{"id":10918,"date":"2016-01-20T09:48:55","date_gmt":"2016-01-20T09:48:55","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=10918"},"modified":"2016-01-20T09:48:55","modified_gmt":"2016-01-20T09:48:55","slug":"datensammlungen-ueber-fussballfans-keine-kontrolle-ueber-den-wildwuchs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=10918","title":{"rendered":"Datensammlungen \u00fcber Fu\u00dfballfans: keine Kontrolle \u00fcber den Wildwuchs"},"content":{"rendered":"<h3>von Marie Kuster<\/h3>\n<p>In den nordrhein-westf\u00e4lischen Fanszenen kursierten bereits viele Jahre Ger\u00fcchte \u00fcber geheime Datensammlungen von Szenekundigen Beamten (SKB), in denen sogenannte Problem-Fans des Fu\u00dfballs landen w\u00fcrden. Fans, FanvertreterInnen, Fananw\u00e4ltInnen und Fanprojekte vermuteten, dass neben der offiziellen Verbunddatei Gewaltt\u00e4ter Sport (DGS), die 1994 durch Beschluss der St\u00e4ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren genau zum Zweck der Speicherung von \u201eProblemfans\u201c eingerichtet wurde, Datensammlungen \u00fcber Fans von Vereinen aus den oberen drei Ligen bei den Polizeibeh\u00f6rden vor Ort gef\u00fchrt w\u00fcrden.<!--more--><\/p>\n<p>In den Polizeibeh\u00f6rden sind die SKB f\u00fcr die Fanszene des jeweiligen ortsans\u00e4ssigen Vereins zust\u00e4ndig. SKB sollen die jeweilige Fanszene kennen und Informationen \u00fcber potentielle \u201eSt\u00f6rer\u201c sammeln, auswerten, beschaffen, strukturieren und fortschreiben. Dass sie diese T\u00e4tigkeiten mithilfe einer eigenen Arbeitsdatei ausf\u00fchren, war bis letztes Jahr allerdings nicht \u00f6ffentlich bekannt.<\/p>\n<p>Wie zuf\u00e4llig diese SKB-Dateien von Betroffenen entdeckt wurden, zeigt der <a href=\"http:\/\/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/29.-T%C3%A4tigkeitsbericht-2009.pdf\">T\u00e4tigkeitsbericht 2008\/2009<\/a> des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz in Baden-W\u00fcrttemberg. Nach einer \u00fcberraschenden Gef\u00e4hrderansprache wiederholte ein Petent eine bereits im Jahr 2007 gestellte Anfrage beim Landeskriminalamt in Stuttgart. Ihm war zuvor mitgeteilt worden, dass in den polizeilichen Informationssystemen nichts \u00fcber ihn gespeichert sei. Schlie\u00dflich konnte erst die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten aufdecken, dass tats\u00e4chlich eine SKB-Datenbank existiert. Auch in Niedersachsen hatte bis Anfang 2015 au\u00dferhalb der Sicherheitsbeh\u00f6rden kaum jemand von den SKB-Datensammlungen gewusst.<\/p>\n<h4>Unterschiedliches Auskunftsverhalten bei Beh\u00f6rden<\/h4>\n<p>In NRW best\u00e4tigte Innenminister Ralf J\u00e4ger im September 2015 die Existenz dieser geheimen SKB-Amtsdateien durch die Antwort auf eine <a href=\"https:\/\/www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument?Id=MMD16%2F9709|1|0\">Kleine Anfrage im Landtag<\/a> (inzwischen auch <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/errichtungsanordnung-skb-dateien-nrw\/\">per IFG-Anfrage best\u00e4tigt<\/a>). 17 nordrhein-westf\u00e4lische Kreispolizeibeh\u00f6rden f\u00fchren demnach 6.500 Personen in SKB-Dateien. Die Auskunft dar\u00fcber, welche Anl\u00e4sse zu den Speicherungen der Personen gef\u00fchrt haben, wurde einem fragenden Abgeordneten der Piratenfraktion allerdings verwehrt. Auch das Verfahrensverzeichnis f\u00fcr die Amtsdatei wurde nicht offengelegt.<\/p>\n<p>Aus Baden-W\u00fcrttemberg ist das <a href=\"https:\/\/cilip.de\/files\/2016\/01\/Verfahrensverzeichnis_SKB-DB_Ba-W\u00fc.pdf\">Verfahrensverzeichnis f\u00fcr die dortige SKB-Datei<\/a> bekannt, dort fehlen konkrete Vorgaben zu Speicheranl\u00e4ssen. In der <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/files\/foi\/37685\/bka_ea_gewalttaeter_sport.pdf\">Errichtungsanordnung f\u00fcr die DGS<\/a> f\u00e4llt hingegen auf, dass Anl\u00e4sse, die zu Speicherungen f\u00fchren, aufgeschl\u00fcsselt werden.<\/p>\n<p>In der <a href=\"http:\/\/www.bib.uni-mannheim.de\/fileadmin\/pdf\/fachinfo\/jura\/sicherber-lang-teil2.pdf\">Antwort auf eine Kleine Anfrage zur DGS in NRW<\/a> konnten daher immerhin die gespeicherten Datens\u00e4tze zu den Anl\u00e4ssen aufgef\u00fchrt werden. Personen wurden durch NRW-Polizeibeh\u00f6rden z. B. aufgrund einer einfachen Personalienfeststellung in eine Datei mit dem Namen Gewaltt\u00e4ter aufgenommen. Dabei ist der Begriff Gewalttat ganz klar definiert und umfasst Delikte wie Mord, Totschlag und T\u00f6tung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle N\u00f6tigung, Raub, r\u00e4uberische Erpressung, r\u00e4uberischer Angriff auf Kraftfahrer, K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge, gef\u00e4hrliche und schwere K\u00f6rperverletzung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.<\/p>\n<h4>Abweichende Zahlen in DGS und SKB-Dateien<\/h4>\n<p>Eine weitere Divergenz zwischen den SKB-Dateien und der DGS zeigt sich in Bezug auf die Anzahl der gespeicherten Personen. In der DGS waren mit Stand vom 16. November 2015 insgesamt 4.720 Personen durch nordrhein-westf\u00e4lische Polizeibeh\u00f6rden eingespeist worden. In den SKB-Dateien sind also 1.780 Fans zus\u00e4tzlich eingetragen. In der Presse erkl\u00e4rte ein Beh\u00f6rdensprecher, dass f\u00fcr Eintragungen in die Datensammlungen der Kreispolizeibeh\u00f6rden weichere Kriterien als bei der DGS gelten w\u00fcrden.<\/p>\n<p>In beiden Dateien landen Personen, die nicht rechtskr\u00e4ftig verurteilt sind: Zum Teil reichen wie oben schon beschrieben einfache Personalienfeststellungen oder die Er\u00f6ffnung eines Ermittlungsverfahren der Polizei aus. Die Rechtsstaatlichkeit der DGS ist daher auch schon seit Jahren umstritten. Da die Anzahl der Speicherungen in den SKB-Dateien um ein Vielfaches h\u00f6her ist und die Kriterien breiter sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Daten sehr vieler Unschuldiger abgespeichert sind. Zumal in den SKB-Dateien nur Erkenntnisse der jeweiligen Polizeibeh\u00f6rde vorgehalten werden. Dies macht den Unterschied zu den NRW-Speicherungen in der DGS <a href=\"https:\/\/www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument?Id=MMD16%2F10462|1|0\">noch undurchsichtiger<\/a>.<\/p>\n<p>Relativ bekannt sind der Fanszene die M\u00f6glichkeiten, Informationen \u00fcber Eintr\u00e4ge in der DGS zu erhalten. Betroffene m\u00fcssen selbst\u00e4ndig um Auskunft bei der Zentralen Informationsstelle f\u00fcr Sporteins\u00e4tze (ZIS) bitten. Diese gibt dann aber keine Auskunft \u00fcber eventuelle Speicherungen in den Dateien der Kreispolizeibeh\u00f6rden. B\u00fcrgerInnen erhalten dar\u00fcber zwar ebenfalls nach \u00a7 18 Datenschutzgesetz NRW Auskunft, aber eben nur, wenn sie die f\u00fcr den Ort ihres Bezugsvereins zust\u00e4ndige Kreispolizeibeh\u00f6rde befragen. Aber in der Regel fragt man nicht nach Dateien, von deren Existenz man gar nichts wei\u00df.<\/p>\n<p>Noch perfider wird es, wenn die Polizei wie nun in Hamburg geschehen falsche Angaben macht. Dort wurde jetzt durch eine kleine Anfrage der LINKEN bekannt, dass die Hamburger Polizei eine Datei zu \u201eGruppen und Szenegewalt\u201c f\u00fchrt. Im Sommer wurde dies 2014 <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2016\/hamburger-polizei-fuehrt-geheime-datei-zur-sportgewalt-beluegt-buerger\/\">in einer Antwort auf eine IFG-Anfrage noch bestritten<\/a>. Nun werden immerhin Anl\u00e4sse, Vereine und die erfassten Grunddaten <a href=\"http:\/\/www.grundrechte-kampagne.de\/sites\/default\/files\/15_01_13_SKA_SKB.pdf\">angegeben<\/a>.<\/p>\n<h4>Bund-La\u0308nder-Arbeitsgruppe \u00fcberpr\u00fcft DGS-Verbunddatei<\/h4>\n<p>Das Bundesland Bremen hat sich 2013 daf\u00fcr entschieden, gespeicherte Personen \u00fcber einen Eintrag in der DGS zu informieren. Kein anderes Bundesland ist diesem Beispiel bisher gefolgt, obwohl es in Rheinland-Pfalz \u00dcberlegungen dazu gab und NRW zumindest bei der Gruppe der sogenannten \u201eIntensivt\u00e4ter\u201c angibt, dass die Mitteilung \u00fcber die Beobachtung durch Sicherheitsbeh\u00f6rden <a href=\"https:\/\/www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument?Id=MMD16%2F9911|1|0\">einen pr\u00e4ventiven Effekt habe<\/a>. In einer <a href=\"https:\/\/www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMST16-1558.pdf\">Stellungnahme<\/a> f\u00fcr den Landtag NRW schreibt der Fananwalt Jan-R\u00fcdiger Albert:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eEine Mitteilungspflicht an die Betroffenen \u00fcber die Eintragung ist erforderlich, da f\u00fcr die Eintragung nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein muss. Dar\u00fcber hinaus wird nicht jedes Ermittlungsverfahren dem Betroffenen bekannt gemacht, auch die Einstellung nicht, \u00a7 170 Abs. 2 StPO. Es handelt sich auch nicht etwa nur um ein reines Polizeiinternum, da die DGS-Eintragung eine Ausschreibung mit sich f\u00fchrt, die mit erheblichen Nachteilen f\u00fcr die Eingetragenen verbunden ist. Die Speicherung als solche stellt einen Grundrechtseingriff dar (informationelle Selbstbestimmung). Die Mitteilungspflicht ist in besonderem Ma\u00dfe wegen der schwierigen Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit der L\u00f6schung der Daten zwingend erforderlich.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Dass die DGS angepasst und \u00fcberpr\u00fcft geh\u00f6rt, scheint selbst Beh\u00f6rden klar. So existiert eine Bund-La\u0308nder-Arbeitsgruppe (BLAG), die ihre Praktikabilita\u0308t, Transparenz und Zielorientierung \u00fcberpr\u00fcfen und auch die Erfassungs- und Speicherkriterien der Datei analysieren soll. Der \u201eUnterausschuss Fu\u0308hrung, Einsatz, Kriminalita\u0308tsbeka\u0308mpfung\u201c (UA FEK) im Arbeitskreis II \u201eInnere Sicherheit\u201c unterhalb der Sta\u0308ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der La\u0308nder hatte die BLAG mit Beschluss vom 20. Oktober 2014 eingerichtet.<\/p>\n<p>Die vielen Antworten auf Anfragen in verschiedenen Landesparlamenten legen jedoch nahe, dass gegen den Wildwuchs mit Fan-Daten in den SKB-Dateien nichts unternommen werden soll.<\/p>\n<h3>Foto: Marie Kuster<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Marie Kuster In den nordrhein-westf\u00e4lischen Fanszenen kursierten bereits viele Jahre Ger\u00fcchte \u00fcber geheime Datensammlungen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":10920,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5],"tags":[643,696,1004,1322,1478],"class_list":["post-10918","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog","tag-fussball","tag-gewalttaeter-sport","tag-nordrhein-westfalen","tag-skb-dateien","tag-verbunddateien"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10918","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=10918"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10918\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10920"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=10918"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=10918"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=10918"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}