{"id":12565,"date":"2014-02-17T09:38:54","date_gmt":"2014-02-17T09:38:54","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12565"},"modified":"2014-02-17T09:38:54","modified_gmt":"2014-02-17T09:38:54","slug":"der-blinde-fleck-der-polizeiliche-staatsschutz-und-die-rechte-gewalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12565","title":{"rendered":"Der blinde Fleck:\u00a0Der polizeiliche Staatsschutz und die rechte Gewalt"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger<\/h3>\n<p><strong>Warum tut sich der polizeiliche Staatsschutz so schwer, rechte Gewalt sachgerecht zu erkennen und zu bewerten? <\/strong><\/p>\n<p>Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU (PUA-NSU) kam in seinem Abschlussbericht zu einem nieder schmetternden Ergebnis: Nicht nur die Kriminalpolizei, die die Mordserie des NSU an ImmigrantInnen untersuchte, hatte diese als Racheakte einer omin\u00f6sen kriminellen Organisation bewertet und damit die Opfer f\u00fcr ihren eigenen Tod mitverantwortlich gemacht. \u201eNach den Feststellungen des Ausschusses wurde die Gefahr des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auch vom polizeilichen Staatsschutz v\u00f6llig falsch eingesch\u00e4tzt. Die polizeiliche Analyse rechtsextremistischer Gewalt war fehlerhaft, das Lagebild dadurch unzutreffend.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich zeigten sich der polizeiliche Staatsschutz (wie auch der Verfassungsschutz) in den 90er Jahren zun\u00e4chst unf\u00e4hig und unwillig, die zunehmende Radikalisierung von Beate Zsch\u00e4pe, Uwe Mundlos und Uwe B\u00f6hnhardt, deren Verwicklung in Gewalttaten sowie deren Handtieren mit Sprengstoffen richtig zu erkennen und ihr Untertauchen zu verhindern. Auch da, wo der Staatsschutz sp\u00e4ter mit den Gewalttaten des NSU befasst war, n\u00e4mlich u.a. beim Nagelbombenanschlag von K\u00f6ln 2004, schloss er eine rassistische politische Motivation aus.<\/p>\n<p>Die fehlende F\u00e4higkeit der polizeilichen SpezialstInnen f\u00fcr \u201epolitisch motivierte Kriminalit\u00e4t\u201c (PMK), Straftaten aus dem rechten politischen Spektrum als solche zu erkennen, steht nicht erst seit dem NSU-Debakel zur Debatte. Schon im September 2000 ver\u00f6ffentlichten der Berliner Tagesspiegel und die Frankfurter Rundschau eine Liste von 117 T\u00f6tungsdelikten mit rechtem Hintergrund, die seit der Vereinigung 1990 begangen worden waren.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Die Bundesregierung ging damals \u2013 gest\u00fctzt auf die Staatsschutzstatistik \u2013 von gerade einmal 24 F\u00e4llen aus.<\/p>\n<h4>Methodische Schw\u00e4chen bei der Lagebilderstellung<\/h4>\n<p>Dank der \u00f6ffentlichen Kritik wurde im darauf folgenden Jahr der \u201eKriminalpolizeiliche Meldedienst-Staatsschutz\u201c (KPMD-S) durch ein neues \u201eDefinitionssystem PMK\u201c ersetzt. Diese Reform brachte in mancherlei Hinsicht echte Verbesserungen mit sich: Bis dahin waren die meisten rechten Straftaten aus der Staatsschutzstatistik gefallen, weil in der Regel nicht nachweisbar war, dass die rechten Schl\u00e4ger mit ihren Taten gleichzeitig auch das politische System hierzulande \u00fcberwinden wollten. Auf einen solchen Extremismus-Bezug kommt es seither nicht mehr an, sondern nur noch auf die politische Motivation der T\u00e4ter. Dennoch kam der Berliner Journalist Frank Jansen noch vor der Selbstaufdeckung des NSU zu dem Fazit, dass die offizielle Liste der Todesopfer rechter Gewalt seit Einf\u00fchrung des neuen Definitionssystems \u201eeher noch l\u00fcckenhafter geworden\u201c sei.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Wie Human Rights Watch (HRW) Ende 2011 noch einmal betonte, ist ein wesentlicher Grund f\u00fcr diese L\u00fcckenhaftigkeit darin zu suchen, dass viele rechte Straftaten gar nicht bei der Polizei angezeigt werden, weil die Opfer der Polizei nicht vertrauen oder schlechte Erfahrungen mit ihr gemacht haben.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Hinzu kommen \u2013 so HRW \u2013 handwerkliche Fehler in der polizeilichen Ermittlungsarbeit, insbesondere die Konzentration der Aufkl\u00e4rung auf das Tatopfer statt auf die Tatverd\u00e4chtigen. Und schlie\u00dflich tue sich die Polizei schwer, rassistische oder homophobe Hassdelikte richtig zu erkennen und als politisch motivierte Tat einzuordnen.<\/p>\n<p>Zivilgesellschaftliche Opferberatungsstellen verf\u00fcgen demgegen\u00fcber nicht nur \u00fcber mehr Informationen, sondern auch \u00fcber zutreffendere Einsch\u00e4tzungen rechter Gewalt. Allerdings sieht die Polizei diese Gruppen h\u00e4ufig als poltische Gegner (\u201elinksextremistisch\u201c) an und schlie\u00dft sich damit von dem dort existierenden Fachwissen aus.<\/p>\n<p>Eine weitere Schwachstelle des \u201eDefinitionssystem\u201c liegt schlie\u00dflich darin, dass Delikte mit einem mutma\u00dflich politischen Hintergrund nach der \u00dcbergabe des Falles an die Justiz dort oft nicht als \u201epolitisch motiviert\u201c erkannt und behandelt werden \u2013 und damit auch aus der Statistik herausfallen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Der PUA-NSU hat hierzu nun empfohlen, k\u00fcnftig einen \u201everbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz einzuf\u00fchren \u2013 zumindest bei PMK-Gewaltdelikten\u201c.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>In Bezug auf den Streit um die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 hei\u00dft es in dem Abschlussbericht: Die derzeitige polizeiliche \u00dcberpr\u00fcfung der ungekl\u00e4rten Todesf\u00e4lle m\u00fcsse \u201emit Hochdruck vorangetrieben werden\u201c. Die Ergebnisse m\u00fcssten \u201etransparent \u00f6ffentlich gemacht und im Bundestag debattiert werden\u201c.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Offizielle \u00dcberpr\u00fcfung der Fallzahlen rechter Morde<\/strong><\/p>\n<p>In dem Ende 2011 gegr\u00fcndeten \u201eGemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus\u201c (bestehend aus Polizei und Nachrichtendiensten) existiert auch eine \u201eAG Fallanalyse\u201c. Diese f\u00fchrt seit Mitte 2012 auf Bitten der IMK eine umfassende Pr\u00fcfung von 3.300 bislang unaufgekl\u00e4rten Altf\u00e4llen durch, inwiefern diese \u201emit dem NSU vergleichbare Tatmodalit\u00e4ten oder m\u00f6gliche Bez\u00fcge zur PMK-rechts aufweisen\u201c. Einer Zwischenbilanz des BMI zufolge hat man (im Zeitraum 1990-2011) bei nicht weniger als 746 T\u00f6tungsdelikten und -versuchen mit insgesamt 849 Opfern Anhaltspunkte f\u00fcr ein m\u00f6glicherweise rechtes Tatmotiv gefunden. Auffallend ist, dass lediglich 7% der bislang unerkannten Verdachtsf\u00e4lle in Akten aus den f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4ndern entdeckt wurden. \u00dcber die H\u00e4lfte stammen aus NRW (22%) und vor allem Baden-W\u00fcrttemberg (33%).<\/p>\n<p>Quelle: BT-Drs. 18\/343 v. 23.1.2014<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h4>Mangelhafte Umsetzung des eigenen Reglements<\/h4>\n<p>Das Definitionssystem-PMK erweist sich \u2013 so das Fazit einer Studie des Max-Planck-Instituts f\u00fcr Ausl\u00e4ndisches und Internationales Strafrecht \u2013 gerade dort als \u201eungeeignet\u201c, wo es um die sachgerechte Erfassung so genannter Hassdelikte geht. Der Begriff, dessen Einf\u00fchrung eine der wesentlichen Neuerungen des Definitionssystems war, sei den BeamtInnen des polizeilichen Staatsschutzes immer noch \u201efremd\u201c und werde \u201eim normalen Dienstgebrauch nicht verwendet\u201c oder \u201evermieden\u201c.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Dass die nunmehr \u00fcber zehn Jahre alte Begrifflichkeit nicht in den Apparat vorgedrungen ist und nach wie vor Verwirrung herrscht, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur (Staatsschutz-)Statistik dieser Hassdelikte seit 2001: Auf die Frage nach der Zahl der erfassten PMK-Delikte, die sich (wie insbesondere bei Obdachlosen) gegen den \u201egesellschaftlicher Status\u201c des Tatopfers richteten, erkl\u00e4rte die Bundesregierung, dass f\u00fcr die H\u00e4lfte dieser \u00fcber 2.000 Straftaten bzw. f\u00fcr rund 90 Prozent diesbez\u00fcglicher Gewaltdelikte nicht etwa Rechte, sondern Linke verantwortlich seien.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Dieser Befund \u00fcberrascht. Denn eigentlich sollte das neue Merkmal \u201egesellschaftlicher Status\u201c ausdr\u00fccklich ein genaueres Bild typisch rechter Delikte erm\u00f6glichen: Wie die Bundesregierung im 1. Periodischen Sicherheitsbericht von Juli 2001 ausf\u00fchrte, sollen hier \u201eTatopfer, wie Obdachlose und Sozialhilfeempf\u00e4nger\u201c erfasst werden, \u201edie von den rechten T\u00e4tergruppen als Asoziale diskriminiert und herabgew\u00fcrdigt werden\u201c. Schlie\u00dflich sei \u201edie Vorstellung von \u201aminderwertigem Leben\u2018 und vom \u201aRecht des St\u00e4rkeren\u2018 Teil der rechtsextremistischen Ideologie\u201c.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> \u00c4hnlich sieht das die \u201eOrganisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa\u201c, die sich ausf\u00fchrlich mit der Erfassung und Verfolgung von \u201eHate Crime\u201c befasst hat: \u201eUnter den Begriff \u201agesellschaftliche Gruppe\u2018 sollten nur solche Personengruppen subsumiert werden, die schon in der Vergangenheit gesellschaftlich unterdr\u00fcckt und diskriminiert gewesen sind.\u201c Der Einbeziehung von Kategorien in die Hasskriminalit\u00e4t, die z.B. \u201emit Verm\u00f6gen oder Klasse zusammenh\u00e4ngen\u201c, berge die \u201eGefahr\u201c, das Hasskriminalit\u00e4ts-Konzept \u201ezu untergraben\u201c und \u00f6ffne dem \u201eMissbrauch T\u00fcr und Tor\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<h4>Ein (w)irres Extremismusverst\u00e4ndnis<\/h4>\n<p>Im Jahr 2004 wurde dem polizeilichen Definitionssystem-PMK ein \u201eThemenfeldkatalog\u201c zugrunde gelegt. Damit sollten PMK-Delikte auf Grundlage einer verbindlichen Systematik thematisch eingeordnet werden. Dieser Katalog f\u00fchrt zwar nicht (notwendigerweise) dazu, dass mehr politisch motivierte Straftaten erfasst werden. Er zeigt aber die Sensibilit\u00e4t f\u00fcr Themen und k\u00f6nnte so die Auswertung und die Reaktion auf neue Entwicklungen verbessern.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich zeigt sich hier zun\u00e4chst, wie unterschiedlich sich der Staatsschutz dem Rechts- und dem Linksextremismus zuwendet. W\u00e4hrend er es beim Rechtsextremismus dabei bel\u00e4sst, die \u201egro\u00dfen Linien\u201c aufzuzeigen (Antisemitismus, Rassismus, die Leugnung des Holocausts etc.), befindet sich linke Politik bis in die kleinsten Ver\u00e4stelungen hinein im staatssch\u00fctzerischen Visier: Da werden ohne Ende \u201elinke\u201c Themenfelder politischen Handelns beobachtet und erfasst, die f\u00fcr eine statistische Erfassung von PMK in Deutschland v\u00f6llig irrelevant sind \u2013 von der Gesundheits- und Rentenpolitik, \u00fcber Verbraucher- und Tierschutz (konkret: \u201eVegetarismus, Veganismus, Hochsitzs\u00e4ger\u201c), den Kampf gegen Todesstrafe, Hunger und Kinderarbeit bis hin zu Kirchenasylf\u00e4llen und zum \u201eEinsatz f\u00fcr die Entsch\u00e4digung von Opfern des NS-Regimes\u201c. Vom tats\u00e4chlichen Kriminalit\u00e4tsaufkommen her gesehen sind die allermeisten linken Themenfelder des Kataloges \u00fcberfl\u00fcssig.<\/p>\n<p>Die Verschiebung der politischen Optik offenbart sich auch im \u201ePolitischen Kalender\u201c dieses Themenfeldkatalogs: Dort nehmen \u00fcber 50 Prozent der Eintr\u00e4ge Bezug auf (zumeist auch noch v\u00f6llig randst\u00e4ndige) Ereignisse der Weltpolitik. Dabei machen \u201ePMK-Ausl\u00e4nder\u201c-Delikte seit Jahren regelm\u00e4\u00dfig weniger als f\u00fcnf Prozent des Gesamtaufkommens von PMK-Delikten aus.<\/p>\n<p>Was den Rechtsextremismus betrifft, gilt dem Staatsschutz das 2008 in den Themenkatalog aufgenommene Unterthema \u201eAutonome Nationalisten\u201c schon als Beleg daf\u00fcr, voll auf der H\u00f6he der Zeit zu sein. Dabei klaffen hier gravierende inhaltliche L\u00fccken: So fehlt z.B. eine Kategorie Straftaten gegen Muslime. Zwar z\u00e4hlt Staatsschutz und Bundesinnenministerium seit dem Jahr 2000 nicht weniger als 247 Angriffe auf islamische Religionsst\u00e4tten\/Moscheen, man wehrt sich aber weiterhin mit H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen gegen die Einf\u00fchrung eines Unterthemas \u201eIslamfeindlichkeit\u201c, obwohl selbst die daf\u00fcr zust\u00e4ndige Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe \u201eQualit\u00e4tssicherung\u201c im Mai 2012 dies gefordert hat.<\/p>\n<p>Nicht eigenst\u00e4ndig erfasst werden auch Straftaten gegen Sinti und Roma. In ihrer Antwort auf die bereits zitierte Kleine Anfrage erkl\u00e4rt die Bundesregierung dazu, man sei sich zwar \u201ebewusst, dass antiziganistisch motivierten Straftaten eine besondere Bedeutung zukommt\u201c und sehe sich \u2013 \u00e4hnlich wie beim Antisemitismus \u2013\u201eauch hier in einer besonderen historischen Verantwortung\u201c. Allerdings m\u00fcsse \u201ebei der Erw\u00e4gung\/Ein\u00adf\u00fchrung neuer Themenfelder jedoch auch sichergestellt bleiben, dass die betreffenden Kriterien in der Praxis vor Ort handhabbar bleiben und der zus\u00e4tzliche Aufwand aufgrund der Straftatenentwicklung gerechtfertigt ist.\u201c In einer eigens f\u00fcr die Beantwortung der Anfrage durchgef\u00fchrten \u201eh\u00e4ndischen Untersuchung\u201c habe man n\u00e4mlich festgestellt, dass es antiziganistische Straftaten in Deutschland \u201elediglich\u201c im zweistelligen Fallzahlenbereich pro Jahr g\u00e4be. Angesichts der besonderen Sensibilt\u00e4t des Katalogs f\u00fcr linke Themen ist dieses quantitative Argument doch recht erstaunlich. Hier die Zahlen zum Vergleich: Kirchenasyl (1 Fall in f\u00fcnf Jahren); Entsch\u00e4digung von NS-Opfern (8 F\u00e4lle in f\u00fcnf Jahren); Dritte-Welt (1-7 F\u00e4lle pro Jahr); Gesundheit (1-11 F\u00e4lle pro Jahr); Renten (2-5 F\u00e4lle pro Jahr) oder Verbraucherschutz (3-12 F\u00e4lle pro Jahr). Der PUA-NSU empfahl jedenfalls einhellig, eine \u201egrundlegende \u00dcberarbeitung des \u2018Themenfeldkatalogs PMK\u2018 \u2013 unter Hinzuziehung von Expertenwissen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<h4>Fehlende Evaluation<\/h4>\n<p>Die Bundesregierung geht derweil davon aus, dass sich das Definitionssystem PMK \u201egrunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt\u201c habe.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Die zahlreichen Hinweise auf Fehler in der offiziellen Statistik \u00fcber die Toten rechter Gewalt versucht sie mit dem Hinweis abzub\u00fcgeln: Eben deswegen habe man seit 2001 \u201ezahlreiche \u00c4nderungen am Definitionssystem PMK vorgenommen\u201c. Tats\u00e4chlich wurde dieses Erfassungssystem zwischen 2001-2011 aber nur in sieben Punkten ver\u00e4ndert. Nur ganze zwei dieser Korrekturen betrafen Detailaspekte von PMK-rechts: zum einen die Aufnahme des Punktes \u201eAutonome Nationalisten\u201c in den Themenfeldkatalog, zum andern die formelle Best\u00e4tigung der schon Jahre zuvor getroffenen Absprache, dass von Unbekannt ver\u00fcbte Hakenkreuzschmierereien grunds\u00e4tzlich dem Ph\u00e4nomenbereich PMK-rechts zugordnet werden.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich wird das Definitionssystem-PMK seit \u00fcber zehn Jahren durch eine \u201eBund-L\u00e4nder Arbeitsgruppe Qualit\u00e4tskontrolle\u201c evaluiert. Deren Protokolle und Handlungsvorschl\u00e4ge sind jedoch extrem d\u00fcnn. Der NSU z.B. wird hier (zumindest bis Mitte 2012) mit keinem Wort erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p>Nach dem Auffliegen des NSU wurde eine zus\u00e4tzliche polizeiliche Bund-L\u00e4nder-Projektgruppe zur \u00dcberpr\u00fcfung der statistischen Grundlagen der Erfassung von PMK-Delikten eingerichtet. In deren Abschlussbericht vom 2. M\u00e4rz 2012 geht es jedoch einzig und allein darum aufzuschreiben, dass man die eigene Systematik m\u00f6glichst <em>nicht<\/em> \u00e4ndern wolle.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Nachdenklichkeit, Selbstkritik oder gar ursachenorientierte Vorschl\u00e4ge sucht man hier vergebens. Aber, wo, wenn nicht hier h\u00e4tte die Frage gestellt werden <em>m\u00fcssen<\/em>, ob das polizeiliche Blackout in Sachen NSU nicht auch etwas mit hausgemachten Schw\u00e4chen des Staatsschutzes zu tun haben k\u00f6nnte.<\/p>\n<h4>Wer nicht fragt, bleibt dumm<\/h4>\n<p>Weitgehende Blindheit oder mindestens schwere Sehschw\u00e4che auf dem rechten Auge \u2013 diese Diagnose trifft auch heute noch nicht nur auf den Verfassungsschutz, sondern auch auf den polizeilichen Staatsschutz zu. Jahrzehntelang arbeitete man aufgrund eines falschen Lagebildes, nahm rechtsextreme Gewalt nur bruchst\u00fcckweise zur Kenntnis und ignorierte neue Entwicklungen. Hinweise auf die Schw\u00e4che der polizeilichen Analysen und Erfassungskriterien wurden (und werden) ignoriert, geleugnet oder gar als \u201elinksextremistisch\u201c denunziert. Nur einmal, im Jahr 2000, hat der Staatsschutz die \u201efehlende Eignung\u201c des eigenen Lagebildes kleinlaut einger\u00e4umt \u2013 und das auch nur, weil der mediale Druck zu gro\u00df wurde. Im Zusammenhang mit dem NSU steht ein solches polizeiliches Fehler-Eingest\u00e4ndnis bislang noch aus.<\/p>\n<p>Staats- und Verfassungsschutz fehlt es nicht nur an einer Tradition, sondern auch an Instrumenten f\u00fcr eine (selbst-)kritische Evaluation des eigenen Handelns \u2013 weder im Hinblick auf die Erhebungstechnik, noch auf die Gewichtung von Inhalten. Die \u00fcber Jahre hinweg mittels des \u201ecopy and paste\u201c-Verfahrens fortgeschriebenen dicken Ma\u00dfnahmenkataloge zur polizeilichen Bek\u00e4mpfung des Rechts- und des Linksextremismus sind daf\u00fcr ein beredtes Beispiel. Wenn man die verschiedenen Versionen nebeneinander legt, bleibt v\u00f6llig unklar, in welche(n) Punkt(en) der Staatsschutz zu einer ver\u00e4nderten Einsch\u00e4tzung gekommen ist und warum. Man gewinnt den Eindruck, dass dies im Grunde auch niemanden ernsthaft interessiert. Nicht umsonst sind die Dokumente als \u201eVertraulich \u2013 Nur f\u00fcr den Dienstgebrauch\u201c klassifiziert.<\/p>\n<p>Gegen Unwilligkeit und Unf\u00e4higkeit helfen weder Geheimhaltung noch immer neuen Datenbanken. Gefragt ist vielmehr Offenheit f\u00fcr eine gesellschaftliche Auseinadersetzung, Transparenz und mehr Kontrolle sowie die Bereitschaft, Fehler anzuerkennen und daraus zu lernen.<\/p>\n<p>47 gemeinsame Schlussfolgerungen hat der PUA-NSU gezogen. Diese will sich \u2013 so ist zu h\u00f6ren &#8211; der neue Bundestag auf die Agenda setzen. Wir werden diesen Prozess intensiv begleiten.<\/p>\n<table width=\"387\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Offizielle \u00dcberpr\u00fcfung der Fallzahlen rechter Morde <\/strong><\/p>\n<p>In dem Ende 2011 gegr\u00fcndeten \u201eGemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus\u201c (bestehend aus Polizei und Nachrichtendiensten) existiert auch eine \u201eAG Fallanalyse\u201c. Diese f\u00fchrt seit Mitte 2012 auf Bitten der IMK eine umfassende Pr\u00fcfung von 3.300 bislang unaufgekl\u00e4rten Altf\u00e4llen durch, inwiefern diese \u201emit dem NSU vergleichbare Tatmodalit\u00e4ten oder m\u00f6gliche Bez\u00fcge zur PMK-rechts aufweisen\u201c. Einer Zwischenbilanz des BMI zufolge hat man (im Zeitraum 1990-2011) bei nicht weniger als 746 T\u00f6tungsdelikten und -versuchen mit insgesamt 849 Opfern Anhaltspunkte f\u00fcr ein m\u00f6glicherweise rechtes Tatmotiv gefunden. Auffallend ist, dass lediglich 7% der bislang unerkannten Verdachtsf\u00e4lle in Akten aus den f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4ndern entdeckt wurden. \u00dcber die H\u00e4lfte stammen aus NRW (22%) und vor allem Baden-W\u00fcrttemberg (33%).<\/p>\n<p>Quelle: BT-Drs. 18\/343 v. 23.1.2014<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.13, S. 861<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Damals kam das BKA zu dem Eingest\u00e4ndnis, dass die polizeilichen Regelungen zu Erfassung von Staatsschutzdelikten \u201e\u00fcberkommen\u201c, \u201eungeeignet\u201c bzw. \u201enicht nutzbar\u201c seien.\u00a0 Grundlegend hierzu: Holzberger, M: \u00c4nderung tut not &#8211; \u00dcber die Malaise der polizeilichen Erfassung politisch motivierte Kriminalit\u00e4t in Deutschland, in: Opferperspektive e.V. (Hg.): Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt, M\u00fcnster 2013, S. 74-84<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Furchtbare Bilanz, in: Die Zeit v. 16.9.2010<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 HRW: Reaktionen des Staates auf Hasskriminalit\u00e4t in Deutschland (2011)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Glet, A: Sozialkonstruktion und strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalit\u00e4t in Deutschland, Berlin 2011, S. 261<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013, S. 861<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 ebd.; in Brandenburg wurde seitens der rot-roten Landesregierung \u00fcbrigens eine analoge \u00dcberpr\u00fcfung von Altf\u00e4llen initiiert. Federf\u00fchrend ist hier jedoch nicht die Polizei, sondern die Zivilgesellschaft \u2013 konkret: das Potsdamer Moses-Mendelsohn-Zentrum; vgl. www.mmz-potsdam.de\/index.php?ID_seite=659<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Glet a. a. O. (Fn. 5), S. 273<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/14754 v. 16.9.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz: 1. Periodischer Sicher\u00adheitsbericht, Berlin 2001, S. 274<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa: Gesetze gegen \u201eHate Crime\u201c, Warschau 2011, S. 40 und 48<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013, S. 861<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> BT-Drs. 17\/7161 v. 27.9.2011, S. 46, und 17\/14754, S. 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Die restlichen f\u00fcnf \u00c4nderungen betrafen: a) Das Einf\u00fchren bzw. das sp\u00e4tere Streichen der Unterthemen \u201eFu\u00dfball-WM 2006\u201c, \u201eFu\u00dfball-WM 2010\u201c, und \u201eNATO-Gipfel\u201c im Themenfeldkatalog-PMK; b) Hinweise zur Z\u00e4hlweise von PMK-Delikten c) die Erweiterung der Deliktsqualit\u00e4t \u201eTerrorismus\u201c um die neugeschaffenen \u00a7\u00a7 89a, 89b und 91 StGB, d) Erfassung auch von gewaltsamen Konfrontationen nicht nur \u201egegen Ausl\u00e4nder\u201c, sondern auch \u201ezwischen Ausl\u00e4ndern\u201c sowie e) die Einbeziehung nunmehr auch deutscher T\u00e4ter in den Ph\u00e4nomenbereich \u201ePolitisch motivierten Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\u201c. (BT-Drs. 17\/7161 v. 27.9.2012, S. 47f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Zum Teil sind die Bedenken gegen\u00fcber dem NRW-Vorschlag auch berechtigt &#8211; mitunter aber auch sachwidrig (wenngleich aber auch erhellend), wenn z. B. der NRW-Vorschlag deswegen abgelehnt wird, weil dieser nur \u201ezu einem weiteren Erkl\u00e4rungsbedarf gegen\u00fcber Politik und \u00d6ffentlichkeit\u201c f\u00fchren w\u00fcrde (S. 7)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger Warum tut sich der polizeiliche Staatsschutz so schwer, rechte Gewalt sachgerecht zu<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,110],"tags":[871,1015,1078,1192,1360],"class_list":["post-12565","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-105","tag-kpmd","tag-nsu","tag-pmk","tag-rechte-gewalt","tag-staatsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12565","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12565"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12565\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12565"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12565"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12565"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}