{"id":1346,"date":"2005-08-09T12:38:18","date_gmt":"2005-08-09T12:38:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1346"},"modified":"2005-08-09T12:38:18","modified_gmt":"2005-08-09T12:38:18","slug":"reclaim-the-streets-oeffentlicher-raum-unter-staatlicher-kontrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1346","title":{"rendered":"Reclaim the Streets &#8211; \u00d6ffentlicher Raum unter staatlicher Kontrolle"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch und Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Der \u00f6ffentliche Raum geh\u00f6rt allen. Nur wenn alle Zugang haben, wenn alle gleich unbehelligt bleiben, ist ein Platz, eine Stra\u00dfe, ein Stadtviertel &#8222;\u00f6ffentlich&#8220;. Die Wirklichkeit unserer St\u00e4dte entfernt sich immer weiter von dieser Idee: Der \u00f6ffentliche Raum wird mehr denn je zum Kontrollraum der Polizei und ihrer neuen Hilfstruppen.<\/b><\/p>\n<p>&#8222;Reclaim the streets&#8220;, kurz RTS \u2013 sich die Stra\u00dfe zur\u00fcckholen. So hei\u00dft eine Mischung aus Stra\u00dfenkarneval und politischer Aktionsform, die zun\u00e4chst in Gro\u00dfbritannien erprobt wurde und nun auch auf dem Kontinent Anklang findet: ein ungeregelter tanzender und feiernder Umzug, an dem mitmachen kann, wer Lust dazu hat. Die Teilnehmenden erobern zumindest zeitweise den \u00f6ffentlichen Raum zur\u00fcck und protestieren so gegen dessen zunehmende private Aneignung und staatliche Verregelung. Genehmigungen durch die kommunalen oder staatlichen Beh\u00f6rden sind dabei sekund\u00e4r.<\/p>\n<p>RTS-Aktionen folgen gleichsam einem emphatischen Begriff des \u00f6ffentlichen Raumes in dem Sinne, dass hier Bewegungs- und Versammlungsfreiheit herrscht und \u00d6ffentlichkeit hergestellt wird. Die Botschaft lautet: Der \u00f6ffentliche Raum geh\u00f6rt allen \u2013 im Gegensatz zum privaten &#8222;umfriedeten Besitztum&#8220;.<!--more--><\/p>\n<p>Die Abgrenzung von \u00f6ffentlichen und privaten R\u00e4umen wird zunehmend undeutlicher. Der Potsdamer Platz in Berlin ist ein sinnf\u00e4lliges Beispiel daf\u00fcr. Nach 1989 verkaufte der Berliner Senat gro\u00dfe Teile des Gel\u00e4ndes an Daimler-Benz und Sony. Der in den Jahren nach der Wende neu bebaute Platz ist zwar \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich, aber er ist nur zu einem geringen Teil in \u00f6ffentlichem Besitz. Er funktioniert damit wie ein riesiges Einkaufszentrum: Die Betreiber der ans\u00e4ssigen Gesch\u00e4fte, Kneipen und Caf\u00e9s erwarten zwar, dass das Publikum in Scharen kommt. Wenn es kommt, dann soll es aber vorzugsweise konsumieren oder wenigstens den Konsum nicht st\u00f6ren.<\/p>\n<p>Sichtbare Armut, &#8222;aggressives&#8220; Betteln, politische Agitation, der Konsum der falschen, weil illegalen Drogen und der Konsum der richtigen, weil legalen Drogen durch die falschen Leute am falschen Platz \u2013 all dies wird durch die Privatisierung und Kapitalisierung des \u00f6ffentlichen Raumes mittlerweile nicht nur in den R\u00e4umen missbilligt, wo Private das Sagen haben und ihre kommerziellen Interessen die Richtschnur des Verhaltens sind. Die Regulierung vormals \u00f6ffentlicher R\u00e4ume erfolgt heute \u00fcber Hausordnungen in Bahnh\u00f6fen, die mittlerweile privatisiert sind, \u00fcber Benutzerordnungen f\u00fcr Parks und \u00f6ffentliche Freifl\u00e4chen, die zwar \u00f6ffentlich bleiben aber gewisserma\u00dfen einem neuartigen Hausrecht unterstellt werden. Und in Polizeiverordnungen oder Stra\u00dfensatzungen werden Verhaltensregeln f\u00fcr ganze St\u00e4dte und Gemeinden aufgestellt.<\/p>\n<p>In den 70er Jahren war das Bettelverbot aus dem Strafgesetzbuch und \u2013 zumindest in den Polizeigesetzen einiger Bundesl\u00e4nder \u2013 die Aufrechterhaltung der &#8222;\u00f6ffentlichen Ordnung&#8220; aus dem Aufgabenkatalog der Polizei gestrichen worden. Mit der wirtschaftlichen Krise und den Ver\u00e4nderungen der st\u00e4dtischen \u00d6konomien setzten in den 90er Jahren erneut Versuche ein, &#8222;Ordnung&#8220; im \u00f6ffentlichen Raum \u00fcber Verbote und Kontrollen durchzusetzen. &#8222;Sicherheit&#8220; wurde zu einem Faktor im wirtschaftlichen Wettbewerb \u2013 zwischen den St\u00e4dten, aber auch zwischen den alten Innenst\u00e4dten und den neuen Einkaufszentren vor den Stadttoren, in denen das Modell einer privatrechtlich regulierten \u00d6ffentlichkeit bereits realisiert ist.<\/p>\n<p>Kommunen versuchten das ehemals strafrechtliche Bettelverbot durch kommunales Recht zu ersetzen; &#8222;Sich-Niederlassen zum Zweck des Alkoholgenusses&#8220; wurde als Sondernutzung des \u00f6ffentlichen Raumes deklariert und untersagt. Die &#8222;Stadtm\u00f6blierung&#8220; (B\u00e4nke, Telefonzellen, Warteh\u00e4uschen etc.) wurde so umgestaltet, dass sie den Aufenthalt vermiesten. Personelle (Polizei, Ordnungsdienste) und technische (Video\u00fcberwachung) Kontrollen entsprechender Orte wurden verst\u00e4rkt. Zum Teil entsch\u00e4rften die Gerichte diese Ma\u00dfnahmen; zum Teil scheiterten die Versch\u00e4rfungen des kommunalen Rechts oder der gezielten Vertreibung an \u00f6rtlichen Widerst\u00e4nden. Offenkundig ist jedoch, dass die Koalition aus Stadtf\u00fchrung, Stadtmarketing und Einzelhandel eine Strategie der optischen S\u00e4uberung verfolgt, die Armut, Verwahrlosung oder Lebensformen, die den Konsumgenuss st\u00f6ren, aus den zentralen Orten der St\u00e4dte verdr\u00e4ngen will.<\/p>\n<p>Ideologische Begleitmusik dieses Prozesses war die Diskussion um &#8222;Broken Windows&#8220; und um das gef\u00e4hrdete Sicherheitsgef\u00fchl. &#8222;Broken Windows&#8220; \u2013 also die Behauptung, aus kleinen Ordnungsst\u00f6rungen entwickele sich, wenn sie nicht unterbunden w\u00fcrden, quasi naturgem\u00e4\u00df Kriminalit\u00e4t \u2013 wurde unter dem Slogan &#8222;Zero Tolerance&#8220; zum Schlachtruf f\u00fcr die Absenkung von Eingriffsschwellen. Dabei bestand der Reiz dieser Strategie gerade darin, jeder Diskussion \u00fcber die Ursachen des (vermeintlich) St\u00f6renden aus dem Wege zu gehen. Andernfalls h\u00e4tte man sich fragen m\u00fcssen, was bestimmte Gruppen auf die Stra\u00dfe treibt oder zieht, warum die St\u00e4dte einige ihrer B\u00fcrgerInnen in der \u00d6ffentlichkeit nicht sehen wollen etc.<\/p>\n<p>In der Diskussion \u00fcber das \u2013 angeblich oder tats\u00e4chlich \u2013 bedrohte Sicherheitsgef\u00fchl wird auch legitimatorisch der Bezug zu Kriminalit\u00e4t verlassen. Unter dieser Perspektive ist es unerheblich, ob Personen kriminelle Handlungen begehen. Was z\u00e4hlt ist, dass sie (durch ihre Existenz, durch das, was sie tun) das Sicherheitsempfinden anderer beeintr\u00e4chtigen (k\u00f6nnten). Der Punker-Treff am Brunnen der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone, die Freizeittrinker vor der Einkaufspassage oder die Jugendclique im Park \u2013 sie werden nicht zu sicherheitspolitischen Themen, weil sie Gesetze verletzen, sondern weil sie als st\u00f6rend wahrgenommen werden. Nutzungskonflikte werden so in Sicherheitsfragen verwandelt. Und schnell wird die L\u00f6sung bei der Polizei und anderen uniformierten Professionen gesucht.<\/p>\n<p>Diese Politik der S\u00e4uberung des \u00f6ffentlichen Raumes zielt auf alle Gruppen, die dem Idealbild des ewigen Konsumenten, des genie\u00dfenden Flaneurs oder der wohlanst\u00e4ndigen B\u00fcrgerInnen nicht entsprechen. Soziale Randgruppen sollen unsichtbar gemacht werden. Nicht die der sozialen Randst\u00e4ndigkeit zugrunde liegenden Probleme \u2013 etwa die neue Armut in den St\u00e4dten \u2013 sollen angegangen werden, sondern die aus ihnen erwachsenden Bel\u00e4stigungen f\u00fcr das Publikum sollen verschwinden. F\u00fcr die Obdachlosen, Bettler, Junkies oder Alks werden die Lebensbedingungen erschwert. Ihre Lebensform ist an die Infrastruktur zentraler st\u00e4dtischer R\u00e4ume gebunden.<\/p>\n<p>Die negativen Folgen dieser Art sozialer Kosmetik erstreckt sich aber auf das st\u00e4dtische Publikum insgesamt: Zum einen werden problematische Gruppen in Stadtviertel verdr\u00e4ngt, die bislang unbehelligt waren. Zum anderen haben die etablierten Kontrollregime das Potenzial, alle zu erfassen. Die Videokamera filmt alle; die uniformierte Streife sieht alle \u2013 und was heute der biertrinkende M\u00fc\u00dfigg\u00e4nger oder das Hundekot nicht auflesende Herrchen ist, kann morgen bereits die Tauben f\u00fctternde Rentnerin oder der hinter einer Hecke urinierende Tourist und \u00fcbermorgen das zur Schau getragene Bauchnabel-Piercing oder die \u00e4rmlich-verwahrloste Oberbekleidung sein. Der Versuch, &#8222;Ordnung&#8220; im \u00f6ffentlichen Raum mit Kontrollen und Repressionsdrohungen herzustellen, unterwirft die Gesellschaft insgesamt einem Moral-, Geschmacks- und Modediktat, das einem autorit\u00e4ren System gut zu Gesicht st\u00fcnde.<\/p>\n<h4>Wer sch\u00fctzt die Ordnung?<\/h4>\n<p>So wie sich die privaten und die &#8222;\u00f6ffentlichen&#8220; R\u00e4ume und die privaten und \u00f6ffentlichen Interessen heute schwerer abgrenzen lassen, so hat sich auch eine Gemengelage bei denen ergeben, die im \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Raum die Ordnung des neuen und alten Anstandes durchsetzen sollen. F\u00fcr die Polizei war der \u00f6ffentliche Raum schon immer ihr zentrales Aktionsfeld \u2013 schon allein deshalb, weil die B\u00fcrgerInnen in privaten R\u00e4umen st\u00e4rker vor polizeilichem Eingriff gesch\u00fctzt sind. In den letzten Jahrzehnten sind die traditionellen Begrenzungen des polizeilichen Zugriffs auf die B\u00fcrgerInnen im \u00f6ffentlichen Raum erheblich gelockert worden. Durch die systematische Ausdehnung polizeilicher Befugnisse jenseits der konkreten Gefahr oder des konkreten Verdachts k\u00f6nnen die Kontrollbefugnisse gegen &#8222;jedermann&#8220; angewendet werden. Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder Video\u00fcberwachung k\u00f6nnen zwar theoretisch alle treffen, so wie es allen \u2013 ob arm oder reich \u2013 verboten ist, unter Br\u00fccken zu schlafen. Praktisch sind die neuen Befugnisse sehr wohl zugeschnitten auf die klassische Klientel der Polizei \u2013 soziale Randgruppen und die st\u00e4dtischen Unterschichten.<\/p>\n<p>Neben die staatliche Polizei ist eine Vielfalt halbstaatlicher und privater Kontrolleure getreten:<\/p>\n<ul>\n<li>kommunale Ordnungsdienste, deren Aufmerksamkeit dem Hundekot, illegalem Grillen, Verschmutzungen und Vernachl\u00e4ssigungen des \u00f6ffentlichem Raumes gilt,<\/li>\n<li>staatliche Laienpolizeien mit eingeschr\u00e4nkten Polizeibefugnissen, die die &#8222;richtige&#8220; Polizei von der Alltagskontrolle des \u00f6ffentlichen Raumes entlasten sollen,<\/li>\n<li>private Sicherheitsdienste, die im Auftrag \u00f6ffentlicher Unternehmen, insbesondere im \u00f6ffentlichen Nahverkehr, t\u00e4tig sind, um das &#8222;Hausrecht&#8220; gegen\u00fcber den Kunden durchzusetzen,<\/li>\n<li>aus Arbeitsamtsgeldern bezahlte Kiezstreifen, die bei gemeinn\u00fctzigen Besch\u00e4ftigungsgesellschaften angestellt sind und Ordnungsst\u00f6rungen entgegenwirken sollen, und schlie\u00dflich<\/li>\n<li>private Sicherheitsdienste, die im Auftrag von privaten Gesch\u00e4ftsbetreibern arbeiten, dabei jedoch durchaus auch im \u00f6ffentlichen Raum kontrollieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Seit Anfang der 90er Jahre entstanden zudem Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften, in denen sich unterschiedliche Kontrollagenturen auf \u00f6rtlicher Ebene vernetzen. Diese &#8222;Partnerschaften&#8220; reichen vom Bundesgrenzschutz \u00fcber das uniformierte Personal der Ordnungs\u00e4mter bis zu den Aktivit\u00e4ten lokaler Pr\u00e4ventionsgremien. Ihre T\u00e4tigkeiten besteht im Austausch von Informationen, in der Abgrenzung von Zust\u00e4ndigkeiten und der Koordination von Einsatz- und Kontrollstrategien. Unter diesen \u2013 zunehmend durch die Video\u00fcberwachung technisch unterst\u00fctzten \u2013 Kontrollregimen \u00e4ndert sich die Qualit\u00e4t des \u00f6ffentlichen Raumes: Aus dem Ideal eines staatlich ungehinderten geselligen Verkehrs der B\u00fcrgerInnen wird ein Raum uneingeschr\u00e4nkter \u00dcberwachung.<\/p>\n<h4>Was folgt daraus?<\/h4>\n<p>Mit den neuen privaten und kommunalen Sicherheitsakteuren wird das staatliche Gewaltmonopol nicht geschw\u00e4cht. Im Gegenteil erwachsen ihm neue Hilfstruppen, die die Institution Polizei einerseits zugunsten ihres &#8222;Kerngesch\u00e4ftes&#8220; entlasten, sie andererseits aber mit Informationen und Hilfsleistungen versorgen. Durch die ausgedehnten polizeilichen Befugnisse und die vielfach unklare Rolle der neuen HelferInnen wird die Situation derjenigen, die den \u00f6ffentlichen Raum brauchen, schwieriger. Konflikte und gewaltsame \u00dcbergriffe sind vorprogrammiert.<\/p>\n<p>Die lokalen Vertreibungsstrategien sind eine Art Ersatz-Politik. Statt Arbeit, Einkommen und bessere Lebensbedingungen zu schaffen, wird das Kontrollrepertoire aufger\u00fcstet. Die so produzierten &#8222;L\u00f6sungen&#8220; k\u00f6nnen nur zu vordergr\u00fcndigen Erfolgen f\u00fchren, die durch erschwerte Lebensbedingungen f\u00fcr einige und eingeschr\u00e4nkte Handlungsfreiheiten f\u00fcr alle erkauft werden. Deshalb ist &#8222;Reclaim the Streets&#8220; nicht nur ein Spa\u00df, sondern eine demokratische Notwendigkeit.<\/p>\n<h5>Heiner Busch und Norbert P\u00fctter sind Redakteure von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<p>Bibliographische Angaben: Busch, Heiner; P\u00fctter, Norbert: Reclaim the Streets. \u00d6ffentlicher Raum unter staatlicher Kontrolle, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 81 (2\/2005), S. 6-10<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch und Norbert P\u00fctter Der \u00f6ffentliche Raum geh\u00f6rt allen. 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