{"id":12250,"date":"2011-12-07T11:38:13","date_gmt":"2011-12-07T11:38:13","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12250"},"modified":"2011-12-07T11:38:13","modified_gmt":"2011-12-07T11:38:13","slug":"rechtswidrige-datenberge-dresden-im-februar-2011","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12250","title":{"rendered":"Rechtswidrige Datenberge:\u00a0Dresden im Februar 2011"},"content":{"rendered":"<h3>von Elke Steven<\/h3>\n<p><strong>Ein Verfahren nach \u00a7 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) gegen eine \u201eAntifasportgruppe\u201c sollte der Stadt Dresden im Februar 2011 fast grenzenlose Ermittlungsbefugnisse verschaffen. Funkzellenabfragen mit rund einer Million Daten, Einsatz von IMSI-Catchern und bundesweite Hausdurchsuchungen besch\u00e4ftigen noch immer die Gerichte. <\/strong><\/p>\n<p>Jahrzehntelang war in Dresden dem \u201eMythos der unschuldigen Stadt\u201c gehuldigt worden. Man pflegte eine unkritische Sicht auf die Rolle der Stadt im nationalsozialistischen Angriffs- und Vernichtungskrieg. In diesem Kontext schien es normal, dass Mitglieder der NPD und stadtbekannte Nationalisten und Rassisten gemeinsam mit Vertretern anderer Parteien und sonstigen B\u00fcrgern der Opfer der Bombardierung der Stadt durch die Alliierten am 13. Februar 1945 gedachten. Daneben entwickelte sich der allj\u00e4hrliche Aufmarsch von NPD und Kameradschaften an diesem Jahrestag zu einem immer gr\u00f6\u00dferen und bedeutenderen Ereignis f\u00fcr die gesamte extreme Rechten, von Rechtskonservativen bis zu militanten Neonazis. In Hochzeiten defilierten bis zu 7.000 durch die s\u00e4chsische Landeshauptstadt. Was sie einte, war die Inszenierung Dresdens als Opfer eines \u201eBombenholocausts\u201c.<!--more--><\/p>\n<p>Erst langsam entstand Mitte der 90er Jahre in manchen b\u00fcrgerlichen Kreisen eine etwas kritischere Auseinandersetzung. Ab 2005 wurden zunehmend antifaschistische Gruppen aktiv, die der gro\u00dfen NPD-De\u00admonstration mit Blockaden begegneten. Langsam wurden breitere B\u00fcndnisse m\u00f6glich. So kamen 2009 zumindest 3.500 B\u00fcrgerInnen nach Dresden, um die Aufm\u00e4rsche zu verhindern; , 10.000 beteiligten sich an symbolischen Paralleldemonstrationen. 2010 war die bundesweite Aufmerksamkeit noch gr\u00f6\u00dfer geworden. Zugleich hatten die Auseinandersetzungen in Dresden dazu gef\u00fchrt, dass breite b\u00fcrgerliche Kreise bereit waren, sich mit Massenblockaden dem NPD-Aufmarsch entgegenzustellen. 10.000 Menschen waren damals daran beteiligt, den Gro\u00dfaufmarsch der NPD und Kameradschaften zu blockieren.<\/p>\n<p>Angesichts dieser Entwicklungen sannen die Stadt Dresden und ihre Regierungsvertreter nicht etwa dar\u00fcber nach, wie sie den demokratischen Protest gegen die nationalistische Vereinnahmung des Gedenkens st\u00fctzen und st\u00e4rken k\u00f6nnten, sondern begannen schnell das B\u00fcndnis \u201eDresden \u2013 nazifrei\u201c zu diffamieren. Das Konstrukt einer \u201eAntifasportgruppe\u201c, die als \u201ekriminelle Vereinigung\u201c (\u00a7 129 StGB) bedeutende Straftaten planen und begehen w\u00fcrde, sollte Ermittlungen in einer breiten linken Szene erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h4>Funkzellenabfrage<\/h4>\n<p>Erst im Fr\u00fchsommer 2011 wurde zuf\u00e4llig und kleckerweise durch Medienberichte bekannt, dass die Polizei im Vorfeld und w\u00e4hrend der Demonstrationen am 19. Februar 2011 in Dresden so genannte nichtindividualisierte Funkzellenabfragen (FZA) durchgef\u00fchrt hat: Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen nach Straftaten \u201evon erheblicher Bedeutung\u201c nachtr\u00e4glich und heimlich von den Telekommunikationsanbietern Ausk\u00fcnfte \u00fcber die in einer bestimmten Zeit und in einem bestimmten Raum erfolgten Telefonverbindungen verlangen. Daf\u00fcr m\u00fcssen sie einen Beschluss des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts vorlegen, der von der Staatsanwaltschaft beantragt wird. Nach \u00a7 100g Strafprozessordnung (StPO) darf sich die Ma\u00dfnahme eigentlich nur gegen Beschuldigte und \u201eNachrichtenmittler\u201c richten. Tats\u00e4chlich sind aber zun\u00e4chst alle Personen betroffen, die sich im Gebiet der betreffenden Funkzelle(n) mit einem Mobiltelefon aufgehalten und damit kommuniziert haben. Erfasst werden auch Personen au\u00dferhalb des \u00fcberwachten Gebiets, wenn sie von einem Mobiltelefon aus diesem Bereich kontaktiert werden oder selber Kontakt aufnehmen.<\/p>\n<p>In Dresden waren insbesondere jene Gebiete ins Visier genommen worden, in denen die Demonstrationen und Versammlungen stattgefunden hatten. Auch deshalb wurden \u00fcber eine Million Daten gespeichert. Betroffen waren \u201eeinfache\u201c TeilnehmerInnen von Versammlungen, aber auch JournalistInnen, Rechtsanw\u00e4ltInnen, Abgeordnete, die aufgrund ihrer Berufsaus\u00fcbung besondere Schutzrechte genie\u00dfen (sollten), und selbstverst\u00e4ndlich ebenso EinwohnerInnen und BesucherInnen der Stadt, die mit den Versammlungen nichts zu tun hatten.<\/p>\n<p>F\u00fcr den 19. Februar fragte die Polizei die Telefonverbindungen ab, die an 14 verschiedenen Orten \u00fcber einen Zeitraum von neun Stunden get\u00e4tigt wurden. Zust\u00e4ndig war daf\u00fcr eine eigens gebildete Sonderkommission (SoKo) 19\/2 der Polizeidirektion Dresden. Sie erhielt 138.630 Verkehrsdatens\u00e4tze (Seriennummern der Mobiltelefone und die dazugeh\u00f6rigen Telefonnummern, Standortdaten, Telefonnummern eingehender und abgehender Anrufe und Kurznachrichten sowie Datum und Uhrzeit der Kommunikation). Diese Verkehrsdatens\u00e4tze enthielten 65.645 verschiedene Anschlussnummern. Bei den Auswertungen wurden 460 Einzelpersonen und Institutionen herausgefiltert. Aus der \u201enichtindividualisierten Funkzellenabfrage\u201c wurden so individualisierte Daten.<\/p>\n<p>Wie bereits angemerkt, setzt eine solche tiefgreifende Ma\u00dfnahme besonders schwere Straftaten voraus. Die meinte die Polizei bei den Auseinandersetzungen gefunden zu haben, zu denen es im Umfeld der Demonstrationen gekommen war, und die sie nun als \u201eschweren Landfriedensbruch\u201c wertete. Man hoffte, \u00fcber Datenauswertungen m\u00f6gliche Straft\u00e4terInnen identifizieren zu k\u00f6nnen. Die H\u00e4ufung von Telefonaten und der Aufenthalt an Tatorten sollten dies m\u00f6glich machen.<\/p>\n<p>Weitere nichtindividualisierte Funkzellenabfragen wurden f\u00fcr den 13., 18. und 19. Februar 2011 im Rahmen von \u201eStrukturermittlungen\u201c gegen eine mutma\u00dfliche kriminelle Vereinigung angeordnet und durchgef\u00fchrt. \u201eAbgefragt\u201c wurden dabei die Mobilkommunikationsverbindungen f\u00fcr verschiedene Stadtteile Dresdens f\u00fcr einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden. Beim Landeskriminalamt (LKA) Sachsen fielen dabei 896.072 Datens\u00e4tze an, die neben Verkehrsdaten auch 40.732 Bestandsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Telekommunikationskundin bzw. des -kunden) enthielten. Diese Datens\u00e4tze wurden au\u00dferdem an die SoKo 19\/2 \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>Genutzt wurden sie dann aber in einem ganz anderen Verfahren \u2013 n\u00e4mlich zu Ermittlungen wegen St\u00f6rung einer Versammlung nach \u00a7 21 des Versammlungsgesetzes, was nun definitiv keine \u201eerhebliche\u201c Straftat darstellt. In einem gemeinsamen Bericht vom 24. Juni 2011 rechtfertigten das Innen- und das Justizministerium des Freistaats diese Umnutzung.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><sup><sup>[1]<\/sup><\/sup><\/a> Selbst Ministerpr\u00e4sident Stanislaw Tillich sah sich nun gen\u00f6tigt, \u00f6ffentlich die Nutzung der Daten zu Ermittlungen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Versammlungsgesetz zu kritisieren. Zuvor waren 45 Verfahren wegen Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz der Staatsanwaltschaft \u00fcbergeben worden, die jedoch am 25. Mai feststellte, dass die Daten f\u00fcr diesen Tatvorwurf nicht herangezogen werden durften. <a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Der S\u00e4chsische Datenschutzbeauftragte setzte sich schnell mit dem Vorgang auseinander und analysierte die Rechtslage.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\"><sup><sup>[3]<\/sup><\/sup><\/a> Er kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Funkzellenabfragen rechtswidrig war. Er konstatiert Verst\u00f6\u00dfe gegen das Fernmeldegeheimnis, die Pressefreiheit, die Religionsfreiheit und die spezifischen Rechte von Abgeordneten und Rechtsanw\u00e4lten. Er schlussfolgert, dass \u201edie Vielzahl und der Inhalt von Anfragen und Petitionen von B\u00fcrgern (zeigte), dass der Einsch\u00fcchterungseffekt staatlichen Handelns \u2026 durchaus pr\u00e4sent ist.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\"><sup><sup>[4]<\/sup><\/sup><\/a><\/p>\n<p>Unter Verweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung (sog. Volksz\u00e4hlungsurteil) kommt er zu dem Ergebnis, dass \u201eauch der B\u00fcrger, der sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG wahrnehmen m\u00f6chte, keine Angst davor haben (d\u00fcrfe), dass seine friedliche Teilnahme an einer Versammlung oder Demonstration staatlicherseits registriert und \u00fcberwacht wird. Eine \u2013 durch \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen mittelbare \u2013 Beschr\u00e4nkung der Aus\u00fcbung von Grundrechten gef\u00e4hrdet die Bereitschaft, entsprechende Grundrechte wahrzunehmen und besch\u00e4digt damit letztendlich die Demokratie.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><sup><sup>[5]<\/sup><\/sup><\/a><\/p>\n<p>Zu Beginn des Jahres 2012 waren trotzdem aus den 923.167 erhobenen Verkehrsdatens\u00e4tzen 54.782 Bestandsdaten, also Namen, Adressen und Geburtsdaten von Mobilfunkanschlussnehmern, ermittelt worden. Freitag vor Pfingsten, 25. Mai 2012, informierte die Staatsanwaltschaft Dresden in einer Presseerkl\u00e4rung, das Amtsgericht Dresden habe die Funkzellenabfrage f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig erkl\u00e4rt. Das Gericht hatte einige Tage vorher \u00fcber die Klage von acht Betroffenen entschieden, aber weder deren Anw\u00e4lte noch die \u00d6ffentlichekeit informiert. Es kam zu dem Ergebnis, dass \u201eein hinreichender Tatverdacht bestand. Die begangenen Straftaten (Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung) konnten ohne die Funkzellenabfragen nicht oder kaum aufgekl\u00e4rt werden.\u201c Die Beschl\u00fcsse zur Anordnung der FZA wurden als \u201eerforderlich, geboten und angemessen\u201c eingestuft. Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde eingelegt, \u00fcber die das Landgericht entscheiden muss.<\/p>\n<h4>Keine Auskunft?<\/h4>\n<p>Viele Betroffene erhalten jedoch gar keine Auskunft, ob ihre Daten erfasst worden sind, was angesichts der Intensit\u00e4t dieses heimlichen Grundrechtseingriffs umso gravierender ist. Was das Bundesverfassungsgericht f\u00fcr die Rasterfahndung festgehalten hat, gilt in \u00e4hnlicher Weise f\u00fcr die FZA: Beide Ermittlungsmethoden richten sich zun\u00e4chst gegen unverd\u00e4chtige B\u00fcrgerInnen \u2013 im Falle der FZA: gegen s\u00e4mtliche Personen, die sich mit einem Handy zur fraglichen Zeit in dem \u00fcberwachten Raum aufgehalten haben. Sie sind dem Risiko ausgesetzt, \u201eGegenstand staatlicher Ermittlungen zu werden\u201c, und dieses geht \u00fcber das allgemeine Risiko hinaus, einem unberechtigten Verdacht ausgesetzt zu werden.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\"><sup><sup>[6]<\/sup><\/sup><\/a> Da sie das Gef\u00fchl haben m\u00fcssen, dem hilflos ausgeliefert zu sein, ist eine unverz\u00fcgliche Information der Betroffenen \u00fcber die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten erforderlich. \u00a7 101 Abs. 4 StPO sieht daher auch eine Benachrichtigungspflicht der Beh\u00f6rden vor, die den Hinweis enthalten muss, dass und wie eine nachtr\u00e4gliche gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahmen erfolgen kann. Auch der S\u00e4chsische Datenschutzbeauftragte stellte die \u201eBenachrichtigung der namentlich bekannten Betroffenen\u201c an die Spitze seines Forderungskatalogs.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\"><sup><sup>[7]<\/sup><\/sup><\/a><\/p>\n<p>Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft jegliche Auskunft gegen\u00fcber Betroffenen dar\u00fcber, ob ihre Daten bei der FZA erhoben und verarbeitet wurden, unter Berufung auf eine angebliche Gef\u00e4hrdung des Untersuchungszwecks verweigert. Sie blieb bei dieser Argumentation, selbst nachdem im September und Oktober 2011 umfangreiche Hausdurchsuchungen vorgenommen worden, ein Gro\u00dfteil der Verfahren wegen Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz bereits bei den Gerichten anh\u00e4ngig und damit die Ermittlungen weitgehend abgeschlossen waren. Alle Auskunftsersuchen wurden mit der gleichlautenden Begr\u00fcndung abgelehnt, dass \u201eauch im Falle einer Negativauskunft im Sinne einer Auskunftssperre gegen\u00fcber einzelnen Personen R\u00fcckschl\u00fcsse auf die laufenden Ermittlungsverfahren m\u00f6glich w\u00e4ren.\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><sup><sup>[8]<\/sup><\/sup><\/a> Demgegen\u00fcber hatte der Landesdatenschutzbeauftragte eine Gef\u00e4hrdung des Untersuchungszwecks als \u201ewohl nur theoretisch denkbar\u201c bezeichnet.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><sup><sup>[9]<\/sup><\/sup><\/a><\/p>\n<h4>IMSI-Catcher<\/h4>\n<p>IMSI-Catcher sind Ger\u00e4te, die eine Mobilfunkantenne simulieren. Statt in der n\u00e4chst gelegenen wirklichen Funkzelle loggen sich alle eingeschalteten Handys der Umgebung automatisch bei diesem \u201eCatcher\u201c ein und sind \u00fcber die IMSI-Kennung auf der SIM-Karte identifizierbar. Beim Mobilfunkanbieter k\u00f6nnen dann die Telefonnummer sowie die Namen und weitere Daten der Anschluss-InhaberInnen nachgefragt werden. Gesetzlich d\u00fcrfen Polizei und Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen solche IMSI-Catcher verwenden. Sie sollen in der Strafverfolgung nur bei Straftaten eingesetzt werden, die auch \u201eim Einzelfall erhebliche Bedeutung\u201c haben, und auch nur gegen Beschuldigte oder \u201eNachrichtenmittler\u201c, also nicht, um mal zu sehen, wer sich gerade so in der Umgebung aufh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Auch die Anwendung dieser Technik bei den Demonstrationen in Dresden im Februar 2011 wurde nur zuf\u00e4llig bekannt. Zun\u00e4chst stritten die s\u00e4chsischen Beh\u00f6rden dies verhement ab. Als sich der Einsatz des IMSI-Catchers zu \u201estrafprozessualen Zwecken\u201c nicht mehr leugnen lie\u00df<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\"><sup><sup>[10]<\/sup><\/sup><\/a>, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Linkspartei angeh\u00f6renden Anwalt wegen \u201everbotener Mitteilung \u00fcber Gerichtsverhandlungen\u201c eingeleitet. Und das LKA forderte mehrere s\u00e4chsische Medien per Schreiben auf, mitzuteilen, woher sie Kenntnis \u00fcber den Einsatz des Ger\u00e4ts erlangt h\u00e4tten.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\"><sup><sup>[11]<\/sup><\/sup><\/a><\/p>\n<p>Die offizielle Begr\u00fcndung f\u00fcr den Einsatz lautete, dass es \u201enur\u201c um \u201edie Lokalisierung derjenigen Funktelefone\u201c gegangen sei, \u201ehinsichtlich derer der Verdacht bestand, dass sie von ihren Nutzern zur Anleitung von Gewaltstraftaten gebraucht\u201c wurden. Tats\u00e4chlich fielen jedoch Abertausende von Daten anderer B\u00fcrgerInnen an, denn alle im entsprechenden Gebiet vorhandenen Mobiltelefone reagieren auf den simulierten Funkmasten. Angeblich wurden diese Daten \u201eohne jegliche weitere Betrachtung\u201c nach Einsatzende gel\u00f6scht.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\"><sup><sup>[12]<\/sup><\/sup><\/a><\/p>\n<h4>Hausdurchsuchungen<\/h4>\n<p>Gemeinsam mit einem Sondereinsatzkommando aus Bremen und weiteren Einheiten aus diversen Bundesl\u00e4ndern st\u00fcrmten BeamtInnen des s\u00e4chsischen LKA am Abend des 19. Februars 2011 das \u201eHaus der Bewegung\u201c in Dresden. F\u00fcr die Hausdurchsuchung wurden T\u00fcren aufgebrochen und T\u00fcrverschl\u00e4ge mit einer Kettens\u00e4ge entfernt. Die Polizei drang nicht nur in jenes B\u00fcro ein, f\u00fcr das sie einen (m\u00fcndlichen) Durchsuchungsbeschluss hatten, sondern ebenfalls in diverse andere. Betroffen waren auch eine deutlich gekennzeichnetes Anwaltskanzlei, das B\u00fcro der Linkspartei sowie eine Privatwohnung. Diese Ma\u00dfnahmen wurden nachtr\u00e4glich als rechtswidrig eingestuft. Begr\u00fcndet worden war diese Hausdurchsuchung mit \u201eErkenntnissen\u201c aus einer mittels IMSI-Catcher durchgef\u00fchrten Telefon\u00fcberwachung. Diese habe ergeben, dass aus dem Objekt heraus per Mobiltelefon Gewalttaten koordiniert und geplant wurden. Das Handy wurde nicht gefunden.<\/p>\n<p>Alle 20 Personen, die sich in den R\u00e4umlichkeiten aufhielten, wurden festgenommen, gegen sie wurde nach \u00a7 129 StGB ermittelt. Nach anderthalb Jahren hat die Staatsanwaltschaft Dresden im Juli 2012 die Ermittlungen gegen sie eingestellt. Es lag kein Tatverdacht mehr vor. Die Ermittlungen h\u00e4tten \u201ekeinen Nachweis erbracht\u201c, dass diese Personen das sogenannte \u201eGewalt-Handy\u201c bedient h\u00e4tten. Allerdings wird das Verfahren nach \u00a7 129 StGB gegen andere weitergef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Am 10. August 2011 durchsuchten \u00fcber 30 s\u00e4chsische Polizeibeamte die Dienstwohnung des Stadtjugendpfarrers Lothar K\u00f6nig im Jena. Sie drangen in die Wohnung ein, ohne die th\u00fcringische Landespolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Innenministerium im Vorfeld verst\u00e4ndigt zu haben. Der Pfarrer selbst war in Urlaub, seine Tochter konnte nach langen Verhandlungen versp\u00e4tet der Durchsuchung beiwohnen. W\u00e4hrend zun\u00e4chst auch gegen ihn wegen Mitgliedschaft in der \u201eAntifasportgruppe\u201c ermittelt worden war, waren die Ermittlungen kurz zuvor auf \u201eaufwieglerischen Landfriedensbruch\u201c nach \u00a7 125 StGB ge\u00e4ndert worden. In Stuttgart und Berlin fanden ebenfalls Hausdurchsuchungen statt.<\/p>\n<h4>Es geht auch anders<\/h4>\n<p>Im Herbst 2011 hat das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie eine Untersuchungskommission initiiert, um die Vorg\u00e4nge um den 19. Februar 2011 aufzukl\u00e4ren und demokratisch-menschenrechtlich zu bewerten. Der Bericht wurde Anfang Februar ver\u00f6ffentlicht.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Ein zentrales Ergebnis war auch, dass die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Dresden 2011 nicht geachtet und zugleich v\u00f6llig falsche Berichte \u00fcber die Demonstrationen von der Polizei in die \u00d6ffentlichkeit lanciert wurden.<\/p>\n<p>Im Februar 2012 konnte das Grundrechtekomitee bei seinen Demonstrationsbeobachtungen feststellen, dass nun ungehinderte Versammlungen und Blockaden in Dresden m\u00f6glich waren. Am Montag, dem 13. Februar, konnte zum ersten Mal der \u201eT\u00e4terspaziergang\u201c stattfinden. B\u00fcrger Innen blockierten sp\u00e4ter Stra\u00dfen\u00a0 und Kreuzungen, um NPD und Kameradschaften an ihrem angek\u00fcndigten Fackelmarsch zu hindern. Die Polizei hatte endlich gelernt, dass auch solche Versammlungen unter dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stehen. Meistens hielt sie sich zur\u00fcck. Zu bem\u00e4ngeln blieb die unn\u00f6tige Video\u00fcberwachung und der Einsatz von Pfefferspray, das keine zul\u00e4ssige Waffe im Kontext von Versammlungen ist. Gleichzeitig konnte auch die NPD in beschr\u00e4nktem Ma\u00dfe ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen.<\/p>\n<p>Der Samstag, 18. Februar, war gepr\u00e4gt von einer gro\u00dfen \u201eDemonstration gegen s\u00e4chsische Verh\u00e4ltnisse\u201c. Das breite B\u00fcndnis \u201eDresden-Nazifrei\u201c, an dem auch viele Gruppen aus der Antifa beteiligt sind, konnte die Erfahrung machen, dass sie auch in Dresden ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen d\u00fcrfen. Sie konnten an den Orten demonstrieren, die f\u00fcr die vielf\u00e4ltigen Verletzungen ihrer Grundrechte stehen. Das breite B\u00fcndnis sorgte f\u00fcr einen guten Verlauf. Aber auch die Polizei hielt sich zur\u00fcck, ging auf Provokationen nicht ein und nutzte diesmal nicht jede Gelegenheit, gegen die Demonstration vorzugehen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gemeinsamer Bericht des S\u00e4chsischen Staatsministeriums der Justiz und f\u00fcr Europa und des S\u00e4chsischen Staatsministeriums des Innern \u00fcber die Erhebung und Verwendung der gem\u00e4\u00df \u00a7 100g Strafprozessordnung i. V. m. \u00a7 96 Telekommunikationsgesetz vorliegenden Datenbest\u00e4nde im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren zur Verfolgung der am 19. Februar 2011 in Dresden begangenen Straftaten vom 24. Juni 2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 24.6.2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Der S\u00e4chsische Datenschutzbeauftragte: Bericht zu den nichtindividualisierten Funkzellenabfragen und anderen Ma\u00dfnahmen der Telekommunikations\u00fcberwachung durch Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden in Bezug auf den 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden, S\u00e4chsischer Landtag Drs. 5\/6787 v. 8.9.2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 siehe Bundesverfassungsgericht: Beschluss v. 4.4.2006, Az.: 1 BvR 518\/02, zur Rasterfahndung nach dem 11. September 2001, www.bverfg.de<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Vgl. Bericht des S\u00e4chsischen Datenschutzbeauftragten<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 zitiert aus einem Schreiben v. 4.11. 2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Vgl. FN 11.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 Kleine Anfrage von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen im S\u00e4chsischen Landtag. Drs. Nr. 5\/6293<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 U.a. Taz, 28.6.2011, 2.9.2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, S\u00e4chsischer Landtag, Drs. Nr. 5\/7298 v. 25.11.2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 <a href=\"http:\/\/www.grundrechtekomitee.de\/node\/476\">www.grundrechtekomitee.de\/node\/476<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Elke Steven Ein Verfahren nach \u00a7 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) gegen eine \u201eAntifasportgruppe\u201c sollte<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,107],"tags":[430,457,642,1195,1435],"class_list":["post-12250","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-101-102","tag-demonstrationsbeobachtungen","tag-dresden","tag-funkzellenabfrage","tag-rechtsextremismus","tag-tkue"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12250","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12250"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12250\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12250"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12250"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12250"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}