{"id":1239,"date":"2007-12-09T11:47:41","date_gmt":"2007-12-09T11:47:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1239"},"modified":"2007-12-09T11:47:41","modified_gmt":"2007-12-09T11:47:41","slug":"subjektiv-terroristisch-%c2%a7-129a-stgb-aktuell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1239","title":{"rendered":"Subjektiv terroristisch &#8211; \u00a7 129a StGB aktuell"},"content":{"rendered":"<h3>von Anja Lederer<\/h3>\n<p><b>Bei den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der &#8222;militanten gruppe&#8220; scheinen Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft den Bogen \u00fcberspannt zu haben. Angefacht durch die Proteste von WissenschaftlerInnen gegen die Verhaftung eines Kollegen ist die Reichweite des \u00a7 129a des Strafgesetzbuchs wieder in die \u00f6ffentliche Debatte gelangt.<\/b><\/p>\n<p>Im Herbst 2003 vermeldete die b\u00fcrgerliche Presse einen angeblich kurz bevorstehenden Ermittlungserfolg des Bundeskriminalamtes (BKA) gegen die &#8222;militante Gruppe&#8220; (mg): Vier Berliner seien als deren &#8222;konspirativer Kern&#8220; identifiziert worden. Nach den Berichten sollte es sich bei dem &#8222;enttarnten Quartett&#8220; um die &#8222;ideologischen Schreibtischt\u00e4ter&#8220; handeln. Andere &#8222;Komplizen&#8220; w\u00fcrden dagegen die eigentlichen Brands\u00e4tze z\u00fcnden.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn1\" name=\"fnverweis1\">[1]<\/a> Seit 2001 steht das BKA unter Fahndungsdruck, die 2003 angek\u00fcndigten &#8222;Erfolge&#8220; blieben allerdings aus. Am 31. Juli 2007 lie\u00df das Amt in einer gro\u00df in Szene gesetzten Aktion vier andere M\u00e4nner, die es der Mitgliedschaft in der &#8222;mg&#8220; verd\u00e4chtigt, festnehmen.<!--more--><\/p>\n<p>Die Logik der aktuellen Verfahren entspricht offenbar derjenigen von vor vier Jahren. Ermittelt wird gegen sieben Beschuldigte, gegen vier von ihnen schon seit dem Sp\u00e4tsommer 2006. Diese vier wurden faktisch als Beschuldigte von den Fahndern &#8222;ergooglet&#8220; \u2013 mittels eines Abgleichs der &#8222;mg&#8220;-Texte im Internet: In einem 1998 von der Zeitschrift &#8222;telegraph&#8220; abgedruckten Text eines Sozialwissenschaftlers \u00fcber die kosovarische UCK fand das BKA neun W\u00f6rter, die auch in den Schreiben der &#8222;mg&#8220; auftauchten: &#8222;drakonisch&#8220;, &#8222;marxistisch-leninistisch&#8220;, &#8222;Reproduktion&#8220;, &#8222;politische Praxis&#8220; etc. Grund genug, gegen den Autor Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach \u00a7 129a StGB aufzunehmen, das gesamte Ermittlungsinstrumentarium in Gang zu setzen und dies auf drei weitere Wissenschaftler auszuweiten, denn zu diesen \u2013 so ergaben die Ermittlungen \u2013 hatte der &#8222;telegraph&#8220;-Autor Kontakt. In ihrem Eifer lie\u00dfen sich die Ermittler auch nicht durch ein im April 2007 erstelltes Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts des BKA bremsen. Dieses hatte festgehalten, dass zwischen dem Text im &#8222;telegraph&#8220; und dem Schreiben der &#8222;mg&#8220; keine &#8222;aussagekr\u00e4ftigen \u00dcbereinstimmungen&#8220; bestehen. F\u00fcr einen zweiten Wissenschaftler, in dessen Ver\u00f6ffentlichungen das BKA \u00e4hnlich verd\u00e4chtige \u00dcbereinstimmungen mit den Schreiben der &#8222;mg&#8220; gefunden zu haben meinte, wurde dann eine Textvergleichsanalyse lieber gar nicht erst veranlasst.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Nachdem die vier Beschuldigten als diejenigen identifiziert waren, die intellektuell in der Lage seien, &#8222;die anspruchsvollen Texte der \u201amilitanten gruppe\u2018 zu verfassen&#8220;, lie\u00dfen weiterf\u00fchrende Ermittlungsergebnisse nicht auf sich warten. Einem der vier, so die Argumentation der Bundesanwaltschaft, st\u00fcnden als Mitarbeiter eines Forschungsinstituts Bibliotheken zur Verf\u00fcgung, die er unauff\u00e4llig nutzen k\u00f6nne, um die zur Erstellung der Texte der &#8222;militanten gruppe&#8220; erforderlichen Recherchen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich haneb\u00fcchen sind die weiteren Ergebnisse: Drei der vier am 31. Juli Festgenommenen waren in Brandenburg bei versuchten Brandanschl\u00e4gen auf Bundeswehrfahrzeuge \u00fcberrascht worden. Einer von ihnen \u2013 so lie\u00df das BKA nach der Aktion verlauten \u2013 habe sich f\u00fcnf Monate zuvor zweimal mit einem der verd\u00e4chtigten Wissenschaftler getroffen, gegen den dann ebenfalls Haftbefehl erging. Aus den Treffen konstruieren die Strafverfolger, dass es sich bei den drei in Brandenburg Festgenommenen um die lang gesuchten Ausf\u00fchrenden der &#8222;mg&#8220; handeln m\u00fcsse. Au\u00dferdem weise der versuchte Brandanschlag am 31. Juli &#8222;hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und der konkreten Tatausf\u00fchrung eine Vielzahl von Parallelen zu den Anschl\u00e4gen der terroristischen Vereinigung \u201amilitante gruppe\u2018 (mg) in der Vergangenheit auf.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a> Schlichter geht es kaum.<\/p>\n<p>Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft stellen die zwei Treffen &#8222;umfassende konspirative Kontakte&#8220; dar, denn die beiden Beschuldigten verabredeten sich \u00fcber einen gemeinsam genutzten E-Mail-Account. Andere Treffen zwischen Beschuldigten wurden vereinbart, ohne ausdr\u00fccklich Ort und Zeit zu nennen. Erschwerend kam f\u00fcr die Bundesanwaltschaft hinzu, dass die observierten Personen bei ihren Treffen kein Mobiltelefon bei sich hatten und sich, so die Erkl\u00e4rung der Fahnder, gezielt der \u00dcberwachung ihrer Gespr\u00e4che entzogen. All dies schien den Ermittlern in hohem Ma\u00dfe verdachtsbegr\u00fcndend und beweist nach ihrer Logik die Mitgliedschaft aller Beschuldigten in der &#8222;mg&#8220;.<\/p>\n<h4>Lockwebsite<\/h4>\n<p>Die Ermittlungen, die das BKA f\u00fchrte, um an die &#8222;mg&#8220; heranzukommen, sprechen rechtsstaatlichen Ma\u00dfst\u00e4ben Hohn. So richtete das Amt eigens eine Internetseite unter dem Titel &#8222;Offene Tatkomplexe&#8220; ein, auf der die &#8222;mg&#8220; beschrieben wird. Sp\u00e4testens seit September 2004 wurden die IP-Adressen aller Besucher der Site registriert. Nachdem die Gruppe am 16. M\u00e4rz 2007 einen Brandanschlag auf ein B\u00fcrogeb\u00e4ude in Berlin ver\u00fcbt hatte, versuchte das BKA zudem, die Identit\u00e4t von 417 Personen festzustellen, die zwischen dem 28. M\u00e4rz und 18. April 2007 auf diese Website zugegriffen hatten. Da die meisten Provider \u2013 in der \u00c4ra vor der Vorratsdatenspeicherung \u2013 solche Verkehrsdaten aber nur kurzfristig speicherten, &#8222;beschr\u00e4nkte&#8220; sich das BKA auf einen Antrag zur Identifizierung von &#8222;nur&#8220; 120 Internet-Usern, allesamt KundInnen der Deutschen Telekom. Laut Begr\u00fcndung sollten die ermittelten Daten unter anderem die Identifizierung weiterer Mitglieder der &#8222;militanten gruppe&#8220; (mg) erm\u00f6glichen.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn4\" name=\"fnverweis4\">[4]<\/a> Es st\u00fcnde zu erwarten, dass sich Straft\u00e4ter nach einem solchen Anschlag \u00fcber den Verlauf der Ermittlungen informieren \u2013 eine grandiose Argumentation, die allerdings schon daran scheitert, dass das BKA diesen Verlauf niemals vor dem Abschluss preisgibt.<\/p>\n<p>Just am 27. M\u00e4rz 2007 untersagte das Amtsgericht Berlin-Mitte dem Bundesjustizministerium, personenbezogene Daten, insbesondere IP-Adressen, der NutzerInnen beh\u00f6rdlicher Internetportale \u00fcber das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern, weil ein solches Vorgehen das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung verletze.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn5\" name=\"fnverweis5\">[5]<\/a> Dessen ungeachtet teilte die Bundesregierung mit, dass die \u00fcberwiegende Anzahl der Bundesministerien und nachgeordneten Beh\u00f6rden IP-Adressen der Nutzer ihrer Portale dennoch aufbewahrt \u2013 aus Sicherheitsgr\u00fcnden zur Abwehr von Angriffen aus dem Internet sowie zu Statistikzwecken. Zur BKA-Site \u00fcber die &#8222;militante gruppe&#8220; befragt, meinte Innenstaatssekret\u00e4r Peter Altmaier, man habe lediglich in &#8222;einzelnen, abgegrenzten F\u00e4llen zu ermitteln versucht, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steht.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn6\" name=\"fnverweis6\">[6]<\/a><\/p>\n<h4>Briefdurchleuchtung<\/h4>\n<p>Im Kontext der Ermittlungen gegen die &#8222;mg&#8220; wurde au\u00dferdem bekannt, dass die Fahnder vom 18. bis 22. Mai 2007 im Berliner Briefzentrum 10 die gesamte an vier Berliner Tageszeitungen gerichtete Post \u00fcberpr\u00fcften und zwei Briefe beschlagnahmten. Gesucht und offenbar gefunden wurden zwei Bekennerschreiben der &#8222;mg&#8220;, die entnommen, kopiert und ausgetauscht wurden, um Fingerabdr\u00fccke und anderes Spurenmaterial sicherzustellen, bevor dies in den Redaktionen unbrauchbar w\u00fcrde. Auf Geruchsproben sei diesmal verzichtet worden.<\/p>\n<p>Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollten von vornherein nur Briefe beschlagnahmt werden, die nach ihrem \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild darauf schlie\u00dfen lie\u00dfen, dass sie Selbstbezichtigungsschreiben enthielten. Alle anderen Sendungen seien nur \u00e4u\u00dferlich in Augenschein genommen und danach sofort wieder in den Postgang gegeben worden.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn7\" name=\"fnverweis7\">[7]<\/a> Nachdem die Aktion vom Mai rund sechs Monate sp\u00e4ter zuf\u00e4llig \u00f6ffentlich wurde, beeilte man sich denn auch schnell zu erkl\u00e4ren, die Polizei habe genau gewusst, wie die zu beschlagnahmenden Briefe aussehen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Bereits die \u00e4u\u00dferliche Inaugenscheinnahme s\u00e4mtlicher an eine Zeitung gerichteten Briefe bedeutet eine Verletzung der Pressefreiheit und die v\u00f6llige Aushebelung des Informantenschutzes. Dar\u00fcber hinaus spricht einiges daf\u00fcr, dass die Ermittler es dabei gerade nicht bewenden lie\u00dfen. Diese betonten n\u00e4mlich, schon vor dem \u00d6ffnen der Kuverts auf den zwei beschlagnahmten Briefen das &#8222;mg&#8220;-Logo erkannt und dadurch gewusst zu haben, dass es sich um die gesuchten handelte.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn8\" name=\"fnverweis8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Ende November 2007 befasste sich der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) mit einer \u00e4hnlichen Aktion der Polizei in Hamburg und stellte klar, dass in Zukunft das Aussortieren von Briefen nur noch MitarbeiterInnen der Post (respektive der privaten Zustelldienste) erledigen d\u00fcrften. Die Bundesanwaltschaft nahm diese Entscheidung &#8222;zur Kenntnis&#8220;. Was daraus folgt, bleibt abzuwarten.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn9\" name=\"fnverweis9\">[9]<\/a><\/p>\n<h4>Einig Staatsschutzland<\/h4>\n<p>Wie h\u00e4nderingend das BKA nach &#8222;Beweisen&#8220; gegen die Beschuldigten sucht, zeigt sich auch darin, dass in mindestens einem Fall zur Erstellung eines aktuellen Personenprofils die Akten des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) der DDR \u00fcber den Betroffenen f\u00fcr das laufende Ermittlungsverfahren herangezogen wurden. Im November 2006 forderte das BKA von der Birthler-Beh\u00f6rde entsprechende Unterlagen an und erhielt in weniger als einer Woche eine schriftliche \u00dcbersicht aus der sogenannten Findhilfsmittel-Datei mit Angaben zu Verhaftungen im Herbst 1989 und den in der DDR beschlagnahmten Briefen und Zeitungen.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn10\" name=\"fnverweis10\">[10]<\/a> Unter den Erkenntnissen der Staatssicherheit fand sich auch ein \u00fcberwachtes Treffen in der Umweltbibliothek, an dem 1988 DDR-Oppositionelle und Vertreter von Greenpeace zur Mobilisierung gegen den IWF- und Weltbankgipfel in Westberlin teilgenommen hatten. Nach Auffassung des MfS belegte dies Kontakte eines der heute Beschuldigten zu &#8222;terroristischen Kreisen&#8220; im Westen, wodurch sich das BKA gewiss best\u00e4tigt gef\u00fchlt haben d\u00fcrfte.<\/p>\n<h4>Blo\u00dfe Mutma\u00dfungen<\/h4>\n<p>Bereits am 22. August 2007 hatte der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) dem im Juli verhafteten Wissenschaftler Haftverschonung gew\u00e4hrt. Am 18. Oktober 2007 hob der f\u00fcr Staatsschutzsachen zust\u00e4ndige 3. Strafsenat des BGH den Haftbefehl auf. Die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien, so konstatierte das Gericht in seinem Beschluss, spr\u00e4chen nicht hinreichend deutlich f\u00fcr eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die &#8222;militante gruppe&#8220;, sondern lie\u00dfen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren. Der f\u00fcr einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht gegen den Betroffenen l\u00e4ge nicht vor. Weder f\u00fcr sich allein noch in ihrer Gesamtheit erg\u00e4ben die bisher ermittelten Beweistatsachen mehr als einen Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte selbst Mitglied der &#8222;mg&#8220; sein k\u00f6nnte. Insbesondere ma\u00df der BGH der Kontaktaufnahme zwischen zwei Beschuldigten \u00fcber einen gemeinsam genutzten E-Mail-Account und ihren nach Auffassung der Ermittler konspirativ vereinbarten Treffen nicht die abstruse Bedeutung bei, die die Bundesanwaltschaft zuvor immer beschworen hatte. Stattdessen befand das Gericht, dass der Wissenschaftler in Anbetracht der von ihm bemerkten \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen ganz allgemein Anlass sehen konnte, seine Aktivit\u00e4ten innerhalb der linken Szene vor den Ermittlern zu verheimlichen.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn11\" name=\"fnverweis11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Die Bundesanwaltschaft hatte gegen die Haftverschonung Beschwerde eingelegt und damit geradezu provoziert, vom BGH vorgef\u00fchrt zu werden \u2013 zumal es den Ermittlern trotz fieberhafter Suche auch in den Wochen bis zur gerichtlichen Entscheidung naturgem\u00e4\u00df nicht gelungen war, den konstruierten dringenden Tatverdacht gegen den Betroffenen zu belegen. Mit seiner Entscheidung hat der BGH den absurden Spekulationen von BKA und Bundesanwaltschaft zwar gewisse Grenzen gesetzt. B\u00fcrgerrechtliche Freude dar\u00fcber w\u00e4re freilich verfehlt, denn beschr\u00e4nkende Wirkungen in Bezug auf zuk\u00fcnftige Aktivit\u00e4ten der Ermittlungsbeh\u00f6rden sind auch von diesem Beschluss nicht zu erwarten. Bei den bisherigen Ermittlungen nach \u00a7 129a StGB wurden schon rund 2.000 Kontaktpersonen der Beschuldigten aktenkundig, ganz zu schweigen von den \u00fcbrigen Erkenntnissen, die die bereits mehr als ein Jahr dauernden, umfassenden Nachforschungen der Staatssch\u00fctzer \u00fcber die Strukturen, zu denen die Beschuldigten in Verbindung standen, zu Tage gef\u00f6rdert haben d\u00fcrften. Was sollte sich der Staatsschutz mehr w\u00fcnschen als &#8222;the same business as usual&#8220;?<\/p>\n<h4>\u00a7 129a nun light?<\/h4>\n<p>Im Vorfeld einer weiteren Entscheidung des BGH, die Haftbefehle gegen die drei anderen Inhaftierten betreffend, wurde viel dar\u00fcber diskutiert, ob \u00a7 129a StGB \u00fcberhaupt einschl\u00e4gig sei. Die Gr\u00fcnen und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonten, die damalige rot-gr\u00fcne Koalition habe mit der Reform des Paragraphen 2003 &#8222;die Latte h\u00f6her gelegt&#8220;.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn12\" name=\"fnverweis12\">[12]<\/a> Im Zuge der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismus-Bek\u00e4mpfung, der mittels einer einheitlichen Terrorismusdefinition auf die Harmonisierung der entsprechenden Strafvorschriften abzielte, war der \u00a7 129a StGB in der Tat einmal mehr ge\u00e4ndert worden.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn13\" name=\"fnverweis13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df Absatz 2 der Vorschrift soll danach auf der subjektiven Ebene voraussetzen, dass eine der Katalogtaten &#8222;bestimmt ist, die Bev\u00f6lkerung auf erhebliche Weise einzusch\u00fcchtern, eine Beh\u00f6rde oder internationale Organisation &#8230; zu n\u00f6tigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates &#8230; zu beseitigen oder erheblich zu beeintr\u00e4chtigen&#8220;. Au\u00dferdem muss die Tat in objektiver Hinsicht &#8222;durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat &#8230; erheblich sch\u00e4digen&#8220; k\u00f6nnen. Was sich hinter diesen Tatbestandsmerkmalen verbirgt, ist selbst Kommentatoren des Strafgesetzbuches nicht klar und unterliegt ganz klar politischer Opportunit\u00e4t.<\/p>\n<p>So nimmt es denn auch nicht Wunder, wenn die Generalbundesanw\u00e4ltin f\u00fcr ihre Forderung, den Haftbefehl weiter aufrecht zu erhalten, ausf\u00fchrte, dass die rund 25 der &#8222;mg&#8220; zugeschriebenen Anschl\u00e4ge sich zwar nur gegen Sachen gerichtet, aber dennoch eine Verunsicherung hervor gerufen h\u00e4tten. Egal ob es um Brandanschl\u00e4ge auf ein Finanzamt oder eine Sozialbeh\u00f6rde ginge, der Staat solle vorgef\u00fchrt werden als einer, der solchem Treiben hilflos ausgeliefert ist.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn14\" name=\"fnverweis14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Am 28. November 2007 gew\u00e4hrte der BGH auch den drei anderen Beschuldigten Haftverschonung.<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fn15\" name=\"fnverweis15\">[15]<\/a> In seinem Beschluss stellt er klar, dass eine Mitgliedschaft in der &#8222;mg&#8220; \u2013 dieser sind seiner Auffassung nach die drei Personen dringend verd\u00e4chtig \u2013 nicht nach \u00a7 129a Abs. 2 StGB strafbar ist. Das subjektive Element des \u00a7 129a Abs. 2 sei zwar bei der &#8222;mg&#8220; gegeben, da sie ihre Anschl\u00e4ge als Teil eines revolution\u00e4ren Kampfes mit dem Endziel einer kommunistischen Staats- und Gesellschaftsordnung begreife. Allerdings verneinte der BGH die objektive Schadenseignung der von der &#8222;mg&#8220; begangenen bzw. intendierten Taten.<\/p>\n<p>Nach Auslegung des Gerichts gen\u00fcgt allgemein die realistische M\u00f6glichkeit, dass der Schaden nach den Umst\u00e4nden der (gegebenenfalls nur vorgestellten) Tatbegehung eintritt, er muss nicht wahrscheinlich sein. Zur Definition eines im Sinne der Vorschrift relevanten Schadens f\u00fcr den Staat greift der BGH wieder auf die subjektiven Merkmale zur\u00fcck: Die tats\u00e4chlich begangenen oder mit der Vereinigung nur bezweckten Taten m\u00fcssen nicht nur dazu bestimmt, sondern auch geeignet sein, die Bev\u00f6lkerung erheblich einzusch\u00fcchtern bzw. die Grundstrukturen des Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. Verm\u00f6gensnachteile reichen nur dann aus, wenn sie wegen ihres Ausma\u00dfes eine solche oder jedenfalls eine vergleichbare Wirkung haben. Die Taten der &#8222;mg&#8220; beeintr\u00e4chtigten die betroffenen staatlichen und privaten Stellen nach Auffassung des BGH jedoch nicht in nennenswerter Weise und hatten \u2013 gemessen an ihrem Ziel \u2013 nur symbolischen Charakter.<\/p>\n<p>Ungeachtet der Herabstufung des Tatvorwurfs gegen die Beschuldigten auf die Mitgliedschaft in einer nur &#8222;kriminellen Vereinigung&#8220; nach \u00a7 129 StGB gab der BGH der Bundesanwaltschaft weiter gr\u00fcnes Licht f\u00fcr die Ermittlungen. Die Ermittlungszust\u00e4ndigkeit der Generalbundesanw\u00e4ltin sei im Hinblick auf das vorliegende Staatsschutzdelikt von besonderem Gewicht gerechtfertigt.<\/p>\n<p>Dass diese BGH-Entscheidung f\u00fcr die Anwendung des \u00a7 129a StGB von nennenswerter Bedeutung sein wird, darf getrost bezweifelt werden. Wie der Beschluss ausdr\u00fccklich betont, entzieht sich die Frage, wann ein Schaden f\u00fcr den Staat im Sinne des \u00a7 129a Abs. 2 StGB erheblich ist, abstrakter Beschreibung und kann jeweils nur unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls entschieden werden. Die Vorschrift verliert daher weder an Drohpotential noch schr\u00e4nkt ihre Auslegung durch den BGH die weitreichenden Befugnisse von BKA und Bundesanwaltschaft ein. Diese sind nat\u00fcrlich auch zuk\u00fcnftig nicht gehindert, Ermittlungen nach \u00a7 129a aufzunehmen, massenhaft Daten zu sammeln und das breite Instrumentarium strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen gegen die Betroffenen in Anschlag zu bringen. Der aus dieser Ausforschung resultierende Schaden f\u00fcr die direkt betroffenen Personen und f\u00fcr die d\u00fcnner werdende demokratische Atmosph\u00e4re \u00fcber dem harten staatlichen Boden bleibt enorm. Daran \u00e4ndert auch die seit jeher bekannte Tatsache nichts, dass diese Ermittlungen nur in zu vernachl\u00e4ssigendem Umfang zu Verurteilungen f\u00fchren.<\/p>\n<h5>Anja Lederer ist Rechtsanw\u00e4ltin und Redakteurin von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis1\" name=\"fn1\">[1]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.akweb.de\/ak_s\/ak478\/44.htm\">www.akweb.de\/ak_s\/ak478\/44.htm<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> Eick, V.: Verd\u00e4chtige W\u00f6rter, in: Ossietzky 2007, H. 21 (2.11.2007), S. 839-845<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> Generalbundesanwalt: Pressemitteilung Nr. 18\/2007 v. 2.8.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis4\" name=\"fn4\">[4]<\/a> Tagesspiegel v. 1.10.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis5\" name=\"fn5\">[5]<\/a> Amtsgericht Mitte: Urteil v. 27.3.2007, Az.: 5 C 314\/06, <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/%20index.php\/urteil-vorratsspeicherung-von-kommunikationsspuren-verboten\">www.daten-speicherung.de\/ index.php\/urteil-vorratsspeicherung-von-kommunikationsspuren-verboten<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis6\" name=\"fn6\">[6]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/97243\">www.heise.de\/newsticker\/meldung\/97243<\/a> v. 10.11.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis7\" name=\"fn7\">[7]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 10.11.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis8\" name=\"fn8\">[8]<\/a> taz v. 10.11.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis9\" name=\"fn9\">[9]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 1.12.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis10\" name=\"fn10\">[10]<\/a> Frankfurter Rundschau online v. 13.11.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis11\" name=\"fn11\">[11]<\/a> BGH: Beschluss vom 18.10.2007, Az.: StB 34\/07, s. <a href=\"http:\/\/www.bundesgerichtshof.de\">www.bundesgerichtshof.de<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis12\" name=\"fn12\">[12]<\/a> Frankfurter Rundschau online v. 21.11.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis13\" name=\"fn13\">[13]<\/a> Holzberger, M.: Durchmarsch in Br\u00fcssel, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 70 (3\/2001), S. 55-62 (56 ff.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis14\" name=\"fn14\">[14]<\/a> Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 27.8.2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2007\/12\/09\/subjektiv-terroristisch-%C2%A7-129a-stgb-aktuell\/#fnverweis15\" name=\"fn15\">[15]<\/a> BGH: Beschluss v. 28.11.2007, Az.: StB 43\/07, s. <a href=\"http:\/\/www.bundesgerichtshof.de\">www.bundesgerichtshof.de<\/a><\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Lederer, Anja: Subjektiv terroristisch.\u00a7 129a StGB aktuell, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 88 (3\/2007), S. 55-62<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anja Lederer Bei den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der &#8222;militanten gruppe&#8220; scheinen Bundeskriminalamt und<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,94],"tags":[160,309,340,958],"class_list":["post-1239","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-088","tag--129a","tag-bundeskriminalamt","tag-bundesanwaltschaft","tag-militante-gruppe"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1239","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1239"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1239\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1239"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1239"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1239"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}