{"id":32,"date":"2015-02-03T17:06:37","date_gmt":"2015-02-03T17:06:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?page_id=32"},"modified":"2015-02-03T17:06:37","modified_gmt":"2015-02-03T17:06:37","slug":"satzung-vom-26-11-1998","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?page_id=32","title":{"rendered":"Satzung vom 26.11.1998"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cInstitut f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche Sicherheit\u201d; nach seiner Eintragung ins Vereinsregister f\u00fchrt er den Zusatz \u201ce.V.\u201d. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar wissenschaftliche, gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201csteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d \u00a7\u00a7 51 ff. der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2. Ziel des Vereins ist es, die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Probleme von B\u00fcrgerrechten und \u00f6ffentlicher Sicherheit zu informieren, Ver\u00e4nderungen im Bereich innerer Sicherheitspolitik zu dokumentieren sowie Forschungsvorhaben in diesem Gebiet auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p>3. Die Mittel zur Verwirklichung der Ziele des Vereins sind insbesondere:<br \/>\n\u2013 Der Aufbau und die laufende Fortf\u00fchrung einer allgemein zug\u00e4nglichen Dokumentation zum Themenkomplex B\u00fcrgerrechte und \u00f6ffentliche Sicherheit.<br \/>\n\u2013 Die Durchf\u00fchrung sozialwissenschaftlicher Untersuchungen zu Fragen der inneren Sicherheit.<br \/>\n\u2013 Die Vergabe von Forschungsauftr\u00e4gen an Hilfspersonen im Sinne des \u00a7 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung.<br \/>\n\u2013 Die Herausgabe von Ver\u00f6ffentlichungen, soweit sie den in \u00a7 2 Nr. 1 und 2 der Satzung genannten Zwecken und Zielen dienen; alle eigenen Forschungsergebnisse werden zeitnah ver\u00f6ffentlicht.<br \/>\n\u2013 Die Durchf\u00fchrung von Tagungen und \u00e4hnlichen Veranstaltungen zu Fragen der Inneren Sicherheit.<\/p>\n<p>4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Vereinsmittel<\/strong><\/p>\n<p>1. Mittel des Vereins werden durch Spenden und durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge aufgebracht.<\/p>\n<p>2. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird j\u00e4hrlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der monatliche Mindestbeitrag betr\u00e4gt ab dem 1.1.1992 10,\u2013 DM.<\/p>\n<p>3. Bei Austritt oder Ausschlu\u00df von Mitgliedern oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins bestehen keine Anspr\u00fcche auf bezahlte Beitr\u00e4ge, Spenden oder sonstige Zuwendungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen werden, die die Ziele und die Satzung des Vereins akzeptieren. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Antr\u00e4ge auf Mitgliedschaft sind in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Erl\u00f6schen der juristischen Person, Austritt oder Ausschlu\u00df. Die Austrittserkl\u00e4rung erfolgt mit einer Frist von drei Monaten durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Mitglieder, die trotz dreimaliger Mahnung mit ihren Mitgliedsbeitr\u00e4gen im Verzug sind, verlieren automatisch ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die dritte Mahnung erfolgte.<br \/>\nAnsonsten ist der Ausschlu\u00df eines Mitglieds nur aus einem wichtigen Grund zul\u00e4ssig. \u00dcber den Ausschlu\u00df befindet der Vorstand aufgrund eines schriftlich begr\u00fcndeten Antrages, der von mindestens drei Mitgliedern gestellt werden mu\u00df. Gegen den Antrag auf Ausschlu\u00df kann das betroffene Mitglied schriftlich beim Vorstand Einspruch erheben. Der Einspruch wird mit einer Stellungnahme des Vorstandes der Mitgliederversammlung zur Beschlu\u00dffassung vorgelegt. F\u00fcr eine von der Empfehlung des Vorstandes abweichende Entscheidung durch die Mitgliederversammlung ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<br \/>\n\u2013 Die Mitgliederversammlung.<br \/>\n\uf02d\uf020\u2013 Der Vorstand.<br \/>\n\u2013 Der Beirat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitglieder treten mindestens j\u00e4hrlich zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) zusammen. Der Vorstand kann erforderlicherweise weitere Mitgliederversammlungen einberufen.<\/p>\n<p>2. Zu den Versammlungen l\u00e4dt der Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen ein. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung mu\u00df mindestens von 15 Prozent der eingeschriebenen Mitglieder beantragt werden, die dann vom Vorstand unter Einhaltung derselben Frist einberufen werden mu\u00df.<\/p>\n<p>3. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<br \/>\n\u2013 Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Grundlinien der T\u00e4tigkeit des Vereins,<br \/>\n\u2013 Beschlu\u00dffassung \u00fcber Antr\u00e4ge,<br \/>\n\u2013 Beschlu\u00dffassung \u00fcber Antr\u00e4ge gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (Ausschlu\u00df),<br \/>\n\u2013 Wahl und Entlastung des Vorstandes,<br \/>\n\u2013 Beschlu\u00dffassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen,<br \/>\n\u2013 Entgegennahme des Kassenberichts,<br \/>\n\u2013 Bestellung eines Kassenpr\u00fcfers,<br \/>\n\u2013 Entscheidung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>4. Vorschl\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen den Mitgliedern zusammen mit der Tagesordnung und der Einladung zur Jahreshauptversammlung zugestellt werden. F\u00fcr ihre Annahme bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Soweit in dieser Satzung nicht anders festgelegt, bed\u00fcrfen Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder, um angenommen und verabschiedet zu werden.<\/p>\n<p>5. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mit einfacher Mehrheit einen Protokollf\u00fchrer. Von der Mitgliederversammlung werden Beschlu\u00dfprotokolle angefertigt, die der folgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis gebracht werden. Die Beschlu\u00dfprotokolle sind vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die interne Gesch\u00e4ftsverteilung (Schriftf\u00fchrung, Kassenf\u00fchrung) obliegt dem Vorstand.<\/p>\n<p>2. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich gemeinsam durch den\/die Vorsitzende(n) und jeweils ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Im Innenverh\u00e4ltnis wird bestimmt, da\u00df bei l\u00e4ngerfristiger Verhinderung des\/der Vorsitzenden an seine\/ihre Stelle ein weiteres Vorstandsmitglied tritt.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur satzungsm\u00e4\u00dfigen Bestellung des n\u00e4chsten Vorstandes im Amt.<\/p>\n<p>4. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder wird eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung zur Nachwahl einberufen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sich aus der Satzung nichts anderes ergibt. insbesondere hat er folgende Aufgaben wahrzunehmen:<br \/>\n\u2013 die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Aufstellung der Tagesordnung,<br \/>\n\u2013 die Erstellung von Arbeitsprogrammen und T\u00e4tigkeitsberichten,<br \/>\n\u2013 die Erstellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses,<br \/>\n\u2013 die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<br \/>\n\u2013 die Berufung der Mitglieder des Beirats.<\/p>\n<p>2. \u00dcber Verlauf und Beschl\u00fcsse der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Die Protokolle k\u00f6nnen jederzeit von den Mitgliedern eingesehen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Beirat<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand kann nat\u00fcrliche Personen, deren Kompetenz ihm f\u00fcr die Arbeit des Vereins wichtig erscheint, in einen wissenschaftlichen Beirat berufen.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand beruft die Sitzungen des Beirates ein.<\/p>\n<p>3. Die Aufgabe des Beirates besteht in der Beratung des Vereins hinsichtlich seines gesamten Arbeitsprogramms und einzelner Vorhaben.<\/p>\n<p>4. Die Mitglieder des Beirates k\u00f6nnen ihr Amt jederzeit niederlegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung.<\/p>\n<p>2. Der Beschlu\u00df \u00fcber die Verm\u00f6gens\u00fcbertragung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes.<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins wird von der Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden beschlossen. Der Antrag auf Aufl\u00f6sung mu\u00df mit der Tagesordnung vier Wochen vor der beschlie\u00dfenden Mitgliederversammlung postalisch allen Mitgliedern zugestellt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Erweiterte Vollmacht des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Satzung vom 6.11.1990 vorzunehmen, die das Amtsgericht f\u00fcr die Eintragung in das Vereinsregister verlangt oder das Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften zur Erlangung der Gemeinn\u00fctzigkeit f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cInstitut f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":23500,"menu_order":8,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"page-templates\/full-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-32","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/32","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=32"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/32\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/23500"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=32"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}