{"id":14462,"date":"2018-08-14T09:22:08","date_gmt":"2018-08-14T09:22:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=14462"},"modified":"2018-08-14T09:22:08","modified_gmt":"2018-08-14T09:22:08","slug":"kein-notstand-verschiebungen-im-verhaeltnis-von-polizei-und-militaer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=14462","title":{"rendered":"Kein Notstand.\u00a0 Verschiebungen im Verh\u00e4ltnis von Polizei und Milit\u00e4r"},"content":{"rendered":"<p><strong>F\u00fcnfzig Jahre nach Verabschiedung der Notstandsgesetze steht der innere Einsatz des Milit\u00e4rs erneut auf der politischen Agenda und die Terrorismusbek\u00e4mpfung soll die Aufr\u00fcstung der Polizei mit neuen Waffen legitimieren.<\/strong><\/p>\n<p>Zwei Entwicklungen, die nichts Gutes verhei\u00dfen. Erstens: Im Januar 2017, zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Ged\u00e4chtniskirche, gab der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re in der FAZ \u201eLeitlinien f\u00fcr einen starken Staat\u201c aus und warb darin unter anderem f\u00fcr den Einsatz der Bundeswehr in \u201enationalen Katastrophenf\u00e4llen\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Zwei Monate sp\u00e4ter fand eine erste gemeinsame Terrorabwehr-\u00dcbung von Polizei und Milit\u00e4r statt. Zweitens: Seit 2017 schwappt eine Welle neuer Polizeigesetze durchs Land. Baden-W\u00fcrttemberg und Bayern gingen voran und bescherten ihrer Polizei nicht nur neue \u00dcberwachungsbefugnisse, sondern auch \u201eExplosivmittel\u201c f\u00fcr die Sondereinheiten.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Stehen wir also p\u00fcnktlich zum 50. Jubil\u00e4um der Notstandsgesetze vor einer neuen Militarisierung im Innern?<!--more--><\/p>\n<p>R\u00fcckblick: Die am 30. Mai 1968 verabschiedeten Notstandsgesetze standen nicht am Anfang, sondern am Ende einer Entwicklung \u2013 einer seit Gr\u00fcndung der BRD verfolgten Restauration der staatlichen Gewaltapparate nach dem Vorbild der Weimarer Republik.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Sowohl die Bereitschaftspolizeien der L\u00e4nder (aufgebaut ab 1950) als auch der Bundesgrenzschutz (BGS, ab 1951) waren kasernierte Truppenpolizeien \u2013 mit milit\u00e4rischer Ausbildung und milit\u00e4rischer Bewaffnung, zu der neben Pistolen und Gewehren auch Maschinengewehre, Panzerf\u00e4uste, Handgranaten, Granatwerfer und im Falle des BGS auch 7,6-cm-Kanonen geh\u00f6rten. Letzterer bildete zun\u00e4chst die Vorstufe f\u00fcr das noch nicht vorhandene Milit\u00e4r. Mit der Remilitarisierung Westdeutschlands 1956 wechselten rund 10.000 Mann aus dem BGS in die neue Bundeswehr. Auch danach blieb der Grenzschutz eine leichte Infanterie, die Jahr f\u00fcr Jahr in Man\u00f6vern die Feldschlacht gegen imaginierte, aus dem Osten eindringende bewaffnete Banden und mit ihnen verb\u00fcndete aufst\u00e4ndische Arbeiter probte.<\/p>\n<p>Mit den Notstandsgesetzen wurde zwar der innere Einsatz des Milit\u00e4rs verfassungsrechtlich abgesichert. Der \u201eVerteidigungsfall\u201c und der \u201einnere Notstand\u201c und damit der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Innern blieben der BRD jedoch erspart. Gleichzeitig bildeten die Notstandsgesetze die Voraussetzung f\u00fcr eine Entmilitarisierung der Polizei: Bereits 1968 beschloss die Innenministerkonferenz, die Granatwerfer der Bereitschaftspolizeien der L\u00e4nder zu verschrotten. Bis Ende der 1970er Jahre hatten die meisten Landespolizeien auch ihre Handgranaten und Maschinengewehre abgegeben oder eingemottet. Auch der BGS tauschte seine milit\u00e4rischen Waffen gegen polizeiliche \u2013 Tr\u00e4nengas, Wasserwerfer, Kn\u00fcppel \u2013 und mauserte sich zu einer Bereitschaftspolizei des Bundes, die seit der erneuten Grundgesetz\u00e4nderung 1972 und einer Neufassung des BGS-Gesetzes von den L\u00e4ndern zur Unterst\u00fctzung angefordert werden konnte.<\/p>\n<p>Die StudentInnenbewegung der End-1960er Jahre hatte der BGS noch in den Kasernen verschlafen. F\u00fcr einen Einsatz gegen zivilen politischen Protest war er weder ausgebildet noch ausger\u00fcstet. Paradoxerweise hat erst seine Entmilitarisierung die massiven und brutalen (aber polizeilichen) Eins\u00e4tze bei Demonstrationen \u2013 von den AKW-Baupl\u00e4tzen in Grohnde, Brokdorf und Kalkar 1977 bis zum G20-Gipfel in Hamburg 2017 \u2013 erm\u00f6glicht.<\/p>\n<h4>Innere Sicherheit im Auslandseinsatz<\/h4>\n<p>Der Begriff der Militarisierung kann, wie Fabien Jobard (siehe seinen Beitrag in diesem Heft) zurecht bemerkt, vieles bedeuten: von der organisatorischen Unterstellung der Polizei unter das Verteidigungsministerium oder die Armee \u00fcber die Erweiterung milit\u00e4rischer Einsatzm\u00f6glichkeiten im Innern bis hin zur \u00dcbernahme milit\u00e4rischer Bewaffnung, Befehlshierarchien und \u201eKultur\u201c durch die Polizei. Hinter dem Begriff der Militarisierung steht immer die Vorstellung, dass das Milit\u00e4r prim\u00e4r die nach au\u00dfen gerichtete Sicherung des Staates \u00fcbernimmt und dass die Logik seines Einsatzes in der physischen Vernichtung des Feindes besteht, w\u00e4hrend die Polizei sich um das befriedete Innere des Staates k\u00fcmmert und dabei in ihren Eingriffsbefugnissen begrenzt und dem Recht untergeordnet ist. Die Ausdifferenzierung von Milit\u00e4r und Polizei ist die liberal-demokratische und rechtsstaatliche Normalit\u00e4t. Der innere Einsatz des Milit\u00e4rs ist dagegen allenfalls im Ausnahmezustand hinnehmbar, der aber gleichzeitig offenbart, dass das Staatsinnere eben nicht befriedet ist.<\/p>\n<p>Seit den 1990er Jahren deutet sich eine Verschiebung im Verh\u00e4ltnis von Polizei und Milit\u00e4r an. Sie zeigt sich an der regelm\u00e4\u00dfig wiederholten Floskel, dass \u00e4u\u00dfere und innere Sicherheit nicht mehr \u201etrennscharf\u201c auseinanderzuhalten seien. Sie folgt nicht dem Notstandsszenario der 1950er und 1960er Jahre. Es geht nicht um den Einsatz des Milit\u00e4rs oder einer mit milit\u00e4rischen Waffen ausger\u00fcsteten Polizei gegen imaginierte Arbeiteraufst\u00e4nde. Und es scheint auch so, als w\u00fcrden die traditionellen Unterscheidungen zwischen milit\u00e4rischer und polizeilicher Einsatzlogik aufgeweicht. Bezeichnenderweise machte sich diese Verschiebung zun\u00e4chst bei den Auslandseins\u00e4tzen bemerkbar: Europ\u00e4ische Milit\u00e4rs \u00fcbernehmen dabei nicht nur milit\u00e4rische Kampf-, sondern auch immer wieder quasi-polizeiliche Sicherheitsaufgaben und sie tun das vielfach nicht mit Schusswaffen, sondern mit \u201eweniger t\u00f6dlichen Waffen\u201c, mit Tr\u00e4nengas und Gummigeschossen.<\/p>\n<p>Umgekehrt wird von den zu UN- oder EU-Missionen ins Ausland entsandten Polizeikr\u00e4ften erwartet, dass sie auch zu \u201erobusten\u201c Eins\u00e4tzen in der Lage sind. Integrated Police Units, deren Entsendung die EU seit 2004 plante, sollen bereits in der Fr\u00fchphase einer milit\u00e4rischen Intervention zum Einsatz kommen, gegebenenfalls auch unter milit\u00e4rischem Kommando agieren und dabei das ganze Spektrum polizeilicher Aufgaben erf\u00fcllen. Dazu kamen und kommen in erster Linie Polizeien in Frage, die auch \u201ezu Hause\u201c zumindest formal einen milit\u00e4rischen Status innehaben. Das ist der Fall bei den Gendarmerien, die es in einer ganzen Reihe europ\u00e4ischer Staaten gibt.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Historisch bestand ihre Aufgabe in der Aufrechterhaltung der herrschaftlichen Ordnung in l\u00e4ndlichen Regionen und an den Grenzen. Auch heute sind etwa die franz\u00f6sische Gendarmerie, die spanische Guardia Civil oder die italienischen Carabinieri f\u00fcr den l\u00e4ndlichen Raum zust\u00e4ndig, die niederl\u00e4ndische Marechaussee dagegen wurde auf die Rolle der Grenzpolizei reduziert. 2004 erfolgte die Gr\u00fcndung der European Gendarmerieforce (EGF). Sie ist kein stehendes \u201eHeer\u201c, die daran beteiligten europ\u00e4ischen Polizeien mit milit\u00e4rischem Status aus anfangs f\u00fcnf Staaten k\u00f6nnen innerhalb eines Monats 800 PolizistInnen f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze mobilisieren. Die Eingliederung der EGF in den rechtlichen Rahmen der EU stand immer wieder zur Debatte, erfolgte aber bis heute nicht.<\/p>\n<p>Die deutsche Bundespolizei (BPol) hat bei der \u00c4nderung des BGS-Gesetzes 1994 ihren Kombattantenstatus eingeb\u00fc\u00dft und darf deshalb nicht einem milit\u00e4rischen Kommando unterstellt werden. Der Einsatz deutscher Polizeikr\u00e4fte in Auslandsmissionen ist daher nur als \u2013 im EU-Jargon \u2013 Formed Police Unit in milit\u00e4risch sicheren Gebieten m\u00f6glich. Dennoch nahmen Bundespolizei-Einheiten wiederholt an \u00dcbungen teil, an denen man gemeinsam mit Polizeien und Gendarmerien aus anderen EU-Staaten polizeiliche Gro\u00dflagen \u00fcbte, die eher dem Einsatz in nicht-befriedeten Gebieten entsprachen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Ab 2009 plante die damals schwarz-gelbe Bundesregierung den Aufbau einer Internationalen Einsatzeinheit (IEE) innerhalb der BPol, die auch als geschlossene Einheit im Ausland eingesetzt werden sollte. Die IEE wurde als Teil der Bundesbereitschaftspolizei am Standort Sankt Augustin geplant \u2013 und zwar als \u201eAufrufseinheit\u201c, die innerhalb kurzer Frist f\u00fcr einen Auslandseinsatz aufgeboten werden k\u00f6nnte, aber ansonsten mit den \u00fcblichen BPol-Aufgaben befasst w\u00e4re. Im Juni 2013 erkl\u00e4rte die Bundesregierung, dass der Aufbau nun konzipiert w\u00fcrde. Im Juli 2014 schrieb das Bundespolizeipr\u00e4sidium in der Antwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die IEE bestehe aus zwei Teil\u00adeinheiten mit einer \u201eGesamtst\u00e4rke (Soll)\u201c von 119 BeamtInnen. Im Januar 2015 befand sich die Einheit laut Bundesregierung in der \u201ePersonalgewinnungsphase\u201c. Interne Stellenausschreibungen in der BPol h\u00e4tten zu 67 Bewerbungen gef\u00fchrt, f\u00fcr die \u201ein K\u00fcrze\u201c das Auswahlverfahren und die Fortbildung beg\u00e4nnen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Wie weit der Aufbau der Einheit inzwischen gediehen ist, bleibt unklar. Unklar bleibt auch, in welchen Situationen sie eingesetzt werden soll: 2010 erkl\u00e4rte der Leiter der Gesch\u00e4ftsstelle der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe \u201eInternationale Polizeimissionen\u201c, Klaus Wolf, die IEE solle nicht nur f\u00fcr Beobachtungs- oder Ausbildungsmissionen bereit stehen, sondern auch in Regionen, in denen keine \u201eausreichende eigene Polizeistruktur\u201c existiert und \u201ewo die IEE die Aufgaben der lokalen Polizei vor\u00fcbergehend \u00fcbern\u00e4hme\u201c.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Damit w\u00e4re die Einheit sehr nahe am Einsatzspektrum einer IPU. 2013 erkl\u00e4rte die Bundesregierung jedoch, die IEE solle \u201enur solche Aufgaben wahrnehmen, die dem Einsatzspektrum der Polizei in Deutschland entsprechen (zivilpolizeiliches Einsatzspektrum).\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die IEE w\u00e4re damit zwar zu \u201erobusterem\u201c Auftreten in der Lage, k\u00f6nnte aber weiterhin nicht unter milit\u00e4rischem Kommando agieren.<\/p>\n<p>Um diese H\u00fcrde zu \u00fcberwinden, schlug die regierungsnahe Stiftung Wissenschaft und Politik 2010 zwei Varianten vor: Entweder k\u00f6nne man eine ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Auslandseinsatz konzipierte und nur im Aus\u00adland einsetzbare Gendarmerietruppe innerhalb der BPol aufstellen, die weil sie nicht im Innern agiere auch nicht die deutsche \u201eSicherheitsarchi\u00adtektur\u201c und die verfassungsm\u00e4\u00dfige Trennung von Polizei und Milit\u00e4r in Frage stelle. Oder man k\u00f6nne die Feldj\u00e4ger, die Milit\u00e4rpolizei der Bun\u00addeswehr, f\u00fcr solche Eins\u00e4tze aufbieten: Die stellten \u201ebei der Ausbildungsunterst\u00fctzung der afghanischen Polizei bereits den Nutzen ihres milit\u00e4rischen Status und grundlegender polizeilicher F\u00e4higkeiten unter Beweis.\u201c<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> 2008 waren gerade einmal 30 Feldj\u00e4gerInnen am Afghanistaneinsatz beteiligt und vermittelten polizeiliche Grundkenntnisse an die im Aufbau befindliche neue Polizei des Landes.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Im April 2016 erkl\u00e4rte der Kommandeur der Feldj\u00e4gertruppe, Brigadegeneral Udo Schnittker:<\/p>\n<p>\u201eDie Feldj\u00e4ger sind an fast jedem Auslandseinsatz der Bundeswehr beteiligt. Wir haben gerade etwa 80 Soldaten im Einsatz, von Afghanistan \u00fcber das Kosovo bis nach Dschibuti. Vor vier Jahren waren es rund 300. Kommen neue Auslandsgebiete f\u00fcr die Bundeswehr hinzu, sind auch mehr Feldj\u00e4ger gefragt.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Im Oktober 2017 \u2013 zur\u00fcck von der Nato MP Chiefs Conference in Rom \u2013 spekulierte er, dass neue \u201eAufgaben auf die Milit\u00e4rpolizeien zukommen k\u00f6nnten, welche die Wiederherstellung von Recht und Ordnung in Operationsgebieten sicherstellt. Das betrifft sowohl Ersatz und Ausbildung von lokaler Polizei als auch die Erfassung biometrischer Daten und den Beitrag der Milit\u00e4rpolizeien zu einem Gesamtlagebild.\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<h4>Milit\u00e4rische Hilfspolizei?<\/h4>\n<p>Was Soldaten im Ausland mit Erfolg meisterten, m\u00fcsse ihnen auch im Inland erlaubt sein, propagierte Wolfgang Sch\u00e4uble schon im Juni 2000, seinerzeit als Innenpolitik-Experte der CDU, noch bevor ein Jahr sp\u00e4ter der Terrorismus und die \u201easymmetrischen Kriege\u201c zur Pauschalrechtfertigung aufstiegen. Nach den Anschl\u00e4gen vom 11. September 2001 in den USA schien in dieser Hinsicht der Damm gebrochen. Dass \u00e4u\u00dfere und innere Sicherheit nicht mehr (trennscharf) abzugrenzen seien, dass Verteidigung sich nicht nur gegen angreifende Staaten, sondern auch gegen terroristische Anschl\u00e4ge zu richten habe, geh\u00f6rte nun zu den Standard\u00adargumenten. Vor allem konservative PolitikerInnen wollten nun die Bundeswehr als einen Teil der \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c verstanden wissen und das Milit\u00e4r mit seinen besonderen \u201eF\u00e4higkeiten\u201c als einen Baustein in die Struktur der \u201evernetzten Sicherheit\u201c einbringen.<\/p>\n<p>An der Heimatfront ist die Bundeswehr seitdem durch eine Reihe von speziellen Aufgaben an die innere Sicherheit heranger\u00fcckt: Sie ist beispielsweise an der \u201eCyber-Abwehr\u201c beteiligt und f\u00fchrt das \u201eNationale Lage- und F\u00fchrungszentrum Sicherheit im Luftraum\u201c. Dar\u00fcber hinaus leistet sie Amtshilfe, insbesondere f\u00fcr die Polizei, und das unter Umst\u00e4nden in erheblichem Umfang: Bei der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft (WM) 2006 waren 3.185 SoldatInnen t\u00e4tig, weitere 3.000 standen als personelle Reserve bereit. Die Aufgaben reichten vom Sanit\u00e4tsdienst \u00fcber die Untersuchung von Stadien auf ABC-Gefahren bis hin zur \u00dcberwachung des Luftraums. Ein Jahr sp\u00e4ter, beim G8-Gipfel in Heiligendamm, leisteten 1.100 SoldatInnen Amtshilfe, weitere tausend waren f\u00fcr die Sicherung milit\u00e4rischer Anlagen eingesetzt, 350 f\u00fcr die Sicherung des Luftraums. Die Amtshilfe umfasste dabei nicht nur die Unterbringung und Versorgung der 17.000 eingesetzten PolizistInnen, sondern auch den \u201eAufkl\u00e4rungsflug\u201c \u2013 oder besser: Einsch\u00fcchterungsflug \u2013 von Tornados \u00fcber die Camps der Protestierenden und den Einsatz von Fennek-Panzern, ebenfalls zur \u201eAufkl\u00e4rung\u201c.<\/p>\n<p>Schon vor der WM 2006 hatte Bundesinnenminister Sch\u00e4uble darauf spekuliert, die Bundeswehr als eine Art Hilfspolizei auch zum bewaffneten Schutz ziviler Objekte einsetzen zu k\u00f6nnen, was allerdings am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz vorerst scheiterte.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Im \u201eWei\u00dfbuch 2006\u201c k\u00fcndigte das Verteidigungsministerium noch eine \u00c4nderung des Grundgesetzes an, die allerdings nicht zustande kam.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Stattdessen sorgte das Bundesverfassungsgericht 2012 durch eine Plenarentscheidung, mit der es sein Urteil von 2006 revidierte, f\u00fcr eine faktische Grundgesetz\u00e4nderung: Der Einsatz der Bundeswehr mit milit\u00e4rischen Waffen sollte nun auch im Katastrophennotstand (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG) m\u00f6glich sein \u2013 und zwar in \u201eungew\u00f6hnlichen Ausnahmesituationen katastrophischen Ausma\u00dfes\u201c, wobei es sich nicht nur um Naturkatastrophen, sondern auch um menschengemachte, sprich: um terroristische Anschl\u00e4ge handeln k\u00f6nnte.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Das Gericht hielt immerhin fest, dass \u201eGefahren f\u00fcr Menschen und Sachen, die von oder aus einer demonstrierenden Menschenmenge drohen\u201c, nicht unter die Kategorie des \u201eschweren Ungl\u00fccksfalls im Sinne des Art. 35 GG\u201c fallen und dass die nun zugelassenen Einsatzm\u00f6glichkeiten im Katastrophennotstand nicht zur Umgehung der engen Voraussetzungen im \u201einneren Notstand\u201c genutzt werden d\u00fcrfen. Das schlug sich auch im \u201eWei\u00dfbuch 2016\u201c nieder: Eine Vorfassung enthielt noch einen Passus, der eine Grundgesetz\u00e4nderung in Sachen \u201einnerer Notstand\u201c propagierte:<\/p>\n<p>\u201eCharakter und Dynamik gegenw\u00e4rtiger und zuk\u00fcnftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu\u00a0erm\u00f6glichen.\u201c<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Auf Druck der SPD musste Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Passage streichen. In der Endfassung findet sich dann nur noch die Referenz zum BVerfG-Beschluss:<\/p>\n<p>\u201eAusdr\u00fccklich zugelassen in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes ist der Einsatz der Streitkr\u00e4fte im Innern zur Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen (Katastrophennotstand) auf Anforderung eines Landes oder auf Anordnung der Bundesregierung. Das Vorliegen eines besonders schweren Ungl\u00fccksfalls kommt auch bei terroristischen Gro\u00dflagen in Betracht. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde dabei best\u00e4tigt, dass die Streitkr\u00e4fte zur Unterst\u00fctzung der Polizeikr\u00e4fte bei der wirksamen Bek\u00e4mpfung des Ungl\u00fccksfalls unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen k\u00f6nnen.\u201c<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Bereits beim \u201eAmok-Lauf\u201c des 18-j\u00e4hrigen David S. in M\u00fcnchen am 22. Juli 2016 waren Feldj\u00e4ger in Alarmbereitschaft versetzt worden. Laut \u201eSpiegel\u201c wurde der Leiter des Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr, der an diesem Abend ebenfalls im lokalen Krisenstab sa\u00df, von der Polizei angesprochen worden, \u201eob es denkbar sei, dass Feldj\u00e4ger der Bundeswehr helfen k\u00f6nnten \u2026 bei Absperrungen und beim Regeln des Verkehrs &#8230; ob es daf\u00fcr gen\u00fcgend Kr\u00e4fte g\u00e4be.\u201c<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Eine formelle Anfrage sei das nicht gewesen, dennoch wurden Soldaten \u201eeiner Feldj\u00e4gereinheit\u201c teils aus dem Feierabend zur\u00fcck gerufen und blieben in den Kasernen, nachdem die Bundeswehrf\u00fchrung und die Verteidigungsministerin zugestimmt hatten. Die hing das Ganze auch zwei Tage sp\u00e4ter in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung \u201ean die gro\u00dfe Glocke\u201c (so die Formulierung des \u201eSpiegel\u201c).<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Wie viele SoldatInnen \u00fcberhaupt \u2013 trotz Feierabend \u2013 h\u00e4tten aufgeboten werden k\u00f6nnen, bleibt unklar.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Mindestens ebenso unklar ist auch, was sie denn h\u00e4tten anbieten k\u00f6nnen. \u201eManpower\u201c, gesch\u00fctzte Fahrzeuge, Sp\u00fcrhunde, sagte ein Sprecher der Bundeswehr gegen\u00fcber der \u201eS\u00fcddeutschen\u201c, die dann auch die Ministerin mit den Worten zitiert, man habe \u201enoch nie ge\u00fcbt, dass die Truppe auch bei terroristischen Gro\u00dflagen die Polizei unterst\u00fctzt\u201c.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Die erste \u00dcbung fand mit gro\u00dfem medialem Tamtam im M\u00e4rz 2017 statt. Die \u201eGemeinsame Terrorismusabwehr Exercise\u201c (GETEX) war eine Trocken\u00fcbung am Schreibtisch, bei der es in erster Linie um die Erprobung von Kommunikationswegen gegangen sei. Mindestens genauso wichtig war dabei die Symbolpolitik: die \u00f6ffentliche Demonstration, dass die Bundeswehr der Polizei im \u201eErnstfall\u201c unter die Arme greifen k\u00f6nnte und dass diese Unterst\u00fctzung durch das Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform abgesegnet wurde. Dabei spielte es keine Rolle, dass erstens das Szenario \u201eParis plus\u201c \u2013 eine Serie von \u00fcber die gesamte BRD verteilten katastrophalen Anschl\u00e4gen \u00e4hnlich der in Paris im November 2015, die die Polizei vollst\u00e4ndig \u00fcberfordern \u2013 wenig realistisch war und dass zweitens auch nicht erkennbar ist, was das Milit\u00e4r in einer solchen Situation denn tats\u00e4chlich leisten k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Die Bundeswehr hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten an Einfluss gewonnen. Sie hat erreicht, dass ihr Einsatz auch im Innern auf die politische Agenda gesetzt wurde und verfassungsrechtliche Grenzen verschoben wurden. Die Anwendung des neuen verfassungsrechtlichen Spielraums bleibt hingegen vorerst hypothetisch.<\/p>\n<h4>Explosiver Unsinn<\/h4>\n<p>Das Stichwort \u201eMilitarisierung der Polizei\u201c taucht regelm\u00e4\u00dfig auf, wenn die Polizei mit massiver Gewalt gegen Proteste vorgeht. Der G20-Gipfel in Hamburg im vergangenen Jahr markiert hier sicherlich einen neuerlichen H\u00f6hepunkt des \u201eheavy policing\u201c. Dennoch basiert die polizeiliche Strategie bei Demonstrationen nach wie vor nicht auf Distanzwaffen wie Gummischrot, das in Frankreich oder der Schweiz zum \u201eguten Ton\u201c bei der Aufl\u00f6sung von Protesten geh\u00f6rt. Zentral sind vielmehr Wasserwerfer, der massive Gebrauch von Pfefferspray und Schlagstock sowie der Einsatz der \u201eBeweissicherungs- und Festnahmeeinheiten\u201c (BFE), die mit ihrem Eindringen in Demonstrationen f\u00fcr viele Verletzungen sorgen. Bleibt zu hoffen, dass die Auftritte von Spezialeinsatzkommandos (SEKs) im Hamburger Schanzenviertel am 8. und 9. Juli 2017 sowie an einer Antifa-Demonstration in Wurzen (Sachsen) Einzelf\u00e4lle bleiben.<\/p>\n<p>Eine personelle und technische Aufr\u00fcstung der Polizeien fand in den vergangenen Jahren unter dem Siegel der Terrorismusbek\u00e4mpfung statt. Neue Spezialeinheiten der Bundespolizei (BFE+) sollen eine Stufe zwischen der GSG 9, die \u00e4u\u00dferst selten zum Einsatz kommt, und den SEKs einziehen und f\u00fcr \u201erobuste\u201c Eins\u00e4tze sorgen. Nach und nach beschaffen sich die L\u00e4nder f\u00fcr ihre SEKs einen Survivor-Panzer, der im Falle Sachsens nach einer \u00c4nderung des Polizeigesetzes auch mit Maschinengewehren best\u00fcckt werden kann. Das mag zur Einsch\u00fcchterung taugen. Tats\u00e4chliche Einsatzsituationen f\u00fcr schwere Waffen mit gro\u00dfer Streuwirkung sind jedoch definitiv nicht gegeben.<\/p>\n<p>Zum gewohnten Bild geh\u00f6ren mittlerweile auch PolizistInnen, die anl\u00e4sslich von Terrorwarnungen mit Maschinenpistolen ausger\u00fcstet auf Bahnh\u00f6fen postiert sind. Diverse Bundesl\u00e4nder wollen solche Waffen nun selbst in Streifenwagen deponieren.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Was PolizistInnen im Alltag damit anfangen k\u00f6nnen und wie sie solche Waffen im stark bev\u00f6lkerten Raum von Bahnh\u00f6fen einsetzen k\u00f6nnten, bleibt fraglich.<\/p>\n<p>Fraglich bleibt auch, ob die SEKs aus Baden-W\u00fcrttemberg und Bayern ihre neuen \u201eExplosivmittel\u201c tats\u00e4chlich anwenden k\u00f6nnen. Handgranaten und Maschinengewehre sowie die Befugnis zu deren Einsatz hat die bayerische Polizei bereits seit langem. Genutzt wurden sie bisher nicht. Auf einer eigenen Homepage, die der Bev\u00f6lkerung das neue Polizeiaufgabengesetz n\u00e4her bringen soll<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a>, bot das bayerische Innenministerium zwei Varianten f\u00fcr den Gebrauch der neuen Mittel an: Sie k\u00f6nnten genutzt werden, um T\u00fcren aufzusprengen, hinter denen sich Terroristen verbergen. Oder \u2013 die Variante ist inzwischen gel\u00f6scht \u2013 sie k\u00f6nnten bei LKW-Anschl\u00e4gen wie in Nizza im Juli 2016 oder in Berlin f\u00fcnf Monate sp\u00e4ter zum Einsatz kommen: Mit einem Abschussger\u00e4t k\u00f6nne ein Sprenggeschoss in den Motorblock geschossen und der LKW gestoppt werden. Voraussetzung daf\u00fcr ist jedoch, dass das SEK mit seinem Abschussger\u00e4t just zum Zeitpunkt des Attentats zugegen ist und keine unbeteiligten Menschen in der Schusslinie stehen.<\/p>\n<p>Im besten Falle werden die neuen Explosivmittel wie die alten Handgranaten im Arsenal verstauben und vergessen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Faz.net v. 3.1.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 siehe die \u00dcbersicht \u00fcber die neuen Polizeigesetze und Entw\u00fcrfe auf S. 64-72<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 siehe insgesamt Werkentin, F.: Die Restauration der Polizei, Frankfurt\/M. 1984<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Holzberger, M.: Polizisten, Soldaten und Gendarmen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 91 (3\/2008), S. 42-52<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Monroy, M.: Aufstand in Askanien. EU-Polizeitraining in Lehnin, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 96 (2\/2010), S. 42-49<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/13685 v. 3.6.2013; BPol-Pr\u00e4sidium: Mail v. 4.7.2014 (<a href=\"http:\/\/www.fragdenstaat.de\/files\/foi\/18361\/2014-07-04_ref-71_petenten_antwortschreiben-zum-ifg-antrag-1-einsatzhundertschaft_final_geschwaerzt.pdf\">www.fragdenstaat.de\/files\/foi\/18361\/2014-07-04_ref-71_petenten_antwortschreiben-zum-ifg-antrag-1-einsatzhundertschaft_final_geschwaerzt.pdf<\/a>); BT-Drs. 18\/3768 v. 16.1.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Baumann, M.; Bretl, C.: EU-Polizeimissionen. Force Generation und Training im deutschen Kontext, hg. vom Institut f\u00fcr Migrations- und Sicherheitsstudien, Berlin M\u00e4rz 2010, S. 18 (<a href=\"http:\/\/edoc.vifapol.de\/opus\/volltexte\/2011\/3218\/pdf\/studie_220111e.pdf\">http:\/\/edoc.vifapol.de\/opus\/volltexte\/2011\/3218\/pdf\/studie_220111e.pdf<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/13685 v. 3.6.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Kempin, R.; Kreuder-Sonnen, C.: Gendarmerieeinheiten in internationalen Stabilisierungsmissionen. Eine Option f\u00fcr Deutschland?, SWP-Studie, Berlin 2010 (<a href=\"http:\/\/www.swp-berlin.org\/fileadmin\/contents\/products\/studien\/2010_S06_kmp_kreuder_ks.pdf\">www.swp-berlin.org\/fileadmin\/contents\/products\/studien\/2010_S06_kmp_kreuder_ks.pdf<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Holzberger a.a.O. (Fn. 4)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u201eBreit aufgestellt und f\u00fcr die Zukunft gewappnet\u201c, Interview, <a href=\"http:\/\/www.streitkraeftebasis.de\">www.streitkraeftebasis.de<\/a>, Archiv, April 2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Die Nato MP Chiefs Conference 2017, <a href=\"http:\/\/www.streitkraeftebasis.de\">www.streitkraeftebasis.de<\/a>, Archiv, Oktober 2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Bundesverfassungsgericht: Urteil v. 15.2.2006 (Az.: 1 BvR 357\/05)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Wei\u00dfbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin 2006, S. 71; <a href=\"http:\/\/archives.livreblancdefenseetsecurite.gouv.fr\/2008\/IMG\/pdf\/weissbuch_2006.pdf\">http:\/\/archives.livreblancdefenseetsecurite.gouv.fr\/2008\/IMG\/pdf\/weissbuch_2006.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Bundesverfassungsgericht: Beschluss v. 3.7.2012 (Az.: 2 PBVU 1\/11); siehe auch die Presseerkl\u00e4rung Nr. 63\/2012 vom selben Tag<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Sueddeutsche.de v. 25.7.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> BMVg: Wei\u00dfbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin 2016, S. 110 (<a href=\"http:\/\/www.bmvg.de\/resource\/blob\/13708\/015be272f8c0098f1537a491676bfc31\/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf\">www.bmvg.de\/resource\/blob\/13708\/015be272f8c0098f1537a491676bfc31\/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Spiegel online v. 5.8.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Sueddeutsche.de v. 25.7.2016; Spiegel-online v. 5.8.2016 spricht von \u201eetwa hundert\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> siehe den Beitrag von Dirk Burczyk auf S. 13-20 in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.polizeiaufgabengesetz-bayern.de\">www.polizeiaufgabengesetz-bayern.de<\/a><\/h6>\n<h3>Beitragsbild: Exponat auf der Verkaufsmesse \u201eEurop\u00e4ischer Polizeikongress\u201c (Frank Herrmann)<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcnfzig Jahre nach Verabschiedung der Notstandsgesetze steht der innere Einsatz des Milit\u00e4rs erneut auf der<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":13803,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,121],"tags":[230,355,961,1007,1348,1498],"class_list":["post-14462","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-116","tag-artikel-35-gg","tag-bundeswehr","tag-militarisierung","tag-notstandsgesetze","tag-spezialeinheiten","tag-verpolizeilichung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14462","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=14462"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14462\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/13803"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=14462"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=14462"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=14462"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}