{"id":12680,"date":"2017-03-09T17:01:53","date_gmt":"2017-03-09T17:01:53","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12680"},"modified":"2017-03-09T17:01:53","modified_gmt":"2017-03-09T17:01:53","slug":"fast-verdaechtig-die-unertraegliche-leichtigkeit-der-gesetzgebung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12680","title":{"rendered":"Fast verd\u00e4chtig:\u00a0Die unertr\u00e4gliche Leichtigkeit der Gesetzgebung"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Der LKW-Angriff auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Ged\u00e4chtniskirche am 19. Dezember 2016 war die perfekte Vorlage f\u00fcr Forderungen nach noch sch\u00e4rferen Anti-Terror-Ma\u00dfnahmen. Mit zw\u00f6lf Toten und 55 Verletzten war er das schwerste einzelne Attentat in Deutschland seit jenem auf das Oktoberfest 1980. <\/strong><\/p>\n<p>\u201eJe mehr \u00fcber Anis Amri bekannt wird, desto absurder wirkt, dass er nicht abgeschoben wurde\u201c, wunderte sich die \u201eWelt\u201c bereits zwei Tage nach dem Anschlag. Und der \u201eSpiegel\u201c fragte drei Wochen sp\u00e4ter, warum die Sicherheitsbeh\u00f6rden \u201eden f\u00fcr eine Abschiebung vorgemerkten Radikalen nicht aus dem Verkehr zogen\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Formulierungen wie diese finden sich seit Ende Dezember in den deutschen Medien zu Hauf.<!--more--><\/p>\n<p>In der Tat: Im Unterschied zu dem jungen afghanischen Gefl\u00fcchteten, der am 18. Juli Fahrg\u00e4ste eines Regionalzugs in W\u00fcrzburg mit ei\u00adnem Beil attackierte, oder dem Syrer, der am 24. Juli in Ansbach eine Rucksackbombe z\u00fcndete, war Anis Amri f\u00fcr Polizei, Justiz und Geheimdienste kein unbeschriebenes Blatt: Die Landeskriminal\u00e4mter, die Verfassungsschutz\u00e4mter und die Staatsanwaltschaften Nordrhein-Westfa\u00adlens und Berlins hatten sich mit ihm befasst, ebenso das Bundeskriminalamt, die Bundesanwaltschaft, die Bundespolizei, das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst. Elf Mal war der Mann Thema auf Sitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzent\u00adrums (GTAZ), davon sieben Mal in der Arbeitsgruppe \u201eoperativer In\u00adformationsaustausch\u201c und zwei Mal in der AG \u201estatusrechtliche Begleit\u00adma\u00dfnahmen\u201c, in der Polizei und Geheimdienste zusammen mit dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) dar\u00fcber diskutieren, ob und wie sie mit den Mitteln des Ausl\u00e4nderrechts gegen \u201eGef\u00e4hr\u00adder\u201c vorgehen k\u00f6nnen. Sieben Mal besch\u00e4ftigte sich die \u201eSicherheitskonferenz\u201c, das NRW-Pendant der AG Status, mit Amri.<\/p>\n<p>Nachdem ein V-Mann des nordrhein-westf\u00e4lischen LKA im November 2015 mitgeteilt hatte, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht identifizierte \u201eAnis\u201c habe bekundet, \u201ehier etwas machen\u201c zu wollen, wurde der Tunesier zun\u00e4chst als \u201eKontaktperson\u201c, ab Februar 2016 dann als \u201eGef\u00e4hrder\u201c eingestuft. Im Oktober 2016 schlie\u00dflich wurde er als \u201eForeign Fighter\u201c im polizeilichen Informationssystem INPOL erfasst.<\/p>\n<p>Der V-Mann berichtete auch sp\u00e4ter immer wieder \u00fcber Anis Amri, den er im Februar wohl sogar nach Berlin chauffierte. Amri solle gesagt haben, dass er Waffen aus dem Ausland besorgen k\u00f6nne, er soll die T\u00f6\u00adtung von \u201eUngl\u00e4ubigen\u201c ausdr\u00fccklich gut gehei\u00dfen oder einen Anschlag mithilfe eines Sprengstoffg\u00fcrtels angedroht haben. Und auch sonst bedachte ihn die Polizei mit einer ganzen Serie von verdeckten Ermittlungsma\u00dfnahmen: Bereits Ende 2015 geriet er in eine Telekommunikations\u00fcberwachung \u2013 und zwar als \u201eNachrichtenmittler\u201c, das hei\u00dft als Person, die (eigentlich) nur deshalb \u00fcberwacht wird, weil die Zielperson ihren Anschluss benutzt oder weil sie dieser Zielperson Informationen \u00fcbermittelt. Er wurde ausgeschrieben zur polizeilichen Beobachtung und \u201epr\u00e4ventivpolizeilich\u201c observiert.<\/p>\n<p>Aus einer \u00dcbersicht, die die Bundesministerien f\u00fcr Inneres und f\u00fcr Justiz \u00fcber das \u201eBeh\u00f6rdenhandeln\u201c rund um Anis Amri ver\u00f6ffentlicht haben,<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> erf\u00e4hrt man, dass die Hinweise nie f\u00fcr die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen \u201eVorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat\u201c (\u00a7 89a StGB) gereicht haben. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft leitete stattdessen am 23. M\u00e4rz ein Verfahren gegen Amri wegen Beteiligung an einem Mord ein. Um was f\u00fcr einen Mord es sich dabei handelte, wer das Opfer war, ist auch aus der ministeriellen \u00dcbersicht nicht zu erkennen. Seit dem 4. April lief gegen Amri erneut eine Telekommunikations\u00fcberwachung. Die Polizei setzte sogar einen IMSI-Catcher ein, \u201eum bis dato unbekannte Kommunikationsmittel zu erkennen.\u201c Auch die Observationen liefen weiter \u2013 \u201eanlassbezogen\u201c \u2013, nun aber unter strafprozessualem und nicht mehr unter pr\u00e4ventivpolizeilichem Mantel. Aufgefallen ist Amri dabei zwar wegen Drogen-han\u00addels und -Konsums, aber nicht wegen Aktivit\u00e4ten, die auf die Vorbereitung eines Anschlags hindeuteten. Am 21. September liefen die Genehmigungen aus.<\/p>\n<p>Die Hinweise gegen Amri reichten offensichtlich auch nicht f\u00fcr eine Abschiebeanordnung. Nach Ablehnung des Asylantrages liefen die Vorbereitungen f\u00fcr die Abschiebung, die sich allerdings hinausz\u00f6gerten, weil Tunesien zun\u00e4chst keine Papiere ausstellen wollte. Erst am 21. Dezember, also zwei Tage nach dem Anschlag, best\u00e4tigte das Generalkonsulat Amris tunesische Staatsangeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<p>Kein Zweifel: eine Untersuchung, was im Fall Amri wirklich passiert ist, w\u00e4re dringend geboten. Die deutsche Politik befindet sich jedoch schon l\u00e4ngst im Wahlkampfmodus. Eine ernsthafte Auseinandersetzung ist von ihr nicht zu erwarten. Die \u00dcberlegung, dass es auch mit einer Komplett\u00fcberwachung \u2013 so diese denn m\u00f6glich w\u00e4re \u2013 nicht h\u00e4tte gelingen k\u00f6nnen, Amris Absichten zu erkennen, ist offensichtlich tabu.<\/p>\n<p>Vor allem die Regierungsparteien \u00fcberbieten sich seit dem Anschlag mit neuen Forderungen. Dass die Themen Terrorismus und Migration dabei vermischt w\u00fcrden, war abzusehen. Die CSU brauchte nicht einmal einen Tag, um eine \u201egrundlegende \u00dcberpr\u00fcfung der Sicherheits- und Fl\u00fcchtlingspolitik\u201c zu verlangen, inklusive der \u00fcblichen Forderungen nach Transitzonen und dergleichen mehr. Alles m\u00fcsse auf den \u201ePr\u00fcfstand\u201c.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Mit besonders gro\u00dfer Kelle r\u00fchrte auch der Bundesinnenminister aus der Schwesterpartei an. In einem Gastbeitrag in der FAZ am 3. Januar gab er \u201eLeitlinien f\u00fcr einen starken Staat in schwierigen Zeiten\u201c aus, konkret f\u00fcr eine massive Zentralisierung: \u201eSteuerungskompetenz\u201c f\u00fcr das Bundeskriminalamt, Abschaffung der Landes\u00e4mter f\u00fcr Ver\u00adfassungsschutz, noch mehr Schleierfahndung durch die Bundespolizei, \u201eEntscheidungskompetenz\u201c f\u00fcr den Bund bei \u201enationalen Katastrophen\u201c, was auch immer das sein soll, \u201ebewaffneter Objektschutz\u201c durch die Bundeswehr, \u201eVollzugszust\u00e4ndigkeit\u201c des Bundes bei \u201eAufenthaltsbeendigungen\u201c, einen Haftgrund f\u00fcr eine \u201eAbschiebehaft von gef\u00e4hrlichen Ausreisepflichtigen\u201c etc. pp.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Der scheidende SPD-Vorsitzende erkl\u00e4rte gleichentags die Sicherheit zum \u201eursozialdemokratischen Thema\u201c (was nat\u00fcrlich insofern stimmt, als SozialdemokratInnen schon im 19. Jahrhundert Erfahrung mit der staatlichen Sicherheit \u2013 und zwar in Form der Sozialistengesetze \u2013 machen mussten, aber so hat es Sigmar Gabriel nicht gemeint). Immerhin widersprach er der \u201eScheinl\u00f6sung Transitzonen\u201c und erkl\u00e4rte, dass man die Erwartungen der B\u00fcrgerInnen entt\u00e4usche, wenn man sich nur auf Gesetzesversch\u00e4rfung konzentriere. Sagte es und verga\u00df es gleich wieder, um eine ganze Serie von Versch\u00e4rfungen zu fordern: \u201eVereinheitlichung aller Datensysteme der Sicherheitsbeh\u00f6rden bei Bund, L\u00e4ndern und Kommunen\u201c, eine \u201eReform des Datenschutzes\u201c, mehr Video\u00fcberwachung \u00f6ffentlicher Pl\u00e4tze, \u201eH\u00e4user des Jugendrechts\u201c, Jugendcops u.a., um der Radikalisierung (muslimischer) Jugendlicher entgegenzuwirken, Abschiebehaft \u201ef\u00fcr nicht in Deutschland aufenthaltsberechtigte \u201aGef\u00e4hrder\u2018\u201c \u2026<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Am 10. Januar traten der Justiz- und der InnenministerInnen mit entschlossenen Mienen vor die Presse und verk\u00fcndeten die \u201egesetzgeberischen Konsequenzen und Ma\u00dfnahmen\u201c, auf die sie sich geeinigt hatten und die wohl das Programm der Gro\u00dfen Koalition bis zum bitteren Ende der Legislaturperiode darstellen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Im Mittelpunkt stand dabei das polizei- und ausl\u00e4nderrechtliche Vorgehen gegen \u201eGef\u00e4hrder\u201c. Dass Anis Amri als ein solcher eingestuft war, wissen wir mittlerweile. Was aber ist ein \u201eGef\u00e4hrder\u201c?<\/p>\n<h4>Polizeilicher Neusprech<\/h4>\n<p>2010 nahm der Journalist Kai Biermann den \u201eGef\u00e4hrder\u201c in sein Lexikon der \u201eNeusprechs\u201c auf. Ein \u201eGef\u00e4hrder\u201c sei \u201eim staatlichen Sinne jemand, von dem eine Gefahr ausgeht, vor allem eine terroristische. Klingt bedrohlich. Tats\u00e4chlich aber ist jemand gemeint, gegen den es keine gerichtsfesten Beweise gibt, den man daher nicht anklagen und nicht verurteilen kann und der nach bisherigem Rechtsverst\u00e4ndnis unschuldig ist. Was G. eigentlich sind, sagt niemand. M\u00f6glicherweise Fast-Verd\u00e4ch\u00adtige. Zumindest aber Menschen, die es zu beobachten und zu \u00fcberwachen gilt.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>\u201eGef\u00e4hrder\u201c sind selbst im polizeilichen Jargon eine Neusch\u00f6pfung. Rechtlich gesehen, k\u00fcmmerte sich die Polizei traditionell n\u00e4mlich nur um zwei Gruppen von Personen: Die einen waren Verd\u00e4chtige oder gar Beschuldigte einer Straftat. Die Ermittlungsbefugnisse, die den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und damit auch der Polizei dabei zur Verf\u00fcgung stehen, fanden und finden sich in der Strafprozessordnung. Die andere Gruppe waren die \u201eSt\u00f6rer\u201c, die man heute meist etwas weniger martialisch als \u201eVerantwortliche\u201c einer Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit (und Ordnung) bezeichnet; wobei es sich in aller Regel um eine \u201ekonkrete Gefahr\u201c handeln musste, also um \u201eeine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung eines polizeilichen Schutzguts f\u00fchrt.\u201c Was die Polizei gegen St\u00f6rer unternehmen konnte, stand in den Polizeigesetzen. Die Bindung polizeilichen Handelns an den (konkreten) Verdacht und die konkrete Gefahr sollte verhindern, dass die Polizei x-beliebige Personen ins Visier nehmen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Als neue Gruppe polizeilicher AdressatInnen wurden die \u201eGef\u00e4hr\u00adder\u201c erst vor etwa zwei Jahrzehnten notorisch \u2013 und zwar zun\u00e4chst da, wo die Polizei gegen Fu\u00dfballfans vorging. Fans, von denen die Polizei annahm, dass sie \u00c4rger machen k\u00f6nnten, erhielten vor bedeutenden Fu\u00dfballspielen Besuch. PolizeibeamtInnen erschienen bei den Betroffenen zu Hause oder an ihrer Arbeitsstelle und teilten ihnen mit, dass sie sich das Spiel doch besser am Fernsehen und nicht im Stadion anschauen sollten. Diese Art der Heimsuchung nannte sich \u201eGef\u00e4hrderansprache\u201c und um in ihren Genuss zu kommen, reichten h\u00e4ufig die \u201eErkenntnisse\u201c szenekundiger Beamter.<\/p>\n<p>Dass die \u201eGef\u00e4hrder\u201c auch im Staatsschutzbereich auftauchen w\u00fcrden, war nur eine Frage der Zeit. Um den bundesweiten Informationsaustausch und die F\u00fctterung der entsprechenden \u201eGef\u00e4hrderdateien\u201c des Bundeskriminalamts zu verbessern, beschlossen die in der AG Kripo zusammengeschlossenen Leiter der Landeskriminal\u00e4mter und des BKA 2004 eine Definition: \u201eEin Gef\u00e4hrder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des \u00a7\u00a0100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.\u201c Mit dem Verweis auf den Katalog des \u00a7\u00a0100a StPO (Telekommunikations\u00fcberwachung) war der ganze Rattenschwanz des politischen Strafrechts erfasst, das bekannterma\u00dfen weit im Vorfeld konkreter strafbarer Handlungen ansetzt. Wichtiger war jedoch, dass es sich um blo\u00df m\u00f6gliche Straftaten handeln sollte, von denen die Polizei aufgrund ihrer Prognose annimmt, dass die \u201eGef\u00e4hrder\u201c sie begehen k\u00f6nnten. Man bewegte sich also im Vorfeld des Vorfeldes. Als der Abgeordnete Wolfgang Neskovic 2006 nach der Rechtsgrundlage dieser Definition fragte, teilte man ihm mit, dass es die nicht brauche.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Mehr als ein Jahrzehnt sp\u00e4ter scheint nun auch eine rechtliche Definition in Sicht \u2013 und zwar im Polizeirecht, konkret im BKA-Gesetz: Noch im April letzten Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass gro\u00dfe Teile der Befugnisse, die das BKA 2009 zur \u201eAbwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus\u201c erhalten hatte, zu weit gehen, weil sie eben nicht nur Abwehr von konkreten Gefahren im klassischen Sinne sind, sondern eine kaum begrenzte \u201eVerh\u00fctung\u201c von Straftaten erlauben.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Das Gericht war dabei recht gn\u00e4dig: Es schloss \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen im Vorfeld konkreter Gefahren nicht grunds\u00e4tzlich aus, es m\u00fcssten aber \u201ebestimmte Tatsachen festgestellt sein, die im Einzelfall die Prognose eines Geschehens, das zu einer zurechenbaren Verletzung der hier relevanten Schutzg\u00fcter f\u00fchrt, tragen.\u201c Allgemeine Erfahrungss\u00e4tze reichten nicht.<\/p>\n<p>Per Copy &amp; Paste hat das Bundesinnenministerium nun die Formulierungen des Gerichts in seinen Entwurf eines \u201eGesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes\u201c \u00fcbertragen und damit praktisch eine \u201eGef\u00e4hrder\u201c-Definition vorgelegt.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Der \u201eGef\u00e4hrder\u201c ist demnach eine Person, bei der \u201ebestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen\u201c oder \u201ederen individuelles Verhalten die konkrete Wahrscheinlichkeit begr\u00fcndet, dass sie innerhalb eines \u00fcbersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise\u201c eine terroristische Straftat begehen wird. Gegen solche Leute sollen dann nicht nur \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen erlaubt sein \u2013 vom Einsatz von V-Leuten und Verdeckten ErmittlerInnen \u00fcber die l\u00e4ngerfristige Observation und die Telekommunikations\u00fcberwachung bis hin zum Gro\u00dfen Lauschangriff und zur Online-Durchsuchung. M\u00f6glich sein sollen auch Aufenthalts- und Kontaktverbote sowie deren Durchsetzung per \u201eelektronische Aufenthalts\u00fcberwachung\u201c vulgo \u201eelektronische Fu\u00dffessel\u201c (\u00a7 55 und 56 des Entwurfs).<\/p>\n<p>Ronen Steinke hat in der S\u00fcddeutschen Zeitung treffend darauf hingewiesen, dass es sich bei der f\u00fcr die Anordnung dieser Ma\u00dfnahmen erforderlichen Prognose \u201enaturgem\u00e4\u00df um eine Vermutung (handelt), die der Betroffene selbst nie widerlegen kann\u201c. Die Definition liefere \u201ekeine genaueren Hinweise dazu, auf was f\u00fcr einer Grundlage eine solche Vermutung in Zukunft stehen muss. Was ein \u201a\u00fcbersehbarer Zeitraum\u2019 ist und was eine \u201azumindest ihrer Art nach konkretisierte\u2019 Straftat \u2013 man \u00fcberl\u00e4sst es der Justiz, die eigentlichen Ma\u00dfst\u00e4be daf\u00fcr zu entwickeln.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Es ist also gut m\u00f6glich, dass das Bundesverfassungsgericht sich in einigen Jahren erneut zum BKA-Gesetz \u00e4u\u00dfern muss.<\/p>\n<p>Bis dahin wird das BKA mit Genehmigung des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Wiesbaden nicht nur happige \u00dcberwachungsmethoden, sondern auch Freiheitsbeschr\u00e4nkungen gegen Personen durchsetzen, gegen die es nur eine auf (un-)bestimmte Tatsachen gegr\u00fcndete Annah\u00adme in der Hand hat. Im Februar 2017 ging das Amt von \u00fcber 570 islamistischen \u201eGef\u00e4hrdern\u201c aus, von denen sich allerdings nur die H\u00e4lfte in Deutschland aufhalten soll. Hinzu kamen rund 360 \u201erelevante Personen\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Um die wirklich gef\u00e4hrlichen unter den \u201eGef\u00e4hrdern\u201c zu ermitteln und zwischen einem \u201emoderaten, auff\u00e4lligen oder hohen Risiko\u201c zu unterscheiden, will sich das Amt ab Mitte des Jahres auf eine neue Software st\u00fctzen, die man gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universit\u00e4t Konstanz entwickelt hat.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Man darf gespannt sein, wie vielen dann eine \u201eelektronische Fu\u00dffessel\u201c verordnet wird.<\/p>\n<p>Da die meisten \u201eGef\u00e4hrder\u201c von den L\u00e4ndern gemeldet wurden und sich unter Beobachtung der Landeskriminal\u00e4mter befinden, m\u00f6chte der Bundesinnenminister, dass die L\u00e4nder dem Beispiel des Bundes folgen. Das bayerische Innenministerium hat am 21. Februar einen \u201eGesetzentwurf zur effektiveren \u00dcberwachung gef\u00e4hrlicher Personen\u201c vorgelegt, mit dem nicht nur die elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung ins Polizeiaufgabengesetz des Landes eingebaut werden sollen. Die CSU-Re\u00adgierung m\u00f6chte \u201eGef\u00e4hrder\u201c kurzerhand in Pr\u00e4ventivhaft nehmen \u2013 und zwar unbefristet.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<h4>Ausl\u00e4nderrecht: Zwangsma\u00dfnahmen leicht gemacht<\/h4>\n<p>Das Ausl\u00e4nderrecht erlaubte schon traditionell besondere Ma\u00dfnahmen gegen politisch missliebige Ausl\u00e4nderInnen, die aufgrund des \u201eOtto-Katalogs\u201c nach den Anschl\u00e4gen des 11. Septembers 2001 in den USA sowie durch das Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, weiter versch\u00e4rft wurden. Gem\u00e4\u00df dem aktuellen Aufenthaltsgesetz wiegt bei einem Ausl\u00e4nder, der \u201edie freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrdet\u201c, das \u201eAusweisungsinteresse\u201c besonders schwer. Von einer solchen Gef\u00e4hrdung \u201eist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angeh\u00f6rt oder angeh\u00f6rt hat, die den Terrorismus unterst\u00fctzt oder er eine derartige Vereinigung unterst\u00fctzt oder unterst\u00fctzt hat oder er eine in \u00a7 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgef\u00e4hrdende Gewalttat nach \u00a7 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereitet oder vorbereitet hat \u2026\u201c (\u00a7 54 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz). Aufgrund einer solchen \u201eSchlussfolgerung\u201c k\u00f6nnen schon heute \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden: regelm\u00e4\u00dfige Meldepflichten, Kontaktverbote, Einschr\u00e4nkungen der Bewegungsfreiheit (\u00a7 56). Auch ohne vorherige Ausweisung kann gegen einen ausl\u00e4ndischen \u201eGef\u00e4hrder\u201c eine Abschiebeanordnung erlassen werden (Art. 58a). Und schlie\u00dflich sind auch Ausreisegewahrsam f\u00fcr vier Tage und Abschiebehaft f\u00fcr jeweils drei Monate und verl\u00e4ngerbar \u2013 bis zu 18 Monaten \u2013 m\u00f6glich (\u00a7 62 Abs. 3 Nr. 1a).<\/p>\n<p>Allerdings war die \u201eSicherungshaft\u201c nicht m\u00f6glich, wenn die Abschiebung \u201eaus Gr\u00fcnden, die der Ausl\u00e4nder nicht zu vertreten hat\u201c \u2013 also z.B. wenn die Botschaft des Herkunftslandes kein \u201eLaissez-Pas\u00adser\u201c ausstellte \u2013, nicht innerhalb der n\u00e4chsten drei Monate m\u00f6glich war. Der Bundesinnenminister hatte schon im Oktober einen Gesetzentwurf auf Lager, mit dem ein neuer Haftgrund f\u00fcr \u201eGef\u00e4hrder\u201c eingef\u00fchrt und damit eine Abschiebehaft gegebenenfalls \u00fcber die vollen 18 Monate m\u00f6glich werden sollte. Nach dem Berliner Anschlag war der Weg in diese Richtung offen. Am 22. Februar billigte das Bundeskabinett einen \u201eGesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht\u201c.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Vorgesehen ist hier nicht nur der neue Haftgrund f\u00fcr Ausl\u00e4nderInnen, von denen eine \u201eerhebliche Gefahr f\u00fcr Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsg\u00fcter der inneren Sicherheit ausgeht\u201c (neuer \u00a7 62 Abs. 3 S. 3), sondern auch ein \u201eAusreisegewahrsam\u201c bis zu zehn Tagen sowie die Anordnung einer elektronischen Aufenthalts\u00fcberwachung durch die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde \u2013 also aufgrund einer rein administrativen Entscheidung (neuer \u00a7 56a).<\/p>\n<p>Der politische Schwung nach dem Anschlag macht dar\u00fcber hinaus eine Serie von neuen Ma\u00dfnahmen m\u00f6glich, die definitiv nichts mit der Terrorismusbek\u00e4mpfung zu tun haben \u2013 von der Auswertung von Handydaten zur Identit\u00e4tsfeststellung bis hin zur Residenzpflicht f\u00fcr Ausl\u00e4nderInnen, die nicht \u201ebei ihrer R\u00fcckf\u00fchrung mitwirken\u201c.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<h4>Darf\u2019s sonst noch was sein?<\/h4>\n<p>Das Karussell der Anti-Terror-Ma\u00dfnahmen d\u00fcrfte sich auch weiterdrehen, wenn die Regelungen zur \u201eGef\u00e4hrder\u201c-Bek\u00e4mpfung verabschiedet sind: Schon im August 2016, nach den Angriffen von Ansbach und W\u00fcrzburg und dem Amoklauf in M\u00fcnchen, hatte der Bundesinnenminister eine lange Wunschliste pr\u00e4sentiert.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Das Personal und die Finanzen des BKA, der Bundespolizei und des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz sollten weiter aufgestockt werden. Der Minister dachte dar\u00fcber nach, wie die \u00e4rztliche Schweigepflicht geknackt werden k\u00f6nnte, \u201ewenn von einzelnen Personen ernsthaft zu bef\u00fcrchtende Gefahren f\u00fcr die Sicherheit in Deutschland ausgehen\u201c. Er w\u00fcnschte mehr Kontrolle und verdeckte Ermittlungen im Internet, insbesondere in Sozialen Medien. Eine \u201eZentrale Stelle f\u00fcr Informationstechnik im Sicherheitsbereich\u201c (ZITiS) sollte entstehen, die \u201eProdukte und Strategien zur Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t und Terrorismus im Internet erarbeiten und bereitstellen\u201c, neue Methoden zum Aufbrechen oder Umgehen von verschl\u00fcsselter Kommunikation entwickeln und die digitale Forensik bef\u00f6rdern sollte.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> ZITiS nahm im Januar seinen Betrieb auf \u2013 an der Hochschule der Bundeswehr. Die Bundespolizei sollte an den Grenzen Autokennzeichen-Leseger\u00e4te einsetzen k\u00f6nnen. In \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen R\u00e4umen, d.h. auch in Bahnh\u00f6fen und Einkaufszentren, sollte \u201eintelligente Video\u00fcberwachung\u201c mit Gesichtserkennungstechnologie zum Einsatz kommen. Zu beiden Punkten hat das BMI am 21. Dezember, also zwei Tage nach dem Berliner Anschlag, Gesetzentw\u00fcrfe vorgelegt. Am Berliner Bahnhof S\u00fcdkreuz soll im zweiten Quartal 2017 ein Pilotversuch beginnen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Der Minister wiederholte auch das Vorhaben, Polizei und Bundeswehr gemeinsame \u00dcbungen f\u00fcr Eins\u00e4tze bei \u201eterroristischen Gro\u00dflagen\u201c durchf\u00fchren zu lassen. Die ersten \u00dcbungen dieser Art sind f\u00fcr den 7. bis 9. M\u00e4rz 2017 geplant.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Deutschen Staatsb\u00fcrgerInnen, \u201edie f\u00fcr eine Terrormiliz an Kampfhandlungen im Ausland teilnehmen und eine weitere Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen\u201c, wollte der Minister ausb\u00fcrgern. Und schlie\u00dflich hielt er es f\u00fcr \u201ean der Zeit, nun endlich auch die Sympathiewerbung f\u00fcr den Terrorismus unter Strafe zu stellen.\u201c Was der Minister verga\u00df: entsprechende Bestimmungen gab es schon mal. Es waren die einzigen Elemente aus der Vielzahl der Anti-Terror-Gesetze, die der Gesetzgeber wieder abschaffte: Der Straftatbestand der \u201eWerbung f\u00fcr eine terroristische Vereinigung\u201c nach der bis 2002 geltenden Fassung des \u00a7 129a StGB hatte es seit 1976 erm\u00f6glicht, bereits wegen f\u00fcnfzackigen Sternen an Autobahnmauern umfangreiche Ermittlungsverfahren mit dem vollen staatssch\u00fctzerischen Programm zu betreiben. Der \u00a7 88a StGB \u2013 verfassungsfeindliche Bef\u00fcrwortung von Straftaten \u2013 war ebenfalls 1976 eingef\u00fchrt und 1981 wieder aufgehoben worden \u2013 nach nur einer einzigen Verurteilung. Und die betraf die damaligen Drucker dieser Zeitschrift.<\/p>\n<p>Damit lassen sich zwar keine Anschl\u00e4ge verhindern, aber es gen\u00fcgt, um dem W\u00e4hlerInnen-Publikum zu zeigen, dass die Bundesregierung nicht unt\u00e4tig ist.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Welt.de v. 21.12.2016; Der Spiegel Nr. 3 v. 14.1.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Beh\u00f6rdenhandeln um die Person des Attent\u00e4ters vom Breitscheidplatz Anis Amri, Stand Feb. 2017, <a href=\"http:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Artikel\/DE\/2017\/01162017_Chronologie.html\">www.bmjv.de\/SharedDocs\/Artikel\/DE\/2017\/01162017_Chronologie.html<\/a>, s. auch BT-Drs. 18\/11027 v. 27.1.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 FAZ v. 21.12.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Faz.net v. 3.1.2017; auch unter www.bmi.bund.de v. 3.1.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Gabriel, S.: Zeit f\u00fcr mehr Sicherheit in Zeiten wachsender Unsicherheit, <a href=\"http:\/\/www. spd.de\/fileadmin\/Dokumente\/Sonstiges__Papiere_et_al_\/Sigmar_Gabriel_-_Sozialdemo kratie_und_innere_Sicherheit.pdf\">www. spd.de\/fileadmin\/Dokumente\/Sonstiges__Papiere_et_al_\/Sigmar_Gabriel_-_Sozialdemo kratie_und_innere_Sicherheit.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Kurzmeldungen\/DE\/2017\/01\/statement-bmi-bmjv.html\">www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Kurzmeldungen\/DE\/2017\/01\/statement-bmi-bmjv.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 https:\/\/neusprech.org\/gefaehrder<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 16\/3570 v. 24.11.2006, S. 6, Fragen 9-11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 BVerfG: Urteil v. 20.4.2016, Az.: 1 BvR 966\/09; s. auch Roggan, F.: Enzyklop\u00e4die des Polizeirechts. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 111 (Oktober 2016), S. 75-83<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> BT-Drs. 18\/11163 v. 14.2.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Sueddeutsche.de v. 1.2.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> BKA: Pressemitteilung v. 1.2.2017; Anfang Januar war noch von 548 islamistischen Gef\u00e4hrderInnen die Rede. Hinzu kamen 130 Gef\u00e4hrderInnen und relevante Personen aus dem linken und 126 aus dem rechten Spektrum, zeit.de v. 12.1.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> BKA: Pressemitteilung v. 1.2.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.innenministerium.bayern.de\/assets\/stmi\/ser\/gesetzentwuerfe\/gesetzentwurf_-_gesetz_zur_effektiveren_%C3%9Cberwachung_gef%C3%A4hrlicher_personen.pdf\">www.innenministerium.bayern.de\/assets\/stmi\/ser\/gesetzentwuerfe\/gesetzentwurf_-_gesetz_zur_effektiveren_%C3%9Cberwachung_gef%C3%A4hrlicher_personen.pdf<\/a>; sueddeutsche.de v. 27.2.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> BMI: Pressemitteilung v. 22.2.2017 (unter <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\">www.bmi.bund.de<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> proasyl.de v. 22.2.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> BMI: Pressemitteilung und Handout v. 11.8.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> s. S. 94 in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> BMI: Pressemitteilung v. 21.12.2016; BT-Drs. 18\/10939 und 18\/10941 v. 23.1.2017, Neues Deutschland v. 21.2.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> BMI: Pressemitteilung v. 3.3.2017<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Der LKW-Angriff auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Ged\u00e4chtniskirche am 19. 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