{"id":13230,"date":"2014-05-10T18:47:18","date_gmt":"2014-05-10T18:47:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13230"},"modified":"2014-05-10T18:47:18","modified_gmt":"2014-05-10T18:47:18","slug":"chronologie-69","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13230","title":{"rendered":"Chronologie"},"content":{"rendered":"<h3>zusammengestellt von Otto Diederichs<\/h3>\n<p><strong>Mai 2013<\/strong><\/p>\n<p><strong>01.05.: Rechtsradikale Terrorgruppe NSU: <\/strong>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gibt die Ablehnung der Klage eines Journalisten gegen die Platzvergabe beim bevorstehenden Prozess bekannt; eine weitere Klage ist noch offen. Durch Medienberichte wird bekannt, dass ein psychatrischer Gutachter die Angeklagte Beate Zsch\u00e4pe f\u00fcr voll schuldf\u00e4hig erkl\u00e4rt hat. Da Zsch\u00e4pe eine Untersuchung abgelehnt hatte, entstand das Gutachten anhand von Prozessunterlagen und Zeugenaussagen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erkl\u00e4rt am 02.05. eine Video\u00fcbertragung des Verfahrens in einen Nebenraum f\u00fcr unzul\u00e4ssig. Unter gro\u00dfen Sicherheitsvorkehrungen beginnt am 06.05. der NSU-Prozess mit Befangenheitsantr\u00e4gen gegen den Vorsitzenden Richter. Zur Anklageverlesung kommt es nicht; der Prozess wird bis Mitte Mai unterbrochen. <!--more-->Ebenfalls am 06.05. wird in Berlin durch ein Akteneinsichtsgesuch des Innenausschusses ein weiterer Fehler des Landeskriminalamtes (LKA) entdeckt: Statt vorhandener sieben Berichte des V-Mannes \u201eVP 620\u201c waren dem Bundestagsuntersuchungsausschuss im Oktober 2011 lediglich zwei zugeleitet worden. Grund soll ein Kopierfehler gewesen sein. Am 10.05. weist das OLG M\u00fcnchen die Befangenheitsantr\u00e4ge der Verteidigung als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck. Vor dem Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses muss Innensenator Frank Henkel (CDU) am 13.05. einen weiteren Aktenvermerk des LKA eingestehen, der bislang nicht weitergeleitet worden war. Am 14.05. wird in M\u00fcnchen der NSU-Prozess fortgesetzt; er endet nach l\u00e4ngerem juristischem Gerangel mit der Verlesung der Anklage. Nach 16 Monaten kommt der Untersuchungsausschuss des Bundestages am 16.05. zu seiner letzten Sitzung zusammen. Nach zweiw\u00f6chiger Verhandlungspause wird der M\u00fcnchner NSU-Prozess am 04.06. mit der Aussage der Mitangeklagten Carsten S. fortgesetzt. Dieser erkl\u00e4rt sich mehrerer Unterst\u00fctzungstaten schuldig, darunter die Beschaffung der mutma\u00dflichen sp\u00e4teren Mordwaffe. In seiner Befragung am 05.06. erkl\u00e4rt sich auch der Mitangeklagte Holger G. f\u00fcr schuldig, dem Trio verschiedene Ausweispapiere zur Verf\u00fcgung gestellt zu haben. Vor dem Th\u00fcringer NSU-Untersuchungsausschuss r\u00e4umt die Mutter von Uwe B\u00f6hnhardt am 06.06. ein, sich mehrmals heimlich mit ihrem untergetauchten Sohn getroffen zu haben. Sie habe ihn zur Aufgabe bewegen wollen. Am 11.06. wird durch die Aussage von Carsten S. im NSU-Prozess ein Anschlag in N\u00fcrnberg aus dem Jahr 1999 bekannt, der m\u00f6glicherweise dem NSU zuzurechnen ist. Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA) nehmen die Pr\u00fcfung des Falles auf. Insgesamt sollen f\u00fcr den Zeitraum bis zum Jahr 2011 circa 4.000 bislang ungekl\u00e4rte T\u00f6tungsdelikte und mehr als 10.000 nicht aufgekl\u00e4rte Sprengstoffdelikte auf einen evtl. NSU-Bezug neu \u00fcberpr\u00fcft werden; der hierf\u00fcr ben\u00f6tigte Zeitraum wird auf 20 Jahre gesch\u00e4tzt. Ebenfalls am 11.06. verteidigt der fr\u00fchere Innenminister G\u00fcnther Beckstein (CSU vor dem bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss die seinerzeitige Ermittlungsarbeit der Polizei. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss tritt am 13.06. \u00fcberraschend noch einmal in die Beweisaufnahme ein. Grund ist eine neu aufgetauchte Akte \u00fcber eine Geheimdienstquelle des baden-w\u00fcrttembergischen Verfassungsschutzes namens \u201eKrokus\u201c. Am 18.06. best\u00e4tigt die BAW, dass im Fall des N\u00fcrnberger Anschlages offizielle Ermittlungen gegen Beate Zsch\u00e4pe eingeleitet wurden. Vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtages sagt am 18.06. ein Kriminalhauptkommissar als Zeuge \u00fcberraschend aus, er habe den Begriff NSU bereits im Jahr 2007 erstmals geh\u00f6rt. Er sei den Ermittlern von einem Verfassungsschutzamt \u00fcbermittelt worden. Im Archiv des s\u00e4chsischen Verfassungsschutzes werden erneut bisher unbekannte Akten mit NSU-Bezug gefunden. Dies best\u00e4tigt das Amt am 19.06., der Vizechef des Landesamtes, Olaf Vahrenhold wird versetzt. Wie sich aus einer Aktenvorlage an die Abgeordneten des Berliner Innenausschusses am 20.06. ergibt, f\u00fchrte die Berliner Polizei neben der bislang bekannt geworden V-Person zeitweise offenbar noch zwei weitere V-Leute im Umfeld des NSU. Am 26.06. beginnt das Gericht zun\u00e4chst mit der Beweisaufnahme zur Brandstiftung in der Zwickauer Wohnung des NSU-Trios, der im November 2011 das gesamte zerst\u00f6rte. In diesem Komplex wird Beate Zsch\u00e4pe schwere menschengef\u00e4hrdende Brandstiftung vorgeworfen. Am 27.06. wird aus dem Th\u00fcringer Untersuchungsausschuss bekannt, dass vermutlich eine weitere bisher unbekannte Adressenliste des NSU verschwunden ist. Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft K\u00f6ln am 27.06. mit, dass die Ermittlungen gegen die Beteiligten an der Aktenschredder-Aff\u00e4re im Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) vom November 2011 eingestellt wurden, da es keinen Anfangsverdacht f\u00fcr strafrechtlich relevantes Handeln gegeben habe. Am 03.06. schlie\u00dft der bayerische Untersuchungsausschuss seine Arbeit ab. Der Bundestagsuntersuchungsausschuss entdeckt in Verfassungsschutzakten hinweise darauf, dass vom LfV Th\u00fcringen eine weitere V-Person verschwiegen wurde. Dies wird am 07.07. bekannt. Am 09.07. beginnt im NSU-Prozess die Beweisaufnahme zum ersten Mord an Enver Simsek in N\u00fcrnberg im September 2000. Am 11.07., dem 22. Prozesstag, beginnt die Zeugeneinvernahme im Mordfall Habil Kilic. Er wurde im August 2001 in M\u00fcnchen erschossen und gilt als das vierte Opfer des NSU. Im M\u00fcnchner NSU-Prozess sagt am 16.07. ein BKA-Beamter, der den Mitangeklagten Holger G. vernommen hatte. Er belastet darin die Hauptangeklagte Beate Zsch\u00e4pe; sie sei nach Gs. Aussagen stets \u201ein alles eingebunden\u201c und \u201eein gleichberechtigtes Mitglied\u201c der Gruppe gewesen. Mit der Zeugenbefragung im Mordfall Ismail Yasar geht der NSU-Prozess nach 32 Verhandlungstagen am 06.08. in die Sommerpause. Der Imbissbetreiber Yasar gilt als sechstes Opfer des NSU. Nach 75 Sitzungen ver\u00f6ffentlicht der Bundestagsuntersuchungsausschuss am 22.08. seinen Abschlussbericht. Darin werden schwere Vers\u00e4umnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden dokumentiert.<\/p>\n<p>03.05.:\u00a0<strong>Telekommunikationsgesetz:<\/strong> Ohne Aussprache billigt der Bundesrat das Gesetz, das Internet- und Handy-Provider verpflichtet, den Sicherheitsbeh\u00f6rden Bestandsdaten (Namen, IP-Adres\u00adsen, Passw\u00f6rter etc.) auch ohne richterlichen Beschluss zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p><strong>Trojaner: <\/strong>Das Bundesinnenministerium best\u00e4tigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zu einem Preis von 147.000 Euro britische Trojaner-Software f\u00fcr eine zehnmonatige Probenutzung gekauft hat.<\/p>\n<p>04.05.:\u00a0<strong>Gewalt gegen Polizisten: <\/strong>Der nordrhein-westf\u00e4lische Innenminister pr\u00e4sentiert das Lagebild \u201eGewalt gegen Polizei\u201c. Danach wurden 2012 rund 6.000 Straftaten gegen PolizistInnen erfasst, 26 Prozent davon Beleidigungen oder passive Widerstandshandlungen. Die Zahl der Verletzten sank gegen\u00fcber 2011 um 3,1 Prozent auf 1.816. 15 BeamtInnen wurden schwer verletzt (mindestens einige Tage dienstunf\u00e4hig). Am 02.12. stellt das Innenministerium eine bei der Universit\u00e4t Kiel in Auftrag gegebene Studie vor, die ebenfalls einem weiten Gewaltbegriff (inkl. verbale Provokationen) folgt.<\/p>\n<p>06.05.:\u00a0<strong>NSU:<\/strong> Vor dem Oberlandesgericht M\u00fcnchen beginnt der Prozess gegen Beate Zsch\u00e4pe u.a.. Am 09.07. legt der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags seinen Bericht vor. Am 22.08. folgt der Bericht des Bundestagsausschusses.<\/p>\n<p>07.05.:<strong>\u00a0Razzien bei Fu\u00dfball-Fans: <\/strong>Mit Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg und Berlin geht die Staatsanwaltschaft Rostock gegen Fans des FC Hansa Rostock vor. Hintergrund sind schwere Auseinandersetzungen vom November 2012 und April 2013.<\/p>\n<p>21.05.:\u00a0<strong>Anti-Castor-Demonstration:<\/strong> Das Amtsgericht (AG) L\u00fcneburg verurteilt den Bundestagsabgeordneten der Linken, Diether Dehm, wegen Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro. Er hatte im Internet einen Aufruf zum \u201eSchottern\u201c unterzeichnet.<\/p>\n<p><strong>Schl\u00e4ge in der Zelle: <\/strong>Die Staatsanwaltschaft M\u00fcnchen erhebt Anklage gegen einen Polizeibeamten wegen vors\u00e4tzlicher K\u00f6rperverletzung im Amt. Der Beamte hatte im Januar in einer Haftzelle eine bereits mit Handschellen gefesselte junge Frau so heftig ins Gesicht geschlagen, dass sie wegen Nasenbeinbruchs und Verletzungen der Augenh\u00f6hle operiert werden musste. Unzul\u00e4ssigerweise wurde auch das Handy der Frau auf Kontakte zur Presse \u00fcberpr\u00fcft. Am 06.08. verurteilt das AG M\u00fcnchen den Beamten zu zehn Monaten Haft auf Bew\u00e4hrung und einer Geldauflage von 3.000 Euro. Er legt Berufung ein.<\/p>\n<p><strong>Rocker:<\/strong> Mit \u00fcber 1.000 BeamtInnen verhindert die Polizei ein Aufeinandertreffen von \u201eHells Angels\u201c und \u201eBandidos\u201c in M\u00fclheim (NRW). In Berlin durchsucht die Polizei mit einem Gro\u00dfaufgebot am 28.05. Clubhaus und Wohnungen von Mitgliedern eines \u201eHells Angels\u201c-Ablegers und beschlagnahmen zahlreiche Waffen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verbietet am 03.07. den \u201eRegionalverband Gremium Motorcycle Club Sachsen\u201c; am gleichen Tag verbietet auch das brandenburgische Innenministerium zwei Chapter der \u201eHells Angels\u201c. Zeitgleich werden in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Durchsuchungen durchgef\u00fchrt. Am 28.08. f\u00fchren PolizistInnen in Deutschland, der Schweiz und \u00d6sterreich Razzien bei Mitgliedern des \u201eGremium MC\u201c durch.<\/p>\n<p>22.05.:\u00a0<strong>Tritte bei Festnahme:<\/strong> In Westerburg (Rheinland-Pfalz) pr\u00fcgeln und treten zwei Polizeibeamte unvermittelt auf einen 27-J\u00e4hrigen ein. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt am 23.09 Anklage gegen die Beiden wegen K\u00f6rperverletzung im Amt. Das Verfahren gegen zwei Kollegen wegen Strafvereitelung wird eingestellt.<\/p>\n<p><strong>Verdacht gegen Salafisten: <\/strong>Laut Pressemeldungen konnte das BKA DNA-Spuren an der im Dezember 2012 am Bonner Hauptbahnhof deponierten Bombe dem famili\u00e4ren Umfeld des Salafisten Marco G. zuordnen. Der im M\u00e4rz festgenommene G. wird auch verd\u00e4chtigt, Anschl\u00e4ge auf Mitglieder der Rechtspartei \u201ePro NRW\u201c geplant zu haben.<\/p>\n<p><strong>Rechtsextreme Internetplattform: <\/strong>Die Staatsanwaltschaft Rostock klagt die vier Betreiber des \u201eThiazi-Forums\u201c der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung an.<\/p>\n<p><strong>Grossrazzia gegen \u201eRevolution\u00e4re Aktionszellen\u201c:<\/strong> 300 PolizistInnen durchsuchen 21 Wohnungen und Objekte in drei Bundesl\u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>Handygate: <\/strong>Zwei s\u00e4chsische Abgeordnete der Linken klagen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Dresden, das die Funkzellenabfrage w\u00e4hrend der Anti-Nazi-Demonstration im Februar 2011 f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig erkl\u00e4rt hatte. Insgesamt hatte die Polizei damals 81.229 Verkehrs- und 35.748 Bestandsdatens\u00e4tze von den Providern abgefragt.<\/p>\n<p>24.05.:\u00a0<strong>V-Leute-Datei: <\/strong>Die Innenministerkonferenz (IMK) einigt sich in Hannover auf eine zentrale V-Leute-Datei, die 2014 starten und beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) gef\u00fchrt werden soll.<\/p>\n<p>25.05.:\u00a0<strong>Todesschuss: <\/strong>Im oberbayerischen Geltendorf wollen Streifenbeamte ein verd\u00e4chtiges Fahrzeug \u00fcberpr\u00fcfen. Daraufhin werden sie beschossen, ein Polizist wird schwer verletzt. Der 49-J\u00e4hrige Angreifer stirbt bei dem Schusswechsel.<\/p>\n<p>27.05.:\u00a0<strong>Polizei mit Kamera: <\/strong>Hessen startet am einen einj\u00e4hrigen Modellversuch: PolizistInnen werden in bestimmten Gegenden mit Videokameras ausger\u00fcstet, um Gewalt gegen die BeamtInnen vorzubeugen. Gem\u00e4\u00df Innenministerium wurden 2012 rund 3.300 Attacken registriert.<\/p>\n<p>28.05.:\u00a0<strong>V-Leute in der NPD: <\/strong>Durch eine Informationspanne wird bekannt, dass das s\u00e4chsische Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) im 760 Mitglieder starken NPD-Landesverband insgesamt 17 V-Leute f\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Straff\u00e4lliger Polizist: <\/strong>Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass ein saarl\u00e4ndischer Polizeikommissar vom Dienst suspendiert wurde, weil er heimlich Kolleginnen in den Umkleider\u00e4umen gefilmt hatte.<\/p>\n<p>31.05.:\u00a0<strong>Blockupy:<\/strong> In Frankfurt\/M. verhindert die Polizei die Demo gegen die Banken und EU-Krisenpolitik, indem sie mehrere Hundert DemonstrantInnen einkesselt. Das Blockupy-B\u00fcndnis reicht am 06.06. beim Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt eine Klage ein. Am 08.06. demonstrieren \u00fcber 6.000 Menschen gegen das polizeiliche Vorgehen.<\/p>\n<p><strong>Juni 2013<\/strong><\/p>\n<p>01.06.:\u00a0<strong>Video\u00fcberwachung:<\/strong> Die Deutsche Bahn AG gibt bekannt, Bahnh\u00f6fe verst\u00e4rkt mit Videotechnik ausr\u00fcsten zu wollen. Auswertung und Speicherung soll die Bundespolizei \u00fcbernehmen. Zudem will man demn\u00e4chst eine eigene \u00dcberwachungs-Drohne testen.<\/p>\n<p>02.06.:\u00a0<strong>\u00dcberwachung der Linksfraktion: <\/strong>Die Linksfraktion im Bundestag meldet, dass das BfV insgesamt 25 ihrer Abgeordneten \u00fcberwacht. In dem am 30.08. vorgelegten hessischen Verfassungsschutzbericht wird die LINKE als \u201egr\u00f6\u00dfte Partei im organisierten Linksextremismus\u201c benannt. Am 09.10.erkl\u00e4rt das BVerfG die \u00dcberwachung des th\u00fcringischen LINKE-Abgeordneten Bodo Ramelow f\u00fcr verfassungswidrig. Derart schwere Eingriffe in das freie Mandat seien nur in Ausnahmef\u00e4llen begr\u00fcndet. Nach Angaben der LINKE-Bundestagsfraktion sind noch etwa 50 \u00e4hnliche Klagen anh\u00e4ngig. Am 10.10. wird bekannt, dass das BfV der Abgeordneten Petra Pau weiterhin die Aktenauskunft verweigert. Der Arbeitsaufwand sei zu hoch; zudem bef\u00fcrchtet man \u201eabsehbare Auswirkungen auf weitere anh\u00e4ngige oder zuk\u00fcnftige Auskunftsbegehren\u201c.<\/p>\n<p>03.06.:\u00a0<strong>NPD-Verbotsverfahren 2003: <\/strong>Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnt einen Antrag des Berliner \u201eTagesspiegel\u201c auf Aktenfreigabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz ab und entscheidet, dass das Bundesinnenministerium (BMI) juristische Gutachten aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren von 2003 umfassend geheim halten darf, um den Erfolg eines neuerlichen Verbotsverfahrens nicht zu gef\u00e4hrden (Az.: OVG 12 S 23.13).<\/p>\n<p>04.06.:<strong>\u00a0Aktion gegen Schleuser: <\/strong>In mehreren Bundesl\u00e4ndern geht die Polizei gegen eine mutma\u00dfliche Schleuserbande vor, die rund 100 SyrerInnen illegal nach Deutschland gebracht haben soll. 28 Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume und Wohnungen, vorwiegend in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, werden durchsucht, f\u00fcnf Personen festgenommen.<\/p>\n<p>06.06.\u00a0<strong>NSA: <\/strong>Gest\u00fctzt auf Dokumente von Edward Snowden berichtet der \u201eGuardian\u201c erstmals \u00fcber die Internet-\u00dcberwachungsprogramme des US-Geheimdienstes. Die Bundesregierung rechtfertigt zun\u00e4chst diese Programme, zeigt sich dann aber emp\u00f6rt, als am 23.10. bekannt wird, dass auch das Handy der Kanzlerin \u00fcberwacht wurde (mehr dazu in diesem Heft auf S. xx-xx).<\/p>\n<p>07.06.:\u00a0<strong>Todesschuss:<\/strong> Auf einem Polizeirevier im bayerischen Starnberg fuchtelt ein 73-j\u00e4hriger Mann mit einem langen K\u00fcchenmesser herum. Mehrere Polizeibeamte schie\u00dfen auf den Mann und verletzen ihn t\u00f6dlich. Die Staatsanwaltschaft gibt am 11.10. die Einstellung der Ermittlungen gegen die Polizisten bekannt. Die insgesamt sieben Sch\u00fcsse, von denen einer den Mann in den Kopf traf, werden als Notwehr gewertet.<\/p>\n<p>16.06.:\u00a0<strong>Bundesnachrichtendienst: <\/strong>Durch Pressever\u00f6ffentlichungen wird bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) ein 100 Mio. Euro teures \u201eTechnikaufwuchsprogramm\u201c zur verst\u00e4rkten Internet-\u00dcberwachung startet. Eine erste Tranche von 5 Mio. habe die Bundesregierung bereits freigegeben.<\/p>\n<p>18.06.:\u00a0<strong>Mildere Strafen f\u00fcr Polizeipr\u00fcgel:<\/strong> In der Berufung vor dem LG Berlin erhalten zwei Polizisten, die bei der \u201eFreiheit-statt-Angst\u201c-Demo im September 2009 einen Mann geschlagen hatten, ein mildes Urteil. Das LG senkt die Geldstrafen von je 6.000 auf 4.000 bzw. 2.000 Euro und verurteilt den einen nur mehr wegen fahrl\u00e4ssiger K\u00f6rperverletzung.<\/p>\n<p>20.06.:\u00a0<strong>Razzien bei Salafisten: <\/strong>In Hamburg und anderen norddeutschen St\u00e4dten durchsucht die Polizei Wohnungen. Die Inhaber werden verd\u00e4chtigt, eine Nachfolgeorganisation des 2012 verbotenen Vereins \u201eMillatu Ibrahim\u201c gegr\u00fcndet und eine \u201eschwere staatsgef\u00e4hrdende Gewalttat\u201c vorzureiten. Festnahmen gibt es nicht.<\/p>\n<p>25.06.:\u00a0<strong>Durchsuchungen bei Islamisten:<\/strong> In Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern und Sachsen sowie in Belgien durchsuchen PolizistInnen neun Objekte, deren Inhaber verd\u00e4chtigt werden, \u201eradikal-islamistische\u201c Sprengstoffanschl\u00e4ge durch ferngesteuerte Modellflugzeuge zu planen und den \u201emilitanten Dschihad\u201c zu finanzieren; festgenommen wird niemand.<\/p>\n<p><strong>Urteil gegen Anti-Nazi-Demonstranten: <\/strong>Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil gegen einen 19-J\u00e4hrigen auf, der bei einer Anti-Nazi-Demonstration im M\u00e4rz 2012 in N\u00fcrnberg Polizisten angegriffen hatte und zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war. In der zweiten Runde vor dem LG N\u00fcrnberg wird der Mann am 25.10. nur mehr zu einer zwei Jahren auf Bew\u00e4hrung veruteilt.<\/p>\n<p>26.06.:\u00a0<strong>Aktionen gegen die DHKP-C:<\/strong> Bei von der Bundesanwaltschaft angeordneten Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden vier Personen festgenommen, die Gelder f\u00fcr die t\u00fcrkische \u201eRevolution\u00e4re Volksbefreiungspartei\/-front\u201c (DHKP-C) gesammelt und weitergeleitet haben sollen. Weitere Durchsuchungen gegen die in der EU als \u201eterroristische Organisation\u201c gelistete Gruppe gibt es in \u00d6sterreich, Belgien und den Niederlanden.<\/p>\n<p><strong>Verfassungsschutzberichte:<\/strong> Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass Organisationen, die nur des Extremismus verd\u00e4chtigt werden, k\u00fcnftig nicht mehr im Verfassungsschutzbericht genannt werden d\u00fcrfen. Geklagt hatte die \u201eB\u00fcrgerbewegung Pro K\u00f6ln\u201c.<\/p>\n<p>28.06.:\u00a0<strong>Todesschuss:<\/strong> In Berlin steigt ein offenbar verwirrter Mann nackt in einen Brunnen und f\u00fcgt sich mit einem Messer Verletzungen zu. Als er damit einen der herbeigerufenen Polizisten bedr\u00e4ngt, schie\u00dft der Beamte und trifft den Mann t\u00f6dlich. Am 23.08. werden die Ermittlungen gegen den Beamten eingestellt; der Polizist habe in Notwehr gehandelt.<\/p>\n<p>28.06.:\u00a0<strong>Rechter Bombenbauer:<\/strong> Die Polizei nimmt in M\u00fcnchen einen 33-j\u00e4hrigen Rechtsextremisten fest, der eine funktionsf\u00e4hige Nagelbombe hergestellt hatte.<\/p>\n<p>30.06.:\u00a0<strong>Fl\u00fcchtlingscamp ger\u00e4umt:<\/strong> In den fr\u00fchen Morgenstunden r\u00e4umt die Polizei das Camp der \u201eNon-Citizens\u201c, die f\u00fcr die Anerkennung als Fl\u00fcchtlinge, einen Abschiebestopp und gegen die Residenzpflicht k\u00e4mpfen, auf dem M\u00fcnchner Rindermarkt. Stadt und Landesregierung begr\u00fcnden die R\u00e4umung mit der lebensbedrohlichen Lage der 44 Asylsuchenden, die sich seit einer Woche im Hunger- und seit f\u00fcnf Tagen im Durststreik befinden.<\/p>\n<p><strong>Juli 2013<\/strong><\/p>\n<p>03.07.:\u00a0<strong>Entlassung: <\/strong>Die Personalchefin der bayerischen Polizei k\u00fcndigt im Landtagsinnenausschuss die Entfernung des fr\u00fcheren Rosenheimer Polizeichefs aus dem Polizeidienst an. Er hatte im September 2012 einen 15-J\u00e4hrigen getreten und mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen.<\/p>\n<p>05.07.:\u00a0<strong>Sicherungsverwahrung: <\/strong>Das OVG M\u00fcnster entscheidet, dass Angeh\u00f6rige eines Sexualstraft\u00e4ters, der nicht in nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung genommen werden darf, bei dem jedoch eine hohe R\u00fcckfallgefahr angenommen wird, mit\u00fcberwacht werden d\u00fcrfen (Az.: 5 A 607\/11). Am 07.08. erkl\u00e4rt das BVerfG das Anfang 2011 in Kraft getretene Therapieunterbringungsgesetz (ThUG), das an die Stelle der vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rten nachtr\u00e4glichen Sicherheitsverwahrung trat, unter strengen Voraussetzungen f\u00fcr verfassungsgem\u00e4\u00df (Az: 2 BvR 2302\/11). In Bayern werden am 14.08. alle acht Personen freigelassen, die bisher nach dem ThUG verwahrt waren. Die Mehrzahl von ihnen muss eine elektronische Fu\u00dffessel tragen. Der BGH erkennt am 19.09. vier Sexualstraft\u00e4tern, deren Sicherungsverwahrung nachtr\u00e4glich \u00fcber 10 Jahre verl\u00e4ngert worden war, Entsch\u00e4digungen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zu. Gleichentags spricht der EGMR einem deutschen Straft\u00e4ter ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zu, weil seine Sicherungsverwahrung 2009 ohne erneute medizinische \u00dcberpr\u00fcfung verl\u00e4ngert worden war.<\/p>\n<p>08.07.:\u00a0<strong>Telefon\u00fcberwachung bei Polizei:<\/strong> Durch Presseberichte wird bekannt, dass im M\u00fcnchner Polizeipr\u00e4sidium fast 30 Jahre lang die Telefongespr\u00e4che der Einsatzzentrale, des Kriminaldauerdienstes sowie des Polizeif\u00fchrungsstabes illegal mitgeschnitten wurden.<\/p>\n<p>10.07.:\u00a0<strong>Gefilmte Schl\u00e4ge:<\/strong> Die Bremer Polizei teilt mit, dass sie Anzeige gegen mehrere Beamte gestellt hat. Die Polizisten hatten im Juni in einer Diskothek einen am Boden liegenden Mann geschlagen und getreten; der Vorfall war von einer Videokamera aufgezeichnet worden.<\/p>\n<p>10.07.:\u00a0<strong>Razzien gegen Neonazis:<\/strong> In Bayern f\u00fchrt die Polizei eine landesweite Razzia gegen das \u201eFreie Netz S\u00fcd\u201c, einen Dachverband von \u201eKameradschaften\u201c durch, um Beweismaterial f\u00fcr ein Verbot zu finden. Pistolen, Kn\u00fcppel und Propagandamaterial werden beschlagnahmt.<\/p>\n<p>12.07.: <strong>US-Aussp\u00e4hprogramm \u201eprism\u201c:<\/strong> Nach seinem Gespr\u00e4ch mit US-Regierungsvertretern verteidigt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das weltweite elektronische US-Spionageprogramm \u201eprism\u201c. Hierdurch seien insgesamt 45 terroristische Anschl\u00e4ge verhindert worden; davon 25 in Europa und 5 in Deutschland, drei Tage sp\u00e4ter relativiert er seine Aussage. W\u00e4hrend die Bundesregierung offiziell jede Kenntnis von \u201eprism\u201c bestreitet, wird am 15.07. ebenfalls bekannt, dass der BND in dem zur\u00fcck liegenden Jahren bei Entf\u00fchrungsf\u00e4llen im Ausland auf dem Wege der Amtshilfe mehrfach nach Daten des \u201eprism\u201c-Programm anfragte. Am 17.07. melden Presseberichte, auch die Bundeswehr bediene sich in ihrem Afghanistan-Einsatz an \u201eprism\u201c-Informationen; dies wird vom BND umgehend bestritten. Durch weitere Pressemeldungen wird am 20.07. bekannt, dass der BND seit L\u00e4ngerem ebenfalls ein Teilprogramm von \u201eprism\u201c nutzt. Dar\u00fcber hinaus schult er das BfV in der Handhabung der Sp\u00e4hsoftware namens \u201eXKeyscore\u201c. Am n\u00e4chsten Tag m\u00fcssen BND und BfV dies best\u00e4tigen; das geschehe jedoch lediglich zu \u201eTestzwecken\u201c. Am 02.08 k\u00fcndigt die Bundesregierung gegen\u00fcber den USA und Gro\u00dfbritannien die noch aus dem Jahr 1969 stammenden Abkommen, f\u00fcr die westlichen Besatzungsm\u00e4chte Post- und Fernmelde\u00fcberwachungen durchzuf\u00fchren. Am 03.08. gibt die Bundesanwaltschaft bekannt, dass sie alle deutschen Geheimdienste und Ministerien aufgefordert hat, ihr Wissen \u00fcber das \u201eprism\u201c-Aussp\u00e4hprogramm mitzuteilen. Gepr\u00fcft werden soll ob ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher T\u00e4tigkeit zu Lasten der Bundesrepublik eingeleitet werden sollte. Am 04.08. wird dann bekannt, das der BND seit Jahren in millionenfachem Umfang so genannte Meta-Daten (z.B. Rufnummern, IP-Adressen u.\u00e4.) seiner Fernmeldeaufkl\u00e4rung an das \u201eprism\u201c-Programm weiterleitet. Am 06.08. wird auch das Abh\u00f6rabkommen mit Frankreich aufgehoben. Am 08.08. r\u00e4umt der BND schlie\u00dflich ein, das Aussp\u00e4htool \u201eXKeyscore\u201c bereits seit 2007 f\u00fcr seine Zwecke einzusetzen.<\/p>\n<p>05.09.: <strong>US-Aussp\u00e4hprogramm \u201eprism\u201c:<\/strong> In einer Pressekonferenz wirft der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, dem Bundesinnenministerium (BMI) vor, ihm Ausk\u00fcnfte zum Ausma\u00df der \u201eprism\u201c-\u00dcberwachung des US-amerikanischen National Security Agency (NSA) und dessen auch vom Verfassungsschutz genutzten Analyseprogramm \u201eXKeyscore\u201c zu verweigern. Ein BMI-Sprecher erkl\u00e4rt, diese Fragen l\u00e4gen \u201eau\u00dferhalb der Zust\u00e4ndigkeit\u201c von Schaar. In einem vertraulichen Gespr\u00e4ch l\u00e4sst sich Bundespr\u00e4sident Joachim Gauck am 06.09. von Schaar \u00fcber dessen Einsch\u00e4tzung der Abh\u00f6raff\u00e4re informieren. Am 07.09. demonstrieren in Berlin rund 10.000 Menschen gegen den \u201e\u00dcberwachungswahn\u201c der Geheimdienste. Unter Berufung auf Unterlagen des Bundesinnenministeriums berichten Medien am 13.09. dass das BfV im Jahr 2012 insgesamt 864 Datens\u00e4tze an die NSA \u00fcbermittelt hat; im Gegenzug erhielt aus den USA 4.700 Verbindungsdaten. Zudem seien an den britischen Geheimdienst 657 Datens\u00e4tze gegeben worden. BfV-pr\u00e4sident Hans-Georg Maa\u00dfen erkl\u00e4rt, die Zusammenarbeit halte sich strikt an gesetzliche Vorgaben.<\/p>\n<p>14.07:\u00a0<strong>Milit\u00e4rischer Abschirmdienst:<\/strong> Nach eigenen Angaben hat der Dienst 2012 rund 400 Extremisten in der Bundeswehr enttarnt. Davon seien etwas mehr als 300 Rechte und rund 50 Islamisten gewesen.<\/p>\n<p>17.07.:\u00a0<strong>Durchsuchungen bei Neonazis:<\/strong> In mehreren Bundesl\u00e4ndern sowie in der Schweiz und den Niederlanden werden Wohnungen, Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume und Gef\u00e4ngniszellen von Mitgliedern eines \u201eWerwolf\u201c-Kommandos durchsucht, die verd\u00e4chtigt werden, \u201e das politische System der Bundesrepublik gewaltsam\u201c beseitigen zu wollen. Beweismittel werden sichergestellt, zu Festnahmen kommt es nicht.<\/p>\n<p>18.07.:\u00a0<strong>Von Neonazi erschlagen: <\/strong>Bei einer Schl\u00e4gerei zwischen Neonazis aus Th\u00fcringen und drei Sp\u00e4taussiedlern auf einem Volksfest in Kaufbeuren (Bayern) erschl\u00e4gt ein Neonazi einen unbeteiligten Kasachen.<\/p>\n<p>21.07.:\u00a0<strong>Mehr Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen:<\/strong> Das LfV Brandenburg gibt bekannt, dass 2012 428 Bedienstete von Landesbeh\u00f6rden und Unternehmen sicherheits\u00fcberpr\u00fcft wurden (2011: 123). Hinzu kamen 6.438 Zuverl\u00e4ssigkeits\u00ad\u00fcberpr\u00fcfungen, die meisten nach dem Luftsicherheitsgesetz (2011: 2.525).<\/p>\n<p>25.07.:\u00a0<strong>\u201eDeutsches Polizei-Hilfswerk\u201c (DPHW):<\/strong> In Sachsen durchsucht die Polizei Wohnungen von Mitgliedern des aus dem Umkreis der rechtsextremen \u201eReichsb\u00fcrger\u201c kommenden DPHW. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.<\/p>\n<p><strong>August 2013<\/strong><\/p>\n<p>08.08.:\u00a0<strong>K\u00f6rperverletzung im Amt:<\/strong> Das LG Duisburg verurteilt einen Polizisten, der im August 2009 einem schon am Boden liegenden 14-J\u00e4hrigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte, zu 1.000 Euro Geldstrafe.<\/p>\n<p>13.08.:\u00a0<strong>Telefon\u00fcberwachung:<\/strong> Der Berliner Senat verabschiedet den \u201eJahresbericht \u00fcber die Praxis der Telefon\u00fcberwachung\u201c. Danach h\u00f6rte die Berliner Polizei 2012 im Auftrag der Staatsanwaltschaft mehr als 1,6 Mio. Gespr\u00e4che von 641 Betroffenen ab (2011: 1,5 Mio.).<\/p>\n<p>14.08.:\u00a0<strong>Razzia gegen Salafisten:<\/strong> Auf der Suche nach salifistischen Schriften durchsuchen Polizeibeamte unter Federf\u00fchrung des LKA Baden-W\u00fcrttemberg am 14.08. insgesamt 21 Wohnungen und Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume. Schwerpunkt der Aktion ist Nordrhein-Westfalen.<\/p>\n<p>15.08.:\u00a0<strong>Todesschuss:<\/strong> In den fr\u00fchen Morgenstunden randaliert im bayerischen Merching ein Mann vor der Wohnung seiner Ex-Freundin. Beim Eintreffen der Polizei entwendet er einem Beamten die Waffe und schie\u00dft. Dessen Kollege erwidert das Feuer und t\u00f6tet den Mann.<\/p>\n<p><strong>Polizist wegen sexueller Bel\u00e4stigung verurteilt:<\/strong> In Berufungsverfahren verurteilt das LG D\u00fcsseldorf einen 54-J\u00e4hrigen Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro. Er hatte Frauen, die eines Verkehrsvergehens beschuldigt wurden, per SMS eindeutige Angebote gemacht.<\/p>\n<p>20.08.:\u00a0<strong>Fl\u00fcchtlingsproteste:<\/strong> In W\u00fcrzburg starten rund 30 Asylsuchende und etliche Unterst\u00fctzerInnen einer Marsch gegen die Residenzpflicht. Durch einen Pressebericht wird am 30.08. bekannt, dass das Landratsamt Dingolfing einem Asylbewerber zwar gestattet hat, den Landkreis f\u00fcr eine Woche zu verlassen. In dem Bescheid hei\u00dft es jedoch, die Erlaubnis berechtige \u201enicht zur Teilnahme an einem Protestmarsch oder einer Demonstration und erlischt in diesem Falle\u201c. Am 03.09. l\u00f6st die Polizei den Protestmarsch an der M\u00fcnchner Stadtgrenze auf und f\u00fchrt die Fl\u00fcchtlinge in Handschellen ab. In der Nacht zum 04.09. besetzen etwa 30 Asylsuchende in M\u00fcnchen das DGB-Gewerkschaftshaus. Rund 30 aus Bayern kommende Asylsuchende lassen sich notd\u00fcrftig vor dem Brandenburger Tor in Berlin nieder und verlangen ihre Anerkennung als Fl\u00fcchtlinge. Die Polizei greift nicht ein, das Aufschlagen von Zelten wird den Protestierenden aber trotz des Wetters verboten.. Einige Tage sp\u00e4ter treten sie zun\u00e4chst in einen Hunger- und Durststreik. Bis zum 17.10. m\u00fcssen bereits 19 von ihnen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Gleichentags stoppt die bayerische Polizei auf der Autobahn einen Bus mit weiteren 35 Fl\u00fcchtlingen, die die in Berlin Protestierenden unterst\u00fctzen wollten. Nach Gespr\u00e4chen mit Vertretern des Bundesamtes f\u00fcr Migration und der Berliner Integrationsbeauftragten setzen die Protestierenden den Hungerstreik vorl\u00e4ufig aus. Nach einer einw\u00f6chigen Protestaktion vor dem bayerischen Sozialministerium treten in M\u00fcnchen sechs Asylbewerber ebenfalls in einen unbefristeten Hungerstreik.<\/p>\n<p>21.08:<strong>\u00a0Polizei auf Schalke: <\/strong>Beim Spiel gegen Saloniki st\u00fcrmt die Polizei den Schalker Fanblock. Durch den Einsatz von Schlagst\u00f6cken und Pfefferspray werden rund 80 Personen verletzt. Nach heftger Kritik des Vereins droht Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf J\u00e4ger (SPD) am 12.09., keine Polizei mehr im Stadion einzusetzen. Am 14.09. mildert der Klub seine Kritik und J\u00e4ger sagt den R\u00fcckzug der Polizei wieder ab.<\/p>\n<p>24.08.:\u00a0<strong>Rechtsradikaler Polizist:<\/strong> In Sachsen-Anhalt nimmt ein Polizeibeamter einen Kollegen fest, der bei einem Laternenfest in Halle (Saale) mehrfach den Hitlergru\u00df gezeigt hat. Der belastete Beamte wird umgehend vom Dienst suspendiert.<\/p>\n<p>26.08.:\u00a0<strong>Stuttgart 21: <\/strong>Das AG Stuttgart best\u00e4tigt Meldungen, wonach drei Polizeibeamte, die den schweren Wasserwerfereinsatz bei einer Demonstration gegen das Bahnhofsprojekt am 30. September 2010 zu verantworten hatten, bereits Anfang August verurteilt wurden: zwei zu einer siebenmonatigen Bew\u00e4hrungsstrafe, der dritte zu einer Geldstrafe. Mit besagtem Einsatz wird sich auch ein Untersuchungsausschuss befassen, den der baden-w\u00fcrttembergische Landtag am 08.12. einsetzt.<\/p>\n<p><strong>Freispruch f\u00fcr Anti-Castor-Aktivistin: <\/strong>Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hebt Urteile gegen eine Kletteraktivistin auf, die 2008 und 2009 auf der Bahnstrecke L\u00fcneburg-Dannenberg demonstriert hatte.<\/p>\n<p><strong>NPD-Funktion\u00e4re: <\/strong>Die Stralsunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Funktion\u00e4re der Partei, die wenige Tage zuvor in Greifswald aus einer gr\u00f6\u00dferen Gruppe heraus ein links-alternatives Wohnprojekt angegriffen hatten.<\/p>\n<p>28.08.:\u00a0<strong>\u00dcberpr\u00fcfung der Sicherheitsgesetze:<\/strong> Die Regierungskommission fordert in ihren Abschlussbericht u.a. die St\u00e4rkung der Bundesanwaltschaft und des Bundesschutzbeauftragten. Die je zur H\u00e4lfte vom Bundesinnen- und vom Bundesjustizministerium benannten Mitglieder sind sich aber in zentralen Fragen uneinig.<\/p>\n<p><strong>Finanzierung des Dschihad: <\/strong>In Berlin und Hamburg f\u00fchrt die Polizei Durchsuchungen bei zwei Frauen und zwei M\u00e4nnern durch, die im Verdacht stehen, Geld f\u00fcr pakistanische Dschihadisten zu sammeln. Es werden Geld und Datentr\u00e4ger beschlagnahmt; Festnahmen gibt es nicht.<\/p>\n<p><strong>September 2013<\/strong><\/p>\n<p>02.09.:<strong> Rechtsradikale Terrorgruppe NSU: <\/strong>Der Bundestag diskutiert den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses. Vor der Debatte entschuldigt sich Bundestagspr\u00e4sident Norbert Lammert (CDU) im Namen des Parlaments bei den Angeh\u00f6rigen der NSU-Opfer f\u00fcr die zahlreichen Pannen der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Nach vierw\u00f6chiger Sommerpause wird in M\u00fcnchen der NSU-Prozess mit dem Nagelbombenanschlag von 2004 in K\u00f6ln und der Ermordung von Ismail Yasar im Jahr 2005 fortgesetzt. Ebenfalls am 05.09. nimmt auch der Th\u00fcringer Untersuchungsausschuss seine Arbeit wieder auf. Dort wird am 09.09. bekannt, dass das rechtsextreme Trio \u2013 nach dem damals noch nur wegen Sprengstoffmissbrauchs gefahndet wurde \u2013 sich Ende der 1990er Jahre auf Initiative des Verfassungsschutzes stellen wollte, wenn ihnen Straffreiheit gew\u00e4hrt w\u00fcrde. Die Staatsanwaltschaft lehnte das Ansinnen ab. Am 17.09. stellen die Anw\u00e4lte von Beate Zsch\u00e4pe Befangenheitsantr\u00e4ge gegen s\u00e4mtliche Richter. Der Prozess muss unterbrochen werden. Im Th\u00fcringer Untersuchungsausschuss wird am gleichen Tag aus einem Aktenvermerk bekannt, dass das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) im Jahr 2000 eine Operation zur Anwerbung von V-Leuten in der th\u00fcringischen rechtsextremen Szene vorbereitet hatte. Dem Bundestags-Untersuchungsausschuss war dies verschwiegen worden. Am 18.09. lehnt das M\u00fcnchner Oberlandesgericht (OLG) die Befangenheitsantr\u00e4ge der Zsch\u00e4pe-Verteidigung ab. Einen Tag sp\u00e4ter stellt eine Nebenklagevertreterin den Antrag, eine bislang unbekannte Zeugin zu h\u00f6ren, die sich bei ihr gemeldet hatte. Die Frau will Beate Zsch\u00e4pe kurz vor dem Mord an Mehmet Kubasik am 04.04.2006 in Dortmund gemeinsam mit Uwe Mundlos, Uwe B\u00f6hnhardt und einem weiteren Mann in der N\u00e4he des Tatortes gesehen haben. Sie hatte sich bisher nicht bei der Polizei gemeldet. Am 23.09. sagt der Vater des im Juni 2001 in Hamburg erschossenen S\u00fcleyman Task\u00f6pr\u00fc aus, er habe damals zwei Deutsche in Tatortn\u00e4he fliehen sehen. Die Polizei ging dieser Spur jedoch nicht nach. \u00c4u\u00dferst detailreich sagt am 30.09. die zuvor unbekannte Zeugin, Veronika von A., aus Dortmund aus. Wieweit ihre Erinnerungen zutreffend sind, bleibt fraglich. Am 01.10. wird der fr\u00fchere Verfassungssch\u00fctzer Andreas T. vernommen. Er war w\u00e4hrend des Mordes an Halit Yozgat im April 2006 in dessen Internet-Caf\u00e9 anwesend, hatte sich jedoch nicht als Zeuge gemeldet. T. sagt aus, er habe famili\u00e4re und berufliche Probleme bef\u00fcrchtet, zumal von der Tat nichts bemerkt habe. Vor dem Th\u00fcringer Untersuchungsausschuss sagt am 06.10. ein Beamter des Landeskriminalamtes (LKA) aus, er habe bei einer Zielfahndung im Jahre 1998 den Eindruck gewonnen, dass das Erfurter LfV einen Erfolg seinerzeit gezielt hintertrieben habe. Am 21.10. sagt im NSU-Prozess eine Zeugin aus, die Beate Zsch\u00e4pe kurz vor dem Mord an Ismail Yasar im Jahr 2005 in Tatortn\u00e4he gesehen haben will. Am 06.11. wird der Besitzer des rechtsgerichteten Jenaer Szeneladens, \u00fcber den die Mordwaffe an den NSU gelangte, befragt. Er kann sich an die seinerzeitigen Vorg\u00e4nge angeblich nicht mehr erinnern. Vor dem Th\u00fcringer Untersuchungsausschuss macht der Vater von Uwe Mundlos am 11.11. den Verfassungsschutz f\u00fcr den Aufbau des NSU verantwortlich. Unmittelbar nachvollziehbar sind seine Ausf\u00fchrungen nicht. Am 12.11. wird im M\u00fcnchner NSU-Prozess die Fris\u00f6rin Silvia S. vernommen. Sie hatte 2005 ihre AOK-Karte gegen Zahlung von 300 EUR an Beate Zsch\u00e4pe \u00fcberlassen. S. will sich seinerzeit keine weiteren Gedanken darum gemacht haben und sich heute an kaum noch etwas erinnern k\u00f6nnen. Am 19.\/20.11. sagt im M\u00fcnchner NSU-Prozess die Mutter von Uwe B\u00f6hnhardt aus. Dabei macht sie die Sicherheitsbeh\u00f6rden mitverantwortlich f\u00fcr das Abtauchen ihres Sohnes in den Untergrund. Am 21.11. sagt Andr\u00e9 K. als Zeuge aus. Von seinem Zeugnisverweigerungsrecht macht der, der NSU-Unterst\u00fctzung verd\u00e4chtigte Rechtsextremist nicht Gebrauch. In seiner Aussage belastet er Tino Brandt, eine zentrale Figur der ostdeutschen rechten Szene und langj\u00e4hrigen V-Mann des LfV Th\u00fcringen, dem Trio beim Untertauchen geholfen zu haben. Vor dem M\u00fcnchner OLG sagt am 27.11. der Cousin von Beate Zsch\u00e4pe aus. Der ehemalige Skinhead erkl\u00e4rt, man sei in der gemeinsamen Jugend \u201eschon rechts gerichtet\u201c gewesen. Die ebenfalls geladene Mutter Zsch\u00e4pes macht als nahe Verwandte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Im M\u00fcnchner Prozess erheben die Nebenkl\u00e4ger am 03.12. Vorw\u00fcrfe gegen das Gericht nachdem sich es dieses\u00a0 zuvor abgelehnt hatte, die vollst\u00e4ndigen Akten \u00fcber den fr\u00fcheren Verfassungssch\u00fctzer Andreas T. beizuziehen. T. war zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat im April 2006 in dessen Internet-Cafe anwesend, will von der Tat jedoch nichts bemerkt haben. Am 04.12. wird ein ehemaliger V-Mann von Andreas T. als Zeuge vernommen. Zur Aufkl\u00e4rung tr\u00e4gt er nicht bei. In einem Fernseh-Magazin erhebt ein anonymer Beamter des LKA Th\u00fcringen schwere Vorw\u00fcrfe gegen den LKA-Pr\u00e4sidenten. Er soll im Juni 2003 eine erfolgversprechende Fahndung nach Uwe B\u00f6hnhardt unterbunden haben. \u00c4hnliche Vorw\u00fcrfe waren vor dem Th\u00fcringer Untersuchungsausschuss erhoben worden. Ob sie zutreffen ist bislang unklar. Bei der Zeugenbefragung des Vaters von Uwe Mundlos kommt es am 18.\/19.12. zu einem bizarren Auftritt. Der Vater schildert seinen Sohn als \u201elieb und naiv\u201c, gibt dem Verfassungsschutz eine Mitschuld an dessen Abdriften in die rechte Szene und beleidigt schlie\u00dflich sogar den Richter als \u201eKlugsch\u2026\u201c. \u00dcber Beate Zsch\u00e4pe und den Mitangeklagten Ralf Wohlleben berichtet er nur Positives; Schuld sieht er nur bei Uwe B\u00f6hnhardt. Eine Video-Vernehmung der fr\u00fcheren Nachbarin des NSU-Trios muss am 20.12. nach kurzer Zeit abgebrochen werden. Die 91-J\u00e4hrige ist dem Stress nicht gewachsen.<\/p>\n<p>03.09.:<strong>\u00a0\u201eBesseres Hannover\u201c bleibt verboten:<\/strong> Das OVG L\u00fcneburg verwirft die Klage eines F\u00fchrungsmitglieds der im September 2012 wegen Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verbotenen Gruppe. (Az.: 11 KS 288\/12).<\/p>\n<p>04.09.: <strong>Sexueller Missbrauch durch Polizisten:<\/strong> Aufgrund einer Strafanzeige nimmt die Berliner Polizei Ermittlungen gegen einen ihrer Beamten wegen sexuellen Missbrauchs zweier Kinder und eines Jugendlichen auf. Ebenfalls am 04.09. best\u00e4tigt die Staatsanwaltschaft D\u00fcsseldorf, dass sie gegen einen Polizeibeamten ermittelt, der auf der Toilette des Polizeireviers einen 20-J\u00e4hrigen vergewaltigt haben soll.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbergriffe gegen Anti-NPD-DemonstrantInnen: <\/strong>In Regensburg geht die Polizei mit Gewalt gegen DemonstrantInnen vor, die eine NPD-Demo blockieren. Politiker werfen der Polizei vor, regelrecht \u201eeine Schneise in die Reihen der Demonstranten geschlagen\u201c zu haben.<\/p>\n<p>06.09.:\u00a0<strong>Stille SMS: <\/strong>Durch eine Anfrage der Bundestags-Linksfraktion wird bekannt, dass BKA, Zoll und BfV im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 125.869 Handyortungen per \u201estiller SMS\u201c durchgef\u00fchrt haben, fast gleich viel wie im ganzen Jahr 2012 (129.550). Durch eine Anfrage der PIRATEN-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 22.10. bekannt, dass die Berliner Polizei im ersten Halbjahr 2013 diese Methode 122.098 Mal genutzt hat (ganzes Jahr 2012: 145.666).<\/p>\n<p>08.09.:\u00a0<strong>Geheimes Anti-Terror-Projekt:<\/strong> Durch Presseberichte wird bekannt, dass der BND, das BfV und die US-amerikanische CIA ab 2005 in Neuss gemeinsam ein geheimes Anti-Terror-Projekt mit Namen \u201eProjekt 6\u201c betrieben haben. Der BND best\u00e4tigt das. Das Projekt sei 2010 eingestellt worden. Ziel sei es gewesen, Informationen aus dem islamistischen Milieu zu gewinnen und V-Leute anzuwerben.<\/p>\n<p>18.09.:\u00a0<strong>Verfassungsschutz Niedersachsen: <\/strong>Aufgrund einer internen Untersuchung von Dateien und Akten wird bekannt, dass das LfV Niedersachen sieben JournalistInnen, darunter die Rechtsextremismus-Expertin Andrea R\u00f6pke, \u00fcberwachte (siehe in diesem Heft auf S. xx). Am 27.09. muss das Amt einr\u00e4umen, dass auch \u00fcber eine Mitarbeiterin der GR\u00dcNEN-Fraktion im nieders\u00e4chsischen Landtag sowie einen Mitarbeiter der LINKEN-Chefin Katja Kipping Daten gesammelt und gespeichert wurden. Am 30.09. gibt der G\u00f6ttinger Anwalt Sven Adam, der u.a. Andrea R\u00f6pke vertritt, bekannt, dass auch er im Visier des LFV stand. Am 06.11. entscheidet das VG G\u00f6ttingen, dass das LfV die Daten \u00fcber einen G\u00f6ttinger Journalisten zu l\u00f6schen hat (Az:1 A 246\/11).<\/p>\n<p>19.09.:\u00a0<strong>Th\u00fcringer Polizeigesetz: <\/strong>Die CDU-SPD-Koalition paukt ein \u00fcberarbeitetes Polizeigesetz durch den Landtag, das die ganze Palette von pr\u00e4ventiven verdeckten Ermittlungsbefugnissen einschlie\u00dflich Telefon\u00fcberwachung und Trojaner-Einsatz enth\u00e4lt. Der Landeverfassungsgerichtshof hatte im November 2012 wesentliche Teile des Polizeigesetzes von 2008 f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und f\u00fcr eine Neuregelung eine Frist bis zum 30.09.2013 gesetzt.<\/p>\n<p>23.09.:\u00a0<strong>Au\u00dferdienstlicher \u00dcbergriff: <\/strong>Durch einen Pressebericht wird bekannt, dass zwei Berliner Zivilbeamte au\u00dferhalb des Dienstes drei Wochen zuvor einen dunkelh\u00e4utigen Mann zusammengeschlagen und getreten haben sollen. Die Polizei best\u00e4tigt eine \u201et\u00e4tliche Auseinandersetzung\u201c. Gegen die Beamten werde ermittelt.<\/p>\n<p>29.09.:\u00a0<strong>Polizist wegen Kinderpornos verurteilt: <\/strong>Durch einen Pressebericht wird bekannt, dass bereits im August ein Leitender Polizeibeamter im Kreis Lauenburg wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt wurde. Zudem verlor der Mann seine Leitungsfunktion, darf jedoch im Polizeidienst bleiben.<\/p>\n<p><strong>Oktober<\/strong><\/p>\n<p>01.10.:\u00a0<strong>Historikerkommission zum Verfassungsschutz:<\/strong> Die 2011 eingesetzte Kommission zur Aufarbeitung von NS-Einfl\u00fcssen auf das BfV legt ihren Zwischenbericht vor. Demnach hatten in der Anfangszeit 205 Mitarbeiter des Amtes (13 Prozent) eine NS-Vergangenheit. Sie h\u00e4tten vor allem einen \u201eatmosph\u00e4rischen Einfluss\u201c im Amt gehabt.<\/p>\n<p>04.10.:\u00a0<strong>Krimineller Polizist verurteilt:<\/strong> Ein wegen Spielsucht hochverschuldeter Polizist aus M\u00f6nchengladbach wird wegen eines Bank\u00fcberfalls zu drei Gef\u00e4ngnis verurteilt.<\/p>\n<p>06.10.:\u00a0<strong>\u00dcberwachung von Anw\u00e4ltInnen:<\/strong> Durch einen Pressebericht wird bekannt, dass das BKA \u00fcber mehrere Jahre Telefongespr\u00e4che von Anw\u00e4ltInnen und ihren MandantInnen abgeh\u00f6rt und ausgewertet hat. Im Falle eines Bochumer Anwalts, der in zwei F\u00e4llen abgeh\u00f6rt worden war, erkl\u00e4rte der Ermittlungsrichter beim BGH die \u00dcberwachung f\u00fcr rechtswidrig.<\/p>\n<p>14.10.:\u00a0<strong>Polizeikennzeichnung:<\/strong> Die Gewerkschaft der Polizei gibt bekannt, dass zwei Polizeibeamte gegen die seit Jahresbeginn in Brandenburg geltende Kennzeichnungspflicht eine Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht haben. Am 20.11. bzw. am 23.11. erkl\u00e4ren die Innenminister von Rheinland-Pfalz und Bremen, die Kennzeichnungspflicht zum 1. Januar 2014 einzuf\u00fchren. In Hessen haben CDU und Gr\u00fcne in ihrer am 23.12. unterzeichneten Koalitionsvereinbarung ebenfalls die Kennzeichnungspflicht vorgesehen.<\/p>\n<p>19.10.:\u00a0<strong>Scientology-\u00dcberwachung:<\/strong> In einem Schreiben an die LfV k\u00fcndigt das BfV an, im Rahmen einer Neuordnung die \u00dcberwachung von Scientology \u201eauf ein Minimum zu reduzieren\u201c.<\/p>\n<p>25.10.:\u00a0<strong>Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt:<\/strong> Die Dresdner Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen zwei Angeh\u00f6rige einer s\u00e4chsischen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit ein. Sie hatten bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo am 19. Februar 2011 einen mutma\u00dflichen Steinwerfer, der sich auf den Lautsprecherwagen des Jenaer Jugendpfarrers Lothar K\u00f6nig gerettet hatte, brutal wieder herunter gepr\u00fcgelt. Ein Video, das den Vorfall zeigt, war im Prozess gegen K\u00f6nig vorgef\u00fchrt worden. Das Verfahren gegen den Pfarrer, dem Aufruf zur Gewalt vorgeworfen wird, ruht gegenw\u00e4rtig.<\/p>\n<p>28.10.:\u00a0<strong>Haftbefehl f\u00fcr Polizisten:<\/strong> Gegen einen Berliner Polizisten ergehat Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Der Beamte hatte in seiner Freizeit einen anderen Mann im Streit so schwer zusammengeschlagen, dass dieser auf der Intensivstation behandelt werden musste.<\/p>\n<p><strong>November<\/strong><\/p>\n<p>01.11.:\u00a0<strong>Verfahren zum t\u00f6dlichen Brechmitteleinsatz endg\u00fcltig eingestellt:<\/strong> Das LG Bremen stellt den Prozess gegen einen ehemaligen Polizeiarzt gegen eine Zahlung von 20.000 Euro an die Mutter eines aus Sierra Leone stammenden Mannes ein, dem der Arzt Ende 2004 Brechmittel eingefl\u00f6\u00dft hatte, um verschlucktes Kokain sicherzustellen. Im Januar 2005 war der Mann an den Folgen der Aktion gestorben. In zwei vorhergehenden Verfahren war der Arzt freigesprochen worden.<\/p>\n<p>12.11.:\u00a0<strong>Polizeilicher Todesschuss:<\/strong> Gegen Mitternacht k\u00fcndigt ein Mann telefonisch bei der Polizei in Stuttgart an, er werde nun bewaffnet auf die Strasse gehen. Als Polizisten eintreffen, schie\u00dft er mit einer Schreckschusspistole in die Luft und geht auf die Beamten zu. Ein Polizist schie\u00dft und trifft ihn t\u00f6dlich in den Unterleib.<\/p>\n<p><strong>Gerichtsentscheidung gegen NPD:<\/strong> Wegen schwerer Fehler in ihrem Rechenschaftsbericht f\u00fcr 2007 entscheidet das BVerfG, dass die NPD insgesamt 1,27 Mio. Euro zur\u00fcckzahlen muss. Staatliche Mittel nach dem Parteiengesetz erh\u00e4lt sie bis auf weiteres nicht mehr.<\/p>\n<p>12.11.:\u00a0<strong>Sonja Suder frei:<\/strong> Im Prozess um den \u00dcberfall auf die Wiener OPEC-Konferenz 1975 wird Sonja Suder vom Mordvorwurf freigesprochen. Das LG Frankfurt verurteilt die heute 80-J\u00e4hrige jedoch wegen Brandanschl\u00e4gen zu dreieinhalb Jahren Haft. Da ihr die Auslieferungshaft in Frankreich sowie zwei Jahre Untersuchungshaft in Deutschland angerechnet werden, wird der Haftbefehl au\u00dfer Vollzu gesetzt.<\/p>\n<p>14.11.:\u00a0<strong>Ermittlungen gegen Polizisten wegen versuchten Mordes:<\/strong> Nach einer Haftbeschwerde entl\u00e4sst das LG Leipzig einen Polizeibeamten aus der Untersuchungshaft. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes. Er soll mit seinem Dienstwagen absichtlich einen Drogendealer angefahren und verletzt haben.<\/p>\n<p>27.11.:\u00a0<strong>Entlassung eines Polizisten gescheitert:<\/strong> Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) M\u00fcnchen weist die Klage des Freistaates Bayern auf Dienstentfernung eines Polizeioberkommissars ab, der Ende 2006 seine Freundin vergewaltigt hatte und zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe von 11 Monaten und zwei Wochen verurteilt worden war. Der VGH sah lediglich eine \u201eBeziehungstat\u201c ohne \u201edirekten Dienstbezug\u201c und verf\u00fcgte nur die Herabstufung um zwei Dienstgrade.<\/p>\n<p><strong>Neonazi-Netzwerk bleibt verboten: <\/strong>Das OVG Berlin-Brandenburg best\u00e4tigt das Verbot der \u201eWiderstandsbewegung in S\u00fcdbrandenburg\u201c vom Juni 2012. Eine Revision l\u00e4sst das Gericht nicht zu.<\/p>\n<p>28.11.:\u00a0<strong>Polizist wegen T\u00f6tungsverbrechen festgenommen:<\/strong> In Dresden wird ein Kriminalhauptkommissar des LKA Sachsen festgenommen, der einen Mann auf dessen Verlangen get\u00f6tet haben soll. Anschlie\u00dfend habe er die Leiche zerst\u00fcckelt und auf seinem Grundst\u00fcck vergraben.<\/p>\n<p><strong>Dezember 2013<\/strong><\/p>\n<p>02.12.:\u00a0<strong>Historikerkommission beim Bundesnachrichtendienst:<\/strong> Die 2010 eingesetzte Historikerkommission, die die Geschichte des Dienstes und seiner Vorl\u00e4uferin, der Organisation Gehlen, bis 1968 untersuchen soll, legt erste Ergebnisse vor. Demnach waren 1950 rund 90 Prozent des Personals NS-belastet oder kamen aus der Wehrmacht. 1965 betrug die Quote immer noch 50 Prozent.<\/p>\n<p>03.12.:\u00a0<strong>NPD-Verbotsantrag:<\/strong> Der Bundesrat reicht beim BeVerfG einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD ein. Bundesregierung und Bundestag schlie\u00dfen sich dem Antrag nicht an.<\/p>\n<p>12.12.:\u00a0<strong>Vorratsdatenspeicherung:<\/strong> Der Generalanwalt beim EU-Gerichtshof ver\u00f6ffentlicht sein Gutachten, wonach die Vorratsdatenspeicherung, so wie sie in der entsprechenden Richtlinie von 2006 vorgesehen ist, gegen die EU-Grundrechtscharta verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><strong>Polizeilicher Todesschuss:<\/strong> In H\u00fcrth bei K\u00f6ln wird die Polizei am fr\u00fchen Abend zu einem Ehestreit gerufen. Als die Beamten eintreffen, hat der Mann seine Ehefrau bereits lebensgef\u00e4hrlich mit einer Machete verletzt. Als er auch auf die Polizisten losgeht, schie\u00dft einer der Beamten auf ihn und verletzt ihn t\u00f6dlich.<\/p>\n<p>19.12.:\u00a0<strong>Neue Datenschutzbeauftragte:<\/strong> Andrea Vo\u00dfhoff (CDU), die als Bef\u00fcrworterin der Vorratsdatenspeicherung gilt, wird neue Bundesdatenschutzbeauftragte.<\/p>\n<p>21.12.:\u00a0<strong>Schwere Auseinandersetzungen in Hamburg:<\/strong> Bei einer Demonstration f\u00fcr den Erhalt des linken Kulturzentrums \u201eRote Flora\u201c kommt es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen mehreren Tausend DemonstrantInnen und den rund 3.200 PolizistInnen. 117 PolizistInnen werden verletzt, 16 m\u00fcssen im Krankenhaus behandelt werden. 30 DemonstrantInnen werden festgenommen, weitere 300 in Gewahrsam genommen, 500 verletzt. Bereits am Vortag hatte die Polizei die gesamte City zur \u201eGefahrenzone\u201c erkl\u00e4rt; damit konnten die Beamten ohne Anlass oder Verdacht Personen kontrollieren und durchsuchen, in Gewahrsam nehmen und Platzverweise erteilen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von Otto Diederichs Mai 2013 01.05.: Rechtsradikale Terrorgruppe NSU: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gibt die<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6,110],"tags":[],"class_list":["post-13230","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-chronologien","category-cilip-105"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13230","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13230"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13230\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13230"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13230"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13230"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}