{"id":1381,"date":"2004-08-09T12:54:26","date_gmt":"2004-08-09T12:54:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1381"},"modified":"2004-08-09T12:54:26","modified_gmt":"2004-08-09T12:54:26","slug":"so-offenkundig-war-es-selten-geheimdienste-taugen-nur-fuer-den-herrschaftsmissbrauch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1381","title":{"rendered":"So offenkundig war es selten &#8211; Geheimdienste taugen nur f\u00fcr den Herrschaftsmissbrauch"},"content":{"rendered":"<p><b>Unser t\u00e4gliches Geheimdienstbrot gib uns heute, aber lass uns die Schimmelstellen vermeiden. So lautet das regierungsamtliche Gebet rund um den Globus.<\/b><\/p>\n<p>Ein dreifacher Stakkatoschlag. Die zwischen den Parteien ausbalancierte Kommission des amerikanischen Senats, die die Qualit\u00e4t geheimdienstlicher Information untersuchte, urteilte in ihrem am 10. Juli ver\u00f6ffentlichten Bericht vernichtend. Keine der Schl\u00fcsselinformationen traf zu, die den Bush-Krieg gegen das Regime Saddam Husseins im Irak im M\u00e4rz 2003 weltweit \u00f6ffentlich rechtfertigten. Nichts mit Massenvernichtungswaffen; nichts mit Direktverbindungen zu Al Qaida; nichts mit einer unmittelbaren Drohung, die binnen 45 Minuten \u00fcber die B\u00fcrgerInnen westlicher L\u00e4nder h\u00e4tte hereinbrechen k\u00f6nnen. Nur vier Tage sp\u00e4ter schlug der Butler-Report der britischen Regierung in dieselbe Kerbe. So wie die CIA, so hatte ihre britische Variante, der MI6, nichts als einseitig zugespitzte, prinzipiell bekannte Informationen geliefert und also vorurteilssystematisch falsch informiert. Von all dem unmittelbaren Gefahrenwesen au\u00dfer T\u00e4uschungsspesen nichts gewesen. Am 22. Juli folgte der dritte Schlag: Die von der US-Regierung eingesetzte so genannte &#8222;9\/11-Commission&#8220; \u2013 auch sie zweiparteilich ausgeglichen \u2013 sollte die seismographische Gefahrenwitterung der US-amerikanischen Geheimdienste in Sachen Zerst\u00f6rung der Zwillingst\u00fcrme des World Trade Centers in New York und des Angriffs auf das Pentagon untersuchen. Auch ihr Bericht endete f\u00fcr die Geheimdienste katastrophal. CIA und FBI hatten entweder nichts oder sie hatten zu Ungenaues gewusst oder sie waren in der F\u00fclle der Informationen, in der die &#8222;Dienste&#8220; wie in einer riesigen Salatsch\u00fcssel konkurrierend w\u00fchlten, nicht an das entscheidende Informationsblatt geraten.<!--more--><\/p>\n<p>Was Wunder, dass diese hei\u00dfen Juli-Berichte, schon bevor sie alle ver\u00f6ffentlicht waren, dazu veranlassten, die &#8222;geheimsten&#8220;, mutma\u00dflich &#8222;gr\u00f6\u00dften&#8220; und, wie sich versteht, zuverl\u00e4ssigsten und effektivsten Geheimdienste, die nun bald 60-j\u00e4hrige, aus dem 2. Weltkrieg und dem Kalten-Krieg geborene CIA an der Spitze, in ihrer prognostischen Intelligenz in Frage zu stellen. &#8222;A Global intelligence failure&#8220; titelte &#8222;The Guardian Weekly&#8220; seinen ersten Bericht vom 16. Juli. Unter der \u00dcberschrift &#8222;The Weapons that weren&#8217;t&#8220; f\u00e4hrt der &#8222;Special report Intelligence failures&#8220; des Economist einen Tag sp\u00e4ter fort: &#8222;How the Americans and the British got it all wrong.&#8220;<\/p>\n<p>Angesichts der aus allen Publikationen hallenden Kakophonie in Sachen Geheimdienste ist man \u2013 gerade wenn man selbst allen Geheimdiensten immer kritisch auf den Spuren geblieben ist \u2013 fast geneigt, sch\u00fctzend den Arm um die freilich unumfasslichen Schultern dieser &#8222;\u00c4mter&#8220; zu legen. An den Fehlinformationen, so alle drei dickleibigen Berichte, seien nur die verdummenden Dienste schuld, die v\u00f6llig zu unrecht &#8222;intelligence services&#8220; genannt werden. Gewiss: die Regierungen, die Bush- und die Blair-Administration zumal, h\u00e4tten gleichfalls irrt\u00fcmlich gehandelt. Indes, sie h\u00e4tten dies \u2013 mit den wahrhaften Gentlemen Bush und Blair an der Spitze \u2013 in bestem Glauben und Willen (zum Krieg) getan. Wenn auch, gem\u00e4\u00df einem alten lateinischen Sprichwort, die Kr\u00e4fte verantwortlicher Politik fehlen, so sei doch der bornierte Wille der Regierenden zu loben. So t\u00f6nt es aus allen drei Berichten. Darum kriegen die Geheimdienste ihr Fett weg \u2013 samt ihrer &#8222;Kultur&#8220;, ihren fixen Ideen, ihrem t\u00f6richt machenden Lob der Routine. Die Regierenden aber strahlen im m\u00e4nnlichen Glanz breitschultrig entschiedener Inhaber der Verantwortung. Tut nichts, dass sie sich dieser kriegsgesichtig fahrl\u00e4ssig entledigten. Sonst m\u00fcsste gar noch vom Problem mangelhafter Kontrolle der Legislativen die Rede sein. Deren Mehrheiten haben sich jedoch von August\/September 2002 bis M\u00e4rz 2003 geradezu wie eine nationale Hammelherde kriegsw\u00e4rts bl\u00f6kend treiben lassen. Nur so konnten sie sich von ihren Regierungen so t\u00e4uschen lassen. Das in allen Berichten systematisch vers\u00e4umte Thema besteht darum auch in der nicht nur hinsichtlich des Irakkriegs und der Administrationen Bush und Blair aktuellen Frage: Wie kann es dazu kommen, dass inmitten so genannter Informationsgesellschaften, inmitten angeblich legislativ kontrollierter und medial unabl\u00e4ssig durchleuchteter repr\u00e4sentativer Demokratien eine Politik der L\u00fcge, der Halbwahrheiten, der Scheinhaftigkeiten, der hohlen Pr\u00e4tentionen wirksam werden kann; t\u00f6dlich wirksam f\u00fcr die Menschen, die als &#8222;Kollateralsch\u00e4den&#8220; in die Ungeschichte eingehen? Sind wir alle blo\u00df &#8222;embedded&#8220; Mitlaufende und Beobachtende?<\/p>\n<p>Die Geheimdienste bed\u00fcrfen unseres Trostes nicht. Denn der gerade gestellten entscheidenden Frage eilt schon eine andere Frage voraus, die gleichfalls in keinem der Berichte und auch in keinem Bericht \u00fcber diese Berichte gestellt worden ist: Wozu bed\u00fcrfen mit dem qualifizierenden Beiwort &#8222;liberal&#8220; bezeichnete Demokratien der doch wohl verfassungskontr\u00e4ren Einrichtung von geheimen Diensten? Was bringen diese ein, was \u00f6ffentlich sorgf\u00e4ltig nicht erkannt werden kann? Sind sie angesichts anders nicht rechtzeitig erkenntlicher Gefahren f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung und zentraler Faktoren ihrer Verfassung &#8222;allopathisch&#8220; geboten? Welche Gefahren aber sind solcher Art? Wie m\u00fcssten solche verfassungsgerichteten und doch das Tageslicht scheuenden Fr\u00fchwarnsysteme aussehen, damit sie zum einen angemessen warnen k\u00f6nnen, zum anderen jedoch nicht ungenau oder falsch oder zu sp\u00e4t warnen? Wie ist dem Widerspruch Rechnung zu tragen, dass <i>geheime<\/i> Informationen verl\u00e4sslich sind und angemessen interpretiert werden k\u00f6nnen?<\/p>\n<p>Aktuell f\u00e4llt auf: Die Geheimdienste der &#8222;anderen&#8220;, in diesem Fall der USA und Gro\u00dfbritanniens, werden im Hinblick auf zwei spezifische Leistungen bzw. Versagen \u2013 Irak und der 11.9. \u2013 als Problem erkannt. Sie werden indes nur wie schimmliges Brot behandelt. Dass alle Regierungen, alle Politik, heute des geheimdienstlichen Brots bed\u00fcrfe, daran sind Zweifel, wie es scheint, ausgeschlossen. Geheimdienste scheinen f\u00fcr Politik und Regierung &#8222;nat\u00fcrlich&#8220;. Unser t\u00e4gliches Geheimdienstbrot gib uns heute und lass uns die Schimmelstellen vermeiden.<\/p>\n<h4>Permanente herrschaftliche Beigabe<\/h4>\n<p>Die oben genannten drei Berichte sind zwar nicht das Thema dieses Heftes. Einige allgemeine Beobachtungen triftiger Art sollen vor ihrem Hintergrund dennoch zur angemessen kritischen Einstimmung auf die Debatte \u00fcber die bundesdeutschen Geheimdienste notiert werden:<\/p>\n<p>\u2013 Dass geheime Dienste mit der Entstehung von Herrschaft aller Art untrennbar verbunden sind. Der moderne Staat \u2013 gekennzeichnet durch seinen Anspruch auf das ihm spezifische Instrument (das in erheblichem Umfang zugleich Ziel ist): das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit \u2013 ist von Anfang an, ja in seinen langgestreckten, prim\u00e4r kriegst\u00fcmelnden Anf\u00e4ngen nach innen und nach au\u00dfen, ein Geheimdienststaat gewesen. Der in den europ\u00e4isch-angels\u00e4chsischen L\u00e4ndern Jahrhunderte \u00fcberziehende und nie abgeschlossene Verstaatlichungs- und gesellschaftliche Durchstaatungsprozess \u2013 allzu leichtsinnig unqualifiziert als &#8222;Prozess der Zivilisation&#8220; begriffen \u2013 ereignete sich &#8222;absolutistisch&#8220; geradezu als Institutionalisierung von Herrschaft in Form diverser Geheimhaltungen. In den sich \u00fcberschneidenden Entwicklungen hin zum nationalen und zum expansiv massengesellschaftlichen Staat nach der Zeitenscheide der Franz\u00f6sischen Revolution wurden geheimdienstlich polizeiliche Mittel \u2013 Zensurma\u00dfnahmen, Spione, Provokateure, pr\u00e4ventiv gekehrte Repressionen in gesetzlich-polizeilich-gerichtlichen und gef\u00e4ngnishaften Sequenzen, so nicht todgestraft worden ist \u2013, dazu gebraucht, zuerst das aufkommende B\u00fcrgertum, dann zusammen mit den B\u00fcrgern die Arbeiterklasse herrschaftsbrav zu trimmen. Das Metternich-System nach 1815 gibt davon weit \u00fcber 1830, ja 1848 hinaus Kunde. Aus diesen fr\u00fchen Anf\u00e4ngen erkl\u00e4rt sich auch die eingangs bemerkte &#8222;Naturalisierung&#8220;. Das staatliche Gewaltmonopol und sein geheimhalterisches &#8222;Interesse an sich selber&#8220; werden wie Naturgegebenheiten ge- und behandelt.<\/p>\n<p>\u2013 Dass der b\u00fcrgerliche, sp\u00e4ter von der Arbeiterbewegung mitgef\u00fchrte &#8222;Kampf um Verfassungspositionen&#8220; sich immer erneut gegen die &#8222;arcana imperii&#8220;, die Geheimhaltung und die Willk\u00fcr des Herrschens zuerst sp\u00e4tabsolutistischer Art richtete \u2013 bis hin zum informationellen Selbstbestimmungsrecht, jener Kreation des Bundesverfassungsgerichts im Volksz\u00e4hlungsurteil vom Dezember 1983. Dieser Kampf um Offenheit, \u00d6ffentlichkeit, Zug\u00e4nglichkeit, Zurechenbarkeit, damit Verantwortlichkeit, Kritik und Kontrolle machte jedoch fr\u00fch vor der Toren des nie liberal durchdrungenen staatlichen Gewaltmonopols halt. Die nie liberal aufgehobene Staatspr\u00e4misse, dass die <i>Staats<\/i>icherheit als solche an erster Stelle rangiere, blieb unangetastet. Die in vielen Varianten tradierte Generalklausel des Preu\u00dfisch Allgemeinen Landrechts von 1798 dr\u00fcckt diese zentrale Selbstbez\u00fcglichkeit der Sicherung des Sicherheitsapparates aus. Frei, aber korrekt ausgedr\u00fcckt lautet sie: Wenn der Staat in Gefahr ger\u00e4t, dann sind alle Mittel erlaubt. An erster Stelle steht die Eigensicherung und der in ihr verborgenen Interessen. Die repr\u00e4sentativ demokratischen Institutionen und Prozeduren wurden darin aufgehoben \u2013 nicht umgekehrt.<\/p>\n<p>\u2013 Dass Geheimdienste <i>auch <\/i>in repr\u00e4sentativ demokratischen Verfassungsstaaten den &#8222;nicht kontraktuellen&#8220;, also den vorgegebenen Teil des Verfassungsvertrags darstellen. Sie sind in diesen nie ohne erhebliche Sperren aufzunehmen. Dementsprechend blockieren und umrunden geheimdienstliche Institutionen und Funktionen die Norm liberaler Demokratie (Verfassungsrecht) und ihren jeweils erreichten Stand (Verfassungswirklichkeit). (a) Geheimdienste, das zeigen die einleitend apostrophierten Exempel der CIA, des FBI und des MI6 typisch, wirken als Instrumente exekutivisch zentrierter Herrschaft bis hin in die sie pr\u00e4genden und von ihnen gepr\u00e4gten Sicherheits- und Gefahrenbegriffe. Sie sind dar\u00fcber hinaus herrschaftsgewichtige Einrichtungen selber; will sagen: sie folgen einer wenigstens teilweise eigenen b\u00fcrokratischen Logik. (b) Geheimdienste k\u00f6nnen das Ermessens-, Handlungs- und Eingriffsfeld der Regierungen weiten und deren Instrumentenkasten bis hin zu Legitimationsformeln anreichern. Als solche haben sie im Falle Bush und Blair \u2013 personal verk\u00fcrzt ausgedr\u00fcckt \u2013 zweifelsohne gedient. Geheimdienste eignen sich jedoch nicht, um die &#8222;Intelligenz&#8220;, sprich die Voraussicht, die disziplinierte Phantasie und die Steuerungsf\u00e4higkeit einer Regierung zu vergr\u00f6\u00dfern. Jenseits ihres herrschaftlichen Gebrauchs tragen sie zur mehr oder minder systematischen Verdummung im Sinne informationeller Disqualifizierung bei. Die Stasi der seligen DDR kann daf\u00fcr als extremes, aber sprechendes Beispiel dienen. D\u00fcmmer, n\u00e4mlich kenntnisloser als die DDR-F\u00fchrung in den letzten Jahren kann man sich eine Herrschaft trotz allen immer gegebenen Beschr\u00e4nktheiten kaum vorstellen. Die geheimdienstliche, regierungsamtliche Praxis blamierte auch in diesem Falle die Vorstellungskraft. (c) Vorkehrungen &#8222;normal&#8220; repr\u00e4sentativ demokratischer Art, die die mehrfach funktionale Keule der Geheimdienste als prek\u00e4res, aber feines Instrument dieser Herrschaftswelt, wie sie nun einmal &#8222;ist&#8220;, einhegen und unter Kontrolle halten sollen, sind zum Scheitern verurteilt. Sie m\u00f6gen nur diejenigen symbolisch bet\u00f6ren, die sich, wenn schon ansonsten ungl\u00e4ubig, der regierungsamtlichen Macht des Glaubens hingeben wollen. Mit Verrechtlichungen in Sachen Geheimdiensten ist es \u00e4hnlich bestellt wie mit den Versuchen, Dunkelfelder statistischen Wissens statistisch auszumessen. Die Messger\u00e4te brechen \u00fcberall ein. Oder anders: die Gesetze zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie genau normierend Berechenbarkeit und Rechtssicherheit erh\u00f6hten, sondern dass sie mit vagen Formulierungen, unbestimmten Rechtsbegriffen und dergleichen so etwas wie kleine Erm\u00e4chtigungsgesetze darstellen, die rechtens Kontrolle unm\u00f6glich machen. Parlamente sind schon in ihrer Aufgabe j\u00e4h \u00fcberfordert, das gew\u00f6hnliche, jedoch riesige, b\u00fcrokratisch zerkl\u00fcftete und von Komplexit\u00e4ten verstellte Gesch\u00e4ft der Regierungen zu \u00fcberwachen. Dass sie Geheimdienste kontrollieren k\u00f6nnten, kann nur derjenige hoffen, dem das Hoffen wider das Hoffen mehr als existentiell zur zweiten Natur geworden ist. Das, was die eingangs ber\u00fchrten drei Berichte, ohne es zu wollen, in dieser Hinsicht preisgeben, ist ein Doppeltes: zum einen die Unf\u00e4higkeit, legislative Kontrolle auf der H\u00f6he der Geheimdienste und ihrer Regierungen auch nur zu denken. Indem sie, zum andern, keine institutionellen Rosse und keine Reiter, also Verantwortlichkeiten benennen, demonstrieren sie insgeheim die organisierte Unverantwortlichkeit, in der Geheimdienste und ihre Regierungen sich befinden.<\/p>\n<h4>Und die bundesdeutschen Geheimdienste?<\/h4>\n<p>Die bundesdeutschen Nutzanwendungen dieses allzu knappen geheimdienstlichen Aufrisses aus vielfach, seit dem 11.9. und seinen antiterroristischen Erm\u00e4chtigungsgesetzen besonders gegebenem Anlass, finden sich im Schwerpunkt dieses Heftes. Die bundesdeutschen Geheimdienste, im Zuge des Kalten Krieges fr\u00fch nach innen (&#8222;Verfassungsschutz&#8220;) und nach au\u00dfen (BND, \u00fcber die Amerikaner von den Nazis \u00fcbernommen) neu geschaffen und restauriert, zeichnen sich durch drei Entwicklungen aus, die dem sonstigen Modernit\u00e4tsgerede seltsam kontrastieren.<a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2004\/08\/09\/so-offenkundig-war-es-selten-geheimdienste-taugen-nur-fuer-den-herrschaftsmissbrauch#fn1\" name=\"fnverweis1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Zum Ersten durch die Entwicklung der Entdifferenzierung. Diese betrifft vor allem das sog. Trennungsgebot zwischen informationell\/<br \/>\ngeheimen Diensten \u00e0 la &#8222;Verfassungsschutz&#8220;-\u00c4mter, BND und exekutiv-polizeilichen Institutionen \u00e0 la Polizei im Allgemeinen, Kriminalpolizei im Besonderen. Alle automatische und geheime Koppelung informationeller und exekutiv-strafverfolgerischer Aufgaben \u00e0 la &#8222;Gestapo&#8220; sollte \u2013 vergleiche auch den &#8222;Polizeibrief&#8220; der westlichen Besatzungsm\u00e4chte von 1949 \u2013 ein f\u00fcr alle Mal ein Riegel vorgeschoben werden. Der Riegel klapperte und quietschte schon lange. Die T\u00fcr stand gesetzlich wegen der sehr vagen Befugnisnormen der Geheimdienste, jedoch auch aus informationstechnologischen Gr\u00fcnden seit Anfang der 70er Jahre, von Polizei und Kripo aus gesehen, und schlie\u00dflich institutionell und funktionell schon lange sperrangelweit offen. Die institutionellen und funktionellen Ausleierungen und \u00c4mter\u00fcberschneidungen ergaben und ergeben sich insbesondere rund um die weit vorverlagerten &#8222;K\u00e4mpfe&#8220; gegen Drogenkriminalit\u00e4t, gegen Organisierte Kriminalit\u00e4t und gegen terroristische Aktivit\u00e4ten. Diese Schwellen wurden Anfang\/Mitte der 70er Jahre rechtlich, funktionell und institutionell \u00fcberschritten. Nun aber geht die T\u00fcr im Zuge der ver\u00e4nderten &#8222;Innenarchitektur&#8220; der Sicherungseinrichtungen, auch europ\u00e4isch bef\u00f6rdert, auf, ohne dass die getrennten Einrichtungen darum abgebaut werden m\u00fcssten oder sollten. Das nie &#8222;wasserdicht&#8220; verwirklichte und verwirklichbare &#8222;Trennungsgebot&#8220; war ein sch\u00f6nes, aber kaum wirksames Tabu der ansonsten schw\u00e4chlichen demokratisch vorw\u00e4rts gewandten &#8222;Aufarbeitung&#8220; der NS-Vergangenheit. Nach dem neuen Gesetzesschub, den der als &#8222;Terrorismusgefahr&#8220; akut und permanent gesetzte 11.9. legitimierte, wirkt dieses Gebot wie eine Melodie aus &#8222;uralten&#8220; liberaleren Zeiten.<\/p>\n<p>Der funktionellen, formell rechtlich erlaubten, teilweise auch institutionellen Entdifferenzierung entspricht die Entgrenzung. Diese Entgrenzung gilt in substantieller und in geographischer Hinsicht. Substantiell \u00e4u\u00dfert sie sich in der allgemeinen, gleichfalls schon l\u00e4nger angelegten pr\u00e4ventiven Kehre der Sicherheitsapparate. Diese war schon immer die &#8222;raison d&#8217;\u00eatre&#8220; der Geheimdienste. Heute zeigt sie sich bei den Diensten umso mehr durch einen Schwall neuer diffus gefasster Aufgaben, die rechtliche Kompetenzweiterungen und technologisch nutzbare Befugnisnormen zur Folge haben. Nicht nur alle Ausl\u00e4nder sind potentielle T\u00e4ter und sei es in der unerkenntlichen Gestalt des &#8222;Schl\u00e4fers&#8220;. Gerade darum m\u00fcssen die Geheimdienste potentiell universell pr\u00e4sent sein. Das Trojanische Pferd (auch als Esel) des Kalten Krieges kehrt wieder. Jede Staatsb\u00fcrgerIn ist der Chance nach subversiv und solcherart informationell, pr\u00e4ventiv-repressiv in Ohren- und Augenschein zu nehmen. Geographisch zeigt sich die EU-europ\u00e4ische und globale Dehnung einschlie\u00dflich der Grenzverwirrungen zwischen Polizei und Milit\u00e4r bis in den Entwurf einer &#8222;Verfassung f\u00fcr Europa&#8220; hinein.<a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2004\/08\/09\/so-offenkundig-war-es-selten-geheimdienste-taugen-nur-fuer-den-herrschaftsmissbrauch#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Entdifferenzierung und Entgrenzungen werden durch eine Verrechtlichung legitimiert, die b\u00fcrgersichernde Rechtsformen vollends zu zahlreich verstreuten Gummipfl\u00f6cken im Treibsand werden l\u00e4sst. Auch diese Entrechtlichung mit den Prozeduren parlamentarisch abgesegneter Gesetze hat eine lange Tradition. Heute ist sie indes vor allem im Bereich staatlicher Sicherheit, Sicherheitsbegriffe und Vorkehrungen der Sicherung so allgemein geworden, dass es l\u00e4ngst einer enormen, jedoch insgesamt wohl funktionierenden Kombination aus T\u00e4uschung und Glauben verlangt, um &#8222;rechtsstaatliche&#8220; L\u00f6sungen grundrechtlich demokratisch pr\u00e4mieren zu k\u00f6nnen. Sobald das Recht prim\u00e4r in Richtung von Zweckprogrammen geformt wird, verliert es alle berechenbaren und, wohlgemerkt, auch grundrechtlich judifizierbaren Formen. Die dritte Gewalt wird unvermeidlich zur weiteren Legitimationsgehilfin der Exekutive.<\/p>\n<h4>Was folgt?<\/h4>\n<p>Misstrauen in die b\u00fcrgerwidrigen Sicherungen und ihre Institutionen ist die erste B\u00fcrgerpflicht. In Sachen Geheimdienste und geheimdienstlich wirksame institutionelle und funktionelle Elemente der Polizeien gibt es grundrechtlich demokratisch nur das Gebot: sie sind abzuschaffen. M\u00f6gen doch alle diejenigen, die Gegenteiliges behaupten, die das Ende aller Sicherheit an die Wand der Demokratie werfen, wenn diese ihre Geheimdienste preisgeben w\u00fcrde, genau sagen, warum Geheimdienste vonn\u00f6ten sind und wie sie eingerichtet werden k\u00f6nnten, damit die Schadenswaage nicht dauernd zu ihren Ungunsten zu Boden sinkt. Hierbei sollten die \u2013 demokratisch grundrechtlich gesehen \u2013 paradoxen Verteidiger der Geheimdienste, wie voll- oder schmalmundig sie dies immer zu tun belieben, zweierlei mitbedenken. Zum einen: die Geschichte der bundesdeutschen Verfassungsschutz\u00e4mter, des BND und der eher geheimdienstlich wirksamen Abteilungen der Polizei geben wenig gute Gr\u00fcnde her, die sie vorw\u00e4rts verteidigen lie\u00dfen. Zum anderen: all die vielen Vorkehrungen, die seit der ber\u00fchmten Frage der fr\u00fchen r\u00f6mischen Kaiserzeit getroffen worden sind: &#8222;quis custodiet custodem&#8220;, wer soll uns vor diesen Sch\u00fctzern sch\u00fctzen, sind an praktischer Atrophie gescheitert. Diese Feststellung gilt neuerdings insbesondere f\u00fcr rechtliche, f\u00fcr parlamentarische und f\u00fcr gerichtliche Kontroll- und Einhegungsversuche. Wenn aber der Schaden einer Sache so viel gr\u00f6\u00dfer ist als der Nutzen, dann sind es offenkundig nicht prim\u00e4r demokratische und menschenrechtliche Interessen, die unsere geheimen Sch\u00fctzer ins Brot setzen und legitimieren. Dann sollten wir, so wir nichts anderes k\u00f6nnen, wenigstens den geheimdienstlichen Legitimationskakao nicht auch noch trinken, durch den sie uns grunddunkel ziehen.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr lehrt Politikwissenschaft an der FU Berlin und ist Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2004\/08\/09\/so-offenkundig-war-es-selten-geheimdienste-taugen-nur-fuer-den-herrschaftsmissbrauch#fnverweis1\" name=\"fn1\">[1]<\/a> siehe den nachfolgenden Artikel von Heiner Busch<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2004\/08\/09\/so-offenkundig-war-es-selten-geheimdienste-taugen-nur-fuer-den-herrschaftsmissbrauch#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie; Republikanischer Anw\u00e4ltInnenverein: Die europ\u00e4ische Konstitution des Neoliberalismus, K\u00f6ln 2004; s.a. den Artikel von Mark Holzberger in diesem Heft<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Narr, Wolf-Dieter: So offenkundig war es selten. Geheimdienste taugen nur f\u00fcr den Herrschaftsmissbrauch, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 78 (2\/2004), S. 6-13<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unser t\u00e4gliches Geheimdienstbrot gib uns heute, aber lass uns die Schimmelstellen vermeiden. 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