{"id":13753,"date":"2002-06-25T15:48:51","date_gmt":"2002-06-25T15:48:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13753"},"modified":"2002-06-25T15:48:51","modified_gmt":"2002-06-25T15:48:51","slug":"literatur-57","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13753","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Obwohl zum Thema \u201ePolizei und Demonstrationen\u201c viel ver\u00f6ffentlicht wurde und wird, fehlen nach wie vor Darstellungen, die die polizeiliche Praxis gegen\u00fcber Demonstrationen wie die Praxis der Demonstrierenden gegen\u00fcber der Ordnungsmacht mehr als nur punktuell beleuchten. Soweit ersichtlich mangelt es ebenso an Untersuchungen, in denen ereignisbezogen die verschiedenen Perspektiven systematisch analysiert werden, wie an solchen, die die strategischen Wandlungen und die empirischen Variationen demonstrationsbezogener Polizeieins\u00e4tze \u00fcber die Jahre oder Jahrzehnte hinweg verfolgen. Im Folgenden k\u00f6nnen deshalb nur Hinweise auf einige Ver\u00f6ffentlichungen gegeben werden, die nicht mehr als Teile eines unfertigen Puzzles sind.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Walter, Manfred; Tielemann, Kea (Bearb.):<\/strong> <em>Neue Soziale Bewegungen und Polizei \u2013 eine Bibliographie, Berlin 1991<\/em><\/p>\n<p>In dieser Ver\u00f6ffentlichung (die nach wie vor von CILIP bezogen werden kann) sind knapp 650 Texte aufgelistet, die zwischen 1975 und 1990 in der Bundesrepublik zum Thema publiziert wurden. Zwar ersch\u00f6pfen sich die \u201eNeuen Sozialen Bewegungen\u201c nicht in Demonstrationen, aber ohne massenhafte Aktionen im \u00f6ffentlichen Raum ist eine soziale Bewegung kaum vorstellbar. Mehr als ein Jahrzehnt nach Erscheinen hat der die Bibliographie einleitende Beitrag von Albrecht Funk (\u201ePolizei, politischer Protest und soziale Bewegungen\u201c) nur vordergr\u00fcndig an Aktualit\u00e4t verloren. Zwar ist in ihm nicht von Aufenthaltsverboten, von pr\u00e4ventiven \u201eGef\u00e4hrderansprachen\u201c oder Ausreiseverboten die Rede \u2013 diese polizeilichen Instrumente existierten damals noch nicht \u2013, aber die Tendenz, die Funk diagnostiziert, hat sich im letzten Jahrzehnt fortgesetzt: Denn die neuen Ma\u00dfnahmen bewirken eine weitere \u201eFlexibilisierung des Gewaltpotentials der Polizei\u201c, die zuvor bereits durch den Ausbau polizeilicher \u201eVorfeldarbeit\u201c, durch Einf\u00fchrung neuer Bewaffnung und Ausr\u00fcstung, durch die Aufl\u00f6sung milit\u00e4rischer Einsatzstrukturen und die Aufstellung demonstrationsspezifischer Sondereinheiten eingeleitet wor\u00adden war.<\/p>\n<p><strong>Winter, Martin:<\/strong> <em>Politikum Polizei. Macht und Funktion der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland, M\u00fcnster 1998<\/em><\/p>\n<p><strong>Winter, Martin:<\/strong> <em>Polizeiphilosophie und Protest policing in der Bundesrepublik Deutschland \u2013 von 1960 bis zur staatlichen Einheit 1990, in: Lange, Hans-J\u00fcrgen (Hg.): Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland, Opladen 2000, S. 203-220<\/em><\/p>\n<p>Winter zeichnet in seiner 1998 erschienenen Dissertation (s. CILIP 60, S. 89-91) und zusammengefasst in dem Beitrag des Sammelbands die Diskussionen \u00fcber sozialen Protest und die Rolle der Polizei in der alten Bundesrepublik nach. F\u00fcr die j\u00fcngste der vier von ihm ausgemachten Phasen, die Ende der 70er Jahre begann, macht Winter das Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1985 als Scheitelpunkt der polizeilichen Debatten aus. Seither sei der grundrechtsfreundliche Tenor des Urteils zum Mainstream polizeilichen Selbstverst\u00e4ndnisses geworden. Dabei bleibt allerdings fraglich, inwiefern dieser aus polizeilichen \u00c4u\u00dferungen und Selbstdarstellungen gewonnene Befund auch f\u00fcr eine gewandelte Polizeipraxis spricht.<\/p>\n<p><strong>Kniesel, Michael; Behrendes, Udo:<\/strong> <em>Demonstrationen und Versammlungen, in: Kniesel, Michael; Kube, Edwin; Murck, Manfred (Hg.): Handbuch f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte der Polizei \u2013 Wissenschaft und Praxis, L\u00fcbeck 1996, S. 273-354<\/em><\/p>\n<p>Der Aufsatz stellt die moderne, aufgekl\u00e4rte, liberalste Variante der polizeilichen Sicht auf Demonstrationen dar. Mit Bezug auf die Brokdorf-Entscheidung wird Deeskalation zur Grundmaxime aller polizeilichen Aktionen erhoben. Kritisiert werden die in polizeilichen Auflagen versteckten ordnungsrechtlichen Traditionen. Stattdessen m\u00fcsse die Polizei als \u201eDienstleistungsbetrieb f\u00fcr die Grundrechtsverwirklichung\u201c (S. 312) t\u00e4tig werden; sie m\u00fcsse eine \u201eModeratorenrolle\u201c (S. 318) \u00fcbernehmen; sie d\u00fcrfe nicht zur Partei in einem Konflikt werden, sondern m\u00fcsse sich als \u201eKonfliktregelungsinstitution\u201c (S. 329) verstehen.<\/p>\n<p><strong>Schriftenreihe der Polizei-F\u00fchrungsakademie 1996, H. 4:<\/strong> <em>Thema heute: Deeskalation \u2013 ein Begriff voller Missverst\u00e4ndnisse!?<\/em><\/p>\n<p>Dass mit dem Begriff \u201eDeeskalation\u201c noch wenig \u00fcber die tats\u00e4chliche polizeiliche Praxis gewonnen ist, zeigen die Beitr\u00e4ge in diesem Heft. In Schmalzls Versuch der \u201eKl\u00e4rung eines schwierigen Begriffs\u201c wird unterschieden zwischen der Deeskalation als Ziel polizeilicher Demonstrationseins\u00e4tze und \u201edeeskalativen Mitteln\u201c, durch die dieses Ziel erreicht werden soll. Der Autor definiert Deeskalation als den \u201epolizeistrategischen Leitgedanken\u201c, der darauf abzielt, \u201edrohende oder bestehende Konfrontationen so zu verhindern oder zu reduzieren, da\u00df eine nachhaltige Befriedung der Lage m\u00f6glich wird (S. 15). Er pl\u00e4diert f\u00fcr eine genaue polizeiliche Lageanalyse im Vorfeld von Demonstrationen, die fr\u00fchzeitige Kontaktaufnahme mit den Veranstaltern, daran anschlie\u00dfende Kommunikation und Kooperation. Gleichzeitig r\u00e4umt er ein, dass manchmal Deeskalation nur \u201eauf Umwegen\u201c zu erreichen sei. \u201eIn Ausnahmef\u00e4llen mag die Befriedung der Lage nur \u00fcber den Umweg einer in Kauf genommenen Eskalation m\u00f6glich sein\u201c (S. 16). Auch in den anderen Beitr\u00e4gen des Heftes wird offenkundig, dass bei aller Sympathie, die die Deeskalations-Philosophie genie\u00dft, ihre praktische Bedeutung offen bleibt. Etwa wenn Bredthauer in seiner differenzierten Er\u00f6rterung der Hannoveraner Chaos-Tage bemerkt, dass es bei der Deeskalation um die \u201eintelligente Nutzung aller verf\u00fcgbaren polizeilichen Kompetenzen zur Durchsetzung polizeilicher Ziele\u201c gehe (S. 58). Oder wenn Deeskalation lediglich als Resultat polizeilicher \u00d6ffentlichkeitsarbeit erscheint.<\/p>\n<p><strong>Driller, Ulrich:<\/strong> <em>\u201eWir k\u00f6nnen auch anders\u201c \u2013 \u201eWir aber nicht\u201c. M\u00f6glichkeiten und Grenzen des polizeilichen Konzeptes \u201eKonfliktmanagement\u201c im CASTOR-Einsatz 2001, in: Polizei &amp; Wissenschaft 2. Jg., 2001, H. 3, S. 29-50<\/em><\/p>\n<p>Hier wird dargestellt, was es bedeutet, wenn die Polizei zum \u201eKonfliktmanagement\u201c im gro\u00dfen Stil \u00fcbergeht. F\u00fcr den Castor-Gro\u00dfeinsatz wurde ein Aufgabenbereich \u201eeinsatzbegleitende \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement\u201c mit insgesamt 146 MitarbeiterInnen gebildet. Deren T\u00e4tigkeiten reichten von der allgemeinen \u00d6ffentlichkeitsarbeit \u00fcber die Einrichtung eines B\u00fcrgertelefons bis zur T\u00e4tigkeit als mobile Konfliktmanager und in Kriseninterventionsteams. Dieses erhebliche Repertoire an Kommunikationsangeboten diente der Konfliktminimierung im Kleinen. Demgegen\u00fcber k\u00f6nne das Konzept nur \u201ewenig zur \u00dcberbr\u00fcckbarkeit der gegenseitigen Standpunkte beitragen\u201c. Etwa hinsichtlich der Blockaden gebe es Auffassungen, die \u201eeine rechtsstaatlich ausgerichtete Polizei nicht akzeptieren\u201c k\u00f6nne (S. 48).<\/p>\n<p><strong>Knape, Michael:<\/strong> <em>Strategie und Taktik zur Bek\u00e4mpfung gewaltt\u00e4tiger Aktionen, in: Polizei \u2013 heute 27. Jg., 1998, H. 1, S. 11-14 und 19<\/em><\/p>\n<p>Neben den Prinzipien von Deeskalation und Kooperation war die zentrale polizeipraktische Botschaft des Brokdorf-Beschlusses das \u201eDifferenzierungsgebot\u201c, dem zufolge das polizeiliche Vorgehen zwischen friedlichen Teilnehmern und Gewaltt\u00e4tern unterscheiden muss. Dies sei, so Knape, durch \u201eSeparierung und Isolierung von Gewaltt\u00e4tern durchzusetzen, das hei\u00dft, konsequentes, fr\u00fchzeitiges Einscheiten gegen Straft\u00e4ter\u201c. Deshalb seien u.a. Beweissicherung und Dokumentation sowie \u201ebesondere Formen des Zugriffs, der Einschlie\u00dfung, Ausschlie\u00dfung, Aufl\u00f6sung, R\u00e4umung und Absperrung\u201c f\u00fcr \u201emoderne Einsatz- und F\u00fchrungskonzepte\u201c von \u201ebesonderer Bedeutung\u201c (S. 12). Was das praktisch bedeuten kann, scheint an einigen Formulierungen durch, wenn etwa \u201eder kompakte, entschlossene, intelligent gef\u00fchrte Einsatz von mehreren Zugriffseinheiten nicht unter Hundertschaftsst\u00e4rke\u201c oder der \u201eScheinzugriff\u201c als \u201eaggressionsablenkende polizeiliche Aktivit\u00e4t\u201c erw\u00e4hnt werden (S. 13).<\/p>\n<p><strong>H\u00fccker, Fritz:<\/strong> <em>Beweissicherung, Dokumentation, Beweisf\u00fchrung bei unfriedlichen Ereignissen und Aktionen. Konzepte f\u00fcr Einsatzaufgaben und Ausbildung, Stuttgart u.a. 1998<\/em><\/p>\n<p>Das Lehrbuch versammelt polizeipraktische Grunds\u00e4tze und Ratschl\u00e4ge zur Identifizierung, Festnahme und Beweissicherung von Straft\u00e4tern im Zusammenhang mit Demonstrationen. Dabei reichen die Empfehlungen von dem Grundsatz \u201eKlasse statt Masse\u201c (S. 15) \u2013 nicht jedes Delikt sogleich verfolgen \u2013 \u00fcber die obligatorischen Einrichtung von Beweissicherungs- und Dokumentationstrupps (S. 22) bis zur Unterscheidung von erlaubter und unzul\u00e4ssiger Vorbereitung der Polizeizeugen auf die Gerichtsverhandlung (S. 99 ff.).<\/p>\n<p><strong>Temme, Michael:<\/strong> <em>Konzepte zur Verhinderung\/Bew\u00e4ltigung von Gewalt. Analyse spezifischer Ma\u00dfnahmen bei komplexen, problematischen Einsatzlagen, in: Polizei \u2013 heute 27. Jg., 1998, H. 6, S. 207-210<\/em><\/p>\n<p>Einen Einblick in das fortgeschrittene polizeiliche Repertoire zur Bew\u00e4ltigung \u201eproblematischer Einsatzlagen\u201c gibt auch dieser Beitrag. Die Stichworte lauten: Abfahrtverhinderung potentieller Gewaltt\u00e4ter, Kontrollstellen auf den Zufahrtswegen mit anschlie\u00dfenden Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen, \u201efl\u00e4chendeckender starker Raumschutz\u201c, Bereithaltung dislozierter Einsatzkr\u00e4fte, verst\u00e4rkte Seitenkr\u00e4fte am Demonstrationszug, Eingreif- und Beweissicherungskr\u00e4fte vor Ort, begleitende \u201eintensive \u00d6ffentlichkeitsarbeit\u201c, um Verst\u00e4ndnis bei den von Polizeima\u00dfnahmen betroffenen Unbeteiligten zu wecken. Aber jenseits dieser Ma\u00dfnahmen, so Temme, werde ein \u201eoffensives Einsatzkonzept\u201c \u201ein erster Linie durch hohen Kr\u00e4fteeinsatz, fl\u00e4chendeckende Pr\u00e4senz und entschlossenes Vorgehen erreicht\u201c. Mit dem anschlie\u00dfenden Hinweis, dass nur so dem Differenzierungsgebot entsprochen werden k\u00f6nne, macht der Autor deutlich, dass auch grundrechtsfreundliche Beschl\u00fcsse zur Rechtfertigung polizeilicher Total\u00fcberwachung herangezogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Srugies, Siegmar; Wei\u00df, Andreas; Ertel, Christian:<\/strong> <em>Die taktischen Ma\u00dfnahme der station\u00e4ren Einschlie\u00dfung im Lichte multifunktionaler Aspekte: Rechtliche und taktische sowie technisch\/organisatorische Dimensionen f\u00fcr polizeiliches Handeln, in: Die Polizei 93. Jg., 2002, H. 2, S. 46-49<\/em><\/p>\n<p>Welche organisatorischen und logistischen Vorbereitungen f\u00fcr eine Polizeistrategie erforderlich sind, die auf massenhafte Strafverfolgung setzt, zeigen die Autoren am Beispiel des Berliner 1. Mai 2001. Dabei resultieren diese polizeilichen Probleme aus der Strategie der Einkesselung, die im Text als \u201etaktische Ma\u00dfnahme der abschlie\u00dfenden Absperrung\u201c bezeichnet wird. Die generalstabsm\u00e4\u00dfig geplanten Ma\u00dfnahmen reichen von der Einrichtung spezieller \u201eBearbeitungskommandos\u201c (f\u00fcr Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfung, Durchsuchungen etc.) \u00fcber die Anmietung von Reisebussen, um die vielen Festgenommenen transportieren zu k\u00f6nnen, bis zur Beschaffung von Laptops, Ausweish\u00fcllen mit Klemmen oder Generatoren zur Stromerzeugung.<\/p>\n<p><strong>Della Porta, Donatella; Reiter, Herbert (eds.):<\/strong> <em>Policing Protest: The Control of Mass Demonstrations in Western Democracies, Minneapolis 1998<\/em><\/p>\n<p>Zum Abschluss ein Blick \u00fcber den bundesdeutschen Tellerrand. Denn wer sich \u00fcber \u201ePolizei und Demonstrationen\u201d informieren will, wird in der notorisch unterentwickelten deutschen Polizeiforschung kaum f\u00fcndig werden. Dieser Sammelband versammelt nicht nur eine Reihe von L\u00e4nderberichten und Fallstudien zum Thema, sondern die\/der HerausgeberIn liefern in ihrer Einleitung einen \u00dcberblick \u00fcber Fragen und Befunde der internationalen Forschungen \u00fcber \u201eProtest Policing\u201c.<\/p>\n<h4>Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Pitschas, Rainer (Hg.):<\/strong> <em>Kriminalpr\u00e4vention und \u201eNeues Polizeirecht\u201c. Zum Strukturwandel des Verwaltungsrechts in der Risikogesellschaft, Berlin (Duncker &amp; Humblot) 2002, 270 S., EUR 64,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Die vorliegende Ver\u00f6ffentlichung dokumentiert Vortr\u00e4ge und Diskussionen der Tagung \u201eKriminalpr\u00e4vention in staatlicher und zivilgesellschaftlicher Verantwortungspartnerschaft\u201c, zu der im M\u00e4rz 2001 die Verwaltungshochschule in Speyer eingeladen hatte. Die zw\u00f6lf Beitr\u00e4ge des Bandes sind in vier Teile gegliedert. Im ersten Teil (\u201eEntwicklungslinien der Kriminalpr\u00e4vention\u201c) wird die bekenntnishafte Rhetorik der j\u00fcngeren Pr\u00e4ventionseuphorie durch den rheinland-pf\u00e4lzischen Innenminister (bzw. dessen Staatssekret\u00e4r) pr\u00e4sentiert. Ein weiterer Vortrag stellt Entstehungsgeschichte, Selbstverst\u00e4ndnis und erste Arbeiten des \u201eDeutschen Forums f\u00fcr Kriminalpr\u00e4vention\u201c vor. Der zweite, mit \u201eKommunale Kriminalpr\u00e4vention\u201c \u00fcberschriebene Teil versammelt Beitr\u00e4ge \u00fcber lokale Sicherheitspolitik in den USA, \u00fcber Kriminalpr\u00e4vention in Ludwigshafen, \u00fcber die Rolle der Polizei in der Pr\u00e4vention und \u00fcber die \u201eWeiterbildung in der Kriminalpr\u00e4vention\u201c. Der dritte Teil ist dem Komplex \u201ePrivatwirtschaft und Kriminalpr\u00e4vention\u201c gewidmet, w\u00e4hrend der Schlussteil (\u201eRechtliche Ordnung der Pr\u00e4vention\u201c) allein aus den Ausf\u00fchrungen des Herausgebers zum \u201ePolizeirecht im kooperativen Staat\u201c besteht.<\/p>\n<p>Der Titel des Bandes wie auch Pitschas\u2019 einleitende Bemerkungen verweisen auf das zentrale Erkenntnisinteresse der Tagung: Es ging um die \u201eZukunft des Polizeirechts\u201c, das gegenw\u00e4rtig einem \u201eParadigmenwechsel\u201c unterworfen sei, der \u201ein der Perspektivenverschiebung weg von der Polizei als rechtsstaatlich zu begrenzender Aktivit\u00e4t und hin zu einer Polizei als Garant der Kriminalit\u00e4tsverh\u00fctung\u201c liege (S. 21). Pitschas konstatiert, dass mit der \u201evorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung\u201c und der \u201eVorsorge f\u00fcr die Gefahrenabwehr\u201c eine dritte S\u00e4ule polizeilicher Aufgaben (neben Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) entstanden sei, die die \u00fcberkommene Systematik des Polizeirechts sprengt.<\/p>\n<p>Gemessen an seinem Anspruch wirkt der dritte Teil des Bandes als ein Fremdk\u00f6rper; zumal die Beitr\u00e4ge zeigen, dass private Sicherheitsdienste kaum an der Kriminalpr\u00e4vention vor Ort beteiligt sind und die Wirtschaft ein eher zur\u00fcckhaltendes Interesse an diesen Fragen hat. Statt der \u00d6ffnung zur Privatwirtschaft h\u00e4tten Tagung und Tagungsband sich dem Zauberbegriff \u201ePr\u00e4vention\u201c intensiver widmen m\u00fcssen. An keiner Stelle wird dessen Vielschichtigkeit thematisiert \u2013 wenn man von der rudiment\u00e4ren Kategorisierung in prim\u00e4re, sekund\u00e4re und terti\u00e4re absieht. Gerade in dieser Vielschichtigkeit \u2013 dass Pr\u00e4vention im Polizeirecht etwas anderes meint als in der Strafzwecklehre, dass sie sich beziehen kann auf Interventionszeitpunkte oder -mittel, dass sie unspezifisch oder deliktisch orientiert sein kann etc. \u2013 liegen die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Konjunktur des Begriffs; und dort liegen auch die zentralen (polizei\u2011) rechtlichen Probleme. Denn das Spezifische an der polizeilichen Pr\u00e4vention sind deren repressive Mittel. Die Auswege, die der Herausgeber in seinem Schlussbeitrag andeutet, \u00fcberzeugen kaum. Zum einen ist eher zweifelhaft, ob sich die Polizei im \u00dcbergang zu einem \u201eB\u00fcrge f\u00fcr Kriminalit\u00e4tsverh\u00fctung im Wege staatlichen Leistungshandeln\u201c (S. 255) befindet. Zum anderen kann die von ihm favorisierte \u201eVerwaltungspartnerschaft\u201c weder die Demokratiedefizite noch die inhaltliche Beliebigkeit \u201epr\u00e4ventiven\u201c Handelns beheben. Dar\u00fcber hinaus, das zeigt der lesenswerte Beitrag von Behrendes, liegen die eigentlichen Probleme nicht in den Rechtsnormen, sondern in der \u201ePr\u00e4ventions\u201c-Praxis, die sich \u00fcber windige Konstruktionen (irgend)eine Rechtsgrundlage sucht.<\/p>\n<p><strong>Kasperzak, Thomas:<\/strong> <em>Stadtstruktur, Kriminalit\u00e4tsbelastung und Verbrechensfurcht. Darstellung, Analyse und Kritik verbrechensvorbeugender Ma\u00dfnahmen im Spannungsfeld kriminalgeographischer Erkenntnisse und bauplanerischer Praxis (Empirische Polizeiforschung, Bd. 14), Holzkirchen\/Obb. (Felix Verlag) 2000, 335 S., EUR 25,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Diese juristische Dissertation greift eines der Standardthemen der Kriminalpr\u00e4vention auf: Die Vorstellung, durch gezielte stadtr\u00e4umliche oder architektonische Gestaltungen Kriminalit\u00e4t verhindern und\/oder Kriminalit\u00e4tsfurcht vermeiden zu k\u00f6nnen. Auf den ersten 130 Seiten liefert Kasperzak einen Literatur\u00fcberblick zu verschiedenen Aspekten des Themas Stadtstruktur und Kriminalit\u00e4t(sfurcht). Die Kurzvorstellung von kriminalgeographischen Studien, die in der Bundesrepublik seit 1968 unternommen wurden, ist dabei besonders informativ (wenn auch nicht vollst\u00e4ndig). Die Zwischenres\u00fcmees des Autors sind eindeutig: W\u00e4hrend ein Zusammenhang zwischen bestimmten st\u00e4dtebaulichen Formen und einzelnen Kriminalit\u00e4tsarten nicht zu bestreiten sei, wobei allerdings Sozialstruktur und Sozialkontrolle ausschlaggebend seien (S. 120), k\u00f6nnten zum Zusammenhang zwischen Stadtstruktur und Verbrechensfurcht keine verl\u00e4sslichen Aussagen gemacht werden (S. 133).<\/p>\n<p>Im zweiten Teil pr\u00e4sentiert der Autor die eigene Untersuchung zum \u201eExpertenwissen \u00fcber Kriminalgeographie\u201c. Statt die eigentlich interessante Fragen zu pr\u00fcfen, ob und mit welchem Erfolg stadtplanerische etc. Ma\u00dfnahmen mit kriminalpr\u00e4ventiver Zielsetzung realisiert wurden, beschr\u00e4nkt er sich \u2013 unter dem plausiblen Verweis auf methodische Probleme \u2013 auf die Erhebung von Expertenwissen. 214 Experten (Stadtverwaltung, Polizei, Parteien, Justiz, Wirtschaft) aus 12 St\u00e4dten, die in der Vergangenheit kriminalgeographisch untersucht worden sind, wurden schriftlich befragt. Die Studie gibt deshalb keine Auskunft \u00fcber die Erfolge von st\u00e4dtebaulicher Kriminalpr\u00e4vention, sondern allenfalls \u00fcber deren Resonanz in den K\u00f6pfen lokaler Eliten. Die Ergebnisse sind ern\u00fcchternd: Bei einer R\u00fccklaufquote von 64,5\u00a0% gaben 73,9\u00a0% der Antwortenden an, dass sie die Studie \u00fcber ihre Stadt nicht kannten (S. 154); weitere 5\u00a0% r\u00e4umten ein, die Befunde f\u00fcr ihre Stadt nicht zu kennen (S. 16); und \u00fcber zwei Drittel der Antwortenden gaben an, dass sie den Erfolg st\u00e4dtebaulicher Ma\u00dfnahmen nicht beurteilen k\u00f6nnten (S. 192f.). Der Unkenntnis zum Trotz genie\u00dfen kriminalgeographische Studien ein hohes Ansehen. Besonders die Befragten aus den Bereichen \u201ePolizei, Justiz, Rechtspflege\u201c halten die Kriminalgeographie f\u00fcr \u201esehr geeignet\u201c, praktische Pr\u00e4ventionsratschl\u00e4ge zu entwickeln (S. 218f.) \u2013 wenngleich auch diese Berufsgruppen zu drei Vierteln die alten Studien nicht kannten (S. 174). Die Diskrepanz zwischen Unwissenheit und gleichzeitiger Sympathie f\u00fcr die st\u00e4dtebaulichen Kriminalpr\u00e4vention ist das interessanteste Ergebnis dieser Studie \u2013 ein Befund, der neue Fragen aufwirft.<\/p>\n<p><strong>Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie (Hg.):<\/strong> <em>Verpolizeilichung der Bundesrepublik Deutschland. Polizei und B\u00fcrgerrechte in den St\u00e4dten, K\u00f6ln 2002, 150 S., EUR 10,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Der Band dokumentiert die Jahrestagung des Komitees im Herbst 2000. U.a.: Fritz Sack \u00fcber die Wandlungen des Gewaltmonopols in Deutschland, Martin Kutscha und Fredrik Roggan \u00fcber j\u00fcngere Polizeirechtsentwicklung, Wolfgang Hecker \u00fcber die Verdr\u00e4ngung von Randgruppen aus den Innenst\u00e4dten und Martin Herrnkind \u00fcber rassistische und andere Implikationen der \u201eSchleierfahndung\u201c \u2013 eine lohnende Lekt\u00fcre f\u00fcr alle, die an einer kritischen Bestandsaufnahme interessiert sind.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Z\u00f6ller, Mark Alexander:<\/strong> <em>Informationssysteme und Vorfeldma\u00dfnahmen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten, Heidelberg 2002 (C.F. M\u00fcller Verlag), 509 S., EUR 132,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Moderne Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung, so der Autor, zeichne sich dadurch aus, dass sie Vorfeldma\u00dfnahmen mit dem Einsatz von Informationstech\u00adnologien kombiniere. Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll und Geheim\u00addienste speichern daher nicht nur personenbezogene Daten in ihren Informationssystemen, sondern erheben sie zunehmend pro\u00adaktiv, d.h. bevor \u00fcberhaupt Straftaten begangen werden oder Gefahren entstehen. Vorsorge zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung und vorbeugende Bek\u00e4mpfung von Straftaten hei\u00dft dies im Polizei- und Strafprozessrecht. Dass durch diese sicherheitsbeh\u00f6rdliche Datensammelei der Pers\u00f6nlichkeitsschutz der B\u00fcrgerInnen bedroht ist, liegt auf der Hand.<\/p>\n<p>Ausgehend vom Volksz\u00e4hlungsurteil und seinen Konkretisierungen will Z\u00f6ller daher in dieser juristischen Dissertation Aufgaben und Befugnisse im Rahmen \u201emoderner Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung\u201c einer kritischen Pr\u00fcfung unterziehen. Der Autor betrachtet dazu fast das gesamte Spektrum staatlicher Datenverarbeitung im Sicherheitsbereich: das polizeiliche Informationssystem INPOL, Datenverarbeitung durch BKA, Zoll (INZOLL und KOBRA) und Geheimdienste (NADIS), DNA-Analyse-Datei, staatsanwaltschaftliche Register sowie auf europ\u00e4ischer Ebene das Schengener Informationssystem, EUROPOL und EUROJUST. An dieser Aufz\u00e4hlung wird bereits deutlich, dass die Arbeit stark in die Breite geht. Unklar bleibt, warum der Autor \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen der Geheimdienste nach dem G 10-Gesetz und verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen durch den Bundesgrenzschutz untersucht. W\u00e4hrend sich bei letz\u00adteren die Frage stellt, in welchem Verh\u00e4ltnis die Ma\u00dfnahme zum Untersuchungsgegenstand \u201eInformationssysteme\u201c steht, erscheint die Auswahl der G 10-\u00dcberwachung als Vorfeldma\u00dfnahme willk\u00fcrlich. Diese Teile fallen daher ein wenig heraus aus der \u00fcberwiegend gut lesbaren Darstellung der Datenverarbeitungssysteme und des Verh\u00e4ltnisses von Strafprozess- und Polizeirecht. Im Ergebnis bem\u00e4ngelt Z\u00f6ller, dass die Vorgaben des Volksz\u00e4hlungsurteils ausgeh\u00f6hlt werden, insbesondere das Zweckbindungsprinzip. Der Gesetzgeber solle sich auf die Grundprinzipien informationeller Selbstbestimmung besinnen und nicht bestehende Praxis und Begehrlichkeiten der Polizei verrechtlichen. Ein frommer Wunsch, der wohl trotz der lesenswerten Arbeit ungeh\u00f6rt bleiben wird.<\/p>\n<p>(Martina Kant)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Obwohl zum Thema \u201ePolizei und Demonstrationen\u201c viel ver\u00f6ffentlicht wurde und wird, fehlen nach<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[78,148],"tags":[],"class_list":["post-13753","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-072","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13753","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13753"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13753\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13753"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13753"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13753"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}