{"id":12609,"date":"2013-05-01T16:53:45","date_gmt":"2013-05-01T16:53:45","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12609"},"modified":"2013-05-01T16:53:45","modified_gmt":"2013-05-01T16:53:45","slug":"ganz-und-gar-nicht-kleinteilig-ein-panorama-der-staatsschuetzerischen-dateienlandschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12609","title":{"rendered":"Ganz und gar nicht kleinteilig: Ein Panorama der staatssch\u00fctzerischen Dateienlandschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt S\u00f6nke Hilbrans<\/strong><\/p>\n<p><strong>Es braucht nicht viel, um in einer der vielen Informationssammlungen des Staatsschutzes erfasst zu werden. Aber selbst ein Freispruch ist keine Garantie f\u00fcr eine L\u00f6schung, erkl\u00e4rt S\u00f6nke Hilbrans. Mit dem Vorstandsmitglied des Republikanischen Anw\u00e4ltinnen- und Anw\u00e4ltevereins (RAV) und der Deutschen Vereinigung f\u00fcr Datenschutz (DVD) sprach Heiner Busch.<\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Der Staatsschutz scheint eine besondere Rolle f\u00fcr die polizeiliche Datenverarbeitung zu spielen. In den langen Listen von Dateien, die die Bundesregierung in den letzten Jahren auf parlamentarische Anfragen hin herausger\u00fcckt hat, gibt es eine Vielzahl von Sammlungen, hinter denen ein staatssch\u00fctzerische Interesse steckt. Kann man in diesem Dschungel eine Einteilung vornehmen? <\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Bed\u00fcrfnisse des polizeilichen Staatsschutzes waren jedenfalls immer ein wesentlicher Motor f\u00fcr die polizeiliche Informationsverarbeitung. Das war zu Beginn der Terroristenverfolgung in den 1970er Jahren so, und so ist es bis heute geblieben. Rechtlich unterscheidet man heute allgemein zwischen Amtsdateien und Verbunddateien. W\u00e4hrend Amtsdateien von einer Dienststelle im eigenen Interesse betrieben werden, stehen Verbunddateien eben einem ganzen Verbund von teilnehmenden Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen dabei alle Teilnehmer Daten eingeben und auch daraus abrufen. In Deutschland ist das Informationssystem der Polizei INPOL die Hintergrundarchitektur f\u00fcr die bundesweiten Verbunddateien. In INPOL werden auch wesentliche Verbunddateien f\u00fcr den Staatsschutz betrieben. Die Bundesl\u00e4nder unterhalten ferner eigene landesweite Informationssysteme.<!--more--><\/p>\n<p><strong><em>K\u00f6nnen Sie uns ein paar Beispiele nennen?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Da ist zun\u00e4chst die zentrale Verbunddatei der Staatsschutzabteilungen, die seit 2007 \u201eINPOL Fall Innere Sicherheit\u201c hei\u00dft. Sie hat die alte \u201eArbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit\u201c abgel\u00f6st, die seit den 80er Jahren existierte. Ende 2011 gab es da fast 840.000 Datens\u00e4tze, davon rund 90.000 zu Personen.<\/p>\n<p>Aber auch die so genannten Gewaltt\u00e4terdateien sind Verbunddateien. Neben den Dateien f\u00fcr \u201elinksmotivierte\u201c, \u201erechtsmotivierte\u201c und f\u00fcr \u201eAusl\u00e4nder\u201c gibt es hier auch eine Datei \u201eGewaltt\u00e4ter Sport\u201c, die auf \u201eHooligans\u201c zielt und allgemein auf Leute, die bei Sport-Ereignissen negativ aufgefallen sein sollen. Daran sieht man schon, dass diese Art von Informationssammlung keine Spezialit\u00e4t mehr f\u00fcr den Staatsschutz ist.<\/p>\n<p>Das Bundeskriminalamt als Zentralstelle f\u00fchrt diese Verbunddateien. Die meisten Daten d\u00fcrften aber von den L\u00e4ndern stammen.<\/p>\n<p><strong><em>Das BKA f\u00fchrt aber auch eine gro\u00dfe Zahl von Amtsdateien.<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die gibt es nicht nur beim BKA, sondern praktisch bei allen Polizeibeh\u00f6rden \u2013 f\u00fcr Aufgaben, die sich aus polizeilicher Sicht nicht im Verbund l\u00f6sen lassen oder die jedenfalls nicht im Verbund gel\u00f6st werden sollen. Typischerweise werden f\u00fcr gr\u00f6ssere strafrechtliche Ermittlungskomplexe Amtsdateien angelegt. Aber gerade beim Bundeskriminalamt verschafft man sich auch einen \u00dcberblick \u00fcber vorhandene Informationen zu bestimmten Arbeitsgebieten, indem man Sachverhalte, Personen usw. in einer Amtsdatei erfasst. Es gibt da kaum einen Bereich der Kriminalit\u00e4t, der nicht mit einer oder mehreren Amtsdateien bedacht ist, also beispielsweise Rocker, Kinderpornographie, bestimmte Ph\u00e4nomene im Bereich des Bet\u00e4ubungsmittelhandels usw.<\/p>\n<p>Im Bereich des Staatsschutzes sind die PMK-Dateien Amtsdateien. PMK steht f\u00fcr \u201epolitisch motivierte Kriminalit\u00e4t\u201c. Auch hier gibt es die Unterteilung nach den polizeilichen Ph\u00e4nomenbereichen, also eine Datei \u201ePMK-links\u201c und eine \u201erechts\u201c. Sie k\u00f6nnen jeweils personenbezogene Datens\u00e4tze, aber auch Datens\u00e4tze zu bestimmten Gegenst\u00e4nden, Adressen oder Ereignissen usw. enthalten. In diesen Dateien werden auch Angaben \u00fcber und aus sehr eingriffsintensiven Ermittlungsma\u00dfnahmen \u2013 wie zum Beispiel Telefon\u00fcberwachungen &#8211; gespeichert.<\/p>\n<p><strong><em>Wenn ich recht verstehe, geht es da in erster Linie um die Auswertung von Informationen?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Diese Amtsdateien sind das lange Ged\u00e4chtnis der Beh\u00f6rden und vor allem Verdachtsgewinnungsinstrumente. Sie enthalten zum einen, wie gesagt, alle m\u00f6glichen Informationen aus Ermittlungsverfahren und den dort durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen: Durchsuchungen, Telefon\u00fcberwachungen, Auswertungen von Computerfestplatten, Angaben \u00fcber Reisebewegungen, die sich gegebenenfalls zu Bewegungsbildern verdichten, Kontodaten, Angaben aus Aussagen von Zeugen und Beschuldigten bei Vernehmungen usw. Zum andern landen hier auch Daten aus dem polizeilichen Meldewesen. Im Bereich des Staatsschutzes d\u00fcrften auch Informationen von den Verfassungsschutz\u00e4mtern angeliefert werden. So entsteht jenseits der polizeilichen Ermittlungsakte ein Datenbestand, der suchf\u00e4hig gespeichert ist und mit technischen Mitteln ausgewertet werden kann.<\/p>\n<p><strong><em>Immerhin scheint der Bezug auf Ermittlungsverfahren nahezulegen, dass der Zweck zumindest eines Teils dieser Dateien irgendwann erledigt ist. <\/em><\/strong><\/p>\n<p>Nicht unbedingt. In den Antworten der Bundesregierung auf diverse parlamentarischen Anfragen ist eine erstaunliche Zahl von Amtsdateien zwar als \u201eStrafverfahrensdateien\u201c ausgewiesen, die aber \u00fcber viele Jahre betrieben werden und Tausende von personenbezogenen Datens\u00e4tzen enthalten. Es spricht vieles daf\u00fcr, dass sich darunter auch so genannte Strukturverfahren befinden, bei denen teilweise \u00fcber Jahrzehnte hinweg Personen- und Falldaten zusammengef\u00fchrt werden, um bestimmte Ph\u00e4nomenbereiche dauerhaft auszuleuchten und zu erfassen. Aus solchen Strukturermittlungen k\u00f6nnen dann bei Bedarf Teile herausgetrennt und gegen einzelne identifizierte Personen verwendet werden. So produziert ein polizeilicher Ermittlungskomplex \u00fcber die Jahre verschiedene Spaltprodukte, deren Zusammenhang sich von au\u00dfen betrachtet nicht ohne Weiteres erschlie\u00dft.<\/p>\n<p>Erleichtert wird diese Praxis beispielsweise bei der so genannten Terrorismusbek\u00e4mpfung durch die Organisationsdelikte des Strafgesetzbuchs. Insbesondere die Paragrafen 129, 129 a und b erlauben auf Grundlage der Feststellung einer Organisationsstruktur jahrelange Ermittlungen, aus denen nur gegen einzelne Personen Strafverfahren herausgetrennt werden m\u00fcssen. Das Mutterverfahren, also das Strukturverfahren, bleibt erhalten und mit ihm die dazu angelegten Datensammlungen und Aktenberge. Im Bereich der so genannten organisierten Kriminalit\u00e4t sind derart langlebige Ermittlungsverfahren eher selten. Der Staatsschutz hingegen, der sich an sozialen Bewegungen oder Untergrundorganisationen oder an beidem gleichzeitig abarbeitet, hat es regelm\u00e4\u00dfig mit langlebigen Strukturen zu tun. Dementsprechend dauerhaft ist auch das Ermittlungsinteresse.<\/p>\n<p><strong><em>Wie viele Personen sind denn in solchen Dateien gespeichert?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Man darf sich das nicht zu kleinteilig vorstellen. Nicht erst seit dem 11. September bestehen Datenbanken, die Bez\u00fcge zur Bek\u00e4mpfung des islamistischen Terrorismus aufweisen d\u00fcrften, in denen zig-tausend Personen erfasst sind. Bei einigen dieser Sammlungen befindet sich keine einzige Person im Inland. Woher diese Daten stammen, kann man nur vermuten: mit ziemlicher Sicherheit aus ausl\u00e4ndischen nachrichtendienstlichen Quellen. Manches, was durch parlamentarische Anfragen in die \u00d6ffentlichkeit gelangt, ist auch schlicht nicht nachzuvollziehen: So besteht seit 1988 beim BKA eine Amtsdatei \u00fcber eine Ermittlung gegen eine terroristische Vereinigung, in der noch im August 2010 etwa 40.000 Personen erfasst waren. Davon waren etwa 300 als Beschuldigte oder Verd\u00e4chtige und elf als Kontaktpersonen klassifiziert. \u00dcber den Zweck der Datei und den Status der \u00fcbrigen Erfassten ist dem Bundestag nichts mitgeteilt worden.<\/p>\n<p><strong><em>Wie landet man in einer Staatsschutz-Datei? Was f\u00fcr Folgen hat eine Speicherung f\u00fcr die Betroffenen?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Kriterien, nach denen Personen in eine Datei eingegeben werden, k\u00f6nnen sehr unterschiedlich sein. So wird zum Beispiel der personenbezogene Hinweis \u201eStraft\u00e4ter linksmotiviert\u201c auch f\u00fcr Leute vergeben, die weder in der Datei \u201eGewaltt\u00e4ter links\u201c noch in der \u201ePMK-links\u201c gespeichert sind. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird aber jedenfals diejenige Stelle, welche den Hinweis erteilt, die Person auch mit Staatsschutzrelevanz erfassen.<\/p>\n<p>Gerade bei Verbunddateien ist es auch nicht sicher, dass alle beteiligten Dienststellen die Eingabekriterien, die in den Errichtungsanordnungen h\u00e4ufig nur grob umrissen sind, auch in gleicher Weise anwenden. Verbunddateien k\u00f6nnen dazu gen\u00fctzt werden, anderen Dienststellen Informationen \u00fcber eine Person auf Vorrat zur Verf\u00fcgung zu stellen. Also zum Beispiel: Der Berliner Staatsschutz erfasst die Person XY in einer Datei und die Angaben werden sp\u00e4ter bei einer Personenkontrolle in Bayern abgerufen. Der klassische Fall ist hier die Eingabe einer Person in die Datei \u201eGewaltt\u00e4ter links\u201c. Das ist beispielsweise schon aufgrund eines vagen Verdachts f\u00fcr ein belangloses Delikt oder nach einem Platzverweis im Kontext einer Versammlung m\u00f6glich. Wenn nun bei einer Vorkontrolle auf dem Weg zu einer sp\u00e4teren Demonstration Daten aus dieser Datei abgerufen werden, dann ist diese Person als \u201egewaltt\u00e4tig\u201c identifiziert, woran sich erneut polizeiliche Ma\u00dfnahmen anschlie\u00dfen k\u00f6nnen \u2013 ein neuerlicher Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme, womit die Teilnahme an dieser Demonstration verhindert oder erschwert wird.<\/p>\n<p><strong><em>Und dieser Platzverweis f\u00fchrt dann zu einem weiteren Eintrag &#8230;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Wo es keiner harten Kriterien und keiner echten Rechtsverst\u00f6sse bedarf, um jemanden zu erfassen, ist es nahe liegend, dass eine einmal erfasste Person regelm\u00e4\u00dfig neu erfasst wird, obwohl sie sich immer noch nichts nachweisbar hat zuschulden kommen lassen. Es gen\u00fcgt dann das schlichte Auftreten bei einer Personenkontrolle und die Erteilung eines neuen Platzverweises, um die Datenerfassung fortzuschreiben.<\/p>\n<p><strong><em>Mit anderen Worten: Nur ein Freispruch bietet die Chance einer L\u00f6schung?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Nicht einmal das ist sicher. Auch wenn wegen eines anf\u00e4nglichen Verdachts sp\u00e4ter ein rechtskr\u00e4ftiger Freispruch erfolgt, wird dies h\u00e4ufig bei der Datenpflege nicht ber\u00fccksichtigt. Nach geltendem Recht ist eine Person auch nur dann zwingend aus einer Datei zu l\u00f6schen, wenn sich erwiesen hat, dass der Tatverdacht restlos beseitigt ist. Wenn ein \u201eResttatverdacht\u201c fortbesteht, dann ist nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung die weitere Speicherung erlaubt. Entscheidungen der Staatsanwaltschaften oder Gerichte, die in eine Einstellung oder einen Freispruch m\u00fcnden, sind h\u00e4ufig auch nicht so formuliert, dass an ihnen erkannt werden k\u00f6nnte, ob ein solcher \u201eRestverdacht\u201c besteht oder nicht. Darauf haben die Polizeigesetzgeber bereits reagiert und sehen jetzt h\u00e4ufig vor, dass eine L\u00f6schung nur dann erfolgen muss, wenn sich aus den Gr\u00fcnden der Entscheidung auch ausdr\u00fccklich die Unschuld ergibt. Solche Entscheidungen sind aber selbst bei erwiesener Unschuld mit der Lupe zu suchen, denn f\u00fcr einen Freispruch braucht die Justiz ja nicht die erwiesene Unschuld. Dementsprechend bleiben Menscnen lange in den Dateien gespeichert, obwohl ihnen nichts nachgewiesen werden konnte.<\/p>\n<p><strong><em>Was k\u00f6nnen die Betroffenen tun?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich hat jede und jeder einen Auskunftsanspruch. Der kann gegen\u00fcber jeder Dienststelle geltend gemacht werden, die Daten gespeichert hat oder haben k\u00f6nnte. Es empfiehlt sich, sich an das jeweilige Landeskriminalamt und ans BKA zu wenden. Wer genau nachfragt, wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch erfahren, in welchen Dateien sie oder er gespeichert ist. Nicht nur im Bereich des Staatsschutzes kann es nat\u00fcrlich auch sein, dass der beliebte Textbaustein zur\u00fcck kommt, dass eine vollst\u00e4ndige Auskunft aus Gr\u00fcnden des Geheimnisschutzes nicht erteilt werden kann. Wer einen Platzverweis oder \u00e4hnliches erhalten hat, wer also wei\u00df, dass er oder sie erfasst ist, kann auch eher damit rechnen, dass das Faktum einer Datenspeicherung mitgeteilt wird. Dem ist nat\u00fcrlich nicht mehr so, wenn es sich um Informationen aus laufenden Ermittlungen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden oder aus heimlichen Massnahmen handelt.<\/p>\n<p>Wer von einer Speicherung erf\u00e4hrt, kann gegebenenfalls auch die L\u00f6schung beantragen. Zuvor sollte man sich aber erst einmal erkundigen, wie lange die Daten gespeichert bleiben sollen. Ein Rechtsstreit lohnt sich h\u00e4ufig nur dann, wenn die Daten noch eine lange Laufzeit haben. Wer sich mit der Polizei um Verdachtsdaten streiten will, steht vor der Aufgabe, den Verdacht zu widerlegen. Darauf wird man sich nur in sehr g\u00fcnstigen Situationen einlassen k\u00f6nnen. Erfolg versprechend scheint ein Vorgehen dann, wenn die Daten zum falschen Zweck oder sonst irrational gespeichert wurden. Da ist noch vieles im Fluss. Beispielsweise in dem Bereich der Fussballfans arbeiten sich viele Betroffene langsam nach vorne. Hier gewinnen auch die Speicherungskriterien durch Gerichtsentscheidungen etwas an Kontur.<\/p>\n<p><strong><em>Anl\u00e4sslich von Gipfeltreffen oder gr\u00f6\u00dferen Demonstration werden Staatsschutzinformationen auch ins Ausland weitergegeben. F\u00fcr die UN-Klimakonferenz in Kopenhagen erhielt die d\u00e4nische Polizei im Dezember 2009 die Daten von 240 \u201epotenziell gewaltbereiten St\u00f6rern\u201c. Gibt es f\u00fcr die Betroffenen \u00fcberhaupt eine Chance, wieder Herr ihrer Daten zu werden?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Nein. Dabei spielt es \u00fcbrigens keine Rolle, ob die Daten \u201evon Hand\u201c bearbeitet oder in elektronischen Dateien gef\u00fchrt werden. Gerade das internationale polizeiliche Meldewesen f\u00fchrt dazu, dass auch subjektive Einsch\u00e4tzungen und \u201eweiche Daten\u201c situationsbezogen \u00fcbermittelt werden und selbst nach geraumer Zeit und in anderen Kontexten gro\u00dfen Schaden anrichten k\u00f6nnen. Und zwar auch dann, wenn die Einsch\u00e4tzung einer inl\u00e4ndischen Beh\u00f6rde, dass eine Person \u201epotenziell gewaltbereit\u201c ist, sich hierzulande l\u00e4ngst erledigt hat. Ein rechtskr\u00e4ftiger Freispruch oder auch nur die Feststellung, dass viel L\u00e4rm um nichts gemacht wurde, werden aber den ausl\u00e4ndischen Dienststellen, an die in der Zwischenzeit solche Daten geliefert wurden, nicht mitgeteilt werden. Hier liegt einiges im Argen und eine effektive Kontrolle ist den Betroffenen letztlich unm\u00f6glich. Gerade wenn bei der Bek\u00e4mpfung von grenz\u00fcberschreitendem politischen Protesten personenbezogene Daten weitergegeben wurden, gibt es praktisch keine Kontrolle f\u00fcr die Betroffenen mehr.<\/p>\n<p><strong><em>Sie haben schon erw\u00e4hnt, dass auch Daten des Verfassungsschutzes beim polizeilichen Staatsschutz landen k\u00f6nnen. Wie muss man sich konkret die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei vorstellen? <\/em><\/strong><\/p>\n<p>Bekanntlich gibt es derzeit nur zwei Datenbest\u00e4nde, die technisch gemeinsam betrieben werden: die Anti-Terror-Datei und neuerdings die Rechtsextremismusdatei. Im \u00dcbrigen geschieht der Datenaustausch zwar mittlerweile elektronisch, aber immer noch gewisserma\u00dfen im Handbetrieb, also etwa per E-Mail. Der klassische Fall einer Informationsweitergabe an den Verfassungsschutz ist beispielsweise die Auswertung des polizeilichen Meldewesens. Was im Meldewesen des Staatsschutzes relevant erscheint, hat gute Chancen, auch vom Verfassungsschutz gespeichert zu werden. Beim Verfassungsschutz geht man so vor, dass Informationen sachbezogen \u2013 etwa im Hinblick auf ein Beobachtungsobjekt \u2013 gespeichert werden und gegebenenfalls gleichzeitig personenbezogen abgelegt sind: Wenn eine Person mehrfach auftritt, wird eine Personenakte angelegt. Die informationstechnische Infrastruktur ist inzwischen auch beim Verfassungsschutz vorhanden, aber bei \u00e4lteren Vorg\u00e4ngen dominiert immer noch die gute alte Akte oder Blattsammlung.<\/p>\n<p>Umgekehrt geben die Verfassungsschutz\u00e4mter von Zeit zu Zeit Hinweise an die Ermittlungsbeh\u00f6rden. Sei es nach Auftreten eines Tatverdachts oder in Gestalt so genannter Beh\u00f6rdenzeugnisse, die sich auf konkrete Ermittlungen beziehen k\u00f6nnen. Polizeibeh\u00f6rden nutzen solche Informationen, um einen Verdacht zu gewinnen oder zu verdichten. Wenn polizeiliche Ermittlungen zu Ergebnissen oder zu weiteren Informationen f\u00fchren, k\u00f6nnen diese an den Verfassungsschutz zur\u00fcck gemeldet werden. Die Dienste sind allerdings h\u00e4ufig zur\u00fcckhaltend, etwa dann, wenn die Informationen von eigenen Quellen, sprich von V-Leuten kommen. Nichts f\u00fcrchtet ein Geheimdienst mehr, als dass seine Zutr\u00e4ger enttarnt werden. Dementsprechend selektiv fallen deshalb auch die Meldungen an die Polizei aus. Aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht ist gegen eine eher zur\u00fcck haltende Weitergabe von Daten und Einsch\u00e4tzungen durch den Verfassungsschutz grunds\u00e4tzlich nichts einzuwenden. Selbst wenn wir heute mit G\u00e4nsehaut die Ermittlungspannen bei der Fahndung nach dem \u201eNationalsozialistischen Untergrund\u201c betrachten, m\u00fcssen wir uns auch in Erinnerung rufen: Der Verfassungsschutz ist weder von seinen gesetzlichen Aufgaben noch von seinen Kompetenzen und seinem Know-how her ein Fahndungshelfer. Geheimdienstliche Mittel d\u00fcrften \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 nur f\u00fcr ganz bestimmte geheimdienstliche Aufgaben angewandt werden. Der Verfassungsschutz ist mit diesen Instrumenten nicht ausgestattet, um polizeiliche Ermittlungsarbeit zu verbessern. Im \u00dcbrigen verf\u00fcgt die Polizei heute \u00fcber fast alle Mittel, die ein Geheimdienst auch hat.<\/p>\n<p><strong><em>Von einer solchen zur\u00fcckhaltenden \u00dcbermittlung im Einzelfall kann aber bei gemeinsamen Dateien nicht mehr die Rede sein.<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Trend geht in der Tat in eine andere Richtung: Zunehmend wird eine Integration von Polizei und Geheimdiensten auch institutionell \u2013 \u00fcber die so genannten Gemeinsamen Abwehrzentren \u2013 und technisch \u2013 \u00fcber gemeinsame Dateien \u2013 herbeigef\u00fchrt. Gesetzgeber und Polizei haben sich da mit islamistischen Terroristen und gewaltgeneigten Rechtsextremisten zwei Ph\u00e4nomenbereiche herausgesucht, die nicht mit besonderer Sympathie im liberalen und b\u00fcrgerrechtlichen Spektrum rechnen d\u00fcrfen. \u00dcber die Anti-Terror-Datei wurde im Herbst 2012 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 12.000 Personen in der Datei gespeichert, wobei die Masse der Daten vom Bundesnachrichtendienst kam und Personen im Ausland betraf.<\/p>\n<p>Bei ihrem gegenw\u00e4rtigen Zuschnitt sind die gemeinsamen Dateien im Wesentlichen so genannte Index-Dateien, das hei\u00dft, dass mit ihrer Hilfe festgestellt werden kann, ob zu einer bestimmten Person bei anderen Beh\u00f6rden \u2013 bei Polizei oder Geheimdiensten \u2013 Informationen vorliegen. Das geschieht mithilfe von so genannten Grunddaten, die f\u00fcr alle beteiligten Stellen einsehbar sind. Von der Notfallkompetenz des Durchgriffs auf aussagef\u00e4hige weitere Echtdaten wurde in der Vergangenheit nur in vernachl\u00e4ssigenswertem Umfang Gebrauch gemacht.<\/p>\n<p>Diese besondere Art von Datei wird von der Bundesregierung bislang vor allem damit verteidigt, dass sie in kurzer Zeit Einsch\u00e4tzungen anderer Beh\u00f6rden verf\u00fcgbar macht. Dass es dazu ausgerechnet einer gemeinsamen Datei bed\u00fcrfte und nicht etwa einer gezielten Kommunikation von Lagezentren verschiedener Beh\u00f6rden, welche notfalls auch als Funktion eines gemeinsamen Zentrums verstanden werden k\u00f6nnte, ist damit noch lange nicht ausgemacht. Es bleibt abzuwarten, welche Konjunktur solche gemeinsamen Dateien haben werden, falls das Bundesverfassungsgericht in dem Rechtsstreit um die Anti-Terror-Datei zu dem Ergebnis kommt, dass sie \u2013 allen Bedenken zum Trotz &#8211; im Grunde in Ordnung gehen.<\/p>\n<p><strong><em>Wird man in absehbarer Zeit also auch mit einer Gemeinsamen Linksextremismusdatei rechnen m\u00fcssen?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Warum nicht? Die zeitgen\u00f6sische konservative Sicherheitspolitik verfolgt mit Vehemenz ein Sicherheitskonzept, das auf einer Abwehr von so genanntem Extremismus von rechts und von links besteht. Es ist f\u00fcr diese Politik rhetorisch kein Problem, im linken politischen Spektrum existierende Erscheinungen so lange hochzujazzen, bis sie als valide Gefahr f\u00fcr die Innere Sicherheit zum vertretbaren Gegenstand einer gemeinsamen Datei werden k\u00f6nnten. Hier geht es weniger um reale Gef\u00e4hrdungen als um Gef\u00e4hrdungsbehauptungen. Um Logik ging es dabei noch nie.<\/p>\n<table width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>Links \u2013 Rechts \u2013 Ausl\u00e4nder \u2013 Sport<\/p>\n<p>PMK-Dateien, \u201eGewaltt\u00e4terdateien\u201c, personengebundene Hinweise auf \u201elinks\u201c- oder \u201erechts-motivierte Straft\u00e4terInnen\u201c &#8230; \u2013 seit 2009 haben die Anfragen der Linksfraktion im Bundestag etwas Transparenz in die staatssch\u00fctzerische Dateienvielfalt gebracht. Hier einige Zahlenangaben:<\/p>\n<p>Die PMK-Dateien wurden 2008 eingerichtet und sind nur von der Staatsschutzabteilung des BKA abfragbar. Im September 2011 waren in der Datei PMK-links 1.710 Personen gespeichert. 122 Erfasste waren zuvor in der Datei \u201eInternational agierende gewaltbereite St\u00f6rer\u201c (IgaSt) verzeichnet, die von 2003 bis Juni 2011 existierte. Im August 2010 waren hier 1.349 Personen verzeichnet (Juni 2009 \u2013 2.966). Die Datei \u201ePMK-rechts\u201c enthielt im September 2011 Daten \u00fcber 610 Personen.<\/p>\n<p>Die \u201eGewaltt\u00e4terdateien\u201c existieren seit 2001 und werden im Verbund gef\u00fchrt, sind also auch aus den L\u00e4ndern abfragbar. Im September 2011 waren in der Datei \u201eGewaltt\u00e4ter-links\u201c 2.285 Personen verzeichnet (August 2010: 2.173; Juni 2009: 1.866). Dazu geh\u00f6rten im Dezember 2011 auch 63 Minderj\u00e4hrige. Das Pendent dazu auf der rechten Seite enthielt im September 2011 Daten \u00fcber 1.013 Personen (August 2010: 1.334; Juni 2009: 1.328). In \u201eGewaltt\u00e4ter politisch motivierter Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\u201c fanden sich im September 2011 257 Personen (August 2010: 228; Juni 2009: 154). Die nicht vom Staatsschutz gef\u00fchrte \u201eGewaltt\u00e4ter Sport\u201c verzeichnete zwischen 2009 und 2011 die gr\u00f6\u00dften Zuw\u00e4chse (September 2011: 17.377; August 2010: 12.725; Juni 2009: 11.245).<\/p>\n<p>Personenbezogene Hinweise \u201eStraft\u00e4ter links\u201c- oder \u201erechtsmotiviert\u201c k\u00f6nnen f\u00fcr Datens\u00e4tze in den Verbunddateien Personenfahndung, Erkennungsdienst und Kriminalaktennachweis vergeben werden. Diese Dateien sind f\u00fcr praktisch alle deutsche PolizistInnen einsehbar. Der linke \u201eStempel\u201c betraf im September 2011 7.642 Personen, drei Monate sp\u00e4ter waren es nur noch 4.620, von denen 439 in \u201ePMK-links\u201c und 1.271 in \u201eGewaltt\u00e4ter links\u201c gespeichert waren.<\/p>\n<p>Quellen: BT-Drs. 16\/13563 v. 25.6.2009, 17\/2803 v. 25.8.2010; 17\/7307 v. 13.10.2011; 17\/8089 v. 7.12.2011<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt S\u00f6nke Hilbrans Es braucht nicht viel, um in einer der<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,108],"tags":[309,413,697,779,1068,1078],"class_list":["post-12609","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-103","tag-bundeskriminalamt","tag-datenbanken","tag-gewalttaeterdateien","tag-inpol","tag-phw","tag-pmk"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12609","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12609"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12609\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12609"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12609"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12609"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}