{"id":12634,"date":"2017-02-15T08:48:23","date_gmt":"2017-02-15T08:48:23","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12634"},"modified":"2017-02-15T08:48:23","modified_gmt":"2017-02-15T08:48:23","slug":"wie-der-gefaehrder-sich-ins-recht-schleicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12634","title":{"rendered":"Kommentar: Wie der \u00abGef\u00e4hrder\u00bb sich ins Recht schleicht"},"content":{"rendered":"<p>Rechtlich gesehen, k\u00fcmmerte sich die Polizei traditionell um zwei Gruppen von Personen: Die einen waren Verd\u00e4chtige oder gar Beschuldigte einer Straftat. Die Ermittlungsbefugnisse, die den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und damit auch der Polizei dabei zur Verf\u00fcgung stehen, fanden und finden sich in der Strafprozessordnung. Die andere Gruppe waren die St\u00f6rer, die man heute meist etwas weniger martialisch als Verantwortliche einer Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit (und Ordnung) bezeichnet, wobei es sich in aller Regel um eine \u00abkonkrete Gefahr\u00bb handeln musste, also um \u00abeine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung eines polizeilichen Schutzguts f\u00fchrt.\u00bb Was die Polizei gegen St\u00f6rer unternehmen konnte, stand in den Polizeigesetzen. Die Bindung polizeilichen Handelns an den (konkreten) Verdacht und die konkrete Gefahr sollte verhindern, dass die Polizei x-beliebige Personen ins Visier nehmen k\u00f6nnte.<!--more--><\/p>\n<p>Seit einigen Jahrzehnten hat sich jedoch eine neue Gruppe von polizeilichen Adressaten herangeschlichen: die \u00abGef\u00e4hrder\u00bb. Notorisch wurden sie zun\u00e4chst da, wo die Polizei gegen Fu\u00dfballfans vorging. Fans, von denen die Polizei annahm, dass sie \u00c4rger machen k\u00f6nnten, erhielten vor bedeutenden Fu\u00dfballspielen Besuch. Polizeibeamt*innen tauchten zu Hause oder an der Arbeitsstelle auf und teilten den Betroffenen mit, dass sie sich das Spiel doch besser am Fernsehen und nicht im Stadion anschauen sollten. Diese Art unerw\u00fcnschter Besuche nannte sich \u00abGef\u00e4hrderansprache\u00bb und um in ihren Genuss zu kommen, reichten h\u00e4ufig die \u00abErkenntnisse\u00bb szenekundiger Beamter.<\/p>\n<p>Dass die \u00abGef\u00e4hrder\u00bb auch im Staatsschutzbereich auftauchen w\u00fcrden, war nur eine Frage der Zeit. 2004 beschloss die AG Kripo, also die Leiter des Bundeskriminalamts und der Landeskriminal\u00e4mter, eine Definition: \u00abEin Gef\u00e4hrder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des \u00a7 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.\u00bb Mit dem Verweis auf den \u00a7 100a StPO (Telekommunikations\u00fcberwachung) war der ganze Rattenschwanz des politischen Strafrechts erfasst. Wichtiger noch war jedoch, dass es sich um blo\u00df m\u00f6gliche Straftaten handelte, von denen die Polizei aufgrund ihrer Prognose annimmt, dass die \u00abGef\u00e4hrder\u00bb sie begehen k\u00f6nnten. Als der Abgeordnete Wolfgang Neskovic 2006 nach der <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/035\/1603570.pdf\">Rechtsgrundlage<\/a> dieser Definition fragte, teilte man ihm mit, dass es die nicht brauche.<\/p>\n<p>2010 nahm der Journalist Kai Biermann den \u00abGef\u00e4hrder\u00bb in sein <a href=\"https:\/\/twitter.com\/kaibiermann\">Lexikon des \u00abNeusprechs\u00bb<\/a> auf. Ein \u00abGef\u00e4hrder\u00bb sei \u00abim staatlichen Sinne jemand, von dem eine Gefahr ausgeht, vor allem eine terroristische. Klingt bedrohlich. Tats\u00e4chlich aber ist jemand gemeint, gegen den es keine gerichtsfesten Beweise gibt, den man daher nicht anklagen und nicht verurteilen kann und der nach bisherigem Rechtsverst\u00e4ndnis unschuldig ist. <a href=\"https:\/\/neusprech.org\/gefaehrder\/\">Was G. eigentlich sind<\/a>, sagt niemand. M\u00f6glicherweise Fast-Verd\u00e4chtige. Zumindest aber Menschen, die es zu beobachten und zu \u00fcberwachen gilt.\u00bb<\/p>\n<p>Biermanns Kommentar erschien, bevor \u00abDschihadisten\u00bb aus Europa in den syrischen B\u00fcrgerkrieg zogen, um den \u00abIslamischen Staat\u00bb zu unterst\u00fctzen und bevor Europas Sicherheitspolitiker*innen und Staatssch\u00fctzer*innen die \u00abausl\u00e4ndischen terroristischen K\u00e4mpfer\u00bb zum Thema machten. Und lange bevor der als \u00abGef\u00e4hrder\u00bb eingestufte Anis Amri mit einem LKW in die Menschenmenge auf einem Berliner Weihnachtsmarkt fuhr.<\/p>\n<p>Das Wort \u00abGef\u00e4hrder\u00bb geht Journalist*innen und Politiker*innen mittlerweile problemlos \u00fcber die Lippen. Und wenn es um die politischen Folgerungen aus dem Attentat geht, stellt sich offenbar nicht mehr die Frage, ob es denn richtig sei, \u00dcberwachungs- und Zwangsma\u00dfnahmen gegen eine Person zu ergreifen, gegen die nur eine polizeiliche Prognose, aber eben kein konkreter Verdacht vorliegt, gegen die es \u2013 um Kai Biermann zu wiederholen \u2013 \u00abkeine gerichtsfesten Beweise gibt, die man daher nicht anklagen und nicht verurteilen kann\u00bb \u2013 und das obwohl das Anti-Terror-Strafrecht weit im Vorfeld von konkreten strafbaren Handlungen ansetzt.<\/p>\n<p>Die Regierungsparteien haben sich schnell geeinigt, dass das Repertoire an Ma\u00dfnahmen gegen \u00abGef\u00e4hrder\u00bb zu erweitern sei. Dabei ist dieses Repertoire schon heute sehr gro\u00df. Und zwar nicht nur im Polizeirecht, sondern auch im Ausl\u00e4nderrecht: Bei einem Ausl\u00e4nder, der \u00abdie freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrdet\u00bb, wiegt das \u00abAusweisungsinteresse\u00bb besonders schwer. Von einer solchen Gef\u00e4hrdung \u00abist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angeh\u00f6rt oder angeh\u00f6rt hat, die den Terrorismus unterst\u00fctzt oder er eine derartige Vereinigung unterst\u00fctzt oder unterst\u00fctzt hat oder er eine in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/89a.html\">\u00a7 89a<\/a> Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgef\u00e4hrdende Gewalttat nach \u00a7 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereitet oder vorbereitet hat \u2026\u00bb (\u00a7 54 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz). Aufgrund einer solchen \u00abSchlussfolgerung\u00bb k\u00f6nnen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden: regelm\u00e4\u00dfige Meldepflichten, Kontaktverbote, Einschr\u00e4nkungen der Bewegungsfreiheit (\u00a7 56 AufenthG). Eine Abschiebeanordnung kann erlassen werden (Art. 58a AufenthG). Und schlie\u00dflich sind auch Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft \u2013 bis zu 18 Monaten \u2013 m\u00f6glich (\u00a7 62 Abs. 3 Nr. 1a AufenthG).<\/p>\n<p>Noch im April letzten Jahres hatte das <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2016\/04\/rs20160420_1bvr096609.html\">Bundesverfassungsgericht<\/a> festgestellt, dass gro\u00dfe Teile der Befugnisse des BKA bei der \u00abAbwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus\u00bb zu weit gehen, weil sie eben nicht nur Abwehr von konkreten Gefahren im klassischen Sinne sind, sondern eine kaum begrenzte \u00abVerh\u00fctung\u00bb von Straftaten erlauben. Das Gericht war dabei recht gn\u00e4dig: Es schloss \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen im Vorfeld konkreter Gefahren nicht vollkommen aus, es m\u00fcssten aber \u00abbestimmte Tatsachen festgestellt sein, die im Einzelfall die Prognose eines Geschehens, das zu einer zurechenbaren Verletzung der hier relevanten Schutzg\u00fcter f\u00fchrt, tragen.\u00bb Allgemeine Erfahrungss\u00e4tze reichten nicht.<\/p>\n<p>Per Copy &amp; Paste hat das Bundesinnenministerium nun die Formulierungen des Gerichts in seinen <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Gesetzestexte\/Entwuerfe\/entwurf-bkag.pdf?__blob=publicationFile\">Neuentwurf des BKA-Gesetzes<\/a> \u00fcbertragen. Und so d\u00fcrfte demn\u00e4chst auch eine \u00abGef\u00e4hrder\u00bb-Definition ins Polizeirecht Einzug halten. Der \u00abGef\u00e4hrder\u00bb ist demnach eine Person, bei der \u00abbestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen\u00bb oder \u00abderen individuelles Verhalten die konkrete Wahrscheinlichkeit begr\u00fcndet, dass sie innerhalb eines \u00fcbersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise\u00bb eine terroristische Straftat begehen wird. Gegen solche Leute sollen dann nicht nur \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen erlaubt sein \u2013 vom Einsatz von V-Leuten und Verdeckten Ermittlern \u00fcber die l\u00e4ngerfristige Observation und die Telekommunikations\u00fcberwachung bis hin zum Gro\u00dfen Lauschangriff und zur Online-Durchsuchung. M\u00f6glich sein sollen auch Aufenthalts- und Kontaktverbote sowie deren Durchsetzung per \u00abelektronische Aufenthalts\u00fcberwachung\u00bb vulgo \u00abelektronische Fu\u00dffessel\u00bb (\u00a7 55 und 56 des Entwurfs)<\/p>\n<p>Noch einmal: Freiheitsbeschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen, das Verbot \u00abden Wohn- oder Aufenthaltsort\u00bb zu verlassen, sollen an eine polizeiliche Prognose gekn\u00fcpft werden, die dann der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Wiesbaden zu genehmigen hat. Das BKA hat \u00fcbrigens vorgesorgt, dass damit die richtigen getroffen werden. Mit einer Software kann in Zukunft bestimmt werden, <a href=\"https:\/\/www.bka.de\/DE\/Presse\/Listenseite_Pressemitteilungen\/2017\/Presse2017\/170202_Radar.html?nn=60226\">wer \u00abGef\u00e4hrder\u00bb ist und wer nicht<\/a>. Dann ist doch alles in Ordnung.<\/p>\n<h6>Heiner Busch ist Mitglied im Vorstand des Grundrechtekomitees. <a href=\"http:\/\/www.grundrechtekomitee.de\/node\/837\">Auf dessen Webseite erschien dieser Kommentar zuerst.<\/a><\/h6>\n<h3>Beitragsbild: Das <a href=\"https:\/\/www.bka.de\/DE\/Presse\/Listenseite_Pressemitteilungen\/2017\/Presse2017\/170202_Radar.html?nn=60226\">BKA-Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE<\/a><\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtlich gesehen, k\u00fcmmerte sich die Polizei traditionell um zwei Gruppen von Personen: Die einen waren<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":12640,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5],"tags":[311,659,1129,1379,1381],"class_list":["post-12634","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog","tag-bka-gesetz","tag-gefaehrder","tag-polizeirecht","tag-stoerer","tag-stpo"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12634","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12634"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12634\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/12640"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12634"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12634"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12634"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}