{"id":1081,"date":"2008-07-09T09:54:02","date_gmt":"2008-07-09T09:54:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1081"},"modified":"2008-07-09T09:54:02","modified_gmt":"2008-07-09T09:54:02","slug":"sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1081","title":{"rendered":"Sicherheitsarchitekturen im Wandel &#8211; Polizei \u2013 Geheimdienst \u2013 Milit\u00e4r"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Seit einigen Jahren ist von der &#8222;neuen Sicherheitsarchitektur&#8220; die Rede. Die Institutionen der alten Bundesrepublik seien den neuen Herausforderungen nicht mehr gewachsen; sie m\u00fcssten gr\u00fcndlich umgebaut werden. Unter dem Schlagwort der &#8222;Vernetzung&#8220; findet gegenw\u00e4rtig die Reorganisation des Gewaltmonopols statt.<\/b><\/p>\n<p>Die Institutionen, die Innere Sicherheit gew\u00e4hrleisten sollen, unterliegen einem st\u00e4ndigen Wandel. Bereits das Entstehen des administrativ-politischen Komplexes &#8222;Innere Sicherheit&#8220; in der Bundesrepublik ist ein Resultat dieses Wandels, der in das Ende der 60er\/den Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts f\u00e4llt.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn1\" name=\"fnverweis1\">[1]<\/a> Obwohl sie nicht trennscharf an Jahreszahlen geschieden werden k\u00f6nnen, lassen sich f\u00fcr die Entwicklung der BRD deutlich vier (wenn man die alliierte Vorgeschichte hinzunimmt f\u00fcnf) Phasen benennen. Sie unterscheiden sich in der Organisation, in der rechtlichen Regulierung, in der Qualifikation des Personals, der strategischen Orientierung und hinsichtlich derjenigen Probleme, denen sich die innere Sicherheitspolitik und ihre Apparate vorrangig widmeten. Typisierend vereinfacht verliefen die Wandlungen in dieser Abfolge:<!--more--><\/p>\n<ol>\n<li>Vom Kriegsende bis zur Gr\u00fcndung der Bundesrepublik. Sie stand polizeipolitisch unter dem Einfluss west-alliierter Vorstellungen, die in der britischen und amerikanischen Zone von den zivilen und dezentralen Polizeitraditionen ihrer Heimatl\u00e4nder bestimmt waren.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a><\/li>\n<li>Mit der Konsolidierung der Bundesrepublik wird der alliierte Einfluss schrittweise r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Bis Mitte der 60er Jahre wird auch polizeipolitisch eine Strategie der Restauration verfolgt, die im Kern darin besteht, die deutsche, staatsorientierte Polizeitradition der Vorkriegszeit fortzusetzen. Vom Tschako bis zum Polizeirecht, von der Aufstellung geschlossener Einheiten bis zur kasernierten Ausbildung \u2013 in weiten Bereichen werden Weimarer Polizeistrukturen wiederhergestellt.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a><\/li>\n<li>Anfang der 70er Jahre beginnt die Reform der deutschen Polizeien. Das Programm f\u00fcr die innere Sicherheit der Innenministerkonferenz von 1972 bildet den Ausgangspunkt f\u00fcr Ver\u00e4nderungen in den Bereichen Organisation, Recht, Ausbildung. Die Bewaffnung der Polizei wird den gewandelten Bedrohungsszenarien angepasst; mit der Etablierung von Inpol wird die EDV f\u00fcr die Polizeiarbeit nutzbar gemacht.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn4\" name=\"fnverweis4\">[4]<\/a><\/li>\n<li>Seit Mitte der 70er Jahre bis zum Fall der Mauer setzt sich der Ausbau der Sicherheitsapparate fort: die Professionalisierung der Polizeiarbeit schreitet voran (von der Fachhochschulausbildung bis zum Entstehen von Spezialdienststellen \u2013 Mobiles- und Sondereinsatzkommando, Verdeckte Ermittlungen, Auswertung), der technische Fortschritt wird in die Polizeiarbeit integriert (PIOS-Dateien, technische \u00dcberwachungen), und das Volksz\u00e4hlungsurteil zwingt zu einer Flut von gesetzlichen Novellierungen.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn5\" name=\"fnverweis5\">[5]<\/a><\/li>\n<li>Mit dem Fall der Mauer wird eine Phase der Verunsicherung eingel\u00e4utet, in der nach der Erstreckung des Polizeimodells auf die neuen L\u00e4nder eine Diskussion \u00fcber die Ausrichtung der Apparate beginnt. Die kriminalpolitischen Konjunkturen der 90er Jahre (von Organisierter Kriminalit\u00e4t bis Zero tolerance) treten seit dem 11. September 2001 in den Schatten des neuen internationalen Terrorismus. Im Namen seiner Bek\u00e4mpfung werden viele der alten F\u00e4den aufgegriffen, die zu einer neuen &#8222;Sicherheitsarchitektur&#8220; vernetzt werden sollen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>Die langen Wellen der Entwicklung<\/h4>\n<p>Die kursorische Erinnerung dieser Vorgeschichte ist wichtig, wenn man die gegenw\u00e4rtigen Ver\u00e4nderungen w\u00fcrdigen will. Schnell wird n\u00e4mlich sichtbar, dass ein Teil der aktuellen Vorg\u00e4nge einen langen Vorlauf hat, ein anderer Teil jedoch darin besteht, die letzten Grundpfeiler, die das System innerer Sicherheitswahrung in der Bundesrepublik kennzeichneten, durch einen umfassend vernetzten Sicherheitsverbund zu ersetzen.<\/p>\n<p>Aus dem Kreis der l\u00e4ngerfristigen Ver\u00e4nderungen stechen zwei besonders hervor: die pr\u00e4ventive Orientierung und die Zentralisierung der Apparate. Sp\u00e4testens seit Mitte der 70er Jahre ist &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; zum Angelpunkt polizeistrategischer Orientierungen geworden. Sie fand ihren Niederschlag zum einen in den Vorverlagerungen des Strafrechts. Diese Ausweitung \u2013 besonders deutlich in den \u00a7\u00a7 129 ff. des Strafgesetzbuchs \u2013 kn\u00fcpft unmittelbar an die Tradition des politischen Strafrechts in Deutschland an.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn6\" name=\"fnverweis6\">[6]<\/a> Was in den 70ern zun\u00e4chst in Bezug auf den Terrorismus begann, setzte sich in den 90ern hinsichtlich &#8222;organisierter Kriminalit\u00e4t&#8220; fort. Zum anderen folgte aus dem pr\u00e4ventiven Ansatz eine entgrenzte Zust\u00e4ndigkeit der Polizeien, die als &#8222;vorbeugende Bek\u00e4mpfung von Straftaten&#8220; verrechtlicht wurde.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn7\" name=\"fnverweis7\">[7]<\/a> War und ist diese Art der &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; mit ausgeweiteter Kriminalisierung und dem Einsatz verdeckter Methoden verbunden, so zeigt die kriminalpr\u00e4ventive Konjunktur der letzten Jahre, dass sich mit &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; jede Art von Polizeiarbeit legitimieren l\u00e4sst.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn8\" name=\"fnverweis8\">[8]<\/a> Das diffuse Pr\u00e4ventionsversprechen, das die Hoffnung beim Publikum weckt, Gefahren und Sch\u00e4den k\u00f6nnten verhindert werden, unterliegt auch der j\u00fcngsten Entwicklung. Die Einbeziehung der Geheimdienste, der Zugriff auf private Datenbest\u00e4nde, die technische \u00dcberwachung von R\u00e4umen, verdachtsunabh\u00e4ngige Personenkontrollen, biometrische Identifzierungsverfahren: all dies wird in pr\u00e4ventiver Absicht praktiziert \u2013 und f\u00fchrt zu einer Ausweitung und Vorverlagerung von Repression.<\/p>\n<p>Die zweite, bereits seit den 70er Jahren manifeste Entwicklung betrifft die Zentralisierung der Polizeien. Dies gilt zun\u00e4chst f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis zwischen Bund und L\u00e4ndern. Die Konzeption des Grundgesetzes folgte noch den dezentralen Vorstellungen der Alliierten. Aus dem Bundeskriminalpolizeiamt, das als Ausnahme vom Grundsatz &#8222;Polizei ist L\u00e4ndersache&#8220; gedacht war, wurde die wichtigste Polizeibeh\u00f6rde der Republik<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn9\" name=\"fnverweis9\">[9]<\/a> \u2013 ein Prozess, f\u00fcr den drei Elemente verantwortlich waren. Erstens, die Ausweitung von Ermittlungen: 1973 erhielt das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals origin\u00e4re Ermittlungsbefugnisse f\u00fcr einige Deliktsbereiche, nachdem der Generalbundesanwalt bereits seit 1969 f\u00f6rmlich erm\u00e4chtigt worden war, das Amt mit Ermittlungen im Bereich des politischen Strafrechts zu beauftragen \u2013 ein Weg, der gro\u00dfz\u00fcgig in Anspruch genommen wurde und wird. Hinzu kommen \u2013 zweitens \u2013 der Ausbau von Informations- und Kriminaltechnik und \u2013 drittens \u2013 die zunehmende Bedeutung der EU, f\u00fcr die das BKA als Schaltstelle fungiert. Dieser Bedeutungszuwachs schlug sich in erheblichen Personalzuw\u00e4chsen nieder. Die mit der neuerlichen Novellierung des BKA-Gesetzes vorgesehenen pr\u00e4ventiven Ermittlungsbefugnisse des Amtes setzen diese Linie konsequent fort.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn10\" name=\"fnverweis10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Die Karriere des Bundesgrenzschutzes (BGS) zur Bundespolizei ist das zweite Element, das die Polizeiverfassung zugunsten des Bundes ver\u00e4nderte.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn11\" name=\"fnverweis11\">[11]<\/a> 1951 zun\u00e4chst als Vorhut der in Planung befindlichen Armee gegr\u00fcndet, war der BGS in den ersten Jahrzehnten auf die traditionelle Aufstandsbek\u00e4mpfung im Innern und auf die Wahrnehmung von Polizeiaufgaben im Falle eines kriegerischen Angriffs aus dem Osten ausgerichtet. Seit 1972 stand er zur Unterst\u00fctzung der L\u00e4nderpolizeien zur Verf\u00fcgung; 1992 wurde ihm die Bahnpolizei und die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Flugh\u00e4fen \u00fcbertragen. Damit hatte der BGS seine territoriale Bindung an das Grenzgebiet endg\u00fcltig verloren. Seine Befugnisse wurden denen der L\u00e4nderpolizeien angepasst. Die 2005 erfolgte Umbenennung in &#8222;Bundespolizei&#8220; war eine konsequente Folge dieses Aus- und Umbaus.<\/p>\n<p>Zur gewachsenen Bedeutung des Bundes geh\u00f6rt auch der Aufstieg des Zolls zu einer Polizei im Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Zun\u00e4chst in den gemeinsam mit der Polizei gebildeten &#8222;Ermittlungsgruppen Rauschgift&#8220;, dann ausgeweitet auf die Kontrolle der Schwarzarbeit und auf die Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche ist der Zoll zu einer sicherheitsrelevanten Exekutive im Innern avanciert.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn12\" name=\"fnverweis12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Die andere Seite der Zentralisierung betrifft die Polizeien in den Bundesl\u00e4ndern. Mitte der 70er Jahre wurden die letzten st\u00e4dtischen Polizeien verstaatlicht. In immer neuen Organisationsreformen werden die Polizeien seither umgestaltet. Das gilt nicht allein f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis von Schutz- und Kriminalpolizei, sondern auch f\u00fcr die Verteilung und Gliederung der Polizei in der Fl\u00e4che. Durchg\u00e4ngig wurden und werden die Landespolizeien zentralisiert. Kleinere Dienststellen werden aufgel\u00f6st oder in nur tempor\u00e4r besetzte Polizeiposten verwandelt. Die Polizei zieht sich aus der Fl\u00e4che zur\u00fcck. Dies geschieht nur vordergr\u00fcndig, um den polizeilichen Verwaltungsapparat zu verkleinern, vielmehr ist die Zentralisierung auf der unteren Ebene Folge und Voraussetzung polizeilicher Spezialisierung. Mittlerweile wird versucht, den R\u00fcckzug aus der Fl\u00e4che mit Laien- oder Hilfspolizeien oder der Reaktivierung kommunaler Ordnungsh\u00fcter auszugleichen.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn13\" name=\"fnverweis13\">[13]<\/a> Die neuen Kontrollarrangements, die in den St\u00e4dten seit den 90er Jahren entstehen, sind die R\u00fcckseite polizeilicher Zentralisierung. Dass damit nicht weniger, sondern andere und ausgeweitete Praktiken sozialer Kontrolle einher gehen, ist offenkundig.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn14\" name=\"fnverweis14\">[14]<\/a><\/p>\n<h4>Letzte Grenzen<\/h4>\n<p>Bis zum Beitritt der L\u00e4nder der DDR zur Bundesrepublik galt das &#8222;Trennungsgebot&#8220; von Polizei und Geheimdiensten. Dieses Gebot hat nie bedeutet, dass Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst keinerlei Beziehungen unterhielten. Es f\u00fchrte jedoch zur Entwicklung eigenst\u00e4ndiger Apparate, deren Beziehungen eher punktueller Natur waren und sich auf das Gebiet des Staatsschutzes beschr\u00e4nkten. Seit den 70er Jahren f\u00fchrte die &#8222;pr\u00e4ventive&#8220; Ausrichtung der Polizeien dazu, dass diese sich ein Repertoire verdeckter Methoden zulegten, das aus der Welt der Geheimdienste stammt. Auch die Weiterentwicklung kriminalistischer Auswertungen zur &#8222;intelligence&#8220; stellte eine Facette der Vergeheimdienstlichung von Polizeiarbeit dar.<\/p>\n<p>Mit der deutschen Vereinigung begann nicht nur eine Debatte \u00fcber den Verfassungsrang des Trennungsgebots,<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn15\" name=\"fnverweis15\">[15]<\/a> vorangetrieben wurde auch die Verpolizeilichung der Geheimdienste: Die \u00dcberwachung des internationalen Telekommunikationsverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst wurde 1994 auf (vermutete) Bereiche Organisierter Kriminalit\u00e4t (OK) ausgeweitet. Die Diskussion \u00fcber die OK-Bek\u00e4mpfung durch Geheimdienste f\u00fchrte dazu, dass einige Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz mit derartigen Vorfelderkundungen beauftragt wurden. Die &#8222;Doppelzust\u00e4ndigkeit&#8220; von Polizei und Diensten, die schon immer in den politischen Delikten bestand, wurde nun auf &#8222;gew\u00f6hnliche&#8220; Kriminalit\u00e4t ausgedehnt. Dass die Dienste im Rahmen des neuen Anti-Terrorismus Zugang zu den Kundendaten von Post-, Telekommunikations- und Luftfahrtunternehmen sowie Banken erhielten, setzte die Aufwertung der Geheimdienste in der &#8222;pr\u00e4ventiven&#8220; Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung konsequent fort. Dass auch nach institutionellen und rechtlichen Formen gesucht werden musste, um Polizei und Geheimdienste \u2013 nachdem beide \u00fcber verdeckte Methoden verf\u00fcgen und beide sich denselben Ph\u00e4nomenen widmen sollen \u2013 dauerhaft zusammenzubringen, liegt auf der Hand. In der &#8222;Berliner Republik&#8220; wurde das Trennungsgebot in sein Gegenteil umgedeutet: Aus der institutionellen Trennung resultiere die Pflicht zur informationellen Zusammenarbeit. Und um diese auf eine wirksame und dauerhafte Basis zu stellen, bed\u00fcrfe es entsprechender Rechtsgrundlagen und institutioneller Formen.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn16\" name=\"fnverweis16\">[16]<\/a> Am vorl\u00e4ufigen Ende dieser Entwicklung ist das Trennungsgebot allein darauf reduziert, dass die Beteiligten unterschiedlichen Dienstherren unterstehen und aus unterschiedlichen Titeln des Staatshaushaltes bezahlt werden. Die Bildung einer gemeinsamen \u00dcberwachungszentrale im Bundesverwaltungsamt,<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn17\" name=\"fnverweis17\">[17]<\/a> die gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit als eine blo\u00df technische Dienstleistungseinheit verharmlost wird, ist ein weiteres Mosaiksteinchen in der neuen polizeilich-geheimdienstlichen Gemengelage.<\/p>\n<p>Seit Gr\u00fcndung der Bundeswehr war deren Einsatz im Innern umstritten. Die Notstandsgesetzgebung hatte die Debatte 1968 zu einem vorl\u00e4ufigen Ende gebracht. Bis heute sind allein die damals geschaffenen Regelungen \u00fcber den Katastropheneinsatz praktisch relevant geworden. Die Bundesrepublik blieb vom Spannungs- und Verteidigungsfall verschont; und die Definition des Inneren Notstands entsprach schon 1968 nicht mehr dem Protest- und Konfliktpotential einer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Befreit von der Aufgabe, auf den B\u00fcrgerkrieg vorbereitet zu sein, konnten vielmehr die Polizeien (allen voran der BGS) ein spezifisch polizeiliches Organisationsprofil ausbilden.<\/p>\n<p>Nach dem Ende des Kalten Krieges war nicht nur das Gegen\u00fcber der Geheimdienste ma\u00dfgeblich reduziert, sondern aus dem milit\u00e4rischen Feind im Osten wurden schnell Verb\u00fcndete oder Partner. In den humanit\u00e4r legitimierten Kriegen der 90er Jahre, dann aber in dem offensiven Bekenntnis, die deutschen Interessen (die der NATO, der Vereinten Nationen) weltweit auch milit\u00e4risch durchsetzen zu k\u00f6nnen, fand die Bundeswehr als Einsatzarmee ihre neue Orientierung.<\/p>\n<p>Seit den 90er Jahren tauchten aber als Auswege aus der Sinnkrise der Bundeswehr auch immer wieder Vorschl\u00e4ge auf, die Streitkr\u00e4fte an verschiedenen Aufgaben im Innern zu beteiligen. Das reichte vom Einsatz im Umweltschutz bis zur Sicherung der deutschen Ostgrenze. Der heutige Innenminister Wolfgang Sch\u00e4uble war schon damals einer der Vorreiter dieser Idee: In den Auslandseins\u00e4tzen seit den 90er Jahren h\u00e4tte die Bundeswehr oft polizeiliche Aufgaben wahrnehmen m\u00fcssen. Deshalb sei es nicht einzusehen, warum deutschen Soldaten im Inland verwehrt bleibe, was sie im Ausland mit Erfolg meisterten.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn18\" name=\"fnverweis18\">[18]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundeswehr an der Aufrechterhaltung innerer Sicherheit in Friedenszeiten zu beteiligen, steht seither auf der politischen Agenda. Den Weg \u00fcber die Katastrophenhilfe hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 durch sein Urteil zum Luftsicherheitsgesetz verstellt. Derzeit wird deshalb praktisch versucht, die Reichweite bestehenden Rechts auszudehnen, milit\u00e4rische Ressourcen polizeilich nutzbar zu machen und die \u00d6ffentlichkeit an die Normalit\u00e4t milit\u00e4rischer &#8222;Dienstleistungen&#8220; im Innern zu gew\u00f6hnen \u2013 Heiligendamm 2007 war nur der vorl\u00e4ufige H\u00f6hepunkt dieser Entwicklung.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn19\" name=\"fnverweis19\">[19]<\/a><\/p>\n<h4>Konturen der Sicherheitsarchitektur<\/h4>\n<p>Pl\u00e4ne einer neuen &#8222;Sicherheitsarchitektur&#8220; gibt es seit den 70er Jahren \u2013 von Alfred St\u00fcmpers &#8222;Systematisierung der Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220;<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn20\" name=\"fnverweis20\">[20]<\/a> (1981) bis Eckart Werthebachs &#8222;Idealtypische Organisation innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit&#8220;(2002)<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn21\" name=\"fnverweis21\">[21]<\/a> oder der &#8222;Modellentwicklung f\u00fcr eine Neuorganisation der kriminalpolizeilichen Sicherheitskomponenten des Bundes&#8220;, die der Bund Deutscher Kriminalbeamter 2004 vorlegte.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn22\" name=\"fnverweis22\">[22]<\/a> Aber die Entwicklung folgt bislang nicht diesen Architekten, die durchg\u00e4ngig den Bund gegen\u00fcber den L\u00e4ndern st\u00e4rken wollen. Statt dieser als notwendig und effektiv gepriesenen Rei\u00dfbrettmodelle ist die reale Ver\u00e4nderung des &#8222;Systems innerer Sicherheit&#8220; von Konfliktlinien der etablierten Apparat- und Politikinteressen bestimmt: Bund und L\u00e4nder ringen ebenso um Zust\u00e4ndigkeiten wie Polizei und Geheimdienste; politische Absichtserkl\u00e4rungen und polizeiliche Strategien sind nicht deckungsgleich; schutz- und kriminalpolizeiliche Interessen (und ihre gewerkschaftlichen Vertreter) verlangen Ber\u00fccksichtigung; justitielle Kriterien (Rechtsstaatlichkeit, strafprozessuale Verwertbarkeit) stimmen nicht immer mit polizeilich-gefahrenabwehrenden \u00fcberein; verfassungsrechtliche Grenzen beschneiden polizeilich-politische Umbauphantasien; und schlie\u00dflich muss der Komplex der \u00d6ffentlichkeit als gleichzeitig wirksam und nicht gef\u00e4hrlich (f\u00fcr die Freiheiten der B\u00fcrgerInnen) verkauft werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Aus diesem Geflecht unterschiedlicher Interessen entwickelt sich eine &#8222;neue Sicherheitsarchitektur&#8220;, in der die bestehenden rechtsstaatlich-demokratischen und b\u00fcrgerrechtlichen Probleme des Systems nicht verringert, sondern erheblich versch\u00e4rft werden. Drei Merkmale des Umbaus sind daf\u00fcr verantwortlich:<\/p>\n<p>Erstens: In den neuen Formen der &#8222;Vernetzung&#8220; wird keinem der Beteiligten etwas genommen. So ist es nach langen Anl\u00e4ufen gelungen, das Bundeskriminalamt mit pr\u00e4ventiven Kompetenzen f\u00fcr den internationalen Terrorismus auszustatten. Niemand st\u00f6rt an diesem in der F\u00f6deralismusreform gefundenen Kompromiss, dass eine Doppelzust\u00e4ndigkeit von Landes- und Bundesbeh\u00f6rden geschaffen wird, die dem erkl\u00e4rten Ziel der Entflechtung von Bund und L\u00e4ndern widerspricht. Denn durch den &#8222;Gewinn&#8220; der Zentrale wird das T\u00e4tigkeitsfeld der L\u00e4nderpolizeien nicht beschnitten. Das gilt auch f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis von Polizeien und Geheimdiensten. Die \u00dcberschneidungen in Arbeitsweisen und Zielobjekten bleiben bestehen; sie bilden das Fundament der Kooperation. Im Ergebnis werden die einzelnen Apparate gest\u00e4rkt (Aufgaben, Befugnisse, Personal) und mit anderen \u2013 ebenfalls ausgebauten \u2013 &#8222;vernetzt&#8220;.<\/p>\n<p>Zweitens: Der Sicherheitsverbund schl\u00e4gt sich auch institutionell nieder. Dabei entstehen neue Organisationen, die die Grenzen von Ressorts, Sparten, B\u00fcrokratien \u00fcberschreiten. Das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ), seine Vorl\u00e4ufer und seine Pendants in den L\u00e4ndern geh\u00f6ren hier hin, ebenso wie das &#8222;Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration&#8220; (GASIM), die &#8222;Information Boards&#8220; oder die interadministrative Internet\u00fcberwachung im &#8222;Gemeinsamen Internetzentrum&#8220; (GIZ).<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn23\" name=\"fnverweis23\">[23]<\/a> Neue exekutive Befugnisse werden in der Regel nicht geschaffen. Vielmehr soll der Austausch von Daten dazu beitragen, dass die Beteiligten umfassender informiert ihre Aufgaben wahrnehmen k\u00f6nnen. Auch soll durch die Kombination von Zust\u00e4ndigkeiten, Befugnissen und Sanktionen ein abgestimmtes und deshalb effektiveres Handeln erm\u00f6glicht werden. Offen bleibt, was diese b\u00fcrokratischen Zusammenschl\u00fcsse jenseits des beschworenen Informationsaustauschs im einzelnen leisten und worin ihre Bedeutung f\u00fcr die Beteiligten liegt.<\/p>\n<p>Drittens: In der &#8222;neuen Sicherheitsarchitektur&#8220; wird das Kontrollproblem manifester denn je. Bereits der Umstand, dass undurchschaubare Zusammenarbeitsformen unterschiedlicher B\u00fcrokratien mit unklarem T\u00e4tigkeitsprofil, aber behaupteter hoher Sicherheitsrelevanz entstehen, ist geeignet, die Verunsicherung in der Bev\u00f6lkerung zu bekr\u00e4ftigen. Wenn Daten ausgetauscht und angereichert werden, wenn aus den &#8222;Auswertungen&#8220; exekutives Handeln resultiert, wenn Personen observiert oder abgeh\u00f6rt werden, wenn ihr Umfeld durchleuchtet oder ihre Computer durchsucht werden, dann stellt sich die Frage nach dem Schutz der B\u00fcrgerInnen vor dem Staat neu. Bei aller Euphorie \u00fcber den neuen Sicherheitsverbund wird bewusst vergessen, dass es einen guten demokratischen Sinn gab, verschiedene Staatst\u00e4tigkeiten verschiedenen Beh\u00f6rden, die unterschiedlichen Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten folgen, zuzuweisen. Vertikale und horizontale Gewaltenteilung, die Scheidung von innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit, Unterschiede in gefahrenabwehrenden und strafverfolgenden Befugnissen, die Trennung von Nachrichtendiensten und Polizeien \u2013 das waren Versuche, die staatliche Machtentfaltung zu b\u00e4ndigen. Dass die Parlamente den Exekutiven hilflos hinterherhecheln, ist bekannt. Im Zeitalter der Vernetzung kommt nun versch\u00e4rfend hinzu, dass die Netze sich jenseits parlamentarischer Zust\u00e4ndigkeiten etablieren. Durchg\u00e4ngig mangelt es an gesetzlichen Grundlagen, und durchg\u00e4ngig werden die Kontrollchancen der Parlamente ausgehebelt.<\/p>\n<p>Die &#8222;neue Sicherheitsarchitektur&#8220; f\u00fchrt zu einem Verbund gest\u00e4rkter Beh\u00f6rden, die in klandestinen Formen zusammenwirken und damit sowohl rechtliche wie politische Schranken unterlaufen. Es liegt in der Logik dieser Entwicklung, wenn als Kr\u00f6nung der undurchschaubaren Verb\u00fcnde ein &#8222;Nationaler Sicherheitsrat&#8220; gefordert wird, der unter dem Primat der &#8222;Sicherheit&#8220; das Potential zu einem Nebenkabinett bes\u00e4\u00dfe.<\/p>\n<h4>Im Dschungel der vernetzten Sicherheit<\/h4>\n<p>Der Blick auf Polizei, Geheimdienste, Milit\u00e4r und die neuen Kooperationsgremien zeigt nur einen kleinen Ausschnitt aus dem sich entwickelnden neuen Geb\u00e4ude der Inneren Sicherheit. Nicht ber\u00fccksichtigt wurden s\u00e4mtliche externe Bez\u00fcge, insbesondere die Verflechtungen mit der europ\u00e4ischen Ebene und deren R\u00fcckwirkungen auf die nationalen Strukturen. Unterschlagen wurden auch die enger gewordenen Verkn\u00fcpfungen zwischen milit\u00e4rischen, polizeilichen und nicht-polizeilichen Zust\u00e4ndigkeiten im Bereich des Katastrophen- bzw. &#8222;Bev\u00f6lkerungsschutzes&#8220;. Und schlie\u00dflich fehlt der Hinweis auf die Privatisierungstendenzen in der Inneren Sicherheit. Diese drei weiteren Bez\u00fcge verweisen darauf, dass die Netzwerklogik weit \u00fcber den traditionellen Teil des (national)staatlichen Gewaltmonopols hinaus reicht.<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fn24\" name=\"fnverweis24\">[24]<\/a> Mit der erweiterten Perspektive nehmen auch die demokratisch-b\u00fcrgerrechtlichen Probleme weiter zu.<\/p>\n<h5>Norbert P\u00fctter ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis1\" name=\"fn1\">[1] <\/a>Funk, A.; Werkentin, F.: Die siebziger Jahre \u2013 Das Jahrzehnt der inneren Sicherheit?, in: Narr, W.-D. (Hg.): Wir B\u00fcrger als Sicherheitsrisiko, Reinbek b. Hamburg 1977, S. 189-209 u. 337 f.<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> Noethen, St.: Kriminalpolitische Vorgaben der alliierten Besatzungsm\u00e4chte, in: Lange, H.-J. (Hg.): Kriminalpolitik, Wiesbaden 2008, S. 59-77<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> Werkentin, F.: Die Restauration der deutschen Polizei, Frankfurt\/M., New York 1984<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis4\" name=\"fn4\">[4]<\/a> Busch, H.; Funk, A.; Kau\u00df, U.; Narr, W.-D.; Werkentin, F.: Die Polizei in der Bundesrepublik, Frankfurt\/M., New York 1985, insb. S. 69-250<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis5\" name=\"fn5\">[5]<\/a> s. exemplarisch: B\u00e4umler, H.: 20 Jahre Polizeirechtsgesetzgebung \u2013 aus der Sicht eines Datensch\u00fctzers, in: Friedrich-Ebert-Stiftung (Hg.): Sicherheit vor Freiheit?, Berlin 2003, S. 23-32<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis6\" name=\"fn6\">[6]<\/a> s. Cobler, S.: Die Gefahr geht von den Menschen aus \u2013 der vorverlegte Staatsschutz, Berlin 1976<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis7\" name=\"fn7\">[7] <\/a>s. Z\u00f6ller, M.A.: Informationssysteme und Vorfeldma\u00dfnahmen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten, Heidelberg 2002<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis8\" name=\"fn8\">[8] <\/a>P\u00fctter, N.: Pr\u00e4vention. Spielarten und Abgr\u00fcnde einer popul\u00e4ren \u00dcberzeugung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 86 (1\/2007), S. 3-15<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis9\" name=\"fn9\">[9] <\/a>zum BKA s. Klink, M.: Bundeskriminalamt, in: Gro\u00df, H.; Frevel, B.; Dams, C. (Hg.): Handbuch der Polizeien Deutschlands, Wiesbaden 2008, S. 516-554<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis10\" name=\"fn10\">[10]<\/a> s. den Beitrag von Fredrik Roggan in diesem Heft<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis11\" name=\"fn11\">[11]<\/a> zum BGS s. Peilert, A.; K\u00f6sling, W.: Bundespolizei \u2013 vormals Bundesgrenzschutz, in: Gro\u00df; Frevel; Dams a.a.O. (Fn. 9), S. 555-590<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis12\" name=\"fn12\">[12]<\/a> Dem Zoll ist bislang unverdient wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. F\u00fcr den gegenw\u00e4rtigen Zustand s. die Selbstdarstellungsbrosch\u00fcre: Zollkriminalamt (Hg.): Zollfahndungsdienst, K\u00f6ln 2005 (<a href=\"http:\/\/www.zoll.de\/e0_downloads\/d0_veroeffentlichungen\/zka_zfd.pdf\">www.zoll.de\/e0_downloads\/d0_veroeffentlichungen\/zka_zfd.pdf<\/a>)<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis13\" name=\"fn13\"> [13]<\/a> s. exemplarisch: Hornof, P.; Kopsch, R.: Ansprechpartner statt Strafverfolger. Wachpolizei und Freiwilliger Polizeidienst in der Sicherheitsarchitektur eines Polizeipr\u00e4sidiums, in: Polizei \u2013 heute 2007, H. 3, S. 82-87<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis14\" name=\"fn14\">[14]<\/a> mit Blick auf die privaten Sicherheitsdienste s. Beste, H.: Morphologie der Macht. Urbane &#8222;Sicherheit&#8220; und die Profitorientierung sozialer Kontrolle, Opladen 2000, S. 296 ff.<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis15\" name=\"fn15\">[15]<\/a> s. die Beitr\u00e4ge in: Friedrich-Ebert-Stiftung, B\u00fcro Berlin (Hg.): Nachrichtendienste, Polizei und Verbrechensbek\u00e4mpfung im demokratischen Rechtsstaat, Berlin 1994<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis16\" name=\"fn16\">[16]<\/a> Busch, H.: Es w\u00e4chst zusammen &#8230; Zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 85 (3\/2006), S. 52-59; Roggan, F.; Bergemann, N.: Die &#8222;neue Sicherheitsarchitektur&#8220; der Bundesrepublik Deutschland. Anti-Terror-Datei, gemeinsame Projektdateien und Terrorismusbek\u00e4mpfungserg\u00e4nzungsgesetz, in: Neue Juristische Wochenschrift 2007, H. 13, S. 876-881<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis17\" name=\"fn17\">[17]<\/a> s. den Beitrag von Mark Holzberger in diesem Heft<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis18\" name=\"fn18\"> [18]<\/a> Sch\u00e4uble, W.; St\u00fcmper, A.; Greiner, A.: Eine der Lehren aus dem Kosovo-Krieg: Sicherheit ist heute nicht mehr mit der Verteidigung der Landesgrenzen identisch, in: Die Polizei 2000, H. 6, S. 161-163<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis19\" name=\"fn19\">[19]<\/a> s. den Beitrag von Norbert P\u00fctter in diesem Heft<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis20\" name=\"fn20\"> [20]<\/a> St\u00fcmper, A.: Systematisierung der Verbrechensbek\u00e4mpfung, Stuttgart u.a. 1981<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis21\" name=\"fn21\">[21]<\/a> Werthebach, E.: Idealtypische Organisation innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit. Gutachten f\u00fcr die &#8222;Task Force Zukunft der Sicherheit&#8220; der Bertelsmann-Stiftung, Berlin 2002 (<a href=\"http:\/\/www.bertelsmann-stiftung.de\/cps\/rde\/xbcr\/SID-0A000F0A-C2BF0CCE\/bst_engl\/GutachtenWerthebach.pdf\">www.bertelsmann-stiftung.de\/cps\/rde\/xbcr\/SID-0A000F0A-C2BF0CCE\/bst_engl\/GutachtenWerthebach.pdf<\/a>)<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis22\" name=\"fn22\">[22]<\/a> Bund Deutscher Kriminalbeamter: Sicherheitsarchitektur des Bundes, Rheinbach 2004<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis23\" name=\"fn23\">[23]<\/a> s. den Beitrag von Jan W\u00f6rlein in diesem Heft<br \/>\n<a href=\"\/2008\/07\/09\/sicherheitsarchitekturen-im-wandel-polizei-geheimdienst-militaer\/#fnverweis24\" name=\"fn24\">[24]<\/a> Dazu mehr in der n\u00e4chsten Ausgabe von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: P\u00fctter, Norbert: Sicherheitsarchitekturen im Wandel. Polizei \u2013 Geheimdienst \u2013 Milit\u00e4r, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 90 (2\/2008), S. 3-12<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Seit einigen Jahren ist von der &#8222;neuen Sicherheitsarchitektur&#8220; die Rede. 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