{"id":11902,"date":"2016-09-06T07:24:23","date_gmt":"2016-09-06T07:24:23","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=11902"},"modified":"2016-09-06T07:24:23","modified_gmt":"2016-09-06T07:24:23","slug":"chronologie-67","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=11902","title":{"rendered":"Chronologie 1. Halbjahr 2016"},"content":{"rendered":"<h3>zusammengestellt von Otto Diederichs<\/h3>\n<p><strong>Januar 2016<\/strong><\/p>\n<p>1. Januar: <strong>Deutscher Chef bei INTCEN:<\/strong> Der bisherige BND-Agent Gerhard Conrad wird neuer Koordinator des \u201eIntelligence Analysis and Situation Centre\u201c (INTCEN) bei der EU in Br\u00fcssel. INTCENT mit seinen 70 Mitarbeitern soll die Erkenntnisse der einzelnen EU-Geheimdienste zusammenf\u00fchren und den Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienst beraten.<\/p>\n<p>2. Januar: <strong>Rockerkriminalit\u00e4t:<\/strong> In Hamburg wird ein Rocker der Gruppe \u201eMongols\u201c durch Messerstiche schwer verletzt aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht. Ebenfalls in Hamburg werden am 4. Januar zwei Rocker, die unter dem Verdacht festgenommen worden waren, am 28. Dezember ein Mitglied der \u201eMongols\u201c angegriffen und durch Sch\u00fcsse schwer verletzt zu haben, wieder freigelassen. Nach weiteren f\u00fcnf Personen wird noch gefahndet. Am 8. Januar verurteilt das Landgericht (LG) Kiel einen \u201eHells Angel\u201c zu viereinhalb Jahren Haft. Er hatte vor sieben Jahren den \u00dcberfall auf einen Mann einer verfeindeten Gang in Auftrag gegeben, bei dem dieser angeschossen und schwer verletzt wurde. <!--more-->Am 12. Januar werden in Hamburg drei Rocker unter dem Verdacht festgenommen, Anfang Januar ein \u201eMongols\u201c-Mitglied durch Messerstiche schwer verletzt zu haben. Im Prozess gegen einen Rocker der \u201eBandidos\u201c und ehemaligen V-Mann des Landeskriminalamts (LKA) Bayern verdichten sich am 2. Februar die Hinweise, dass der Mann 2011 von seinem V-Mann-F\u00fchrer vor Ermittlungen wegen Drogenhandels gewarnt wurde. In sieben Bundesl\u00e4ndern sowie in \u00d6sterreich durchsuchen am 23. Februar Polizeibeamte zeitgleich die Wohnungen von Mitgliedern der \u201eHells Angels\u201c. Dabei werden u.a. gr\u00f6\u00dfere Drogenmengen gefunden; gegen einen Rocker wird zudem ein Haftbefehl vollstreckt. Am 10. M\u00e4rz verbietet das rheinland-pf\u00e4lzische Innenministerium den Ableger der \u201eHells Angels\u201c in Neuwied. Nach Durchsuchungen in mehreren nordrhein-westf\u00e4lischen St\u00e4dten nimmt die K\u00f6lner Polizei am 16. M\u00e4rz neun \u201eHells Angels\u201c fest. Sie sollen an mehreren Schie\u00dfereien beteiligt gewesen sein, bei denen es drei Verletzte und einen Toten gegeben hat. Aus Mangel an Beweisen spricht das LG Berlin am 21. M\u00e4rz drei \u201eHells Angels\u201c, die im September 2013 einen T\u00fcrsteher erschossen haben sollen, vom Vorwurf des Mordes frei. Am 23. M\u00e4rz verurteilt das LG Schweinfurt (Bayern) einen Rocker aus NRW wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zu einer viereinhalbj\u00e4hrigen Haftstrafe. Er hatte aus Rache einen anderen Rocker arbeitsunf\u00e4hig gepr\u00fcgelt und ihm ein Fingerglied abgeschnitten. Im baden-w\u00fcrttembergischen Heidenheim kommt es am 7. April zu einer Schie\u00dferei zwischen zwei rivalisierenden Rockergruppen, bei der zwei M\u00e4nner lebensgef\u00e4hrlich verletzt werden. Drei Personen werden festgenommen. Am 13. April durchsuchen Polizei, Zoll und Steuerfahndung mit rund 900 BeamtInnen eines der gr\u00f6\u00dften Berliner Bordelle. Sechs Personen, darunter vier Frauen werden verhaftet und Verm\u00f6genswerte in H\u00f6he von 6,4 Mio. Euro beschlagnahmt. Das Bordell soll u.a. von Rockern der \u201eHells Angels\u201c mit Frauen beliefert worden sein. Am 18. April spricht das LG Bayreuth sechs Rocker vom Vorwurf der K\u00f6rperverletzung und des versuchten Mordes frei, da ihnen die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Sie sollten im Herbst 2010 den Chef einer rivalisierenden Gruppe \u00fcberfallen und schwer verletzt haben. Durch Presseberichte wird am 19. April bekannt, dass der Rockerclub \u201eHells Angels MC Bonn\u201c gegen das im M\u00e4rz erlassene Vereinsverbot Klage eingereicht hat. Am 5. Mai kommt es in der Innenstadt von Frankfurt\/M. zu einer Schie\u00dferei bei der zwei Rocker lebensgef\u00e4hrlich verletzt werden; am 12. Mai wird ein Tatverd\u00e4chtiger in Rum\u00e4nien festgenommen. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern f\u00fchrt die Polizei am 24. Mai eine Razzia gegen zehn Personen durch, die im Verdacht stehen, die 2013 verbotenen \u201eHells Angels MC Oder City\u201c weiterbetrieben zu haben. Im Hamburger Rocker-Milieu werden am 16. Juni ein Ex-Mitglied der \u201eMongols\u201c und zwei weitere Personen durch Sch\u00fcsse z.T. schwer verletzt; der Verd\u00e4chtige ist fl\u00fcchtig. Um eine mutma\u00dfliche Massenschl\u00e4gerei zu verhindern verweist die Polizei in Frankfurt\/M. am 21. Juni insgesamt 50 Rocker aus der Stadt. Bei einem Streit zwischen verfeindeten Rockergruppen schie\u00dfen am 25. Juni in Leipzig \u201eHells Angels\u201c auf Mitglieder der \u201eUnited Tribunes\u201c. Ein Mann wird get\u00f6tet, drei verletzt. 15 M\u00e4nner werden festgenommen, ein Verd\u00e4chtiger wird dem Haftrichter vorgef\u00fchrt und am 28. Juni ein zweiter Verd\u00e4chtiger festgenommen.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11917\" src=\"https:\/\/www.cilip.de\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160808-Berlin-Christian-Ditsch.png\" alt=\"20160808 Berlin Christian Ditsch\" width=\"639\" height=\"429\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160808-Berlin-Christian-Ditsch.png 639w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160808-Berlin-Christian-Ditsch-300x201.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 639px) 100vw, 639px\" \/><\/p>\n<p><strong>Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Fl\u00fcchtlingsheime:<\/strong> In den fr\u00fchen Morgenstunden des 4. Januar werden auf eine Fl\u00fcchtlingsunterkunft im hessischen Dreieich mehrere scharfe Sch\u00fcsse abgefeuert. Ein schlafender Bewohner wird dabei leicht verletzt. In der Nacht zum 9. Januar wird in Ascheberg (NRW) vor einem Fl\u00fcchtlingsheim ein Brandsatz gez\u00fcndet; in Schmitten (Hessen) wird eine Unterkunft mit Farbkugeln beschossen. Am 13. Januar erhebt die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover Anklage gegen zwei M\u00e4nner und eine Frau, die Ende August 2015 einen Brandanschlag auf eine Fl\u00fcchtlingswohnung im nieders\u00e4chsischen Salzhemmendorf ver\u00fcbt hatten; die Angeklagten sind gest\u00e4ndig. Am 14. Januar gibt das BKA bekannt, dass laut seiner Z\u00e4hlung 2015 insgesamt 924 Angriffe auf Asylbewerberunterk\u00fcnfte ver\u00fcbt wurden; davon 76 vollendete und 11 versuchte Brandstiftungen. In Marl (NRW) wird am 21. Januar eine geplante Fl\u00fcchtlingsunterkunft angez\u00fcndet; bereits am Vortag war das Haus mit Nazi-Parolen beschmiert worden. In Barsinghausen (Niedersachsen) wird am 23. Januar ein Anschlag auf eine im Bau befindliche Asylunterkunft ver\u00fcbt. Bei den L\u00f6scharbeiten entdeckt die Feuerwehr mehrere ge\u00f6ffnete Gasflaschen. In Bismark (Sachsen-Anhalt) werden am gleichen Tag in einem noch unbewohnten Fl\u00fcchtlingsheim etliche Wasserh\u00e4hne aufgedreht; es entsteht erheblicher Sachschaden. In Grimma (Sachsen) werden am 29. Januar Steine auf eine Unterkunft geworfen. Am 30. Januar kommt es gleich in zwei s\u00e4chsischen St\u00e4dten zu Anschl\u00e4gen: In Chemnitz werden Steine auf ein Asylheim geworfen; in Leipzig wird in einer Unterkunft eine brennbare Fl\u00fcssigkeit ausgesch\u00fcttet, die jedoch von selbst erlischt; auf ein anderes Leipziger Heim wird ein selbstgebauter Sprengk\u00f6rper geworfen, der jedoch nicht z\u00fcndet. Am 5. Februar erhebt die StA Dresden Anklage gegen zwei M\u00e4nner, die im Juni und August 2015 in Mei\u00dfen geplante Fl\u00fcchtlingsheime angez\u00fcndet, bzw. geflutet hatten. In Kaufbeuren (Baden-W\u00fcrttemberg) wird am 7. Februar der Dachstuhl einer geplanten Fl\u00fcchtlingsunterkunft angez\u00fcndet und brennt komplett aus. Am 10. Februar beginnt vor dem Landgericht (LG) Hannover der Prozess gegen die drei T\u00e4ter von Salzhemmendorf. Sie erkl\u00e4ren zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen zu sein; fremdenfeindliche Motive bestreiten sie. Die meisten Attacken fanden 2015 in Nordrhein-Westfalen statt (219), gefolgt von Sachsen (109); dies wird am 12. Februar bekannt. Die StA Hagen erl\u00e4sst am 16. Februar Haftbefehl wegen versuchten Mordes in sieben F\u00e4llen gegen zwei M\u00e4nner, die im Oktober 2015 ein bewohntes Fl\u00fcchtlingsheim in Altena (NRW) angez\u00fcndet hatten. Vor dem Rostocker LG legen zwei Angeklagte, denen vorgeworfen wird im Oktober 2014 einen Brandanschlag auf ein Fl\u00fcchtlingsheim in Gro\u00df L\u00fcsewitz (Mecklenburg-Vorpommern) ver\u00fcbt zu haben, am 17. Februar ein Gest\u00e4ndnis ab. Eine ebenfalls am 17. Februar bekannt gewordene vertrauliche Lage\u00fcbersicht des BKA beziffert die Zahl der Angriffe auf Unterk\u00fcnfte f\u00fcr das Jahr 2015 auf 1.027 Taten. Am 18. Februar blockieren in Clausnitz (Sachsen) rund 100 Personen die Zufahrt zu einer neuen Asylunterkunft und verhindert so gr\u00f6lend die Ankunft eines Fl\u00fcchtlingsbusses f\u00fcr circa zweieinhalb Stunden. Der Leiter der Unterkunft ist Mitglied der Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD) und kannte als einer von wenigen die Ankunftszeit des Busses. Im s\u00e4chsischen Nauen brennt in der Nacht zum 21. Februar der Dachstuhl eines vorbereiteten Asylheimes komplett aus, da die L\u00f6scharbeiten massiv durch Asylgegner behindert werden, die dabei zum Teil ihrer \u201eunverhohlenen Freude\u201c Ausdruck verleihen. Am 22. Februar gibt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannt, dass seit Anfang des Jahres bereits 118 Straftaten gegen Asylheime begangen wurden, darunter 17 Brandanschl\u00e4ge. Nach BMI-Z\u00e4hlung wurden 2015 insgesamt 924 Straftaten gegen Unterk\u00fcnfte begangen (2014: 199); davon 87 versuchte oder vollendete Brandstiftungen. Zum wiederholten Male wird am 27. Februar die Asylunterkunft in Gr\u00e4fenhainichen angegriffen und diesmal scharf beschossen; verletzt wird niemand. Bereits zum vierten Mal wird am 28. Februar eine geplante Fl\u00fcchtlingsunterkunft in Kirchhundem (NRW) angegriffen und angez\u00fcndet. Am 1. M\u00e4rz nimmt die Polizei in Nauen (Brandenburg) den \u00f6rtlichen Kreistagsabgeordneten der NPD und einen zweiten Mann unter dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung fest; nach weiteren Personen wird gefahndet. Sie werden f\u00fcr mehrere Anschl\u00e4ge auf Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte verantwortlich gemacht. Am 21. M\u00e4rz nimmt die Polizei einen weiteren aktiven Neo-Nazi fest, er gibt seine Beteiligung an der Brandstiftung im August 2015 zu. Es wird Haftbefehl erlassen. Auf ein Mehrfamilienhaus in Schleswig, in dem auch eine syrische Fl\u00fcchtlingsfamilie lebt, wird am 3. M\u00e4rz ein Brandanschlag ver\u00fcbt, der jedoch von den BewohnerInnen gel\u00f6scht werden kann. Vor einem Fl\u00fcchtlingsheim in Eisenach (Th\u00fcringen) wird am 3. M\u00e4rz eine, mit einem Hakenkreuz markierte Rohrbombe gez\u00fcndet; verletzt wird niemand. Ebenfalls am 3. M\u00e4rz greift in T\u00f6ging (Bayern) eine mit Steinen und Kn\u00fcppeln bewaffnete Gruppe von acht Jugendlichen eine Unterkunft f\u00fcr minderj\u00e4hrige Fl\u00fcchtlinge an und fordert sie zum Kampf. Gegen die Angreifer wird wegen Landfriedensbruch und versuchter gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung ermittelt. In der Nacht zum 5. M\u00e4rz werfen drei Jugendliche Molotowcocktails auf ein im Bau befindliches Fl\u00fcchtlingsheim in Milbertshofen (Bayern), die jedoch nicht explodieren; die drei k\u00f6nnen festgenommen werden. Am 7. M\u00e4rz verurteilt das LG Rostock zwei M\u00e4nner, die im Oktober 2015 Brands\u00e4tze auf eine Asylunterkunft in Gro\u00df-L\u00fcsewitz (Mecklenburg-Vorpommern) geworfen hatten, wegen versuchter schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes zu je f\u00fcnf Jahren Haft. In M\u00fcnchen kann am 11. M\u00e4rz ein Brandanschlag auf eine fast bezugsfertige Unterkunft verhindert werden. Das LG Hannover verurteilt am 17. M\u00e4rz zwei M\u00e4nner und eine Frau, die im August 2015 Brands\u00e4tze in Fl\u00fcchtlingsheim in Salzhemmendorf (Niedersachsen) geworfen hatten, wegen versuchter schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren. Im Hamburger Nobelstadtteil Blankenese behindern AnwohnerInnen mit Rechtsmitteln, Blockaden und Sabotageaktionen massiv den Bau einer Unterkunft. Am 19. April nimmt die Polizei einen Tatverd\u00e4chtigen fest, der im Januar auf das Asylheim im hessischen Dreieich geschossen hatte. Auf ein Fl\u00fcchtlingsheim in Chemnitz wird am 19. April ein Brandanschlag ver\u00fcbt. Das Feuer kann schnell gel\u00f6scht werden, verletzt wird niemand. In der Nacht zum 24. April p\u00f6belt in Berlin eine Gruppe Jugendlicher vor einer Unterkunft und wirft eine Fensterscheibe ein. Am 26. April beginnt vor dem LG Dresden der Prozess gegen die Brandstifter von Mei\u00dfen; beide M\u00e4nner legen Teilgest\u00e4ndnisse ab. Vor dem Amtsgericht (AG) Frankfurt\/M. beginnt der Prozess gegen einen Mann der mit einer Gaspistole mehrfach auf eine Asylunterkunft in Hofheim geschossen hatte. Um Mitternacht des 6. Mai marschieren vor der Unterkunft in L\u00f6cknitz (Mecklenburg-Vorpommern) acht Personen in Ku-Klux-Klan-Umh\u00e4ngen und mit Fackeln auf. Der Staatsschutz ermittelt. Im Jahr 2015 gab es bundesweit insgesamt 1.047 Angriffe auf Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte (130 Sachbesch\u00e4digungen, 38 Brandstiftungen, 23 K\u00f6rperverletzungen, 2 Mordversuche, 1 versuchter Totschlag, 1 Sprengstoffexplosion). Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums vom 9. Mai auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Am 17. Mai wird ein zweiter Tatverd\u00e4chtiger f\u00fcr die Sch\u00fcsse auf das Asylheim in Dreieich festgenommen. Auf eine Fl\u00fcchtlingsunterkunft in Zwickau (Sachsen) wird am 22. Mai ein Brandanschlag ver\u00fcbt; ein Bewohner wird leicht verletzt. Am 31. Mai beginnt in Hagen der Prozess gegen einen Feuerwehrmann, der im Oktober 2015 den Dachstuhl einer Fl\u00fcchtlingsunterkunft in Altena angez\u00fcndet hatte; der Mann ist gest\u00e4ndig. Ebenfalls am 31. Mai verurteilt das LG Zwickau (Sachsen) drei M\u00e4nner, die im November 2015 ein Asylheim in Crimmitschau mit Brands\u00e4tzen attackiert hatten, zu mehrj\u00e4hrigen Haftstrafen. Am 7. Juni erl\u00e4sst das AG Freiberg Strafbefehle gegen vier Beteiligte an der Blockade der Asylunterkunft Clausnitz Strafbefehle wegen N\u00f6tigung und Beleidigung. Im nieders\u00e4chsischen Lingen schie\u00dft am 13. Juni ein Mann aus seiner Wohnung heraus mit einem Luftgewehr auf ein Fl\u00fcchtlingsheim. Ein Kind und ein Jugendlicher werden leicht verletzt. Das LG Gera verurteilt am 20. Juni einen Mann, der im Dezember 2015 einen Brandanschlag auf ein Asylheim im th\u00fcringischen Altenburg ver\u00fcbt hatte, zu dreieinhalb Jahren Haft. Laut BKA-Erkl\u00e4rung vom 20. Juni kam es seit Jahresbeginn in Deutschland zu insgesamt 51 Brandanschl\u00e4gen auf Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte.<\/p>\n<p><strong>Rechtsradikale Angriffe auf Fl\u00fcchtlinge<\/strong>: In Lohfelden bei Kassel sticht ein Radfahrer am 6. Januar im Vorbeifahren einen Asylbewerber nieder. Der Mann muss notoperiert werden. Am 10. Januar greift in K\u00f6ln eine Gruppe von etwa 20 Personen sechs Pakistaner an und verletzt zwei von ihnen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden m\u00fcssen; wenig sp\u00e4ter wird ein Syrer von f\u00fcnf Personen angegriffen und leicht verletzt. In Jena (Th\u00fcringen) werden am 14. Januar zwei Asylbewerber vor ihrer Unterkunft angegriffen und im Gesicht verletzt. In einem Berliner Supermarkt beleidigt ein Mann zwei Kenianerinnen und bedroht sie mit einer Gaspistole. Die Polizei kann ihn festnehmen. Ebenfalls in Berlin werden am 16. Januar zwei M\u00e4nner aus Kamerun rassistisch beleidigt und angegriffen; sie werden leichtverletzt. Die Polizei kann drei Tatverd\u00e4chtige festnehmen. Am 17. Januar greift ein Mann im s\u00e4chsischen Altenberg zwei Afghanen an und verletzt sie leicht; anschlie\u00dfend fl\u00fcchtet er mit einem Hitlergru\u00df. In zweiter Instanz verurteilt das LG Erfurt am 21. Januar einen 25-J\u00e4hrigen zu einer zweij\u00e4hrigen Bew\u00e4hrungsstrafe. Er hatte im Juli 2012 aus einer Gruppe in Nazi-T-Shirts heraus und unter rechtsradikalen Parolen mehrere Personen zum Teil schwer verletzt. In Zeithain (Sachsen) greifen am 25. Januar mehrere mit Baseballschl\u00e4gern und einem Samurai-Schwert Bewaffnete Asylbewerber in einem Imbiss an; einer der M\u00e4nner wird verletzt. In einer am 17. Februar bekannt gewordenen vertraulichen Lage\u00fcbersicht des BKA wird die Zahl der Angriffe auf Asylbewerber im Jahr 2015 mit drei versuchten Mord- und Totschlagsdelikten und 48 gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzungen angegeben. Am 19. Februar beginnt vor dem AG Arnsberg der Prozess gegen f\u00fcnf M\u00e4nner wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung und anderer Delikte. Sie sollen vor einem Jahr drei Asylbewerber angegriffen und einen von ihnen in die Bewusstlosigkeit gepr\u00fcgelt haben. Laut einer Presseerkl\u00e4rung vom 29. Februar hat die s\u00e4chsische Opferberatung f\u00fcr Betroffnene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt 2015 insgesamt 477 Angriffe in dem Bundesland registriert. Davon seien 285 rassistisch motiviert gewesen. 74 wurden auf Asylunterk\u00fcnfteoder im Umfeld davon ver\u00fcbt. In der schleswig-holsteinischen Gemeinde Timmendorfer Strand greift ein Betrunkener am 15. M\u00e4rz einen Libanesen, den er f\u00fcr einen Fl\u00fcchtling h\u00e4lt, mit einem Messer an und verletzt ihn leicht am Hals. Unabh\u00e4ngig voneinander kommt es in Berlin am 19. M\u00e4rz zu zwei fremdenfeindlichen \u00dcbergriffen: Auf einem U-Bahnhof spr\u00fcht ein Mann einem Pal\u00e4stinenser Pfefferspray ins Gesicht und tritt auf ihn ein; an einer Stra\u00dfenbahnhaltestelle wird ein jugendlicher Syrer angespuckt und beschimpft, anschlie\u00dfend gie\u00dft ihm der Angreifer unter Zeigen des Hitlergru\u00dfes Alkohol \u00fcber den Kopf. Am 23. M\u00e4rz bedroht in Berlin ein Mann drei Fl\u00fcchtlinge mit einer Schusswaffe; er kann unerkannt entkommen. In Hessen kam es 2015 zu insgesamt 67 \u00dcbergriffen auf Fl\u00fcchtlinge und Fl\u00fcchtlingsheime (2014: 7), davon wurden 42 als rechtsmotiviert eingestuft. Diese Zahlen gibt das hessische Innenministerium am 4. Mai bekannt. Am 6. Mai verurteilt das AG Dippoldswalde (Sachsen) einen Mann, der in Nazi-Outfit im Januar zwei Afghanen angegriffen und verletzt hatte, zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Am 21. Mai schlagen im s\u00e4chsischen Arnsdorf drei Mitglieder einer B\u00fcrgerwehr einen psychisch kranken Iraker wegen des Verdachts des Ladendiebstahls und fesseln ihn an einen Baum. Unter \u201eSieg-Heil\u201c-Rufen greift am 22. Mai in Berlin ein betrunkener Rechtsradikaler einen Mann aus Guinea an, der Angreifer kann festgenommen werden. In Frankfurt\/O. (Brandenburg) greifen am 23. Mai mehrere M\u00e4nner vier Asylbewerber an, dabei werden sie von Passanten angefeuert. Die T\u00e4ter k\u00f6nnen festgenommen werden. Am 1. Juni ger\u00e4t in Berlin ein Bauarbeiter mit einem Wohnheimbewohner in Streit und greift ihn mit einem Beil an. Der Mann kann festgenommen werden. Ein Jugendsch\u00f6ffengericht in Jena (Th\u00fcringen) verurteilt am 9. Juni drei junge M\u00e4nner wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zu l\u00e4ngeren Jugendstrafen; sie hatten im Juni 2015 indische Studenten brutal \u00fcberfallen. Am 10. Juni verurteilt ebenfalls ein Jugendsch\u00f6ffengericht in Heinsberg (NRW) vier junge M\u00e4nner nach einem \u00dcberfall auf Fl\u00fcchtlinge wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung und Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole zu Haftstrafen; sie werden jedoch vorerst ausgesetzt. In Berlin werfen am 14. Juni Unbekannte \u201eharte Gegenst\u00e4nde\u201c auf eine \u201eBegegnungsst\u00e4tte f\u00fcr Gefl\u00fcchtete und Anwohner\u201c.<\/p>\n<p>7. Januar: <strong>Sicherungsverwahrung gebilligt: <\/strong>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) verwirft die Beschwerde eines Sexualstraft\u00e4ters und billigt damit die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung f\u00fcr psychisch kranke Gewaltt\u00e4ter in Altf\u00e4llen. Er best\u00e4tigt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2013 (Beschwerde-Nr.: 23279\/149).<\/p>\n<p><strong>Rechtsradikale Polizisten:<\/strong> Die Staatsanwaltschaft Hannover gibt bekannt, dass die Vorw\u00fcrfe gegen einen Beamten der Bundespolizei (BPol), der 2014 am Hauptbahnhof in Hannover zwei Fl\u00fcchtlinge misshandelt haben soll, \u201esehr schwer nachzuweisen\u201c seien. Gegen zwei seiner Kollegen werde jedoch weiter ermittelt. Sie sollen zudem fremdenfeindliche Kommentare im Internet verbreitet haben. Am 14. Januar best\u00e4tigt das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg die Suspendierung eines bayerischen Polizeisch\u00fclers, der seinen Kollegen Hitler-Bilder aufs Handy geschickt hatte. Durch Presseberichte wird am 23. Januar bekannt, dass die L\u00fcbecker StA gegen einen Hamburger Polizeibeamten ermittelt, in dessen Wohnung ein umfangreiches Waffenlager und Nazi-Devotionalien gefunden wurden; der Mann wird in den Innendienst versetzt. Bei einer AfD-Demonstration in Jena (Th\u00fcringen) am 9. M\u00e4rz wird hinter der Windschutzscheibe eines eingesetzten Polizeifahrzeugs eine aktuelle Ausgabe des rechten Wochenmagazins \u201eCompact\u201c entdeckt. Zwei Beamte werden am n\u00e4chsten Tag versetzt, gegen sie werden Disziplinarverfahren eingeleitet. Nach rund einem Jahr stellt die StA Hannover am 5. April das Ermittlungsverfahren gegen einen BPol-Beamten ein, der einen Fl\u00fcchtling misshandelt und gedem\u00fctigt haben soll und davon Handy-Fotos an Kollegen verschickt hatte, die ihn daraufhin anzeigten. Der Beamte habe sich laut StA lediglich br\u00fcsten wollen. Die Ermittlungen wegen Besitz von Kinderpornografie und Verst\u00f6\u00dfen gegen das Waffenrecht dauern an. Gegen drei Beamte der Berliner Polizei wird wegen \u201erechts motivierter Handlungen\u201c disziplinarisch ermittelt. Dies geht aus der Antwort des Senates auf eine Anfrage der Linksfraktion vom 17. Juni hervor.<\/p>\n<p>8. Januar: <strong>Rechtsradikale Straftaten: <\/strong>Bis einschlie\u00dflich November 2015 z\u00e4hlte die Polizei insgesamt 12.650 rechtsmotivierte Straftaten, darunter 846 Gewaltdelikte. 637 Menschen wurden dabei verletzt. 6.615 Tatverd\u00e4chtige konnten ermittelt werden, festgenommen wurden jedoch nur 183. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Gr\u00fcnen mitteilt, wurden bis Mitte September 2015 mehr als 450 Haftbefehle gegen 372 rechte Straft\u00e4ter nicht vollstreckt oder konnten nicht vollstreckt werden, weil die Personen untergetaucht sind. Dies wird am 10. Januar bekannt. Am 20. Januar gibt die s\u00e4chsische Polizei bekannt, dass sie 2015 in insgesamt 242 rechtsradikal motivierten Straftaten Ermittlungsverfahren gef\u00fchrt habe; ein Drittel mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Angriffe auf Asylunterk\u00fcnfte sei von 27 auf 66 gestiegen. Durch Presseberichte unter Berufung auf Sicherheitsbeh\u00f6rden wird die Gesamtzahl rechtsextremistischer Straftaten f\u00fcr 2015 am 25. Januar auf bundesweit 12.650 beziffert; eine neuerliche Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergibt am 11. Februar eine Zahl von 13.846. Im ersten Vierteljahr kam es in Brandenburg zu 18 rassistisch motivierten Angriffen auf Menschen. Dies teilt das dortige Innenministerium am 30. Mai auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Am 31. Mai wird in einem Berliner Einkaufscenter eine verschleierte Frau von einem Unbekannten fremdenfeindlich beschimpft. Unter fremdenfeindlichen Rufen schie\u00dft ein Mann am 13. Juni in Stuttgart mit einer Schreckschusswaffe aus einem Auto heraus auf einen dunkelh\u00e4utigen Passanten.<\/p>\n<p><strong>Sexuelle \u00dcbergriffe in K\u00f6ln: <\/strong>Nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht hat die Polizei zwei Verd\u00e4chtige festgenommen; muss sie aber noch am gleichen Tag wieder frei lassen, da sich der Verdacht nicht erh\u00e4rtet. Insgesamt gebe es derzeit 31 Tatverd\u00e4chtige, teilt die Polizei 8. Januar mit. 18 von ihnen seien Asylbewerber. Die Zahl der Anzeigen stieg unterdessen auf 200. Gleichzeitig wird bekannt, dass der K\u00f6lner Polizei in der Sylvesternacht aus anderen St\u00e4dten Unterst\u00fctzung angeboten wurde, der K\u00f6lner Polizeipr\u00e4sident diese jedoch abgelehnt habe. Wolfgang Albers wird daraufhin abgel\u00f6st und in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Auf einer Sondersitzung des nordrhein-westf\u00e4lischen Landtags am 11. Januar wirft Innenminister Ralf J\u00e4ger (SPD) der K\u00f6lner Polizei vor, keine Verst\u00e4rkung angefordert zu haben und die \u00d6ffentlichkeit zudem unvollst\u00e4ndig und mangelhaft informiert zu haben. Alle 19 Verd\u00e4chtigen gegen die bislang ermittelt werde, h\u00e4tten einen Migrationshintergrund. Am 13. Januar teilt die StA Aachen mit, dass gegen den K\u00f6lner Polizeipr\u00e4sidenten und weitere Beamte mehrere Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet wurden. Am 20. Januar tritt J\u00fcrgen Mathies sein Amt als neuer K\u00f6lner Polizeipr\u00e4sident an. Am n\u00e4chsten Tag wird bekannt, dass nunmehr gegen 30 Tatverd\u00e4chtige ermittelt werde, acht sitzen in Untersuchungshaft. Die StA K\u00f6ln teilt am 22. Januar mit, das britische Scotland Yard w\u00fcrde die K\u00f6lner Polizei dabei unterst\u00fctzen, Video- und Handy-Aufnahmen der Silvesternacht auszuwerten, zwei Spezialisten seien bereits dabei. Unter Berufung auf einen vertraulichen BKA-Bericht melden Medien am 23. Januar, \u00e4hnliche Vorf\u00e4lle wie in K\u00f6ln habe es in insgesamt 12 Bundesl\u00e4ndern gegeben \u2013 wenngleich in geringerem Ausma\u00df. Am 27. Januar beschlie\u00dft der D\u00fcsseldorfer Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der politische Verantwortlichkeiten und die allgemeine Sicherheitslage in NRW pr\u00fcfen soll. Am gleichen Tag gibt die StA bekannt, dass gegen zwei Beschuldigte erste Anklagen wegen Diebstahls erhoben wurden. Am 15. Februar beziffert die K\u00f6lner StA die Zahl der Verd\u00e4chtigen mit 73, 15 s\u00e4\u00dfen bereits in Untersuchungshaft, nur einem von ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen. In Zusammenhang mit den \u00dcbergriffen ermittelt die K\u00f6lner Polizei auch intern wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen; dies wird am 22. Februar bekannt. Vor dem K\u00f6lner AG beginnt am 24. Februar der Prozess gegen drei M\u00e4nner, wegen Diebstahlsdelikten; sie werden noch am gleichen Tag zu mehrmonatigen Bew\u00e4hrungsstrafen verurteilt. Am 7. M\u00e4rz nimmt der Untersuchungsausschuss die Arbeit auf. Zeitgleich wird bekannt, dass zu den Vorf\u00e4llen inzwischen rund 1.100 Anzeigen vorliegen, davon 471 wegen Sexualstraftaten. Durch Presseberichte wird am 17. M\u00e4rz bekannt, dass in der Silvesternacht statt der zun\u00e4chst angegebenen 140 nur 80 BeamtInnen im Einsatz waren; insgesamt wird unterdessen gegen 120 Beschuldigte ermittelt. Am 18. M\u00e4rz sagt der seinerzeitige polizeiliche Einsatzleiter vor dem Untersuchungsausschuss aus, die Polizei sei von den Silvesterereignissen v\u00f6llig \u00fcberrumpelt worden. Am 24. M\u00e4rz beginnt vor dem K\u00f6lner AG ein Prozess wegen sexueller N\u00f6tigung und Raub. Durch Presseberichte wird am 6. April ein Bericht des NRW-Innenministeriums an den D\u00fcsseldorfer Landtag bekannt. Danach wurden von der Polizei bis Ende M\u00e4rz 1.527 Straftaten mit 1.218 weiblichen Gesch\u00e4digten erfasst; bei rund der H\u00e4lfte der angezeigten Delikte handele es sich um Sexualstraftaten. Am 14. April verurteilt das AG K\u00f6ln einen 21-J\u00e4hrigen wegen Diebstahls zur einer einj\u00e4hrigen Haftstrafe ohne Bew\u00e4hrung. Vor dem D\u00fcsseldorfer Untersuchungsausschuss sagen am 26. April F\u00fchrungsbeamte der Polizei aus, sie h\u00e4tten von den Ereignissen der Silvesternacht entweder nichts gewusst oder zu wenig Personal zu Verf\u00fcgung gehabt. Am 2. Mai erkl\u00e4rt ein Kriminalbeamter vor dem Ausschuss, er habe in der Silvesternacht einen Anruf aus der Landesleitstelle erhalten, eine Vergewaltigungsanzeige zu stornieren; dies sei ein Wunsch des Innenministeriums. Innenminister Ralf J\u00e4ger (SPD) bestreitet bei seiner Befragung am 9. Mai diese Darstellung. Am 9. Mai findet vor dem AG K\u00f6ln das erste Strafverfahren wegen eines an Sylvester in K\u00f6ln begangenen Sexualdelikts statt: Der algerische Angeklagte wird freigesprochen, weil die Gesch\u00e4digte ihn nicht wieder erkannte.<\/p>\n<p><strong>Dschihadisten-Prozesse: <\/strong>In Berlin beginnt am 8. Januar der Prozess gegen zwei M\u00e4nner, denen vorgeworfen wird, von Juni 2013 bis November 2014 den Kampf der islamistischen \u201eJunud al-Scham\u201c in Syrien finanziell unterst\u00fctzt und vier tschetschenische K\u00e4mpfer angeworben zu haben. Am 20. Januar beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) D\u00fcsseldorf der Prozess gegen den ehemaligen Dschihadisten Nils. D. Er ist gest\u00e4ndig und gilt als erster deutscher IS-K\u00e4mpfer, der umfangreich gegen die Terrormiliz ausgesagt hat. Vor dem LG Frankfurt\/M. beginnt am 21. Januar der Prozess gegen einen 36-J\u00e4hrigen Mann, der im M\u00e4rz 2015 unter falschem Namen Wasserstoffperoxyd, das auch zum Bombenbau genutzt werden kann, gekauft hatte. Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei neben Schusswaffen auch eine z\u00fcndf\u00e4hige Rohrbombe gefunden. Der Mann soll einen Anschlag auf ein Frankfurter Radrennen geplant haben. Laut Presseberichten vom 21. Januar hat die Bundesanwaltschaft 2015 in insgesamt 136 Verfahren gegen 199 als Dschihadisten beschuldigte ermittelt (2014: 42 Verfahren mit 80 Beschuldigten). Am 10. Februar erhebt die Bundesanwaltschaft vor dem OLG D\u00fcsseldorf Anklage gegen drei M\u00e4nner wegen Mitgliedschaft in einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung (\u00a7 129b StGB) und Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Straftat (\u00a7 89a StGB). Sie sollen sich 2013 in Syrien der Junud al-Scham angeschlossen haben. Ende 2013 waren sie zur\u00fcckgekommen und im Oktober 2015 festgenommen worden. Am 2. M\u00e4rz beginnt vor dem OLG D\u00fcsseldorf der Prozess gegen einen Syrien-R\u00fcckkehrer wegen Mitgliedschaft in einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung. Der Mann war bei seiner R\u00fcckkehr im Januar 2015 in der T\u00fcrkei festgenommen worden. Am 4. M\u00e4rz verurteilt das OLG D\u00fcsseldorf einen weiteren 25-J\u00e4hrigen Mann wegen IS-Mitgliedschaft zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Am 24. M\u00e4rz erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen 25-j\u00e4hrigen, der im Herbst 2013 in Syrien zun\u00e4chst eine Kampfausbildung bei Junud al-Scham absolviert, sich dann aber dem IS angeschlossen haben und bereits im Dezember desselben Jahres nach Deutschland zur\u00fcck gekehrt sein soll. Vor dem Berliner Kammergericht (KG) beginnt am 7. April der Prozess gegen einen Imam der Ende 2014 in einem Video zur Unterst\u00fctzung des IS aufgerufen und Gr\u00e4ueltaten gerechtfertigt haben soll. Am 8. April erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage wegen Unterst\u00fctzung einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung gegen den deutschen \u201eIslamprediger\u201c Sven L., der seit Dezember 2015 in U-Haft sitzt. Er soll K\u00e4mpfer f\u00fcr die in Syrien agierende und mit dem IS zusammen arbeitende \u201eJaish al-muhajirin wa-l-ansar\u201c vermittelt haben. Am 13. April klagt die Bundesanwaltschaft einen 32-j\u00e4hrigen deutschen Staatsangeh\u00f6rigen wegen IS-Mitgliedschaft an. Er war im Dezember 2014 nach Syrien gereist, soll dort u.a. an der Herstellung von Z\u00fcndvorrichtungen f\u00fcr Sprengfallen des IS gearbeitet haben und kehrte ein Jahr sp\u00e4ter zur\u00fcck. Am 25. April erhebt die BAW vor dem OLG Hamburg Anklage gegen einen 27-J\u00e4hrigen Deutschen, der sich im April 2015 in Syrien dem IS angeschlossen und eine Kampfausbildung durchlaufen hatte; zudem war er in Propagandavideos aufgetreten. Bei seiner R\u00fcckkehr im Sommer 2015 war er festgenommen worden. Vor dem OLG Frankfurt\/M. beginnt am 3. Mai der Prozess gegen einen Deutsch-Iraner wegen Kriegsverbrechen auf Seiten des IS; er war im Fr\u00fchjahr 2014 in Syrien mit abgeschlagenen K\u00f6pfen in Videos aufgetreten und im Oktober 2015 bei seiner R\u00fcckkehr festgenommen worden. Am 9. Mai verurteilt das OLG Frankfurt\/M. einen 29-J\u00e4hrigen wegen Mitgliedschaft in der syrischen Al-Nusra-Front in den Jahren 2913\/2014 zu einen f\u00fcnfj\u00e4hrigen Haftstrafe. Das LG M\u00fcnchen verurteilt am 19. Mai einen 27-J\u00e4hrigen wegen versuchter Ausreise in ein Terrorcamp zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Mann war im Oktober 2015 bei einer Ausreisekontrolle am M\u00fcnchner Flughafen festgenommen worden. Am 31. Mai erhebt die BAW Anklage gegen einen 30-J\u00e4hrigen Deutschen wegen Versto\u00dfes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht. Der Mann soll im Herbst 2013 nach Syrien ausgereist sein, sich dort an K\u00e4mpfen des IS beteiligt und gegnerische Gefangene verst\u00fcmmelt haben. Er war bei seiner R\u00fcckkehr im Februar 2014 festgenommen worden. Vor dem Berliner KG beginnt am 13. Juni der Prozess gegen 27-J\u00e4hrigen Deutsch-T\u00fcrken. Ihm wird vorgeworfen als Mitglied der \u201eDeutschen Taliban Mujahedin\u201c (DTM) im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet Anschl\u00e4ge auf NATO- und ISAF-Streitkr\u00e4fte geplant zu haben. Das Berliner KG verurteilt am 14. Juni einen Imam wegen Propaganda f\u00fcr den IS nach dessen Gest\u00e4ndnis zu zweieinhalb Jahren Gef\u00e4ngnis. Vor dem OLG Hamburg legt am 22. Juni ein 27-J\u00e4hriger, dem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Versto\u00df gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen wird, ein Gest\u00e4ndnis ab. Der Mann war im Fr\u00fchjahr 2015 nach Syrien ausgereist und bei seiner R\u00fcckkehr im Juli 2015 festgenommen worden.<\/p>\n<p><strong>BND-NSA-Kooperation: <\/strong>Durch Presseberichte wird bekannt, das der BND die vor einem Jahr beendete gemeinsame Internet-\u00dcberwachung mit der amerikanischen NSA in Bad Aibling (Bayern) wieder aufgenommen hat. Die Enth\u00fcllungsplattform WikiLeaks ver\u00f6ffentlicht am 23. Februar neue Details, wonach die NSA Bundeskanzlerin Merkel und andere Staatschefs weit umfangreicher abgeh\u00f6rt hat, als bisher bekannt war. Am 17. M\u00e4rz sagt vor dem NSA-Untersuchungsausschuss Frank-Walter Steinmeier (SPD) zu seiner seinerzeitigen Position als Chef des Bundeskanzleramtes aus. Unter seiner F\u00fchrung waren 2002 die deutsch-amerikanischen Abh\u00f6r-Abkommen geschlossen worden. Von unzul\u00e4ssiger Spionage durch problematische Suchbegriffe habe er nichts gewusst. Bei seiner Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss spekuliert BfV-Pr\u00e4sident Hans-Georg Maa\u00dfen am 9. Juni dar\u00fcber, Edward Snowden k\u00f6nne m\u00f6glicherweise ein russischer Agent sein, der einen Keil in die europ\u00e4isch-amerikanische Kooperation treiben sollte. Belege kann er nicht vorlegen, was auch vom BMI best\u00e4tigt wird.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11919\" src=\"https:\/\/www.cilip.de\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160206-Berlin-Christian-Ditsch.png\" alt=\"20160206 Berlin Christian Ditsch\" width=\"646\" height=\"431\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160206-Berlin-Christian-Ditsch.png 646w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160206-Berlin-Christian-Ditsch-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 646px) 100vw, 646px\" \/><\/p>\n<p><strong>Rechtsradikale und fremdenfeindliche Demonstrationen: <\/strong>Die K\u00f6lner Silvestervorf\u00e4lle nimmt Pegida NRW zum Anlass f\u00fcr eine bundesweite Protestdemo am 9. Januar. Unter den rund 1.700 DemonstrantInnen befinden sich mehrere hundert Hooligans, die den Hitlergru\u00df zeigen und sofort die Polizei angreifen. Diese l\u00f6st die Demo nach etwa 300 Metern gewaltsam auf. Eine Gegendemonstranten mit circa 1.300 Teilnehmern endet friedlich. An der deutsch-\u00f6stereichischen Grenze bei Freilassing demonstrieren am 9. Januar rund 400 RechtsextremistInnen gegen die Fl\u00fcchtlingspolitik. In Leipzig versammeln sich am 12. Januar knapp 2.000 Legida-Anh\u00e4ngerInnen, w\u00e4hrend zwischen 2.300 und 2.800 GegendemonstrantInnen auf dem Innenstadtring eine Lichterkette bilden. Zeitgleich randalieren in einem anderen Stadtteil etwa 250 vermummte rechtsradikale Hooligans. Auch in Potsdam versammeln sich rund 100 Pegida-Anh\u00e4ngerInnen; ihr geplanter \u201eAbendspaziergang\u201c wird von mehreren hundert Menschen blockiert. In M\u00fcnchen geht eine Pegida-Versammlung mit etwa 400 TeilnehmerInnen im Pfeifkonzert von rund 600 GegendemonstrantInnen unter. Am 18. Januar versammeln sich erneut etwa 3.500 Pegida-Leute in Dresden. Ein Aufzug des brandenburgischen Pegida-Ablegers in Potsdam mit rund 200 TeilnehmerInnen wird am 20. Januar von \u00fcber 1.000 GegnerInnen blockiert und schlie\u00dflich von der Polizei aufgel\u00f6st. Es kommt zu kleineren Rangeleien. Am 22. Januar versammeln sich wiederum in Potsdam rund 150 TeilnehmerInnen (Gegendemo: 300). In Dresden stehen am 25. Januar rund 4.000 Pegida-Anh\u00e4nger etwa 350 ). Erneut ziehen am 27. Januar etwa 150 Pegida-Anh\u00e4ngerInnen durch Potsdam; bei einer AfD-Kundgebung mit rund 600 TeilnehmerInnen in Magdeburg wird zur gleichen Zeit ein Kamerateam angegriffen (Gegendemo: 150). Am 30. Januar demonstrieren im hessischen B\u00fcdingen rund 100 Neonazis gegen die Asylpolitik; ihnen stehen etwa 1.000 GegendemonstrantInnen gegen\u00fcber. Bei einer fremdenfeindlichen Demonstration mit etwa 90 Personen (Gegendemo: rund 150) am 3. Februar in Berlin kommt es von beiden Seiten zu vereinzelten Attacken auf die Polizei. Die Demonstration wird daraufhin vorzeitig beendet. An einer Pegida-Demonstration am gleichen Tag nehmen etwa 150 Personen teil (Gegendemo: 400).<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-11924\" src=\"https:\/\/www.cilip.de\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160206-Berlin-Christian-Ditsch-1.png\" alt=\"20160206 Berlin Christian Ditsch\" width=\"900\" height=\"598\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160206-Berlin-Christian-Ditsch-1.png 900w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160206-Berlin-Christian-Ditsch-1-300x199.png 300w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160206-Berlin-Christian-Ditsch-1-768x510.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 900px) 100vw, 900px\" \/><\/p>\n<p>An einem von Pegida ausgerufenen \u201einternationalen Aktionstag\u201c beteiligen sich in Dresden statt der erwarteten 15.000 nur 8.000 Personen (Gegendemo: 2.500). In anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern nehmen jeweils nur wenige hundert teil. Erneut treffen sich am 10. Februar rund 100 Pegida-Anh\u00e4nger zu einem \u201eAbendspaziergang\u201c in Potsdam (Gegendemos: 600). Ein weiterer \u201eAbendspaziergang\u201c in Potsdam am 17. Februar mit rund 80 TeilnehmerInnen muss nach wenigen Metern abgebrochen werden, da etwa 600 GegendemonstrantInnen die Stra\u00dfe blockieren. Bei einem Protestmarsch des Pegida-Ablegers in Mecklenburg-Vorpommern am 22. Februar in Grevesm\u00fchlen wird ein Fotograf angegriffen und durch Schl\u00e4ge ins Gesicht leicht verletzt (Gegendemo: 120). In Geretsried (Bayern) demonstrieren am 12. M\u00e4rz rund 150 AfD-Anh\u00e4ngerInnen gegen die Fl\u00fcchtlingspolitik; ihnen stehen etwa 1.100 GegendemonstrantInnen gegen\u00fcber. An einer \u00e4hnlichen Demonstration in Berlin beteiligen sich etwa 3.000 Menschen (Gegendemo: rund 1.000). An einer erneuten Demonstration des Berliner Pegida-Ablegers beteiligen sich am 14. M\u00e4rz rund 80 Personen (Gegendemo: etwa 300). In Berlin stoppen am 02. April etwa 400 GegendemonstrantInnen eine rechtsextremistische Demo mit rund 200 TeilnehmerInnen. Am 20. April f\u00fchren <strong>r<\/strong>und 200 rechtsextreme Anh\u00e4ngerInnen des th\u00fcringischen Pegida-Ablegers in Jena zum Jahrestag des Hitler-Geburtstages einen Gedenkmarsch durch. Ihnen stellen sich etwa 3.000 GegendemonstrantInnen entgegen. Es kommt zu heftigen Auseinandersetzungen. An einer rechten Demonstration in Berlin beteiligen sich am 7. Mai etwa 1.800 Personen; verschiedene Gegendemonstrationen bringen es auf insgesamt rund 7.500 TeilnehmerInnen. Es kommt zu einzelnen kleineren Rangeleien mit der Polizei, 42 Personen werden festgenommen. Erneut kommt es am 9. Mai zu einer Demonstration gegen Fl\u00fcchtlingsheime. Erstmals spricht dabei auch eine CDU-Abgeordnete, die zuvor bereits auf facebook daf\u00fcr geworben hatte. Unter den rund 300 TeilnehmerInnen befindet sich auch mehrere NPD-Mitglieder. An einer fremdenfeindlichen Demonstration in Dresden nehmen am 16. Mai etwa 2.800 Leute aus dem AfD- und Pegida-Umfeld teil (Gegendemo: rund 250). An einer AfD-Demonstration gegen den geplanten Bau einer Moschee in Erfurt nehmen am 18. Mai etwa 700 Personen teil (Gegendemo: rund 200). In G\u00f6ttingen kommt es am 21. Mai im Vorfeld einer rechten Demonstration zu Auseinandersetzungen zwischen rund 500 GegendemonstrantInnen und der Polizei. Erneut tritt am 23. Mai bei einer Demonstration gegen den Bau eines Asylheimes in Berlin eine CDU-Politikerin auf. In Dortmund kommt es am 4. Juni beim Aufmarsch von rund 900 RechtsextremistInnen und etwa 2.500 linken GegendemonstrantInnen zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Eine weitere Protestdemo mit der gleichen Anzahl von TeilnehmerInnen bleibt friedlich. Zu einer Kundgebung gegen \u201eAsylmissbrauch\u201c am gleichen Tag in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) erscheint nur der Anmelder (Gegendemo: 50). Vor der Bremer Universit\u00e4t kommt es am Abend des 18. Juni zu einem rechtsextremen Aufmarsch mit Sturmhauben und Fackeln. Die Polizei nimmt 44 Personen vorl\u00e4ufig fest.<\/p>\n<p>11. Januar: <strong>Fremdenfeindliche Angriffe: <\/strong>In Dresden greifen sechs M\u00e4nner zwei israelische Studenten an und beschimpfen sie fremdenfeindlich. Die Studenten k\u00f6nnen unverletzt fliehen. In Berlin werden am 29. M\u00e4rz und 30. M\u00e4rz eine Marokkanerin und ihr Kind bedroht und angegriffen sowie ein T\u00fcrke mit einem Fahrradschloss ins Gesicht geschlagen.<\/p>\n<p>12. Januar: <strong>\u00dcbergriffe auf Fl\u00fcchtlingshelfer: <\/strong>In vier brandenburgischen St\u00e4dten durchsucht die Polizei insgesamt 12 Wohnungen und H\u00e4user von bekannten Rechtsradikalen. Sie stehen im Verdacht, im September 2015 Autos von Fl\u00fcchtlingsunterst\u00fctzern angez\u00fcndet zu haben. Festgenommen wird niemand. In Mattstedt (Th\u00fcringen) wird eine Scheibe am Wohnhaus des Ortsb\u00fcrgermeisters eingeschlagen und Pyrotechnik in den Raum geworfen. Der Mann engagiert sich ehrenamtlich f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Am 4. Mai werden im s\u00e4chsischen Borna die Scheiben eines Fl\u00fcchtlingsprojektes eingeschlagen und Butters\u00e4ure in die R\u00e4ume gegossen.<\/p>\n<p>13. Januar: <strong>Prozess gegen Neo-Nazi-Gruppierung:<\/strong> Durch Presseberichte wird bekannt, das die Bundesanwaltschaft vor dem OLG M\u00fcnchen Anklage gegen vier Mitglieder der rechtsradikalen Gruppe \u201eOldschool Society\u201c (OSS) erhoben hat. Ihnen wird vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung gegr\u00fcndet und Anschl\u00e4ge auf Salafisten-Prediger, Moscheen und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte geplant zu haben. Seit dem Fr\u00fchjahr 2014 wurde gegen die Gruppierung ermittelt. Am 27. April beginnt der Prozess.<\/p>\n<p><strong>NSU-Prozess:<\/strong> Am 13. Januar beantwortet der Mitangeklagte Ralf Wohlleben erste Fragen des Gerichts. Kontakte zum NSU-Trio r\u00e4umt er ein, den Vorwurf, die Mordwaffe beschafft zu haben, aber bestreitet er und vieles will er sich nicht mehr erinnern k\u00f6nnen. Am 21. Januar verliest ein Anwalt Zsch\u00e4pes deren Antwort auf die Fragen des Gerichts. Darin beschreibt sie das Verh\u00e4ltnis innerhalb des NSU-Kern-Trios. Danach wurde sie von Planungen ausgeschlossen, da man ihr nicht getraut habe. Sie habe allenfalls zuf\u00e4llig etwas erfahren. Erstmals sagen am 17. Februar Zeugen zu den Raub\u00fcberf\u00e4llen des NSU aus, darunter ein Mann der bei einem Bank\u00fcberfall im Oktober 2006 auf eine Zwickauer Sparkasse einen Bauchschuss nur knapp \u00fcberlebte. Ein als Zeuge geladener brandenburgischer Verfassungssch\u00fctzer sagt am 02. M\u00e4rz \u2013 widerwillig \u2013 aus, er habe 1998 von seinem V-Mann \u201ePiatto\u201c die Informationen erhalten, dass sich das untergetauchte Trio vermutlich in Sachsen aufhalte und sich Waffen beschaffen wolle. Der Spur war jedoch nie nachgegangen worden. Am 9. M\u00e4rz wird ein neues Gutachten des Bundeskriminalamts (BKA) in den Prozess eingebracht. Demnach haben Auswertungen eines Bekennervideos zum Nagelbombenanschlag vom Juni 2004 in K\u00f6ln ergeben, dass die zugrundeliegenden TV-Mitschnitte individuell erstellt wurden. Hierzu k\u00e4me aufgrund der Zeitabl\u00e4ufe nach derzeitigen Erkenntnissen nur Beate Zsch\u00e4pe selbst in Frage. Am 7. Juni wird erneut der fr\u00fchere Verfassungsschutz-V-Mann Tino Brandt zur Waffenbeschaffung des NSU vernommen. Zwar will er \u201enicht ausschlie\u00dfen\u201c Gelder weitergegeben zu haben, dennoch bleibt seine Aussage vage. Am 16. Juni sagt ein fr\u00fcherer V-Mann-F\u00fchrer des brandenburgischen Verfassungsschutzes aus, sein damaliger Informant \u201ePiatto\u201c habe ihm berichtet, dass ein Neonazi \u201eRohrbomben testet und zur Explosion bringen wollte\u201c. Was aus dieser Information geworden sei, wisse er nicht.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11916\" src=\"https:\/\/www.cilip.de\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160218-NSU-UA-Christian-Ditsch.png\" alt=\"20160218 NSU-UA Christian Ditsch\" width=\"642\" height=\"432\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160218-NSU-UA-Christian-Ditsch.png 642w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160218-NSU-UA-Christian-Ditsch-300x202.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 642px) 100vw, 642px\" \/><\/p>\n<p><strong>NSU-Untersuchungsaussch\u00fcsse: <\/strong>Der NSU-Ausschuss des baden-w\u00fcrttembergischen Landtages legt am 15. Januar seinen Abschlussbericht vor. Er deckt eine Reihe von Ermittlungsfehlern der Sicherheitsbeh\u00f6rden auf. Die Hintergr\u00fcnde des Mordes an der Polizistin Mich\u00e8le Kiesewetter konnten nicht indes nicht gekl\u00e4rt werden. Einstimmig setzt auch der brandenburgische Landtag am 29. April einen eigenen Untersuchungsausschuss ein. Am 11. Mai informiert das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) den Bundestags-Untersuchungsausschuss dar\u00fcber, dass ein weiteres Handy des fr\u00fcheren V-Mannes \u201eCorelli\u201c aufgetaucht ist und dem BKA zur Auswertung \u00fcbergeben wurde. Das Handy sei zwar bereits im Sommer 2015 in einem Panzerschrank gefunden worden, habe aber jetzt zugeordnet werden k\u00f6nnen. Am 31. Mai wird bekannt, dass f\u00fcr das Handy auch bisher unbekannte Sim-Karten aufgetaucht sind. Durch Presseberichte wird am 21. Juni bekannt, dass die StA Paderborn den Tod des fr\u00fcheren V-Mannes \u201eCorelli\u201c im April 2014 neu untersucht. Hintergrund ist ein neues Gutachten, wonach ein diabetischer Schock auch k\u00fcnstlich erzeugt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong>Verfassungsschutz-Urteil: <\/strong>Das BfV muss keine Auskunft dar\u00fcber geben, ob und in welchem Umfang es JournalistInnen oder ParlamentarierInnen \u00fcberwacht. Das hat das VG K\u00f6ln auf eine Auskunftsklage des Berliner Tagesspiegel von 2013 entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig (Az: 5 K 5906\/14).<\/p>\n<p>16. Januar: <strong>Razzien gegen \u201enordafrikanische Banden\u201c:<\/strong> Als eine Reaktion auf die K\u00f6lner \u00dcbergriffe in der Silvesternacht f\u00fchrt die D\u00fcsseldorfer Polizei eine Razzia am Hauptbahnhof durch. Fast 300 Personen nordafrikanischer Herkunft werden \u00fcberpr\u00fcft; 40 unter dem Vorwurf der Hehlerei oder des illegalen Aufenthaltes festgenommen. Am n\u00e4chsten Tag m\u00fcssen sie freigelassen werden. Am 3. Februar f\u00fchrt die K\u00f6lner Polizei eine Razzia in Gastst\u00e4tten durch; ein Kokaindealer wird festgenommen, zwei M\u00e4nner kurzfristig wegen illegalen Aufenthaltes.<\/p>\n<p>19. Januar: <strong>Ex-RAF-Mitglieder wieder aufgetaucht: <\/strong>Die Bundesanwaltschaft gibt bekannt, dass nach einem missgl\u00fcckten \u00dcberfall auf einen Geldtransporter in Gro\u00df Mackenstedt bei Bremen im Juni 2015 in einem Fahrzeug DNA-Spuren von drei fr\u00fcheren Mitglieder der \u201eRote Armee Fraktion\u201c (RAF) gefunden wurden. Dabei handele es sich um die seit 1998 untergetauchten Ernst-Volker Staub (61), Daniela Klette (57) und Burkhard Garweg (47). Auch bei einem \u00e4hnlichen \u00dcberfall im Dezember 2015 in Wolfsburg seien solche Spuren gefunden worden. Am 7. Juni teilt das LKA Niedersachsen mit, Ermittlungen h\u00e4tten ergeben, das Trio seit f\u00fcr mindestens acht Raub\u00fcberf\u00e4lle seit 2011 verantwortlich.<\/p>\n<p>20. Januar: <strong>Schleuserkriminalit\u00e4t: <\/strong>In Deutschland und in der T\u00fcrkei f\u00fchren die Polizeien in einer gemeinsamen Aktion Razzien gegen mutma\u00dfliche Schleuser durch. Sie sollen \u00fcber 1.700 Menschen in schrottreifen Schiffen \u00fcber das Mittelmeer geschmuggelt haben. In Deutschland werden f\u00fcnf, in der T\u00fcrkei zehn Personen festgenommen. Am 8. M\u00e4rz durchsucht die Berliner Polizei Bordelle, Wohnungen und Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume von Personen, die im Verdacht stehen, chinesische Frauen in Bordelle zu verschleppen; eine hauptverd\u00e4chtige Frau wird festgenommen. Das LG Dresden verurteilt am 14. M\u00e4rz einen gest\u00e4ndigen Schleuser zu einer viereinhalbj\u00e4hrigen Haftstrafe. Am 14. Juni beginnt vor dem LG Frankfurt\/O. der Prozess gegen einen Syrer wegen \u201eunerlaubter Einschleusung von Ausl\u00e4ndern mit Todesfolge\u201c sowie gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung.<\/p>\n<p><strong>Hacker-Angriff auf Bundestag<\/strong>: Generalbundesanwalt Peter Frank gibt bekannt, dass seine Beh\u00f6rde aufgrund der Cyberattacke auf das Datennetz des Bundestages im Sommer 2015 bereits seit Mitte Januar ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit f\u00fchrt. Vermutet werde Russland als Urheber.<\/p>\n<p>21. Januar: <strong>Gerichtsurteil zu \u201ePro NRW\u201c: <\/strong>Im Rechtsstreit der islamfeindlichen Partei \u201ePro NRW\u201c mit dem BMI urteilt das VG Berlin, dass diese zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2012 aufgef\u00fchrt wurde, da sie ein \u201eaggressives Feindbild Islam\u201c propagiere. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.<\/p>\n<p>22. Januar: <strong>Polizeischuss: <\/strong>Bei der Durchsuchung einer Cannabis-Plantage in Solingen (NRW) f\u00e4hrt vor dem Haus pl\u00f6tzlich ein Auto zielgerichtet auf Polizisten zu. Ein Beamter schie\u00dft daraufhin auf das Fahrzeug. Der Fahrer wird zwar nicht getroffen, kann aber wenig sp\u00e4ter festgenommen werden.<\/p>\n<p>25. Januar: <strong>Salafismus: <\/strong>Laut dem Berliner Verfassungsschutz ist die Stadt im bundesweiten Vergleich ein salafistischer \u201eHotspot\u201c. Danach leben in Berlin 680 \u201evermutete\u201c Salafisten, von denen 360 als gewaltbereit gelten. Am 11. Februar verurteilt das AG K\u00f6ln den prominenten Salafistenprediger Ibrahim Abou Nagie wegen gewerbsm\u00e4\u00dfigen Betruges zu einer 13-monatigen Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt wird. Der Mann hatte von 2010 bis 2012 unberechtigte Sozialleistungen in H\u00f6he von 53.000 Euro erschlichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Am 26. April durchsuchen Beamte aus mehreren Bundesl\u00e4ndern Wohnungen und Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume von mutma\u00dflichen Salafisten und beschlagnahmen Handys und Computer. Zu Festnahmen kommt es nicht.<\/p>\n<p>27. Januar: <strong>Razzia gegen rechte Internet-Plattform:<\/strong> Zeitgleich durchsucht die Polizei in vier Bundesl\u00e4ndern R\u00e4umlichkeiten der Betreiber der rechtsextremistischen Internet-Plattform \u201eAltermedia\u201c. Zwei Administratoren werden festgenommen. Gegen \u201eAltermedia\u201c ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.<\/p>\n<p>28. Januar: <strong>\u201eSammelidentit\u00e4tskontrollen\u201c: <\/strong>In Dortmund (NRW) durchsucht die Polizei eine Erstaufnahme f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. 46 M\u00e4nner werden zur Identit\u00e4tsfeststellung mit auf das Pr\u00e4sidium genommen. Zudem wird wegen Drogenhandels und Diebstahls ermittelt. Einen \u00e4hnlichen Einsatz f\u00fchrt die Polizei in Ellwangen (Baden-W\u00fcrttemberg) durch. Dort werden rund 60 M\u00e4nner erkennungsdienstlich \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p><strong>Neue Berliner Datenschutzbeauftragte: <\/strong>Die vormalige Abteilungsleiterin \u201ePlenum und \u00c4ltestenrat\u201c im Berliner Abgeordnetenhaus, Maja Smoltczyk, wird zur neuen Datenschutzbeauftragten gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>29. Januar: <strong>Handgranatenanschlag: <\/strong>In Villingen-Schwenningen (Baden-W\u00fcrttemberg) kommt es am 29. Januar zum bislang schwersten Anschlag in Zusammenhang mit Fl\u00fcchtlingsheimen als eine scharfe Handgranate auf das Gel\u00e4nde einer mit 170 Personen belegten Unterkunft geworfen wird. Sie explodiert jedoch nicht und wird von der Polizei gezielt gesprengt. Am 9. Februar werden vier M\u00e4nner verhaftet. Als Hintergrund der Tat gilt ein Konflikt zwischen Sicherheitsunternehmen.<\/p>\n<p>30. Januar: <strong>Geheimdienste und Fl\u00fcchtlinge: <\/strong>BND und BfV haben zwischen 2000-2013 versucht, mindestens 850 Asylsuchende als Informanten zu werben. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksraktion hervor.<\/p>\n<p>31. Januar: <strong>Brandanschlag auf Moschee: <\/strong>Im saarl\u00e4ndischen Neunkirchen werden zwei Molotow-Cocktails auf eine Moschee geworfen. Die Flammen erl\u00f6schen von selbst ohne Sch\u00e4den anzurichten.<\/p>\n<p><strong>Februar 2016<\/strong><\/p>\n<p>1. Februar: <strong>Anschlagsversuch auf Bahnstrecke: <\/strong>In einem Kabelschaft auf der Bahnstrecke Berlin-Hannover wird ein Brandsatz gefunden. Darauf aufmerksam geworden war die Polizei durch eine Selbstbezichtigung auf einer linken Website.<\/p>\n<p>2. Februar: <strong>Ermittlungen gegen mutma\u00dfliche Dschihadisten:<\/strong> In Darmstadt (Hessen) nimmt die Polizei kurzfristig einen syrischen Studenten fest, der im Internet f\u00fcr den IS geworben hatte. Die StA leitet ein Verfahren wegen Versto\u00dfes gegen das Vereinsgesetz ein. In einer gemeinsamen Aktion durchsuchen PolizistInnen am 4. Februar in Berlin, NRW und Niedersachsen Wohnungen und Betriebe von mehreren Personen, die im Verdacht stehen, \u201em\u00f6glicherweise an der Planung von Gewalttaten in Deutschland\u201c beteiligt zu sein und Kontakte zum IS zu unterhalten. Zwei M\u00e4nner und eine Frau werden festgenommen; zudem werden Spuren zum Pariser Anschlagsversuch vom 7. Januar gepr\u00fcft. In Sankt Johann (Rheinland-Pfalz) durchsucht die Polizei am 7. Februar die Wohnungen von zwei M\u00e4nnern, die im Verdacht stehen, hochrangige IS-Mitglieder zu sein. Durch Hinweise des BfV wurden in \u00d6sterreich bereits im Dezember 2015 zwei mutma\u00dfliche dischadistische Attent\u00e4ter festgenommen, die dort als Fl\u00fcchtlinge eingereist waren. Dies wird am 14. Februar bekannt. In Zusammenhang mit dem Verbot eines \u201eIslamischen F\u00f6rdervereins\u201c durch den Innensenator durchsucht die Polizei in Bremen am 16. Februar zahlreiche Wohnungen der Salafistenszene. Am 23. Februar wird bekannt, dass die Bundesanwaltschaft in mehr als 135 Verfahren mit rund 250 beschuldigten Dschihadisten ermittelt; in den Bundesl\u00e4ndern seien es noch einmal doppelt so viele. In Berlin nimmt die Polizei am 3. M\u00e4rz einen Mann fest, der im Verdacht steht, vor zwei Jahren in Freiburg einen geistig labilen Deutschen, der im Mai 2015 im Irak einen Selbstmordanschlag mit mindestens 12 Toten begangen hatte, f\u00fcr den IS angeworben zu haben. Am 8. M\u00e4rz nimmt die K\u00f6lner Polizei einen 25-J\u00e4hrigen fest, der im Herbst 2013 nach Syrien ausgereist war und sich dort dem IS angeschlossen haben soll; er war im Dezember 2013 wieder zur\u00fcck gekehrt. Auf dem Frankfurter Flughafen nimmt die Polizei am 18. M\u00e4rz bei dessen R\u00fcckkehr einen 22-J\u00e4hrigen Deutschen fest. Er soll im Winter 2013 nach Syrien ausgereist sein und sich dort dem IS angeschlossen haben, an Kampfhandlungen beteiligt gewesen und in Propagandavideos aufgetreten sein. Am 22. M\u00e4rz nimmt die brandenburgische Polizei einen syrischen Asylbewerber fest, gegen den die Bundesanwaltschaft am n\u00e4chsten Tag Haftbefehl wegen des dringenden Verdachtes der IS-Mitgliedschaft erl\u00e4sst. Auf dem Bahnhof in Gie\u00dfen nimmt die Polizei am 23. M\u00e4rz einen Marokkaner mit einer Schussverletzung und einen gef\u00e4lschten Ausweis fest; am n\u00e4chsten Tag wird in D\u00fcsseldorf ebenfalls ein Mann festgenommen. Beide sollen in Verbindung mit dem Attentat in Br\u00fcssel vom 18. M\u00e4rz stehen. Am 26. M\u00e4rz gibt die Bundesanwaltschaft bekannt, dass sich der Verdacht nicht erh\u00e4rtet hat. In Ulm (Baden-W\u00fcrttemberg) nimmt die Polizei drei mutma\u00dfliche IS-Unterst\u00fctzer fest, denen Terrorfinanzierung vorgeworfen wird. In Bamberg (Bayern) werden am 19. April und 21. April zwei Syrer unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an K\u00e4mpfen in Syrien, festgenommen.<\/p>\n<p>3. Februar: <strong>Autonomes Kulturzentrum ger\u00e4umt:<\/strong> In Flensburg (Schleswig-Holstein) r\u00e4umt die Polizei mit einem Gro\u00dfaufgebot ein seit zwei Jahren von Besetzern als autonomes Kulturzentrum genutztes Haus.<\/p>\n<p><strong>Anklage gegen PKK-Mitglied: <\/strong>Die Bundesanwaltschaft erhebt vor dem OLG Hamburg Anklage gegen einen 58-j\u00e4hrigen t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen wegen Mitgliedschaft in einer \u201eausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung\u201c. Er sei seit 2002 als hauptamtlicher Kader der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) t\u00e4tig gewesen sein. Gest\u00fctzt auf einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof und mit dem gleichen Vorwurf l\u00e4sst die Bundesanwaltschaft am 16. Februar einen weiteren PKK-Kader festnehmen.<\/p>\n<p>10. Februar: <strong>Durchsuchung nach Nazi-Postings: <\/strong>Die Berliner Polizei durchsucht die Wohnung eines Mannes, der unter einem Pseudonym Nazi-Symbole ins Internet eingestellt hatte. Dabei werden auch Verst\u00f6\u00dfe gegen das Waffengesetz festgestellt.<\/p>\n<p>12. Februar: <strong>Polizeischuss:<\/strong> Bei dem Versuch, eine Hamburger Kiezgr\u00f6\u00dfe festzunehmen, schie\u00dft in Lutheran (Mecklenburg-Vorpommern) ein Beamter eines Hamburger Mobilen Einsatzkommandos (MEK) auf den vermeintlich Gesuchten und trifft diesen Mann in den Kopf. Er verliert ein Auge.<\/p>\n<p>14. Februar: <strong>Ermittlungen gegen Verfassungssch\u00fctzer:<\/strong> Durch Presseberichte wird bekannt, dass die BAW Ermittlungen gegen Beamte des BfV eingeleitet hat. Sie stehen im Verdacht, im Jahr 2010 einem V-Mann Geld f\u00fcr Al-Qaida und die Gruppe \u201eDeutsche Taliban Mudschaheddin\u201c \u00fcbergeben zu haben, um dadurch Zugang zur Islamisten-Szene zu erhalten.<\/p>\n<p>17. Februar: <strong>Kriminalit\u00e4tsbericht zu Zuwanderern:<\/strong> Das BKA legt die Zahlen \u00fcber Straftaten von Zuwanderern vor. Demnach wurden 2015 insgesamt 208.344 Taten registriert; in der Mehrzahl Bagatelldelikte.<\/p>\n<p>20. Februar: <strong>Bombenanleitungen in Briefk\u00e4sten:<\/strong> Im brandenburgischen Nauen werden Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails und Rohrbomben in Briefk\u00e4sten gefunden. Auf den Begleitschreiben wird zum \u201eabsoluten Widerstand gegen die Invasion der Ausl\u00e4nder\u201c aufgefordert, um \u201eunsere Familien zu sch\u00fctzen\u201c. Sie werden einer Gruppe um einen \u00f6rtlichen NPD-Politiker zugeschrieben, der am 1. M\u00e4rz festgenommen wird. Die nachfolgenden Ermittlungen erh\u00e4rten den Verdacht, dass dieser auch f\u00fcr einen Brandanschlag mitverantwortlich ist. Am 18. M\u00e4rz wird der Haftbefehl daraufhin erweitert.<\/p>\n<p>21. Februar: <strong>Bundestrojaner:<\/strong> Das BMI gibt den vom BKA entwickelten Bundestrojaner f\u00fcr den Einsatz bei Straftaten gegen den Bestand des Staates und Gefahr f\u00fcr Leib und Leben frei.<\/p>\n<p>23. Februar: <strong>Unfall mit Schussabgabe:<\/strong> Bei der Pr\u00e4sentation einer neuen Dienstwaffe l\u00f6st sich bei der Polizei in Bremerhaven ein Schuss und trifft einen Journalisten in den Oberschenkel.<\/p>\n<p>24. Februar: <strong>BND-Spionageaff\u00e4re: <\/strong>In einem Bericht an die G10-Kommission des Bundestages erkl\u00e4rt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vo\u00dfhoff die Abh\u00f6rpraxis des BND in wesentlichen Teilen f\u00fcr \u201enicht verfassungskonform\u201c. Durch Presseberichte wird am 27. Februar bekannt, dass der BND von 2009 an auch die EU-Au\u00dfenbeauftragte Catherine Ashton und 2013 den US-Au\u00dfenminister John Kerry abgeh\u00f6rt hat.<\/p>\n<p>26. Februar: <strong>Bundespolizist niedergestochen:<\/strong> Bei einer Personenkontrolle in Hannover sticht eine 15-j\u00e4hrige Sch\u00fclerin einen BPol-Beamten unvermittelt mit einem K\u00fcchenmesser in den Hals. Er wird schwer verletzt, schwebt aber nicht in Lebensgefahr. Polizeiliche Ermittlungen ergeben einen mutma\u00dflichen IS-Kontakt; das M\u00e4dchen kommt in Untersuchungshaft. Durch Presseberichte wird am 8. M\u00e4rz bekannt, dass das LfV Niedersachsen \u00fcber solche Kontakte informiert war, diese Information aber nicht weitergab. Am 15. M\u00e4rz \u00fcbernimmt die Bundesanwaltschaft die weiteren Ermittlungen; am 17. Juni wird bekannt, dass sie ihre Tat zuvor Freunden per Internet angek\u00fcndigt hatte.<\/p>\n<p><strong>M\u00e4rz 2016<\/strong><\/p>\n<p>1. M\u00e4rz: <strong>NPD-Verbotsverfahren: <\/strong>Vor dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) beginnt die Verhandlung um den Verbotsantrag gegen die NPD. Ein erster Antrag war 2003 an zu vielen V-Leuten in der NPD-F\u00fchrungsspitze gescheitert.<\/p>\n<p>2. M\u00e4rz: <strong>Polizeilicher Todesschuss: <\/strong>Bei der Verfolgung einer Einbrecherbande schie\u00dft ein MEK-Beamter auf den Fluchtwagen und trifft den Fahrer t\u00f6dlich.<\/p>\n<p><strong>Polizeischuss:<\/strong> Auf der Flucht rammt ein Autodieb in Frankfurt\/Oder ein Polizeifahrzeug und f\u00e4hrt auf einen Beamten zu. Dieser schie\u00dft daraufhin, verletzt wird niemand.<\/p>\n<p>5. M\u00e4rz: <strong>Polizeischuss: <\/strong>Von Anwohnern wird die Polizei in Bremen zu Handgreiflichkeiten im Nachbarhaus gerufen. Dort waren Partyg\u00e4ste mit ungebetenen Besuchern in Streit geraten. Als die Beamten an der T\u00fcr klingeln, werden sie f\u00fcr zur\u00fcckgekehrte St\u00f6renfriede gehalten; die T\u00fcr daraufhin knapp ge\u00f6ffnet und mit einer Gaspistole in den Flur geschossen. Ein Beamter schie\u00dft daraufhin mehrfach durch die geschlossene T\u00fcr und trifft eine dahinter stehende 17-J\u00e4hrige mit drei Sch\u00fcssen in den Oberk\u00f6rper; sie kann durch eine Notoperation gerettet werden.<\/p>\n<p>6. M\u00e4rz: <strong>Fu\u00dfball-Hooligans:<\/strong> Vor dem Hamburger Fu\u00dfballstadion kesselt die Polizei rund 80 Anh\u00e4nger des Berliner Vereins Hertha BSC ein. Bei der Durchsuchung werden Stich- und Schlagwaffen gefunden. Danach werden die Hooligans unter Polizeibegleitung zur\u00fcck nach Berlin gebracht. Am 18. M\u00e4rz versuchen auf einem M\u00fcnchner S-Bahnhof Fu\u00dfball-Hooligans einen Zug mit Anh\u00e4ngern eines rivalisierenden Vereins zu st\u00fcrmen, w\u00e4hrend diese ihrerseits versuchen ihre Gegner zu erreichen. Es kommt zu einem Polizeieinsatz. Nach dem Spiel von Dynamo Dresden gegen Hansa Rostock pr\u00fcgeln am 19. M\u00e4rz in einem Zug Anh\u00e4nger beider Vereine aufeinander ein. Der Zug muss gestoppt werden. Am Abend des 22. April greifen etwa 30-50 Fans des FC Hansa Rostock in W\u00fcrzburg zun\u00e4chst eine Gruppe von Punks und wenig sp\u00e4ter Clubbesucher an. Mindestens neun Personen werden verletzt, ein Fan wird festgenommen.<\/p>\n<p><strong>129b-Verfahren gegen t\u00fcrkische Linke: <\/strong>Die Schweiz liefert einen 52-j\u00e4hrigen T\u00fcrken, der seit 2010 als Fl\u00fcchtling anerkannt ist, an Deutschland aus. Am 31. M\u00e4rz erhebt die Bundesanwaltschaft auch gegen ihn Anklage wegen Mitgliedschaft in einer \u201eausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung\u201c. Er soll Mitglied des Europa-Komitees der in der T\u00fcrkei verbotenen TKP\/ML sein. Am 17. Juni beginnt vor dem OLG M\u00fcnchen das Hauptverfahren gegen insgesamt zehn Angeklagte.<\/p>\n<p>11. M\u00e4rz: <strong>Polizeilicher Warnschuss: <\/strong>In einer Berliner S-Bahn kommt es zu einem sexuellen \u00dcbergriff auf eine Frau durch einen Jugendlichen. Als der Zugf\u00fchrer eingreift, wird auch er attackiert und verletzt. Danach flieht der 16-J\u00e4hrige \u00fcber die Gleise und kann erst durch einen Warnschuss der Polizei gestoppt werden.<\/p>\n<p>12. M\u00e4rz: <strong>Fremdenfeindliche Handlungen: <\/strong>Vor einer Moschee in Gelsenkirchen (NRW) werden Schweinef\u00fc\u00dfe, -knochen und -ohren abgelegt.<\/p>\n<p>16. M\u00e4rz: <strong>Neonazi-Gruppierung verboten: <\/strong>Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re verbietet die \u201eWei\u00dfe W\u00f6lfe Terrorcrew\u201c (WWT). In zehn Bundesl\u00e4ndern werden Razzien durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Geldw\u00e4scher festgenommen: <\/strong>Bei bundesweiten Durchsuchungen nimmt die Polizei f\u00fcnf mit Haftbefehl gesuchte M\u00e4nner fest, die im Verdacht stehen, rund f\u00fcnf Mio. Euro aus Drogengesch\u00e4ften gewaschen zu haben.<\/p>\n<p>18. M\u00e4rz: <strong>Ermittlungen gegen Polizeibeamte: <\/strong>Durch Presseberichte wird bekannt, dass Polizeibeamte bei einem Einsatz in einer Fl\u00fcchtlingsunterkunft in Warburg (NRW) am 9. M\u00e4rz gegen\u00fcber Bewohnern verbal und k\u00f6rperlich ausf\u00e4llig wurden. Das Polizeipr\u00e4sidium leitet gegen drei Beamte Disziplinarermittlungen ein; die StA pr\u00fcft strafrechtliche Schritte.<\/p>\n<p>23. M\u00e4rz: <strong>Strafanzeigen gegen Polizisten: <\/strong>Gegen Berliner PolizeibeamtInnen wurden 2015 insgesamt 1.257 Strafanzeigen erstattet, darunter 327 wegen K\u00f6rperverletzung im Amt. 197 Im gleichen Zeitraum wurden 197 Disziplinarverfahren eingeleitet (davon 17 wegen K\u00f6rperverletzung im Amt). Dies geht aus einer Anfrage der PIRATEN-Fraktion des Abgeordnetenhauses hervor.<\/p>\n<p>30. M\u00e4rz: <strong>Love-Parade-Katastrophe: <\/strong>Das LG Duisburg lehnt die Prozesser\u00f6ffnung gegen Mitarbeiter der Stadt und den Veranstalter der Love-Parade im Sommer 2010 wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung und fahrl\u00e4ssiger K\u00f6rperverletzung ab, da es das Gutachten eines Panikforschers als mangelhaft beurteilt. Bei der Parade war es zu einem gef\u00e4hrlichen Gedr\u00e4nge mit 21 Toten und rund 650 zum Teil schwer verletzten Personen gekommen. Die StA legt sofortige Beschwerde beim OLG ein.<\/p>\n<p><strong>April 2016<\/strong><\/p>\n<p>1. April: <strong>\u201eB\u00fcrgerwehr\u201c unter Terrorverdacht: <\/strong>Die Bundesanwaltschaft zieht das Ermittlungsverfahren gegen die rechtsextreme Gruppierung \u201eB\u00fcrgerwehr FTL\/360\u201c im s\u00e4chsischen Freital wegen des Verdachtes der Bildung einer terroristischen Vereinigung an sich. Ermittelt wird gegen f\u00fcnf Personen von denen drei bereits in Untersuchungshaft sitzen. Am 19. April nimmt die Eliteeinheit GSG 9 weitere sechs Personen fest. Der Gruppe werden u.a. mehrere Anschl\u00e4ge auf Asylunterk\u00fcnfte und ein linkes Wohnprojekt, gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung und Mordversuch vorgeworfen.<\/p>\n<p>5. April: <strong>K\u00f6rperverletzung im Amt: <\/strong>In Chemnitz (Sachsen) wird einem Tunesier bei seiner Festnahme ein Bein mehrfach gebrochen, zudem wird er fremdenfeindlich beleidigt. Die Polizeidirektion ermittelt wegen K\u00f6rperverletzung. Vor dem AG Herford (NRW) beginnt der Prozess gegen einen Polizeibeamten wegen K\u00f6rperverletzung im Amt. Der Mann hatte bei einer Verkehrskontrolle im Jahr 2014 einen Autofahrer geschlagen und verletzt; das Verfahren gegen seinen Kollegen wurde gegen eine Auflage von 4.000 Euro eingestellt.<\/p>\n<p>6. April: <strong>Kriminelle Polizisten: <\/strong>Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil des LG Dresden auf, dass einen fr\u00fcheren Kriminalbeamten wegen Mordes und St\u00f6rung der Totenruhe zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Der Beamte hatte einen anderen Mann, den er in einem Kannibalen-Forum kennengelernt hatte, im Jahr 2013 get\u00f6tet, zerst\u00fcckelt und vergraben. Der Prozess muss neu aufgerollt werden. Am 20. April werden in Schwerin ein Beamter des LKA Mecklenburg-Vorpommern und ein weiterer Polizist unter Korruptionsverdacht festgenommen. Sie stehen im Verdacht, geheime Dienstinformationen an eine Unternehmensberaterin verkauft zu haben. Auch die Frau wird verhaftet. Durch Presseberichte wird am 20. Mai bekannt, das die StA Neuruppin gegen einen Beamten der brandenburgischen Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Bestechlichkeit eingeleitet hat. Der Mann ist f\u00fcr die Ausr\u00fcstung von Polizeihubschraubern zust\u00e4ndig; gegen ihn wird zudem ein Disziplinarverfahren eingeleitet und er wird vom Dienst suspendiert. Am 2. Juni beginnt der Prozess gegen einen Kommissarsanw\u00e4rter der Gelsenkirchener Polizei. Er soll mit einem nachgemachten Hausschl\u00fcssel mehrfach Unterw\u00e4sche einer ehemaligen Freundin und Kollegin gestohlen haben; er wurde zwischenzeitlich bereits aus der Polizei entlassen. Das LG Hannover verurteilt am 17. Juni einen Polizeibeamten wegen versuchter besonders schwerer N\u00f6tigung zu einer zweieinhalbj\u00e4hrigen Bew\u00e4hrungsstrafe und der Entsch\u00e4digungszahlung von 4.800 Euro. Der Beamte, der zwischenzeitlich bereits entlassen wurde, hatte im Juni 2014 versucht, eine Prostituierte mit vorgehaltener Dienstwaffe zu Fessel-Sex zu zwingen. Ebenfalls am 17. Juni wird im marokkanischen Tanger ein untergetauchter Freiburger Kriminalbeamter festgenommen. Dort war der Mann, dem Bestechlichkeit, Hehlerei und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen wird, nach einer dreimonatigen Zielfahndung aufgesp\u00fcrt worden.<\/p>\n<p>16. April: <strong>Anschlag auf Sikh-Tempel: <\/strong>W\u00e4hrend einer Hochzeit wird auf einen Sikh-Tempel in Essen ein Bombenanschlag ver\u00fcbt. Drei Menschen werden verletzt, einer schwer. In den Folgetagen werden drei Jugendliche festgenommen, die der salafistischen Szene zugeordnet werden. Sie sind zum Teil gest\u00e4ndig; zwei 16-J\u00e4hrige werden in Untersuchungshaft genommen. Am 26. April teilt das nordrhein-westf\u00e4lische Innenministerium mit, die Beiden seien bereits als IS-Sympathisanten auff\u00e4llig geworden. Am 7. Juni wird ein vierter Jugendlicher festgenommen. Er soll die T\u00e4ter unterst\u00fctzt und ihre Tat im Internet verherrlicht haben.<\/p>\n<p>20. April: <strong>BKA-Gesetz teilweise verfassunngswidrig: <\/strong>Das BVerfG erkl\u00e4rt die Befugnisse zur heimlichen \u00dcberwachung, die das BKA durch die Gesetzes\u00e4nderung von Ende 2008 erhalten hat, f\u00fcr teilweise verfassungswidrig. Das umfangreiche Urteil zwingt auch die L\u00e4nder zur Nachbesserung ihrer Polizeigesetze. (Az.: 1 BvR 966\/09; 1 BvR 1140\/09)<\/p>\n<p><strong>Polizeisch\u00fcsse: <\/strong>Mitten in M\u00fcnchen eskaliert ein Streit, bei dem ein Mann den neuen Partner seiner Ex-Frau niederschie\u00dft. Es kommt zu Feuergefecht mit herbeigeeilten Polizisten, bei dem der Mann in den Oberschenkel getroffen wird; ein weiterer Schuss trifft das Opfer. Insgesamt geben die Beamten 15 Sch\u00fcsse ab.<\/p>\n<p>23. April: <strong>Polizeisch\u00fcsse:<\/strong> Auf einer Polizeiwache in Offenbach (Hessen) greift ein Mann nach seiner Festnahme einen Polizisten an. Dieser gibt daraufhin drei Sch\u00fcsse auf ihn ab und verletzt ihn an den Beinen und der Hand.<\/p>\n<p>30. April: <strong>Randale vor AfD-Parteitag:<\/strong> In Stuttgart versuchen rund 900 Linke den Programm-Parteitag der AfD zu blockieren. Es kommt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei; mehrere hundert Personen werden vorl\u00e4ufig festgenommen.<\/p>\n<p><strong>Mai 2016<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-11914\" src=\"https:\/\/www.cilip.de\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160501-Berlin-Oliver-Feldhaus.jpg\" alt=\"20160501 Berlin Oliver Feldhaus\" width=\"2048\" height=\"1179\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160501-Berlin-Oliver-Feldhaus.jpg 2048w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160501-Berlin-Oliver-Feldhaus-300x173.jpg 300w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160501-Berlin-Oliver-Feldhaus-1024x590.jpg 1024w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160501-Berlin-Oliver-Feldhaus-768x442.jpg 768w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/20160501-Berlin-Oliver-Feldhaus-1536x884.jpg 1536w\" sizes=\"auto, (max-width: 2048px) 100vw, 2048px\" \/><\/p>\n<p><strong>1.-Mai-Demonstrationen:<\/strong> In Berlin kommt es nach einer Demonstration von rund 15.000 Linken zu vereinzelten Auseinandersetzungen mit der Polizei; 42 Personen werden festgenommen. In Hamburg l\u00f6st die Polizei eine Kundgebung der \u201eRevolution\u00e4ren Linken\u201c nach mehreren Attacken auf BeamtInnen auf. In Plauen (Sachsen) kommt es bei einem rechtsradikalen Aufmarsch mit bis zu 1.000 TeilnehmerInnen zu Auseinandersetzungen mit etwa ebenso vielen GegendemonstrantInnen. In Zwickau (Sachsen) wird eine DGB-Kundgebung mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) von einer Gruppe Rechter mit Sprechch\u00f6ren und Plakaten gest\u00f6rt.<\/p>\n<p>2. Mai: <strong>Drogen-Webshop ausgehoben:<\/strong> In Rheinland-Pfalz und Baden-W\u00fcrttemberg nimmt die Polizei f\u00fcnf M\u00e4nner fest, die Drogen \u00fcber das Internet verkauft haben. Etliche Kilo Amphetamine, Heroin, Kokain und Ecstasy werden beschlagnahmt.<\/p>\n<p>3. Mai: <strong>\u201eScharia-Polizei\u201c: <\/strong>Das OLG D\u00fcsseldorf l\u00e4sst die Klage wegen Versto\u00dfes gegen das Uniformverbot gegen acht Beschuldigte zu, die im September 2014 als \u201eScharia Police\u201c durch die Wuppertaler Innenstadt gezogen waren, Kundgebungen abgehalten und Jugendliche auf Alkoholkonsum kontrolliert hatten.<\/p>\n<p>4. Mai: <strong>Polizeilicher Todesschuss:<\/strong> In Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) werden zwei Streifenpolizisten unvermittelt von einem obdachlosen Mann mit dem Messer angegriffen. Einer von ihnen wird schwer verletzt. Sein Kollege schie\u00dft daraufhin mehrfach auf den Mann; er verstirbt im Krankenhaus.<\/p>\n<p><strong>Polizeisch\u00fcsse:<\/strong> In Schleswig-Holstein besch\u00e4digt und zerst\u00f6rt ein Bauer bei einer Amokfahrt mit seinem Traktor insgesamt zehn Fahrzeuge, darunter f\u00fcnf Polizeiwagen. Er wird durch Sch\u00fcsse in die Reifen gestoppt.<\/p>\n<p>6. Mai: <strong>Polizeilicher Todesschuss: <\/strong>In Brachbach (NRW) wird die Polizei von einem Nachbarn zu einem randalierenden Mann gerufen. Als die Beamten bei der Wohnung eintreffen, bedroht der Mann sie mit Messern. Als Beruhigungsversuche und der Einsatz von Pfefferspray misslingen, schie\u00dft ein Beamter. Das Opfer stirbt noch im Rettungswagen. Gegen den Sch\u00fctzen wird wegen K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge ermittelt.<\/p>\n<p>9. Mai: <strong>Polizeibeamter verurteilt: <\/strong>Das AG Saarbr\u00fccken verurteilt einen Polizeibeamten wegen Verfolgung Unschuldiger, Bedrohung und K\u00f6rperverletzungsdelikten zu einer zweieinhalbj\u00e4hrigen Haftstrafe.<\/p>\n<p>12. Mai: <strong>Bundesnachrichtendienst: <\/strong>Durch Presseberichte wird bekannt, dass der BND in Absprache mit dem Bundeskanzleramt eine private Unternehmensberatungsfirma damit beauftragt hat, f\u00fcr seine Abteilung \u201eTechnische Aufkl\u00e4rung\u201c (TA) effiziente Kontrollmechanismen zu entwickeln. TA ist f\u00fcr Abh\u00f6rma\u00dfnahmen und Cyber-Abwehr zust\u00e4ndig und in zahlreiche Skandale verwickelt.<\/p>\n<p>19. Mai: <strong>Polizeischuss:<\/strong> In M\u00fcnchen wird die Polizei informiert, dass ein Mann in der Innenstadt mit einer Schere um sich steche. Als die Beamten eintreffen, greift er sie an. Als Warnsch\u00fcsse ihn nicht stoppen, werden gezielte Sch\u00fcsse auf ihn abgegeben, von denen ihn mehrere in den Oberschenkel und in den Oberk\u00f6rper treffen.<\/p>\n<p>29. Mai: <strong>Polizeilicher Todesschuss:<\/strong> Im baden-w\u00fcrttembergischen Filderstadt wird die Polizei gerufen, weil ein mit einer Machete bewaffneter Mann vor einem Haus randaliert. Als der Einsatz von Pfefferspray erfolglos bleibt und der Mann die Beamten mit einem Messer angreift, schie\u00dft einer der Polizisten und trifft ihn in den Oberk\u00f6rper. Der Mann stirbt noch vor Ort.<\/p>\n<p><strong>Juni 2016<\/strong><\/p>\n<p>2. Juni: <strong>Sicherungsverwahrung:<\/strong> Der europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) erkl\u00e4rt das deutsche System der nachtr\u00e4glichen Sicherungsverwahrung f\u00fcr besonders gef\u00e4hrliche Straft\u00e4ter f\u00fcr rechtens.<\/p>\n<p><strong>Mutma\u00dfliche IS-Terroristen festgenommen:<\/strong> Nach der Aussage eines IS.Anh\u00e4ngers vor franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden werden in Nordrhein-Westfalen, Baden-W\u00fcrttemberg und Brandenburg drei mutma\u00dfliche Attent\u00e4ter festgenommen. Sie sollen einen Selbstmordanschlag mit Sprengstoffg\u00fcrteln und Gewehren in D\u00fcsseldorf geplant haben, an dem insgesamt zehn Personen teilnehmen sollten.<\/p>\n<p>6. Juni: <strong>Polizeichef suspendiert:<\/strong> Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) untersagt dem Leiter des Polizeireviers Dessau die weitere Aus\u00fcbung der Dienstgesch\u00e4fte. Der Sohn des Mannes steht im Verdacht, im Mai eine chinesische Studentin ermordet zu haben. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Beamten und seine Frau (ebenfalls Polizistin) wegen des Verdachtes der Vertuschung.<\/p>\n<p>8. Juni: <strong>Polizeischuss:<\/strong> In Hannover schie\u00dft ein Beamter auf einen Mann, der ihn mit einem Messer angreift und an der Hand verletzt. Der Angreifer kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.<\/p>\n<p>10. Juni: <strong>BfV speichert Daten von Minderj\u00e4hrigen:<\/strong> Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion wird bekannt, dass beim BfV unter dem Verdacht des Terrorismus oder der Gef\u00e4hrdung der \u00e4u\u00dferen Sicherheit die Daten von insgesamt 39 Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren gespeichert sind.<\/p>\n<p>21. Juni: <strong>Edathy-Aff\u00e4re: <\/strong>Die StA L\u00fcneburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann wegen Strafvereitelung ein. Der Vorwurf habe sich nicht nachweisen lassen. Hartmann soll 2014 seinen Fraktionskollegen Sebastian Edathy vor einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie gewarnt haben.<\/p>\n<p>23. Juni: <strong>Polizeilicher Todesschuss:<\/strong> Im hessischen Viernheim wird ein 19-j\u00e4hriger, psychisch labiler Mann bei einem SEK-Einsatz erschossen. Er hatte in einem Kino mit Schreckschusswaffen um sich geschossen und mehrere Geiseln genommen. Diese werden unverletzt befreit.<\/p>\n<p>24. Juni: <strong>Mann mit Rohrbombe festgenommen: <\/strong>In K\u00f6ln kontrollieren Polizeibeamte einen 27-j\u00e4hrigen Mann, dessen T-Shirt den Aufdruck \u201eFCK CPS\u201c (Fuck Cops) tr\u00e4gt. In seinem Rucksack finden sie eine funktionsf\u00e4hige Rohrbombe. Der Mann wird festgenommen und ein Haftbefehl beantragt.<\/p>\n<p><strong>Neues \u201eAnti-Terror\u201c-Paket:<\/strong> Mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet der Bundestag ein Anti-Terror-Gesetzespaket. Danach kann der Verfassungsschutz k\u00fcnftig gemeinsame Dateien mit ausl\u00e4ndischen Geheimdiensten f\u00fchren. Die BPol erh\u00e4lt die Befugnis zum Einsatz Verdeckter Ermittler. Beim Kauf von Prepaid-Karten f\u00fcr Mobiltelefone muss k\u00fcnftig ein Personalausweis vorgelegt werden.<\/p>\n<h3>Bilder: Christian Ditsch\/ Oliver Feldhaus<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von Otto Diederichs Januar 2016 1. 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