{"id":1542,"date":"2001-12-09T15:47:16","date_gmt":"2001-12-09T15:47:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1542"},"modified":"2001-12-09T15:47:16","modified_gmt":"2001-12-09T15:47:16","slug":"%c2%a7-129b-und-kronzeugenregelung-alte-instrumente-in-neuem-gewand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1542","title":{"rendered":"\u00a7 129b und Kronzeugenregelung &#8211; Alte Instrumente in neuem Gewand"},"content":{"rendered":"<h3>von Albrecht Maurer<\/h3>\n<p><b>Schon mit dem ersten Anti-Terror-Paket hat die Bundesregierung entschieden, das politische Strafrecht rund um den \u00a7 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) auszubauen. Erneuern will sie auch die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung.<\/b><\/p>\n<p>&#8222;Die \u00a7\u00a7 129 und 129a gelten auch f\u00fcr Vereinigungen im Ausland.&#8220; Dies ist der ganze Text des geplanten \u00a7 129b StGB, mit dem die Bundesregierung das Instrumentarium, das seit den 70er Jahren gegen den inl\u00e4ndischen Terrorismus aufgebaut wurde, nun auch gegen den internationalen nutzbar machen will.[1] Grund genug, dieses Instrumentarium noch einmal unter die Lupe zu nehmen.<\/p>\n<p>Der \u00a7 129a &#8211; terroristische Vereinigung &#8211; wurde 1976 eingef\u00fchrt. Bis dahin hatte sich die &#8222;Terrorismusbek\u00e4mpfung&#8220; in der BRD auf \u00a7 129 &#8211; kriminelle Vereinigung &#8211; gest\u00fctzt, der mit leichten Ver\u00e4nderungen und kurzen Unterbrechungen seit Kaisers Zeiten galt. Der Straftatbestand der &#8222;terroristischen&#8220; Vereinigung ist ein schwererer und mit h\u00e4rteren Strafen bedrohter Fall der &#8222;kriminellen&#8220;. Die &#8222;Zwecke&#8220; und &#8222;T\u00e4tigkeiten&#8220; der terroristischen Vereinigung sollen nicht auf die Begehung von Straftaten allgemein, sondern auf bestimmte schwere Straftaten gerichtet sein, die in einem Katalog festgehalten sind. Dazu geh\u00f6rten zun\u00e4chst Mord, Totschlag, V\u00f6lkermord, Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub sowie Brandstiftung, seit einer Versch\u00e4rfung 1986 auch weitere &#8222;gemeingef\u00e4hrliche Straftaten&#8220; wie &#8222;gef\u00e4hrliche Eingriffe in den Bahnverkehr&#8220; oder &#8222;St\u00f6rung \u00f6ffentlicher Betriebe&#8220;. Neben terroristischen Straftaten im engeren Sinne waren nun auch Formen des militanten sozialen Protests &#8211; etwa das Abs\u00e4gen von Strommasten &#8211; erfasst.<!--more--><\/p>\n<p>Kriminalisiert werden durch den \u00a7 129a nicht die im Katalog genannten Handlungen, die bereits als solche mit Strafe bedroht sind, sondern der organisatorische Zusammenhang und die Intention. Dass es sich nicht um Tat-, sondern um T\u00e4terstrafrecht handelt, zeigt sich insbesondere bei den Tatbest\u00e4nden der Unterst\u00fctzung und Werbung f\u00fcr eine solche Vereinigung. Sie erm\u00f6glichten abstruse Verfahren und Verurteilungen, die nicht im Ansatz etwas mit Terrorismus zu tun hatten: gegen Drucker, die daf\u00fcr verantwortlich gemacht wurden, dass eine von ihnen hergestellte Zeitung ein Bekennerschreiben dokumentierte; gegen Buchl\u00e4den oder Kneipen, bei denen diese &#8222;Druckwerke&#8220; ausgelegt oder verkauft wurden; gegen Personen, die RAF-Embleme an die Mauern von Autobahn-Unterf\u00fchrungen malten&#8230; Auch da, wo Verfahren eingestellt wurden oder nur mit geringen Strafen endeten, waren die Folgen f\u00fcr die Betroffenen enorm. Die hohen Gerichtskosten trieben viele Projekte in den finanziellen Ruin. Bereits das Ermittlungsverfahren war h\u00e4ufig Strafe genug. Noch in den 90er Jahren wurde gegen 1.326 Personen ein Ermittlungsverfahren nach \u00a7 129a er\u00f6ffnet, nur 38 wurden verurteilt.[2]<\/p>\n<p>Politische Strafparagrafen sind in erster Linie Ermittlungsparagrafen. Der \u00a7 129a eignet sich hierf\u00fcr vor allem, weil er mit einer Vielzahl besonderer strafprozessualer (und polizeirechtlicher) Sonderbefugnisse verkn\u00fcpft ist: von der Speicherung in besonderen Dateien \u00fcber die Errichtung von Kontrollstellen und die Durchsuchung ganzer H\u00e4userbl\u00f6cke, den Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern und die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung bis hin zur Verh\u00e4ngung von U-Haft &#8211; auch ohne Fluchtgefahr &#8211; und versch\u00e4rften Haftbedingungen.<\/p>\n<h4>Zuverl\u00e4ssige Gerichte<\/h4>\n<p>Schon das alte, 1951 zur Kommunistenverfolgung erlassene politische Strafrecht hatte Staatsschutzverfahren bei speziellen Kammern von den Landgerichten aufw\u00e4rts geschaffen. Das schmutzige Gesch\u00e4ft der politischen Justiz sollte &#8222;besonders hochwertigen Richtern&#8220; bei &#8222;besonders sachkundigen Stellen&#8220; aufgetragen werden, auf dass &#8222;die Rechtsprechung in diesem Bereich besonders zuverl\u00e4ssig&#8220; w\u00fcrde.[3]<\/p>\n<p>Parallel zu dieser faktischen Sondergerichtsbarkeit wurde der Generalbundesanwalt (GBA) zur Schaltstelle f\u00fcr die Anklageerhebung in politischen Verfahren. Er kann entscheiden, ob er ein Verfahren wegen dessen besonderer Bedeutung an sich zieht, womit automatisch die Oberlandesgerichte zur ersten Instanz werden. Mit einer \u00c4nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde 1986 die Zust\u00e4ndigkeit der Staatsschutzkammern der Oberlandesgerichte und damit des GBA als Strafverfolgungsbeh\u00f6rde auch auf s\u00e4mtliche im \u00a7 129a enthaltenen Katalogstraftaten &#8211; von der Geiselnahme bis zum Mastabs\u00e4gen &#8211; ausgedehnt.<\/p>\n<p>Die Zust\u00e4ndigkeiten des GBA hatten auch Folgen auf polizeilicher Ebene. Der GBA konnte seit 1973 dem Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen \u00fcbertragen. Das BKA wurde damit zur Staatsschutzzen-trale. Seine neue Kompetenz schlug sich u.a. in einem Personalzuwachs seiner politischen Abteilungen nieder. 1975 arbeiteten bei diesen 857 Personen, davon 144 in der erst im Jahr zuvor gegr\u00fcndeten Terrorismusabteilung (TE). 1991 gab es bei den Staatsschutzabteilungen insgesamt 1.425 Stellen, in der Abteilung TE 409.<\/p>\n<p>&#8222;Zuverl\u00e4ssige&#8220; politische Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichte bewirkten, dass die Terrorismus-Verfahren seit den 70er Jahren sich zu einer &#8222;Feindjustiz&#8220; auswuchsen, die nicht nur f\u00fcr die Angeklagten, sondern auch f\u00fcr ihre VerteidigerInnen massive Einschr\u00e4nkungen ihrer Rechte zur Folge hatte. Die Durchf\u00fchrung der Hauptverhandlungen in speziellen Sicherheitss\u00e4len, die Durchsuchung der VerteidigerInnen, die \u00dcberwachung ihres Kontakts mit den Angeklagten geh\u00f6rten nicht nur zu den Verfahren in Stuttgart-Stammheim. Einige Verteidiger in Prozessen gegen die RAF mussten schlie\u00dflich selbst Verfahren wegen Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung \u00fcber sich ergehen lassen. Ein wild gewordenes Parlament hat in den 70er Jahren die Einschr\u00e4nkung von Verteidigungsrechten teilweise gesetzlich festgeschrieben: die Beschr\u00e4nkung der Zahl und die Vereinfachung des Ausschlusses von VerteidigerInnen, das Verbot der Mehrfachverteidigung etc.<\/p>\n<h4>Ausl\u00e4ndische &#8222;terroristische Vereinigung&#8220;<\/h4>\n<p>Gr\u00fcnde daf\u00fcr, dieses in den 70er und 80er Jahren geschaffene politische Straf- und Strafprozessrecht wieder zu beseitigen, h\u00e4tte es seit langem gegeben. Die RAF, aber auch die Revolution\u00e4ren Zellen (RZ) existieren schon lange nicht mehr, die Recht gewordene Feinderkl\u00e4rung hatte ihren Gegenstand verloren. Mit dem Amtsantritt der rot-gr\u00fcnen Regierung wuchsen die Erwartungen auf eine Abschaffung der \u00a7\u00a7 129 und 129a, um so mehr, als die Gr\u00fcnen selbst dies immer wieder gefordert hatten.<\/p>\n<p>Dass dies nicht geschah, liegt zun\u00e4chst an einer gemeinsamen Ma\u00dfnahme des Rates der Innen- und Justizminister der EU von 1998, die von allen Mitgliedstaaten die Einf\u00fchrung von Straftatbest\u00e4nden der &#8222;kriminellen Organisation&#8220; forderte. Die EU-Staaten verpflichteten sich, &#8222;Mitglieder krimineller Vereinigungen zu verfolgen &#8211; unabh\u00e4ngig davon, an welchem Ort der EU sich die eigentliche Operationsbasis dieser Gruppe befindet bzw. wo sie agiert. Konkret hei\u00dft das, dass deutsche Strafverfolgungsbeh\u00f6rden beispielsweise das Mitglied eines finnischen Schmuggler- oder eines griechischen Fluchthelferrings oder aber der baskischen ETA hierzulande verfolgen k\u00f6nnen &#8211; obwohl klar ersichtlich ist, dass die Bundesrepublik nicht zu deren Aktionsfeld z\u00e4hlt.&#8220;[4] Seit l\u00e4ngerem kursieren Pl\u00e4ne f\u00fcr einen \u00a7 129b, der diese Verfolgung von ausschlie\u00dflich ausl\u00e4ndischen kriminellen oder terroristischen Vereinigungen erm\u00f6glichen sollte. Immerhin h\u00e4tte trotz der EU-Steilvorlage weiter die Chance bestanden, zumindest die Tatbest\u00e4nde des Werbens und der Unterst\u00fctzung aus den \u00a7\u00a7 129 und 129a zu streichen.<\/p>\n<p>Die jetzt vorgeschlagene Version eines \u00a7 129b geht \u00fcber die urspr\u00fcngliche weit hinaus. Sie macht nicht mehr an den Grenzen der EU halt, in deren Rahmen sich &#8211; bei aller Kritik an der Art, wie das geschieht &#8211; ein gemeinsamer Rechtsraum entwickelt. Ihr Ziel besteht nicht mehr nur darin, die Rechtshilfe zwischen EU-Staaten dadurch zu erleichtern, dass das Hindernis der beidseitigen Strafbarkeit beseitigt wird.<\/p>\n<p>Die Formulierung des \u00a7 129b im ersten Anti-Terror-Paket soll zwar vordergr\u00fcndig dazu dienen, die Hinterm\u00e4nner der Attentate vom 11. September zu verfolgen. Faktisch l\u00e4sst sie sich aber auf jedwede bewaffnete Organisation in irgendeinem Staat der Welt beziehen &#8211; unabh\u00e4ngig von der Frage, ob deren T\u00e4tigkeit einen legitimen Widerstand gegen ein unterdr\u00fcckerisches Regime darstellt oder eben terroristisch ist. Die Bundesanwaltschaft w\u00e4re damit theoretisch f\u00fcr Delikte z.B. auf Sri Lanka zust\u00e4ndig, die Oberlandesgerichte m\u00fcssten dar\u00fcber urteilen.<\/p>\n<p>Praktisch wird der \u00a7 129b noch weniger Urteile bewirken als der \u00a7 129a. Die Bundesanwaltschaft m\u00fcsste daf\u00fcr im Ausland, d.h. auf dem Rechtshilfeweg, Beweise beschaffen, dass die betreffende Organisation im Lande x \u00fcberhaupt eine solche Vereinigung darstellt, welche Struktur sie hat, welche Rolle die Angeklagten darin haben und vor allem: dass es sich hierbei um Terroristen und weder um eine B\u00fcrgerkriegspartei noch um einen zwar bewaffneten, aber legitimen Widerstand handelt. Eine solche Beweiserhebung, wom\u00f6glich noch in einem Staat, zu dessen regelm\u00e4\u00dfigen Fahndungsmethoden die Folter geh\u00f6rt, d\u00fcrfte selbst bedenkenlose politische Strafverfolger vor Probleme stellen. Zu erwarten ist vielmehr, dass die Regelung zu willk\u00fcrlicher Verfolgung bestimmter politischer &#8222;Ausl\u00e4ndervereinigungen&#8220; und zu ebenso willk\u00fcrlichen ausl\u00e4nderrechtlichen Ma\u00dfnahmen f\u00fchrt. Nicht umsonst will das zweite Anti-Terror-Paket Ausweisungen bereits erm\u00f6glichen, wenn gegen eine Person der Hauch eines Verdachtes der Unterst\u00fctzung des &#8222;internationalen Terrorismus&#8220; vorliegt.<\/p>\n<h4>Kronzeugen<\/h4>\n<p>Mit Angeboten eines Strafnachlasses werde ein &#8222;Anreiz zu falschen Verd\u00e4chtigungen und Denunziationen&#8220; gegeben. &#8222;Zweifel an der Glaubw\u00fcrdigkeit von Kronzeugen&#8220;, verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Einschr\u00e4nkung des Legalit\u00e4tsprinzips &#8211; das waren die zutreffenden Argumente, mit denen die innenpolitischen Sprecher von SPD und Gr\u00fcnen im November 1999 ihren Entschluss begr\u00fcndeten, die 1989 beschlossene Kronzeugenregelung auslaufen zu lassen.[5]<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich war die Geschichte der Regelung unmittelbar mit der Erwartung verbunden, Beweisschwierigkeiten und mangelnde Fahndungserfolge bei der Terrorismusbek\u00e4mpfung ausgleichen zu k\u00f6nnen. 1972, 1975 und 1977 waren erste Entw\u00fcrfe gescheitert. Beweisnot in den RAF-Verfahren und anhaltende Fahndungsmisserfolge &#8211; seit den Festnahmen von Adelheid Schulz, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar 1982 war den Ermittlern kein bedeutender Fang mehr gegl\u00fcckt &#8211; f\u00fchrten 1986 zu einer erneuten Initiative von CDU\/CSU und FDP. Parallel zur Versch\u00e4rfung des \u00a7 129a sollte in Artikel 3 eines neuerlichen Gesetzes &#8222;zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus&#8220; eine Kronzeugenregelung erlassen werden. Das Gesetz wurde im Dezember 1986 verabschiedet &#8211; dank des massiven Drucks von StrafrechtsprofessorInnen und JuristInnenorganisationen ohne den Artikel 3. Durchgesetzt werden konnte die Kronzeugenregelung erst im f\u00fcnften Anlauf 1989.[6] Das Gesetz war zun\u00e4chst bis 1992 befristet, wurde aber zweimal &#8211; zuletzt bis Ende 1999 &#8211; verl\u00e4ngert. 1994 wurde es auch auf Delikte der &#8222;organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220; ausgedehnt.<\/p>\n<p>Faktische Kronzeugen &#8211; wenn auch ohne bzw. gegen den Wortlaut des Gesetzes &#8211; gab es schon seit Beginn der Terroristenprozesse in den fr\u00fchen 70er Jahren. Erinnert sei hier stellvertretend an die Rolle J\u00fcrgen Bodeux&#8216; im Verfahren um den Mord an dem ehemaligen Mitglied der Bewegung 2. Juni und Verfassungsschutz-Informanten Ulrich Schm\u00fccker in Berlin 1974. Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft am Landgericht Berlin sorgte seinerzeit daf\u00fcr, dass der zur Tatzeit 20-j\u00e4hrige Bodeux f\u00fcr seine Mitt\u00e4terschaft mit einer Jugendstrafe von f\u00fcnf Jahren davon kam und gegen die f\u00fcnf anderen Beschuldigten aussagte.[7]<\/p>\n<p>F\u00fcr eine rechtsstaatliche Justiz sind Kronzeugen nicht nur inakzeptabel, weil sie das Legalit\u00e4tsprinzip durchbrechen und Staatsanwaltschaft und Gericht mit zweifelhaften Aussagen aus der Patsche helfen, f\u00fcr die sie dann durch Strafrabatt oder -freiheit belohnt werden. Vielmehr werden derartige Handelsgesch\u00e4fte mit der Wahrheit erst denkbar vor dem Hintergrund jener oben geschilderten &#8222;Feindjustiz&#8220;, bei der eine Verurteilung um (fast) jeden Preis erreicht werden soll. Nur eine solche Justiz stellt die Betroffenen vor die Wahl, entweder einen unertr\u00e4glichen Prozess \u00fcber sich ergehen zu lassen, an dessen Ende sie auf nicht absehbare Zeit in Haft verschwinden &#8211; oder mit Polizei und Bundesanwaltschaft zu kollaborieren.<\/p>\n<p>Die gesetzliche Kronzeugenregelung beanspruchten insbesondere die quasi im &#8222;offenen Vollzug&#8220; in der DDR lebenden ehemaligen RAF-Mitglieder, die sich l\u00e4ngstens von der Gruppe entfernt hatten. Ihre Aussagen betrafen lange zur\u00fcck liegende Straftaten. Den milden Umgang der Justiz erkauften sie sich durch die Belastung von bereits seit langem inhaftierten Ex-GenossInnen, die nunmehr erneut vor Gericht gestellt wurden. Neue T\u00e4ter wurden nicht &#8222;ergriffen&#8220;.<\/p>\n<p>Die in Frankfurt mitten im Berufsleben stehende Monika Haas wurde wegen des Vorwurfs, durch den Schmuggel von Waffen die Entf\u00fchrung der Lufthansa-Maschine &#8222;Landshut&#8220; 1977 vorbereitet zu haben, zu f\u00fcnf Jahren Haft verurteilt. Grundlage waren Aussagen von Souhaila Andrawes, einer Beteiligten der Entf\u00fchrung, die zun\u00e4chst in Mogadischu in Haft war, dann \u00fcber verschiedene Stationen 1991 nach Oslo kam, dort Asyl beantragte und schlie\u00dflich nach Deutschland ausgeliefert wurde. Unter Anwendung der Kronzeugenregelung wurde sie zu 12 Jahren Gef\u00e4ngnis verurteilt. Nach Anrechnung bisheriger Haft blieben 21 Monate. Die Kronzeugin widersprach sich in mehreren Vernehmungen gravierend, mal hatte sie Monika Haas ganz sicher nicht, mal genau erkannt. Sie widersprach auch Ermittlungsergebnissen des BKA. In der Hauptverhandlung best\u00e4tigte die physisch und psychisch angegriffene Frau nur mehr, widerspr\u00fcchliche Aussagen gemacht zu haben.<\/p>\n<p>Den letzten offiziellen Kronzeugen angelte sich die Bundesanwaltschaft im November 1999, zu einem Zeitpunkt, da bereits klar war, dass die Regelung nicht verl\u00e4ngert werden w\u00fcrde. Seine Aussagen belasten derzeit f\u00fcnf Angeklagte im Berliner RZ-Verfahren. Tarek Mousli war dem BKA 1995 aufgefallen, nachdem Diebe Sprengstoff aus dem Keller seiner Wohnung hatten mitgehen lassen. Nach seiner ersten Verhaftung im April 1999 folgten weitere, eine nahezu ununterbrochene Telefon\u00fcberwachung, diverse Schikanen und die Drohung der Bundesanwaltschaft, ihm die R\u00e4delsf\u00fchrerschaft f\u00fcr die Berliner RZ anzulasten. Mousli akzeptierte schlie\u00dflich einen Deal mit der Bundesanwaltschaft: Aussagen \u00fcber die Berliner RZ-Gruppe gegen Abtrennung seines Verfahrens und einer Bew\u00e4hrungsstrafe von zwei Jahren. Im Dezember 2000 hat das Berliner Kammergericht diesen Deal in einem \u00e4u\u00dferst freundlichen Verfahren eingehalten. Die von Mousli belasteten f\u00fcnf Personen sitzen nunmehr seit zwei Jahren in U-Haft und erleben seit April das Verfahren einer Feindjustiz, die sich nur auf die Aussagen des Kronzeugen st\u00fctzen kann. Vorgeworfen wird ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Anschl\u00e4ge auf die Berliner Zentrale Sozialhilfestelle f\u00fcr Asylbewerber (ZSA) 1987 und die Siegess\u00e4ule 1991 &#8211; letzterer ist gescheitert -, Kniesch\u00fcsse auf den fr\u00fcheren Leiter der Berliner Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde Harald Hollenberg 1986 und den Richter am Bundesverwaltungsgericht G\u00fcnter Korbmacher 1987 &#8211; beides verj\u00e4hrt. Mouslis Aussagen konnten weder die beiden Durchsuchungen im Berliner Alternativzentrum Mehringhof noch die kriminaltechnischen Gutachten des BKA best\u00e4tigen. Einer der Angeklagten sa\u00df zur Zeit des Anschlags auf die ZSA in Polizeigewahrsam, im Falle der Sch\u00fcsse auf Hollenberg gibt es Widerspr\u00fcche zu den Aussagen des Opfers. Die Bundesanwaltschaft h\u00e4lt trotzdem an ihrem Zeugen fest.[8]<\/p>\n<p>Das Gesetz von 1989 hat sein erkl\u00e4rtes Hauptziel, neue Straftaten zu verhindern, verfehlt. Die Aussagen der Kronzeugen in den genannten Prozessen dienten der Bundesanwaltschaft vielmehr dazu, Uralt-Verfahren mit hohen Strafen abschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen oder &#8211; im Falle des Berliner RZ-Verfahrens &#8211; einen solchen Abschluss anzustreben.<\/p>\n<h4>Neue Kronzeugenregelung<\/h4>\n<p>Die nun angestrebte neue Regelung ist nicht erst Ergebnis von \u00dcberlegungen nach dem 11. September. Das bezeugen nicht nur die Vorlagen des Bundesrates und der CDU vom April bzw. August dieses Jahres, die derzeit Grundlage der parlamentarischen Beratung sind.[9] Wer im November 1999 genauer hingeh\u00f6rt hat, als die Regierung verk\u00fcndete, die alte Regelung auslaufen zu lassen, wird dabei schon Pl\u00e4ne f\u00fcr eine eventuelle neue vernommen haben. Diese sollte nicht nur f\u00fcr Straftaten terroristischer Vereinigungen und krimineller Organisationen gelten, sondern f\u00fcr das ganze Strafrecht. Die rot-gr\u00fcne Koalition debattiert eine Erg\u00e4nzung des \u00a7 46 StGB, der die Grunds\u00e4tze der Strafzumessung regelt. Beim Verhalten nach der Tat w\u00e4re nicht nur der Wille zur Wiedergutmachung strafmildernd zu w\u00fcrdigen, sondern auch analog zur &#8222;kleinen Kronzeugenregelung&#8220; im \u00a7 31 Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (BtMG) &#8222;das Bem\u00fchen des T\u00e4ters&#8220;, zu der Aufkl\u00e4rung geschehener und Verhinderung neuer Straftaten beizutragen.<\/p>\n<p>An der Funktion von Kronzeugen in politischen Verfahren d\u00fcrfte diese Regelung kaum etwas \u00e4ndern. Die \u00dcbertragung auf das gew\u00f6hnliche Strafrecht jedoch birgt die Gefahr, dass Kronzeugen wie heute bereits im Drogenbereich massenweise auftauchen. &#8222;Es wird nirgends so gelogen, wie vor Gericht; und es gibt kompetente Beobachter, die stellen fest, dass vor Gericht nirgends so gelogen wird wie im BtM-Verfahren.&#8220;[10]<\/p>\n<h5>Albrecht Maurer arbeitet in der Erwachsenenbildung und lebt in G\u00f6ttingen.<\/h5>\n<h6>[1] BT-Drs. 14\/7025 v. 4.10.2001<br \/>\n[2] BT-Drs. 14\/2860 v. 6.3.2000<br \/>\n[3] so ein Vertreter des Bundesjustizministeriums, zit. n. Br\u00fcnneck, A. v.: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1945-1968, Frankfurt\/M. 1978, S. 225<br \/>\n[4] Holzberger, M.: Steilvorlage aus Europa, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 66 (2\/2000), S. 75-79 (77f.)<br \/>\n[5] taz v. 15.11.1999<br \/>\n[6] Texte und Materialien zu den Entw\u00fcrfen im Anhang von Bocker, U.: Der Kronzeuge, Hamburger Studien zur Kriminologie Bd. 9, Pfaffenweiler 1991<br \/>\n[7] Zu diesem und weiteren Beispielen siehe Hannover, H.: Terroristenprozesse, Terroristen und Richter Bd. 1, Hamburg 1991, S. 129-156.<br \/>\n[8] zusammenfassend in Freitag v. 29.6.2001<br \/>\n[9] BT-Drs. 14\/5938 v. 29.4.2001 und 14\/6834 v. 26.8.2001<br \/>\n[10] Krempf, E.: Der geliebt\/gehasste Kronzeuge, in: Strafverteidiger 1999, H. 1, S. 67f. (67)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Albrecht Maurer Schon mit dem ersten Anti-Terror-Paket hat die Bundesregierung entschieden, das politische Strafrecht<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,76],"tags":[159,208,854,1180,1360,1422],"class_list":["post-1542","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-070","tag-159","tag-anti-terror-paket","tag-kommunistenverfolgung","tag-raf","tag-staatsschutz","tag-terrorismusbekaempfung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1542","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1542"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1542\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1542"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1542"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1542"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}