{"id":15346,"date":"2015-06-01T09:34:03","date_gmt":"2015-06-01T09:34:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15346"},"modified":"2015-06-01T09:34:03","modified_gmt":"2015-06-01T09:34:03","slug":"vom-ob-zum-wie-20-jahre-zwischen-jugendhilfe-und-polizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15346","title":{"rendered":"Vom \u201eOB?\u201c zum \u201eWIE?\u201c.\u00a020 Jahre zwischen Jugendhilfe und Polizei"},"content":{"rendered":"<h3>von Konstanze Fritsch<\/h3>\n<p><strong>Die \u201eClearingstelle \u2013 Netzwerke zur Pr\u00e4vention von Kinder- und Jugenddelinquenz\u201c ist ein von der Berliner Senatsverwaltung f\u00fcr Bildung, Jugend und Wissenschaft finanziertes Projekt, das bereits seit 1994 an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Polizei arbeitet.<\/strong><\/p>\n<p>Die origin\u00e4re Aufgabe der Clearingstelle Jugendhilfe\/Polizei bei ihrer Gr\u00fcndung war es, zwischen den MitarbeiterInnen der Jugendhilfe und der Polizei den Dialog anzuregen und zu institutionalisieren.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Dadurch sollte erreicht werden, dass Aktivit\u00e4ten und Ans\u00e4tze der Jugendhilfe im schwierigen Arbeitsfeld mit devianten Jugendlichen nicht durch polizeiliche Ma\u00dfnahmen konterkariert wurden und beide Berufsgruppen effektive Strategien der Gewaltpr\u00e4vention entwickeln konnten. Die sich ver\u00e4ndernden strukturellen Bedingungen in der Pr\u00e4ventionslandschaft und eine verst\u00e4rkte Kooperationsbereitschaft der Akteure f\u00fchrte zu einer Erweiterung der Zielgruppen, so dass neben der Polizei seit Beginn der 2000er Jahre auch Schule und Justiz vermehrt eine Rolle in der Projektarbeit spielen. Wegen dieser Erweiterungen wurde 2012 aus der Clearingstelle Jugendhilfe\/Polizei die \u201eClearingstelle \u2013 Netzwerke zur Pr\u00e4vention von Kinder- und Jugenddelinquenz\u201c. Der folgende Text konzentriert sich auf die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Polizei.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>In den 1990er Jahren berichteten PolizeibeamtInnen immer wieder von SozialarbeiterInnen, die den Raum verlie\u00dfen, wenn die Polizei eintrat. Dies ist schon lange nicht mehr so. Zwar gibt es weiterhin Felder der Sozialen Arbeit, die hochsensibel sind und in denen eine Zusammenarbeit nicht nur nicht zielf\u00fchrend ist, sondern sogar dem p\u00e4dagogischen Prozess widerspricht, aber insgesamt ist \u201eKooperation\u201c ein beliebtes Thema. Dies hat mehrere Gr\u00fcnde: Sie verspricht neben der Verringerung der Kosten auch eine Reduzierung der Arbeitsbelastungen der einzelnen Berufsgruppen. Nicht zufriedenstellende Wirksamkeit des eigenen Berufsstandes soll durch andere Berufsgruppen oder durch gemeinsame Anstrengungen mit diesen ausgeglichen werden. Dabei unterscheiden sich Jugendhilfe und Polizei im Hinblick auf die von ihnen verfolgten Ziele und angewandten Verfahren; die Institutionen funktionieren nach anderen Regeln, ihre sachlichen und r\u00e4umlichen Zust\u00e4ndigkeiten stimmen h\u00e4ufig nicht \u00fcberein, der Umgang mit personenbezogenen Daten folgt anderen Gesetzen etc. Die jeweiligen \u201eSysteme\u201c sind f\u00fcr Berufsfremde nur schwer nachvollziehbar, zugleich ist offenkundig, dass sie vielfach nicht zueinander passen. Deshalb soll der fachliche Diskurs zwischen den Professionen Gelegenheit bieten, \u00fcber den eigenen Tellerrand zu blicken und von den anderen Sichtweisen zu profitieren. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen, institutionellen Arbeitsstrukturen, Ziele und Methoden der Arbeit der jeweils anderen Berufsgruppe zu kennen, bildet die Basis, um in einem zweiten Schritt die Aufgaben und Kompetenzen der anderen Profession zu akzeptieren. Wer sich auf einen solchen Dialog einl\u00e4sst, wird zun\u00e4chst kl\u00e4ren m\u00fcssen, ob die KooperationspartnerInnen ein gemeinsames Ziel haben oder nicht, und wer was mit welchen Mitteln wozu beitragen kann. Das verlangt h\u00e4ufig spezifische Anforderungen an die Beteiligten \u2013 als Einzelpersonen, aber auch als Angeh\u00f6rige von Institutionen.<\/p>\n<h4>Unterst\u00fctzung bei der Konfliktl\u00f6sung<\/h4>\n<p>Eine der vorrangigen Aufgaben des urspr\u00fcnglichen Konzepts war es, in Konfliktsituationen als Vermittlerin zwischen Einrichtungen der Jugendhilfe und der Polizei aktiv zu werden und mit den Beteiligten Probleml\u00f6sungen zu erarbeiten. Das Konfliktpotenzial im Schnittstellenbereich war so gro\u00df, dass eine professionelle, dem Prinzip der Neutralit\u00e4t verpflichtete Vermittlung hilfreich, wenn nicht sogar unabdingbar erschien. Bei der Konfliktbearbeitung werden bis heute verschiedene Methoden der Gespr\u00e4chsf\u00fchrung, der Moderation und insbesondere der Mediation angewendet. Dieses Angebot der Clearingstelle ist in Deutschland immer noch einmalig. Meist geht es hierbei um Situationen, in denen eine Berufsgruppe mit dem Verhalten oder Vorgehen der anderen unzufrieden ist, gleichzeitig aber Interesse an einer L\u00f6sung hat. Obwohl die getroffenen Absprachen nicht rechtsverbindlich sind, zeigt die Praxis der Clearingstelle, dass diese ein hohes Ma\u00df an informeller Verbindlichkeit haben. Aus Erfahrung besteht das Bed\u00fcrfnis nach Kl\u00e4rung von bestimmten Situationen gleicherma\u00dfen bei Polizei und Sozialarbeit. Zwei typische Beispiele f\u00fcr diese Vermittlungsarbeit:<\/p>\n<p>Beispiel 1: Anlass f\u00fcr die Einbeziehung der Clearingstelle war die Kontrolle der Personalien von 43 Jugendlichen vor einem Jugendclub, die die \u201eOperative Gruppe Jugendgewalt\u201c (OGJ) zusammen mit dem zust\u00e4ndigen Polizeiabschnitt vorgenommen hatte. Dem vorausgegangen war ein Hinweis auf eine geplante Schl\u00e4gerei zwischen zwei Gruppen Jugendlicher, die am selben Tag stattfinden sollte und von der Polizei als ernst zu nehmend eingestuft wurde. Ein Polizeibeamter ging w\u00e4hrend der Ma\u00dfnahme in den Club, um die Mitarbeiterinnen dar\u00fcber zu informieren. Dabei zeigte sich, dass die Sozialarbeiterin von der geplanten Schl\u00e4gerei bereits seit dem Vortag wusste, diese aber nicht ernst genommen und daher auch nicht die Polizei informiert hatte. Nach Aussage des Polizeibeamten zeigte sie keine Einsicht hinsichtlich des Gefahrenpotenzials, das von einer so gro\u00dfen Gruppe Jugendlicher auf der Stra\u00dfe ausging, sondern war der Auffassung, dass die Jugendlichen lediglich auf die \u00d6ffnung des Jugendclubs warteten. Die Parteien einigten sich durch die Vermittlung der Clearingstelle auf folgende Vorgehensweisen: Beide Seiten wollen sich zuk\u00fcnftig gegenseitig fr\u00fcher \u00fcber (m\u00f6gliche) Vorf\u00e4lle informieren: Der Jugendclub benachrichtigt die Polizei auch dann, wenn die Notwendigkeit nicht unbedingt ersichtlich ist (nach dem Prinzip: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!). Die OGJ informiert den Jugendclub vor Beginn polizeilicher Ma\u00dfnahmen. Zudem wird die OGJ im Jugendclub eine Informationsveranstaltung f\u00fcr Kinder und Jugendliche zu Themen wie Waffen, Gewalt, Jacken \u201eabziehen\u201d anbieten.<\/p>\n<p>Beispiel 2: Der Vater einer durch eine Straftat gesch\u00e4digten Jugendlichen sah den vermeintlichen T\u00e4ter in einen Jugendclub gehen und rief die Polizei. Die Beamten gingen dem Jugendlichen nach, um ihn festzunehmen. Die Polizisten gaben sich nicht sofort als solche zu erkennen, was zu Verwirrung und Unruhe innerhalb des Jugendclubs f\u00fchrte. Ein Teil der Jugendlichen f\u00fchlte sich provoziert und reagierte aggressiv auf die Polizeibeamten. Es kam zu Rangeleien, weshalb die Polizei einige Jugendliche mehr als eine Stunde festhielt. Dar\u00fcber hinaus wurden die Personalien von allen Jugendlichen aufgenommen, obwohl sich der Verdacht nur gegen einzelne richtete. Nach diesem Vorfall kamen mehrere Jugendliche nicht mehr in den Jugendclub. Damit wurden sie f\u00fcr die Soziale Arbeit unerreichbar. Die MitarbeiterInnen der Einrichtung w\u00fcnschten sich von den PolizeibeamtInnen ein differenzierteres, transparenteres und diskreteres Vorgehen, damit eine Eskalation und damit verbundene negative Folgen f\u00fcr den Club zuk\u00fcnftig in \u00e4hnlichen Situationen vermieden w\u00fcrden. Um das zu erreichen, erbaten sie ein Gespr\u00e4ch mit den PolizistInnen des zust\u00e4ndigen Polizeiabschnitts unter der neutralen Moderation der Clearingstelle. In diesem Gespr\u00e4ch wurden verschiedene Punkte vereinbart, u.a. dass bei einem Einsatz in der Einrichtung mindestens einE PolizistIn sofort Kontakt zu den SozialarbeiterInnen aufnimmt, um die Vorgehensweise zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die \u201eClearingstelle \u2013 Netzwerke zur Pr\u00e4vention von Kinder- und Jugenddelinquenz\u201c bietet auch heute noch Unterst\u00fctzung bei der Konfliktbearbeitung an. Die auftretenden F\u00e4lle entsprechen von der Art der Konflikte den damaligen. Allerdings ist deren Zahl deutlich gesunken, so dass maximal ein bis zwei F\u00e4lle im Jahr bearbeitet werden. Erfahrungsgem\u00e4\u00df kennen sich die Beteiligten untereinander aus anderen Kooperationszusammenh\u00e4ngen (wie Arbeitskreisen oder Pr\u00e4ventionsveranstaltungen) und k\u00f6nnen so Schwierigkeiten leichter direkt miteinander diskutieren.<\/p>\n<h4>Arbeitsprinzipien<\/h4>\n<p>Alle Angebote der Clearingstelle sind darauf ausgerichtet, die nach Unterst\u00fctzung Suchenden in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu f\u00f6rdern und zu fordern. Die Arbeit der Clearingstelle kann nur dann erfolgreich sein, wenn das Projekt als von allen Seiten akzeptierte Einrichtung anerkannt wird. Um dies zu garantieren, arbeitet die Clearingstelle nach bestimmten Prinzipien, die ihr praktisches Handeln bestimmen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Neutralit\u00e4t:<\/strong> Seit Beginn des Projektes ist Neutralit\u00e4t das wichtigste Arbeitsprinzip der Clearingstelle. Die Clearingstelle folgt weder dem sozialarbeiterischen Grundsatz der Parteilichkeit, noch dient sie der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Diese Haltung sichert dem Projekt die Akzeptanz aller Berufsbereiche, ohne die die Zielsetzung gef\u00e4hrdet w\u00e4re.<\/li>\n<li><strong>Transparenz:<\/strong> In allen Prozessverl\u00e4ufen legt die Clearingstelle den Beteiligten ihre bisherigen und beabsichtigten Arbeitsschritte offen und stimmt sie mit ihnen ab.<\/li>\n<li><strong>Vertraulichkeit:<\/strong> Die MitarbeiterInnen der Clearingstelle sichern allen AdressatInnen ihrer Arbeit einen vertraulichen Umgang mit sensiblen Informationen zu.<\/li>\n<li><strong>Beteiligung:<\/strong> Die Clearingstelle bezieht in allen Arbeitsbereichen die spezifischen Interessen der AdressatInnen ein. F\u00fcr die Nachhaltigkeit ist es unabdingbar, dass die Beteiligten aktiv an den L\u00f6sungen f\u00fcr ihre spezifischen Problemlagen arbeiten und so die Entwicklung von L\u00f6sungsmodellen unterst\u00fctzen und mittragen.<\/li>\n<li><strong>Ganzheitlichkeit:<\/strong> Unterst\u00fctzungsangebote der Clearingstelle sollen stets die Gesamtheit des Problems erfassen, denn die meisten Themen zeichnen sich durch die Vielschichtigkeit von Ursachen und Wirkungen aus. Zur Erfassung der systemischen Voraussetzungen und Bedarfe werden in jedem Fall die Entstehungszusammenh\u00e4nge des Unterst\u00fctzungsbedarfs, das Selbstverst\u00e4ndnis der BeraterInnen, die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Ziele des Prozesses und die Erfolgskriterien gekl\u00e4rt.<\/li>\n<li><strong>Bedarfs-, Ressourcen- und Ergebnisorientierung:<\/strong> L\u00f6sungen setzen an den Alltagsverh\u00e4ltnissen und den subjektiven Erfahrungen, Handlungs- und Deutungsmustern der AdressatInnen an. Deren Beachtung und die Einbeziehung der Ressourcen der Beteiligten sind Voraussetzung f\u00fcr eine St\u00e4rkung ihrer Eigenverantwortung und Teilhabem\u00f6glichkeit.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen<\/h4>\n<p>Mit dem Willen und der Erfordernis zur Kooperation wuchs das Bed\u00fcrfnis nach Wissenserweiterung. Schon im ersten Konzept war durch eine Befragung von MitarbeiterInnen der Sozialarbeit und der Polizei deutlich geworden, dass Kenntnisse \u00fcber die jeweils andere Berufsgruppe fehlten. Dies war grundlegend f\u00fcr die Angebote zur Fort- und Weiterbildung..<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Die Clearingstelle hat in den letzten Jahren Veranstaltungsformate entwickelt, die berufsgruppen\u00fcbergreifende Fragestellungen aufnehmen. Dies sind auf der einen Seite Inhalte, die sich auf Fachtagen und Diskussionsveranstaltungen mit der Kooperation untereinander besch\u00e4ftigen (wie z.B. Datenschutz und Informationsweitergabe). Auf der anderen Seite handelt es sich um Themen, mit denen sich die unterschiedlichen Professionen zugleich besch\u00e4ftigen (Cybermobbing etc.). Alle diese Veranstaltungen werden interdisziplin\u00e4r durchgef\u00fchrt, so dass Zeit f\u00fcr Diskussion und pers\u00f6nliches Kennenlernen bleibt. Ziel ist, nicht nur Wissensl\u00fccken zu schlie\u00dfen, sondern vorhandene Vorurteile und starre Rollenvorstellungen, \u201ewie SozialarbeiterInnen und PolizistInnen eben so sind\u201c, abzubauen.<\/p>\n<p>Vor einigen Jahren konnte die Clearingstelle ihre Angebote in die Ausbildungen der Berliner Hochschulen integrieren. So f\u00fchren die MitarbeiterInnen Seminare an der Hochschule f\u00fcr Wirtschaft und Recht im Studiengang Polizei und Sicherheitsmanagement sowie an den drei Berliner Hochschulen f\u00fcr Soziale Arbeit durch. Ziel ist es, die Studierenden schon vor dem Eintritt ins Berufsleben auf die Sensibilit\u00e4t der Schnittstelle vorzubereiten. Inhalte sind neben den rechtlichen Grundlagen und Handlungsmaximen der jeweils anderen Berufsgruppe auch die Auswirkungen von Legalit\u00e4tsprinzip bzw. Vertrauensschutzprinzip auf die eigene Arbeit. Dabei geht es nicht darum, \u201erichtiges\u201c Verhalten zu postulieren, vielmehr soll eine differenzierte Auseinandersetzung \u00fcber das berufliche Selbstverst\u00e4ndnis in sozialarbeiterisch-polizeilichen \u00dcberschneidungskonstellationen angeregt werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus bietet die Clearingstelle die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr einzelne Gruppen von Professionellen spezifische In-House-Angebote zu entwickeln, die auf bestimmte Probleme der AdressatInnen zugeschnitten sind. Das k\u00f6nnen sozialr\u00e4umlich bedeutsame Fragestellungen oder die Themen bestimmter Netzwerke sein.<\/p>\n<h4>Begleitung bei der Netzwerkarbeit<\/h4>\n<p>Die Clearingstelle ber\u00e4t und begleitet ihre AdressatInnen auch beim Aufbau und bei der Ver\u00e4nderung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen. Dazu geh\u00f6rt die Analyse der Schnittstellen von der Jugendhilfe zu den anderen Arbeitsbereichen mit der Zielstellung, Prozessabl\u00e4ufe zu optimieren.<\/p>\n<p>Um junge Menschen dabei zu unterst\u00fctzen, eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsf\u00e4hige Pers\u00f6nlichkeit zu entwickeln und einer m\u00f6glichen sich verfestigenden Delinquenz vorzubeugen, ist das Zusammenwirken verschiedener Institutionen \u2013 in erster Linie Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz \u2013 notwendig. Aktuell wird die Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen in einer vergleichenden Schnittstellenanalyse von der Clearingstelle erfasst. Dabei steht das praktische Handeln vor Ort im Fokus. Exemplarisch werden die Kommunikationsfl\u00fcsse der beteiligten Akteure untereinander rekonstruiert. In der noch laufenden Aktenauswertung wurde bereits jetzt deutlich, dass die Schulen bei Delinquenz von Sch\u00fclerInnen eher den Weg \u00fcber die Polizei gehen als sich an das Jugendamt zu wenden \u2013 auch dann, wenn die Sch\u00fclerInnen noch strafunm\u00fcndig sind. Dabei zeigt sich, dass bestimmte Ma\u00dfnahmen widerspr\u00fcchlich sind. Beispielsweise erteilt die Polizei ein Hausverbot f\u00fcr die Schule, w\u00e4hrend gleichzeitig die Ordnungsma\u00dfnahmen der Schule den Schulbesuch sicherstellen sollen. Auch wenn die Verfahren im Einzelfall von den handelnden Personen abh\u00e4ngig sind, so zeigt die Schnittstellenanalyse m\u00f6gliche Hemmnisse der Kooperation \u2013 im praktischen Handeln der Personen vor Ort oder in der Formulierung institutioneller Handlungsempfehlungen. Angestrebt wird durch die Arbeit der Clearingstelle eine verbesserte Kooperation der beteiligten Institutionen innerhalb ihrer gesetzlichen Auftr\u00e4ge.<\/p>\n<h4>Fallkonferenzen<\/h4>\n<p>Im Bereich der Kinder- und Jugenddelinquenz wird seit einigen Jahren in allen Bundesl\u00e4ndern beh\u00f6rden\u00fcbergreifendend zusammengearbeitet. Zuerst in Hessen und Hamburg, dann auch in anderen Bundesl\u00e4ndern wurden so genannte Fallkonferenzen durchgef\u00fchrt. Dabei handelt es sich um ein (regelm\u00e4\u00dfig) tagendes Gremium, das mit VertreterInnen mehrerer Institutionen (immer: Polizei, Schule, Jugendhilfe, manchmal auch Staatsanwaltschaft, Jugendgericht u.a.) besetzt ist, die sich einzelfallbezogen \u00fcber kindliche bzw. jugendliche Mehrfachstraft\u00e4terInnen austauschen und Ma\u00dfnahmen verabreden. Es sind immer Sitzungen au\u00dferhalb der Hilfeplanung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (\u00a7\u00a036 SGB VIII).<\/p>\n<p>In Berlin war eine sehr uneinheitliche Praxis festzustellen: In einigen Bezirken gab es grunds\u00e4tzlich keine Fallkonferenzen, in anderen wurden sie \u2013 wenn auch sporadisch \u2013 praktiziert. Angesichts der uneinheitlichen Praxis im Land Berlin ergab sich die Notwendigkeit, einheitliche und verbindliche Verfahrensweisen festzulegen. Im Rundschreiben 3\/2004 der Senatsverwaltung f\u00fcr Bildung, Jugend und Sport<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> wurden bereits \u201eAufgaben der Jugendhilfe im Rahmen der Pr\u00e4vention krimineller Karrieren und beim sachgerechten Umgang mit jungen Intensivt\u00e4tern\u201c beschrieben, so z.B. die Empfehlungen zur Gr\u00fcndung von Pr\u00e4ventionsr\u00e4ten zur Verminderung von Kinder- und Jugenddelinquenz oder Regelungen von Verfahren zur Meldung von Intensiv- und Schwellent\u00e4terInnen von der Polizei an die Jugendhilfe.<\/p>\n<p>Brauchte das Land Berlin ein weiteres Instrument zu diesem Thema? Mit der Bearbeitung dieser Frage wurde die \u201eRessort\u00fcbergreifende Arbeitsgruppe Kinder- und Jugenddelinquenz\u201c unter Federf\u00fchrung der Senatsverwaltung f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragt. VertreterInnen des Beauftragten f\u00fcr Informationsfreiheit und Datenschutz waren aktiv in den Prozess eingebunden. Besonders deutlich wurde in diesem Prozess, dass die Vorgehensweise der Berliner Bezirke (auch im Kontakt zu der Polizei) sehr unterschiedlich war. Dies fiel besonders dort auf, wo mehrere Bezirke in den Bereich einer Polizeidirektion fallen. Durch das Rundschreiben 5\/2011 der Senatsverwaltung wurden die Aufgabenstellungen der beteiligten Stellen konkretisiert; Fallkonferenzen wurden abgelehnt.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Jugendhilfe im Strafverfahren<\/h4>\n<p>Im Sommer 2009 stellte die Arbeitsgemeinschaft Berliner \u00d6ffentliche Jugendhilfe (AG B\u00d6J) den Bedarf nach der Entwicklung einheitlicher Standards f\u00fcr die Jugendhilfe im Strafverfahren\/Jugendgerichtshilfe (JGH) fest. Auf dieser Grundlage beauftragte die Senatsverwaltung f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung die Clearingstelle, den Fachaustausch der JGH-KoordinatorInnen der Bezirke \u00fcber die \u201eZusammenarbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren mit der Polizei\u201c zu begleiten und dabei den Fokus ausdr\u00fccklich nicht ausschlie\u00dflich auf die Zielgruppe der Intensiv- und Mehrfacht\u00e4terInnen zu richten. Die seit 2010 vorliegenden \u201eStandards in den Arbeitsbeziehungen von der Jugendhilfe im Strafverfahren zu der Polizei\u201c waren das Ergebnis eines von vielen Anregungen und Abstimmungen gepr\u00e4gten intensiven Fachaustauschs. Sie sollen die SozialarbeiterInnen der Jugendhilfe im Strafverfahren\/Jugendgerichts\u00adhilfe in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterst\u00fctzen und ggf. auch die Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen erleichtern.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Die hier erprobte Vorgehensweise wurde ab 2012 auf die Beziehungen zwischen der Jugendhilfe im Strafverfahren\/Jugendgerichtshilfe (JGH) und der Jugendarrestanstalt sowie zu den f\u00fcr den Jugendvollzug zust\u00e4ndigen Haftanstalten in Berlin \u00fcbertragen. Seit 2014 sind auch Standards f\u00fcr diesen Bereich festgeschrieben.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Als abgestimmte, berlin-einheitliche Fachstandards leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Qualit\u00e4tsentwicklung und -sicherung der Jugendhilfe im Strafverfahren\/Ju\u00adgendgerichtshilfe (JGH).<\/p>\n<h4>Folgen \u2013 Erfolge<\/h4>\n<p>In den zwei Jahrzehnten ihres Bestehens hat sich die Arbeit der Clearingstelle gewandelt. Einige der urspr\u00fcnglichen Instrumente wurden weiterentwickelt (Fortbildungen), andere eingef\u00fchrt (gegenseitige Hospitationen zwischen Polizei und Sozialarbeit) und wieder andere wurden eingestellt (bestimmte Arbeitskreise). Die Clearingstelle ist zu einem festen Bestandteil der institutionellen Strukturen im Feld von Jugendhilfe und Jugenddelinquenz in Berlin geworden. Dabei ist die Vermittlung in einzelnen Konfliktf\u00e4llen zur\u00fcckgetreten gegen\u00fcber der Entwicklung von Strukturen und der Moderation in der Entwicklung fachlicher Standards f\u00fcr die \u00dcberschneidungsfelder von Jugendsozialarbeit mit polizeilichen und strafjustiziellen Belangen. Als neutraler Akteur verschafft die Clearingstelle allen Beteiligten ein Verfahren, in dem ihre Interessen geh\u00f6rt und, wenn m\u00f6glich, Ber\u00fccksichtigung finden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 zur Clearingstelle insgesamt s. <a href=\"http:\/\/www.stiftung-spi.de\/clearingstelle\">www.stiftung-spi.de\/clearingstelle<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 zur fr\u00fcheren Darstellung der Clearingstelle s.: Fritsch, K.; Schendel, J.; Walter, A. v.: Kooperation in der Pr\u00e4vention von Jugenddelinquenz. Ver\u00e4nderungen und Erfordernisse in Berlin aus Sicht der Clearingstelle Jugendhilfe\/Polizei. In: Zeitschrift f\u00fcr Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe 2006, H. 1, S. 51-65<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Haustein, R.; Schendel, J.: Das Verh\u00e4ltnis Jugendhilfe\/Polizei. Ergebnisse einer Untersuchung der Clearingstelle Jugendhilfe\/Polizei, in: Zeitschrift f\u00fcr Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (DVJJ-Journal), 1998, H. 4, S. 345-356<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Rundschreiben Jug Nr. 3\/2004: Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen der Pr\u00e4vention kri\u00admineller Karrieren und beim sachgerechten Umgang mit jungen Intensivt\u00e4tern, http:\/\/www.parlament-berlin.de\/ados\/JugFamSchulSport\/vorgang\/jfs15-0267-v_Rund\u00adschreiben%20Delinquenz.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Berlin, Senatsverwaltung f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung: Jugend \u2013 Rundschreiben Nr. 5\/2011 zur Verbesserung der interdisziplin\u00e4ren, ressort\u00fcbergreifenden Zusammenarbeit im Umgang mit Mehrfach- und Intensivt\u00e4tern (Kl\u00e4rung der Notwendigkeit von Fallkonferenzen im Land Berlin), <a href=\"http:\/\/www.berlin.de\/imperia\/md\/content\/sen-jugend\/rechtsvorschriften\/jugend_rs_5_2011_mehrfachtaeter.pdf\">www.berlin.de\/imperia\/md\/content\/sen-jugend\/rechtsvorschriften\/jugend_rs_5_2011_mehrfachtaeter.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 s. Standards in den Arbeitsbeziehungen von der Jugendhilfe im Strafverfahren\/Ju\u00adgend\u00adge\u00adrichtshilfe (JGH) zu der Polizei in Berlin, Clearingstelle Jugendhilfe\/Polizei, Infoblatt Nr. 59, Berlin 2011, <a href=\"http:\/\/www.stiftung-spi.de\/download\/sozraum\/infoblatt_59.pdf\">www.stiftung-spi.de\/download\/sozraum\/infoblatt_59.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Berlin, Senatsverwaltung f\u00fcr Bildung, Jugend und Wissenschaft: Standards in den Arbeitsbeziehungen der Jugendhilfe im Strafverfahren\/Jugendgerichtshilfe zu den f\u00fcr den Ju\u00adgendvollzug zust\u00e4ndigen Haftanstalten, Berlin 2014, <a href=\"http:\/\/sfbb.berlin-brandenburg.de\/sixcms\/media.php\/bb2.a.5723.de\/StandardsJSA.pdf\">http:\/\/sfbb.berlin-brandenburg.de\/sixcms\/media.php\/bb2.a.5723.de\/StandardsJSA.pdf<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Konstanze Fritsch Die \u201eClearingstelle \u2013 Netzwerke zur Pr\u00e4vention von Kinder- und Jugenddelinquenz\u201c ist ein<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,113],"tags":[815,1094,1146,1336],"class_list":["post-15346","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-108","tag-jugendhilfe","tag-polizei","tag-praevention","tag-sozialarbeit"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15346","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15346"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15346\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15346"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15346"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15346"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}