{"id":11137,"date":"2011-09-03T18:06:07","date_gmt":"2011-09-03T18:06:07","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=11137"},"modified":"2011-09-03T18:06:07","modified_gmt":"2011-09-03T18:06:07","slug":"literatur-43","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=11137","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Jenseits der vorherrschenden Meinung in Polizei und Politik, dass die Polizei in Deutschland ausreichend kontrolliert sei, steht eine beschr\u00e4nkte Zahl von Ver\u00f6ffentlichungen, die eine wirksame externe Kontrolle der Polizei fordern und\/oder auf die Kontrollmechanismen in anderen L\u00e4ndern verweisen. Insgesamt sind die in deutscher Sprache verf\u00fcgbaren Informationen \u00e4u\u00dferst d\u00fcrftig. Weder existiert f\u00fcr das Inland auch nur eine Untersuchung, in der Kontrolle und Kontrolldefizite etwa polizeilicher Todessch\u00fcsse oder der Gewaltanwendung durch PolizistInnen \u00fcber Einzelf\u00e4lle hinaus untersucht w\u00fcrde, noch gibt es in nennenswertem Umfang Darstellungen \u00fcber die Vorkehrungen und Erfahrungen im Ausland.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Lehne, Werner:<\/strong> <em>Aus Fehlern lernen oder Fehlverhalten kontrollieren und sanktionieren? \u2013 Die Erfahrungen der Hamburger Polizeikommission, in: Liebel, Karlhans (Hg.): Fehler und Lernkultur bei der Polizei, Frankfurt\/M. 2004, S.\u00a0123-137<\/em><\/p>\n<p>Dieser Aufsatz des Hamburger Kriminologen, der hauptberuflich f\u00fcr die Kommission arbeitete, liefert eine Bilanz des bislang einzigen Versuchs einer polizei-externen Kontrolleinrichtung. Seine Analyse weist auf die Grenzen der Kontrolle hin, die sich aus dem Auftrag der Polizei und der korrespondierenden Polizeikultur erg\u00e4ben.<\/p>\n<p><strong>B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, Bundestagsfraktion (Hg.):<\/strong> <em>Extern und unabh\u00e4ngig? Eine Polizeibeschwerdestelle in Sachsen-Anhalt \u2013 ein Modell f\u00fcr den Bund?, Berlin 2008 (<a href=\"https:\/\/www.gruene-bundestag.de\/fileadmin\/media\/gruenebundestag_de\/publikationen\/reader\/reader_extern_und_unabhaengig_eine_poliz.pdf\">www.gruene-bundestag.de\/fileadmin\/media\/gruenebundestag_de\/publikationen\/reader\/reader_extern_und_unabhaengig_eine_poliz.pdf<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Debatte um die \u201ePolizeibeschwerdestelle\u201c in Sachsen-Anhalt veranstaltete die Gr\u00fcne Bundestagsfraktion eine Anh\u00f6rung, die in dieser Ver\u00f6ffentlichung dokumentiert wird. Besonders lesenswert ist der Beitrag von Michael Sturm \u00fcber die \u201eEntwicklungslinien demokratischer Kontrolle von Polizei\u201c in der Geschichte der BRD.<\/p>\n<p><strong>Amnesty International:<\/strong> <em>Unabh\u00e4ngige Untersuchungsmechanismen in F\u00e4llen von rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland, Berlin 2010 (<a href=\"https:\/\/www.amnestypolizei.de\/sites\/default\/files\/imce\/pfds\/PP_UnabhUntersuchungsmech_2010.pdf\">www.amnestypolizei.de\/sites\/default\/files\/imce\/pfds\/PP_UnabhUntersuchungsmech_2010.pdf<\/a>)<\/em><\/p>\n<p><strong>Amnesty International:<\/strong> <em>Fachkonferenz Polizei und Menschenrechte, Berlin<\/em><em> 2010<\/em><em> (<a href=\"http:\/\/www.amnestypolizei.de\/sites\/default\/files\/imce\/pfds\/Konferenz-Dokumentation.pdf\">www.amnestypolizei.de\/sites\/default\/files\/imce\/pfds\/Konferenz-Dokumentation.pdf<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Amnesty International fordert schon lange die Einrichtung einer unabh\u00e4ngigen Kontrollinstanz f\u00fcr die deutschen Polizeien. Im Positionspapier vom Juni 2010 werden die Argumente auf sechs Seiten zusammengetragen. Bezugspunkte bilden dabei insbesondere die Vorgaben des V\u00f6lkerrechts sowie die Empfehlungen etwa des Menschenrechtskommissars des Europarates. Amnesty formuliert eine Reihe von Merkmalen, \u00fcber die wirksame Kontrolleinrichtungen verf\u00fcgen m\u00fcssten. Auf der Fachkonferenz, die ai im Oktober 2010 veranstaltete, wurde \u00fcber Erfahrungen im Ausland (England, \u00d6sterreich) wie in Deutschland (K\u00f6ln, Sachsen-An\u00adhalt) berichtet. Au\u00dferdem kamen unterschiedliche Positionen zur Kontrollfrage zu Wort. Leider sind die Beitr\u00e4ge nicht im Original dokumentiert, sondern nur in der Zusammenfassung durch Amnesty.<\/p>\n<p><strong>Menschenrechtskommissar des Europarates:<\/strong> <em>Stellungnahme des Menschenrechtskommissars des Europarates zur unabh\u00e4ngigen und effektiven Untersuchung von Beschwerden gegen die Polizei<\/em> <em>(CommDH(2009)4), Stra\u00dfburg 2009 (<a href=\"https:\/\/wcd.coe.int\/ViewDoc.jsp?id=1726977&amp;Site=CommDH\">https:\/\/wcd.coe.int\/ViewDoc.jsp?id=1726977&amp;Site=CommDH<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>In diesem Dokument formuliert der Menschenrechtskommissar die Grundz\u00fcge, die seiner Ansicht nach ein wirkungsvolles Beschwerdesystem aufweisen muss. \u201eEin unabh\u00e4ngiges und effektives Polizeibeschwerdesystem ist von grundlegender Bedeutung f\u00fcr einen demokratischen und rechenschaftspflichtigen Polizeidienst.\u201c Diesen ersten Satz seiner Zusammenfassung haben die deutschen Innenminister bis zum heutigen Tag konsequent ignoriert.<\/p>\n<p><strong>Mawby, Rob; Wright, Alan:<\/strong> <em>Police Accountability in the United Kingdom, January 2005 (<a href=\"http:\/\/www.humanrightsinitiative.org\/programs\/aj\/police\/res_mat\/police_accountability_in_uk.pdf\">www.humanrightsinitiative.org\/programs\/aj\/police\/res_mat\/police_accountability_in_uk.pdf<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Wer sich daf\u00fcr interessiert, ob und wie Polizei anderswo in der Welt kontrolliert wird, kann einige interessante Anregungen und Erfahrungen finden. Leider sind die deutschen Ver\u00f6ffentlichungen (etwa zu Australien von Manfred Brusten, zu Kanada und den Niederlanden in fr\u00fcheren CILIP-Heften) veraltet. Der Beitrag von Mawby und Wright stellt die verschiedenen Instrumente und Ebenen der Kontrolle der Polizei in England und Wales dar. Neben der gerade gegr\u00fcndeten IPCC (s.u.) werden interne Kontrollen, aber auch die durch Nichtregierungsorganisationen und die \u00d6ffentlichkeit gew\u00fcrdigt.<\/p>\n<p><strong>Filstad, Catherine; Gottschalk, Petter:<\/strong> <em>Performance evaluation of police oversight agencies, in: Policing &amp; Society 2011<\/em><em>, No. 1, pp. 96-109<\/em><\/p>\n<p>Ausgehend von der T\u00e4tigkeit des \u201eNorwegian Bureau for Investigation of Police Affairs\u201c werden in diesem Beitrag f\u00fcnf Kriterien entwickelt, mit deren Hilfe die Wirksamkeit von Kontrollmechanismen bewertet werden kann. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass es sich bei dem B\u00fcro um eine Ermittlungs- und Anklagebeh\u00f6rde der Justiz handelt.<\/p>\n<p><strong>Prenzler, Tim<\/strong><strong>:<\/strong> <em>The evolution of police oversight in Australia, in: Policing &amp; Society 2011, <\/em><em>No. 4, pp. 284-303<\/em><\/p>\n<p>Der Aufsatz gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die Entwicklung der Polizeikontrolle in den acht Bundesstaaten bzw. Territorien Australiens. Insgesamt sind die Kontrollmechanismen im letzten Jahrzehnt ausgebaut worden.<\/p>\n<p><strong>Perez, Thomas E.:<\/strong> <em>External Governmental Mechanisms of Police Accountability: Three Investigative Structures, in: Policing &amp; Society 2000, No. 1, pp. 47-77<\/em><\/p>\n<p>In diesem Beitrag werden staatliche polizei-externe Kontrollmechanismen in den USA, S\u00fcdafrika und Indien verglichen. Dass der Autor der justiziellen Aufarbeitung im Grand Jury-System den Vorzug gibt, mag auf seine T\u00e4tigkeit in der US-Regierung zur\u00fcckzuf\u00fchren sein. Seine Ausf\u00fchrungen zum \u201eIndependent Complaints Directorate\u201c in S\u00fcdafrika und der indischen \u201eNational Human Rights Commission\u201c sind lesenswert \u2013 auch, was der Autor vermisst, wenn sie \u00fcber keine Sanktionsm\u00f6glichkeiten verf\u00fcgen.<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"http:\/\/www.gardaombudsman.ie\">www.gardaombudsman.ie<\/a><\/p>\n<p>Die \u201eGarda S\u00ecoch\u00e1na Ombudsman Commission\u201d, die unabh\u00e4ngige Kontrollinstanz der Polizei der Republik Irland, arbeitet seit 2007. Ihre Seite informiert dar\u00fcber, wie B\u00fcrgerInnen ihre Beschwerden an die Kommission richten k\u00f6nnen, und \u00fcber deren Untersuchungsm\u00f6glichkeiten. Sie gibt einen monatlichen \u00dcberblick \u00fcber die eingegangenen Beschwerden (im Oktober 2011: 176) und deren Folgen. So hat sie etwa in 592 der im laufenden Jahr insgesamt eingegangenen 1.945 Beschwerden eine eigene Untersuchung der Vorw\u00fcrfe unternommen. In den ersten zehn Monaten des Jahres hat sie 68 Todes- oder Verletzungsf\u00e4lle im Polizeigewahrsam untersucht. In (meist nicht sehr umfangreichen) Einzelpublikationen werden die Ergebnisse zu einzelnen Beschwerden ver\u00f6ffentlicht. Hinzu kommt ein zusammenfassender j\u00e4hrlicher T\u00e4tigkeitsbericht.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.ipcc.gov.uk\">www.ipcc.gov.uk<\/a><\/p>\n<p>Die \u201eIndependent Police Complaints Commission\u201c ist die zentrale Beschwerdeinstanz f\u00fcr die Polizei in England und Wales; sie l\u00f6ste 2004 die seit 1984 bestehende \u201ePolice Complaints Authority\u201c ab. Die Kommission untersucht Beschwerden \u00fcber die Polizeiarbeit und von sich aus (d.h. unabh\u00e4ngig von Beschwerden) bestimmte Amtsdelikte sowie Todesf\u00e4lle und ernstere Verletzungen im Zusammenhang mit Polizeieins\u00e4tzen. Das Beschwerdesystem kennt vier unterschiedliche Arten von Untersuchungen, deren letzte Stufe die \u201eunabh\u00e4ngigen Untersuchungen\u201c durch die IPCC selbst bildet. Zu diesem Zweck verf\u00fcgt die Kommission \u00fcber eigene ErmittlerInnen, die \u00fcber polizeiliche Befugnisse verf\u00fcgen. Auf der Homepage wird die Arbeit der IPCC ausf\u00fchrlich dokumentiert. Im Unterschied zum irischen Pendant werden regelm\u00e4\u00dfig die ausf\u00fchrlichen Untersuchungsberichte ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Beide Kommissionen sind in ihrer Wirksamkeit begrenzt. Bef\u00fcrworterInnen externer Kontrollen k\u00f6nnen sich an diesen Modellen orientieren. Und die GegnerInnen k\u00f6nnen daraus lernen, dass Transparenz und Verantwortlichkeit weder die Polizei noch den Staat bedrohen. (Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Ritzi, Matthias; Schmidt-Eenboom, Erich:<\/strong> <em>Im Schatten des Dritten Reiches. Der BND und sein Agent Richard Christmann, Berlin (Ch. Links Verlag) 2011, 248 S., EUR 19,90<\/em><\/p>\n<p>Anfang 2011 hat auch der Bundesnachrichtendienst (BND) unwillig und eher etwas halbseiden eine Historikerkommission in seinen Archivkeller schicken m\u00fcssen, um dort die braune Vergangenheit des Dienstes aufzuarbeiten. Seither erscheinen in unregelm\u00e4\u00dfiger Folge in unterschiedlichen Zeitungen immer wieder Geschichten, von denen man meist irgendwie schon mal geh\u00f6rt oder zumindest etwas geahnt hatte. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA). So arbeiten Sicherheitsbeh\u00f6rden eben ihre alten Naziwurzeln auf und ab. Da freut man sich schon, wenn hierzu pl\u00f6tzlich ein komplettes Buch auf den Markt kommt. Selbst wenn \u2013 wie sollte es auch anders sein \u2013 Erich Schmidt-Eenboom dabei als Co-Autor seine Finger im Spiel hat. Doch mit einer solchen Wertung allein t\u00e4te man Matthias Ritzi unrecht, der die Urschrift schon 2010 als Promotionsschrift an der Universit\u00e4t Innsbruck vorgelegt hat. Diesem Umstand ist es vermutlich geschuldet, dass seine Flei\u00dfarbeit auch als Buch noch randvoll ist mit Namen, Daten und Hintergr\u00fcnden aus der braunen Zeit des BND \u2013 bis hin in allerletzte Nebens\u00e4chlichkeiten. Das macht das Buch deshalb nicht schlecht, aber in der Lekt\u00fcre unendlich z\u00e4h, so dass nur wenige bis zum Ende durchhalten werden. Schade, insoweit leider eine vertane Chance!<\/p>\n<p><strong>Letho-Bleckert, Katriina<\/strong>: <em>Ulrike Meinhof 1934-1976. Ihr Weg zur Terroristin, Marburg (Tectum Wissenschaftsverlag) 2010, 720 S., EUR 29,90<\/em><\/p>\n<p><strong>Petermann, Axel: <\/strong><em>Auf der Spur des B\u00f6sen. Ein Profiler berichtet, Berlin (Ullstein Verlag) 2010, 300 S., EUR 8,95<\/em><\/p>\n<p><strong>Gro\u00df, Hermann; Schmidt, Peter (Hg)<\/strong>: <em>Empirische Polizeiforschung XIII. Polizei: Job, Beruf oder Profession?, Frankfurt\/M. (Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft) 2011, 191 S., EUR 19,80<\/em><\/p>\n<p>Diese B\u00fccher k\u00f6nnten thematisch und stilistisch kaum unterschiedlicher sein. Sie gemeinsam zu rezensieren, mag daher zun\u00e4chst erstaunen. Und doch haben alle drei etwas gemeinsam: Ihren Stellplatz im Regal k\u00f6nnte man auch mit Nippes f\u00fcllen.<\/p>\n<p>Noch ein Buch \u00fcber Ulrike Meinhof! Dass man selbst in Finnland als seinerzeitige Gymnasiastin von der RAF und den sie damals pr\u00e4genden Personen geh\u00f6rt hat, ist noch nachvollziehbar. Warum man dann Jahrzehnte sp\u00e4ter als Philosophin und Historikerin jedoch noch ein Buch \u00fcber Ulrike Meinhof schreiben muss, wird hingegen wohl das pers\u00f6nliche Geheimnis der Autorin bleiben. Allein der Umzug nach Berlin-Kreuzberg kann es nicht gewesen sein, denn bereits fr\u00fcher ver\u00f6ffentlichte Letho-Bleckert in ihrer Heimat ein Sachbuch \u00fcber Ulrike Meinhof, und auch die Forschungsarbeiten zum jetzigen Buch begannen bereits vor 2007. Akribisch bis in letzte Einzelheiten recherchiert ist es schon \u2013 was man von so einem dickleibigen W\u00e4lzer sicher erwarten darf. Aber wirft es deshalb ein neues Licht auf die Person Ulrike Meinhof und macht ihre \u201eEntscheidungen nachvollziehbar und auf frappierende Weise verst\u00e4ndlich\u201c? Diese Frage muss letztlich jeder, der sich durch die Seiten qu\u00e4len will, f\u00fcr sich selbst entscheiden. Meine Antwort lautet: Nein.<\/p>\n<p>Der Kriminalkommissar Axel Petermann hingegen ist Praktiker; seit 30 Jahren bei der Bremer Kripo und nach l\u00e4ngerer Zeit bei der Mordkommission inzwischen Leiter der dortigen Dienststelle \u201eOperative Fallanalyse\u201c. Wenn also ein Profiler, wie es unterdessen ja auch neu-deutsch hei\u00dft, \u00fcber seine F\u00e4lle und Arbeit berichtet, k\u00f6nnte dies spannend, interessant und sogar erhellend sein. Ist es aber nicht. F\u00fcr Krimifans ist das Ganze einfach zu dr\u00f6ge; f\u00fcr jeden, der sich intensiver mit Polizei und Polizeiarbeit besch\u00e4ftigt, hingegen zu oberfl\u00e4chlich und nichtssagend.<\/p>\n<p>Und aus dem Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft hat man auch schon Besseres auf den Tisch bekommen. Der Bericht \u00fcber die 13. Tagung \u201eEmpirische Polizeiforschung\u201c vom Juli 2010 reicht von stets wiederkehrenden Begriffsdefinitionen bis hin zur Sezierung polizeilicher Arbeit und deren Wiedergabe in TV-Krimi-Serien. Und dies alles in einem derart \u00fcber\u00adstelzten wissenschaftlichen Sprachduktus, dass Interessierte in Polizeien und Ministerien (sofern sie nicht zum Zwangslesen verurteilt sind) es schon nach wenigen Seiten entnervt in die Ecke werfen werden. Halbwegs aufschlussreich ist allenfalls der Beitrag von Lena Lehmann \u00fcber polizeiliche Auslandsmissionen (S.\u00a0131-143).<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Otto Diederichs)<\/p>\n<p><strong>Koltermann, Lars<\/strong>:<em> Police Private Partnership. T\u00f6nning (Der Andere Verlag), 2006, 188 S., EUR 27,90<\/em><\/p>\n<p>Die Kriminalit\u00e4t steigt und steigt, die finanziellen Spielr\u00e4ume des Staates sinken und sinken, die \u201estaatlichen Monopole verfallen mehr und mehr\u201c (S.\u00a030). Public-Private-Partnerships k\u00f6nnen \u201eoftmals professionellere Entscheidungen\u201c treffen und \u201esind wesentlich unabh\u00e4ngiger von politischer Einflussnahme als die Kernverwaltung\u201c (S.\u00a045). Mit diesen apodiktischen und zum Teil vom Autor selbst widerlegten Behauptungen (zur Kriminalit\u00e4tsentwicklung, vgl. S.\u00a022-24) wird die Diskussion der 1990er Jahre zum m\u00f6glichen Einsatz kommerzieller Sicherheitsdienste im Lichte des staatlichen Gewaltmonopols nacherz\u00e4hlt. \u201eDa die Polizei zu einer alleinigen Gew\u00e4hrleistung von Sicherheit nicht mehr in der Lage ist\u201c, so Koltermann, k\u00f6nne \u201eeine Kooperation aller Sicherheitsverantwortlichen dieses Defizit beheben\u201c (S.\u00a058). Die an der juristischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Kiel angenommene Dissertation betrachtet sodann knapp und empirisch d\u00fcnn die Police-Private-Partnerships in den St\u00e4dten D\u00fcsseldorf, Frankfurt\/M., Kiel, M\u00fcnchen, in der Abschiebehaftanstalt B\u00fcren und in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (S.\u00a065-76), ohne die genannte These belegen zu k\u00f6nnen. Ohne detaillierte Begr\u00fcndung hei\u00dft es \u2013 nach einer breiten Auseinandersetzung mit bekannten Positionen zum F\u00fcr und Wider der Einsatzm\u00f6glichkeiten und -be\u00addingungen kommerzieller Sicherheitsdienste (S.\u00a077-161) \u2013 \u201evon einer systematischen Arbeitsentlastung der Polizei kann folglich keine Rede sein\u201c (S.\u00a0163). Wer, so abschlie\u00dfend der Autor, nicht auf Beleihung oder Verwaltungshilfe zur\u00fcckgreifen wolle, m\u00fcsse sich \u201eweiterhin auf das \u201aBeobachten, Erkennen und Melden\u2018 beschr\u00e4nken\u201c (S.\u00a0167). Eine deutlich bessere Qualifikation des Wachpersonals vorausgesetzt, seien Police-Private-Partnerships \u201eeine interessante Alternative zur Entlastung der Polizei\u201c, die allerdings \u201enicht zu Lasten der Polizeist\u00e4rke gehen\u201c d\u00fcrfte (S.\u00a0170). Es handelt sich um eine knappe Zusammenfassung der Debatten bis zum Jahr 2003, einen eigenst\u00e4ndigen Gedanken entwickelt die Arbeit allerdings nicht.<\/p>\n<p><strong>Mayer, Marlene<\/strong>:<em> \u00d6ffentliche Sicherheit und Ordnung in Sportstadien. Veranstaltungsrecht, Sicherheitspolizei, private Sicherheitsdienste, Wien (Jan Sramek Verlag) 2009, 299 S., EUR 68,<\/em>\u2013<\/p>\n<p>Ausgehend von der These, Fu\u00dfball und Eishockey seien \u201enicht nur gesell\u00adschaftsrelevante Sportarten, die helfen, Gewalt und Aggression zu kanalisieren, sondern auch Ursachen gro\u00dfer Sicherheitsprobleme\u201c (S.\u00a01), liefert der Band einen \u00dcberblick \u00fcber veranstaltungs- und sicherheitspolizeiliche Ma\u00dfnahmen, die zur Aufrechterhaltung \u00f6ffent\u00adlicher Sicherheit und Ordnung in Fu\u00dfball- und Eishockeystadien \u00d6sterreichs ergriffen werden k\u00f6nnen. Dass Sport \u201ehelfen\u201c kann, Gewalt und Aggression zu kanalisieren, wird nicht belegt. Warum Fu\u00dfball und Eishockey \u201eUrsachen\u201c von Sicherheitsproblemen und nicht etwa Ausdruck gesellschaftspolitischer Problemlagen oder, schlichter, zun\u00e4chst logistische Herausforderungen darstellen, erschlie\u00dft sich auch nicht recht. Darum geht es der promovierten Juristin aber auch nicht. Ziel der Arbeit ist eine umfassende Bestandaufnahme der juristisch kodifizierten Ma\u00dfnahmen im Sportbereich, zu denen etwa die \u201eGewaltt\u00e4terdatei Sport\u201c, Gef\u00e4hrder\u00adansprachen, Platzverweise, Durchsuchungsanordnungen und \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen in und um Stadien sowie der Einsatz kommerzieller Sicherheitsdienste geh\u00f6ren. Der Band erl\u00e4utert zwar das einschl\u00e4gige \u00f6sterreichische Recht, geht allerdings mit keiner Silbe auf b\u00fcrgerrechtliche Problemlagen ein.<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rster, Stig; Jansen, Christian; Kronenbitter, G\u00fcnther (Hg.):<\/strong> <em>R\u00fcckkehr der Condottieri? Krieg und Milit\u00e4r zwischen staatlichem Monopol und Privatisierung: Von der Antike bis zur Gegenwart. Paderborn (Ferdinand Sch\u00f6ningh) 2010, 323 S., EUR 38,<\/em>\u2013<\/p>\n<p><strong>Heck, Daniel<\/strong>: <em>Grenzen der Privatisierung milit\u00e4rischer Aufgaben. Ba\u00adden-Baden (Nomos) 2010, 270 S., EUR 69,<\/em>\u2013<\/p>\n<p>Dass die allm\u00e4hliche Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols erst mit dem Westf\u00e4lischen Frieden von 1648 begann und die Schaffung des B\u00fcrgersoldaten im Laufe des 19.\u00a0Jahrhunderts \u201edie unzuverl\u00e4ssigen und schwer kontrollierbaren S\u00f6ldlinge verdr\u00e4ngte\u201c (S.\u00a011), ist f\u00fcr das westliche Europa des 21.\u00a0Jahrhunderts ebenso wahr wie die Feststellung der Herausgeber des Bandes \u201eR\u00fcckkehr der Condottieri?\u201c, dass die \u201eMeistererz\u00e4hlung von der Geschichte des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur erhebliche Differenzierungen\u201c n\u00f6tig hat, sondern \u201ein vielen Punkten grundlegend infrage\u201c zu stellen ist (S.\u00a025). Die 19 Kapitel \u2013 von der Antike \u00fcber den Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Krieg und das \u201elange 19.\u00a0Jahrhundert\u201c bis zum Einsatz privater Milit\u00e4rfirmen heutiger Tage \u2013 leistet dazu einen Beitrag und legt anschaulich dar, dass von \u201eneuen\u201c Kriegen oder \u201eneuen Asymmetrien\u201c in historischer Perspektive nur schwerlich gesprochen werden kann. Noch bis 1907 etwa war der Seeraub im staatlichen Auftrag, das Kapern von Schiffen, legal und spielte vom Mittelalter bis in das 19.\u00a0Jahrhundert eine wichtige Rolle im Wirtschaftskrieg zur See. Auch Piraten waren f\u00fcr England bis ins 18.\u00a0Jahrhundert eine \u201ewillkommene Hilfstruppe im Kampf gegen konkurrierende Kolonialm\u00e4chte\u201c (S.\u00a080), so Jann M. Witt in seinem Beitrag. Andreas Stucki beschreibt den Einsatz von bis zu 33.000 S\u00f6ldnern, ma\u00dfgeblich finanziert durch die spanientreue Finanzbourgeoisie in Havanna, die gegen die auf Kuba k\u00e4mpfende Guerillabewegung zwischen 1868 und 1898 vorgingen. Shell Nigeria besch\u00e4ftigt gegenw\u00e4rtig 600 bewaffnete Polizisten und 700 Soldaten zum Schutz der F\u00f6rderanlagen, die sie von der Regierung mietet, die auf diese Einnahmen angewiesen ist. \u201eEine sinnvolle Unterscheidung zwischen \u00f6ffentlicher und privater Sicherheit kann\u201c, so Marc von Boemcken, \u201ein einer derartigen Konstellation freilich nicht mehr getroffen werden \u2026 Der Staat stellt also kein Gegengewicht zur fortschreitenden \u00d6konomisierung der Sicherheit dar, sondern ist selbst daran beteiligt\u201c (S.\u00a0308).<\/p>\n<p>Diesen Gedanken nimmt Daniel Heck in seiner juristischen Dissertation zur staatlichen Beauftragung privater Milit\u00e4runternehmen anhand der Verfassungsordnungen Deutschlands und der USA sowie des V\u00f6lkerrechts auf. In den USA gehe es vor allem um die Kontrolle der privaten Milit\u00e4rs, andere Schranken f\u00fcr deren (Kampf-)Einsatz seien nicht eingebaut. Heck stellt f\u00fcr die Bundesrepublik lapidar, aber juristisch \u00fcberzeugend fest: \u201ePrivate sind auf den Bereich der Logistik beschr\u00e4nkt\u201c (S.\u00a0135). Ob und wieweit allerdings eine trennscharfe Differenzierung von Logistik und (Kampf-)Einsatz, von Zivilist und Kombattant etwa beim Betrieb von Drohnen oder Satelliten im modernen Krieg gelingen kann, erscheint fraglich. Insoweit t\u00f6nt die These, es lie\u00dfe sich \u201evon einem Wehrmonopol des Grundgesetzes sprechen\u201c (S.\u00a0137) recht optimistisch. Privates Milit\u00e4rpersonal bewegt sich je nach Auftrag an der humanit\u00e4rv\u00f6lkerrechtlichen Unterscheidungsgrenze zwischen zu den Streitkr\u00e4ften geh\u00f6renden Kombattanten und diese begleitenden Zivilpersonen und weicht mithin diese Unterscheidung auf. Heck betont mit Blick auf Menschenrechte und V\u00f6lker(straf)recht, dass Staaten \u201eweiterhin als zentrale Adressaten\u201c vonn\u00f6ten seien (S.\u00a0218) und insoweit ein Verbot privater Milit\u00e4rfirmen unrealistisch und deren \u201enicht nur faktische, sondern auch formelle Eingliederung in die Streitkr\u00e4fte w\u00fcnschenswert\u201c sei (S.\u00a0219). Nicht zuletzt, weil dieselben Staaten, die im so genannten Krieg gegen den Terror \u201eeine dritte Kategorie \u201aillegaler Kombattanten\u2018 schaffen \u2026 andererseits f\u00fcr die Anerkennung der von ihnen beauftragten Mitarbeiter privater Milit\u00e4runternehmen als Zivilisten\u201c eintreten (S.\u00a0214). Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, mit welchen Bandagen das private Milit\u00e4rbusiness und seine Auftraggeber f\u00fcr ihre Profite dies- und jenseits des Rechts agieren werden. Heck hat f\u00fcr den deutschsprachigen Raum mit seiner Arbeit erstmals umfassend und kritisch nicht nur die gegenw\u00e4rtigen rechtlichen Schranken f\u00fcr private Milit\u00e4rs, sondern auch zuk\u00fcnftige M\u00f6glichkeitsr\u00e4ume zur (ad\u00e4quaten) Regulierung dieses \u201eBusiness\u201c ausgeleuchtet.<\/p>\n<p><strong>Francioni, Francesco; Ronzitti, Natalino (eds.):<\/strong> <em>War by Contract. Human Rights, Humanitarian Law, and Private Contractors, Oxford (Oxford University Press) 2011, 532 S., EUR 92,<\/em>\u2013<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundesregierung, die im September 2011 die Gro\u00dfe Anfrage von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen zur \u201eRegulierung privater Milit\u00e4r- und Sicherheitsfirmen\u201c (nicht) beantwortet hat (BT-Drs. 17\/6780) und im selben Monat das Ansinnen der deutschen Wirtschaftsflotte zur\u00fcckwies\u201a deren Schiffe durch Polizei vor Piraterie zu sch\u00fctzen, erscheint dieser Sammelband als eine Art Nachhilfeunterricht in 23 Einzelbeitr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Im Abschnitt I wird bereits deutlich, dass ohne verbindliche internationale Vereinbarungen (zu der auch ein schlichtes Verbot von kommerziellen Milit\u00e4rfirmen geh\u00f6ren k\u00f6nnte) die Private Military Security Industry (PMSI) nicht kontrolliert werden kann (S.\u00a011-36). Der nachfolgende Beitrag von Mitherausgeber Ronzitti (S.\u00a037-51) zeigt, dass auch der Einsatz der PMSIs gegen Piraten mit zahlreichen juristischen und menschenrechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Die weiteren Beitr\u00e4ge heben hervor, welchen Einfluss private Milit\u00e4runternehmen auf die Menschenrechte (Abschnitt II, S.\u00a055-196) und das Humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht (Abschnitt III, S.\u00a0197-342) haben bzw. wie sie durch die genannten Rechtsnormen (bisher nicht hinreichend) reguliert werden. Die Abschnitte IV (S.\u00a0343-422) und V (S.\u00a0423-489) setzen sich mit Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen kommerzieller Sicherheitsdienst\u00adleister sowie mit Fragen zur Schuldf\u00e4higkeit, Immunit\u00e4t und zivilrechtlichen Haftung dieser Firmen und ihrer Mitarbeiter auseinander.<\/p>\n<p>Der Sammelband, der allein 28 Seiten f\u00fcr die Auflistung s\u00e4mtlicher multilateraler Vertr\u00e4ge, Vereinbarungen, Gesetze und weiterer juristischer Instrumente zwischen den Jahren 1856 und 2010 verwendet, geht auf das seit 2008 von der EU finanzierte und von elf Universit\u00e4ten getragene Forschungsprojekt \u201eRegulating the Privatisation of \u201aWar\u2018\u201c zur\u00fcck. Er stellt zusammen mit der Monographie \u201eCorporate Warriors\u201c (Peter W. Singer, 2003) und dem Sammelband \u201ePrivate Military and Security Companies\u201c (J\u00e4ger &amp; K\u00fcmmel, 2007) den gegenw\u00e4rtigen Forschungsstand zu den Herausforderungen dar, die mit der Kommerzialisierung des staatlichen Gewaltmonopols verbunden sind.\u00a0(s\u00e4mtlich: Volker Eick)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Jenseits der vorherrschenden Meinung in Polizei und Politik, dass die Polizei in Deutschland<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[105,148],"tags":[],"class_list":["post-11137","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-099","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11137","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=11137"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11137\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=11137"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=11137"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=11137"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}