{"id":13976,"date":"2018-04-27T20:25:26","date_gmt":"2018-04-27T20:25:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=13976"},"modified":"2018-04-27T20:25:26","modified_gmt":"2018-04-27T20:25:26","slug":"wer-hat-angst-vorm-kottbusser-tor-zur-konstruktion-gefaehrlicher-orte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=13976","title":{"rendered":"Wer hat Angst vorm Kottbusser Tor?\u00a0Zur Konstruktion \u201egef\u00e4hrlicher\u201c Orte"},"content":{"rendered":"<h4>von Nora Keller<\/h4>\n<p><strong>\u201eDie ziehen, spritzen und schniefen einfach alles, das ist so am Kotti\u201c, sagt der Serien-Kriminalist am Freitag um 20.30 Uhr im ZDF. Im Polizeilehrbuch werden Orte wie das Kottbusser Tor als Gegenden bezeichnet, an denen \u201edie H\u00e4ufung dunkler Existenzen zu einer polizeilichen Gefahr wird\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Diese Orte, an denen die Polizei erweiterte Befugnisse hat und sich dort aufhaltende Personen ohne besonderen Anlass oder Verdacht kontrollieren kann, hei\u00dfen in Berlin kriminalit\u00e4tsbelastete Orte (kbO).<\/strong><\/p>\n<p>Das Kottbusser Tor umfasst eine gro\u00dfe Stra\u00dfenkreuzung mit mehreren \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen um einen U-Bahnhof im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Die den Platz umschlie\u00dfenden H\u00e4userblocks bieten Raum f\u00fcr mehrere tausend Menschen sowie viele Bars, Caf\u00e9s, Restaurants und eine Bibliothek. Viele der AnwohnerInnen leben in \u00e4rmlichen Verh\u00e4ltnissen und das Gebiet um das Kottbusser Tor ist mit etwa 70 Prozent der Ort mit dem h\u00f6chsten Anteil von Personen mit Migrationsgeschichte in Berlin.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Seit einigen Jahren steigen im Zuge von Gentrifizierungsprozessen die Mieten, wodurch es zur Verdr\u00e4ngung \u00e4rmerer BewohnerInnen kommt. Solche Ver\u00e4nderungsprozesse sto\u00dfen auf starken Protest, zum Beispiel durch die Kampagne \u201eI love Kotti\u201c von der Initiative Kotti und Co.<!--more--><\/p>\n<p>Die Gegend ist f\u00fcr ihr Nachtleben bekannt und von einer stetig wachsenden Party- und Tourismus\u00f6konomie gepr\u00e4gt. Besonders ber\u00fchmt ist das Kotti allerdings f\u00fcr die dort stattfindende Kriminalit\u00e4t. Schon seit vielen Jahren ist es immer wieder als Problemkiez und sozialer Brennpunkt in den Medien. Zeitungen bezeichnen es als \u201eNo-Go Area\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>, ein Kamerateam von Sat.1 behauptet, es sei der gef\u00e4hrlichste Ort Deutsch\u00adlands und will am Kotti in nur einer Nacht \u201ehunderte Straftaten\u201c gefilmt haben.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Auf dem Platz habe sich eine gr\u00f6\u00dfere Drogenszene etabliert, es komme vermehrt zu Gewalt- und Diebstahlsdelikten.<\/p>\n<h4>Kriminalit\u00e4t<\/h4>\n<p>Kriminalit\u00e4t ist aber keine objektive Gegebenheit, die einfach so vorgefunden wird und dann eine Reaktion erfordert. Sie ist ein Ergebnis von Zuschreibungen und Konstruktionen. Menschen verhalten sich immer auf die eine oder andere Art und Weise von Normen abweichend, aber nur manche Handlungen und Menschen werden daraufhin als kriminell etikettiert und andere nicht.<\/p>\n<p>Die Institutionen finden somit nicht den Gegenstand ihrer Intervention vor und reagieren lediglich darauf, sondern sie f\u00e4llen eigene Entscheidungen und sind selbst Akteure der Zuschreibungsprozesse.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Deshalb ist es wichtig, nach den Kriminalisierungsprozessen zu fragen und danach, welche Individuen oder Gruppen dabei besonders ins Visier geraten.<\/p>\n<p>Aus polizeirechtlicher Sicht ist das Kottbusser Tor ein \u201ekriminalit\u00e4ts\u00adbelasteter Ort\u201c (kbO). In anderen Bundesl\u00e4ndern ist von \u201egef\u00e4hrlichen Orten\u201c oder \u201eGefahrengebieten\u201c die Rede.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Gem\u00e4\u00df \u00a7 21 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) kann die Polizei einen Ort zu einem \u201ekbO\u201c erkl\u00e4ren, wenn<\/p>\n<p>\u201ea) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass aa) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder ver\u00fcben, bb) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften versto\u00dfen, cc) sich dort gesuchte Straft\u00e4ter verbergen, oder b) Personen der Prostitution nachgehen.\u201c<\/p>\n<p>Die Polizei ist hier befugt, Personenkontrollen ohne besonderen Anlass oder Verdacht durchzuf\u00fchren. Diese Kontrollen k\u00f6nnen die Feststellung der Identit\u00e4t, die Durchsuchung der Kleidung, mitgef\u00fchrter Taschen und des K\u00f6rpers \u201einklusive aller nat\u00fcrlichen K\u00f6rper\u00f6ffnungen\u201c umfassen.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Schon das Bild der Kriminalit\u00e4t, das die rechtliche Konstruktion des \u201ekriminalit\u00e4tsbelasteten Ortes\u201c vermittelt, zeigt, dass es hier nicht nur um Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung gehen kann, sondern vor allem um die Konstruktion \u201egef\u00e4hrlicher\u201c Gruppen, die der allgemeinen Vorstellung eines \u201esicheren\u201c Ortes widersprechen: Prostitution ist in Deutschland (mit Ausnahmen) legal. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften geht es in aller Regel um den \u201eillegalen Aufenthalt\u201c, also das blo\u00dfe Fehlen eines Status. Beides wird hier mit Straftaten von erheblicher Bedeutung auf die gleiche Stufe gesetzt.<\/p>\n<p>Der h\u00e4ufigste Anlass f\u00fcr die Einordnung eines Ortes als kbO sind jedoch Drogenhandel und -gebrauch. Damit werden Bet\u00e4ubungsmitteldelikte unter die \u201eStraftaten von erheblicher Bedeutung\u201c subsumiert, obwohl Drogendelikte \u201eopferlose Straftaten\u201c sind, da der Handel mit Drogen in der Regel einvernehmlich und der Konsum h\u00f6chstens selbstsch\u00e4digend ist. Als Straftaten von erheblicher Bedeutung gelten laut Bundesverfassungsgericht solche der \u201emittleren Kriminalit\u00e4t\u201c, die \u201eden Rechtsfrieden empfindlich\u201c st\u00f6ren und \u201egeeignet (sind), das Gef\u00fchl der Rechtssicherheit der Bev\u00f6lkerung erheblich zu beeintr\u00e4chtigen\u201c. Liegt die H\u00f6chststrafe unter f\u00fcnf Jahren, kann \u201enicht mehr ohne Weiteres\u201c von erheblicher Bedeutung die Rede sein.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Drogenkonsum und -handel, die mit Freiheitsstrafe \u201ebis zu f\u00fcnf Jahren\u201c geahndet werden, liegen damit an der Grenze dieser Deliktkategorie. Faktisch wird diese H\u00f6chststrafe jedoch selten erreicht \u2013 jedenfalls nicht beim Gebrauch und beim Kleinhandel, wie er in lokalen Drogenszenen stattfindet.<\/p>\n<p>Das Kottbusser Tor wurde schon direkt mit der Einf\u00fchrung der zitierten Regelung ins Berliner Polizeigesetz (ASOG) 1996 zum \u201ekbO\u201c erkl\u00e4rt \u2013 mit der Begr\u00fcndung, dass sich dort eine Drogenszene aufhalte. Auch heute noch, 22 Jahre sp\u00e4ter, h\u00e4lt sich diese Drogenszene offensichtlich dort auf und die Zahlen der registrierten Straftaten gehen nicht zur\u00fcck. Im Gegenteil, die Kriminalit\u00e4t am Kottbusser Tor ist etwa alle drei Jahre gro\u00df in den Medien. Zuletzt gab es 2016 einen gro\u00dfen Aufschrei: Die Diebst\u00e4hle h\u00e4tten sich von 2014 auf 2015 verdoppelt, gegen\u00fcber 2013 gar vervierfacht.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Zeitungen berichteten, die Zahl der Raub\u00fcberf\u00e4lle sei 2016 um 50 Prozent gestiegen, die der Drogendelikte um 100 Prozent. Das vorgebliche Ziel des polizeilichen Handelns wurde also nicht erreicht.<\/p>\n<p>Dass die Kontrollpraxis am Kottbusser Tor nicht in erster Linie dazu geeignet ist, als kriminell deklariertes Handeln aufzudecken, kann bereits der gesetzlichen Regelung entnommen werden. Die Vorschrift ver\u00adab\u00adschiedet sich von der Voraussetzung eines begr\u00fcndeten Verdachts und erm\u00f6glicht stattdessen einen uneingeschr\u00e4nkten Zugriff auf alle sich dort befindlichen Personen. Somit richten sich die polizeilichen Ma\u00dfnah\u00admen nicht gegen die Verd\u00e4chtigen einer Straftat, sondern gegen alle, die dem Anschein nach einem gewissen Milieu zugeordnet werden. Es geht also nicht um den konkret zugeschriebenen Rechtsbruch, sondern darum, Menschen aufgrund ihres \u00e4u\u00dferlichen Erscheinungsbildes einer polizeilichen Ma\u00dfnahme zu unterwerfen.<\/p>\n<h4>Profilbildung<\/h4>\n<p>Wenn PolizistInnen unsicher sind, wer auf den ersten Blick als st\u00f6rend oder potenziell gef\u00e4hrlich zu identifizieren ist, k\u00f6nnen sie sich an ihr bereits erw\u00e4hntes Lehrbuch erinnern, das die \u201edunklen Gestalten\u201c f\u00fcr die Gef\u00e4hrlichkeit der Orte verantwortlich macht.<\/p>\n<p>Die Kontrollen an \u201ekbO\u201c sind h\u00e4ufig diskriminierend. Rassistische Kontrollpraxen sind g\u00e4ngig und haben seit einigen Jahren einen eigenen Namen: racial profiling. Umfassende Studien dazu fehlen in Deutschland noch. Die bisher gr\u00f6\u00dfte Untersuchung zu diesem Thema wurde 2013 in Frankreich durchgef\u00fchrt. Fabien Jobard et al. erfassten f\u00fcnf unterschiedliche Pariser Orte, an denen \u00fcblicherweise \u201everdachtsunabh\u00e4ngige\u201c Kontrollen vorgenommen werden. Daf\u00fcr wurden anhand von Variablen wie mutma\u00dfliches Alter, Geschlecht, Herkunft oder Kleidungsstil Merkmale von \u00fcber 37.000 Personen erhoben. Zus\u00e4tzlich wurden PolizeibeamtInnen ohne ihr Wissen bei den von ihnen durchgef\u00fchrten Kontrollen beobachtet und so insgesamt 525 Kontrollen erfasst. Das Ergebnis der Studie war, dass sich die kontrollierte Bev\u00f6lkerungsgruppe in ihrer Zusammensetzung radikal von der f\u00fcr Kontrollen zur Verf\u00fcgung stehenden Ge\u00adsamt\u00adbev\u00f6lkerung an den gew\u00e4hlten Orten unterschied.<\/p>\n<p>In der Gruppe der Kontrollierten waren \u201esichtbare Minderheiten\u201c \u00fcber\u00adrepr\u00e4sentiert. Insbesondere an Orten, an denen People of Color<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> nicht sehr zahlreich sind, wurden sie \u00fcberdurchschnittlich h\u00e4ufig kontrolliert und machten dort fast die H\u00e4lfte der Kontrollierten aus. Aber der Unterschied zwischen den Kontrollierten und der Gesamtbev\u00f6lkerung an den jeweiligen Orten war nicht nur bez\u00fcglich Herkunft und Hautfarbe, sondern auch bez\u00fcglich aller anderen Variablen offensichtlich. Die PolizistInnen kontrollieren junge M\u00e4nner h\u00e4ufiger als \u00e4ltere M\u00e4nner, M\u00e4nner \u00fcberhaupt mehr als Frauen, typisch jugendlich gekleidete Passanten h\u00e4ufiger als Leute ohne solche Merkmale. Damit wurde belegt, dass \u201everdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen\u201c eine \u201epolizeiliche Klientel\u201c fokussieren. Diese Klientel ist eine Personengruppe, die aufgrund ihrer \u00e4u\u00dferlichen Attribute Gender, Race und Kleidungsstil im Zentrum polizeilicher Aufmerksamkeit steht.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Auch am Kottbusser Tor finden die nahezu t\u00e4glichen Polizeikontrollen nach rassistischen und diskriminierenden Mustern statt, wie zahlreiche Betroffene immer wieder beklagen: Die Kampagne f\u00fcr Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt (KOP) ver\u00f6ffentlicht eine regelm\u00e4\u00dfige Chro\u00adnik rassistisch motivierter Polizeivorf\u00e4lle in Berlin. Einige der dort ver\u00f6ffentlichten Berichte von rassistischer Polizeigewalt begannen mit anlasslosen und aus Sicht der Betroffenen rassistischen Kontrollen am Kottbusser Tor. So berichtet zum Beispiel Keyhan W. von einer Kontrolle, gegen die er Widerspruch erhob, da er den Anlass daf\u00fcr nicht verstand, woraufhin er von den Polizeibeamten geschlagen wurde und ihm Beleidigungen gesagt wurden im Sinne von: \u201eDu bist ein Affe. Geh zur\u00fcck in den Iran. Ihr seid alle Drogenverk\u00e4ufer und M\u00f6rder\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Eine Kontrolle muss jedoch nicht derart eskalieren, um f\u00fcr die Betroffenen gewaltvoll, stigmatisierend oder zumindest unangenehm zu sein.<\/p>\n<h4>St\u00e4dtepolitische Aspekte<\/h4>\n<p>Viele der Kontrollierten aus der beschriebenen Pariser Untersuchung be\u00adrich\u00adteten im Anschluss an die Kontrollen, dass sie versuchen, den Kontrollzonen weitestgehend fernzubleiben, um dem verst\u00e4rkten polizeilichen Zugriff zu entgehen. Diese Reaktion ist nicht nur nachvollziehbar und absehbar, sie ist einer der erw\u00fcnschen Effekte der Einrichtung von \u201ekbO\u201c. Indem Menschen immer wieder kontrolliert werden, ohne dass sie illegal handeln, werden Ihnen Signale gesendet: dass sie im \u00f6ffentlichen Raum nicht gerne gesehen sind, dass sie als Andere, Bedrohliche wahrgenommen werden, dass sie gar nichts machen m\u00fcssen und trotzdem dem polizeilichen Zugriff ausgesetzt sind, einfach nur durch ihre \u00e4u\u00dfere Erscheinung. Viele Betroffene reagieren auf solche Signale mit R\u00fcckzug.<\/p>\n<p>Verst\u00e4rkt wird der Aspekt der Verdr\u00e4ngung aus dem \u00f6ffentlichen Raum dadurch, dass nicht \u00f6ffentlich gemacht wird, wo sich die \u201ekbo\u201c befinden. Zwar wissen die Betroffenen oft, an welchen Orten sie besonders bedroht sind, eine Sicherheit gibt es jedoch nie, da die Polizei grund\u00ads\u00e4tzlich jeden Ort, auch spontan, zu einem \u201ekbO\u201c erkl\u00e4ren kann. Nach Auffassung der Berliner Polizei reicht daf\u00fcr die polizeiliche \u201eLageerkenntnis\u201c zum jeweiligen Zeitpunkt.<\/p>\n<p>Dass mit diesem polizeilichen Instrument bestimmte Personengruppen aus dem \u00f6ffentlichen Raum vertrieben werden sollen, ist kein Geheimnis und auch keine Berliner Spezialit\u00e4t: \u201eDie Razzia war eine Warnung an die \u00dcberpr\u00fcften, sich an Karneval von der Stadt fernzuhalten\u201c, erkl\u00e4rte ein Polizeisprecher einen Gro\u00dfeinsatz im migrantisch gepr\u00e4gten Stadtteil K\u00f6ln-Kalk einen Tag vor Beginn des Karnevals 2016.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Die in Bahnhofsn\u00e4he durchgef\u00fchrten Kontrollen richteten sich explizit gegen \u201eUnordnung (Bettler, Alkoholiker, Punker etc.)\u201c, antwortete der Bremer Senat auf eine Anfrage der Linksfraktion zu den Gefahrengebieten.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Das Kottbusser Tor ist, obwohl es das \u201eZentrum von Kreuzberg\u201c ist, noch lange nicht so durchsaniert und damit unbezahlbar wie andere Gegenden des Bezirks. Daf\u00fcr macht die \u201eDeutsche Wohnen AG\u201c, die am Kotti \u00fcber mehr als tausend \u00f6ffentlich gef\u00f6rderte Sozialwohnungen verf\u00fcgt, die \u201eClans, Drogenkriminalit\u00e4t und Prostitution\u201c<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> vor Ort verantwortlich. Die polizeiliche Vertreibung derjenigen, die auf den ersten Blick einer dieser Klientele zugeordnet werden, tr\u00e4gt direkt zu der angestrebten Gentrifizierung des Gebiets bei.<\/p>\n<p>Die \u201eAufwertung\u201c des Kottbusser Tors ist allerdings von den dort Wohnenden keineswegs gew\u00fcnscht, seit Jahren protestiert die Initiative Kotti und Co gegen Gentrifizierungsprozesse, die zu massiven Mieterh\u00f6hungen f\u00fchren und geeignet sind, all jene aus der Gegend zu vertreiben, die sich die Wohnungen nicht mehr leisten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Was dabei rauskommt<\/h4>\n<p>Verdachtsunabh\u00e4ngige Polizeikontrollen, wie sie am Kottbusser Tor nahezu t\u00e4glich durchgef\u00fchrt werden, folgen regelm\u00e4\u00dfig einem rassistischen und diskriminierenden Muster und stellen einen Versto\u00df gegen Grundrechte dar. Doch trotz aller Studien, Aussagen von Betroffenen und festgestellten Grundrechtsverletzungen bleiben die entsprechenden Regelungen bestehen und diese Kontrollen geh\u00f6ren weiterhin zur t\u00e4glichen Routine der PolizistInnen. Auch die fehlende Effektivit\u00e4t dieser Pra\u00adxis und der Nachweis, dass diese profilorientierte Polizeiarbeit die Aufdeckung von Straftaten eher erschwert, gen\u00fcgt nicht, die Kontrollen einzustellen.<\/p>\n<p>Dabei bleibt diese Polizeipraxis nicht wirkungslos: Polizisten ist der willk\u00fcrliche und rassistische Zugriff auf PassantInnen erm\u00f6glicht und Menschen k\u00f6nnen brutal aus \u00f6ffentlichen R\u00e4umen vertrieben werden, ohne sich dagegen wehren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Knape, M. u.a.\u00a0: Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht f\u00fcr Berlin. Kommentar f\u00fcr Ausbildung und Praxis, Hilden 2009, S. 313<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0 Beer, I.; Musch, R: Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf \u2013 die soziale Stadt. Endbericht. Deutsches Institut f\u00fcr Urbanistik, Berlin 2002; Berliner Zeitung, Magazin v. 22.\/23.11.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0 vgl. Bild v. 18.12.2015; Welt v. 28.2.2017 u.v.m.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0 \u201eAkte 20.17\u201c v. 7.3.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0 Cremer-Sch\u00e4fer, H.: Zur Aktualit\u00e4t der Etikettierungsperspektive als Ideologiekritik, in: sub\\urban \u2013Zeitschrift f\u00fcr kritische Stadtforschung 2014, H. 2, S. 65\u201370<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0 siehe u.a.: Zech, L.; Jennissen T.: Gefahrenabwehr im Wahlkampf: Berlin-Friedrichshain im Ausnahmezustand, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 111, Oktober 2016, S. 89-93<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0 T\u00f6lle, O.: Kriminalit\u00e4tsbelastete Orte im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, in: Stiftung SPI\/Clearingstelle Jugendhilfe\/Polizei: Infoblatt Nr. 31, Berlin 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 BVerfG-Entscheidungen, Bd. 124, S. 43ff. (64), Rn. 73<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0 S\u00fcddeutsche Zeitung v. 7.4.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0 Der \u201ePeople of Color\u201c-Begriff entstammt der Selbstbenennungspraxis rassistisch unterdr\u00fcckter Menschen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0 ausf\u00fchrlicher in: Jobard, F.; L\u00e9vy, R.: Identit\u00e4tskontrollen in Frankreich: Diskriminierung festgestellt, Reform ausgeschlossen? in: B\u00fcrgerrechte und Polizei\/CILIP 104, Dezember 2013, S. 28-37; auch die EU-Agentur f\u00fcr Grundrechte kam zu dem Ergebnis, dass in der EU Minderheitengrup\u00adpen deutlich h\u00e4ufiger kontrolliert werden als Personen aus der Mehrheitsbev\u00f6lke\u00adrung. F\u00fcr die\u00ad Studie wurden in zehn Staaten 23.500 Angeh\u00f6rige ethnischer Minderheiten und zum Vergleich 5.000 Personen aus der Mehrheitspopulation befragt; <a href=\"http:\/\/fra.europa.eu\/sites\/default\/files\/fra_uploads\/1133-Guide-ethnic-profiling_DE.pdf\">fra.europa.eu\/sites\/default\/files\/fra_uploads\/1133-Guide-ethnic-profiling_DE.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0 www.kop-berlin.de\/files\/documents\/chronik.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0 Spiegel online v. 13.2.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.sofia-leonidakis.de\/politik\/aktuelles\/detail\/kategorie\/landesverband\/zurueck\/aktuelles-7\/artikel\/gefahrengebiete-ermoeglichen-polizeirechtliche-verdraengung-von-personengruppen-aus-dem-oeffen-1\/\">www.sofia-leonidakis.de\/politik\/aktuelles\/detail\/kategorie\/landesverband\/zurueck\/ aktuelles-7\/artikel\/gefahrengebiete-ermoeglichen-polizeirechtliche-verdraengung-von-personengruppen-aus-dem-oeffen-1\/<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.parlament-berlin.de\/ados\/18\/StadtWohn\/protokoll\/sw18-008-wp.pdf\">www.parlament-berlin.de\/ados\/18\/StadtWohn\/protokoll\/sw18-008-wp.pdf<\/a><\/h6>\n<h3>Beitragsbild:\u00a0Mobile Video\u00fcberwachungsanlage am Kottbusser Tor (Matthias Monroy)<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Nora Keller \u201eDie ziehen, spritzen und schniefen einfach alles, das ist so am Kotti\u201c,<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":13977,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,120],"tags":[232,284,869,877,1094],"class_list":["post-13976","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-115","tag-asog","tag-berlin","tag-kottbusser-tor","tag-kriminalitaetsbelastete-orte","tag-polizei"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13976","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13976"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13976\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/13977"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13976"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13976"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13976"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}