{"id":11929,"date":"2016-09-07T17:09:00","date_gmt":"2016-09-07T17:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=11929"},"modified":"2016-09-07T17:09:00","modified_gmt":"2016-09-07T17:09:00","slug":"schweiz-nur-falsche-demokratien-brauchen-richtige-geheimdienste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=11929","title":{"rendered":"Schweiz: Nur falsche Demokratien brauchen richtige Geheimdienste"},"content":{"rendered":"<p>Am 25. September 2015 hat das schweizerische Parlament das <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2015\/7211.pdf\">Nachrichtendienstgesetz verabschiedet<\/a>. Exakt ein Jahr sp\u00e4ter haben die B\u00fcrgerInnen des Landes die Chance, beim Referendum <a href=\"http:\/\/schnueffelstaat.ch\/\">diese Fehlentscheidung zu korrigieren<\/a>.<\/p>\n<p>Die Landesregierung (der Bundesrat) und die Parlamentsmehrheit wollen aus dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) einen wirklichen Geheimdienst machen. Er soll Telefone abh\u00f6ren, E-Mails mitlesen und sich an den Verbindungsdaten bedienen, die bei der Telekommunikation anfallen. Er soll fremde Computer hacken, Wohnungen durchsuchen und Wanzen und Videokameras darin installieren d\u00fcrfen. Und schliesslich will man ihm erlauben, die \u201eleitungsgebundenen Netze\u201c der Telekommunikation mit dem elektronischen Staubsauger zu bearbeiten; diese \u201eKabelaufkl\u00e4rung\u201c soll zwar nur bei \u201egrenz\u00fcberschreitenden Signalen\u201c m\u00f6glich sein, d.h. also wenn entweder SenderIn oder Empf\u00e4ngerIn im Ausland sitzen \u2013 eine Filterung, die im Internet-Verkehr nur schwer m\u00f6glich ist und die selbst gr\u00f6ssere Geheimdienste nicht hinbringen.<!--more--><\/p>\n<p>Damit es der Bev\u00f6lkerung angesichts des bedrohlichen Arsenals nicht angst und bange wird, verteilt der Bundesrat Beruhigungspillen: Die neuen Ma\u00dfnahmen seien erstens \u201egenehmigungspflichtig\u201c. Konkret hei\u00dft das, dass ein einsamer Richter oder eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichts das Ja-Wort geben muss. Kaum vorstellbar, dass er oder sie sich den W\u00fcnschen des NDB verweigert, wenn dieser eine ernsthafte Bedrohung durch Terroristen an die Wand malt.<\/p>\n<p>Zweitens behauptet der Bundesrat, es gehe nur um etwa zehn F\u00e4lle pro Jahr. F\u00fcr diese quantitative Zur\u00fcckhaltung gibt es aber in dem Gesetz nirgendwo eine Garantie. Und drittens sollen sich die \u00dcberwachungen nicht gegen den \u201egewaltt\u00e4tigen Extremismus\u201c richten d\u00fcrfen. Wer aber beispielsweise die Darstellungen des NDB \u00fcber die kurdische PKK liest, wird schnell merken, dass die Grenzen zwischen dem, was der Dienst f\u00fcr \u201eextremistisch\u201c und dem, was er f\u00fcr \u201eterroristisch\u201c h\u00e4lt, recht flie\u00dfend sind.<\/p>\n<h4>Langer Anlauf<\/h4>\n<p>Seit dem 11. September 2001 haben der Geheimdienst und seine politischen LiebhaberInnen f\u00fcr diese Ausweitung der Befugnisse geweibelt, die zun\u00e4chst im Bundesgesetz \u00fcber die Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) verankert werden sollten. 2005 ver\u00f6ffentlichte die \u201eWeltwoche\u201c einen noch internen Entwurf. Der \u00f6ffentliche Aufschrei war gross, der Entwurf gescheitert. 2006 legte Justizminister Blocher einen Neuentwurf vor. 2009 scheiterte auch der \u2013 und zwar an einer \u201eunheiligen Allianz\u201c von SP und Gr\u00fcnen mit der SVP. Nach der Vereinigung des Inlands- und des Auslandsgeheimdienstes zum NDB konnte der nun zust\u00e4ndige Verteidigungsminister nur eine light-Version, ohne die \u201ebesonderen\u201c Beschaffungsmethoden, durchsetzen.<\/p>\n<p>2015 wollten sich jedoch nur noch die Gr\u00fcnen und ein Teil der SP-Fraktion erinnern, dass bereits der Instrumentenkasten des geltenden BWIS reichlich best\u00fcckt ist: Der NDB darf sich schon jetzt an allen m\u00f6glichen \u00f6ffentlichen Datensammlungen bedienen, einige sogar direkt abfragen. \u00d6ffentliche Institutionen sind ihm auskunftspflichtig. Er darf \u201eVorg\u00e4nge\u201c im \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Raum \u2013 von Demos bis zu privaten Gespr\u00e4chen \u2013 bespitzeln und aufzeichnen. Er f\u00fchrt hauptamtliche und freischaffende Spitzel und anderes mehr.<\/p>\n<h4>Eine Frage des Ged\u00e4chtnisses<\/h4>\n<p>Schon 1995, w\u00e4hrend der parlamentarischen Beratungen des BWIS, hatte eine reaktion\u00e4re Clique in der kleinen Parlamentskammer, dem St\u00e4nderat versucht, den Staatsschutz zur Telefon\u00fcberwachung und zur Verwanzung von Privatr\u00e4umen zu erm\u00e4chtigen. Dem Bundesrat ging das damals zu weit. Er f\u00fcrchtete, dass das Gesetz als Ganzes in der Volksabstimmung scheitern k\u00f6nnte. Schlie\u00dflich war der Fichenskandal im \u00f6ffentlichen Ged\u00e4chtnis durchaus noch pr\u00e4sent.<\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Im November 1989 hatte eine Parlamentarische Untersuchungskommission aufgedeckt, dass die Vorl\u00e4uferin des NDB, die damalige Bundespolizei, 900 000 Personen und Organisation fichiert \u2013 auf Karteikarten (Fichen) und in Akten registriert \u2013 hatte.<\/p>\n<p>An die Stelle der papiernen Fichen trat seit 1992 das Computersystem ISIS. Die Menge der Daten wuchs kontinuierlich. 2010 musste die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation des Parlaments vermelden, dass erneut \u00fcber 200 000 Personen beim NDB registriert waren.<\/p>\n<p>Dieser zweite Fichenskandal hielt das Parlament jedoch nicht davon ab, den Geheimdienst mit mehr Macht auszustatten. Bleibt zu hoffen, dass die Stimmbev\u00f6lkerung der Schweiz am 25. September ein besseres Ged\u00e4chtnis hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 25. September 2015 hat das schweizerische Parlament das Nachrichtendienstgesetz verabschiedet. 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