{"id":12702,"date":"2015-01-01T18:03:41","date_gmt":"2015-01-01T18:03:41","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=12702"},"modified":"2015-01-01T18:03:41","modified_gmt":"2015-01-01T18:03:41","slug":"literatur-47","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=12702","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Wenn die Behauptung \u201eWissen ist Macht\u201c je zutrifft, dann f\u00fcr den, der neben der Macht auch noch jede Menge Wissen hat. Das gilt zuv\u00f6rderst f\u00fcr den Staat(sapparat): Ihm hilft sein Wissen, sich gegen\u00fcber den B\u00fcrgerInnen durchzusetzen. Bezogen auf den Einzelnen bedeutet staatliches Wissen Kontrolle, \u00dcberwachung und Beeintr\u00e4chtigung von Handlungsfreiheit. Informationsfreiheit als Zugang der B\u00fcrgerInnen zu Informationen \u00fcber das \u201eWissen des Staates\u201c sowie Einsichtsrechte Betroffener in die \u00fcber sie staatlich gesammelten Informationen sind deshalb f\u00fcr die demokratische Qualit\u00e4t einer Gesellschaft zentral. Im Allgemeinen wird diesem Argument heute weniger denn je widersprochen. Im Besonderen \u2013 wenn es um die staatliche Sicherheit und um den Schutz wirtschaftlicher Interessen geht \u2013 werden die Grenzen von \u201emehr Transparenz\u201c schnell sichtbar.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Ziekow, Jan; Debus, Alfred, G.; Musch, Elisabeth:<\/strong> <em>Bew\u00e4hrung und Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechts. Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes im Auftrag des Deutschen Bundestages, Baden-Baden (Nomos) 2013, 594 S., 119,\u2013 EUR<\/em><\/p>\n<p>Diese umfassende Untersuchung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes versucht im Auftrag des Innenausschuss des Bundestages eine erste Bilanz des Gesetzes zu ziehen. Die Studie, die sich wegen der Reichweite des Gesetzes nur auf Bundesbeh\u00f6rden bezieht, basiert auf der Auswertung statistischen Materials, auf einer Fragebogenerhebung und auf Interviews mit ausgew\u00e4hlten Beh\u00f6rdenvertreterInnen. In der problemorientierten Darstellung werden die Regelungen des IFG mit denen in anderen L\u00e4ndern verglichen. Die Logik der Probleml\u00f6sungen wird jeweils dargestellt und mit den Befunden der eigenen Erhebung abgeglichen. Am Ende steht eine Reihe von Empfehlungen f\u00fcr den Gesetzgeber, die auf eher technische Nachbesserungen des Gesetzes zielen. F\u00fcr den Sicherheitsbereich sind dem Bericht einige Hinweise zur Inanspruchnahme zu entnehmen. Die fehlende Systematik bei den Ausnahmen vom Informationszugang bei angeblicher Sicherheitsrelevanz wird kritisiert; dass die Geheimdienste generell vom IFG ausgenommen sind, wird als eine jener \u201epolitischen Entscheidungen\u201c benannt, \u201edie au\u00dferhalb des Rahmens der vorliegenden Evaluation liegen\u201c. Die AutorInnen legen nahe, zuk\u00fcnftig die Ausk\u00fcnfte kostenlos zu gew\u00e4hren, zumal bislang bei nur 20 Prozent der Anfragen \u00fcberhaupt Kosten in Rechnung gestellt worden seien und mit der Beseitigung des Kostenrisikos die Schwellen der Inanspruchnahme des Informationsrechts sinken w\u00fcrden. Dass das auch f\u00fcr den Band selbst gilt, haben die Verantwortlichen bei der Preisgestaltung f\u00fcr das Buch \u2013 oder bei der Wahl des Verlages \u2013 leider \u00fcbersehen.<\/p>\n<p><strong>Schoch, Friedrich:<\/strong> <em>Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in: Jura 2012, H. 3, S. 203-212<\/em><\/p>\n<p>In diesem Aufsatz wird das Recht der Informationsfreiheit auf wenigen Seiten dargestellt. An zehn F\u00e4llen wird die praktische Bedeutung zentraler Bestimmungen ausgef\u00fchrt. Bei der Darstellung der Ausnahmen vom Auskunftsanspruch kommt mehrfach der Sicherheitsbereich zur Sprache. Im Hinblick auf Dokumente mit besonderem Geheimnisschutz weist Schoch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 hin, demzufolge die blo\u00dfe Klassifizierung eines Dokuments als Verschlusssache (mit diesem Verweis hatte sich bis zu diesem Urteil auch der Bundesbeauftragte f\u00fcr die Informationsfreiheit zufrieden gegeben) nicht als Grund f\u00fcr die Zugangsverweigerung ausreicht; es komme vielmehr auf die \u201ematerielle Richtigkeit der Einstufung\u201c an. Als \u201eweithin akzeptiertes rechtspolitisches Ziel\u201c sieht der Autor \u201edie weitere Verbesserung der Transparenz der Verwaltung (bei gleichzeitiger Wahrung legitimer Geheimhaltungsinteressen des Staates und privater Dritter).\u201c<\/p>\n<p><strong>Gusy, Christoph:<\/strong> <em>Informationszugangsfreiheit \u2013 \u00d6ffentlichkeitsarbeit \u2013 Transparenz, in: Juristen Zeitung 2014, H. 4, S. 171-179<\/em><\/p>\n<p>Das Hamburgische Transparenzgesetz von 2012, das die Landesbeh\u00f6rden zu einem zentralen Informationsregister verpflichtet, ist der Ausgangspunkt dieses Aufsatzes. In verwaltungsrechtlicher Ausrichtung wird das \u201eUmfeld\u201c staatlichen Informationshandelns ausgeleuchtet. Gusy skizziert ein tendenziell veraltetes \u201eZwei-S\u00e4ulen-Modell\u201c, bestehend aus staatlicher \u00d6ffentlichkeitsarbeit auf der einen, individuellen Auskunftsbegehren auf der anderen Seite. Mit den Transparenzgesetzen trete eine weitere S\u00e4ule hinzu, die das \u201eVerwaltungsinformationsrecht\u201c weiter verkompliziere. Neben der Aufgabe f\u00fcr VerwaltungsrechtlerInnen, dogmatische Ordnung in dieses Rechtsgebiet zu bringen, sieht der Autor Kl\u00e4rungsbedarf im Hinblick auf die \u201eLegitimation von Transparenz der Verwaltung\u201c \u2013 merkw\u00fcrdig, w\u00e4re es nicht umgekehrt plausibler: Intransparenz der Begr\u00fcndungspflicht zu unterwerfen?<\/p>\n<p><strong>Schaar, Peter:<\/strong> <em>Hat der Staat eine eigene Privatsph\u00e4re?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 2013, H. 15\/16, S. 41-45<\/em><\/p>\n<p>Der damalige \u201eBundesbeauftrage f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\u201c gibt in diesem kurzen \u201eEssay\u201c die herrschende datensch\u00fctzerische Lesart wieder: Man ziehe eine lange Linie von der b\u00fcrger\u00adlichen Aufkl\u00e4rung \u00fcber das Volksz\u00e4hlungsurteil bis zur Herleitung einer \u201eimmanenten Transparenzpflicht\u201c, der sich der Staat unterwerfen m\u00fcsse und aus der ein \u201eproaktives Informationsangebot\u201c resultiere. Der Aufsatz ist deshalb f\u00fcr eine bestimmte Diskussion des Themas symptomatisch, weil er an naiv-verharmlosende Vorstellungen von staatlicher Herrschaft ankn\u00fcpft, die gew\u00fcnschte Passivierung der B\u00fcrgerInnen ignoriert und die Informationsfreiheit als Allheilmittel demokratisch gewandeter Herrschaftstechnik preist: \u201eTransparenz \u2026 begr\u00fcndet Vertrauen \u2026, das f\u00fcr die Akzeptanz \u2026 unerl\u00e4sslich ist. Akzeptanz und Vertrauen st\u00e4rken Legitimit\u00e4t, Loyalit\u00e4t und inneren Frieden.\u201c<\/p>\n<p><strong>Transparency International:<\/strong> <em>Classified Information. <\/em><em>A review of current legislation across 15 countries &amp; the EU, London 2014<\/em><\/p>\n<p>Traditionell hat Transparency ein Interesse an der Informationsfreiheit: denn Offenheit gilt als Mittel zur Offenlegung und zur Verhinderung von Korruption. Im vorliegenden Bericht, der durch den Verteidigungsbereich motiviert ist, werden durch den internationalen Vergleich Standards f\u00fcr Informationszugangsregelungen entwickelt. Neben den vielen materiell-rechtlichen und prozeduralen Vorkehrungen verlangt der Bericht eine zeitliche Begrenzung von Geheimhaltungsvorschriften und deren periodische \u00dcberpr\u00fcfung.<\/p>\n<p><strong>Curtin, Deirdre: <\/strong><em>Overseeing Secrets in the EU: A Democratic Perspective, in: Journal of Common Market Studies 2014, pp. 1-17<\/em><\/p>\n<p>In der herrschenden Lehre sind die Parlamente die StellvertreterInnen des Volkes. Sie sollen nicht nur dessen Willen formulieren, sondern auch in seinem Namen den Staatsapparat kontrollieren. Es ist offenkundig, dass in dem Ma\u00dfe, wie das Informationsrecht des Parlaments beschnitten wird, eine den Namen verdienende Kontrolle nicht m\u00f6glich ist. Das gilt auf der nationalen Ebene (siehe zu den regierungsamtlichen Strategien, Auskunft und damit Kontrollm\u00f6glichkeiten zu versagen, den Beitrag von Albrecht Maurer und Matthias Monroy in diesem Heft). Das gilt aber auch auf der europ\u00e4ischen Ebene. Das europ\u00e4ische Demokratiedefizit ist ein altbekanntes Strukturmerkmal der EU-Einigung. Deirde Curtin richtet ihr Augenmerk in diesem Aufsatz auf die Definitionsmacht der EU-B\u00fcrokratien: Indem sie Dokumente als (vertraulich, geheim etc.) klassifizieren, entziehen sie Themen und Entscheidungen dem demokratischen Prozess. Verlangt wird eine Debatte \u00fcber Kriterien und (zeitliche) Begrenzungen von Geheimhaltung und \u00fcber wirksame Kontrollmechanismen.<\/p>\n<p><strong>Bunyan, Tony:<\/strong> <em>Constructing the secret EU state: \u201cRestricted\u201d and \u201cLimite\u201d documents hidden from view by the Council (statewatch analysis), London 2014<\/em><\/p>\n<p>Die Statewatch-Untersuchung zeigt das Ausma\u00df der Geheimhaltung in der EU: Obgleich eine Richtlinie von 2001 das Prinzip der \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr EU-Dokumente vorschreibt, wird bereits deren Existenz in erheblichem Umfang unterschlagen: In den Jahren von 2001 bis 2012 wurden mehr als 100.000 als \u201eRESTRICTED\u201c (= unterste Geheimhaltungsstufe) klassifizierte Dokumente nicht in den j\u00e4hrlichen Berichten des Rates erw\u00e4hnt. Hinzu kommt die eingeschr\u00e4nkte Zug\u00e4nglichkeit von Dokumenten, die sich auf den Verkehr zwischen Rat, Mitgliedstaaten und einzelnen Beh\u00f6rden beziehen und die als \u201eLIMITE\u201c eingestuft sind. Seine Politik der Geheimhaltung setzte der Rat auch gegen ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs fort. Nur 40 Prozent der Dokumente, die im Rahmen der EU-Rechtsetzung anfielen, wurden w\u00e4hrend dieses Prozesses \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. \u201eIn welcher Art von Demokratie\u201c, so der Bericht, \u201ebefinden sich die B\u00fcrgerInnen und die Gesellschaft, denen der Zugang zu 60 Prozent der Informationen verweigert wird, die in Gesetzgebungsprozessen anfallen?\u201c<\/p>\n<p><strong>Open Society Foundations; Open Society Justice Initiative:<\/strong> <em>The Global Principles on National Security and the Right to Information (Tshwane Principles), New York 2013 (<a href=\"http:\/\/www.opensocietyfoundations.org\">www.opensocietyfoundations.org<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Die 50 \u201eTshwane-Prinzipien\u201c (benannt nach dem Ort ihrer Verabschiedung in S\u00fcdafrika) formulieren Grunds\u00e4tze, die m\u00f6glichst weitreichende Zug\u00e4nglichkeit und m\u00f6glichst wenig Geheimhaltung gew\u00e4hrleisten sollen.<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\">https:\/\/fragdenstaat.de<\/a><\/p>\n<p>Die als Projekt der gemeinn\u00fctzigen \u201eOpen Knowledge Foundation\u201c betriebene Seite bietet einen doppelten Service. Zum einen hilft sie beim Stellen von Anfragen (ob mit oder ohne Bezug zum Informationsfreiheitsgesetz), indem sie ein entsprechendes Formular bereitstellt, das in wenigen Schritten ausgef\u00fcllt werden kann. Zum anderen gibt die Seite Auskunft \u00fcber den Stand der Anfragen, und sie gibt die Antwort \u2013 sofern erteilt \u2013 wieder. Bis Dezember 2014 waren \u00fcber 4.000 Anfragen an \u00fcber 5.000 Beh\u00f6rden via \u201eFrag den Staat\u201c gestellt worden. Mit einer freien Stichwortsuche ist der Frage-Antwort-Bestand schnell und leicht durchsuchbar.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/netzwerkrecherche.org\">https:\/\/netzwerkrecherche.org<\/a><\/p>\n<p>Der Zusammenschluss recherchierender JournalistInnen unterh\u00e4lt einen Generator \u201eFrag den Dienst\u201c, mit dem es erleichtert wird, bei den Geheimdiensten Auskunft \u00fcber zur eigenen Person gespeicherte Daten zu beantragen. Die Seite enth\u00e4lt keine Angaben zu den bereits gestellten Fragen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/datenschmutz.de\/cgi-bin\/auskunft\">https:\/\/datenschmutz.de\/cgi-bin\/auskunft<\/a><\/p>\n<p>Der von der Roten Hilfe angebotene Generator bietet ein Formular, mit dem Auskunft bei Sicherheitsbeh\u00f6rden im Inland und bei einigen europ\u00e4ischen beziehungsweise internationalen Beh\u00f6rden \u00fcber die zur eigenen Person gespeicherten Dateien beantragt werden kann. Die Seite ist ein wenig textlastig; warum der Bundesnachrichtendienst in der Liste der Beh\u00f6rden fehlt, ist nicht klar. Aber der Generator funktioniert tadellos und umgehend. Die Startseite verweist auf zwei Wikis: Jenes zu \u201e\u00dcberwachung und Datenschutz\u201c stellt sehr informativ die \u201eDatenbanken der Sicherheits- und Repressionsbeh\u00f6rden\u201c sowie die verschiedenen Formen und die Rechtsgrundlagen von Auskunftsrechten dar. Auf der \u201eWiki-Seite zum Auskunftsersuchen\u201c lassen sich die Erfahrungen von 15 AntragstellerInnen \u2013 teilweise mit Faksimile der Antwort \u2013 nachlesen. (s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Meinl, Susanne; Hechelhammer, Bodo:<\/strong> <em>Geheimprojekt Pullach. Von der NS-Mustersiedlung zur Zentrale des BND, Berlin, Ch. Links Verlag, 2014, 288 S., 34,90 EUR<\/em><\/p>\n<p>In den Jahren 1936-38 als Mustersiedlung f\u00fcr die F\u00fchrungs-Clique der NSDAP errichtet, zog Ende 1947 die \u201eOrganisation Gehlen\u201c \u2013 der Vorl\u00e4ufer des Bundesnachrichtendienstes (BND) \u2013 in den Pullacher Geb\u00e4udekomplex ein. Im ersten Teil des Buches (S. 12-138) beschreibt die Ge\u00adschichts- und Politikwissenschaftlerin Susanne Meinl diesen Entstehungs- und Entwicklungsgang der sp\u00e4teren langj\u00e4hrigen Geheimdienstzentrale.<\/p>\n<p>Hier wichtiger ist jedoch der zweite Teil (S. 140-241), der sich mit der \u00dcbernahme der Siedlung durch die \u201eOrganisation Gehlen\u201c und deren f\u00fchrende ProtagonistInnen sowie der weiteren Entwicklung hin zum BND befasst. Hierf\u00fcr zeichnet Bodo Hechelhammer, ebenfalls Historiker und seit 2002 hauptamtlicher BND-Mitarbeiter, verantwortlich. Seit 2010 ist er zudem als Leiter der Forschungsgruppe \u201eGeschichte des BND\u201c zust\u00e4ndig f\u00fcr das Geschichtsprojekt des deutschen Auslandsgeheimdienstes. So stand ihm neben Privatnachl\u00e4ssen im In- und Ausland auch das BND-Archiv offen. Daf\u00fcr erf\u00e4hrt man in diesem Teil dann erstaunlich \u2013 oder eben gerade nicht erstaunlich \u2013 wenig von tats\u00e4chlichem Interesse aus dem geheimen Innenleben in Pullach. Dass etwa Reinhard Gehlen, der ehemalige Chef von Hitlers Geheimdienst \u201eFremde Heere Ost\u201c, sich rechtzeitig vor Kriegsende mit einem guten Teil seines Archivs in den Alpen versteckte, sich sp\u00e4ter den Amerikanern er- und sein Archiv \u00fcbergab und daf\u00fcr erneut geheimdienstlich installiert wurde, ist hinl\u00e4nglich bekannt. Ebenso, dass er anschlie\u00dfend einen Teil seiner unappetitlichen Truppe alter Nazi-Offiziere nachzog. Immerhin \u00fcber diese, von denen sp\u00e4ter einige in der Bundeswehr und im Bundeskriminalamt Karriere machten, erf\u00e4hrt man einiges N\u00e4here. Ebenso dar\u00fcber, dass und wie die neue Gehlen-Truppe auch auf dem Gel\u00e4nde wohnte, dort komfortabel aus amerikanischen PX-L\u00e4den versorgt wurde, eigene Kinderg\u00e4rten und Schulen unterhielt und den Kontakt mit der \u00fcbrigen Pullacher Bev\u00f6lkerung meiden sollte. Solche Schnurren lassen sich heute eben problemlos erz\u00e4hlen. (Otto Diederichs)<\/p>\n<p><strong>Gen-ethisches Netzwerk (Hg.):<\/strong> <em>Identit\u00e4t auf Vorrat. Zur Kritik der DNA-Sammelwut, Berlin (Assoziation A), 2014, 136 S., 14,\u2013 EUR<\/em><\/p>\n<p>Die DNA-Analyse gilt als \u201eWundermittel zur Aufkl\u00e4rung von Straftaten\u201c (S. 25). 1998 wurde die zentrale DNA-Datenbank \u2013 eine Verbunddatei zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminal\u00e4mtern \u2013 eingerichtet. Laut BKA kommen jeden Monat rund 8.500 neu gespeicherte DNA-Profile hinzu. Der Bundestag verabschiedete im Sommer 2005 das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse, mit dem die Eingriffsbefugnisse der Ermittlungsbeh\u00f6rden massiv erweitert wurden.<\/p>\n<p>Das Gen-ethische Netzwerk skandalisierte 2011 und 2012 mit einer Kampagne die \u201eDNA-Sammelwut\u201c der Ermittlungsbeh\u00f6rden. Im Nachklang dazu ist dieser Sammelband erschienen. In kurzen pr\u00e4gnanten Beitr\u00e4gen erkl\u00e4ren die AutorInnen, was ein DNA-Profil ist, wie die Rechtslage in Deutschland aussieht; sie zeigen das Irrtumspotenzial der DNA-Analyse, sie schildern Beispiele f\u00fcr polizeiliche DNA-Massen\u00adgen\u00adtests und stellen den Ausbau des europ\u00e4ischen DNA-Datennetzes dar.<\/p>\n<p>Sie kritisieren, dass bereits bei Bagatelldelikten DNA-Material entnommen und gespeichert wird. Der Beweiswert dieses Materials werde vor Gericht \u00fcbersch\u00e4tzt. DNA-Analyse sei eine biostatistische Aussage, die nichts \u00fcber Tathergang oder T\u00e4terschaft aussagt. Nach Ansicht der HerausgeberInnen wird vor allem die DNA von unterprivilegierten und rassistisch diskriminierten Gruppen \u00fcberproportional in Polizeidatenbanken erfasst. So macht die Journalistin Heike Kleffner in ihrem Beitrag deutlich, wie der polizeiliche Umgang mit der DNA-Spur im Fall der get\u00f6teten Polizistin Mich\u00e8le Kiesewetter zu rassistisch gepr\u00e4gten Ermittlungen gegen Roma und Sinti f\u00fchrte. Das Profil einer am Tatort gefundenen Probe stimmte mit der DNA einer an 29 Tatorten von Gewalt- und Straftaten im In- und Ausland gefundenen \u00fcberein. Die Polizei ermittelte infolge gegen eine \u201ereisende Person\u201c aus dem \u201eZigeunermilieu\u201c. Die Plausibilit\u00e4t der DNA-Spur, die sich im Nachhinein als Ergebnis eines Herstellungsfehlers der Wattest\u00e4bchen erwies, stellten die Polizist\u00adInnen nicht infrage.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge des Bandes stellen spektakul\u00e4re F\u00e4lle der \u201eDNA-Sammelwut\u201c dar und berichten von internationalen Protestkampagnen und\u00a0Strategien\u00a0der\u00a0Gegenwehr. (C.\u00a0Schr\u00f6der)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Wenn die Behauptung \u201eWissen ist Macht\u201c je zutrifft, dann f\u00fcr den, der neben<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[112,148],"tags":[],"class_list":["post-12702","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-107","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12702","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12702"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12702\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12702"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12702"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12702"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}