{"id":13749,"date":"2007-01-25T15:44:43","date_gmt":"2007-01-25T15:44:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13749"},"modified":"2007-01-25T15:44:43","modified_gmt":"2007-01-25T15:44:43","slug":"literatur-56","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13749","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Weil alle T\u00e4tigkeit im Bereich von Polizei und Sicherheit als \u201ePr\u00e4vention\u201c deklariert werden kann, ist die Literatur nicht weniger begrenzt. Im Folgenden sei deshalb nur auf einige ausgew\u00e4hlte Ver\u00f6ffentlichungen aus der Diskussion in Deutschland hingewiesen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Die Kriminalpr\u00e4vention.<\/strong> <em>Europ\u00e4ische Beitr\u00e4ge zu Kriminalit\u00e4t und Pr\u00e4vention. Zeitschrift des Europ\u00e4ischen Zentrums f\u00fcr Kriminalpr\u00e4vention, erscheint seit 1997, 4 Hefte pro Jahr<\/em><\/p>\n<p><strong>Forum Kriminalpr\u00e4vention.<\/strong> <em>Zeitschrift der Stiftung Deutsches Forum f\u00fcr Kriminalpr\u00e4vention, erscheint seit 2001, 4 Hefte pro Jahr<\/em><\/p>\n<p>Ein beredtes Zeugnis f\u00fcr die Vielschichtigkeit des Pr\u00e4ventionsbegriffes liefern diese beiden Zeitschriften, die sich ausweislich ihres Namens ganz der Pr\u00e4ventionsidee verschrieben haben. Ein Blick in die Hefte des letzten Jahrgangs offenbart die breite Palette dessen, was \u201eKriminalpr\u00e4vention\u201c sein soll. In \u201eDie Kriminalpr\u00e4vention\u201c \u00fcberwogen Berichte \u00fcber Jugendliche und Jugendkriminaltit\u00e4t: von Schuluniformen bis zur Bedeutung von Cliquen, von der Gewalt und ihrer Pr\u00e4vention an Schulen bis zum Stuttgarter Haus des Jugendrechts, vom Positionspapier zur Jugendkriminalit\u00e4t der Deutschen Vereinigung f\u00fcr Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen bis zum mehrteiligen Bericht \u00fcber die Hallenser Gewaltstudie. Daneben stehen Beitr\u00e4ge, die sich mit der Korruptionspr\u00e4vention oder der \u201eBek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t in Bulgarien\u201c, mit \u201epolitischer Kultur\u201c als Voraussetzung erfolgreicher Kriminalpr\u00e4vention oder eher essayartig mit dem Verh\u00e4ltnis von Kriminalit\u00e4t und Gesellschaft besch\u00e4ftigen. Die Hefte werden jeweils mit \u201eaktuellen Meldungen\u201c eingeleitet; deren Themenspektrum reicht vom Freiwilligen Polizeidienst bis zur deutschen CEPOL-Pr\u00e4sidentschaft. Abgerundet wird das Informationsangebote in jedem Heft durch den \u201ePr\u00e4ventionskalender\u201c des \u201eDeutschen Forums f\u00fcr Kriminalpr\u00e4vention\u201c und \u2013 technische Pr\u00e4vention darf nicht fehlen \u2013 den Meldungen des \u201eBundesverbandes der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V. (BHE).<\/p>\n<p>Inhaltlich noch bunter \u2013 dem aufwendigen und farbigen Layout entsprechend \u2013 ist die Zeitschrift des Deutschen Forums f\u00fcr Kriminalpr\u00e4vention. Hier standen 2006 Berichte \u00fcber die Sicherheitsforschung neben solchen \u00fcber die Stra\u00dfenbeleuchtung. Befunde zur Video\u00fcberwachung werden ebenso vorgestellt wie die Aktionen des W\u00fcrttembergischen Fu\u00dfballverbandes. Andere Themen waren: Gewalt gegen SeniorInnen, Gewalt an Schulen, Terrorismus, Rechtsextremismus, Sicherungstechnik, kommunale Kriminalpr\u00e4vention, europ\u00e4ische Pr\u00e4ventionsnetzwerke oder Alkohol im Stra\u00dfenverkehr &#8230;<\/p>\n<p><strong>Bundeskriminalamt (Hg.):<\/strong> <em>Vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung. Arbeitstagung im Bundeskriminalamt Wiesbaden vom 20. April bis 24. April 1964, Wiesbaden 1965<\/em><\/p>\n<p><strong>Bundeskriminalamt (Hg.):<\/strong> <em>Polizei und Pr\u00e4vention. Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden vom 3. November bis 7. November 1975, Wiesbaden 1976<\/em><\/p>\n<p>Man sei sich, so der damalige BKA-Abteilungspr\u00e4sident Gemmer, bereits bei der 64er Arbeitstagung einig gewesen, dass man es bei der Pr\u00e4vention \u201emit der wichtigsten, der \u201avornehmsten\u2018 Aufgabe der Polizei zu tun\u201c habe. 1964 \u2013 unter einem Titel, der erst ein bis zwei Jahrzehnte sp\u00e4ter Karriere machte \u2013 diskutierte die Arbeitstagung \u00fcber die Rolle der Kriminalpolizei in der Pr\u00e4vention, \u00fcber die Bedeutung der \u00d6ffentlichkeitsarbeit, \u00fcber Beratung, \u201eIntensivierung der kriminalpolizeilichen Fahndung in Stadt und Land\u201c oder \u201eSicherungsverwahrung, vorbeugende Verwahrung (Jungt\u00e4terverwahrung)\u201c als pr\u00e4ventive Instrumente. Ein Jahrzehnt sp\u00e4ter war der mit Herold verbundene Pr\u00e4ventionsaufschwung auch auf der Arbeitstagung zu sp\u00fcren. Das Programm war mit Vortr\u00e4gen einiger externer Experten angereichert (Kerner, Schwind, Sack). Beitr\u00e4ge zum Jugendschutz standen neben solchen zur Wirtschaftskriminalit\u00e4t; das kriminalpolizeiliche Vorbeugungsprogramm wurde ebenso vorgestellt wie \u00fcber die Reichweite der \u201ePr\u00e4vention durch Repression\u201c diskutiert wurde.<\/p>\n<p><strong>Herold, Horst:<\/strong> <em>Polizeiliche Informationsverarbeitung als Basis der Pr\u00e4vention, in: Deutsche Kriminologische Gesellschaft (Hg.): Pr\u00e4vention und Strafrecht, Heidelberg, Hamburg 1977, S. 23-35<\/em><\/p>\n<p>Dieser Text gibt in Reinform den pr\u00e4ventiven Geist der \u00c4ra Herold wieder. Es komme darauf an, Polizei und Justiz \u201eregelkreisartig ablaufenden Prozessen der Selbststeuerung und Selbstoptimierung zu unterstellen, um auf diese Weise eine Lernf\u00e4higkeit zu entwickeln, die auf einer h\u00f6heren qualitativen Stufe Repression durch Pr\u00e4vention ersetzt &#8230;\u201c.<\/p>\n<p><strong>Kube, Edwin:<\/strong> <em>Systematische Kriminalpr\u00e4vention (BKA-Forschungs\u00adreihe, Sonderband), Wiesbaden 1987 (2., erw. Auflage)<\/em><\/p>\n<p>Ein Jahrzehnt sp\u00e4ter war wieder Realismus eingekehrt. Kube orientierte seine Darstellung an der medizinischen Terminologie von prim\u00e4rer, sekund\u00e4rer und terti\u00e4rer Pr\u00e4vention. Der Schwerpunkt polizeilicher Pr\u00e4ventionsarbeit liege in der Sekund\u00e4rpr\u00e4vention. Deren wirksamste Strategie seien die gezielten Ver\u00e4nderungen der Gelegenheitsstruktur (einschlie\u00dflich der Erh\u00f6hung des T\u00e4terrisikos) \u2013 weshalb ein strafbewehrtes Vermummungsverbot oder die Kronzeugenregelung klar zum pr\u00e4ventiven Repertoire geh\u00f6rten.<\/p>\n<p><strong>Grimm, Dieter:<\/strong> <em>Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum Thema Pr\u00e4vention, in: Ders.: Die Zukunft der Verfassung, Frankfurt am Main 1991, S. 197-220<\/em><\/p>\n<p>Dieser Aufsatz des sp\u00e4teren Verfassungsrichters reflektiert den H\u00f6hepunkt wohlfahrtsstaatlicher Interventionen. Thematisiert werden die Folgen f\u00fcr das (Verfassungs-)Recht, wenn der Staat versucht, pr\u00e4ventiv-gestaltend in verschiedene Lebenssachverhalte einzugreifen: Berechenbarkeit und Kontrollierbarkeit staatlichen Handelns schwinden, das Recht \u00f6ffnet R\u00e4ume f\u00fcr exekutives Handeln statt sie zu begrenzen.<\/p>\n<p><strong>Ziegler, Holger:<\/strong> <em>Pr\u00e4vention \u2013 Vom Formen der Guten zum Lenken der Freien, in: Widerspr\u00fcche 2001, Nr. 79, S. 7-24<\/em><\/p>\n<p><strong>Br\u00f6ckling, Ulrich:<\/strong> <em>Die Macht der Vorbeugung. 16 Thesen zur Pr\u00e4vention, in: Widerspr\u00fcche 2002, Nr. 86, S. 39-52<\/em><\/p>\n<p>Beide Aufs\u00e4tze thematisieren die pr\u00e4ventive Kehre im gr\u00f6\u00dferen Kontext der Wandlungen sozialer Kontrolle. Ziegler zeichnet den Stellenwert pr\u00e4\u00adventiver Orientierungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontrollarrangements nach: Fordismus, Postfordismus, Neoliberalismus. F\u00fcr die Gegenwart werden zwei (pr\u00e4ventive) Kontrollstrategien diagnostiziert. Einerseits werden Individuen und soziale Milieus zum selbstbewussten Gestalten ihres Lebens ermuntert. Staatliche Verantwortung wird nach unten abgegeben, der Staat zieht sich zur\u00fcck und regiert \u201eaus der Distanz\u201c. Andererseits nehmen f\u00fcr diejenigen, die diesem Muster nicht folgen (k\u00f6nnen, wollen), Ausschluss, Repression und Bestrafung zu. In Br\u00f6cklings Thesen werden die Voraussetzungen und Ambivalenzen der Pr\u00e4ventionslogik besonders deutlich: Aller Prognose zum Trotz, Pr\u00e4vention fu\u00dft auf Unberechenbarkeit. In den ausgefeilteren Prognosemodellen wird das Individuum durch ein Risikofaktorenb\u00fcndel ersetzt, w\u00e4hrend gleichzeitig Subjekte unterstellt werden, die ihr eigenes Leben und ihre unmittelbare Umgebung pr\u00e4ventiv gestalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Northoff, Robert (Hg.):<\/strong> <em>Handbuch der Kriminalpr\u00e4vention, Baden-Baden 1997 ff. (Loseblattsammlung)<\/em><\/p>\n<p><strong>Ammer, Andreas:<\/strong> <em>Kommunale Kriminalpr\u00e4vention, Mainz 1992<\/em><\/p>\n<p>In der von Northoff herausgegebenen Loseblattsammlung werden Konzeptionen und Akteure von Kriminalpr\u00e4vention ebenso vorgestellt wie die an Zielgruppen, Interventionszeitpunkt oder Delikten ausgerichteten Strategien und Ma\u00dfnahmen. Die Sammlung will praxisorientierte Handlungsanweisungen vermitteln und \u201egemeinschaftliches Vorgehen\u201c bef\u00f6rdern. Ammers im Auftrag des Wei\u00dfen Rings verfasste Schrift ist eine der fr\u00fchen \u2013 und mittlerweile in reicher Zahl vorhandenen \u2013 Darstellungen der Grundgedanken kommunaler kriminalpr\u00e4ventiver Arbeit. In den Gemeinden, im Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure werden die entscheidenden Chancen f\u00fcr wirkungsvolle Pr\u00e4vention gesehen.<\/p>\n<p><strong>Lehne, Werner:<\/strong> <em>Pr\u00e4ventionsr\u00e4te, Stadtteilforen, Sicherheitspartnerschaften, in: Trotha, Trutz v. (Hg.): Politischer Wandel, Gesellschaft und Kriminalit\u00e4tsdiskurse, Baden-Baden 1996, S. 299-319<\/em><\/p>\n<p><strong>Frehsee, Detlev:<\/strong> <em>Korrumpierung der Jugendarbeit durch Kriminalpr\u00e4vention?, in: Freund, Thomas; Lindner, Werner (Hg.): Pr\u00e4vention. Zur kritischen Bewertung von Pr\u00e4ventionsans\u00e4tzen in der Jugendarbeit, Opladen 2001, S. 51-68<\/em><\/p>\n<p>Angesichts der Anfang der 90er Jahre zun\u00e4chst in Schleswig-Holstein entstehenden lokalen Pr\u00e4ventionsr\u00e4te hat Lehne schon fr\u00fch auf den traditionellen Kern der \u201eneuen\u201c Pr\u00e4vention hingewiesen: Es handele sich um eine Kombination aus herk\u00f6mmlichen polizeilichen Belehrungen und verst\u00e4rkter, um neue Akteure erweiterter Repression. W\u00e4hrend Lehne darauf hinweist, dass es sich bei diesen aus Skandinavien importierten Modellen um eine sozialdemokratisch motivierte \u201eReorganisation des Politikfeldes Innere Sicherheit\u201c handele, betont Frehsee die gesellschaftspolitischen Folgen kriminalpr\u00e4ventiven Argumentierens: Sozial- und Gesellschaftspolitik verlieren unter der Pr\u00e4ventionslogik ihre eigene Bedeutung; sie werden zur\u00fcckgestuft zu blo\u00dfen Mitteln zur Erreichung kriminalpr\u00e4ventiver Ziele.<\/p>\n<p><strong>Gatzke, Wolfgang; Jungbluth, Thomas:<\/strong> <em>Neuausrichtung polizeilicher Kriminalpr\u00e4vention in NRW, in: Kriminalistik 2006, H. 11, S. 651-658<\/em><\/p>\n<p>In Nordrhein-Westfalen hat der Rechnungshof die politisch-polizeilich Verantwortlichen aufgeschreckt, indem er feststellte, dass die lokalen Pr\u00e4ventionsaktivit\u00e4ten nicht von konzeptionellen \u00dcberlegungen, sondern offenkundig von den Vorlieben der vor Ort t\u00e4tigen PolizistInnen abh\u00e4ngen. Das Innenministerium setzte daraufhin eine Arbeitsgruppe ein, deren Ergebnisse werden in diesem Beitrag vorgestellt. Die Vorschl\u00e4ge, die die Pr\u00e4ventionspraxis auch anderer Bundesl\u00e4nder erheblich \u00e4ndern w\u00fcrden, lassen sich auf zwei Grunds\u00e4tze zur\u00fcckf\u00fchren: Erstens ist Pr\u00e4vention eine Querschnittsaufgabe, die in allen polizeilichen T\u00e4tigkeitsbereichen zu ber\u00fccksichtigen ist. Zweitens hat die Polizei sich im Zusammenwirken mit anderen Akteuren auf ihre \u201eKernkompetenzen\u201c zur\u00fcckzuziehen, die \u201edurch das Fachwissen definiert (werden), das f\u00fcr den Beruf des Polizeivollzugsbeamten pr\u00e4gend und erforderlich ist\u201c.<\/p>\n<p><strong>van den Brink, Henning:<\/strong> <em>Kommunale Kriminalpr\u00e4vention. Mehr Sicherheit in der Stadt?, Frankfurt am Main 2005<\/em><\/p>\n<p><strong>van Elsberger, Gisbert:<\/strong> <em>Chancen und Risiken kommunaler Kriminalpr\u00e4vention, Wiesbaden 2005<\/em><\/p>\n<p><strong>P\u00fctter, Norbert:<\/strong> <em>Polizei und kommunale Kriminalpr\u00e4vention, Frankfurt am Main 2006<\/em><\/p>\n<p>In der j\u00fcngeren Vergangenheit ist die kommunale Pr\u00e4vention verst\u00e4rkt sozialwissenschaftlich untersucht worden. W\u00e4hrend van den Brink in den lokalen Gremien \u201eein gro\u00dfen Potenzial\u201c diagnostiziert und van Elsbergen es dem Leser \u00fcberl\u00e4sst, die von ihm wenig pointierten Risiken und Chancen gegeneinander abzuw\u00e4gen, dominieren Skepsis, Kritik und Ablehnung die Ver\u00f6ffentlichung von P\u00fctter<\/p>\n<p><strong>Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie (Hg.):<\/strong> <em>Verpolizeilichung der Bundesrepublik Deutschland, K\u00f6ln 2002<\/em><\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge dieses kleinen Sammelbandes machen auf den Zusammenhang auf den ersten Blick unterschiedlicher Entwicklungen aufmerksam: Die j\u00fcngeren Novellierungen des Polizeirechts und die Renaissance des st\u00e4dtischen Ordnungsrechts \u2013 das sind zwei Seiten praktischer Pr\u00e4ventionslogik, als deren Folge Gesellschaft und Gesellschaftspolitik in den Sog kriminalpr\u00e4ventiver und polizeilicher Kalk\u00fcle geraten.<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Backes, Otto; Lindemann, Michael:<\/strong> <em>Staatlich organisierte Anonymit\u00e4t als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten, Heidelberg (C.F. M\u00fcller Verlag) 2006, 116 S., EUR 28,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Seit Oktober 2003 hat das Landeskriminalamt Niedersachsen die M\u00f6glichkeit geschaffen, \u00fcber das Internet anonym Anzeige wegen Korruption zu erstatten. Die kriminalstrategische Begr\u00fcndung f\u00fcr dieses \u201eBusiness Keeper Monitoring System\u201c (BKMS) ist auf den ersten Blick plausibel: Korruption spielt sich im Verborgenen ab, Kenntnis von ihr erlangen in der Regel nur Insider. Dass diese aber Anzeige erstatten, ist sehr unwahrscheinlich, da sie Nachteile und Repressionen der durch sie Angezeigten bef\u00fcrchten m\u00fcssen. Die Erfahrungen, die Niedersachsen mit einem Hotline-Angebot machte, best\u00e4tigt dieses Argument: In dreizehn Monaten ging nur ein Anruf bei der Hotline ein, der jedoch keinen Korruptionstatbestand betraf.<\/p>\n<p>Die Autoren der vorliegenden Untersuchung haben die Effektivit\u00e4t und die Nebenfolgen der anonymen Anzeigeerstattung ausgewertet. Ihnen standen die Anzeigen der ersten f\u00fcnfzehn Monate (Oktober 2004 bis Dezember 2004) zur Verf\u00fcgung. In diesem Zeitraum wurden \u00fcber das elektronische Anzeigenformular 553 Meldungen aufgegeben. Von diesen standen 410 f\u00fcr die Auswertung zur Verf\u00fcgung. Knapp die H\u00e4lfte (202) hatte keinerlei polizeiliche Relevanz. Sie wurden ohne weiteren Ermittlungsaufwand \u201eabgelegt\u201c. Die restlichen 208 Meldungen f\u00fchrten zur Einleitung von Ermittlungen in 185 Verfahren. Durch Aktenanalyse haben Backes und Lindemann sowohl den Verfahrensausgang als auch die Ermittlungsmethoden untersucht. Hinsichtlich des Verfahrensausgangs stellen sie fest: Die anonymen Anzeigen haben zu keiner einzigen Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts gef\u00fchrt. Insgesamt kam es in den 185 Verfahren nur zu einem Urteil (u.a. Verbreitung pornographischer Schriften), zu zwei Strafbefehlen und zu elf Verfahrenseinstellungen aus Opportunit\u00e4tsgr\u00fcnden. In \u00fcber 90\u00a0% der F\u00e4lle wurden die Verfahren aus tats\u00e4chlichen oder rechtlichen Gr\u00fcnden eingestellt.<\/p>\n<p>Das Instrument der anonymen Anzeige ist, so die Autoren, nicht nur wirkungslos, es ist auch gef\u00e4hrlich: Durch die Anonymit\u00e4t werde die Schwelle f\u00fcr Vor-Vorermittlungen gesenkt: Die Anzeige werden dazu genutzt werden, den Anfangsverdacht aufzusp\u00fcren, der eigentlich erst polizeiliche T\u00e4tigkeit ausl\u00f6se. Selbst Durchsuchungen und Finanzermittlungen wurden f\u00fcr die Verdachtsch\u00f6pfung genutzt. Auch bei den sogleich wieder eingestellten Verfahren blieben erhebliche Probleme, weil die entsprechenden Angaben teilweise f\u00fcr mindestens zehn Jahre gespeichert werden. Schlie\u00dflich weist die Studie darauf hin, dass die durch das nieders\u00e4chsische Projekte faktisch zugesicherte Straflosigkeit bei falschen Verd\u00e4chtigungen, den entsprechenden \u00a7 164 des Strafgesetzbuches au\u00dfer Kraft setzt \u2013 was weder Polizei noch Staatsanwaltschaft zusteht.<\/p>\n<p>Die Untersuchung liefert \u00fcberzeugende Argumente f\u00fcr ihr Fazit: \u201eEs besteht kein vern\u00fcnftiger Grund, das BKMS beizubehalten.\u201c<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>John Flint (ed.):<\/strong> <em>Housing, Urban Governance and Anti-Social Behaviour. Perspectives, policy and practice, Bristol (The Policy Press) 2006, 350 S., EUR 41,50<\/em><\/p>\n<p>Anti-soziales Verhalten (Anti-social behaviour, ASB) ist zu <em>dem<\/em> entscheidenden Instrumentarium der moralisierenden Disziplinierung und Sozialkontrolle im Gro\u00dfbritannien Tony Blairs avanciert. Der vorliegende Sammelband, der erstmals aus theoretischer und empirischer Perspektive ausgewiesene Experten zu Wort kommen l\u00e4sst, stellt \u2013 zusammen mit dem von Elizabeth Burney verfassten Band \u201eMaking People Behave. Anti-social Behaviour, politics and policy\u201c (Willan Publishing 2005) \u2013 gegenw\u00e4rtig die umfassendste Analyse von Kriminalpolitik <em>without crime<\/em> dar. In 16 Kapiteln von AutorInnen aus Australien, den USA, Gro\u00dfbritannien und Frankreich wird einer Kriminalisierungswelle nachgesp\u00fcrt, die 2003 mit der Gr\u00fcndung der Anti-Social Behaviour Unit (ASBU) im Sozialen Wohnungsbau ihren Ausgangspunkt nahm und seitdem so unterschiedliche Ph\u00e4nomene wie das Spucken auf die Stra\u00dfe, das Tragen von Kapuzenpullovern, das laute Musikh\u00f6ren des nachts, das Verm\u00fcllen der (eigenen) Nachbarschaft und \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Alkoholgenuss zu einem strafbewehrten B\u00fcndel geschn\u00fcrt hat, ohne dass es sich dabei um Kriminalit\u00e4t handelt.<\/p>\n<p>Bereits 1998 wurde mit dem Crime and Disorder Act deutlich, dass die neue Sozialdemokratie sich anschickte, den Einfluss staatlicher Beh\u00f6rden, aber auch den von Hausbesitzern, auf das Verhalten von Individuen und Gruppen in \u00f6ffentlichen und privaten R\u00e4umen umfassend zu erweitern. Es folgten unmittelbar der Police Reform Act (2002), der Anti-social Behaviour Act (2003), der Serious Organised Crime and Police Act (2005) und der Respect Action Plan (2006), die das Kontrollarsenal erheblich erweitert haben. Fehlverhalten kann unmittelbar zum Verlust der Wohnung f\u00fchren, Ausgangssperren und Betretungsverbote f\u00fcr Jugendliche sind immanenter Bestandteil der Anti-Social Behaviour Orders (ASBOs). Auch das Wohnen auf Bew\u00e4hrung, also in unsicherem Mietstatus f\u00fcr mehrere Monate, geh\u00f6rt zu den Ma\u00dfnahmen. Wie Hal Pawson und Carol McKenzie (S. 164) zeigen, sind allein in England in zw\u00f6lf Monaten (2002\/2003) rund 1.600 Wohnungsr\u00e4umungen durchgef\u00fchrt, 1.200 einstweilige Verf\u00fcgungen erlassen und rund 500 ASBOs gegen Bewohner im Sozialen Wohnungsbau ausgesprochen worden.<\/p>\n<p>Adam Crawford (S. 219-238) zeigt, dass die polizeiliche Bearbeitung sozialer Problemlagen begleitet wird von der Gr\u00fcndung neuer Kontrollagenturen, zu denen Nachbarschaftswachen (Neighbourhood Wardens) und verschiedene Kommunalpolizeien (Community Support Officers) ebenso geh\u00f6ren wie das anhaltende Wachstum des kommerziellen Sicherheitsgewerbes (600.000 Besch\u00e4ftigte). Er macht daf\u00fcr nicht nur das nachlassende Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die Polizei (143.000 Besch\u00e4ftigte) verantwortlich, sondern vor allem den Wandel von einer sozial zu einer kommunal orientierten Regierungspolitik. Es gehe nicht mehr um soziale Integration, sondern um die kleinr\u00e4umige Kontrolle vor allem der Urban Poor. Auch daher sei in den vergangenen zehn Jahren die Zahl von Polizei- und sonstigen Sicherheitskr\u00e4ften um \u00fcber 40 Prozent angestiegen (S. 222). Rawland Atkinson (S. 99-116) verdeutlicht mit dem Begriffspaar Neigbours from Hell und Neighbours from Heaven, wie die lokale Bev\u00f6lkerung gegeneinander in Anschlag gebracht wird, um gegen\u00fcber den st\u00e4dtischen Armen neue Normvorstellungen durchzusetzen. Mittlerweile hat sich die neue Gesetzgebung auch auf die innerst\u00e4dtischen Areale und damit gegen Bettler, Wohnungslose, Jugendliche und Prostituierte ausgeweitet.<\/p>\n<p>Der Band umfasst zudem Beitr\u00e4ge zu vergleichbaren Entwicklungen in Frankreich), wo in den Entwicklungsgebieten der Banlieus ein Wechsel von der Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t zu der von Unordnung konstatiert wird. F\u00fcr die USA beschreiben Timothy O. Ireland, Terence P. Thornberry und Rolf Loeber ebenfalls vergleichbare Entwicklungen, wobei das Verlagern von Verantwortung f\u00fcr das eigene Leben auf das Individuum auch mit repressiven Mittel (wie etwa Workfare) oktroyiert werde, um so eine behauptete Kultur der Abh\u00e4ngigkeit (vom Wohlfahrtsstaat) zu bek\u00e4mpfen. Allerdings hat der Band seinen Fokus auf Gro\u00dfbritannien gelegt und nimmt auch T\u00e4ter-Opfer-Ausgleichsprogramme, Mediationsverfahren und Gated Communities in den Blick.<\/p>\n<p><strong>R\u00f6tzer, Florian:<\/strong> <em>Vom Wildwerden der St\u00e4dte, 2006, G\u00fctersloh u.a. (Bauverlag, Birkh\u00e4user Verlag), 166 S., EUR 24,90<\/em><\/p>\n<p>Einigerma\u00dfen ratlos bleibt zur\u00fcck, wer sich durch die rund 170 Seiten wirrer Fabulierkunst \u2013 der Tsunami etwa ist, laut R\u00f6tzer, ein \u201eTerrorangriff der Natur\u201c (S.\u00a012) \u2013 und Aneinanderreihungen von Allgemeinpl\u00e4tzen \u2013 \u201eDie Stadt wird zum Schicksal, der Planet und die Menschheit urbanisiert\u201c (S.\u00a09) \u2013 gek\u00e4mpft hat. St\u00e4dte \u2013 \u201e[m]it ihnen wuchs aus den verstreuten Gemeinschaften ein neuer Superorganismus, der mit einem Kopf vergleichbar ist und in seinem umgebenden Land wie in einem Leib steckt\u201c (S.\u00a07) \u2013 sind offenbar Gegenstand der 21 Kapitel gedanklichen Treibguts, das sich dem \u201eWildwerden\u201c eben jener widmet. Wild meint dabei offenbar so unterschiedliche Ph\u00e4nomene wie die an den K\u00fcsten Spaniens, Portugals und Dubais geplanten \u201eFreizeitst\u00e4dte\u201c (S.\u00a056-66), das Wachstum von gated communities, zu denen R\u00f6tzer offenbar nicht einmal Basiswissen hat (S.\u00a078-80), die H\u00e4ufung von Naturkatastrophen und Seuchen wie SARS, H5N1 etc. (S.\u00a012-19) und das urbane Leben im Allgemeinen, wie etwa japanische \u201eHightech-Toiletten\u201c (S.\u00a050). Motto: Schlimmer geht immer. Ein bisschen sind die USA Schuld (S.\u00a0122,\u00a0162), aber vor allem Terroristen-Promis (S.\u00a032-34) oder sich international vernetzende Jugend-Gangs (S. 145-162). Und so geht das Seite um Seite weiter.<\/p>\n<p>Ausgangspunkt der gesammelten Geschw\u00e4tzigkeit ist ein 2003 von Richard Norton verfasster Beitrag aus der Zeitschrift <em>Naval War College Review<\/em>, der den failed states die feral cities (die wilden St\u00e4dte) als milit\u00e4rpolitisches, -praktisches und -strategisches Problemfeld der Zukunft an die Seite stellt und R\u00f6tzers Aufmerksamkeit erregt, weil hier \u201ebereits 2003\u201c (S.\u00a0138) Probleme benannt w\u00fcrden, die Zukunft h\u00e4tten. Einmal abgesehen davon, dass die ersten, auch online erh\u00e4ltlichen Beitr\u00e4ge in \u00e4hnlich analytischer Qualit\u00e4t schon 1996 (William W. Mendel: Combat in Cities) oder 2001 (Roger J. Spiller: Sharp Corners) in epischer Breite von milit\u00e4rischen Herausforderungen im urbanen Raum berichteten (vgl. ohnehin www.smallwarsjournal.com\/ref\/urbanoperations.htm), die dann z.T. im \u201eHandbook for Joint Urban Operations\u201c vom Mai 2000, also vor 9\/11, m\u00fcndeten, das Problem liegt tiefer: An keiner Stelle gelingt es R\u00f6tzer einen auch nur halbwegs klar strukturierten Gedanken zu formulieren. Da ist von \u201eBerlin, Leipzig oder Dresden\u201c als \u201eprosperierenden Orten\u201c (S.\u00a054) die Rede, von einem zu vermeidenden \u201eKontakt zwischen Gefangenen und H\u00e4ftlingen\u201c, wo W\u00e4rter gemeint sind (S.\u00a068), gar von Tourismus \u201eauch im Sinne von Viren und Bakterien\u201c (S.\u00a019) wird schwadroniert. Schlie\u00dflich, \u201eWie eine gewaltige Pumpe saugt der Cyberspace &#8230; die Organisationen und viele T\u00e4tigkeiten und Institutionen aus der wirklichen Welt ab\u201c (S.\u00a046), w\u00e4hrend gleichzeitig das Internet \u201ezur weltumspannenden Metropole mit bald einer Milliarde Einwohnern\u201c geworden sei (S.\u00a040). Wer sich seinen Band \u201eTelepolis\u201c (1995) angetan hatte, musste gewarnt sein.<\/p>\n<p>Die schon heute rund 900 Millionen Slumbewohner k\u00f6nnten sich mit den Terroristen Faludschas, Basras, Grosnys und den Gangs von Los Angeles bis El Salvador verb\u00fcnden, und \u00fcberhaupt m\u00fcssten all diese Gruppierungen als \u201enationaler, regionaler oder gar globaler Instabilit\u00e4tsfaktor gesehen werden\u201c (S.\u00a0162). Was R\u00f6tzer zu Vira- und Virtualit\u00e4t, zu Tour- und Terrorismus, zu Taliban und Tsunami irgendwo aufgeschnappt hat und \u201eirgendwie interessant\u201c (S.\u00a055,\u00a087,\u00a0159) fand, hier hat er es aufgeschrieben und \u201eEssay\u201c genannt. Erkl\u00e4ren kann er (sich) das alles nicht und stellt zu Anfang klar, f\u00fcr das Pamphlet nicht verantwortlich zu sein: \u201eOhne Elisabeth Blum und Peter Neitzke &#8230; w\u00e4re es nicht zustande gekommen\u201c (S.\u00a06). Gleich ob dies zutrifft, zu hoffen bleibt, dass uns ein solches Gestammel versammelter Dystopie zuk\u00fcnftig erspart bleibt.<\/p>\n<p>(beide: Volker Eick)<\/p>\n<p><strong>Singelstein, Tobias; Stolle, Peer:<\/strong> <em>Die Sicherheitsgesellschaft . Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, Wiesbaden (Verlag f\u00fcr Sozialwissenschaften) 2006, 159 S., EUR 19,90<\/em><\/p>\n<p>Im Vorwort verhei\u00dfen die Autoren, \u201eden gegenw\u00e4rtigen Stand sozialer Kontrolle aus kritischer Perspektive im \u00dcberblick darzustellen.\u201c Dieses Ziel haben sie erreicht. Vor dem lichten Hintergrund des \u201efordistischen\u201c \u201aSozial- und Wohlfahrtsstaats\u2018, der seinerseits unkritisch wie eine feste Einrichtung der Kritik vorausgesetzt wird \u2013 wann und wo und f\u00fcr wen in welchem Kontext und welchen Folgen er immer gegolten haben mag \u2013 werden die Lesenden pauschal \u00fcber den \u201eWandel gesellschaftlicher Vorgaben f\u00fcr soziale Kontrolle\u201c ebenso informiert wie ihnen \u201edie gegenw\u00e4rtige Formation sozialer Kontrolle\u201c samt ihrer Kritik beispiellos allgemein vorgef\u00fchrt wird. Entsprechend postulativ allgemein bleiben die \u201ealternativen Perspektiven\u201c und der \u201eAusblick\u201c.<\/p>\n<p>Die Autoren zeigen sich gut informiert. An Literaturhinweisen und theoretischen Facetten ist kein Mangel. Nur: wer von ihren quer \u00fcber die westeurop\u00e4isch-angels\u00e4chsischen L\u00e4nder springenden punktuellen und\/ oder pauschalen Einsichten kritisch und anders handelnd belehrt werden sollte, bleibt eher dunkel. Gerade die \u201ealternativen\u201c \u00dcberlegungen leiden darunter, dass sie wie aufgesetzt wirken, eben nicht deskriptiv analytisch begr\u00fcndet. Darum bleibt nur ein normativ abgehobenes \u201emuss\/m\u00fcsste\u201c im Spektrum kritischer Kritik.<\/p>\n<p><strong>Arnauld, Andreas von:<\/strong> <em>Rechtssicherheit. Perspektivische Ann\u00e4herungen an eine id\u00e9e directrice des Rechts, T\u00fcbingen (Mohr Siebeck) 2006, 801 S., EUR 129,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Welch eine Fundgrube, diese juristische Berliner Habilitationsschrift des Jahres 2005! Sprachlich und darstellerisch wohl geraten findet man vom 1. eher begriffsgeschichtlichen Kapitel \u2013 der Ausdruck \u201eRechtssicherheit\u201c wird erst ab dem 18. und vor allem dem 19. Jahrhundert \u00fcblich \u2013, \u00fcber das eher genealogisch gehaltene 2., dem Dreifachkapitel 4., 5. und 6. Kapitel, das \u201etopologisch\u201c eine Reihe wichtiger Aspekte belegreich anf\u00fchrt und damit der Definitionsfalle elegant entgeht, bis hin zu Zusammenhang und Differenz von \u201eRechtssicherheit und Gerechtigkeit\u201c (Kap. 8) und der konstitutiven Stellung der \u201eRechtssicherheit\u201c als einer verfassungsrechtlich notwendigen Norm (Kap. 9) eine F\u00fclle rechtsgeschichtlichen und rechtssystematischen Materials am Faden \u201eRechtssicherheit\u201c aufgereiht. Wohlbegr\u00fcndet stellt von Arnauld den fr\u00fchliberal geadelten \u201eSchutz der autonomen Privatsph\u00e4re\u201c ins Zentrum dessen, was da \u201eRechtssicherheit\u201c genannt wird, ohne die Bedeutung kollektiver Einheiten und die Mitwirkung au\u00dferrechtlicher Faktoren zu missachten. Hervorgehoben sei eigens das komparatistisch angelegte Kapitel 7, das der \u201eRechtssicherheit in Europa\u201c gewidmet ist.<\/p>\n<p>So zutreffend fr\u00fch \u201eStrukturelemente\u201c der Rechtssicherheit vorgestellt werden (s. zusammenfassend schon S. 161f.), als da sind vor anderem \u201eErkennbarkeit, Verl\u00e4sslichkeit und Berechenbarkeit\u201c, so zutreffend die abschlie\u00dfende Feststellung ist, dass \u201eRechtssicherheit ein Prinzip mit Verfassungsrang\u201c darstelle und mit der Autonomie der Person und ihrer W\u00fcrde eng gekoppelt sei (S.691f.), so sehr entt\u00e4uscht die mangelnde Analyse der heute dominierenden Gesetzgebung in Formen und Inhalten. In diesem dicken, aber nicht \u00fcberladenen Band wird durchaus auf die fr\u00fchen Expansionen der Verrechtlichung hingewiesen, auf die Fragmentierung des Rechts, auf die Probleme, die aus seiner Zukunftsrichtung entstehen (etwa im Bereich der Planung), insgesamt auf die geradezu systematische Un\u00fcbersichtlichkeit der labyrinthisch verrechtlichten Sachverhalte. Wo verweilte da die arme \u201eRechtssicherheit\u201c?! Es hapert jedoch an aller einigerma\u00dfen triftigen Einlassung auf die l\u00e4ngst verluderten Rechtsformen, die Rechtssicherheit als Sicherheit des Rechts in beiderlei Hinsicht \u2013 durch das Recht und vor dem Recht \u2013 einigerma\u00dfen gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnten. Gleichfalls wird auf die nicht einmal mehr spezialistisch durchdringliche Rechtsf\u00fclle hingewiesen. Es wird auch nicht der Rechtsumstand referiert, dass nicht wenige, tief in die Person dringende Verrechtlichungen l\u00e4ngst deren Autonomie aufgehoben haben. Kurzum: das Fundament und der zentrale liberale Bezug der Rechtssicherheit sind ihrerseits l\u00e4ngst fragmentiert. Rechtssicherheit gerinnt zum prim\u00e4r symbolischen Anspruch. Obwohl sich der Lesende wahrhaft nicht dar\u00fcber beklagen kann, Literatur sei unzureichend ber\u00fccksichtigt, f\u00e4llt doch auf, dass zum einen der mehrfach zitierte Niklas Luhmann just mit seiner wichtigen Unterscheidung zwischen Recht als \u201eKonditional-\u201c und Recht als \u201eZweckprogramm\u201c nicht rezipiert wird, zum anderen neben allen Referenzen zu Otto Kirchheimer, alle au\u00dfer zum \u201eDual State\u201c zu Ernst Fraenkel, vor allem alle, und das ist eine unverzeihliche L\u00fccke, zu Franz Leopolt Neumann fehlen.<\/p>\n<p>Kurzum: ein lesenswerter Band ist anzuzeigen, teilweise geradezu lexikalisch benutzbar. Dem aber mangelt alle, nahezu alle rechtssoziologisch zentrale Einsicht und Analyse. Diese sind indes mitten im Recht und seiner Sicherheit und nicht erst au\u00dferhalb desselben f\u00fcr den Kern des Rechts und seiner mehrfachen Sicherheiten bedeutsam.<\/p>\n<p><strong>Buckel, Sonja; Christensen, Ralph; Fischer-Lescano, Andreas (Hg.):<\/strong> <em>Neue Theorien des Rechts, Stuttgart (Lucius &amp; Lucius) 2006, 442 S., EUR 24,90<\/em><\/p>\n<p>\u201eTheorie im Recht thront nicht \u00fcber der Rechtspraxis, sondern steckt mitten drin.\u201c Mit diesem Paukenschlag beginnen die Herausgebenden ihre \u201eEinleitung: Neue Theoriepraxis im Recht\u201c. Sie setzen fort, indem sie betonen, \u201eTheorie\u201c \u2013 wohl auch Theorien \u2013 sei \u201eauf Praxis ausgerichtet\u201c. In den 18 Kapiteln des Bandes freilich, die diversen, rechtlich einschl\u00e4gigen Theorien gewidmet sind, teils Namen zugeordnet, teils nicht in wenigen Vertreterinnen verdichtet, sucht man nach der Praxis der Theorie(n) im Recht und der Bedeutung der Theorie(n) in der Praxis vergebens. \u201ePraxis\u201c, das will doch wohl hei\u00dfen, Gesetzgebung, b\u00fcrokratisch Implementationen des Rechts, Urteilsfindungen, die Rollen und Funktionen juristischer Berufe, das Studium der Juristen und nicht zuletzt die Kommentarliteratur (von den meist vergessenen B\u00fcrgerinnen auch hier zu schweigen). Was hat es in all diesen Bereichen mit \u201eTheorie(n)\u201c f\u00fcr eine Bewandtnis?<\/p>\n<p>Die Palette der repr\u00e4sentierten Theorien reichen von dem, was die Herausgebenden \u201eDemokratischen Positivismus\u201c nennen, der durch J\u00fcrgen Habermas und Ingeborg Maus zum Teil kontrovers verk\u00f6rpert wird, bis hin zu dem, was den seltsam tautologisch erscheinenden Namen \u201eDeliberative Rechtstheorie\u201c erhalten hat (der mangelhaft informierte Leser wie der Rezensent wollte zuerst meinen alles, was Recht ist, bed\u00fcrfe der Deliberation auch dann, wenn es sich durchgehend um modern gesatztes Recht im Weberschen Sinne handelt; das auch Max Weber z.T. gewidmete Kapitel wird dessen Rechtssoziologie als Teilkern der Herrschaftssoziologie, nota bene, nicht gerecht). Die Lekt\u00fcre der durchgehend gehaltvollen, zuweilen eher zu dicht und voraussetzungsreich geratenen Beitr\u00e4ge lohnt in jedem Falle. Mir haben es unter anderen vor allem das 4. Kapitel \u201eSystemtheorie: Luhmann\/Teubner\u201c von Gralf Peter Calliess und das 5. \u201eProzedurale Rechtstheorie: Wieth\u00f6lter\u201c von Andreas Fischer-Lescano und Gunther Teubner angetan. Im erstgenannten Beitrag und den in ihm referierten Autoren spielt das, was man als Globalisierung bezeichnet, eine Quantit\u00e4t und Qualit\u00e4t, die die neuen Rechtstheorien insgesamt evoziert, eine zentrale Rolle. Nun besser informiert, stritte ich mich argumentativ gerne \u00fcber das, was \u201eWeltrecht\u201c \u201eist\u201c, sein kann und wie dessen Praxis zu beurteilen ist. Im Wieth\u00f6lter gewidmeten Kapitel ist dessen \u201eProzeduralismus\u201c und seine Weiterentwicklung spannend zu packen, ein konfliktgeneigter Prozeduralismus, der nicht zuletzt im Hinblick auf Vergesellschaftungen und ihre politische Fassung (auch rechtliche Verfassung) von geradezu phantastischem Nutzen sein k\u00f6nnte, die den nationalstaatlichen Bezug und seinen vereinheitlichenden Integrationszwang endlich verlassen m\u00fcssten und wollten. Trotz der globalen D\u00e4mmerung des Nationalstaats scheint im Sinne versch\u00e4rfter In- und Exklusionen nicht zuletzt im staatsalten Europa gegenw\u00e4rtig das Gegenteil der Fall.<\/p>\n<p>Lohnend also durchaus, sich in diesen Band und die einzelnen Kapitel zu vertiefen. Schade, dass die Herausgebenden es vers\u00e4umt haben, am Ende den selbst in der Dissonanz zusammenklingen machenden Konzertstab zu f\u00fchren angesichts von 18 Pr\u00e4tendenten. Wie spiegelt sich die gegenw\u00e4rtige Wirklichkeit in den diversen Rechtstheorien; was akzentuiert die eine, vers\u00e4umt die andere; wie verfahren sie jeweils methodologisch? Und umgekehrt: welche Wirklichkeiten sind in den schaffenden Spiegeln der wo und in welcher Hinsicht <em>neuen<\/em> Theorien des Rechts zu erkennen?<\/p>\n<p>(alle: Wolf-Dieter Narr)<\/p>\n<p><strong>Schmidt-Eenboom, Erich:<\/strong> <em>BND. Der deutsche Geheimdienst im Nahen Osten. Geheime Hintergr\u00fcnde und Fakten, M\u00fcnchen (Herbig-Verlag) 2006, 334 S., EUR 22,90<\/em><\/p>\n<p>Von einem Buchtitel erwartet man zurecht Orientierung. Aus ihm sollte erkennbar sein, worum es inhaltlich geht. Das ist bei diesem Buch jedoch nur \u00e4u\u00dferst bedingt der Fall. Mit dem Nahen Osten und den dortigen Aktivit\u00e4ten des Bundesnachrichtendienstes (BND) haben das Einstiegs- und das Schlusskapitel n\u00e4mlich absolut nichts zu tun. Vielmehr geht es darin um die \u201eBND-Bespitzelungsaff\u00e4re\u201c, die 2005 zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages f\u00fchrte. Neues \u2013 Enth\u00fcllungen gar \u2013 erf\u00e4hrt man hierzu in dem knapp 50-seitigen Auftakt jedoch nicht. Die 30 Seiten am Ende wiederum nutzt Schmidt-Eenboom, der bei den Untersuchungen des eingesetzten unabh\u00e4ngigen Gutachters, des Bundesrichters a.D. Gerhard Sch\u00e4fer, selbst in den Verdacht geraten ist, Zutr\u00e4ger des BND gewesen zu sein, zu einer Verteidigungs- und Rechtfertigungsschrift. Da wird es dann schon interessanter, denn immerhin muss selbst der Autor einr\u00e4umen, bei seinen unerl\u00e4sslichen Kontakten zu BND-Insidern in einigen F\u00e4llen \u201edeutlich zu weit gegangen\u201c zu sein (S. 303). Er habe sogar die \u201eunverzeihliche D\u00e4mlichkeit\u201c begangen, Spenden des Geheimdienstes f\u00fcr sein Forschungsinstitut anzunehmen (S. 300). Selbst da, wo er eigenes Fehlverhalten vehement bestreitet, bleibt nicht selten ein komisches Gef\u00fchl zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Der mittlere Teil des Buches wiederum, der sich titelgerecht tats\u00e4chlich mit dem Nahen und Mittleren Osten besch\u00e4ftigt, ist von unterschiedlicher Qualit\u00e4t. Da kramt der Autor ellenlang olle Kamellen hervor (aus der Nazi-Zeit oder davor) oder l\u00e4sst die deutsche Politik gegen\u00fcber den arabischen L\u00e4ndern seit der Adenauer-Ar\u00e4 noch einmal Revue passieren (mit dem BND hat dies h\u00e4ufig bestenfalls indirekt zu tun). Zwischendurch wird versucht, mit einem kessen Salto an die Jetztzeit anzukn\u00fcpfen, was zumeist verkrampft wirkt und schon deshalb misslingen muss. \u00c4rgerlich ist zudem, dass nirgendwo Quellenangaben zu finden sind; der m\u00fcde Literaturteil wiegt dieses Manko nicht auf. Mit diesem Buch hat sich Erich Schmidt-Eenboom keinen Gefallen getan.<\/p>\n<p><em>(Otto Diederichs)<\/em><\/p>\n<p><strong>Aus dem Netz<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.kriminalpraevention.de\/\">www.kriminalpraevention.de<\/a><\/p>\n<p>Die Homepage der \u201eStiftung Deutsches Forum f\u00fcr Kriminalpr\u00e4vention\u201c (DFK) versteht sich als Serviceangebot f\u00fcr alle, die praktische Kriminalpr\u00e4vention betreiben wollen. Die Informationen werden in acht Kategorien angeboten. Zus\u00e4tzlich stellt sich die Stiftung selbst (Satzung, Stifter, Gremien) vor, es besteht die M\u00f6glichkeit online Geld zu spenden, und der Newsletter kann bestellt werden. Der \u201ePr\u00e4ventionskalender\u201c und die Rubrik \u201eNachrichten\u201c sollen Interessierte mit dem Neuesten versorgen. Im \u201ePressebereich\u201c finden sich die Pressemitteilungen der Stiftung. Zu den ausf\u00fchrlicheren Informationsangeboten geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Zeitschrift \u201eforum kriminalpr\u00e4vention\u201c, deren Beitr\u00e4ge als Zusammenfassungen zug\u00e4nglich sind. Nur eine kleine Auswahl wird im Volltext als Downloads zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li>\n<li>Im Bereich \u201eService\u201c sind Links und Dokumente zum herunterladen zusammengefasst. Zu den gegenw\u00e4rtig rund 40 Downloads z\u00e4hlen Publikationen des DFK, von Landes- oder kommunalen Pr\u00e4ventionsr\u00e4ten oder des Bundeskriminalamtes.<\/li>\n<li>Unter \u201eMedien\u201c werden Spiele, CDs, CD-ROMs und Filme vorgestellt, die eine pr\u00e4ventive Botschaft vermitteln.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die praxisanleitende Intention der DFK kommt besonders in den Kategorien \u201ePr\u00e4IS\u201c und \u201eProjekte\u201c zum Ausdruck.<\/p>\n<ul>\n<li>Das \u201ePr\u00e4ventionssystem\u201c soll einen \u00dcberblick \u00fcber Projekte, Beteiligte und Literatur erlauben. Die Suchmaske erlaubt sowohl eine Freitextsuche als auch eine Eingrenzung \u00fcber verschiedenen Datenkategorien. Die Suche nach \u201eSicherheitsgef\u00fchl\u201c ergibt ggw. 241 Treffer (davon rund 160 Literaturhinweise, die nach \u201epolizeilicher Pr\u00e4senz\u201c 52 (davon 33 Literaturhinweise).<\/li>\n<li>\u201eProjekte\u201c aus dem In- und Ausland werden vorgestellt. Die gegenw\u00e4rtig 23 Projekte reichen von \u201eSchutzb\u00e4r Bulli hilft\u201c \u00fcber die Bev\u00f6lkerungsbefragung in Aalen bis zur Selbstdarstellung der Jugendberatungsstellen der Polizei Sachsen-Anhalt, von dem Berliner Projekt BIG \u00fcber das Kieler KIK bis zur \u201eAktion D\u00fcsseldorfer Courage \u2013 Handeln statt Weggucken\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Weil alle T\u00e4tigkeit im Bereich von Polizei und Sicherheit als \u201ePr\u00e4vention\u201c deklariert werden<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[92,148],"tags":[],"class_list":["post-13749","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-086","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13749","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13749"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13749\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13749"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13749"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13749"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}