{"id":11113,"date":"2011-09-03T17:37:20","date_gmt":"2011-09-03T17:37:20","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=11113"},"modified":"2011-09-03T17:37:20","modified_gmt":"2011-09-03T17:37:20","slug":"folgen-einer-organisationsreform-wer-kontrolliert-eigentlich-die-niederlaendische-polizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=11113","title":{"rendered":"Folgen einer Organisationsreform:\u00a0Wer kontrolliert eigentlich die niederl\u00e4ndische Polizei?"},"content":{"rendered":"<h3>von Rick van Amersfoort<\/h3>\n<p><strong>An Aufsichtsorganen scheint es der niederl\u00e4ndischen Polizei nicht zu mangeln. Mit ihrer Verstaatlichung verliert aber der Gemeinderat \u2013 jene Instanz, die am ehesten zu einer politischen Kontrolle in der Lage war \u2013 vollends seine Macht<\/strong><\/p>\n<p>Das niederl\u00e4ndische Polizeiwesen steht vor einschneidenden Ver\u00e4nderungen. Zum 1. Januar 2012 wird die Polizei verstaatlicht und dem Sicherheits- und Justizministerium unterstellt. \u201eVerstaatlichung\u201c bedeutet keineswegs, dass die Polizei zuvor eine private Angelegenheit gewesen sei. Vielmehr geht es darum, dass sie v\u00f6llig aus dem Zusammenhang der gemeindlichen Selbstverwaltung herausgel\u00f6st und ihre Leitung von der lokalen Ebene auf die nationale verschoben wird.<!--more--><\/p>\n<p>Von 1945 bis 1993 war die Polizei in den Niederlanden eine lokale Angelegenheit. In allen St\u00e4dten \u00fcber 25.000 EinwohnerInnen gab es ein eigenst\u00e4ndiges Polizeikorps, das dem B\u00fcrgermeister unterstand, und \u00fcber die das Innenministerium nur eine lockere Aufsicht f\u00fchrte. Nur in kleineren Gemeinden agierte die dem Justizministerium unterstehende Reichs\u00adpolizei. In einer ersten gro\u00dfen Reorganisation 1993 wurden die Gemeindepolizeien und die Reichspolizei aufgel\u00f6st. An ihre Stelle traten 25 regionale Polizeikorps und ein nationales. Die B\u00fcrgermeister verloren damit ihre jeweils eigene Polizei, behielten aber eine (wenn auch abgeschw\u00e4chte) Rolle f\u00fcr die Polizeiorganisation. Die Regio-Polizeien wurden seitdem gef\u00fchrt durch ein \u201eDreieck\u201c, bestehend aus dem Polizeichef, dem jeweiligen Hauptstaatsanwalt und dem B\u00fcrgermeister der gr\u00f6\u00dften Gemeinde, der die Leitung in dieser Kommission hatte.<\/p>\n<p>Die Regiopolizei von Isselland beispielsweise steht unter der Leitung des B\u00fcrgermeisters von Zwolle. Und der wiederum h\u00e4lt R\u00fccksprache mit seinen KollegInnen aus den anderen Gemeinden der Region (z.B. Deventer, Kampen und Zutphen). Die B\u00fcrgermeister dieser kleineren St\u00e4dte haben damit keinen direkten Einfluss mehr auf die Politik der Regio-Polizei. Das Innenministerium \u00fcbt weiterhin eine Aufsichtsfunktion aus.<\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2012 werden nun auch die Regio-Polizeien aufgehoben und durch eine nationale Polizei unter der Verantwortlichkeit des Sicherheits- und Justizministeriums ersetzt. Die B\u00fcrgermeister bleiben zwar auf dem Papier verantwortlich f\u00fcr die Sicherheitspolitik in ihren St\u00e4dten, die Priorit\u00e4ten der polizeilichen Arbeit werden aber vom Justizministerium festgelegt. W\u00e4hrend die Regierung in vielen anderen Politikbereichen den St\u00e4dten neue staatliche Aufgaben (und zus\u00e4tzliche Ausgaben) aufhalst, entzieht sie ihnen da, wo es um die Staatsgewalt geht, die Kompetenzen.<\/p>\n<p>Der \u00dcbergang von der regionalen zu einer nationalen Polizei wird begr\u00fcndet mit der Ineffizienz bei der Automatisierung und der Beschaffung, mit Skandalen und einem hohen Ma\u00df von Rivalit\u00e4t zwischen den Korps. Ob die Zentralisierung des Repressionsapparats diese Probleme behebt, ist allerdings fraglich. Beruhen sie doch zu einem gro\u00dfen Teil auf der fehlenden Kontrolle an der Basis.<\/p>\n<h4>Der Gemeinderat<\/h4>\n<p>Die traditionelle Anbindung der Polizeiorganisation an die Gemeinden sollte ihre Basisorientierung unterstreichen. Der gew\u00e4hlte Gemeinderat einer Stadt hatte eine gewichtige Stimme in der politischen Ausrichtung der Polizei und der Festlegung ihrer Priorit\u00e4ten. Seine kontrollierende Funktion \u00fcber die Polizei war stark, weil er den B\u00fcrgermeister als politische F\u00fchrung der Polizei beaufsichtigte. Schon mit der Regionalisierung 1993 nahm diese Kontrollfunktion der Gemeindeparlamente merklich ab.<\/p>\n<p>Sp\u00fcrbar war sie nur noch in den vier gro\u00dfen St\u00e4dten Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und Utrecht, insbesondere weil sich hier die kleinen Parteien eher Geh\u00f6r verschafften. Anders dagegen in den l\u00e4ndliche Regionen wie Ijsselland: Nicht nur, dass die Gemeinder\u00e4te kleinerer St\u00e4dte wie Kampen keine Kontrollbefugnis mehr gegen\u00fcber dem B\u00fcrgermeister von Zwolle hatten, dem die politische F\u00fchrung der Regiopolizei obliegt. Auch Zwolle selbst ist ein deutliches Beispiel f\u00fcr die schwindende Rolle des Gemeinderats seit der Jahrhundertwende. Adri Wever, Fraktionsvorsitzender von Gr\u00fcn-Links in den 90er Jahren, erinnert sich, dass er einmal j\u00e4hrlich dem Korpschef der Regiopolizei Ijsselland auf den Zahn f\u00fchlte. Es war deutlich, dass die Polizei mit der kritischen Haltung von GemeindeparlamentarierInnen ihre liebe M\u00fche hatte, auch wenn es nur um eine Sitzung pro Jahr ging. Diese j\u00e4hrlichen Zusammenk\u00fcnfte finden seit geraumer Zeit nicht mehr statt. Da es den Gemeinderatsfraktionen an Fachwissen und Zeit mangelt, fiel es der neuen Generation von ParlamentarierInnen auch nicht weiter auf, dass man sie ihrer Kontrollfunktion gegen\u00fcber der Polizei beraubt hatte. Bert Dokter, der heute f\u00fcr Gr\u00fcn-links im Gemeinderat von Zwolle sitzt, war denn auch sehr erstaunt, als sein Vorg\u00e4nger von Gespr\u00e4chen mit der Polizei berichtete.<\/p>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung der nationalen Polizei wird die Zweite Kammer des niederl\u00e4ndischen Parlaments (vergleichbar dem deutschen Bundestag) f\u00f6rmlich verantwortlich f\u00fcr die Kontrolle der Polizei. Praktisch wird sie diese Rolle kaum erf\u00fcllen k\u00f6nnen, da sie von der lokalen Ebene, auf der sich das polizeiliche Handeln abspielt, viel zu weit entfernt ist. Die Kammer kann allenfalls Fragen stellen und schleppt sich damit von Vorfall zu Vorfall.<\/p>\n<h4>Die Justiz<\/h4>\n<p>Wenn der Gemeinderat die Polizei nicht mehr kontrolliert, wer denn dann? H\u00e4ufig wird an dieser Stelle auf die Justiz verwiesen. Der Strafrichter kommt jedoch nur zum Zuge, wenn eine f\u00f6rmliche Strafuntersuchung eingeleitet wurde. Und er urteilt auch nur auf der Basis eines Prozessdossiers, das jedoch lediglich jene Teile der Akten enth\u00e4lt, die nach Meinung des Staatsanwalts die Anklage begr\u00fcnden und zur Verurteilung f\u00fchren sollen. In den letzten Jahren war immer wieder davon die Rede, dass entlastende Informationen nicht im Prozessdossier enthalten waren. Anders als in Gro\u00dfbritannien wird im niederl\u00e4ndischen Strafverfahren nicht die gesamte polizeiliche Ermittlung wiederholt. Mit letzterer hat das Gerichtsverfahren kaum noch Ber\u00fchrungspunkte. Das Urteil des Richters st\u00fctzt sich nicht auf die polizeiliche Ermittlung, sondern auf deren Pr\u00e4sentation durch die Staatsanwaltschaft. Von daher ist auch die Kontrolle der Gerichte \u00fcber den Fahndungsapparat marginal.<\/p>\n<p>Der Untersuchungsrichter spielt beim Zustandekommen des Prozessdossiers eine unbedeutende Rolle. Er hat zwar Anordnungskom\u00adpetenzen bei Telefon\u00fcberwachungen, Festnahmen und Wohnungsdurch\u00adsuchungen, aber die inhaltliche \u00dcberpr\u00fcfung von be- und entlastendem Material ist nicht seine Sache.<\/p>\n<p>Auch spezielle Ermittlungsmethoden unterliegen keiner direkten unabh\u00e4ngigen Kontrolle. Die Zentrale Aufsichtskommission (CTC) entscheidet \u00fcber Eins\u00e4tze von V-Personen, verdeckte Ermittlungen, Scheink\u00e4ufe, kontrollierte Lieferungen, Entgegennahme von vertrau\u00adli\u00adchen Informationen, Zusagen an Kronzeugen, DNA-Reihenuntersu\u00adchun\u00adgen etc. 2008 geh\u00f6rten der Kommission elf Staatsanw\u00e4lte und vier Poli\u00adzeivertre\u00adter an. Personen von au\u00dferhalb des Fahndungsapparats gab es in der Kommission nicht.<\/p>\n<p>Das Fehlen einer unabh\u00e4ngigen Kontrolle ist bei allt\u00e4glichen Fragen noch deutlicher sichtbar. Immer mehr Angelegenheiten, die urspr\u00fcnglich vor den Strafrichter kamen, wurden ins Ordnungswidrigkeitenrecht transferiert und per Strafbefehl abgehandelt. Aufenthalts- und Stadionverbote, pr\u00e4ventive Durchsuchungen, Verkehrsbu\u00dfen \u2013 der Katalog der Verwaltungsma\u00dfregeln hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In der ersten Instanz spielt der Richter bei diesen Verfahren keine Rolle mehr. Aufenthaltsverbote beispielswesie spricht die Polizei selbst aus. Betroffene k\u00f6nnen sich dagegen nur in der Gemeinde beschweren, die f\u00fcr die politische F\u00fchrung der Regio-Polizei zust\u00e4ndig ist. Die Beschwerdekommission dieser Gemeinde pr\u00fcft und beurteilt die Einspr\u00fcche. Ein unabh\u00e4ngiger Richter schaut sich die Angelegenheit nur an, wenn der Betroffene die Beschwerde weiterzieht \u2013 und das obwohl diese Ma\u00dfnahme die Freiheit der Betroffenen erheblich einschr\u00e4nkt. Verweigert ein B\u00fcrger etwa die Mitwirkung an einer pr\u00e4ventiven Durchsuchung, landet er in der Zelle, obwohl keine richterliche Entscheidung vorausgeht.<\/p>\n<p>Der Staatsanwalt spielt zwar eine zentrale Rolle, wenn es um die Zul\u00e4ssigkeit solcher Durchsuchungen geht. Das Buro Jansen en Jansen hat jedoch festgestellt, dass Staatsanw\u00e4lte keine einzige kritische Frage stellen, wenn es um solche Ma\u00dfnahmen gegen unverd\u00e4chtige Personen in einem bestimmten Stadtgebiet geht. Die Kontrollfunktion der Staats\u00adanwaltschaft gegen\u00fcber dem Polizeiapparat scheitert schon an ihrer starken Arbeitsbelastung. Hinzu kommt jedoch, dass sie bei der Suche nach und Verfolgung von Verd\u00e4chtigen von der Polizei abh\u00e4ngig ist.<\/p>\n<p>Diese Abh\u00e4ngigkeit wird insbesondere sichtbar, wenn es um polizeiliche Todessch\u00fcsse geht. In diesen F\u00e4llen wird fast immer die Rijksrecherche eingeschaltet, weil sie dem Justizministerium untersteht, w\u00e4hrend die Polizei bisher dem f\u00fcr Inneres zugeordnet war. Diese organisatorische Trennung galt bisher als notwendig, weil die Rijksrecherche gegebenenfalls gegen Polizeibeamte ermitteln musste. Seit Oktober 2010 unterstehen jedoch beide dem Ministerium f\u00fcr Sicherheit und Justiz, wo auch die Staatsanwaltschaft angesiedelt ist. Untersuchungen der Rijksrecherche dauern zwar lange und sind sehr gr\u00fcndlich. Allerdings ist sie nicht nur abh\u00e4ngig von der Zuarbeit des jeweiligen Polizeikorps, sondern auch von der Staatsanwaltschaft, die bei gewaltsamen \u00dcbergriffen jedoch nur selten eine Strafuntersuchung er\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>Die Rijksrecherche ermittelt auch bei Korruption, derzeit etwa in einem Fall von Schmiergeldzahlungen eines Pfeffersprayfabrikanten an Polizeibeamte. So wichtig ihre T\u00e4tigkeit ist, so bleibt doch festzuhalten, dass sie keine st\u00e4ndige Kontrolle aus\u00fcbt, sondern erst auf den Plan tritt, wenn es um einen konkreten Fall des Fehlverhaltens eines Beamten geht.<\/p>\n<h4>Der Datenschutz<\/h4>\n<p>Zumindest theoretisch wird die Polizei auch vom Datenschutzkolleg (CBP) kontrolliert. So m\u00fcssen die Polizeikorps z.B. vor der Einrichtung von Personendatenbanken seine Zustimmung einholen. So ersuchte beispielsweise die Regio-Polizei Groningen 2003 um die Zustimmung f\u00fcr eine neue Datenbank \u00fcber \u201eDossiers inklusive Fotos und Beschreibungen von Personen, die nicht in strafbare Handlungen verwickelt sind, sich aber in Gebieten mit hoher Kriminalit\u00e4tsbelastung bewegen.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Das CBP gab ihr Placet. Als auch ein weiteres Korps aus S\u00fcdholland den Aufbau einer solchen Datenbank ank\u00fcndigte, gab es parlamentarische Anfragen. Ergebnis: Das CBP hatte weitere Untersuchungen nicht f\u00fcr notwendig erachtet, da die Einrichtung solcher Sammlungen die gesetzlichen Vorschriften erf\u00fclle. Dass die Rechtsgrundlagen schnell geschaffen werden, ist seit Jahr und Tag \u00fcblich. Das CBP r\u00fchrt sich andererseits kaum, wenn die Polizei neue Datenbanken \u00fcber Unverd\u00e4chtige anlegt. Die Polizei muss zwar vorg\u00e4ngig um Zustimmung f\u00fcr neue Sammlungen ersuchen, aber das CBP startet von sich aus keine strukturellen Untersuchungen \u00fcber die Einhaltung oder \u00dcberschreitung von Befugnissen. Auch der Datenaustausch mit Deutschland oder anderen EU-Staaten entgleitet der Aufmerksamkeit des Kollegs, das hierf\u00fcr an EU-Organe verweist. Tats\u00e4chlich beschr\u00e4nkt sich das Kolleg auf die Pr\u00fcfung einzelner Verst\u00f6\u00dfe gegen das Datenschutzgesetz.<\/p>\n<h4>Inspektionen und Wissenschaft<\/h4>\n<p>Auch die Inspektion \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit (IOOV), die ebenfalls dem Justizministerium untersteht, beschr\u00e4nkt sich auf Einzelfalluntersuchungen. Deren Ziel ist nicht prim\u00e4r die Kontrolle der Polizei, sondern die Pr\u00fcfung der Qualit\u00e4t ihrer Ermittlungen und die Verwaltung beschlagnahmter G\u00fcter. So befasst sich die IOOV derzeit mit der Einziehung von Verm\u00f6gen, die aus Straftaten resultieren. Ziel ist \u201edie verbesserte Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t\u201c.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Auf Einzelfragen beschr\u00e4nken sich auch die vielen Forschungsarbeiten im Sicherheitsbereich. Das Ministerium f\u00fcr Sicherheit und Justiz (WODC) verf\u00fcgt \u00fcber ein eigenes Forschungszentrum und beauftragt dar\u00fcber hinaus auch diverse private Institute wie Beke, COT und Significant, die eine auffallend unkritische Haltung gegen\u00fcber der Polizei einnehmen und ihr in vielen F\u00e4llen nach dem Mund reden. F\u00fcr die Evaluation der \u201eerweiterten Identifikationspflicht\u201c befragte Significant im Jahre 2005 ausschlie\u00dflich Polizeibeamte, die das Gesetz erwartungsgem\u00e4\u00df pr\u00e4chtig fanden. Auch von den Universit\u00e4ten kommen keine wirklich kritischen Untersuchungen \u00fcber unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiges oder ungesetzliches polizeiliches Handeln. Kritische Wissenschaftler gibt es sehr wohl. Allerdings ist die Polizei solchen Leuten gegen\u00fcber sehr reserviert und ignoriert ihre Ergebnisse.<\/p>\n<h4>Beschwerdekommissionen und Ombudsmann<\/h4>\n<p>Die Polizei pr\u00e4sentierte sich schon immer als eine uneinnehmbare Festung. Die Tatsache, dass nun Polizei, Staatsanwaltschaft, Rijksrecherche, IOOV und das WODC unter das Dach des Justizministeriums gebracht wurden, bef\u00f6rdert die unabh\u00e4ngige Kontrolle ganz und gar nicht. Wenn die Organisation der Verwaltung eine Kontrolle also eher behindert und auch das Strafverfahren nicht die notwendigen Garantien f\u00fcr eine Untersuchung polizeilichen Handelns bietet \u2013 was bleibt dann f\u00fcr den B\u00fcrger?<\/p>\n<p>Jedes Polizeikorps verf\u00fcgt \u00fcber eine unabh\u00e4ngige Beschwerdekommission, aber in der Praxis dauern Beschwerde\u00adprozeduren sehr lange und enden f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrer unbefriedigend. So mussten etwa einige Personen, die im November 2005 verhaftet und von der Polizei geschlagen worden waren, vier Jahre lang auf den Abschluss des Beschwerdeverfahrens warten. In mehreren St\u00e4dten hatten damals Leute Transparente aus den Fenstern geh\u00e4ngt, nachdem Fl\u00fcchtlinge beim Brand eines Gef\u00e4ngnisses gestorben waren. Der Amsterdamer B\u00fcrgermeister ordnete die Beschlagnahme der Transparente an, und die Polizei durchsuchte die H\u00e4user. Bei der Beschwerde ging es nicht nur um die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit, sondern generell um die Behandlung durch die Polizei und die Gemeindebeh\u00f6rden. 2009 gab ihnen die Kommission schlie\u00dflich Recht; die \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit und damit die Wirkung der Beschwerde hatten sich jedoch in Rauch aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p>In einem anderen Fall ging es um eine Frau, die von der Polizei angehalten wurde, weil sie mit einem Fahrrad ohne Licht unterwegs war. Die Frau war auf dem Heimweg vom Krankenhaus und musste dringend ihre Medikamente einnehmen. Da sie keine Identit\u00e4tspapiere bei sich trug, nahmen die Polizisten sie fest. Ihr Fahrrad, das sie an einem \u00f6ffentlichen Ort zur\u00fcck lassen musste, wurde prompt gestohlen. Ihrer Beschwerde wurde teilweise stattgegeben, allerdings musste sie anderthalb Jahre auf die Entscheidung der Kommission warten. Die Unsicherheit der Situation und die Tatsache, dass sie mit ihrer Beschwerde allein gegen die Aussagen mehrerer Polizisten stand, hatte eine stark einsch\u00fcchternde Wirkung auf die Frau.<\/p>\n<p>Beschwerden ziehen sich insbesondere deshalb so lange hin, weil die Polizei \u2013 statt schnell zu reagieren \u2013 das Verfahren verz\u00f6gert. Weil man von Beschwerden nicht besonders begeistert ist, kontaktiert der leitende Beamte die betroffene Person in der Regel, um die Angelegenheit mit einem \u201eDeal\u201c beizulegen. Die Idee hinter diesem Vorgehen ist, die Beschwerdekommission von einer Untersuchung des polizeilichen Verhaltens abzuhalten. Die meisten B\u00fcrgerInnen sind von einem Anruf der Polizei \u00fcberw\u00e4ltigt und ziehen ihre Beschwerde zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Wenn es tats\u00e4chlich zu einer Untersuchung durch die Kommission kommt, wird dabei nicht in Rechnung gestellt, dass das nochmalige Durchleben der Konfrontation mit der Polizei\u00a0 f\u00fcr die Betroffenen\u00a0 mit viel Stress und Emotionen verbunden ist.<\/p>\n<p>Wegen der langen Dauer der Verfahren und der unbefriedigenden Ergebnisse bleibt den meisten Betroffenen nur, sich an den Nationalen Ombudsmann (NOM) zu wenden. Der befasst sich nicht nur mit Einzelbeschwerden, sondern untersucht zuweilen auch strukturelles Fehlverhalten der Polizei. So nahm der NOM u.a. die Festnahme gro\u00dfer Gruppen von Fu\u00dfballfans in Arnhem und Den Bosch unter die Lupe und gab den Betroffenen recht. Nach wiederkehrenden Beschwerden von Demonstranten gegen die Polizei von Haaglanden erlie\u00df der NOM eine Empfehlung. Allerdings sind seine Entscheidungen nicht bindend und werden von der Polizei bestritten.<\/p>\n<p>Nur eine Kontrollinstanz f\u00fcr den Polizeiapparat ist v\u00f6llig unabh\u00e4ngig. Das sind die Kommissionen f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Polizeigewahrsamszellen. Der erste derartige Ausschuss wurde 1985 in Amsterdam eingesetzt. Anlass daf\u00fcr war der Tod des Hausbesetzers Hans Kok in einer Zelle der damaligen Gemeindepolizei. Nach einem Brand in einer Polizeizelle 1991 folgte Haaglanden dem Amsterdamer Beispiel. \u201eAls danach auch die Polizeiregion Brabant-Noord eine Aufsichtskommission einrichtete, erwogen das auch andere.\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Heute verf\u00fcgt jede Region heute \u00fcber eine solche Kommission. In Amsterdam geh\u00f6ren ihr seit 2009 ein Psychologe, ein Strafrechtsdozent, ein Sekundarschullehrer, ein pensionierter Arzt, ein Kriminologie-Professor, ein Informatikspezialist und ein pensionierter Bew\u00e4hrungshelfer an. Die Kommission untersucht ausschlie\u00dflich die Bedingungen in den Zellen der jeweiligen Polizeiwachen.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Die meisten Inspektionsorgane haben nur eingeschr\u00e4nkte Zust\u00e4ndigkeiten oder reagieren nur auf Vorf\u00e4lle. Wer aber kontrolliert die Polizei strukturell und mit langfristiger Perspektive? Wer gew\u00e4hrleistet, dass ihre Ausrichtung und Schwerpunktsetzung nicht auf Kosten der Rechte und Freiheiten der Bev\u00f6lkerung geht? Wer sorgt daf\u00fcr, dass die Probleme mit der Automatisierung oder der Beschaffung, die heute die Verstaatlichung der Polizei rechtfertigen sollen, in einem fr\u00fchen Stadium erkannt und verhindert werden k\u00f6nnen? Jetzt, wo die Gemeinder\u00e4te \u2013 sicher in den mittleren und kleinen Gemeinden \u2013 ihre kontrollierende Rolle vollst\u00e4ndig einb\u00fc\u00dfen werden, ist diese Frage aktueller denn je.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 NRC Handelsblad v. 2.5.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 www.ioov.nl<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Tijdschrift voor de Politie v. 1.11.2005<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Rick van Amersfoort An Aufsichtsorganen scheint es der niederl\u00e4ndischen Polizei nicht zu mangeln. 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