{"id":12291,"date":"2012-12-04T20:37:03","date_gmt":"2012-12-04T20:37:03","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12291"},"modified":"2012-12-04T20:37:03","modified_gmt":"2012-12-04T20:37:03","slug":"neu-ausgerichteter-verfassungsschutz-konsequenzen-der-innenminister-aus-dem-nsu-debakel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12291","title":{"rendered":"Neu ausgerichteter Verfassungsschutz? Konsequenzen der Innenminister aus dem NSU-Debakel"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Im Falle NSU hat der Verfassungsschutz komplett versagt. An seine Abschaffung m\u00f6gen die Innenminister jedoch nicht einmal denken. Ein Jahr nach der Aufdeckung des NSU planen sie die Modernisierung und Zentralisierung des Inlandsgeheimdienstes. <\/strong><\/p>\n<p>Die Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der L\u00e4nder (IMK) \u201esteht auch weiterhin zu ihrer Aussage, dass der Verfassungsschutz eine Institution des demokratischen Rechtsstaates und ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr Extremismus ist.\u201c So steht es in der Pressemitteilung, die der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern als derzeitiger Vorsitzender der IMK am 7. Dezember 2012 herauslie\u00df. Das Gremium hatte sich in den Tagen zuvor nicht nur mit dem NPD-Verbot, sondern auch mit der \u201ezuk\u00fcnftigen Ausrichtung des Verfassungsschutzes\u201c befasst und eine neue Richtlinie f\u00fcr die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt und den Landes\u00e4mtern beschlossen. \u201eDie im Verlauf des letzten Jahres erkannten Defizite in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen damit unterbunden werden.\u201c Das seltsam anmutende Bekenntnis der Innenminister zu ihrem Inlandsgeheimdienst sollte wohl die seit November 2011 andauernde Debatte um das Versagen des Verfassungsschutzes im Falle NSU, der \u00fcbrigens in der Presseerkl\u00e4rung nur als \u201eaktuelle Ereignisse\u201c vorkommt, abschlie\u00dfen. <!--more--><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde des Versagens hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich bereits im November 2011 keineswegs darin geortet, dass der Verfassungsschutz die rechte Gefahr permanent untersch\u00e4tzt hatte. Ausschlaggebend seien vielmehr mangelnde Koordination zwischen Polizei und Verfassungsschutz und zwischen Bund und L\u00e4ndern gewesen. In dem 10-Punkte-Programm, das Friedrich schon am 21. November 2011 aus dem Hut zauberte, standen daher die \u00dcberpr\u00fcfung \u201eunaufgekl\u00e4rter F\u00e4lle\u201c, die m\u00f6glicherweise ebenfalls auf das Konto des NSU gingen, 52 sowie der neonazistischen \u201eKameradschaften\u201c nur auf Platz neun und zehn.[1] Mit ersterem waren die fast 500 Polizisten, Strafverfolger und Verfassungssch\u00fctzer, die sich Ende letzten Jahres um den Fallkomplex NSU k\u00fcmmerten, ohnehin besch\u00e4ftigt. Zu den Kameradschaften hatte das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahre 2001 eine Datensammlung er\u00f6ffnet, die aber Mitte 2010 \u2013 mangels Masse \u2013 bereits wieder gel\u00f6scht war. Sie hatte es bis 2009 auf ganze 241 Datens\u00e4tze gebracht.[2] Nun sollte das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) eine Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe einsetzen und die \u00dcbung wiederholen.<\/p>\n<p>Ganz oben auf Friedrichs Programm stand hingegen die Einrichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus (GAR), bei dem BKA und BfV die F\u00fchrungsrolle \u00fcbernehmen und an dem wie beim Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) auch die Kriminal- und Verfassungsschutz\u00e4mter der L\u00e4nder, der Generalbundesanwalt, Milit\u00e4rischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei und dar\u00fcber hinaus Europol beteiligt sein sollten.[3] Das GAR nahm im Dezember 2011 seine Arbeit auf. Ebenfalls schnell aufgegleist war die als Punkt 2 in Friedrichs Plan gef\u00fchrte \u201eVerbunddatei Rechtsextremismus\u201c (RED). Im Februar 2012 lag ein Gesetzentwurf vor, im September wurde die Datei in Betrieb genommen.[4]<\/p>\n<p>Punkt 3 der Liste des Bundesinnenministeriums (BMI) war \u00fcberschrieben mit \u201eRechte des Generalbundesanwalts (GBA) st\u00e4rken\u201c. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist der GBA bisher nur zust\u00e4ndig bei Delikten mit Staatsschutzbezug, die entweder origin\u00e4r in seine Kompetenzen fallen (z.B. terroristische Vereinigung, \u00a7\u00a7 129a und b des Strafgesetzbuchs, StGB) oder bei denen er die Strafverfolgung an sich ziehen kann (z.B. kriminelle Vereinigung, \u00a7 129 StGB). In diesen F\u00e4llen kann er auch dem BKA die Ermittlungen \u00fcbertragen. Das BMI argumentierte nun, die Morde des NSU, begangen mit der Ceska-Pistole, h\u00e4tten gezeigt, \u201edass es nicht ausreicht, dass die Ermittlungen nur dann beim GBA konzentriert werden k\u00f6nnen, wenn die Erkenntnisse von vornherein in Richtung Staatsschutzbezug deuten.\u201c Der GBA sollte auch \u201ein F\u00e4llen schwerer Kriminalit\u00e4t mit l\u00e4nder\u00fcbergreifendem Bezug eine st\u00e4rkere Rolle spielen\u201c. Dass die Schwierigkeiten bei den Ermittlungen in der Mordserie nicht (oder wenigstens nicht in erster Linie) im Mangel an Koordination zu suchen sind, sondern in der fehlenden Bereitschaft, den rechtsextremen Hintergrund wahrzunehmen \u2013 dar\u00fcber schwieg sich Friedrich aus. Bereits im Dezember 2011 wurde das Vorhaben allerdings auf Eis gelegt, weil die eigentlich zust\u00e4ndige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihr Veto eingelegt hatte.<\/p>\n<p>Drei Punkte des Programms betrafen die Arbeit und die Aufgabenteilung im Bereich der Verfassungsschutzes: Erstens, die Verl\u00e4ngerung der Speicherfristen f\u00fcr personenbezogene Informationen \u00fcber Rechtsextremisten in den Dateien des BfV. Sie scheiterte ebenfalls Anfang Dezember 2011 \u2013 zumindest vorerst \u2013 am Nein der Justizministerin. Hier handelte es sich ohnehin um Augenwischerei: Zwar ist nach f\u00fcnf Jahren zu pr\u00fcfen, ob die Daten weiter erforderlich sind und nach zehn Jahren steht eine L\u00f6schung an. Allerdings beginnen die Fristen mit jedem Eintrag bzw. jeder Erg\u00e4nzung zu einer Person neu zu laufen, so dass eine L\u00f6schung nach f\u00fcnf Jahren nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme ist. Die 15-Jahre- Frist, die f\u00fcr Daten aus dem Bereich des Islamismus mit dem Anti-Terror- Gesetz von 2002 eingef\u00fchrt worden war, konnte deshalb bei der letzten Verl\u00e4ngerung des Gesetzes problemlos entfallen.<\/p>\n<p>Nicht durchsetzen konnte sich die liberale Justizministerin hingegen, zweitens, mit ihrem Nein zu \u201eerweiterten Speicherungsbefugnissen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in gemeinsamen Dateien\u201c. Hier sorgten die L\u00e4nder im Bundesrat f\u00fcr eine \u00c4nderung von \u00a7 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die mit dem Gesetz \u00fcber die Rechtsextremismus- Datei in Kraft trat. Im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS), das vom BfV gef\u00fchrt wird und von allen Landes\u00e4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) abgerufen werden kann, konnten bis dahin nur Daten gef\u00fchrt werden, die \u201ezum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind.\u201c Eine Volltextspeicherung war nur zur Spionageabwehr sowie zu \u201eBestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten\u201c, erlaubt. Diese Ausnahmeregelung wurde nun kurzerhand auch auf den Rechtsextremismus ausgedehnt.<\/p>\n<p>Im Dezember 2011 segnete die IMK, drittens, eine \u00c4nderung der \u201eRichtlinie f\u00fcr die Zusammenarbeit des Bundesamtes und der Landes54 beh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz\u201c, kurz: Koordinierungsrichtlinie, ab. Sie lief in der Liste des BMI unter dem Titel \u201eZentralstellenfunktion des BfV st\u00e4rken\u201c. Unter \u201eFederf\u00fchrung\u201c des BfV sollen sich die \u00c4mter nun \u201ekontinuierlich\u201c \u00fcber Beobachtungsschwerpunkte abstimmen und \u201edie arbeitsteilige Durchf\u00fchrung der erforderlichen Ma\u00dfnahmen\u201c im Bereich Rechtsextremismus vereinbaren. Die LfV wurden verpflichtet, alle Informationen \u2013 einschlie\u00dflich der ungefilterten \u201eQuellenmeldungen\u201c \u2013 \u201eunverz\u00fcglich\u201c ans BfV zu \u00fcbermitteln, das nun zentral f\u00fcr die Auswertung zust\u00e4ndig wurde. Der neue \u00a7 6b der Richtlinie entspricht fast w\u00f6rtlich der \u00c4nderung, die die IMK nach den Anschl\u00e4gen in Madrid 2004 f\u00fcr den \u201eislamistischen Terrorismus\u201c beschlossen hatte (\u00a7 6a).[5]<\/p>\n<h4>Sommertheater um den Verfassungsschutz<\/h4>\n<p>Je weiter die Untersuchungsaussch\u00fcsse bei ihrer Aufkl\u00e4rung vorankamen, desto offensichtlicher wurde das Versagen des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex. Die st\u00e4ndig neuen Informationen \u00fcber das Gestr\u00fcpp von V-Leuten rund um den NSU, das Bekanntwerden von Aktenvernichtungsaktionen und die R\u00fccktritte beim Bundesamt und mehreren Landes\u00e4mtern sorgten daf\u00fcr, dass die \u00c4mter nicht mehr aus den Schlagzeilen herauskamen. In den Medien waren nun h\u00e4ufiger auch Forderungen nach einer grundlegenden Reform oder gar der Abschaffung des Verfassungsschutzes zu lesen.[6] Die SPD pr\u00e4sentierte ein zahnloses Eckpunktepapier, in dem sie neben den \u00fcblichen Floskeln \u2013 mehr parlamentarische Kontrolle, \u201eMentalit\u00e4tswandel\u201c \u2013 auch eine St\u00e4rkung der Rolle des BfV als Zentralstelle propagierte.[7] Die FDP und ihre Justizministerin schlugen einmal mehr vor, die Zahl der Landes\u00e4mter durch Zusammenlegung zu verringern.[8] Es ging also nun um die generelle Frage, ob und in welchem Ma\u00dfe der Verfassungsschutz zu zentralisieren sei.<\/p>\n<p>Einen Tag vor der IMK-Sondersitzung vom 28.\/29. August 2012 berichteten die Zeitungen \u00fcber die Pl\u00e4ne des Bundesinnenministers. Das BfV sollte erm\u00e4chtigt werden, die Beobachtung bundesweiter extremistischer Bestrebungen an sich zu ziehen. Es sollte auch generell f\u00fcr gewaltt\u00e4tige oder gewaltbereite \u201eVerfassungsfeinde\u201c zust\u00e4ndig sein, w\u00e4hrend sich die L\u00e4nder fortan nur noch um die als eher harmlos eingestuften Varianten zu k\u00fcmmern h\u00e4tten.[9] Dass die Landesminister nicht erfreut waren, von den Pl\u00e4nen Friedrichs aus der Presse zu erfahren, ist leicht vorstellbar. Aber auch der Inhalt der Vorschl\u00e4ge l\u00f6ste keine Begeisterung aus. Ging es doch um nichts anderes als um die Degradierung der Landes\u00e4mter.<\/p>\n<p>Das Ergebnis der IMK-Sondersitzung war denn auch nicht ein gemeinsamer Beschluss, sondern ein Positionsbezug ausschlie\u00dflich der L\u00e4nderinnenminister: ein \u201eEckpunkte-\u201c und ein \u201eStrategiepapier zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes\u201c. In voller L\u00e4nge finden sich die beiden Texte bezeichnenderweise nicht auf der Homepage des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, das den IMK-Vorsitz innehat, sondern auf der des nieders\u00e4chsischen.[10]<\/p>\n<p>Wie zu erwarten war, beharren die L\u00e4nderminister darauf, dass \u201edie f\u00f6derale Aufgabenverteilung im Bereich der Inneren Sicherheit \u2026 auch nach den Erkenntnissen um den NSU-Komplex nicht zur Disposition\u201c stehe. \u201eEine pauschale Zentralisierung von Aufgaben f\u00fchrt nicht per se zu mehr Effizienz \u2026 Die Zusammenarbeit vor Ort, die unabdingbar notwendigen \u00f6rtlichen Kenntnisse und nicht zuletzt die Verantwortung der Landesregierungen und -parlamente f\u00fcr diesen wesentlichen Bereich der Inneren Sicherheit erfordern die Existenz selbst\u00e4ndiger und leistungsf\u00e4higer Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz.\u201c Und gerichtet an die Adresse der Bundesjustizministerin: \u201eBei einer Aufl\u00f6sung der Landesbeh\u00f6rden und der damit einhergehenden Zentralisierung der Verfassungsschutzaufgabe allein im BfV oder bei einer Zusammenlegung von LfV verschiedener L\u00e4nder w\u00fcrden diese Aspekte der praktischen Effizienz, der politischen Verantwortung und der parlamentarischen und sonstigen Kontrolle weniger Ber\u00fccksichtigung finden.\u201c<\/p>\n<p>Diese f\u00f6deralistische Besitzstandswahrung ist aber nur die eine Seite des Papiers. Zugleich halten die L\u00e4nderinnenminister eine neue Arbeitsteilung im \u201eVerfassungsschutzverbund\u201c f\u00fcr erforderlich: \u201eDie M\u00f6glichkeiten zur \u00dcbernahme von Aufgaben durch das BfV und zur Unterst\u00fctzung kleinerer Verfassungsschutz\u00e4mter m\u00fcssen nachgebessert werden \u2026 zum Beispiel bei Observationen, G-10-Ma\u00dfnahmen, der technischen Kooperation oder der Internetauswertung. Es sind alle Optimierungspotenziale beim Austausch, der Verkn\u00fcpfung und Auswertung von Information konsequent auszusch\u00f6pfen.\u201c<\/p>\n<p>Es brauche eine \u201est\u00e4rkere Verpflichtung zum Informationsaustausch\u201c. Statt \u201eWeitergabe von Information nur, wenn \u2026\u201c m\u00fcsse k\u00fcnftig das Paradigma \u201ejeder bekommt jede Information, au\u00dfer \u2026\u201c gelten. In diesem Zusammenhang forderten die L\u00e4nderinnenminister den Ausbau der Koordinierungs- zu einer \u201eZusammenarbeitsrichtlinie\u201c sowie diverse gesetzliche \u00c4nderungen \u2013 und zwar sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, insbesondere im Hinblick auf die neue Version des \u201eNachrichtendienstlichen Informationssystems\u201c, die seit 2008 unter dem K\u00fcrzel NADIS-WN (f\u00fcr \u201eWissensnetz\u201c) im Aufbau ist. Dass dieses Konzept zwar nicht zu einer kompletten Bedeutungslosigkeit oder gar einem Ende der Landes\u00e4mter, aber durchaus auch zu einer Zentralisierung und st\u00e4rkeren Gewichtung des BfV f\u00fchren w\u00fcrde, ist offensichtlich.<\/p>\n<h4>Herbst der Patriarchen<\/h4>\n<p>Was die IMK auf ihrer Dezember-Tagung genau entschieden hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Freigegeben haben die Minister zwar ihren Beschluss zum NPD-Verbot; die in der Presseerkl\u00e4rung genannte neue \u201eZusammenarbeitsrichtlinie\u201c blieb jedoch wie \u00fcblich unter dem Verschlusssachen- Deckel. Allerdings liegt uns das Beschlussprotokoll des Arbeitskreises IV der IMK (AK IV) vor. Die Leiter der Verfassungsschutzabteilungen der Innenministerien trafen sich am 12. und 13. November in Hilden und spulten die Sitzung ihrer Dienstherren vor. Dass Letztere den Vorschl\u00e4gen ihrer Abteilungsleiter folgten, ist anzunehmen.<\/p>\n<p>Die von der IMK im Dezember 2011 beschlossene \u00c4nderung der Koordinierungsrichtlinie in Bezug auf den Rechtsextremismus soll demnach auf s\u00e4mtliche Arbeitsgebiete des Verfassungsschutzes ausgedehnt werden. Gem\u00e4\u00df der neuen Zusammenarbeitsrichtlinie w\u00fcrden also die 57 LfV verpflichtet, alle relevanten Informationen zu allen \u201ePh\u00e4nomenbereichen\u201c des \u201eExtremismus\u201c \u201eunverz\u00fcglich\u201c ans BfV weiterzugeben. Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) sieht in \u00a7 5 Abs. 1 bisher eine solche \u00dcbermittlungspflicht nur vor, soweit dies \u201ef\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich\u201c ist. Die LfV sollen in Zukunft j\u00e4hrliche Lageberichte zu den wesentlichen Ph\u00e4nomenbereichen erstellen, das BfV als Zentralstelle h\u00e4tte solche Berichte f\u00fcr alle Aufgabenbereiche zu produzieren. Es soll daf\u00fcr \u201edie zentrale Auswertung aller Informationen (vornehmen), unbeschadet der Auswertungsverpflichtung der L\u00e4nder\u201c und die LfV wiederum informieren. Dar\u00fcber hinaus will der AK IV dem Bundesamt zus\u00e4tzlich eine Koordinierungskompetenz zuschanzen, die in \u00a7 5 Abs. 2 des Gesetzes festzuschreiben w\u00e4re.<\/p>\n<p>Die Beobachtung \u201eextremistischer Bestrebungen\u201c soll st\u00e4rker arbeitsteilig sein. Bei den \u201egewaltorientierten\u201c soll das Bundesamt \u201edie eigenverantwortliche \u00dcbernahme der Sammlung von Informationen, Ausk\u00fcnften und Nachrichten und deren Auswertung\u201c nicht erzwingen, wie das Friedrich im Sommer gefordert hatte, sondern \u201eanbieten\u201c k\u00f6nnen. Auch den Einsatz \u201enachrichtendienstlicher Mittel\u201c m\u00f6chte der AK IV st\u00e4rker auf gewaltorientierte Bestrebungen konzentrieren. \u201eDies gilt auch f\u00fcr extremistische Bestrebungen und Personen, die mit ihrer Ideologie und Handlungsweise den (geistigen) N\u00e4hrboden f\u00fcr Gewalt schaffen.\u201c Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel soll das BfV den LfV die Unterst\u00fctzung durch Verbindungsbeamte ebenfalls nur anbieten.<\/p>\n<p>NADIS-WN soll als Volltextdatei f\u00fcr alle Aufgaben des Verfassungsschutzes zur Verf\u00fcgung stehen. Das setzt eine nochmalige \u00c4nderung des \u00a7 6 BVerfSchG voraus. Die Speicherung blo\u00dfer Indexdaten, die im alten NADIS die Regel war, h\u00e4tte damit ein Ende. Was bisher nur ausnahmsweise, n\u00e4mlich bei der Spionageabwehr, bei \u201egewaltorientierten\u201c und seit dem Gesetz \u00fcber die Rechtsextremismus-Datei auch in diesem Bereich m\u00f6glich war, w\u00fcrde nun zur Regel. Die Einw\u00e4nde der Datenschutzbeauftragten w\u00e4ren damit endg\u00fcltig vom Tisch.<\/p>\n<p>Der AK IV fordert weiter eine \u201eHarmonisierung\u201c der \u00dcbermittlungsvorschriften in den Verfassungsschutzgesetzen, wobei unklar bleibt, ob auch hier Gesetze ge\u00e4ndert oder nur neu ausgelegt werden sollen. Die Vorschriften seien so zu verstehen, \u201edass Gr\u00fcnde des Quellen- und sonstigen Geheimschutzes nicht generell, sondern nur nach Abw\u00e4gung der widerstreitenden Interessen einer \u00dcbermittlung entgegenstehen.\u201c Gesetzes\u00e4nderungen will der AK IV auch f\u00fcr die Rechtsextremismus58 und die Anti-Terror-Datei, die bisher in erster Linie Index-Dateien waren. Sie sollen nun \u201eanalyse- und recherchierf\u00e4hig\u201c werden.<\/p>\n<p>Gr\u00fcnes Licht gibt der AK IV auch f\u00fcr die zentrale V-Mann-Datei beim BfV. Bisher wird es von den LfV nur \u00fcber die \u201eZugangslage\u201c informiert. In der Datei sollen zwar keine Klarnamen, aber Grund- und Strukturdaten sowie Bewertungen der Qualit\u00e4t der von den V-Leuten gelieferten Informationen erfasst werden. Das BfV soll die Zusammenarbeit bei Spitzeleins\u00e4tzen koordinieren. Dar\u00fcber hinaus sollen in Zukunft einheitliche Richtlinien f\u00fcr die V-Leute-F\u00fchrung und Entlohnung gelten: Eine steuernde Beeinflussung der \u00fcberwachten Organisationen durch Spitzel soll ausgeschlossen werden. Minderj\u00e4hrige und Personen, gegen die ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer \u201eerheblichen Straftat\u201c l\u00e4uft oder die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, sollen nicht mehr angeworben werden. Man will ein \u201estandardisiertes Qualit\u00e4tsmanagement\u201c f\u00fcr Einsatz und F\u00fchrung. Im Regelfall soll nach f\u00fcnf Jahren der V-Mann-F\u00fchrer wechseln.<\/p>\n<p>Durch eine zentrale Indexdatenbank f\u00fcr extreme Inhalte, eine gemeinsame Mediendatei und bundesweite Koordination der Zug\u00e4nge will der AK IV schlie\u00dflich die Internet-\u00dcberwachung forcieren. Ein \u201eKompetenzzentrum f\u00fcr die operative Sicherheit im Internet\u201c soll entstehen.<\/p>\n<p>Mit dem vom AK IV vorgelegten und allem Anschein nach von der IMK auch beschlossenen Programm steht also erneut eine Serie von Gesetzes\u00e4nderungen an, die m\u00f6glicherweise noch in dieser Legislaturperiode \u00fcber die B\u00fchne gebracht werden sollen. Der \u201eVerbund\u201c der Verfassungsschutz\u00e4mter wird zwar nicht die Landesbeh\u00f6rden beseitigen, aber dennoch eine Zentralisierung beim BfV bewirken \u2013 und zwar vor allem eine der Information. Was zun\u00e4chst als Konsequenz aus dem Versagen beim NSU daher kam, hat sich zu einem generellen Modernisierungsprogramm f\u00fcr den Inlandsgeheimdienst gemausert.<\/p>\n<p>Weiter voranschreiten d\u00fcrfte auch die Verzahnung mit der Polizei. Das zeigen nicht nur die Vorschl\u00e4ge des AK IV f\u00fcr die Rechtsextremismus- und die Anti-Terrordatei. Zwar hatte der Bundesinnenminister im November die L\u00e4nder mit der Gr\u00fcndung des \u201eGemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums\u201c (GETZ) \u00fcberfahren und einigen \u00c4rger produziert. Der allerdings scheint nun verflogen. \u201eAnders als in der \u00d6ffentlichkeit zeitweise diskutiert, stand die Einrichtung des GETZ unter Beteiligung der L\u00e4nder zu keinem Zeitpunkt in Frage\u201c, hei\u00dft es in der Presseerkl\u00e4rung des IMK-Vorsitzenden. Aus der zeitweiligen Krise soll der Verfassungsschutz gest\u00e4rkt hervorgehen, lautet die Devise. So belohnt man alte Freunde.<\/p>\n<h6>[1] Bundesministerium des Innern (BMI): Bek\u00e4mpfung rechtsextremistischer Gewalt \u2013 ergriffene und beabsichtigte Ma\u00dfnahmen, ohne Datum; die Erstfassung stammte wohl vom 21.11.2011, s. dpa-Meldung vom gleichen Tag<br \/>\n[2] BT-Drs. 16\/13563 v. 5.3.2001 und 17\/2803 v. 11.6.2010<br \/>\n[3] <a href=\"http:\/\/www.verfassungsschutz.de\/download\/SHOW\/thema_20121009_gar.pdf\">www.verfassungsschutz.de\/download\/SHOW\/thema_20121009_gar.pdf<\/a><br \/>\n[4] Entwurf: BT-Drs. 17\/8672 v. 13.2.2012; Gesetz: BGBl. I, S. 1798 v. 20.8.2012; zum GAR und zur RED siehe den Beitrag von S\u00f6nke Hilbrans in diesem Heft<br \/>\n[5] Die weiteren zwei Punkte des Programms: die Verst\u00e4rkung der \u201eInternetbeobachtung\u201c und die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Bek\u00e4mpfung rechtsextremer Gewalt. Letzteres sollte eine neu zu gr\u00fcndende \u201eKoordinierungsgruppe PMK-rechts\u201c \u00fcbernehmen, an der BKA und Landeskriminal\u00e4mter, BfV und LfV sowie der GBA teilnehmen sollten \u2013 also die gleiche Runde, die auch in der \u201eInformationsgruppe zur Beobachtung und Bek\u00e4mpfung rechtsextremistischer\/terroristischer Gewaltakte\u201c (IGR) vertreten war. 1992 gegr\u00fcndet, war die IGR zum Kaffeekr\u00e4nzchen abgesunken, das sich 2007 zum letzten Mal traf.<br \/>\n[6] Kostproben: \u201eAufr\u00e4umen im Spitzel-Chaos\u201c, Spiegel-online v. 3.7.2012; \u201eDer Verfassungsschutz braucht eine neue Philosophie\u201c, Tagesspiegel v. 27.8.2012; \u201eEs ist vorbei\u201c, Berliner Zeitung v. 29.8.2012<br \/>\n[7] Oppermann, T.; Hartmann, M.; H\u00f6gl, E.: Den Verfassungsschutz fit machen f\u00fcr den Schutz der Demokratie \u2013 SPD-Eckpunkte v. 20.8.20012 55<br \/>\n[8] zusammengefasst in FDP-Bundestagsfraktion: Geheimdienste st\u00e4rken \u2013 Verfassungsschutzverbund reformieren, Positionspapier v. 25.9.2012<br \/>\n[9] S\u00fcddeutsche Zeitung v. 27.8.2012<br \/>\n[10] <a href=\"http:\/\/www.mi.niedersachsen.de\/portal\/live.php?navigation_id=14797&amp;article_id=108348&amp;_ psmand=33\">www.mi.niedersachsen.de\/portal\/live.php?navigation_id=14797&amp;article_id=108348&amp;_ psmand=33 <\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Im Falle NSU hat der Verfassungsschutz komplett versagt. An seine Abschaffung m\u00f6gen<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,107],"tags":[301,646,688,978,1015],"class_list":["post-12291","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-101-102","tag-bfv","tag-g-10-massnahmen","tag-getz","tag-nadis","tag-nsu"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12291","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12291"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12291\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12291"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12291"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12291"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}