{"id":12614,"date":"2013-05-01T17:02:44","date_gmt":"2013-05-01T17:02:44","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12614"},"modified":"2013-05-01T17:02:44","modified_gmt":"2013-05-01T17:02:44","slug":"wir-bleiben-in-verbindung-polizeilicher-staatsschutz-und-geheimdienste-in-europa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12614","title":{"rendered":"Wir bleiben in Verbindung!\u00a0Polizeilicher Staatsschutz und Geheimdienste in Europa"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger und Albrecht Maurer<\/h3>\n<p><strong>F\u00fcr die Bek\u00e4mpfung politisch motivierter Kriminalit\u00e4t sei \u2013gerade im Rahmen der EU \u2013 die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten unerl\u00e4sslich. So hie\u00df es in einem Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) aus dem Jahr 2007.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Wie steht es heute um die staatssch\u00fctzerische Verquickung in der EU?<\/strong><\/p>\n<p>Die Statuten von Interpol schlie\u00dfen nicht nur eine Zusammenarbeit in politischen und milit\u00e4rischen Angelegenheiten aus. Sie verbieten auch eine Kooperation mit so genannten polizeilichen Nachrichtendiensten. Das waren \u2013 aus Sicht des BKA \u2013 die ma\u00dfgeblichen Gr\u00fcnde, weswegen man sich schon seit den 70er Jahren im Kontext der damaligen EG bzw. danach im Rahmen der EU bem\u00fcht hat, Strukturen f\u00fcr ein m\u00f6glichst reibungsloses Zusammenwirken von Polizei und Geheimdiensten &#8211; vor allem in Staatsschutzangelegenheiten &#8211; zu etablieren. Die Gr\u00fcndung von Europol war hierbei ein wichtiger Meilenstein.<!--more--><\/p>\n<p>Das EU-Polizeiamt besch\u00e4ftigt heute rund 820 MitarbeiterInnen. Von diesen unmittelbar bei Europol Angestellten oder fest zum Amt entsandten Sachverst\u00e4ndigen sind 66 Deutsche. 2010 waren es noch 43, davon 13 BKA-Leute, die vorwiegend im \u201eOperations Department\u201c arbeiteten. Die \u00fcbrigen deutschen Europol-BeamtInnen kamen gr\u00f6\u00dftenteils nicht aus Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und waren im \u201eCapabilities\u201c und im \u201eGovernance Department\u201c t\u00e4tig.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Von diesem Europol-Personal im engeren Sinne zu unterscheiden sind die bei dem Amt stationierten VerbindungsbeamtInnen (Europol Liasion Officers \u2013 ELO). 144 kommen aus den 27 EU-Staaten, weitere 35 von au\u00dferhalb der Union (darunter allein 19 aus den USA).<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Sie unterstehen nicht dem Weisungsrecht Europols, sondern operieren aufgrund des Rechts bzw. im Auftrag der jeweiligen nationalen Beh\u00f6rde, die sie entsandt hat. Die acht deutschen ELOs stammen teils vom BKA (Fachreferat \u201eEU und internationale Zusammenarbeit\u201c &#8211; IK 12), teils auch von der Bundespolizei, vom Zoll oder den L\u00e4nderpolizeien.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>ELOs fungieren im Kern als Relaisstation f\u00fcr den Informationsfluss (An- und Abfragen plus Daten\u00fcbermittlung) von und zu ihren jeweiligen Nationalen Zentralstellen (f\u00fcr Deutschland das BKA). Sie sind aber auch direkt in Arbeitsprozesse von Europol eingebunden, etwa in die Planung und Durchf\u00fchrung von Analyseprojekten aber auch in die Unterst\u00fctzung bzw. Initiierung von Ermittlungen und anderen operativen Vorg\u00e4ngen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Europol: Geheimdienste mischen mit<\/h4>\n<p>Die Zusammenarbeit innerhalb von Europol hat \u2013 aufgrund der Verschiedenartigkeit der diversen Polizeibeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten &#8211; ihre T\u00fccken: Zum einen haben allein f\u00fcnf Mitgliedstaaten Vertreter paramilit\u00e4rischer Gendarmeriebeh\u00f6rden nach Den Haag entsandt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Aus deutscher Sicht sollte zum anderen zumindest problematisch erscheinen, dass Europol mit mindestens neun \u201eLaw Enforcement Authorities\u201c zusammenarbeitet, die gem\u00e4\u00df einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2010<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> in Wirklichkeit Geheimdienste sind, die aber \u00fcber exekutive, polizeiliche Befugnisse verf\u00fcgen: Es sind dies die belgische Staatssicherheit (Veiligheid von de Staat), die Sicherheitspolizeien Estlands (Kaitsepolitseiamet), Finnlands (Suojelupoliisi) und Lettlands (Dros\u012bbas policija), das litauische Staatssicherheitsdepartement (Lietuvos respublikos valstyb\u0117s saugumo departamentas), das \u00f6sterreichische Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und Terrorismusbek\u00e4mpfung, die polnische Innere Sicherheitsagentur (Agencja Bezpiecze\u0144stwa Wewn\u0119trznego), der rum\u00e4nische Nachrichtendienst (Serviciul Rom\u00e2n de Informa\u0163ii) und die schwedische Sicherheitspolizei (S\u00e4kerhetspolisen, S\u00c4PO).<\/p>\n<p>Aber auch innerhalb des Haager Amtes, n\u00e4mlich in dem f\u00fcr die \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfung\u201c zust\u00e4ndigen Referat O4 des \u201eOperations Department\u201c arbeiten Polizei- und Geheimdienstleute aus den Mitgliedstaaten Seite an Seite, wobei unklar bleibt, ob letztere \u201enur\u201c den polizeilichen oder auch den nicht-polizeilichen Nachrichtendiensten entstammen. \u201eDirekte Arbeitskontakte\u201c unterh\u00e4lt man dabei auch zu den US-amerika\u00adnischen KollegInnen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>O4 ist vornehmlich mit der Auswertung von Informationen und Daten befasst: Das Referat erstellt zum einen den j\u00e4hrlichen \u201eTerrorismus-Lagebericht\u201c (TE-SAT). Zum anderen f\u00fchrt es die Datenbank \u201eCounterterrorism\u201c (CT), eine der beiden \u201eAnalysis Work Files\u201c, die nach der Zusammenlegung und Neustrukturierung der vorher projektbezogenen \u201eArbeitsdateien f\u00fcr Analysezwecke\u201c \u00fcbrig geblieben sind.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Unter diesem Dach von CT werden die drei vorher eigenst\u00e4ndigen Datensammlungen aus dem Bereich der \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfung\u201c nun als \u201efocal points\u201c weitergef\u00fchrt: \u201eHydra\u201c zum \u201eweltweiten islamistischen Terrorismus\u201c, \u201eDolphin\u201c zum \u201enichtislamistischen Extremismus und Terrorismus in Europa\u201c <a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a>, und \u201echeck the web\u201c zur systematischen Beobachtung islamistischer Websites.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich fungiert das Referat O4 als Drehscheibe, wenn z.B. nach Anschl\u00e4gen ad-hoc eine \u201eCounter Terrorism Task Force\u201c eingerichtet wird, in denen ebenfalls Polizisten und Geheimdienstler unmittelbar (wenn auch mehr analytisch als operativ) zusammenarbeiten. Bisher gab es mindestens derer drei: 2001, 2004 und 2011.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Europol plant inzwischen eine erg\u00e4nzende \u201eTask Force on Violent Extremism\u201c.<\/p>\n<p>Angesichts dieser grenz\u00fcberschreitenden Art der Vermischung polizeilichen und geheimdienstlichen Wissens warnte selbst Hannsj\u00f6rg Geiger, der Mitte der 90er Jahre kurzzeitig zun\u00e4chst Pr\u00e4sident des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) und danach des Bundesnachrichtendienstes (BND) war, davor, dass die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden ihre bundesgesetzlichen Schranken nicht durch einen Umweg via Europol umgehen d\u00fcrften.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Was im b\u00fcrgerrechtlichen Spektrum heftiges Kopfnicken ausl\u00f6ste, f\u00fchrt offiziell nur noch zu einem Schulterzucken: Zu sehr hat sich inzwischen festgesetzt, dass so genannte Informationboards und gemeinsame Zentren wie das \u201eTerrorismus-Abwehrzentrum\u201c (GTAZ) in Berlin und das \u201eTerrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum\u201c (GETZ) in K\u00f6ln und Meckenheim nicht mit dem deutschen Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten kollidieren w\u00fcrden. Und um ein solches \u201eInformationboard\u201c handele es sich letztlich bei Europol: Nach offizieller Lesart sind die dort eingesetzten VerbindungsbeamtInnen der Mitgliedstaaten wie die MitarbeiterInnen von BKA und Geheimdiensten bei GTAZ und GETZ nur \u201eunterst\u00fctzend\u201c, allenfalls \u201eoperativ\u201c, aber keinesfalls exekutiv t\u00e4tig. Sie seien zudem allein ihrem jeweiligen nationalen, respektive beh\u00f6rdenspezifischen Recht unterworfen \u2013 Zusammenarbeit und Teilung von Information als Realit\u00e4t, Trennung als Fiktion.<\/p>\n<h4>Der Einfluss der Geheimdienste<\/h4>\n<p>Polizei und polizeiliche Nachrichtendienste kooperieren nicht nur im Rahmen von Europol, sondern auch in zwei Arbeitsgruppen des Rates, die vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags in zwei verschiedenen S\u00e4ulen der EU angesiedelt waren: das \u201eCommittee on Counter Terrorism\u201c (COTER) im au\u00dfenpolitischen zweiten und die \u201eTerrorism Working Group\u201c (TWG) in dem f\u00fcr Polizei und Strafrecht zust\u00e4ndigen dritten Pfeiler. Schon 2004 forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, sowohl VertreterInnen ihrer polizeilichen als auch ihrer nicht-polizeilichen Geheimdienste in die TWG zu entsenden. Die beiden Gruppen sollten zudem enger kooperieren. Zwar tagen TWG und COTER nunmehr h\u00e4ufiger gemeinsam, aber auch nach der formellen Aufhebung der S\u00e4ulenstruktur durch die neuen EU-Vertr\u00e4ge blieb die Trennung in eine innen- und eine au\u00dfenpolitisch orientierte Arbeitsgruppe erhalten.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Und wie steht es mit der Zusammenarbeit zwischen den nicht-polizeilichen Geheimdiensten? Grunds\u00e4tzlich scheuen die Dienste der Mitgliedstaaten eine Integration in den Rechtsrahmen der EU wie der Teufel das Weihwasser. Die 2004 angedachte Gr\u00fcndung einer \u201eEuropean Intelligence Agency\u201c hatte keine Chance. W\u00e4hrend f\u00fcr den Datenaustausch zwischen den Polizeien das \u201ePrinzip der Verf\u00fcgbarkeit\u201c gelte, herrsche zwischen den Geheimdiensten das \u201ePrinzip der Vertraulichkeit\u201c, hie\u00df es 2007 in einem Papier der \u201eZukunftsgruppe\u201c, die das Stockholmer F\u00fcnfjahresprogramm f\u00fcr die EU-Innenpolitik vorbereitete.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Zuletzt wurde diese Absage der Geheimdienste an die EU in den Lissabonner Vertr\u00e4gen noch einmal bekr\u00e4ftigt. Art. 73 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der EU (AEUV) stellt klar, dass die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste gerade <em>nicht<\/em> in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der EU f\u00e4llt, sondern allein im \u201efreien\u201c Ermessen der Mitgliedstaaten verbleibt.<\/p>\n<p>Dabei gibt es eine echte nachrichtendienstliche Zelle innerhalb der EU, n\u00e4mlich das 1999 gegr\u00fcndete Joint Situation Centre (SitCen), das zun\u00e4chst im Generalsekretariat des Rates angesiedelt war, im Dezember 2010 in den neuen Ausw\u00e4rtigen Dienst der EU \u00fcberf\u00fchrt und 2012 in \u201eEU Intelligence Analysis Centre\u201c (EU INTCEN) umbenannt wurde.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Es hat heute knapp 100 MitarbeiterInnen. Von deutscher Seite ist mindestens das BfV, mit ziemlicher Sicherheit aber auch der BND pr\u00e4sent.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>In den ersten Jahren arbeitete man mit den zivilen (aber auch den milit\u00e4rischen) Auslandsgeheimdiensten aus sieben EU-Staaten zusammen und befasste sich vorwiegend mit au\u00dfenpolitischen Themen. Seit 2004 r\u00fcckten Fragen der \u201einneren Sicherheit\u201c und der Terrorismusbek\u00e4mpfung verst\u00e4rkt auf die Agenda des Zentrums. Man gr\u00fcndete eine eigene \u201eCounter Terrorism Cell\u201c und bezog nun auch die Inlandsgeheimdienste in die Arbeit ein. Zumindest anfangs waren hieran ebenfalls nicht alle Mitgliedstaaten beteiligt.<\/p>\n<p>Seit etwa 2004 forderten die Kommission und der Rat eine engere Kooperation von SitCen und Europol bei der Terrorismusbek\u00e4mpfung. Heute ist von einer \u201ekomplement\u00e4ren Zusammenarbeit\u201c zwischen INTCEN und dem Europ\u00e4ischen Polizeiamt die Rede, die sich in gemeinsamen Arbeitsprogrammen, gegenseitiger Unterst\u00fctzung der Auswertungsarbeit und im Austausch von Analyseergebnissen niederschlage.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> \u00c4hnliches gilt f\u00fcr die Beziehung zur TWG, die allein bis 2009 75 Empfehlungen aufgrund von SitCen-Berichten beschlossen haben soll.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>INTCEN wird als wichtige Schnittstelle nicht nur f\u00fcr die Verquickung von \u00c4u\u00dferer und Innerer Sicherheit (unter geheimdienstlichen Vorzeichen!), sondern auch von ziviler und milit\u00e4rischer Aufkl\u00e4rungsarbeit wahrgenommen. Was das Zentrum wirklich tut, liegt jedoch, wie Jelle van Buuren deutlich herausarbeitet, vollkommen im Dunklen. Es gibt keinerlei Transparenz und schon schon gar keine Kontrolle. Das Kontrollproblem ist dabei weniger eines des Datenschutzes, denn das Zentrum produziert soweit ersichtlich blo\u00dfe \u201estrategische\u201c Lageberichte und Analysen. W\u00e4hrend Europol \u201erohe\u201c personenbezogene Daten von den Polizeien der Mitgliedstaaten erh\u00e4lt und diese wiederum mit strategischen und \u201eoperativen\u201c Analysen unterst\u00fctzen will, bezieht INTCEN \u2013 der eigenen Darstellung zufolge \u2013 von den Geheimdiensten der Mitgliedstaaten bereits \u201eassessed intelligence\u201c, also schon ausgewertete Daten. Ziel des Zentrums sei es auch nicht, mit seinen Auswertungen die Arbeit der Dienste zu unterst\u00fctzen, sondern vielmehr die \u201eEntscheidungstr\u00e4ger\u201c in der EU \u2013 also die Kommission, den Rat und seine Arbeitsgruppen \u2013 mit \u201eIntelligence\u201c zu versorgen.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Das Kontrollproblem besteht damit in erster Linie in der geheimdienstlichen Beeinflussung der europ\u00e4ischen Politik \u2013 auch und gerade in Fragen der \u201einneren Sicherheit\u201c. Jelle van Buuren hat festgestellt, dass SitCen\/INTCEN in den letzten Jahren immer h\u00e4ufiger \u2013 und dies durchaus im Auftrag des Rates \u2013 Berichte zu polizeilichen und grenzpolizeilichen Fragen anfertigt und damit den politischen Planungen und Entscheidungen in diesem Bereich in wachsendem Ma\u00dfe seinen Geheimdienst-Stempel aufdr\u00fcckt.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> In Br\u00fcssel scheint man nicht bereit, das Vertrauen in das Zentrum zu hinterfragen oder wenigstens seinen Einfluss offen zu legen. Nach Berichten von INTCEN oder zumindest Zusammenfassungen sucht man in Ratsdokumenten vergebens. Die n\u00f6tige Frage nach Kontrollinstrumenten wird schlicht und einfach nicht gestellt.<\/p>\n<h4>EU \u2013 nein danke<\/h4>\n<p>Was den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten angeht, wird \u2013 kompelemnt\u00e4r zum INTCEN \u2013 auch die Counter-Terrorist Group (CTG) als \u201ewegweisender\u201c, paralleler Ansatz gelobt. Die Gruppe setzt sich aus den Leitern der nicht-polizei\u00adli\u00adchen Inlandsgeheimdienste aller EU-Staaten zusammen, Deutschland wird hier durch das BfV vertreten.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Ihre Einrichtung war nach den Anschl\u00e4gen des 11. September 2001 zun\u00e4chst von der EU selber angeregt worden. Gegr\u00fcndet hat man sie dann doch lieber au\u00dferhalb der EU \u2013 n\u00e4mlich im Rahmen des informellen Geheimdienst-Netzwerks \u201eBerner Club\u201c, von dem die CTG seit 2004 allerdings unabh\u00e4ngig ist.<\/p>\n<p>Formal agiert die CTG zwar weiterhin au\u00dferhalb der ungeliebten Strukturen der EU, orientiert sich aber gleichwohl eng an deren Arbeit: So wechselt die Leitung dieses Geheimdienstgremiums parallel zur EU-Ratspr\u00e4sidentschaft. Zudem arbeitet die CTG \u2013 \u00fcber die beteiligten Nachrichtendienste \u2013 eng mit INTCEN zusammen.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> F\u00fcr die Verweigerung gegen\u00fcber einer st\u00e4rkeren Institutionalisierung der Geheimdienstkooperation innerhalb der EU-Strukturen werden im Wesentlichen zwei Gr\u00fcnde angef\u00fchrt: Man will sich weder dem Datenschutzrecht, noch dem Anspruch einer wie auch immer gearteten parlamentarischen Kontrolle unterwerfen, denn die \u2013 so f\u00fcrchtet man \u2013 k\u00f6nnte den informellen Charakter des gegenseitigen Informationsaustausches und den Quellenschutz gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Die Distanz gegen\u00fcber der EU erstreckt sich aber auch auf die Zusammenarbeit mit den polizeilichen Gremien und Institutionen insgesamt: So unterh\u00e4lt die CTG zwar Arbeitsbeziehungen mit der TWG und Europol \u2013 allerdings nur als Einbahnstra\u00dfe. Die Polizei ihrerseits darf bei der CTG nicht mitmischen. Immerhin auf diesem Wege wird das alte Trennungsgebot dort noch ernst genommen!<\/p>\n<p>Europol ist damit von den Informationen der nicht-polizeilichen Geheimdienste weitgehend abgeschnitten. F\u00fcr letztere \u2013 so folgern einige Autoren \u2013 resultiere daraus ein doppelter Vorteil: Zum einen sinke dadurch bei den EU-SicherheitspolitikerInnen das Ansehen des EU-Polizeiamtes und das Vertrauen in seine Arbeit, w\u00e4hrend zum andern die nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeit jenseits der ungeliebten EU-Strukturen politisch aufgewertet w\u00fcrde.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a><\/p>\n<p>Die Angst der Geheimdienste vor einer \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Kontrollwut der EU entbehrt leider jeglicher Grundlage \u2013 das zeigt nicht nur das Beispiel INTCEN. Im Hinblick auf die Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes bzw. der polizeilichen Nachrichtendienste innerhalb der EU ist festzustellen, dass \u2013 auch in Europa \u2013 die Frage einer demokratischen Kontrolle erst gar nicht gestellt wird. Das zeigt exemplarisch die Stellungnahme des Europ\u00e4ischen Parlaments zur Mitteilung der EU-Kommission \u00fcber die \u201ePolitik der EU zur Terrorismusbek\u00e4mpfung\u201c. Darin erhebt das EP zwar an acht Stellen ganz allgemein den Anspruch auf eine bessere Kontrolle \u2013 ohne dies auch nur ein einziges Mal auf die Terrorismusbek\u00e4mpfung durch die Polizei und die polizeilichen Nachrichtendienste zu beziehen.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Bundeskriminalamt: Standort und Perspektiven des polizeilichen Staatsschutzes, Wiesbaden 2007<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> www.europol.europa.eu\/content\/page\/staff-statistics-159; BT-Drs. 17\/3143 v. 4.10.2010<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Albanien (1), Australien (2), Island (1), Kanada (3), Kolumbien (2), Kroatien (1), Norwegen (3), Schweiz (2) und USA 19 (u.a. 4 vom FBI, 2 von der Drug Enforcemt Agency, 3 vom U.S. Immigration and Customs Enforcement etc.), Interpol (1) www.europol.europa.eu\/content\/page\/staff-statistics-159<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Qubain, A. u.a. : Europol. Teil 2: Die deutschsprachigen Verbindungsb\u00fcros, in: Kriminalistik 2007, H. 6, S. 363-369 (365)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> ebd., S. 364<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Diese sind entweder (wie italienischen Carabinieri und die niederl\u00e4ndische Marechaussee) ausschlie\u00dflich dem Verteidigungsministerium oder wie die franz\u00f6sische Gendarmerie, die portugiesische Guarda Nacional Republicana, die rum\u00e4nische Jandarmeria und die spanische Guardia Civil \u2013 in geteilter Zust\u00e4ndigkeit \u2013 sowohl dem Verteidigungs- als auch dem Innenministerium unterstellt. Europol kooperiert zudem auch offiziell mit Einheiten der Streitkr\u00e4fte Maltas.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: \u00dcberblick zur Struktur und Organisation von 25 europ\u00e4ischen Geheimdiensten, Berlin 2010 (WD 3 \u2013 3000 \u2013 337\/10); <a href=\"http:\/\/www.europol.europa.eu\/content\/memberpage\/\">www.europol.europa.eu\/content\/memberpage\/<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> den Boer, M. et. al.: Legitimacy under Pressure: The European Web of Counter-Terrorism Networks, in: Journal of Common Market Studies 2008, No. 1, p. 101-124 (110); das sog. Terrorism Finance Tracking Programme (TFTP) wird zus\u00e4tzlich im Referat 09 bearbeitet.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Die zweite Arbeitsdatei bezieht sich auf \u201eserious and organized crime\u201c, siehe Europol: New AWF Concept, Den Haag Mai 2012; T\u00f6pfer, E.: Auf dem Weg zur Europol-Verordnung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 101-102 (1-2\/2012), S. 107-118 (109f).<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> In \u201eDolphin\u201c werden u.a. auch Antifa-, Tierschutz- und \u201eNo-Border\u201c-AktivistInnen erfasst, vgl. BT-Drs. 17\/9225 v. 30.3.2012, S. 5 und 17\/9756 v. 23.5.2012, S. 6.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> zu \u201echeck the Web\u201c siehe: Holzberger, M.: Wer gegen wen? Gremiendschungel zur Bek\u00e4mpfung der Cyberkriminalit\u00e4t, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 98 (1\/2011), S. 12-21 (18f.) CTW soll \u00fcbrigens um den Themenbereich Rechtsextremismus erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Kaunert, C.: Europol and EU Counterterrorism: International Security Actorness in the External Dimension in: Studies in Conflict &amp; Terrorism 2010, No. 7, S. 652-671 (655)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> H. Geiger: Rechtliche Grenzen der Europ\u00e4isierung nachrichtendienstlicher Aufgaben, in: J\u00e4ger, T.; Daun, A. (Hg.): Geheimdienste in Europa, Wiesbaden 2009, S. 240-262 (260)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Kom (2004) 376 v. 15.6.2004; Holzberger, M.: EU-Geheimdienste und Terrorismusbek\u00e4mpfung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 78 (2\/2004), S. 56-64 (61f.); ein weiteres \u2013 nicht kontrolliertes \u2013 Gremium der Terrorismusbek\u00e4mpfung ist das beim (au\u00dfenpolitischen) Ausschuss der St\u00e4ndigen Vertreter (AStV \u2013 den EU-\u201eBotschaftern\u201c der Mitgliedstaaten) angesiedelte \u201eClearing House\u201c. Darin sind Vertreter der Sicherheitsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, der Kommission sowie des EU-Generalsekretariats u.a. mit der Erstellung der unseligen Liste terroristischer Vereinigungen besch\u00e4ftigt; Ratsdok. 11693\/02 v. 2.9.2002, das erst 2007 freigegeben wurde \u2013 und zwar unter der neuen Nummer 11693\/1\/02 v. 18.7.2007.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> s. Busch, H.; Stolle, P.: Leuchtende Zukunft. N\u00e4chste Runde beim Aufbau des EU-Staats, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 91 (3\/2008), S. 4-18 (15)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> grundlegend hierzu: van Buuren, J.: Secret Truth \u2013 The EU Joint Situation Centre, Amsterdam 2009, <a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2009\/aug\/SitCen2009.pdf\">www.statewatch.org\/news\/2009\/aug\/SitCen2009.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Scheren, M.: Vernetzte Sicherheit \u2013 Zusammenarbeit der Inlandsnachrichten- und Sicherheitsdienste in Europa, in: J\u00e4ger, T.; Daun, A., a.a.O (Fn. 13), S. 168-181 (171)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Ratsdok. 14819\/1\/12 v. 19.10.2012<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> van Buuren, a. a. O. (Fn. 16), S. 16<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Shapcott, W.: Examination of Witnesses, in: House of Lords, European Union Committee: After Madrid. The EU\u2019s response to terrorism, 5<sup>th<\/sup> report of Session 2004-2005, pp. 53-62; siehe auch: M\u00fcller-Wille, B.: The effect of international terrorism on EU intelligence co-operation, in: Journal of Common Market Studies 2008, No. 1, pp. 49-73<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> van Buuren, a.a.O. (Fn. 16), S. 19<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Scheren a.a.O. (Fn. 17), S. 178<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> van Buuren, a. a. O. (Fn. 16), S. 11<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> ebd., S. 18; Kaunert, a.a.O. (Fn. 12), S. 656<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Kommissionsmitteilung: KOM(2010)386 v. 20.7.2010, Stellungnahme des EP: P7_TA PROV (2011) 577 v. 14.12.2011<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger und Albrecht Maurer F\u00fcr die Bek\u00e4mpfung politisch motivierter Kriminalit\u00e4t sei \u2013gerade im<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,108],"tags":[309,667,728,783,1094],"class_list":["post-12614","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-103","tag-bundeskriminalamt","tag-geheimdienste","tag-gtaz","tag-intcen","tag-polizei"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12614","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12614"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12614\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12614"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12614"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12614"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}