{"id":12492,"date":"2016-11-17T10:29:19","date_gmt":"2016-11-17T10:29:19","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12492"},"modified":"2016-11-17T10:29:19","modified_gmt":"2016-11-17T10:29:19","slug":"kommentar-dem-kaiser-was-des-kaisers-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12492","title":{"rendered":"Kommentar: Dem Kaiser, was des Kaisers ist"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts \u00fcber die NSA-Selektorenliste<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im Oktober die G-10-Kommission abgeb\u00fcgelt hat, sind am Dienstag (15. November 2016) auch die Bundestagsfraktionen der Linken und der Gr\u00fcnen sowie die Vertreter*innen beider Parteien im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner und Konstantin von Notz, mit ihrer Klage gescheitert: Die <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2016\/10\/es20161013_2bve000215.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesregierung darf <\/a>dem Untersuchungsausschuss des Bundestags auch weiterhin eine Liste von (inaktiven) Selektoren vorenthalten. Es ging dabei keineswegs um s\u00e4mtliche Suchbegriffe, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA dem BND geliefert hatte und mit denen letzterer den Telekommunikationsverkehr am Internet-Knotenpunkt in Frankfurt\/Main durchforstet hat. Auf der Liste stehen nur jene 40.000 Selektoren, die dem BND selbst nicht mehr geheuer waren und die er deshalb aussortiert hat \u2013 unter anderem weil damit Personen, Organisationen und Firmen aus der EU und auch aus Deutschland \u00fcberwacht wurden. Die Bundesregierung hatte argumentiert, sie k\u00f6nne dem Ausschuss diese Liste nicht vorlegen, weil f\u00fcr eine Weitergabe an Dritte \u2013 damit auch an die parlamentarischen Kontrolleur*innen \u2013 die Einwilligung der USA erforderlich sei. Dazu habe man sich in einer v\u00f6lkerrechtlichen Vereinbarung mit den USA verpflichtet. Mit einer Bekanntgabe an den Ausschuss (und nicht etwa an die \u00d6ffentlichkeit) riskiere man, von der geheimdienstlichen Kooperation ausgeschlossen zu werden. Und ohne die sei die Arbeit des BND insgesamt gef\u00e4hrdet.<!--more--><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat diese Argumentation geschluckt. Die Einsch\u00e4tzung der Bundesregierung, \u00abeine nicht konsentierte Herausgabe dieser Listen k\u00f6nne die Funktions- und Kooperationsf\u00e4higkeit deutscher Nachrichtendienste erheblich beeintr\u00e4chtigen\u00bb, sei \u00abnachvollziehbar\u00bb. Das Geheimhaltungsinteresse \u00fcberwiege das parlamentarische Informationsinteresse.<\/p>\n<p>\u00c4rgerlich an dieser Entscheidung ist nicht nur ihr Ergebnis: Nicht nur die parlamentarische Kontrolle der Kooperation zwischen NSA und BND, sondern jeglicher grenz\u00fcberschreitender Zusammenarbeit der Geheimdienste, ist k\u00fcnftig auf die paar informatorischen Brosamen reduziert, die die Regierung von ihrem Tisch herunterfallen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Geradezu verheerend ist die Argumentationsschlaufe, die sich das Verfassungsgericht hat einfallen lassen. Die Informationsverweigerung resultiere n\u00e4mlich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Bisher nahmen wir an, dass gerade dieses Prinzip es erm\u00f6gliche, dass das Parlament \u2013 und nat\u00fcrlich auch die Gerichte \u2013 der Exekutive auf die Finger schauen (und gegebenenfalls auch hauen) k\u00f6nnte, was logischerweise implizieren w\u00fcrde, dass das Parlament auch die notwendigen Instrumente und Informationen zum Schauen und Hauen haben muss. Die Roten Roben belehren uns nun eines vermeintlich Besseren: In ihrer Ausformung im Grundgesetz diene die Gewaltenteilung \u00abzugleich einer funktionsgerechten Zuordnung hoheitlicher Befugnisse zu unterschiedlichen, jeweils aufgabenspezifisch ausgeformten Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Gewalt\u00bb. Das setze \u00abnotwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung\u00bb voraus, und der betreffe nicht nur die Willensbildung der Regierung selbst, wie zum Beispiel die Debatten im Kabinett, sondern auch die \u00abGew\u00e4hrleistung einer funktionsgerechten und organad\u00e4quaten Aufgabenwahrnehmung\u00bb.<\/p>\n<p>Die \u00abSicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm \u2013 unter Achtung von W\u00fcrde und Eigenwert des Einzelnen \u2013 zu gew\u00e4hrleistende Sicherheit der Bev\u00f6lkerung\u00bb seien hochrangige Verfassungswerte. Die gew\u00e4hrleiste der Staat, indem er terroristische Bestrebungen bek\u00e4mpfe. \u00abDie Bereitstellung von wirksamen Aufkl\u00e4rungsmitteln zu ihrer Abwehr ist ein legitimes Ziel und f\u00fcr die demokratische und freiheitliche Ordnung von gro\u00dfem Gewicht (\u2026) Nachrichtendienste sind Ausdruck der Grundentscheidung des Grundgesetzes f\u00fcr eine wehrhafte Demokratie, des Selbstbehauptungswillens des Rechtsstaates und damit Bestandteil des Sicherheitssystems der Bundesrepublik Deutschland.\u00bb Und weiter: \u00abDie Festlegung der strategischen Gesamtausrichtung nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit, mithin auch die Entscheidung zur internationalen Kooperation der Nachrichtendienste, erfolgt durch die Bundesregierung. Dies entspricht dem Grundsatz einer organad\u00e4quaten Funktionenzuweisung (\u2026) Es ist auch Aufgabe der Regierung, die Funktionsf\u00e4higkeit der Nachrichtendienste zu gew\u00e4hrleisten.\u00bb<\/p>\n<p>Das soll nach dem Willen des Gerichts erst recht bei der Zusammenarbeit der Dienste mit ausl\u00e4ndischen Partnern gelten. \u00abDie Zusammenarbeit setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus.\u00bb Dazu w\u00fcrden Geheimschutzabkommen geschlossen, die manchmal allerdings auch nur den Charakter so genannter Memoranden haben: Vereinbarungen, die nur zwischen den Regierungen oder gar nur von den Diensten selbst getroffen werden. Das sei dann halt \u2013 so der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lapidar \u2013 \u00abnachrichtendienstliche Praxis\u00bb, und die steht nun also unter einem besonderen verfassungsrechtlichen, jedenfalls aber verfassungsgerichtlichen Schutz.<\/p>\n<p>Fassen wir zusammen: Die freiheitliche demokratische Grundordnung setzt Geheimdienste voraus und die haben einen hohen Verfassungsrang. Ihre Ausrichtung und T\u00e4tigkeit ist der Regierung vorbehalten. Und weil ihre \u00abFunktionsf\u00e4higkeit\u00bb als Geheimdienste und insbesondere ihre Kungelei mit anderen Geheimdiensten eben die Geheimhaltung voraussetzt, bleiben das Parlament \u2013 und selbstverst\u00e4ndlich auch die \u00d6ffentlichkeit \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Was aber passiert, wenn diese funktionsf\u00e4higen Dienste ihre Macht dazu benutzen, Grund- und Menschenrechte zu verletzen, wenn sie eine fl\u00e4chendeckende \u00dcberwachung betreiben oder gar die Ermordung von Menschen per Drohnenangriff in Kauf nehmen? Seit dem Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983 haben linksliberale Kreise in diesem Land gedacht, dass das Bundesverfassungsgericht ihr nat\u00fcrlicher Verb\u00fcndeter sei. Sp\u00e4testens nach einer Entscheidung wie dieser sollte man sich dar\u00fcber bewusst werden, dass das Gericht in starkem Ma\u00dfe von den politischen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnissen abh\u00e4ngt \u2013 und deshalb auch manchmal zu katastrophalen Ergebnissen kommt.<\/p>\n<h6>Heiner Busch ist Mitglied im Vorstand des Grundrechtekomitees.<a href=\"http:\/\/www.grundrechtekomitee.de\/node\/822\"> Auf dessen Webseite erschien dieser Kommentar zuerst.<\/a><\/h6>\n<h3>Beitragsbild: <a href=\"https:\/\/www.flickr.com\/people\/90002592@N02\">digitalcourage<\/a>, <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/wiki\/File:Aktion_vor_dem_BND-Neubau,_\u00dcberwacht_die_\u00dcberwacher!.jpg\">Aktion vor dem BND-Neubau, \u00dcberwacht die \u00dcberwacher!<\/a>, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by\/2.0\/legalcode\">CC BY 2.0<\/a><\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts \u00fcber die NSA-Selektorenliste Nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im Oktober die G-10-Kommission<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":12224,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5],"tags":[320,363,1012,1054,1277],"class_list":["post-12492","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog","tag-bnd","tag-bverfg","tag-nsa","tag-parlamentarische-kontrolle","tag-selektorenliste"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12492","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12492"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12492\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/12224"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12492"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12492"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12492"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}