{"id":1198,"date":"2007-02-09T11:25:17","date_gmt":"2007-02-09T11:25:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1198"},"modified":"2007-02-09T11:25:17","modified_gmt":"2007-02-09T11:25:17","slug":"praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1198","title":{"rendered":"Pr\u00e4vention &#8211; Spielarten und Abgr\u00fcnde einer popul\u00e4ren \u00dcberzeugung"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Kaum eine Idee besitzt so viel unmittelbare Plausibilit\u00e4t: Dass es allemal besser ist, das Kind vor dem sprichw\u00f6rtlichen Sturz in den Brunnen zu bewahren, statt es mit gro\u00dfem Aufwand bergen zu m\u00fcssen \u2013 wer wollte dem widersprechen? Die Probleme beginnen jenseits dieser Banalit\u00e4t. Denn unklar sind sowohl die genaue Bedeutung von &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; als auch die Voraussetzungen und Folgen pr\u00e4ventiver Praxis.<\/b><\/p>\n<p>Im Wortsinne bedeutet &#8222;Pr\u00e4vention&#8220;, etwas Unerw\u00fcnschtem zuvorzukommen, seinen zuk\u00fcnftigen Eintritt zu verhindern oder, wenn es schon nicht g\u00e4nzlich verhindert werden kann, seine nachteiligen Auswirkungen zu begrenzen. Jenseits dieser allgemeinen strategischen Orientierung gibt es eine bunte Vielfalt verschiedener Pr\u00e4ventionsbegriffe, die jeweils f\u00fcr unterschiedliche Spielarten und Kalk\u00fcle pr\u00e4ventiver Interventionen stehen. Eine kleine \u00dcbersicht:<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn1\" name=\"fnverweis1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Erstens: Weit verbreitet ist die Unterscheidung zwischen prim\u00e4rer, sekund\u00e4rer und terti\u00e4rer Pr\u00e4vention. Diese aus der Medizin stammenden Begriffe beziehen sich auf den Zeitpunkt der Intervention.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a> &#8222;Prim\u00e4r&#8220; ist das Handeln dann, wenn es in einer Phase stattfindet, in der noch keinerlei Abweichungen vom definierten Normal- oder Idealzustand sichtbar sind. Pr\u00e4vention soll diese Normalit\u00e4t sichern. Sekund\u00e4rpr\u00e4ventive Interventionen setzen ein, wenn zwar deutliche Anzeichen f\u00fcr vom Ideal abweichende, nonkonforme Verhaltensweisen erkennbar sind, diese aber noch nicht realisiert wurden. Und als &#8222;terti\u00e4r&#8220; gelten solche Ma\u00dfnahmen, die nach der Tat zuk\u00fcnftige erneute Abweichungen verhindern sollen. In der Kriminalpr\u00e4vention werden etwa allgemeine Erziehungshilfen (Wertevermittlung &#8230;) als prim\u00e4r-, Strategien der Taterschwerung (Tatgelegenheiten, Entdeckungs- und Bestrafungswahrscheinlichkeit) als sekund\u00e4r- und Resozialisierungsma\u00dfnahmen als terti\u00e4rpr\u00e4ventiv bezeichnet.<\/p>\n<p>Zweitens k\u00f6nnen pr\u00e4ventive Programme nach ihren AdressatInnen unterschieden werden. Im Bereich der Kriminalpr\u00e4vention k\u00f6nnen sie sich an die potentiellen Opfer krimineller Handlungen wenden (Ratgeber &#8222;Wie verhalte ich mich an der Haust\u00fcr&#8220;, Selbstverteidigungskurse etc.), sie k\u00f6nnen sich an die k\u00fcnftigen T\u00e4terInnen richten (&#8222;Jeder Ladendiebstahl wird zur Anzeige gebracht&#8220;) oder sie k\u00f6nnen auf die \u00d6ffentlichkeit insgesamt zielen (wie die zur Zivilcourage aufrufende &#8222;Aktion-tu-was&#8220;).<\/p>\n<p>Drittens unterscheiden sich Pr\u00e4ventionsans\u00e4tze dadurch, ob sie auf Personen, auf Situationen oder auf Strukturen einwirken wollen. Beratungsangebote, Aufkl\u00e4rungskampagnen, verhaltensorientierte Kurse sind an einzelne Personen adressiert. Auf die Verhinderung von Unsicherheit erzeugenden oder kriminogenen Situationen zielen die Einrichtung von Frauenparkpl\u00e4tzen, die Beleuchtung dunkler Ecken oder Freizeitangebote f\u00fcr Jugendliche. &#8222;Strukturelle Pr\u00e4vention&#8220; umfasst dann solche Ma\u00dfnahmen, die bereits das Entstehen dieser Situationen verhindern wollen: st\u00e4dtebauliche Planungen, Einwirkung auf soziale und sozio\u00f6konomische Gegebenheiten.<\/p>\n<p>Viertens ist (Kriminal-)Pr\u00e4vention auf unterschiedliche Bezugsgr\u00f6\u00dfen ausgerichtet. In ihrem Kern ist sie darauf aus, kriminelle Handlungen zu verhindern; dabei kann sie auf einzelne Delikte ausgerichtet sein (von der Kindesmisshandlung bis zur Korruption), sie kann aber auch auf &#8222;Kriminalit\u00e4t&#8220; insgesamt zielen. Das Tandem von Kriminalit\u00e4tsfurcht und gef\u00e4hrdetem Sicherheitsgef\u00fchl ist ein weiterer Bezugspunkt kriminalpr\u00e4ventiven Engagements. Unter dieser Perspektive k\u00f6nnen polizeiliche Pr\u00e4senz oder die Sauberkeit im \u00f6ffentlichen Raum auch dann pr\u00e4ventiv sinnvoll sein, wenn sie nicht zu weniger Kriminalit\u00e4t, aber zu einem erh\u00f6hten Sicherheitsempfinden beitragen. Sofern der kriminalpr\u00e4ventive Ansatz aber auf die Bedingungsfaktoren abweichenden Verhaltens abzielt, k\u00f6nnen sich seine Interventionen auf allgemeine soziale Sachverhalte beziehen.<\/p>\n<p>F\u00fcnftens arbeiten pr\u00e4ventive Strategien mit unterschiedlichen Mitteln. Im Hinblick auf den Grad ihrer Verbindlichkeit lassen sich drei Gruppen unterscheiden: Zur ersten Gruppe z\u00e4hlen alle jene Ma\u00dfnahmen, die ein blo\u00dfes Angebot darstellen, das die Zielgruppen in Anspruch nehmen oder ignorieren k\u00f6nnen: die Haust\u00fcr mit den richtigen Schl\u00f6ssern zu sichern, die Verhaltensregeln in Konfliktsituationen zu beachten, an einem Mitternachtsturnier teilzunehmen etc. Davon zu unterscheiden sind solche Gestaltungen der Umwelt, denen sich alle unterwerfen m\u00fcssen \u2013 indem beispielsweise ein dunkler Platz ausgeleuchtet, die Stra\u00dfenf\u00fchrung ver\u00e4ndert oder eine Pf\u00f6rtnerloge eingerichtet wird. Das pr\u00e4ventive Repertoire umfasst aber auch repressive Mittel, d.h. solche Instrumente, die gezielt eingesetzt werden, um durch Kontrolle und Strafandrohung unerw\u00fcnschtes Verhalten zu verhindern. Das Spektrum reicht von verdeckter und offener \u00dcberwachung bis zur gezielten, schnellen und &#8222;konsequenten&#8220; Sanktion.<\/p>\n<h4>Pr\u00e4vention und Repression \u2013 keine Gegens\u00e4tze<\/h4>\n<p>Diese Vielfalt von Pr\u00e4ventionsbegriffen und -praktiken gilt nicht allein in der Kriminalpolitik, sondern ebenso etwa in den Bereichen von Gesundheit oder sozialer Arbeit. F\u00fcr die Fragen der Kriminalpr\u00e4vention kommen zwei Besonderheiten hinzu. Die erste bezieht sich auf den Umstand, dass seit der Mitte des 19. Jahrhunderts das Strafrecht im Wesentlichen durch seine pr\u00e4ventive Zielsetzung legitimiert wird: Bestimmte Handlungen m\u00fcssen demnach deshalb verboten und bestraft werden, damit sie zuk\u00fcnftig nicht wieder begangen werden. Das Strafrecht soll spezialpr\u00e4ventiv auf den einzelnen Delinquenten wirken (also Wiederholungstaten verhindern), und es soll generalpr\u00e4ventiv die Allgemeinheit vom Normbruch abhalten. Beide Wirkungen, so die pr\u00e4ventive Strafzwecklehre, sollen nicht nur negativ (durch Strafe), sondern auch positiv (durch Belohnung f\u00fcr konformes Verhalten) erreicht werden k\u00f6nnen. Die zweite Besonderheit ergibt sich aus dem Umstand, dass man &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; als die zentrale Kategorie polizeilichen Selbstverst\u00e4ndnisses bezeichnen muss. Die origin\u00e4re Aufgabe der Polizei besteht in der Gefahrenabwehr, d.h. die Polizei soll die Realisierung einer Gefahr verhindern, was zweifellos eine pr\u00e4ventive Zielsetzung ist. Indem seit den 80er Jahren die &#8222;Vorsorge f\u00fcr die Gefahrenabwehr&#8220; und die &#8222;vorbeugende Bek\u00e4mpfung von Straftaten&#8220; zu polizeilichen Aufgaben erkl\u00e4rt wurden, ist der polizeiliche Pr\u00e4ventionsauftrag vom engen polizeilichen Gefahrenbegriff befreit worden.<\/p>\n<p>Dieser kursorische Blick auf unterschiedliche Pr\u00e4ventionsbegriffe legt einige Schlussfolgerungen nahe: Pr\u00e4vention ist ein vielschichtiger Begriff. Er taugt nicht zur Beschreibung von Handlungen, weil er weder etwas \u00fcber den Zeitpunkt, die Reichweite, den Adressaten oder das Mittel der Intervention verr\u00e4t. Gerade im Hinblick auf die angewendeten Mittel ist Pr\u00e4vention kein Gegenbegriff zur Repression. Vielmehr geh\u00f6ren repressive Ma\u00dfnahmen zum anerkannten Repertoire pr\u00e4ventiver Strategien. Auch die Vorstellung, pr\u00e4ventive Antworten seien das Gegenteil von reaktiven, ist nur vordergr\u00fcndig zutreffend. Reaktive Handlungen setzen nach der Tat ein, etwa die Strafverfolgung nach begangener Straftat, aber die pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahme entsteht keineswegs aus sich selbst heraus, sondern folgt aus einer Prognose.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a> Deshalb bedeutet Pr\u00e4vention allein, dass eine Haltung eingenommen wird, die aufgrund einer Prognose etwas in der Gegenwart unternehmen will, damit das Vorhergesagte nicht eintritt. Reduziert auf eine Haltung, eine bestimmte Perspektive, erlaubt die Pr\u00e4ventionsidee, jedes Vorhaben als &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; zu deklarieren.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn4\" name=\"fnverweis4\">[4]<\/a> Dabei scheint der Pr\u00e4ventionsidee \u2013 man denke an den Brunnen, in den das Kind nicht fallen soll \u2013 &#8222;eine Art selbstlegitimierender Kraft&#8220; innezuwohnen.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn5\" name=\"fnverweis5\">[5]<\/a> In der \u00d6ffentlichkeit genie\u00dft die Pr\u00e4ventionsidee gro\u00dfe Sympathien, weil mit ihr die Hoffnung auf sanftere und gleichzeitig nachhaltigere Interventionen transportiert wird. Dass Pr\u00e4vention ein wohlfeiles Mittel zur Legitimation von Verbrechen war und ist (von den &#8222;Pr\u00e4ventiv&#8220;-Kriegen bis zur &#8222;Rassenhygiene&#8220; und zur Todesstrafe), scheint diesem Vorurteil keinen Abbruch zu tun.<\/p>\n<h4>Pr\u00e4vention: Gelegenheiten und Kosten<\/h4>\n<p>Auch f\u00fcr die Polizei gilt, dass alle ihre T\u00e4tigkeiten als pr\u00e4ventive deklariert werden k\u00f6nnen. Ein Blick auf die Rechtsgrundlagen zeigt: Entweder handelt sie im Rahmen des Polizeirechts, dann geht es um die Aufgaben der Gefahrenabwehr in ihren unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen \u2013 das sind per definitionem pr\u00e4ventive T\u00e4tigkeiten. Wird die Polizei aber strafverfolgend t\u00e4tig, dann k\u00f6nnen die pr\u00e4ventiven Zweckzuschreibungen des Strafrechtssystems ins Feld gef\u00fchrt werden. Die Strafverfolgung lie\u00dfe sich deshalb problemlos als nur eine Variante innerhalb des umfassenden Pr\u00e4ventionsauftrages begreifen, der bei der Polizei liege.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn6\" name=\"fnverweis6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Die Konjunktur, die der Pr\u00e4ventionsgedanke auch innerhalb der Polizei in den letzten beiden Jahrzehnten erfahren hat, hat zur Bildung eigener Pr\u00e4ventionskommissariate oder zur Einsetzung von Pr\u00e4ventionsbeauftragten gef\u00fchrt. Pr\u00e4ventionspolizistInnen sollen vor Ort den Kontakt zu den B\u00fcrgerInnen halten. Sie sollen Verbindungsglied zwischen Gemeinde und Polizei sein. Ihre eigenen Leistungen bestehen in der \u00f6rtlichen Beratung (etwa die traditionelle kriminalpolizeiliche Beratung zum Einbruchsschutz), in der Weitergabe polizeilichen Expertenwissens (etwa die Informationen aus dem ProPK-Angebot<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn7\" name=\"fnverweis7\">[7]<\/a>), in der Ausf\u00fchrung polizeieigener Pr\u00e4ventionsprojekte (vom Polizeidinosaurier POLDI bis zur &#8222;Wachsamer Nachbar&#8220;-Kampagne) und in der Vermittlung von Pr\u00e4ventionsbed\u00fcrfnissen in die Polizeibeh\u00f6rde hinein. Der j\u00fcngeren Aufwertung zum Trotz genie\u00dft diese Art der spezialisierten Pr\u00e4ventionsarbeit innerhalb der Polizeien ein Schattendasein. Sie verf\u00fcgt \u00fcber kein klares T\u00e4tigkeitsprofil. Da auch hier gilt, dass alles als Pr\u00e4vention deklariert werden kann, ist lokale Beliebigkeit vorprogrammiert.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn8\" name=\"fnverweis8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Folgt man dem zeitlich gestaffelten Pr\u00e4ventionsbegriff, so ist die Polizei auf allen Ebenen beteiligt. Ihren Schwerpunkt sieht sie jedoch in Ma\u00dfnahmen, die als sekund\u00e4rpr\u00e4ventiv bezeichnet werden k\u00f6nnen, weil die kriminelle Handlung kurz vor ihrer Realisierung steht bzw. stehen soll. Hier kommen dann die spezifischen polizeilichen Kenntnisse und Mittel zum Einsatz: Jenseits der Informations- und Beratungsangebote zielt die polizeiliche Sekund\u00e4rpr\u00e4vention darauf ab, die Tatgelegenheiten zu reduzieren, die Entdeckungswahrscheinlichkeit und das Bestrafungsrisiko zu erh\u00f6hen. Eine solche Strategie fu\u00dft kriminologisch auf dem Rational-choice-Ansatz, der von T\u00e4terInnen ausgeht, die im Voraus Nutzen (materieller Gewinn, Prestige etc.) und Kosten (technisch-logistischer Aufwand, Freiheitsentzug etc.) einer Straftat bilanzieren und die durch gezielt erh\u00f6hte &#8222;Kosten&#8220; von der Realisierung der geplanten Tat abgehalten werden k\u00f6nnen.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn9\" name=\"fnverweis9\">[9]<\/a> Technische Pr\u00e4vention (&#8222;target hardening&#8220;), stadtr\u00e4umliche Arrangements (&#8222;crime prevention through environmental design&#8220;, \u00fcbersichtliche R\u00e4ume, \u00dcberwachungstechniken), gezielte Kontrollen und uniformierte Pr\u00e4senz in bestimmten R\u00e4umen sind probate Mittel dieser Art polizeilicher und polizeilich angeleiteter Pr\u00e4vention. Der Anteil der Polizei an den Interventionen variiert erheblich: Er reicht von effektivierter Repression durch den Verbund von Polizei, Ordnungsbeh\u00f6rden, Staatsanwaltschaft und Gerichten bis zur Vernetzung mit nicht-staatlichen Akteuren (Sozialverb\u00e4nden, Wohngesellschaften) und der Aktivierung von Zielgruppen, selbst pr\u00e4ventiv aktiv zu werden.<\/p>\n<p>Beide Spielarten der (polizeilichen) Sekund\u00e4rpr\u00e4vention stehen vor grundlegenden praktischen Problemen. Abgesehen vom begrenzten Erkl\u00e4rungswert des Rational-choice-Modells gilt: Sofern es sich um blo\u00dfe Angebote handelt, liegt die gr\u00f6\u00dfte Schwierigkeit darin, die Botschaften an die richtige Zielgruppe zu vermitteln. Dieses Schicksal teilt die Kriminalpr\u00e4vention mit der Gesundheitspr\u00e4vention: Dass ihr jene Gruppen am distanziertesten gegen\u00fcberstehen, die &#8222;eigentlich&#8220; der pr\u00e4ventiven Botschaft am dringendsten bed\u00fcrften. Die Erfolge der operativen Sekund\u00e4rpr\u00e4vention sind hingegen von der Gefahr der Verdr\u00e4ngung bedroht. Diese kann nicht nur in der \u00f6rtlichen Verschiebung von Kriminalit\u00e4t in weniger kontrollierte R\u00e4ume bestehen, sondern sie kann auch zu einer Eskalation der Deliktsbegehung oder zum Ausweichen auf schwerwiegendere Delikte f\u00fchren.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn10\" name=\"fnverweis10\">[10]<\/a><\/p>\n<h4>Pr\u00e4vention als Projekt<\/h4>\n<p>Die Pr\u00e4ventionsdebatte in der bundesdeutschen Polizei ist in der ersten H\u00e4lfte der 70er Jahre massiv durch den damaligen Pr\u00e4sidenten des Bundeskriminalamtes Horst Herold bef\u00f6rdert worden. Herolds ber\u00fchmte Formulierung von der &#8222;gesellschaftssanit\u00e4ren Aufgabe der Polizei&#8220; fu\u00dfte auf der Vorstellung, dass die Polizei durch ihre allt\u00e4gliche Erfahrung \u00fcber einen Informationsbestand verf\u00fcge, der \u2013 w\u00fcrde er nur entsprechend systematisch aufbereitet \u2013 der Polizei ein &#8222;Erkenntnisprivileg&#8220; verschaffe, das erfolgreiche Pr\u00e4vention zulasse. Herolds Denken war nicht nur von kybernetischen \u00dcberzeugungen gepr\u00e4gt (je umfangreicher und aktueller die Informationen, desto klarer ergibt sich das, was getan werden muss, als logische Notwendigkeit), sondern sie entsprach auch der sozialdemokratischen Reformstrategie jener Zeit, die die L\u00f6sung gesellschaftlicher Probleme durch eine technokratisch angeleitete Modernisierung des Staatsapparates unterst\u00fctzen wollte.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn11\" name=\"fnverweis11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Die Heroldsche Pr\u00e4ventionsvision vertritt heute in den deutschen Polizeien niemand mehr. Geblieben ist aber seit Herolds Zeiten die gestiegene und weiter steigende Bedeutung der elektronischen Datenverarbeitung, deren technisches Potential l\u00e4ngst \u00fcber das hinausgeht, was vor drei\u00dfig Jahren denkbar war. Der Ausbau der polizeilichen Informations- und Kommunikationstechnologie wird heute nicht mehr mit gesamtgesellschaftlichen Visionen betrieben. Die realistisch gewordene Polizeistrategie zielt heute nicht auf die Abschaffung von Kriminalit\u00e4t (Herold: &#8222;die Formulierung von Gesetzesnormen zur Aufhebung oder \u00c4nderung der gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen Kriminalit\u00e4t entsteht&#8220;<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn12\" name=\"fnverweis12\">[12]<\/a>), sondern auf deren &#8222;Kontrolle&#8220;. Zwar gehen unter diesen Vorzeichen die Ziele polizeilicher Pr\u00e4ventionsanstrengungen weniger weit, aber die praktischen Herausforderungen nehmen eher zu: Wenn Kriminalit\u00e4t nicht beseitigt, sondern allenfalls &#8222;kontrolliert&#8220; werden kann, dann muss eine erfolgreiche Strategie darauf ausgerichtet sein, die Kriminalit\u00e4t dauerhaft auf einem m\u00f6glichst geringen Niveau zu halten. Eine vorausschauende T\u00e4tigkeit, die kriminelle Eskalationen verhindern oder besonders schwerwiegenden Taten zuvorkommen will, r\u00fcckt ins Zentrum des polizeilichen Selbstverst\u00e4ndnisses. Damit gewinnt die Pr\u00e4ventionsidee eine neue Qualit\u00e4t: sie wird zur strategischen Orientierung, auf die die Instrumente und Verfahren der Institution auszurichten sind.<\/p>\n<p>Jede Pr\u00e4vention steht vor einem grundlegenden Problem: Sie muss mit dem beschr\u00e4nkten Wissen der Gegenwart eine Prognose erstellen und auf dieser Basis ein pr\u00e4ventives Handlungsprogramm entwerfen. Die Gewinnung und Verarbeitung von Informationen bildet deshalb die Basis jeder Pr\u00e4ventionsstrategie. Die kriminalpolizeiliche Entwicklung der j\u00fcngeren Vergangenheit stellt den Versuch dar, auf verschiedenen Wegen polizeiliches Wissen zu vermehren. Dies betrifft erstens die Mittel der Informationsbeschaffung: Die Professionalisierung der verdeckten Polizeiarbeit (Infiltration bestimmter Milieus durch V-Personen und Verdeckte Ermittler) war und ist ein Element, Kenntnisse aus dem kriminellen Vorfeld zu gewinnen. Verdachtsmeldungen der Kreditinstitute im Rahmen der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung oder Online-Zug\u00e4nge zu nichtpolizeilichen Datenbest\u00e4nden sind weitere Mittel zur Verbesserung der polizeilichen Datenlage. Zweitens haben sich die Strategien polizeilicher Informationsarbeit ge\u00e4ndert: Neben die Fallbearbeitung traten die aktive Verdachtsch\u00f6pfung, die strategische Kriminalit\u00e4tsanalyse und &#8222;police intelligence&#8220;, also der Versuch, aus vorhanden Datenbest\u00e4nden neues Wissen zu generieren.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn13\" name=\"fnverweis13\">[13]<\/a> Und drittens zeichnet sich pr\u00e4ventivpolizeiliche Verbrechenskontrolle durch den Versuch aus, dass sie wissenschaftliche Ressourcen zur Kriminalit\u00e4tsanalyse und zur Diagnose pr\u00e4ventiver Ansatzpunkte heranzieht.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn14\" name=\"fnverweis14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Der pr\u00e4ventivpolizeiliche Um- und Ausbau der Polizeien kann das pr\u00e4ventive Grundproblem jedoch nicht l\u00f6sen. Um wirksam pr\u00e4venieren zu k\u00f6nnen, muss man \u00fcber ausreichendes Wissen verf\u00fcgen. Man muss innerhalb der sozialen Wirklichkeit sowohl die zuk\u00fcnftigen potentiellen Gef\u00e4hrdungen diagnostizieren als auch jene Faktoren bestimmen, durch deren Beeinflussung das Diagnostizierte verhindert werden kann. Beides verlangt, m\u00f6glichst viel \u00fcber soziale Sachverhalte zu wissen und die Wirkungszusammenh\u00e4nge zu kennen. Deshalb ist der Drang nach weiteren polizeilichen Erfassungen und Speicherungen und nach einer Professionalisierung des polizeilichen Umgangs mit Informationen eine zwingende Folge der pr\u00e4ventiven Orientierung. Dieser Bedarf an Informationen nimmt in dem Ma\u00dfe zu, indem Unklarheit \u00fcber das Ausma\u00df und die Bedingungsfaktoren dessen besteht, was verhindert werden soll \u2013 ein Merkmal, das auf die komplexen Ph\u00e4nomene &#8222;Kriminalit\u00e4t&#8220; und &#8222;Sicherheit&#8220; eindeutig zutrifft. Wer erfolgreiche Kriminalpr\u00e4vention betreiben will, wei\u00df deshalb nie genug.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn15\" name=\"fnverweis15\">[15]<\/a><\/p>\n<h4>Das Recht der Pr\u00e4ventionspolizei<\/h4>\n<p>Unter dem Pr\u00e4ventionsregime hat sich auch das Recht gewandelt. Dies gilt f\u00fcr das Strafrecht, das Strafprozess- und das Polizeirecht. Im Strafrecht sei nur auf die Zunahme &#8222;abstrakter Gef\u00e4hrdungsdelikte&#8220; hingewiesen, die \u2013 in pr\u00e4ventiver Absicht \u2013 ein Verhalten bestrafen, das kein Rechtsgut besch\u00e4digt, sondern von dem vermutet wird, dass von ihm die Gefahr einer Sch\u00e4digung ausgehen k\u00f6nnte. Die pr\u00e4ventive \u00d6ffnung des Strafprozessrechts zeigt sich einerseits darin, dass bei einer Vielzahl von Ermittlungsma\u00dfnahmen vom Vorliegen eines personalen Tatvorwurfs abgesehen wird (Kontrollstellen, Rasterfahndung etc.).<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn16\" name=\"fnverweis16\">[16]<\/a> Zwar handelt es sich um Normen, die der Aufkl\u00e4rung begangener Taten dienen sollen, aber ihre Logik und die mit ihnen verbundenen Eingriffe sind nicht l\u00e4nger an einen konkreten Verdacht gebunden. Andererseits wurden mittlerweile die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die im Rahmen von Strafverfahren gewonnenen Daten f\u00fcr (pr\u00e4ventiv-)polizeiliche Zwecke zu nutzen. Den Kern des neuen Pr\u00e4ventionsrechts stellt jedoch das Polizeirecht dar.<\/p>\n<p>Die Erweiterung des polizeilichen Auftrags um die &#8222;vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; er\u00f6ffnet der Polizei ein neues Handlungsfeld. Statt an der konkreten Gefahr, kann polizeiliches Handeln nun an Gefahrenprognosen orientiert werden. Nicht der Verdacht auf eine begangene oder konkret vorbereitete Straftat, nicht das Vorliegen einer konkreten Gefahr stehen am Anfang polizeilicher T\u00e4tigkeit, sondern vage Hinweise, kriminalistische M\u00f6glichkeiten oder Hypothesen. Pr\u00e4ventive Polizeiarbeit wird zur Vorfeldarbeit. Und da nicht bekannt ist, welchen Eigenschaften welches kriminogene Potential innewohnt, muss sich die polizeiliche Aufmerksamkeit entweder auf alles richten, oder sie bleibt an erfahrungs- oder hypothesengest\u00fctzten Vorannahmen orientiert. Die neuen Normen des Polizeirechts reflektieren diese Offenheit. Neben die alte &#8222;Wenn &#8230; dann&#8220;-Logik des Konditionalprogramms tritt das Zweckprogramm der (pr\u00e4ventiven) Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung. Unbestimmte Rechtsbegriffe \u2013 etwa die &#8222;Straftaten von erheblicher Bedeutung&#8220; als Einsatzbereich der &#8222;besonderen Methoden der Datenerhebung&#8220; \u2013 sind ein Element der pr\u00e4ventiv motivierten Verrechtlichung. Ein anderes ist, die \u00dcberwachung von Personen, Gruppen oder Sozialmilieus zu legalisieren, die weder &#8222;St\u00f6rer&#8220; noch &#8222;Tatverd\u00e4chtige&#8220; sind. Zur Absicherung der strategischen Definitionsmacht der Polizei geh\u00f6rt auch, dass die Anordnungsbefugnis in die H\u00e4nde der Beh\u00f6rde selbst gelegt wird.<\/p>\n<p>Der Wandel des Rechts unter pr\u00e4ventiven Vorzeichen hat erhebliche Folgen: Im b\u00fcrgerlich-liberalen Rechtsstaatsmodell bildet die klar formulierte Norm des Gesetzes den Ma\u00dfstab der justiziellen und politischen Kontrolle der Exekutive; f\u00fcr die B\u00fcrgerInnen ergibt sich Sicherheit gegen\u00fcber staatlichen Eingriffen in der gesetzlich fixierten Begrenzung staatlicher Eingriffsrechte. Diese positiven Folgen des Rechts gehen verloren, wenn die Rechtsnorm auf eine Erm\u00e4chtigung der Exekutive hinausl\u00e4uft, in wechselnden Situationen nach Zweckm\u00e4\u00dfigkeits\u00fcberlegungen zu handeln. Ohne eindeutige Bestimmung l\u00e4uft jedoch der gerichtliche Schutz ins Leere.<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fn17\" name=\"fnverweis17\">[17]<\/a><\/p>\n<h4>Der neue Schub<\/h4>\n<p>Das Pr\u00e4ventionsbed\u00fcrfnis steigt, je gr\u00f6\u00dfer der Schaden ist, der prognostiziert wird. Wo gewaltige Risiken drohen \u2013 so lautet das polizeiliche Argument \u2013, k\u00f6nne vern\u00fcnftigerweise nicht gewartet werden, bis sie eintreten. Mag man den Ladendiebstahl noch hinnehmen wollen und sich damit beruhigen, dass der Schaden gering ist und die T\u00e4terInnen doch irgendwann erwischt werden, so w\u00e4re eine solche Haltung etwa angesichts terroristischer Bedrohungen absurd und unverantwortlich. Waren in den 90er Jahren noch ma\u00dflose \u00dcbertreibungen der Gefahr durch &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8220; erforderlich, um neue Vorfeldbefugnisse und zus\u00e4tzliche Entgrenzungen zu legitimieren, so hat der Terrorismus der Pr\u00e4ventionsidee endg\u00fcltig den Weg frei gemacht.<\/p>\n<p>Bietet der Terrorismus den gegenw\u00e4rtigen Anlass, so bietet der wissenschaftlich-technische Fortschritt die Mittel fortgeschrittener Pr\u00e4ventionsstrategien. Mit dem Einzug der Digitalisierung in den Alltag wachsen die Arten der anfallenden Daten, die Datenmengen und die technischen M\u00f6glichkeiten ihrer Auswertung. Seit den Anschl\u00e4gen von New York, Madrid und London scheint es das Gebot der Stunde zu sein, diese Daten nutzbar f\u00fcr polizeiliche Zwecke zu machen, sie mit anderen Daten und mit Erkenntnissen anderer Instanzen zu verkn\u00fcpfen, um terroristische Netzwerke zerst\u00f6ren und terroristische Taten verhindern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die wichtigsten Elemente dieser neuen Pr\u00e4vention sind:<\/p>\n<p>Erstens: Ausweitung geheimdienstlicher Zust\u00e4ndigkeiten: Nach der Erweiterung des polizeilichen Repertoires durch ehemals nachrichtendienstliche Methoden seit den 80er Jahren und der Ausdehnung des T\u00e4tigkeitsfeldes eines Teils der Geheimdienste auf &#8222;organisierte Kriminalit\u00e4t&#8220; in den 90ern, erhielten die Dienste im Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz Zug\u00e4nge zu den Daten von Geldinstituten sowie Telekommunikations- und Luftfahrtunternehmen. Die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen wurden ausgeweitet und die Dienste am Visaverfahren beteiligt \u2013 alles mit dem Ziel, Daten aus dem Vorfeld von Kriminalit\u00e4t und Gefahr zu gewinnen.<\/p>\n<p>Zweitens: Verkn\u00fcpfung von Polizeien und Geheimdiensten im pr\u00e4ventiven Netzwerk: Dem Ziel, alles verf\u00fcgbare Wissen f\u00fcr die Terrorismuspr\u00e4vention nutzbar zu machen, sollen nicht nur neue Institutionen wie das &#8222;Gemeinsame Informations- und Analysezentrum&#8220; auf Bundesebene und vergleichbare Gremien in einigen Bundesl\u00e4ndern dienen, sondern auch neue technische Instrumente: die gemeinsame Anti-Terror-Datei, an deren Realisierung gegenw\u00e4rtig gearbeitet wird, sowie &#8222;Projektdateien&#8220;, in denen beide Seiten ihre Informationen anlassbezogen vereinigen k\u00f6nnen. Dass mit der Kombination von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Informationen die Eingriffsschwellen des Polizeirechts unterlaufen werden, ist der Preis, der mit dem Blick auf die erhoffte pr\u00e4ventive Dividende und angesichts drohender terroristischer Gefahren offenbar gerne entrichtet wird. Vergleichbare Formen der institutionellen und informationellen Vernetzung finden sich bezeichnenderweise ebenfalls bei der Bek\u00e4mpfung der &#8222;illegalen Einwanderung&#8220;.<\/p>\n<p>Drittens: Datenspeicherung auf Vorrat: Der gegenw\u00e4rtige Versuch, deutschland- und EU-weit die Nutzungsdaten der Telekommunikation zu speichern, ist das prominenteste Beispiel pr\u00e4ventiv motivierter Datensammlung. \u00c4hnlich wie bei der Identifizierungspflicht von Bankkunden bei Bargesch\u00e4ften wird ein Datenpool geschaffen, der f\u00fcr pr\u00e4ventive Aktionen (vorzeitige Entdeckung geplanter Straftaten) wie f\u00fcr strafverfolgerische Zwecke nutzbar gemacht werden kann. Die Weitergabe von Fluggastdaten an die USA sind ein weiteres Beispiel f\u00fcr den pr\u00e4ventiv legitimierten freiz\u00fcgigen Umgang mit personenbezogenen Daten.<\/p>\n<h4>Pr\u00e4vention ohne Ende?<\/h4>\n<p>Wer der Pr\u00e4ventionslogik folgt, erzeugt einen Sog nach immer mehr Wissen. Auch illustrieren die Erscheinungsformen des neuen Terrorismus die pr\u00e4ventiven Konsequenzen: Weil die &#8222;Schl\u00e4fer&#8220; des 11. September 2001 gerade kein auff\u00e4lliges Profil besa\u00dfen, musste die Rasterfahndung auf alle \u2013 vermutlich \u2013 muslimischen M\u00e4nner ausdehnt werden; weil die &#8222;home grown terrorists&#8220;, die die Anschl\u00e4ge in London im Juli 2005 ver\u00fcbten, ganz normale Jungs von nebenan waren, muss die Infiltration in Immigrantenmilieus fortgesetzt werden; und weil der Terrorismus auch mit kleinen \u00dcberweisungen von ImmigrantInnen finanziert werden k\u00f6nnte oder sich seine Geldgeber hinter karitativen Organisationen verstecken, muss der internationale Geldverkehr \u00fcber SWIFT gescreent werden. Die Pr\u00e4ventionslogik zwingt dazu, das Unverd\u00e4chtige auf Anhaltspunkte f\u00fcr Verd\u00e4chtiges abzuklopfen.<\/p>\n<p>Die Attraktivit\u00e4t der Pr\u00e4vention liegt nicht allein in dem Missverst\u00e4ndnis begr\u00fcndet, bei ihr handele es sich um eine helfende Intervention. Vielmehr verspricht pr\u00e4ventives Handeln gro\u00dfe, nicht wiedergutzumachende Sch\u00e4den zu verhindern. Die Pr\u00e4ventionslogik unterstellt, dass genau jene Ansatzpunkte und Ma\u00dfnahmen gefunden werden k\u00f6nnen, die es erm\u00f6glichen, den bef\u00fcrchteten gro\u00dfen Schaden abzuwenden.<\/p>\n<p>Die verschiedenen Spielarten pr\u00e4ventiver Interventionen best\u00e4tigen diese Hoffnung jedoch allenfalls ausnahmsweise. Alle Pr\u00e4vention steht sowohl im Hinblick auf die Entstehungsbedingungen von Kriminalit\u00e4t und Unsicherheitsgef\u00fchlen als auch hinsichtlich der Wirkungen und Nebenfolgen pr\u00e4ventiven Handelns vor einem grunds\u00e4tzlichen Wissens- und Erkenntnisproblem. Das gilt bereits auf der Ebene der eher kleinr\u00e4umigen Pr\u00e4vention: Die gutgemeinten Ratschl\u00e4ge zum richtigen Verhalten \u2013 vorausgesetzt, das &#8222;richtige&#8220; Verhalten erwiese sich tats\u00e4chlich als pr\u00e4ventiv wirksam \u2013 stehen regelm\u00e4\u00dfig vor einem Akzeptanzproblem. Werden jedoch Zwang und Kontrolle intensiviert, dann sind auf der T\u00e4terseite Verdr\u00e4ngungseffekte zu erwarten und auf der Seite der potentiellen Opfer kann die Verunsicherung gesteigert statt verringert werden. Wie die Kontrollstrategien, so f\u00fchren auch in pr\u00e4ventiver Absicht umgestaltete \u00f6ffentliche R\u00e4ume zu spezifischen Arrangements, die von kriminalpr\u00e4ventiven Erkenntnissen bestimmt sind. Handelt es sich um sozial helfende und unterst\u00fctzende Einrichtungen (vom Jugendtreff bis zur Hausaufgabenhilfe), dann ist die kriminalpr\u00e4ventive Komponente vielleicht f\u00fcr die Au\u00dfenlegitimation n\u00fctzlich; sie ist aber mit der Gefahr verbunden, dass sozialstaatliche Einrichtungen oder Projekte nur noch dann finanziert werden, wenn sie eine kriminalpr\u00e4ventive Wirksamkeit versprechen.<\/p>\n<p>Die Grenzen und Gefahren der Pr\u00e4ventionsstrategie werden auch bei deren fortgeschrittener Variante deutlich: Das Ende der RAF war nicht das Verdienst polizeilicher Pr\u00e4ventionsstrategien. Vielmehr hat die antiterroristisch legitimierte Aufr\u00fcstung der Polizeien zur Befestigung des terroristischen Weltbildes beigetragen. Die Sonntagsreden verantwortlicher Politiker, man d\u00fcrfe den Islam nicht insgesamt verteufeln, k\u00f6nnen die Wirkungen, die vom Generalverdacht gegen muslimische M\u00e4nner im Innern sowie von der zunehmenden milit\u00e4rischen Beteiligung im weltweiten &#8222;Kampf gegen den Terrorismus&#8220; ausgehen, wohl kaum auffangen. An der &#8222;Pr\u00e4vention des Terrorismus&#8220; werden die Grenzen jeder Kriminalpr\u00e4vention deutlich: Sie kann die Entstehungsbedingungen dessen, was sie verhindern m\u00f6chte, nicht beeinflussen. Zum Teil vermag sie dies nicht, weil ihr die Faktoren und ihr Verh\u00e4ltnis zueinander nicht bekannt sind, zum Teil fehlen ihr die Kompetenzen oder Ressourcen, das zu tun, was verhindernd wirken k\u00f6nnte. Kennzeichnend f\u00fcr die Pr\u00e4ventionsidee ist, dass sie aus dem Bedingungsgef\u00fcge sozialen Verhaltens einen Komplex isoliert, auf den sie unterstellt, so einwirken zu k\u00f6nnen, dass die gew\u00fcnschten Resultate erreicht werden. Pr\u00e4vention ersetzt deshalb politische Prozesse durch eine sozialtechnologische Intervention \u2013 deren Versagen wahrscheinlicher als die gew\u00fcnschte Wirkung ist.<\/p>\n<p>Bei ungewissem Erfolg sind die Kosten der Pr\u00e4vention deutlich. Die Pr\u00e4ventionsorientierung setzt eine Dynamik in Gang, deren Basis ungewisse Prognosen f\u00fcr die Zukunft sind. Um diese Unsicherheit zu reduzieren, muss sie nicht nur immer mehr Sachverhalte in das pr\u00e4ventive Kalk\u00fcl einbeziehen, sie muss gleichzeitig auf die kriminalpr\u00e4ventiv intendierte Ver\u00e4nderung von Verhaltensweisen, R\u00e4umen und sozialen Beziehungen dr\u00e4ngen. Das f\u00fchrt notwendigerweise zur wachsenden Erfassung und \u00dcberwachung des allt\u00e4glichen gesellschaftlichen Verkehrs. Indem eine Prognose die Basis polizeilicher Interventionen bildet, gehen zugleich die Begrenzungen staatlichen Zugriffs auf die B\u00fcrgerInnen ebenso verloren wie die Chancen, exekutives Handeln \u00f6ffentlich, politisch oder juristisch zu kontrollieren.<\/p>\n<p>Pr\u00e4vention tritt mit einem gro\u00dfen Versprechen an. Ob tats\u00e4chlich etwas verhindert werden kann, ist offen. H\u00e4ufig wird der \u00f6ffentliche Bonus, den &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; genie\u00dft, zur blo\u00df legitimierenden Zutat. Jede erfolglose Pr\u00e4vention verlangt nach mehr Verh\u00fctung. Bevormundung und \u00dcberwachung sind zu erwarten. Dass &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; das mildere Mittel gegen\u00fcber der traditionellen reaktiven Repression sei, ist das gr\u00f6\u00dfte Missverst\u00e4ndnis der Pr\u00e4ventionseuphorie.<\/p>\n<h5>Norbert P\u00fctter ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis1\" name=\"fn1\">[1]<\/a> s.a. P\u00fctter, N.: Polizei und kommunale Kriminalpr\u00e4vention, Frankfurt\/M. 2006, S. 77-82<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> s. exemplarisch: Kube, E.: Systematische Kriminalpr\u00e4vention, Wiesbaden 1987<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> Ziegler, H.: Pr\u00e4vention \u2013 Vom Formen der Guten zum Lenken der Freien, in: Widerspr\u00fcche 2001, H. 79, S. 7-24 (9)<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis4\" name=\"fn4\">[4]<\/a> Br\u00f6ckling, U.: Die Macht der Vorbeugung. 16 Thesen zur Pr\u00e4vention, in: Widerspr\u00fcche 2002, H. 86, S. 39-52 (42 f.)<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis5\" name=\"fn5\">[5]<\/a> Riehle, E.: Von der repressiven zur pr\u00e4ventiven Polizei \u2013 oder: Die Verpolizeilichung der Pr\u00e4vention, in: Appel, R.; Hummel, D.; Hippe, W. (Hg.): Die neue Sicherheit. Vom Notstand zur Sozialen Kontrolle, K\u00f6ln 1988, S. 129-139 (129)<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis6\" name=\"fn6\">[6]<\/a> Sch\u00e4fer, H.: Die Pr\u00e4dominanz der Pr\u00e4vention, in: Goldtammer&#8217;s Archiv f\u00fcr Strafrecht 1986, S. 48-66<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis7\" name=\"fn7\">[7]<\/a> s. den Beitrag von Hanna Noesselt in diesem Heft<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis8\" name=\"fn8\">[8]<\/a> Die entsprechende Kritik des Landesrechnungshofes f\u00fchrte in Nordrhein-Westfalen zu einem Versuch, diese Art polizeilicher Pr\u00e4vention durch den Bezug auf die aus dem polizeilichen Fachwissen fu\u00dfenden Kernkompetenzen zu begrenzen, s. Gatzke, W.; Jungbluth, Th.: Neuausrichtung polizeilicher Kriminalpr\u00e4vention NRW, in: Kriminalistik 2006, H. 11, S. 651-658.<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis9\" name=\"fn9\">[9]<\/a> Sack, F.: Pr\u00e4vention als staatliches Sicherheitsversprechen \u2013 Wandlungen des Gewaltmonopols in Deutschland, in: Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie (Hg.): Verpolizeilichung der Bundesrepublik Deutschland, K\u00f6ln 2002, S. 21-65 (37)<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis10\" name=\"fn10\">[10]<\/a> s. Albrecht, P.-A.: Pr\u00e4vention als problematische Zielbestimmung im Kriminaljustizsystem, in: Deichsel, W.; Kunstreich, T.; Lehne, W. u.a. (Hg.): Kriminalit\u00e4t, Kriminologie und Herrschaft, Pfaffenweiler 1988, S. 29-60 (38)<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis11\" name=\"fn11\">[11]<\/a> s. Lehne, W.: Polizei und Pr\u00e4vention, in: Widerspr\u00fcche 1987, H. 25, S. 45-58 (48 ff.)<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis12\" name=\"fn12\">[12]<\/a> Interview mit Horst Herold, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 18 (2\/1984), S. 30-46 (30)<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis13\" name=\"fn13\">[13]<\/a> Brisach, C.-E.: Proaktive Strategien bei der Kontrolle krimineller Strukturen, in: Kriminalistik 1997, H. 4, S. 247-251<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis14\" name=\"fn14\">[14]<\/a> nur drei Beispiele BKA-gef\u00f6rderter Forschung: zur &#8222;Organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220;: Sieber, U.; B\u00f6gel, M.: Logistik der Organisierten Kriminalit\u00e4t, Wiesbaden 1993; zur Korruption: Bannenberg, B.: Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle, Neuwied 2002; zur Jugendkriminalit\u00e4t: L\u00f6sel, F.; Bliesener, Th.: Aggression und Delinquenz unter Jugendlichen. Untersuchungen von kognitiven und sozialen Bedingungen, Neuwied 2003<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis15\" name=\"fn15\">[15]<\/a> Br\u00f6ckling a.a.O. (Fn. 4), S. 46<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis16\" name=\"fn16\">[16]<\/a> s. K\u00f6nig, O.: Die Entwicklung strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen im Ermittlungsverfahren seit 1877, Frankfurt\/M. 1993<br \/>\n<a href=\"\/2007\/02\/09\/praevention-spielarten-und-abgruende-einer-populaeren-ueberzeugung\/#fnverweis17\" name=\"fn17\">[17]<\/a> s. Grimm, D.: Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum Thema Pr\u00e4vention, in: Ders.: Die Zukunft der Verfassung, Frankfurt\/M. 1991, S. 197-220 (insbes. 218 f.)<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: P\u00fctter, Norbert: Pr\u00e4vention. Spielarten und Abgr\u00fcnde einer popul\u00e4ren \u00dcberzeugung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 86 (1\/2007), S. 3-15<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Kaum eine Idee besitzt so viel unmittelbare Plausibilit\u00e4t: Dass es allemal besser<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,92],"tags":[309,882,1129,1216,1498],"class_list":["post-1198","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-086","tag-bundeskriminalamt","tag-kriminalpraevention","tag-polizeirecht","tag-repression","tag-verpolizeilichung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1198","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1198"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1198\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1198"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1198"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1198"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}