU mit 79% positiv und 13 bzw. 15% negativ bewertet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1588\" name=\"_ftn1588\">[1588]<\/a> Speth 1985, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1589\" name=\"_ftn1589\">[1589]<\/a> R\u00f6ssler in: Zoll, Lippert, R\u00f6ssler 1997, 129f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1590\" name=\"_ftn1590\">[1590]<\/a> Arrington 2002, 542<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1591\" name=\"_ftn1591\">[1591]<\/a> Walter 2006a, 84 sieht als dritte M\u00f6glichkeit, die \u201eernsthaft nie initiierte Bildung von Synergien (Zentralisierung, neuen Aufgabenverteilung zwischen Bundes- und Landespolizei, Abschaffung oder Neugliederung von Beh\u00f6rden)\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1592\" name=\"_ftn1592\">[1592]<\/a> Grubert 1997, 58<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1593\" name=\"_ftn1593\">[1593]<\/a> Lindemann 1963, 278<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1594\" name=\"_ftn1594\">[1594]<\/a> Gleichzeitig sollte eine Polizeireserve gebildet werden, um die Polizeien im Notstandsfall personell aufstocken zu k\u00f6nnen, Bundesminister des Innern 1972,114f.; Schmidt 1984, 235. Allerdings ist es zur Aufstellung dieser Reserve nie gekommen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1595\" name=\"_ftn1595\">[1595]<\/a> Kro\u00df 1970, 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1596\" name=\"_ftn1596\">[1596]<\/a> Polizei 1989<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1597\" name=\"_ftn1597\">[1597]<\/a> Heesen, H\u00f6nle 1981, 391<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1598\" name=\"_ftn1598\">[1598]<\/a> dabei herrscht durchaus Unklarkeit dar\u00fcber, was eine \u201emilit\u00e4rische Waffe\u201c ist. Zurecht ist darauf hingewiesen worden, dass im Allgemeinen die Art der Bewaffnung nicht ausschlaggebend daf\u00fcr ist, ob es sich um Polizei oder Milit\u00e4r handelt. Vielmehr sei die \u201eArt der Anwendung\u201c, die \u201eIntention des Gebrauchs\u201c entscheidend, n\u00e4mlich ob es sich um Gefahrenabwehr nach polizeilichen Grunds\u00e4tzen oder die Zerschlagung der Kampfkraft des Feindes handele, s. Eichhorn 1998, 118; L\u00fcck 1999, 195. Demnach sind jedoch Waffen, die ihrer technischen Natur den Grunds\u00e4tzen polizeilicher Gefahrenabwehr widersprechen, eindeutig als milit\u00e4rische Waffen zu klassifizieren.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1599\" name=\"_ftn1599\">[1599]<\/a> Riegel 1979, 40 \u2013 unter Verweis auf \u00a7 44 des ME und Art. 48 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes: \u201e&#8230; dass man die Polizei in die Lage versetzen muss, notfalls auch Waffen einzusetzen, die an sich mehr an eine Armee erinnern.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1600\" name=\"_ftn1600\">[1600]<\/a> Klink 2006, 299<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1601\" name=\"_ftn1601\">[1601]<\/a> Bundesministerium der Verteidigung 1957, Pkt. V, lt. Zusammenarbeit 1991; (lt. Heinen 2000 lag der Entwurf einer neuen \u201eRichtlinie f\u00fcr die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Polizei und anderen Beh\u00f6rden der Gefahrenabwehr\u201c zur Abstimmung vor.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1602\" name=\"_ftn1602\">[1602]<\/a> Bundesministerium der Verteidigung 1957, Pkt. I, lt. Zusammenarbeit 1991<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1603\" name=\"_ftn1603\">[1603]<\/a> BT-Drs. 16\/1285 v. 25.4.2006, 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1604\" name=\"_ftn1604\">[1604]<\/a> Fehn, Brauns 2003, 77f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1605\" name=\"_ftn1605\">[1605]<\/a> Grubert 1997, 310<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1606\" name=\"_ftn1606\">[1606]<\/a> Fiebig 2004, 419<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1607\" name=\"_ftn1607\">[1607]<\/a> Piper 2007, o.S.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1608\" name=\"_ftn1608\">[1608]<\/a> So schrieb Wiefelsp\u00fctz (2005) in seiner Rechtfertigung des Luftsicherheitsgesetzes wie selbstverst\u00e4ndlich von der \u201eEinsch\u00e4tzungspr\u00e4rogative\u201c des Verteidigungsministeriums. Wenn nicht gekl\u00e4rt werden k\u00f6nne, ob eine Gefahr polizeilich abgewehrt werden k\u00f6nne, dann d\u00fcrfe die Bundesregierung auch die \u201ewirksamsten Kr\u00e4fte, gegebenenfalls auch die Streitkr\u00e4fte, einsetzen.\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1609\" name=\"_ftn1609\">[1609]<\/a> s. die Folgen dauerhafter und enger milit\u00e4risch-ziviler Zusammenarbeit am Beispiel der US-amerikanischen Grenzkontrollen zu Mexiko: \u201e&#8230; the military\u2019s deep involvement over nearly a decade has imbued the Border Partrol to at least some extent with militarism, perhaps in organizational culture, and in the framing of problems, objectives, and solutions\u201c, Dunn 1999, 276<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1610\" name=\"_ftn1610\">[1610]<\/a> s. Haggerty, Ericson 1999, 247<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1611\" name=\"_ftn1611\">[1611]<\/a> St\u00fcmper 2004, 114f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1612\" name=\"_ftn1612\">[1612]<\/a> Auf die Gefahr, dass die Notstandsregeln \u201eimmer \u00f6fter auch im Normalfall\u201c angewandt werden, hat Eichhorn (1998, 200) bereits Ende der 90er Jahre hingewiesen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref1613\" name=\"_ftn1613\">[1613]<\/a> s. Funk 1978<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Verh\u00e4ltnis von Polizei und Milit\u00e4r in der \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c der Bundesrepublik Deutschland Das Projekt<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":190,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/full-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-14094","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/14094","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=14094"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/14094\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/190"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=14094"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}