{"id":13937,"date":"2014-10-14T20:39:32","date_gmt":"2014-10-14T20:39:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13937"},"modified":"2014-10-14T20:39:32","modified_gmt":"2014-10-14T20:39:32","slug":"von-wegen-neutral-die-deutsche-polizei-als-akteur-autoritaerer-disziplinierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13937","title":{"rendered":"Von wegen neutral:\u00a0Die deutsche Polizei als Akteur autorit\u00e4rer Disziplinierung"},"content":{"rendered":"<h3>von Andreas Blechschmidt<\/h3>\n<p><strong>Deutschland \u2013 ein Hort der Stabilit\u00e4t. Was bei anderen EU-Staaten zur massiven Krise wurde, war in der BRD nur eine kleine Delle. Die Wirtschaft w\u00e4chst und von Massenprotesten wie in Griechenland und Spanien keine Spur. Aber der Eindruck t\u00e4uscht. Apparate und Strategien der inneren Sicherheit befinden sich seit langem im Umbruch; sie bereiten vor, was kommen k\u00f6nnte. <\/strong><\/p>\n<p>Die \u00f6konomischen Krisen seit dem Zusammenbruch der weltweiten Finanzm\u00e4rkte 2007 und die daraus resultierenden Sparma\u00dfnahmen haben in den letzten Jahren in zahlreichen Staaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) zu nachhaltigen Protesten gef\u00fchrt. Massenproteste zum Beispiel in Griechenland und Spanien und der Zulauf zu rechten Parteien markierten eine politische Vertrauenskrise. Dahinter steht eine grundlegende Krise des kapitalistischen Systems, das vorrangig die Interessen von InvestorInnen und deren Profitraten sichert, aber keine Perspektiven angesichts von Arbeitslosigkeit, Verarmung und zunehmender Wohnungslosigkeit bietet. Zugleich sorgen die globalen wirtschaftlichen und milit\u00e4rischen Konflikte f\u00fcr eine zunehmende Migration nach Europa, der die verantwortlichen Regierungen mit einem t\u00f6dlichen Abwehrregime an den EU-Au\u00dfen\u00adgrenzen begegnen, in dem die Grenzschutzagentur Frontex eine zentrale Rolle spielt.<!--more--><\/p>\n<p>Deutschland scheint von alledem unbeeinflusst und vergleichsweise politisch stabil. Tats\u00e4chlich jedoch wurden im letzten Jahrzehnt auf verschiedenen Ebenen Voraussetzungen geschaffen, m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Krisenprotesten auch in Deutschland effiziente repressive Gegenstrategien entgegenzusetzen. Dabei entspricht das Selbstbild der Polizei in Deutschland einer von politischer Einflussnahme freien Polizeiarbeit, die allein an rechtsstaatlich \u00fcberpr\u00fcfbares Handeln gebunden ist. Obschon polizeiliches Handeln \u201eimmer auch Handeln in der Gesellschaft und f\u00fcr die Gesellschaft\u201c sei, wie es im Vorwort zu einem \u201eSoziologie. Studien\u00adbuch f\u00fcr die Polizei\u201c hei\u00dft, sieht man sich als neutrale Instanz.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die \u201eDeutsche Hochschule der Polizei\u201c bietet etwa im Fachgebiet \u201eKriminalistik \u2013 Grundlagen der Kriminalstrategie\u201c Seminare f\u00fcr polizeiliche F\u00fchrungskr\u00e4fte zum Erwerb von Kompetenzen zur \u201eobjektiven\u201c Beratung der Kriminalpolitik \u00fcber das Kriminalit\u00e4tsgeschehen an.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> So sollen die polizeilichen Reaktionsm\u00f6glichkeiten zum sachgerechten Personal- und Ressourceneinsatz vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Forderung nach optimaler Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung op\u00adtimiert werden. Dieses Bild der \u00fcberparteilichen und objektiven Instanz entspricht nicht der Realit\u00e4t. So wenig die westdeutsche Polizei 1968 und im Deutschen Herbst 1977 neutraler Akteur war, so wenig ist sie dies im aktuellen und k\u00fcnftigen gesellschaftlichen Kontext.<\/p>\n<p>Die Z\u00e4sur des Jahres 1989 mit den daraus folgenden gesellschaftlichen Umw\u00e4lzungen in Europa und der deutschen Wiedervereinigung haben zu einem tiefgreifenden Wandel des bis dahin geltenden politischen Selbstverst\u00e4ndnisses Westdeutschlands gef\u00fchrt. Als Nachfolgestaat des nationalsozialistischen Deutschlands verstand sich die alte Bundesrepublik jenseits aller Kontinuit\u00e4ten und der problematischen fehlenden Aufarbeitungen des NS-Erbes als demokratischer Rechtsstaat auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. In den 90er Jahren vollzog sich jedoch im wiedervereinigten Deutschland ein bedeutender Paradigmenwechsel innerhalb dreier wesentlicher Politikfelder. Zun\u00e4chst wurde 1993 mit der \u00c4nderung des Artikels 16 des Grundgesetzes das uneingeschr\u00e4nkte Grundrecht auf Asyl f\u00fcr politische Fl\u00fcchtlinge, das sich aus den Erfahrungen des NS-Faschismus direkt herleitete, in dieser Form abgeschafft. Die ebenfalls aus den historischen Erfahrungen abgeleitete Selbstbeschr\u00e4nkungen der Bundeswehr als reiner Verteidigungsarmee im Rahmen des NATO-B\u00fcndnisauftrags wurde unmittelbar nach der Wiedervereinigung 1990 infrage gestellt, allersp\u00e4testens seit dem Engagement der Bundeswehr im Kosovokrieg 1999 aufgehoben. Und schlie\u00dflich wurde mit der \u201eAgenda 2010\u201c ein deutlicher Kurswechsel weg vom Versprechen der wohlfahrtsstaatlichen Daseinsf\u00fcrsorge hin zur neoliberalen Deregulation sozialer Leistungen vollzogen.<\/p>\n<h4>Sicher und sauber: die neoliberale Stadt<\/h4>\n<p>Nicht zuf\u00e4llig wurden Anfang der 90er Jahre, angesto\u00dfen durch vermeintliche Erfolgsmeldungen der \u201eZero-Tolerance\u201c-Konzepte der New Yorker Polizei, ausf\u00fchrliche Debatten in der Fach\u00f6ffentlichkeit und dar\u00fcber hinaus \u00fcber polizeiliche Sicherheitskonzepte gef\u00fchrt. Diese Diskurse kennzeichneten ihrerseits einen \u00dcbergang von der Disziplinar- hin zu einer Kontrollgesellschaft mit einer direkten Neuausrichtung polizeilicher Aufgabengestaltung, in der polizeiliches Handeln alles andere als \u00fcberparteilich ist. Die bundesdeutsche Polizei als ein Instrument der Krisenbew\u00e4ltigung hat schon seit den 70er Jahren entsprechende Strategien entwickelt: Das \u201ecommunity policing\u201c stellt ein abgestimmtes Handlungskonzept von nachbarschaftlicher Kooperation bis hin zu einer repressiven \u201eZero-Tolerance\u201c-Strategie dar. Unter dem Vorzeichen von Pr\u00e4ventions- und Informationsprogrammen bzw. der Teilnahme an quartiersbezogenen Beteiligungsprogrammen agiert die Polizei schon lange in den Kommunen proaktiv. So gewonnene Informationen k\u00f6nnen Teil eines abgestimmten repressiv-disziplinierenden Kontroll- und \u00dcberwachungsprogramms der Polizei in den lokalen Milieus werden. Dies ist von besonderer Bedeutung, da der bereits geschilderte innenpolitische Paradigmenwechsel eine Neuorientierung hin zum neoliberalen global ausgerichteten Wettbewerbsstaat darstellt.<\/p>\n<p>Der urbane Raum ist dabei im Zusammenhang mit der weltweiten seit den 70er Jahren betriebenen neoliberalen Wende zum Schauplatz eines rasanten \u00f6konomischen und damit sozialen Wandels geworden. Der Soziologe David Harvey hat diesen Wandel mit pointierten Worten zusammengefasst: \u201eDie traditionelle Stadt ist von der z\u00fcgellosen kapitalistischen Entwicklung zerst\u00f6rt worden, sie ist dem endlosen Bed\u00fcrfnis, \u00fcberakkumuliertes Kapital zu investieren, zum Opfer gefallen, so dass wir uns auf ein endlos wucherndes urbanes Wachstum zubewegen, das keine R\u00fccksicht auf die sozialen \u00f6kologischen oder politischen Konsequenzen nimmt.\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Privatisierungen staatlicher bzw. kommunaler Aufgaben sowie der Verkauf von z.B. kommunalen Wohnungsbest\u00e4nden, die zunehmende Streichung staatlicher Leistungen f\u00fcr die sozialen Systeme, f\u00fcr Bildung und Kultur sowie die systematische Deregulation des Arbeitsmarktes sind Kennzeichen dieser Politik. Dem liegt die grundlegende politische Entscheidung zugrunde, \u201edie Umverteilung des Reichtums sei vergebliche M\u00fche. Die Ressourcen sollten stattdessen auf dynamische, \u201aunternehmerische\u2018 Wachstumszentren gelenkt werden.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> An die Stelle des (sozial-)demokratischen Integrationsversprechens der Teilhabe an Wohlstand und gesicherten Lebensverh\u00e4ltnissen f\u00fcr m\u00f6glichst alle ist der neoliberale Wettbewerb getreten, der jene ausschlie\u00dft, die keinen Platz im neoliberalen (Arbeits-)Markt finden.<\/p>\n<p>Dieser Prozess muss als Ausdruck einer Transformation kapitalistischer Verwertungsstrategien begriffen werden, die durch ein entsprechendes Sicherheitsregime begleitet wird. Gesellschaftliche krisenhafte Widerspr\u00fcche werden nicht als soziale Problemlagen begriffen, denen man mit politischen Konzepten entgegentritt, sondern als Sicherheitsprobleme, denen mit rein repressiven Strategien begegnet wird.<\/p>\n<p>So sollen die st\u00e4dtischen R\u00e4ume als Teil eines internationalen Standortwettbewerbs frei von Konflikten und sozialen Widerspr\u00fcchen bleiben. Da ehemals \u00f6ffentliche Stadtr\u00e4ume in attraktiven Lagen zunehmend pri\u00advatisiert und als Konsum- und Investitionszonen Teil der kapitalistischen Wertsch\u00f6pfung werden, erw\u00e4chst daraus ein Bed\u00fcrfnis, durch ein autorit\u00e4res Kontroll- und Ausschlussregime der Polizei, Ordnungsbeh\u00f6rden und privater Sicherheitsdienste unerw\u00fcnschtes soziales Verhalten zu unterbinden und st\u00f6rende Personen zu vertreiben. Polizeiliche \u00dcberwachungs- und Kontrollma\u00dfnahmen erg\u00e4nzen die zunehmende Pr\u00e4senz privater Sicherheitsdienste beispielsweise in Einkaufszentren und Bahnh\u00f6fen. Durch die Privatisierung von ehemals \u00f6ffentlichen R\u00e4umen und der daraus resultierenden Aus\u00fcbung eines Hausrechts k\u00f6nnen zudem Sicherheitsdienste ohne gesetzlich definierte Eingriffsbeschr\u00e4nkungen des Polizeirechts unerw\u00fcnschte Personen wesentlich ,effektiver\u2018 vertreiben.<\/p>\n<p>Jan Wehrheim hat in seiner 2002 ver\u00f6ffentlichen Studie \u201eDie \u00fcberwachte Stadt\u201c den allgemeinen Zusammenhang zwischen der neoliberalen Stadt und den aktuellen \u00dcberwachungs- und Ausschlusstechniken unter den Aspekten von Sicherheit, Segregation und Ausgrenzung untersucht. Ein wichtiges Motiv benennt er mit dem Begriff \u201ephysical disorder\u201c, demzufolge das Erscheinungsbild eines st\u00e4dtischen Quartiers zum Ankn\u00fcpfungspunkt von Kriminalit\u00e4tsfurcht und sich darauf beziehender sicherheitspolitischer Gegenstrategien wird.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die in den 90er Jahren popularisierte Broken-Windows-Theorie verkn\u00fcpft ein Wohnumfeld mit Merkmalen wie Verm\u00fcllung, verfallendem Leerstand und Graffiti zu einem neuen Problemkomplex des \u201egef\u00e4hrlichen Raumes\u201c. Dabei handelt es sich um ein soziales Konstrukt, denn die genannten \u201eProbleme\u201c werden im Vorfeld strafbarer Handlungen angesiedelt. Nicht zuf\u00e4llig werden eigentlich straffreie Verhaltensweisen im \u00f6ffentlichen Raum wie der Konsum von Alkohol, das Betteln oder das kollektive \u201eAbh\u00e4ngen\u201c von Jugendlichen an Treffpunkten zum Anlass f\u00fcr polizeiliches Einschreiten.<\/p>\n<p>Wehrheim entwickelt unter den begrifflichen Vorzeichen von \u201e\u00c4sthetisierung und Sauberkeit\u201c ein zentrales ideologisches Moment des neoliberalen urbanen Sicherheitsdiskurses: \u201eEin optisch sauberer Platz symbolisiert nicht nur, dass man sich an die heutzutage verinnerlichte Norm der Sauberkeit zu halten hat, sondern auch, dass dies der Raum der Etablierten ist resp. dass Au\u00dfenseiter oder gesellschaftliche Gruppen, die mit dem Stigma der mangelhaften Sauberkeit belegt sind, in diesen R\u00e4umen nichts zu suchen haben.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Die politische und mediale Rezeption dieser Problematik fand dabei im Thema Graffiti einen geradezu idealen Aufh\u00e4nger. In einer Sauberkeitskampagne unter dem Slogan \u201eNicht ganz klar. Wie der Typ\u201c benutzte die Berliner Senatsverwaltung Ende der 90er Jahre das Portr\u00e4t einer eine Scheibe scratchenden Person, das offensichtlich die vorurteilsbehaftete T\u00e4terkategorie \u201ejung, m\u00e4nnlich, migrantisch\u201c bildsprachlich inszenierte. Graffiti stellen eine besondere Provokation dar, da sie als materialisierter Regelversto\u00df den Konsens der Mehrheitsgesellschaft bez\u00fcglich des Erscheinungsbildes des \u00f6ffentlichen Raums bestreiten. Wehrheim stellt dazu fest: \u201eBeim Thema Graffiti verbinden sich folglich alle Aspekte einer umk\u00e4mpften Stadt: Sauberkeit mit der Verdr\u00e4ngung von Nutzungsformen und Personen, Angstdiskurs mit Strategien zur Revitalisierung von Innenst\u00e4dten sowie Kriminalit\u00e4tspr\u00e4vention mit der Okkupation von Raum.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Polizeiliches Handeln ist somit mit repressiven autorit\u00e4ren Sicherheitsstrategien verkn\u00fcpft, die die neoliberal organisierte Vermarktung der Stadt sch\u00fctzen sollen gegen eine unkontrollierte Raumaneignung, die die monopolisierte Verf\u00fcgungsmacht in Frage stellt. Aus dieser Perspektive erkl\u00e4rt sich der gro\u00dfe Aufwand, mit dem Polizei und Sicherheitsdienste die Verfolgung und Kriminalisierung von n\u00e4chtlichen Graffitiaktivit\u00e4ten betreiben. Immer wieder werden spektakul\u00e4re Gro\u00dfaktionen inszeniert, bei denen nicht nur viel Personal aufgeboten wird, sondern auch Hubschrauber und Nachtsichtger\u00e4te eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Die Privatisierung und \u201eAufwertung\u201c st\u00e4dtischer R\u00e4ume schafft das Bed\u00fcrfnis, durch ein autorit\u00e4res Kontroll- und Ausschlussregime der Polizei, der Ordnungsbeh\u00f6rden und privater Sicherheitsdienste unerw\u00fcnschtes soziales Verhalten zu unterbinden und st\u00f6rende Personen zu vertreiben. Gleichzeitig werden populistische stigmatisierende Ablenkungsdiskurse initiiert, mit denen Abfuhrobjekte f\u00fcr die durch die staatliche Deregulation ausgel\u00f6sten Unsicherheiten angeboten werden: Ein angeblicher Missbrauch von Transferleistungen oder des Asylrechts wird beschworen und Kriminalit\u00e4tsfurcht gesch\u00fcrt. Dabei werden Einzelph\u00e4nomene in den \u00f6ffentlichen Fokus ger\u00fcckt, um Kompetenzerweiterungen f\u00fcr polizeiliches Eingreifen insgesamt zu legitimieren. Mal sind es offene Drogenszenen, mal osteurop\u00e4ische \u201eBettlerbanden\u201c, Alkohol konsumierende \u201eRandst\u00e4ndige\u201c oder eben illegalisierte Fl\u00fcchtlinge, die als Vorwand f\u00fcr die Ausweitung polizeilicher Befugnisse herhalten m\u00fcssen. Das j\u00fcngst in die Schlagzeilen geratene Instrument des \u201eGefahrengebietes\u201c wurde in Hamburg urspr\u00fcnglich als effektives Mittel zur Bek\u00e4mpfung des Einbruchsdiebstahls propagiert, w\u00e4hrend es zuletzt \u00fcberwiegend im Zusammenhang mit linken Demonstrationen ausgerufen wurde.<\/p>\n<h4>Versammlungsfreiheit in Gefahr<\/h4>\n<p>Mit der F\u00f6deralismusreform 2006 war die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Versammlungsrechts auf die L\u00e4nder \u00fcbergegangen. Schon auf der Basis des Versammlungsgesetzes des Bundes haben die Beh\u00f6rden und die Polizei regelm\u00e4\u00dfig Verbote und absurde Auflagen ausgesprochen, wurden aber immer wieder vom Bundesverfassungsgericht zur\u00fcckgepfiffen, das eine stark grundrechtsorientierte Rechtsprechung pflegt.<\/p>\n<p>Mit den neuen Versammlungsgesetzen der L\u00e4nder drohen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit neue Gefahren. Das zeigt sich nicht nur in Bayern und Sachsen, deren Gesetze im Februar 2009 vom Bundesverfassungsgericht bzw. im April 2011 vom s\u00e4chsischen Landesverfassungsgericht teilweise aufgehoben wurden.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Gemeinsam ist allen bisherigen Landesversammlungsgesetzen bzw. Entw\u00fcrfen die vor allem an polizeiliche Interessen nach Gefahrenabwehr und Kontrolle orientierte Ausgestaltung der Regelungen. Versammlungen werden mehr noch als bisher als potenzielle St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder Ordnung betrachtet, denen die Polizei mit erweiterten repressiven Befugnissen begegnen k\u00f6nnen soll. Die restriktivere Gestaltung der neuen L\u00e4nderversammlungsgesetze ist bei der Disziplinierung sozialer Proteste von besonderer Bedeutung.<\/p>\n<p>Immer wieder wird im Kontext dieses \u201eprotest policing\u201c diskutiert, ob die Polizei ein autarker Akteur oder Herrschaftsinstrument der Politik ist. Eine Unabh\u00e4ngigkeit von der Politik beschreibt dann den Idealfall einer im positiven Sinne von politischer Einflussnahme freien Polizeiarbeit, die allein an rechtsstaatlich \u00fcberpr\u00fcfbares Handeln gebunden ist. Doch die neuen versch\u00e4rften Versammlungsgesetze werden von den L\u00e4nderpolizeien dankend f\u00fcr eigene Konzepte der Disziplinierung gesellschaftlicher Protestbewegung aufgenommen. Sowohl im Zusammenhang mit den Stuttgart-21-Protesten als auch bei der Behinderung der Frankfurter Blockupy-Demonstration im Juni 2013 oder bei der alternativlosen Aufl\u00f6sung der Hamburger Gro\u00dfdemonstration im Dezember 2013 erwies sich, dass das polizeilichen Handeln politische Ziele verfolgte und sich von rechtsstaatlicher Kontrolle unbeeindruckt zeigte. Damit k\u00f6nnte die Polizei Teil eines autorit\u00e4ren Regimes rechtsstaatlichen Typs werden, die k\u00fcnftige Krisenproteste als abweichendes Verhalten kriminalisieren kann.<\/p>\n<p>Die politischen Institutionen, die eigentlich die Polizei kontrollieren sollten, sind offensichtlich gerne bereit, sie mithilfe versch\u00e4rfter Sicherheitsgesetze von demokratischer Kontrolle freizustellen. Als langfristig brauchbare Legitimation f\u00fcr Gesetzesversch\u00e4rfungen erwies sich seit dem 11. September 2001 der Themenkomplex der \u201eTerrorabwehr\u201c. Zentral ist hier der Ansatz, Bedrohungen m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu erkennen und Straftaten pr\u00e4ventiv zu verhindern. Folgerichtig werden der Polizei verdeckte und technische Ermittlungsmethoden nicht mehr nur f\u00fcr den Bereich der Strafverfolgung zugestanden und in der Strafprozessordnung verankert, sondern auch im Polizeirecht. Dadurch sind weiterreichende Ma\u00dfnahmen wie Observationen, Lauschangriffe sowie Telefon- und Online\u00fcberwachung mehr oder weniger jeder Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeits\u00fcberpr\u00fcfung entzogen, da nicht mehr Staatsanwaltschaften oder Gerichte entsprechende Anordnungen treffen, sondern die Polizei dar\u00fcber selbst entscheidet. So ist der Polizei in Hamburg nach dem \u201eGesetz \u00fcber die Datenverarbeitung der Polizei\u201c gestattet, bis zu drei Tage ohne richterliche Anordnung u.a. eine Telefon\u00fcberwachung durchzuf\u00fchren. Theoretisch ist denkbar, dass die Polizei diese Ma\u00dfnahme alle drei Tage f\u00fcr 24 Stunden unterbricht, um sie dann wieder f\u00fcr drei Tage fortzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Diese zunehmenden Aktivit\u00e4ten im Rahmen des Polizeirechts und im Vorfeld tats\u00e4chlichen strafbaren Handelns sind die klassischen Instrumente des Pr\u00e4ventionsstaates, der polizeiliches Handeln nicht mehr an der Strafverfolgung und der Abwehr konkreter Gefahren orientiert, die wenn schon nicht unmittelbar bevorstehen, so doch sich zeitlich abzeichnen. Vielmehr wird durch die Senkung der Eingriffsvoraussetzungen f\u00fcr die polizeiliche Ausforschung T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet durch verdachtsunabh\u00e4ngige und verdeckte \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen ohne Vorliegen einer Straftat oder eines tats\u00e4chlichen Verdachts. Erschwerend kommt hinzu, dass der Begriff der \u201eStraftaten von erheblicher Bedeutung&#8220;, zu deren \u201evorbeugender Bek\u00e4mpfung\u201c beispielsweise l\u00e4ngerfristige Observationen und Eins\u00e4tze von V-Leuten und Verdeckten Ermittler-Innen m\u00f6glich sind, ausgesprochen dehnbar ist. Er umfasst nicht nur die politischen Straftatbest\u00e4nde einschlie\u00dflich der \u201eterroristischen Vereinigung\u201c, sondern alle in irgendeiner Form \u201eorganisierten\u201c Begehungsweisen. Selbst gegen \u201eorganisierte Sprayergruppen\u201c k\u00f6nnte die Polizei also ihr quasi-nachrichtendienstliches Instrumentarium in Anschlag bringen.<\/p>\n<h4>Milit\u00e4r und Polizei<\/h4>\n<p>Die Militarisierung der Au\u00dfenpolitik findet ihre Entsprechung in dem politischen Wunsch, die Pr\u00e4senz der Bundeswehr im Inneren vom Ausnahmefall zur Regel werden zu lassen und neben den bereits ausgeweiteten polizeilichen Befugnissen weitere Ressourcen zur Beherrschung eigentlich klassischer polizeilicher Lagen mobilisieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig erscheint der Einsatz der Bundeswehr im Inneren als gleichberechtigter Akteur neben der Polizei noch als vergleichsweise unwahrscheinlich. Doch die forcierten Bem\u00fchungen, die Bundeswehr als zus\u00e4tzliches Ordnungsinstrument im Inneren agieren zu lassen, sind durchaus beachtlich, bisher aber ohne gro\u00dfe kritische \u00f6ffentliche Wahrnehmung geblieben.<\/p>\n<p>Der Bundeswehreinsatz beim Oderhochwasser 1997 oder bei der Bek\u00e4mpfung der Vogelgrippe 2006 bewegt sich noch im Rahmen des Artikels 35 Grundgesetz, der den Einsatz bei Naturkatastrophen oder schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen erlaubt. Doch schon die Einbindung der Bundeswehr in das Sicherheitskonzept des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 d\u00fcrfte nicht mehr durch den Artikel 35 Grundgesetz gedeckt gewesen sein. Neben 2.400 SoldatInnen kamen die Aufkl\u00e4rungstechnik von Tornadoflugzeugen, geschlossene Sp\u00e4hsysteme des Typs \u201eFennek\u201c, drei AWACS-Flugzeuge sowie ein mobiles Sanit\u00e4tsrettungszentrum zum Einsatz.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Au\u00dferhalb der grundgesetzlich m\u00f6glichen Amtshilfeleistungen forciert das Konzept der \u201eZivil-Milit\u00e4rischen Zusammenarbeit\u201c (ZMZ) diese schleichende Normalisierung eines Agierens der Bundeswehr im Inneren, das seit 2001 umgesetzt wird. Offiziell soll eine effizientere Unterst\u00fctzung im Rahmen des Katastrophenschutzes sichergestellt werden. Diese neue \u201eEinsatzorientierung\u201c hat dabei gar nicht mehr den Ausnahmefall im Blick, sondern formuliert die institutionalisierte Normalit\u00e4t des Einsatzes im Inneren, wenn es hei\u00dft: \u201eDie Bundeswehr tr\u00e4gt in einem vernetzten gesamtstaatlichen Ansatz mit ihren F\u00e4higkeiten im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen bei.\u201c Ein Netz von milit\u00e4rischen St\u00fctzpunkten mit einem System von Landes-, Bezirks- und Kreisverbindungskommandos, das von ortskundigen und lokal eingebundenen ReservistInnen gef\u00fchrt wird, soll die umfassende Verf\u00fcgbarkeit der Bundeswehr gew\u00e4hrleisten. Schon im Jahre 2007 ging aus einer vom Verteidigungsministerium ver\u00f6ffentlichten Liste hervor, dass Bundeswehreinheiten beim Berlin-Marathon, bei der Kieler Woche, beim Laternenfest von Halle oder bei der Weltmeisterschaft der Zweisp\u00e4nner Amtshilfe geleistet haben.<\/p>\n<p>Nachdem beim NATO-Gipfel im Fr\u00fchjahr 2009 erneut die Bundeswehr eingesetzt war, stellte die Linksfraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage. Sie zielte u.a. darauf, ob Ma\u00dfnahmen getroffen w\u00fcrden, die verhinderten, \u201edass die ZMZ-Strukturen zur Unterst\u00fctzung polizeilicher Repressivma\u00dfnahmen gegen Streikende und\/oder DemonstrantInnen herangezogen werden.\u201c Die Bundesregierung antwortete schlicht mit \u201eNein\u201c, um dann weiter zu erkl\u00e4ren: \u201eDie Beurteilung, ob Gro\u00dfereignisse sowie damit im Zusammenhang stehende Demonstrationen Anl\u00e4sse f\u00fcr die Zusammenkunft von Katastrophenschutzst\u00e4ben sein k\u00f6nnen, obliegt den f\u00fcr die \u00f6rtliche polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden.\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Bei den Katastrophenschutzst\u00e4ben sitzen zumeist automatisch VertreterInnen eines ZMZ-Kommandos mit am Tisch, womit aus Sicht von KritikerInnen die Doktrin der zivil-milit\u00e4rischen Zusammenarbeit zum Sprungbrett f\u00fcr Inlandseins\u00e4tze der Bundeswehr wird. Es bleibt eine Frage der Zeit, bis SoldatInnen als Teil des ZMZ-Konzeptes regelm\u00e4\u00dfig zum Einsatz bei Demonstrationen abkommandiert werden. Dabei wird zun\u00e4chst sicherlich eine logistisch-technische Unterst\u00fctzung z.B. durch \u00dcberwachungs- und Aufkl\u00e4rungskapazit\u00e4ten im Vordergrund stehen und weniger der direkte Einsatz von BundeswehrsoldatInnen im klassischen Aufgabenfeld des polizeilichen Vollzugsdienst auf Demonstrationen. Andererseits w\u00e4ren aber Einsatzkonzepte im Zusammenhang mit der Fl\u00fcchtlingsabwehr vorstellbar, in denen SoldatInnen konkrete Aufgaben, die derzeit die Bundespolizei wahrnimmt, \u00fcbernehmen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Solch eine Entwicklung h\u00e4tte eine Entsprechung in den fortgesetzten Forderungen vor allem von konservativen PolitikerInnen und von Funktion\u00e4rInnen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nach einer Militarisierung der polizeilichen Ausr\u00fcstung. Seit mehreren Jahren fordert der DPolG-Chef Rainer Wendt nach Auseinandersetzung bei Demonstrationen die Ausstattung der Polizei mit Gummigeschossen. \u201eWenn Wasserwerfer nicht mehr reichen, muss die Polizei als Antwort auf die Steine, Brands\u00e4tze und Stahlkugeln der Demonstranten Gummigeschosse einsetzen\u201c, erkl\u00e4rte Wendt beispielsweise im Juni 2008, nachdem es zu Auseinandersetzungen in Hamburg anl\u00e4sslich einer Neonazidemo im Stadtteil Barmbek gekommen war.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Den Polizeigewerkschafter bek\u00fcmmerte es nicht, dass in Hamburg damals keine Brands\u00e4tze oder Stahlkugeln gegen PolizeibeamtInnen eingesetzt wurden und auch kaum Steine geflogen waren. Die Barrikaden auf der geplanten Route der Rechten wurden gerade in polizeifreien Momenten errichtet. Tats\u00e4chlich ist Wendts Pl\u00e4doyer f\u00fcr Gummigeschosse frei von jedem Bezug zur Realit\u00e4t und zur Faktenlage. Eher steht seine Forderung f\u00fcr die reaktion\u00e4re Polizeistrategie einer \u201eVor-Ort-Bestrafung\u201c. Wenn SitzblockiererInnen nicht freiwillig gingen, \u201edann tue es eben auch mal weh.\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Konsequent ignoriert er, dass Gummigeschosse keine sogenannten nicht-t\u00f6dlichen Waffen sind. Allein im Nordirland-Konflikt starben seit 1970 17 Menschen durch Gummigeschosse. Die UNO erlie\u00df f\u00fcr den Einsatz im Kosovo ein Verbot von Gummigeschossen, nachdem zwei Demonstranten durch solche zu Tode kamen. Wendt behauptete hingegen schon in einem Interview im Juni 2007 mit der S\u00fcddeutschen Zeitung wahrheitswidrig, t\u00f6dliche Vorf\u00e4lle im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gummigeschossen seien nicht bekannt, um fortzufahren: \u201eIm \u00dcbrigen ist ja auch niemand dazu verpflichtet, Pflastersteine und Molotowcocktails auf Polizisten zu werfen. Wenn er das unterl\u00e4sst, kommt er nicht mal in die Reichweite der Gummigeschosse.\u201c<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Damit vertritt Wendt die Logik des in Kauf zu nehmenden t\u00f6dlichen polizeilichen Kollateralschadens. Wie schnell man jedenfalls aus seiner Sicht doch in die Reichweite von Gummigeschossen geraten k\u00f6nnte, erkl\u00e4rte er bereits 2007 \u00f6ffentlich: \u201eWenn die Polizei die Demonstranten aufgefordert hat, den Platz zu r\u00e4umen, dann gibt es keine Unbeteiligten mehr\u201c.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Immerhin sind es sogar die KollegInnen der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Wendts Aufr\u00fcstungsfantasien entgegentreten. Der GdP-Funktion\u00e4r Frank Richter stellt fest: \u201eWer Gummigeschosse einsetzen will, nimmt bewusst in Kauf, dass es zu Toten und Schwerverletzten kommt.\u201c<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Es ist aber Teil einer k\u00fchl-rationalen Logik neoliberaler Sicherheitskonzepte, das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit der ins Visier geratenen vermeintlichen DelinquentInnen zu suspendieren. Der angebliche Schutz der Sicherheit der Mehrheitsgesellschaft wird zur kalkulierten Unsicherheit f\u00fcr die Objekte des polizeilichen Einsatzes. Teil der repressiven Ahndung von unerw\u00fcnschtem Verhalten ist eine Vor-Ort-Bestrafung der Betroffenen, die f\u00fcr die beteiligten Sicherheitsorgane im Regelfall folgen- und straflos bleibt.<\/p>\n<p>Johannes Agnoli hat in seiner grundlegenden Schrift \u201eDie Transformation der Demokratie\u201c darauf hingewiesen, dass mit der ideologischen Formel des \u201esozialen Friedens\u201c gesellschaftliche Gruppen durch Zuweisung von materieller Absicherung und einem Integrationsversprechen befriedet werden sollen. Mit diesem historischen Klassenkompromiss, der nach 1945 in dem Projekt der Sozialpartnerschaft seinen Ausdruck fand, ist es in Deutschland gelungen, soziale Ungleichheiten und krisenbedingte \u00f6konomische Deklassierungen als pers\u00f6nliche Probleme bzw. individuelles Versagen zu stigmatisieren. Jene, die sich gegen Ungleichheit und Verarmung als Ausdruck kapitalistischer Widerspr\u00fcche wehren, sollen diszipliniert, zur\u00fcckgedr\u00e4ngt und \u2013 so Agnoli \u2013 \u201edem \u00f6ffentlichen Hass\u201c preisgegeben werden.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Agnoli beschreibt diesen Prozess der Disziplinierung als \u201eInvolution\u201c, die mit den Mitteln des pr\u00e4ventiven Sicherheitsstaates Herrschaft absichert und politische Gegenmacht kriminalisiert.<\/p>\n<p>Das zitierte Selbstbild der Polizei \u00fcber ihr eigenes Handeln als \u201eimmer auch Handeln in der Gesellschaft und f\u00fcr die Gesellschaft\u201c sollte sich daher einer kritischen Gesellschaft gegen\u00fcbersehen, die polizeiliches Handeln thematisiert, begleitet und wo n\u00f6tig infrage stellt.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0 Frevel, B.; Asmus, H. u.a. (Hg.): Soziologie. Studienbuch f\u00fcr die Polizei, Hilden 2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 zit. n. www.dhpol.de\/de\/hochschule\/Fachgebiete\/fachgebiete.php<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Harvey, D.: Rebellische St\u00e4dte, Frankfurt\/Main 2013, S. 19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 ebd., S. 68<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Wehrheim, J.: Die \u00fcberwachte Stadt, Opladen 2002, S. 66 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 ebd., S. 103<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 ebd., S. 110<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Bundesverfassungsgericht: Beschluss v. 21.3.2009, Az.: 1 BvR 2492\/08; S\u00e4chsischer Verfassungsgerichtshof: Urteil v. 19.4.2011, Az.: Vf. 74-II-10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Plotzki J.: Soldaten gegen Demonstranten, in: M\u00fcller-Heidelberg T. u.a. (Hg.): Grundrechte Report 2008, Frankfurt\/Main 2008, S. 188-192<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> BT-Drs. 16\/13970 v. 28.8.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Bild, Hamburgausgabe v. 4.6.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Hamburger Abendblatt v. 4.6.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> S\u00fcddeutsche Zeitung v. 4.6.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Westfalenpost v. 4.6.2007<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Pressemitteilung des GdP-Bundesvorstands vom 5.6.2012, zit. n. www.gdp.de\/gdp\/ gdpnrw.nsf\/id\/DE_Einsatz-von-Gummigeschossen-ist-unverantwortlich<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Agnoli, J.; Br\u00fcckner, P.: Die Transformation der Demokratie, Hamburg 2004 (Original: 1967)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Andreas Blechschmidt Deutschland \u2013 ein Hort der Stabilit\u00e4t. 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