{"id":1526,"date":"2001-12-09T15:37:53","date_gmt":"2001-12-09T15:37:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1526"},"modified":"2001-12-09T15:37:53","modified_gmt":"2001-12-09T15:37:53","slug":"bundeswehr-im-innern-die-union-ruestet-erneut-zum-kampf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1526","title":{"rendered":"Bundeswehr im Innern &#8211; Die Union r\u00fcstet erneut zum Kampf"},"content":{"rendered":"<h3>von Stefan Gose<\/h3>\n<p><b>Die Ruinen des World Trade Centers loderten noch, da r\u00fcsteten Konservative bereits zum milit\u00e4rischen Kampf im eigenen Lande. Diese Notstandstr\u00e4ume sind nicht neu.<\/b><\/p>\n<p>13. September: Bayerns Ministerpr\u00e4sident Edmund Stoiber (CSU) fordert Bundeswehrsoldaten zur Flughafensicherung und einen Nationalen Sicherheitsrat. 14. September: Der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) wiederholt seinen langj\u00e4hrigen Wunsch, die Bundeswehr im Innern einzusetzen. 25. September: Berlins Innensenator Erhart K\u00f6rting (SPD) w\u00e4hnt den inneren Notstand und will Soldaten f\u00fcr den Objektschutz in der Hauptstadt. 4. Oktober: Christian Schmidt (CSU) wiederholt die Scholz-Forderung von 1997, die Bundeswehr solle nach dem Vorbild der US-Nationalgarde zu einer internen Eingreiftruppe umgestaltet werden. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel fordert ein &#8222;Bundessicherheitsamt&#8220; unter Beteiligung von Bundeswehr, Polizei und Geheimdiensten. 9. Oktober: Die CDU\/CSU-Bundestagsfraktion formuliert einen Antrag zur Grundgesetz\u00e4nderung, der &#8222;in besonderen Gef\u00e4hrdungslagen&#8220; den zivilen Objektschutz durch Soldaten vorsieht. Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, nennt als solche Objekte: Chemiewerke, Atomanlagen, Trinkwasser-Talsperren oder Tankstellen.[1]<!--more--><\/p>\n<p>Die politischen Reaktionen auf diese fast ausschlie\u00dflich aus den Reihen der CDU\/CSU kommenden Initiativen waren strikt ablehnend bei Gr\u00fcnen, FDP und PDS, die Ablehnung der SPD kam eher verhalten daher. Verteidigungsminister Rudolf Scharping erkl\u00e4rte: &#8222;Daf\u00fcr gibt es jetzt \u00fcberhaupt keinen Bedarf.&#8220;[2] Bundesinnenminister Otto Schily prophezeite allerdings, &#8222;dass sich die Grenzziehung zwischen polizeilichen und milit\u00e4rischen Mitteln ver\u00e4ndern wird&#8220; und relativierte: &#8222;Wir haben noch nicht die Situation erreicht, die unserer Notstandsgesetzgebung entspricht.&#8220;[3] Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei lehnte einen Einsatz der Bundeswehr ebenso ab wie Bernhard Gertz, der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes.<\/p>\n<h4>D\u00e9j\u00e0 vu des Notstandsphantoms<\/h4>\n<p>Das Thema Bundeswehr im Inneren ist so alt wie der Streit \u00fcber die ihm zu Grunde liegenden Notstandsgesetze von 1968. Schon zu Kanzler Kurt Kiesingers Zeiten forderten Unionsabgeordnete den Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstranten und Streikende.[4] Doch das mochte die SPD nicht ins Grundgesetz schreiben. Mangels notwendiger 2\/3-Mehrheiten wurde es still um das Thema. 1985 entdeckte der damalige Innenminister Wolfgang Sch\u00e4uble die Problematik erneut, als er sich \u00fcberlegte, wie er den Bonner Weltwirtschaftsgipfel gegen m\u00f6gliche Anschl\u00e4ge aus der Luft sch\u00fctzen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Mittlerweile hatte sich auf dem kleinen Dienstweg der &#8222;Amtshilfe&#8220; eine begrenzte Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und anderen Sicherheitsorganen entwickelt. Bei Demonstrationen wie in Wackersdorf stellte die Bundeswehr Hubschrauber, Sanit\u00e4tspanzer und Kasernenquartiere zur Verf\u00fcgung. 1993 erhielt der Bundesgrenzschutz (BGS) von der Bundeswehr 34 W\u00e4rmebildger\u00e4te zum Aufsp\u00fcren illegaler Grenzg\u00e4ngerInnen. Wach wurde der Deutsche Bundestag erst im Oktober 1993: Abgeordnete im Haushaltsausschuss stolperten dar\u00fcber, dass das Innenministerium 1994 zus\u00e4tzlich 4,3 Mio. DM f\u00fcr den BGS erhalten sollte, um 465 Bundeswehrsoldaten im Grenzdienst zu besolden.[5]<\/p>\n<p>Wolfgang Sch\u00e4uble trat die Flucht nach vorne an: Nach der Kl\u00e4rung von Auslandseins\u00e4tzen der Bundeswehr durch das Bundesverfassungsgericht hoffte er, den Inlandseinsatz gleich anschlie\u00dfend mit der SPD durchsetzen zu k\u00f6nnen. Einzelne Parteifreunde wie Bundesinnenminister Manfred Kanther, Kanzleramtsminister Friedrich Bohl, Fraktionsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer J\u00fcrgen R\u00fcttgers und Fraktionsvize Johannes Gerster wagten sich aus der Deckung und forderten Bundeswehreins\u00e4tze nach Belieben f\u00fcr das gesamte traditionelle Polizei- und BGS-Aufgabenspektrum. Denn, so Sch\u00e4uble: &#8222;Die Grenzen zwischen innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit sind jedenfalls nicht mehr so eindeutig zu definieren. Deshalb muss es m\u00f6glich sein, auf die Bundeswehr als eine Art Sicherheitsreserve zur\u00fcckzugreifen.&#8220;[6] Doch Sch\u00e4uble und Kanther hatten den Gegenwind aus den Medien, der Opposition und selbst der eigenen Partei ebenso untersch\u00e4tzt, wie sie den Bedarf der Hardth\u00f6he an neuen Legitimationsaufgaben \u00fcbersch\u00e4tzten. Die Kontroverse kam Kanzler Kohl im &#8222;Superwahljahr 1994&#8220; ungelegen, so dass die Bundeswehr-Debatte vorerst erstickt wurde. Statt der Bundeswehr wurde zun\u00e4chst der BGS aufger\u00fcstet und mit neuen Kompetenzen im Inneren (landesweite Kontrollkompetenz, Bahnpolizeiaufgaben, Flugsicherheit) ausgestattet.<\/p>\n<p>Vereinzelte &#8222;Nachz\u00fcgler&#8220; der Bundeswehr-Debatte wie Rupert Scholz oder der CDU-Wehrexperte J\u00fcrgen Augustinowitz, der im August 1996 Bundeswehrhubschrauber und Soldaten f\u00fcr die &#8222;Chaostage&#8220; in Hannover der Polizei anbot,[7] hatten die Taktik m\u00f6glicherweise nicht erfasst. Augustinowitz wollte Wehrpflichtige k\u00fcnftig auch bei der Polizei einsetzen und analysierte sicher nicht zuf\u00e4llig wortgleich mit Sch\u00e4uble: &#8222;Im Zeitalter weltweiter Wanderungsbewegungen, grenz\u00fcberschreitender organisierter Kriminalit\u00e4t, expandierendem religi\u00f6sem Fanatismus und internationalem Terrorismus verschwimmen die Grenzen zwischen den Bereichen der inneren sowie der \u00e4u\u00dferen Sicherheit.&#8220;[8]<\/p>\n<h4>Imagekampagne im Katastrophenschutz<\/h4>\n<p>Jenseits dieser \u00f6ffentlichen Debatten, die zwar den Bodensatz der aktuellen Kontroverse liefern, aber in der Sache zu keinen Gesetzes\u00e4nderungen f\u00fchrten, entwickelte sich seit Mitte der 90er Jahre auf dem kleinen Dienstweg eine zivil-milit\u00e4rische Kooperation der &#8222;Guten Dienste&#8220;, die wesentlich mehr zur Akzeptanz der Bundeswehr im Inneren beitrug, als der wahltaktische Schlagabtausch um die Bundeswehr im Inneren. Als im Januar\/Februar 1995 Rhein, Main, Mosel, Nahe und Saar \u00fcber die Ufer traten, wurden 6.300 Bundeswehrsoldaten zu Bergungsarbeiten eingesetzt.[9] Der \u00d6ffentlichkeit in Erinnerung blieben sechs &#8222;humanit\u00e4re&#8220; Tornado-Kampfflugzeuge, die im Tiefflug angeblich notwendige Aufkl\u00e4rungsbilder schossen. Im Juli\/August 1997 wurden im Oderbruch etwa 30.000 Bundeswehrsoldaten, davon ca. die H\u00e4lfte Wehrpflichtige, zur Eind\u00e4mmung des Hochwassers eingesetzt. Die Soldaten wurden von den Medien als &#8222;Einsatzkr\u00e4fte&#8220;, alle \u00fcbrigen, darunter 7.000 MitarbeiterInnen des Technischen Hilfswerkes (THW) als &#8222;Helfer&#8220; pr\u00e4sentiert.<\/p>\n<p>Die Kosten des Einsatzes von Bundeswehr, THW und BGS (ca. 2.000 Kr\u00e4fte) beliefen sich auf ca. 200 Mio. DM,[10] davon jedoch nur etwa 18 Mio. DM (und davon 60% alleine f\u00fcr Flugzeuge) f\u00fcr zus\u00e4tzliche Hilfeleistungen der Bundeswehr.[11] Mit anderen Worten: Weil die Soldaten f\u00fcr ihren Einsatz ohnehin Sold erhalten, k\u00f6nnen sie sich als billige Katastrophenhelfer im Inneren empfehlen. Konsequent fortgedacht hat diese Militarisierung der Katastrophenhilfe der Bundesrechnungshof bereits Anfang der 90er Jahre, als er die Aufl\u00f6sung des THW forderte.[12] Seit letztem Jahr empfehlen sich Kampfjets der Bundeswehr mit Luftbildern auch bei der Suche nach verschollenen Kindern.<\/p>\n<p>Seit Mitte der 90er Jahre sind Bundeswehrsoldaten dazu angehalten, verst\u00e4rkt uniformiert in der \u00d6ffentlichkeit aufzutreten. \u00d6ffentliche Ordnungsaufgaben, zun\u00e4chst bei milit\u00e4rischen Anl\u00e4ssen wie Gel\u00f6bnissen oder bei Staatsempf\u00e4ngen, werden mittlerweile nicht mehr ausschlie\u00dflich vom Wachbataillon oder den Feldj\u00e4gern, sondern auch von &#8222;einfachen Soldaten&#8220; bei zivilen Volksfesten wahrgenommen.[13]<\/p>\n<h4>Der juristische Kern<\/h4>\n<p>Nur gegen erhebliche \u00f6ffentliche Widerst\u00e4nde hatte die gro\u00dfe Koalition am 30. Mai 1968 die &#8222;Notstandsgesetze&#8220; verabschieden k\u00f6nnen. Denn die katastrophalen Erfahrungen mit Kompetenz\u00fcberschneidungen offizieller und paramilit\u00e4rischer &#8222;Sicherheitsorgane&#8220;, von Reichswehr, Freikorps und Parteimilizen in der Weimarer Republik &#8211; von Wehrmacht, SA, SS, Sipo, Gestapo und Polizei im NS-Staat &#8211; sprachen f\u00fcr eine kontrollierbare Trennung der Exekutivorgane. Die Rechtslage hat sich seit 1968 nicht ge\u00e4ndert. F\u00fcr den &#8222;Inneren Notstand&#8220; sind neben den &#8222;einfachen Notstandsgesetzen&#8220;[14] zwei Grundgesetzartikel ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>&#8222;Zur Abwehr einer drohenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes&#8220; kann ein Bundesland nach Art. 91 Abs. 1 GG Unterst\u00fctzung durch andere Landespolizeien und den BGS anfordern. Wenn das Land nicht selbst zur &#8222;Bek\u00e4mpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist&#8220;, kann die Bundesregierung gem\u00e4\u00df Abs. 2 BGS-Einheiten entsenden und die Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen. Reichen Polizeien und BGS nicht aus, kann sie zus\u00e4tzlich nach Art. 87a Abs. 4 GG &#8222;Streitkr\u00e4fte &#8230; beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bek\u00e4mpfung organisierter und milit\u00e4risch bewaffneter Aufst\u00e4ndischer einsetzen.&#8220;<\/p>\n<p>Der R\u00fcckblick auf die Diskussion von 1993\/94 zeigt, dass es der CDU bei internen Bundeswehreins\u00e4tzen nie um Naturkatastrophen ging, bei denen die Bundeswehr nach Art. 35 GG ohnehin eingesetzt werden kann. Vordenker Sch\u00e4uble erkl\u00e4rte bereits 1994: &#8222;Es darf nicht von vornherein alles ausgeschlossen und tabuisiert werden, indem man nur auf die besonderen historischen Erfahrungen verweist.&#8220; Auch Rupert Scholz hat bei seiner Forderung den &#8222;Inneren Notstand&#8220; nach Art. 91 GG im Visier. Der &#8222;Feind&#8220; sind Fl\u00fcchtlinge, die &#8222;internationale Mafia&#8220;, &#8222;Radikale&#8220; und Ausl\u00e4nderInnen. 1993 dozierte Scholz, von ausl\u00e4ndischen Staaten gelenkter Terrorismus sei als &#8222;milit\u00e4rischer Angriff auf die territoriale Integrit\u00e4t Deutschlands&#8220; zu werten und die &#8222;Massenwanderung&#8220; nehme keine R\u00fccksicht auf Mittel der Friedfertigkeit. Damit handele es sich um einen klaren Fall der Verteidigung \u00e4u\u00dferer Sicherheit.[15]<\/p>\n<h4>Ausblick<\/h4>\n<p>Trotz unterschiedlicher Weltlagen sind die Argumente von CDU\/CSU f\u00fcr einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren seit \u00fcber 10 Jahren die gleichen. Zyklisch werden sie bei sich bietendem Anlass vorgetragen. Dabei spielt weder die reale Bedrohungslage eine Rolle noch die Frage nach den tats\u00e4chlichen F\u00e4higkeiten der Bundeswehr im Inneren. Beispiel Objektschutz: W\u00e4hrend zunehmend Bundeswehrkasernen und milit\u00e4rische Liegenschaften von privaten Wachdiensten bewacht werden, sollen nun die Soldaten andere \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude bewachen? Beispiel Kernkraftwerke: Etwa 4,5 Mio. Flugbewegungen gibt es j\u00e4hrlich auf den engen Luftkorridoren \u00fcber der Bundesrepublik. Gerade 9 der 25 deutschen Kernkraftwerke sollen einem Aufprall von 20 Tonnen standhalten, jeder betankte Phantom, Tornado, Airbus oder Boeing-Jet ist schwerer. Als minimaler Seitenabstand sind 1,5 Kilometer (6-10 Flugsekunden) vorgeschrieben, die Mindest-\u00dcberflugh\u00f6he von AKWs betr\u00e4gt 600 Meter &#8211; soll da die Bundeswehr noch mit Patriot-Raketen dazwischenschie\u00dfen?[16]<\/p>\n<p>Doch obwohl die zunehmende Pr\u00e4senz der Bundeswehr in der \u00d6ffentlichkeit sachlich unberechtigt ist, muss festgestellt werden, dass die schleichende Gew\u00f6hnung durch &#8222;gute Dienste&#8220; die Bundeswehr zu einer Normalit\u00e4t hat werden lassen, die den Schritt zu einer weiteren Vernetzung mit anderen Exekutivorganen erheblich erleichtert. Niemand sollte sich deshalb \u00fcber verfassungsm\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkungen t\u00e4uschen und glauben, erst eine 2\/3-Mehrheit zu ihrer \u00c4nderung w\u00fcrde gr\u00f6\u00dfere Bundeswehreins\u00e4tze im Inneren erm\u00f6glichen. Eine solche Mehrheit ist im Bundestag sowenig ausgeschlossen wie die wahrscheinlichere Variante, dass die Bundeswehr sich weiterhin auf dem kleinen Dienstweg der &#8222;Amtshilfe&#8220; neue Kompetenzen aneignet und die Gewaltenteilung damit zur Leerformel aush\u00f6hlt. Bei alledem geht es weniger um gr\u00f6\u00dfere Kampfeins\u00e4tze im Inneren, sondern um den &#8222;R\u00fcckgriff auf eine Sicherheitsreserve&#8220; f\u00fcr den starken Staat. Welche Rolle die Bundeswehr k\u00fcnftig im Zusammenhang mit der unkontrollierten Verflechtung aller Exekutivapparate spielt, wird wesentlich von der \u00f6ffentlichen Wachsamkeit gegen\u00fcber &#8222;kleineren milit\u00e4rischen Hilfeleistungen&#8220; abh\u00e4ngen.<\/p>\n<h5>Stefan Gose ist Politologe und Redakteur der Monatszeitschrift &#8222;antimilitarismus information&#8220;.<\/h5>\n<h6>[1] dpa-Meldung v. 13.9.2001, 3:49h, tageszeitung v. 15.9.2001, 26.9.2001, 5.10.2001, 10.10.2001<br \/>\n[2] tageszeitung v. 10.10.2001<br \/>\n[3] tageszeitung v. 15.9.2001<br \/>\n[4] Der Spiegel 1994, H. 1, S. 21f.<br \/>\n[5] Woche im Bundestag\/wib 20\/93-VII\/618 v. 4.11.1993, S. 36<br \/>\n[6] Der Spiegel 1994, H. 1, S. 25<br \/>\n[7] Frankfurter Rundschau v. 13.8.1996<br \/>\n[8] Welt am Sonntag v. 11.8.1996<br \/>\n[9] Bundesverteidigungsministerium (BMVg): Mitteilungen an die Presse XXXII\/12 v. 9.2.1995, s.a. XXXII\/10 v. 1.2.1995 und XXXII\/8 v. 27.1.1995<br \/>\n[10] Innenpolitik 1997, Nr. IV, 17.9.1997, S. 2f.<br \/>\n[11] BMVg\/Parlamentarischer Staatssekret\u00e4r: Schreiben vom 15.8.1997 (13 80003-V152)<br \/>\n[12] Bundesinnenministerium: Zwischenbericht zur zivilen Verteidigung an den Innen- und Haushaltsausschuss des Bundestages vom 31. M\u00e4rz 1994 (LVZ 5 &#8211; 710 000\/107), S. 24<br \/>\n[13] Beispiele siehe antimilitarismus information (ami) 2000, H. 10, S. 25-29<br \/>\n[14] Arbeitssicherstellungsgesetz, Katastrophenschutzgesetz, Sicherstellungsgesetze f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Wirtschaft und Verkehr, Abh\u00f6rgesetz<br \/>\n[15] Der Spiegel 1994, H. 1, S. 21f.<br \/>\n[16] zur Sicherheitsauslegung deutscher Kernkraftwerke gegen Flugzeugabst\u00fcrze siehe ami 2001, H. 2, S. 9-19 (14)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Stefan Gose Die Ruinen des World Trade Centers loderten noch, da r\u00fcsteten Konservative bereits<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,76],"tags":[168,228,355,1007,1045],"class_list":["post-1526","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-070","tag-11-september","tag-art-35-gg","tag-bundeswehr","tag-notstandsgesetze","tag-otto-schily"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1526","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1526"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1526\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1526"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1526"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1526"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}