{"id":15426,"date":"2016-02-09T20:19:05","date_gmt":"2016-02-09T20:19:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15426"},"modified":"2016-02-09T20:19:05","modified_gmt":"2016-02-09T20:19:05","slug":"migrationskontrolle-durch-polizei-schleierfahndung-und-staatenuebergreifende-streifen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15426","title":{"rendered":"Migrationskontrolle durch Polizei:\u00a0Schleierfahndung und staaten\u00fcbergreifende Streifen"},"content":{"rendered":"<h3>Von Friederike Wegner<\/h3>\n<p><strong>Die Aufhebung der Personenkontrollen im Schengen-Raum wird, seit es ihn gibt, immer wieder unterlaufen: durch \u201etempor\u00e4r\u201c wieder eingef\u00fchrte Binnengrenzkontrollen, Schleierfahndungen und gemeinsame Polizeioperationen- und patrouillen. Im Visier haben die KontrolleurInnen dabei regelm\u00e4\u00dfig<\/strong><strong> MigrantInnen \u2013 und das nicht erst seit der neusten \u201eFl\u00fcchtlingskrise\u201c.<\/strong><\/p>\n<p>Am Nachmittag des 13. September 2015 trat Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re vor die Presse und verk\u00fcndete, dass Deutschland \u201ein diesen Minuten vor\u00fcbergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen\u201c einf\u00fchre. Der Schwerpunkt liege vorerst auf der Grenze zu \u00d6sterreich, \u00fcber die in den Wochen zuvor Tausende Gefl\u00fcchtete eingereist waren. \u201eZiel dieser Ma\u00dfnahme ist es, den derzeitigen Zustrom nach Deutschland zu begrenzen und wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zu kommen.\u201c Nach dem geltenden EU-Recht sei Deutschland f\u00fcr die meisten Ankommenden gar nicht zust\u00e4ndig. \u201eDas Dublin-Verfahren und die Regelung \u00fcber die Registrierung gelten unver\u00e4ndert fort und ich fordere, dass sich alle europ\u00e4ischen Mitgliedsstaaten daran in Zukunft wieder halten. Das hei\u00dft, dass der zust\u00e4ndige Mitgliedsstaat Asylsuchende nicht nur registriert sondern auch das Asylverfahren durchf\u00fchrt.\u201c Die Asylsuchenden k\u00f6nnten sich den Staat, der ihnen Schutz geben soll, nicht einfach aussuchen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Zur Grenzsicherung wurden nun \u201ealle verf\u00fcgbaren Bundespolizisten\u201c nach Bayern geschickt. Von 21 Hundertschaften der Bundespolizei war die Rede. S\u00e4mtliche Arbeitszeitregelungen seien au\u00dfer Kraft gesetzt worden. Der Zugverkehr mit \u00d6sterreich wurde zwischenzeitlich unterbrochen. Zugleich soll die Bundespolizei die Schleierfahndung mit \u201eMobilen Kontroll- und \u00dcberwachungseinheiten\u201c (MK\u00dc) im grenznahen Bereich zu Tschechien und Polen ausbauen, um eine Einreise illegalisierter Menschen, die durch die Grenzschlie\u00dfung \u00d6sterreichs ver\u00e4nderte Reiserouten nutzen k\u00f6nnten, zu verhindern.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> F\u00fcnf Tage sp\u00e4ter erkl\u00e4rte de Maizi\u00e8re, es gehe nicht um eine \u201eSchlie\u00dfung der Grenze\u201c, man sorge vielmehr daf\u00fcr, \u201edass die Einreise geordnet stattfindet, dass wir wissen, wer kommt, dass wir eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verteilung durchf\u00fchren k\u00f6nnen und dass wir insgesamt die Belastung besser ausgleichen.\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Deutschland ist nicht der einzige Schengen-Staat, der im Zuge der \u201eFl\u00fcchtlingskrise\u201c die abgeschafften Binnengrenzkontrollen wieder einf\u00fchrte. Bereits Mitte August 2015 hatte Frankreich an der Grenze zu Italien wieder zu kontrollieren begonnen. \u00d6sterreich folgte dem deutschen Beispiel am 15., Slowenien am 17. September und Schweden am 11. November.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Zumindest im Falle Deutschlands, \u00d6sterreichs und Sloweniens erkl\u00e4rte die EU-Kommission umgehend ihr Einverst\u00e4ndnis: Die \u201ederzeitige Lage \u2026 d\u00fcrfte dem ersten Anschein nach\u201c die Einf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen nach den Regeln des Schengener Grenzkodexes rechtfertigen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Notfallklauseln<\/h4>\n<p>Das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen versprach zwar seit sei\u00adner Inkraftsetzung 1995 zwischen zun\u00e4chst sieben Staaten, dass die Bin\u00adnen\u00adgrenzen zu jeder Zeit, an jeder Stelle und von allen ohne Kontrolle zu \u00fcberschreiten w\u00e4ren. Trotzdem stand die Wiedereinf\u00fchrung der Kontrollen regelm\u00e4\u00dfig auf der Tagesordnung. Die beteiligten Staaten st\u00fctzten sich dabei zun\u00e4chst auf Art. 2 Abs. 2 des \u00dcbereinkommens, der diese Ma\u00dfnahme erlaubte, \u201ewenn die \u00f6ffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit es erfordern\u201c.<\/p>\n<p>Mit dem Amsterdamer Vertrag, der 1999 in Kraft trat, wurde der Schengen-Acquis insgesamt ins EU-Recht \u00fcberf\u00fchrt. Die Kommission bem\u00fchte sich nun, die Alleing\u00e4nge der Mitgliedstaaten zu begrenzen und die Wiedereinf\u00fchrung der Binnengrenzkontrollen an ein festes Verfahren zu binden. Der Schengener Grenzkodex, der in seiner ersten Fassung 2006 in Kraft trat, zeigt, dass ihr das nur in beschr\u00e4nktem Umfang gelang.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Nach den Art. 23ff. konnten die Mitgliedstaaten nun \u201eim Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit\u201c Grenzkontrollen wieder einf\u00fchren \u2013 f\u00fcr zun\u00e4chst 30 Tage, wobei die Ma\u00dfnahme jeweils um weitere 30 Tage verl\u00e4ngert werden konnte. Bei vorhersehbaren Ereignissen mussten die Kommission und die anderen EU-Staaten zuvor konsultiert werden, in dringlichen F\u00e4llen war auch eine sofortige Einf\u00fchrung von Kontrollen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chste gesetzgeberische Runde begann 2011: Italien hatte damals Fl\u00fcchtlingen und MigrantInnen, die im Gefolge des \u201earabischen Fr\u00fchlings\u201c \u00fcber das Mittelmeer kamen, Visa ausgestellt und ihnen damit die Weiterreise in andere EU-Staaten erm\u00f6glicht, wogegen vor allem die franz\u00f6sische und die deutsche Regierung heftig protestierten. Nach zwei Jahren Verhandlung einigte man sich auf einen Kompromiss, der an der bestehenden Rechtslage nur wenig \u00e4nderte und zur Freude der Bundesregierung die Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht einschr\u00e4nkte.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Art. 23 erlaubt seitdem die Wiedereinf\u00fchrung von Kontrollen nach vorheriger Konsultation f\u00fcr 30 Tage. Verl\u00e4ngerungen sind m\u00f6glich f\u00fcr jeweils weitere 30 Tage. \u201eDer Gesamtzeitraum \u2026 einschlie\u00dflich etwaiger Verl\u00e4ngerungen \u2026 betr\u00e4gt h\u00f6chstens sechs Monate\u201c. Art. 25 berechtigt die Mitgliedstaaten zur sofortigen Einf\u00fchrung von Kontrollen f\u00fcr zehn Tage, verl\u00e4ngerbar um jeweils 20 Tage, insgesamt f\u00fcr h\u00f6chstens zwei Monate. Nach Art. 26 kann der Rat auf Vorschlag der Kommission einem oder mehreren Mitgliedstaaten empfehlen, seine bzw. ihre Grenzen wieder zu kontrollieren. Voraussetzung sind \u201eau\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde, unter denen aufgrund anhaltender schwerwiegender M\u00e4ngel bei den Kontrollen an den Au\u00dfengrenzen \u2026 das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gef\u00e4hrdet ist und diese Umst\u00e4nde eine Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit\u201c darstellen. Kontrollen an den Binnengrenzen sind dann f\u00fcr bis zu zwei Jahren m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Bisher nutzten die Mitgliedstaaten in erster Linie den Art. 23, um bei gr\u00f6\u00dferen Sportevents oder politischen Gro\u00dfanl\u00e4ssen die Grenzen wieder zu kontrollieren. Typisches Beispiel: Deutschland betrieb zwischen dem 26. Mai und dem 15. Juni 2015 Binnengrenzkontrollen mit der Begr\u00fcndung, die \u201eAnreise potenzieller Gewaltt\u00e4ter\u201c zum G7-Gipfel in Elmau\/Bayern verhindern zu wollen. W\u00e4hrend des Gipfels wurden 362.275 Personen \u201e\u00fcberpr\u00fcft\u201c und von 65.634 Personen \u201edie Identit\u00e4t abgekl\u00e4rt\u201c. Neben 150 sonstigen Straftaten seien 8.600 Verst\u00f6\u00dfe gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt worden. 430 Personen habe man die Einreise verweigert.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Kontrollen der Bundespolizei richteten sich also vor allem gegen Migrierende.<\/p>\n<p>Anfang September erwog die luxemburgische Ratspr\u00e4sidentschaft erstmals die Anwendung des Art. 26: Die EU sei \u201emit einer Migrationskrise ungekannten Ausma\u00dfes\u201c konfrontiert. \u201eFalls sich die Lage nicht verbessert, sollte sich die Europ\u00e4ische Kommission nicht davon abhalten lassen, dem Rat eine Empfehlung in Bezug auf die Verordnung 1051\/2013 vorzuschlagen.\u201c Der Rat k\u00f6nne dann \u201eals letztes Mittel\u201c die Einf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen beschlie\u00dfen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Deutschland und andere Mitgliedstaaten kamen dieser Empfehlung zuvor und st\u00fctzten ihre sofortige Wiedereinf\u00fchrung der Binnengrenzkontrollen auf Art. 25. Die Bundesregierung hat diese Ma\u00dfnahme zun\u00e4chst dreimal um je 20 Tage verl\u00e4ngert. Im November teilte sie der Kom\u00admission und den anderen EU-Staaten mit, dass sie die Kontrollen nun gest\u00fctzt auf Art. 23 \u201ef\u00fcr die Dauer von zun\u00e4chst drei Monaten fortf\u00fchrt, sofern keine signifikante \u00c4nderung der Lage eintritt.\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<h4>Schleierfahndung<\/h4>\n<p>Kontrolliert wird aber nicht nur an den Grenzen, sondern auch im Hinterland: Bayern war 1994 das erste Bundesland, das seiner Polizei <strong>\u201e<\/strong>verdachtsunabh\u00e4ngige\u201c Personenkontrollen in einem 30 Kilometer breiten Grenzstreifen, auf \u201eDurchgangsstra\u00dfen (Autobahnen, Europastra\u00dfen sowie andere Stra\u00dfen von erheblicher Bedeutung f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Verkehr)\u201c sowie \u201ein \u00f6ffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs\u201c erlaubte \u2013 und das ausdr\u00fccklich als Ausgleich der anstehenden Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen. Neun Bundesl\u00e4nder sind dem bayerischen Beispiel gefolgt. Hinzu kommen die Kontrollbefugnisse der Bundespolizei einerseits \u201eim Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von drei\u00dfig Kilometern\u201c (\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 3 Bundespolizeigesetz), andererseits in Z\u00fcgen sowie auf Bahnh\u00f6fen und internationalen Flugh\u00e4fen (\u00a7 22 Abs. 1a). Statt von \u201everdachtsunabh\u00e4ngigen\u201c ist mittlerweile von \u201elageabh\u00e4ngigen\u201c Kontrollen die Rede, was in der Praxis keinen Unterschied darstellt. Klar ist auch, dass es sich hier nicht um eine Fahndung im eigentlichen Sinne, sondern um pr\u00e4ventivpolizeiliche Ma\u00dfnahmen handelt, die in erster Linie der Migrationskontrolle dienen, damit aber notwendigerweise auch Personen betreffen, die dem \u00e4u\u00dferlichen Anschein nach in das Raster des \u201eAusl\u00e4nders ohne Aufenthaltserlaubnis\u201c fallen.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Die EU-Kommission kritisierte die Schleierfahndung zun\u00e4chst als \u201everdeckte Grenzkontrolle\u201c und beklagte, dass die Idee des Schengener Abkommens dadurch unterlaufen werde, konnte sich aber auch an diesem Punkt nicht gegen die Mitgliedstaaten \u2013 und hierbei insbesondere Deutsch\u00adland und Frankreich \u2013 durchsetzen. Seit 2006 hei\u00dft es deshalb in Art. 21 des Grenzkodex: \u201eDie Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ber\u00fchrt nicht \u2026 die Aus\u00fcbung der polizeilichen Be\u00adfug\u00adnisse durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten nach Ma\u00dfgabe des nationalen Rechts, sofern die Aus\u00fcbung solcher Befugnisse nicht die gleiche Wirkung wie Grenz\u00fcbertrittskontrollen hat; dies gilt auch in Grenzgebieten.\u201c Erfolglos blieb 2010 auch eine Klage vor dem Euro\u00adp\u00e4ischen Gerichtshof gegen die franz\u00f6sische Variante der Schleierfahn\u00addung, die u.a. Kontrollen in einem 20-Kilometer breiten Raum hinter der Grenze vorsieht (Art. 78-2 der frz. Strafprozessordnung).<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<h4>Die bayerische Variante<\/h4>\n<p>Im Gefolge des G7-Gipfels in Elmau verk\u00fcndete der bayerische Innenminister Joachim Herrmann einen Ausbau der Schleierfahndung und forderte im Rahmen der Innenministerkonferenz seine Kollegen auf, dem Beispiel des Freistaats zu folgen.<\/p>\n<p>Taktisch setzt Bayern dabei auf zwei sogenannte Fahndungsschleier. Der erste verl\u00e4uft entlang der Grenze zu \u00d6sterreichisch und Tschechien, wo rund 600 PolizeibeamtInnen des Landes sowie etwa 1.400 BeamtInnen der Bundespolizeiinspektionen Kontrollen durchf\u00fchren. Der zweite Schleier erm\u00f6glicht dar\u00fcber hinaus allen bayerischen PolizistInnen Schleierfahndungskontrollen auf Stra\u00dfen, Flugh\u00e4fen oder Bahnh\u00f6fen. Mittlerweile verf\u00fcgen nahezu alle Einsatzabschnitte und Verkehrsinspektionen Bayerns \u00fcber spezielle Fahndungs- und Kontrollgruppen.<\/p>\n<p>Auch technisch r\u00fcstet Herrmann die SchleierfahnderInnen auf, zum Beispiel mit den Neuerwerbungen zum G7-Gipfel in Elmau: 150 W\u00e4rmebildkameras und Nachtsichtger\u00e4te werden nun zur n\u00e4chtlichen \u00dcberwachung der \u201eSchleusungsrouten\u201c an der Grenze genutzt. Den Zugriff auf polizeiliche Fahndungssysteme sowie mobile Fingerabdruckvergleiche erlangen die FahnderInnen \u00fcber Car-Pads, eine Art mobile Polizei-Tablets, die bereits 2013 f\u00fcr etwa 1,8 Millionen Euro angeschafft wurden. Hinzu kommen noch Ger\u00e4te f\u00fcr Drogen- und Alkoholtests sowie zur Pr\u00fcfung von Dokumenten. Eine weitere Aufstockung ist vorgesehen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Den Einsatzschwerpunkt bilden die grenznahen Bereiche im S\u00fcden Bayerns, wo t\u00e4glich bis zu 100 BeamtInnen zus\u00e4tzlich eingesetzt sind. Die SchleierfahndungsexpertInnen werden dabei von BereitschaftspolizistInnen unterst\u00fctzt. Im Landesinnern verst\u00e4rken bis zu 400 PolizistInnen zus\u00e4tzlich die Kontrollen.<\/p>\n<h4>Deutsche Grenzsicherung im Ausland<\/h4>\n<p>Die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen wird jedoch nicht nur durch einzelstaatliche Schleierfahndungen unterlaufen. Seit 2006 finden im halbj\u00e4hrlichen Turnus sogenannte Joint Police Operations (JPO) statt, die von der jeweiligen EU-Pr\u00e4sidentschaft organisiert werden und sich in erster Linie gegen \u201eunerw\u00fcnschte Migration\u201c richten. An den mehrw\u00f6chigen \u201eSchwerpunktfahndungen\u201c sind zehntausende PolizistInnen beteiligt. Im Rahmen der JPO \u201eMos maiorum\u201c im Oktober 2014 wurden 19.234 \u201eirregul\u00e4re\u201c MigrantInnen aufgesp\u00fcrt, davon 9.344 an den Binnengrenzen oder im Inland. <a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Kooperiert wird jedoch nicht nur im Rahmen von JPOs. In S\u00fcd- und Osteuropa ist die Bundespolizei zur \u201eErh\u00f6hung der Kontrolldichte\u201c im Einsatz, um MigrantInnen an der Weiterreise nach Deutschland zu hindern. Im November 2014 \u201eerg\u00e4nzte\u201c Innenminister de Maizi\u00e8re die europ\u00e4ischen \u201eBem\u00fchungen zur Eind\u00e4mmung der illegalen Migration\u201c durch \u201ebi- und trilaterale Aktivit\u00e4ten\u201c. Auf einem Treffen der EU-Innenminister stimmte Italien einer \u201egrenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit zur Bek\u00e4mpfung der Schleusungskriminalit\u00e4t\u201c zu.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Deutsche und \u00f6sterreichische PolizistInnen f\u00fchrten fortan zusammen mit ihren italienischen KollegInnen auf italienischem Boden \u201eVorkontrollen\u201c durch, um \u201eunerw\u00fcnschte Migration\u201c bereits vor den eigenen Staatsgrenzen zu verhindern. Diese bi- bzw. trilateralen Polizeistreifen kontrollieren vor allem Z\u00fcge nach Deutschland und \u00d6sterreich und die Brennerroute. Gem\u00e4\u00df polizeilicher Logik soll hier das \u201eProblem\u201c<em>\u2013<\/em> und als nichts anderes werden Gefl\u00fcchtete betrachtet \u2013 verhindert werden, bevor es entsteht bzw. bevor es deutschen Boden betritt und sie sich das Recht auf Stellung eines Asylantrags nehmen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Ziel der multinationalen Polizeistreifen ist es, m\u00f6glichst viele Gefl\u00fcchtete aufzugreifen und zu registrieren, um sie in die Ersteinreisestaaten \u201er\u00fcck\u00fcberstellen\u201c zu k\u00f6nnen. Italien stimmte der gemeinsamen Polizeibestreifung vor allem auf Druck der deutschen Bundesregierung zu.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> In den vergangenen Jahren beklagten deutsche PolitikerInnen immer wieder, dass Italien das Dublin-Abkommen nicht konsequent genug umsetze und Gefl\u00fcchtete nach Deutschland weiterreisen lie\u00df, ohne ihre Fingerabdr\u00fccke zu speichern.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2015 weitete das Bundesinnenministerium die trilateralen Polizeieins\u00e4tze der deutschen, \u00f6sterreichischen und italienischen PolizistInnen aus. Neben Z\u00fcgen und grenznahen Gebieten wird zus\u00e4tzlich auch in den italienischen Hafenst\u00e4dten Ancona, Bari, Brindisi, Triest und Venedig gemeinsam patrouilliert. Auch mit Ungarn (Februar 2015) und Tschechien (April 2015) gibt es entsprechende Abkommen zu gemeinsamen Polizeieins\u00e4tzen. Dar\u00fcber hinaus entsendet die Bundespolizei auch in Nicht-EU-Staaten wie Montenegro, Mazedonien und Serbien BeamtInnen zur \u201eUnterst\u00fctzung\u201c. Diese Eins\u00e4tze stehen in der Regel unter offizieller Leitung der EU-Grenzagentur Frontex.<\/p>\n<p>Ein entsprechendes Memorandum zu gemischten Patrouillen an der serbisch-ungarischen beziehungsweise an der serbisch-mazedonischen Grenze, die Intensivierung der gemeinsamen Ermittlungsgruppen gegen Schlepperei und die Schaffung von jeweils einer Ansprechstelle zur Grenzkontrolle in jedem der drei L\u00e4nder wurde im Juni 2015 unterzeichnet. Deutsche BundespolizistInnen wurden jedoch bereits im Februar 2015 zu \u201eAd-Hoc-Eins\u00e4tzen\u201c nach Serbien beordert, um MigrantInnen aus dem Kosovo aufzuhalten<em>.<\/em><a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Unter ungarisch-\u00f6sterreichischer Leitung beteiligt sich die Bundespolizei ferner an EU-Operationen zum Aufsp\u00fcren unerlaubter Migration: \u201eKooperationsabsprachen\u201c gibt es auch mit \u00d6sterreich \u00fcber die Durchf\u00fchrung gemeinsamer Streifen auf deutschem oder \u00f6sterreichischem Hoheitsgebiet.<\/p>\n<p>Auch wenn die Rolle der entsandten BundespolizistInnen auf fremdem Hoheitsgebiet lediglich \u201eberatend\u201c sein soll und sie formell der F\u00fchrung der jeweils nationalen Polizei unterstehen \u2013 die Ausstattung der entsandten deutschen PolizistInnen spricht eine andere Sprache: W\u00e4rmebildkameras, Handschellen, Pfefferspray, Kn\u00fcppel und Pistole \u201esch\u00fctzen\u201c die BeamtInnen im Einsatz.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a><\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Bundesministerium des Innern(BMI): Nachricht v. 13.9.2015 (unter <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\">www.bmi.bund.de<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Focus-online, Telepolis, Berliner Morgenpost u.a. v. 13.9.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 BMI: Nachricht v. 18.9.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Mediapart v. 1.10.2015; standard-online v. 16.9.2015 und 13.11.2015; Deutsche Welle v. 11.11.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 s. die fast gleich lautenden Erkl\u00e4rungen: Statement 15\/5638, 5648 und 5667 v. 13., 15. und 17.9.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Verordnung 562\/2006 v. 15.3.2006, in: Amtsblatt der EU (Abl.) L 105 v. 13.4.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 Verordnung 1051\/2013 v. 22.10.2013, Abl. L 295 v. 6.11.2013; BMI: Nachricht v. 8.10.2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0 spiegel.de v. 23.6.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Ratsdok. 11782\/1\/15 v. 11.9.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Antwort auf die schriftliche Frage des Abg. Hunko: BT-Drs 18\/6603 v. 6.11.2015, S. 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> s. u.a. die Beitr\u00e4ge von Busch, H., Cremer, H. und akj-berlin in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 104 (Dezember 2013) \u2013 Schwerpunkt: Racial Profiling; vgl. auch Biermann, K.: Schleierfahndung, in: neusprech.org v. 5.1.2014, <a href=\"http:\/\/www. neusprech.org\/schleierfahndung\">www. neusprech.org\/schleierfahndung<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0 EuGH: F\u00e4lle Melki und Abdeli, Urteil C-188\/10 u. C-189\/10 v. 22.6.2010<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0 Bayerisches Staatsministeriums des Innern: Pressemitteilung v. 23.6.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0 Statewatch-news online v. 23.1.2015; Ratsdok: 5474\/15 v. 22.1.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0 BT-Drs. 18\/3607 v. 18.12.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a>\u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0 Bundespolizei: Innerhalb von sieben Tagen in Serbien im Einsatz, Meldung v. Februar 2015, <a href=\"https:\/\/www.bundespolizei.de\/DE\/_Homepage\/_functions\/Buehne\/2015\/02\/iee.html\">www.bundespolizei.de\/DE\/_Homepage\/_functions\/Buehne\/2015\/02\/iee.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> vgl. Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abg. Hunko, BT-Drs. 18\/4494 v. 27.3.2015, S. 18f.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Friederike Wegner Die Aufhebung der Personenkontrollen im Schengen-Raum wird, seit es ihn gibt, immer<\/p>\n","protected":false},"author":16,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,114],"tags":[280,650,1249,1253,1480],"class_list":["post-15426","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-109","tag-bayern","tag-g7-gipfel","tag-schengener-grenzkodex","tag-schleierfahndung","tag-verdachtsunabhaengige-kontrollen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15426","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/16"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15426"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15426\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15426"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15426"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15426"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}