{"id":15077,"date":"2018-12-14T16:09:19","date_gmt":"2018-12-14T16:09:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15077"},"modified":"2018-12-14T16:09:19","modified_gmt":"2018-12-14T16:09:19","slug":"kein-ende-der-erfassungsdefizite","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15077","title":{"rendered":"Politisch umk\u00e4mpft: Das reale Ausma\u00df rechter und rassistischer Gewalt"},"content":{"rendered":"<h3>von Heike Kleffner<\/h3>\n<p><strong>Seit Januar 2017 gilt f\u00fcr PolizeibeamtInnen bundesweit ein reformiertes Definitionssystem zur Erfassung politisch motivierter Kriminalit\u00e4t (PMK). Doch trotz einiger wichtiger Neuerungen ist die Diskrepanz zwischen den Beh\u00f6rdenstatistiken zu rechter Gewalt und rechten T\u00f6tungsdelikten und den Zahlen unabh\u00e4ngiger NGOs und JournalistInnen unver\u00e4ndert hoch. <\/strong><\/p>\n<p>Die vom Pr\u00e4sidenten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz Hans-Georg Maa\u00dfen und dem s\u00e4chsischen Ministerpr\u00e4sident Michael Kretschmer losgetretene Desinformationskampagne zur rassistischen Hetzjagd in Chemnitz im August 2018 hat es erneut deutlich gemacht: Die Frage, wie Strafverfolgungsbeh\u00f6rden politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierte Gewalt erfassen, wie das reale Ausma\u00df rassistischer Alltagsgewalt vermessen wird, ist hochpolitisch und ein zentraler Schauplatz eines Kampfes um die politische Deutungshoheit.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Bilanz ist erschreckend: Weit mehr als 90 rassistische, rechte und antisemitisch motivierte Angriffe und Bedrohungen haben die unabh\u00e4ngigen Opferberatungsstellen allein in den vier Sp\u00e4tsommerwochen nach dem gewaltsamen Tod von Daniel H. (35) in Chemnitz und dessen Instrumentalisierung durch die extreme Rechte registriert.<a href=\"#_ftn1\">[1]<\/a> Allein in Chemnitz, der mit knapp 250.000 EinwohnerInnen drittgr\u00f6\u00dften Stadt Sachsens, kam es zwischen dem 24. August und dem 25. September 2018 zu mindestens 34 \u00fcberwiegend rassistisch motivierten K\u00f6rperverletzungs- und Bedrohungsdelikten.<a href=\"#_ftn2\">[2]<\/a> Rassistisch motivierte Gewalt ist nicht nur in Ostdeutschland ein massives Problem: In Bayern registrierten die Beratungsstellen BUD und before e.V. im selben Zeitraum mindestens elf rechte und rassistische Angriffe; darunter den auf den ehemaligen Fu\u00dfballprofi George Mbwando, der am 26. August 2018 einer Gruppe US-amerikanischer FreundInnen ein Volksfest in Manching-Oberstimm zeigen wollte und dabei von sechs M\u00e4nnern rassistisch beleidigt, mit dem Tod bedroht und ins Gesicht geschlagen wurde.<a href=\"#_ftn3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>V\u00f6llig ungewiss ist jedoch, ob und in welchem Ausma\u00df die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die von den Opferberatungsstellen \u00f6ffentlich dokumentierten Gewalttaten dann auch in der Kategorie \u201ePolitisch motivierte Kriminalit\u00e4t \u2013 Rechts\u201c (PMK Rechts) an die zust\u00e4ndigen Landeskriminal\u00e4mter melden. Ebenso ungewiss ist, ob die von organisierten RassistInnen, Neonazis und rassistischen Gelegenheitst\u00e4terInnen aller Altersstufen ver\u00fcbten Angriffe dann auch im kommenden Fr\u00fchjahr in den Jahresstatistiken des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Landeskriminal\u00e4mter (LKA) als \u201epolitisch motiviert\u201c ausgewiesen werden. Denn auch nach der j\u00fcngsten Reform des PMK-Rechts-Definitionssystems und deren bundesweiter Einf\u00fchrung im Januar 2017 gleicht die Erfassung von PMK-Rechts-Gewalttaten oftmals einem Lotteriespiel mit ungewissem Ausgang.<\/p>\n<p>Dabei war die Empfehlung Nr. 4 des ersten NSU-Untersuchungsaus\u00adschus\u00adses im Bundestag im Bereich Polizei eindeutig gewesen: Notwendig sei erstens \u201edie grundlegende \u00dcberarbeitung des \u201aThemenfeldkatalogs PMK\u2018 \u2013 unter Hinzuziehung von Expertenwissen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft\u201c. Zweitens rate \u201eder Ausschuss dazu, einen verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz einzuf\u00fchren (ggf. eine \u201aVerlaufsstatistik PMK\u2018) \u2013 zumindest bei PMK-Gewaltdelikten.\u201c<a href=\"#_ftn4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Abschied von der Extremismusdoktrin<\/h4>\n<p>Knapp drei Jahre dauerte der Evaluations- und Beratungsprozess zur Reform des Definitionssystems in der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe \u201eKPMD-PMK\u201c (Kriminalpolizeilicher Meldedienst \u2013 Politisch Motivierte Kriminalit\u00e4t). Unter Federf\u00fchrung des BKA wurden auch WissenschaftlerInnen wie der Trierer Soziologe Roland Eckert und der Berliner Politikwissenschaftler Michael Kohlstruck sowie VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen angeh\u00f6rt. Zum 1. Januar 2017 ist nun eine re\u00adfor\u00admierte PMK-Rechts-Definition bundesweit einheitlich in Kraft getreten. Die daraus resultierenden Ver\u00e4nderungen wurden bislang jedoch weder im \u00f6ffentlichen und akademischen Diskurs ausreichend rezipiert noch sind sie in der polizeilichen Praxis durch umfassende Schulungen verankert worden.<\/p>\n<p>Beides w\u00e4re jedoch dringend n\u00f6tig, denn das Definitionssystem weist einige wichtige Neuerungen auf. Diese waren sowohl von den spezialisierten Beratungsstellen als auch von KriminologInnen und SoziologInnen nach der ersten umfassenden Reform des PMK-Rechts-Erfassungssystems im Jahr 2001 und den kleineren Reformen von 2002, 2004 und 2015 vehement eingefordert worden.<a href=\"#_ftn5\">[5]<\/a> Es ist daher durchaus angemessen, die Ver\u00e4nderungen im PMK-Rechts-Definitionssystem als Teilerfolg eines fast zwei Jahrzehnte w\u00e4hrenden Ringens der unabh\u00e4ngigen Opferberatungsstellen um die Anerkennung des realen Ausma\u00dfes rechter Gewalt zu bezeichnen.<\/p>\n<p>Mit dem neuen Definitionssystem verabschieden sich die Strafverfol\u00adgungsbeh\u00f6rden zum einen deutlich vom Extremismusbegriff. Die \u201eBegriffe Extremismus und Terrorismus\u201c h\u00e4tten \u201eim Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes ihre Klassifizierungsfunktion nur noch bedingt\u201c erf\u00fcllt, stellt das BKA fest. Weiter hei\u00dft es dazu: \u201eBereiche wie fremdenfeindliche Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen die Nutzung der Kernenergie, der Tierhaltung oder der Gentechnik\u201c seien bis zur Einf\u00fchrung des Definitionssystems PMK \u201euneinheitlich erfasst\u201c worden und \u201eerfordern eine Ver\u00e4nderung der zu verwendenden Terminologie, insbesondere die Losl\u00f6sung von der bis dahin dominierenden Orientierung am Extremismusbegriff hin zu einem Definitionssystem, welches das tatausl\u00f6sende politische Element in den Mittelpunkt stellt.\u201c<a href=\"#_ftn6\">[6]<\/a> Die Definition \u201ePolitisch motivierter Kriminalit\u00e4t\u201c lautet nunmehr:<\/p>\n<p>\u201eDer Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t werden <strong>Straftaten <\/strong>zugeordnet, wenn in W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde der Tat und\/oder der Einstellung des T\u00e4ters Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, <br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, <br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshand\u00adlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <br \/>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gegen eine Person wegen ihrer\/ihres zugeschriebenen oder tats\u00e4chlichen politischen Haltung, Einstellung und\/oder Engagements, Nationalit\u00e4t, ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit, Hautfarbe, Religionszugeh\u00f6rigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und\/oder psychischen Behinderung oder Beeintr\u00e4chtigung, sexuellen Orientierung und\/oder sexuellen Identit\u00e4t oder \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution\/Sache oder ein Objekt richtet.*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus werden Tatbest\u00e4nde gem. \u00a7\u00a7 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.\u201c <a href=\"#_ftn7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Ferner sind die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nunmehr erstmals aufgefordert \u2013 wenn auch nur in einer Fu\u00dfnote (*) zur obigen Definition \u2013 \u201ebei der W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der\/des Betroffenen mit einzubeziehen\u201c.<\/p>\n<p>Eine weitere wesentliche Ver\u00e4nderung ist der lange angemahnte Verzicht auf die direkte \u00dcbersetzung des Begriffs \u201erace\u201c aus der \u201eHate Crime\u201c-Definition des FBI in den USA und des Crown Prosecutor in Gro\u00dfbritannien als \u201eRasse\u201c. Stattdessen lauten die Merkmale nunmehr \u201eNationalit\u00e4t\u201c und \u201eethnische Herkunft\u201c.<a href=\"#_ftn8\">[8]<\/a> Weitere Tatmerkmale, die nunmehr erg\u00e4nzt beziehungsweise genauer ausgef\u00fchrt werden, sind \u201ephysische und\/oder psychische Behinderungen oder Beeintr\u00e4chtigung\u201c des Opfers sowie die \u201esexuelle Orientierung und\/oder sexuelle Identit\u00e4t\u201c oder das \u201e\u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild\u201c eines beziehungsweise einer Betroffenen. Besonders deutlich werden die Unterschiede, wenn man sich noch einmal den Wortlaut der von 2001 bis Ende 2016 g\u00fcltigen PMK-Definition vergegenw\u00e4rtigt:<\/p>\n<p>\u201e&#8230; wenn die Tatumst\u00e4nde und\/oder die T\u00e4tereinstellung Anhaltspunkte daf\u00fcr bieten, dass sie &#8230; gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalit\u00e4t, Volkszugeh\u00f6rigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution\/Sache oder ein Objekt richtet.\u201c<\/p>\n<h4>Wahrnehmungsdefizite und Erfassungsl\u00fccken<\/h4>\n<p>Auch im so genannten Themenfeldkatalog,<a href=\"#_ftn9\">[9]<\/a> der allerdings bislang als \u201eVerschlusssache \u2013 nur f\u00fcr den Dienstgebrauch\u201c einer \u00f6ffentlichen Kontrolle entzogen und lediglich in Ausschnitten durch Kleine Anfragen bekannt geworden ist \u2013 hat es Ver\u00e4nderungen gegeben: So ist beispielsweise Antiziganismus in den Katalog aufgenommen und der Oberbegriff \u201eAusl\u00e4nder-\/Asylthematik\u201c unter anderem in die Unterthemen \u201eUnterbringung von Asylbewerbern\u201c und \u201egegen Asylunterk\u00fcnfte\u201c untergliedert worden.<a href=\"#_ftn10\">[10]<\/a> Doch die Einf\u00fchrung eines der Realit\u00e4t politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierter Gewalt wesentlich besser entsprechenden polizeilichen Definitionssystems \u00e4ndert nichts daran, dass nach wie vor erhebliche beh\u00f6rdliche Erfassungs- und Wahrnehmungsdefizite beste\u00adhen.<\/p>\n<p>Deutlich wird dies nicht nur daran, dass die unabh\u00e4ngigen, spezialisierten Beratungsstellen auch f\u00fcr 2017 \u2013 wie schon seit vielen Jahren \u2013 rund ein Drittel mehr rechte Gewalttaten als die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und die Verfassungsschutz\u00e4mter registriert haben.<a href=\"#_ftn11\">[11]<\/a> Und das, obwohl sowohl die Definition politisch rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der Beratungsstellen als auch die Liste der zu erfassenden Gewaltstraftaten eng angelehnt sind an jene des polizeilichen Definitionssystems.<a href=\"#_ftn12\">[12]<\/a> Gez\u00e4hlt werden auch hier ausschlie\u00dflich Gewalttaten, mehr als zwei Drittel davon sind auch bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden durch Anzeigen bekannt. Beim Gewaltbegriff orientieren sich die Opferberatungsstellen an den Straftatbest\u00e4nden des Strafgesetzbuches, um Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit mit den beh\u00f6rdlichen Zahlen zu gew\u00e4hrleisten. Ausnahmen von den Gewaltstraftaten-Katalogdelikten der Beh\u00f6rden bilden existenzbedrohende Sachbesch\u00e4digungen \u2013 wie Brandanschl\u00e4ge auf Imbisse und Gastst\u00e4tten \u2013 sowie schwere, mehrfache N\u00f6tigungen und Bedrohungen, die jedoch lediglich einen kleinen Teil der von den Beratungsstellen erfassten Taten ausmachen. Der zentrale Unterschied: Bei der Betrachtung der \u201eUmst\u00e4nde der Tat\u201c und der \u201eEinstellung des T\u00e4ters\u201c ist f\u00fcr die Beratungsstellen die Wahrnehmung der Betroffenen, also die Opferperspektive, ausschlaggebend.<\/p>\n<h4>Die t\u00f6dliche Dimension rechter Gewalt<\/h4>\n<p>Besonders dramatisch ist die Erfassungs- und Anerkennungsl\u00fccke bei der t\u00f6dlichen Dimension rechts, rassistisch und antisemitisch motivierter Gewalt. W\u00e4hrend die Bundesregierung im Juni 2018 auf eine entsprechende Kleine Anfrage von Petra Pau (MdB\/DIE LINKE) erkl\u00e4rte, zwischen 1990 und 2018 w\u00e4ren 83 Menschen durch PMK-Rechts-T\u00f6tungsdelikte ums Leben gekommen,<a href=\"#_ftn13\">[13]<\/a> gehen die aktuellen Ergebnisse des Langzeitrechercheprojekts von Tagesspiegel und ZEIT-Online von mindestens 169 Todesopfern<a href=\"#_ftn14\">[14]<\/a> im selben Zeitraum sowie 61 Verdachtsf\u00e4llen aus.<a href=\"#_ftn15\">[15]<\/a> Solche Diskrepanzen bestanden seit Beginn der Langzeitdokumentation im September 2000: Die AutorInnen von Tagesspiegel und damals noch Frankfurter Rundschau hatten seinerzeit 99 Todesopfer im Zeitraum von 1990 bis zum Sommer 2000 erfasst, w\u00e4hrend die Bundesregierung von lediglich 38 Get\u00f6teten ausging.<a href=\"#_ftn16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Am Beispiel der 85-j\u00e4hrigen Ruth K., die in Folge eines rassistisch motivierten Brandanschlags in einem Mehrfamilienhaus am 1. M\u00e4rz 2017 in D\u00f6beln starb, der eigentlich einem ebenfalls im Haus lebenden iranischen Fl\u00fcchtling galt, wird deutlich, warum die durch den ersten NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss im September 2013 dringend angemahnte Verlaufsstatistik bei der Erfassung von PMK-Rechts Gewalt- und T\u00f6tungsdelikten so notwendig ist. Wenige Monate nach dem Brandanschlag und dem Tod der alten Dame hatte die zust\u00e4ndige Kriminalpolizei Chemnitz eine 70-j\u00e4hrige Hausbewohnerin unter anderem mit Hilfe von Telekommunikations\u00fcberwachung und von ihr fabrizierten Bekennerbriefen, mit denen sie den Tatverdacht auf \u201eAusl\u00e4nder\u201c lenken wollte, \u00fcberf\u00fchrt. In der Anklage der Staatsanwaltschaft Chemnitz, in der Hauptverhandlung und im Urteil des Landgerichts Chemnitz vom M\u00e4rz 2018, mit dem die 70-J\u00e4hrige zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, war \u201eAusl\u00e4nderhass\u201c eindeutig als das zentrale Tatmotiv benannt worden.<a href=\"#_ftn17\">[17]<\/a> Dennoch dauerte es eineinhalb Jahre, bis die s\u00e4chsische Staatsregierung Ruth K. im November 2018 offiziell als Todesopfer rechter Gewalt anerkannte. Zur Begr\u00fcndung verwies die Staatsregierung \u2013 nicht sonderlich glaubw\u00fcrdig \u2013 darauf, dass \u201eAusl\u00e4nderhass\u201c erst im Strafprozess als Motiv bekannt geworden sei.<a href=\"#_ftn18\">[18]<\/a> Der Untersuchungsausschuss hatte in Bezug auf den gesamten Untersuchungszeitraum kritisiert, dass \u201edie Erfassung rechtsmotivierter Straftaten &#8230; bislang rein polizeilich \u00fcber das derzeitige Definitionssystem PMK (Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t), das gro\u00dfe Schw\u00e4chen hat\u201c, erfolge. Dies zeige \u201esich exemplarisch an der Debatte um die Anerkennung der Todesopfer rechter Gewalt seit 1990.\u201c Der Ausschuss riet daher dazu, \u201eeinen verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz einzuf\u00fchren (ggf. eine \u201aVerlaufsstatistik PMK\u2018) \u2013 zumindest bei PMK-Ge\u00adwalt\u00addelik\u00adten.\u201c<a href=\"#_ftn19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Vermutlich h\u00e4tte eine derartige Verlaufsstatistik beziehungsweise ein verbindlicher Austausch zwischen Polizei und Justiz zumindest im Fall der 85-j\u00e4hrigen Ruth K. zu einer schnelleren Anerkennung als Todesopfer rechter Gewalt f\u00fchren k\u00f6nnen. Denn die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte den Tod der 85-J\u00e4hrigen schon in der justizeigenen Statistik f\u00fcr 2017 als rechtsmotiviertes T\u00f6tungsdelikt gef\u00fchrt \u2013 im Gegensatz zu dem f\u00fcr die Weitermeldungen ans BKA und die Bundesstatistik zust\u00e4ndige Landeskriminalamt Sachsen.<a href=\"#_ftn20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Dabei sieht die auch als Konsequenz aus den Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschuss im Jahr 2015 umgesetzte \u00c4nderung von Nr. 207 der Richtlinien f\u00fcr das Straf- und Bu\u00dfgeldverfahren (RiStBV) vor, \u201edass die Staatsanwaltschaft bei politisch motivierten Straftaten gegen das Leben \u2026 und gemeingef\u00e4hrlichen PMK-Delikten nach den \u00a7\u00a7 306 ff. des Strafgesetzbuchs \u2026 alsbald nach Abschluss des Verfahrens dem BKA die Verfahrensakten zur Auswertung \u00fcbersendet.\u201c Die Bundesregierung r\u00e4umte jedoch 2017 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen) ein:<\/p>\n<p>\u201eDie Gewaltdelikte im Sinne des KPMD-PMK \u2013 K\u00f6rperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Gef\u00e4hrliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Stra\u00dfenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte \u2013 umfassen jedoch einen wesentlich gr\u00f6\u00dferen Deliktsbereich als den in Nummer 207 RiStBV enumerativ aufgelisteten Tatbest\u00e4nde. Ein belastbarer, fl\u00e4chendeckender \u00dcber\u00adblick \u00fcber den weiteren Verfahrensverlauf, ist daher bereits auf Grundlage von R\u00fcckmeldungen gem\u00e4\u00df Nummer 207 RiStBV nicht m\u00f6glich.\u201c<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung habe \u201ein der Praxis noch nicht die erw\u00fcnschte Verbesserung des Informationsflusses\u201c erbracht. Daher setze sich die Bundesregierung f\u00fcr eine erneute \u00c4nderung von Nr. 207 RiStBV ein, wonach anstelle der \u00dcbersendung der gesamten Verfahrensakten zun\u00e4chst durch die Staatsanwaltschaften die Abschlussentscheidung \u00fcbersandt werden sollen. \u201eAu\u00dferdem setzt sich die Bundesregierung gegen\u00fcber den L\u00e4ndern daf\u00fcr ein, dass der Straftatenkatalog in Nummer 207 RiStBV entsprechend der Straftatenliste im Definitionssystem PMK erweitert wird.\u201c Ziel sei es, die \u201eAbschlussentscheidungen bei allen PMK-Gewaltdelikten auswerten zu k\u00f6nnen.\u201c<a href=\"#_ftn21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Das Informationsdefizit zwischen Polizei und Justiz hatte sich auch schon bei der beh\u00f6rdlichen \u00dcberpr\u00fcfung rechter T\u00f6tungsdelikte seit 1990 in Sachsen und Sachsen-Anhalt \u2013 einer Konsequenz aus der nicht erkannten rechtsterroristischen und rassistischen Motivation f\u00fcr die NSU-Mordserie \u2013 als eine Ursache mangelnder staatlicher Anerkennung von Todesopfern rechter Gewalt erwiesen. Im Februar 2012 hatte das Dresdener Innenministerium dann mit dem syrischen Asylsuchenden Achmed Bachir<a href=\"#_ftn22\">[22]<\/a> und dem 17-j\u00e4hrigen Punk Patrick Th\u00fcrmer zwei Todesopfer rechter Gewalt anerkannt, die 1996 und 1999 in Leipzig und in Hohenstein-Ernstthal nach Angriffen durch polizeibekannte Naziskins gestorben waren. Die sp\u00e4te PMK-Rechts-Bewertung, so das S\u00e4chsische Innenministerium, sei \u201edamit zu erkl\u00e4ren, dass diesmal zus\u00e4tzlich die hierzu ergangenen Urteile der Strafgerichte beigezogen und in die \u00dcberpr\u00fcfung einbezogen wurden.\u201c<a href=\"#_ftn23\">[23]<\/a> Das sachsen-anhaltinische Innenministerium erkannte nach Pr\u00fcfung durch das LKA und den Generalstaatsanwalt in Naumburg nachtr\u00e4glich drei Todesopfer an: Matthias L\u00fcders (21), der im April 1993 bei einem Angriff von Naziskins auf eine als \u201elinker Treffpunkt\u201c bekannte Diskothek in Obhausen (Saalekreis) mit einem Baseballschl\u00e4ger erschlagen wurde,<a href=\"#_ftn24\">[24]<\/a> sowie zwei weitere T\u00f6tungsdelikte aus dem Jahr 1999 an Menschen mit geistiger Beeintr\u00e4chtigung.<a href=\"#_ftn25\">[25]<\/a><\/p>\n<p>Auch die wegweisenden, umfassenden wissenschaftlichen \u00dcberpr\u00fcfungen der journalistischen und zivilgesellschaftlichen Recherchen durch das Moses-Mendelssohn-Zentrum in Potsdam und das Zentrum f\u00fcr Antisemitismusforschung an der TU Berlin zu Todesopfern rechter Gewalt in Brandenburg und Berlin haben 2015 und 2018 jeweils zur nachtr\u00e4glichen Anerkennung von neun beziehungsweise sieben Todesopfern rechter Gewalt durch die Beh\u00f6rden gef\u00fchrt.<a href=\"#_ftn26\">[26]<\/a> Dies gilt im \u00dcbrigen auch f\u00fcr die Anerkennung der neun Opfer des Attentats am M\u00fcnchener Olympia-Einkaufszentrum (1972) am 22. Juni 2016 durch das Bundesamt f\u00fcr Justiz, nachdem drei Wissenschaftler in unabh\u00e4ngigen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen waren, dass Ausgangspunkt der Tat das extrem rechte Weltbild des T\u00e4ters gewesen sei.<a href=\"#_ftn27\">[27]<\/a><\/p>\n<h4>Was getan werden muss<\/h4>\n<p>Die Frage der Wahrnehmung und Erfassung von PMK Rechts Gewalttaten ist auch eng mit der Frage einer effektiven Strafverfolgung verbunden. Dies gilt auch f\u00fcr die Wahrnehmung und Ber\u00fccksichtigung der Opferperspektive: Nur dort, wo die Betroffenen und ihre Einsch\u00e4tzungen zur Tatmotivation von AngreiferInnen angemessen ber\u00fccksichtigt werden, ist eine effektive Strafverfolgung \u00fcberhaupt m\u00f6glich. Besonders dramatisch erinnert die Ignoranz der StrafverfolgerInnen im NSU-Komplex daran, wie notwendig es ist, die Opferperspektive miteinzubeziehen. Aus der Fu\u00dfnote zur Ber\u00fccksichtigung der Wahrnehmung der Betroffenenperspektive in der BKA-Definition muss also ein Satz im Hauptteil werden. Dar\u00fcber hinaus sollte das BKA den Begriff \u201efremdenfeindlich\u201c endlich zugunsten des Begriffs \u201eRassismus\u201c aufgeben, um das Othering der T\u00e4terInnen gegen\u00fcber den Opfern rassistischer Gewalt nicht weiter zu verst\u00e4rken und die Definitionen der Realit\u00e4t der Opfergruppen rassistischer Gewalt endlich anzupassen.<\/p>\n<p>Dringend notwendig sind dar\u00fcber hinaus fl\u00e4chendeckende Schulungen aller mit dem PMK-Meldesystem befassten PolizeibeamtInnen. In den Leitungsebenen von Polizei und Beh\u00f6rden braucht es ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des PMK-Rechts-Katalogs in allen Bundesl\u00e4ndern. Dessen Klassifikation als Verschlusssache ist aufzuheben. Und nicht zuletzt sollten die PMK-Rechts-Kriterien, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, endlich auch in den Bundesl\u00e4ndern retroaktiv auf alle von Medien und Zivilgesellschaft recherchierten T\u00f6tungsdelikte seit 1990 angewandt werden, in denen bislang eine unabh\u00e4ngige \u00dcberpr\u00fcfung nicht stattgefunden hat.<a href=\"#_ftn28\">[28]<\/a><\/p>\n<hr class=\"wp-block-separator\" \/>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\">[1]<\/a> <strong>\u00a0 <\/strong>vgl. Verband der Beratungsstellen f\u00fcr Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG): Presseerkl\u00e4rung v. 26.9.2018, siehe <a href=\"http:\/\/www.verband-brg.de\">www.verband-brg.de<\/a>. Das d\u00fcrfte lediglich eine vorl\u00e4ufige Bilanz sein, da es sowohl bei Opferberatungsstellen als auch Strafverfolgungsbeh\u00f6rden erfahrungsgem\u00e4\u00df zu Nachmeldungen kommt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\">[2]<\/a> \u00a0 vgl. RAA Sachsen: Presseerkl\u00e4rung v. 3.9.2018, <a href=\"http:\/\/www.raasachsen.de\/aktuelles.html\">www.raasachsen.de\/aktuelles.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\">[3]<\/a> \u00a0 vgl. u.a. die M\u00fcnchen-Chronik (https:\/\/muenchen-chronik.de\/chronik) sowie Verband a.a.O. (Fn. 1); zum Angriff auf George Mbwando vgl. u.a. donaukurier.de v. 28.8.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\">[4]<\/a> \u00a0 vgl. BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013, S. 861<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\">[5]<\/a> \u00a0 vgl. Kleffner, H.; Holzberger, M.: War da was? Reform der polizeilichen Erfassung rechter Straftaten. in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 77 (1\/2004), S. 56-64; Lang, K.: Defizite in der Verfolgung rassistischer Straftaten, o.O. 2015, <a href=\"http:\/\/rassismus\u00adbericht.de\/wp-content\/uploads\/Hintergrundpapier-Dr-Kati-Lang.pdf\">http:\/\/rassismus\u00adbericht.de\/wp-content\/uploads\/Hintergrundpapier-Dr-Kati-Lang.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\">[6]<\/a> \u00a0 vgl. Bundeskriminalamt, Kommission Staatsschutz: Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t, Stand 8.12.2016, S. 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\">[7]<\/a> \u00a0 ebd., S. 5f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\">[8]<\/a> \u00a0 Die britische Hate Crime Definition lautet w\u00f6rtlich: \u201eAny criminal offence which is perceived by the victim or any other person, to be motivated by hostility or prejudice, based on a person&#8217;s disability or perceived disability; race or perceived race; or religion or perceived religion; or sexual orientation or perceived sexual orientation or transgender identity or perceived transgender identity.\u201c (<a href=\"http:\/\/www.cps.gov.uk\/hate-crime\">www.cps.gov.uk\/hate-crime<\/a>) Das FBI definiert Hate Crimes wie folgt: \u201eA hate crime is a traditional offense like murder, arson, or vandalism with an added element of bias. For the purposes of collecting statistics, the FBI has defined a hate crime as a \u201ccriminal offense against a person or property motivated in whole or in part by an offender\u2019s bias against a race, religion, disability, sexual orientation, ethnicity, gender, or gender identity.\u201c (<a href=\"http:\/\/www.fbi.gov\/investigate\/civil-rights\/hate-crimes\">www.fbi.gov\/investigate\/civil-rights\/hate-crimes<\/a>) Zur Kritik und Problematik der direkten \u00dcbersetzung von \u201erace\u201c mit \u201eRasse\u201c statt \u201eethnischer Herkunft\u201c vgl. u.a. Cremer, H.: Zur Problematik des Begriffs Rasse in der Gesetzgebung, <a href=\"https:\/\/heimatkunde.boell.de\/2008\/11\/18\/zur-problematik-des-begriffs-rasse-der-gesetzgebung\">https:\/\/heimatkunde.boell.de\/2008\/11\/18\/zur-problematik-des-begriffs-rasse-der-gesetzgebung<\/a>.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\">[9]<\/a> \u00a0 vgl. u.a. BT-Drs. 17\/14543 v. 9.8.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\">[10]<\/a> vgl. u.a. BT-Drs. 18\/7000 v. 14.12.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\">[11]<\/a> vgl. etwa VBRG: Presseerkl\u00e4rung v. 3.4.2018 (www.verband-brg.de). \u00dcbersicht des unabh\u00e4ngigen Monitorings der Mobilen Opferberatung zum Ausma\u00df rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt seit 2003: Mobile Opferberatung: Pressemitteilung v. 4.3.2018 zur \u201eJahresstatistik 2017\u201c, <a href=\"http:\/\/www.mobile-opferberatung.de\/infomaterial\/pressemitteilungen\">www.mobile-opferberatung.de\/infomaterial\/pressemitteilungen<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\">[12]<\/a> vgl. <a href=\"http:\/\/www.verband-brg.de\/index.php\/monitoring\">www.verband-brg.de\/index.php\/monitoring<\/a> sowie BMI: Entwicklung der PMK Rechts Hasskriminalit\u00e4t 2001 bis 2017, <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/veroeffent\u00adlichungen\/\u00ad2018\/\u00adpmk-2017-\u00adhasskriminalitaet-2001-2017.html\">www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/veroeffent\u00adlichungen\/\u00ad2018\/\u00adpmk-2017-\u00adhasskriminalitaet-2001-2017.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\">[13]<\/a> vgl. BT-Drs. 19\/2769 v. 15.6.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\">[14]<\/a> vgl. Jansen, F.; Kleffner, H.; Staud, T.; Radke, J.: Todesopfer rechter Gewalt seit 1990, Tagesspiegel.de v. 27.9.2018, <a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/interaktive-karte-todesopfer-rechter-gewalt-in-deutschland-seit-der-wiedervereinigung\/23117414.html\">www.tagesspiegel.de\/politik\/interaktive-karte-todesopfer-rechter-gewalt-in-deutschland-seit-der-wiedervereinigung\/23117414.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\">[15]<\/a> vgl. dieselben: Erstochen, erschlagen, verbrannt, Zeit.de v. 28.9.2018, <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/ gesellschaft\/zeitgeschehen\/2018-09\/rechtsxtremismus-todesopfer-gewalt-verdacht\">www.zeit.de\/ gesellschaft\/zeitgeschehen\/2018-09\/rechtsxtremismus-todesopfer-gewalt-verdacht<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\">[16]<\/a> vgl. u.a. Aufstellung in BT-Drs. 16\/14122 v. 7.10.2009<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\">[17]<\/a> Zeit.de v. 30.9.2018: <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/gesellschaft\/zeitgeschehen\/2018-09\/ rechtsextremismus-rassismus-brandstiftung-statistik-landeskriminalamt-sachsen-kritik\">www.zeit.de\/gesellschaft\/zeitgeschehen\/2018-09\/ rechtsextremismus-rassismus-brandstiftung-statistik-landeskriminalamt-sachsen-kritik<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\">[18]<\/a> vgl. <a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/todesopfer-rechter-gewalt-es-wird-geleugnet-getrickst-und-verharmlost\/23595512.html\">www.tagesspiegel.de\/politik\/todesopfer-rechter-gewalt-es-wird-geleugnet-getrickst-und-verharmlost\/23595512.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\">[19]<\/a> vgl. BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013, S. 861<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\">[20]<\/a> vgl. Kleffner, H.: Die Stille nach dem Brand, Tagesspiegel.de v. 2.10.2018, <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/rechtsextremismus-die-stille-nach-dem-brand\/23139172.html\">www. tagesspiegel.de\/politik\/rechtsextremismus-die-stille-nach-dem-brand\/23139172.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\">[21]<\/a> BT-Drs. 18\/ 11339 v. 28.2.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\">[22]<\/a> vgl. tagesspiegel.de v. 27.9.2018: <a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/interaktive-karte-todes\u00adopfer-rechter-gewalt-in-deutschland-seit-der-wiedervereinigung\/23117414.html\">www.tagesspiegel.de\/politik\/interaktive-karte-todes\u00adopfer-rechter-gewalt-in-deutschland-seit-der-wiedervereinigung\/23117414.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\">[23]<\/a> Mitteilung des S\u00e4chsischen Staatsministerium des Innern an den Vorsitzenden des Innenausschusses im S\u00e4chsischen Landtag v. 8.2.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\">[24]<\/a> vgl. \u201eWir erinnern an Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt\u201c, <a href=\"http:\/\/www.rechte-gewalt-sachsen-anhalt.de\/todesopfer\/matthias-lueders\">www.rechte-gewalt-sachsen-anhalt.de\/todesopfer\/matthias-lueders<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\">[25]<\/a> vgl. <a href=\"http:\/\/www.rechte-gewalt-sachsen-anhalt.de\/todesopfer\/hans-werner-gaertner und www. rechte-gewalt-sachsen-anhalt.de\/todesopfer\/joerg-danek\">www.rechte-gewalt-sachsen-anhalt.de\/todesopfer\/hans-werner-gaertner und www. rechte-gewalt-sachsen-anhalt.de\/todesopfer\/joerg-danek<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\">[26]<\/a> vgl. Kopke, C.; Schulz, G.: \u00dcberpr\u00fcfung umstrittener Altf\u00e4lle: Todesopfer rechtsextremer bzw. rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990, <a href=\"https:\/\/mik.brandenburg.de\/media_fast\/4055\/MMZ_Abschlussbericht.pdf\">https:\/\/mik.brandenburg.de\/ media_fast\/4055\/MMZ_Abschlussbericht.pdf<\/a>. Feldmann, D. u.a.: Klassifikation politisch rechter T\u00f6tungsdelikte: Berlin 1990 bis 2008, <a href=\"https:\/\/depositonce.tu-berlin.de\/bitstream\/11303\/7111\/3\/Klassifikation_politsch_rechter_Toetungsdelikte.pdf\">https:\/\/depositonce.tu-berlin.de\/ bit\u00adstream\/\u00ad11303\/7111\/3\/Klassifikation_politsch_rechter_Toetungsdelikte.pdf<\/a>. In den jeweiligen Studien setzen sich die WissenschaftlerInnen ebenfalls dezidiert mit den polizeilichen PMK-Rechts-Erfassungsproblemen auseinander, beziehen sich dabei aber aufgrund des Untersuchungszeitraums auf die PMK-Rechts-Definition, die bis 2017 g\u00fcltig war und fordern jeweils Erweiterungen und \u00c4nderungen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\">[27]<\/a> vgl. die Gutachten von Christoph Kopke, Matthias Quent und Fabian Hartleb: <a href=\"https:\/\/\u00adwww.\u00ad\u00admuen\u00adchen.de\/rathaus\/Stadtpolitik\/Fachstelle-fuer-Demokratie\/\u00adKampag\u00adnen\/\u00adEx\u00adper\u00ad\u00ad\u00adtengespr-ch--Hintergr-nde-und-Folgen-des-OEZ-Attentats-.html\">https:\/\/\u00adwww.\u00ad\u00admuen\u00adchen.de\/rathaus\/Stadtpolitik\/Fachstelle-fuer-Demokratie\/\u00adKampag\u00adnen\/\u00adEx\u00adper\u00ad\u00ad\u00adtengespr-ch&#8211;Hintergr-nde-und-Folgen-des-OEZ-Attentats-.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\">[28]<\/a> Dieser Artikel beruht in Teilen auf einem Vortrag der Autorin bei der Konferenz \u201eGewalt gegen Minderheiten\u201c des Institut f\u00fcr Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) Jena am 21.9.2018.<\/h6>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heike Kleffner Seit Januar 2017 gilt f\u00fcr PolizeibeamtInnen bundesweit ein reformiertes Definitionssystem zur Erfassung<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,122],"tags":[301,309,871,1078,1082,1089],"class_list":["post-15077","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-117","tag-bfv","tag-bundeskriminalamt","tag-kpmd","tag-pmk","tag-pmk-rechts","tag-politisch-motivierte-kriminalitaet"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15077","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15077"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15077\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15077"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15077"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15077"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}