{"id":11190,"date":"2016-04-05T11:16:11","date_gmt":"2016-04-05T11:16:11","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=11190"},"modified":"2016-04-05T11:16:11","modified_gmt":"2016-04-05T11:16:11","slug":"die-trias-digitaler-grenzen-eurodac-sis-ii-und-vis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=11190","title":{"rendered":"Die Trias digitaler Grenzen:\u00a0Eurodac, SIS II und VIS"},"content":{"rendered":"<h3>von Eric T\u00f6pfer<\/h3>\n<p><strong>Urspr\u00fcnglich waren die drei gro\u00dfen IT-Systeme zur \u00dcberwachung von Nicht-EU-B\u00fcrgerInnen als Instrumente zur Umsetzung von Dublin-Regime und Schengener Abkommen gedacht. Doch obwohl sowohl das Gemeinsame Europ\u00e4ische Asylsystem als auch das Europa der offenen Grenzen am Ende scheinen, h\u00e4lt die EU unbeirrt an ihren \u201edigitalen Grenzen\u201c fest. Nun soll ihre Nutzung f\u00fcr eine versch\u00e4rfte Abschiebepraxis und die Terrorabwehr sogar noch intensiviert werden.<\/strong><\/p>\n<p>Eigentlich hat eu-LISA, die 2012 gegr\u00fcndete Agentur f\u00fcr das Betriebsmanagement der drei gro\u00dftechnischen IT-Systeme, die sich die Europ\u00e4ische Union zur Migrationskontrolle leistet, ihren Sitz in der estnischen Hauptstadt Tallinn. Tats\u00e4chlich aber arbeiten zwei Drittel ihrer etwa 120 Besch\u00e4ftigten im franz\u00f6sischen Stra\u00dfburg.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Dort ist der Maschinenraum von Europas digitalen Grenzen. In einer Hochsicherheitsanlage stehen die Server, auf denen die zentralen Datenbanken des Schengen- und des Visa-Informationssystems (SIS und VIS) sowie von Eurodac laufen. Gespeichert und verarbeitet werden dort Informationen zu mehr als sieben Millionen Personen sowie weit \u00fcber 50 Millionen Datens\u00e4tze zu Reise- und anderen Dokumenten, Fahrzeugen, Banknoten und Waffen \u2013 Tendenz steigend. Der Betrieb der drei Systeme kostet allein die EU j\u00e4hrlich mehr als 30 Millionen Euro.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dazu kommt eine unbekannte Summe, die die teilnehmenden Staaten f\u00fcr den Betrieb der nationalen Teilsysteme aufbringen m\u00fcssen.<!--more--><\/p>\n<h4>Eurodac: Auf der Flucht erfasst<\/h4>\n<p>Im Zentrum der Kontrolle und Verwaltung von Gefl\u00fcchteten steht Eurodac.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Mit 2,7 Millionen erfassten Datens\u00e4tzen und t\u00e4glich mehr als 2.000 Zugriffen ist Eurodac das technische R\u00fcckgrat des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Das System soll die \u201eeffektive Umsetzung\u201c des Dublin-Regimes sicherstellen.<\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfauftrag f\u00fcr die Einrichtung Eurodacs war bereits 1991 \u2013 18 Monate nach Unterzeichnung des Dubliner \u00dcbereinkommens \u2013 erteilt worden. In den folgenden langwierigen Verhandlungen setzte sich eine Gruppe von Schengen-Staaten unter deutscher F\u00fchrung mit der Forderung durch, neben Asylsuchenden auch alle Menschen zu registrieren, die bei der irregul\u00e4ren Einreise aufgegriffen werden. Damit nicht genug: Deutschland insistierte so beharrlich auf der Erfassung von auch im Hinterland aufgegriffenen Irregul\u00e4ren, dass dies als freiwillige Option vereinbart wurde. Somit wurde Eurodac bereits fr\u00fch von einem Instrument zur Umsetzung des Dublin-Regimes zu einem umfassenden Werkzeug der Migrationskontrolle umdefiniert. Kritik, etwa dass die geplante Erfassung von MigrantInnen bereits ab 14 Jahren gegen die UN-Kin\u00adder\u00adrechtskonvention versto\u00dfe, interessierte den Rat dabei nicht. Letztlich setzten sich die Regierungen der Mitgliedstaaten \u00fcber alle Einw\u00e4nde hinweg und verabschiedeten die Eurodac-Verordnung und die erg\u00e4nzende Durchf\u00fchrungsverordnung im Dezember 2000 bzw. Februar 2002 ganz nach ihrem Geschmack.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Am 15. Januar 2003 ging Eurodac schlie\u00dflich in Betrieb. Mittlerweile nutzen 32 Staaten \u2013 alle 28 EU-Mitgliedstaaten und die vier assoziierten Schengen-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein \u2013 das System.<\/p>\n<p>Verarbeitet werden in Eurodac in der Regel die Abdr\u00fccke aller zehn Finger von MigrantInnen aus drei Personenkategorien: Asylsuchende (\u201eKategorie 1\u201c: Speicherfrist zehn Jahre); Ausl\u00e4nderInnen, die bei der irregul\u00e4ren Einreise an den Au\u00dfengrenzen aufgegriffen werden (\u201eKategorie 2\u201c: Speicherfrist 18 Monate); optional k\u00f6nnen die Teilnehmerstaaten zus\u00e4tzlich die Fingerabdr\u00fccke von Irregul\u00e4ren erheben, die auf ihrem Territorium im Hinterland aufgegriffen werden (\u201eKategorie 3\u201c: keine Speicherung). Neben den Fingerabdr\u00fccken werden nur wenige Angaben zum Geschlecht, Ort und Zeitpunkt des Asylantrags bzw. Aufgriffs sowie der erkennungsdienstlichen Behandlung und Daten\u00fcbermittlung sowie eine standardisierte Kennnummer gespeichert. Ein unmittelbarer biometrischer Abgleich mit dem Datenbankbestand findet durch die Eurodac-Zentraleinheit nur f\u00fcr Daten der Kategorie 1 und 3 statt, wobei letztere anschlie\u00dfend gel\u00f6scht werden m\u00fcssen. Daten der Kategorie 2 werden bei der Anlieferung technisch getrennt von den Daten zu Asylsuchenden \u201enur\u201c gespeichert und stehen somit f\u00fcr sp\u00e4tere Abgleiche zur Verf\u00fcgung. Zweck der Datenverarbeitung ist, zu erkennen, ob asylsuchende oder irregul\u00e4re MigrantInnen zuvor schon in einem anderen Teilnehmerstaat aktenkundig geworden sind. Verhindern will man so \u201eAsyl Shopping\u201c und \u201esekund\u00e4re Migration\u201c, da im Rahmen des Dublin-Regimes jeweils nur ein Staat f\u00fcr die Bearbeitung von Antr\u00e4gen auf internationalen Schutz zust\u00e4ndig ist \u2013 meist der Ankunftsstaat, also meistens ein Land an der s\u00fcdlichen oder \u00f6stlichen Peripherie Europas.<\/p>\n<p>Mit etwa 95 Prozent machen die Eurodac-Eintr\u00e4ge der \u201eKategorie 1\u201c den \u00fcberw\u00e4ltigenden Anteil des Datenbestandes aus. Faktisch sind Eurodac-\u201eTreffer\u201c der entscheidende Faktor f\u00fcr die Zust\u00e4ndigkeitsbestimmung im Dublin-Verfahren, obwohl de jure humanit\u00e4re Kriterien wie der Wunsch auf Familienzusammenf\u00fchrung Priorit\u00e4t haben m\u00fcssten. Fl\u00fcchtlingsberatungsstellen wissen zu berichten, dass die ma\u00dfgeblich mittels Eurodac erhobenen Informationen zum Reiseweg h\u00e4ufig weitere Befragungen ersetzen oder aber diese Befragungen erst stattfinden, lange nachdem ein Dublin-Verfahren aufgrund eines \u201eTreffers\u201c eingeleitet wurde \u2013 dann in der Regel zu sp\u00e4t.<\/p>\n<h4>Sand im Getriebe der Registrierung<\/h4>\n<p>Kaum erf\u00fcllt haben sich bisher die administrativen Hoffnungen, mit Hilfe des Systems auch die irregul\u00e4re Migration besser kontrollieren zu k\u00f6nnen. War die EU-Kommission bei der Ausschreibung der technischen Entwicklung Eurodacs noch davon ausgegangen, dass j\u00e4hrlich etwa 400.000 Datens\u00e4tze der \u201eKategorie 2\u201c anfallen w\u00fcrden, so machte sich schnell Ern\u00fcchterung breit. Im ersten Jahr des Betriebes wurden nicht einmal 8.000 Datens\u00e4tze aus den Mitgliedstaaten angeliefert. Bis Ende 2014 war die Zahl auf etwa 150.000 angestiegen \u2013 davon erwartungsgem\u00e4\u00df die meisten aus den Grenzl\u00e4ndern Italien, Griechenland, Ungarn, Bulgarien und Spanien. Noch 2004 sah sich der EU-Ministerrat angesichts der Unterschiede zwischen Eurodac-Treffern und anderen Statistiken zur irregul\u00e4ren Einwanderung dazu veranlasst festzustellen, dass die Pflicht zur biometrischen Erfassung von beim irregul\u00e4ren Grenz\u00fcbertritt aufgegriffenen Ausl\u00e4nderInnen keineswegs allein auf das unmittelbare Grenzgebiet beziehe. Der Eurodac-T\u00e4tigkeitsbericht 2013 vermeldete nur noch n\u00fcchtern: \u201eDie Diskrepanz zwischen der Statistik zu den in Eurodac gespeicherten \u201aKategorie 2\u2018-Daten und anderen statistischen Quellen zum Umfang irregul\u00e4rer Grenz\u00fcbertritte in den Mitgliedstaaten ergibt sich aus der Interpretation von Artikel 8 (1) der aktuellen Eurodac-Verordnung.\u201c<\/p>\n<p>Doch selbst wenn Grenzbeh\u00f6rden der s\u00fcdlichen und \u00f6stlichen EU-Staaten \u201eKategorie 2\u201c-Daten anliefern, geschieht dies teilweise mit solcher Versp\u00e4tung, dass die aufgegriffenen Personen bis dahin l\u00e4ngst weitergereist sein k\u00f6nnen, um n\u00f6rdlich der Alpen ihr Gl\u00fcck zu suchen. So vergingen z.B. in Griechenland im Jahr 2013 durchschnittlich 45 Tage zwischen der erkennungsdienstlichen Behandlung und dem \u00dcbersenden der Daten an die Eurodac-Zentraleinheit. Auf diese Weise unterlaufen die L\u00e4nder an der s\u00fcdlichen und \u00f6stlichen Peripherie \u2013 sei es kalkuliert oder schlicht aus \u00dcberforderung \u2013 die Logik Eurodacs.<\/p>\n<p>Auch die MigrantInnen selbst wissen seit langem um die Bedeutung ihrer Fingerabdr\u00fccke. Zahlreich sind die Berichte \u00fcber mutma\u00dfliche Selbstverst\u00fcmmelungen der Fingerkuppen durch Verbrennung, Ver\u00e4tzung und Verletzungen durch Messer oder Schleifpapier, die einen biometrischen Abgleich mit Eurodac unm\u00f6glich machen. Dabei ist jedoch keineswegs immer klar, ob die \u201eNicht-Lesbarkeit\u201c der Abdr\u00fccke wirklich absichtlich selbst herbeigef\u00fchrt wurde oder nicht andere Ursachen hat und etwa altersbedingt oder auf schwere Handarbeit zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Und so stehen die teilnehmenden Beh\u00f6rden vor der Frage, wie sie mit jenen Menschen umgehen, die sich nicht in das System einlesen lassen.<\/p>\n<p>In Deutschland schreiben \u00a7 15 Asylverfahrensgesetz und \u00a7 49 Aufenthaltsgesetz vor, dass Ausl\u00e4nderInnen zur Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes im Asylverfahren bzw. bei Zweifeln an ihrer Identit\u00e4t verpflichtet sind, erkennungsdienstliche Ma\u00dfnahmen \u201ezu dulden\u201c. Tun sie dies nicht, k\u00f6nnen Zwangsma\u00dfnahmen angeordnet werden. Die Bundesregierung berichtet, dass dies \u201eaufgrund der Kooperationsbereitschaft der Drittausl\u00e4nder in der Regel allerdings nicht notwendig\u201c sei. Bei Asylsuchenden ist dies wenig \u00fcberraschend \u2013 droht ihnen doch bei mangelnder Mitwirkung an der biometrischen Erfassung die Einstellung des Asylverfahrens. Bei Irregul\u00e4ren jedoch geht die f\u00fcr sich genommen bereits entw\u00fcrdigende erkennungsdienstliche Behandlung in der Praxis durchaus mit recht deutlichen Eingriffen einher. Aus anderen EU-Staaten wird sogar berichtet, dass MigrantInnen, denen unterstellt wird, das Eurodac-\u201eEnrolment\u201c durch eine absichtliche Manipulation ihrer Fingerkuppen zu unterlaufen, gleich f\u00fcr mehrere Wochen inhaftiert werden, bis die Prozedur wiederholt werden kann, oder ihnen zur Strafe Leistungen gek\u00fcrzt werden. Doch bislang scheint nur eine Minderheit von Eurodac-Teilnehmerstaaten zu solch rabiaten Methoden zu greifen.<\/p>\n<h4>Mit Gewalt zum Erkennungsdienst<\/h4>\n<p>Vor diesem Hintergrund will die EU-Kommission, so ein Schwerpunkt ihrer Migrationsagenda vom Mai 2015, um jeden Preis sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihrer Pflicht zur Erfassung Gefl\u00fcchteter nachkom\u00admen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Druck wird insbesondere auf das kaputtgesparte Griechenland ausge\u00fcbt und eine \u201eNormalisierung\u201c und die R\u00fcckkehr zum Dublin-System gefordert.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Erwartet wird die Sicherstellung eines \u201eeffektiven\u201c Asylverfahrens und der Aufbau eines Aufnahmesystems, das es den zen\u00adtraleurop\u00e4ischen Staaten wieder erlauben w\u00fcrde, Gefl\u00fcchtete an die Peripherie zur\u00fcckzuschieben, ohne dass Gerichte diese Politik mit Verweis auf dort herrschende katastrophale Zust\u00e4nde weiterhin stoppten.<\/p>\n<p>Die Kommission konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf vier Ma\u00dfnahmen: Erstens werden seit Sommer 2015 elf \u201eHotspots\u201c in S\u00fcditalien und auf den griechischen \u00c4gaisinseln eingerichtet. Dabei handelt es sich um Lager, in denen EU-Personal des European Asylum Support Office (EASO), der Grenzschutzagentur Frontex und des Polizeiamtes Europol die BeamtInnen nationaler Beh\u00f6rden bei der Registrierung und Befragung von Gefl\u00fcchteten \u201eunterst\u00fctzen\u201c, damit es keine Ausrede mehr gibt, die Menschen auf ihrer Flucht einfach durchzuwinken. Mindestens der Einsatz von Europol dient dabei allerdings weniger dem Asylverfahren, sondern vielmehr der Bek\u00e4mpfung von \u201eSchleppern\u201c und Fluchthilfe, und die Frontex-BeamtInnen sollen auch gleich noch die Abschiebung abgelehnter Asylsuchender organisieren helfen.<\/p>\n<p>Zweitens hat die Kommission ein \u201eBest-Practice\u201c-Papier vorgelegt, das den Mitgliedstaaten nahelegt, der Erfassung der Fingerabdr\u00fccke notfalls auch mit Inhaftierung und Gewalt nachzuhelfen \u2013 selbstverst\u00e4ndlich nur durch \u201eBeamte, die in der verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Anwendung von Zwang geschult\u201c sind.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Zwar wird in diesen Leitlinien auf die besondere Verletzlichkeit von Kindern oder Schwangeren hingewiesen, man \u00fcberl\u00e4sst es allerdings dem Ermessen der Mitgliedstaaten, wie mit ihnen zu verfahren ist. Was jenseits dessen mit Menschen geschieht, bei denen es tats\u00e4chlich und ohne ihr Zutun unm\u00f6glich ist, ihnen Fingerabdr\u00fccke abzunehmen, darauf bleibt die EU bis heute eine Antwort schuldig. Denn anders als etwa der Visa-Kodex f\u00fcr die biometrische Erfassung von VisumsantragstellerInnen sehen weder die Eurodac-Verordnung noch die neuen Leitlinien Ausnahmen f\u00fcr solche F\u00e4lle vor. Ungeachtet dessen geht der Ministerrat noch einen Schritt weiter und diskutiert die Idee, die Anwendung von Zwangsgewalt per Gesetz vorzuschreiben.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Drittens pr\u00fcft die Kommission eine \u00c4nderung der Eurodac-Verordnung, um das System besser zur Abschiebung nutzen zu k\u00f6nnen. Beh\u00f6rden sollen in die Lage versetzt werden, festzustellen, ob Papierlose nicht bereits in anderen Mitgliedstaaten registriert wurden.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Damit kann eigentlich nur gemeint sein, alle Mitgliedstaaten zur Erfassung und dann auch Speicherung von Daten der \u201eKategorie 3\u201c (im Hinterland aufgegriffene Irregul\u00e4re) in Eurodac verpflichten zu wollen.<\/p>\n<p>Viertens sondiert die Kommission die M\u00f6glichkeit, Eurodac zu einem multi-modalen System aufzur\u00fcsten, will hei\u00dfen, zuk\u00fcnftig neben Fingerabdr\u00fccken auch Gesichtserkennung zu nutzen oder Irismuster zu erfassen.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Kurzum: Im Zeichen der gro\u00dfen Wanderung eskaliert die Kontrolle von Gefl\u00fcchteten.<\/p>\n<h4>Das SIS im Dienst versch\u00e4rfter Abschiebepraxis<\/h4>\n<p>Flankiert wird Eurodac durch SIS und VIS. Dabei ist das SIS das \u00e4lteste der drei gro\u00dfen IT-Systeme. Es ging bereits am 26. M\u00e4rz 1995 in Betrieb. Die Datenbank unterst\u00fctzt die europaweite Fahndung nach gesuchten Personen und Sachen und war gedacht als \u201eAusgleichsma\u00dfnahme\u201c f\u00fcr den angeblichen Sicherheitsverlust durch den Wegfall der Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Rechtsgrundlage des Systems war urspr\u00fcnglich Titel IV des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens (SD\u00dc) von 1990, das jedoch 2006\/2007 durch drei Rechtsakte der EU abgel\u00f6st wurde, die die Einrichtung und den Betrieb des SIS II, einer zweiten Generation des Systems, regeln. Ziel der Modernisierung war die Steigerung der Kapazit\u00e4ten des SIS und seine Erweiterung um neue \u201eLeistungsmerkmale\u201c, insbesondere die Verarbeitung auch biometrischer Da\u00adten, und die M\u00f6glichkeit, Datenbankeintr\u00e4ge miteinander zu verkn\u00fcpfen. Obwohl dieses ehrgeizige Programm bereits seit 1996 auf der Wunschliste der Schengen-Staaten stand und der Ministerrat das SIS II bereits 2001 beschlossen hatte, war die mit seiner Realisierung beauftragte EU-Kommission angesichts der Komplexit\u00e4t des kontinentalen IT-Projektes heillos \u00fcberfordert: Erst am 9. April 2013 \u2013 fast sieben Jahre sp\u00e4ter als geplant \u2013 ging das neue System in Betrieb. Allein auf EU-Ebene waren die Kosten achtmal h\u00f6her als urspr\u00fcnglich veranschlagt: 189 Millionen Euro kostete die Entwicklung des zentralen Systems in Stra\u00dfburg; hinzu kamen gesch\u00e4tzte 300 Millionen Euro zur Einrichtung der Systeme in den Mitgliedstaaten \u2013 summa summarum eine halbe Milliarde Euro!<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Erfasst werden im Fahndungsbestand des SIS II der Name von Betroffenen, ihr Geschlecht, die Bezugnahme zur Entscheidung, die der Aus\u00adschreibung zugrunde liegt, und Angaben \u00fcber die zu ergreifende Ma\u00df\u00adnahme. Au\u00dferdem sollen m\u00f6glichst die Informationen zu k\u00f6rperlichen Merkmalen, Geburtsdatum und -ort, Fingerabdr\u00fccke und Lichtbild als biometrische Identifikatoren, die Staatsangeh\u00f6rigkeit, Hinweise zu eventueller Bewaffnung, Gef\u00e4hrlichkeit oder Flucht sowie der Ausschreibungsgrund und die ausschreibende Beh\u00f6rde erfasst werden. Gel\u00f6scht werden die Daten automatisch nach drei Jahren, es sei denn die ausschreibenden Beh\u00f6rden beschlie\u00dfen nach \u201eeiner umfassenden individuellen Bewertung\u201c die Ausschreibung beizubehalten. In welchem Umfang von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht wird, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>Inzwischen greifen 22 EU-Mitgliedstaaten und die vier assoziierten Schengenl\u00e4nder Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein vollumf\u00e4nglich auf das SIS II zu. Eingeschr\u00e4nkt genutzt wird das System zudem durch Rum\u00e4nien, Bulgarien und Gro\u00dfbritannien. Zypern, Kroatien und Irland bereiten ihre Beteiligung vor.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Zugriffsberechtigt sind \u2013 je nach Datenkategorie \u2013 tausende von Beh\u00f6rden: unterschiedlichste Polizeien, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Zoll, Ausl\u00e4nder- und Einwanderungsbeh\u00f6rden, Konsulate und Visazentren sowie Kfz-Zulassungsstellen. 2014 summierten sich ihre Abfragen auf fast zwei Milliarden Zugriffe \u2013 \u00fcber f\u00fcnf Millionen pro Tag. Durchsucht wurde ein Bestand von 56 Millionen Fahndungsausschreibungen, der \u00fcberw\u00e4ltigende Teil davon gesuchte Do\u00adku\u00admente. Nur 1,4 Prozent der SIS-Ausschreibungen, knapp 800.000 Datens\u00e4tze, bezogen sich auf Personen. Gleichwohl betrafen knapp drei Viertel der fast 130.000 \u201eTreffer\u201c im Jahr 2014 gesuchte Personen.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Fast ein Drittel dieser personenbezogenen \u201eTreffer\u201c traf Menschen, die als Nicht-EU-B\u00fcrgerInnen nach Art. 24 SIS II-Verordnung zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung (ehemals Art. 96 SD\u00dc) ausgeschrieben waren. Die entsprechenden Ausschreibungen machen knapp 70 Prozent des Personenfahndungsbestandes im SIS II aus, das damit prim\u00e4r der Migrationskontrolle dient. Eigentlich sollen die SIS-Aus\u00adschrei\u00adbungen zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung vorrangig Si\u00adcher\u00adheitsbedenken beruhigen, denn zwingend ausgeschrieben wird nur, wer z.B. wegen der Verurteilung aufgrund schwerer Straftaten oder einer in diese Richtung zielenden Prognose als \u201eGefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit\u201c gilt. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen nach Art. 24 Abs. 3 SIS II-Verordnung aber auch Menschen im SIS II ausgeschrieben werden, wenn sie zuvor aufgrund ausl\u00e4nderrechtlicher Entscheidungen ausgewiesen, zur\u00fcckgewiesen oder abgeschoben wurden. Somit haben einzelne EU-Mitgliedstaaten leichtes Spiel, wenn sie nationale Entscheidungen gegen den Aufenthalt von Ausl\u00e4nderInnen vergemeinschaften wollen, da nach Art. 5 des Schengener Grenzkodex nicht einreisen darf, wer im SIS zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist. Zwar k\u00f6nnen Mitgliedstaaten u.a. aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden oder aufgrund v\u00f6lkerrechtlicher Verpflichtungen Ausnahmen davon machen, doch das Stigma der Art. 24-Ausschreibung wiegt schwer. Das wird insbesondere dann zum Problem wenn etwa Roma aus dem Westbalkan, die in Deutschland mit Bezug auf den Status ihrer Heimat als vermeintlich sicherer Herkunftsstaat des Landes verwiesen werden, aber vor Gerichten anderer L\u00e4nder durchaus Chancen auf Asyl h\u00e4tten, auf Betreiben deutscher Beh\u00f6rden im Fahndungsbestand des SIS landen.<\/p>\n<p>Bereits 2005 hatte ein Bericht der Gemeinsamen Kontrollinstanz (GKI) zur \u00dcberpr\u00fcfung des Datenschutzes im SIS auf die Problematik aufmerksam gemacht und die sehr unterschiedliche Praxis der Mitgliedstaaten im Umgang mit Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung sowie die laxe Handhabung von L\u00f6schpflichten kritisiert.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Im Ergebnis wurde in der SIS-II-Verordnung vereinbart, dass die EU-Kommission binnen drei Jahren nach Inkrafttreten Vorschl\u00e4ge zur Harmonisierung der Regeln zur Ausschreibung vorlegt. Doch statt eine restriktive Nutzung der Ausschreibungsm\u00f6glichkeit anzuregen, hat die Kommission nun angek\u00fcndigt zu pr\u00fcfen, ob die Beh\u00f6rden dazu verpflichtet werden k\u00f6nnten, s\u00e4mtliche Einreiseverbote ins SIS einzugeben und somit die bislang freiwillige Option zu ersetzen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich will sie das SIS besser nutzen, um Abschiebeentscheidungen zu vollstrecken. Hierzu wird \u00fcberlegt, Abschiebeentscheidungen der Mitgliedstaaten im Fahndungsbestand SIS zu erfassen. Begr\u00fcndet wurde dies zynischerweise auch damit, dass eine effizientere Abschiebung ein wirksames Mittel zur Bek\u00e4mpfung von \u201eSchleusernetzen\u201c sei.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Nicht zuletzt will man erg\u00e4nzend zur Aufr\u00fcstung Eurodacs das Netz biometrischer Kontrolle auch durch ein Upgrade des SIS II enger ziehen: Bislang werden biometrische Merkmale von Personen dort nur zu Verifizierungszwecken erfasst, das hei\u00dft Lichtbilder oder Fingerabdr\u00fccke werden nur herangezogen, um die Identit\u00e4t von Personen zu pr\u00fcfen, die zuvor bereits durch eine alphanumerische Suche im SIS II aufgefunden wurden. Geplant ist nun, von der in Art. 22(c) SIS-II-Verordnung er\u00f6ffneten M\u00f6glichkeit Gebrauch zu machen und das System durch ein Automatisches Fingerabdruck Identifizierungssystem (AFIS) zu erg\u00e4nzen. Dadurch k\u00f6nnten Menschen k\u00fcnftig allein anhand ihrer Fingerabdr\u00fccke oder Lichtbilder im Gesamtbestand des SIS gesucht werden. Zwar geht es der Kommission aktuell haupts\u00e4chlich darum, die Kontrolle von irregul\u00e4ren MigrantInnen zu versch\u00e4rfen; sie hat jedoch auch andere Szenarien im Sinn, wie etwa den automatisierten SIS-Abgleich der Fingerabdr\u00fccke von Menschen, die in ihrer Heimat in Konsulaten eines EU-Landes ein Visum beantragen.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<h4>(Kon-)Fusion mit dem Visa-Informationssystem<\/h4>\n<p>Die Entwicklung eines AFIS f\u00fcrs SIS II w\u00fcrde somit auch dessen Verschmelzung mit dem Visa-Informationssystem komplettieren. Bereits seit 2003 schw\u00e4rmt die Kommission von m\u00f6glichen \u201eSynergien\u201c zwischen den beiden Systemen.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Als das VIS am 11. Oktober 2011 nach fast zehnj\u00e4hriger Vorbereitungszeit in Betrieb ging, war es technisch und organisatorisch bereits eng mit dem SIS integriert. Zwar sind die beiden Datenbanken bis heute voneinander getrennt, aber durch ihre globale Vernetzung mit h\u00e4ufig identischen Beh\u00f6rden und den sich \u00fcberlappenden Zweckbestimmungen, macht das kaum noch einen Unterschied. Als der Ministerrat im Juni 2004 seine Entscheidung zur Einrichtung des VIS verabschiedete, war man sich einig, dass das System zum Austausch von Visa-Daten zwischen den Mitgliedstaaten dienen soll, eine detaillierte Zweckbestimmung wurde jedoch erst vier Jahre sp\u00e4ter nachgeschoben: Das VIS soll Visaantragsverfahren vereinfachen, \u201eVisum-Shopping\u201c verhindern, die Betrugsbek\u00e4mpfung sowie Kontrollen an den Grenzen und im Hinterland erleichtern. Es soll helfen, irregul\u00e4re Migration zu bek\u00e4mpfen, das Dublin-Verfahren bei Asylsuchenden durchzuf\u00fchren und nicht zuletzt zur \u201eVerh\u00fctung von Gefahren f\u00fcr die Innere Sicherheit\u201c beitragen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Entsprechend breit ist der Kreis der Zugriffsberechtigten: 2013 waren etwa 215.000 Terminals bei Grenz- und Einwanderungsbeh\u00f6rden, Konsulaten und Polizei aus 26 Staaten mit dem System verbunden. Nachdem der weitweite \u201eRoll out\u201c des Systems in den Konsulaten der EU-Staaten im November 2015 abgeschlossen wurde, wird die Zahl inzwischen deutlich h\u00f6her liegen.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Bereits 2013 waren 4,3 Millionen Visa-Antr\u00e4ge im VIS erfasst.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Erhoben werden dabei nicht nur alphanumerische und biometrische Daten zu AntragstellerInnen, sondern auch Namen und Adressen von Einladenden, B\u00fcrgInnen und ArbeitgeberInnen. Im Verlauf des Antragsverfahrens wird jeder Datensatz durch weitere Informationen angereichert und selbst dann nicht gel\u00f6scht, wenn der Antrag abgelehnt wird. Vielmehr multipliziert sich die Stigmatisierung: Wenn etwa die Erteilung eines Visums verweigert wurde, weil jemand im SIS zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben war, so wird auch dies als Grund f\u00fcr die Ablehnung erg\u00e4nzt. Gel\u00f6scht werden die Daten erst nach f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n<p>2013 gab es t\u00e4glich etwa 120.000 Zugriffe auf das VIS \u2013 drei Viertel davon durch Abfragen zur Grenzkontrolle. Nicht einmal ein Prozent machten damals die Abfragen bei Kontrollen im Hinterland aus. Mittelfristig d\u00fcrfte sich das jedoch \u00e4ndern. In Deutschland etwa ist das VIS bei diversen Landespolizeien mittlerweile in die polizeilichen Informationssysteme integriert, so dass es \u00e4hnlich wie das SIS von jedem Streifenpolizisten f\u00fcr Zwecke der Identit\u00e4tspr\u00fcfung standardm\u00e4\u00dfig abgefragt werden kann. Mit dem Siegeszug von Fast-ID-Technologien und Schleierfahndung ist somit absehbar, dass sich der Druck auf irregul\u00e4re MigrantInnen noch einmal deutlich erh\u00f6ht.<\/p>\n<h4>Migration unter Generalverdacht<\/h4>\n<p>Das SIS war als Fahndungssystem von Anfang an darauf angelegt, dass nicht nur Grenz- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden auf die Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung zugreifen k\u00f6nnen, sondern diese auch f\u00fcr \u201esonstige polizeiliche und zollrechtliche \u00dcberpr\u00fcfungen\u201c genutzt werden k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Auch das VIS, im Gefolge des 11. September 2001 auf die politische Tagesordnung der EU gesetzt, wurde von Beginn an als Instrument zum Schutz der Inneren Sicherheit verkauft. Zwar wurde im Detail darum gestritten, welche Sicherheitsbeh\u00f6rden Zugriff auf die Systeme bekommen sollten: Auch EU-Agenturen? Und gar die Geheimdienste? Im Grundsatz aber stand die Annahme, dass \u201eFremde\u201c besonders \u00fcberwacht und kontrolliert geh\u00f6ren, nie in Frage.<\/p>\n<p>Das SIS wurde 2005 auf Initiative Spaniens f\u00fcr Europol und die staatsanwaltschaftliche Koordinierungsstelle Eurojust ge\u00f6ffnet. Allerdings bleibt ihnen der Zugriff auf die Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung bis heute untersagt. Ebenfalls 2005 wurden auch die Weichen f\u00fcr den Zugriff von nationalen Polizeien und Geheimdiensten sowie Europol auf das VIS gestellt, der 2008 durch den VIS-Beschluss des Rates zementiert wurde. In jedem \u201eEinzelfall\u201c ist hierzu gegen\u00fcber \u201ezentralen Zugangsstellen\u201c zu erl\u00e4utern, dass der Zugriff \u201ef\u00fcr die Verh\u00fctung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten\u201c erforderlich und geeignet sei. Die quasi als \u201eT\u00fcrsteher\u201c fungierenden Zugangsstellen pr\u00fcfen dann die Zugriffsberechtigung und \u00fcbermitteln gegebenenfalls die Daten. So sollen unbefugte Zugriffe und Massenabfragen verhindert werden. Der Haken dabei ist, dass eben diese Zugangsstellen zentrale Sicherheitsbeh\u00f6rden sind, in Deutschland zum Beispiel neben dem Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Landeskriminal\u00e4mter.<\/p>\n<p>Unter sehr \u00e4hnlichen Vorzeichen wurde auch Eurodac mit der Neuverordnung (EU) Nr. 603\/2013 f\u00fcr den Zugriff durch nationale Polizeibeh\u00f6rden und Europol ge\u00f6ffnet. M\u00f6glich ist die Abfrage der Fingerabdruckdatenbank f\u00fcr polizeiliche Zwecke seit Sommer 2015. Eindringlich hatten zahlreiche Stimmen vor einer Stigmatisierung von Schutzsuchenden gewarnt, da ihr Risiko, aufgrund des Polizeizugriffs auf eine zentrale Datenbank, Ziel von Ermittlungen zu werden \u2013 anders als f\u00fcr den Rest der Bev\u00f6lkerung \u2013 deutlich erh\u00f6ht ist. Um Schadensbegrenzung bem\u00fcht, hatte der Europ\u00e4ische Datenschutzbeauftragte sogar einen Richtervorbehalt vorgeschlagen \u2013 mit dem Ziel, dass die zweckfremde Abfrage Eurodacs die gro\u00dfe Ausnahme bleiben soll.<\/p>\n<p>Nach den Anschl\u00e4gen von Paris zeigen die Zeichen nun allerdings in die entgegengesetzte Richtung. In den Schlussfolgerungen der au\u00dferordentlichen Ratssitzung der InnenministerInnen vom 20. November 2015 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle MigrantInnen bei Nutzung \u201erelevanter Datenbanken\u201c einer \u201esystematischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung\u201c zu unterziehen und die \u201eHotspots\u201c in Italien und Griechenland mit entsprechender Technik auszur\u00fcsten. Au\u00dferdem soll die Kommission Vorschl\u00e4ge vorlegen, wie Europol mandatiert werden kann, seine Informationssysteme systematisch mit dem SIS II abzugleichen, und Frontex neue Vollmachten zur Terrorabwehr und entsprechenden Datenbankzugriffen erh\u00e4lt.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 eu-LISA (2015): Annual activity report, Tallinn 2006, S. 6<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Einnahmen- und Ausgabenplan eu-LISA f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015, Amtsblatt der EU C\u00a0110 v. 31.3.2015, S. 194<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Der Abschnitt zu Eurodac ist eine gek\u00fcrzte und aktualisierte Fassung von T\u00f6pfer, E.: Ein Ding, sie zu finden \u2026 Eurodac und die biometrische Erfassung Asylsuchender und irregul\u00e4rer Migranten. in: Datenschutznachrichten 2015, H. 2, S. 64-68.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 eu-LISA: Annual report on the 2014 activities of the Central System of Eurodac, Tallinn 2015, S. 20f. Zahlen mit Stand Ende 2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 zur Genese Eurodacs vgl. Aus, J.P.: Eurodac. A solution looking for a problem? Centre for European Studies, Oslo 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 COM(2015) 240 final v. 13.5.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 COM(2015) 490 final v. 23.9.2015, S. 11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 SWD(2015) 150 final v. 27.5.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Ratsdok. 11782\/15 v. 9.9.2015, S. 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 COM(2015) 453 final v. 9.9.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 s. die Migrationsagenda, COM(2015) 240 final v. 13.5.2015, S. 16<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 European Court of Auditor: Lessons from the European Commission\u2019s development of the second generation Schengen Information System (SIS II), Luxemburg 2014, S. 7<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 http:\/\/ec.europa.eu\/dgs\/home-affairs\/what-we-do\/policies\/borders-and-visas\/schengen-information-system\/index_en.htm (Stand: Ende Oktober 2015)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00a0 eu-LISA (2015): SIS II \u2013 2014 Statistics, Ratsdok. 7925\/15 v. 15.4.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u00a0 Joint Supervisory Authority of Schengen: Article 96 Inspection, Brussels, 20.6.2005.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> \u00a0 EU-Kommission: EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015-2020), COM(2015) 285 final v. 27.5.2015, S. 10.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> \u00a0 Ratsdok. 14219\/14 v. 7.11.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> \u00a0 KOM(2003) 771 v. 11.12.2003, S. 29f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Art. 2 Verordnung (EG) Nr. 767\/2008 v. 9.7.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> eu-LISA: VIS is now operational in all consular posts worldwide, 23.11.2015; <a href=\"http:\/\/www.eulisa.europa.eu\/Newsroom\/News\/Pages\/VIS-is-now-operational-in-all-consular-posts-worldwide.aspx\">www.eulisa.europa.eu\/Newsroom\/News\/Pages\/VIS-is-now-operational-in-all-consular-posts-worldwide.aspx<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> eu-LISA (2014): Report on the technical functioning of VIS. Tallinn, M\u00e4rz 2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Art. 27 Ab. 1(b) SIS II-Verordnung (EG) Nr. 1987\/2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/en\/press\/press-releases\/2015\/11\/20-jha-conclusions-counter-terrorism\/\">http:\/\/www.consilium.europa.eu\/en\/press\/press-releases\/2015\/11\/20-jha-conclusions-counter-terrorism\/<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Eric T\u00f6pfer Urspr\u00fcnglich waren die drei gro\u00dfen IT-Systeme zur \u00dcberwachung von Nicht-EU-B\u00fcrgerInnen als Instrumente<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,114],"tags":[183,535,554,1317,1520],"class_list":["post-11190","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-109","tag-afis","tag-eu-lisa","tag-eurodac","tag-sis-ii","tag-vis"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11190","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=11190"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11190\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=11190"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=11190"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=11190"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}