{"id":11833,"date":"2016-08-19T15:06:22","date_gmt":"2016-08-19T15:06:22","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=11833"},"modified":"2016-08-19T15:06:22","modified_gmt":"2016-08-19T15:06:22","slug":"begrenztes-risiko-polizeilicher-einsatz-von-pfefferspray-bei-fussballspielen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=11833","title":{"rendered":"\u201eBegrenztes Risiko\u201c?\u00a0Polizeilicher Einsatz von Pfefferspray bei Fu\u00dfballspielen"},"content":{"rendered":"<h3>von Thomas Feltes<\/h3>\n<p><strong>Beim Einsatz des im Fachjargon als \u201epolizeilicher Reizstoff\u201c be\u00adzeichneten Sprays als Hilfsmittel der k\u00f6rperlichen Gewalt kommt es immer wieder zu starken gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen und Verletzungen. Das nordrhein-westf\u00e4lische Innenministerium verharmlost die Gefahr.<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Spiel des 1. FC Kaiserslautern (FCK) in D\u00fcsseldorf am 19. M\u00e4rz 2016 betraten Fans in einem Regionalexpress ein unverschlossenes Dienstabteil und spielten \u00fcber das Mikrofon Musik ab. Nach kurzer Zeit schloss der Zugbegleiter die T\u00fcr ab. Beim Eintreffen des Zuges im K\u00f6lner Hauptbahnhof versuchten sich PolizeibeamtInnen Zutritt zu dem Abteil zu verschaffen. Sie wollten zum Dienstabteil, um sich davon zu \u00fcberzeugen, dass dieses wirklich abgeschlossen war. Die Situation eskalierte und die BeamtInnen begannen, Pfefferspray in das vollbesetzte Abteil zu spr\u00fchen. Fans verlie\u00dfen panikartig den Zug und wurden auf dem Bahnsteig erneut mit Pfefferspray und Schlagst\u00f6cken traktiert. <!--more-->Ein FCK-Fan fiel dabei zwischen Bahnsteig und Zug auf die Gleise.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Der Vorfall ist keinesfalls einmalig, denn oft werden Beteiligte wie Unbeteiligte Opfer von Pfefferspray-Eins\u00e4tzen der Polizei und m\u00fcssen sich \u00e4rztlich behandeln lassen. Das Beispiel beleuchtet die Gefahren, die mit diesem polizeilichen Einsatzmittel verbunden sind, und zeigt zudem, dass die Polizei bereit ist, Pfefferspray selbst in gef\u00e4hrlichen Situationen oder gar in geschlossenen R\u00e4umen einzusetzen.<\/p>\n<p>In Verbindung mit Eins\u00e4tzen bei Fu\u00dfballspielen wandte sich die PIRATEN-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalens (NRW) Anfang 2015 in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung. Die Frage, wie viele polizeiliche Eins\u00e4tze von Pfefferspray und anderen Reizstoffen es von 2010 bis 2014 in NRW gab, lie\u00df das Innenministerium unbeantwortet. Eine Datenauswertung sei in der zur Bearbeitung der Anfrage zur Verf\u00fcgung stehenden Zeit nicht m\u00f6glich gewesen. Aus dem gleichen Grund wurden auch keine Angaben zu den durch Pfefferspray verletzten Personen und PolizistInnen selbst gemacht,<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> was verwundert, da solche Zahlen im Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteins\u00e4tze (ZIS) enthalten sind und von dort h\u00e4tten \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen \u2013 es sei denn, man traut den dort genannten Zahlen nicht.<\/p>\n<h4>Umfang des Einsatzes von Pfefferspray<\/h4>\n<p>Dem ZIS-Bericht zufolge wurden in der Saison 2014\/15 bei Spielen der ersten und zweiten Fu\u00dfballbundesliga sowie der dritten Liga bundesweit insgesamt 167 Menschen durch den Einsatz von polizeilichem Reizstoff verletzt, darunter 39 PolizeibeamtInnen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Die tats\u00e4chlichen Zahlen d\u00fcrften weitaus h\u00f6her liegen, denn einerseits werden sich PolizeibeamtInnen nur in Ausnahmef\u00e4llen als \u201everletzt\u201c melden, wenn KollegInnen die Verletzung verursacht haben. Noch gr\u00f6\u00dfer d\u00fcrfte das Dunkelfeld bei den \u201eSt\u00f6rerInnen\u201c sein, die am h\u00e4ufigsten Opfer solcher Eins\u00e4tze werden. Hier listet die ZIS-Statistik 105 Personen auf. Dies d\u00fcrften vor allem Personen gewesen sein, die anschlie\u00dfend vorl\u00e4ufig festgenommen wurden, denn andere Fans, die durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt wurden, werden sich in aller Regel nicht bei der Polizei als \u201everletzt\u201c melden, da sie so Gefahr laufen, dass gegen sie polizeilich ermittelt und m\u00f6glicherweise ein Stadionverbot verh\u00e4ngt wird. Auch die meisten Unbeteiligten und OrdnerInnen werden sich \u2013 aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden \u2013 nicht registrieren lassen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Man wird auch aufgrund der von MitarbeiterInnen und DoktorandInnen des Bochumer Lehrstuhls seit 2010 regelm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrten Spielbeobachtungen von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen m\u00fcssen, vor allem, wenn man die Mengen an Pfefferspray ber\u00fccksichtigt, die von der Polizei beschafft wurden: 13.500 Spraydosen mit je 45 Millilitern wurden alleine f\u00fcr Hessen, Baden-W\u00fcrttemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland f\u00fcr drei Jahre geordert. Hierbei handelt es sich aber offensichtlich um die \u201eAm-Mann-Ausstattung\u201c und nicht um die gr\u00f6\u00dferen Kartuschen, die bei Fu\u00dfballspielen und Demonstrationen eingesetzt werden. Hier\u00fcber liegen keine Beschaffungsangaben vor.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Risiken und Gefahren<\/h4>\n<p>Zu den Risiken, Gefahren und der Wirkungsweise von Pfefferspray macht das Innenministerium NRW in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage nur sehr d\u00fcnne Angaben: \u201eGrunds\u00e4tzlich bewertet die Landesregierung das Risiko der Beeintr\u00e4chtigung der Polizeibeamten oder von Unbeteiligten als begrenzt. \u2026 Bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Exposition sind in der Regel keine bleibenden gesundheitlichen Sch\u00e4den zu erwarten.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Demgegen\u00fcber stellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits 2010 fest, dass \u201ebeim Einsatz mittels Pfefferspray \u2026 Capsaicin bleibende Sch\u00e4digungen der Hornhaut jedenfalls dann verursachen (kann), wenn der Abschuss aus kurzer Distanz und mit einer hohen Austreibungswucht vorgenommen wird.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Capsaicin ist Hauptbestandteil des in Pfefferspray herk\u00f6mmlich verwendeten Reizstoffs Oleoresin Capsicum (OC). Auch die in NRW genutzten Reizstoffspr\u00fchger\u00e4te enthalten OC.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Hinzu kommt, dass zus\u00e4tzlich das Risiko eines \u201elagebedingten Erstickungstodes\u201c durch die extreme Reizung der Atemwege erh\u00f6ht wird, wenn die Person anschlie\u00dfend am Boden liegend fixiert wird.<\/p>\n<p>War dieser Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dem Innenministerium nicht bekannt oder wollte man ihn nicht zur Kenntnis nehmen? Denn immerhin ist der Einsatz von Pfefferspray durch das Abkommen \u00fcber biologische Waffen von 1972 als Kampfmittel gegen SoldatInnen und ZivilistInnen in einem Krieg verboten, darf aber offensichtlich in \u201eFriedenszeiten\u201c eingesetzt werden. Allerdings setzt die indische Polizei inzwischen Pfefferspray-Drohnen ein, die in einem Umkreis von 1.000 Metern DemonstrantInnen aus der Luft mit Pfefferspray \u201eduschen\u201c k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Gro\u00dfe Gefahren bestehen bei dem Einsatz von Pfefferspray insbesondere f\u00fcr Personen, die gesundheitlich vorbelastet sind (z.B. AsthmatikerInnen, AllergikerInnen etc.), die unter Drogeneinfluss stehen oder die Psychopharmaka eingenommen haben.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Schlichtweg falsch ist daher auch die Annahme des Innenministeriums NRW, es sei \u201ekein polizeilicher Einsatz des Reizstoffspr\u00fchger\u00e4tes bekannt, der in Kausalit\u00e4t zu einem Todesfall gef\u00fchrt h\u00e4tte\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Selbst wenn man die Aussage auf NRW beschr\u00e4nken wollte, trifft sie nicht zu. Am 23. Juli 2010 kam ein 32-j\u00e4hriger Mann in Dortmund durch Pfefferspray zu Tode.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Die Obduktion konnte die Todesursache nicht kl\u00e4ren. Der Mann sei, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, \u201eeinem Multiorganversagen infolge eines schweren Kreislaufschocks erle\u00adgen\u201c. Als Ausl\u00f6ser f\u00fcr seinen Tod nannte die Staatsanwaltschaft damals verschiedene Umst\u00e4nde, wie eine Vergiftung durch Bet\u00e4ubungsmittel, eine Infektion der oberen Atemwege oder einen Atemstillstand nach \u201emas\u00adsi\u00adver, auch psychisch ausgel\u00f6ster Agitation\u201c. Letztere kann als Hinweis auf einen \u201elagebedingten Erstickungstod\u201c<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\"><sup><sup>[13]<\/sup><\/sup><\/a> gedeutet werden, der ebenfalls innerhalb der Polizei schon lange bekannt ist und dennoch immer wieder das Ergebnis fehlerhafter Interventionen ist,<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> aber in Verbindung mit Pfefferspray-Einsatz noch nicht thematisiert wurde.<\/p>\n<p>Schon 1995 hatte die American Civil Liberties Union (ACLU) festgestellt, dass 26 Menschen in den USA nach Pfefferspray-Eins\u00e4tzen gestorben sind.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Die Betroffenen standen alle unter Drogeneinfluss bzw. wurden wegen psychischer Erkrankungen mit Medikamenten behandelt. Auch der \u201eSpiegel\u201c berichtete 2009 davon, dass innerhalb eines halben Jahres drei Menschen gestorben seien, nachdem die Polizei Pfefferspray mit dem Reizstoff OC gegen sie eingesetzt habe.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Alle h\u00e4tten unter Drogen oder Psychopharmaka gestanden.<\/p>\n<p>Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass die Landesregierung die bestehenden Risiken des Einsatzes von Pfefferspray verkennt. Polizei\u00adbe\u00adamt\u00ad\u00adInnen sind nicht in der Lage, vor dem Einsatz des Reizstoffes die gesundheitlichen Vorbelastungen der betroffenen Personen oder Drogeneinfluss bzw. die Verwendung von Psychopharmaka festzustellen. Gerade im Rahmen von Gro\u00dfveranstaltungen wie Fu\u00dfballspielen und der damit einhergehenden un\u00fcbersichtlichen Anzahl m\u00f6glicherweise verletzbarer Personen, erweist sich der Einsatz von Pfefferspray als gef\u00e4hrlich. Dies gilt umso mehr, wenn Pfefferspray in (teilweise) geschlossenen R\u00e4umen (wie z.B. im Umlaufbereich von Stadien) eingesetzt wird.<\/p>\n<h4>Strafbarkeit des Einsatzes von Pfefferspray<\/h4>\n<p>Die Polizei NRW weist auf ihrer Website selbst darauf hin, dass man sich \u201eerst einmal\u201c strafbar macht, wenn man Pfefferspray einsetzt. Wenn jedoch ein Rechtfertigungsgrund vorliege, entfalle die Strafbarkeit. Klassisch sei hier die Abwehr eines Angriffs auf einen selbst oder das Sch\u00fctzen eines anderen.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> \u201eKurzum, mit dem richtigen Spray in einer Notsituation ist Pfefferspray ein legales Mittel.\u201c Ja, aber eben auch nur dann.<\/p>\n<p>Um eine gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung nach \u00a7 224 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich, wenn (1) die K\u00f6rperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitssch\u00e4dlichen Stoffen, (2) mittels einer Waffe oder eines anderen gef\u00e4hrlichen Werkzeugs, (3) mittels eines hinterlistigen \u00dcberfalls, (4) mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder (5) mittels einer das Leben gef\u00e4hrdenden Behandlung begangen wird. W\u00e4hrend die Varianten 1 (Pfefferspray ist nachweislich ein gesundheitssch\u00e4dlicher Stoff) und 4 (gemeinschaftlich) in der Regel bei einem Pfefferspray-Einsatz erf\u00fcllt sein d\u00fcrften (und zwar objektiv wie subjektiv), ist fraglich, ob es sich auch um eine \u201edas Leben gef\u00e4hrdende Behandlung\u201c gem\u00e4\u00df Nr. 5 handelt. Bj\u00f6rn Jesse sieht den Tatbestand des \u00a7 224 I Nr. 5 StGB in diesen F\u00e4llen erf\u00fcllt:<\/p>\n<p>\u201eEine das Leben gef\u00e4hrdende Behandlung liegt dann vor, wenn die Begehungsweise nach den Umst\u00e4nden des konkreten Einzelfalles wie Art, Dauer oder St\u00e4rke der Einwirkung objektiv-generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen, wobei eine konkrete Lebensgefahr nicht eintreten muss. Da das hochwirksame Pfefferspray typischerweise in die empfindliche Gesichtsregion gespr\u00fcht wird, ist es m\u00f6glich \u2013 wenngleich nicht wahrscheinlich \u2013, dass ganz erhebliche Wirkungen \u2013 beispielsweise deutliche Atemnot bzw. Erstickungsanf\u00e4lle \u2013 eintreten.\u201c<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\"><sup><sup>[18]<\/sup><\/sup><\/a><\/p>\n<p>Und bekannterma\u00dfen gen\u00fcgt es f\u00fcr die Annahme eines (bedingten) Vorsatzes, dass die Folge f\u00fcr m\u00f6glich gehalten wird.<\/p>\n<p>Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen erf\u00fcllt demnach den objektiven Tatbestand der gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung. Der subjektive Tatbestand (Vorsatz) k\u00f6nnte dann entfallen, wenn der oder die das Mittel einsetzende PolizeibeamtIn nicht um die gef\u00e4hrlichen Folgen des Pfeffersprays wei\u00df. Dies trifft m\u00f6glicherweise dann zu, wenn es der Dienstherr (das Innenministerium) vers\u00e4umt hat, auf die m\u00f6glichen Folgen des Einsatzes hinzuweisen oder keine entsprechenden Anwendungsrichtlinien erlassen hat. Beides scheint zumindest in NRW der Fall zu sein. Die Strafbarkeit entf\u00e4llt zudem dann, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Daher ist fraglich, ob der Einsatz als Mittel des unmittelbaren Zwangs zumindest dann nicht gerechtfertigt und damit rechtswidrig ist, wenn Pfefferspray dazu benutzt wird, eine Ansammlung von Menschen (Fu\u00dfballfans, DemonstrantInnen) zu zerstreuen. Pfefferspray wird dann nicht als Mittel der Selbstverteidigung oder des unmittelbaren Zwangs gegen konkrete einzelne Personen eingesetzt, sondern als \u201etaktisches Einsatzmittel\u201c.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob und wann sich die Gerichte in Deutschland intensiver mit der Frage der \u201ebilligenden Inkaufnahme\u201c schwerer Verletzungen durch PolizistInnen, die Pfefferspray in Verbindung mit Fu\u00dfballspielen oder auch Demonstrationen eingesetzt haben, besch\u00e4ftigen. Ein erstes Strafverfahren gegen einen Polizisten in Berlin, der grundlos dieses Mittel bei der Mai-Demo 2014 am Kottbusser Tor in Berlin eingesetzt hatte,<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> endete mit einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bew\u00e4hrung (Bew\u00e4hrungszeit: drei Jahre) f\u00fcr den Polizisten wegen K\u00f6rperverletzung im Amt sowie mit einer Geldstrafe in H\u00f6he von 90 Tagess\u00e4tzen \u00e0 70 Euro wegen Strafvereitelung im Amt f\u00fcr einen seiner Kollegen, der mit einer Falschaussage versucht hatte, die Sache zu vertuschen. \u00dcberf\u00fchrt hatte beide ein Youtube-Video.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Zudem gab es (soweit ersichtlich) zwei weitere Urteile in Deutschland, die sich mit dem Einsatz von Pfefferspray besch\u00e4ftigten, sowie eine Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte.<\/p>\n<p>Fall 1: Zwei Polizisten brachten einen Mann, der im Verdacht stand, h\u00e4usliche Gewalt angewendet zu haben, nicht nach Hause, sondern in ein l\u00e4ndliches Areal au\u00dferhalb der Stadt. Dort wurde der Mann, der Handschellen trug, von einem der Polizisten mit Pfefferspray \u00fcberspr\u00fcht. Sodann trat der Polizist auf den Mann ein. Die Polizisten trugen ihn ins Auto und taten \u00fcber Funk gegen\u00fcber der Wache so, als h\u00e4tten sie ihn soeben erfolgreich nach Hause gebracht. Der polizeiliche Hauptt\u00e4ter kassierte wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung im Amt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bew\u00e4hrung.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Gegen sei\u00adne anschlie\u00dfende Entfernung aus dem Dienst wehrte er sich erfolglos vor dem Disziplinargericht des Verwaltungsgerichts (VG) D\u00fcsseldorf, dem Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster und dem Bundesverwaltungsgericht.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<p>Fall 2: Ein Polizist hatte einen in Gewahrsam befindlichen Mann ohne Grund zwei Mal mit Pfefferspray bespr\u00fcht. Das VG Wiesbaden schreibt im Urteil:<\/p>\n<p>\u201eOb ein Einsatz mit Pfefferspray gegen einen in einer Gewahrsamszelle befindlichen Insassen durch die ge\u00f6ffnete Zellenluke \u00fcberhaupt geeignet ist, diesen ruhig zu stellen, mag letztlich dahinstehen. Immerhin hat die Kammer aber erhebliche Zweifel an der Geeignetheit dieser Ma\u00dfnahme. Die Erfahrungen mit Pfefferspray zeigen vielmehr, dass die Wirkung sehr unterschiedlich sein kann und neben einem sofortigen au\u00dfer Gefecht setzen auch die gegenteilige Reaktion, wie unkontrolliertes Um-Sich-Schlagen und unkontrolliertes Weglaufen, nach sich ziehen kann \u2026 Schon aus diesem Grund erweist es sich als fraglich, ob ein Einsatz von Pfefferspray, der zuv\u00f6rderst der Abwehr von Angriffen auf die eigene Person dient, auch f\u00fcr die Ruhigstellung von Gewahrsamsinsassen \u00fcberhaupt in Betracht kommt.\u201c <a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a><\/p>\n<p>Ein weiteres Zitat macht die Einstellung des Polizeibeamten deutlich. Der Beklagte, so das VG, lege \u201eein gewisses Sheriff-Gehabe\u201c an den Tag.<\/p>\n<p>\u201eNach den glaubhaften Aussagen der Zeugin POK\u2018in L. hat der Zelleninsasse vor diesem Einsatz nicht randaliert, sondern geklopft und nach einem Glas Wasser verlangt. Der Beklagte \u00f6ffnete daraufhin die Sichtklappe und erwiderte: \u201aEin Glas Wasser? Wir sind hier nicht im Grand Hotel! Jetzt ist Ruhe, sonst gibt es noch eine Ladung! Warum eigentlich nur androhen? Hier hast du eine!\u2018 Dass diese Ansprache und der folgende Sprayeinsatz nicht als Androhung unmittelbaren Zwanges zur Durchsetzung einer polizeilichen Grundverf\u00fcgung, sondern schlicht als Willk\u00fcrma\u00dfnahme zu bezeichnen ist, erweist sich als offensichtlich und bedarf keiner Vertiefung.\u201c<\/p>\n<p>Fall 3: Hier geht es um einen Pfefferspray-Einsatz der t\u00fcrkischen Polizei. Das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) soll dennoch hier angef\u00fchrt werden, weil es allgemeine Bedeutung hat. In den Urteilsgr\u00fcnden hei\u00dft es:<\/p>\n<p>\u201e[39] Der Europ\u00e4ische Ausschuss zur Verh\u00fctung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat seine Besorgnis \u00fcber den Einsatz solcher Mittel durch die Vollzugsbeh\u00f6rden zum Ausdruck gebracht: \u201aPfefferspray ist eine potenziell gef\u00e4hrliche Substanz und sollte nicht in geschlossenen R\u00e4umen eingesetzt werden. Selbst gegen seinen Einsatz drau\u00dfen hat das CPT ernste Vorbehalte. Muss es ausnahmsweise angewendet werden, sollten klar bezeichnete Sicherungen vorhanden sein. So sollte Personen, die Pfefferspray ausgesetzt waren, sofort Zugang zu einem Arzt erm\u00f6glicht und ein Gegenmittel angeboten werden. Pfefferspray sollte nie gegen einen Gefangenen eingesetzt werden, der bereits unter Kontrolle gebracht wurde\u2018 (CPT\/Inf [2009]25). [40] In seinen Berichten \u00fcber Besuche in zahlreichen Mitgliedstaaten des Europarats hat das CPT folgende Empfehlungen ausgesprochen: \u2026 klare Richtlinien \u00fcber den Einsatz von Pfefferspray aufzustellen, einschlie\u00dflich wenigstens klarer Regeln, wann Pfefferspray eingesetzt werden darf, und dem ausdr\u00fccklichen Verbot, Pfefferspray in einem geschlossenen Raum einzusetzen; das Recht Gefangener, die Pfefferspray ausgesetzt waren, auf sofortigen Zugang zu einem Arzt und das Angebot von Hilfsma\u00dfnahmen; Informationen \u00fcber die Qualifizierung, die Ausbildung und die Fachkenntnisse der Personen, die Pfefferspray einsetzen d\u00fcrfen, und angemessene Berichts- und Untersuchungspflichten \u00fcber den Einsatz von Pfefferspray (\u2026)\u2018 (s. u.a. CPT\/Inf [2009]8).\u201c<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/p>\n<p>Ganz offensichtlich wurde es bislang in Deutschland vers\u00e4umt, solche Richtlinien zu erlassen.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Der Einsatz von Pfefferspray durch die deutsche Polizei ist vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Verwendung auch gr\u00f6\u00dferer Mengen und nicht nur zur direkten Selbstverteidigung, sondern vor allem f\u00fcr taktische Zwecke (Aufl\u00f6sen einer Menschenmenge; Freimachen eines Zugangs) von der Polizei intensiver empirisch zu untersuchen. Dazu sind entsprechende Meldungen von Pfefferspray-Eins\u00e4tzen bei den Innenministerien zu sammeln. Die Innenminister des Bundes und der L\u00e4nder sollten Richtlinien erlassen und bekannt geben, in denen die Anwendung von Pfefferspray eindeutig geregelt wird und sich dabei an den Empfehlungen des CPT (s.o.) orientieren. In der Polizeiausbildung muss darauf geachtet werden, nicht nur auf die einsatztaktischen Risiken und Nebenwirkungen des Einsatzes von Pfefferspray hinzuweisen (dazu geh\u00f6ren Panikreaktionen, unvorhergesehene Aggressionen, Fluchtverhalten), sondern vor allem auch die gesundheitlichen Folgen st\u00e4rker in den Fokus zu nehmen. Die oftmals verharmlosende Darstellung muss aufgegeben werden, um PolizeibeamtInnen (\u00e4hnlich wie bei dem \u201elagebedingten Erstickungstod\u201c, der ebenfalls jahrelang untersch\u00e4tzt wurde) f\u00fcr m\u00f6gliche Folgen zu sensibilisieren. Die m\u00f6glicherweise vorhandene Zur\u00fcckhaltung, um den PolizeibeamtInnen kein \u201eschlechtes Gewissen\u201c zu machen oder gegebenenfalls ein vors\u00e4tzliches Handeln (s.o.) auszuschlie\u00dfen, ist aufzugeben. Rechtlich ist der Einsatz von Pfefferspray als gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung zu werten, die nur in absoluten Ausnahmef\u00e4llen (Selbstverteidigung, kein anderes geeignetes Mittel verf\u00fcgbar) gerechtfertigt sein kann.<\/p>\n<h5><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. <a href=\"http:\/\/rot-weisse-hilfe.de\/?p=169\">http:\/\/rot-weisse-hilfe.de\/?p=169<\/a><\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 vgl. LT NRW-Drs. 16\/8851 v. 5.6.2015, S. 3f.<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Zentrale Informationsstelle Sporteins\u00e4tze: Jahresbericht Fu\u00dfball Saison 2014\/15, D\u00fcsseldorf 2015, S. 17. Die genaue Aufteilung sieht wie folgt aus: Verletzt wurden durch Pfeffersprayeinsatz der Landespolizeien 30 PolizeibeamtInnen, 47 St\u00f6rerInnen, 12 Unbeteiligte und 20 OrdnerInnen; bei Eins\u00e4tzen der Bundespolizei wurden 9 PolizeibeamtInnen, 58 St\u00f6rerInnen und keine Unbeteiligte verletzt. Angaben zu verletzten Ordnern gibt es hier nicht. (<a href=\"http:\/\/www.polizei.nrw.de\/media\/Dokumente\/ZIS_Jahresbericht_2014_15.pdf\">www.polizei.nrw.de\/media\/Dokumente\/ZIS_Jahresbericht_2014_15.pdf<\/a>)<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 vgl. dazu auch ntv v. 31.10.2014, <a href=\"http:\/\/www.n-tv.de\/sport\/fussball\/Was-hinter-dem-Randale-Report-steckt-article13834476.html\">www.n-tv.de\/sport\/fussball\/Was-hinter-dem-Randale-Report-steckt-article13834476.html<\/a><\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 s. Newsletter Polizeiwissenschaft Nr. 184, April 2015, Bericht Nr. 11 (www.polizei-newsletter.de)<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 LT NRW-Drs. 16\/8851 v. 5.6.2015, S. 2<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 BT, Wissenschaftliche Dienste: Aktueller Begriff: \u201ePfefferspray\u201c \u2013 Wirkung und gesundheitliche Gefahren, Nr. 83\/10 v. 24.10.2010, S. 2 (<a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/blob\/191580\/ 825a5997105f8aede09106fe71b92bce\/pfefferspray-data.pdf\">www.bundestag.de\/blob\/191580\/ 825a5997105f8aede09106fe71b92bce\/pfefferspray-data.pdf<\/a>)<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 vgl. LT NRW-Drs. 16\/8851 v. 5.6.2015, S. 3<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 vgl. <a href=\"http:\/\/motherboard.vice.com\/de\/read\/indien-laesst-erstmals-drohnen-das-reizgas-auf-demos-verspruehen#\">http:\/\/motherboard.vice.com\/de\/read\/indien-laesst-erstmals-drohnen-das-reizgas-auf-demos-verspruehen#<\/a><\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 BT-Wissenschaftliche Dienste a.a.O. (Fn. 8)<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 LT NRW-Drs. 16\/8851 v. 5.6.2015, S. 2<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.derwesten.de\/staedte\/dortmund\/pfefferspray-kommt-in-verruf-id3152508.html\">www.derwesten.de\/staedte\/dortmund\/pfefferspray-kommt-in-verruf-id3152508.html<\/a>; s. dazu auch die LT-NRW Drs. 15\/83 v. 17.8.2010<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 s. Bericht des Menschenrechtsbeirats des \u00d6sterreichischen Innenministeriums von 2004, <a href=\"http:\/\/www.bmi.gv.at\/cms\/BMI_MRB\/mrb\/berichte\/files\/2004_fixierungsmethoden.pdf\">www.bmi.gv.at\/cms\/BMI_MRB\/mrb\/berichte\/files\/2004_fixierungsmethoden.pdf<\/a><\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00a0 vgl. zwei F\u00e4lle von 2014: aus Bayern, S\u00fcddeutsche Zeitung online v. 15.10.2014, bzw. aus Hessen, Hinterl\u00e4nder Zeitung v. 23.4.2014 (<a href=\"http:\/\/www.mittelhessen.de\/lokales\/region-marburg-biedenkopf_artikel,-Ist-Fixierung-schuld-am-Tod-_arid,268505.html\">www.mittelhessen.de\/lokales\/region-marburg-biedenkopf_artikel,-Ist-Fixierung-schuld-am-Tod-_arid,268505.html<\/a>)<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u00a0 <a href=\"http:\/\/de.scribd.com\/doc\/98447918\/Pepper-Spray-Update-More-Fatalities-More-Questions\">http:\/\/de.scribd.com\/doc\/98447918\/Pepper-Spray-Update-More-Fatalities-More-Questions<\/a><\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> \u00a0 Der Spiegel Nr. 53 v. 28.12.2009; <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/spiegel\/print\/d-68425662.html\">www.spiegel.de\/spiegel\/print\/d-68425662.html<\/a><\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> \u00a0 <a href=\"https:\/\/www.polizei.nrw.de\/essen\/artikel__7828.html\">www.polizei.nrw.de\/essen\/artikel__7828.html<\/a><\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> \u00a0 Jesse, B.: Das Pfefferspray als allt\u00e4gliches gef\u00e4hrliches Werkzeug. in: Neue Zeitschrift f\u00fcr Strafrecht (NStZ) 2009, H. 7, S.\u00a0364-371<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> \u00a0 Interessanterweise erw\u00e4hnt der Erlass des Innenministeriums NRW von 2012 (Ministerialblatt NRW 2012, S. 127 ff.), der sich mit dem Einsatztraining der Polizei besch\u00e4ftigt, den Pfeffersprayeinsatz nicht, ganz im Gegensatz zu \u201eEingriffstechniken\/Ein\u00adsatz\u00admehr\u00adzweckstock-Ausziehbar (EMS-A)\u201c und \u201eSchie\u00dfen\/Nichtschie\u00dfen\u201c.<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/1-mai-in-berlin-polizist-nach-pfefferspray-einsatz-angezeigt-a-967589.html\">Spiegel-online v. 5.5.2014<\/a><\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/Prozess-gegen-Polizisten\/!5015145\/\">\u00a0 <\/a>taz v.25.3.2015 (<a href=\"http:\/\/www.taz.de\/Prozess-gegen-Polizisten\/!5015145\/\">www.taz.de\/Prozess-gegen-Polizisten\/!5015145<\/a>)<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> \u00a0 Dieses Urteil wurde nicht ver\u00f6ffentlicht. Der Entscheidung des VG D\u00fcsseldorf (Urteil v. 25.8.2011 &#8211; 35 K 7288\/09.O) l\u00e4sst sich folgendes entnehmen: \u201eDurch Urteil des Amtsgerichts H vom 14. August 2007 wurde der Beklagte wegen gemeinschaftlich versuchter Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die Berufungen des Beklagten und der Staatsanwaltschaft wurden mit Urteil des Landgerichts B vom 28. Februar 2008 verworfen. Die dagegen eingelegte Revision nahm der Beklagte am 26. Mai 2008 zur\u00fcck.\u201c<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> \u00a0 Beschluss v. 7.11.2014, Az. 2 B 45\/14<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> \u00a0 VG Wiesbaden: Urteil v. 27.9.2012 &#8211; 28 K 389\/11.WI.D<\/h5>\n<h5><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> \u00a0 EGMR (II. Sektion): Urt. v. 10. 4. 2012 \u2013 9829\/07: Ali G\u00fcnes\/T\u00fcrkei (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=9829\/07\">https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=9829\/07<\/a>)<\/h5>\n<h3>Bild:\u00a0Polizeiprotest <span style=\"text-decoration: underline\">f\u00fcr<\/span>\u00a0den Einsatz von\u00a0Pfefferspray\u00a02013 in Berlin (Christian Ditsch).<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Thomas Feltes Beim Einsatz des im Fachjargon als \u201epolizeilicher Reizstoff\u201c be\u00adzeichneten Sprays als Hilfsmittel<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11508,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,115],"tags":[366,429,643,1010,1065,1112],"class_list":["post-11833","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-110","tag-capsaicin","tag-demonstrationen","tag-fussball","tag-nrw","tag-pfefferspray","tag-polizeigewalt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11833","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=11833"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/11833\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/11508"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=11833"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=11833"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=11833"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}