{"id":1491,"date":"2002-02-09T15:21:53","date_gmt":"2002-02-09T15:21:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1491"},"modified":"2002-02-09T15:21:53","modified_gmt":"2002-02-09T15:21:53","slug":"cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1491","title":{"rendered":"Cybercrime &#8211; Die Zukunft elektronischer \u00dcberwachung"},"content":{"rendered":"<h3>von Albrecht Funk<\/h3>\n<p><b>Die neuen digitalen Informationstechnologien, mit deren Hilfe wir in der virtuellen Realit\u00e4t des Internets kommunizieren und konsumieren, recherchieren und Gesch\u00e4fte abwickeln, haben ihre Unschuld verloren. Polizei und Geheimdienste wittern hinter der angeblichen Anonymit\u00e4t des Netzes Kriminelle und fordern neue \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten.<\/b><\/p>\n<p>Nicht mehr die neue \u00d6konomie der Informationsgesellschaft macht Schlagzeilen, sondern Kriminelle, die bei der Tatbegehung von den Segnungen digitaler Telekommunikation profitieren: P\u00e4derasten, die Kinderpornographie in internationalen Usergroups austauschen, Drogenschmuggler, die ihre Gesch\u00e4fte \u00fcber Mobiltelefon nur noch verschl\u00fcsselt betreiben und dabei die neueste Krypto-Software verwenden \u2013 und nat\u00fcrlich Terroristen, die \u2013 so die Vermutung von &#8222;Experten&#8220; \u2013 geheime Botschaften in unschuldige Webseiten postierten und so weltweite Netzwerke steuern. Auch die Hacker und Cyberpunks, die in der Vergangenheit die Rolle der B\u00f6sewichte, die das Gute f\u00f6rdern, spielten, b\u00fc\u00dfen ihren Robin-Hood-Nimbus ein.<!--more--><\/p>\n<p>Sicherheitsapparate haben den Missbrauch des Internets durch Kriminelle und die Frage, wie im Cyberspace f\u00fcr Recht und Ordnung gesorgt werden kann, bereits Anfang der 90er Jahre zum Gegenstand von Forderungen nach erweiterten Zust\u00e4ndigkeiten und Eingriffsbefugnissen gemacht. Die Strafverfolgung drohe \u2013 so die Klage von FBI und BKA \u2013 an den technischen und rechtlichen H\u00fcrden der notwendigen elektronischen \u00dcberwachung des Cyberspace durch die Polizei zu scheitern.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn1\" name=\"fnverweis1\">[1]<\/a> Die Geheimdienste wiederum, allen voran die US-amerikanische NSA, begannen die neuen M\u00f6glichkeiten elektronischer \u00dcberwachung extensiv zu nutzen, vor allem im Ausland, wo ihr Informationshunger keine verfassungsrechtlichen Grenzen kennt.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a> Sicherheitsexperten begannen zugleich davor zu warnen, dass die Angriffe von Terroristen, Erpressern und Schurkenstaaten die Sicherheit der f\u00fcr das Funktionieren unserer Gesellschaften bedeutsamen Infrastruktur bedrohten.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Zum Politikum wurde Cybercrime jedoch erst in dem Ma\u00dfe, wie das Internet nicht mehr nur die Angelegenheit einer kleinen Gemeinde von Computerfachleuten war, sondern sich zu einem wirtschaftlich bedeutsamen Raum entwickelte. Sicherheit und Ordnung des Cyberspace wurden zur Vorbedingung f\u00fcr das weitere Wachstum des Internet und der IT-Industrie.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn4\" name=\"fnverweis4\">[4]<\/a> Die Gesetzgebungsmaschine, mit deren Hilfe dem gesetzlosen Treiben Einhalt geboten werden soll, gewann Mitte der 90er Jahre rasch an Fahrt. Und da das Internet ein potentiell globales Kommunikationsnetz darstellt, wurde Cybercrime zugleich auf die Agenda internationaler Gremien gesetzt: vom Europarat \u00fcber die G8 und die OECD bis hin zu \u00f6ffentlich kaum bekannten Organisationen wie der World Intellectual Property Organization (WIPO) oder dem International Narcotics Control Board (INCB).<\/p>\n<p>Beherrschendes Thema der nationalen und internationalen Expertengremien ist der Kontrollverlust von Polizei und Justiz, die \u2013 so die Annahme \u2013 mit den vorhandenen Instrumentarien der wachsenden Gesetzlosigkeit im Cyberspace nicht Herr werden k\u00f6nnen. Die Anonymisierung von Nachrichten erm\u00f6gliche es h\u00e4ufig nicht, die kriminellen Urheber aufzusp\u00fcren. Gesetzliche Beschr\u00e4nkungen der \u00dcberwachung digitaler Kommunikation und Datenstr\u00f6me w\u00fcrden die Ermittlungen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden erschweren. Die Grenzenlosigkeit des Internet erlaube es transnational organisierten Verbrechern, ihre T\u00e4tigkeit vor nationalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu verstecken. Frei zug\u00e4ngliche Software erm\u00f6gliche es Hackern und Crackern, selbst in gut gesicherte Systeme einzudringen und Datenstr\u00f6me anzuzapfen.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn5\" name=\"fnverweis5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die mitgelieferten Fakten unterst\u00fctzen die weitreichenden Forderungen der Sicherheitsfachleute nur in den wenigsten F\u00e4llen. Hinter den Steigerungsraten von 60-70%, die deutsche und US-amerikanische Kriminalstatistiken j\u00e4hrlich bei der Computerkriminalit\u00e4t registrieren, verbergen sich zun\u00e4chst und vor allem Verst\u00f6\u00dfe gegen das Urheberrecht oder Computerbetrug \u2013 gew\u00f6hnliche Eigentumskriminalit\u00e4t unter Zuhilfenahme des Internet, deren Verfolgung nur in den wenigsten F\u00e4llen neue \u00dcberwachungsbefugnisse erfordert. Es fehlt nach wie vor an systematischen, empirischen Belegen f\u00fcr Antworten auf die Frage, wo wer mit welchen Methoden das bestehende System der Strafverfolgung grunds\u00e4tzlich in Frage stellt, wie Doris Dennig f\u00fcr die USA und Gro\u00dfbritannien festhielt.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn6\" name=\"fnverweis6\">[6]<\/a> Ebenso zutreffend ist diese Aussage f\u00fcr Deutschland, wo das Justizministerium zwar beim Max-Planck-Institut eine Studie zur Abh\u00f6rpraxis nach altem Recht in Auftrag gegeben hat, zugleich jedoch mit den neuen \u00a7\u00a7 100g und h der Strafprozessordnung erst einmal normative Fakten geschaffen hat.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn7\" name=\"fnverweis7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Mutma\u00dfungen \u00fcber die Ausbreitung des Cybercrime kritisch unter die Lupe zu nehmen, bedeutet nicht, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschlie\u00dfen. Die BewohnerInnen des Netzes sind keine besseren B\u00fcrgerInnen, umso weniger, als die globale Reichweite und der (zumeist illusion\u00e4re) Glaube, anonym agieren zu k\u00f6nnen, abweichendes Verhalten nur weiter bef\u00f6rdern. Dass Individuen oder Gruppen den Raum neuer M\u00f6glichkeiten vermehrt f\u00fcr unmoralische, verwerfliche Ziele nutzen, ist kaum zu bestreiten. Cybercrime ist wie jede andere Form ungesetzlichen Verhaltens eine soziale Tatsache, wie Emile Durkheim vermerkt. Sie ist eine unvermeidbare Folge der Bem\u00fchen staatlicher Autorit\u00e4ten, die Allgemeing\u00fcltigkeit gesellschaftlicher Ordnung dadurch zu demonstrieren, dass abweichendes Individualverhalten verfolgt und negativ sanktioniert wird. Versuche der NetzbenutzerInnen, soziale Normen f\u00fcr das Verhalten von Individuen im Internet und virtuellen Gemeinschaften wie LamdaMoo zu formulieren, gab es fr\u00fch. Zum Kriminalit\u00e4tsproblem wurde der Cyberspace jedoch erst in den letzten Jahren, im Zuge der Bem\u00fchungen staatlicher Autorit\u00e4ten, den zum anarchischen und rechtlosen Raum deklarierten Cyberspace zu ordnen und zu regulieren.<\/p>\n<p>Die Formel vom Cybercrime als &#8222;Missbrauch&#8220; des Internet f\u00fchrt deshalb in die Irre. Sie verschleiert, dass der Ruf nach Kriminalisierung sich nicht von der Frage trennen l\u00e4sst, wie der neu geschaffene Raum gesellschaftlicher Kommunikation politisch gestaltet und gebraucht werden soll. Hinter den moralischen Kreuzz\u00fcgen gegen Kinderpornographie und &#8222;islamischen Terrorismus&#8220;, dem Ruf nach Kriminalisierung der Softwarepiraten und der verst\u00e4rkten elektronischen \u00dcberwachung verbergen sich Interessenkoalitionen privater und staatlicher Akteure, die mit aller Macht die zuk\u00fcnftige Ordnung der &#8222;public rights&#8220; und &#8222;public wrongs&#8220; im Cyberspace in ihrem Sinne zu gestalten suchen. Die Diskussion um Cybercrime dreht sich nicht um Gesetzlosigkeit und Missbrauch, sondern um die zuk\u00fcnftige Architektur des Raumes \u00f6ffentlicher und privater Kommunikation im Internet.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn8\" name=\"fnverweis8\">[8]<\/a> Bei den transatlantischen Bem\u00fchungen, dem Kopieren von Musik, Bildern oder Software mit neuen Strafbestimmungen zu begegnen, geht es nicht prim\u00e4r um den Schutz der Urheberrechte, sondern vor allem um die Aush\u00f6hlung der &#8222;public domain&#8220; mit &#8222;open codes&#8220; und freien Zugangsm\u00f6glichkeiten zugunsten einer kommerziellen Dot.Com-\u00d6ffentlichkeit. Neue Strafnormen f\u00fcr die &#8222;St\u00f6rung des Systems&#8220;, das unerlaubte Eindringen in andere Systeme oder die Datenver\u00e4nderung kriminalisieren zwar die Aktivit\u00e4ten von Hackern und Crackern, bieten jedoch dem individuellen PC-Nutzer oder Systembetreiber kaum zus\u00e4tzliche Sicherheit. Im Gegenteil: Die Kriminalisierung bedeutet zwangsl\u00e4ufig mehr &#8222;policing&#8220;, mehr elektronische \u00dcberwachung \u2013 ein Prozess, der wie die &#8222;Internationale AG Datenschutz in der Telekommunikation&#8220; bef\u00fcrchtet, &#8222;zu einer erheblichen Absenkung des Datenschutzstandards f\u00fcr alle Nutzer von Telekommunikationsnetzen f\u00fchren kann.&#8220;<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn9\" name=\"fnverweis9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Der symbolische Gebrauch des Strafrechts w\u00e4lzt die Risiken und Kosten einer ungesicherten Infrastruktur auf die Endnutzer ab, w\u00e4hrend die Vertreiber notorisch unsicherer Software in den USA vom Gesetzgeber bewusst vor weitreichenden Schadensersatzklagen gesch\u00fctzt werden. Ansonsten sei der technische Fortschritt und das Wachstum der Branche, der Wirtschaft generell und damit auch der Gesellschaft insgesamt gef\u00e4hrdet. Die Gefahr eines neuen High-Tech-Terrorismus schlie\u00dflich, der gezielt gegen die Infrastruktur der neuen Informationsgesellschaften gerichtet ist, diente in der Agenda der amerikanischen Regierung f\u00fcr den Ausbau der National Information Infrastructure schon 1994 dazu, die Sicherung der kritischen Systeme zum Gegenstand nationaler Sicherheitspolitik zu erheben und damit zum Objekt geheimdienstlicher und milit\u00e4rischer Einflussnahme. Mit dem, was als Cyberterrorismus antizipiert wird, haben die Terrorakte des 11. September zwar wenig zu tun, trotz aller (Des-)Informationen \u00fcber die technische Omnipotenz bin Ladens. Den Forderungen nach einer st\u00e4rkeren (elektronischen) \u00dcberwachung und Sicherung des Cyberspace haben die Terrorakte jedoch neuen Auftrieb gegeben.<\/p>\n<p>Als empirische Beschreibung einer bestimmten Verbrechenswirklichkeit bleibt die Diskussion um Cybercrime, -terrorismus und -warfare d\u00fcrftig. Beherrscht wird sie von der interessierten Antizipation drohender \u00dcbel, welche die anvisierte Sicherheitsarchitektur des Cyberspace legitimiert. Materielle Gestalt gewinnt Cybercrime nicht dort, wo Gefahren beschworen werden, sondern dort, wo die zur Abwehr dieser Gefahren erforderliche elektronische \u00dcberwachung normiert wird.<\/p>\n<h4>Cyberspace als elektronischer \u00dcberwachungsraum<\/h4>\n<p>Vision\u00e4re wie der fr\u00fchere Pr\u00e4sident des Bundeskriminalamts Horst Herold haben fr\u00fch erkannt, dass Datenverarbeitung und computergest\u00fctzte Kommunikationstechnologien Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Geheimdiensten bislang unbekannte M\u00f6glichkeiten der \u00dcberwachung er\u00f6ffnen. Heute erlauben die Digitalisierung und B\u00fcndelung aller m\u00f6glichen Formen der Telekommunikation, die \u00dcberwachung und Kontrolle von Datenstr\u00f6men in einem Ma\u00dfe auszudehnen, das vor 30 Jahren undenkbar war. Technisch l\u00e4sst sich durch die Erfassung der Daten, die B\u00fcrgerInnen bei der Nutzung ihrer Mobiltelefone und Kreditkarten, ihrer Computer und Webbrowser hinterlassen, das Netzwerk ihrer sozialen Kommunikation weitgehend rekonstruieren, ohne dass auch nur der geringste Versuch unternommen wird, den Inhalt der Kommunikation selbst zu \u00fcberwachen. Programme wie Carnivore erm\u00f6glichen es, aus Datenpaketen, die f\u00fcr die \u00fcberwachende Beh\u00f6rde relevanten Informationen herauszufiltern oder durch die gezielte Infiltrierung von Computern (durch &#8222;legale&#8220;, staatlich genutzte Trojan Horse-Progamme wie DIRT oder Magic Lantern) den gesamten Datenverkehr einer Person zu \u00fcberwachen.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn10\" name=\"fnverweis10\">[10]<\/a> Technisch wird der Cyberspace zu einem potentiell schrankenlosen \u00dcberwachungsraum, in dem die physische Separierung von Privatr\u00e4umen und \u00f6ffentlichen R\u00e4umen ebenso hinf\u00e4llig wird wie die Trennung zwischen Form und Inhalt von Kommunikation.<\/p>\n<p>Was technisch m\u00f6glich ist \u2013 n\u00e4mlich die Konstruktion des Cyberspace als sicherheitspolizeilichem Raum totaler elektronischer \u00dcberwachung \u2013 verst\u00f6\u00dft jedoch gegen Grundprinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Organisation von Staat und Gesellschaft. Datensch\u00fctzerInnen und die neuen B\u00fcrgerrechtsorganisationen der Netizens (Netzb\u00fcrgerInnen) beharren deshalb auf einer Architektur des Cyberspace, die auf drei verfassungsrechtlichen Pfeilern beruht: auf der strikten rechtsstaatlichen Begrenzung staatlicher Eingriffe in die Rechte der B\u00fcrgerInnen, auf einer weder staatlich noch durch private Monopole kontrollierten, demokratischen \u00d6ffentlichkeit und auf dem Schutz privater Kommunikation durch einen transparenten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung achtenden Datenschutz.<\/p>\n<p>Die kritischen Einw\u00e4nde und Proteste von ExpertInnen und B\u00fcrgerrechtsgruppen haben die rapide Transformation des Cyberspace in einen elektronischen \u00dcberwachungsraum nicht aufhalten k\u00f6nnen. An der von Sicherheitsapparaten wie Regierungen seit der Entstehung moderner Staaten vertretenen Position, dass es keinen Bereich menschlicher Kommunikation geben darf, der dem Zugriff von Polizei und Geheimdiensten prinzipiell entzogen sein kann, r\u00fctteln nur wenige.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn11\" name=\"fnverweis11\">[11]<\/a> Strittig ist in der gesetzgeberischen Diskussion deshalb nicht, dass die neuen digitalen Telekommunikationsnetze der elektronischen \u00dcberwachung durch Sicherheitsapparate zug\u00e4nglich sein m\u00fcssen. Die Frage dreht sich vielmehr nur darum, wie, in welchen F\u00e4llen, in welchem Umfange, mit welchen rechtsstaatlichen Kontrollen dies geschehen soll.<\/p>\n<p>Die Entscheidung, den Cyberspace durch vorgeschriebene Schnittstellen und &#8222;digital switches&#8220; \u00fcberwachbar zu machen, geht einher mit einer massiven Ausweitung der M\u00f6glichkeiten von Nachrichtendiensten und Polizeien, Datenstr\u00f6me zu \u00fcberwachen, zu filtern und zu speichern. Dies gilt f\u00fcr die USA wie f\u00fcr die BRD, trotz aller Beteuerungen (so auch der rot-gr\u00fcnen Bundesregierung im Falle der Telekommunikations\u00fcberwachungsverordnung, TK\u00dcV), dass von einer &#8222;Ausweitung&#8220; der polizeilichen und geheimdienstlichen \u00dcberwachungsbefugnisse und -voraussetzungen keine Rede sein k\u00f6nne. Die Eingriffsvoraussetzungen f\u00fcr intensive Einzel\u00fcberwachungen, deren Kosten in den USA mit durchschnittlich 50.000 Dollar angesetzt werden, und das Abh\u00f6ren oder Mitlesen von Kommunikationsinhalten sind in der Tat \u2013 zumindest vor dem 11.9. \u2013 kaum ver\u00e4ndert worden.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn12\" name=\"fnverweis12\">[12]<\/a> Die Revolution vollzieht sich hinter der Fassade der alten Befugnisse, mit denen Telefongespr\u00e4che abgeh\u00f6rt, Briefe ge\u00f6ffnet und selbst intime Tagebucheintragungen strafprozessual verwertet werden d\u00fcrfen. Was die amerikanischen Pen\/Trap und Wiretap Statutes, die Novellierung des G10-Gesetzes, das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die TK\u00dcV verbindet, ist das Bem\u00fchen der Gesetzgeber, die Datenstr\u00f6me digitaler Kommunikation durch drei Ma\u00dfnahmeb\u00fcndel umfassend und extensiv zug\u00e4nglich zu machen.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn13\" name=\"fnverweis13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Das erste zielt auf die Durchsetzung einer abh\u00f6rfreundlichen Architektur digitaler Netze bei den privaten Betreibern. So schreibt der amerikanische Communications Assistance Law Enforcement Act (CALEA), abgestuft nach der Intensit\u00e4t der Netznutzung, sowohl die bereitzustellenden Kapazit\u00e4ten f\u00fcr simultan nutzbare \u00dcberwachungen (zwischen 48.000 und 52.000) als auch die Form des Zugriffs vor (kontinuierlich, online).<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn14\" name=\"fnverweis14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Das zweite B\u00fcndel gesetzgeberischer Ma\u00dfnahmen sichert den Zugriff der Sicherheitsbeh\u00f6rden auf die in der digitalisierten Telekommunikation in H\u00fclle und F\u00fclle anfallenden Daten rechtlich ab: angefangen von den Kundenkarteien bis hin zu Listen aller Anrufe\/E-Mails etc. f\u00fcr eine bestimmte Adresse oder der Liste aller Aktivit\u00e4ten eines bestimmten Telnehmers (Bestands- und Verkehrsdaten bzw. pen register bzw. track\/trace). Die Unterscheidung zwischen einer blo\u00dfen Erfassung der Anrufe von einem und f\u00fcr einen Anschluss und dem eigentlichen Abh\u00f6ren, die im 20. Jahrhundert \u00dcberwachung begrenzte, verschwimmt in der digitalisierten Telekommunikation. Die alte Unterscheidung wird zum Einfallstor f\u00fcr die extensive Erhebung einer Vielzahl digitaler Daten, indem die Erhebung rechtlich als ein, verglichen mit der \u00dcberwachung von Kommunikationsinhalten, geringerer Eingriff interpretiert wird. Faktisch ist jedoch in vielen Bereichen (Webnutzung, Standortbestimmung von Mobiltelefonnutzern etc.) die Erfassung dieser &#8222;Verkehrsdaten&#8220; von einem Erfassen der Inhalte nicht zu trennen. Sie erlauben die Erstellung von Datenprofilen, deren Tiefe und inhaltliche Aussagekraft in vielen F\u00e4llen weit \u00fcber das hinausgehen, was einE B\u00fcrgerIn beim Abh\u00f6ren seiner\/ihrer Gespr\u00e4che hinzunehmen hat.<\/p>\n<p>Ein drittes Ma\u00dfnahmeb\u00fcndel schlie\u00dflich erzwingt von den privaten BetreiberInnen, Daten f\u00fcr polizeiliche und geheimdienstliche Zwecke vorr\u00e4tig zu halten \u2013 und zwar auch \u00fcber den Zeitpunkt hinaus, wo dies aus betrieblichen Gr\u00fcnden erforderlich ist (siehe etwa die Heraufsetzung der Speicherfristen f\u00fcr Verbindungsdaten in der Telekommunikations-Datenschutzverordnung, TDSV).<\/p>\n<h4>Cyberspace: (nicht) \u00fcberwachbarer \u00dcberwachungsraum?<\/h4>\n<p>Der extensive Zugriff auf eine Flut digitalisierter Daten hat die M\u00f6glichkeiten der Sicherheitsapparate, Bewegungsprofile zu erstellen, Data-mining oder Rasterfahndungen zu betreiben, erheblich verst\u00e4rkt. Die Effektivit\u00e4t solcher Methoden h\u00e4ngt jedoch ma\u00dfgeblich davon ab, inwieweit auch der Inhalt der von Verdachtspersonen oder potentiellen Informationsquellen generierten Datenstr\u00f6me abgeh\u00f6rt oder gelesen werden kann. Die Frage, die Geheimdienste wie Polizeien gleicherma\u00dfen beunruhigt, ist aber gerade, ob die staatlichen Sicherheitsapparate die Segnungen der Digitalisierung von Informationen genie\u00dfen k\u00f6nnen, ohne zugleich dem Alptraum nicht mehr dechiffrierbarer und damit \u00fcberwachbarer digitaler Datenstr\u00f6me ausgesetzt zu sein. Das Konzept von zwei getrennten &#8222;Public Keys&#8220; f\u00fcr Chiffrierung und Dechiffrierung revolutionierte Mitte der 70er Jahre eine bis dahin im Arkanbereich der Geheimdienste betriebene Kryptografie. Da diese Methode prinzipiell jeder Privatperson die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umt, ihre Daten vor jedem fremden Zugriff zu sch\u00fctzen, wurde die Public Key-Kryptologie von den Geheimdiensten sofort als massive Bedrohung ihres Monopols wahrgenommen.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn15\" name=\"fnverweis15\">[15]<\/a> Zun\u00e4chst bem\u00fchte sich die US-Regierung schlicht, die Verbreitung der Methode zu verhindern. Dann suchte sie die amerikanische Vorherrschaft im IT-Sektor dazu zu nutzen, den Export von Krypto-Software mit mehr als 64 Bits zu verbieten, die Anfang der 90er Jahre nur schwer oder nicht zu dechiffrieren waren. Zugleich bot sie national wie international einen &#8222;Escrowed Encryption Standard&#8220; an, d.h. einen geheimen, alleine den US-Sicherheitsbeh\u00f6rden bekannten Algorithmus, der als Verschl\u00fcsselung in einen nicht manipulierbaren Chip (Clipper) inkorporiert wird. Der Clipper-Versuch scheiterte am Desinteresse ausl\u00e4ndischer Staaten, die sich nicht in die kryptografische Obhut der USA begeben wollten, \u2013 aber auch am Widerstand amerikanischer Computerexperten. Auch das Exportverbot erwies sich als Bumerang, indem es ausl\u00e4ndischen Anbietern (wie Brokate aus der BRD) auf dem Feld starker Verschl\u00fcsselung Wettbewerbsvorteile verschaffte.<\/p>\n<p>Faktisch handelt es sich bei der Frage, wie stark die Kryptografie f\u00fcr die B\u00fcrger im Netz sein darf, immer noch um ein theoretisches Problem. Selbst in den USA wird im Wiretap-Bericht des Jahres 2000 die Zahl der F\u00e4lle, in denen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden den Inhalt \u00fcberwachter Kommunikation nicht entschl\u00fcsseln konnten, mit Null angegeben.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn16\" name=\"fnverweis16\">[16]<\/a> Doch in dem Ma\u00dfe, wie die Netizens konkret erfahren, wie ungesch\u00fctzt ihre private Kommunikation im Internet ist, wird auch deren Nachfrage nach Public Key-Verschl\u00fcsselungsprogrammen wachsen, die in einer f\u00fcr Laien handhabbaren Form angeboten werden.<\/p>\n<p>Das FBI experimentiert deshalb bereits mit Trojan Horse-Programmen (Magic Lantern), die es ihm erlauben, Passwort und Algorithmus beim Nutzer selbst abzufragen. Und es mehren sich die Meldungen, dass die amerikanische Regierung durch Kooperation mit und Druck auf die Anbieter von Kryptoprogrammen (wie Pretty Good Privacy) und Anti- Virus Software (wie McAfee) die Unsichtbarkeit ihrer \u00dcberwachung sicherzustellen sucht.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn17\" name=\"fnverweis17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Mit dem Kampf gegen das Verbrechen hat der technologische Wettkampf zwischen verfeinerter elektronischer \u00dcberwachung und Kryptografie wenig zu tun. Verschl\u00fcsselung spielt nicht nur hier und heute keine Rolle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Cybercrime. Auch in der Zukunft wird die Existenz starker Kryptoprogramme, wie Duffie\/Landau plausibel begr\u00fcnden, nur von untergeordneter Bedeutung f\u00fcr Zwecke der Strafverfolgung sein.<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fn18\" name=\"fnverweis18\">[18]<\/a><\/p>\n<p>Der Streit um die Kryptografie ist nur verst\u00e4ndlich als Kampf um Vorherrschaft im Cyberspace. Mit ihrem Clipper Chip diente sich die amerikanische Regierung als vertrauensvoller Wahrer der Sicherheit des Cyberspace und damit aller Netizen an \u2013 im Austausch f\u00fcr die M\u00f6glichkeit, als Verwahrer des Schl\u00fcssels Daten dort lesen und abh\u00f6ren zu k\u00f6nnen, wo ihr dies aus Gr\u00fcnden der (nationalen) Sicherheit erforderlich erscheint. Der erste Versuch eines Staates, sich als &#8222;trustfull third party&#8220; zu etablieren, scheiterte. Weitere Versuche werden folgen, durch die USA, die EU und andere lokale Leviathane. Wer \u00fcber den Code verf\u00fcgt, \u00fcbt Herrschaft aus im Cyerspace, national und international. Wer keine Schl\u00fcssel hat, b\u00fc\u00dft Macht ein.<\/p>\n<h5>Albrecht Funk ist Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP und lebt derzeit in Pittsburgh (USA).<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis1\" name=\"fn1\">[1]<\/a> vgl. f\u00fcr die USA: Diffie, W; Landau, S.: Privacy on the line. The Politics of wiretapping and Encryption, Cambridge 1999, pp. 194-195, 207-208; Commission on the advancement of Federal law enforcement: Law Enforcement in a new century and a changing world, Washington 2000, pp. 76-82<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> Bamford, J.: Body of Secrets. Anatomy of the Ultra-Secret National Security Agency, New York 2002; Ders.: The Puzzle Palace, New York 1982<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> National Security Council: Computers at risk, Washington 1991<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis4\" name=\"fn4\">[4]<\/a> s. Drake, W.J.: The National Information Infrastructure debate: Issues, interests, and the Congressional Process, in: Drake, W.J. (ed.): The New Information Infrastructure, New York 1995, pp. 305-344<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis5\" name=\"fn5\">[5]<\/a> Einen guten \u00dcberblick bietet Biegel, S.: Beyond our control? Confronting the limits of our legal system in the Age of cyberspace, Cambridge 2001; President&#8217;s Working group on Unlawful Conduct on the Internet: The Electronic Frontier. The Challenge of unlawful conduct involving the use of the Internet, Washington 2000, <a href=\"http:\/\/www.usdoj.gov\/criminal\/cybercrime\/unlawful.htm\">http:\/\/www.usdoj.gov\/ criminal\/cybercrime\/unlawful.htm<\/a><br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis6\" name=\"fn6\">[6]<\/a> Denning, D.E.; Baugh, W.E.: Hiding crime in cyberspace, in: Thomas, D.; Loader, B. (eds.): Cybercrime, London, New York 2000, p. 129f.<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis7\" name=\"fn7\">[7]<\/a> Albrecht, H.J. u.a.: Rechtswirklichkeit und Effizienz der \u00dcberwachung der Telekommunikation nach den \u00a7\u00a7 100a, 100b StPO, <a href=\"http:\/\/www.iuscrim.mpg.de\/forsch\/krim\/albrecht\/html\">www.iuscrim.mpg.de\/forsch\/krim\/albrecht\/html<\/a><br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis8\" name=\"fn8\">[8]<\/a> Siehe Lessig, L.: Code and other laws of cyberspace, New York 1999<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis9\" name=\"fn9\">[9]<\/a> Gemeinsamer Standpunkt zu Datenschutzaspekten des Entwurfs einer Konvention zur Datennetzkriminalit\u00e4t des Europarates, 28. Sitzung der Internationalen AG Datenschutz in der Telekommunikation, in: Berliner Beauftragter f\u00fcr Datenschutz und Akteneinsicht (Hg.): Dokumente des Datenschutzes, Berlin 2000, S. 71<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis10\" name=\"fn10\">[10]<\/a> s.: How Carnivore works, <a href=\"http:\/\/www.howstuffworks.com\/carnivore.htm\">www.howstuffworks.com\/carnivore.htm<\/a><br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis11\" name=\"fn11\">[11]<\/a> die gut begr\u00fcndete Gegenposition findet sich bei: Diffie; Landau a.a.O. (Fn. 1)<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis12\" name=\"fn12\">[12]<\/a> zusammenfassend zum US-Wiretapping Report 2000, <a href=\"http:\/\/www.cdt.org\/wiretap\/wiretap_overview.html\">www.cdt.org\/wiretap\/wiretap_ overview.html<\/a>. Die nicht direkt vergleichbaren Angaben f\u00fcr Abh\u00f6rma\u00dfnahmen im Bereich der Strafverfolgung nach Title III (Abh\u00f6ren der Kommnunikation) liegen mit ca. 1200 niedrig im Vergleich zur Bundesrepublik.<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis13\" name=\"fn13\">[13]<\/a> s. f\u00fcr die USA: US Department of Justice: Seizing Computers and Obtaining Evidence in Criminal Investigation, <a href=\"http:\/\/www.cybercrime.gov\/searchmanual.htm#I\">www.cybercrime.gov\/searchmanual.htm#I<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.cdt.org\/wiretap\/wiretap_overview.html\">www.cdt.org\/ wiretap\/wiretap_overview.html<\/a><br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis14\" name=\"fn14\">[14]<\/a> Diffie; Landau a.a.O. (Fn. 1), p. 198 und www.AskCALEA.net<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis15\" name=\"fn15\">[15]<\/a> Diffie; Landau a.a.O. (Fn.1), pp. 35-38 u. 60-63. Diffie war einer der Erfinder der Public Key Methode.<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis16\" name=\"fn16\">[16]<\/a> Wiretap Report 2000, <a href=\"http:\/\/www.uscourts.gov\/wiretap00\/2000wttxt.pdf\">www.uscourts.gov\/wiretap00\/2000wttxt.pdf<\/a>, p. 11<br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis17\" name=\"fn17\">[17]<\/a> McCullagh, D.: Lantern Door Flap ranges at, <a href=\"http:\/\/www.wired.com\/news\/print\/0,1294,%2048648,00.html\">www.wired.com\/news\/print\/0,1294, 48648,00.html<\/a><br \/>\n<a href=\"\/2002\/02\/09\/cybercrime-die-zukunft-elektronischer-ueberwachung\/#fnverweis18\" name=\"fn18\">[18]<\/a> Diffie; Landau a.a.O., pp. 225-245<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Funk, Albrecht: Cybercrime. Die Zukunft elektronischer \u00dcberwachung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 71 (1\/2002), S. 6-15<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Albrecht Funk Die neuen digitalen Informationstechnologien, mit deren Hilfe wir in der virtuellen Realit\u00e4t<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,77],"tags":[309,406,407,1012,1435,1504],"class_list":["post-1491","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-071","tag-bundeskriminalamt","tag-cyberraum","tag-cyberterrorismus","tag-nsa","tag-tkue","tag-verschluesselung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1491","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1491"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1491\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1491"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1491"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1491"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}