{"id":13694,"date":"2014-06-22T19:50:31","date_gmt":"2014-06-22T19:50:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13694"},"modified":"2014-06-22T19:50:31","modified_gmt":"2014-06-22T19:50:31","slug":"literatur-54","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13694","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Die \u00c4lteren hatten schon damals gedacht, die \u00c4ra der Geheimdienste gehe zu Ende, als mit dem Fall des \u201eEisernen Vorhangs\u201c das Feindbild des vorgeblich den Freien Westen bedrohenden Weltkommunismus in sich zusammenbrach. Gen\u00e4hrt wurde diese leichtfertige Hoffnung durch das offenkundige Versagen der Dienste auf der einen und ihre eklatante, in ihrer Natur begr\u00fcndete Unvereinbarkeit mit einem demokratischen Gemeinwesen auf der anderen Seite. Die j\u00fcngere Geschichte lehrt aber auch, dass \u00fcber die Existenz oder Nichtexistenz von Geheimdiensten nicht vern\u00fcnftige Gr\u00fcnde entscheiden, sondern staatliches Herrschaftsinteresse. \u201eGeheime Nachrichtendienste\u201c \u2013 so die begriffliche Verharmlosung einer systematisch im Verborgenen wirkenden Beh\u00f6rde \u2013 sind sozusagen das letzte Refugium staatlicher Machtentfaltung. <!--more-->Aller demokratischen \u201eEinhegungsversuche\u201c zum Trotz gilt f\u00fcr die Dienste, dass sie am lockeren Z\u00fcgel des Rechtsstaats gehalten werden: generalklauselartige Befugnisnormen in den Geheimdienstgesetzen, Au\u00dferkraftsetzen gerichtlicher Kontrolle, rudiment\u00e4rste politische Kontrolle, dominiert von denjenigen, die die zu kontrollierende Regierung politisch tragen. Dieses Muster gilt besonders ausgepr\u00e4gt f\u00fcr die Auslandsgeheimdienste, denn bei den Zielobjekten handelt es sich um fremde Staaten oder deren B\u00fcrgerInnen. Gegen\u00fcber deren Interessen geht das \u2013 von den Diensten definierte \u2013 eigene Staatsinteresse immer vor. Das Muster pseudodemokratischer Erm\u00e4chtigungen staatlicher Macht gilt aber auch f\u00fcr die Inlandsgeheimdienste; denn wenn der \u201eStaat in Gefahr\u201c ist, dann darf man mit Grundrechten nicht zimperlich sein.<\/p>\n<p>Die j\u00fcngste Vergangenheit lehrt, dass jedes Versagen der Geheimdienste nicht zu deren Abschaffung, sondern zu deren weiteren Ausbau f\u00fchrt. Weil nicht falsch, \u00fcberfl\u00fcssig, sch\u00e4dlich sein kann, was nicht sein darf, wird mit jedem Skandal, mit jedem Versagen das Mantra bekr\u00e4ftigt, dass es einer \u201eReform der Geheimdienste\u201c bed\u00fcrfe. Selbst wenn unter den Augen der Dienste zehn Morde ver\u00fcbt werden, kennt die herrschende Politik nur eine Antwort: Weiter so!<\/p>\n<p><strong>Bund-L\u00e4nder-Kommission Rechtsterrorismus:<\/strong> <em>Abschlussbericht vom 30. April 2013, <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/publikationen\/2013\/abschlussbericht-kommission-rechtsterrorismus-lang.pdf\">https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Broschue ren\/2013\/abschlussbericht-kommission-rechtsterrorismus-lang.pdf<\/a><\/em><\/p>\n<p><em>Wer die herrschende Sicht und ihre<\/em> Schlussfolgerungen im Original genie\u00dfen will, sollte diesen Bericht studieren. Auf 365 Seiten hat die von der Innenministerkonferenz eingesetzte und doppelt ausgewogen (Bund und L\u00e4nder, CDU und SPD sind vertreten) besetzte Kommission parallel zum Untersuchungsausschuss das \u201ebeh\u00f6rdliche Versagen\u201c gegen\u00fcber dem NSU aufgearbeitet und Empfehlungen ausgesprochen. Wer die deutsche \u201eSicherheitsarchitektur\u201c und die beh\u00f6rdlich anerkannte Chronologie des NSU kennt, kann den Bericht sogleich auf S. 171 aufschlagen. Hier beginnt das 5. Kapitel: \u201eProblemstellung und -analyse\u201c. Schon aus den \u00dcberschriften der Teilkapitel erschlie\u00dfen sich die Probleml\u00f6sungen, auf die die Kommission sich verst\u00e4ndigt hat.<\/p>\n<p>Einige Hinweise in K\u00fcrze: Kapitel 5.1 gilt den grunds\u00e4tzlichen Fragen: \u201eAbschaffung des Verfassungsschutzes\u201c: Nein, er habe sich \u201egrunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt\u201c und sei \u201eeine tragende S\u00e4ule der Sicherheitsarchitektur\u201c (S. 173). \u201eZentralisierung\u201c beim Bund: Nein, auch Weisungsrecht und Kontrolle der Landes\u00e4mter durch den Bund wird f\u00fcr nicht zul\u00e4ssig gehalten (S. 175-177). Keine \u201e\u00dcbertragung von Teilaufgaben\u201c auf das Bundesamt (S. 178 f.) und keine Bedenken gegen die freiwillige Zusammenlegung von Landes\u00e4mtern (S. 179 f.). Kapitel 5.2: Das \u201eTrennungsgebot\u201c soll beibehalten, jedoch durch \u201esinnvolle Regelungen der Zusammenarbeit\u201c (S. 185) konkretisiert werden; im Hinblick auf die gegenseitigen Amtshilfen sollte dies durch \u201euntergesetzliche Zusammenarbeitsvorschriften\u201c (S. 193) geregelt werden. Kapitel 5.3 gilt der \u201eVerbesserung der Zusammenarbeit\u201c. Die Kommission schl\u00e4gt vor, das Bundesamt gesetzlich zur Zentralstelle zu erkl\u00e4ren, wodurch der gegenseitige und umfassende Informationsaustausch zwischen Landesbeh\u00f6rden und Bundesamt sichergestellt werden soll. Dar\u00fcber hinaus sollen bei l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Komplexen gemeinsame Auswertungen verpflichtend gemacht werden (S. 203-207). Die bestehenden gesetzlichen M\u00f6glichkeiten der Kooperation mit der Polizei und der Organisation von Ermittlungsverfahren sollen ausgesch\u00f6pft werden. Die Vorschriften zur Informationsweitergabe m\u00fcssten zwischen Bund und L\u00e4ndern vereinheitlicht werden (S. 240). Kapitel 5.4: V-Leute sollen zur \u201everdeckte(n) Informationsgewinnung\u201c weiter eingesetzt werden; ihren Einsatz von einer richterlichen Anordnung abh\u00e4ngig zu machen, lehnt die Kommission ab (S. 292). Der Sprachgebrauch soll vereinheitlicht, Rahmenbedingungen des Einsatzes sollen gesetzlich bestimmt werden (S. 283 f.); auch eine Regelung \u00fcber die Begehung von Straftaten durch V-Leute sei zu schaffen (S. 301).<\/p>\n<p>Die folgenden drei Teilkapitel besch\u00e4ftigen sich mit den \u201eeinheitliche(n) Standards bei der Informationsauswertung im Verfassungsschutz\u201c (Kap. 5.5, Fazit der Kommission: kein \u00c4nderungsbedarf); den zu erweiternden Zust\u00e4ndigkeiten der Generalbundesanwaltschaft (Kap. 5.6); der \u201eDienst- und Fachaufsicht\u201c (Kap. 5.7: Ergebnis f\u00fcr die Polizei \u2013 keine \u201estrukturellen \u00c4nderungen\u201c erforderlich, f\u00fcr den Verfassungsschutz \u2013 Verbesserung der internen Kontrolle durch Beauftragte oder eine Abteilung in der Beh\u00f6rde). Das letzte Teilkapitel zur \u201eAus- und Fortbildung\u201c ist ein Pl\u00e4doyer f\u00fcr vernetzte Ausbildungsangebote zwischen Bund und L\u00e4ndern, Polizeien und Verfassungsschutz.<\/p>\n<p><strong>Poscher, Ralf; Rusteberg, Benjamin:<\/strong> <em>Die Aufgaben des Verfassungsschutzes. Zur funktionalen Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten, in: Kritische Justiz 2014, H. 1, S. 57-71<\/em><\/p>\n<p>Der Aufsatz stellt den Versuch dar, den Verfassungsschutz durch den Verweis auf seine \u201eeigentliche\u201c Aufgabe in die Schranken zu verweisen. Ausgehend vom Trennungsgebot argumentieren die Autoren, dass eine funktionale Eigenst\u00e4ndigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (gegen\u00fcber der Polizei) nur durch ihre besondere Aufgabe begr\u00fcndet werden k\u00f6nne: \u201eDie Information der Bundesregierung ist vielmehr die eigentliche Bestimmung des Verfassungsschutzes.\u201c (S. 63). Die Befugnisnormen des Verfassungsschutzgesetzes seien in diesem Lichte auszulegen. Sowohl f\u00fcr die Informationserhebung wie f\u00fcr deren Weitergabe ergeben sich daraus Konsequenzen, die im Ergebnis die Rechtswidrigkeit gegenw\u00e4rtiger Praxis bzw. den Novellierungsbedarf des Gesetzes bedeuten. Mehr als die n\u00e4chste Verrechtlichungsrunde kann von diesem Ansatz allerdings nicht erwartet werden.<\/p>\n<p><strong>Humanistische Union; Internationale Liga f\u00fcr Menschenrechte; Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen (Hg.):<\/strong> <em>Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Memorandum, Berlin 2013, 86 S. (auch unter: <a href=\"https:\/\/www.verfassung-schuetzen.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/HU2013_Memo-VS.pdf\">https:\/\/www.verfassung-schuetzen.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/HU2013_Memo-VS.pdf<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Die drei B\u00fcrgerrechtsorganisationen haben in dieser Brosch\u00fcre die Argumente zur Abschaffung der deutschen Inlandsgeheimdienste zusammengefasst. Der staatlich-b\u00fcrokratische \u201eVerfassungsschutz\u201c, das f\u00fchren die Kapitel mit R\u00fcckgriff auf dessen \u00fcber 60-j\u00e4hrige Geschichte aus, ist \u201esch\u00e4dlich\u201c, \u201eentbehrlich\u201c und \u201eunkontrollierbar\u201c. Es gebe weder eine Notwendigkeit, noch eine demokratievertr\u00e4gliche Variante, dieses Instrument aus der Zeit des Kalten Krieges f\u00fcr das 21. Jahrhundert zu \u201ereformieren\u201c. B\u00fcrgerrechtlich geboten, so die Schlussfolgerung ist nur ein \u201eFazit: Der \u201aVerfassungsschutz\u2018 ist ersatzlos abzuschaffen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Wetzel, Wolf:<\/strong> <em>Der NSU-VS-Komplex, M\u00fcnster (Unrast) 2013, 2., \u00fcberarbeitete u. erweiterte Aufl., 180 S., 14,\u2013 Euro<\/em><\/p>\n<p>Der Titel ist vielversprechend. Der Autor ist langj\u00e4hrig aktiv im autonom- anarchistischen Spektrum. Die Lekt\u00fcre ist entt\u00e4uschend. Selbstverst\u00e4ndlich gibt es weite Passagen in diesem Band, die zutreffend sind: etwa die Bagatellisierung des Rechtsextremismus, der sich aus der alten BRD bis in die Gegenwart gerettet hat (Kapitel 3) oder die Ausf\u00fchrungen zur Abschaffung der Geheimdienste (Kapitel 15): \u201eDer Verfassungsschutz macht keine Fehler \u2013 er ist der Fehler\u201c (S. 121). Der Autor benennt auch Fragen, die sich einstellen, wenn man bedenkt, was \u00fcber den NSU seit November 2011 bekannt wurde: Kann es so viel beh\u00f6rdliche Inkompetenz wirklich gegeben haben? War der NSU nur das bekannte Trio? Welche Beziehungen gab es zwischen ihm, seinem unterst\u00fctzenden Umfeld und den Verfassungssch\u00fctzern? Was enthielten die vernichteten Akten wirklich? Ist die Geschichte plausibel, die die beh\u00f6rdlichen und parlamentarischen Aufkl\u00e4rer erz\u00e4hlen?<\/p>\n<p>Wolf Wetzels Antworten auf diese Fragen sind aber wenig plausibel. Das liegt ganz wesentlich an seinen Quellen, die vor allem aus Medienberichten bestehen. Ein Beispiel: B\u00f6hnhardt und Mundlos h\u00e4tten sich nicht selbst erschie\u00dfen k\u00f6nnen, weil im Wohnwagen zwei H\u00fclsen gefunden wurden, die Tatwaffe aber ein Repetiergewehr war, bei dem die H\u00fclsen erst beim Nachladen ausgeworfen werden. Quelle der 2-H\u00fclsen- Geschichte: \u201eFocus\u201c \u2013 wer m\u00f6chte sich darauf ernsthaft verlassen?!<\/p>\n<p>Auch der Zusammenhang, in den der Autor den \u201eNSU-VS-Komplex\u201c stellt, kann nicht \u00fcberzeugen. Er pr\u00e4sentiert eine einfache Antwort: Alles geplant. \u201eDer Tatbeitrag staatlicher Beh\u00f6rden an den neun Morden (der an der Polizisten wird ausgenommen, N.P.) besteht darin &#8230; (:) er diente \u2026 der Legitimation der herrschenden Sicherheitspolitik, der Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung\u201c. Indem sie den NSU gew\u00e4hren lie\u00dfen, sei es den Beh\u00f6rden erm\u00f6glicht worden, \u201edie ermordeten Kleinh\u00e4ndler in die Blutspur der organisierten Kriminalit\u00e4t im ausl\u00e4ndischen Milieu zu legen\u201c (S. 164). So schl\u00e4gt Wetzel am Ende nicht nur den Bogen zum beh\u00f6rdlich-politischen Rassismus, sondern auch zum Anti-Terrorismus, der den Hauptfeind im Islamismus sieht. Es sei kein Zufall, dass unauff\u00e4llige, integrierte migrantische Kleinh\u00e4ndler die Opfer waren und die Beh\u00f6rden die T\u00e4ter in deren Herkunftsmilieu suchten. Alles geplant: \u201eDas Konstrukt von den \u201atickenden Zeitbomben\u2018, von den \u201aSchl\u00e4fern\u2018, die nur darauf warten loszuschlagen, bekam so seine Leichen, seine Beweiskraft.\u201c Das ist Wetzels Schlusssatz. Wer kritisch ist, sollte sich mit derart schlichten Antworten nicht zufrieden geben. (alle: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Lasley, James:<\/strong> <em>Los Angeles Police Department Meltdown. The Fall of the Professional- Reform Model of Policing. Boca Raton, Florida (CRC Press) 2013, 271 S., 57,60 Euro<\/em><\/p>\n<p>Diese Geschichte beginnt wie eine R\u00e4uberpistole, und letztlich ist sie das auch. James Lasley hat im Dezember 1991 \u2013 notabene: nach den brutalen \u00dcbergriffen auf Rodney King \u2013 rund 350 PolizistInnen Frageb\u00f6gen vorgelegt und darauf \u2013 vor den Riots von 1992 \u2013 Antworten erhalten. F\u00fcnf Prozent aller in Los Angeles t\u00e4tigen Polizeibeamten hatte Lasley befragt. Doch als er die Antworten auswerten wollte, waren sie verschwunden \u2013 bis 2006.<\/p>\n<p>Erst dann konnte er die hier in neun Kapiteln behauptete \u201eKernschmelze\u201c des Los Angeles Police Department (LAPD) \u2013 die seit den 1950er Jahren weltweit Aufmerksamkeit erregende und f\u00fcr Jahrzehnte in den USA stilbildende uniformierte Schl\u00e4gertruppe \u2013 in einem Duktus beschreiben, als seien nicht polizeiliche Korruption und Gewalt, rassistische \u00dcbergriffe und tote Polizeiopfer der eigentliche Skandal, sondern der Niedergang des LAPD-Modells. Dieses Modell des \u201equasi-military style of management\u201c der \u201ethin blue line\u201c (S. 5) firmierte \u00fcber Jahre als \u201eprofessionelle Polizeiarbeit\u201c. Lasley sagt nicht, was die \u201eKernschmelze\u201c ausmacht, er kann insgesamt nicht definieren, was er mit welchem Begriff wann meint.<\/p>\n<p>Aber er sagt, die \u201ethin blue line\u201c der Polizeichefs William Parker (1950-1966), Edward Davis (1969-1977) und Daryl Gates (1978-1992) \u2013 weitere Polizeichefs blieben bis zum Beginn des neuen Jahrtausends nur L\u00fcckenb\u00fc\u00dfer \u2013 habe auf einer Weltsicht basiert, in der es (im Wortsinne) Schwarz und Wei\u00df sowie (dito) Gut und B\u00f6se gab. In diesem Sinne beschreibt das Buch den Weg zum (vermeintlichen) communityoriented policing als Niedergang.<\/p>\n<p>Dass der Polizeiapparat von Los Angeles mit seinen rund 7.000 Beamten so zerr\u00fcttet war, dass er seit Anfang der 1990er Jahre \u00fcber ein Jahrzehnt unter der Aufsicht Washingtons stand und ausgerechnet William \u201eBill\u201c Bratton von 2002 bis 2009 aus korrupten Quasi-Kriminellen wieder eine gesetzesaffine Polizeitruppe aufbauen sollte, erw\u00e4hnt Lasley nicht, wohl aber \u2013 und das sind die drei Pluspunkte dieser Publikation \u2013, dass er eine (wie auch immer geartete) B\u00fcrgerpolizei nicht will und die Meinungen der Beamten f\u00fcr zentral h\u00e4lt. Das Buch faksimiliert daher umfangreich eben jene und vermeldet, dass alle ausgef\u00fcllten Frageb\u00f6gen online zur Verf\u00fcgung stehen. Es macht drittens sogar noch einen wichtigen Punkt: Es gibt keine lineare Entwicklung des Polizeiapparats vom \u201epolitischen\u201c \u00fcber das \u201eprofessionelle\u201c zum \u201ecommunity\u201c Modell. Lasley kann diese Modelle nicht in analytischer Perspektive charakterisieren, findet daf\u00fcr aber immerhin das Bild eines \u201eschwingenden Pendels\u201c, das durch politische oder polizeiliche Skandale angetrieben sei und mal mehr und mal weniger B\u00fcrgern\u00e4he, mal mehr und mal weniger Professionalit\u00e4t bringen kann. Das ist erfrischend: Polizeiarbeit mit B\u00fcrgern\u00e4he ist keine professionelle Polizeiarbeit. Lasley hat mit beeindruckendem Material lesenswerte Fragen aufgeworfen zwischen \u201eKernschmelze\u201c und R\u00e4uberpistole. Es schadet nicht, dass er das nicht wollte.<\/p>\n<p><strong>Cockcroft, Tom:<\/strong> <em>Police Culture. Themes and Concepts. London (Routledge) 2013, 168 S., 30,27 Euro<\/em><\/p>\n<p>\u201eWissen Sie, die Haltung war, \u201adas sind ja nicht unsere Leute\u2018, so sahen das manche Kollegen.\u201c So oder \u00e4hnlich kann man es \u00fcber die (Nicht-) Ermittlungen im NSU-Fall von Kriminalbeamten h\u00f6ren. Und mittlerweile auch lesen (FAZ v. 22.10.2013, S. 5). Erst mit dem Tod von Michelle Kiesewetter, einer deutschen Polizistin, habe sich das ge\u00e4ndert. Dass pr\u00fcgelnde Polizisten es in der Gerichtsverhandlung, falls es dazu \u00fcberhaupt kommt, partout nicht gewesen sein wollen und die werten Kollegen das stets best\u00e4tigen k\u00f6nnen, schlie\u00dflich, das Selbstverst\u00e4ndnis, mit dem der Polizist sein Althussersches \u201eHe, Sie da!\u201d anlasslos an den Passanten richtet, all dies hat \u00fcber Jahrzehnte die Frage nach einer Polizeikultur und, etwa mit Raphael Behr (2006), Polizistenkultur aufgeworfen.<\/p>\n<p>Cockcrofts Band zeichnet die dazugeh\u00f6rigen akademischen Diskussionen f\u00fcr den US-amerikanischen und britischen Kontext in sechs Kapiteln nach. Insbesondere Arbeiten zum Ermessensspielraum der Beamten \u2013 zwischen Berufung und Beruf \u2013 und dies nicht trotz, sondern wegen des staatlichen Gewaltmonopols, ist ein wiederkehrendes Thema, das auch historisch behandelt und eingeordnet wird. Polizeiliches Sendungsbewusstsein, Zynismus, best\u00e4ndiges Misstrauen, Isolation und Kumpanei der Polizei als kulturelle Marker werden thematisiert. Trotz der verbl\u00fcffenden \u00dcbereinstimmungen im Selbstbild, Handeln (und Handel \u2013 ein Kapitel widmet sich der Korruption im Polizeiapparat) der Polizei auch in international vergleichender Perspektive, die unl\u00e4ngst Loftus (2009) herausgearbeitet hat, l\u00e4sst Cockcroft die Frage nach Polizeikultur im Singular oder Plural letztlich offen.<\/p>\n<p>Un\u00fcblich f\u00fcr solcherart Publikationen, ordnet Cockcroft Polizeikultur( en) in einen polit\u00f6konomischen Kontext \u2013 hier: die Sp\u00e4tmoderne (S. 90 ff.) \u2013 ein, der auch das Verh\u00e4ltnis von Sicherheitsgew\u00e4hrleistung und Klassenkonfigurationen umfasst. Auch der Gender-Bias im Apparat Polizei wird thematisiert. Der Band ignoriert zwar die kontinentaleurop\u00e4ische Forschung vollst\u00e4ndig. Wer sich f\u00fcr Themen und Konzepte von kriminologischer Forschung zu Polizeikultur(en) interessieren, findet hier dennoch ein lesenswertes Buch, auch wenn es ihm hinsichtlich des ausgrenzenden Charakters polizeilicher Alltagst\u00e4tigkeit (selbst mit Blick auf racial profiling\/policing) an kritischer Distanz zum Gegenstand mangelt.<\/p>\n<p>(beide: Volker Eick)<\/p>\n<p><strong>C\u00fcppers, Martin:<\/strong> <em>Walther Rauff \u2013 in deutschen Diensten. Vom Nazi- Verbrecher zum BND-Spion, Darmstadt (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) 2013, 438 S., 49,90 Euro<\/em><\/p>\n<p>Walther Rauff war ein hochrangiger Naziverbrecher, der u.a. f\u00fcr die Entwicklung der Gaswagen verantwortlich war, mit denen mehrere hunderttausend Juden ermordet wurden. Auch auf anderen Stationen wirkte der \u00dcberzeugungst\u00e4ter Rauff bei der Umsetzung des Holocaust mit. Nach seiner Gefangennahme durch die Amerikaner 1944 in Italien gelang ihm die Flucht zun\u00e4chst nach Syrien und danach (samt seiner Familie) nach Ecuador, bevor er sich endg\u00fcltig in Chile niederlie\u00df. \u00dcber einen Mittelsmann nahm der Bundesnachrichtendienst (BND) Ende 1958 gezielt Kontakt mit Rauff auf und f\u00fchrte ihn zun\u00e4chst als \u201eGelegenheitsquelle\u201c, bevor er Ende 1959 zum festen Mitarbeiter f\u00fcr S\u00fcdamerika avancierte. Verwundern kann dies nicht, waren in der Anfangszeit des BND doch rund 90 Prozent des Personals NS-belastet oder kamen aus der Wehrmacht. 1965 betrug die Quote immer noch 50 Prozent. Die letzten NS-belasteten Mitarbeiter schieden erst Anfang der 1990er Jahre aus, wie eine Historikerkommission Anfang Dezember 2013 in einem ersten Zwischenbericht ver\u00f6ffentlichte.<\/p>\n<p>Nahezu zeitgleich zur BND-Kontaktaufnahme fanden eher widerwillig und nachl\u00e4ssig gef\u00fchrte Ermittlungen der Hannoveraner Staatsanwaltschaft gegen den Kriegsverbrecher statt, die von der deutschen Botschaft zudem mutwillig verschleppt wurden (S. 305 ff.). Da kann es nicht verwundern, dass Rauff in den fr\u00fchen 1960er Jahren noch zweimal unbehelligt in die Bundesrepublik ein- und ausreisen konnte, obwohl seit 1961 ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Gleichwohl trennte sich der BND im Januar 1963 vorsichtshalber von seinem Mitarbeiter und datierte die \u201eAbschaltung\u201c zudem sogar noch vor (S. 327 f.). Dass auch sp\u00e4tere offizielle Auslieferungsersuchen an Chile erfolglos blieben, ist insoweit verst\u00e4ndlich, da Rauff aus fr\u00fcherer Zeit mit dem Diktator Augusto Pinochet, mit Manuel Contreras, dem Chef des ber\u00fcchtigten Geheimdienstes DINA, sowie mit anderen hohen Offizieren der Milit\u00e4rjunta gut bekannt war. Als Walther Rauff im Mai 1984 in seinem chilenischen Exil verstarb, zeigten \u201ealte Kameraden\u201c bei seiner Beerdigung denn auch ungeniert den Hitlergru\u00df.<\/p>\n<p>Durch akribische Recherchen in den verschiedensten Archiven hat der Autor, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsstelle Ludwigsburg, diese und andere Fakten zusammengetragen und durchg\u00e4ngig belegt. Neben einer umfassenden Rauff-Biografie ist somit ganz nebenbei auch ein Sittengem\u00e4lde des fr\u00fchen Nachkriegsdeutschlands entstanden. Manchmal\u00a0etwas sehr kleinteilig, dennoch ein lesens- und empfehlenswertes Buch.\u00a0(Otto Diederichs)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Die \u00c4lteren hatten schon damals gedacht, die \u00c4ra der Geheimdienste gehe zu Ende,<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[110,148],"tags":[],"class_list":["post-13694","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-105","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13694","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13694"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13694\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13694"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13694"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}