{"id":13089,"date":"2014-03-06T10:11:21","date_gmt":"2014-03-06T10:11:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13089"},"modified":"2014-03-06T10:11:21","modified_gmt":"2014-03-06T10:11:21","slug":"geheimdienste-besser-kontrollieren-zwischen-illusionen-und-bewusster-taeuschung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13089","title":{"rendered":"Geheimdienste besser kontrollieren?\u00a0Zwischen Illusionen und bewusster T\u00e4uschung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Dass angesichts des NSU die Polizeien und die Geheimdienste in Deutschland versagt haben, ist offenkundig. Die Dienste, deren Aufgabe es sein soll, gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen fr\u00fchzeitig zu entdecken, haben vom NSU keine Ahnung gehabt. Gleichzeitig haben sich diverse V-Leute der \u00c4mter um Umfeld des NSU bewegt. Weil all dies auch den politischen Kontrolleuren der Dienste nicht auffiel, ist der Schluss naheliegend, dass die Kontrolle unzureichend ist und alsbald verbessert werden muss.<\/strong><\/p>\n<p>Auf die Vorschl\u00e4ge des NSU-Untersuchungsausschusses nimmt der Koalitionsvertrag der erneuten Gro\u00dfen Koaliation positiv Bezug. Sofern die Bundesebene betroffen sei, mache man sich die Empfehlungen \u201ef\u00fcr die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, zur parlamentarischen Kontrolle der T\u00e4tigkeit der Nachrichtendienste sowie zur F\u00f6rderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus\u201c \u201ezu Eigen\u201c. Die Koalition wolle sie \u201ez\u00fcgig umsetzen\u201c. Wenig sp\u00e4ter hei\u00dft es:<!--more--><\/p>\n<p>\u201eWir wollen eine bessere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste. Die Anforderungen an Auswahl und F\u00fchrung von V-Leuten des Verfassungsschutzes werden wir im Bundesverfassungsschutzgesetz regeln und die parlamentarische Kontrolle erm\u00f6glichen. Die Beh\u00f6rdenleiter m\u00fcssen die Eins\u00e4tze der V-Leute genehmigen. Bund und L\u00e4nder informieren sich wechselseitig \u00fcber die eingesetzten V-Leute.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Mit diesen Vorhaben hat sich die Koalition nur auf einen Teil dessen verst\u00e4ndigt, was der NSU-Ausschuss im Konsens empfahl \u2013 ganz zu schweigen von den verschiedenen Empfehlungen, die die Fraktionen \u2013 mit Ausnahme der CDU\/CSU \u2013 aus dem offenkundigen Kontrollversagen zogen.<\/p>\n<h4>Konsens im NSU-Ausschuss<\/h4>\n<p>Unter seinen 47 Empfehlungen, die der Ausschuss formulierte, gelten 16 den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, davon thematisieren drei die parlamentarische Kontrolle, vier, die der Ausschuss als \u201eSofortma\u00dfnahmen und Minimalkonsens\u201c bezeichnet, betreffen den Bereich der V-Leute.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Zur parlamentarischen Kontrolle wird zun\u00e4chst festgestellt, dass es \u201eder St\u00e4rkung einer systematischen und strukturellen Kontrolle\u201c bed\u00fcrfe. Es m\u00fcsse zuk\u00fcnftig m\u00f6glich sein, dass \u201eeinzelne T\u00e4tigkeitsbereiche &#8230; gezielt untersucht werden\u201c. Deshalb m\u00fcssten die parlamentarischen Kontrollgremien \u201eschlagkr\u00e4ftiger werden\u201c; sie m\u00fcssten \u201eeine dauerhafte Kontrollt\u00e4tigkeit aus\u00fcben k\u00f6nnen\u201c: \u201eDaf\u00fcr bedarf es einer ausreichenden Personal- und Sachausstattung.\u201c Zur Effektivierung der Kontrolle m\u00fcssten zudem die Anh\u00f6rungsrechte des parlamentarischen Kontrollgremiums dahingehend erweitert werden, dass das Gremium auch Besch\u00e4ftigte von Bundes- und Landesbeh\u00f6rden au\u00dferhalb der Nachrichtendienste vorladen darf. Schlie\u00dflich m\u00fcsse es dem Parlamentarischen Kontrollgremium gestattet werden, sich in den F\u00e4llen, an denen die Dienste von Bund und L\u00e4ndern beteiligt sind, mit dem Kontrollgremien \u201eder beteiligten Bundesl\u00e4nder ins Benehmen (zu) setzen\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Bereich der Vertrauensleute empfiehlt der Ausschuss erstens einen \u201eeinheitlichen Sprachgebrauch f\u00fcr menschliche Quellen\u201c; es m\u00fcsse unterschieden werden zwischen Gelegenheitsinformanten mit und ohne Gegenleistung und solchen Informanten mit Zusammenarbeitsverpflichtung und Gegenleistung. Zweitens seien \u201eklare Vorgaben hinsichtlich der Auswahl und Eignung\u201c, der \u201eAnwerbung\u201c von und f\u00fcr die \u201eBeendigung der Zusammenarbeit\u201c mit V-Leuten zu schaffen. Drittens m\u00fcssten auch \u201eklare Vorgaben hinsichtlich der Dauer der F\u00fchrung einer Quelle\u201c geschaffen werden. Und viertens weist der Ausschuss darauf hin, dass der Quellenschutz \u201enicht absolut\u201c sei. Die Interessen des Verfassungsschutzes und die Belange von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr seien \u201ein ein angemessenes Verh\u00e4ltnis zu bringen.\u201c<\/p>\n<p>Man sieht sehr schnell, die Verhandler der Gro\u00dfen Koalition haben den Minimalkonsens nochmals minimiert. Von einer besseren Ausstattung des Kontrollgremiums ist keine Rede. Die Erweiterung der Anh\u00f6rungsrechte und der Kontakt mit den Kontrollorganen der L\u00e4nder ist nicht vorgesehen. Die Anforderungen f\u00fcr die V-Leute-Arbeit sollen in das Gesetz aufgenommen werden; wie die parlamentarische Kontrolle gew\u00e4hrleistet werden soll, bleibt offen. Auch zu den Grenzen des Quellenschutzes kein Wort.<\/p>\n<h4>Kompetenzen, V-Leute, Ressourcen<\/h4>\n<p>Diese mageren Aussichten verwundern um so mehr, als wie erw\u00e4hnt die Empfehlungen, die der Ausschuss im Konsens beschloss, weit hinter dem zur\u00fcckbleiben, was die Fraktionen mit Ausnahme der CDU\/CSU in ihren Sondervoten forderten. Die entsprechenden Vorstellungen lassen sich zu drei Komplexen b\u00fcndeln.<\/p>\n<p>Sie betreffen erstens die zus\u00e4tzlichen Kompetenzen, die die Kontrollf\u00e4higkeiten der parlamentarischen Gremien st\u00e4rken sollen:<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Jederzeitiger ungehinderter und anangemeldeter Zugang zu den Diensten und freie Akteneinsicht (FDP)<\/li>\n<li>Vorladung der Mitarbeiter der Dienste, wenn dies ein Viertel der Mitglieder (statt derzeit zwei Drittel) des Kontrollgremiums fordert (FDP); Vorladungen und Akteneinsicht auf Antrag jeder Fraktion (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen)<\/li>\n<li>Erleichterter Zugang zum Kontrollgremium f\u00fcr die Mitarbeiter der Dienste (FDP)<\/li>\n<li>Abschaffung der Informationsverweigerungsm\u00f6glichkeit der Dienste gegen\u00fcber dem Kontrollgremium (mit Ausnahme) (FDP); \u201eweitestgehende Offenlegung\u201c aller Verschlusssachen (Linke); Verletzung der Unterrichtungsverpflichtung durch die Regierung als Dienstvergehen ahnden (FDP); Umfassende Informationspflicht der Bundesregierung (Linke); Beschr\u00e4nkung der M\u00f6glichkeiten der Bundesregierung, Ausk\u00fcnfte oder Vorlagen von Akten aus Gr\u00fcnden der Geheimhaltung zu verweigern (Linke)<\/li>\n<li>Protokollieren der Sitzungen (FDP); regelm\u00e4\u00dfige, schriftliche Berichte der Bundesregierung (Linke)<\/li>\n<li>Recht der Ausschussmitglieder, die \u00d6ffentlichkeit zu informieren, wenn die Bundesregierung ihrer Informationspflicht nicht nachkommt (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen)<\/li>\n<li>Gegenseitige Unterrichtungsverpflichtung f\u00fcr die Kontrollgremien in Bund und L\u00e4ndern (FDP)<\/li>\n<li>Erlass von Dienstvorschriften der Dienste im Benehmen mit dem Kontrollgremium (FDP)<\/li>\n<li>\u00dcbertragung zus\u00e4tzlicher Kontrollrechte auf die Rechts-, Innen- und Haushaltsaussch\u00fcsse (Linke)<\/li>\n<li>Umwandlung des Kontrollgremiums in einen \u201eAusschuss f\u00fcr die Kontrolle der Nachrichtendienste\u201c (Linke); Einrichtung eines regul\u00e4ren Ausschusses mit verbesserten Auskunfts- und Kontrollbefugnissen (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen)<\/li>\n<li>Fragerecht aller Abgeordneten und Antwortpflicht der Bundesregierung zur Arbeit der Dienste im Grundgesetz verankern (Linke)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein zweites Forderungsb\u00fcndel betrifft die Kontrolle von V-Leuten<\/p>\n<ul>\n<li>Regelm\u00e4\u00dfige Unterrichtung \u00fcber V-Mann-Eins\u00e4tze (FDP)<\/li>\n<li>Genehmigung der Eins\u00e4tze von V-Personen durch die G10-Kommis\u00adsionen in Bund und L\u00e4ndern (SPD); Mitwirkung der G10-Kommission \u201ean der Anordnung und Verlaufskontrolle des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel\u201c (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen)<\/li>\n<li>Sofortige Beendigung des V-Mann-Einsatzes in der rechten Szene (Moratorium). W\u00e4hrend dieser Zeit nur Einzelfall-Einsatz nach Genehmigung durch die G10-Kommission; \u201eergebnisoffene\u201c \u00dcberpr\u00fcfung, ob und unter welchen Voraussetzungen V-Leute eingesetzt werden sollen. (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Und drittens geht es schlie\u00dflich um die personellen Ressourcen, auf die die Kontrollgremien zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Einrichtung eines Arbeitsstabes unter F\u00fchrung eines Leitenden Beamten als \u201everl\u00e4ngerter Arm\u201c des Kontrollgremiums (SPD); einen \u201eErmittlungsbeauftragten mit eigenem Personalstab\u201c schaffen (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen)<\/li>\n<li>Bestellung eines Sachverst\u00e4ndigen (FDP)<\/li>\n<li>Zulassung von Fraktionsmitarbeitern zu den Sitzungen des Kontrollgremiums (FDP)<\/li>\n<li>Recht der Mitglieder des Kontrollgremiums, sich mit dem Fraktionsvorsitzenden und dem Parlamentarischen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Fraktion zu beraten (FDP)<\/li>\n<li>Erh\u00f6hung der Mitgliederzahl der G10-Kommission von drei auf f\u00fcnf (FDP); \u201emehr Personal\u201c f\u00fcr die G10-Kommission (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen)<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Schaulaufen der Kontrolleure<\/h4>\n<p>Man kann dieses breite Spektrum an Forderungen unter verschiedenen Aspekten betrachten. Der vordergr\u00fcndigste ist der parteipolitische. Hier ist die Lage eindeutig. CDU\/CSU bilden den einen, die LINKE den anderen Pol: Das Sondervotum der C-Parteien im 1.368 Seiten umfassenden Abschlussbericht ist eineinhalb Spalten lang; zur Kontrolle kein Wort.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Am anderen Ende die Linkspartei, die die Inlandsgeheimdienste abschaffen m\u00f6chte und ihre Kontrollvorschl\u00e4ge nur als Zwischenl\u00f6sung versteht. Dazwischen SPD und FDP, die die bestehenden Einrichtungen (Parlamentarisches Kontrollgremium, G10-Kommission) ausbauen und damit die Entwicklung der letzten Jahrzehnte fortsetzen wollen. Schlie\u00dflich B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, die die bestehenden Kontrollinstrumente verbessern, dar\u00fcber hinaus aber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) aufl\u00f6sen und die \u201eInlandsaufkl\u00e4rung\u201c auf \u201egenau bestimmte Bestrebungen mit tats\u00e4chlichem Gewaltbezug\u201c beschr\u00e4nken wollen.<\/p>\n<p>Betrachtet man die Politik der Parteien etwas genauer, ist das Bild weniger eindeutig. Die Diskrepanzen sind am offenkundigsten bei den Parteien, die sich im Bund als besonders geheimdienstkritisch darstellen. Die Fraktion der Linkspartei hat im Fr\u00fchjahr 2012 einen Gesetzentwurf auf Aufl\u00f6sung des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz in den Th\u00fcringer Landtag eingebracht.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die Fraktionen von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen brachten u.a. in den Landtagen von Sachsen-Anhalt und Bayern Antr\u00e4ge ein, durch die die Kompetenzen der Kontrollgremien ausgeweitet werden sollten.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Im vergangenen Jahr brachte auch die nieders\u00e4chsische Landtagsfraktion der FDP einen Antrag ein, durch den ein Teil der oben genannten FDP-Forderungen f\u00fcr Niedersachsen umgesetzt werden sollte.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Kurze Zeit sp\u00e4ter legte die CDU-Fraktion nach: Sie beantragte die Einsetzung einer \u201eEnquetekommission \u201aF\u00fcr den Schutz der Freiheit \u2013 Niedesachsen braucht einen handlungsf\u00e4higen Verfassungsschutz!\u2018\u201c. Die solle sich auch mit der Frage befassen: \u201eWie kann die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag sichergestellt werden?\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Diese Liste mit \u201eKontroll-Initiativen\u201c k\u00f6nnte fortgesetzt werden. Sie hat aber einen kleinen Sch\u00f6nheitsfehler: Alle, die eine st\u00e4rkere Kontrolle fordern, sind in der parlamentarischen Opposition; ihre Antr\u00e4ge wurden allesamt abgelehnt. Blickt man auf dieselben Parteien in \u201eRegierungsverantwortung\u201c, dann bleibt allenfalls ein marginales Ver\u00e4ndern, sicher nicht eine nennenswert verbesserte Kontrollf\u00e4higkeit des Parlaments oder gar der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p>Die LINKE ist gegenw\u00e4rtig noch in einem Bundesland an der Regierung beteiligt, in Brandenburg. Zugegeben, der Koalitionsvertrag ist von 2009 \u2013 also vor dem Auffliegen des NSU \u2013, aber die geheimdienstlichen Kontrollprobleme waren auch schon damals bekannt; im Koalitionsvertrag kein Wort zur Kontrolle des Verfassungsschutzes.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Da die Partei in der Regierung sitzt, hat sie auch im Landtag seither keine Initiativen in diese Richtung entfaltet.<\/p>\n<p>B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen stellen in Baden-W\u00fcrttemberg den Ministerpr\u00e4sidenten und sind in einer Reihe von L\u00e4ndern als Juniorpartner in Koalitionen. Im baden-w\u00fcrttembergischen Koalitionsvertrag<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> (von 2011) taucht bereits der \u201eVerfassungsschutz\u201c nicht auf, geschweige denn seine Kontrollierbarkeit. Im nieders\u00e4chsischen rot-gr\u00fcnen Koalitionsvertrag<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> wird angek\u00fcndigt, man werde \u201edie parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes verbessern und einen Verfassungsschutzbericht des Parlaments einf\u00fchren\u201c. Der Kontrollausschuss soll \u201enur soweit wie notwendig unter Geheimhaltung tagen\u201c, und \u201edie Befugnisse des Ausschusses\u201c sollen \u201eerweitert\u201c werden, \u201eum eine m\u00f6glichst transparente Arbeitsweise zu erzielen\u201c \u2013 nicht etwa, um die Qualit\u00e4t der Kontrolle zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Die rot-gr\u00fcnen Partner w\u00e4hlten in Nordrhein-Westfalen 2010 zun\u00e4chst den baden-w\u00fcrttembergischen Weg: Keine Verfassungsschutz- und keine Kontrollprobleme im Koalitionsvertrag.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Mitte 2013 beschloss der Landtag jedoch auf Antrag der Landesregierung eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes. Darin werden auch die Befugnisse des Kontrollgremiums erweitert: Die Pflicht der Landesregierung zur \u201eumfassend(en) Information \u00fcber die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde\u201c wird betont; das Gremium darf nur geheim tagen, \u201ewenn Geheimhaltungsgr\u00fcnde dies erforderlich machen\u201c; schlie\u00dflich soll das Kontrollgremium durch \u201eBesch\u00e4ftigte der Landtagsverwaltung unterst\u00fctzt werden\u201c.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Diese \u201eVersch\u00e4rfungen\u201c bleiben weit hinter dem zur\u00fcck, was beide Parteien auf Bundesebene fordern: Keine Minderheitenrechte, kein Beauftragter mit einem Arbeitsstab, keine M\u00f6glichkeit mit der Fraktionsspitze oder mit den Kontrolleuren im Bund oder den anderen L\u00e4ndern zu kommunizieren, keine Beteiligung an der Entscheidung \u00fcber V-Mann-Eins\u00e4tze<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> etc.<\/p>\n<p>Man ahnt, was in anderen Landtagen maximal zu erwarten ist. Im schwarz-gr\u00fcnen hessischen Koalitionsvertrag<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> hei\u00dft es denn auch eher bescheiden: \u201eUnverzichtbar ist jedoch &#8230; eine wirkungsvolle demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes &#8230; Durch eine Intensivierung der Informationspflichten gegen\u00fcber der Parlamentarischen Kontrollkommission werden wir die Kontrollrechte der Abgeordneten st\u00e4rken.\u201c<\/p>\n<h4>Kontrolle in der \u201eTiefe\u201c<\/h4>\n<p>Verschwiegen wird in der gesamten Debatte, was wie mit welchen Mitteln \u201ekontrolliert\u201c werden soll. In den Forderungen nach einem \u201eadministrativen Stab\u201c, nach einem \u201eLeitenden Beamten\u201c oder einen \u201eKontrollbeauftragten\u201c klingt die Vorstellung an, eine mit investigativen Ressourcen ausgestattete Einheit solle im Namen des Parlaments die T\u00e4tigkeit der Dienste genau unter die Lupe nehmen. Die Kontrolleure sollten nicht l\u00e4nger auf das Informationsverhalten der Regierung bzw. der Dienste angewiesen sein, sondern mit eigenem Personal Informationen erheben und die Praxis der Dienste im Hinblick auf Rechtm\u00e4\u00dfigkeit (vielleicht auch auf ihre politische Opportunit\u00e4t) \u00fcberpr\u00fcfen. Gesetzt den Fall und wider alle Erfahrung, es gel\u00e4nge, einen solchen Stab zu etablieren: W\u00e4re er in der Lage, das zu leisten, was man sich von ihm verspricht? Wo soll er mit seiner Arbeit beginnen? Bei welchen \u201eBeobachtungsobjekten\u201c? Bei welchen \u201eVorg\u00e4ngen\u201c? Bei welchen \u201eMethoden\u201c? Nach welchen Kriterien selektiert er oder das Gremium, da er kaum den \u201eDienst\u201c insgesamt \u201euntersuchen\u201c kann? Was macht das Kontrollgremium mit den \u201eErmittlungsergebnissen\u201c? Bleibt die Hoffnung, von der blo\u00dfen M\u00f6glichkeit genauer in Augenschein genommen zu werden, gehe eine Pr\u00e4ventivwirkung f\u00fcr die Arbeit des gesamten Amtes aus. Aber dieses Wunschdenken k\u00f6nnen nur diejenigen hegen, die die Skandal- und zugleich Vertuschungsgeschichte der Dienste nicht kennen.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich mit dem Vorschlag, die G10-Kommission an den V-Mann-Eins\u00e4tzen zu beteiligen. Das w\u00e4re dann eine Kontrolle im Voraus (ex ante), statt der traditionellen ex post-Kontrolle. Die \u00d6ffentlichkeit wei\u00df nicht, wie viele V-Leute die 17 Verfassungsschutz\u00e4mter unter Vertrag haben, sie wei\u00df auch nicht, wie viele \u201emenschliche Quellen\u201c unterhalb des V-Mann-Status den Diensten zur Verf\u00fcgung stehen. Nur wenn man dies w\u00fcsste, k\u00f6nnte man absch\u00e4tzen, mit welchen Aufwand eine kontrollierende Beteiligung am Einsatz m\u00f6glich w\u00e4re. Sofern die Kontrolleure jedoch mehr wollen, als die Sachverhaltsschilderungen der Dienste entgegen zu nehmen und auf Plausibilit\u00e4t und rechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu pr\u00fcfen, sofern sie also wirklich kontrollieren wollen, wird dies nur mit einem Stab m\u00f6glich sein, der selbst in der Lage ist, Informationen zu erheben. Das w\u00e4re dann ein Dienst neben dem Dienst. Damit werden die Probleme eher gr\u00f6\u00dfer als kleiner. Und zudem wird die Trennung zwischen einer verantwortlich handelnden Exekutive und einem sie kontrollierenden Parlament noch weiter aufgeweicht.<\/p>\n<h4>Kontrollieren statt Abschaffen<\/h4>\n<p>Betrachtet man die gegenw\u00e4rtige Diskussion um die Reform der Dienste insgesamt, so zeigt sich schnell, dass die Vorschl\u00e4ge zu einer besseren Kontrolle verkannt werden, wenn man sie isoliert betrachtet. Vielmehr sind sie als eine Art Gegengewicht zu den Ausbaupl\u00e4nen der Nachrichtendienste konzipiert. Denn statt aus dem NSU-Debakel den naheliegenden Schluss zu ziehen, dass die Dienste systematisch unn\u00fctz und sch\u00e4dlich sind, will die herrschende Politik sie verbessern: Die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes (BfV) st\u00e4rken, dessen \u201eKoordinierungskompetenz im Verfassungsschutzverbund aus(bauen)\u201c und \u201eseine technische Analysef\u00e4higkeit\u201c verbessern. Durch den gegenseitigen Austausch von Informationen sollen gemeinsame Lagebilder erstellt werden. Der V-Leute-Einsatz soll gesetzlich geregelt werden; ihr Einsatz soll von den Beh\u00f6rdenleitern angeordnet werden, und Bund und L\u00e4nder sollen sich \u201ewechselseitig \u00fcber die eingesetzten V-Leute informieren \u2013 so die \u00dcbereinkunft im aktuellen Koalitionsvertrag.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> (Und was von den politischen Forderungen nach Abschaffung zu halten ist, zeigt die Politik, die die Parteien betreiben, wenn sie in der Regierung sind, s.o.)<\/p>\n<p>Schon w\u00e4hrend der Beratungen des NSU-Ausschusses hatte die Bundesregierung Zugest\u00e4ndnisse in Richtung Kontrolle angek\u00fcndigt. So stellte sie \u201eeine intensivere und proaktive Unterrichtung verschiedener parlamentarischer Gremien durch das BfV\u201c in Aussicht. Mit der Innenministerkonferenz habe man \u201edie Erarbeitung zuk\u00fcnftig bundesweit einheitlicher Standards bzw. Leitlinien zur Anwerbung und F\u00fchrung von V-Leuten (z.B. Standards zur Personenauswahl, ihrer Bezahlung und Erfolgskontrolle) beschlossen.\u201c Zudem best\u00fcnden innerhalb des Innenministeriums \u201e\u00dcberlegungen\u201c hinsichtlich der \u201ezuk\u00fcnftige(n) parlamentarische(n) Kontrolle des V-Leute-Einsat\u00adzes\u201c.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Ganz auf dieser Linie liegen auch die Empfehlungen, die die \u201eBund-L\u00e4nder-Kommission Rechtsterrorismus\u201c unter Vorsitz des fr\u00fcheren rheinland-pf\u00e4lzischen Innenministers Karl Peter Bruch (SPD!) wenige Tage sp\u00e4ter vorlegte. Die vergangenen 60 Jahre h\u00e4tten gezeigt, \u201edass klare gesetzliche Vorgaben und eine effektive und effiziente Kontrolle durch Aufsichtsbeh\u00f6rden, Parlamente, Gerichte, Presse und \u00d6ffentlichkeit einen demokratisch legitimierten Verfassungsschutz erm\u00f6glichen.\u201c Die Rahmenbedingungen f\u00fcr den V-Leute-Einsatz sollten deshalb vereinheitlicht werden, um \u201eeine verbindliche Rechts- und Handlungssicherheit f\u00fcr den Rechtsanwender\u201c herzustellen. In Wirklichkeit geht es nicht um Begrenzung oder Kontrollierbarkeit, sondern um den rechts\u00adtechnisch einwandfrei geregelten Einsatz \u201emenschlicher Quellen\u201c. Konsequent ist deshalb, dass die Kommission eine Beteiligung parlamentarischer Gremien (oder gar einen Richtervorbehalt) f\u00fcr die Anordnung \u201everdeckter nachrichtendienstlicher Ma\u00dfnahmen\u201c ablehnt.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a><\/p>\n<p>Realpolitisch ist die Forderung nach Abschaffung der Geheimdienste illusorisch. Sie ist aber konsequent und n\u00e4hrt nicht den Irrglauben, ein Geheimdienst, der diesen Namen verdient, lie\u00dfe sich extern, politisch, \u00f6ffentlich kontrollieren. Die verbesserte Kontrolle l\u00f6st nicht das Problem, das die Dienste in jeder und f\u00fcr jede Demokratie darstellen. Wer sie fordert, steht in Gefahr \u2013 oder verfolgt bewusst das Ziel \u2013, das \u00dcberleben der \u201egeheimen Nachrichtendienste\u201c durch Kontrolle inszenierende Feigenbl\u00e4tter zu sichern. In den Worten der Bund-L\u00e4nder-Kommission: \u201eVielmehr muss daran gearbeitet werden, die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden insgesamt noch effizienter arbeiten lassen zu k\u00f6nnen.\u201c<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode, Berlin 2013, S. 101, www.cdu.de\/sites\/default\/files\/media\/ dokumente\/ koalitionsvertrag.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/14600 v. 22.08.2013, S. 865<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Die folgende Zusammenstellung fu\u00dft auf den Stellungnahmen der Fraktionen im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses: BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013. CDU: S. 869; SPD: S. 871-900; FDP: S. 901-981; Die LINKE: S. 983-1028; B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen: S. 1031-1042<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013, S. 869<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 LT Th\u00fcringen Drs. 5\/4161 v. 13.03.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 LT Sachsen-Anhalt Drs. 6\/1569 v. 6.11.2012; LT Bayern Drs. 16\/12507 v. 9.5.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 LT Niedersachsen Drs. 17\/445 v. 20.8.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 LT Niedersachsen Drs. 17\/826 v. 22.10.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Gemeinsinn und Erneuerung: Ein Brandenburg f\u00fcr alle. Koalitionsvertrag f\u00fcr die 5. Wahlperiode des Brandenburger Landtags, Potsdam 2009, www.brandenburg.de\/media\/ lbm1.a.4868.de\/koalitionsvertrag.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Der Wechsel beginnt. Koalitionsvertrag zwischen B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und der SPD Baden-W\u00fcrttemberg, Stuttgart 2011, www.baden-wuerttemberg.de\/fileadmin\/redaktion\/ dateien\/PDF\/Koalitionsvertrag-web.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Erneuerung und Zusammenarbeit. Nachhaltige Politik f\u00fcr Niedersachsen. Koalitionsvertrag zwischen der SPD, Landesverband Niedersachsen und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, Landesverband Niedersachsen, f\u00fcr die 17. Wahlperiode 2013-2018, Hannover 2013, S. 16, www.gruene-niedersachsen.de\/fileadmin\/docs_lv\/downloads\/Dokumente\/Rot-Gruener_Koalitionsvertrag_Nds_2013_2018_web.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0 Gemeinsam neue Wege gehen. Koalitionsvertrag zwischen der NRW-SPD und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen NRW, D\u00fcsseldorf 2010, www.nrwspd.de\/db\/docs\/doc_30009_20125231 7330.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes v. 21.6.2013, Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 20 v. 27.6.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Bereits seit der Novellierung im Jahr 2006 enth\u00e4lt das nordrhein-westf\u00e4lische Gesetz genauere Bestimmungen \u00fcber den V-Mann-Einsatz. Dessen Einzelheiten sind in einer Dienstanweisung zu regeln, vor deren Erlass und \u00c4nderung das Parlamentarsiche Kontrollgremium \u201ezu h\u00f6ren\u201c ist. (Verfassungsschutzgesetz NRW \u00a7 7)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Verl\u00e4sslich gestalten \u2013 Perspektiven er\u00f6ffnen. Hessen 2014 bis 2019. Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen Hessen f\u00fcr die 19. Wahlperiode, Wiesbaden 2013, S. 40, www.gruene-hessen.de\/partei\/files\/2013\/12\/Koa-Vertrag-gesamt.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Koalitionsvertrag a.a.O. (Fn. 1), S. 101<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Bericht der Bundesregierung \u00fcber die nach dem 4. November 2011 als Konsequenz aus dem Aufdecken der Terrorgruppe NSU sowie der nachfolgend erkennbar gewordenen Fehler und Vers\u00e4umnisse ergriffenen Ma\u00dfnahmen, Berlin, 26.4.2013, S. 16-18, www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Nachrichten\/Pressemitteilungen\/2013\/08\/bericht_ua.pdf?__blob=publicationFile<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Abschlussbericht der Bund-L\u00e4nder-Kommission Rechtsterrorismus v. 30.4.2013, S, 174, 283 und 358, www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Broschueren\/2013\/ abschlussbericht-kommission-rechtsterrorismus-lang.pdf?__blob=publication File<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> ebd., S. 173<\/h6>\n<h3>Beitragsbild: NSA-Skandal: Schriftsteller protestieren am 18. September 2013 vor Kanzleramt (Oliver Feldhaus).<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass angesichts des NSU die Polizeien und die Geheimdienste in Deutschland versagt haben, ist offenkundig.<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":13268,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,110],"tags":[1015,1195,1471,1491],"class_list":["post-13089","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-105","tag-nsu","tag-rechtsextremismus","tag-v-leute","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13089","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13089"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13089\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/13268"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13089"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13089"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13089"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}