{"id":13093,"date":"2014-03-06T10:21:06","date_gmt":"2014-03-06T10:21:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13093"},"modified":"2014-03-06T10:21:06","modified_gmt":"2014-03-06T10:21:06","slug":"verfassungsschutz-der-zukunft-neuorientierung-der-landesaemter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13093","title":{"rendered":"Verfassungsschutz der Zukunft? Neuorientierung der Landes\u00e4mter"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mehr parlamentarische Kontrolle, striktere Vorgaben f\u00fcr die Anwerbung und den Einsatz von V-Leuten, mehr \u00d6ffent\u00adlich\u00adkeits\u00adarbeit und \u201ePr\u00e4vention\u201c. Das sind die Stichworte f\u00fcr die Reformen, die einige L\u00e4nder nach dem NSU-Skandal betreiben. <\/strong><\/p>\n<p>Im Dezember 2012 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) eine neue Richtlinie \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundesamtes (BfV) und der Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV), die ersterem in praktisch allen T\u00e4tigkeitsfeldern die Kompetenz zur zentralen Auswertung von Informationen zuschob. Die L\u00e4nder m\u00fcssen seitdem alle \u201eQuellenmeldungen\u201c und Observationsberichte ungefiltert an das BfV liefern. Geht es nach dem Bundesinnenministerium, ist das aber nur ein erster Schritt zu einer weiteren Zentralisierung des Verfassungsschutzverbundes, die in der gerade begonnenen Legislaturperiode auch im Bundesverfassungsschutzgesetz festgeschrieben werden soll.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Die L\u00e4nder haben sich aber nicht nur mit diesem Zentralisierungsprozess auseinanderzusetzen. \u00c4hnlich wie der Bund m\u00fcssen sie die im Zuge des NSU-Skandals eingeb\u00fc\u00dfte Legitimation ihrer Geheimdienste verdauen. Der folgende unvollst\u00e4ndige \u00dcberblick zeigt, dass sie das auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und zum Teil auch gar nicht tun.<\/p>\n<p>Der rheinland-pf\u00e4lzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) warnte im August 2012 angesichts der Debatte in der IMK vor \u201eSchnellsch\u00fcssen\u201c bei der Neuorientierung. Nicht bei allen LfV habe es Probleme gegeben.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Auf der Internetseite des Ministeriums findet sich kein Hinweis auf irgendwelche Reformpl\u00e4ne. Dasselbe gilt f\u00fcr das Saarland, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Bayern gab es nicht nur \u201eProbleme\u201c, sondern auch einen NSU-Untersuchungsausschuss. Das LfV hat inzwischen wieder eine eigenst\u00e4ndige Rechtsextremismus-Abteilung. Und die f\u00fcr das LfV zust\u00e4ndige Abteilung des Innenministeriums befasst sich wieder ausschlie\u00dflich mit der Dienst- und Fachaufsicht \u00fcber den Verfassungsschutz und nicht wie zuvor mit allerlei anderen Themen. F\u00fcr die selbst von CSU-Mitgliedern im NSU-Unter\u00adsuchungs\u00adaus\u00adschuss empfohlene gesetzliche Fixierung von Kriterien f\u00fcr den V-Leute-Einsatz sieht das Ministerium offenbar keinen Anlass.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>In Baden-W\u00fcrttemberg hielt die gr\u00fcn-rote Koalition die Einrichtung eines Untersuchungsausschus\u00adses nicht f\u00fcr n\u00f6tig. Erst im Oktober 2013 vermeldeten die Medien, dass man \u201ejetzt\u201c die Reform des LfV anpacken wolle.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> In Hessen sind alle Gesetze befristet und m\u00fcssen erneuert werden. Im Dezember 2012 lie\u00df die alte schwarz-gelbe Regierung das Verfassungsschutzgesetz verl\u00e4ngern. Bei der Gelegenheit versah man die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) mit neuer T\u00fcnsche und gab dem LfV auch gleich die Befugnis, bei Telekommunikations-, Luftfahrt- und Finanzunternehmen Ausk\u00fcnfte einzuholen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Der Antrag der Linken, das LfV aufzul\u00f6sen, wurde abgeb\u00fcgelt. Gr\u00f6\u00dferen Bedarf an einer \u201eNeuausrichtung\u201c sp\u00fcrten die Parteien erst danach.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Was die neue schwarz-gr\u00fcne Regierung nun in die Wege leitet, bleibt abzuwarten. Niedersachsen beteiligte sich zwar unter der schwarz-gelben Regierung intensiv an den IMK-Debatten \u00fcber den neuen Verfassungsschutzverbund, eine Reform auf Landesebene kam wohl auch wegen der bevorstehenden Wahlen nicht in Gang. Die neue rot-gr\u00fcne Regierung will nun von einer Expertenkommission Vorschl\u00e4ge erarbeiten lassen.<\/p>\n<p>In Sachsen befasst sich nicht nur ein Untersuchungsausschuss mit dem NSU und dem Versagen der Beh\u00f6rden. Das Innenministerium setzte im August 2012 eine Expertenkommission ein, die \u201eArbeitsabl\u00e4ufe und -strukturen\u201c des LfV \u00fcberpr\u00fcfen sollte. Ihr geh\u00f6rten die ehemalige Generalbundesanw\u00e4ltin Monika Harms, der ehemalige Chef des s\u00e4chsischen Rechnungshofs Franz-Josef Heigl und der fr\u00fchere Pr\u00e4sident des baden-w\u00fcrttembergischen LfV Helmut Rannacher an. In ihrem Abschlussbericht vom Februar 2013 bescheinigte diese Rentnerkommission dem Amt, gesetzlich gut aufgestellt zu sein. Sie empfiehlt u.a. eine organisatorische Trennung von Beschaffung und Auswertung, eine St\u00e4rkung der Innenrevision, die Einf\u00fchrung eines \u201eVorgangsbearbeitungssystems\u201c f\u00fcr die elektronische Aktenf\u00fchrung, eine Reduzierung und ein \u201eleistungsbezogenes\u201c System f\u00fcr die Pr\u00e4mien der V-Leute. Der Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU und FDP im September 2013 betrifft in erster Linie die Auskunftsanfragen des LfV nach dem neuen Telemediengesetz, aber nicht die \u201eNeuorientierung\u201c des Amtes .<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Anders sehen das Nordrhein-Westfalen (NRW), Bremen und Th\u00fcringen. Die NRW-Landesregierung pr\u00e4sentierte schon im Februar 2013 ihren Gesetzentwurf zur \u201eNeuaus\u00adrichtung des Verfassungsschutzes\u201c, den der Landtag vier Monate sp\u00e4ter absegnete.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Im September 2013 legte der Bremer Senat seinen Neuentwurf vor, die erste Lesung in der B\u00fcrgerschaft fand noch im selben Monat statt. Die Innendeputation (Innenausschuss) beschloss im Oktober diverse \u00c4nderungen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Th\u00fcringen hat erst im Juli 2012 sein Verfassungsschutzgesetz ge\u00e4ndert; im Dezember 2013 ver\u00f6ffentlichte Innenminister J\u00f6rg Geibert (CDU) einen neuen Referentenentwurf.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<h4>V-Leute<\/h4>\n<p>Sowohl das BfV als auch einige Landes\u00e4mter verf\u00fcgten schon bisher \u00fcber Dienstvorschriften \u00fcber Rekrutierung und Einsatz von V-Leuten. W\u00e4hrend sich die IMK derzeit um die \u201eHarmonisierung\u201c dieser internen Vorschriften bem\u00fcht, setzen NRW, Bremen und Th\u00fcringen aus eine gesetzliche Fixierung, um k\u00fcnftige Ausw\u00fcchse zu vermeiden. Die Unklarheiten und Ausnahmen in den neuen Regelungen (NRW \u00a7\u00a07, Bremen \u00a7\u00a08b, Th\u00fcringen \u00a7\u00a012) zeigen jedoch, dass es unm\u00f6glich ist, einen Pudding an die Wand zu nageln.<\/p>\n<p>Die drei Bundesl\u00e4nder verst\u00e4rken die parlamentarische Kontrolle. Die PKK (bzw. in NRW das Kontrollgremium, PKGr) wird vor dem Erlass und vor jeder \u00c4nderung der entsprechenden Dienstanweisung angeh\u00f6rt. In Bremen und Th\u00fcringen darf die PKK dar\u00fcber hinaus mitentscheiden, bei welchen Beobachtungsobjekten V-Leute eingesetzt werden sollen. Sie muss dem Antrag der Beh\u00f6rde bzw. des LfV zustimmen. \u00dcber die Verpflichtung und den Einsatz einer bestimmten V-Person entscheidet in allen drei Bundesl\u00e4ndern die Beh\u00f6rden- bzw. Amtsleitung. Der Einsatz muss fortlaufend dokumentiert werden. Er ist befristet, kann aber verl\u00e4ngert werden. Ebenfalls zu befristen ist jeweils die F\u00fchrungsverantwortlichkeit. Th\u00fcringen baut zudem eine V-Mann Datei auf, in der auch die Klarnamen der Spitzel registriert werden (\u00a7 13 Abs. 2).<\/p>\n<p>Auch die Auswahl- bzw. Ausschlusskritierien sollen nicht mehr nur in internen Anweisungen geregelt sein. Das NRW-Gesetz bzw. die Entw\u00fcrfe aus Bremen und Th\u00fcringen verbieten die Anwerbung von Minderj\u00e4hrigen, von Personen, die an \u201eAussteigerprogrammen\u201c teil\u00adnehmen, von Abgeordneten des EU-Parlaments, des Bundestags oder der Landtage sowie deren MitarbeiterInnen. Th\u00fcringen will generell keine Zeugnisverweigerungsberechtigten \u2013 also auch keine \u00c4rztInnen, PfarrerInnen oder Anw\u00e4ltInnen \u2013 als V-Leute rekrutieren.<\/p>\n<p>Einig sind sich die drei L\u00e4nder darin, dass V-Leute \u201edie Zielsetzung und T\u00e4tigkeit der zu \u00fcberwachenden Organisation nicht entscheidend bestimmen\u201c und dass die \u201eGeld- und Sachzuwendungen\u201c, die sie vom Verfassungsschutz erhalten, nicht \u201eauf Dauer\u201c ihre \u201ealleinige Lebensgrundlage\u201c darstellen d\u00fcrfen. Die Bremer Innendeputation will ferner sicherstellen, dass diese Zuwendungen \u201enicht zur erheblichen Fi\u00adnanzierung des Beobachtungsobjektes eingesetzt werden\u201c. Was aber heisst \u201eauf Dauer\u201c? W\u00e4re es akzeptabel, wenn ein V-Mann ein halbes oder ein ganzes Jahr seinen Lebensunterhalt vom Verfassungsschutzhonorar bestreiten k\u00f6nnte? Und wann ist eine \u201eFinanzierung\u201c erheblich? Ab welcher Summe muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, \u00fcber Spitzel-Honorare eine Neonazi-Truppe zu subventionieren?<\/p>\n<p>Auch Kriminelle sollen k\u00fcnftig nicht mehr f\u00fcr den Verfassungsschutz arbeiten d\u00fcrfen: NRW und Bremen verlangen, dass V-Leute in der Vergangenheit keine \u201eStraftaten von erheblicher Bedeutung\u201c begangen haben d\u00fcrfen. In Th\u00fcringen sollen k\u00fcnftig keine Personen mehr rekrutiert werden, die wegen einer vors\u00e4tzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurden. Auch w\u00e4hrend des Einsatzes will man Kriminalit\u00e4t nicht dulden: In NRW liegt die Messlatte hier erneut bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, in Th\u00fcringen bei Straftaten, in Bremen (nach der Fassung der Innendeputation) bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Bezeichnend sind hier die Ausnahmen: In NRW und Bremen wollen V-Leute auch in Vereinigungen einsetzen, deren Zweck oder T\u00e4tigkeit \u201eden Strafgesetzen zuwiderl\u00e4uft oder sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung oder den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richten\u201c. Nach dem Bremer Gesetzentwurf sollen V-Leute aber weder auf die Gr\u00fcndung einer solchen Vereinigung hinwirken noch steuernd auf sie Einfluss nehmen d\u00fcrfen. \u201eAusnahmsweise\u201c k\u00f6nnen sie zudem \u201eHandlungen vornehmen, die einen Straftatbestand erf\u00fcllen\u201c, um ihre Tarnung aufrecht zu erhalten und \u201eGefahren f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit der Person\u201c zu vermeiden. In der Begr\u00fcndung ist u.a. von Propagandadelikten die Rede.<\/p>\n<p>Der sofortige Abbruch des Einsatzes und die Unterrichtung der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden soll in allen drei L\u00e4ndern die Folge sein, wenn \u201etats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen\u201c, dass eine V-Person eine erhebliche Straftat begangen hat. F\u00fcr NRW ist diese Regelung stimmig, aber nicht f\u00fcr Th\u00fcringen, das V-Leuten s\u00e4mtliche Straftaten, und auch nicht f\u00fcr Bremen, das ihnen selbst Ordnungswidrigkeiten untersagen will. Dar\u00fcber hinaus soll in NRW und Bremen \u201ebei einer Gef\u00e4hrdung von Leib und Leben der beteiligten Personen\u201c von den angedrohten Folgen abgesehen werden k\u00f6nnen. Die Bremer Innendeputation hat eine weitere Ausnahme eingebaut: Wenn \u201etats\u00e4chliche oder rechtliche Zweifel an der rechtswidrigen Verwirklichung eines Straftatbestandes von erheblicher Bedeutung\u201c bestehen und der Senator den Einsatz der V-Person fortf\u00fchren will, muss er die Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) einholen. Tats\u00e4chliche Zweifel an tats\u00e4chlichen Anhaltspunkten \u2013 das verstehe, wer will. Der Th\u00fcringer Gesetzentwurf ist da klarer: Er erlaubt dem LfV-Pr\u00e4sidenten eine Ausnahmeentscheidung, \u201ewenn die von der Vertrauensperson erlangten und zu erwartenden Informationen geeignet sind, die Gef\u00e4hrdung von Leib und Leben dritter Personen sowie die Begehung von Straftaten im Sinne von \u00a7 100a StPO oder von Staatsschutzdelikten im Sinne der \u00a7 74a und \u00a7 120 Gerichtsverfassungsgesetz zu verhindern.\u201c<\/p>\n<h4>Parlamentarische Kontrolle<\/h4>\n<p>Der Ausbau der parlamentarischen Kontrolle geh\u00f6rt zum Standardrepertoire von politischen Forderungen nach Geheimdienstskandalen. Bremen hat die Rechte seiner PKK bereits 2006 erweitert. Von der erwei\u00adterten Mitbestimmung in Sachen V-Leute abgesehen, enth\u00e4lt der jetzige Entwurf hier nur mehr redaktionelle \u00c4nderungen. NRW hat dagegen umfassende \u00c4nderungen vorgenommen und auch Th\u00fcringen will \u00fcber die Regelungen im Gesetz von 2012 hinausgehen.<\/p>\n<p>In allen drei L\u00e4ndern soll die Landesregierung nicht mehr nur sum\u00admarisch \u00fcber die Arbeit des Verfassungsschutzes, sondern auch \u00fcber den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und zu \u201eoperativen Vorg\u00e4ngen\u201c informieren. Die KontrolleurInnen k\u00f6nnen vom Innenministerium bzw. Innensenat Ausk\u00fcnfte oder Zutritt zu Dienstr\u00e4umen verlangen, in Bremen reicht daf\u00fcr bereits der Antrag eines der drei PKK-Mitglieder. Eine Auskunftsverweigerung ist zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>In Th\u00fcringen soll die PKK einen st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erhalten, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf Vorschlag der Landesverwaltung gew\u00e4hlt werden soll. Die PKK-Mitglieder k\u00f6nnen sich zudem durch MitarbeiterInnen unterst\u00fctzen lassen. Im NRW-Gesetz ist die Zuarbeit durch Mitglieder der Landesverwaltung vorgesehen. Das nordrhein-westf\u00e4\u00adli\u00adsche PKGr tagt seit dem neuen Gesetz grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich und nur dann geheim, \u201ewenn Geheimhaltungsgr\u00fcnde dies erforderlich machen.\u201c<\/p>\n<p>In Sachsen schlug die Expertenkommission nicht etwa die Verst\u00e4rkung der Befugnisse der PKK, sondern die Einsetzung eines Verfassungsschutzbeauftragten vor, der wie der Datenschutzbeauftragte ein Organ des Landtags sein soll. Anders als die PKK w\u00e4re er nach Meinung der Kommission nicht auf eine nachtr\u00e4gliche Kontrolle ausgerichtet, sondern k\u00f6nnte sich regelm\u00e4ssig auch laufende Vorg\u00e4nge ansehen.<\/p>\n<h4>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4vention<\/h4>\n<p>Dass Verfassungssch\u00fctzerInnen nicht nur bei Veranstaltungen auftauchen, sondern auch in Schulen vor den Gefahren des \u201eExtremismus\u201c war\u00adnen, geh\u00f6rt mittlerweile in vielen Bundesl\u00e4ndern zum schlechten Ton. NRW hat nun die \u201eAufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit\u201c ausdr\u00fcck\u00adlich zur gesetzlichen Aufgabe seines Geheimdienstes gemacht. Er \u201est\u00e4rkt dadurch das gesellschaftliche Bewusstsein\u201c, heisst es in \u00a7\u00a01. Bremen \u00fcbernimmt diese Formulierung. Auch in Th\u00fcringen soll der Verfassungsschutz durch Information und \u00d6ffentlichkeitsarbeit \u201edem Entstehen von Bestrebungen und Handlungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, vorbeugen\u201c. Das LfV soll eine \u201eKommunikationsstrategie\u201c erarbeiten und dabei von einem Beirat aus VertreterInnen \u201everschiedener Institutionen und Organisationen\u201c unterst\u00fctzt werden. Gerade diese neuen Regelungen des Entwurfs stie\u00dfen bei den sozialdemokratischen KoalitionspartnerInnen auf Kritik: Rechtsextremismus-Pr\u00e4\u00advention sei Angelegenheit der Zivilgesellschaft und werde durch das Landesprogramm \u201eDemokratie, Toleranz und Weltoffenheit\u201c gef\u00f6rdert. Dessen Erfolge d\u00fcrften nicht durch Konkurrenz und Doppelstrukturen beim Verfassungsschutz in Frage gestellt werden.<\/p>\n<p>\u00c4hnliches gilt f\u00fcr Sachsen, wo die \u00d6ffentlichkeitsarbeit schon in \u00a7\u00a015 des bestehenden Gesetzes als Aufgabe des LfV fixiert ist. Die Expertenkommission empfiehlt nun, diese Art von Pr\u00e4vention aufzuwerten, denn der \u201eVerfassungsschutz der Zukunft\u201c sei ein \u201eDienstleister\u201c. Das \u201eForum Starke Demokratie\u201c sei deshalb der Stabsstelle des LfV-Pr\u00e4seidenten anzugliedern. Seit Ende 2011 organisiert es Veranstaltungen f\u00fcr kommunale \u201eVerantwortungstr\u00e4gerInnen\u201c und erkl\u00e4rt ihnen, was sie tun k\u00f6nnen, wenn RechtsextremistInnen unangemeldet demonstrieren oder Veransatltungslokale mieten wollen. Ende 2012 kam ein Intranet f\u00fcr die Kommunen hinzu. Die Expertenkommission schl\u00e4gt weiter den Aufbau eines \u201eKrisenunterst\u00fctzungsteam\u201c vor, das \u201eKommunen, Schulen etc. bereits im Vorfeld von rechtsextremistischen Straftaten, Immobilienk\u00e4ufen oder Veranstaltungen vor Ort intensiv ber\u00e4t und unterst\u00fctzt.\u201c Der Staat erobert damit das Terrain zur\u00fcck, das Projekte gegen Rechtsextremismus und mobile Beratungsteams seit dem letzten Jahrzehnt m\u00fchsam beackerten. Sachsen hat diesen Projekten systematisch finanziell die Luft abgedreht, wenn sie nicht die vorformulierte Extremismusklausel unterschrieben und auf Distanz zum \u201eLinksextremismus\u201c gingen.<\/p>\n<p>Der \u201eVerfassungsschutz der Zukunft\u201c wird sich auf Landesebene verst\u00e4rkt als p\u00e4dagogische Institution profilieren und dabei die \u00fcbliche M\u00e4r vom Extremismus verbreiten. Bei alledem bleibt er weiter ein Geheimdienst: Er verzichtet nicht auf \u201enachrichtendienstlichen Mittel\u201c und schon gar nicht auf Spitzel, die per Definition zwielichtige Figuren sind. Die parlamentarische Kontrolle wird zwar etwas \u00f6ffentlicher und gewinnt mehr Kompetenzen. Die Mitentscheidungsbefugnis bei der Festlegung jener Beobachtungsobjekte, die mit V-Leuten infiltriert werden d\u00fcrfen, beinhaltet jedoch zugleich die Gefahr, dass sich die KontrolleurInnen kooptieren lassen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 siehe\u00a0 den Beitrag von Martina Kant in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Die Welt v. 28.8.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 s. den Ausschuss-Bericht, LT-Drs. 16\/17740 v. 10.7.2013, S. 154 sowie Anlage 5, S. 241<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 siehe u.a. Stuttgarter Zeitung v. 17.10.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Gesetz zur \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz v. 12.12.2012, Gesetz- und Verordnungsblatt f\u00fcr das Land Hessen, Nr. 27, v. 20.12.2012, S. 578f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Frankfurter Rundschau-online v. 7.7.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Harms, M.; Heigel, F.J.; Rannacher, H.: Untersuchung und Evaluierung der Arbeitsabl\u00e4ufe und -strukturen des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, Dresden 20.2.2013; S\u00e4chsisicher LT- Drs. 5\/12799 v. 27.9.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes v. 21.6.2013, Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 20 v. 27.6.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 LT-Drs. 18\/1047 v. 3.9.2013 und 18\/1180 v. 29.11.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> http:\/\/thueringen.de\/th3\/tim\/aktuell\/presse\/75941\/index.aspx<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehr parlamentarische Kontrolle, striktere Vorgaben f\u00fcr die Anwerbung und den Einsatz von V-Leuten, mehr \u00d6ffent\u00adlich\u00adkeits\u00adarbeit<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,110],"tags":[774,912,1054,1471,1491],"class_list":["post-13093","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-105","tag-innenministerkonferenz","tag-lfv","tag-parlamentarische-kontrolle","tag-v-leute","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13093","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13093"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13093\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13093"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13093"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13093"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}