{"id":1087,"date":"2008-07-09T09:56:52","date_gmt":"2008-07-09T09:56:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1087"},"modified":"2008-07-09T09:56:52","modified_gmt":"2008-07-09T09:56:52","slug":"entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1087","title":{"rendered":"Entgrenzung der Bundespolizei &#8211; Nicht nur eine Organisationsreform"},"content":{"rendered":"<h3>von Albrecht Maurer<\/h3>\n<p><b>Seit 1990 gibt es keine innerdeutsche Grenze mehr und mit der kontinuierlichen Schengen-Erweiterung sind auch von den zu bewachenden EU-Au\u00dfengrenzen nur noch Reste \u00fcbrig. Mit einer neuerlichen Organisationsreform emanzipiert sich der vor drei Jahren in Bundespolizei (BPol) umbenannte Bundesgrenzschutz (BGS) endg\u00fcltig von seiner Gr\u00fcndungslegende.<\/b><\/p>\n<p>Gerade einmal 15 Seiten inklusive Begr\u00fcndung umfasste der &#8222;Entwurf zur \u00c4nderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze&#8220;, den der Bundestag am 25. Januar dieses Jahres mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit annahm.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn1\" name=\"fnverweis1\">[1]<\/a> Die vorbereitenden Umstrukturierungen waren seit \u00fcber einem Jahr im Gang und auch der Sitz der neuen Spitzenbeh\u00f6rde, des Bundespolizeipr\u00e4sidiums, war bereits eingeweiht, als das Gesetz am 1. M\u00e4rz in Kraft trat. Auf Widerstand war die Reform in erster Linie bei den Polizeigewerkschaften und -standesorganisationen gesto\u00dfen. Aber selbst Bef\u00fcrworter einer grundlegenden Umstrukturierung von Organisation und Aufgabenstellung des fr\u00fcheren Bundesgrenzschutzes r\u00e4tselten \u00fcber die Zielsetzung der Reform.<!--more--><\/p>\n<p>Diese l\u00e4sst sich jedenfalls aus dem Gesetz selbst nicht erschlie\u00dfen: Die textlichen \u00c4nderungen sind minimal. Sie bestehen vor allem darin, dass die bisherigen Bezeichnungen konkreter Organisationsebenen (Bundespolizei\u00e4mter oder Bundespolizeidirektion) gestrichen wurden. Zust\u00e4ndigkeiten darf das Bundesinnenministerium nunmehr durch Rechtsverordnung festlegen. In der Begr\u00fcndung, die sich ansonsten wie eine der \u00fcblichen BPol-Werbebrosch\u00fcren liest, hei\u00dft es deshalb konsequenterweise: &#8222;Die Flexibilit\u00e4t bei der organisatorischen Ausgestaltung wird erh\u00f6ht, indem auf eine gesetzliche Zuweisung einzelner Aufgaben oder Befugnisse an konkret benannte Beh\u00f6rdenebenen verzichtet wird.&#8220; Mathias Seeger, heute Chef des Bundespolizeipr\u00e4sidiums, damals Leiter des Aufbaustabs, machte im Januar 2008 in seiner Stellungnahme f\u00fcr den Innenausschuss des Bundestages denn auch klar, &#8222;dass dies nicht die letzten organisatorischen Ver\u00e4nderungen bei der Bundespolizei sein werden.&#8220; Alles sei im Fluss.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a> Was der so alles mit sich f\u00fchrt, l\u00e4sst sich am ehesten erkennen, wenn man die jetzige Reform vor dem Hintergrund der Geschichte des BGS bzw. der BPol betrachtet.<\/p>\n<h4>Vom Armeeersatz zur Bereitschaftspolizei des Bundes<\/h4>\n<p>1951 wurde der Bundesgrenzschutz (BGS) als Vorstufe f\u00fcr die noch nicht aufgebaute Armee gegr\u00fcndet. Struktur, Konzeption und Bewaffnung waren milit\u00e4risch. Die eigentliche grenzpolizeiliche Funktion, der Passkontrolldienst (ab 1961: Grenzschutzeinzeldienst, GSE) hatte in dieser kasernierten Truppenpolizei kein Gewicht.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a> Bei Gr\u00fcndung der Bundeswehr 1956 konnten deshalb ganze Verb\u00e4nde, rund 10.000 Mann, ins Milit\u00e4r hin\u00fcberwechseln. Auch danach blieb der BGS im Wesentlichen eine leichte Infanterie zur Bek\u00e4mpfung imaginierter innerer Unruhen und aus dem Osten hereinbrechender Banden \u2013 Notstandsszenarien, die bei j\u00e4hrlichen Gro\u00dfman\u00f6vern ausgiebig ge\u00fcbt wurden. &#8222;Dank der \u00f6konomischen und politischen Stabilit\u00e4t der Bundesrepublik sah die Bev\u00f6lkerung den BGS bis 1972 nie im inneren Einsatz. F\u00fcr Aufgaben unterhalb der B\u00fcrgerkriegsschwelle war diese Truppe bis Ende der 60er Jahre weder ausgebildet noch ausger\u00fcstet. Deshalb blieb der BGS auch in der Hochphase der Studentenrevolte in den Kasernen.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn4\" name=\"fnverweis4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Das sollte sich erst in der zweiten Phase seiner Geschichte \u00e4ndern. Mit einer \u00c4nderung des Grundgesetzes (Art. 35) und einer Neufassung des BGS-Gesetzes 1972 konnten nun die Bundesl\u00e4nder Unterst\u00fctzung des BGS anfordern, der sich im Laufe dieses Jahrzehnts zu einer Bereitschaftspolizei des Bundes mauserte, seine schweren Waffen gegen Tr\u00e4nengas, Kn\u00fcppel und Wasserwerfer eintauschte und damit erst in der Lage war, zur &#8222;politischen Erziehung&#8220; der aufeinander folgenden Protestgenerationen \u2013 von Brokdorf 1977 bis Heiligendamm 2007 \u2013 beizutragen. Der Kombattantenstatus blieb zwar bis 1994 im BGS-Gesetz, hatte aber faktisch keine Bedeutung, weil es den Verteidigungsfall, auf den er sich bezog, nie gab. Aus diesem Befund der Demilitarisierung des BGS f\u00e4llt auch der Aufbau der GSG 9 ab 1972 nicht heraus: Die Gruppe gleicht zwar jenen Kommandoeinheiten, die in einigen anderen Staaten typischerweise beim Milit\u00e4r angesiedelt sind. Milit\u00e4risch sind solche Einheiten in dem Sinne, dass bei ihrem Handeln die M\u00f6glichkeit der physischen Vernichtung des Gegners bewusst einkalkuliert ist. Aber erstens ging es hier nicht mehr um den undiskriminierten Einsatz schwerer Waffen gegen Menschenmengen, die der BGS in den 50er und 60er Jahren immer wieder \u00fcbte, sondern um den gezielten Einsatz von Gewalt. Und zweitens war und ist dieses Vernichtungskalk\u00fcl jetzt in einer f\u00fcr Ausnahmesituationen ger\u00fcsteten Spezialeinheit verankert, die vom Rest des Apparates systematisch getrennt ist.<\/p>\n<p>Die Grenzkontrolle und -\u00fcberwachung blieb innerhalb des BGS weiterhin eine marginale Aufgabe \u2013 zumal eine, die er sich mit dem Zoll und der Bayerischen Grenzpolizei teilte. Der GSE kam 1980 auf einen Anteil von acht Prozent des BGS-Personals (1.784 von 22.300).<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn5\" name=\"fnverweis5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Auf dem Weg zur Rundum-Bundespolizei<\/h4>\n<p>Einen massiven Bedeutungszuwachs sollte der Einzeldienst erst in der dritten Phase der BGS-Geschichte erhalten, die sich mit den Verhandlungen \u00fcber das Schengener Abkommen in der zweiten H\u00e4lfte der 80er Jahre anbahnte: 1988 konstatierte eine vom BMI eingesetzte Arbeitsgruppe &#8222;BGS 2000&#8220; nicht nur, dass der Abbau der Kontrollen an den Schengener Binnengrenzen im Westen zu einer Reduktion des Personals f\u00fchren m\u00fcsse. Die Arbeitsgruppe hielt dar\u00fcber hinaus fest, dass die \u00dcberwachung der Grenzen zur DDR und zur CSSR das Personal der v\u00f6llig \u00fcberdimensionierten BGS-Verb\u00e4nde kaum in Anspruch nahm. Dieses habe ansonsten nur eine wenig befriedigende &#8222;Bereithaltungsaufgabe&#8220;, n\u00e4mlich darauf zu warten, von den L\u00e4ndern zum n\u00e4chsten Demo-Gro\u00dfeinsatz aufgeboten zu werden. Statt die logische Konsequenz aus diesem Befund zu ziehen und eine mindestens schrittweise Aufl\u00f6sung eines Apparates zu fordern, der seine Daseinsberechtigung offensichtlich verloren hatte, empfahl die Arbeitsgruppe die \u00dcbernahme neuer einzeldienstlicher Funktionen: Personenschutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane, Hausdienst des Bundestages, Luftsicherheits- und vor allem bahnpolizeiliche Aufgaben.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn6\" name=\"fnverweis6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Der Zusammenbruch der DDR beschleunigte den Umbau des BGS in zweifacher Hinsicht: Zum einen erhielt er die neuen Aufgaben als Bahn- und Flughafenpolizei erheblich fr\u00fcher als geplant: in den f\u00fcnf neuen L\u00e4ndern bereits im Oktober 1990, im Westen durch das &#8222;Aufgaben\u00fcbertragungsgesetz&#8220; von 1992. Auch au\u00dferhalb von Demonstrationseins\u00e4tzen und anderen Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr die L\u00e4nder war damit das Operationsgebiet des BGS auf das Inland ausgedehnt worden. Zum andern bescherten ihm die neuen EU-Au\u00dfengrenzen zu Polen und Tschechien in den 90er Jahren einen enormen Zuwachs an Personal und Technik \u2013 von W\u00e4rmebildkameras bis zu Schnellbooten auf der Oder.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn7\" name=\"fnverweis7\">[7]<\/a> Die Bek\u00e4mpfung von illegaler Migration, Schleusern und Schwarzarbeit avancierten zum zentralen Bezugspunkt seiner Arbeit \u2013 und das keineswegs nur an der Grenzlinie und im 30-Kilometer-Raum dahinter.<\/p>\n<p>Das Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz von 1994 ist der rechtliche Widerhall dieser Ver\u00e4nderungen. Es dokumentiert zum einen die Breite der alten und neuen Aufgaben: vom Grenzschutz und der Unterst\u00fctzung der L\u00e4nderpolizeien \u00fcber die Bahnpolizei und die Luftsicherheit bis hin zu der seit langem praktizierten, aber nicht legalisierten \u00dcberwachung des Funkverkehrs im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz. Seit 1989 waren BGS-BeamtInnen an UNO- und EU-Missionen beteiligt, nun erhielt auch die &#8222;Verwendung im Ausland&#8220; eine rechtliche Grundlage. Als Aufgabe festgeschrieben wurde ferner die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: Eine kriminalpolizeiliche Rolle hatte der Bundesgrenzschutz seit Anfang der 90er Jahre einerseits durch die \u00dcbernahme des Fahndungsdienstes der Bahn, anderseits bei Ermittlungen gegen mutma\u00dfliche Schleuser erhalten, bei denen die Grenzschutzdirektion als Zentralstelle fungierte. Auch bei den Befugnissen spiegelt das Gesetz die Tatsache wieder, dass sich der BGS zu einer Sonderpolizei des Bundes entwickelt hatte, deren T\u00e4tigkeit sich nun zu einem gro\u00dfen Teil im Landesinnern abspielte. Der Katalog der neuen Vollmachten orientiert sich typischerweise am Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes und reicht von der Identit\u00e4tsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung \u00fcber die Erhebung, Speicherung und \u00dcbermittlung von Daten bis hin zur polizeilichen Beobachtung und zur &#8222;Datenerhebung mit besonderen Mitteln&#8220; \u2013 sprich: zur l\u00e4ngerfristigen Observation, zum Einsatz technischer \u00dcberwachungsmittel und zu dem von V-Leuten. Im Jahre 1998 kam die Befugnis zu verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen (Schleierfahndung) hinzu.<\/p>\n<p>In den 90er Jahren durchlief der BGS zwei Organisationsreformen: Zum 1. April 1992 wurde die bisherige Trennung in BGS-Verb\u00e4nde und Einzeldienst aufgehoben. Die Verb\u00e4nde, d.h. die bisher 25 und nun 21 Einsatzabteilungen, wurden in die f\u00fcnf regionalen Grenzschutzpr\u00e4sidien (GSP) eingegliedert. Denen unterstanden ferner 18 Grenzschutz\u00e4mter \u2013 mit 102 nachgeordneten Grenzschutzstellen \u2013 und 65 Bahnpolizeiwachen \u2013 mit insgesamt 103 Bahnpolizeistellen. Nicht in die GSP integriert wurden nur die Grenzschutzschule in L\u00fcbeck und die BGS-Direktion in Koblenz, die weiterhin als zentrale Unterst\u00fctzungsstelle des gesamten (bahn- und grenzpolizeilichen) Einzeldienstes fungierte. Die faktisch weitgehend eigenst\u00e4ndige GSG 9 blieb formell ein Teil des GSP West.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend diese erste Reform unter dem Leitmotiv der &#8222;integrierten Organisationsform&#8220; stand, war bei der zweiten im Jahre 1998 von einer &#8222;integrativen Aufgabenwahrnehmung&#8220; die Rede. Unterhalb der Ebene der f\u00fcnf Pr\u00e4sidien gab es nun 19 Grenzschutz\u00e4mter, zu denen jeweils eine Inspektion Verbrechensbek\u00e4mpfung \u2013 gegebenenfalls mit bis zu drei mobilen Fahndungstrupps \u2013 geh\u00f6rte. (Der BGS-See galt nun auch als GS-Amt.) Den \u00c4mtern nachgeordnet waren 98 regionale Grenzschutzinspektionen, in denen &#8222;integrativ&#8220; je nach geografischer Lage sowohl die grenz- als auch die bahn- und flughafenpolizeilichen Aufgaben wahrzunehmen waren. Die bisherigen Bahnpolizeiposten wurden zugunsten mobiler Streifen und &#8222;weitr\u00e4umigem zugbegleitendem Einsatz&#8220; aufgel\u00f6st. &#8222;Mobile Komponenten&#8220; wurden nun auch im grenzpolizeilichen Bereich aufgebaut \u2013 und zwar sowohl f\u00fcr die \u00f6stlichen Au\u00dfengrenzen als auch f\u00fcr das Hinterland der Binnengrenzen im Westen.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn8\" name=\"fnverweis8\">[8]<\/a> Von den bis dahin 21 Einsatzabteilungen blieben nur noch elf. W\u00e4hrend in den Abteilungen 4.700 Stellen wegfielen, wurde der Personalbestand im bahn- und grenzpolizeilichen Bereich im gleichen Ma\u00dfe aufgestockt. Von den nun rund 30.000 PolizeivollzugsbeamtInnen des BGS arbeiteten nach dieser Reform nun 18.600 im Einzeldienst.<\/p>\n<p>Im Januar 1998 best\u00e4tigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Aufgaben\u00fcbertragungsgesetzes von 1992 und segnete damit letztlich die gesamte organisatorische und rechtliche Ver\u00e4nderung des BGS in den 90er Jahren ab. Die \u00dcbernahme neuer Aufgaben sei zul\u00e4ssig, solange sie &#8222;das Gepr\u00e4ge des Bundesgrenzschutzes als einer Sonderpolizei zur Sicherung der Grenzen des Bundes und zur Abwehr bestimmter das Gebiet oder die Kr\u00e4fte eines Landes \u00fcberschreitender Gefahrenlagen wahrt.&#8220; Der BGS d\u00fcrfe allerdings nicht zu einer mit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut werden.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn9\" name=\"fnverweis9\">[9]<\/a> Angesichts der Ausdehnung der BGS-T\u00e4tigkeit &#8222;in die Fl\u00e4che&#8220;, seiner Kontrollbefugnisse im Hinterland der Grenzen und \u2013 wenig sp\u00e4ter \u2013 auf Flugh\u00e4fen, Bahnh\u00f6fen und in Z\u00fcgen quer durch die Republik, seiner Beteiligung an gemeinsam mit Landespolizeien, Zoll und anderen Stellen gebildeten &#8222;Sicherheitsnetzen&#8220; und Gemeinsamen Ermittlungsgruppen erschien die h\u00f6chstrichterliche Einschr\u00e4nkung schon zu diesem Zeitpunkt als realit\u00e4tsfremd. Die Umbenennung des BGS in Bundespolizei durch die rot-gr\u00fcne Regierungsmehrheit 2005 bildete insofern nur eine nahe liegende Anerkennung der Realit\u00e4ten. Mit der Schengen-Vollmitgliedschaft Polens und Tschechiens seit Ende 2007 und der Schweiz im Dezember dieses Jahres verliert die Bundespolizei auch die letzten grenzpolizeilichen Aufgaben im traditionellen Sinne.<\/p>\n<h4>Massive Zentralisierung<\/h4>\n<p>Oberfl\u00e4chlich betrachtet handelt es sich bei dem jetzt betriebenen Umbau der Bundespolizei um eine blo\u00dfe Organisationsreform, welche die letzte fortsetzt, die Beh\u00f6rdenstruktur effizienter machen, den Apparat &#8222;verschlanken&#8220; und bisher in Stabs- und Verwaltungsfunktionen gebundenes Personal (rund tausend Besch\u00e4ftigte) f\u00fcr operative Aufgaben mobilisieren soll. BMI und BPoL-F\u00fchrung beteuern, dass es anders als in den 90er Jahren keinen Personalzuwachs geben w\u00fcrde und Mehrkosten nur w\u00e4hrend der Personalumschichtungen in der Umbauphase entst\u00fcnden. Der Eindruck einer nur organisatorischen Ver\u00e4nderung wird best\u00e4rkt durch die Management-Terminologie des &#8222;Feinkonzepts&#8220;, das eine vom BMI eingesetzte Projektgruppe im Juni 2007 vorlegte.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn10\" name=\"fnverweis10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Zentraler Punkt der Reform ist die Einrichtung eines Bundespolizeipr\u00e4sidiums, das den Status einer &#8222;Bundesoberbeh\u00f6rde&#8220; erh\u00e4lt und damit in der Hierarchie dem Bundeskriminalamt (BKA) gleichgestellt wird. Es \u00fcbernimmt Aufgaben der &#8222;polizeilich-strategischen Steuerung&#8220; aus der Abteilung Bundespolizei des BMI, das sich nun auf ministerielle Funktionen, n\u00e4mlich die &#8222;strategisch-politische Steuerung&#8220;, konzentrieren soll.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn11\" name=\"fnverweis11\">[11]<\/a> Das BPol-Pr\u00e4sidium erledigt ferner die &#8222;koordinierenden Aufgaben&#8220;, die bisher von den &#8222;Mittelbeh\u00f6rden&#8220; \u2013 der BPol-Direktion in Koblenz sowie den f\u00fcnf regionalen Pr\u00e4sidien \u2013 wahrgenommen wurden. Diese Ebene f\u00e4llt jetzt vollst\u00e4ndig weg.<\/p>\n<p>Auf der Ebene der &#8222;Unterbeh\u00f6rden&#8220; \u2013 das waren bisher die 19 BPol-\u00c4mter \u2013 findet sich nun einerseits eine Zentrale Direktion Bundesbereitschaftspolizei, der die jetzt zehn Abteilungen unterstellt sind. Die neun regionalen Direktionen andererseits verf\u00fcgen jeweils \u00fcber eine Inspektion &#8222;Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung&#8220; und eine &#8222;Mobile Kontroll- und \u00dcberwachungseinheit&#8220;. Die Zahl der lokalen Inspektionen wird um ein Drittel auf 68 verringert.<\/p>\n<p>Das ist eine massive Zentralisierung, deren Konsequenzen umso deutlicher hervortreten, wenn man die Neuorganisation unter aufgabenspezifischen Gesichtspunkten betrachtet:<\/p>\n<ul>\n<li><b>Von der Grenz- zur Migrationskontrollpolizei:<\/b> Nach der Schengen-Erweiterung k\u00f6nnen die 4.500 Kilometer Grenze zu den neun Nachbarstaaten, auf die in der Gesetzesbegr\u00fcndung verwiesen wird, an jedem Punkt und zu jeder Zeit \u00fcberschritten werden. Die eigentliche Grenzkontrollaufgabe der BPol hat sich damit auf die H\u00e4fen und Flugh\u00e4fen reduziert. Die &#8222;Bek\u00e4mpfung der illegalen Migration und der Schleusungskriminalit\u00e4t&#8220; bleibt jedoch zentraler Bezugspunkt der BPol-T\u00e4tigkeit. Mit dem Wegfall der &#8222;station\u00e4ren&#8220; Kontrollen komme nun der &#8222;binnenl\u00e4ndischen Komponente der Grenzkontrolle&#8220; eine h\u00f6here Bedeutung zu. Gemeint sind damit einerseits die \u00dcberwachung des Hinterlands der Grenzen \u2013 zum Teil durch gemeinsame Streifen mit den Polizeien der Nachbarstaaten \u2013 und zum anderen des &#8222;Bahnstreckennetzes von \u00fcber 40.000 Kilometern&#8220;. &#8222;Weg von der Grenze, hin zu den Verkehrswegen&#8220;, lautet deshalb die Parole, die Seeger in seiner Stellungnahme vor dem Innenausschuss des Bundestags ausgibt.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn12\" name=\"fnverweis12\">[12]<\/a> Eines der wesentlichen Mittel f\u00fcr diese neue Kontrollstrategie sind die Mobilen Kontroll- und \u00dcberwachungseinheiten, die von 525 auf etwa 1.200 BeamtInnen anwachsen sollen.<\/li>\n<li><b>Bereitschaftspolizei:<\/b> Die 1992 erfolgte Integration der Abteilungen in die damals f\u00fcnf Pr\u00e4sidien, die so genannte &#8222;integrierte Organisationsform&#8220;, wird nun r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Die Befreiung &#8222;von regionalen Zust\u00e4ndigkeitsbegrenzungen&#8220; und die Koordination durch eine direkt dem BPol-Pr\u00e4sidium nachgeordnete zentrale Direktion sollen die Abteilungen mehr noch als bisher zu einem flexiblen Instrument machen, das von allen m\u00f6glichen &#8222;Bedarfstr\u00e4gern&#8220; f\u00fcr ein breites Spektrum von Eins\u00e4tzen angefordert werden kann. Die Direktion &#8222;sorgt f\u00fcr eine gleichm\u00e4\u00dfig hohe Auslastung, einen effizienten (Reisezeiten minimierenden) Einsatz der Bundespolizeiabteilungen und gew\u00e4hrleistet den f\u00fcr geschlossene Eins\u00e4tze unverzichtbaren Qualit\u00e4tsstandard.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn13\" name=\"fnverweis13\">[13]<\/a> Die BPol stellt weiterhin etwa ein Viertel des bereitschaftspolizeilichen Personals der BRD. Nach der Umorganisation verf\u00fcgt sie \u00fcber 29 Einsatzhundertschaften. Deren Unterst\u00fctzung fragten in den letzten Jahren vor allem &#8222;Berlin, Niedersachsen (Castor-Transport) und Sachsen h\u00e4ufiger an, w\u00e4hrend L\u00e4nder mit starker eigener Bereitschaftspolizei wie Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern oder Nordrhein-Westfalen nur im Ausnahmefall bundespolizeiliche Unterst\u00fctzung anforderten.&#8220; Im Jahre 2006 machten solche Unterst\u00fctzungen f\u00fcr die L\u00e4nder 11,9 Prozent (380.000 Stunden) der insgesamt von den Abteilungen geleisteten Einsatzstunden aus (2005: 16,9 Prozent, 420.000 Stunden).<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn14\" name=\"fnverweis14\">[14] <\/a>Viel h\u00e4ufiger unterst\u00fctzten die Abteilungen jedoch den BPol-Einzeldienst, vor allem die Bahnpolizei (2004: rd. 50, 2005: rd. 55 und 2006 rd. 69 Prozent), unter anderem vor und nach Fu\u00dfballspielen. Der Anteil der Aufgabenfelder Grenzpolizei und Luftsicherheit an den Unterst\u00fctzungsleistungen ist bezeichnenderweise r\u00fcckl\u00e4ufig (von rd. 25 Prozent im Jahr 2004 auf rd. 12 Prozent 2006).<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn15\" name=\"fnverweis15\">[15]<\/a><\/li>\n<li><b>Spezialverb\u00e4nde: <\/b>Darunter fasst das Feinkonzept die GSG 9 und den Bundespolizeiflugdienst, dem die f\u00fcnf bisher den alten Pr\u00e4sidien unterstellten Flieger-(=Hubschrauber-)Staffeln angegliedert werden. An der inneren Organisation der GSG 9 wird sich nichts \u00e4ndern. Als &#8222;zentrale Dienstleister&#8220; sowohl f\u00fcr die BPol selbst als auch f\u00fcr &#8222;externe Bedarfstr\u00e4ger&#8220; sind die beiden Spezialverb\u00e4nde nun direkt dem BPol-Pr\u00e4sidium nachgeordnet. Das soll auch die &#8222;Einbindung der politischen Entscheidungsebene&#8220; in alle Entscheidungen \u00fcber &#8222;Aufgaben von besonderer Bedeutung&#8220; sicherstellen. Konkret hei\u00dft das, dass das BMI bei &#8222;Auslandsverwendungen&#8220; des Flugdienstes und erst recht bei allen Eins\u00e4tzen der GSG 9 mitreden kann.<\/li>\n<li><b>Ausgelagerte Organisationseinheiten des BPol-Pr\u00e4sidiums: <\/b>Gemeint sind damit eine Reihe von Dienststellen, an denen die BPol beteiligt ist: das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), die bestehenden Gemeinsamen Zentren an der Grenze in Kehl und Luxemburg sowie das neu entstehende an der zu Polen. \u00c4hnlich wie das Lagezentrum f\u00fcr die Luftraum\u00fcberwachung in Kalkar und das K\u00fcstenwachzentrum Cuxhaven verdeutlichen die genannten Einrichtungen die Vernetzung und die informationelle Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbeh\u00f6rden sowohl im Innern des Landes als auch grenz\u00fcberschreitend.<\/li>\n<li><b>Auslandseins\u00e4tze: <\/b>BundespolizistInnen stellen heute nicht nur den &#8222;Hausordnungsdienst&#8220; in deutschen Botschaften, sondern sind dort auch als &#8222;DokumentenberaterInnen&#8220; (2006: 14 BeamtInnen) und grenzpolizeiliche VerbindungsbeamtInnen (2006: 19) stationiert.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn16\" name=\"fnverweis16\">[16]<\/a> An Friedensmissionen der UN oder an Eins\u00e4tzen im Rahmen des &#8222;Krisenmanagements&#8220; der EU waren Anfang dieses Jahres 246 deutsche PolizistInnen (mehrheitlich BPol) beteiligt. F\u00fcr letztere, also f\u00fcr die polizeiliche Komponente der Europ\u00e4ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, kann die BRD im Zuge des &#8222;rapid deployment&#8220; gegenw\u00e4rtig 90 BeamtInnen (davon 60 aus der BPol) innerhalb eines Monats aufbieten.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn17\" name=\"fnverweis17\">[17]<\/a> Hinzu kommen die von der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordinierten Eins\u00e4tze von Unterst\u00fctzungs- oder Soforteinsatzteams an den Au\u00dfengrenzen der Union. Die Bundesregierung hat nicht erst unter der jetzigen Koalition ein gro\u00dfes Interesse an diesen polizeilichen Auslandseins\u00e4tzen gezeigt \u2013 und zwar sowohl an jenen, die in die militarisierte Au\u00dfenpolitik der EU eingebunden sind (Stichwort: &#8222;Deutschlands Rolle in der Welt&#8220;), als auch an denen zur Migrationsverhinderung. Bei der Neuorganisation wird dieser &#8222;aufwachsende Aufgabenbereich mit zunehmender Bedeutung&#8220; innerhalb des BPol-Pr\u00e4sidiums &#8222;trotz z. Zt. noch geringer Mitarbeiterzahl organisch als Abteilung verankert&#8220; (Abt. 4: Internationale Angelegenheiten\/Europ\u00e4ische Zusammenarbeit).<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn18\" name=\"fnverweis18\">[18]<\/a> Und um das Personal f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze nicht wie bisher aus der &#8222;Alltagsorganisation&#8220; abziehen zu m\u00fcssen wird gleichzeitig ein &#8222;Pool f\u00fcr Auslandsverwendungen&#8220; geschaffen, der direkt dem BPol-Pr\u00e4sidium unterstellt und damit auch nahe ans BMI angebunden ist. Rund 400 Dienstposten und Planstellen &#8222;f\u00fcr bestehende und absehbare l\u00e4ngerfristige Eins\u00e4tze im Ausland (mindestens neun Monate)&#8220; werden beim BPol-Pr\u00e4sidium gesondert ausgewiesen. Glaubt man den Bekundungen des BMI, dann handelt es sich hierbei nicht um einen festen &#8222;Personalpool&#8220; (diesen Begriff verwendet der neue BPol-Chef Seeger), sondern nur um ein Verfahren der Stellenbuchhaltung. Letzteres w\u00fcrde jedoch der Absicht widersprechen, die durch Auslandseins\u00e4tze ausgel\u00f6sten &#8222;Personalvakanzen&#8220; in der Alltagsorganisation k\u00fcnftig zu vermeiden.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn19\" name=\"fnverweis19\">[19]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h4>Nur ein Zwischenschritt<\/h4>\n<p>Noch umstritten ist, ob die BPol sich mit einer Einsatzhundertschaft an der European Gendarmerie Force beteiligen soll. Dieser von mehreren EU-Mitgliedstaaten gegr\u00fcndeten Truppe f\u00fcr &#8222;robuste Eins\u00e4tze&#8220; geh\u00f6ren derzeit nur Polizeien wie die italienischen Carabinieri, die spanische Guardia Civil oder die franz\u00f6sische Gendarmerie an, die zumindest formell dem jeweiligen Verteidigungsministerium angegliedert sind. Mit der Einrichtung des Personalpools beim BPol-Pr\u00e4sidium ist die Entwicklung der Bundespolizei hin zu einem auch au\u00dferhalb der Grenzen der BRD flexibel einsetzbaren Apparat noch l\u00e4ngst nicht abgeschlossen.<\/p>\n<p>Auch sonst spricht vieles daf\u00fcr, dass die jetzige Neuorganisation nicht die letzte sein wird. Die Einrichtung des BPol-Pr\u00e4sidiums als starkes Machtzentrum, das nahe am BMI als dem politischen Zentrum angesiedelt ist, erh\u00f6ht das Gewicht des Bundes in der polizeilichen Landschaft. Ferner k\u00f6nnten sich, wie der M\u00fcnsteraner Polizeipr\u00e4sident Hubert Wimber in seiner Stellungnahme f\u00fcr die Anh\u00f6rung im Innenausschuss anmerkte, die personell verst\u00e4rkten Mobilen Kontroll- und \u00dcberwachungseinheiten k\u00fcnftig neben der GSG 9 zu Spezialeinheiten entwickeln, die mit den Sondereinsatzkommandos der L\u00e4nderpolizeien vergleichbar sind.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn20\" name=\"fnverweis20\">[20]<\/a> Er machte dar\u00fcber hinaus klar, dass die Schleierfahndung in Z\u00fcgen, Bahnh\u00f6fen und Flugh\u00e4fen keine &#8222;binnenl\u00e4ndische Komponente der Grenzkontrolle&#8220;, sondern eine Inlandskompetenz ist, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1998 widerspricht.<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn21\" name=\"fnverweis21\">[21]<\/a> Von den f\u00f6deralistischen Begrenzungen, von der Rolle einer auf den obsolet gewordenen Grenzschutz und sonstige Spezialaufgaben reduzierten Sonderpolizei, ist die BPol heute weit entfernt. Vorerst jedoch will sich das BMI von dieser zur rechtlichen Legitimationskr\u00fccke reduzierten verfassungsrechtlichen Vorgabe noch nicht verabschieden. Wimbers Forderung, den &#8222;Organisationszweck der Bundespolizei&#8220; in der jetzigen Debatte um die &#8222;Sicherheitsarchitektur&#8220; und um das neue BKA-Gesetz<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn22\" name=\"fnverweis22\">[22]<\/a> offen zu thematisieren, wurde schlicht ignoriert.<\/p>\n<p>Wimber hatte argumentiert, dass das BKA zur Erf\u00fcllung seiner k\u00fcnftigen Aufgaben und Befugnisse zur &#8222;Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus&#8220; Personal brauche. Eine &#8222;fortdauernde Amtshilfe&#8220; der L\u00e4nderpolizeien sei nicht zu akzeptieren: &#8222;Mit der Bundespolizei st\u00fcnde f\u00fcr diese pr\u00e4ventivpolizeilichen Aufgaben des BKA eine disloziert aufgestellte Personalressource zur Verf\u00fcgung.&#8220; Schon jetzt ist die BPol dazu verpflichtet, das BKA zu unterst\u00fctzen. Sie arbeitet im Ausland und in diversen Zentren wie dem GTAZ oder dem GASIM mit dem BKA und unter der F\u00fchrung des BKA. &#8222;Am Ende der \u00dcberlegungen k\u00f6nnte auch stehen, Personal zum BKA zu versetzen oder Beh\u00f6rden oder Teile davon zu verschmelzen.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fn23\" name=\"fnverweis23\">[23]<\/a><\/p>\n<h5>Albrecht Maurer innenpolitischer Referent der Bundestagsfraktion Die Linke und Mitglied der Redaktion von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis1\" name=\"fn1\">[1]<\/a> BT-Drs. 16\/6291 v. 4.9.2007; im Folgenden BPolG<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> Seeger, M.: Stellungnahme, in: BT-Innenausschuss-Drs. 16 (4) 329 C v. 8.1.2008<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> Planstellenverh\u00e4ltnis BGS-Truppe zu Passkontrolldienst\/GSE 1957 \u2013 19.035 zu 600; 1968 \u2013 18.574 zu 975, s. Werkentin, F.: Die Restauration der deutschen Polizei, Frankfurt\/M.; New York 1984, S. 145 u. 233<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis4\" name=\"fn4\">[4]<\/a> ebd., S. 149<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis5\" name=\"fn5\">[5]<\/a> BGS: T\u00e4tigkeitsbericht 1980, in: Zeitschrift des Bundesgrenzschutzes 1981, H. 4, S. 8<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis6\" name=\"fn6\">[6]<\/a> Werkentin, F.: BGS im Aufwind, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 38 (2\/1992), S. 40-46<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis7\" name=\"fn7\">[7]<\/a> Pau, P.; Schubert, K.: Bundesgrenzschutz \u2013 eine omnipr\u00e4sente und omnipotente Bundespolizei?, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 62 (1\/1999), S. 18-26<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis8\" name=\"fn8\">[8]<\/a> Schmedt, C.: BGS erh\u00e4lt neue Organisation, in: Zeitschrift des Bundesgrenzschutzes 1997, H. 11-12, S. 3-17 (11)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis9\" name=\"fn9\">[9]<\/a> Bundesverfassungsgericht: Beschluss v. 28.1.1998, Az.: 2 BvF 3\/92, s. <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\">www.bverfg.de<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis10\" name=\"fn10\">[10]<\/a> BMI, Projektgruppe: Neuorganisation der Bundespolizei. Feinkonzept \u2013 Managementfassung, Stand: 20.6.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis11\" name=\"fn11\">[11]<\/a> Seeger a.a.O. (Fn. 2), S. 15<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis12\" name=\"fn12\">[12]<\/a> Seeger a.a.O. (Fn. 2), S. 6<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis13\" name=\"fn13\">[13]<\/a> BMI, Projektgruppe a.a.O. (Fn. 10), S. 13<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis14\" name=\"fn14\">[14]<\/a> ebd., S. 14 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis15\" name=\"fn15\">[15]<\/a> ebd., S. 15<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis16\" name=\"fn16\">[16]<\/a> Holzberger, M.: Unsere Visitenkarte, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 89 (1\/2008), S. 41-48 (44 f.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis17\" name=\"fn17\">[17]<\/a> Seeger a.a.O. (Fn. 2), S. 13; Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, BT-Drs. 16\/8476 v. 11.3.2008<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis18\" name=\"fn18\">[18]<\/a> BMI, Projektgruppe a.a.O. (Fn. 10), S. 4 u. 8<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis19\" name=\"fn19\">[19]<\/a> Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, BT-Drs. 16\/7708 v. 7.1.2008; Seeger a.a.O. (Fn. 2), S. 17<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis20\" name=\"fn20\">[20]<\/a> Wimber, H.: Stellungnahme, in: BT-Innenausschuss-Drs. 16 (4) 329 A v. 8.1.2008, S. 6<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis21\" name=\"fn21\">[21]<\/a> ebd., S. 4 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis22\" name=\"fn22\">[22]<\/a> s. den Beitrag von Fredrik Roggan in diesem Heft<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2008\/07\/09\/entgrenzung-der-bundespolizei-nicht-nur-eine-organisationsreform\/#fnverweis23\" name=\"fn23\">[23]<\/a> Wimber a.a.O. (Fn. 20), S. 6<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Maurer, Albrecht: Entgrenzung der Bundespolizei. Nicht nur eine Organisationsreform, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 90 (2\/2008), S. 21-31<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Albrecht Maurer Seit 1990 gibt es keine innerdeutsche Grenze mehr und mit der kontinuierlichen<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":11044,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,96],"tags":[283,342,348,357,1245],"class_list":["post-1087","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-090","tag-bereitschaftspolizei","tag-bundesgrenzschutz","tag-bundespolizei","tag-bundeswehr-im-innern","tag-schengen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1087","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1087"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1087\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/11044"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1087"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1087"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1087"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}