{"id":15110,"date":"1983-11-23T14:01:50","date_gmt":"1983-11-23T14:01:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15110"},"modified":"1983-11-23T14:01:50","modified_gmt":"1983-11-23T14:01:50","slug":"interview-mit-horst-herold-teil-1-weisungs-und-politkfrei-im-selbstlauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15110","title":{"rendered":"Interview mit Horst Herold, Teil 1: &#8222;Weisungs- und politkfrei im Selbstlauf&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Cilip: Wenn Sie die Entwicklung der deutschen Polizei vor dem Hintergrund Ihrer Reformpl\u00e4ne betrachten, inwieweit und in welchen Bereichen entspricht diese dann Ihren Vorstellungen einer modernen Kriminalpolizei?<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Die organisatorische und funktionelle Entwicklung, die der Polizei verordnet ist, verl\u00e4uft in eine g\u00e4nzlich andere Richtung als die, die die technische und gesellschaftliche Entwicklung eigentlich verlangen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Ich will zun\u00e4chst einmal zum Informationswesen Stellung nehmen. Gewollt war ein gemeinsames, bundesweit arbeitendes Informationssystem f\u00fcr kriminaltechnische und Verbrechensdaten, das vom polizeilichen Sachbearbeiter vom Tatort oder vom Arbeitsplatz her nach strikten und maschinell kontrollierten Rechtsregeln beschickt und abgefragt wird. Ausschlie\u00dflich von den Kriminalit\u00e4tsdaten gesteuert, sollte es sich weisungs- und politikfrei im Selbstlauf optimieren und zugleich die bisherige Hierarchie der Zentralstellen von Bund und L\u00e4ndern aufheben. Der anonymisierte Gesamtdatenbestand sollte die Basis bilden f\u00fcr eine st\u00e4ndige wissenschaftliche Durchdringung zum Zwecke einer &#8222;gesetzgeberischen Pr\u00e4vention&#8220;, die durch entsprechende gesetzgeberische Akte die Ursachen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aufhebt oder \u00e4ndert, unter denen Verbrechen entsteht, oder die Normen korrigiert, die Ergebnisse produzieren, die den Vorgaben und politischen Zielvorstellungen der Gesellschaft zuwiderlaufen. <!--more-->Die politischen Eingriffe der Jahre 1980 und 1981 haben die Voraussetzungen des polizeilichen Informationssystems so weitgehend zerst\u00f6rt, da\u00df eine Wiederaufnahme dieser Zielsetzung kaum mehr m\u00f6glich erscheint.<\/p>\n<p>Dennoch dr\u00e4ngen alle Entwicklungen erneut auf Aufhebung der bisherigen, l\u00e4ngst untauglich gewordenen Strukturen. Im Bereich der polizeilichen Informationsverarbeitung haben wir ja zwei gro\u00dfe Felder zu unterscheiden: die Verarbeitung von Sachdaten und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. In beiden Feldern entspricht der gegenw\u00e4rtige Stand in keiner Weise den Vorstellungen, die ich in verschiedenen Aufs\u00e4tzen formuliert habe.<\/p>\n<p>Die sachbezogenen Daten, die die wichtigsten sind, gleichwohl aber in der \u00f6ffentlichen Diskussion meist untergehen, umfassen zun\u00e4chst eine Million gestohlener oder auf strafbare Weise abhandengekommener Sachen. Der gr\u00f6\u00dfte Posten wird von den 120 000 gestohlenen Kraftfahrzeugen gestellt, die zu jeder Stunde in der Bundesrepublik fehlen. Zu den sachbezogenen Daten geh\u00f6ren insbesondere die kriminaltechnischen Daten, also die Sachbeweise und Sachinformationen, die mit Hilfe enorm gesteigerter technischer M\u00f6glichkeiten der Aussagegewinnung in naturwissenschaftlich nachpr\u00fcfbarer Weise an Tatorten gewonnen werden. Nach meiner Auffassung gibt es keine spurenlosen Tatorte, sondern nur eine sich fortlaufend aufhebende Unzul\u00e4nglichkeit der Technik, die Informationslatenz zu beheben.<\/p>\n<p>Es ist abzusehen, da\u00df das beschleunigte Eindringen von Computern und Mikroelektronik in alle naturwissenschaftlichen Untersuchungsbereiche die &#8222;stummen Zeugen&#8220; zum alleinigen Beweismittel machen und die subjektiven Beweismittel &#8211; Zeugen und Sachverst\u00e4ndige &#8211; zur\u00fcckdr\u00e4ngen oder nur noch dort zulassen wird, wo sie in me\u00df- und w\u00e4gbaren Formen nachpr\u00fcfbar sind. Dies gilt auch f\u00fcr die subjektiven Elemente, die der Rechtsfindung anhaften. Niemand will den Richter als rechtsstaatliches Garantieorgan ausschalten. Wohl aber besteht ein rechtsstaatliches Interesse an der Ausschaltung von Willk\u00fcr, Befangenheit und subjektiven Elementen, die nat\u00fcrlich auch dem Richter anhaften. Die Verobjektivierung, also die Entsubjektivierung des Ermittlungsverfahrens, ist ein wichtiges rechtsstaatliches Ziel.<\/p>\n<p>Die Folgen dieses Entwicklungsprozesses, der erst an seinem Anfang steht, sind weitreichend. Einmal h\u00e4tte er drastische organisatorische Folgen, die sich staatsrechtlich auswirken. Mikroelektronik und Computer werden alsbald zu einer Miniaturisierung, Standardisierung und einfachen Bedienbarkeit s\u00e4mtlicher kriminaltechnischer Untersuchungsapparaturen f\u00fchren. Diese standardisierten Kleinger\u00e4te k\u00f6nnten am Tatort eingesetzt werden, um nach Fingerabdr\u00fccken, Spuren, Sprengstoffen, textilen Anhaftungen zu suchen, w\u00e4hrend z.B. im BKA nur ein zentraler Vergleichsdatenrechner verbliebe, der die Stoffe und Spuren identifiziert. Der zentrale Rechner vergleicht die ihm auf Stromwegen vom Tatort her zugef\u00fchrten Daten, nimmt immer mehr Material auf, differenziert dieses, verfeinert seine Erkenntnisse, die Zahl der Stichworte w\u00e4chst, der Thesaurus w\u00e4chst, jedes Stichwort erh\u00e4lt neues Material, bildet neue Stichworte usw., solange, bis es zu jedem Stichwort Elementaraussagen gibt. Die Durchdringung aller Stoffgebiete wird immer vollkommener.<\/p>\n<p>Wenn Sie dieses Bild betrachten, so st\u00fcnden sich nur noch Tatort und Vergleichsrechner als die beiden befa\u00dften T\u00e4tigkeitsebenen gegen\u00fcber. Und was gibt es dazwischen? Wie vertr\u00e4gt sich das mit der f\u00f6deralen Polizeistruktur? Welchem Prinzip mu\u00df der Vorrang gegeben werden? Dar\u00fcber h\u00e4tte man schleunigst nachzudenken.<\/p>\n<p>Zweiter Punkt. Der wichtigste. Die gesteigerte Informationstechnologie, vor allem in den Bereichen der Mustererkennung, d.h. den Digitalisierungen von Bild, Sprache, Handschrift usw., k\u00f6nnte die politischen Grundentscheidungen unserer Verfassung unterlaufen: Anerkennung der Subjektqualit\u00e4t, fair-trial-Gedanke, Menschenw\u00fcrde. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden w\u00fcrden \u00fcberm\u00e4chtig, die Chancengleichheit im Proze\u00df w\u00fcrde zur Farce, das Primitivrecht des Beschuldigten, sich dem Verfahren zu verweigern, w\u00fcrde au\u00dfer Kraft gesetzt. Es tr\u00e4te die Vergegenst\u00e4ndlichung des Beschuldigten ein, er w\u00fcrde zur Sache erniedrigt und seiner Menschenw\u00fcrde entkleidet. All dies mu\u00df verhindert werden. Deshalb wird der Strafproze\u00df von Grund auf neu zu konstruieren sein. An die Stelle der Heimlichkeit des Ermittlungsverfahrens mu\u00df die \u00d6ffentlichkeit der Beweiserhebung treten. Wenn die Chancengleichheit gewahrt werden soll, mu\u00df der Beschuldigte die M\u00f6glichkeit erhalten, mit eben denselben Untersuchungsmitteln die von ihm geforderten Beweiserhebungen durchzuf\u00fchren. Die Kontroll- und Pr\u00fcfrechte des Richters m\u00fcssen fr\u00fcher einsetzen und etappenweise ausge\u00fcbt werden, Beweisinterlokut, Protokollierungen, Datensicherung usw., usw., Neuordnung der Vorschriften \u00fcber die erkennungsdienstliche Behandlung, buchst\u00e4blich alle Titel der StPO sind zu \u00fcberarbeiten.<\/p>\n<p><strong>Eines der Kernst\u00fccke Ihrer Konzeption &#8211; die Straftaten-\/Straft\u00e4terdatei &#8211; ist ja nun mehr oder weniger aufgegeben worden. Warum?<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Zwei Gr\u00fcnde. Nach einer Erprobungszeit ist klar geworden, da\u00df mit dem Erfassungssystem nach Merkmalskatalogen nicht gearbeitet werden konnte. Die Vielgestaltigkeit der F\u00e4lle, der Tatorte und des modus operandi lie\u00df sich nicht in starren Katalogen vorformulieren. Bevor die AG Kripo jedoch die sprachlich-nat\u00fcrliche Variante &#8211; z.B. mit Hilfe des Golem-Verfahrens &#8211; realisieren konnte, mit der der Rechner die Tat- und T\u00e4terbeschreibungen automatisch deskripiert und suchbar gemacht h\u00e4tte, nahmen die Innenminister mit Beschl\u00fcssen, die sie nahezu panikartig unter dem Eindruck der Datenschutzdiskussion fa\u00dften, die Dezentralisierung der Datenbest\u00e4nde vor. Abgesehen davon, da\u00df dies dem BKA-Gesetz widerspricht, waltete hier der fundamentale Irrtum, da\u00df Daten bei einer Verteilung auf eine Vielzahl von r\u00e4umlich getrennten Rechnern besser gesch\u00fctzt seien.<\/p>\n<p><strong>Die institutionelle Frage ist, warum denn im BKA, dem Sie jahrelang verantwortlich vorstanden, Ihre Vorstellungen nicht oder nicht zureichend verwirklicht wurden?<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Im Zusammenwirken mit der AG Kripo waren alle Vorbereitungen zum \u00dcbergang in die neuen Dimensionen getroffen und &#8211; wie z.B. in wichtigen Bereichen der Straftaten-\/Straf t\u00e4terdatei &#8211; bereits mit hohem Aufwand programmiert, bis dann pl\u00f6tzlich die j\u00e4he Kehrtwendung erfolgte.<\/p>\n<p>Was speziell die Kriminaltechnik anbelangt, so werden Sie, wenn Sie das BKA-Gesetz durchlesen, erkennen, wie wenig ein BKA-Pr\u00e4sident im f\u00f6deralen Staat bewirken kann. Wenn er mit den L\u00e4ndern klargekommen ist, hat er die Administration \u00fcber sich, die aus ihrer Anonymit\u00e4t heraus die eigentlichen Sachentscheidungen trifft, ohne daf\u00fcr verantwortlich zu sein. Man war ganz einfach nicht bereit, kriminaltechnische Modelle mit zu durchdenken, geschweige denn andere. Man sagte, das sei utopisch &#8211; was ich im \u00fcbrigen nicht einmal als abwertend empfinde, weil ich die Utopie als ernstzunehmende Denkform betrachte -, man sagte, wir sto\u00dfen an f\u00f6derative Grenzen, die Juristen m\u00fc\u00dften erst andere Rahmenbedingungen schaffen, die Strafproze\u00dfordnung m\u00fcsse neu durchdacht werden, der Bundeshaushalt gebe keinen Raum und viele Einw\u00e4nde mehr. Man sagte: Sie wissen doch, wie lange alles dauert. Vielleicht ist es im Jahr 2200 m\u00f6glich. Und so blockiert eben eines das andere und \u00fcber die Anf\u00e4nge, die heute nicht einmal mehr m\u00f6glich w\u00e4ren, \u00fcber diese Anf\u00e4nge kam nichts hinaus.<\/p>\n<p>Vieles ist nat\u00fcrlich auch in infamer Weise mi\u00dfdeutet worden, so die Versuche der Mustererkennung, etwa die Verformelung des Fingerabdruckes. Fr\u00fcher konnte ein Fingerabdruck, der am Tatort gefunden wurde, keinem Straft\u00e4ter zugeordnet werden. Nur dann, wenn man annahm, der Meier k\u00f6nnte der T\u00e4ter sein, konnte man sagen: Pr\u00fcft doch mal, ob der Fingerabdruck dem Meier geh\u00f6rt, d.h., man mu\u00dfte erst zus\u00e4tzliche Verdachtsmomente f\u00fcr die T\u00e4terschaft einer bestimmten Person haben und diese zum Vergleich bezeichnen, um weiterzukommen. Heute kann der Fingerabdruck verformelt und der T\u00e4ter im unmittelbaren Rechnervergleich mit der Zentralen Daktyloskopischen Sammlung ermittelt werden. Dies hat zur Identifizierung von 30 bis 40 Terroristen gef\u00fchrt, die vorher nicht m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Wenn all dies unter den gebotenen rechtlichen Absicherungen geschieht, vermag ich darin nichts Anst\u00f6\u00dfiges zu sehen, es sei denn, es best\u00fcnde der Wunsch, die Verbrechensbek\u00e4mpfung \u00fcberhaupt abzuschaffen.<\/p>\n<p>Auf dem Gebiet der Kriminaltechnik haben die L\u00e4nder inzwischen eigene hochentwickelte und erstklassige kriminaltechnische Einrichtungen geschaffen, sie brauchen das BKA gar nicht mehr, obwohl ich meine, da\u00df im Zeitalter der Institutionalisierung des Verbrechens bereits das schmale Handtuch Bundesrepublik zu klein geworden ist und da\u00df deshalb kriminaltechnische Vergleiche bereits auf internationaler Ebene stattfinden m\u00fc\u00dften. Die dem BKA fr\u00fcher \u00fcbertragene Kompetenz zur zentralen Untersuchung aller terroristischen Tatorte wurde nach dem H\u00f6cherl-Gutachten zur\u00fcckgezogen, so da\u00df die kriminaltechnischen Einrichtungen des BKA jetzt nur noch gelegentlich und in h\u00f6chst unsystematischer Weise befa\u00dft werden. In der Bundesrepublik besteht kein in sich logisches kriminaltechnisches System zur Verbrechensbek\u00e4mpfung.<\/p>\n<p>Und was das zweite gro\u00dfe Gebiet polizeilicher Informationsverarbeitung anlangt, die Verarbeitung personenbezogener Daten, so mu\u00df man zwei Hauptformen unterscheiden: das elektronische Fahndungssystem INPOL und die verschiedenen Aktenbearbeitungs- und -erschlie\u00dfungssysteme. Das Fahndungssystem ist wichtig f\u00fcr den B\u00fcrger, denn es w\u00e4re das Instrument, um von B\u00fcrgern &#8222;Bewegungsbilder&#8220; zu erstellen. Derzeit d\u00fcrften ungef\u00e4hr 60.000 Personen, die mit richterlichem Haftbefehl gesucht werden, im Fahndungssystem notiert sein. Als INPOL seine T\u00e4tigkeit aufnahm, waren es noch 120.000. Die Zahl wurde innerhalb weniger Monate halbiert. Das Fahndungssystem ersetzte die bis zu 1,5 kg schweren unhandlichen Fahndungsb\u00fccher, die f\u00fcr Druck, Vorbereitung, Redaktion und Versand sechs Wochen brauchten und dann, wenn sie beim Beamten eintrafen, bereits veraltet waren. Dies f\u00fchrte dazu, da\u00df monatlich wo bis 200 Personen aufgrund von Bucheintragungen festgenommen wurden, f\u00fcr die die Haftbefehle bereits aufgehoben oder abge\u00e4ndert waren. Das aktuelle, sekundengenaue elektronische Fahndungshilfsmittel, das mit 2800 Terminals, vorwiegend an den Grenzen, arbeitet, vermeidet solche Fehlgriffe. Allerdings stagniert die Zahl der fl\u00fcchtigen Straft\u00e4ter bei 60.000, weil es dem zunehmend internationalisierten Verbrechen gelungen ist, mit Hilfe ausgefeilter F\u00e4lschungstechniken von fast nachrichtendienstlicher Qualit\u00e4t die Fahndungsapparatur zu unterlaufen. So gesehen ist,der f\u00e4lschungssichere Personalausweis unumg\u00e4nglich.<\/p>\n<p><strong>Aber den gibt es ja auch nicht.<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Ja, Herr Lochte behauptet, da\u00df es keine f\u00e4lschungssicheren Papiere g\u00e4be, aber das ist so nicht richtig. Herr Lochte hat ja auch behauptet, ich sei es gewesen, der die Maschinenlesbarkeit des Personalausweises gefordert und politisch durchgesetzt h\u00e4tte. Und dies ist genau so wenig richtig. Auch andere Beamte der Kriminalpolizei haben den maschinenlesbaren Ausweis nicht gefordert, wenngleich auch niemand etwas dagegen haben kann, wenn er eingef\u00fchrt wird. Die Gremien der Kriminalpolizei hatten jedoch ganz andersgeartete Fahndungsvorstellungen.<\/p>\n<p>Die Maschinenlesbarkeit des Personalausweises ist f\u00fcr die Grenzkontrolle von herausragender Bedeutung. Da im Binnenland Ausweise nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr kontrolliert werden d\u00fcrfen und \u00fcberdies keine B\u00fcrgerpflicht zum Mitf\u00fchren des Ausweises besteht, ist die Bedeutung der Lesbarkeit im Binnenland gering. Der Ausweis ist ein Grenzdokument.<\/p>\n<p><strong>Aber bei der Fahndung stellt sich ja gerade das Ph\u00e4nomen ein, da\u00df Sie nicht mehr so viele Treffer haben wie fr\u00fcher. Sie m\u00fcssen jetzt sehr viel mehr Ausweise auf die Scheibe legen, bevor Sie einen Treffer haben. Dann liegt nat\u00fcrlich die Logik nahe, das System der Kontrolle auszuweiten, um den abnehmenden Grenznutzen zu kompensieren. Also mu\u00df man das System der Personenkontrollen verdichten. Die M\u00f6glichkeiten, Personenkontrollen ohne vorliegende konkrete Gefahr vorzunehmen, bietet doch das Polizeirecht, wie es sich in den siebziger Jahren entwickelt hat, z.B. an gef\u00e4hrlichen Orten, bei Demonstrationen etc.<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Lassen Sie mich noch einen Augenblick bei der Situation an der Grenze bleiben, ich komme auf Ihre Frage noch zur\u00fcck. Wissen Sie, wie viele Reisende die Bundesgrenzen j\u00e4hrlich in beiden Richtungen \u00fcberschreiten?<\/p>\n<p>Es sind 900 Millionen. Von diesen 900 Millionen wird derzeit nur jeder 120. Reisende in INPOL abgefragt. Mit Hilfe des maschinenlesbaren Personalausweises k\u00f6nnte die Kontrolldichte ohne Verminderung der Z\u00fcgigkeit der Grenzabfertigung auf jeden 40. Reisenden erh\u00f6ht werden. Es liegt auf der Hand, da\u00df die Aufgriffe an den Bundesgrenzen, an denen ohnedies bereits jetzt zwei Drittel aller fl\u00fcchtigen Tatverd\u00e4chtigen gestellt werden, sich damit drastisch steigern lie\u00dfen. Im Binnenland gibt es auch nicht ann\u00e4hernd vergleichbare M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Aber jetzt kommt der gro\u00dfe Pferdefu\u00df: Die Europ\u00e4ische Gemeinschaft hat ja schon vor Jahren die Abschaffung der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen beschlossen. Was wird dann mit dem maschinenlesbaren Personalausweis? Diese Frage wurde deshalb auch in der Kriminalpolizei immer wieder er\u00f6rtert.<\/p>\n<p>Die AG Kripo hatte ihre \u00dcberlegungen auf die Sicherung des Kraftfahrzeugkennzeichens gerichtet und sich vorgestellt, dieses f\u00e4lschungssicher und maschinenlesbar zu machen. Derzeit greift die Kfz-Fahndung, insbesondere die im flie\u00dfenden Verkehr, ins Leere, weil gestohlene Kraftfahrzeuge meist sofort mit einem gef\u00e4lschten oder gestohlenen Kennzeichen versehen werden. Kraftfahrzeugfahndung bedeutet daher derzeit nur die nachtr\u00e4gliche Computer\u00fcberpr\u00fcfung nach der Sicherstellung eines verd\u00e4chtigen Fahrzeuges. Eine systematische Suche nach den 120.000 gestohlenen Kraftfahrzeugen und Kennzeichen mit Hilfe von INPOL findet nicht statt. Nun ist das gestohlene Kraftfahrzeug aber das Vorbereitungs-, Tat- oder Fluchtmittel beinahe jedes Kapitalverbrechens und das Transportmittel der \u00fcber\u00f6rtlichen Kriminalit\u00e4t. J\u00e4hrlich tauchen etwa 20.000 Kraftfahrzeuge der Nobelmarken \u00fcberhaupt nicht mehr auf, weil sie durch organisierte Banden au\u00dfer Landes gebracht und in den Nahen Osten verschoben werden. Wer also das Schwerverbrechen und das Bandenverbrechen bek\u00e4mpfen will, mu\u00df eine effektive Kraftfahrzeugfahndung betreiben. Deshalb forderte die AG Kripo mit der Errichtung von INPOL die F\u00e4lschungssicherheit und Maschinenlesbarkeit des Kraftfahrzeugkennzeichens. Dann h\u00e4tten &#8211; erschrecken Sie nicht &#8211; Lesestationen z.B. \u00fcberall auf den Autobahnen oder an den Grenzen verteilt werden k\u00f6nnen, die die bereitstehende Polizei alarmiert h\u00e4tten, wenn ein Fahrzeug als gestohlen vom Computer erkannt worden w\u00e4re. Da auch \u00d6sterreich, Jugoslawien und Bulgarien bereit gewesen w\u00e4ren, sich an einem internationalen Fahndungssystem von Salzburg bis an die Dardanellen zu beteiligen, w\u00e4re der Kraftfahrzeugdiebstahl in der Bundesrepublik ohne jede Beeintr\u00e4chtigung des B\u00fcrgers auf Null abgesenkt worden und mit ihm zugleich das \u00fcber\u00f6rtliche Verbrechen. Und dies alles in weit wirksamerer Weise als durch Verst\u00e4rkung der Personenfahndung.<\/p>\n<p>Und jetzt kommt ein Punkt, auf den ich ganz gro\u00dfen Wert lege, der zentrale Punkt schlechthin. Als ich 1971 meinem Minister Genscher das INPOL-System als Idee beschrieb, sagte ich ihm, da\u00df man der Polizei eines Tages vorwerfen k\u00f6nnte, sie gew\u00f6nne mit ihren Formen der Personen- und Kraftfahrzeugfahndung &#8218;Bewegungsbilder&#8216; von B\u00fcrgern. Wenn Sie den Rechner alle an ihn gerichteten Anfragen, die zu 99,99% negativ sind, weil B\u00fcrger nicht gesucht werden oder Kraftfahrzeuge nicht gestohlen sind, notieren und dann alphabetisch sortieren lassen, dann haben Sie bald Bewegungskonten des ganzen Volkes. Gerade weil diese Gefahr von der Polizei schon 1971 gesehen wurde &#8211; ich wundere mich immer wieder dar\u00fcber, da\u00df die \u00f6ffentliche Diskussion zu diesem Punkt erst \u00fcber ein Jahrzehnt sp\u00e4ter eingesetzt hat &#8211; wurde in das Fahndungssystem ein doppeltes hineinprogrammiert:<\/p>\n<p>Das BKA ist nur eine Verteilungsstelle der parallel gef\u00fchrten Informationen an die Rechner der Landeskriminal\u00e4mter, die die Anfragen beantworten. Wer, wann \u00fcber wen anfragt, erf\u00e4hrt das BKA gar nicht. Dies schlie\u00dft aus, da\u00df das BKA Bewegungsbilder erstellen oder sonst \u00dcberschau und zentrale Macht gewinnen kann. Zweitens: Die Kriminalpolizei hat in s\u00e4mtliche Polizeirechner das Prinzip der &#8222;Spurenlosigkeit im System&#8220; hineinprogrammiert. Dies bedeutet, da\u00df weder Anfragen noch Antworten vom INPOL-System aufgezeichnet werden, sie werden sofort wieder vergessen. Dieses Prinzip hat den ungeheuren Vorzug, da\u00df es hardware-m\u00e4\u00dfig abgesichert werden kann. Sie brauchen nur die Ausgangskan\u00e4le zu den Protokollb\u00e4ndern sozusagen &#8222;fest zu verdrahten&#8220;, gewisserma\u00dfen zuzul\u00f6ten, damit niemand dran kann. Auf diese Weise reduzieren Sie ohne Personalausweiskontrollen die Kriminalit\u00e4t auf Bodens\u00e4tze.<\/p>\n<p><strong>Also haben Sie in Ihren Planungen bewu\u00dft auf das Kfz und nicht auf die Person abgehoben?<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Sehr richtig. Aus vielen Gr\u00fcnden, nat\u00fcrlich nicht zuletzt aus denen der Effizienz. Von der Frage des Wegfalls der EG-Binnenkontrollen einmal abgesehen, kann ja nicht \u00fcbersehen werden, da\u00df aufgrund der Rechtslage der Personalausweis im Binnenland kein Kontrollinstrument ist und nach den Leitprinzipien unseres Verfassungslebens wahrscheinlich auch nicht werden kann.<\/p>\n<p><strong>Aber juristisch ist das Instrumentarium doch da. Ich w\u00fcrde Ihrer Ansicht widersprechen, da\u00df Binnenkontrollen nicht m\u00f6glich sein sollen. Nach dem Musterentwurf sind Kontrollen an gef\u00e4hrdeten Orten jederzeit m\u00f6glich und das kann man, wie man aus Berlin wei\u00df, sehr weit auslegen.<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Nun ist es ein Wesenszug gerade der sogenannten gef\u00e4hrdeten Orte, da\u00df dort kein Mensch seinen Ausweis mit sich f\u00fchrt, der manuell oder maschinell kontrolliert werden k\u00f6nnte, ganz abgesehen davon, da\u00df die Einrichtung von Lesestationen wegen des hohen finanziellen Aufwandes eigentlich nur bei einer Festverdrahtung von Lesestation und Rechner sinnvoll ist. Ich m\u00f6chte aber noch einmal hervorheben, da\u00df der Blickpunkt der Kriminalpolizei ein anderer war. Dennoch bin ich dankbar daf\u00fcr, da\u00df die F\u00e4lschungssicherheit des Personalausweises &#8218;hergestellt werden soll und ich bin auch sehr einverstanden mit der Maschinenlesbarkeit, weil sie an den Grenzen zumindest auf Zeit eine erhebliche Sicherheitsverbesserung mit sich bringt, ohne da\u00df f\u00fcr den B\u00fcrger die Gefahr entsteht, da\u00df er sich in Bewegungsbildern verf\u00e4ngt.<\/p>\n<p><strong>Das w\u00e4re aber beim maschinenlesbaren Personalausweis jetzt doch der Fall. Das ist die Kontroverse&#8230;.<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Eine Kontroverse kann es nur geben, wenn die Funktion der Fahndung falsch dargestellt wird. Ich sagte ja schon, da\u00df das System der &#8222;Spurenlosigkeit&#8220; bewirkt, da\u00df keinerlei Aufzeichnungen erfolgen. Spuren bleiben nicht zur\u00fcck. Deshalb k\u00f6nnen auch beim maschinenlesbaren Personalausweis keine Bewegungsbilder entstehen. Die Maschinenlesbarkeit ist f\u00fcr den B\u00fcrger gefahrlos. Seit 1972 d\u00fcrften an INPOL sch\u00e4tzungsweise eine Milliarde Anfragen gerichtet worden sein. Wieviel es genau sind, kann ich nicht sagen, weil das BKA ja nicht selbst antwortet und deshalb nicht wei\u00df, wie oft angefragt worden ist. Von dieser gesch\u00e4tzten Milliarde von Anfragen aber ist keine einziger protokolliert worden. Dasselbe g\u00e4lte nat\u00fcrlich auch bei Anfragen aufgrund einer Maschinenlesung.<\/p>\n<p>Ich bin nur heute noch der Meinung, da\u00df der Weg \u00fcber das f\u00e4lschungssichere und maschinenlesbare Kfz-Kennzeichen nicht nur der einfachere und zugleich wirksamere, sondern zugleich auch emotional weniger belastete Weg gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Nun mu\u00df ich f\u00fcr die Personenfahndung allerdings eine Ausnahme machen. Denn bei Schwerverbrechern ist es unerl\u00e4\u00dfich, die M\u00f6glichkeit des Computers zu nutzen, Bewegungsbilder zu liefern. Wenn Schwerverbrecher observiert werden m\u00fc\u00dften, um auf diese Weise Bewegungsbilder zu erhalten, w\u00e4ren ganze Armeen n\u00f6tig. Deshalb hat eine bundeseinheitliche Polizeidienstvorschrift der Polizei seit 1974 erlaubt, Rauschgifth\u00e4ndler, Waffenschmuggler, Terroristen unter bestimmten Voraussetzungen in die &#8218;Beobachtende Fahndung&#8216; einzustellen, die heute richtiger &#8218;Polizeiliche Beobachtung&#8216; hei\u00dft. Aber auch an dieser Stelle liegt mir sehr daran, zu betonen, da\u00df auch die &#8222;Polizeiliche Beobachtung&#8220; nach dem Prinzip der &#8222;Spurenlosigkeit&#8220; abl\u00e4uft. Wenn der als Rauschgifth\u00e4ndler verd\u00e4chtige Franz Meier an der Grenze kontrolliert wird, erh\u00e4lt der Kontrollbeamte einen Hinweis, da\u00df Meier unter Beobachtung steht. Der Kontrollbeamte kann daraus keine Rechte ableiten, hat aber die Tatsache, da\u00df er Meier angetroffen hat, der Dienststelle per Brief, Telefon oder Fernschreiber mitzuteilen, die die Ausschreibung veranla\u00dft hat. Die ausschreibende Dienststelle erstellt dann ein Bewegungsbild. Der Computer verzeichnet auch diesen Vorgang nicht.<\/p>\n<p>In der AG Kripo war lange Zeit umstritten, ob in solchen F\u00e4llen es nicht datenschutzgerechter w\u00e4re, das Bewegungsbild automatisch zu erstellen, weil es dann durch den Datenschutzbeauftragten leichter kontrollierbar w\u00e4re. Man entschied sich dann aber doch f\u00fcr die ausnahmslose Anwendung des Prinzips: Alles wird vergessen.<\/p>\n<p>Das Instrument der &#8222;Polizeilichen Beobachtung&#8220; war das erfolgreichste Bek\u00e4mpfungsmittel gegen den Terrorismus. Es hat alle f\u00fchrenden Terroristen entlarvt. Derzeit scheint es relativ wirkungslos zu sein, weil jeder Straft\u00e4ter, der annimmt, beobachtet zu werden, sein Verhalten entsprechend konspirativ einrichtet oder ganz einfach einen ge- oder verf\u00e4lschten Ausweis benutzt.<\/p>\n<p><strong>Herr Herold, da kommt jetzt dasselbe Problem auf wie bei der Fahndung. Jedes partielle System wird leerlaufen, wie Sie richtig beobachten, weil der T\u00e4ter sich danach einrichtet. Und insoweit war es ja auch v\u00f6llig konsequent, da\u00df Sie etwa bei den Kraftfahrzeugen in gewisser Weise schon auf ein Totalsystem ausgegangen sind.<\/strong><\/p>\n<p>Herold: Das Wort &#8222;Totalkontrolle&#8220; suggeriert die totale \u00dcberwachung aller B\u00fcrger. In diesem Sinne wird es auch von der Orwell-Folgeliteratur gebraucht. Gerade davon aber kann bei dem er\u00f6rterten Modell der Kfz-Fahndung \u00fcberhaupt keine Rede sein. Wenn man wissen will, ob Kraftfahrzeuge gestohlen sind, m\u00fcssen alle vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge im System abgefragt werden, sonst kann man kein gestohlenes Fahrzeug finden. Wenn jedoch zugleich sichergestellt ist, da\u00df der abgefragte Rechner nichts registriert &#8211; welche Einw\u00e4nde sollten denn dann bestehen? Es kann mir niemand ein System erl\u00e4utern, da\u00df Effizienz und B\u00fcrgerschutz in so hohem Ma\u00dfe vereinigt wie das beschriebene Modell der Kraftfahrzeugfahndung.<\/p>\n<p>Es war die Entscheidung der Politik, anstelle des f\u00e4lschungssicheren und maschinenlesbaren Kfz-Kennzeichens den f\u00e4lschungssicheren und maschinenlesbaren Personalausweis einzuf\u00fchren. Sicherlich meinte die Politik, das Beste f\u00fcr die Polizei und die \u00f6ffentliche Sicherheit zu tun. Das ist es, was ich in vielen Aufs\u00e4tzen immer wieder beklagte, ohne die selbstverst\u00e4ndliche Folgepflicht auch nur andeutungsweise in Frage zu stellen: da\u00df zwischen Polizei und Politik keine R\u00fcckkopplung stattfindet, da\u00df die Politik die Polizei als jederzeit disponibles Instrument betrachtet, das gef\u00e4lligst meinungslos zu sein hat. In vielen theoretischen Schriften hat die Sozialdemokratie fr\u00fcher das Bild einer b\u00fcrger- und volksnahen Polizei gezeichnet, die sich nicht an der Macht, sondern am Gesetz orientieren soll. Selbst an die Macht gelangt, aber hat auch sie die Polizei nur instrumental gesehen. Wie das Milit\u00e4r. Knopfdruck. Hierhin, dorthin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Cilip: Wenn Sie die Entwicklung der deutschen Polizei vor dem Hintergrund Ihrer Reformpl\u00e4ne betrachten, inwieweit<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,22],"tags":[389,413,416,757,793,1188,1381],"class_list":["post-15110","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-016","tag-computer","tag-datenbanken","tag-datenschutz","tag-horst-herold","tag-interview","tag-rasterfahndung","tag-stpo"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15110","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15110"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15110\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15110"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15110"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15110"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}