{"id":12461,"date":"2016-11-07T18:41:17","date_gmt":"2016-11-07T18:41:17","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12461"},"modified":"2016-11-07T18:41:17","modified_gmt":"2016-11-07T18:41:17","slug":"gefahrenabwehr-im-wahlkampf-berlin-friedrichshain-im-ausnahmezustand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12461","title":{"rendered":"Gefahrenabwehr im Wahlkampf:\u00a0Berlin-Friedrichshain im Ausnahmezustand"},"content":{"rendered":"<h3>von Louisa Zech und Tom Jennissen<\/h3>\n<p><strong>Als in den Morgenstunden des 22. Juni 2016 ein Gro\u00dfaufgebot der Polizei das Haus Rigaer Stra\u00dfe 94 in Berlin-Friedrichshain st\u00fcrmte und die Treppenh\u00e4user und den Dachboden besetzte, kam dies f\u00fcr die BewohnerInnen des Hauses nicht gerade \u00fcberraschend. Das Haus selbst und der Friedrichshainer Nordkiez insgesamt sind seit geraumer Zeit Objekte zweifelhafter polizeilicher Ma\u00dfnahmen.<\/strong><\/p>\n<p>In diesem Jahr hatte es bereits zwei gr\u00f6\u00dfere Eins\u00e4tze gegeben, bei denen die Polizei mit fragw\u00fcrdigen Begr\u00fcndungen in das Haus eingedrungen war. \u00dcberraschender als die neuerliche Ma\u00dfnahme selbst waren ihr vor\u00adrangiges Ziel und ihre Begr\u00fcndung: W\u00e4hrend die Polizei das Haus weit\u00adr\u00e4umig absperrte und Treppenh\u00e4user und Innenh\u00f6fe mit zahlreichen BeamtInnen besetzte, drangen Handwerker unter diesem Schutz in die von einem Verein genutzten R\u00e4umlichkeiten der \u201eKadterschmiede\u201c ein und begannen mit umfassenden Renovierungsarbeiten. Gegen\u00fcber den BewohnerInnen des Hauses und den VertreterInnen des Vereins begr\u00fcn\u00addete die Einsatzleitung ihr Vorgehen damit, dass sie zur Gefahrenabwehr t\u00e4tig werde und lediglich anwesend sei, um die Handwerker vor Angriffen zu sch\u00fctzen. Im \u00dcbrigen wurde auf die Pressemitteilung der privaten Hausverwaltung verwiesen, wonach die R\u00e4ume, in denen bislang vor allem Kneipenabende und politische Veranstaltungen stattfinden, in Wohnungen umgebaut und an Fl\u00fcchtlinge vermietet werden sollten.<!--more--><\/p>\n<p>Besonders pikant an diesem Vorgehen war, dass kein R\u00e4umungstitel vorlag. Die Polizei handelte also nicht \u2013 wie bei regul\u00e4ren Zwangsr\u00e4umungen \u2013 in Amtshilfe f\u00fcr die GerichtsvollzieherIn, die einen Titel vollstreckt, sondern in direkter Unterst\u00fctzung der eigenm\u00e4chtig handelnden Hausverwaltung. Dieses Vorgehen war von der Polizeif\u00fchrung gemeinsam mit dem damaligen Anwalt der Eigent\u00fcmerin \u2013 einer britischen Briefkastenfirma hinter der nach Presseberichten ein Spielhallenbetreiber stecken soll \u2013 mit einigem Vorlauf geplant.<\/p>\n<h4>Gef\u00e4hrlicher Ort<\/h4>\n<p>Schon seit Jahren nutzen die Berliner Polizei und Innenpolitik das Gebiet rund um die Rigaer Stra\u00dfe als Profilierungs- und Experimentierfeld, auf dem sie im gro\u00dfen Stil umstrittene polizeiliche Ma\u00dfnahmen durchzusetzen versuchen. 2015 wurde dann ein gro\u00dfer Teil des Kiezes von der Polizei als sogenannter gef\u00e4hrlicher Ort eingestuft. Willk\u00fcrliche Personalienkontrollen sind seither an der Tagesordnung und richten sich entsprechend des propagierten Feindbildes gegen alle, die in den Augen der BeamtInnen irgendwie links oder autonom aussehen.<\/p>\n<p>Die Regelungen, auf die sich die Polizei beruft, sind in \u00a7\u00a021 Abs. 2 sowie \u00a7\u00a7\u00a034 und 35 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) normiert. Demnach darf die Polizei an \u201egef\u00e4hrlichen\u201c bzw. \u201ekriminalit\u00e4tsbelasteten\u201c Orten nicht nur ohne jeglichen Verdacht die Identit\u00e4t einer Person feststellen, sondern diese zur Durchsetzung der Identit\u00e4tsfeststellung auch auf die Polizeiwache verbringen oder mitgef\u00fchrte Sachen durchsuchen.<\/p>\n<p>Seit wann genau das Gebiet als \u201ekriminalit\u00e4tsbelastet\u201c gilt, ist ebenso unklar wie die Grenzen des \u201eOrtes\u201c, da das Verfahren zur Ausweisung kriminalit\u00e4tsbelasteter Orte alles andere als transparent ist. Diese erfolgt durch \u201edie Beh\u00f6rdenleitung\u201c nach Vorlage der jeweiligen Polizeidirektionen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Dabei soll es weder Absprachen mit der Senatsverwaltung geben, noch muss eine Einstufung dem Abgeordnetenhaus gegen\u00fcber erkl\u00e4rt oder gar gerechtfertigt werden. Eine Ver\u00f6ffentlichung bzw. Bekanntgabe gegen\u00fcber AnwohnerInnen findet nicht statt, was eine parlamentarische oder richterliche Kontrolle nahezu unm\u00f6glich macht.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Als Begr\u00fcndung f\u00fcr die Geheimhaltung wird angef\u00fchrt, dass \u201edie \u00d6rtlichkeit und deren Bewohnerinnen und Bewohner weder stigmatisiert noch deren subjektives Sicherheitsgef\u00fchl beeintr\u00e4chtigt werden soll.\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Durch eine Ver\u00f6ffentlichung w\u00fcrden zudem AdressatInnen gewarnt und sich von diesen Orten fernhalten.<\/p>\n<p>Am 13. Mai 2015 erging ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, das die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Ausweisung von Gefahrengebieten in Hamburg f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte. \u00a7\u00a04 Abs.\u00a02 des Hamburger Gesetzes \u00fcber die Datenverarbeitung der Polizei (HambPolDVG) entspreche nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normenklarheit und -bestimmtheit und sei auch nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Insbesondere w\u00fcrden weder zeitliche Grenzen f\u00fcr die Ausweisung als Gefahrengebiet statuiert noch existierten Zust\u00e4ndigkeits- und Verfahrensregelungen. Damit habe der Gesetzgeber die Voraussetzungen, Anlass und Grenzen des Eingriffs nicht hinreichend genug bestimmt.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Auch wenn die Polizei das Urteil in der Praxis bisher nicht ber\u00fccksichtigt und munter weiter kontrolliert.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>In Berlin zeigt man sich von diesem Urteil unbeeindruckt. Auf eine schriftliche Anfrage an die zust\u00e4ndige Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres und Sport, ob man das Urteil zur Kenntnis genommen und eine \u00dcberpr\u00fcfung zur Praxis der \u201ekriminalit\u00e4tsbelasteten Orte\u201c vorgenommen habe, erkl\u00e4rte Innenstaatssekret\u00e4r Bernd Kr\u00f6mer, dass dies nicht notwendig sei, da eine vergleichbare Regelung wie in Hamburg in Berlin nicht existiere. Der \u00a7\u00a021 Abs.\u00a02\u00a0ASOG entspreche nicht dem vom Gericht beanstandeten \u00a7 4 Abs. 2, sondern dem \u00a7\u00a04 Abs.\u00a01 Nr.\u00a01a\u00a0HambPolDVG.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Kr\u00f6mer verkennt aber, dass die Hamburger Gefahrengebiete und die Praxis der Berliner Polizei weitgehend identisch sind und sich die Entscheidung des Hamburger Gerichts in zahlreichen Punkte direkt \u00fcbertragen lie\u00dfe \u2013 etwa bez\u00fcglich der fehlenden Verfahrensregeln und zeitlichen Grenzen der Ausweisung. Trotz aller Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahmen und ihrer Rechtsgrundlage wurde die Praxis der verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen im Nordkiez noch einmal massiv ausgeweitet. Allein im ersten Halbjahr 2016 wurden dort mehrere Tausend Personalienfeststellungen durchgef\u00fchrt, fast 2.000 allein zwischen dem 13. Januar und dem 29. Februar.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<h4>Doppelpassspiel von Polizei und Politik<\/h4>\n<p>Diese Versch\u00e4rfung der Kontrollpraxis und die damit verbundene absehbare Eskalation in der Rigaer Stra\u00dfe fielen in den beginnenden Wahlkampf in Berlin. Nicht nur der Innensenator und CDU-Spitzenkandidat Frank Henkel bem\u00fchte sich nun durch martialische Rhetorik zu punkten. Auch Innenpolitiker von SPD und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen versuchten sich als bessere Law-and-Order-Kandidaten zu verkaufen.<\/p>\n<p>Unklar ist allerdings, ob die Berliner Polizei dabei einer vom Senator vorgegebenen Linie folgte oder die ihr einger\u00e4umten sehr weiten Spielr\u00e4ume ausnutzte. BeobachterInnen vermuten schon l\u00e4nger, dass eine Gruppe \u00e4lterer Beamter innerhalb der F\u00fchrungsebene recht eigenm\u00e4chtig Entscheidungen trifft und sich darauf verlassen kann, dass dies politisch gedeckt wird. Erkennbar ist eine Art Doppelpassspiel, in dem der Innensenator ein hartes Durchgreifen gegen unliebsame B\u00fcrgerInnen propagiert und der Polizeif\u00fchrung den R\u00fccken freih\u00e4lt, w\u00e4hrend diese ihre zweifelhaften Ma\u00dfnahmen ausweitet und zugleich Bilder produziert, mit denen der Senator sich in Szene setzt. Henkel selbst sprach in einer Sondersitzung des Innenausschusses von einer \u201egemeinsamen Linie\u201c, die vor allem darin bestehe \u201ekeine rechtsfreien R\u00e4ume zuzulassen\u201c.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> In der Praxis bedeutet dies, dass die Polizei sich unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr und unter Berufung auf die polizeirechtliche Generalklausel sehr weitgehende Kompetenzen anma\u00dft.<\/p>\n<p>Bereits im Januar, wenige Stunden nach einer kleineren Auseinandersetzung auf der Stra\u00dfe, st\u00fcrmten mehrere Einsatzhundertschaften mit Unterst\u00fctzung von SEK und Polizeihubschrauber die Rigaer Stra\u00dfe 94. Bei dem Einsatz wurden verschiedene Gegenst\u00e4nde sichergestellt \u2013 unter anderem s\u00e4mtliche Feuerl\u00f6scher, die Heizkohlevorr\u00e4te und reichlich Bauschutt. Die BewohnerInnen wurden stundenlang festgehalten, ihre Wohn\u00adr\u00e4ume betreten und Teile des Treppenhauses zerst\u00f6rt. Begr\u00fcndet wurde die Ma\u00dfnahme, f\u00fcr die kein richterlicher Beschluss vorlag, mit der allge\u00admeinen Gefahrenabwehr, da ja im Haus Gegenst\u00e4nde sein k\u00f6nnten, mit denen Polizisten verletzt werden k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Der R\u00e4umungsversuch der Kadterschmiede im Juni bildete den vorl\u00e4ufigen H\u00f6hepunkt dieser Entwicklung und zeigte, wohin eine solche Logik der umfassenden Gefahrenabwehr f\u00fchren kann \u2013 insbesondere wenn die Gefahren von einem identifizierten Feind wie der linken Szene in Friedrichshain ausgehen sollen. Bereits Monate zuvor waren hochrangige Vertreter der Berliner Polizei an den Anwalt der Eigent\u00fcmerin herangetreten, um gemeinsam zu beraten, wie gegen die Rigaer 94 vorgegangen werden k\u00f6nne. Dabei kam auch zur Sprache, dass kein R\u00e4umungstitel gegen die NutzerInnen der Kadterschmiede vorliege. Im Mai traf sich der Anwalt der Eigent\u00fcmerin mit F\u00fchrungskr\u00e4ften der Polizei, unter anderem deren Justiziar Oliver T\u00f6lle. Wenige Tage sp\u00e4ter fragte die Eigent\u00fcmerin \u2013 wie zuvor besprochen \u2013 schriftlich an, ob die Polizei den Einsatz der Bauarbeiter sch\u00fctzen k\u00f6nne, wenn diese sich gewaltsam Zugang zu den R\u00e4umen verschaffen w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Vorgehens wurden auch noch beiseite geschoben, nachdem das Landgericht Berlin in einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren dem Verein, der die R\u00e4ume nutzte, den Besitz wieder einger\u00e4umt hatte. Im Innenausschuss erkl\u00e4rten Polizeipr\u00e4sident Klaus Kandt und sein Justiziar, dass als Rechtfertigung des Einsatzes ihrer Ansicht nach ausgereicht habe, dass die Eigent\u00fcmerin der Polizei irgendwie glaubhaft gemacht habe, dass sie ein Recht an den R\u00e4umen hat. Dabei ist die Rechtslage eindeutig, wie auch das Gericht ohne jeden Zweifel feststellte: Die Eigent\u00fcmerin hatte dem Verein durch verbotene Eigenmacht den Besitz widerrechtlich entzogen, weshalb die\u00adsem ein Wiedereinr\u00e4umungsanspruch zustand. Auch wenn die Eigent\u00fcmerin gegen den Verein grunds\u00e4tzlich einen R\u00e4umungsanspruch haben sollte, bedarf es zu dessen Durchsetzung eines entsprechenden Titels. Eine Durchsetzung per Faustrecht bleibt illegal \u2013 auch wenn die Polizei dieses deckt.<\/p>\n<p>Dass die Polizei auch weiterhin auf der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit ihres Handelns besteht, zeugt nicht nur von einer bedenklichen Vorstellung vom Rechtsstaat, zu dem gerade auch die Verfahrensgarantien des 8.\u00a0Buches der Zivilprozessordnung und die Eind\u00e4mmung von Selbstjustiz geh\u00f6ren. Es zeigt auch, dass offensichtlich dort wenig Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr besteht, dass es in den Augen vieler AnwohnerInnen zynisch klingen muss, wenn im Namen des Kampfes gegen rechtsfreie R\u00e4ume zentrale rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze ignoriert und durch polizeiliche Ma\u00dfnahmen im Rahmen einer umfassenden Gefahrenabwehr ersetzt werden.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0 Abgeordnetenhaus Berlin (AGH) Drs. 17\/12793 v. 14.1.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0 Ausf\u00fchrlicher in: Schr\u00f6der, C.: Gemeingef\u00e4hrlich, in: B\u00fcrgerrechte und Polizei\/CILIP 106, Oktober 2014, S. 59-66<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0 AGH Drs. 16\/15493 v. 27.7.2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0 OVG Hamburg: Urteil v. 13.5.2015, Az.: 4 Bf 226\/12, Rn. 44ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. taz v. 28.4.016 und 1.9.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0 AGH Drs. 17\/16312 v. 23.6.2015, S.1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0 AGH Drs. 17\/18089 v. 9.3.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0 AGH Wortprotokoll des Innenausschusses (InnSichO) 17\/82 v. 21.7.2016, S. 47<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0 AGH Wortprotokoll InnSichO 17\/71 v. 27.1.2016, S. 24ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0 AGH Wortprotokoll InnSichO 17\/82 v. 21.7.2016<\/h6>\n<h3>Bild: Berlin-Friedrichshain (Oliver Feldhaus)<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Louisa Zech und Tom Jennissen Als in den Morgenstunden des 22. Juni 2016 ein<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":12289,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,116],"tags":[232,284,628,661,1221],"class_list":["post-12461","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-111","tag-asog","tag-berlin","tag-frank-henkel","tag-gefahrenabwehr","tag-rigaer-strasse-94"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12461","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12461"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12461\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/12289"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12461"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12461"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12461"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}