{"id":180,"date":"2015-02-03T22:32:00","date_gmt":"2015-02-03T22:32:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?page_id=180"},"modified":"2015-02-03T22:32:00","modified_gmt":"2015-02-03T22:32:00","slug":"gruende-fuer-ein-institut-fuer-buergerrechte-oeffentliche-sicherheit","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?page_id=180","title":{"rendered":"Ein Institut f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche Sicherheit"},"content":{"rendered":"<p><em>Dieser historische Text ist teilweise nicht mehr aktuell. So ist das Institut heute beim RefRat der Humboldt Universit\u00e4t angesiedelt.<\/em><\/p>\n<p>Der beispiellose Aus- und Umbau von Polizei und Geheimdiensten in der Bundesrepublik seit Beginn der 70er Jahre l\u00f6st nur dann gr\u00f6\u00dfere \u00f6ffentliche Debatten aus, wenn Skandale ruchbar werden. Gegen\u00fcber dem Normalfall, da\u00df B\u00fcrgerrechte bedroht und ausgeh\u00f6hlt werden, zeigt sich die \u00d6ffentlichkeit meist wenig beeindruckt: Die Welle der Sicherheitsgesetze, die seit Mitte der 80er Jahre \u00fcber die BRD hinwegschwappte, l\u00f6ste nur anfangs Widerstand aus. Angeblich um dem Volksz\u00e4hlungsurteil Gen\u00fcge zu tun, haben die Regierungen des Bundes und der L\u00e4nder beharrlich neue Gesetzentw\u00fcrfe nahezu gleichen Inhalts vorgelegt und die Wachsamkeit der \u00d6ffentlichkeit damit regelrecht ersch\u00f6pft.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Debatte um die Volksz\u00e4hlung l\u00f6sten die informationstechnischen M\u00f6glichkeiten von Polizei und Geheimdiensten noch \u00c4ngste vor einem Orwellschen \u00dcberwachungsstaat aus. Mittlerweile haben sich jedoch sowohl die Bev\u00f6lkerung unseres Landes als auch die PolizeibeamtInnen derart an dieses Instrumentarium gew\u00f6hnt, da\u00df es zur Normalit\u00e4t geworden ist. In den 70er Jahren galten die \u00dcberwachung von Telefonen und der Einsatz von V-Leuten der Polizei noch als besonders scharfe polizeiliche Ermittlungsmethoden. Mittlerweile ist das Abh\u00f6ren von Wohnungen erlaubt, sind verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen eingef\u00fchrt, und die dauerhafte Video\u00fcberwachung \u00f6ffentlicher R\u00e4ume wird allenthalben gefordert und eingerichtet. 1977 war die Kontrolle auf den Zufahrtswegen zur Demonstration vor dem &#8222;Schnellen Br\u00fcter&#8220; in Kalkar noch ein Skandal. Heute geh\u00f6rt es &#8211; zumindest in Berlin und einer Reihe anderer Gro\u00dfst\u00e4dte der Bundesrepublik &#8211; zum Alltag, da\u00df Menschen, die das Recht auf Demonstration wahrnehmen wollen, ihren Personalausweis vorzeigen oder sich gar einer Durchsuchung unterziehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Liste der Beispiele lie\u00dfe sich fortsetzen. Gemeinsam ist ihnen der kurze Atem der demokratischen KritikerInnen und die Beharrlichkeit, mit der Polizei und Exekutive anf\u00e4ngliche Proteste aussitzen. Selbst da, wo sich durch \u00e4u\u00dfere Entwicklungen Alternativen auftun, verschwinden diese schnell aus den \u00f6ffentlichen Diskussionen. Die Reaktion auf das Ende des &#8222;Kalten Kriegs&#8220; war nicht etwa die Aufl\u00f6sung der Geheimdienste. Vielmehr wurden die Polizei- und Geheimdienststrukturen der BRD umstandslos auf das Gebiet der ehemaligen DDR erstreckt. Nachdem der Feind aus dem Osten verschwunden war, suchten sich die Dienste neue T\u00e4tigkeitsbereiche, vor allem im Bereich der &#8222;Bek\u00e4mpfung organisierter Kriminalit\u00e4t&#8220;.<\/p>\n<p>Die Wiedervereinigung war eine Stunde der Exekutive. Die Parlamente zeigten keine eigene politische Initiative und waren einmal mehr zur Kontrolle unf\u00e4hig. Nicht viel anders verh\u00e4lt es sich mit dem neuen polizeilichen Europa. Weder am Schengener Abkommen noch an den Vertr\u00e4gen auf EU-Ebene waren die Parlamente beteiligt. Sie wurden erst nachtr\u00e4glich informiert und haben die Ergebnisse des Verhandlungsprozesses nahezu widerspruchslos akzeptiert. Die vertragliche Fixierung der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU zeigt aber nicht nur die Lustlosigkeit der parlamentarischen Kontrolleure, sondern entzieht ihnen dar\u00fcber hinaus an vielen Punkten selbst die formale Zust\u00e4ndigkeit &#8211; all das mit dem lapidaren und nicht \u00fcberpr\u00fcften Hinweis auf angeblich drohende Sicherheitsverluste.<\/p>\n<p>Auch wenn die BRD nie das Niveau der \u00dcberwachung erreicht hat, das die DDR kennzeichnete, auch wenn durchaus weiterhin politische Spielr\u00e4ume existieren und &#8211; wie die hohe Zahl von Demonstrationen und Protesten in den letzten Jahrzehnten zeigt &#8211; genutzt werden, so ist doch der Machtzuwachs der Exekutive und insbesondere der Polizei selbst kaum abzustreiten. Die Begr\u00fcndungen f\u00fcr den Ausbau polizeilicher Potenz haben sich dabei im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte gewandelt: war es einstmals der Terrorismus, der als Legitimationsformel genutzt wurde, so sind es heute die sogenannte Organisierte Kriminalit\u00e4t und die Migration, die zu neuen Gefahren stilisiert werden.<\/p>\n<p>Der Enthusiasmus der Polizeireformer, wie er sich noch in den Entw\u00fcrfen des ehemaligen BKA-Pr\u00e4sidenten Horst Herold ausdr\u00fcckte, hat zwar erheblich nachgelassen. Geblieben ist jedoch ein Apparat, der je nach neuen Gefahrenbeschreibungen weiter aufgestockt wird. So real diese Gefahren im einzelnen auch sein m\u00f6gen, so austauschbar sind allerdings die Antworten: vom Terrorismus der 70er Jahre \u00fcber die Gefahren der Atomtechnologie und der Umweltzerst\u00f6rung bis hin zum Drogenhandel, Rechtsextremismus oder Jugendkriminalit\u00e4t &#8211; statt nach Ver\u00e4nderung der politischen und gesellschaftlichen Strukturen wird lediglich nach mehr Polizei gerufen.<\/p>\n<p>Grund genug also f\u00fcr systematische Untersuchungen<\/p>\n<ul>\n<li>\u00fcber die Bedrohungen der b\u00fcrgerlichen und politischen Freiheiten,<\/li>\n<li>\u00fcber die Leistungen und vor allem die Grenzen der Leistungsf\u00e4higkeit von Polizeien und Geheimdiensten,<\/li>\n<li>\u00fcber einen anderen Sicherheitsbegriff, der die Sicherheit und Garantie der Rechte und Freiheiten der B\u00fcrgerInnen zum Kern hat,<\/li>\n<li>\u00fcber die M\u00f6glichkeiten einer Politik Innerer Sicherheit, bei der die B\u00fcrgerInnen nicht zum Objekt polizeilicher Ma\u00dfnahmen und offizi\u00f6ser Bedrohungsszenarien gemacht werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die sozialwissenschaftliche Forschung in der Bundesrepublik hat vor dieser Aufgabe bisher weitgehend versagt. Themen wie Polizei und Geheimdienste werden gemieden. Der geheimhalterische Wahn, der selbst die l\u00e4cherlichsten offiziellen Papiere mit Vertraulichkeitsstempeln verziert, hat das seine dazu beigetragen und Forschungen auf diesem Gebiet immer wieder entmutigt. So ist die &#8222;Politik Innerer Sicherheit&#8220; in der Bundesrepublik ein Refugium der Exekutive und eines kleinen Kreises von Innenpolitikern geblieben.<\/p>\n<p><strong>Zu den Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>Das Institut soll sowohl die beschriebene L\u00fccke in der sozialwissenschaftlichen Forschung f\u00fcllen wie sich an den \u00f6ffentlichen Diskussionen beteiligen. Seine Aufgabe besteht darin, kontinuierlich die Situation der Menschen- und B\u00fcrgerrechte zu untersuchen, alte und neue Gef\u00e4hrdungen und Verletzungen dieser Rechte zu analysieren und Wege zur Sicherung und Durchsetzung aufzuzeigen.<\/p>\n<p>Der Begriff der B\u00fcrgerrechte, den sich das Institut zu eigen macht, ist dabei nicht auf die limitierten Formulierungen in Verfassungs- und Rechtstexten beschr\u00e4nkt. Nur wenn der jeweilige soziale, politische und historische Kontext mitber\u00fccksichtigt wird, k\u00f6nnen die Wahrnehmung der B\u00fcrgerrechte und zugleich die Gefahren, die ihnen drohen, zureichend erfa\u00dft werden. B\u00fcrger- und Menschenrechte sind nicht erst dann in Gefahr, wenn massiv physische Gewalt gegen Menschen angewandt wird.<\/p>\n<p>Neue Technologien haben dar\u00fcber hinaus alte Schutznormen obsolet werden lassen. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bietet dort keinen zureichenden Schutz mehr, wo die Mauern einer Wohnung f\u00fcr den \u00fcberwachenden Eingriff des Staates durchl\u00f6chert sind. Selbst das Bundesverfassungsgericht kam deshalb nicht umhin festzustellen, da\u00df zum allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht auch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung geh\u00f6rt. Soll der Kern der B\u00fcrger- und Menschenrechte erhalten bleiben, bedarf es angesichts neuer Gef\u00e4hrdungen der st\u00e4ndigen Reformulierung und St\u00e4rkung b\u00fcrgerrechtlichen Schutzes.<\/p>\n<p>Auch wenn die Gefahren f\u00fcr die B\u00fcrger- und Menschenrechte vielgestaltig sind und h\u00e4ufig von formell privaten Instanzen ausgehen, mu\u00df sich das Institut in seiner Aufmerksamkeit und T\u00e4tigkeit begrenzen. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht daher das staatliche Gewaltmonopol. So sehr die Monopolisierung physischer Gewaltsamkeit in einer gewaltdurchdrungenen Gesellschaft notwendig ist und zur Befriedung dieser Gesellschaft beitr\u00e4gt, so sehr beinhaltet es eine st\u00e4ndige Gefahr f\u00fcr die ihm Unterworfenen. Dabei kann es nicht nur um die Kritik und Kontrolle einzelner \u00dcbergriffe und Mi\u00dfbr\u00e4uche gehen. Das Institut mu\u00df hier die Institutionalisierung des staatlichen Gewaltmonopols selbst &#8211; seine Organisation, seine Instrumente und Methoden, seine rechtliche Verankerung &#8211; ins Auge fassen. Nicht erst nachtr\u00e4gliche Kontrolle, sondern vorausschauende Kontrollierbarkeit ist gefragt.<\/p>\n<p>Die Frage der Kontrolle \u00f6ffentlich wirksamer Gewalt stellt sich auch angesichts des Wachstums privater Sicherheitsdienste. Finanzstarke Auftraggeber definieren, was in ihrem Einflu\u00dfbereich Sicherheit (und Ordnung) bedeuten. Sicherheit wird damit zu einem \u00f6ffentlichen Gut, das bewu\u00dft sozial ungleich verteilt wird. Zugleich entstehen neue, undurchschaubare Kooperationsformen zwischen den Privaten und der staatlichen Polizei.<\/p>\n<p>Auch wenn das <i>Institut f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche Sicherheit<\/i> sich vordringlich um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland k\u00fcmmern mu\u00df, reicht angesichts des staatlichen Zusammenr\u00fcckens in der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und der zunehmenden internationalen Kooperation von Polizeien und Geheimdiensten eine nationalstaatlich verengte Betrachtung der Bedingungen im eigenen Land nicht aus. Die vielfach undurchsichtige Zusammenarbeit \u00fcber die staatlichen Grenzen hinweg, die Beeinflussung durch Modelle und Methoden aus anderen L\u00e4ndern und der Export polizeilicher Konzepte via Polizeihilfe auch in L\u00e4nder der sogenannten Dritten Welt d\u00fcrfen nicht au\u00dfer acht gelassen werden. Soll das Institut diesen Aufgaben gerecht werden, bedarf es einer spezifischen Gestaltung seiner Arbeit:<\/p>\n<ul>\n<li>Notwendig ist vor allem die st\u00e4ndige Sammlung und Auswertung einschl\u00e4giger Materialien &#8211; von der polizeilichen und juristischen Fachpresse \u00fcber Tageszeitungen und Parlamentaria, B\u00fccher und Zeitschriftenaufs\u00e4tze bis hin zu Brosch\u00fcren und Flugbl\u00e4ttern. Hierzu geh\u00f6rt auch die kontinuierliche Anstrengung, das Dunkelfeld der staatlichen Geheimhaltung durch eigene Recherchen aufzuhellen. Die Informations- und Dokumentationsstelle des Instituts, deren Grundlagen in der Mitte der 70er Jahre gelegt wurden, soll aber nicht nur f\u00fcr die Arbeiten der MitarbeiterInnen offenstehen. Eine Dokumentationsstelle, die dem Namen des Instituts gerecht werden will, mu\u00df \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sein und allen Interessierten &#8211; WissenschaftlerInnen, JournalistInnen, Mitgliedern von Initiativen und B\u00fcrgerrechtsorganisationen &#8211; offenstehen.<\/li>\n<li>Die Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts werden nach politischen Kriterien gesetzt. Sie korrespondieren mit den sicherheits- und polizeipolitischen Diskussionen in der Bundesrepublik. In den 90er Jahren besch\u00e4ftigten sich die Forschungsprojekte mit der Internationalisierung polizeilicher Arbeit, der Bek\u00e4mpfung des illegalen Drogenhandels sowie &#8222;der Organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220;. Gegenw\u00e4rtig untersucht ein Projekt kommunale Sicherheits- und Pr\u00e4ventionsstrategien.<\/li>\n<li>Neben Dokumentationsstelle und Forschungsarbeiten bildet der Informationsdienst <i>B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/i> das dritte Standbein des Instituts (siehe Seite 17ff.). Was anfangs ein Nebenprodukt der Forschungsarbeit war, ist \u00fcber die Jahre zu einem Periodikum geworden. Ziel ist es, Fakten und Argumente f\u00fcr die politische Diskussion \u00fcber Geheimdienste und Polizei zu liefern, um insbesondere die Arbeit von B\u00fcrgerrechtsorganisationen und politischen Initiativen fachlich zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Der Zuschnitt der Arbeitsschwerpunkte macht es deutlich: Das Wissenschaftsverst\u00e4ndnis des <i>Instituts f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche Sicherheit<\/i> ist ein politisches. Nicht nur in dem Sinne, da\u00df seine wissenschaftliche Arbeit von politischen Zielen inspiriert ist, sondern auch, da\u00df seine MitarbeiterInnen selbst aktiv in die politische Diskussion um Polizei und Geheimdienste eingreifen, an Veranstaltungen und Anh\u00f6rungen teilnehmen, Servicefunktionen f\u00fcr die &#8211; wenn auch nur rudiment\u00e4re &#8211; B\u00fcrgerrechtsbewegung leisten etc.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Zur Organisation<\/strong><\/p>\n<p>Das <i>Institut f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche Sicherheit<\/i> nimmt damit einen Platz zwischen Wissenschaft und Politik ein, der sich auch in seiner Organisation niederschlagen mu\u00df. Durch die Geschichte des Instituts bedingt und durch personelle Verflechtungen gest\u00fctzt, existiert seit Jahren eine Kooperation mit der Freien Universit\u00e4t Berlin. Die Anbindung an eine Universit\u00e4t soll sicherstellen, da\u00df es an aktuellen wissenschaftlichen Diskussionen partizipieren und entsprechend Einflu\u00df nehmen kann. Die Gelder f\u00fcr die Forschungsarbeit des Instituts werden auch zuk\u00fcnftig zu einem gro\u00dfen Teil bei \u00f6ffentlichen und privaten Stiftungen beantragt werden.<\/p>\n<p>Um die notwendige Unabh\u00e4ngigkeit des Instituts dauerhaft zu gew\u00e4hrleisten, wird ein Teil der Grundfinanzierung \u00fcber Beitr\u00e4ge und Spenden von Mitgliedern des Vereins aufgebracht. Die Mitgliedschaft erm\u00f6glicht damit auch der an B\u00fcrgerrechten interessierten und engagierten \u00d6ffentlichkeit einen Einflu\u00df auf die wissenschaftliche T\u00e4tigkeit des Instituts.<\/p>\n<p>Ein an die Universit\u00e4t angebundenes, aber eigenst\u00e4ndiges <i>Institut f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche Sicherheit<\/i> bedarf zudem eines wissenschaftlichen Beirates, der in der Lage ist, die Perspektiven der Institutsarbeit zu diskutieren und bei einzelnen Projekten beratend und betreuend t\u00e4tig zu werden. Dar\u00fcber hinaus soll er verhindern, da\u00df die Alltagsarbeiten das Institut auf Dauer dominieren. Dieser Beirat ist interdisziplin\u00e4r und international zusammengesetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser historische Text ist teilweise nicht mehr aktuell. 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