{"id":11127,"date":"2011-09-03T17:52:48","date_gmt":"2011-09-03T17:52:48","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=11127"},"modified":"2011-09-03T17:52:48","modified_gmt":"2011-09-03T17:52:48","slug":"das-vertrauen-wert-polizeikontrolle-in-norwegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=11127","title":{"rendered":"Das Vertrauen wert?\u00a0Polizeikontrolle in Norwegen"},"content":{"rendered":"<h3>von Liv Finstad<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/h3>\n<p><strong>Vor gut f\u00fcnf Jahren reformierte Norwegen sein System der Polizeikontrolle. Seitdem kann die Bev\u00f6lkerung auf zwei Wegen Beschwerden einreichen: Eine formal unabh\u00e4ngige Spezialeinheit f\u00fcr Polizeiangelegenheiten ermittelt bei strafbaren Amtsdelikten; die lokalen Polizeibeh\u00f6rden sind f\u00fcr alle anderen F\u00e4lle zust\u00e4ndig. Auch wenn Norwegen damit wesentlich weiter ist als Deutschland, besteht Verbesserungsbedarf. Es gilt, die praktischen Abh\u00e4ngigkeiten und die kulturelle N\u00e4he von Spezialeinheit und Polizei zu l\u00f6sen sowie die Sichtung der Beschwerden zu harmonisieren.<\/strong><\/p>\n<p>Im Vergleich zu den Millionen Polizeihandlungen, die jedes Jahr get\u00e4tigt werden, fallen Beschwerden gegen die Polizei kaum ins Gewicht. Allerdings m\u00fcssen Probleme mit Polizeikriminalit\u00e4t oder polizeilichem Fehlverhalten nicht statistisch \u00fcberw\u00e4ltigend sein, bevor eine Gesellschaft Mechanismen etabliert, um effektiv und rechtsstaatlich zu kontrollieren, wie die Polizei ihre Macht aus\u00fcbt.<!--more--><\/p>\n<p>Das norwegische System der Polizeikontrolle wird in der Regel als \u201eZwei-S\u00e4ulen-Modell\u201c beschrieben. Die am 1.\u00a0Januar 2005 gegr\u00fcndete Spezialeinheit f\u00fcr Polizeiangelegenheiten (<em>Spesialenheten for politisaker<\/em>) hat den Auftrag, gegen Angeh\u00f6rige von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Vorw\u00fcrfen von Amtsdelikten zu ermitteln und zu entscheiden, ob Anklage erhoben werden soll. Die zweite \u201eS\u00e4ule\u201c ist das Verfahren f\u00fcr Beschwerden in F\u00e4llen nicht strafbarer Natur, das von der Polizei selbst geleitet wird. Personen, die meinen, von der Polizei oder VertreterInnen der Staatsanwaltschaft unangemessen behandelt worden zu sein, k\u00f6nnen direkt Beschwerde beim Polizeichef des jeweiligen Polizeibezirks einlegen. Bei der Spezialeinheit gehen j\u00e4hrlich etwa 1.000 Beschwerden ein; bei der Polizei sind es etwa 500 bis 600.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<h4>Das Zwei-S\u00e4ulen-Modell<\/h4>\n<p>In den vergangenen 30 Jahren hat Norwegen eine Reihe von Methoden zur Kontrolle der Polizei ausprobiert. In den fr\u00fchen 80er Jahren begann eine Diskussion um die Frage, ob eine unabh\u00e4ngige Institution zur Untersuchung von F\u00e4llen polizeilichen Fehlverhaltens eingerichtet werden sollte. Hintergrund war ein Komplex von Polizeigewalt in Bergen,<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> angesichts dessen die Kritik daran, dass die Polizei in solchen F\u00e4llen gegen sich selbst ermittelte, nicht mehr \u00fcberh\u00f6rt werden konnte. Im Ergebnis wurden 1988 die Sonderuntersuchungsstellen (<em>S\u00e6rskilte Etterforskningsorganene<\/em> \u2013 SEFO) eingerichtet. Jede der zw\u00f6lf lokalen SEFO-Einheiten setzte sich zusammen aus einem Richter, einem Rechtsanwalt und einem Polizisten. Die Kritik, dass die Polizei sich selbst kontrolliere, verstummte damit allerdings nicht. Daher gab die Hohe Staatsanwaltschaft im Jahr 2000 die Evaluation der Arbeit der SEFOs in Auftrag. Die folgende Untersuchung der sogenannten R\u00f8nneberg-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Qualit\u00e4t der Arbeit der SEFOs im Gro\u00dfen und Ganzen zufrieden stellend war. Gleichwohl schlug sie eine Reihe von \u00c4nderungen vor: u.a. sollten die SEFOs mit Kompetenzen zur strafrechtlichen Verfolgung ausgestattet werden, sie sollten ihre Empfehlungen erl\u00e4utern und in jedem zu untersuchendem Fall die Beschuldigten befragen.<\/p>\n<p>Bei der Reform des Systems ging das norwegische Parlament aber einen Schritt weiter. Am 5.\u00a0M\u00e4rz 2004 verabschiedete es ein Gesetz zur Schaffung der Spezialeinheit f\u00fcr Polizeiangelegenheiten als neuer, zentraler nationaler Agentur zur Ermittlung und Verfolgung von Amtsdelikten bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Spezialeinheit ist eine eigenst\u00e4ndige Einrichtung, die organisatorisch getrennt ist von Polizei und polizeilicher Staatsanwaltschaft und verwaltungstechnisch dem Justizministerium untersteht. Rechenschaftspflichtig ist die Einheit nur gegen\u00fcber dem Generaldirektor f\u00fcr \u00d6ffentliche Anklagen (<em>Riksadvokat<\/em>), der Leiter der gesamten norwegischen Staatsanwaltschaft ist.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Der Generaldirektor ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Beschwerden \u00fcber die Einheit und kann die Aufnahme, Durchf\u00fchrung und Beendigung von Ermittlungen veranlassen. Er selbst ist nur dem k\u00f6niglichen Staatsrat (<em>Statsr\u00e5d<\/em>), also dem Regierungskabinett als Kollektiv, gegen\u00fcber verantwortlich. Das Personal der Spezialeinheit besteht aus 30 Festangestellten und elf freien MitarbeiterInnen (zehn JuristInnen und ein Psychologe). Verwaltungssitz der Spezialeinheit ist Hamar, eine Stadt mit 30.000 EinwohnerInnen etwa 130 Kilometer und zwei Stunden Autofahrt n\u00f6rdlich von Oslo. Gegliedert ist die Einheit in drei Ermittlungsabteilungen mit Sitz in Hamar bzw. in Bergen und Trondheim. Sie sind zust\u00e4ndig f\u00fcr den Osten, bzw. den Westen und Norden des Landes \u2013 insgesamt f\u00fcr ein Gebiet von der Fl\u00e4che Deutschlands mit 27 regionalen Polizeibezirken, etwa 8.000 PolizeibeamtInnen und weiteren 5.000 Angestellten im Polizeidienst.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Gr\u00fcndung der Spezialeinheit war die gleichzeitige Einrichtung eines separaten Systems f\u00fcr die Bearbeitung von Beschwerden \u00fcber nicht strafbares polizeiliches Fehlverhalten. Hintergrund war das Ergebnis der Untersuchung durch die R\u00f8nneberg-Kommission, dass etwa 30 Prozent der SEFO-F\u00e4lle Vorf\u00e4lle betraf, die zwar kritikw\u00fcrdig, aber nicht strafbar waren. Entsprechend wurde als \u201ezweite S\u00e4ule\u201c f\u00fcr Beschwerden das System zur Verfolgung von nicht strafrechtlich relevantem Fehlverhalten im Januar 2006 in Kraft gesetzt. W\u00e4hrend beim Gr\u00fcndungsakt der Spezialeinheit f\u00fcr Polizeiangelegenheiten durch das Parlament deren Unabh\u00e4ngigkeit, Effektivit\u00e4t und die Qualit\u00e4t ihrer Arbeit im Vordergrund stand, wurde f\u00fcr die \u201ezweite S\u00e4ule\u201c des Beschwerdesystems eine g\u00e4nzlich andere L\u00f6sung gew\u00e4hlt: Beschwerden sind von der Leitung der Polizeibeh\u00f6rde zu bearbeiten, der Beschuldigte angeh\u00f6ren. Das gesetzgeberische Leitmotiv war hier also nicht die Unabh\u00e4ngigkeit der Beschwerdepr\u00fcfung, sondern ihre einheitliche und gr\u00fcndliche Bearbeitung.<\/p>\n<p>Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Spezialeinheit und der Polizei f\u00fchrt dazu, dass die Einheit in allen F\u00e4llen potenzieller Amtsdelikte ermitteln und Entscheidung \u00fcber eine Anklageerhebung treffen soll, w\u00e4hrend die Polizei selbst nur f\u00fcr F\u00e4lle von ausschlie\u00dflich disziplinarrechtlicher Relevanz zust\u00e4ndig ist. Um die Zusammenarbeit zwischen den beiden Bereichen zu st\u00e4rken, hatte das Parlament entschieden, dass die Spezialeinheit ihre Bewertung von F\u00e4llen mit der \u201eBitte um administrative Beurteilung\u201c an die verantwortlichen Polizeichefs weiterleiten kann. Dabei geht es insbesondere um F\u00e4lle, bei denen die Einheit nach ihren Ermittlungen zu dem Schluss gelangt, dass zwar keine Straftat vorlag und der Fall abgeschlossen werden kann, aber dennoch ein Fehlverhalten zu tadeln ist. Damit wird der Einheit eine besondere Rolle dabei zugewiesen, die Polizei auf Missst\u00e4nde aufmerksam zu machen und Lernprozesse anzusto\u00dfen.<\/p>\n<h4>Neuer Anlass zur Kritik<\/h4>\n<p>Allerdings dauerte es nicht lange, bis Kritiker wieder kraftvoll ihre Stimme erhoben und auch der neuen Spezialeinheit einen Mangel an Unabh\u00e4ngigkeit gegen\u00fcber der Polizei vorwarfen. Im M\u00e4rz 2008 ernannte die Regierung deshalb eine Kommission, um das System der Polizeikontrolle erneut zu evaluieren.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Wichtigster Ausl\u00f6ser f\u00fcr den Auftrag zur Evaluation so kurz nach der Reform war zweifellos der Tod von Eugene Ejike Obiora.<\/p>\n<p>Obiora, geboren in Nigeria, war ein norwegischer B\u00fcrger, der zum Zeitpunkt seines Todes seit mehr als 20 Jahren im Land lebte. Am 7.\u00a0September 2006 suchte er das Sozialamt von Trondheim auf, um Widerspruch gegen die Ablehnung seines Sozialhilfeantrages einzulegen. Mitarbeiter des Amtes f\u00fchlten sich von ihm bedroht und riefen die Polizei. Nach einem \u201eHandgemenge\u201c mit vier Polizisten wurde Obiora zu Boden gedr\u00fcckt und mit Handschellen gefesselt. W\u00e4hrend seiner Verhaftung bekam er Atembeschwerden, verlor das Bewusstsein und wurde, immer noch gefesselt, in einem Polizeiwagen ins Krankenhaus gebracht. Nachdem mehrere Wiederbelebungsversuche ohne Erfolg blieben, wurde Obiora f\u00fcr tot erkl\u00e4rt. Der Fall sorgte von Beginn an f\u00fcr hohe Aufmerksamkeit und provozierte umgehend \u00f6ffentlichen Protest. Augenzeugen kritisierten das polizeiliche Vorgehen, und einige, die befragt wurden, deuteten den Fall als Resultat polizeilichen Rassismus. Der Fall Obiora wurde von der Spezialeinheit f\u00fcr Polizeiangelegenheiten intensiv untersucht. Letztlich kam sie aber zu dem Schluss, dass keiner der involvierten Polizeibeamten sich strafbar gemacht habe. Scharfe Kritik \u00e4u\u00dferte die Einheit allerdings am mangelhaften Wissen der Polizei \u00fcber die Gef\u00e4hrlichkeit bestimmter Festnahmetechniken, wie den gegen Obiora angewendeten W\u00fcrgegriff und seine Fixierung durch Druck auf den Bauch. Der Generaldirektor f\u00fcr \u00d6ffentliche Anklagen verteidigte die Entscheidung.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Aber f\u00fcr viele Kritiker illustrierte der Fall den Mangel an Unabh\u00e4ngigkeit der Spezialeinheit gegen\u00fcber der Polizei und vertiefte die Vertrauenskrise.<\/p>\n<h4>Vertrauen in die Polizeikontrolle?<\/h4>\n<p>Wenig ist dar\u00fcber bekannt, was die norwegische \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Arbeit der Spezialeinheit f\u00fcr Polizeiangelegenheiten wei\u00df und welches Vertrauen sie den Institutionen der Polizeikontrolle entgegenbringt. Eine Umfrage der Kommission zur Evaluierung des Systems der Polizeikontrolle zeigte, dass 90 Prozent der Befragten Beschwerde einreichen w\u00fcrden, wenn sie der Meinung w\u00e4ren, dass ihnen Unrecht widerfahren sei. Allerdings glaubten nur 50 Prozent, dass eine solche Beschwerde Aussicht auf Erfolg habe \u2013 ein deutliches Signal f\u00fcr die Krise des Vertrauens in die Kontrollierbarkeit der Polizei.<\/p>\n<p>Der Auftrag der Kommission bestand in der Untersuchung des \u00f6ffentlichen Vertrauens in das System polizeilicher Kontrolle. Die Grundlage eines solchen Vertrauens sind nicht nur Gesetze und institutionalisierte Verfahren, die (Rechts-)Sicherheit schaffen sollen, sondern auch wie Medien die Arbeit dieser Institutionen darstellen und \u00fcber bestimmte Vorf\u00e4lle berichten. Insbesondere die mediale Berichterstattung kann das \u00f6ffentliche Vertrauen st\u00e4rker beeinflussen als das tats\u00e4chliche Funktionieren des Kontrollmechanismus. W\u00e4hrend es Zeit braucht, Vertrauen aufzubauen, kann es leicht in wenigen Augenblicken zerst\u00f6rt werden. Offensichtlich ist, dass ein falscher Umgang mit herausragenden Vorf\u00e4llen zu einer Erosion von Vertrauen f\u00fchren kann. Ein gutes System sollte in der Lage sein, einen solchen falschen Umgang zu minimieren oder vollst\u00e4ndig zu verhindern. Daher orientierte sich die Kommission nicht nur an den gesetzlich vorgeschriebenen Grundlagen f\u00fcr die Arbeit der Spezialeinheit \u2013 Unabh\u00e4ngigkeit, Effektivit\u00e4t, Qualit\u00e4t und Gr\u00fcndlichkeit \u2013, sondern auch an Prinzipien, die im Rahmen internationaler Menschenrechtsarbeit in j\u00fcngerer Zeit zum Thema Polizeikontrolle entwickelt worden waren. Besonderer Bezugspunkt der Evaluation waren dabei die Prinzipien f\u00fcr eine unabh\u00e4ngige und effektive Pr\u00fcfung von Beschwerden gegen die Polizei, die der Menschenrechtskommissar des Europarates im M\u00e4rz 2009 ver\u00f6ffentlicht hatte: Unabh\u00e4ngigkeit, Angemessenheit, Unverz\u00fcglichkeit, Transparenz und die Beteiligung der Opfer.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Gemessen an diesen Prinzipien enth\u00fcllte die Untersuchung deutliche Schw\u00e4chen des norwegischen Zwei-S\u00e4ulen-Modells.<\/p>\n<h4>Schw\u00e4chen der Spezialeinheit<\/h4>\n<p>Die Arbeit der Spezialeinheit, so das zentrale Ergebnis der Evaluation, entspricht in weitaus st\u00e4rkerem Ma\u00dfe nationalen und internationalen Standards als die polizeiliche Selbstkontrolle bei Beschwerden nicht strafrechtlicher Natur. Gemessen an den Evaluationskriterien scheint Vertrauen in die Arbeit der Spezialeinheit gerechtfertigt. Sie ist organisatorisch und in der praktischen Bearbeitung der F\u00e4lle eine kompetente und professionelle Einrichtung. Eine Achillesferse ist allerdings ihre Personalknappheit. So mangelt es ihr an Ressourcen, um gleichzeitig Ausnahmef\u00e4lle und \u201eAllt\u00e4gliches\u201c, wie z.B. Beschwerden, deren Anlass bereits einige Zeit zur\u00fcckliegt, zufrieden stellend zu bearbeiten. Im Jahr 2010 dauerte die durchschnittliche Bearbeitung einer Beschwerde etwa sechs Monate. Die grunds\u00e4tzlichere Frage ist allerdings, wie unabh\u00e4ngig die Spezialeinheit von der Polizei ist.<\/p>\n<p>Eine solche Unabh\u00e4ngigkeit hat verschiedene Aspekte: Strukturelle und rechtliche Eigenst\u00e4ndigkeit bedeutet gegen\u00fcber der Polizei organisatorisch unabh\u00e4ngig zu sein. Symbolische Unabh\u00e4ngigkeit manifestiert sich in einem eigenen Logo, einer eigenen Website, der eigenst\u00e4ndigen Darstellung in den Medien und einer aktiven Propagierung der Unabh\u00e4ngigkeit. All diese Kriterien der Unabh\u00e4ngigkeit erf\u00fcllt die Spezialeinheit. Problematischer wird es, wenn es um die praktische und kulturelle Unabh\u00e4ngigkeit der Einheit geht. W\u00e4hrend sich praktische Unabh\u00e4ngigkeit daran zeigt, wie selbst\u00e4ndig z.B. forensisch ermittelt werden kann, misst sich kulturelle Unabh\u00e4ngigkeit an Ausbildung und beruflichem Hintergrund des Personals. Wenn z.B. viele Angestellte der Spezialeinheit von der Polizei kommen, besteht die Gefahr kultureller Abh\u00e4ngigkeit. Au\u00dferdem drohen \u00f6ffentliche Zweifel an der Unparteilichkeit der Kontrolleure gegen\u00fcber der Polizei. Andererseits ist die Spezialeinheit stark abh\u00e4ngig von der Expertise erfahrener Ermittler und Ankl\u00e4ger, wenn sie rechtsstaatlich arbeiten will. Damit bewegt sie sich in einem deutlichen Spannungsfeld, da sie nicht nur auf das Vertrauen der \u00d6ffentlichkeit angewiesen ist, sondern auch auf das polizeilicher Ermittler und Ankl\u00e4ger, deren Expertise sie anwirbt.<\/p>\n<p>Obwohl sich in vielen L\u00e4ndern formal unabh\u00e4ngige Systeme zur Kontrolle der Polizei herausgebildet haben, scheint sich niemand daran zu st\u00f6ren, dass kompetente Ermittlungsagenturen eine betr\u00e4chtliche Anzahl von Angestellten mit polizeilichem Hintergrund haben m\u00fcssen. Notwendig ist es aber, dass das Personal sich der Interessenskonflikte, die sich daraus ergeben k\u00f6nnen, sehr bewusst ist. Bei der norwegischen Spezialeinheit ist dies der Fall. Man ist darauf bedacht, auch Personal zu gewinnen, das l\u00e4nger nicht f\u00fcr die Polizei gearbeitet hat, und bei neuen Ermittlungen m\u00f6gliche Befangenheiten zu pr\u00fcfen. Eine vollst\u00e4ndige praktische Unabh\u00e4ngigkeit scheint allerdings unrealistisch. Die Einheit wird auf externe Ermittlungsexpertise nicht verzichten k\u00f6nnen und muss daher Polizeipersonal unter ihrer Aufsicht besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Das grunds\u00e4tzliche Dilemma besteht zwischen der formalen Unabh\u00e4ngigkeit auf der einen Seite und den zahlreichen kleinen Herausforderungen auf der anderen Seite, bei denen die Einheit abh\u00e4ngig ist von kurzfristigen praktischen Hilfeleistungen durch die Polizei und die langfristige Expertise von eigenem polizeilich sozialisiertem Personal. Aus den praktischen und pragmatischen L\u00f6sungen, die gefunden wurden, ergibt sich in der Summe das Risiko, dass die Spezialeinheit weniger unabh\u00e4ngig scheint, als sie sein und wahrgenommen werden sollte. Zu st\u00e4rken w\u00e4re daher die Unabh\u00e4ngigkeit der Einheit, indem neu einzustellende Ermittler, die direkt von der Polizei kommen, vorab eine dreimonatige bezahlte \u201eQuarant\u00e4nezeit\u201c durchlaufen, w\u00e4hrend der sie in externen Organisationen oder Unternehmen arbeiten, deren T\u00e4tigkeiten f\u00fcr ihre zuk\u00fcnftige T\u00e4tigkeit relevant ist. Gepr\u00fcft werden sollten auch M\u00f6glichkeiten einer Kooperation mit den unabh\u00e4ngigen Instanzen zur Polizeikontrolle in skandinavischen Nachbarstaaten und die st\u00e4rkere Einbeziehung von Juristen auf Honorarbasis. Abhilfe schaffen k\u00f6nnte nicht zuletzt die Rekrutierung von mehr Personal, das keinen juristischen oder polizeilichen Hintergrund hat. So lie\u00dfen sich die analytischen Kapazit\u00e4ten der Einheit verbreitern und die Beziehungen zur \u00d6ffentlichkeit verbessern.<\/p>\n<h4>Filter der polizeilichen Selbstkontrolle<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend sich die Spezialeinheit f\u00fcr Polizeiangelegenheiten trotz aller Schwierigkeiten und Kritik zu einer professionellen und vertrauensw\u00fcrdigen Institution entwickelt hat, sind in der zweiten S\u00e4ule des Beschwerdesystems dringend Verbesserungen notwendig. Auch wenn es dort zahlreiche Beispiele einer zufrieden stellenden Bearbeitung von Beschwerden gibt, ist es entscheidend, dass das System der Fallbearbeitung harmonisiert und qualitativ verbessert wird. Das System ist der breiten \u00d6ffentlichkeit weitgehend unbekannt und selbst polizeiintern wenig pr\u00e4sent. Lehren, die auf nationaler Ebene gezogen wurden, finden ihren Weg nicht an die Basis, und es wird verkannt, dass Beschwerden kein \u201efeindlicher Akt\u201c sind, sondern auch wichtiger Impulsgeber f\u00fcr Organisationslernen und polizeiinterne Reformen sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In beiden S\u00e4ulen des Beschwerdewesens dominieren F\u00e4lle, die von der Bev\u00f6lkerung angezeigt werden. Nur selten zeigen PolizistInnen PolizistInnen an. Von einfachen B\u00fcrgerInnen kann allerdings kaum erwartet werden, eine qualifizierte Unterscheidung zu treffen, unter welchen Umst\u00e4nden ein Polizeiakt potenziell eine Straftat darstellt \u2013 und somit ein Fall f\u00fcr die Spezialeinheit ist \u2013 und wann es sich nur um einen Versto\u00df gegen gute Sitten oder Dienstvorschriften handelt. Daher gehen viele Beschwerden zuerst bei der Polizei ein, die diese dann nicht selten zur Untersuchung an die Spezialeinheit weiterleitet. Knapp die H\u00e4lfte aller F\u00e4lle, die bei der Einheit eingehen, wurde auf diesem Wege von der Polizei als \u201epr\u00fcfendem Briefkasten\u201c vorsortiert. Wie die Untersuchung der Evaluierungskommission gezeigt hat, besteht innerhalb des Polizeiapparates eine gewisse Sorge, des Abschirmens der Polizei verd\u00e4chtigt zu werden, so dass die Schwelle recht niedrig ist, F\u00e4lle an die Einheit in Hamar weiterzuleiten. Im Ergebnis dieser polizeilichen Praxis und aufgrund des \u201ebunten Strau\u00dfes\u201c von Eingaben durch die Bev\u00f6lkerung handelt es sich nur bei einem geringen Teil der Beschwerden, die von der Spezialeinheit bearbeitet werden, um strafrechtlich relevante F\u00e4lle. 90 Prozent der Beschwerden, die bei der Einheit eingehen, werden abgelehnt. Zweifellos hat die hohe Ablehnungsrate ihre Ursache darin, dass Recht und Gesetz die Latte f\u00fcr die Entscheidung, ob eine Handlung einen kriminellen Akt darstellt, hoch legen. Schlie\u00dflich muss die Spezialeinheit die gleichen rechtlichen Standards anlegen wie das Rechtssystem insgesamt und kann einen Vorfall nur dann verfolgen, wenn die Beweise stark genug sind.<\/p>\n<h4>Ausblick<\/h4>\n<p>Die entscheidende Schw\u00e4che des Zusammenspiels zwischen den beiden S\u00e4ulen der Beschwerdesystems liegt darin, dass gegenw\u00e4rtig die Gefahr besteht, dass die Spezialeinheit nicht auf m\u00f6gliche Straftaten aufmerksam wird. W\u00e4hrend der Evaluation wurden in den Archiven der polizeilichen Beschwerdebearbeitung mehrere F\u00e4lle entdeckt, die eindeutig ein Fall f\u00fcr die Spezialeinheit gewesen w\u00e4ren. Wichtig ist daher die unabh\u00e4ngige Sichtung und Filterung eingehender Beschwerden, bei der gepr\u00fcft werden kann, ob es sich um eine Angelegenheit f\u00fcr die Spezialeinheit oder f\u00fcr die polizeiinterne Pr\u00fcfung handelt.<\/p>\n<p>Die Evaluierungskommission empfahl daher, die Spezialeinheit zu einer solchen Sichtungs- und Filterstelle auszubauen, die alle Beschwerden gegen die Polizei entgegennimmt, registriert, pr\u00fcft und entscheidet, in wessen Kompetenz ein Fall f\u00e4llt. Eine solche L\u00f6sung w\u00fcrde die Unabh\u00e4ngigkeit der Polizeikontrolle deutlich verbessern und die Polizei st\u00e4rker als bisher zur Verantwortung ziehen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcbersetzung aus dem Englischen von Eric T\u00f6pfer<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das norwegische Zwei-S\u00e4ulen-Modell der Polizeikontrolle wurde 2008-2009 auf Initiative der norwegischen Regierung evaluiert. Die Autorin war Vorsitzende der Evaluierungskommission. Untersucht wurden im Rahmen der Evaluierung auch die polizeilichen Routinen und Praktiken bei Festnahmen und Inhaftierung sowie die \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Spezialeinheit f\u00fcr Polizeiangelegenheit und der Polizeif\u00fchrung. Der Kom\u00admission stand es allerdings nicht zu, bestimmte Ermittlungen oder Anklageentscheidungen der Spezialeinheit zu revidieren. Es ging um eine Untersuchung des Prozesses und nicht einzelner Entscheidungen. Weitere Details zum Mandat finden sich unter: www.spesialenheten.no\/INFORMATION\/Evaluationofthepoliceoversightmechanisms\/tabid\/6120\/Default.aspx). Im Mai 2009 wurde der Bericht der Kommission ver\u00f6ffentlicht: An Accountable Police. Openness, Control, and Learning (NOU 2009:12). Eine englische Zusammenfassung des Abschlussberichtes findet sich unter: www.spesialenhe<br \/>\nten.no\/INFORMATION\/NOU200912Summary\/tabid\/6200\/Default.aspx.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 siehe hierzu: A. Bratholm: Polizeigewalt in Bergen. \u201eUnendliche Geschichte\u201c \u2013 eine norwegische Version, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 77 (1\/2004), S. 77-84<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 W\u00e4hrend das Nationale Polizeidirektorat Norwegens dem Justizministerium untersteht, ist der Generaldirektor f\u00fcr \u00d6ffentliche Anklagen als Leiter der norwegischen Staatsanwaltschaft f\u00fcr die Strafverfolgung zust\u00e4ndig. Die unterste Ebene der Staatsanwaltschaft (<em>Politiadvokatene<\/em>) geh\u00f6rt praktisch zur Managementebene der lokalen Polizei und ist somit Teil des Polizeiapparates. Sie ist verantwortlich f\u00fcr die Verfolgung von Alltagskriminalit\u00e4t, wohingegen schwere Delikte von der Hohen Staatswanwaltschaft (<em>Den H\u00f8yere P\u00e5talemyndighet<\/em>), d.h. den \u00d6ffentlichen Ankl\u00e4gern (<em>Statsadvokatene<\/em>) oder den Direktoren f\u00fcr \u00d6ffentliche Anklagen (<em>Riksadvokatent<\/em>), verfolgt werden. Der \u00d6ffentliche Ankl\u00e4ger einer Region f\u00fchrt die Aufsicht \u00fcber die polizeiliche Strafverfolgung im jeweiligen regionalen Polizeibezirk. [Anmerkung des \u00dcbersetzers]<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Methoden der Evaluation waren vielf\u00e4ltig und umfassten die Auswettung schriftlicher und m\u00fcndlicher Quellen sowie weitere empirische Untersuchungen. Die Kommission st\u00fctzte sich auf Erfahrungen und Einsch\u00e4tzungen zahlreicher Stimmen von innerhalb und au\u00dferhalb der Polizei, von denen wohl jene der Norwegischen Polizeigewerkschaft und jene der Organisation gegen \u00d6ffentliche Diskriminierung am gegens\u00e4tzlichsten waren. Im Rahmen der Evaluation wurde eine quantitative und qualitative Analyse einer repr\u00e4sentativen Auswahl von 194 F\u00e4llen der Spezialeinheit sowie von 218 F\u00e4llen, die vom System f\u00fcr Polizeibeschwerden in nicht strafbaren Angelegenheiten bearbeitet worden waren, durchgef\u00fchrt. Zur Untersuchung von Festnahmen und Inhaftierungen analysierte die Kommission F\u00e4lle aus beiden Beschwerdebereichen und st\u00fctzte sich zudem auf Berichte von Gremien zur Aufsicht von Gef\u00e4ngnissen und von internationalen Agenturen, die Inspektionen in Norwegen unternommen hatten. Ein Teilprojekt befasste sich mit der Frage, wie die Polizei mit F\u00e4llen verf\u00e4hrt, die ihr von der Spezialeinheit zur Pr\u00fcfung zugeleitet werden. Ein anderes Teilprojekt untersuchte die \u00d6ffentlichkeitsarbeit von Spezialeinheit und Polizei im Rahmen einer Medienanalyse, die sich darauf konzentrierte, \u00fcber welche F\u00e4lle und Probleme und wie in den Medien berichtet wurde, wenn es um das Beschwerdesystem ging. Dabei spielte die Medienberichterstattung zum Fall\u00a0Obiora eine zentrale Rolle.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Angeh\u00f6rigen von Obiora legten Beschwerde beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte ein. Diese wurde am 21.\u00a0Juni 2011 zur\u00fcckgewiesen. Das Gericht sah keinen Anlass, die Entscheidung des B\u00fcros in Frage zu stellen: www.lovdata.no\/cgi-wift\/emdles?\/avg\/emd\/emd-2008-031151.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 https:\/\/wcd.coe.int\/ViewDoc.jsp?id=1417857&amp;Site=CommDH&amp;BackColorInternet=F<br \/>\nEC65B&amp;BackColorIntranet=FEC65B&amp;BackColorLogged=FFC679<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Liv Finstad[1] Vor gut f\u00fcnf Jahren reformierte Norwegen sein System der Polizeikontrolle. 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