{"id":13940,"date":"2014-10-14T20:44:41","date_gmt":"2014-10-14T20:44:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13940"},"modified":"2014-10-14T20:44:41","modified_gmt":"2014-10-14T20:44:41","slug":"ausnahmezustand-und-norm-im-zeichen-der-nsa-skandals","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13940","title":{"rendered":"Ausnahmezustand und Norm:\u00a0Im Zeichen der NSA-Skandals"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Thema mit seiner Spannung gibt es, seit ein liberaler Rechtsstaat besteht und solange er beansprucht, staatliche Herrschaft zu legitimieren. Der NSA-Skandal hat das Verh\u00e4ltnis von Ausnahmezustand und Norm erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt.<\/strong><\/p>\n<p>Zu allen Zeiten irgendwie installierter Herrschaften und ihrer wenigstens rudiment\u00e4ren Erfordernisse, von mitherrschenden Gruppen akzeptiert zu werden, tauchten Formen des Umgangs mit Ausnahmen auf. Ziel der Konstitutionalisierungen des modernen Staates im europ\u00e4isch-angels\u00e4chsischen Kontext war \u2013 unbeschadet der formell verfassungs\u00adlo\u00adsen britischen Ausnahme \u2013, die feudal-absolutistische Willk\u00fcrherrschaft zu beenden, die arcana imperii (arcanum = geheim) berechenbar, also rechtsf\u00f6rmlich zu vert\u00e4uen. Die \u201eBill of Rights\u201c von 1689 war daf\u00fcr ein fr\u00fches Beispiel. Was aber sollte in Not-, also Ausnahmezeiten geschehen, wenn staatliche Herrschaft in Gefahr geriet? Von Thomas Hobbes schon vorinformiert, wurde im Preu\u00dfisch Allgemeinen Landrecht von 1794 eine \u201eGeneralklausel\u201c daf\u00fcr vorgesehen. Sie besagte: In Not- und Kriegszeiten werden geltende Regeln zeitweise suspendiert \u2013 von Grund- und Menschenrechten war seinerzeit noch nicht die Rede.<!--more--><\/p>\n<p>Seither hat es Anl\u00e4sse in F\u00fclle gegeben. Dazu z\u00e4hlt der gesamte von George W. Bush junior ausgerufene \u201eKrieg gegen Terror\u201c nach dem 11. September 2001. Er dauert an. An ihm beteiligt sich die BRD: innen gerichtet mit einer Reihe rechtlich por\u00f6ser, also zus\u00e4tzliche exekutiv-geheim\u00addienst\u00adliche Spielr\u00e4ume er\u00f6ffnender Gesetze; nach au\u00dfen durch identifikatorische Kriegsteilnahme Seit\u2019 an Seit\u2019 mit dem sich selbst terrorisierenden, US-gef\u00fchrten Westen. Die Stolperei von einer zur n\u00e4chsten Ausnahme war der Anlass f\u00fcr Edward Snowdens mutig-riskantes Whistleblowing samt seiner dokumentarischen Unterf\u00fctterung, zuerst im britischen \u201eGuardian\u201c. Snowdon hat ein weltweites \u201eHallo-Wach\u201c bewirkt.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Signifikanterweise schwappt und schwappte die allgemeine, bemerkenswert unterschiedliche \u201eBetroffenheit\u201c vor allem deswegen \u00fcber, weil die US-amerikanischen Geheimdienste und ihr Milit\u00e4r Millionen und Abermillionen pers\u00f6nlich-intimer Daten aus \u00fcppigen Handy- und anderen Quellen gesammelt, gespeichert und Algorithmus-sortiert eingesehen haben. Als sei der Schutz pers\u00f6nlicher Daten die erzerne S\u00e4ule, der \u201erocher de bronze\u201c der vorpolitisch verstandenen Grund- und Menschenrechte. Der bundesdeutsch-normale, je nach \u201eSicherheitslaune\u201c geheimdienstlich oder polizeilich interessierte paralegale Gebrauch von Handydaten f\u00e4llt der hiesigen \u00d6ffentlichkeit kaum mehr auf. L\u00e4ngst vergessen scheint auch, dass die s\u00e4chsische Polizei in Dresden zigtausende Handydaten der TeilnehmerInnen einer gegen die NPD gerichteten Demonstration umf\u00e4nglich nach inkriminierbaren L\u00e4usen frisiert hat.<\/p>\n<p>Etwas zu sehr \u201enur\u201c auf \u201eDigitalspionage und Massen\u00fcberwachung\u201c konzentriert, stellte Rolf G\u00f6ssner im neusten \u201eGrundrechte-Report\u201c fest:<\/p>\n<p>\u201eWir befinden uns in einem geheimen \u201aInformationskrieg\u2018 \u2013 oder anders ausgedr\u00fcckt: in einem permanenten pr\u00e4ventiven Ausnahmezustand, der seinen Ausnahmecharakter l\u00e4ngst verloren hat und zum rechtlichen Normalzustand geworden ist. Ausgestattet mit einem geheimdienstlich-informationstechnisch-milit\u00e4rischen Komplex, mit Vorratsgesetzen und Notstandsinstrumenten zur grenz\u00fcberschreitenden \u00dcberwachung und Intervention; und dem Ziel globaler Krisenverh\u00fctung und -bew\u00e4ltigung, pr\u00e4ventiver und repressiver Kriminalit\u00e4ts- und Terrorbek\u00e4mpfung \u00fcberall auf der Welt.\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Mit dem Gebrauch des Terminus \u201eAusnahmezustand\u201c verweist G\u00f6ssner auf eine den J\u00fcngeren \u2013 gl\u00fccklicherweise \u2013 in der Regel kaum mehr bekannte, in der Sache jedoch nicht verblichene politische Position, die Recht und Verfassung je nach Situation umfunktionierte. Carl Schmitt hat wie kein anderer, seinen Lehrmeister Thomas Hobbes \u00fcbertreffend, den Ausnahmezustand zur Norm erhoben.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Er entsprach damit seinem dezisionistischen politischen Freund-Feindbegriff. Und er verfolgte sein \u00fcberragendes Interesse am Staat als herrschaftlichem Grenzg\u00e4nger, in seinem Fall des Deutschen Reiches. Als das F\u00fchrungschor der NSDAP vor nunmehr achtzig Jahren mit seinem \u201eR\u00f6hmputsch\u201c am 30. Juni 1934, Schutzstaffel der NSDAP (SS) und Sicherheitsdienst (SD) beg\u00fcnstigend, sich m\u00f6rderisch von nicht genehmen populistischen Nazis, vor allem der Sturmabteilung (SA), trennte, schlug es darum trefflich auf den Kopf der Herrschaftsnagels \u201eAusnahme-bestimmt-Norm\u201c, dass Schmitt in der Deutschen Juristen-Zeitung konstatierte: \u201eDer F\u00fchrer sch\u00fctzt das Recht \u2013 Zur Reichstagsrede Adolf Hitlers am 13. Juli 1934\u201c.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Verfassung, Recht und Ausnahmezustand<\/h4>\n<p>Die BRD hat fr\u00fch aus der Verfassung und Geschichte der Weimarer Republik zu lernen versucht. Verfasste Ausnahmezust\u00e4nde, wie sie mit dem Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung m\u00f6glich waren, vermied sie tunlich. Der 48er hat nach dem Reichstagsbrand den Nationalsozialisten dazu gedient, die am 30. Januar 1933 \u201eergriffene\u201c Macht in einem ersten gro\u00dfen Schritt \u2013 mit Verhaftungen, Einrichtung von KZs und aktiver Diskriminierung beamteter deutscher Juden \u2013 zu etablieren. Darum hat die Gro\u00dfe Koalition im Zuge der \u201eNotstandsgesetze\u201c von 1968, die die Verfassung nach der Remilitarisierung 1955 mit einem zweiten kr\u00e4ftigen Schub \u00e4nderten, den gesetzlichen Ausnahmecharakter peinlich vermieden. \u201eDie Stunde der Exekutive\u201c (O-Ton Innenminister Schr\u00f6der 1960) hatte freilich grundgesetzerheblich mit bis heute klingendem Ton pr\u00e4ventiv geschlagen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Konrad Hesse hat in seiner Freiburger Antrittsvorlesung 1959 den liberaldemokratischen Akzent gesetzt, in dem Sinne, dass er beide Teile des Verfassungsadjektivs liberal-<em>demokratisch<\/em> ernst nahm:<\/p>\n<p>\u201eDie Probe der Bew\u00e4hrung der normativen Verfassung sind deshalb nicht die ruhigen und gl\u00fccklichen Zeiten, sondern die Notzeiten. Insofern ist, hierin liegt die relative Wahrheit der bekannten These <em>Carl Schmitts<\/em>, der Ausnahmezustand ein wesentlicher Punkt, an dem sich die Frage der normativen Kraft der Verfassung entscheidet. Nun ist das Entscheidende nicht, ob sich im Ausnahmezustand die \u00dcberlegenheit des Faktischen \u00fcber die blo\u00df sekund\u00e4re Bedeutung des Normativen erweist, sondern ob sich gerade hier die \u00dcberlegenheit des Normativen \u00fcber die blo\u00dfe Faktizit\u00e4t bew\u00e4hrt.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Die Entwicklung des Grundgesetzes und des bundesdeutschen Rechtsstaats gestalten sich freilich seit 1949 als erhebliche Hindernisrennen. Die Chancen, diese Hindernisse abzubauen und nicht prim\u00e4r aktueller Mode entsprechende \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen vorzunehmen, die 1989\/1990 erneut zu Zeiten des Maastrichter Vertrags 1992 gegeben gewesen w\u00e4ren, sind Wahlerfolg-fixiert, altbundesdeutsch phantasielos, indes umso bornierter im Lob herrschender Routine vers\u00e4umt worden. Wenige dieser Hindernisse seien erinnert. Sie kennzeichnen die schon erfolgten oder die drohenden Erosionen der verfassten Wirklichkeit und die verh\u00e4ngte Zukunft qua dauernden negativen Folgen des von G\u00f6ssner angemessen apostrophierten Ausnahmezustandes. So sehr Konrad Hesse im gegebenen Kontext beizupflichten ist, so droht heute, dass die grundrechtlich-demokratisch akzeptabelsten oder entwicklungsoffenen Kennzeichen des Grundgesetzes vollends zu \u201ewirklichkeitsentleerten Nomen\u201c ausd\u00fcnnen. Die Kluft zu dem, was bundesdeutsch, was unionseurop\u00e4isch, was vor allem global definitionsstark wirksam geworden ist, nimmt \u2013 gewollt oder nicht \u2013 an Wirksamkeit zu, allein schon angesichts der liberaldemokratisch nicht mehr zu bew\u00e4ltigenden Gr\u00f6\u00dfenordnungen und der versch\u00e4rften globalen Konkurrenz. Selbst edle liberaldemokratische Ideen zirkulieren im Windkanal zwischen Norm und Wirklichkeit allenfalls luftig wie Spreu. Es sei denn, man entwickelte herk\u00f6mmliche Institutionen und menschenrechtliche Normen neu in dauernden Hin und Her ver\u00e4nderter Gegebenheiten und den angestrengten Versuchen, ihnen normativ und institutionell nicht nur krummbeinig mit zunehmenden Vers\u00e4umniskatalogen hinterher zu rennen. Mit Placebo-Gesetzen und Goodspeak-Worten ist nichts getan.<\/p>\n<h4>Kontinuit\u00e4t diskontinuierlicher Surrogat-Feinde<\/h4>\n<p>Deren Tradition reicht lange vor die Bundesrepublik zur\u00fcck. Daran dass der hei\u00dfe, ideologisch, politisch diskriminierend und kriminalisierend wirksame Antikommunismus zu Zeiten des Kalten Krieges, einschlie\u00dflich der kolonialistisch auftretenden, vor allem Geld-\u00fcppigen \u201eWiedervereinigung\u201c eine lange Zeit bestenfalls probeweise liberaldemokratische Verfassung nicht beg\u00fcnstigte, m\u00fcsste es zwischenzeitlich unter billig und gerecht denkenden Bundesdeutschen \u00dcbereinstimmung geben. M\u00fcsste! Die fast beliebig missbrauchbare, verfassungsgerichtlich l\u00e4ngst ver\u00e4nderungsbed\u00fcrftige Formel \u201eder freiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c und ihre nach innen gekehrte verfassungssch\u00fctzerische Perversion bestehen weiter. Sie wird mit neuem Glanz gerade infolge ihres Versagens versehen. Wie sich ein mittelpr\u00e4chtiger Dichter einst ausdr\u00fcckte: \u201eGeschlechter kommen, Geschlechter gehen, hirschlederne Reithosen bleiben bestehen.\u201c<\/p>\n<p>Die selbst oder durch falsche Politik erzeugten Feindsurrogate dr\u00e4ngeln in der Schlange. Dazu z\u00e4hlen neuerdings die \u201eArmutsfl\u00fcchtlinge\u201c und diejenigen, die von der europ\u00e4isch zivilisierten Organisation namens Frontex ins Elend geschoben werden, so sie nicht unmittelbar im Meer ersaufen. \u00dcberblickt man die Probleme, die hinter den Fl\u00fcchtigen erkenntlich sind, von der europ\u00e4ischen Ko-Produktion nicht zu reden, b\u00f6ten sich nur L\u00f6sungen, wenn man europ\u00e4ische und au\u00dfereurop\u00e4ische B\u00fcrgerInnen beidseits ernst n\u00e4hme.<\/p>\n<p>Wenn politisch von \u201eSicherheit\u201c die heischende Rede ist \u2013 das gilt prinzipiell auch f\u00fcr die privat qualifizierte \u2013, dann best\u00fcnden einige Minima darin, bei jedem neuen Anlass \u2013 vor allem Handeln, Gesetze formulieren, Institutionen aus- und aufbauen u.a.m. \u2013 Fragen wie diese so genau wie m\u00f6glich zu beantworten: Woher drohen warum Gefahren? Kann ihnen \u00fcberhaupt mit gesetzlichen und mit nicht nur symbolischen Gesetzen folgenden b\u00fcrokratischen Mitteln begegnet werden? Wie s\u00e4hen die besagten Mittel aus? Worin best\u00fcnden ihre kurz- und mittelfristigen Erfolgsindizien und auf der Schattenseite ihre Kosten? Welche Sicherheit wird f\u00fcr welche B\u00fcrgerInnen erzeugt? Wie k\u00f6nnen sie an den Sicherungsleistungen beteiligt werden? Usw., usf.<\/p>\n<p>W\u00fcrde probiert, solche Fragen am Exempel der betr\u00e4chtlich aufw\u00e4ndigen, innen und au\u00dfen wirksamen Sicherungseinrichtungen \u00f6ffentlich zu beantworten, d\u00fcrfte zu vermuten sein, dass der grundrechtlich korrekt hoch gehaltene Schutz individueller Integrit\u00e4t (Unversehrtheit) nicht nur normativ keinen zureichenden Ma\u00dfstab bietet. Dass er jedoch vor allem wie das seit dem Volksz\u00e4hlungsurteil im Dezember 1983 fast absolut verwandte \u201einformationelle Selbstbestimmungsrecht\u201c nur dann greifen kann, wenn man zum einen das individualistisch eng verstandene Datenschutzrecht institutionell verl\u00e4ngert und wenn man zum anderen das \u201einformationelle Selbstbestimmungsrecht\u201c demokratisch umsetzt, sprich die Beteiligung der B\u00fcrgerInnen beispielsweise in den existenziell von der Wiege bis nach der Bahre wichtigen gesundheitlichen Einrichtungen breit veranlagt. \u00dcberall ist das neue Kollektiv-Subjekt \u201eBig Data\u201c beteiligt. \u00dcberall wird diagnostisch, therapeutisch und pr\u00e4ventiv die menschliche Integrit\u00e4t grunds\u00e4tzlich in Frage gestellt.<\/p>\n<h4>Normalisierung des Ausnahmezustands<\/h4>\n<p>Die nur angetupften Illustrationen sollen zeigen, wie wichtig es einerseits w\u00e4re, dass der \u201eSnowden-Schock\u201c (und der des schon wieder fast vergessenen Manning u.a.) anhielten.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Andererseits w\u00e4re es falsch und nicht zu entschuldigen, wenn wir alle, Grund- und Menschenrechtsorganisationen zumal, auf die \u00fcblichen Mittel setzten, wie das parlamentarisch droht. Diese \u00fcblichen Mittel bestehen \u2013 wie dies im Rahmen der in vielerlei Hinsicht analogen Bankenkrise der Fall ist \u2013 darin, sich t\u00e4uschend auf gesetzliche Modifikationen und Kontrollen zu einigen, die den Ursachen dieses Ausnahmezustands nicht ann\u00e4hernd gerecht werden k\u00f6nnten. Sie normalisierten ihn vielmehr. David Cole, amerikanischer Verfassungsrechtler der Georgetown University, hat am Exempel des im Mai dieses Jahres vom Repr\u00e4sentantenhauses gebilligten \u201eUSA Freedom Act\u201c gefragt: \u201eCan the NSA Be Controlled?\u201c (Der m\u00f6glicherweise kritischere Senat kommt noch). Obwohl er als Liberaler dem Gesetz insgesamt applaudiert, zeigt er, wie dieses die harten Probleme umgeht. Seine Unterst\u00fctzerInnen geben sich damit zufrieden, dass vor allem fremden Geheimdiensten auf die ohnehin sichtbaren Finger geschaut werden solle. Die pr\u00e4ventive Ausrichtung der US-amerikanischen Geheimdienste wird, stattdessen, ebenso wenig ber\u00fchrt, wie Sammlung und Gebrauch sogenannter Metadaten. F\u00fcr sie gilt, was Michael Hayden, fr\u00fcherer Direktor der NSA und der CIA bemerkte: \u201eMetadaten erz\u00e4hlen Ihnen absolut alles \u00fcber das Leben einer Person. Wenn Sie gen\u00fcgend Metadaten haben, brauchen Sie wirklich keinen Inhalt.\u201d<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Der Ausnahmezustand h\u00e4lt an. Ich habe ihn nicht auch nur roh mit seinen institutionellen und funktionellen Hintergr\u00fcnden angelotet. Er muss uns weiter besch\u00e4ftigen. Die wichtigen Whistleblower sind in Sachen Hintergr\u00fcnde rollenspezifisch begrenzt. Das macht ihr Pfeifkonzert nicht unwichtiger. Warum Ausnahmezust\u00e4nde die Herrschaften und die durch sie Herrschenden so faszinieren, mag am Ende Carl Schmitt sagen: \u201eSouver\u00e4n ist\u201c, so die erste Zeile seiner Politischen Theologie, \u201ewer \u00fcber den Ausnahmezustand entscheidet.\u201c Ob die magers\u00fcchtigen westlichen Demokratien, die BRD eingeschlossen, im Carl Schmitt entgegengesetzten Sinne in der Lage sind, einen globalen Ausnahmezustand zu beheben?<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Seine Normalisierung, mit Max Weber gesprochen, seine Verallt\u00e4glichung, kennzeichnen die Gefahr. Nur eins w\u00e4re vorweg falsch: Dass sich die Aufmerksamkeit und Sorge prim\u00e4r nach dem Gef\u00fchl richtete, sich nackt vorzukommen. Globaler Kapitalismus und seine im Eigensinn wirksame und verwandte Technologie haben vielmehr nahezu uns alle zu Teilen eines Weltheuhaufens gemacht. In diesem kann notfalls jeder vertrocknete Heu-, sprich Informationshalm in der kapitalistisch-technologisch dirigierten Dialektik von Big Data und individueller Identifikation gefunden werden. Die \u201eSchule der M\u00f6glichkeiten\u201c, von der vor 200 Jahren geborene Religionsphilosoph S\u00f6ren Kierkegaard in seinem \u201eBegriff der Angst\u201c gesprochen hat, lehrt uns heute, anders instrumentiert und gezielt, uns zu \u00e4ngstigen. Da helfen keine Gesetze voller vager Formeln in den H\u00e4nden der mitwirkenden Staaten und Unternehmen. Allein fundamentale, bereichsspezifische Politisierungen, erneuerte Verfassungen und Menschenrechte auf der H\u00f6he ihrer Probleme, unterhalb und neben ausgeleierten Institutionen von bestenfalls sich selbst repr\u00e4sentierenden Einrichtungen \u201erepr\u00e4sentativer Demokratie\u201c und ihrer gegenwartslosen Repr\u00e4sentanten b\u00f6ten eine Chance.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 S. Deiseroth, D.; Falter, A. (Hg.): Whistleblower in der Sicherheitspolitik. Preisverleihung 2011\/2013: Chelsea E. Manning\/Edward J. Snowden, Berlin 2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 G\u00f6ssner, R.: \u201aSicherheitsrisiko Mensch\u2018. Globale Massen\u00fcberwachung untergr\u00e4bt V\u00f6lker- und Menschenrecht, Rechtsstaat und Demokratie, in: M\u00fcller-Heidelberg, T. u.a. (Hg.): Grundrechte-Report 2014, Frankfurt\/M 2014, S. 24-27 (25 f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 nach wie vor beste Zusammenfassung: L\u00f6with, K.: Der okkasionelle Dezisionismus von C. Schmitt, in: Ders.: Gesammelte Aufs\u00e4tze. Zur Kritik der geschichtlichen Existenz, Stuttgart 1960, S. 93-126; vgl. den informierenden \u00dcberblick von Hofmann, H.: Legitimit\u00e4t gegen Legalit\u00e4t. Der Weg der politischen Philosophie Carl Schmitts, Neuwied und Berlin 1964<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 zit. n. Hofmann, ebd., S. 187<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 zur Einsch\u00e4tzung Werkentin, F.: Restauration der deutschen Polizei, Frankfurt\/M. 1984<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Hesse, K.: Die Normative Kraft der Verfassung, in: Recht und Staat 1959, H. 222, S. 17; Angesichts seiner demokratisch angereicherten liberalen Position \u00fcberrascht es nicht, dass Konrad Hesse erheblich an der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mitgewirkt hat, um das Demonstrationsgrundrecht nicht vollends zu erdrosseln und seine polizeistaatliche L\u00e4hmung zu verhindern.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 vgl. Funk, A.: Nationale Sicherheit im Cyberspace?, in: Fiff-Kommunikation 2014, H. 2, S. 26-30. Funks Problem\u00fcberblick versucht zu erkl\u00e4ren, was aufgrund der die Probleme miterzeugenden Schnelligkeit und ihres Umfangs nur schwer zu begreifen ist. Er zeigt fundamentale Reformerfordernisse, die, da globale Reformen nicht zu erwarten sind, jetzt segmentell abzugreifen w\u00e4ren. Diese k\u00f6nnen nicht in einer \u201edigitalen\u201c Nachr\u00fcstung Europas bestehen. Die w\u00e4re nicht nur vergebliche M\u00fche. Sie bewirkte selbst im Scheitern genau das Gegenteil des Angestrebten.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Cole, D.: Can the NSA Be Controlled?, in: New York Review of Books 2014, No. 2, pp. 16-17<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Schmitt, C.: Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souver\u00e4nit\u00e4t, M\u00fcnchen und Leipzig 1934<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema mit seiner Spannung gibt es, seit ein liberaler Rechtsstaat besteht und solange er<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,111],"tags":[262,723,1288,1453],"class_list":["post-13940","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-106","tag-ausnahmezustand","tag-grundrechte","tag-sicherheit","tag-ueberwachung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13940","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13940"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13940\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13940"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13940"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13940"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}