{"id":14631,"date":"2018-10-19T08:23:35","date_gmt":"2018-10-19T08:23:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=14631"},"modified":"2018-10-19T08:23:35","modified_gmt":"2018-10-19T08:23:35","slug":"die-afd-auf-dem-pruefstand-des-verfassungsschutzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=14631","title":{"rendered":"Die AfD auf dem Pr\u00fcfstand des Verfassungsschutzes"},"content":{"rendered":"<p><strong><span class=\"s4\">Ab dem n\u00e4chsten Jahr d\u00fcrfte die AfD ein Beobachtungsobjekt des <\/span><span class=\"s4\">Inlandsgeheimdienstes <\/span><span class=\"s4\">sein. Sollen wir uns nun dar\u00fcber freuen?<\/span><\/strong><\/p>\n<p>13 der 16 Landes\u00e4mter haben dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) schon Materialsammlungen zur AfD \u00fcbersandt. Teils seien das Konvolute von mehreren hundert Seiten, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/afd-und-verfassungsschutz-13-laender-liefern-belastendes-material-an-bund-a-1232882.html\">berichtet der \u201eSpiegel\u201c<\/a> in seiner neusten Ausgabe. Bis Ende des Jahres soll das Pr\u00fcfverfahren abgeschlossen sein und sich herausgestellt haben, ob die AfD als Partei oder gegebenenfalls auch nur Teile von ihr als eine \u201eBestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung\u201c (fdGO) oder kurz: als \u201everfassungsfeindlich\u201c bzw. \u201eextremistisch\u201c anzusehen ist.<\/p>\n<p>Der politische Druck hat offensichtlich gewirkt: Nach dem Schulterschluss des Th\u00fcringer AfD-Chefs Bj\u00f6rn H\u00f6cke mit Lutz Bachmann von Pegida und diversen hitlergr\u00fc\u00dfenden und Migranten jagenden Nazis an ihrem \u201eSchweigemarsch\u201c vom 1. September hatten vor allem PolitikerInnen von Gr\u00fcnen und SPD eine \u201eBeobachtung\u201c durch den Inlandsgeheimdienst gefordert. Die AfD sei \u201eein Fall f\u00fcr den Verfassungsschutz\u201c, so die Gr\u00fcnen-Ko-Vorsitzende Annalena Baerbock.<!--more--><\/p>\n<p>Diese Forderung hatten SPD und Gr\u00fcne bereits <a href=\"http:\/\/www.grundrechtekomitee.de\/node\/739\">Anfang 2016 erhoben<\/a>, nachdem die damalige AfD-Chefin Frauke Petry im Interview mit dem \u201eMannheimer Morgen\u201c <a href=\"https:\/\/www.morgenweb.de\/mannheimer-morgen_artikel,-politik-sie-koennen-es-nicht-lassen-_arid,751556.html\">erkl\u00e4rt hatte<\/a>, GrenzpolizistInnen m\u00fcssten \u201enotfalls von der Schusswaffe Gebrauch machen\u201c, um illegale Einreisen zu verhindern. Vergeblich: Noch im M\u00e4rz dieses Jahres hatte die \u201eAmtsleitertagung\u201c, das regelm\u00e4\u00dfige Treffen der Pr\u00e4sidentInnen der Verfassungsschutz\u00e4mter, festgehalten: Man pr\u00fcfe zwar im Verfassungsschutzverbund \u201efortlaufend\u201c, ob \u201eBestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen versuchen.\u201c Aber: \u201eDerzeit sind keine ausreichenden tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Beobachtung der AfD als Partei durch den Verfassungsschutz begr\u00fcnden.\u201c<\/p>\n<p>Gleichwohl f\u00fchrten die Landes\u00e4mter von Bremen und Niedersachsen zwar nicht die AfD als Partei, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/verfassungsschutz-niedersachsen-bremen-afd-jugend\">aber ihre Jugendorganisation als Beobachtungsobjekt<\/a>. Auch das Hamburger Landesamt <a href=\"https:\/\/www.hamburg.de\/innenbehoerde\/schlagzeilen\/11592582\/mittwochs-versammlung-rechtsextremistische-strukturen\">erkl\u00e4rte Anfang September<\/a>, dass es Verbindungen zwischen Gruppen der Partei und den rechten \u201eMerkel muss weg\u201c-Mittwochsversammlungen festgestellt habe. Th\u00fcringen <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/afd-verfassungsschutz-113.html\">stufte die AfD als Pr\u00fcffall ein<\/a>.<\/p>\n<p>Dennoch hielten Bundesinnenminister Horst Seehofer und sein BfV-Pr\u00e4sident Hans-Georg Maa\u00dfen <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/politik\/deutschland\/2018-09\/verfassungsschutz-afd-ueberwachung-sarah-wagenknecht-christian-lindner\">auch nach \u201eChemnitz\u201c daran fest<\/a>, dass es keine \u201etats\u00e4chlichen Anhaltspunkte\u201c f\u00fcr eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD g\u00e4be, die eine Beobachtung rechtfertigen k\u00f6nnten. Dass das jetzige Pr\u00fcfverfahren trotzdem zustande kam, d\u00fcrfte vor allem an der Einigung zwischen den Innenministern Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns, Boris Pistorius und Lorenz Caffier, gelegen haben. Die beiden sind Sprecher der SPD- bzw. der Unionsgef\u00fchrten Innenministerien und hatten im September <a href=\"https:\/\/www.ndr.de\/nachrichten\/mecklenburg-vorpommern\/AfD-Caffier-spricht-sich-fuer-Pruefung-aus,afd1774.html\">angek\u00fcndigt<\/a>, eine Abstimmung auf Bundesebene, d.h. in der Innenministerkonferenz, anstreben zu wollen.<\/p>\n<h4>\u201eTats\u00e4chliche Anhaltspunkte\u201c und die fdGO<\/h4>\n<p>Daran wird erneut klar, dass die Entscheidung, ob eine Organisation vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft und \u201ebeobachtet\u201c wird oder eben nicht, eine politische ist, auch wenn sie durch die rechtlichen Floskeln der Verfassungsschutzgesetze legitimiert wird. Erstens ist die AfD heute nicht extremistischer als im M\u00e4rz. Die Zusammenh\u00e4nge und geschmeidigen \u00dcberg\u00e4nge zwischen AfD, Identit\u00e4ren, Pegida und Neonazigruppen waren nicht erst seit den \u201eEreignissen von Chemnitz\u201c bekannt.<\/p>\n<p>Zweitens sind sowohl die \u201etats\u00e4chlichen Anhaltspunkte\u201c als auch die fdGO selbst unbestimmte Rechtsbegriffe. Und drittens beginnt eine \u00dcberwachung nicht erst wenn eine Organisation formell zum Beobachtungsobjekt erkoren wird. Sie kann auch zuvor schon im \u00f6ffentlichen Raum und anhand von offenen Quellen erfolgen und darf danach auf \u201enachrichtendienstliche Mittel\u201c wie V-Leute, Observationen oder Telekommunikations\u00fcberwachungen ausgedehnt werden.<\/p>\n<p>Klar ist auch, dass der Verfassungsschutz mit seiner Extremismustheorie Schwierigkeiten mit der Kategorisierung der \u201eRechtspopulisten\u201c und Neuen Rechten hat. Viele von denen kommen eben durchaus nicht von Rechtsau\u00dfen, sondern aus den traditionellen b\u00fcrgerlichen Parteien. Sie vertreten zudem auch Positionen, die sich nicht merklich von denen des CSU-Bundesinnenministers unterscheiden. Und sie mobilisieren das Spektrum der \u201ebesorgten B\u00fcrger\u201c. So kommt es dann, dass das BfV im April dieses Jahres in einem aktuellen \u201eSchlaglicht\u201c <a href=\"https:\/\/www.verfassungsschutz.de\/de\/aktuelles\/schlaglicht\/schlaglicht-2018-03-einflussnahme-von-rechtsextremisten\">auf seiner Homepage<\/a> \u00fcber den \u201eVersuch der Einflussnahme von Rechtsextremisten auf Anti-Asyl-Kundgebungen des demokratischen Spektrums\u201c berichtet.<\/p>\n<p>Gemeint waren die regelm\u00e4\u00dfigen rechten Demos in Cottbus und Kandel sowie eine Kundgebung im M\u00e4rz in Bottrop, die das Amt dem \u201edemokratischen Spektrum\u201c zurechnet und ein \u201eb\u00fcrgerliches Erscheinungsbild\u201c festh\u00e4lt und von den RechtsextremistInnen aus NPD, Dritter Weg oder Die Rechte abgrenzt. \u201eAsylkritischer\u201c, freiheitlich-demokratischer Rassismus.<\/p>\n<p>Wer sich jetzt dar\u00fcber freut, dass die AfD bald beobachtet wird und n\u00e4chstes Jahr dann vielleicht im Verfassungsschutzbericht auftaucht, muss sich dar\u00fcber im Klaren sein, dass die Kriterien des Inlandsgeheimdienstes nach wie vor die der fdGO sind. Es sind dieselben Kriterien, die dazu f\u00fchren, dass politische Organisationen, die sich der AfD seit Jahren entgegenstellen, \u00fcberwacht werden und im Verfassungsschutzbericht unter \u201eLinksextremismus\u201c auftauchen.<\/p>\n<h3>Beitragsbild: <a href=\"https:\/\/christian-ditsch.photoshelter.com\/gallery-image\/2018-04-12-Politik-AfD-Alexander-Gauland\/G000024z1bQkGrjI\/I0000Vn4ohw6.JBg\/C0000MqDcgFJcFCY\">Christian Ditsch<\/a>.<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem n\u00e4chsten Jahr d\u00fcrfte die AfD ein Beobachtungsobjekt des Inlandsgeheimdienstes sein. 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