{"id":13280,"date":"2016-10-13T17:26:52","date_gmt":"2016-10-13T17:26:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13280"},"modified":"2016-10-13T17:26:52","modified_gmt":"2016-10-13T17:26:52","slug":"vollzugsphantasien-rechtslage-und-praxis-von-abschiebungen-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13280","title":{"rendered":"Vollzugsphantasien:\u00a0 Rechtslage und Praxis von Abschiebungen in Deutschland"},"content":{"rendered":"<h3>von Maximilian Pichl<\/h3>\n<p><strong>Die Forderung nach h\u00e4rteren und schnelleren Abschiebungen ist derzeit wieder besonders laut und schl\u00e4gt sich in zahlreichen Asylrechtsversch\u00e4rfungen nieder. Tats\u00e4chlich kann von \u201eVollzugsdefiziten\u201c keine Rede sein. Denn ausgeblendet werden tats\u00e4chliche Gr\u00fcnde, die gegen Abschiebungen sprechen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>\u201eEs werden immer noch zu viele Atteste von \u00c4rzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt. Es kann nicht sein, dass 70 Prozent der M\u00e4nner unter 40 Jahren vor einer Abschiebung f\u00fcr krank und nicht transportf\u00e4hig erkl\u00e4rt werden.\u201c Mit diesen Worten im Interview mit der Rheinischen Post provozierte Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re (CDU) eine \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber ein angebliches \u201eVollzugsdefizit\u201c von Abschiebungen in Deutschland.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Freilich basierten die vom Minister genannten Zahlen auf keiner validen Basis. Nach kritischen R\u00fcckfragen musste sein eigenes Ministerium eingestehen, dass die Zahlen nicht gedeckt waren. Zur\u00fcckzuf\u00fchren waren die Zahlen auf einen Bericht der \u201eArbeitsgruppe Vollzugsdefizite\u201c, einer Unterarbeitsgruppe der \u201eBund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe R\u00fcckf\u00fchrung\u201c (AG R\u00fcck), die aus leitenden BundespolizistInnen und LandesbeamtInnen besteht und seit einigen Jahren \u201egeheime Berichte\u201c an Medien lanciert. In den Berichten bem\u00e4ngelt die Arbeitsgruppe lasches Verwaltungshandeln, fehlenden politischen Willen und insbesondere die Interventionen aus der Zivilgesellschaft, die zur Verhinderung von Abschiebungen f\u00fchren w\u00fcrden. <!--more-->Bez\u00fcglich \u201eAbschiebungshindernissen aus medizinischen Gr\u00fcnden\u201c bezieht sich die AG R\u00fcck in ihrem Bericht vom April 2015 ausschlie\u00dflich auf Zahlen der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden Nordrhein-Westfalens, die in 184 F\u00e4llen Abschiebungen evaluiert haben. In denjenigen 129 F\u00e4llen, in denen eine Abschiebung konkret bevorstand, sollen 70 Prozent der Betroffenen psychische Erkrankungen als Abschiebehindernis geltend gemacht haben.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Die AG R\u00fcck kritisiert, dass R\u00fcckf\u00fchrungen kostspielig seien, wenn Erkrankungen erst im Zusammenhang mit der R\u00fcckf\u00fchrung geltend gemacht werden. Ausgeblendet wird dabei, dass psychische Belastungen oft wegen der bevorstehenden Abschiebung entstehen. Die Zahlen des Ministers bezogen sich \u00fcberdies auf die Sachverhaltslage in einem konkreten Bundesland und waren daher keineswegs geeignet, um generelle Schlussfolgerungen zu ziehen.<\/p>\n<p>Die Debatte um angeblich gef\u00e4lschte Atteste ist exemplarisch f\u00fcr die Strategie derjenigen Akteure, die Abschiebungen konsequent forcieren wollen: Zu jedem sich bietenden Anlass wird die Forderung nach h\u00e4rteren Abschiebungen erhoben oder werden gar Versch\u00e4rfungen des bestehenden Rechts verlangt. Dabei wird bewusst au\u00dfer Acht gelassen, dass es in vielen F\u00e4llen fundierte Erw\u00e4gungen \u2013 zum Teil aufgrund menschenrechtlicher Verpflichtungen \u2013 gibt, warum Abschiebungen nicht durchgef\u00fchrt werden. Bei einem genauen Blick zeigt sich jedoch, dass der Ruf nach konsequenten Abschiebungen vor allem Propaganda ist.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>Die Abschiebemaschinerie<\/h4>\n<p>Abschiebungen sind in Deutschland eine f\u00f6derale Angelegenheit, das hei\u00dft sie fallen in die Zust\u00e4ndigkeit der Bundesl\u00e4nder. Vor diesem Hintergrund divergieren die Praktiken bei der Durchf\u00fchrung zum Teil deutlich. Gemeinsam ist den meisten Abschiebungen aber der generelle Vorgang. Die Betroffenen werden von der Polizei aus ihren Wohnungen, aus Sammelunterk\u00fcnften oder bei Kindern sogar in manchen F\u00e4llen aus der Schule abgeholt und zum Flughafen gebracht. Seit der Verabschiedung des Asylpakets I vom Oktober 2015 gibt es f\u00fcr diesen Beginn der Abschiebung eine deutliche Versch\u00e4rfung: Abschiebungen d\u00fcrfen per se nicht mehr angek\u00fcndigt werden (\u00a7 59 Abs.1 Aufenthaltsgesetz \u2013 AufenthG). Zuvor war die Ank\u00fcndigung den einzelnen Bundesl\u00e4ndern ins Ermessen gestellt. Bundesweit ist nun die Praxis von \u00fcberraschenden Direktabschiebungen zur Regel geworden. Da die Vollzugsbeh\u00f6rden nur dann zum Wohnort des Betroffenen kommen werden, wenn sie von der Anwesenheit ausgehen k\u00f6nnen, beginnen Abschiebungen \u00fcberwiegend in der Nacht zwischen zwei und sechs Uhr.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Am Flughafen werden die Betroffenen von der Bundespolizei \u00fcbernommen, zum Flugzeug gebracht und anschlie\u00dfend \u00fcberwiegend sich selbst \u00fcberlassen. Die Kosten der Abschiebung werden den Betroffenen in Rechnung gestellt, k\u00f6nnen von ihnen aber oft nicht beglichen werden. Eine Begleitung der Ausl\u00e4nderInnen durch die Polizei erfolgt insbesondere bei Personen, die sich zuvor ihrer R\u00fcckf\u00fchrung widersetzt haben. Bei normalen Linienfl\u00fcgen haben jedoch nicht die begleitenden PolizistInnen, sondern die Flugkapit\u00e4nInnen die Hoheit \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Flugs inne. So passiert es immer wieder, dass sie die Abreise mit dem Betroffenen an Bord verweigern und sich der Abschiebung widersetzen. Die Pilotenvereinigung Cockpit hat ihren Mitgliedern in der Vergangenheit schon \u00f6fter empfohlen, bei R\u00fcckf\u00fchrungen nur dann zu starten, wenn die oder der Betroffene freiwillig an Bord ist. Sie beziehen sich dabei auf das Tokioter Luftfahrtabkommen, demzufolge die Aus\u00fcbung unmittelbaren Zwangs an Bord eines Flugzeugs nur bis zum Ort der n\u00e4chsten Zwischenlandung erfolgen darf (Art. 7) und deshalb die Mitnahme des Betroffenen verweigert werden soll, wenn schon bereits bei Abflug sein Widerstand gegen die Ma\u00dfnahme erwartet werden kann.<\/p>\n<p>Um solche \u201eHindernisse\u201c zu umgehen, bedienen sich Vollzugsbeh\u00f6rden sogenannte Charter-Abschiebungen. Flugzeuge werden extra angeheuert, um alleine ausreisepflichtige Ausl\u00e4nderInnen zu bef\u00f6rdern. Die deutschen Flugunternehmen verdienen dabei an den Abschiebungen mit, indem sie die Chartermaschinen zur Verf\u00fcgung stellen. Die Berechnung der genauen Kosten ist schwierig, da viele Bundesl\u00e4nder in ihren Haushalten die Ausgaben f\u00fcr Abschiebungen nicht aufgeschl\u00fcsselt darlegen oder im Rahmen anderweitiger Posten abrechnen. Nach Recherchen der ZEIT sowie der Welt kann von durchschnittlich circa 7.000 Euro pro Person ausgegangen werden. Die Kosten setzen sich dabei aus Festpreisen f\u00fcr den jeweiligen Zielort, den Stundenpreisen f\u00fcr den Charter und den Personalausgaben f\u00fcr das Begleitpersonal zusammen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Denn an Bord des Charters sind dann nicht nur die Betroffenen, sondern auch Begleitpersonal, sowohl von der Bundespolizei als auch von der Grenz-agentur Frontex, die die EU-Mitgliedstaaten bei der Durchf\u00fchrung von R\u00fcckf\u00fchrungen ber\u00e4t und eigene Expertise zur Evaluation einholt. Die Rolle der EU-Agentur wird in Zukunft in diesem Feld erheblich gest\u00e4rkt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Frontex soll selbst Eins\u00e4tze zur R\u00fcckf\u00fchrung von Ausl\u00e4nderInnen einleiten k\u00f6nnen. Bislang mussten die EU-Mitgliedstaaten Frontex eigens f\u00fcr Eins\u00e4tze anfragen. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der neuen Aufgaben erh\u00e4lt Frontex einen eigenen Pool von R\u00fcckf\u00fchrungsbeamtInnen. Das EU-Parlament stimmte diesen Pl\u00e4nen im Juli 2016 zu.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<h4>Die M\u00e4r vom Vollzugsdefizit<\/h4>\n<p>Ein Blick in die aktuelle Zahlenlage offenbart, dass die Diagnose eines angeblichen \u201eVollzugsdefizits\u201c so nicht haltbar ist. Tats\u00e4chlich haben die Abschiebungen aus Deutschland seit 2013 kontinuierlich zugenommen und erreichen mittlerweile H\u00f6chstwerte: Wie die Bundesregierung auf Anfragen der Linksfraktion mitteilte, wurden 2015 insgesamt 20.888 und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 bereits 13.743 Menschen abgeschoben, die Mehrzahl von ihnen in die Balkan-Staaten.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Viele Abschiebungen k\u00f6nnen nicht durchgef\u00fchrt werden, weil manche Staaten nicht bereit sind, die Betroffenen zur\u00fcckzunehmen. So f\u00fchrt die Bundesregierung best\u00e4ndig Verhandlungen mit nordafrikanischen Staaten, um Anreize zur R\u00fccknahme zu schaffen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen wird dann oft \u201eEntwicklungshilfe\u201c an den Staat gezahlt, um die R\u00fcckf\u00fchrung der Ausl\u00e4nderInnen durchzusetzen.<\/p>\n<p>Auch die Datenlage des Ausl\u00e4nderzentralregisters (AZR) erm\u00f6glicht eine sachlichere Debatte \u00fcber die Frage, wie sich der Personenkreis der abgelehnten Asylsuchenden zusammensetzt, der im Fokus der Abschiebungs-ApologetInnen steht. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 lebten 545.845 Menschen mit einem rechtskr\u00e4ftig abgelehnten Asylantrag in Deutschland.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Von ihnen verf\u00fcgen jedoch 46,7 Prozent \u00fcber einen unbefristeten Aufenthaltstitel, 35,6 Prozent haben einen befristeten. Gerade einmal 17,7 Prozent haben nur eine Duldung oder sind mit keinem Status im AZR gespeichert. Die Zahlen sprechen daf\u00fcr, dass ein Gro\u00dfteil der abgelehnten Asylsuchenden in Deutschland auf anderen Wegen zu einem Aufenthaltsrecht gekommen ist und daher gute Gr\u00fcnde vorliegen, die einer R\u00fcckf\u00fchrung entgegenstehen. Der schnelle Ruf nach mehr Abschiebungen geht also gerade zu Lasten derjenigen, die durchaus Chancen haben in Deutschland zu bleiben. Ihrer Situation entsprechend hat der Gesetzgeber stichtagsunabh\u00e4ngige Bleiberechtsregelungen eingef\u00fchrt. Jugendliche Ausl\u00e4nderInnen k\u00f6nnen seit 2011 nach vierj\u00e4hrigem, erfolgreichen Schulbesuch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten (\u00a7\u00a025a AufenthG). Bei Erwachsenen kann die Duldung seit 2015 in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, wenn sie sechs bzw. acht Jahren in Deutschland gelebt haben. Das ist zudem davon abh\u00e4ngig, ob sie ihr Leben eigenst\u00e4ndig sichern k\u00f6nnen (\u00a7\u00a025b AufenthG). Vor diesem Hintergrund verkommt der neue Begriff des Asylsuchenden mit \u201enegativer Bleibeperspektive\u201c zur Farce, wenn ein Gro\u00dfteil der Abgelehnten sp\u00e4ter einen Aufenthaltstitel erh\u00e4lt. Die neue Bleiberechtsregelung liefe zudem ins Leere, wenn abgelehnte Asylsuchende umgehend abgeschoben werden.<\/p>\n<h4>Bagatellisierung psychischer Traumata<\/h4>\n<p>Im Bereich der Vollzugshindernisse wurden durch die Asylpakete I und II neue Versch\u00e4rfungen eingef\u00fchrt. So hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Vermutung geschaffen, dass der \u201eAbschiebung gesundheitliche Gr\u00fcnde nicht entgegenstehen\u201c (\u00a7\u00a060a Abs.\u00a02c AufenthG). Die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde muss bei den sogenannten inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen pr\u00fcfen, ob die Abschiebung rechtlich und tats\u00e4chlich m\u00f6glich ist. Beachtet werden muss dabei auch die Reisef\u00e4higkeit der Person. Durch die Neuregelung kann die betroffene Person die Vermutung, dass der Abschiebung gesundheitliche Gr\u00fcnde nicht entgegenstehen, nur widerlegen, indem eine \u00e4rztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Durch die Beschr\u00e4nkung auf \u201e\u00e4rztliche Bescheinigungen\u201c werden Gutachten von PsychotherapeutInnen ausgeschlossen. Ignoriert wird, dass durch die Rechtsprechung anerkannt ist, dass auch PsychotherapeutInnen bef\u00e4higt sind, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert wurde auch \u00a7\u00a060 Abs.\u00a07 AufenthG. Im zweiten Satz findet sich nun die Klarstellung, dass von der Abschiebung eines Ausl\u00e4nders in einen anderen Staat nur abgesehen werden soll, wenn sich durch die Abschiebung lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen verschlechtern w\u00fcrden. Was der Gesetzgeber unter schwerkrank versteht, erschlie\u00dft sich nicht aus dem Gesetzestext, sondern nur aus der Begr\u00fcndung zum Gesetzentwurf: Eine schwerwiegende Erkrankung wird jedenfalls nicht bei Posttraumatischen Belastungsst\u00f6rungen (PTBS) angenommen.<\/p>\n<p>Durch das Asylpaket II will der Gesetzgeber offenbar eine Bagatellisierung von psychischen Problemen betreiben. Unterstellt wird den abgelehnten Asylsuchenden, dass sie traumatische Erlebnisse und ihre Folgen nur vorspielen w\u00fcrden, um die Abschiebung zu verhindern. Im Zusammenspiel mit der Untersagung von psychologischen Gutachten wird per Gesetz negiert, dass Traumata ein ernstzunehmender Grund sind, von Abschiebungen abzusehen. Dabei sollte beachtet werden, dass der Gesetzgeber es selbst unterl\u00e4sst, die Bedingungen daf\u00fcr zu schaffen, dass psychische Probleme von Fl\u00fcchtlingen \u00fcberhaupt ad\u00e4quat festgestellt und behandelt werden k\u00f6nnen. Die EU-Aufnahmerichtlinie (2013\/33\/EU) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, ein Verfahren umzusetzen, in dessen Rahmen die besonderen Bed\u00fcrfnisse von Fl\u00fcchtlingen erkannt werden k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6ren gerade psychische Traumata und Foltererfahrungen. Die Bundesregierung hat jedoch bewusst den Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht verstreichen lassen, woraufhin die EU-Kommission im September 2015 ein Vertragungsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Der Gesetzgeber handelt jedenfalls unseri\u00f6s, wenn er psychologische Erw\u00e4gungen zuk\u00fcnftig nicht mehr als Abschiebehindernisse gelten l\u00e4sst und zugleich vors\u00e4tzlich EU-Recht zur Feststellung psychischer Dispositionen bricht. Die Bundespsychotherapeutenkammer bewertete das Asylpaket II deshalb als \u201efachlich nicht fundiert, inhuman und lebensgef\u00e4hrdend.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<h4>Abschiebungshaft: Historische Ausnahme<\/h4>\n<p>Ein tragendes Element der Abschiebungsmaschinerie ist die Abschiebungshaft. Sie dient dem Vollzug der Abschiebung, ist nur zul\u00e4ssig durch Richteranordnung und als Besonderheit, keine Strafhaft, sondern Zivilhaft (\u00a7\u00a7\u00a062ff. AufenthG). Das System der Abschiebungshaft wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche Gerichtsurteile beschr\u00e4nkt. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof entschied, dass es europarechtswidrig sei, Abschiebeh\u00e4ftlinge mit \u201enormalen\u201c Strafgefangenen gemeinsam zu inhaftieren.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Da die Abschiebehaft gerade keine Strafhaft sei, m\u00fcsse sich dies auch in der konkreten Praxis der Inhaftierung widerspiegeln. Das Urteil f\u00fchrte dazu, dass zahlreiche Abschiebeh\u00e4ftlinge freigelassen wurden. Der deutsche Staat verf\u00fcgte schlicht nicht \u00fcber die Kapazit\u00e4ten f\u00fcr eigenst\u00e4ndige, nur auf Abschiebeh\u00e4ftlinge ausgerichtete Inhaftierungsanstalten. Statt das Urteil zum Anlass zu nehmen, Abschiebungshaft prinzipiell in Frage zu stellen, schuf der Gesetzgeber in \u00a7\u00a062a AufenthG eine Klarstellung, dass die Abschiebungshaft nur in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen werden darf. Da jedoch in der Zwischenzeit keine entsprechenden Kapazit\u00e4ten aufgebaut wurden, befindet sich die Anzahl der Abschiebeh\u00e4ftlinge weiterhin auf einem historischen Tiefstand. Dennoch ist es schwierig, valide Zahlen zu erhalten, da sich die Bundesregierung aufgrund der f\u00f6deralen Struktur bislang nicht willens zeigt, aussagekr\u00e4ftige Statistiken zur Abschiebungshaft vorzulegen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Besonders frequentiert sind aktuell die Abschiebehaftanstalten in Ingelheim am Rhein, B\u00fcren und Eisenh\u00fcttenstadt.<\/p>\n<p>Die vergleichsweise niedrigen Zahlen sind jedoch kein Grund zur Beruhigung. Der Gesetzgeber hat vielmehr neue Inhaftierungsgr\u00fcnde geschaffen, die das Potential haben, in Zeiten gesteigerter Kapazit\u00e4ten auch zu mehr Abschiebehaft zu f\u00fchren. Ins Gesetz eingef\u00fcgt wurde die Berechtigung zur Inhaftierung, wenn Asylsuchende etwa erhebliche Aufwendungen an SchleuserInnen gezahlt haben oder eine Fluchtgefahr besteht, die dann anzunehmen ist, wenn der Betroffene \u00fcber die eigene Identit\u00e4t get\u00e4uscht hat. Angesichts der quantitativ h\u00f6heren Anzahl an abgelehnten Asylsuchenden und dem Ruf nach mehr Abschiebungen, d\u00fcrften ebenfalls die Abschiebeinhaftierungen zunehmen.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Der Humangeograph Nicolas De Genova sieht im globalen Abschieberegime einen Schnittpunkt, in dem das totalisierende Regime von Staatsb\u00fcrgerschaft und Abstammung, Zugeh\u00f6rigkeit und Ausweisung, Berechtigung und Entrechtung gegen konkrete Personen angewendet wird und sich damit individualisiert.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Die Abschiebung ist damit der biopolitische Mechanismus zur Kontrolle von Ausl\u00e4nderInnen <em>par excellence<\/em>. Nicht zuletzt ist die Abschiebung einer der h\u00e4rtesten Verwaltungsakte, die das Recht \u00fcberhaupt kennt. Die Bewegungsfreiheit wird nicht nur eingeschr\u00e4nkt, sondern die Person gegen ihren Willen zwangsweise au\u00dfer Landes geschafft. Hinter dem einfachen Ruf nach mehr Abschiebungen steht ein ideologischer Akt, um gerade jene biopolitischen Herrschaftsmomente im Zugriff auf konkrete Individuen zu verschleiern und der eigenen Bev\u00f6lkerung Handlungsmacht des Staats im Umgang mit angeblich \u201eillegalen Einwanderern\u201c zu demonstrieren. Die Asylrechtsversch\u00e4rfungen der vergangenen Zeit sind in diesem Sinne ein Modus, um die Durchf\u00fchrbarkeit von Abschiebungen aus Sicht des Staates reibungsloser zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Gesetzgeber bereit, ernsthafte psychologische Traumata zu bagatellisieren und damit als Effekt das Leben der Betroffen aufs Spiel zu setzen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Rheinische Post v. 16.6.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 s. Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite: Bericht v. April 2015, https:\/\/fragdenstaat.de\/ files\/foi\/29570\/bericht-unterarbeitsgruppe-vollzugsdefizite-april2015.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Mesovic. B.: Konsequent abschieben? Eine Kritik der Propaganda, in: PRO ASYL (Hrsg.): Heft zum Tag des Fl\u00fcchtlings 2016, S. 48-50<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Einen Einblick in die \u201eBlackbox Abschiebung\u201c liefert die von der ARD am 1.8.2016 ausgestrahlte Dokumentation \u201eProtokoll einer Abschiebung\u201c von Hauke Wendler.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 zeit.de v. 6.8.2015, www.zeit.de\/feature\/fluechtlinge-in-deutschland-abschiebung-fluege-gesetze; welt.de v. 5.1.2016, <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article150602259\/Was-Deutschland-sich-die-Abschiebungen-kosten-laesst.html\">www.welt.de\/wirtschaft\/article150602259\/Was-Deutschland-sich-die-Abschiebungen-kosten-laesst.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 vgl. COM(2015) 671 v. 15.12.2015.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Europ\u00e4isches Parlament: Pressemitteilung v. 6.7.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 18\/7588 v. 18.2.2016 und 18\/9360 v. 8.8.2016; Abschiebungen 2012: 7.651; 2013: 10.198; 2014: 10.884; 2015: 20.888<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 vgl. BT-Drs. 18\/7800 v. 9.3.2016, S. 31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Hager, N.; Abschiebung trotz schwerer Krankheit?, in: Asylmagazin 2016, H. 6, S. 160-166 (164)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer v. 1.2.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung beschleunigter Asylverfahren (<a href=\"http:\/\/www.bptk.de\/uploads\/media\/20160203_2016-02-01_STN_BPtK_Einfuehrung_beschleunigter_Asylverfahren.pdf\">www.bptk.de\/ uploads\/ media\/ 20160203_2016-02-01_STN_BPtK_Einfuehrung_ beschleunigter_ Asylverfahren.pdf<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> EuGH: Urteil v. 17.7.2014, Az.: C-473\/13 und C-514\/13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Dem wurde auch nicht in der Antwort auf die j\u00fcngste hierzu gestellte Anfrage eine Abhilfe geschaffen, vgl. BT-Drs. 18\/7196 v. 6.1.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> De Genova, N.: The Deportation Regime, in: ders.; Peutz, N. (Hrsg.): The Deportation Regime. Sovereignity, Space and the Freedom of Movement, Durham &amp; London 2010, S. 33-65 (34)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Maximilian Pichl Die Forderung nach h\u00e4rteren und schnelleren Abschiebungen ist derzeit wieder besonders laut<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,116],"tags":[175,185,242,348],"class_list":["post-13280","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-111","tag-abschiebungshindernisse","tag-ag-rueck","tag-aufenthaltsgesetz","tag-bundespolizei"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13280","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13280"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13280\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13280"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13280"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13280"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}