{"id":14030,"date":"2017-09-08T09:12:26","date_gmt":"2017-09-08T09:12:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=14030"},"modified":"2017-09-08T09:12:26","modified_gmt":"2017-09-08T09:12:26","slug":"erweiterte-dna-analysen-technische-aufruestung-mit-rassistischen-verwicklungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=14030","title":{"rendered":"Erweiterte DNA-Analysen:\u00a0Technische Aufr\u00fcstung mit rassistischen Verwicklungen"},"content":{"rendered":"<h3>von Susanne Schultz und Isabelle Bartram<\/h3>\n<p><strong>Die \u201epolitische Ebene\u201c f\u00fchre eine \u201ekonstruktive Debatte\u201c \u00fcber neue Methoden der DNA-Analyse, schrieb das Bundeskriminalamt im Januar 2017 in einem Bericht f\u00fcr die Innenministerkonferenz. Im Juni beschloss der Bundestag bereits eine erste \u00c4nderung der Strafprozessordnung. <\/strong><\/p>\n<p>\u201eGenetisches Phantombild\u201d lautete der irref\u00fchrende Titel des BKA-Berichts.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Tats\u00e4chlich geht es in der aktuellen sicherheitspolitischen Debatte nicht um die \u2013 technisch nicht m\u00f6gliche \u2013 Erstellung von Phantombildern aus DNA-Spurenmaterial, sondern um die Analyse der wahrscheinlichen Haut-, Haar- und Augenfarbe, des ungef\u00e4hren Alters und auch der \u201ebiogeografischen Herkunft\u201c \u2013 Verfahren, die international zusammenfassend als <em>forensic DNA-phenotyping<\/em> bezeichnet werden. Wie aus einer Beschlussvorlage hervorgeht, die die Innenministerkonferenz im Juni verabschiedete, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re (CDU) die Einf\u00fchrung dieser Verfahren der erweiterten DNA-Analyse zu einem wichtigen Ziel f\u00fcr die n\u00e4chste Legislaturperiode erkl\u00e4rt. Die Forderung wird von Justizminister Heiko Maas (SPD) ausdr\u00fccklich unterst\u00fctzt.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>In einem gesetzgeberischen Schnellverfahren ohne jede Debatte legalisierte der Bundestag Ende Juni 2017 bereits eine andere sicherheitspolitische Begehrlichkeit bei der DNA-Analyse: das <em>familial searching<\/em> genannte Verfahren im Rahmen von DNA-Reihenuntersuchungen, das im Falle sogenannter Beinahetreffer R\u00fcckschl\u00fcsse auf Verwandte erlaubt. Im Folgenden werden wir zun\u00e4chst den Entstehungskontext und die rasante Entwicklung dieser Gesetzgebungsinitiativen nachzeichnen, dann mehrere problematische methodische Dimensionen und Kontexte der erweiterten DNA-Analysen betrachten, die j\u00fcngst auf einem Symposium in Freiburg zusammengetragen wurden, und uns schlie\u00dflich dem bereits stillschweigend legalisierten <em>familial searching<\/em> zuwenden.<\/p>\n<h4>Ein Mord und eine rassistische Kampagne<\/h4>\n<p>Ausl\u00f6ser der Debatte um die erweiterte DNA-Analyse war eine bundesweite rassistische \u00d6ffentlichkeitsoffensive in der Folge des Mordes an Maria L. im Oktober 2016 in Freiburg. Zun\u00e4chst forderte eine obskure Sekte in Freiburg namens \u201eBund gegen Anpassung\u201c in einer Flugblattkampagne, via DNA-Analyse die \u201eRasse\u201c des T\u00e4ters zu ermitteln. Kurze Zeit sp\u00e4ter stimmte das rechte Blatt \u201eJunge Freiheit\u201c in die Forderung nach Herkunftsanalysen ein. Anfang Dezember, nachdem ein Gefl\u00fcchteter aus Afghanistan \u00fcber konventionelle Methoden als dringend tatverd\u00e4chtig ermittelt worden war, sprachen sich dann die baden-w\u00fcrttem\u00adbergischen Minister Guido Wolf (Justiz) und Thomas Strobl (Inneres) sowie der Freiburger Polizeipr\u00e4sident Bernhard Rotziger f\u00fcr die Legalisierung von erweiterten DNA-Analysen aus.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Bisher d\u00fcrfen nach \u00a7 81e der Strafprozessordnung (StPO), der die molekulargenetische Analyse von Spurenmaterial im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen regelt (nicht zu verwechseln mit der Datenspeicherung nach \u00a7 81g), DNA-Spuren nur auf Identit\u00e4t, Abstammung (allgemein interpretiert als famili\u00e4re Abstammung) und chromosomales Geschlecht untersucht werden.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Um ihre Forderungen umzusetzen, reichte die gr\u00fcn-schwarze baden-w\u00fcrttembergische Regierung dann im Februar 2017 eine Gesetzesinitiative im Bundesrat ein. Diese zielte darauf ab, die Analyse der wahrscheinlichen Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie des ungef\u00e4hren Alters zu legalisieren. Ein entsprechender bayerischer Antrag im Bundesrat erweiterte die Forderung auf die \u201ebiogeografischen Herkunftsmarker\u201c.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Parallel dazu hatte Justizminister Heiko Maas schon im Dezember 2016 einen Referentenentwurf f\u00fcr ein \u201eGesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens\u201c aus der Schublade gezogen und von der Bundesregierung Unterst\u00fctzung erhalten. Dieser Entwurf beinhaltete ein Sammelsurium an StPO-\u00c4nde\u00adrun\u00adgen, unter anderem auch das <em>familial searching <\/em>bei DNA-Reihen\u00adunter\u00adsuchungen. Die Gro\u00dfe Koalition verpackte zwar noch den Staatstrojaner in das Gesetz. Baden-W\u00fcrttemberg und Bayern scheiterten jedoch mit ihrem Versuch, auch ihre W\u00fcnsche nach erweiterten DNA-Analysen unterzubringen, obwohl die Innen- und die Justizministerkonferenz im Juni entsprechende Forderungen bekr\u00e4ftigten.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Am 22. Juni verabschiedete der Bundestag das Gesetz ohne diese Zus\u00e4tze.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Wie viel Einfluss eine kritische \u00d6ffentlichkeitsarbeit auf die Auslassung des <em>forensic DNA phenotyping <\/em>aus der Gesetzesnovelle hatte, l\u00e4sst sich schwer absch\u00e4tzen. In Freiburg publizierte eine Gruppe von WissenschaftlerInnen um die Professorinnen Veronika Lipphardt und Anna Lipphardt bereits Anfang Dezember 2016 einen Offenen Brief, in dem sie auf \u201erechtliche, ethische und soziale Risiken, die jeden einzelnen B\u00fcrger treffen k\u00f6nnen\u201d, hinwiesen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Sie erreichten damit zwar nicht dieselbe mediale Aufmerksamkeit wie die Sicherheitsversprechen der Bef\u00fcrworterInnen, konnten ihre Kritik im M\u00e4rz 2017 aber auf einem mehrheitlich von Anh\u00e4ngerInnen der erweiterten DNA-Analyse bestrittenen Symposium im Bundesjustizministerium (BMJ) einbringen. Parallel zur Kritik innerhalb der Wissenschaft formierte sich auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene Widerstand gegen den Gesetzentwurf. Eine vom Gen-ethischen Netzwerk initiierte Stellungnahme von 25 Organisationen protestierte im April gegen die polizeilichen Begehrlichkeiten.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<h4>\u201eBiogeografische Herkunft\u201c<\/h4>\n<p>Im Juni 2017 luden die Freiburger WissenschaftlerInnen ein breites Spektrum von ExpertInnen aus verschiedenen wissenschaftlichen und Praxis-Kontexten (von Science-and-Technology-Forschung \u00fcber Rechts\u00admedizin und Polizei bis zu Datenschutz) zu einem Symposium nach Freiburg ein.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Mit einer vielschichtigen Kritik an den Technologien aus unterschiedlichen Perspektiven bot die Veranstaltung viel Anlass, an dem Nutzen der Ermittlungsmethoden zu zweifeln und auf die Gef\u00e4hrlichkeit der neuen Verfahren aufmerksam zu werden. Dies hielt die Bef\u00fcrworterInnen, insbesondere aus den Reihen der Kriminalpolizei, nicht davon ab, die Verfahren als Basis f\u00fcr zus\u00e4tzliche oder auch \u201elast-resort\u201c-Informationen \u00fcber gesuchte T\u00e4terInnen zu verteidigen.<\/p>\n<p>Ein thematischer Schwerpunkt des Symposiums war, die \u201ebiogeo-grafischen Herkunftsmarker\u201c besser zu verstehen. Der Populationsgenetiker Joachim Burger erkl\u00e4rte in seinem Vortrag, inwiefern genetische Variabilit\u00e4t und die Geschichte der Migrationsbewegungen die Bestimmungen einer \u201egenetischen Herkunft\u201c sehr unsicher und schwierig machen. Die Darstellung eines internationalen Verbundes von Datenbanken zu Varianten auf dem Y-Chromosom durch den Chef der Rechtsmedizin der Berliner Charit\u00e9, Lutz Roewer, wiederum verdeutlichte, dass in diesen Datenbanken je nach Kontext sehr unterschiedliche Kategorisierungen von Bev\u00f6lkerungsgruppen unternommen werden. Zuschreibungen von \u201eEthnizit\u00e4t\u201c und geografischer Herkunft gehen sehr vermischt in die Datens\u00e4tze ein, die als Referenz f\u00fcr forensische Untersuchungen einer \u201ebiogeografischen Herkunft\u201c dienen.<\/p>\n<p>Wie wirr selbst ExpertInnen diese \u201ebiogeografischen Herkunftsmarker\u201c verhandeln und wie problematisch hier Aussehen, Ethnizit\u00e4t und Herkunft miteinander vermischt werden \u2013 und insofern rassifizierende Aussagen produziert werden \u2013, wurde auch auf dem BMJ-Symposium im M\u00e4rz deutlich. Der DNA-Laborchef des BKA Ingo Bastisch behauptete hier, biogeografische Herkunft sei ein \u00e4u\u00dferlich erkennbares Merkmal und legte nahe, es sei einfach, vom Aussehen auf Herkunft und Ethnizit\u00e4t zu schlie\u00dfen. Und der Forensiker Manfred Kayser erkl\u00e4rte, \u201ebiogeografische Herkunftsmarker\u201c seien derzeit eine bessere Analysem\u00f6glichkeit f\u00fcr die Hautfarbe als die bisher vorhandenen spezifischen Hautfarbemarker-Tests. In einem der wenigen kritischen Berichte zu den biogeografischen Tests in der S\u00fcddeutschen Zeitung stellte der Innsbrucker Rechtsmediziner Richard Scheithauer dagegen richtig, dass \u201ediese Herkunft nichts mit der ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit zu tun hat\u201c. Manche DNA-Fragmente k\u00e4men in bestimmten Regionen h\u00e4ufiger vor. Dies sage aber \u201eabsolut nichts\u201c \u00fcber das Aussehen des T\u00e4ters aus.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Auf dem Freiburger Symposium machte die Anthropologin Amade M\u2018charek aus Amsterdam auch anhand international verf\u00fcgbarer Analysekits zu \u201egenetischen Phantombildern\u201c deutlich, dass rassistische Perspektiven bereits in der Technologieentwicklung zu hinterfragen sind. In dem von ihr vorgestellten Verfahren \u201eSnapshot DNA Phenotyping\u201c der Firma Parabon NanoLabs sind Rassestereotypen die Basis nur oberfl\u00e4chlich individualisierter Phantombilder. Die kolonialen Archive von Sch\u00e4del- und Gesichtsvermessungen w\u00fcrden wieder zum Leben erweckt, so M\u2018charek.<\/p>\n<p>Wichtige Problemanalysen kamen aus einer kritischen Betrachtung der \u201eVorhersagewahrscheinlichkeiten\u201c f\u00fcr Haar-, Haut-, und Augenfarbe. Der Statistiker Fabian Staubach erl\u00e4uterte, dass die im baden-w\u00fcrttembergischen und bayerischen Gesetzentwurf genannten Zahlen zur Vorhersagewahrscheinlichkeit der untersuchten Merkmale nicht dem tats\u00e4chlichen Stand der Wissenschaft entsprechen. Auf die Fallstricke der statistischen Vorhersagewahrscheinlichkeit machte zudem der Mathematiker Peter Pfaffelhuber aufmerksam. Die von Bef\u00fcrworterInnen der Technik \u00f6ffentlich pr\u00e4sentierten Daten (z.B. eine Vorhersagewahrscheinlichkeit von 70 Prozent f\u00fcr blonde Haare)<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> bez\u00f6gen sich darauf, zu berechnen, wie h\u00e4ufig mit einem Testverfahren eine schon bekannte Eigenschaft bei einer Person statistisch vorhersagbar sei (<em>likelihood<\/em>). Sie sagen jedoch nichts dar\u00fcber aus, wie hoch die Vorhersagewahrscheinlichkeiten bei einer realen Bev\u00f6lkerung mit unbekannter Verteilung dieser Eigenschaften ist (<em>a-posteriori-<\/em>Wahrscheinlichkeit). An einem fiktiven Beispieldorf mit 1.000 hellh\u00e4utigen und 20 dunkelh\u00e4utigen Menschen rechnete Pfaffelhuber vor, wie hoch das Irrtumspotenzial der Methode ist. Denn selbst bei einer <em>likelihood <\/em>von 98 Prozent f\u00fcr die Vorhersage der Hautfarbe erg\u00e4ben sich, in diesem Beispiel bei einer Fehlerrate des Tests von zwei Prozent, genauso viele falsch dunkelh\u00e4utig vorausgesagte hellh\u00e4utige Personen (n\u00e4mlich 20 sogenannte <em>false positives<\/em>), wie richtig vorhergesagte dunkelh\u00e4utige Personen (20). Anders gesagt liegt hier eine <em>a-posteriori<\/em>-Voraussagewahrscheinlichkeit von 50 Prozent vor. \u201eMan k\u00f6nnte genauso eine M\u00fcnze werfen\u201c, lautete der Kommentar von Veronika Lipphardt und Mathias Wienroth.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Obwohl die Methoden also bei der Analyse von Merkmalen von Minderheiten besonders unsicher sind, werden sie gerade bei diesen Gruppen \u00fcberhaupt einen ermittlungstechnischen Ansatz bieten und insofern ihre Anwendung finden. Denn die Aussage \u201eHautfarbe: wei\u00df\u201c in einer wei\u00dfen Mehrheitsgesellschaft bietet keinen Ansatz f\u00fcr eine Rasterfahndung. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass durch die Ergebnisse der Untersuchungsmethoden rassistisch diskriminierte Bev\u00f6lkerungsgruppen unter Generalverdacht gestellt und zuk\u00fcnftig mit DNA-Reihen\u00aduntersuchungen konfrontiert werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<h4>Kontext: Rassismus, kommerzielle Interessen, Angstkultur<\/h4>\n<p>Die Frage des Anwendungskontextes war eine weitere wichtige Dimension der Tagung. Dass rassistische Einstellungen und Praktiken in der deutschen Polizeiarbeit keineswegs der Vergangenheit angeh\u00f6ren, legte die Sozialwissenschaftlerin Daniela Hunold von der Deutschen Hochschule f\u00fcr Polizei in M\u00fcnster dar. Sie erl\u00e4uterte das Zustandekommen einer problematischen \u201ecop culture\u201c und eines \u201epolizeilichen Konservativismus\u201c mit Tendenzen zu fremdenfeindlichen Einstellungen. Das \u201eethnic profiling\u201c, die Fokussierung der Polizeiarbeit auf Menschen, die \u00e4u\u00dferlich als \u201efremd\u201c wahrgenommen w\u00fcrden, sei noch immer \u00fcblich.<\/p>\n<p>Wie \u201eethnic profiling\u201c funktioniert, demonstrierte Anna Lipphardt an der Suche nach dem \u201eHeilbronner Phantom\u201c: In den Nullerjahren waren Spuren mit demselben DNA-Profil an h\u00f6chst unterschiedlichen Tatorten sowohl in Deutschland als auch in \u00d6sterreich und Frankreich gefunden worden, unter anderem bei der 2007 vom NSU ermordeten Polizistin Mich\u00e8le Kiesewetter in Heilbronn. Durch eine in \u00d6sterreich durchgef\u00fchrte Analyse der \u201ebiogeografischen Herkunft\u201c und durch Vorurteile der ErmittlerInnen verengte sich der Ermittlungsrahmen schnell auf Roma-Frauen. Wie sich sp\u00e4ter herausstellte, stammte die DNA jedoch von einer Verpackerin, die die Wattest\u00e4bchen \u201ekontaminiert\u201c hatte. Selbst nachdem l\u00e4ngst klar war, dass die DNA-Spur falsch war, wurde weiterhin nach \u201efahrendem Volk\u201c ermittelt.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Die aktuelle sicherheitspolitische Dynamik im Kontext der DNA-Analyse wird jedoch nicht nur durch rassistische Stimmungsmache und institutionellen Rassismus gepr\u00e4gt. Nicht zu vernachl\u00e4ssigen ist hier die Interessenlage eines Netzwerkes bestimmter ForensikerInnen. Selbst an der Entwicklung und\/oder Vermarktung von neuen Technologien beteiligt, treten sie gleichzeitig als scheinbar unabh\u00e4ngige ExpertInnen in der \u00d6ffentlichkeit auf.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Letztendlich bezieht sich die gesamte Debatte auf wenige und im Vergleich etwa zu medizinischen Standards nicht ausreichend validierte Studien. Fast ausschlie\u00dflich wird dabei auf die Forschungsergebnisse von Manfred Kayser in Rotterdam Bezug genommen. Er sitzt im wissenschaftlichen Beirat von Identitas \u2013 der Firma, die die von seiner Arbeitsgruppe entwickelten Analysekits Irisplex und Hirisplex vermarktet. Er bezieht zwar laut eines <em>Conflict of Interest Statement<\/em> keine direkte finanzielle Verg\u00fctung, doch seine Forschung wird durch die Firma finanziert. Unabh\u00e4ngigkeit sieht anders aus.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Kayser koordiniert zudem einen forensisch-polizeilichen EU-Forschungsverbund namens VISAGE, an dem fast alle namhaften ExpertInnen beteiligt sind, auf deren Aussagen sich die mediale und politische Debatte in Deutschland derzeit bezieht (so auch vier von sechs Expert-Innen auf dem BMJ-Symposium). VISAGE hat sich zum Ziel gesetzt, die Anwendung von DNA-Analysen auszubauen und sie weiter zu entwickeln \u201ein Richtung einer Produktion von Phantombildern unbekannter T\u00e4ter\u201c.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Schon insofern ist der Forschungsverbund parteiisch. Seinen Beteiligten geht es laut Forschungsdesign nicht nur um eine Anwendung spezifischer Tests in Einzelf\u00e4llen, in denen keine anderen Ermittlungshinweise vorliegen, sondern um einen breit angelegten forensischen Einsatz der erweiterten DNA-Analysen.<\/p>\n<p>Warum die problematischen Kontexte der Technologie- und Gesetzesoffensive in der \u00d6ffentlichkeit kaum beachtet werden, erkl\u00e4rte auf dem Freiburger Symposium der diskursanalytisch arbeitende Wissenssoziologe Nicholas Buchanan. Er sprach von der zunehmenden Dominanz einer \u201eAngstkultur\u201c. Die in der medialen \u00d6ffentlichkeit eindeutig vorherrschende Bef\u00fcrwortung der erweiterten DNA-Analysen sei letztendlich auf wenige Argumentationsstr\u00e4nge herunterzubrechen. So werde erstens immer wieder behauptet, Deutschland falle in seiner Gesetzgebung im internationalen Vergleich zur\u00fcck. Unerw\u00e4hnt bleibe, dass erweiterte DNA-Analysen in den wenigen L\u00e4ndern, in denen sie legal sind, sehr viel strenger reguliert sind, als es die bisherigen Gesetzesentw\u00fcrfe vorsehen.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Die Technologie werde zweitens oft als \u201ebiologischer Zeuge\u201c bezeichnet, als eine \u201enat\u00fcrliche Weiterentwicklung\u201c des Augenzeugenberichts. Dieser Vergleich sei jedoch in vielerlei Hinsicht unzul\u00e4ssig und ber\u00fccksichtige nicht die Implikationen f\u00fcr den Schutz genetischer Daten. Und drittens w\u00fcrden Forderungen nach Einschr\u00e4nkung neuer polizeilicher Methoden als \u201eT\u00e4terschutz\u201c denunziert und die gesamte Gesellschaft als potenzielles Opfer konstruiert. KritikerInnen erschienen damit im medialen Diskurs als KomplizInnen. In einer solchen Perspektive bleiben rechtstaatliche Prinzipien und Rechte von Verd\u00e4chtigten und Angeklagten aus der Debatte ausgeklammert.<\/p>\n<h4>Verwandtensuche via DNA<\/h4>\n<p>Auch zu den Fragen der Rechtsstaatlichkeit und des Datenschutzes gab es auf dem Freiburger Symposium einige Inputs: Thomas Bliwier, Fachanwalt f\u00fcr Strafrecht, schilderte aus dem polizeilichen Alltag, dass DNA-Analyseergebnisse gegen\u00fcber Verd\u00e4chtigen oftmals nicht als Wahrscheinlichkeitsaussagen zur \u00dcbereinstimmung eines Spuren- und Personenprofils kommuniziert w\u00fcrden, sondern f\u00e4lschlicherweise als Tatbeweis. Auf der Grundlage falscher Angaben werde so Druck auf Verd\u00e4chtigte ausge\u00fcbt. Und der Soziologe Victor Toom erinnerte an das grunds\u00e4tzliche Problem der Beweislastumkehr bei DNA-Rei\u00adhen\u00adun\u00adtersuchungen. Denn \u201eMassengentests\u201c, bei denen nichtverd\u00e4chtige Personen wegen ihrer Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten Gruppe \u201efreiwillig\u201c dazu aufgerufen sind, ihre Unschuld zu beweisen, unterlaufen faktisch das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Personen m\u00fcssen \u201efreiwillig\u201c ihre Unschuld beweisen, nicht die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ihre Schuld.<\/p>\n<p>Diese Problematik spitzt sich mit dem im Juni beschlossenen \u201eGesetz zur praxistauglicheren und effektiveren Ausgestaltung von Strafverfahren\u201c weiter zu. Ermittlungen k\u00f6nnen sich nun nicht mehr nur gegen SpeichelprobengeberInnen selbst richten, sondern sind \u2013 im Falle von Beinahetreffern \u2013 auch gegen deren Verwandte bis zum dritten Grad erlaubt. Mit Bei\u00adnahe\u00adtreffern sind DNA-Profile gemeint, die nur zum Teil mit dem Profil einer an einem Tatort gefundenen DNA \u00fcbereinstimmen. Die dahinter stehende Annahme lautet, dass solche Profile von einem oder einer Verwandten der gesuchten Person stammen. Mit der neuen Regelung ger\u00e4t nicht nur eine gr\u00f6\u00dfere Gruppe von Angeh\u00f6rigen ins Visier der Ermittlungen. Auch die Beweislastumkehr als das prinzipielle Problem der DNA-Rei\u00adhen\u00adun\u00adtersuchungen erweitert sich damit auf Personenkreise, die noch nicht einmal die M\u00f6glichkeit haben, sich vorher zu \u00fcberlegen, ob sie einer Probenabgabe und DNA-Analyse \u201efreiwillig\u201c zustimmen wollen oder nicht. Das neue Gesetz regelt nicht die konkrete Umsetzung. Es bleibt damit im Wesentlichen der Polizei vorbehalten, wie sie auf der Grundlage eines solchen problematischen Ansatzes gegen Verwandte ermitteln will und wie ein Anfangsverdacht zu begr\u00fcnden ist, auf dessen Grundlage die Betroffenen erst zu einer Speichelprobe verpflichtet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Mathematiker Pfaffelhuber wies auf der Freiburger Tagung auf die Dimensionen hin, die das <em>familial searching<\/em> annehmen w\u00fcrde, wenn es in einem weiteren gesetzgeberischen Schritt nicht nur auf Reihenuntersuchungen angewendet, sondern auch auf die zentrale DNA-Analysedatei beim BKA ausgedehnt w\u00fcrde. Derzeit ist bereits \u00fcber ein Prozent der deutschen Bev\u00f6lkerung in dieser Datei registriert. Damit bef\u00e4nde sich, so Pfaffelhuber, f\u00fcr die meisten EinwohnerInnen rein statistisch ein Verwandter dritten Grades in der Datenbank. Anders gesagt: \u00fcber den Umweg der Beinahetreffer w\u00e4re also theoretisch jeder Einwohner und jede Einwohnerin via DNA-Analyse ermittelbar.<\/p>\n<p>Als das <em>familial searching<\/em> 2013 erstmals w\u00e4hrend der Verhandlungen von CDU\/CSU und SPD um den Koalitionsvertrag diskutiert wurde, gab es aus der Forensik noch heftige Kritik. Lutz Roewer von der Berliner Charit\u00e9 lehnte die Suche nach Beinahetreffern als \u201ebiologisch motivierte Rasterfahndung\u201c ab. Teil\u00fcbereinstimmungen einer DNA-Speichelprobe mit einer Spuren-DNA tr\u00e4ten mit einer gewissen statistischen Wahrscheinlichkeit auch zuf\u00e4llig auf und m\u00fcssten nicht unbedingt auf Verwandtschaft hinweisen. Von solchen Zufallstreffern seien bestimmte \u201eethnische\u201c Gruppen st\u00e4rker betroffen als andere.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Rund um die Verabschiedung des Gesetzes im Juni 2017 blieb die \u00f6ffentliche Debatte um das <em>familial searching<\/em> dagegen aus. Das Gen-ethische Netzwerk Berlin stand mit seinem Protest gegen diesen Aspekt der Gesetzesnovelle allein auf weiter Flur. In einer Pressemitteilung machte es erneut darauf aufmerksam, dass mit der Ausweitung auf Verwandte von ProbengeberInnen die Freiwilligkeit der Abgabe einer DNA-Probe ausgehebelt werde.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Zudem erinnerte das Netzwerk an eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins, der 2016 in Bezug auf Maas\u2019 Referentenentwurf kritisiert hatte, die Teilnehmenden an einer DNA-Reihenuntersuchung k\u00f6nnten vor einer Probenentnahme kaum die Tragweite ihrer Einwilligung in die Verwertung der Daten gegen eigene Verwandte einsch\u00e4tzen. Denn im Gegensatz zum Zeugnisverweigerungsrecht gehe es hier nicht um verdachtsbest\u00e4rkende, sondern verdachtsbegr\u00fcndende Ermittlungen.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Bundeskriminalamt: Genetisches Phantombild (DNA phenotyping), Stand 12.1.2017; <a href=\"http:\/\/www.innenministerkonferenz.de\/IMK\/DE\/termine\/to-beschluesse\/2017-06-14_12\/anlage-zu-top-27.pdf\">www.innenministerkonferenz.de\/IMK\/DE\/termine\/to-beschluesse\/2017-06-14_12\/ anlage-zu-top-27.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Hannoversche Allgemeine (haz.de) v. 2.6.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 zur Debatte in den Medien: <a href=\"http:\/\/stsfreiburg.wordpress.com\/hintergrund\/mediale-entwicklung\">http:\/\/stsfreiburg.wordpress.com\/hintergrund\/mediale-entwicklung<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 zur bisherigen Rechtslage: <a href=\"https:\/\/www.gen-ethisches-netzwerk.de\/files\/2014_11%20beratungDNA-sammelwut_0.pdf\">www.gen-ethisches-netzwerk.de\/files\/2014_11%20beratung DNA-sammelwut_0.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Links zu den Bundesratsinitiativen: <a href=\"https:\/\/stsfreiburg.wordpress.com\/hintergrund\/gesetzesentwurf\">https:\/\/stsfreiburg.wordpress.com\/hintergrund\/ gesetzesentwurf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 <a href=\"http:\/\/www.innenministerkonferenz.de\/IMK\/DE\/termine\/to-beschluesse\/2017-06-14_12\/beschluesse.pdf;jsessionid=3D130FC99FC48A509B8930ECA746597E.1_cid339?__blob\">www.innenministerkonferenz.de\/IMK\/DE\/termine\/to-beschluesse\/2017-06-14_12\/ beschluesse.pdf;jsessionid=3D130FC99FC48A509B8930ECA746597E.1_cid339?__blob; <\/a><a href=\"http:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/meldung\/maas-spricht-sich-auf-justizministerkonferenz-fuer-nutzung-erweiterter-dna-analyse-im-strafverfahren-aus\">http:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/meldung\/maas-spricht-sich-auf-justizministerkonferenz-fuer-nutzung-erweiterter-dna-analyse-im-strafverfahren-aus<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/extrakt\/ba\/WP18\/788\/78842.html\">http:\/\/dipbt.bundestag.de\/extrakt\/ba\/WP18\/788\/78842.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 <a href=\"http:\/\/stsfreiburg.wordpress.com\/offener-brief\">http:\/\/stsfreiburg.wordpress.com\/offener-brief<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 <a href=\"http:\/\/gen-ethisches-netzwerk.de\/gen\/2017\/25-organisationen-fordern-keine-erweiterung-polizeilicher-befugnisse-dna-analyse\">http:\/\/gen-ethisches-netzwerk.de\/gen\/2017\/25-organisationen-fordern-keine-erweiterung-polizeilicher-befugnisse-dna-analyse<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Podcasts, Powerpoints und Programm des Symposiums hier: <a href=\"http:\/\/stsfreiburg.wordpress.com\/symposium\">http:\/\/stsfreiburg.wordpress.com\/symposium<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> sueddeutsche.de v. 23.3.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> s. bspw. die Stellungnahme der gemeinsamen \u201eSpurenkommission\u201c der rechtsmedizinischen Institute, <a href=\"http:\/\/www.gednap.org\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Stellungnahme_DNA-Vorhersage_Spurenkommission_2016-12-141.pdf\">www.gednap.org\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Stellungnahme_DNA-Vorhersage_Spurenkommission_2016-12-141.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Vortrag auf dem BMJ-Symposium im M\u00e4rz: <a href=\"https:\/\/stsfreiburg.files.wordpress.com\/2017\/05\/berlin_vortrag_ausgearbeitet_final-2.pdf\">https:\/\/stsfreiburg.files.wordpress.com\/ 2017\/05\/berlin_vortrag_ausgearbeitet_final-2.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> vgl. auch Kleffner, H.: NSU und das \u201ePhantom von Heilbronn\u201c, in: Gen-ethisches Netzwerk (Hg.): Identit\u00e4t auf Vorrat, Berlin 2014, S. 11-15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Dass f\u00fcr die neuen Verfahren erhebliche Investitionen n\u00f6tig sind, machte das BKA in seiner eingangs zitierten Stellungnahme deutlich. Eine umfangreiche technologische Aufr\u00fcstung der Labore wird als \u201ePerspektive\u201c anvisiert, s. Bundeskriminalamt: Genetisches Phantombild, a.a.O. (Fn. 1).<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> s. Keating, B. et al.: First all-in-one diagnostic tool for DNA intelligence, in: International Journal of Legal Medicine 2013, no. 3, pp. 559-572, online unter <a href=\"http:\/\/www.ncbi.nlm.nih.gov\/pmc\/articles\/PMC3631519\">www.ncbi.nlm.nih.gov\/pmc\/articles\/PMC3631519<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> \u201eThe overall aim of VISAGE is to broaden the forensic use of DNA towards constructing composite sketches of unknown perpetrators from as many biological traces and sources and as fast as possible within current legal frameworks and ethical guidelines.\u201d, <a href=\"http:\/\/www.visage-h2020.eu\">www.visage-h2020.eu<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Dies f\u00fchrt auch dazu, dass etwa in den immer als beispielhaft erw\u00e4hnten Niederlanden die erweiterten DNA-Analysen wegen strenger rechtlicher und datenschutzrechtlicher Regulierungen nur sehr selten angewandt werden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> www.zeit-online.de v. 19.11.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Pressemitteilung v. 27.6.2017, www.gen-ethisches-netzwerk.de\/3578<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> <a href=\"http:\/\/anwaltverein.de\/de\/newsroom\/sn-40-16-stpo-justizreform\">http:\/\/anwaltverein.de\/de\/newsroom\/sn-40-16-stpo-justizreform<\/a><\/h6>\n<h3 id=\"html-attribution\">Beitragsbild: Phantombildzeichner <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/wiki\/User:PolizeiBerlin\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(PolizeiBerlin<\/a>, <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/wiki\/File:Phantombildzeichner.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Phantombildzeichner<\/a>, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/4.0\/legalcode\" target=\"_blank\" rel=\"license noopener\">CC BY-SA 4.0<\/a>)<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Susanne Schultz und Isabelle Bartram Die \u201epolitische Ebene\u201c f\u00fchre eine \u201ekonstruktive Debatte\u201c \u00fcber neue<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":14037,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[118],"tags":[453,513,634,1067],"class_list":["post-14030","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-cilip-113","tag-dna-reihenuntersuchungen","tag-erweiterte-dna-analysen","tag-freiburg","tag-forensic-dna-phenotyping"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14030","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=14030"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14030\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/14037"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=14030"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=14030"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=14030"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}