{"id":10976,"date":"2016-02-08T19:16:47","date_gmt":"2016-02-08T19:16:47","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=10976"},"modified":"2016-02-08T19:16:47","modified_gmt":"2016-02-08T19:16:47","slug":"chronologie-109","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=10976","title":{"rendered":"Chronologie"},"content":{"rendered":"<h3>zusammengestellt von Otto Diederichs<\/h3>\n<p><strong>Februar 2015<\/strong><\/p>\n<p>4. Februar: <strong>NSA-Aff\u00e4re:<\/strong> Klaus-Dieter Fritsche, Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, informiert den Untersuchungsausschuss (UA) des Bundestages \u00fcber ein Schreiben des britischen Geheimdienstes GCHQ, in dem dieser mit dem Abbruch der Zusammenarbeit bei der Terrorabwehr droht, weil durch den Ausschuss sensible Informationen \u00fcber Abh\u00f6rma\u00df\u00adnahmen an die \u00d6ffentlichkeit geraten k\u00f6nnten. Am 5. M\u00e4rz wird bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) dem UA rund 130 Dokumente \u201eaus Versehen\u201c nicht \u00fcbermittelt habe. Am 22. April wird \u00f6ffentlich, dass der BND mit von der NSA gelieferten \u201eSelektoren\u201c auch europ\u00e4ische R\u00fcs\u00adtungskonzerne und PolitikerInnen ausgesp\u00e4ht und deren Daten an die NSA (National Security Agency) geleitet habe. Die Rechtswidrigkeit der Suchbegriffe sei dem BND sp\u00e4testens 2008 bekannt gewesen. <!--more-->Am 26. April erkl\u00e4rt der BND, er habe das Kanzleramt bereits 2008 informiert. Am 1. Mai wird bekannt, dass der BND die f\u00fcr die NSA abgefangenen Daten auch selbst ausgewer\u00adtet hatte. Der Generalbundesanwalt pr\u00fcft den Anfangsverdacht einer Straftat. \u00d6sterreichs Innenministerium erkl\u00e4rt am 5. Mai, man habe Anzeige wegen geheimer nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit zum Nachteil \u00d6sterreichs erstattet. Am 12. Mai ver\u00f6ffentlicht die Enth\u00fcllungsplattform Wikileaks 1.380 Seiten Sitzungsmitschriften des UA, teils aus nicht-\u00f6ffentlichen Sitzungen. Am 19. Mai verlangen auch Luxemburg, Belgien und die Niederlande von der Bundesregierung Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Rolle des BND. Bei seiner Vernehmung am 21. Mai r\u00e4umt BND-Pr\u00e4sident Gerhard Schindler zwar Vers\u00e4umnisse des Dienstes ein, warnt jedoch, dass eine weitergehende Offenlegung dessen Arbeitsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrde. Erneut wer\u00adden mehrere tausend Suchbegriffe entdeckt, die auch europ\u00e4ische Ziele umfassten.<\/p>\n<p>5. Februar:<strong> Edathy-Aff\u00e4re:<\/strong> Der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann, der verd\u00e4chtigt wird, seinen Fraktionskollegen Sebastian Edathy vor Kinderpornografie-Ermittlungen gewarnt zu haben, l\u00e4sst seinen Anwalt eine neuerliche Befragung durch den UA des Bundestages absagen; wegen der ihn belastenden Aussagen des Ex-Pr\u00e4sidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) J\u00f6rg Ziercke im Januar will Hartmann von seinem \u201eumfassenden Auskunftsverweigerungsrecht\u201c Gebrauch machen. Am 20. Februar informiert das nieders\u00e4chsische Justizministerium \u00fcber die bereits seit Dezember 2014 laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft G\u00f6ttingen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank L\u00fcttig wegen Geheimnisverrats. Am 22. Februar wird bekannt, dass bereits vor den Durchsuchungen bei Edathy insgesamt 57 PolitikerInnen, ErmittlerInnen und sonstige Amtstr\u00e4gerInnen von den Ermittlungen wussten. Am 23. Februar beginnt vor dem Landgericht (LG) Verden der Prozess gegen Edathy, der seinen Anwalt am 2. M\u00e4rz ein Schuldeingest\u00e4ndnis verlesen l\u00e4sst, woraufhin das Verfahren gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt wird.<\/p>\n<p><strong>Festnahmen mutma\u00dflicher Dschihadisten:<\/strong> Einer von zwei im Januar in Berlin festgenommenen Terrorismusverd\u00e4chtigen wird wegen mangelnder Anhaltspunkte wieder auf freien Fu\u00df gesetzt, aber bereits einen Monat sp\u00e4ter aufgrund einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder verhaftet; der zweite Verd\u00e4chtige bleibt in Haft. Weitere Festnahmen von Dschihad-R\u00fcckkehrerInnen erfolgen am 25. Februar und am 4. M\u00e4rz auf dem Flughafen D\u00fcsseldorf sowie am 9. M\u00e4rz auf dem Flughafen Frankfurt\/Main. Am 18. M\u00e4rz erkl\u00e4rt Generalbundesanwalt Range, seine Beh\u00f6rde ermittle gegen 106 mutma\u00dfliche Kriegsr\u00fcckkehrerInnen.<\/p>\n<p>6. Februar:<strong> Drogenfahnder verurteilt:<\/strong> Das LG Kempten verurteilt den fr\u00fcheren Leiter der dortigen Drogenfahndung zu sechseinhalb Jahren Haft. Nach einer Anzeige seiner Frau wegen K\u00f6rperverletzung und Vergewaltigung waren im Februar 2014 in seinem Spind 1,8 kg Kokain gefunden worden.<\/p>\n<p><strong>Anschl\u00e4ge und Aktionen gegen Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte:<\/strong> In Dortmund marschieren rund 40 Vermummte vor einer Fl\u00fcchtlingsunterkunft auf und skandieren rechte Parolen; es kommt zu 13 Festnahmen. Auf eine bezugsfertige Unterkunft in Escheburg (Schleswig-Holstein) f\u00fcr Asylsuchende wird am 9. Februar ein Brandanschlag ver\u00fcbt. DNA-Spuren f\u00fchren zu einem Nachbarn des Heimes. Im s\u00e4chsischen Hoyerswerda werden am 5. M\u00e4rz f\u00fcnf Personen festgenommen, die eine noch nicht bezogene Unterkunft mit rechten Parolen beschmiert und Fensterscheiben eingeschlagen hatten. In Dortmund dringen am 5. M\u00e4rz Neo-Nazis in eine bezugsfertige Unterkunft ein und beschmieren diese. Fotos stellen sie anschlie\u00dfend ins Internet. Am 3. April wird in Tr\u00f6glitz (Sachsen-Anhalt) auf eine bezugsfertige Fl\u00fcchtlingsunterkunft ein Brandanschlag ver\u00fcbt, bei dem der gesamte Dachstuhl ausbrennt. Zwei Bewohner k\u00f6nnen sich in Sicherheit bringen. Am 7. April versuchen mehrere M\u00e4nner vergeblich das Eingangstor eines Fl\u00fcchtlingsheimes in Wismar aufzur\u00fctteln und werfen dann Bierflachen in den Eingangsbereich. Unbekannte beschie\u00dfen im hessischen Hofheim in der Nacht zum 11. April eine Fl\u00fcchtlingsunterkunft mit einer Druckluftwaffe; verletzt wird niemand. In der Nacht zum 16. April wird in Solingen (NRW) die Hausfassade und der Gehsteig vor einer Fl\u00fcchtlingsunterkunft mir Hakenkreuzen bespr\u00fcht. Im bayerischen Hepberg wird am 17. April ein f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge vorbereiteter Wohncontainer angez\u00fcndet. Im s\u00e4chsischen Dippoldiswalde wird am 19. April ebenfalls ein Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft ver\u00fcbt; vier Menschen werden dabei verletzt. In Limburgerhof (Rheinland-Pfalz) setzen Unbekannte am fr\u00fchen Morgen des 6. Mai ein kurz vor der Fertigstellung stehendes Heim in Brand. In der Nacht zum 16. Mai wird ein Brandanschlag auf eine geplante Fl\u00fcchtlingsunterkunft im brandenburgischen Zossen ver\u00fcbt. Die Polizei nimmt zwei Tatverd\u00e4chtige aus der rechtsextremen Szene fest.<\/p>\n<p>9. Februar: <strong>V-Mann-Akten gefunden<\/strong>: Es wird bekannt, dass im Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) drei Aktenordner mit 983 Seiten Berichten des V-Mannes \u201eTarif\u201c, der in der Operation \u201eRennsteig\u201c (1997-2003) in der rechten Szene Th\u00fcringens eingesetzt war, aufgetaucht sind. Die Akten des V-Mannes galten seit der Schredder-Aktion im BfV im November 2011 als vernichtet.<\/p>\n<p><strong>Pegida u. Co.: <\/strong>In Leipzig wird eine Demonstration des \u00f6rtlichen Pegida-Ablegers untersagt, weil \u201edie notwendigen Polizeikr\u00e4fte nicht zur Verf\u00fcgung\u201c stehen. Von Februar bis Mai gibt es in diversen St\u00e4dten rechte Demos mit jeweils mehreren Hundert TeilnehmerInnen. Nur in Dresden k\u00f6nnen die Rechten durchgehend mehrere tausend Personen aufbieten. Dort kommt es am 2. M\u00e4rz im Anschluss an eine Pegida-Demon\u00adstration mit 6.200 Beteiligten laut Polizei zu \u201eRangeleien\u201c, als mehrere 100 Personen zu einem Fl\u00fcchtlingscamp ziehen, \u201eAusl\u00e4nder-raus\u201c-Parolen skandieren und Flaschen und Feuerwerksk\u00f6rper werfen. In Wuppertal kommt es am 14. M\u00e4rz zeitgleich zu Kundgebungen von Pegida (800), Hooligans gegen Salafisten (Hogesa, 300) und SalafistInnen (200); das \u201eWuppertaler B\u00fcndnis gegen Nazis\u201c mobilisiert 2.000 Personen zu einer Gegenkundgebung. Nachdem Hogesa-Leute randalieren, verbietet die Polizei (rund 1.000 BeamtInnen) die geplante Pegida-Demonstration durch die Innenstadt; acht Personen werden festgenommen.<\/p>\n<p>10. Februar: <strong>Wechsel beim Verfassungsschutz:<\/strong> Der Pr\u00e4sident des hessi\u00adschen Landesamtes (LfV) Roland Desch wird mit sofortiger Wirkung in den Ruhestand versetzt. Gr\u00fcnde werden nicht genannt. Am 23. Februar tritt der bisherige Leiter des Polizeipr\u00e4sidiums Westhessen, Roland Sch\u00e4fer, seine Nachfolge an.<\/p>\n<p><strong>Anklage gegen Dschihadisten:<\/strong> Wegen Mitgliedschaft in einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung (\u00a7129b StGB) und Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Straftat (\u00a7 89 StGB) erhebt die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) M\u00fcnchen Anklage gegen einen 21-j\u00e4hrigen Deutsch-T\u00fcrken. Der Mann war im Juli 2014 aus Syrien zur\u00fcckgekehrt, wo er sich an der Al-Nusra-Front beteiligt haben soll. Weitere Anklagen nach denselben Bestimmungen erfolgen am 9. M\u00e4rz vor dem OLG Frankfurt\/Main gegen sechs mutma\u00dfliche Mitglieder der Al Shabab-Miliz, am 11. M\u00e4rz vor dem OLG D\u00fcsseldorf gegen einen 22-j\u00e4h\u00adri\u00adgen Deutschen (Islamischer Staat, IS), am 2. April vor dem OLG Frankfurt\/M. gegen einen 28-j\u00e4hrigen Deutsch-Marokkaner (Al Nusra) und am 11. Mai vor dem OLG Celle gegen zwei Deutsch-Tunesier.<\/p>\n<p>11. Februar: <strong>Lockspitzel-Urteile:<\/strong> Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ver\u00f6ffentlicht eine Entscheidung, wonach Straft\u00e4terInnen auch dann zu Haftstrafen verurteilt werden k\u00f6nnen, wenn sie rechtsstaatswidrig von Verdeckten ErmittlerInnen (VE) oder Lockspitzeln zu der Tat provoziert wurden. Dies sei jedoch bei der Strafzumessung zu ber\u00fccksichtigen (Az.: 2 BvR 209\/14). Am 12. Februar verurteilt das Berliner Kammergericht einen Dealer, etwa 50.000 EUR an die Polizei zur\u00fcckzuzahlen, die er von VE bei einem Scheinkauf erhalten hatte (Az.: 27 U 112\/14).<\/p>\n<p><strong>NSU-Prozess<\/strong>: Vor dem OLG M\u00fcnchen erkl\u00e4ren zwei Sprengstoffexper\u00adten, die im Juni 2004 in der K\u00f6lner Keupstra\u00dfe gez\u00fcndete Nagelbombe habe eine enorme Sprengwirkung gehabt; dass es keine Toten gegeben habe, grenze an ein Wunder. Ein am selben Tag vernommener Rechtsradikaler, der sich 2011 aus der Haft heraus als Informant anbot, bestreitet alle damals von ihm vor der Polizei gemachten Aussagen zu Uwe B\u00f6hnhardt und Uwe Mundlos. Am 25. Februar wollen sich zwei Zeugen aus der rechten Szene, die dem NSU-Trio 1998 eine Wohnung zur Verf\u00fcgung gestellt und Sprengstoff besorgt hatten, an vieles nicht mehr erinnern. Am 26. Februar beantragen die Nebenklagevertreter der Familie Yozgat, die damaligen Innenminister Bayerns (G\u00fcnter Beckstein, CSU) und Hessens (Volker Bouffier, CDU) sowie weitere MitarbeiterInnen des hessischen LfV als Zeugen zu laden. Die Bundesanwaltschaft ist dagegen. Vor dem Gerichtsgeb\u00e4ude versammeln sich am 3. M\u00e4rz ein Dutzend Rechtsextreme zu einer angemeldeten Demonstration gegen den \u201eSchauprozess\u201c und fordern die Freilassung des Angeklagten Ralf Wohlleben. Der fr\u00fchere V-Mann Marcel D. (VP \u201eHagel\u201c) bestreitet am 11. M\u00e4rz je f\u00fcr das Amt gearbeitet zu haben oder seinen V-Mann-F\u00fchrer \u00fcberhaupt zu kennen \u2013 obwohl ihm das LfV Th\u00fcringen eine umfassende Aussagegenehmigung erteilt hat. Am 17. M\u00e4rz bescheinigt ein Psychiater dem mitangeklagten Carsten S., der dem NSU im Jahr 2000 die Tatwaffe \u00fcbergab, zum Tatzeitpunkt \u201edeutliche Entwicklungsdefizite\u201c. Am 19. M\u00e4rz lehnt der Bundesgerichtshof erneut einen Antrag der Verteidigung auf Entlassung Ralf Wohllebens aus der U-Haft ab. Am 22. April erkl\u00e4rt der s\u00e4chsische LfV-Pr\u00e4sident Gordian Meyer-Plath, das LfV Brandenburg, f\u00fcr das er fr\u00fcher t\u00e4tig war, habe bereits 1998 Informationen des V-Mann \u201ePiato\u201c an die \u00c4mter Sachsens und Th\u00fcringens geliefert, wonach sich drei Neo-Nazis bewaffnen, untertauchen und Bank\u00fcberf\u00e4lle begehen wollten.<\/p>\n<p>12. Februar: <strong>Oktoberfest-Attentat 1980:<\/strong> Auf Anfrage der Linksfraktion teilt die Bundesregierung mit, dass die im Januar von der Bundesanwaltschaft beim BfV und BND wegen der Aufnahme neuer Ermittlungen angeforderten Akten nicht herausgegeben w\u00fcrden, um die damaligen V-Leute nicht zu gef\u00e4hrden. Bei dem Attentat waren 13 Menschen get\u00f6tet und rund 200 verletzt worden. Grund f\u00fcr die neuen Ermittlungen ist eine erst im Dezember 2013 bekanntgewordene Zeugin. Mit einer am 20. Mai eingereichten Klage beim BVerfG wollen Gr\u00fcne und Linke die Bundes\u00adregierung zur Auskunft verpflichten, ob V-Leute der Sicherheitsbeh\u00f6rden von dem Attentat wussten oder gar darin verwickelt waren.<\/p>\n<p><strong>Rechte Straftaten:<\/strong> Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion gab es 2014 insgesamt 10.541 rechte Straftaten; davon 496 Gewalttaten (2013: 17.042\/837). 431 Menschen seien verletzt worden. Am 12. M\u00e4rz legen die unabh\u00e4ngigen Opferberatungsstellen ihre Zahlen vor: Danach gab es 2014 allein in den ostdeutschen Bundes\u00adl\u00e4ndern und Berlin 782 politisch rechts, rassistisch oder antisemitisch motivierte Angriffe mit insgesamt 1.156 Verletzten.<\/p>\n<p><strong>Todesschussverfahren eingestellt:<\/strong> Die Staatsanwaltschaft Flensburg stellt die Ermittlungen gegen einen Polizisten ein, der im Dezember 2014 einen psychisch kranken Fl\u00fcchtlings erschossen hatte, nachdem dieser zuvor ein somalisches Paar mit Messern verletzt und anschlie\u00dfend die Beamten angegriffen hatte.<\/p>\n<p>15. Februar:<strong> \u201eKonkrete Gef\u00e4hrdung\u201c:<\/strong> Die Polizei in Braunschweig sagt einen f\u00fcr diesen Tag geplanten Karnevalsumzug ab. Man habe aus \u201ezuverl\u00e4ssigen Staatsschutzquellen\u201c die Information erhalten, dass ein \u201eAnschlag mit islamistischem Hintergrund\u201c geplant sei.<\/p>\n<p>19. Februar: <strong>Abschiebungen:<\/strong> Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion wurden 2014 10.884 Asylsuchende aus Deutschland abgeschoben. Das ist die h\u00f6chste Zahl seit 2006.<\/p>\n<p><strong>Hessischer NSU-Ausschuss:<\/strong> Bei der ersten \u00f6ffentlichen Sitzung des vom hessischen Landtag eingesetzten UA kommt es zu einem Eklat, als ein fr\u00fcherer BfV-Linksextremismusexperte behauptet, die rechte Szene habe mit Sicherheit vor November 2011 nichts von den Straftaten des NSU gewusst. Nach allgemeinen Anh\u00f6rungen zum Rechtsextremismus und zu den Ergebnissen anderer NSU-UA befragt der Ausschuss am 8. Mai eine Mitarbeiterin der Mordkommission, den Geheimschutz\u00adbe\u00adauftragten des LfV sowie den ehemaligen LfV-Mitarbeiter Andreas T., der sich w\u00e4hrend des Mordes an Halit Yozgat am 6. April 2006 in dessen Internetcaf\u00e9 in Kassel aufgehalten hatte, aber die Leiche nicht gesehen haben will und sich auch nicht als Zeuge gemeldet hatte.<\/p>\n<p>20.\u00a0Februar: <strong>NSU-UA Baden-W\u00fcrttemberg: <\/strong>Der nach langem Hin und Her eingesetzte UA des Landtags beginnt mit seiner Arbeit. Am 2. M\u00e4rz sagen der Vater und die Schwester des im September 2013 unter unklaren Umst\u00e4nden ums Leben gekommenen Rechtsextremisten Florian H. aus. Der Mann war kurz vor einem vereinbarten Treffen mit der Polizei in seinem Auto verbrannt. Die Angeh\u00f6rigen bezweifeln die offizielle Suizidversion. Am 9. M\u00e4rz erkl\u00e4ren mit dem Fall Florian H. befasste Polizeibeamte, die Staatsanwaltschaft habe ihnen Erm\u00e4chtigungen f\u00fcr tiefer gehende Ermittlungen verweigert; der Staatsanwalt bestreitet dies. Am 16. M\u00e4rz bestreitet ein ehemaliger Informant des LfV, dem Verfassungsschutz jemals \u00fcber den NSU und Uwe Mundlos berichtet zu haben. Ein Ex-Verfassungssch\u00fctzer hatte behauptet, von dem Informanten bereits 2003 entsprechende Informationen erhalten, diese jedoch nicht ernst genommen zu haben; daher gebe es auch keine schriftlichen Unterlagen. Am 17. M\u00e4rz wird bekannt, dass die Polizei bei der Untersuchung des ausgebrannten Wagens von Florian H. 2013 etliche Gegenst\u00e4nde \u00fcbersehen hatte; darunter eine Pistole und eine Machete. Diese wurden dem Ausschuss am Vortag von der Familie des Toten \u00fcbergeben. Am 23. M\u00e4rz teilt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Ermittlungen im Todesfall H. wieder aufgenommen hat. Am 28. M\u00e4rz stirbt eine Ex-Freundin von H. an ungekl\u00e4rten Krampfanf\u00e4llen. Sie hatte Anfang M\u00e4rz als Zeugin vor dem UA erkl\u00e4rt, sie f\u00fchle sich bedroht. Laut der Obduktion am 30. M\u00e4rz verstarb sie an einer Lungenembolie infolge eines wenige Tage zuvor erlittenen Motorradunfalls. Am 13. April befragt der UA eine weitere ehemalige Freundin von H. Ein am 15. April geh\u00f6rter Zeuge aus der rechtsradikalen Szene des Landes erkl\u00e4rt, sich an eine fr\u00fchere Bekanntschaft mit dem NSU-Trio nicht erinnern zu k\u00f6nnen. Am 20. April geht der UA der Frage nach, ob eine \u201eNeoschutzstaffel\u201c (NSS) dem NSU bei der Ermordung der Heilbronner Polizistin Mich\u00e8le Kiesewetter geholfen haben k\u00f6nnte. Laut einem Zeugen habe der NSS vermutlich gar nicht existiert.<\/p>\n<p>24. Februar: <strong>Rocker: <\/strong>Der Bundesinnenminister verbietet den \u201eSatudarah MC\u201c. In mehreren Bundesl\u00e4ndern durchsuchen Spezialeinsatzkomman\u00addos (SEK) Vereinsr\u00e4ume und Wohnungen von Mitgliedern des Vereins. Am 4. M\u00e4rz durchsucht die Polizei im Ruhrgebiet 25 Objekte des \u201eGremium MC\u201c. Waffen und Drogen werden sichergestellt, 22 Rocker vorl\u00e4ufig festgenommen. Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung durchsuchen SEKs am 21. April in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-West\u00adfalen Wohnungen und Clubr\u00e4ume der \u201eHells Angels\u201c.<\/p>\n<p>25. Februar: <strong>Polizeischuss:<\/strong> In Stuttgart ruft ein Mann bei der Polizei an und droht damit, um sich zu schie\u00dfen. Als Polizeibeamte vor Ort erscheinen, schie\u00dft er mit einer Softair-Waffe auf sie. Die Beamten schie\u00dfen zur\u00fcck, ein Schuss trifft den Mann in den Bauch. Er \u00fcberlebt.<\/p>\n<p><strong>Verurteilung von DschihadistInnen: <\/strong>Das LG M\u00fcnchen verurteilt eine 30-j\u00e4hrige Frau wegen Mitgliedschaft in der Al Nusra-Front zu anderthalb Jahren Haft auf Bew\u00e4hrung. Weitere Verurteilungen aufgrund von Anklagen nach den \u00a7\u00a7 89 und 129b StGB ergehen am 27. M\u00e4rz vor dem OLG Stuttgart gegen drei M\u00e4nner (zwischen drei und viereinhalb Jahren Haft), am 28. April gegen einen 28-J\u00e4hrigen vor dem LG Frankfurt (zwei Jahre und f\u00fcnf Monate), am 29. April gegen einen 21-J\u00e4hrigen vor dem OLG M\u00fcnchen (dreieinhalb Jahre Jugendstrafe).<\/p>\n<p><strong>Internet-Drogenhandel:<\/strong> Die Leipziger Polizei fasst zwei M\u00e4nner, die in gro\u00dfem Umfang \u00fcber das Internet Drogen verkauften. In der Folge werden insgesamt rund 360 Kilo Haschisch, Kokain, LSD und Ecstasy im Gesamtwert von ca. vier Millionen Euro sichergestellt. Am 11. M\u00e4rz kommt es bundesweit zu 38 weiteren Hausdurchsuchungen.<\/p>\n<p>27. Februar: <strong>Stille SMS:<\/strong> Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hat das BfV 2014 rund 142.000 \u201estille SMS\u201c zur Standortermittlung von Zielpersonen versandt. Das BKA verschickte 27.000 und die Bundespolizei (BPol) etwa 39.000.<\/p>\n<p>28. Februar: <strong>Soli-Demo f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge:<\/strong> In Dresden demonstrieren rund 3.500 Menschen f\u00fcr eine Willkommenskultur f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Aufgerufen hatten Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und NGOs.<\/p>\n<p><strong>\u201eKonkrete Anschlagsgefahr\u201c<\/strong>: Die Bremer Polizei warnt nach Hinweisen des LfV und des Landeskriminalamts vor einem Anschlag. In der Innenstadt patrouillieren schwer bewaffnete PolizistInnen. Zudem gibt es Durchsuchungen bei einem Verd\u00e4chtigen und im \u201eIs\u00adlamistischen Kulturzentrum\u201c (IKZ). Mehrere Personen werden in Gewahrsam genommen, zwei Personen festgenom\u00admen, aber noch in der Nacht wieder frei gelassen. Am 1. M\u00e4rz werden die Sicherheitsma\u00dfnahmen \u201ezur\u00fcckgestuft\u201c. Durch Presseberichte wird am 6. M\u00e4rz bekannt, dass die Beh\u00f6rden davon ausgingen, dass bereits vier Personen aus Frankreich f\u00fcr einen Anschlag eingereist waren. Am 20. M\u00e4rz wird ein Vermerk des LfV Bremen bekannt, wonach der Hinweis auf das IKZ von einer Person stammte, die selbst vom LfV als suspekt eingestuft worden war.<\/p>\n<p><strong>M\u00e4rz 2015<\/strong><\/p>\n<p>2. M\u00e4rz: <strong>Freispruch f\u00fcr Polizisten:<\/strong> In Bremen wird ein Beamter vom Vorwurf der K\u00f6rperverletzung freigesprochen. Er hatte bei einer gewalt\u00adt\u00e4tigen Auseinandersetzung im Juli 2011 einen unbeteiligten Mann ins Gesicht geschlagen, der einen Platzverweis nicht befolgt haben soll.<\/p>\n<p><strong>BND geflutet:<\/strong> Unbekannte stehlen in der Nacht im BND-Neubau in Berlin Wasserh\u00e4hne. Es entsteht ein Wasserschaden in Millionenh\u00f6he. Die Polizei ermittelt wegen \u201eZerst\u00f6rung von Bauwerken\u201c.<\/p>\n<p>3. M\u00e4rz: <strong>Illegale Einreisen:<\/strong> Laut der Antwort der Bundesregierung auf einen Anfrage der Linken hat die Bundespolizei (BPol) 2014 insgesamt 57.000 illegale Einreisen festgestellt (2013: 33.000).<\/p>\n<p>9. M\u00e4rz: <strong>Milit\u00e4rischer Abschirmdienst (MAD):<\/strong> MAD-Chef Christof Gramm will BewerberInnen f\u00fcr die Armee einem \u201eBasischeck\u201c unterziehen k\u00f6nnen. Sein Dienst habe bereits mehr als 20 ehemalige BundeswehrsoldatInnen identifiziert, die in die Kampfgebiete in Syrien und im Irak ausgereist seien.<\/p>\n<p><strong>Degradiert: <\/strong>Die Disziplinarkammer des M\u00fcnchner Verwaltungsgerichts (VG) degradiert einen Polizeihauptmeister um zwei Stufen zum Polizeimeister. Er hatte im Januar 2013 eine bereits gefesselte Frau auf der Wache so schwer geschlagen, dass er ihr das Nasenbein und die Augenh\u00f6hle brach. Bereits im August 2013 war der Beamte zu einer zehnmonatigen Bew\u00e4hrungsstrafe verurteilt worden.<\/p>\n<p><strong>Stuttgart 21<\/strong>: Das Amtsgericht (AG) Stuttgart verurteilt den fr\u00fcheren Polizeipr\u00e4sidenten Siegfried Stumpf wegen fahrl\u00e4ssiger K\u00f6rperverletzung im Amt zu 15.600 Euro Geldstrafe. Er habe im September 2010 mit einer entsprechenden Anweisung das r\u00fcde Vorgehen seiner BeamtInnen verhindern k\u00f6nnen, durch das mindestens 160 DemonstrantInnen teils schwer verletzt wurden.<\/p>\n<p>11. M\u00e4rz: <strong>Polizeilicher Todesschuss:<\/strong> In Memmingen (Bayern) wollen Polizeibeamte auf offener Stra\u00dfe einen Haftbefehl gegen einen 48-J\u00e4hrigen vollstrecken. Daraufhin zieht dieser ein Messer. Als der Einsatz von Pfefferspray erfolglos bleibt, schie\u00dft ein Beamter und trifft den Mann in die Brust; er stirbt im Krankenhaus.<\/p>\n<p><strong>Prozess wegen Zugschie\u00dferei:<\/strong> Wegen versuchten Mordes verurteilt das LG Kempten einen Mann zu lebenslanger Haft, der sich im M\u00e4rz 2014 in einem Zug gemeinsam mit einem Komplizen eine Schie\u00dferei mit Polizisten geliefert hatte. Auf der Flucht wurde der Mitt\u00e4ter vom Zug \u00fcberrollt und starb, der Angeklagte \u00fcberlebte schwer verletzt.<\/p>\n<p><strong>Polizeisch\u00fcsse:<\/strong> Als ein SEK in Stuttgart zwei M\u00e4nner festnehmen will, die zuvor bei einer Drogenbeschaffungsfahrt observiert wurden, \u00fcberfahren die M\u00e4nner einen Beamten und verletzen ihn schwer. Seine Kollegen schie\u00dfen und treffen die M\u00e4nner in Arme und Beine.<\/p>\n<p>13. M\u00e4rz: <strong>Ermittlungen wegen toter Anti-IS-K\u00e4mpferin:<\/strong> Die Duisburger Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass sie im Fall einer Frau, die auf Seiten kurdischer Freisch\u00e4rler gegen den IS in Syrien gek\u00e4mpft hatte, Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen hat. Das Verfahren sei eingeleitet worden, weil das deutsche Strafrecht auch bei der T\u00f6tung deutscher Staatsangeh\u00f6riger im Ausland Anwendung finde.<\/p>\n<p>16. M\u00e4rz: <strong>Benzinklau:<\/strong> Das LG M\u00fcnchen verurteilt einen Polizisten zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro. Im Laufe von zwei Jahren hatte er etwa 100 Liter Benzin aus Dienstwagen abgezweigt und privat verbraucht.<\/p>\n<p>18. M\u00e4rz: <strong>EZB-Proteste:<\/strong> Bei den Protesten gegen die EU-Krisenpolitik kommt es anl\u00e4sslich der Er\u00f6ffnung der neuen Zentrale der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt\/Main bereits am Morgen zu schweren Ausschreitungen. Laut Polizei gibt es bis Mittag 350 Festnahmen und \u00fcber 220 Verletzte, darunter 90 PolizistInnen. Die Blockupy-Demons\u00adtration am Nachmittag mit 17.000 bis 20.000 Personen verl\u00e4uft friedlich.<\/p>\n<p>20. M\u00e4rz: <strong>V-Leute:<\/strong> Th\u00fcringens rot-rot-gr\u00fcne Landesregierung erkl\u00e4rt, alle V-Leute des LfV umgehend abzuschalten. Bis Jahresende f\u00e4nden nur noch \u201eNachsorgetreffen\u201c statt. Ausnahmen soll es nur in \u201ebegr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen zum Zweck der Terrorismusbek\u00e4mpfung\u201c geben.<\/p>\n<p><strong>Polizeisch\u00fcsse: <\/strong>Nach einem Bank\u00fcberfall in Bielefeld schie\u00dfen PolizistInnen auf die fl\u00fcchtenden T\u00e4ter. Einer wird von zwei Sch\u00fcssen in den Oberschenkel getroffen, nachdem er zuvor einen Beamten mit einer Schusswaffe bedroht hatte. Der zweite wird kurz Zeit sp\u00e4ter gefasst.<\/p>\n<p>23. M\u00e4rz: <strong>NSU-UA-Vorsitzende tritt zur\u00fcck:<\/strong> Nach Vorw\u00fcrfen der Befangenheit gibt Nadja L\u00fcders (SPD) den Vorsitz im UA des nordrhein-westf\u00e4lischen Landtages ab. Sie hatte 1999 als Anw\u00e4ltin einen Polizistenm\u00f6rder mit Kontakten ins rechtsradikale Milieu vertreten.<\/p>\n<p><strong>NPD-Verbot:<\/strong> Das BVerfG fordert Beweise, dass sich in der NPD-Par\u00adteispitze keine V-Leute des Verfassungsschutzes mehr befinden. An dieser Frage war 2003 das erste Verfahren gescheitert Der Bundesrat \u00fcbergibt dem Gericht am 15. Mai eine Liste, wonach im April 2012 die letz\u00adten elf noch in den NPD-F\u00fchrungsgremien aktiven V-Leute abgeschaltet worden seien.<\/p>\n<p>25. M\u00e4rz: <strong>Verd\u00e4chtiges Bargeld: <\/strong>Ein Polizist aus Kaiserslautern wird in U-Haft genommen. Ende Februar hatte man bei ihm genauso viel Bargeld gefunden wie zuvor bei einem Bank\u00fcberfall erbeutet wurde.<\/p>\n<p><strong>Falschaussage<\/strong>: Das AG Tiergarten (Berlin) verurteilt einen Polizist zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro. Er hatte versucht, einen Kollegen, der bei der 1. Mai-Demo 2014 einen unbeteiligten Mann mit Pfef\u00adferspray attackiert hatte, mit einer Falschaussage zu entlasten. Der von seinem Hundertschaftsf\u00fchrer angezeigte Sprayer war bereits im Juni 2014 zu drei Jahren und neun Monaten auf Bew\u00e4hrung verurteilt worden.<\/p>\n<p>26. M\u00e4rz: <strong>Verbot von Dschihadisten-Gruppe:<\/strong> Der Bundesinnenminister verbietet die Vereinigung \u201eTauhid Germany\u201c als Nachfolger der bereits 2012 verbotenen Gruppierung \u201eMillatu Ibrahim\u201c. Zeitgleich werden in vier Bundesl\u00e4ndern 26 Objekte durchsucht.<\/p>\n<p>28. M\u00e4rz: <strong>Neonazi-Aufmarsch:<\/strong> Am 10. Jahrestag des Mordes an einem Punker marschieren in Dortmund rund 500 Neonazis auf. Ihnen stehen \u00fcber 2.000 GegendemonstrantInnen gegen\u00fcber.<\/p>\n<p><strong>April 2015<\/strong><\/p>\n<p>1. April: <strong>Kannibalismus:<\/strong> Das LG Dresden verurteilt einen Kriminalbeamten wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Haft. Er hatte im November 2013 einen Mann auf dessen Willen hin get\u00f6tet und zerst\u00fcckelt. T\u00e4ter und Opfer kannten sich aus einem Kannibalen-Forum im Internet.<\/p>\n<p>2. April: <strong>Gelder abgezweigt: <\/strong>Das AG M\u00fcnchen verurteilt einen Polizisten wegen Untreue zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe von zwei Jahren. Der Mann war f\u00fcr die Verwaltung von Verwarnungsgeldern und anderen Einnahmen zust\u00e4ndig und hatte \u00fcber neun Monate hinweg insgesamt 40.000 Euro abgezweigt; im April 2014 hatte er sich gestellt.<\/p>\n<p>8. April: <strong>Racial Profiling:<\/strong> Vor dem VG M\u00fcnchen beginnt ein Prozess um eine Kontrolle durch die BPol. Kl\u00e4ger ist ein Deutscher mit indischen Wurzeln, der im Januar 2014 in einem Regionalzug offensichtlich wegen seiner Hautfarbe eine Identit\u00e4tsfeststellung \u00fcber sich ergehen lassen musste. M\u00fcndliche Anh\u00f6rungen in \u00e4hnlichen Verfahren finden im April vor dem VG K\u00f6ln und im Mai vor dem VG Dresden statt.<\/p>\n<p>11. April: <strong>Fl\u00fcchtling angeschossen:<\/strong> In Leipzig wird ein syrischer Fl\u00fcchtling von mehreren M\u00e4nnern zusammengeschlagen und angeschossen.<\/p>\n<p>14. April: <strong>G7-Proteste:<\/strong> Im Anschluss an eine Kundgebung mit rund 3.000 TeilnehmerInnen gegen das G7-Au\u00dfenministertreffen in L\u00fcbeck kommt es zu kleineren Auseinandersetzungen mit der Polizei, die mit 3.500 BeamtInnen im Einsatz ist.<\/p>\n<p>15. April: <strong>129b-Verfahren:<\/strong> In einer bundesweit koordinierten Aktion l\u00e4sst die Bundesanwaltschaft sieben Mitglieder der T\u00fcrkischen Kommunistischen Partei\/Marxisten-Leninisten verhaften und f\u00fcnf Wohnungen durchsuchen. Die Partei sei eine terroristische Auslandsvereinigung und wolle durch bewaffneten Kampf den t\u00fcrkischen Staat abschaffen. Gegen f\u00fcnf weitere M\u00e4nner, die in Griechenland, Frankreich und der Schweiz verhaftet werden, ergehen Auslieferungsersuchen.<\/p>\n<p>27. April: <strong>Polizeilicher Todesschuss:<\/strong> In Gr\u00fcnstadt (Rheinland-Pfalz) wird die Polizei zu einem lautstarken Ehestreit gerufen. Als die BeamtInnen eintreffen, \u00f6ffnet ihnen der Mann die T\u00fcr und geht mit einem K\u00fcchenmesser auf sie los. Nach einem erfolglosen Einsatz von Pfefferspray gibt ein Beamter zwei Sch\u00fcsse auf ihn ab und trifft ihn im Bauchbereich. Der Mann stirbt am n\u00e4chsten Tag im Krankenhaus.<\/p>\n<p>30. April: <strong>Anschlag verhindert:<\/strong> Im Oberursel (Hessen) nimmt ein SEK in der Nacht ein Ehepaar fest, das einen Anschlag vorbereitet haben soll. Bei der Wohnungsdurchsuchung werden eine Rohrbombe, Z\u00fcnder, eine \u00dcbungspanzerfaust, Teile eines Sturmgewehrs und Munition gefunden. Das als Anschlagsziel vermutete Radrennen \u201erund um den Finanzplatz Eschborn\/Frankfurt\u201c am n\u00e4chsten Tag wird von der Polizei abgesagt.<\/p>\n<p><strong>Illegaler Waffenhandel:<\/strong> Durch einen Medienbericht wird bekannt, dass ein BND-Mitarbeiter 2009 in mindestens einen illegalen Panzertransport verwickelt war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.<\/p>\n<p><strong>Rechtsradikaler Polizeisch\u00fcler:<\/strong> Das VG Aachen best\u00e4tigt die Entlassung eines Polizeisch\u00fclers, der sich in einem Internet-Chatroom rassistisch und menschenfeindlich ge\u00e4u\u00dfert hatte.<\/p>\n<p><strong>Mai 2015<\/strong><\/p>\n<p>1. Mai: <strong>Mai-Demonstrationen:<\/strong> In Weimar st\u00fcrmen circa 50 Rechtsextreme die DGB-Kundgebung. Mehrere Personen werden ver\u00adletzt. Die Polizei nimmt 29 Neo-Nazis fest. In Hamburg kommt es bei zwei Demonstrationen der linken Szene nach kurzer Zeit zu Ausschreitungen. Die Polizei l\u00f6st die Versammlungen auf.<\/p>\n<p><strong>Ermittlungen gegen SEK-Beamte:<\/strong> Durch Medienberichte wird bekannt, dass die Aachener Staatsanwaltschaft gegen mehrere BeamtInnen eines D\u00fcsseldorfer SEK wegen versuchten Totschlages ermittelt. Sie hatten bei der Festnahme eines K\u00f6lner Gro\u00dfmarkth\u00e4ndlers im Juni 2011 insgesamt \u00fcber 100 Sch\u00fcsse abgegeben.<\/p>\n<p>4. Mai: <strong>Video zeigt \u00dcbergriff: <\/strong>Das AG Herford spricht zwei M\u00e4nner vom Vorwurf frei, bei einer Verkehrskontrolle im Juni 2014 einen Po\u00adli\u00adzisten angegriffen und verletzt zu haben. Ein Video zeigte, dass die Gewalt vielmehr von dem Beamten ausging; gegen ihn wird nun ermittelt.<\/p>\n<p>6. Mai: <strong>Razzia gegen Rechtsextremisten:<\/strong> In mehreren Bundesl\u00e4ndern durchsucht die Polizei Wohnungen der \u201eOld School Society\u201c (OSS). Sie soll Anschl\u00e4ge auf Moscheen und Fl\u00fcchtlingsheime geplant haben. Vier Personen werden festgenommen, gegen f\u00fcnf weitere wird ermittelt.<\/p>\n<p><strong>MAD-Aff\u00e4re:<\/strong> Medien berichten unter Berufung auf einen Bericht des Verteidigungsministeriums, dass die Firma Heckler &amp; Koch Ende 2013 den MAD aufgefordert hatte, gegen mehrere JournalistInnen vorzugehen, die kritisch \u00fcber das Sturmgewehr G36 berichtet hatten, was die Bundeswehrf\u00fchrung jedoch ablehnte. Am 8. Mai entl\u00e4sst Ver\u00adteidigungs\u00admi\u00adnisterin Ursula von der Leyen (CDU) den ehemaligen Abteilungsleiter, der das Heckler &amp; Koch-Ersuchen an den MAD unterst\u00fctzt hatte.<\/p>\n<p>13. Mai: <strong>Schmerzensgeld: <\/strong>Das LG Traunstein verurteilt einen Polizisten, der in der Neujahrsnacht 2013 in Wasserburg (Bayern) grundlos einen Mann geschlagen hatte, zu 6.500 Euro Schmerzensgeld. In erster Instanz war der Beamte zu zehn Monaten auf Bew\u00e4hrung verurteilt worden.<\/p>\n<p><strong>Gefahrengebiete:<\/strong> Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erkl\u00e4rt die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Einrichtung von \u201eGefahrengebieten\u201c, in denen die Polizei ohne Verdacht kontrollieren darf, f\u00fcr verfassungswidrig. Geklagt hatte eine Frau, die in der Walpurgisnacht 2011 kontrolliert, durch\u00adsucht, mit einem Aufenthaltsverbot belegt und f\u00fcr mehrere Stunden in Gewahrsam genommen worden war. (Az.: 4 Bf 226\/12)<\/p>\n<p>17. Mai: <strong>Fl\u00fcchtlinge misshandelt: <\/strong>Die Staatsanwaltschaft Hannover best\u00e4tigt, dass sie gegen einen BPol-Beamten ermittelt, der in mehreren F\u00e4llen Fl\u00fcchtlinge in Gewahrsamszellen misshandelt, gedem\u00fctigt und Fotos davon ins Internet gestellt haben soll. Bei einer Hausdurchsuchung war zudem eine illegale Waffe gefunden worden. Bei einem fr\u00fcheren Vorfall habe der Beamte zudem einem Kollegen die Waffe an den Kopf gehalten. Auf Bitten der Vorgesetzten an die \u00fcbergeordnete Dienstelle, den Vorf\u00e4llen nachzugehen, sei jedoch nichts geschehen. Am 24. Mai k\u00fcndigt BPol-Pr\u00e4sident Dieter Romann die Einrichtung einer ihm direkt unterstellten \u201eSonderbeschwerdestelle\u201c an.<\/p>\n<p><strong>Polizeilicher Todesschuss:<\/strong> Als Polizisten in Rodgau (Hessen) die Einweisung eines 74-J\u00e4hrigen in die Klinik durchsetzen wollen, schie\u00dft der Rentner. Die Beamten schie\u00dfen zur\u00fcck und verletzen ihn t\u00f6dlich.<\/p>\n<p>20. Mai: <strong>Ausreise verhindert:<\/strong> In Berlin durchsuchen Polizeibeamte die Wohnung eines mutma\u00dflichen Dschihadisten und beschlagnahmen seinen Ausweis, um ihn an der Ausreise nach Syrien zu hindern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von Otto Diederichs Februar 2015 4. 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