{"id":1004,"date":"2009-08-08T13:44:35","date_gmt":"2009-08-08T13:44:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1004"},"modified":"2009-08-08T13:44:35","modified_gmt":"2009-08-08T13:44:35","slug":"die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1004","title":{"rendered":"Die Dienste der Bundesrepublik &#8211; Vom Kalten Krieg zur &#8222;neuen Sicherheitsarchitektur&#8220;"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Mit dem Ende des Kalten Krieges verloren die (west-)deutschen Geheimdienste ihr zentrales Beobachtungsobjekt und damit ihre Legitimationsgrundlage. Die Krise w\u00e4hrte nur kurz. Schnell fanden sich neue Aufgaben. Die Dienste wurden enger denn je mit anderen Sicherheitsbeh\u00f6rden &#8222;vernetzt&#8220;.<\/b><\/p>\n<p>Jede Stufe auf dem Weg zu voller Souver\u00e4nit\u00e4t, die der westdeutsche Teilstaat nach der Zerschlagung des Deutschen Reiches erreichte, markierte zugleich einen Schritt beim Auf- und Ausbau von Geheimdiensten: 1949 genehmigten die Alliierten &#8222;eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Ausk\u00fcnften \u00fcber umst\u00fcrzlerische &#8230; T\u00e4tigkeiten&#8220; (= einen Inlandsnachrichtendienst, der den Namen &#8222;Verfassungsschutz&#8220; erhielt); integriert in die Vorbereitungen zur &#8222;Wiederbewaffnung&#8220; betrieb man seit 1951 den Aufbau eines milit\u00e4rischen Dienstes, der mit der Gr\u00fcndung der Bundeswehr 1956 zum &#8222;Milit\u00e4rischen Abschirmdienst&#8220; (MAD) wurde; mit der durch den Deutschlandvertrag gest\u00e4rkten Selbstst\u00e4ndigkeit der Republik \u00fcbernahm die Bundesregierung im selben Jahr von den USA die &#8222;Organisation Gehlen&#8220;, die seither als &#8222;Bundesnachrichtendienst&#8220; (BND) die Auslandsspionage der BRD betreibt; 1968 erhielten die Dienste im Rahmen der Notstandsgesetzgebung Befugnisse zur Fernmelde\u00fcberwachung, die die deutschen Beh\u00f6rden von alliierten Stellen unabh\u00e4ngig machen sollten; und nach 1990 ist das wiedervereinigte Deutschland bem\u00fcht, die letzten Folgen des verlorenen Krieges abzusch\u00fctteln und zu einem &#8222;normalen&#8220; Staat zu werden, dessen geheimdienstliches Potenzial hinter dem anderer westlichen Demokratien nicht zur\u00fccksteht.<!--more--><\/p>\n<p>Die westdeutsche Ausgangsposition war weit von einer solchen Normalit\u00e4t entfernt. Wozu Geheimdienste f\u00e4hig sind, hatte die Gestapo deutlich und nachhaltig abschreckend vor Augen gef\u00fchrt. Gleichzeitig bestand sowohl auf Seiten der Alliierten wie bei deutschen Politikern die \u00dcberzeugung, dass der entstehende demokratische Staat vor seinen Feinden gesch\u00fctzt werden m\u00fcsse. Mit dieser zeitgen\u00f6ssisch popul\u00e4ren &#8222;Lehre von Weimar&#8220; \u2013 als sei die Republik an fehlenden staatlichen Instrumenten und nicht etwa mangelnder Demokratie und wirtschaftlich-politischen Problemen gescheitert \u2013 wurde die Vorstellung einer &#8222;wehrhaften&#8220; Demokratie zum ideologischen Grundstein der neuen Dienste.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Durch das &#8222;Trennungsgebot&#8220;, das die Alliierten Milit\u00e4rgouverneure zur Voraussetzung der Genehmigung des Grundgesetzes machten, sollten die politischen Gefahren eines deutschen Nachrichtendienstes entsch\u00e4rft werden. Eine Stelle zur Sammlung von Informationen einzurichten, wurde der Bundesregierung gestattet unter der Voraussetzung, dass diese keine polizeilichen Befugnisse besitzen d\u00fcrfe. \u00a7 3 des 1950 verabschiedeten Verfassungsschutzgesetzes setzte diese Auflage in bundesdeutsches Recht um, indem er festlegte, dass dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) keine &#8222;polizeiliche(n) Befugnisse oder Kontrollbefugnisse&#8220; zustehen und es einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden darf.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bereits in der Bezeichnung der deutschen Dienste soll dieses Trennungsgebot zum Ausdruck kommen. Die herrschende Lehre legt Wert darauf, dass Deutschland \u00fcber &#8222;geheime Nachrichtendienste&#8220; und nicht \u00fcber &#8222;Geheimdienste&#8220; verf\u00fcge, denn letztere k\u00f6nnten auch polizeiliche Befugnisse wahrnehmen und\/oder Operationen jenseits der blo\u00dfen Informationsbeschaffung (&#8222;covert action&#8220;) ausf\u00fchren.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Dass die bundesdeutschen Dienste sich alleine mit der Sammlung und Aufbereitung von Informationen besch\u00e4ftigten, muss freilich als einer ihrer langlebigen Legitimationsmythen betrachtet werden.<\/p>\n<h4>Drei Dienste \u2013 ein Feind<\/h4>\n<p>Zwar galten die Sorgen der ersten Verfassungssch\u00fctzer anfangs auch den alten Nazis, die sich in der jungen BRD formierten, aber mit der Zuspitzung des Kalten Krieges gab es nur ein nennenswertes Beobachtungsobjekt: Das stand politisch links und geographisch \u00f6stlich der Elbe. Unmittelbar nach Kriegsende hatte sich der Leiter der &#8222;Abteilung Fremde Heere Ost&#8220; der Wehrmacht, Reinhard Gehlen, erfolgreich den Amerikanern angedient. Mit seinen Kenntnissen \u00fcber und seinem Informantennetz in Osteuropa war Gehlens Organisation eine wichtige Quelle f\u00fcr die Amerikaner. Bis 1955 wurde die Organisation von der US-Army bzw. der CIA finanziert. Dass sie von ehemaligen Nazis durchsetzt war, st\u00f6rte nicht. Der Anti-Kommunismus beider Seiten bildete die ideologische Grundlage der Zusammenarbeit.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Im Innern richteten die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz \u2013 das Bundesgesetz von 1950 hatte den L\u00e4ndern die Einrichtung entsprechender Stellen zur Pflicht gemacht \u2013 ihre Aufmerksamkeit auf alle, die im Verdacht standen, Moskaus &#8222;5. Kolonne&#8220; zu bilden: die fr\u00fche Friedensbewegung, die Kampagne gegen die Wiederbewaffnung, die KPD und nach ihrem Verbot 1956 all jene, die verd\u00e4chtigt wurden, die Partei weiter zu f\u00fchren.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Dass der &#8222;Feind links steht&#8220;, bestimmte die Blickrichtung der deutschen Verfassungsschutz\u00e4mter bis zum Ende der alten BRD. Als die Ministerpr\u00e4sidenten 1972 die Regelanfrage f\u00fcr BewerberInnen in den \u00f6ffentlichen Dienst einf\u00fchrten, galt auch dies den Linken, die vom &#8222;Marsch durch die Institutionen&#8220; abgehalten werden sollten. Noch in den 80ern waren die \u00c4mter mit der Ausforschung von Wohngemeinschaften und B\u00fcrgerinitiativen, mit der \u00dcberwachung der Gr\u00fcnen und selbst von Teilen der SPD besch\u00e4ftigt.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Erst der massiv und gewaltsam in Erscheinung tretende Rechtsextremismus Anfang der 90er Jahre zwang die \u00c4mter, ihre einseitige Kalte Kriegs-Fixierung aufzugeben \u2013 ohne allerdings auf liebgewordene Beobachtungsobjekte zu verzichten: Dazu geh\u00f6ren nach wie vor die diversen kommunistischen Kleinstparteien und nat\u00fcrlich auch die &#8222;neuen&#8220; sozialen Bewegungen. Die Infiltration des Berliner Socialforums durch V-Leute oder die jahrelange \u00dcberwachung des B\u00fcrgerrechtlers Rolf G\u00f6ssner sind nur zwei Beispiele unter vielen.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Mit dem neuen Terrorismus hat schlie\u00dflich auch der dritte Beobachtungsbereich, die seit 1972 gesetzlich legalisierte \u00dcberwachung extremistischer Ausl\u00e4nder(gruppen), durch die &#8222;islamistisch-terroristische Bestrebungen&#8220; einen erheblichen Aufschwung erlebt.<\/p>\n<p>Verglichen mit den beiden anderen Diensten hat der MAD bis heute ein Schattendasein gef\u00fchrt.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Abgesehen von einigen Skandalen ist dieser spezielle &#8222;Verfassungsschutz&#8220; im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundesverteidigungsministeriums \u00f6ffentlich nur selten in Erscheinung getreten. Als geheimdienstlicher Teil der Bundeswehr genie\u00dft er quasi doppelte Geheimhaltung. Angesichts der politischen Situation in der Bundesrepublik kann man aber vermuten, dass seine wichtigste T\u00e4tigkeit darin bestand, die Bundeswehr vor der Infiltration von links zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<h4>Notwendigkeit und Erfolge<\/h4>\n<p>Kaum eine \u00dcberzeugung findet im sicherheitspolitischen Diskurs der neuen Bundesrepublik so viel Zustimmung wie die, dass jeder Staat, mithin auch Deutschland, geheimer Nachrichtendienste bed\u00fcrfe. Angesichts der \u00fcber 50-j\u00e4hrigen Geschichte &#8222;unserer&#8220; Dienste ist dieser Konsens mehr als \u00fcberraschend. Dass er sich auf nachgewiesene Leistungen der drei Apparate st\u00fctzt, ist unwahrscheinlich. Selbst wenn man die vielen Skandale f\u00fcr einen Moment nicht in Rechnung stellt, bleibt die Erfolgsgeschichte der Dienste d\u00fcrftig:<\/p>\n<p>Bis zum Fall der Mauer waren die DDR und Osteuropa das zentrale \u00dcberwachungsobjekt des BND. Der Dienst sollte die Bundesregierung fr\u00fchzeitig \u00fcber Entwicklungen im Osten unterrichten, um ihr \u00fcberlegtes Handeln zu erm\u00f6glichen. Nach dem Ende der DDR w\u00e4re eine gute Gelegenheit gewesen, die eigenen Erfolge offenzulegen. Aber bis heute sucht man vergeblich nach Belegen, dass der BND den Bau der Mauer (1961) oder deren Fall (1989) vorausgesagt h\u00e4tte. Der Dienst war \u00fcber die sowjetische Invasion in Afghanistan (1979) ebenso \u00fcberrascht wie \u00fcber Verh\u00e4ngung des Kriegsrechts in Polen (1981) oder den Putschversuch gegen Gorbatschow (1991).<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Auch dass eine Reihe von RAF-Mitgliedern in der DDR untergetaucht war, blieb dem BND verborgen.<\/p>\n<p>In der internationalen Geheimdienstgeschichte mag es Beispiele daf\u00fcr geben, dass das Wissen der Dienste ihre Regierungen zu besonneneren Entscheidungen bef\u00e4higte.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> F\u00fcr die Bundesrepublik jedoch steht dieser Beweis aus. Ob Deutschland an Souver\u00e4nit\u00e4t oder internationaler Handlungsf\u00e4higkeit verloren h\u00e4tte, wenn es keinen Auslandsgeheimdienst gehabt h\u00e4tte, muss daher eher bezweifelt werden.<\/p>\n<p>Die geheime Natur ihres Wirkens erlaubt auch den \u00c4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz keine \u00f6ffentliche Erfolgsbilanz. Legt man f\u00fcr einen Moment den immanenten Ma\u00dfstab der &#8222;wehrhaften Demokratie&#8220; an, so verblassen die Erfolge bei zentralen Entscheidungen schnell. 1956 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ma\u00dfgeblich aufgrund der Verfassungsschutz-Erkenntnisse verboten. Die KPD war zu diesem Zeitpunkt eine politische wirkungslose Kleinpartei geworden (bei der Bundestagswahl 1953 hatte sie noch 2,2 Prozent der Stimmen erhalten), deren Existenz die Bundesrepublik in keiner Weise mehr gef\u00e4hrden konnte.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Das Verbot f\u00fchrte zu weiterer nachrichtendienstlicher \u00dcberwachung, zum Ausbau des polizeilichen Staatsschutzes und entsprechender Strafverfahren.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Zw\u00f6lf Jahre sp\u00e4ter wurde eine Nachfolgeorganisation als &#8222;Deutsche Kommunistische Partei&#8220; von Staats wegen toleriert, um sich der Folgeprobleme des KPD-Verbots zu entledigen.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Dank der deutschen Verfassungsschutz\u00e4mter ist dieses Schicksal der NPD erspart geblieben. Der Verbotsantrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat scheiterte 2003, nachdem sich die Innenministerien geweigert hatten, dem Bundesverfassungsgericht Auskunft \u00fcber das Ausma\u00df der Infiltration der Partei mit V-Leuten der \u00c4mter zu geben.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Weil die Dienstherren die Funktionsf\u00e4higkeit ihrer \u00c4mter in Gefahr sahen, scheiterte das Verfahren, da das Gericht sich nicht in der Lage sah zu unterscheiden, welche der vorgelegten Beweismittel sich auf &#8222;origin\u00e4re&#8220; NPD-Funktion\u00e4re und welche sich auf staatlich bezahlte Spitzel bezogen. Derart hat das Instrumentarium der &#8222;wehrhaften Demokratie&#8220; selbst zu deren Wehrlosigkeit gef\u00fchrt. (Was aus demokratischer Sicht durchaus verschmerzt werden kann. Denn rechtsextreme Einstellungen, Handlungen und Zusammenschl\u00fcsse w\u00e4ren durch das Verbot der Partei nicht unterbunden worden \u2013 ganz zu schweigen von den gesellschaftlichen Ursachen des Rechtsextremismus.)<\/p>\n<p>Die Inlandsdienste sollen der offiziellen Lesart zufolge ein &#8222;Fr\u00fchwarnsystem&#8220; sein, durch das verfassungsgef\u00e4hrdende Bestrebungen fr\u00fchzeitig aufgedeckt werden. Die \u00c4mter sollen das Dunkelfeld erhellen, damit die Instrumente der &#8222;wehrhaften Demokratie&#8220; (Parteienverbot, Entzug von Grundrechten etc.) eingesetzt und\/oder die Akteure strafrechtlich verfolgt werden k\u00f6nnen. Die einschl\u00e4gigen Staatsschutzstatistiken, die Delikte von der Gef\u00e4hrdung des demokratischen Rechtsstaats \u00fcber Spionage bis zur terroristischen Vereinigung umfassen, zeigen jedoch, dass die Bedeutung der Nachrichtendienste f\u00fcr die Einleitung von Strafverfahren \u00e4u\u00dferst gering ist. Zwischen 1974 und 1985 wurden \u2013 mit absteigender Tendenz \u2013 zwischen 2,6 und 0,2% aller Staatsschutz-Ermittlungsverfahren aufgrund nachrichtendienstlicher Hinweise eingeleitet.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<h4>Blo\u00dfe &#8222;Informationsbeschaffung&#8220;?<\/h4>\n<p>Zentrales Element des Selbstbildes deutscher Nachrichtendienste ist die Behauptung, sie seien keine Geheimdienste, sondern betrieben allein die Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Informationen. Diese Stilisierung ist aus einem doppelten Grunde falsch: Erstens, das zeigt sich am Beispiel der NPD-Infiltration, werden Methoden der Informationsgewinnung praktiziert, die nicht in blo\u00dfem Absch\u00f6pfen bestehen (wie etwa das heimliche Abh\u00f6ren eines Gespr\u00e4chs zweier Personen durch eine dritte), sondern bei denen die Dienste die Information selbst (mit-) produzieren. Am Agent provocateur, dem staatlich bezahlten und beauftragten Anstifter, wird dieses Problem besonders deutlich. Allein die bekannt gewordenen F\u00e4lle in allen Beobachtungsmilieus des Verfassungsschutzes sind Legion.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Die \u00c4mter sind nicht nur Beobachter, sondern mittels Informanten, Spitzeln, V-Personen selbst Akteure. In einem f\u00fcr das Publikum unbestimmten Umfang produzieren sie das mit, was sie blo\u00df zu beobachten vorgeben. Auch die passive \u00dcberwachung ist mehr als nur ein Aufnehmen von Informationen. Denn sie kann Verhalten der Gegenseite erst erzeugen, weil sie sich \u00fcberwacht w\u00e4hnt.<\/p>\n<p>Zweitens haben die deutschen Dienste immer wieder mehr getan als nur mit Informationen zu handeln. \u00dcber Jahrzehnte hielt das Berliner Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) eine Mordwaffe unter Verschluss. Das nieders\u00e4chsische LfV lie\u00df ein Loch in eine Gef\u00e4ngnismauer sprengen. Der BND versuchte, als landwirtschaftliche G\u00fcter deklarierte Waffen nach Israel zu liefern. Er vermittelte Waffengesch\u00e4fte nach Afrika, unterst\u00fctzte die Geheimdienste von Syrien bis S\u00fcdafrika, half bei dem von der CIA betriebenen Putsch gegen den kongolesischen Ministerpr\u00e4sidenten Partrice Lumumba (1961) etc.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Nimmt man das bekanntgewordene Handlungsprofil der Dienste insgesamt, so entsteht der Eindruck, dass sie sich vor allem mit sich selbst und den von ihnen geschaffenen Problemen besch\u00e4ftigen: Das Feld der Spionage stellt sich als ein undurchsichtiger Abenteuerspielplatz dar, auf dem Operationen und Gegenoperationen, Doppelagenten und \u00dcberl\u00e4ufer, Information und Desinformation zu mitunter t\u00f6dlichen Folgen f\u00fcr die Beteiligten f\u00fchren. Im Gesch\u00e4ft der Staaten untereinander sind die Dienste ein Instrument verdeckter Au\u00dfenpolitik im Graubereich zwischen regierungsamtlichem Auftrag und Verselbstst\u00e4ndigung, dessen Ressourcen zum Gro\u00dfteil daf\u00fcr verwendet werden, fremde Dienste abzuwehren oder zu unterwandern. Die Beziehungen zwischen den Staaten verschlechtern sie, statt sie zu verbessern. F\u00fcr die \u00dcberwachung im Innern h\u00e4ngt die Existenzberechtigung der \u00c4mter am &#8222;Verfassungsfeind&#8220; \u2013 kein Wunder, dass ihm in allen Bereichen nachgesp\u00fcrt wird und seine Infiltration wichtiger ist als seine Neutralisierung (siehe NPD). Innenpolitisch bef\u00f6rdern sie eine staatliche betriebene Kultur der Verd\u00e4chtigung, Unterwanderung und Verrufserkl\u00e4rung, die den Grundprinzipien liberaler Demokratien widerspricht.<\/p>\n<h4>Neue Aufgaben<\/h4>\n<p>Die traditionelle Aufgabe der Dienste besteht im Schutz des Staates, in der deutschen Version: im Schutz der Verfassung. Der BND soll mittels Informationssammlung und -auswertung &#8222;Erkenntnisse \u00fcber das Ausland&#8220; gewinnen, &#8222;die von au\u00dfen- und sicherheitspolitischer Bedeutung f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland sind.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Nach der urspr\u00fcnglichen gesetzlichen Formulierung sollte das BfV Informationen \u00fcber &#8222;Bestrebungen&#8220; sammeln, &#8222;die eine Aufhebung, \u00c4nderung oder St\u00f6rung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung &#8230; oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung von Mitglieder verfassungsm\u00e4\u00dfiger Organe &#8230; zum Ziel haben.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Diese Aufgabenbestimmung wurde 1972 in einer \u00c4nderung des Grundgesetzes (Art. 73 Nr. 10) und einer parallelen Novelle des Verfassungsschutzgesetzes reformuliert und erweitert. Im prim\u00e4ren Staatsschutz wurde die bis heute g\u00fcltige Formel vom Schutz der &#8222;freiheitlichen demokratischen Grundordnung&#8220; sowie &#8222;des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes&#8220; eingef\u00fchrt. Die Erweiterung der Aufgaben war eine Form der nachholenden Verrechtlichung: Das BfV betrieb seit jeher Spionageabwehr und \u00fcberwachte seit der zweiten H\u00e4lfte der 60er Jahre die &#8222;sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern&#8220;.<\/p>\n<p>Neben diesen drei prim\u00e4ren Aufgaben wurden die Verfassungsschutz\u00e4mter zur Mitwirkung bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen verpflichtet, die Zugang zu geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Informationen haben oder die in &#8222;lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen&#8220; besch\u00e4ftigt sind. Auch sollten die \u00c4mter beim technischen Schutz von sensiblen Informationen mitwirken.<\/p>\n<p>Erst in der Anti-Terrorgesetzgebung nach dem 11. September 2001 wurde der Aufgabenkatalog um die Beobachtung von Bestrebungen, die sich gegen &#8222;den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung &#8230;, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker, richten&#8220; erweitert. Die eigentliche Vergr\u00f6\u00dferung ihres T\u00e4tigkeitsfeldes ergab sich daraus, dass die Dienste nun erm\u00e4chtigt wurden, Informationen von Kredit- und Finanzinstituten, Post- und Telekommunikationsdienstleistern sowie von Luftfahrtunternehmen anzufordern.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Bereits in den 90er Jahren hatte sich eine weitere Aufgabenentgrenzung in den LfV angek\u00fcndigt. In diesem Jahrzehnt trat die (vermeintliche) Bedrohung durch &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8220; (OK) in den Vordergrund \u00f6ffentlicher Debatten. Da die Dienste ihr \u00e4u\u00dferes (Ostblock) und inneres (linke Revolution\u00e4re) Bet\u00e4tigungsfeld verloren hatten, lag nichts n\u00e4her, als ihnen Aufgaben in der Fr\u00fcherkennung von OK zuzuweisen. Zun\u00e4chst in Bayern, dann in weiteren vier CDU-regierten Bundesl\u00e4ndern wurden die Landes\u00e4mter mit der OK-Beobachtung beauftragt. Begr\u00fcndet wurde das damit, dass die Dienste schon immer verdeckt Informationen erhoben h\u00e4tten und daher \u00fcber das n\u00f6tige Know how verf\u00fcgten, auch die klandestinen Strukturen der OK aufzudecken. So weit ersichtlich hat die Arbeit der Landes\u00e4mter zu keiner nennenswerten Erhellung des OK-Umfeldes beigetragen. Neben den demokratisch-rechtsstaatlichen Problemen (s.u.), hat die neue Aufgabe in Sachsen zu einem veritablen Skandal gef\u00fchrt, der ein bezeichnendes Licht auf die Arbeitskultur des Landesamtes warf.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Ob die verfassungssch\u00fctzerische OK-Beobachtung durch die LfV irgendeine strafrechtliche oder polizeiliche Bedeutung hatte, ist unbekannt. Ein Beispiel: 2003\/2004 &#8222;bearbeitete&#8220; der th\u00fcringische Verfassungsschutz 38 &#8222;Fallkomplexe&#8220;. Anfang 2005 besch\u00e4ftigte sich das LfV noch immer mit 19 dieser F\u00e4lle. F\u00fcnf Komplexe hatte es ans Landeskriminalamt abgegeben. Bei weiteren f\u00fcnf handelte es sich nach LfV-Einsch\u00e4tzung nicht um OK, sondern um &#8222;gew\u00f6hnliche&#8220; Kriminalit\u00e4t. Und in neun Verfahren waren die Ermittlungen eingestellt worden, weil sich der Verdacht auf strafbare Handlungen nicht hatte erh\u00e4rten lassen.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Bedenkt man, dass 17 der 38 F\u00e4lle der Bet\u00e4ubungsmittelkriminalit\u00e4t galten, dann lassen diese Zahlen nur den Schluss zu, dass der th\u00fcringische Verfassungsschutz im weiten Feld allgemeiner Kriminalit\u00e4t &#8222;ermittelt&#8220; und dabei offenkundig auch vagen Hinweisen nachgeht.<\/p>\n<p>1994 wurde auch der BND mit der OK-Bek\u00e4mpfung betraut. Ausgeweitet wurde daf\u00fcr die &#8222;strategische Fernmelde\u00fcberwachung&#8220;, die der Dienst seit 1968 betrieb. Dabei handelt es sich um die \u00dcberwachung des kompletten internationalen Fernmeldeverkehrs aus, nach oder \u00fcber Deutschland. Diese Methode der vollst\u00e4ndigen \u00dcberwachung war der behaupteten Bedrohungslage im Kalten Krieg geschuldet: Man hoffte so Hinweise auf einen m\u00f6glicherweise bevorstehenden Angriff auf Deutschland zu erhalten. Es h\u00e4tte nahegelegen, diese Total\u00fcberwachung einzustellen, nachdem die Kriegsgefahr verschwunden war. Statt dessen dehnte der Gesetzgeber den \u00dcberwachungsbereich auf den illegalen Handel mit Waffen und kriegstauglichen G\u00fctern (Proliferation), den internationalen Bet\u00e4ubungsmittelhandel sowie auf Geldf\u00e4lschungen und Geldw\u00e4sche im Ausland aus. Das Ziel der Ausweitung war das gleiche wie im Falle der Verfassungsschutz\u00e4mter: Hinweise auf verdeckte OK-Strukturen zu gewinnen, um polizeiliche Vorermittlungen oder strafrechtliche Ermittlungen anzusto\u00dfen. Auch f\u00fcr den BND ist jedoch nicht erkennbar, dass seine aus der strategischen \u00dcberwachung gewonnenen &#8222;Erkenntnisse&#8220; positive Folgen f\u00fcr die Sicherheit in Deutschland gehabt h\u00e4tten: Im Jahre 2007 sind in den \u00dcberwachungscomputern des BND 2.913.812 &#8222;Kommunikationen&#8220; h\u00e4ngen geblieben, die sich f\u00fcr den Bereich &#8222;internationaler Terrorismus&#8220; &#8222;qualifiziert&#8220; haben, so die Wortwahl im Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums f\u00fcr die Geheimdienste. F\u00fcr den Bereich Proliferation waren es \u00fcber 2.3 Mio. Selbst wenn man, wie der Bericht betont, annimmt, dass es sich bei 90 Prozent dieser Meldungen um Spam handelte, bleiben \u00fcber eine halbe Million Nachrichten, die der BND zu pr\u00fcfen hatte. Als &#8222;nachrichtendienstlich relevant&#8220; wurden im Terrorismus vier, in der Proliferation 370 Meldungen bewertet. Nicht eine einzige wurde an die Strafverfolgungsorgane weitergeleitet.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Der gewaltige \u00dcberwachungsaufwand blieb in diesem Jahr strafrechtlich v\u00f6llig folgenlos. Inwieweit die &#8222;nachrichtendienstlich relevanten&#8220; Informationen keine Hinweise auf strafbare Handlungen enthielten, ob sie Einfluss auf Lagebilder und sonstige BND-Aktivit\u00e4ten hatten oder ob sie an die Polizei im Rahmen vorbeugender Verbrechensbek\u00e4mpfung weitergeben wurden, bleibt unbekannt.<\/p>\n<h4>Trennungsgebot \u2013 Zusammenarbeitsgebot<\/h4>\n<p>Die geheimen Nachrichtendienste von der Polizei zu trennen, galt den Alliierten als Mittel, eine neue &#8222;geheime Staatspolizei&#8220; zu verhindern. In keinem Geheimdienstgesetz des Bundes oder der L\u00e4nder seit 1950 fehlt die Bestimmung, dass der jeweilige Dienst keiner Polizeidienststelle angeschlossen werden darf. Und keines \u00fcbertr\u00e4gt den Diensten polizeiliche Zwangsbefugnisse. Allerdings hat die Entwicklung der Sicherheitsapparate den urspr\u00fcnglichen Sinn des Trennungsgebots in sein Gegenteil verkehrt. Gerade weil Dienste und Polizei getrennte Beh\u00f6rden seien, so die Argumentation, m\u00fcssten sie umso enger zusammenarbeiten.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a><\/p>\n<p>Bereits in den Verh\u00e4ltnissen der alten Bundesrepublik wurde das Trennungsgebot nicht als ein Zusammenarbeitsverbot aufgefasst. Im Bereich des Staatsschutzes gab es seit den 50er Jahren Austausch- und Amtshilfebeziehungen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Polizei und &#8222;Verfassungssch\u00fctzer&#8220; arbeiteten nicht nur beim Abh\u00f6rfall Traube und beim &#8222;Celler Loch&#8220; Hand in Hand; bei der Fahndung nach den Entf\u00fchrern von Hanns-Martin Schleyer half der MAD, bei einer gro\u00dffl\u00e4chigen Observation in Baden leistete der BND dem Bundeskriminalamt technische Hilfe.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Neben den fallbezogenen Amtshilfen wurde schon fr\u00fch dauerhaft kooperiert. Seit 1952 unterst\u00fctzt der Bundesgrenzschutz (BGS) \u2013 die heutige Bundespolizei \u2013 das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz auf dem Gebiet der &#8222;Funktechnik&#8220;. Dabei wird nicht der inl\u00e4ndische, durch Art. 10 GG gesch\u00fctzte Telefon- bzw. Funkverkehr \u00fcberwacht und ausgewertet, sondern der internationale Kommunikationsverkehr, der von fremden Nachrichtendiensten oder &#8222;Beobachtungsobjekten&#8220; des Bundesamtes betrieben wird. Dass diese Aufgabe nicht vom Verfassungsschutz, sondern von einer Polizeieinheit wahrgenommen wird, begr\u00fcndete die Bundesregierung mit praktischen Erw\u00e4gungen: Da der BGS dieselbe Leistung auch f\u00fcr das Zollkriminalamt und das Bundeskriminalamt erbringe, sei der &#8222;flexible, bedarfsgerechte und effektive Einsatz von Personal und Ger\u00e4ten&#8220; nicht zu gew\u00e4hrleisten, wenn die \u00dcberwachung auf einzelne Beh\u00f6rden aufgeteilt werde.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a><\/p>\n<p>1976 wurde durch die &#8222;Sonderanweisung \u00fcber die Erfassung bestimmter Erkenntnisse bei der grenzpolizeilichen Kontrolle&#8220; der BGS beauftragt, Informationen \u00fcber Reisende an das BfV und den BND weiterzuleiten. Orientieren konnten sich die Polizisten an einer Liste mit 239 Organisationen und 287 Druckwerken, die als &#8222;linksextremistisch oder linksextremistisch beeinflusst&#8220; galten. Nach ihrem Bekanntwerden wurde die Sonderanweisung suspendiert und ab 1981 durch entsprechende Dienstanweisungen ersetzt.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Alle drei Dienste k\u00f6nnen &#8222;Amtshilfeersuchen Grenze&#8220; an die Bundespolizei richten; die zu erhebenden Informationen reichen von den Personalien der Reisenden \u00fcber ihr Reiseziel bis hin zu \u00c4u\u00dferungen oder Angaben \u00fcber Mitreisende.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a><\/p>\n<p>Seit 1954 in den &#8222;Unkelner Richtlinien&#8220;, ab 1970 in &#8222;Zusammenarbeitsrichtlinien&#8220; und ab 1990 in den Geheimdienstgesetzen wurde die Weitergabe von Informationen der Dienste an die Polizei normiert (\u00a7 19 Abs. 1 VfS-G, \u00a7 9 Abs. 1 BND-G). Diese informationelle Zusammenarbeit war f\u00fcr Einzelf\u00e4lle konzipiert, und sie war in das Ermessen der Dienste gestellt (&#8222;darf&#8220; Informationen weiterleiten).<\/p>\n<p>Durch das &#8222;Gemeinsame-Dateien-Gesetz&#8220; von 2006 wurde schlie\u00dflich ein dauerhafter Informationsverbund Polizei-Nachrichtendienste f\u00fcr den Bereich der Terrorismusbek\u00e4mpfung hergestellt. Das Gesetz schaffte sowohl die Grundlage f\u00fcr die von Polizeien, Diensten und Zoll gemeinsam zu nutzende Anti-Terror-Datei als auch f\u00fcr gemeinsame Projektdateien, in denen die Erkenntnisse aller Seiten projekt-, d.h. themen-, personen- oder objektbezogen zusammengef\u00fchrt werden sollen.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a> Indirekt erhielt dadurch ebenfalls das 2004 eingerichtete &#8222;Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum&#8220; eine nachtr\u00e4gliche Rechtsgrundlage. Es bildet den j\u00fcngsten Schritt der &#8222;Vernetzung&#8220; der Sicherheitsapparate, in der die Strategie und die Praktiken der &#8222;Vorfeldermittlungen&#8220; zu einem undurchschaubaren und unkontrollierbaren Geflecht zusammengef\u00fchrt werden.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a><\/p>\n<p>Denn w\u00e4hrend sich die Nachrichtendienste zunehmend der \u00dcberwachung und Aufdeckung allgemeiner Kriminalit\u00e4t zuwandten, n\u00e4herte sich das polizeiliche Handlungsprofil seit den 70er Jahren dem der Geheimdienste an: Der unaufhaltsame Anstieg der Telekommunikations\u00fcberwachung, der systematische Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Personen, die Professionalisierung im Bereich von Observationen und sonstiger geheimer technischer \u00dcberwachung haben die Polizeien mit einem erheblichen Repertoire urspr\u00fcnglich nachrichtendienstlicher Instrumente ausgestattet. Dass Dienste und Polizeien systematisch zusammenarbeiten, ergab sich deshalb fast zwangsl\u00e4ufig aus den vorg\u00e4ngigen Entwicklungen, weil sie sich hinsichtlich &#8222;Beobachtungsobjekt&#8220; (Kriminalit\u00e4t), strategischem Ansatz (Entdeckung im Vorfeld strafbarer Handlungen) und Instrumenten (verdeckte Methoden) immer weiter angleichen.<\/p>\n<h4>Rechtsstaatsfiktion<\/h4>\n<p>Die deutschen Dienste sind in die Rechtsordnung der Bundesrepublik integriert; das soll nach herrschender Lesart ihre demokratische Qualit\u00e4t garantieren. Allerdings war und ist die rechtliche Basis der drei Nachrichtendienste bis heute auf einem sp\u00e4rlichen Niveau geblieben. W\u00e4hrend der Verfassungsschutz in Art. 73 Nr. 10 und Art. 87 Abs. 1 GG erw\u00e4hnt wird, wurden und werden BND und MAD aus den Zust\u00e4ndigkeiten des Bundes f\u00fcr die Au\u00dfen- und Verteidigungspolitik (Art. 73 Nr. 1 GG) hergeleitet. Bis 1990 arbeiteten beide ohne (einfach)gesetzliche Grundlage;<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn31\" name=\"_ftnref31\">[31]<\/a> sie waren durch einen zun\u00e4chst geheimen Beschluss des Bundeskabinetts (BND) bzw. einem Organisationserlass des Verteidigungsministers (MAD) eingerichtet worden. Erst 1990, sieben Jahre nach dem Volksz\u00e4hlungsurteil und 35 Jahre nach ihrer Gr\u00fcndung, wurde beiden Diensten endlich ein Gesetz unterlegt.<\/p>\n<p>Das BfV besa\u00df seit 1950 eine bescheidene gesetzliche Grundlage bestehend aus sechs Paragrafen. Diese beschr\u00e4nkten sich auf die Bestimmung der Aufgabe und die Wiederholung dessen, was im alliierten Polizeibrief formuliert worden war. Das Gesetz war ein Freibrief f\u00fcr exekutives Handeln und keineswegs deren Begrenzung. Das zeigte sich exemplarisch im Umgang mit dem Fernmeldegeheimnis. Obwohl Art. 10 GG bis 1968 unmissverst\u00e4ndlich erkl\u00e4rte, dass das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis &#8222;unverletzlich&#8220; sei, und ein Gesetz zu dessen Beschr\u00e4nkung nicht bestand, nutzte der Verfassungsschutz eine Klausel im Truppenvertrag, den die Bundesrepublik 1955 mit den Westalliierten geschlossen hatte, um \u00fcber deren Amtshilfe Telefonanschl\u00fcsse im Inland \u00fcberwachen zu k\u00f6nnen. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesinnenministeriums ermittelte f\u00fcr die Jahre von 1956 bis 1963 mindestens 82 Abh\u00f6rf\u00e4lle.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn32\" name=\"_ftnref32\">[32]<\/a><\/p>\n<p>1972 wurde das Bundesverfassungsschutzgesetz novelliert. Erstmals wurde nun erw\u00e4hnt, dass der Dienst &#8222;nachrichtendienstliche Mittel&#8220; zur Wahrnehmung seiner Aufgaben einsetzen darf (\u00a7 3 Abs. 3 i.d. Fassung von 1972). Bewusst verzichtete der Gesetzgeber darauf, genauer zu bestimmen, was unter diesen Mitteln zu verstehen sei. Diese Unbestimmtheit war kein Versehen, sondern bewusst gewollt, um die Flexibilit\u00e4t der Dienste zu gew\u00e4hrleisten. Sie erm\u00f6glichte, dass der nieders\u00e4chsische Innenminister den inszenierten Bombenanschlag in Celle gerichtlich unwidersprochen als &#8222;nachrichtendienstliches Mittel&#8220; rechtfertigen konnte.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn33\" name=\"_ftnref33\">[33]<\/a> Auch mit der gro\u00dfen Novellierung 1990 ist diese gewollte Unsch\u00e4rfe beibehalten worden; der Ausdruck &#8222;nachrichtendienstliche Mittel&#8220; wurde durch &#8222;Methoden &#8230; der heimlichen Informationsbeschaffung&#8220; ersetzt, die beispielhaft, aber nicht abschlie\u00dfend aufgez\u00e4hlt wurden (\u00a7 8 Abs. 2 BVerfschG).<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn34\" name=\"_ftnref34\">[34]<\/a> In der Verf\u00fcgung \u00fcber die Methoden liegt nach wie vor ein wichtiger Unterschied zu den Polizeien. Im Vergleich der beiden Rechtsmaterien zeichnet sich das Geheimdienstrecht durch ein erheblich gr\u00f6\u00dferes Ma\u00df an Unbestimmtheit aus, das den Diensten entsprechende Freir\u00e4ume der \u00dcberwachung, Infiltration und Aktion erlaubt.<\/p>\n<p>Einige Landesgesetzgeber nahmen in den vergangenen Jahren das aus Art. 20 GG hergeleitete Gebot der Normenklarheit ernster und legten abschlie\u00dfend fest, was unter &#8222;nachrichtendienstlichen Mitteln&#8220; f\u00fcr ihr Landesamt zu verstehen sei. Nur dieser Umstand erm\u00f6glichte die Klage gegen die Online-Durchsuchung, die 2006 in das nordrhein-westf\u00e4lische Verfassungsschutzgesetz aufgenommen worden war. Als Folge des Urteils<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn35\" name=\"_ftnref35\">[35]<\/a> mussten die anderen \u00c4mter diese Art der \u00dcberwachung \u2013 bis zur Novellierung ihrer jeweiligen Gesetze \u2013 einstellen.<\/p>\n<p>\u00dcberhaupt waren die gr\u00f6\u00dften rechtsstaatlichen Fortschritte im Geheimdienstrecht das Verdienst der Verfassungsgerichte. Das gilt nicht erst seit dem Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung. Mit dem Volksz\u00e4hlungsurteil<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn36\" name=\"_ftnref36\">[36]<\/a> von 1983 sorgte das Bundesverfassungsgericht daf\u00fcr, dass BND und MAD \u00fcberhaupt eine gesetzliche Basis erhielten. 1998 beschr\u00e4nkte es die &#8222;strategische Fernmelde\u00fcberwachung&#8220; durch den BND. Und 2005 limitierte das s\u00e4chsische Verfassungsgericht die OK-\u00dcberwachung des Landesamtes auf F\u00e4lle, die die Verfassung gef\u00e4hrden.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn37\" name=\"_ftnref37\">[37]<\/a> Freilich hat keines dieser Urteile dazu gef\u00fchrt, dass ein Dienst, eine Methode, eine Strategie nicht weiter betrieben wurde. Vielmehr haben die Gesetzgeber die Hinweise der Gerichte als Vorlage f\u00fcr die n\u00e4chste Novellierung genutzt \u2013 immer bestrebt, bis an die Grenze des verfassungsgerichtlich Zul\u00e4ssigen zu gehen.<\/p>\n<p>Neben den aufgeweichten rechtsstaatlichen Standards ist f\u00fcr die Wirkungen der Dienste von Bedeutung, dass sie im Unterschied zur Polizei nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip unterworfen sind. Die Polizeien k\u00f6nnen die &#8222;Pflicht zur Strafverfolgung&#8220; zwar in einigen polizeilichen Bereichen zur\u00fcckstellen, den Nachrichtendiensten bleibt es dagegen generell \u00fcberlassen, ob, wann und in welcher Form sie Informationen \u00fcber strafbare Handlungen an die Polizei weiterleiten. Da sie daran interessiert sind, ihre Zug\u00e4nge in die Beobachtungsmilieus zu erhalten (insbesondere V-Personen nicht zu verlieren), erfolgt die Weitergabe von Erkenntnissen nach ihren jeweiligen Interessen \u2013 entweder gar nicht oder in gefilterter Form. Dass die Polizei gegen nachrichtendienstliche V-Personen ermittelt,<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn38\" name=\"_ftnref38\">[38]<\/a> ist eine Folge der einseitigen Informationspolitik. F\u00fchren jedoch gefilterte Informationen \u00fcber die Polizei zu Strafverfahren, so wird die Position der Verteidigung durch die verschleierte nachrichtendienstliche Ausgangsquelle verschlechtert.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn39\" name=\"_ftnref39\">[39]<\/a><\/p>\n<h4>Kontrollillusion<\/h4>\n<p>Zur rechtsstaatlich-demokratischen Legitimation der deutschen Nachrichtendienste geh\u00f6rt die Behauptung, sie w\u00fcrden vorbildlich kontrolliert. In ihren Selbstdarstellungen zeichnen sie ein enges Kontrollnetz, das auf mehren Ebenen funktioniere: vom Parlament \u00fcber Datenschutzbeauftragte und Gerichte bis hin zu den Medien und der \u00d6ffentlichkeit.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn40\" name=\"_ftnref40\">[40]<\/a><\/p>\n<p>Besondere Bedeutung kommt dabei der parlamentarischen Kontrolle zu, die auf der Ebene des Bundes f\u00fcr die drei Dienste, in den L\u00e4ndern f\u00fcr die Verfassungsschutz\u00e4mter existiert. Die parlamentarische Kontrolle soll einen Ausgleich daf\u00fcr bieten, dass die T\u00e4tigkeit der Dienste wegen ihrer geheimen Natur nur schwer gerichtlicher und \u00f6ffentlicher Kontrolle zug\u00e4nglich ist. In mehreren Schritten ist das System der parlamentarischen Kontrolle im Bund ausgebaut worden. Aus dem 1956 ins Leben gerufenen rechtlosen &#8222;Parlamentarischen Vertrauensm\u00e4nnergremium&#8220; wurde 1978 die &#8222;Parlamentarische Kontrollkommission&#8220;, die sich 1999 zum &#8222;Parlamentarischen Kontrollgremium&#8220; mauserte. Auf der am Ende der letzten Legislaturperiode beschlossenen j\u00fcngsten Entwicklungsstufe wurde das Gremium nicht nur im Grundgesetz verankert (Art. 45d GG), sondern auch mit weiteren Befugnissen ausgestattet: Es kann nun die Herausgabe von Originalakten verlangen; seine Mitglieder d\u00fcrfen sich durch Fraktionsmitarbeiter unterst\u00fctzen lassen; mit Zwei-Drittel-Mehrheit kann es beschlie\u00dfen, dass von ihm in Auftrag gegebene Sachverst\u00e4ndigenberichte dem Bundestag vorgelegt werden. Sofern das Gremium \u2013 ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit \u2013 beschlie\u00dft, einen Vorgang \u00f6ffentlich zu bewerten, kann jedes Mitglied ein Sondervotum abgeben.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn41\" name=\"_ftnref41\">[41]<\/a> Die strikte Geheimhaltungspflicht bleibt bestehen, womit \u00fcber die Zwei-Drittel-Mehrheit garantiert ist, dass staats- bzw. regierungsabtr\u00e4gliche Vorg\u00e4nge auch weiterhin \u00fcber diesen Weg nicht bekannt werden.<\/p>\n<p>Als &#8222;sch\u00e4rfstes Schwert&#8220; parlamentarischer Kontrolle gilt gemeinhin das Recht, parlamentarische Untersuchungsaussch\u00fcsse einzurichten. H\u00e4ufig ist davon in der Geschichte der Bundesrepublik Gebrauch gemacht worden.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn42\" name=\"_ftnref42\">[42]<\/a> In der abgelaufenen Legislaturperiode hat der BND-Untersuchungsausschuss diese Tradition fortgesetzt. Er sollte die \u00dcberwachung von Journalisten durch den BND, dessen Beteiligung an verschiedenen CIA-Operationen und seine Verwicklungen in den Irak-Krieg untersuchen. Jenseits der \u2013 begrenzten \u2013 Aufkl\u00e4rung in den Untersuchungskomplexen<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn43\" name=\"_ftnref43\">[43]<\/a> sind zwei unmittelbare Folgen des Ausschusses von Bedeutung: Erstens haben die BND-Vorg\u00e4nge zur gerade genannten Novellierung des Kontrollgremiums gef\u00fchrt. Denn zum Untersuchungsausschuss war es nur deshalb gekommen, weil die Informationspolitik der Regierung gegen\u00fcber dem Kontrollgremium selbst in den Augen regierungstreuer Parlamentarier unzureichend war. Da das Gremium aber gerade \u00f6ffentlichkeitswirksame und unbequeme Untersuchungsaussch\u00fcsse des Parlaments verhindern sollte, war die Ausweitung seiner Befugnisse naheliegend.<\/p>\n<p>Zweitens veranlasste die restriktive Informationspolitik der Bundesregierung die Minderheit des Untersuchungsausschusses dazu, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Das Karlsruher Urteil stellte fest, die Regierung habe ihr Recht zu Aussageverweigerungen und zur Sperrung von Akten erheblich \u00fcberzogen. Die Verweise auf den &#8222;Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung&#8220;, auf die Interessen anderer Staaten oder das Staatswohl seien zu &#8222;pauschal&#8220;, zu wenig &#8222;substantiiert&#8220; und nicht &#8222;detailliert&#8220; genug erfolgt.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn44\" name=\"_ftnref44\">[44]<\/a> Dass das Gericht im 60. Jahr des Grundgesetzes die Regierung darauf hinweisen musste, nicht sie allein, sondern auch das Parlament sei dem &#8222;Gemeinwohl&#8220; verpflichtet, wirft ein bezeichnendes Licht auf das demokratische Selbstverst\u00e4ndnis der Regierenden. Das Urteil hat die Kontrollm\u00f6glichkeiten des Parlaments gest\u00e4rkt; einen Hinweis auf seine praktische Relevanz gab allerdings der Umstand, dass der Bundestagspr\u00e4sident eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses ablehnte und ein neuer Ausschuss nicht zustande kam.<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftn45\" name=\"_ftnref45\">[45]<\/a> In jedem Fall werden zuk\u00fcnftige Auskunftsverweigerungen den Regierungen einen h\u00f6heren sprachlichen Aufwand abverlangen.<\/p>\n<h4>Herrschaftsressource mit Potential<\/h4>\n<p>Aus der Geschichte der Dienste lie\u00dfe sich leicht der Schluss ziehen, dass diese zur Verselbstst\u00e4ndigung neigen, ihren politischen Auftrag eigenm\u00e4chtig in b\u00fcrokratisch-geheimdienstlicher Manier umdefinieren, eigenm\u00e4chtig handeln, Feindbilder aufbauschen etc. Diese Feststellung ist nur der halbe Teil der Wahrheit. Denn die Dienste zeichnen sich gerade dadurch aus, dass an sie ein sehr gro\u00dfz\u00fcgiger rechtsstaatlich-demokratischer Ma\u00dfstab angelegt wird. Obgleich normativ auf den Schutz der Verfassung bzw. der Interessen der Bundesrepublik ausgerichtet, sind sie faktisch Instrumente der jeweiligen Regierungen. In einer Melange aus regierungsamtlichem Auftrag und eigenem Interesse betreiben sie eine Nebenau\u00dfenpolitik auf Gegenseitigkeit \u2013 mit den Mitteln klandestiner Informationsarbeit und illegalen Methoden. Im Inland hebeln sie den Schutz gegen\u00fcber anlassloser Ausforschung aus, entwerten jene Bestimmungen, die die B\u00fcrgerInnen vor staatlichen Eingriffen sch\u00fctzen sollen, und schaffen ein Klima der \u00dcberwachung und Einsch\u00fcchterung.<\/p>\n<p>Systematisch hilft gegen den Geburtsfehler der Dienste nicht deren bessere Kontrolle, sondern nur deren Abschaffung. Ein erster Schritt in die richtige Richtung w\u00e4re, ihre Vergangenheit \u2013 beginnend mit der Zeit vor 1989 \u2013 offenzulegen und den freien Zugang zu Akten und Daten sowohl f\u00fcr die Betroffenen als auch f\u00fcr Forschung und Medien zu er\u00f6ffnen. Dann h\u00e4tte das Land eine Chance, nicht nur mit dem Erbe der DDR-Staatssicherheit, sondern auch mit dem der drei westdeutschen Geheimdienste umgehen zu lernen.<\/p>\n<h5>Norbert P\u00fctter ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<p><a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Buschfort, W.: Geheime H\u00fcter der Verfassung. Von der D\u00fcsseldorfer Informationsstelle zum Ersten Verfassungsschutz der Bundesrepublik (1947-1961), Paderborn 2004, S. 38 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> s. Roewer, H.: Nachrichtendienstrecht der Bundesrepublik Deutschland, K\u00f6ln u.a. 1987, S. 135 f. (Polizeibrief 135 f.) u. S. 7 f. (Gesetz von 1950)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Ritter, F.: Die geheimen Nachrichtendienste, Heidelberg 1989, S. 14<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> s. insgesamt: Reese, M.E.: Organisation Gehlen, Berlin 1992<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Br\u00fcneck, A.v.: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1945-1968, Frankfurt\/M. 1978, S. 217-221<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> s. Beobachtungsobjekt Verfassungsfeind, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 28 (3\/1987), S. 97-104<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> socialforum berlin: Dokumentation der \u00dcberwachung des Berliner Sozialforums durch den Verfassungsschutz, Berlin 2007; Frankfurter Rundschau v. 19.11.2008<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> s. Ritter a.a.O. (Fn. 3); S. 100-103; Gusy, Chr.: Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst, in: Die \u00d6ffentliche Verwaltung 1983, H. 2, S. 60-66; zur j\u00fcngeren Entwicklung: Gose, S.: MAD: uniformierte Schn\u00fcffler ziehen ins Ausland, in: antimilitarismus-information 2002, H. 5, S. 5-11<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Schmidt-Eenboom, E.: Der BND. Schn\u00fcffler ohne Nase, D\u00fcsseldorf u.a. 1993, insbes. S. 74 ff. u. S. 290 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Krieger, W.; Weber. J.: Nutzen und Probleme der zeitgeschichtlichen Forschung \u00fcber Nachrichtendienste, in: Dies. (Hg.): Spionage f\u00fcr den Frieden, M\u00fcnchen, Landesberg am Lech 1997, S. 9-22 (17 ff.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Bundesverfassungsgericht: KPD-Verbot. Urteil v. 17.8.1956, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 5, S. 89 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> s. Wagner, P.:<b> <\/b>Ehemalige SS-M\u00e4nner am &#8222;Schilderh\u00e4uschen der Demokratie&#8220;? Die Aff\u00e4re um das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz 1963\/64, in: F\u00fcrmetz, G.; Reinke, H.; Weinhauer, K. (Hg.): Nachkriegspolizei: Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969, Hamburg 2001, S. 169-198 (170 f.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Mensing, W.: Wie wollen unsere Kommunisten wiederhaben &#8230;: demokratische Starthilfen f\u00fcr die Gr\u00fcndung der DKP, Z\u00fcrich, Osnabr\u00fcck 1989<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Bundesverfassungsgericht: Beschluss v. 18.3.2003 (www.bverg.de\/entscheidungen\/bs20 03318_2bvb000101.html). Die Innenministerien teilten dem Gericht lediglich mit, dass an drei Stichtagen zwischen April 1997 und April 2002, der Anteil der V-Personen an den Vorstandmitgliedern in NPD-Gremien unter 15 Prozent lag. Wegen der Personalfluktuation waren in dieser Zeit rund 500 NPD-Funktion\u00e4re in den Vorst\u00e4nden t\u00e4tig, d.h. es waren etwas weniger als 75 V-Personen in den NPD-Vorst\u00e4nden aktiv, ebd., Rdnr. 32.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Werkentin, F.: \u201aStaatsschutz\u2019 statistisch gesehen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 42 (2\/1992), S. 47-51 (51)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> s. f\u00fcr den Bereich Rechtsextremismus nur beispielhaft die Fallschilderungen bei G\u00f6ssner, R.: Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates, M\u00fcnchen 2003<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> s. den Beitrag von O. Diederichs in diesem Heft; zum BND s. Schmidt-Eenboom a.a.O. (Fn. 9), S. 179-203 und: Ders.: Der Bundesnachrichtendienst. Stichworte zur geheimen Au\u00dfenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, in: Archiv f\u00fcr Sicherheits- und Entwicklungspolitik 1994, August , S. 7-18<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> so die Formulierung im BND-Gesetz (\u00a7 1 Abs. 2) seit 1990, BGBl. I, S. 2979<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> \u00a7 3 Abs. 1 des Verfassungsschutzgesetzes von 1950, s. Roewer a.a.O. (Fn. 2), S. 7<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz v. 9.1.2002, BGBl. I, S. 361 ff. Allerdings wurden diese Befugnisse bislang nur spr\u00e4rlich genutzt: in sechs Jahren lediglich 56 Anfragen bei Banken und 137 an Telekommunikationsunternehmen durch die Dienste des Bundes, nur zwei an Luftfahrtunternehmen und keine an Postdienstleister, s. BT-Drs. 16\/2550 v. 7.9.2006, 16\/5982 v. 5.7.2007 und 11560 v. 5.1.2009<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Landtag Sachsen Drs. 4\/15777 v. 19.6.2009. Die Vorg\u00e4nge konnten u.a. wegen der Blockadehaltung der Staatsregierung nicht aufgekl\u00e4rt werden. F\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Amtes bleibt jedoch die Bewertung der Ausschussmehrheit bedeutsam, dass sich dessen Arbeit mit Ger\u00fcchten und vagen Verdachtsmomenten zwingend aus dem Vorfeld-Auftrag des Amtes ergab, ebd., Bd. 1, S. 46.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Seel, L.: Der Verfassungsschutz als neues Instrument im Kampf gegen die Organisierte Kriminalit\u00e4t, in: der kriminalist 2005, H. 4, S. 172-174 (173)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> BT-Drs. 16\/11559 v. 5.1.2009; in den zehn Jahren 1998-2007 erhielten die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden insgesamt 71 Meldungen vom BND. Nur eine dieser Meldungen hat zur Einleitung eines Strafverfahrens gef\u00fchrt.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> z.B. Werthebach, E.: Die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten bei der Terrorismusbek\u00e4mpfung, in: der kriminalist 2003, H. 9, S. 326-329; Rupprecht, R.: Die Kunst, Aufgaben sinnvoll zu teilen. Zur Aufkl\u00e4rung von Strukturen Organisierter Kriminalit\u00e4t durch Nachrichtendienste, in: Kriminalistik 1993, H. 2, S. 131-136<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> s. G\u00f6ssner, R.: Polizei und Geheimdienste: Sicherheitspolitische &#8222;Wiedervereinigung&#8220;?, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 27 (2\/1987), S. 38-62 (44 f.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> Busch, H.: Horchposten Bundesgrenzschutz, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILP 47 (1\/1994), S. 25-27; zur rechtlichen Rechtfertigung: Droste, B.: Handbuch des Verfassungsschutzrechts, Stuttgart u.a. 2007, S. 572-575<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> G\u00f6ssner a.a.O. (Fn. 25), S. 50 f.; Droste a.a.O. (Fn. 26), S. 480<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> ebd., S. 482<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> s. Busch, H.: Es w\u00e4chst zusammen &#8230; Zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 85 (3\/2006), S. 52-59<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> s. W\u00f6rlein, J.: Unkontrollierbare Anziehungskraft, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 90 (2\/2008), S. 50-61 (55-58)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref31\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a> sieht man von den Befugnissen ab, die das G10-Gesetz 1968 auch f\u00fcr BND und MAD schuf<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref32\" name=\"_ftn32\">[32]<\/a> Wagner a.a.O. (Fn. 12), S. 174 f. Auch der polizeiliche Staatsschutz praktizierte diesen offen die Verfassung brechenden Umweg, s. Foschepoth, J.: Postzensur und Telefon\u00fcberwachung in der Bundesrepublik Deutschland (1949-1968), in: Zeitschrift f\u00fcr Geschichtswissenschaft 2009, H. 5, S. 413-426<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref33\" name=\"_ftn33\">[33]<\/a> so CDU-Innenminister Wilfried Hasselmann nach Bekanntwerden der Inszenierung 1986, s. Frankfurter Rundschau v. 6.9.1986<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref34\" name=\"_ftn34\">[34]<\/a> Droste a.a.O. (Fn. 26), S. 264 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref35\" name=\"_ftn35\">[35]<\/a> Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 27.2.2008, www.bundesverfassungsgericht.de\/ entscheidungen\/rs20080227_1bvr037007.html<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref36\" name=\"_ftn36\">[36]<\/a> Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 15.12.1983, www.servat.unibe.ch\/law\/dfr\/bv065 001.html<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref37\" name=\"_ftn37\">[37]<\/a> Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen: Urteil v. 21.7.2005, www.justiz.sach sen.de\/esaver\/internet\/2004_067_II\/2004_067_II.pdf<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref38\" name=\"_ftn38\">[38]<\/a> Vom Celler Loch, denn auch die nieders\u00e4chsische Polizei war von der Inszenierung nicht informiert, bis zum Fall eines brandenburgischen Neonazis, s. P\u00fctter, N.: Strafvereitelung im Amt, in: M\u00fcller-Heidelberg, Till u.a. (Hg.): Grundrechte-Report 2006, Frankfurt am Main 2006, S. 158-162<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref39\" name=\"_ftn39\">[39]<\/a> s. das Interview mit Rechtsanwalt Elfferding und Rechtsanw\u00e4ltin Weyers in diesem Heft; s.a. exemplarisch: Beck, M.: Das Dickicht der Dienste. Der Einfluss des Verfassungsschutzes in \u00a7 129a-Verfahren, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 2008, H. 1 (89), S. 58-63<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref40\" name=\"_ftn40\">[40]<\/a> z.B. Bundesminister des Innern: Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz. Aufgaben. Befugnisse. Grenzen, Bonn 1990, S. 83 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref41\" name=\"_ftn41\">[41]<\/a> Gesetz v. 29.7.2009, BGBl. I, S. 2346<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref42\" name=\"_ftn42\">[42]<\/a> s. Diederichs. O.:<b> <\/b>Die \u201aParlamentarischen Untersuchungsaussch\u00fcsse\u2018 zu Polizei und Geheimdiensten in der Bundesrepublik Deutschland, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 1995, H. 3 (52), S. 48-58<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref43\" name=\"_ftn43\">[43]<\/a> BT-Drs. 16\/13400 v. 18.6.2009<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref44\" name=\"_ftn44\">[44]<\/a> Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 17.6.2009 (s. www.bverfg.de)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2009\/08\/08\/die-dienste-der-bundesrepublik-vom-kalten-krieg-zur-neuen-sicherheitsarchitektur#_ftnref45\" name=\"_ftn45\">[45]<\/a> Berliner Zeitung v. 30.7.2009; Frankfurter Rundschau v. 21.8.2009<\/p>\n<p>Bibliographische Angaben: P\u00fctter, Norbert: Die Dienste der Bundesrepublik. Vom Kalten Krieg zur &#8222;neuen Sicherheitsarchitektur&#8220;, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 93 (2\/2009), S. 3-20<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Mit dem Ende des Kalten Krieges verloren die (west-)deutschen Geheimdienste ihr zentrales<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,99],"tags":[667,1291,1360,1443],"class_list":["post-1004","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-093","tag-geheimdienste","tag-sicherheitsarchitektur","tag-staatsschutz","tag-trennungsgebot"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1004","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1004"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1004\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1004"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1004"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1004"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}