{"id":11521,"date":"2011-11-06T20:18:30","date_gmt":"2011-11-06T20:18:30","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=11521"},"modified":"2011-11-06T20:18:30","modified_gmt":"2011-11-06T20:18:30","slug":"neue-europaeische-polizeikooperation-eine-bestandsaufnahme-nach-mehr-als-drei-jahrzehnten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=11521","title":{"rendered":"Neue europ\u00e4ische Polizeikooperation &#8211;\u00a0Eine Bestandsaufnahme nach mehr als drei Jahrzehnten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Angesichts neuer internationaler Bedrohungen brauche es mehr Informationsaustausch und eine direktere Zusammenarbeit. Das waren polizeiliche Forderungen der 70er Jahre. Was ist daraus geworden?<\/strong><\/p>\n<p>1978 erhielt die Redaktion des gerade entstandenen Informationsdienstes CILIP einen Brief des niederl\u00e4ndischen Kollegen Cyrille Fijnaut: Ein neues europ\u00e4isches Polizeigremium sei entstanden, das sich unter dem Namen TREVI treffe. Das K\u00fcrzel stehe f\u00fcr \u201eterrorisme, radicalisme, extremisme, violence internationale\u201c Es sei v\u00f6llig unklar, was die Herrschaften dort treiben. Und es sei dringend erforderlich, das im Auge zu behalten. In der Tat zeigten sich hier die Anf\u00e4nge einer neuen Polizeikooperation. Schon neun Jahre sp\u00e4ter konstatierte Fijnaut, dass sich hier ein \u201eturbulenter\u201c Wandel vollzogen habe, dessen Schnelligkeit vor allem dem Umstand zu verdanken sei, dass die Terrorismusbek\u00e4mpfung sein ideologisches Treibmittel war und folglich \u201edie Sicherheit des Staates \u2026 in Frage stand oder zu stehen schien.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die \u201eTurbulenzen\u201c h\u00f6rten aber keineswegs auf, als das Thema Terrorismus in den 80er und 90er Jahren in den Hintergrund trat und \u2013 bis zum Herbst 2001 \u2013 durch neue Bedrohungsbilder der \u201eorganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c, des internationalen Drogenhandels, der illegalen Einwanderung etc. abgel\u00f6st wurde.<!--more--><\/p>\n<p>Wer sich in diese ersten Jahre der neuen Polizeikooperation zur\u00fcck versetzt, muss feststellen, dass die heutigen Formen und Methoden der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere in Europa kaum vorstellbar waren. Das gilt f\u00fcr den Informationsaustausch und erst recht f\u00fcr die operative Zusammenarbeit und physische Grenz\u00fcberschreitung. Dass souver\u00e4ne Staaten es dulden k\u00f6nnten oder gar darum ersuchten, dass ein Nachbarstaat mit Hunderten von BereitschaftspolizistInnen und exekutiven Befugnissen auf ihrem Hoheitsgebiet t\u00e4tig wird, schien damals ein undenkbares Szenario. Man nahm vielmehr an, dass Polizeikooperation auch k\u00fcnftig weitegehend ein \u201epolicing by information\u201c sein und \u2013 damit zusammenh\u00e4ngend \u2013 weiterhin das Gesch\u00e4ft der kriminalpolizeilichen und staatssch\u00fctzerischen Eliten bleiben w\u00fcrde, ein Fehlschluss, den Raphael Behr zurecht kritisiert hat.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Die europ\u00e4ischen Polizeien, so l\u00e4sst sich heute feststellen, haben die staatlichen Grenzen und die traditionellen Begrenzungen hinter sich gelassen.<\/p>\n<p>B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP diese Entwicklung st\u00e4ndig begleitet. Herausgekommen sind dabei nicht nur eine Vielzahl einzelner Beitr\u00e4ge, sondern seit den 90er Jahren zwei Buchver\u00f6ffentlichungen<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> sowie in immer k\u00fcrzeren Abst\u00e4nden Schwerpunkthefte zu Fragen der Zusammenarbeit insbesondere in der EU.<\/p>\n<h4>Die Anf\u00e4nge<\/h4>\n<p>Nimmt man die Debatte im polizeilichen \u201eSchrifttum\u201c als Gradmesser, so f\u00e4llt auf, dass die internationalen Zusammenarbeit bis in die 70er Jahre hinein kaum eine Bedeutung hatte. Sie bildete allenfalls ein Randthema, das sich alle Jubeljahre in einer Ver\u00f6ffentlichung des Bundeskriminalamts (BKA) oder einem Aufsatz in der \u201eKriminalistik\u201c niederschlug. Das BKA schm\u00fcckte seine allj\u00e4hrlichen Herbst-Tagungen mit dem Referat eines ausl\u00e4ndischen Kollegen oder eines Vertreters des Interpol-Generalsekretariats. Ansonsten schien das Thema aber keine besondere professionelle oder politische Dringlichkeit zu besitzen.<\/p>\n<p>Praktisch oblag die Zusammenarbeit mit dem Ausland ausschliesslich dem BKA und verlief in den Formen, die sich seit den 50er Jahren etabliert hatten: der polizeilichen Rechtshilfe und dem (kriminal-) polizeilichen Nachrichtenaustausch via Interpol. Letzterer hatte zwar quantitativ zugenommen \u2013 von 56.380 ausgehenden Funkspr\u00fcchen, Fernschrei\u00adben und Schreiben im Jahre 1959 auf 115.848 im Jahre 1970.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> An den Formen der Zusammenarbeit hatte sich dagegen kaum etwas ge\u00e4ndert. Seit Mitte der 70er Jahre h\u00e4uften sich nun die Klagen \u00fcber die Schwerf\u00e4lligkeit des Interpol-Nachrichtenverkehrs und der internationalen Rechtshilfe. Formen direkter Zusammenarbeit wurden gefordert.<\/p>\n<p>Dass die folgende Kooperation in der Terrorismusbek\u00e4mpfung au\u00dferhalb des Rahmens von Interpol stattfand, ergab sich zun\u00e4chst daraus, dass die Statuten der Organisation damals eine Zusammenarbeit gegen politische Straftaten ausschloss. Erst 1984 erfolgte eine Neubestimmung dieses Begriffs, die sich am Vorbild des Europarats\u00fcbereinkommens zur Terrorismusbek\u00e4mpfung von 1977 orientierte und den Terrorismus zur nicht-politischen Kriminalit\u00e4t herabstufte.<\/p>\n<p>Der \u2013 zumindest formell \u2013 unpolitische Charakter von Interpol war aber nur eines der Hindernisse f\u00fcr eine verst\u00e4rkte und direktere Kooperation: Mindestens genau so wichtig war das Ungleichgewicht zwischen den finanzstarken, hoch technisierten und professionalisierten Polizeien Westeuropas und Nordamerikas einerseits und der grossen Mehrheit der \u00e4rmeren Mitglieder, das einer schnellen Technisierung im Wege stand. Noch Anfang der 80er Jahre waren die Archive des Interpol-Generalsekretariats gro\u00dfteils manuell gef\u00fchrt und nur die H\u00e4lfte der Mit\u00adgliedspolizeien war an das ohnehin schon \u00fcberalterte Fernschreibsystem angeschlossen. Erst in der zweiten H\u00e4lfte des Jahrzehnts setzte die Computerisierung der Organisation und eine st\u00e4rkere Regionalisierung ein.<\/p>\n<p>Zu diesem Zeitpunkt war aber bereits eine ganze Serie neuer Gremien und Organisationen der Zusammenarbeit entstanden \u2013 im Staatsschutzbereich, im Kontext der Bek\u00e4mpfung von Drogen und \u201eorganisierter Kriminalit\u00e4t\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> oder am Rande regionaler Foren (wie z.B. der Cross Channel Conference). Sie hatten mehrheitlich eine polizei-politische Bedeutung: Sie produzierten gemeinsame Lageeinsch\u00e4tzungen, f\u00f6rderten den Austausch \u00fcber (und die Angleichung von) Methoden und f\u00fchrten auch zu Forderungen an die Politik. Nur die wenigsten spielten eine operative Rolle. TREVI wurde das folgenreichste dieser Gremien; dies vor allem deshalb, weil es nicht ein reines Polizeiforum darstellte, sondern die politische Ebene mit einbezog: die Konferenzen der Innen- bzw. Justizminister der EG-Staaten und die der leitenden Ministerialbeamten.<\/p>\n<p>Unterhalb dieser Ebene fanden sich zun\u00e4chst zwei Arbeitsgruppen: Im Rahmen von TREVI I, Terrorismusbek\u00e4mpfung, wurden bereits 1977 nationale Verbindungsb\u00fcros bei den Staatsschutzabteilungen der kriminalpolizeilichen Zentralstellen und bei den Inlandsgeheimdiensten aufgebaut. 1988 folgte ein gesch\u00fctztes Kommunikationssystem, das noch in der heutigen EU die Verbindungsb\u00fcros, die Bureaux de Liaisons (BdL-Netz) verbindet. TREVI II befasste sich mit Fragen der Ausbildung und Technik. 1985 folgte eine dritte Arbeitsgruppe zu Fragen der Drogen- und OK-Bek\u00e4mpfung. Zwar richtete auch TREVI III nationale Kontaktstellen ein, die der schnellen Kommunikation im Bedarfsfalle dienen sollten. Da die kriminalpolizeilichen Zentralstellen in diesem Feld aber bereits \u00fcber eine Reihe von Kan\u00e4len (z.B. im Rahmen von Interpol) verf\u00fcgten, erreichten diese Kontaktstellen nie dieselbe Bedeutung wie die TREVI I-Verbindungsb\u00fcros. Die Leistung dieser dritten Arbeitsgruppe bestand vor allem im Austausch \u00fcber neue Konzepte \u2013 von der grenz\u00fcberschreitenden Observation und der Kontrollierten Lieferung bis hin zur \u201eIntelligence\u201c. Eine \u00fcber den \u201eErfahrungsaustausch\u201c hinausgehende Bedeutung erhielt die Gruppe mit ihrem Vorschlag einer \u201eEuropean Drugs Intelligence Unit\u201c. 1989 hiess die Ministerkonferenz die Idee gut. W\u00e4hrend die Arbeitsgruppe noch dar\u00fcber beriet, ob eine solche Einheit im Interpol- oder im EG-Kontext entstehen sollte, beschlossen die EG-Staats- und Regierungschefs im Juni 1991 auf Dr\u00e4ngen des deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl, das Europ\u00e4ische Polizeiamt Europol aufzubauen.<\/p>\n<h4>Europ\u00e4ische Sicherheitspolitik<\/h4>\n<p>Ende der 80er Jahre erhielt TREVI eine vierte Arbeitsgruppe, die eine rein politische Aufgabe hatte: TREVI 92 sollte \u201eAusgleichsmassnahmen\u201c f\u00fcr den mit dem Binnenmarktprojekt anvisierten Abbau der Grenzkontrollen zwischen den EG-Staaten erarbeiten. Dazu kam es nicht, weil sich Gro\u00dfbritannien und Irland diesem Abbau entgegenstellten.<\/p>\n<p>Dennoch war mit dem Binnenmarktprojekt der \u00dcbergang vom informellen Erfahrungsaustausch und einer begrenzten \u201eoperativen\u201c Kooperation hin zu einer f\u00f6rmlichen intergouvernementalen Zusammenarbeit verbunden, die auch die Abgabe nationaler Souver\u00e4nit\u00e4tsrechte und damit den Aufbau gemeinsamer polizeilicher Institutionen und Informationssysteme erm\u00f6glichte. Mit dem Inkrafttreten des Maas\u00adtrichter Vertrags 1993 wurde die TREVI-Gremienstruktur in die Dritte S\u00e4ule der EU transferiert. Man begann eine ganze Serie von Vertr\u00e4gen auszuhandeln, deren wichtigster die 1995 unterzeichnete Europol-Konvention war. Der Motor dieser Zusammenarbeit sa\u00df in den 90er Jahren jedoch nicht im Innern der EU-Strukturen, sondern in der Schengen-Gruppe, deren zun\u00e4chst f\u00fcnf Mitgliedstaaten sich nicht nur \u00fcber den \u201evollst\u00e4ndigen\u201c Abbau der Binnengrenzkontrollen einig waren, sondern auch den ersten umfassenderen Vertrag \u00fcber polizeiliche (sowie ausl\u00e4nder- und asylpolitische) Fragen zustande brachten. Die Kernpunkte: Kontrolle und \u00dcberwachung der Au\u00dfengrenzen nach gemeinsamen Standards, Verrechtlichung bestimmter grenz\u00fcberschreitender polizeilicher Methoden (Nacheile, Observation, kontrollierte Lieferung von Drogen), Vereinfachung des Informationsaustauschs und vor allem: der Aufbau eines gemeinsamen Sach- und Personenfahndungssystems, des Schengener Informationssystems (SIS). Das 1990 unterzeichnete Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen trat 1995 in Kraft und \u00fcbte massive Anziehungskraft auf den Rest der EU-Staaten aus. Es bildet bis heute die Basis f\u00fcr einen gro\u00dfen Teil der polizeilichen Kooperation in der EU.<\/p>\n<p>Mit dem 1999 in Kraft getreteten Amsterdamer EU-Vertrag wurde der Schengener Au\u00dfenbordmotor ins Innere der innen- und rechtspolitischen Maschine der EU montiert. Zudem schaffte sich die EU neue rechtliche Instrumente der leichten Hand: Statt Konventionen, die noch durch die nationalen Parlamente zu ratifizieren waren, produzierte man nun Verordnungen und Richtlinien (im Bereich Asyl, Visa und Grenzen) bzw. Beschl\u00fcsse und Rahmenbeschl\u00fcsse (im engeren Kontext der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit), die allenfalls noch auf nationaler Ebene umzusetzen waren. Mit dem Lissaboner Vertrag, in Kraft seit Dezember 2009, setzte sich dieser Prozess fort. Die \u201eS\u00e4ulenstruktur\u201c der EU wurde abgeschafft, f\u00fcr den gr\u00f6\u00dften Teil der Innen- und Rechtspolitik der Union braucht es nun nicht mehr die Einstimmigkeit, sondern nur noch eine qualifizierte Mehrheit im Rat. Das Europ\u00e4ische Parlament ist nun zwar am Rechtssetzungsprozess beteiligt, der aber weiterhin von der Exekutive \u2013 der Kommission und den im Rat vetretenen Regierungen der Mitgliedstaaten\u2013 dominiert wird.<\/p>\n<p>Der Umfang der Politik Innerer Sicherheit auf EU-Ebene hat sich seit den Anf\u00e4ngen erheblich ausgedehnt. Daf\u00fcr sorgten unter anderem die seit dem Tampere-Gipfel von 1999 aufgestellten F\u00fcnf-Jahres-Programme sowie die diversen Aktionspl\u00e4ne zu einzelnen Bereichen \u2013 angefangen mit dem zur Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t von 1997 \u00fcber die gegen Terrorismus 2001 und 2004 bis hin zu diversen Pl\u00e4nen zur Sicherung der Au\u00dfengrenzen und gegen \u201eillegale Einwanderung\u201c. W\u00e4hrend sich die EU einerseits mit diesen Pl\u00e4nen dazu zwingt, die einmal beschlossene Richtung einzuhalten und das darin enthaltene Gesetzgebungsprogramm zu befolgen, sind es andererseits die verschiedenen Acquis, die Kataloge des rechtlichen \u201eBesitzstandes\u201c, die daf\u00fcr sorgen, dass die EU als Ganze keine politische Kehrtwende machen kann und auch die Mitgliedstaaten auf der Spur bleiben.<\/p>\n<h4>Auf dem Weg zum Binnenmarkt f\u00fcr Polizeidaten<\/h4>\n<p>Das 1995 in Betrieb genommene SIS ersetzt heute f\u00fcr den europ\u00e4ischen Raum die internationale Fahndung via Interpol. Es war das erste supranationale polizeiliche Datensystem und lange Zeit das einzige, das nicht nur von den Zentralstellen, sondern von BeamtInnen vor Ort abgefragt werden konnte. Ausschreibungen eines Staates wurden nun automatisch von den anderen \u00fcbernommen und mussten nicht mehr in ein nationales Register \u00fcbertragen werden, wie das bei Interpol-Fahn\u00addungs\u00admeldun\u00adgen der Fall ist. Ende 2011 waren rund 40 Millionen Sachen und 904.000 Personen im SIS gespeichert. Nach wie vor bezieht sich der weitaus \u00fcberwiegende Teil der Personendaten (76 Prozent) auf \u201eunerw\u00fcnschte Drittausl\u00e4nder\u201c, denen die Einreise in die EU verweigert werden soll. Nur knapp vier Prozent der erfassten Personen sind zur Festnahme und Auslieferung, weitere acht Prozent zur Aufenthaltsermittlung (u.a. Zeugen oder Beschuldigte kleinerer Delikte) und weitere vier Prozent zur verdeckten Registrierung, sprich \u00dcberwachung, ausgeschrieben.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Die Dominanz der ausl\u00e4nder- und grenzpolizeilichen Funktion bestand, seit das System ans Netz ging, und entspricht der Bedeutung, die das Thema Grenzen und Bek\u00e4mpfung der \u201eillegalen Einwanderung\u201c st\u00e4ndig f\u00fcr die EU-Innen- und Rechtspolitik hat(te). Die Koppelung von Migrationsabwehr und polizeilicher Arbeit kommt aber nicht nur in diesem System zum Ausdruck. W\u00e4hrend das polizeiliche Fahndungssystem SIS (und sein nun voraussichtlich 2013 ans Netz gehender Nachfolger SIS II) auch f\u00fcr die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden und Konsulate zug\u00e4nglich ist, wird umgekehrt das Visa-Informationssystem (VIS) von den Konsulaten und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden gef\u00fcttert und kann von den an der Grenze oder im Inland kontrolliernden PolizistInnen abgerufen werden. Auch f\u00fcr das 2003 in Betrieb genommene Eurodac, in dem die Fingerabdr\u00fccke von Asylsuchenden erfasst und zur Verhinderung des \u201eAsylmissbrauchs\u201c abgeglichen werden, soll es demn\u00e4chst einen polizeilicher Zugang geben. Mit den neuen Informationssystemen hat auch die Biometrie als Identifizierungstechnik Einzug gehalten. Sie wird in den kommenden Jahren die polizeiliche Kontrolle an den Grenzen und auf den Stra\u00dfen der EU revolutionieren. Die jahrelangen Verz\u00f6gerungen beim Aufbau des VIS und des SIS II halten Kommission und Rat nicht davon ab, in diese Richtung weiter zu marschieren: Ein Ein- und Ausreise-Erfassungssys\u00adtem und ein Programm f\u00fcr registrierte Reisende sind in Planung.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Der 1993 begonnene Aufbau von Europol schien die Tr\u00e4ume von Kriminalpolizisten und Staatssch\u00fctzern wahr werden zu lassen. Der damalige BKA-Pr\u00e4sident Hans-Ludwig Zachert sah in dem Amt die Quintessenz polizeilicher Zentralstellen verwirklicht: \u201edie Informationssammlung, -auswertung und die daraus abgeleitete Koordination polizeilicher Aktivit\u00e4ten\u201c, die seit der 1819 gegr\u00fcndeten Zentralen Untersuchungskommission in Mainz, der politischen Polizei Metternichs also, das Wesen dieser Zentralstellen ausmache.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Europol sollte nicht nur den schnellen Informationsaustausch erm\u00f6glichen, sondern vor allem durch strategische und operative Auswertungen \u2013 \u201eintelligence\u201c \u2013 einen Mehrwert in der Bek\u00e4mpfung organisierter Formen der Kriminalit\u00e4t, einschlie\u00dflich Terrorismus, bringen. Zu den wichtigsten \u201estrategischen\u201c Produkten geh\u00f6ren mittlerweile die Lagebilder zum Terrorismus (TE-SAT) und zur Organisierten Kriminalit\u00e4t (OCTA), deren praktischer Wert aber sehr zu bezweifeln ist. F\u00fcr die operative Auswertung betreibt das Amt seit Inkrafttreten der Europol-Konvention 1999 \u201eArbeitsdateien f\u00fcr Analysezwecke\u201c (AWF). Hier sollen alle in einem Komplex anfallenden Daten ausgewertet werden d\u00fcrfen, weshalb der erfassbare Personenkreis kaum eingegrenzt wurde. Andererseits sollte der Zugang auf die zust\u00e4ndigen Europol-Bediensteten sowie die Verbindungsbeamten und Experten der an dem Auswertungsprojekt beteiligten Mitgliedstaaten beschr\u00e4nkt sein. Seit einigen Jahren liegt die Zahl dieser tempor\u00e4ren Dateien konstant bei etwa zwanzig. Im Dezember 2003 waren in den damals 19 AWF 146.000 Personen gespeichert. Neuere Zahlen gibt es nicht.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Nach langer Verz\u00f6gerung ging 2005 auch das Europol-Infor\u00adma\u00adtions\u00adsystem (EIS) ans Netz, in dem die Kripo-Zentralen der Mitglied\u00adstaaten, die Europol National Units (ENU), alle in das breite Mandat des Amtes fallenden F\u00e4lle samt der zugeh\u00f6rigen (potenziellen) Verd\u00e4chtigen gespeichert werden sollen. Dreizehn ENUs benutzten hierzu Ende 2011 automatisierte \u201edata loader\u201c. Das System wird von den Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlichem Ma\u00dfe genutzt und die Europol-Jahresberichte lesen sich deshalb auch re\u00adgel\u00adm\u00e4\u00dfig wie Werbebrosch\u00fcren eines H\u00e4nde ringend nach KundInnen suchenden Unternehmens. Von den 183.240 Ende 2011 im EIS gespeicherten \u201eObjekten\u201c (davon 41.193 zu Personen) stammten 27 Prozent aus Deutschland, das damit vor Belgien, Frankreich und Spanien der wichtigste \u201eDatenbesitzer\u201c ist. Rund sechs Prozent der \u201eObjekte\u201c hat Europol selbst aufgrund der Mitteilungen von Drittstaaten und \u2013organisationen wie Interpol eingegeben. Ein \u00e4hnliches Bild zeigt sich bei den Abfragen: F\u00fcnf ENUs waren f\u00fcr 79 Prozent aller Recherchen im EIS verantwortlich (BKA \u2013 34 Prozent).<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Die Polizeien der Mitgliedstaaten erkl\u00e4ren zwar regelm\u00e4ssig, dass sie eine Aufwertung Europols wollen, handeln aber oft anders: Praktisch interessiert sie vor allem der schnelle Informationsaustausch, der vor allem \u00fcber die bei Europol stationierten VerbindungsbeamtInnen der ENUs und damit an den Informationssystemen des Amtes vorbei l\u00e4uft.<\/p>\n<p>Der im Haager F\u00fcnfjahresprogramm von Ende 2004 verk\u00fcndete \u201eGrundsatz der Verf\u00fcgbarkeit\u201c signalisierte eine Neuausrichtung der EU-Da\u00adten\u00adbankpolitik. Erkl\u00e4rtes Ziel war es nun, keine weiteren zentralen Informationssysteme aufzubauen, sondern den gegenseitigen Zugriff der Polizeien der Mitgliedstaaten auf ihre jeweiligen nationalen Datenbest\u00e4n\u00adde zu erm\u00f6glichen. Praktisch w\u00fcrde dies einen grenzenlosen Binnenmarkt f\u00fcr Polizeidaten mit entsprechend erh\u00f6hten Risiken f\u00fcr den Datenschutz bedeuten. Zwar sind dennoch weitere zentrale Datenbankprojekte in Planung und Aufbau (neben den Projekten im Bereich der verpolizeilichten Migrationskontrolle, ein gemeinsames Strafregister, ein Kriminalaktennachweis, eine Sammlung \u00fcber \u201etroublemakers\u201c, gegebenenfalls im SIS), dennoch zeigt sich eine Abkehr von der zentralistischen Perspektive hin zu einer Vernetzung, die von zentralen Informationssystemen und Institutionen wie Europol unterst\u00fctzt wird. Mit dem Pr\u00fcmer Vertrag bzw. dem entsprechenden EU-Beschluss wurde der Grundsatz f\u00fcr DNA-, Fingerabdruck- und KFZ-Daten realisiert. F\u00fcr nachfolgende Informationsersuchen im Falle eines Datenbanktreffers wurden nationale Kontaktstellen errichtet \u2013 ein Konzept, das bereits seit l\u00e4ngerem f\u00fcr den Informationsaustausch bei Sportereignissen und Demonstrationen praktiziert wird. Mit der \u201eschwedischen Initiative\u201c wurden zudem verbindliche Fristen f\u00fcr die Beantwortung von Ersuchen eingef\u00fchrt (acht Stunden f\u00fcr dringende Anfragen, 14 Tage im Normalfall). Europol soll bei allen Eruschen, die in sein Mandat fallen, Kopien erhalten. In diesem Kontext r\u00fcckte auch die Rolle der f\u00fcr internationale Zusammenarbeit zust\u00e4ndigen nationalen Stellen st\u00e4rker ins Blickfeld: Sie sollen \u201eone-stop-shops\u201c sein, d.h. als ENU wie als Interpol-Zentral\u00adb\u00fcro, als Kontaktstellen f\u00fcr den \u201ePr\u00fcm\u201c- wie\u00a0 f\u00fcr den Schengener Datenaustausch (SIRENE) fungieren.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<h4>Dichte Grenzen<\/h4>\n<p>Die Zusammenarbeit der Grenzpolizeien hat seit den 90er Jahren in der EU mindestens einen genauso gro\u00dfen Stellenwert wie die der Kriminalpolizeien. Noch im Jahrzehnt davor schien das kaum vorstellbar. Seit den fr\u00fchen 80er Jahre n\u00e4mlich waren sich die L\u00e4nder des n\u00f6rdlichen Westeuropas mit ihrer Abschottungspolitik gegen Fl\u00fcchtlinge und ImmigrantInnen immer wieder in die Quere gekommen. Man verfolgte zwar das gleiche Ziel, die Begrenzung oder Verhinderung von Einwanderung vor allem aus der Dritten Welt, und bediente sich derselben Mittel \u2013 von der sukzessiven Versch\u00e4rfung des Asyl- und Ausl\u00e4nderrechts \u00fcber die Ausdehnung des Visumszwangs bis zu verst\u00e4rkten Grenzkontrollen. Allerdings betrieb man diese Abschottung jeweils im eigenen nationalstaatlichen Interesse und damit in Konkurrenz zu den Nachbarstaaten.<\/p>\n<p>Das SD\u00dc von 1990 markierte einen ersten Schritt zur Europ\u00e4isierung. Die Vertragsstaaten (sp\u00e4ter die EU-Mitgliedstaaten) sollten die Gren\u00adzen im \u201egegenseitigen Interesse\u201c kontrollieren und \u00fcberwachen. 1991 beschloss der Schengener Exekutivausschuss ein ent\u00adsprechendes Handbuch, das die \u201egemeinsamen Standards\u201c genauer definierte und sich f\u00fcnfzehn Jahre sp\u00e4ter zum Schengener Grenzkodex mauserte. 1993, im Vorfeld der Inkraftsetzung des SD\u00dc, entsandte der Exeku\u00adtivausschuss erstmals Beobachterteams, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob und wie die Vertragsstaaten die Standards umsetzten. 1997 folgte eine zweite \u201eEvaluation\u201c, nach der formellen Eingliederung der Schengen-Koopera\u00adtion in die EU wurde dies zur Aufgabe einer st\u00e4ndigen Ratsarbeitsgruppe, die vor allem die Beitrittskandidaten unter die Lupe nahm. Trotz der Angleichung von Standards, des Austauschs von VerbindungsbeamtInnen und der technischen Verzahnung insbesondere durch das SIS betrieben die Mitgliedstaaten das Gesch\u00e4ft der Kontrolle und -\u00fcberwachung ihrer Aussengrenzen jeweils in eigener Zust\u00e4ndigkeit. Das \u00e4nderte sich seit dem Amsterdamer Vertrag nur insoweit, als die rechtlichen Regelungen f\u00fcr die Grenzen nicht mehr von den Mitgliedstaaten, sondern von der EU gesetzt wurden; die Grenzpolitik wurde \u201evergemeinschaftet\u201c, ihre Ausf\u00fchrung oblag weiter den nationalen Grenzbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Diese rechtliche Aufteilung blieb auch erhalten, als die Zusammenarbeit der EU-Grenz\u00adpoli\u00adzeien seit den Nullerjahren enger wurde: Ab 2002 begann man mit gemeinsamen Operationen und richtete gemeinsame Zentren ein, die 2005 in der Grenzschutzagentur Frontex zusammengefasst wurden. Diese ist, wie Christoph Marischka bemerkte, eine \u201eVernetzungsmaschine\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Sie sorgt f\u00fcr den Kontakt zwischen den Grenzpolizeien, mit Europol und anderen EU-Stellen, mit den Pufferstaaten rund um die Au\u00dfengrenzen, aber auch mit der Sicherheitsindustrie. Frontex spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung neuer Techniken, bei den Biometrieprojekten der EU wie bei der Grenz\u00fcberwachung per Satellit oder Drohnen.<\/p>\n<p>Die Agentur hat zwar selbst keine exekutive Befugnisse, aber die von ihr initiierten und \u201ekoordinierten\u201c gemeinsamen Operationen haben nicht nur quantitativ zugenommen, sondern sich insbesondere im Mittelmeer verstetigt. Die 2011 novellierte Frontex-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, nicht nur f\u00fcr Soforteinsatzteams (RABITs), sondern auch f\u00fcr regul\u00e4re gemeinsame Eins\u00e4tze feste Kapazit\u00e4ten an Personal und Ausr\u00fcstungen vorzuhalten. Die Agentur kann nun auch mehr eigenes Material anschaffen und erh\u00e4lt zudem neben dem Mitgliedstaat, auf dessen Gebiet oder in dessen Gew\u00e4ssern die Operation stattfindet, Leitungsfunktionen. Mit dem geplanten Grenz\u00fcberwachungssystems Eurosur wird ihr Einfluss auf die nationalen Grenzpolizeien weiter wachsen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<h4>Grenz\u00fcberschreitungen<\/h4>\n<p>Dass PolizistInnen auf dem Gebiet anderer Staaten t\u00e4tig werden, ist l\u00e4ngst keine Ausnahme mehr. Hier ein kurzer \u00dcberblick:<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Ermittlungen:<\/strong> Forderungen nach einer direkteren Kooperation bei Ermittlungen standen am Anfang der neuen Polizeikooperation in den sp\u00e4ten 70er und fr\u00fchen 80er Jahren. Gemeint war damit vor allem ein direkterer Informationsaustausch. Um den zu erleichtern, begannen damals auch die europ\u00e4ischen Staaten Verbindungsbeamte zu Polizeien anderer L\u00e4nder \u2013 nicht nur in Europa \u2013 zu entsenden. Um die Rechtshilfe zu beschleunigen, behalf man sich zudem mit abgestimmten Parallelermittlungen. Das EU-Rechthilfe\u00fcbereinkom\u00admen aus dem Jahr 2000 und ein Rahmenbeschluss von 2002 erlaubten zus\u00e4tzlich die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen (GEG), die in allen jeweils beteiligten Staaten ermitteln k\u00f6nnen. Nach anf\u00e4nglichem Z\u00f6gern haben sich die Mitgliedstaaten mittlerweile mit dem neuen Instrument angefreundet. Laut dem Eurojust-Jahresbericht gab es 2011 insgesamt 41 neue GEG, darunter 33 mit Beteiligung von Eurojust und Europol.<\/li>\n<li><strong>Verdeckte Methoden: <\/strong>Das SD\u00dc hatte bereits Regelungen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Obswervationen und kontrollierte Lieferungen von Drogen vorgesehen. Mittlerweile ist das Spektrum der verdeckten Eins\u00e4tze auf fremdem Territorium erheblich breiter und umfasst auch die Entsendung und Ausleihe von verdeckten Ermittern. Die Zeit der nicht abgesprochenen Aktionen und der Skandale ist weitgehend vorbei. Das SD\u00dc und die diversen bilateralen Abkommen fordern zwar noch eine Meldung grenz\u00fcberschreitender Eins\u00e4tze an die Zentralstellen, ob diese in der Realit\u00e4t tats\u00e4chlich erfolgt, darf bezweifelt werden. Insbesondere in dringenden F\u00e4llen oder bei Operationen, an denen mehr als zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind, \u00fcbernehmen die Verbindungsb\u00fcros bei Europol oder Eurojust eine vermittelnde Rolle.<\/li>\n<li><strong>Grenznahe Zusammenarbeit: <\/strong>Durch bilaterale Abkommen auf der Grundlage des SD\u00dc wurde seit den 90er Jahren auch die Bandbreite der polizeilichen Zusammenarbeit an den Binnengrenzen erweitert. Gemeinsame Zentren fungieren dabei als Drehscheibe f\u00fcr Informationen und Abstimmung von Einsatzpl\u00e4nen. Auch gemeinsame Streifen und Ob\u00adservationsgruppen geh\u00f6ren inzwischen zur Normalit\u00e4t. Mit dem Pr\u00fcmer Vertrag verf\u00fcgt der gr\u00f6\u00dfte Teil der EU \u00fcber Rechtsgrundlagen, die selbst die Aus\u00fcbung exekutiver Befugnisse auf der anderen Seite erlauben.<\/li>\n<li><strong>Gro\u00dfereignisse:<\/strong> Bereits Ende der 80er Jahre begannen die damaligen TREVI-Mitglieder eine Kooperation gegen \u201eFu\u00dfballrowdies\u201c, 1996 folgte eine erste \u201egemeinsame Ma\u00dfnahme\u201c \u00fcber die Zusammenarbeit in Sachen \u201epublic order\u201c. Ab 2001 r\u00fcckten auch Demonstrationen gegen EU- oder G8-Gipfeltreffen ins Blickfeld der EU. Neben dem Informationsaustausch \u00fcber nationale Kontaktstellen, der Entsendung von Verbindungsbeamten in die Einsatzzentralen und von \u201espotters\u201c \u2013 szenekundigen Beamten \u2013 an die Orte des Geschehens geh\u00f6rt zu dieser Kooperation mittlerweile auch die Gestellung von Wasserwerfern und die Entsendung gr\u00f6\u00dferer Bereitschaftspolizei-Einheiten. Die BRD hat sich dabei als Vorreiterin profiliert.<\/li>\n<li><strong>Militarisierte Au\u00dfenpolitik: <\/strong>Polizeiliche Auslandsein\u00e4tze finden zwar nicht nur unter dem Dach der EU, sondern auch unter dem der UN und der NATO statt. Seit Ende der 90er Jahre bem\u00fcht sich die EU allerdings um eine eigene \u201eSicherheits- und Verteidigungspolitik\u201c. Die Mitgliedstaaten verpflichteten sich nicht nur zur Bereitstellung von milit\u00e4rischen, sondern auch zu polizeilichen \u201eKapazit\u00e4ten\u201c f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze. Ziel ist u.a., \u201erobuste\u201c Polizeikr\u00e4fte auch in \u201eprek\u00e4ren Situationen\u201c und zeitweise unter milit\u00e4rischem Kommando einsetzen zu k\u00f6nnen. Dies geht am einfachsten mit Polizeien, die wie etwa die italienischen Carabinieri zwar zivile Aufgaben wahrnehmen, aber dem Verteidigungsministerium und einem milit\u00e4rischem Dienstreglement unterstehen. Das bedeutet aber auch, dass Mitgliedstaaten wie die BRD, deren Polizeien keinen Kombattantenstatus (mehr) haben, unter Anpassungsdruck stehen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Folgen<\/h4>\n<p>Die Folgen der neuen europ\u00e4ischen Polizeikooperationen zeigen sich nicht nur in neuen Institutionen, Datenbanken oder Kooperationsmechanismen auf EU-Ebene, sondern haben auch die Polizeien, die diese europ\u00e4ischen (und internationalen) Instrumente benutzen, selbst ver\u00e4ndert. Das zeigt sich im deutschen Falle zuvorderst am BKA. Dass seine neue Abteilung \u201eInternationale Koordinierung\u201c vom Wiesbadener Haupsitz nach Berlin umgezogen ist, mag angesichts der heutigen technischen M\u00f6glichkeiten ein rein symbolischer Akt gewesen sein. Festzuhalten bleibt jedoch, dass die mit internationalen Fragen besch\u00e4ftigten Organisations\u00adteile \u00fcber die Jahrzehnte stetig gewachsen sind und an Bedeutung zugenommen haben.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Anders als in fr\u00fcheren Phasen den internationalen Zusammenarbeit wirken sich die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte aber nicht nur auf die Zentralstellen, sondern auf nahezu die gesamte polizeiliche Organisation aus. Die heute ungleich vielf\u00e4ltigeren Kooperationsformen haben dazu gef\u00fchrt, dass das BKA sein Monopol auf die Zusammenarbeit mit dem Ausland verloren hat. Das Bundespolizeipr\u00e4sidium erhielt bei der letzten Organisationsreform eine eigene Abteilung \u201eInternationale Angelegenheiten\/Europ\u00e4ische Zusammenarbeit\u201c, richtete einen Personal-\u201ePool f\u00fcr Auslandsverwendungen\u201c ein und baut eine Auslandshundertschaft auf. <a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Die Polizeien der meisten Bundesl\u00e4nder sind heute an der grenznahen Zusammenarbeit beteiligt. Und selbst eine Identit\u00e4tskontrolle durch einen \u201eeinfachen\u201c Streifenbeamten mitten in der BRD erh\u00e4lt durch die Abfrage des SIS eine europ\u00e4ische Dimension.<\/p>\n<p>Dass die EU l\u00e4ngst mehr ist als die Summe ihre Einzelteile, mehr als ein Konglomerat von (souver\u00e4nen) Staaten, die enger zusammenarbeiten, haben wir in dieser Zeitschrift schon des \u00f6fteren thematisiert.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Es sind zwar die nationalen Regierungen, die die Innen- und Rechtspolitik im Rat definieren; sie tun dies aber gemeinsam und f\u00fcr die Mitgliedstaaten verbindlich. Es gibt zwar nicht <em>die europ\u00e4ische Polizei;<\/em> Europol hat nicht die zentrale Bedeutung, die die Minister ihm und das Amt sich selbst geben wollen. Und auch das EU-Grenzschutzkorps, das der deutsche Innenminister Otto Schily 2001 forderte, gibt es noch nicht. Dennoch sind die nationalen Grenzen f\u00fcr die Polizeien der Mitgliedstaaten keine wirklichen Begrenzungen mehr und die EU-Agenturen und Informationssysteme spielen in dieser \u201eKonvergenz\u201c eine tragende Rolle.<\/p>\n<p>F\u00fcr die B\u00fcrgerInnen Europas verhei\u00dft diese neue eigent\u00fcmliche Staatlichkeit nichts Gutes: Die M\u00f6glichkeiten, von unten auf die Gestaltung (nicht nur) des polizeilichen Europas Einfluss zu nehmen, sind schon allein durch dessen r\u00e4umliche Dimension beschr\u00e4nkt. Dass seit Lissabon nun auch Klagen vor einem EU-Gericht gegen Handlungen von EU-Agenturen m\u00f6glich sind, ist da nur ein sehr kleiner Fortschritt.<\/p>\n<p>F\u00fcr diejenigen, die an Europas Au\u00dfengrenzen scheitern, ist dieses Klagerecht kaum existent. Sie m\u00fcssten nicht nur nachweisen k\u00f6nnen, dass Frontex ihnen ihre Rechte genommen hat. Sie m\u00fcssten \u00fcberhaupt erst den Zugang zu einem Gericht finden. F\u00fcr sie ist die EU l\u00e4ngst ein einheitliches staatliches Gebilde \u2013 eines mit oft t\u00f6dlichen Folgen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fijnaut, C.: Internationalization of criminal investigation in Europe, in: ders.;Hermans, R.H.: Police Co-operation in Europe, Lochem 1987, S. 32-56 (47)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Behr, R.: Vom Nachtw\u00e4chter zur Weltpolizei, Hamburg Oktober 1999 http:\/\/hdp.hamburg.de\/contentblob\/2238620\/data\/zukunft-der-polizei.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Busch, H.: Grenzenlose Polizei, M\u00fcnster 1995 sowie ders. u.a.: Polizeiliche Drogenbek\u00e4mpfung \u2013 eine internationale Verstrickung, M\u00fcnster 1999<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 T\u00f6pfer, E.: Weltpolizist Bundeskriminalamt, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 96 (2\/2010), S. 15-24 (16)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 s. Busch u.a.: Polizeiliche Drogenbek\u00e4mpfung, a.a.O. (Fn. 2, Kapitel 2<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Ratsdok. 8281\/12 v. 28.3.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 s. Hayes, B.; Vermeulen, M.: Borderline. EU Border Surveillance Initiatives, Berlin 2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Zachert, H.-L.: Die zuk\u00fcnftige Bedeutung der kriminalpolizeilichen Zentralstellen, in: BKA-Vortragsreihe Bd. 38, Wiesbaden 1993, S. 31-42 (32f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Busch, H.: Europol, in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 91 (3\/2008), S. 33-41 (37f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 EIS-Statistik f\u00fcr 2011 in Ratsdok. 6038\/12 v. 8.2.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 Ratsdok. 7968\/08 v. 4.4.2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 Marischka, C.: Vernetzungsmaschine Frontex, in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 89 (1\/2008), S. 9-17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 siehe Hayes, B.; Vermeulen, M.: Borderline a.a.O. (Fn. 7)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00a0 detailliert in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 96 (2\/2010): Grenz\u00fcberschreitungen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u00a0 siehe insgesamt T\u00f6pfer, E. Weltpolizist BKA, a.a.O. (Fn. 4)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> \u00a0 Mauer, A.: Entgrenzung der Bundespolizei, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 90 (2\/2008), S. 21-31 (29f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> \u00a0 Busch, H.: Europ\u00e4ischer Staat (im Aufbau), in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 84 (2\/2006), S. 3-8<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angesichts neuer internationaler Bedrohungen brauche es mehr Informationsaustausch und eine direktere Zusammenarbeit. 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